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Dok.-Nr.: 0906001
DATEV-Serviceinformation
vom 12.08.2009
Relevant für:
FIBU
Handbuch FIBU 2009
Veralteter Programmstand
Dieses Handbuch beinhaltet den Stand der Programmlogik für die FIBU-Rechenzentrums-
Verarbeitung des Jahres 2009. Hier können Sie bei Bedarf die Dokumentation für das
genannte Jahr nachvollziehen.
Fach 01 - Arbeiten mit dem Programm Finanzbuchführung ............................................................... 2
Fach 02 - Grundlagen schaffen .......................................................................................................... 80
Fach 03 - Individuelle Funktionen einrichten .................................................................................. 176
Fach 04 - Buchungen erfassen ......................................................................................................... 263
Fach 05 - Grundauswertungen anfordern ......................................................................................... 350
Fach 06 - Umsatzsteuerliche Auswertungen anfordern ................................................................... 391
Fach 07 - EG-Umsatzsteuerliche Auswertungen anfordern ............................................................ 463
Fach 08 - Jahreswechsel durchführen .............................................................................................. 540
Fach 09 - Alphabetischer Nachschlageteil ....................................................................................... 569
Fach 10 - Verzeichnisse ................................................................................................................... 589
Fach 11 - DATEV-Erfassungslisten ................................................................................................ 608
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Fach 01 - Arbeiten mit dem Programm
Finanzbuchführung
1 Was ist neu?
1.1 Zur Auflage Juni 2009
1.2 Die wichtigsten Neuerungen
1.3 Weitere Neuerungen
1.4 Änderungen im Ordner Kontenrahmen
2 Sie haben Fragen zum Handbuch?
2.1 So nutzen Sie das Handbuch
2.2 Buchführungssystem bedarfsgerecht organisieren
2.3 Informationsangebot der DATEV nutzen
2.3.1 DATEV-Informationsschreiben beachten
2.3.2 Service-Programme nutzen
3 Was Sie als FIBU-Neuanwender wissen sollten
3.1 So geben Sie Daten ein
3.1.1 Mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen arbeiten
3.1.2 Datenaustausch zwischen PC und DATEV-Rechenzentrum nutzen
3.2 Datenerfassung mit Vorlauf
3.3 So nutzen Sie das DATEV-Programm Finanzbuchführung
3.3.1 Standarddaten einspielen
3.3.2 Neuanlage eines Mandanten
3.3.3 Mandantendaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen/ergänzen
3.3.4 Bestandssicherung einspielen
3.3.5 Mandantendaten an das DATEV-Rechenzentrum senden - Daten senden
3.4 Hinweise zu den Datenträgern beachten
3.5 Angebotspalette der FIBU-Auswertungen im Rechenzentrum nutzen
3.5.1 Laufende Auswertungen im Rechenzentrum anfordern
3.5.2 Zusatzauswertungen im Rechenzentrum anfordern
3.5.3 Abrufauswertungen im Rechenzentrum anfordern
3.6 Kennziffer-Werterfassung nutzen
3.6.1 Kennziffer-Werterfassung mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
3.6.2 Kennziffer-Werterfassung mit DATEV NESY
3.7 Erfassung ohne Prüfungen - ANES
4 Datenfernübertragung nutzen
4.1 Das DFÜ-Angebot
4.1.1 Rückübertragungsfähige Protokolle wählen
4.1.2 Protokolle mit Kanzlei-Rechnungswesen rückübertragen
4.2 Automatischen RZ-Abruf und automatischen Datenempfang nutzen
4.2.1 Automatischen RZ-Abruf über Installations-Manager nutzen
4.2.2 Automatischen Datenempfang über RZ-Kommunikation nutzen
5 DATEV-Rechnungswesen-Programme nutzen
5.1 DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
5.2 DATEV Kanzlei-Rechnungswesen compact
5.3 DATEV Rechnungswesen
5.4 DATEV Rechnungswesen compact
5.5 DATEV Digitales Belegbuchen
5.6 DATEV-Programm Finanzbuchführung online nutzen
5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung
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5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY
5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm für Rechtsanwälte
1 Was ist neu?
1.1 Zur Auflage Juni 2009
Kanzlei-Rechnungswesen orientiert
Das vorliegende Handbuch Finanzbuchführung 2009 ist DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
orientiert. Mit der Ablösung von DATEV DESY entfällt die bisherige Kennziffern-
/Abrechnungsnummern-Darstellung.
1.2 Die wichtigsten Neuerungen
Nach mehr als zwei erfolgreichen Jahrzehnten geht der Lebenszyklus des DATEV-Programms
DESY zu Ende. In den DATEV news von Juni 2007, dem Aktualitätendienst des DATEV
magazins, haben wir Sie informiert, dass die Pflege und Weiterentwicklung sowie der Service
für die Programme DESY und Bilanz zum 30. Juni 2008 eingestellt werden. Danach kann die
Finanzbuchführung und der Jahresabschluss nur noch mit DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen/Kanzlei-Rechnungswesen compact bearbeitet werden.
In den DATEV news von Juni 2008 haben wir Sie informiert, dass im direkten
Zusammenhang mit den gekündigten Programmen stehende bzw. wenig genutzte Angebote
aus dem Rechenzentrum zum 30. September 2009 ebenfalls eingestellt werden.
Eine Übersicht der betroffenen Auswertungen und der entsprechenden Ersatzmöglichkeiten,
die Sie am PC nutzen können, finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank,
Dokumentnummer 1034996.
Der SKR 00 und SKR 01 werden ab dem Buchungsjahr 2012 eingestellt, neues
Branchenschlüsselverzeichnis WZ 2008, Jahreswechsel-Version NESY 2009 V. 2.4
ausgeliefert, Schwellenwert für die Abgabe der monatlichen UStVA auf 7.500 Euro erhöht,
Umsatzgrenze für Ist-Versteuerung zum 01.07.2009 bundeseinheitlich auf 500.000 Euro,
vorerst befristet bis 31.12.2011, angehoben, neue Steuersätze für EU-Mitgliedstaaten,
Einführung des Euro in der Slowakei.
Die aktuellen Steuersatztabellen für EU-Mitgliedstaaten finden Sie auch in der DATEV
Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1020975.
Wegweiser Kontenrahmenänderungen aufrufen
Die Kontenänderungen zum Jahreswechsel für alle DATEV-Standardkontenrahmen, gültig ab
1. Januar 2009, finden Sie im Wegweiser
o Kontenrahmenänderungen 2008/2009, DATEV Informations-Datenbank,
Dokumentnummer 0903097.
Hinweis- und Fehlermeldungen aufrufen
Die Hinweis- und Fehlermeldungen (bisheriges Fach 13) können Sie ab sofort in der
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o DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 0907013 aufrufen.
BilMoG nicht enthalten
Im Handbuch FIBU 2009 und den DATEV-Kontenrahmen zum Jahreswechsel 2008/2009 sind
die Änderungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) noch nicht enthalten.
1.3 Weitere Neuerungen
Fach 1
Die wichtigsten Neuerungen in Fach 1:
o Sie haben Fragen zum Handbuch?Kap. 2
Die Kapitel 2, 2.1, 2.2 und 2.3 wurden aktualisiert und redaktionell überarbeitet.
o So geben Sie Daten einKap. 3.1
Das Kapitel wurde aktualisiert und redaktionell überarbeitet.
o Datenaustausch zwischen PC und DATEV-Rechenzentrum nutzenKap. 3.1.2
Das Kapitel wurde neu aufgenommen. Das bisherige Kap. 3.1.2 Mit DESY Verarbeitung
im DATEV-Rechenzentrum durchführen entfällt.
o Datenerfassung mit VorlaufKap. 3.2
Das bisherige Erfassungsprogramm DESY wurde zum 30.06.2008 eingestellt. Die
bisherigen Kap. 3.2.1 und 3.2.2 wurden zusammengefasst bzw. entfallen.
o Standarddaten einspielenKap. 3.3.1
Das Kapitel wurde neu aufgenommen.
o Neuanlage eines MandantenKap. 3.3.2
Das bisherige Kap. 3.3.1 Mindesteingaben mit Kanzlei-Rechnungswesen anlegen wurde
umbenannt und zum neuen Kap. 3.3.2 Neuanlage eines Mandanten.
o Mandantendaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen/ergänzenKap. 3.3.3
Das Kapitel wurde neu aufgenommen.
o Bestandssicherung einspielenKap. 3.3.4
Das Kapitel wurde neu aufgenommen.
o Mandantendaten an das DATEV-Rechenzentrum senden - Daten sendenKap.
3.3.5
Das Kapitel wurde neu aufgenommen.
o Angebotspalette der FIBU-Auswertungen im Rechenzentrum nutzenKap. 3.5
Die Kapitel 3.5, 3.5.1, 3.5.2 und 3.5.3 wurden aktualisiert. Wegen rückläufiger
Nutzung von Rechenzentrums-Auswertungen und der Einstellung von DATEV DESY
und DATEV Bilanz zum 30. Juni 2008, werden ab Ende September 2009 einige
Auswertungen aus dem Rechenzentrum nicht mehr weiterentwickelt und gewartet.
o Datenfernübertragung nutzenKap. 4
Das bisherige Erfassungsprogramm DESY wurde zum 30.06.2008 eingestellt. Die
Kapitel 4, 4.1, 4.1.1 und 4.1.2 wurden aktualisiert.
o DATEV-Rechnungswesen-Programme nutzenKap. 5
Das bisherige Erfassungsprogramm DESY wurde zum 30.06.2008 eingestellt. Die
Kapitel 5, 5.1 bis 5.8 wurden aktualisiert und redaktionell überarbeitet.
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Fach 2
Die wichtigsten Neuerungen in Fach 2:
Die bisherigen Kap. 4 Branchenlösungen, Kap. 6 FIBU-Archiv-Service (gültig bis 1998) und
Kap. 7 Finanzamtsnummernverzeichnis entfallen. Die Inhalte sind überholt bzw. in der
DATEV Informations-Datenbank bzw. Internet aufrufbar. Alle weiteren Kapitel, soweit
nachfolgend nicht aufgelistet, wurden redaktionell überarbeitet.
o Verarbeitungsregeln beachtenFach 2, Kap. 1.3
Das Kapitel wurde redaktionell überarbeitet. Das bisherige Kap. 1.3 FIBU-
Rahmenbedingungen beachten entfällt, die folgenden Kapitel wurden um einen Zähler
angepasst.
o Stammdaten-Protokolle aufbewahrenFach 2, Kap. 1.4.1
Das Kapitel wurde aktualisiert. Wegen rückläufiger Nutzung von Rechenzentrums-
Auswertungen werden ab Ende September 2009 einige Auswertungen aus dem
Rechenzentrum nicht mehr weiterentwickelt und gewartet.
o Bewegungsdatenprotokolle aufbewahrenFach 2, Kap. 1.4.2
Das Kapitel wurde aktualisiert. Wegen rückläufiger Nutzung von Rechenzentrums-
Auswertungen werden ab Ende September 2009 einige Auswertungen aus dem
Rechenzentrum nicht mehr weiterentwickelt und gewartet.
o Auswertungen beschriftenFach 2, Kap. 2.1
Das Kapitel wurde redaktionell überarbeitet, die bisherigen Kap. 2.1.1 und 2.1.2
(DESY-Beschreibung) entfallen.
o Mandanten-Adressdaten (MAD) erfassenFach 2, Kap. 2.2
Kap. 2.2.1 wurde in Kap. 2.2 integriert. Das bisherige Kap. 2.2.2 (DESY-
Kennziffernbeschreibung) entfällt.
o Mandanten-Adressdaten (MAD) nach Sachgebieten erfassenFach 2, Kap. 2.3
Die bisherige DESY-Kennziffernbeschreibung in den Kap. 2.3.1 bis 2.3.3 entfällt, die
Kapitel wurden redaktionell überarbeitet.
o Neue Unternehmensform erfassenFach 2, Kap. 2.3.1
Mit der Jahreswechsel-Version Ihres Rechnungswesen-Programms können Sie unter
Stammdaten | Mandantendaten | Registerkarte Adressdaten aus der Liste
Gesellschaftsform die neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nach §
5a GmbHG auswählen: Schlüssel 46 UG (haftungsbeschränkt).
o Neuen Branchenschlüssel erfassenFach 2, Kap. 2.3.3
Mit dem Jahreswechsel nach 2009 muss die Branchenzuordnung an die vom
Statistischen Bundesamt überarbeitete Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe
2008 (WZ 2008) angepasst werden. Die Branchenzuordnung ändern Sie in den
Rechnungswesen-Programmen im Assistenten für die Jahresübernahme.
o Verarbeitungsregeln festlegenFach 2, Kap. 3.1
Das Kapitel wurde redaktionell überarbeitet. Kap. 3.1.2 (DESY-Beschreibung) entfällt.
Das folgende Kapitel 3.1.3 Prüfprotokoll aufbewahren wurde entsprechend um einen
Zähler angepasst.
o Mandanten-Programmdaten (MPD) nach Sachgebieten erfassen Fach 2, Kap.
3.2
Das Kapitel wurde redaktionell überarbeitet, Kap. 3.2.1 wurde in Kap. 3.2 integriert.
Die Kap. 3.2.2 bis 3.2.5 (DESY-Beschreibung) entfallen.
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SKR 00 und SKR 01 werden ab Buchungsjahr 2012 wegen fehlender Modernität
(orientiert sich zum Beispiel nicht an der Gliederung des Bilanzrichtlinien-Gesetzes)
und rückläufiger Nutzerzahlen nicht mehr angeboten. Eine Neuanlage ist letztmalig für
das Wirtschaftsjahr 2009 zulässig. Eine Jahresübernahme ist letztmalig in das Jahr
2011 möglich, DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1015068.
o Angaben zu umsatzsteuerlichen Auswertungen erfassenFach 2, Kap. 3.3
Die DESY-Kennziffernbeschreibung in den Kap. 3.3.1 bis 3.3.6 entfällt, die Kapitel
wurden redaktionell überarbeitet.
o Kanzlei-Stammdaten für mehrere Mandantenbestände nutzenFach 2, Kap. 3.4
Das bisherige Kap. 3.4 Kontenrahmen anlegen entfällt, Teile davon wurden in Kap. 3.2
integriert. Die folgenden Kapitel wurden entsprechend um einen Zähler angepasst. Das
neue Kapitel 3.4 mit den Unterkapiteln 3.4.1 - 3.4.5 wurden redaktionell überarbeitet.
Fach 3
Die wichtigsten Neuerungen in Fach 3:
o Steuersatztabelle Aktivfunktionen für EU-MitgliedstaatenFach 3, Kap. 3.3.4
In Estland wurde zum 1. Januar 2009 der ermäßigte Steuersatz von 5 % auf 9 % und
der Normalsatz zum 1. Juli 2009 von 18 % auf 20 % erhöht, für Irland wurde zum 1.
Dezember 2008 der Normalsatz von 21 % auf 21,5 % erhöht, in Lettland wurde zum
1. Januar 2009 der Normalsatz von 18 % auf 21 % und der ermäßigte Steuersatz von
5 % auf 10 % erhöht, in Litauen wurde zum 1. Januar 2009 der Normalsatz von 18 %
auf 19 % erhöht, für Portugal wurde zum 1. Juli 2008 der Normalsatz von 21 % auf
20 % reduziert, in Tschechien wurde zum 1. Januar 2008 der ermäßigte Steuersatz
von 5 % auf 9 % erhöht, in Ungarn wurde zum 1. Juli 2009 der Normalsatz von 20 %
auf 25 % erhöht und ein weiterer ermäßigter Steuersatz von 18 % neu eingeführt, für
das Vereinigte Königreich wurde zum 1. Dezember 2008 der Normalsatz von 17,5
% auf 15 % reduziert.
Fach 4
Die wichtigsten Neuerungen in Fach 4:
o Was sind die gesetzlichen Grundlagen beim Ist-Versteuerer? Fach 4, Kap. 5.1.1
Zum 01.07.2009 wurde die Umsatzgrenze für Ist-Versteuerung auf 500.000 Euro
bundeseinheitlich, vorerst befristet bis 31.12.2011, angehoben.
o SKR 14 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe anlegen Fach 4, Kap. 5.4.1
Buchen Sie Ihre landwirtschaftlichen Mandantenbestände mit SKR 14 und dem
Umsatzsteuerartenschlüssel M für Pauschalierung und Ihr Mandant betreibt zusätzlich
einen Hofladen, müssen die steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe nach
den allgemeinen Vorschriften des UStG versteuert werden (BFH-Urteil V R 56/05 vom
14.06.2007).
Fach 5
Fach 5 wurde aktualisiert und redaktionell überarbeitet.
Eine Übersicht der aus dem Rechenzentrum wenig genutzten Auswertungen, die zum 30.
September 2009 eingestellt wurden und der entsprechenden Ersatzmöglichkeiten, finden Sie
in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1034996.
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Fach 6
Die wichtigsten Neuerungen in Fach 6:
o Umsatzsteuer-Voranmeldung im RZ bereitstellen bzw. abrufenFach 6, Kap. 2.2
Das bisherige Kap. 2.2 UStVA-Zeilen berechnen wurde ausgegliedert und in die
Kontenrahmenbeschreibungen aufgenommen. Das bisherige Kap. 2.3 wurde zum
neuen Kap. 2.2.
Fach 7
Fach 7 wurde aktualisiert und redaktionell überarbeitet.
Fach 8
Fach 8 Jahreswechsel durchführen wurde aktualisiert. Das bisherige Fach 8
Währungsrechnung nutzen entfällt und wurde teilweise in das neue Fach 9 integriert.
Fach 9
Fach 9 Alphabetischer Nachschlageteil wurde aktualisiert. Das bisherige Fach 9
Programmverbindungen und Internet nutzen entfällt und wurde teilweise in das neue
Fach 9 integriert.
Fach 10
Fach 10 Verzeichnisse wurde aktualisiert und redaktionell überarbeitet. Das bisherige Fach
10 Jahreswechsel durchführen wurde um zwei Zähler zum neuen Fach 8 angepasst.
Fach 11
Fach 11 DATEV-Erfassungslisten wurde aktualisiert. Das bisherige Fach 11
Alphabetischer Nachschlageteil wurde entsprechend um zwei Zähler zum neuen Fach 9
angepasst (s.o.).
Fach 12
Fach 12 entfällt. Das bisherige Fach 12 Verzeichnisse wurde entsprechend um zwei Zähler
zum neuen Fach 10 angepasst (s.o.).
Fach 13
Fach 13 entfällt. Das bisherige Fach 13 Hinweis- und Fehlermeldungen wurde
ausgegliedert und kann in der DATEV Informations-Datenbank aufgerufen werden,
Dokumentnummer 0907013.
Fach 14
Fach 14 entfällt. Das bisherige Fach 14 DATEV-Erfassungslisten wurde entsprechend um
drei Zähler zum neuen Fach 11 angepasst (s.o.).
1.4 Änderungen im Ordner Kontenrahmen
Haben Sie die Erstausstattung Finanzbuchführung mit Artikelnummer 10001 bestellt,
erhalten Sie zusätzlich zum aktuellen Handbuch einen Ordner mit den DATEV-Kontenrahmen
Dokument: 0906001 Seite 8 von 608
SKR 03 und SKR 04 mit den dazugehörigen Kontenrahmenbeschreibungen 2009. Bei Bedarf
bestellen Sie die übrigen DATEV-Kontenrahmen und richten entsprechende Abonnements ein.
Die Kontenrahmenbeschreibungen 2009 zu den Kfz-Kontenrahmen SKR 53 General Motors
(Opel), SKR 54 BMW-Kontenrahmen, SKR 55 Fiat, SKR 57 Peugeot-Kontenrahmen, SKR 61
VAG-Kontenrahmen und SKR 63 VW-Konzernkontenrahmen sind über die DATEV
Informations-Datenbank als PDF-Datei erhältlich, Dokumentnummer 0907029.
2 Sie haben Fragen zum Handbuch?
Rechnungswesen im Verbund organisieren
Das Handbuch Finanzbuchführung als Nachschlagewerk zum DATEV-Programm
Finanzbuchführung FIBU im Rechenzentrum und am PC, beantwortet Ihnen alle Fragen
programmübergreifend, übersichtlich und beispielhaft.
Die hier beschriebenen Programmregeln gelten generell für alle DATEV-Rechnungswesen-
Programme mit Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum.
Schneller und sicherer Informationsfluss
Sie senden die Daten zur Verarbeitung an das DATEV-Rechenzentrum und können dadurch
Auswertungen, die Ihnen in der Kanzlei zu aufwändig oder zu arbeitsintensiv sind, an das
DATEV-Rechenzentrum delegieren.
Handbuch Finanzbuchführung bestellen
Das Handbuch beschreibt das Gesamtangebot der DATEV-Finanzbuchführung im
Rechenzentrum orientiert am DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen.
Mit dem Handbuch Finanzbuchführung
o erhalten Sie einen Einblick in den Ablauf und das Ergebnis einer
Buchführungseinrichtung.
o haben Sie alle Informationen zu einer Fragestellung vollständig vor sich zur Verfügung.
o können Sie beraten, informieren, entscheiden ohne zwingend in der Anwendung zu
sein.
o können Sie zu Fragen jahresbezogen Auskunft geben, Kap. 1 Was ist neu?.
o Erstanwendern dient es als Einarbeitungshilfe und Nachschlagewerk.
Das Handbuch Finanzbuchführung bestellen Sie mit der entsprechenden Artikelnummer, zum
Beispiel Handbuch Finanzbuchführung 2009, gültig bis Buchungsjahr 2009, Artikelnummer
31209.
Hinweis:
Im Handbuch Finanzbuchführung kurzfristig erforderliche Änderungen und Erweiterungen
werden Ihnen durch den Servicebrief Rechnungswesen bzw. über die DATEV Informations-
Datenbank mitgeteilt.
Erstausstattung mit Art.-Nr. 10001 bestellen
Dokument: 0906001 Seite 9 von 608
Wenn Sie die Erstausstattung mit Artikelnummer 10001 bestellen, erhalten Sie zusätzlich
zum aktuellen Handbuch einen Ordner mit den DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03 und
SKR 04 mit den dazugehörigen Kontenrahmenbeschreibungen.
Nachschlagewerke zu Buchungsfällen nutzen
Bei Fragen zu besonderen Buchungssachverhalten im Bereich der DATEV-
Finanzbuchführung und DATEV Jahresabschluss bietet DATEV folgende
Nachschlagewerke an:
o Buchungs-ABC
Das Programm Elektronisches Wissen Buchungs-ABC ist in DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen ab V.5.6 automatisch installiert und in der Symbolleiste über das
"?" aufrufbar. Sie erhalten weitergehende Informationen zu Themen der
Finanzbuchführung. Neben dem Fachportal Rechnungswesen sind weitere
Fachportale nach Bedarf aufrufbar.
o Buchungsregeln für den Jahresabschluss
Mit dem Fachbuch Buchungsregeln für den Jahresabschluss haben Sie ein ideales
Nachschlagewerk für den Jahresabschluss zur Hand, DATEV Informations-
Datenbank, Dokumentnummer 0907735.
2.1 So nutzen Sie das Handbuch
Das Handbuch Finanzbuchführung enthält alle Regeln zum DATEV-Programm
Finanzbuchführung FIBU im Rechenzentrum. Die auf dem DATEV-Programm
Finanzbuchführung aufbauenden Zusatzanwendungen, wie zum Beispiel das DATEV-
Programm Betriebswirtschaftliche Auswertungen BWA usw. sind in eigenen Handbüchern
beschrieben.
Sie haben Fragen zum Programm?
Das Handbuch bietet Ihnen Anleitungen zum Programm-Handling, Funktionsbeschreibungen,
Hilfe in Fehlersituationen, Erläuterungen zu Programm-Meldungen sowie Informationen zu
fachlichen Themen. Es dient Ihnen somit als Nachschlagewerk für die in der Praxis
auftretenden Fragen.
Registerangebot nutzen
Eine Vielzahl von Registern macht das Handbuch zum idealen Nachschlagewerk:
o Themenorientiertes Inhaltsverzeichnis
o Alphabetisches Stichwortverzeichnis
o Alphabetischer Nachschlageteil Fach 9
o Verzeichnis mit Kennziffern und Glossar Fach 10
o DATEV-Erfassungslisten Fach 11
Inhaltsverzeichnis
Das Inhaltsverzeichnis (Facheinteilung) ist themenorientiert nach Sachgebieten der
Finanzbuchführung aufgebaut.
Alphabetischer Nachschlageteil
Dokument: 0906001 Seite 10 von 608
Der Alphabetische Nachschlageteil Fach 9 ist nach Stichworten alphabetisch aufgebaut und
bietet rasche Hilfe bei Sonderfragen zum Programm.
Fehlermeldungsverzeichnis
Reichen Sie fehlerhafte Daten ein, zum Beispiel eine falsche Finanzamtsnummer, erhalten Sie
vom Programm eine entsprechende Fehlermeldung mit einer Fehlernummer und dem
Fehlertext, zum Beispiel:
483
Finanzamtsnummer falsch
Die in der Praxis am häufigsten auftretenden Fehlermeldungen finden Sie im
o Hinweis- und Fehlermeldungsverzeichnis, DATEV Informations-Datenbank,
Dokumentnummer 0907013.
Dieser numerisch aufgebaute Nachschlageteil hilft Ihnen bei der Fehlersuche und
Fehlerbereinigung.
Hilfe im Programm nutzen
Wir empfehlen Ihnen, parallel zum vorliegenden Handbuch, die Hilfe zum DATEV-Programm
Kanzlei-Rechnungswesen zu nutzen unter ? | Hilfethemen. Das Hilfesystem erleichtert
Ihnen durch verschiedene Assistenten, Demos und Ratgeber die Einarbeitung in das
Programm. Bei Bedarf werden Ihre Fragen direkt am Bildschirm beantwortet. Wenn Sie in der
Menüleiste auf ? (Hilfe) klicken, haben Sie Zugriff auf folgende Hilfen:
Einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum DATEV-Programm Kanzlei-
Rechnungswesen finden Sie unter dem Menüpunkt Hilfethemen. Über die einzelnen
Buchtitel (Registerkarte Inhalt) oder über den Index finden Sie systematisch weitergehende
Informationen. Mit der Registerkarte Suchen können Sie eine Volltextsuche nach einzelnen
Begriffen anstoßen:
Dokument: 0906001 Seite 11 von 608
Mit der Hilfe im Programm arbeiten
Mit der Hilfe im Programm werden Ihnen alle Fragen über den Bildschirm beantwortet. Das
bietet folgende Vorteile:
o Sie können sich Hilfetafeln während der Arbeit mit dem Programm anzeigen lassen.
o Sie können kontextsensitive Hilfetafeln aufrufen, d. h. Hilfetafeln, die sich auf Ihre
aktuelle Arbeit beziehen.
o Sie können sehr schnell nach bestimmten Begriffen suchen.
o Sie können einzelne Hilfetafeln oder "Bücher" drucken.
2.2 Buchführungssystem bedarfsgerecht organisieren
Die Daten des DATEV-Programms Finanzbuchführung sind Basis für weitergehende
Auswertungen am PC und im DATEV-Rechenzentrum, zum Beispiel im DATEV-Programm
BWA Betriebswirtschaftliche Auswertungen.
DATEV-Verbundsystem zum Betrieblichen Rechnungswesen nutzen
Leitgedanke des Verbundsystems ist es, die hohe Leistungsfähigkeit moderner Personal
Computer (PC) vor Ort mit den Vorteilen der Technologie des DATEV-Rechenzentrums
(DATEV-Server), zum Beispiel via Internet-Technologie, zu verbinden. Zum Rechnungswesen-
Verbund im Betrieblichen Rechnungswesen gehören die DATEV-Programme:
NESY das neutrale Erfassungssystem der DATEV-Finanzbuchführung
mit bzw. ohne DATEV-Systemumgebung einsetzbar
Kanzlei-Rechnungswesen für die Kanzlei
Rechnungswesen für selbstbuchende Mandanten
Dokument: 0906001 Seite 12 von 608
Rechnungswesen compact für selbstbuchende kleine Mandantenbetriebe
Digitales Belegbuchen ein Zusatzmodul zu DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen/Rechnungswesen für Kanzleien und Mandanten. Es ermöglicht
die Anzeige digitaler Belege, die am PC und/oder im DATEV-Rechenzentrum
(Belegverwaltung online) gespeichert sind.
Weitere Informationen dazu finden Sie in Kap. 3 Was Sie als FIBU-Neuanwender wissen
sollten bzw. Kap. 5 DATEV-Rechnungswesen-Programme nutzen.
Beispiel für Einsteiger aufrufen
Richten Sie einen Mandanten erstmals mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ein, nutzen
Sie das
o Beispiel für Einsteiger...
Klicken Sie in der Menüleiste auf ? (Hilfe) und wählen Sie den Menüpunkt Beispiel für
Einsteiger... In der Übersicht klicken Sie auf das Buch Beispiel für Einsteiger und Sie
erhalten den Inhalt für Einsteiger in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen angezeigt, den Sie
komplett drucken können. Sie finden den Aufruf in Kap. 3.1.1 beschrieben.
2.3 Informationsangebot der DATEV nutzen
Fachschriften bestellen
Zusätzlich zum Handbuch Finanzbuchführung 2009 - Artikelnummer 31209, der
Programmbeschreibung für das Jahr 2009, stehen Ihnen weitere Fachschriften zur Verfügung:
Erstausstattung Finanzbuchführung - Artikelnummer 10001 Buchform: Aktuelles
Handbuch Ordner: Aktuelle Kontenrahmen und Kontenrahmenbeschreibungen SKR 03
und 04.
Das Handbuch des Vorjahres Handbuch Finanzbuchführung 2008 können Sie in der
DATEV Informations-Datenbank aufrufen: Produktinformationen |
Betriebliches Rechnungswesen | FIBU | Dokumentation | Handbuch FIBU
2008.
Das numerische Hinweis- und Fehlermeldungsverzeichnis können Sie in der
DATEV Informations-Datenbank aufrufen, Dokumentnummer 0907013.
Produktinformationen zu Unternehmen online können Sie in der DATEV
Informations-Datenbank aufrufen: Produktinformationen | Komplettlösungen
| Dokumentation.
Buchungs-ABC
Das Programm Elektronisches Wissen Buchungs-ABC ist in DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen ab V.5.6 automatisch installiert und in der Symbolleiste aufrufbar.
Sie erhalten weitergehende Informationen zu Themen der Finanzbuchführung. Neben
dem Fachportal Rechnungswesen sind nach Bedarf weitere Fachportale aufrufbar.
Bestellungen durchführen
Bestellungen der DATEV-Druckartikel mit der entsprechenden Artikelnummer können Sie
durchführen
über den DATEV Bestell-Manager oder
über den DATEV Produktkatalog im Internet unter http://www.datev.de, zum
Beispiel unter Produkte | Steuerberater.
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Tipp: Weitere Informationen finden Sie in Kap. 2.3.2 Service-Programme nutzen.
DATEV-Weiterbildungsangebot nutzen
Informationen zu den DATEV-Angeboten zum Weiterbildungsangebot sowie alle bundesweiten
Seminartermine finden Sie im Internet unter www.datev.de, zum Beispiel unter Produkte |
Steuerberater und klicken Sie auf Wissensvermittlung. Sie können sich zum Beispiel über
das jeweilige Seminarangebot mit freien Plätzen informieren und die Teilnahme online
buchen.
2.3.1 DATEV-Informationsschreiben beachten
Sie erhalten folgende Informationsschreiben automatisch von DATEV zugesandt:
CHEF-INFO
In den Chef-Informationen richtet sich der DATEV-Vorstand ausschließlich an den
Inhaber der Kanzlei. Sie beinhalten geschäftspolitische und die Genossenschaft
betreffende Themen.
Servicebrief Rechnungswesen
Der Servicebrief Rechnungswesen informiert, im Gegensatz zum Standard-
Servicebrief, über mehrere Themen, eben über komplexe gesetzliche Änderungen und
Hintergrundinformationen. Die Themen werden dabei nur kurz angerissen, um dem
Leser einen schnellen Überblick über den Inhalt des Briefs zu bieten. Für nähere
Informationen wird auf entsprechende Dokumente in der DATEV Informations-
Datenbank verlinkt.
Diese Informationsschreiben sind für alle Anwender der DATEV-Programme wichtig.
Wir teilen Ihnen auf diesem Wege zum Beispiel die Programmneuerungen und wichtige
Hinweise zu den Programmanwendungen mit. Den Servicebrief erhalten Anwender
auf elektronischem Weg, die uns ihre E-Mail-Adresse genannt haben oder DATEV
Briefkasten-Anwender sind. Die gedruckte Version des Servicebriefs erhalten alle
übrigen Anwender.
DATEV magazin
Das DATEV magazin richtet sich an Steuerberater, Rechtsanwälte und
Wirtschaftsprüfer und es bedient die Interessen der Anwender - ob Mitarbeiter oder
Chef. Es erscheint alle zwei Monate. Dazwischen gibt es alle 14 Tage einen Newsletter
(DATEV news), den Aktualitätendienst des DATEV magazins mit aktuellen Meldungen.
DATEV news
Der Aktualitätendienst des DATEV magazins. Er erscheint alle 14 Tage in kompakter
Form und enthält alles, was es Neues von der DATEV zu berichten gibt. Die
Printausgabe erscheint monatlich, ab ersten Freitag des Monats und steht jeweils als
PDF-Datei zum Abruf mit dem DATEV Briefkasten bereit Kap. 2.3.2 Service-
Programme nutzen. Wenn Sie sich an das DATEV-Rechenzentrum anschalten, erhalten
Sie automatisch einen DATEV-Hinweis, wenn eine Ausgabe bereitsteht.
Wissen für DATEV-Anwender / Wissen für DATEV-Anwender im Unternehmen
Mit dieser Broschüre können Sie sich über das komplette Angebot der DATEV-
Wissensvermittlung zur Aus- und Weiterbildung informieren. Mit Artikelnummer
11805 fordern Sie die Mitglieder-Ausgabe an, mit Artikelnummer 11344 können Sie
die Mandantenversion bestellen bzw. abonnieren.
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2.3.2 Service-Programme nutzen
Bestell-Manager oder Produktkatalog im Internet nutzen
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Bestellungen mit dem DATEV Bestell-Manager oder dem DATEV
Produktkatalog im Internet unter http://www.datev.de/produkte abzuwickeln.
Der DATEV Bestell-Manager bzw. der DATEV Produktkatalog im Internet unter
http://www.datev.de/produkte ermöglichen Ihnen, die Funktionen Bestellungen,
Abonnements und Seminaranmeldungen zu nutzen. Sie können Software und Material
bestellen, Abonnements verwalten und Seminare online buchen.
Hinweis:
Der DATEV Produktkatalog im Internet wird unter http://www.datev.de/produkte in
Verbindung mit der DATEV SmartCard aufgerufen. Beim Internet unter
http://www.datev.de/produkte handelt es sich demnach nicht um ein DATEV-Produkt, das
auf der DVD vorhanden ist, und für das ein Zugriffsrecht aus dem DATEV-Rechenzentrum
abgerufen werden muss.
Versandstatus nutzen
Mit dem DATEV-Programm Versandstatus sind Sie unabhängig von den Servicezeiten der
DATEV und bestimmen selbst den Zeitpunkt Ihrer Anfrage. Sie können Versanddaten
abfragen, die Paketnummer der Auswertung und falls Sie in Steuerprogrammen Basis-
Nummern verwenden, die Basis-Nummern der betreffenden Einreichung anzeigen und die
Daten speichern und drucken.
Sie können sich topaktuell direkt von Ihrem Arbeitsplatz aus über den Versand Ihrer
Auswertungen informieren. Sie können per Mausklick unter Details und der Registerkarte
Paketinformationen die Paketnummer der versendeten Auswertung und die Service-
Rufnummer und ggf. die Internetadresse des Transportpartners anzeigen lassen. Damit
können Sie sich bei Fragen zum Verbleib Ihrer Auswertungen direkt an den jeweiligen
Transportpartner wenden.
Klicken Sie auf die Registerkarte Fehlerprotokoll, werden Ihnen zusätzlich die wichtigsten
Vorlauf-Fehlerprotokolle aus nicht korrekt verarbeiteten FIBU-Vorläufen angezeigt mit der
Fehlernummer und einer Kurzanweisung zur Fehlerkorrektur. Sie können so fehlerhafte FIBU-
Vorläufe sofort bearbeiten und erneut an DATEV senden - noch vor dem Eintreffen der
Sendung.
Zusätzlich zu den erwähnten Funktionen können Sie die Sendungsausgangsinformationen
wie Versanddatum oder Versandart zu Materialien sowie Hard- und Software direkt am PC
nachvollziehen. Per Klick können Sie sich ca. zwei Wochen vor der Auslieferung über die DVD-
Versandtermine informieren.
Wissenswertes zum DATEV Versandstatus finden Sie in der DATEV Informations-
Datenbank unter Produktinformationen | Zusatzangebote | Versandstatus:
o Aktuelle Versandhinweise, Dokumentnummer 0908039
o Hinweise zur Anzeige der Paketnummer, Dokumentnummer 1030992
Tipp: Das DATEV-Programm Versandstatus ist auch für den Einsatz im Mandantenbetrieb
freigegeben.
Versandstatus installieren
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Nach Abschluss der DATEV-Plattform-Installation wird automatisch der DATEV
Installations-Manager gestartet und der Assistent Administrator-Lauf geöffnet:
1. Um das DATEV-Programm Versandstatus erstmalig zu installieren, klicken Sie dort
auf Neuinstallation. Die Zugriffsrechte werden Ihnen automatisch bereitgestellt.
- oder -
Haben Sie DATEV Versandstatus bereits installiert, klicken Sie im Dialogfenster
Installation und/oder Aktualisierung auf Aktualisierung.
2. Sie rufen das Programm auf über Start | DATEV | Service-Anwendungen.
3. Klicken Sie anschließend auf den Menüpunkt Versandstatus/Auswertungen öffnen
oder Versandstatus/Hard- und Software/Material öffnen und wählen Sie die
gewünschten Abfrageparameter.
Hinweis:
Detailhinweise entnehmen Sie dem DATEV-Infoguide, Eintrag Installations-Checklisten auf
der Programm-DVD.
DATEV Briefkasten nutzen
Das Programm DATEV Briefkasten ermöglicht Ihnen, den Schriftverkehr mit DATEV über
DFÜ (Datenfernübertragung) abzuwickeln.
Mit dem Programm DATEV Briefkasten können Sie
o Nachrichten und Informationsschreiben von DATEV empfangen und lesen.
o Nachrichten an DATEV erfassen und zum Senden an das DATEV-Programm RZ-
Kommunikation weiterleiten.
o Standardbriefe unter Verwendung von Formularen erfassen.
o Die Nachrichten in Ordnern verwalten.
Hinweis:
Die DATEV RZ-Kommunikation sollte in jedem Fall installiert sein, da Sie sonst keine
Möglichkeit haben, Nachrichten aus dem DATEV-Rechenzentrum zu holen bzw. an das DATEV-
Rechenzentrum zu senden.
DATEV-Hinweis nutzen
Mit dem DATEV-Hinweis können Sie Hinweise der DATEV über DFÜ (Datenfernübertragung)
empfangen, lesen, drucken und löschen. In der Regel werden bereitstehende Hinweise
während der Anschaltung anderer DATEV-Programme, zum Beispiel DATEV RZ-
Kommunikation, auf Ihren PC übertragen. Sie können die Hinweise aber auch mit dem
Programm DATEV-Hinweis explizit holen.
Mitgliedsdaten nutzen
Mitgliedsdaten ist ein DATEV-Programm, das Ihnen per DFÜ den Zugriff auf Ihre
Mitgliedsdaten im DATEV-Rechenzentrum ermöglicht.
Mit dem DATEV-Programm Mitgliedsdaten können Sie
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o Ihre Mitgliedsdaten aus dem DATEV-Rechenzentrum abrufen, auf Ihrem PC speichern,
dort bearbeiten und die Änderungen wieder an das DATEV-Rechenzentrum übertragen,
o insbesondere neue Beraternummern, zum Beispiel weitere Beraternummern
beantragen oder nicht mehr Benötigte kündigen,
o Ihre RZ-Gebühren anzeigen lassen
o Einzelnachweise für Dialoge anzeigen lassen und Rechnungsdaten per DFÜ aus dem
DATEV-Rechenzentrum holen
o gewährte und erhaltene abweichende Zugangsrechte zum DATEV-Rechenzentrum
anzeigen
o alle unter Ihrer Mitgliedschaft geführten SmartCard-Inhaber anzeigen und ggf. ändern
3 Was Sie als FIBU-Neuanwender wissen sollten
Gründungsberatung der DATEV nutzen
Sie wollen sich als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt eine Existenz aufbauen
oder Ihre eigene Kanzlei gründen und stehen deshalb vor wichtigen Entscheidungen für Ihre
berufliche Zukunft. Der Schritt in die Selbständigkeit erfordert Mut, aber Sie sind nicht auf
sich allein gestellt. DATEV hilft Ihnen beim Existenzaufbau, mit innovativen Software-
Produkten, Dienstleistungen und Beratung.
o Gründungsberatung durch DATEV - Programme allein können effiziente
Arbeitsprozesse nicht bewirken. Deshalb betreuen wir Sie als Neukunden persönlich
und umfassend und haben kostenlose Beratungs- und Service-Angebote entwickelt,
die Sie in der Anfangsphase wirksam unterstützen. Ihr Kanzleigründungsberater
kann mit Ihnen einen Gründungs-Check im Vorfeld Ihrer Entscheidung durchführen, er
initiiert Netzwerke, bei denen sich Kanzleigründer und Gründungsinteressenten kennen
lernen können, um Orientierung zu finden, Informationen zu gewinnen und Synergien
zu nutzen und er schnürt gemeinsam mit Ihnen ein individuelles und bedarfsgerechtes
Softwarepaket - zu Konditionen, die Ihnen den Einstieg auch finanziell erleichtern.
o DATEV-Gründungsnetzwerk - Das Gründernetzwerk ist eine Veranstaltungsreihe,
deren Themen sich speziell an Sie als Kanzleigründer wenden. Im Gedankenaustausch
mit Gleichgesinnten profitieren Sie sowohl von den Erfahrungen anderer
Kanzleigründer als auch vom Know-how kompetenter Referenten.
o DATEV Neu-Mitglieder-Club - Der DATEV Neu-Mitglieder-Club richtet sich an alle
neuen Mitglieder. Mit dem Eintritt in die Genossenschaft sind Sie automatisch und
kostenfrei für fünf Jahre im DATEV Neu-Mitglieder-Club dabei. Während dieser Zeit
werden Sie zu den Veranstaltungen in Ihrer Nähe eingeladen. Neben den großen
Jahresveranstaltungen werden kleine regionale Arbeitskreise durchgeführt, in denen
Ihre Themenwünsche behandelt werden. Ziel ist es, Ihnen den Einstieg in die DATEV-
Welt zu erleichtern. Der Club bietet eine Plattform zum Austausch mit anderen
Neumitgliedern, Informationen zu aktuellen Themen, möchte Sie mit neuen Ideen
inspirieren und nimmt im Gegenzug neue Ideen von Ihnen auf.
o DATEV PC-Club - Auf den Veranstaltungen des PC-Clubs können Sie sich als DATEV-
Mitglied über neue Technologien und speziell konzipierte Beratungslösungen
informieren. DATEV-Mitarbeiter, DATEV-System-Partner und externe Referenten
tragen dazu bei, dass Sie in Ihrer Kanzlei stets auf Basis des aktuellen
Informationsstandes entscheiden können. Zielgruppe sind Kanzleiinhaber, EDV-
Administratoren und Kanzleimitarbeiter.
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o Messen - DATEV nimmt bundesweit an Fachtagungen, Konferenzen, Messen und
Kongressen teil. Informieren Sie sich persönlich in Fachvorträgen und Praxisworkshops
zu einer breit gefächerten Palette aktueller und zukunftsorientierter Themen oder im
Gespräch mit unseren Mitarbeitern am Messestand, zum Beispiel auf der CeBIT in
Hannover.
o Info-Tage - Sie möchten sich gezielt über die Programme und Dienstleistungen von
DATEV informieren? Bei den Info-Tagen haben Sie dazu Gelegenheit. Sie lernen die
neuesten Softwarelösungen kennen und erleben sie live im Einsatz. Sprechen Sie mit
DATEV-Experten zu einem von Ihnen gewählten Termin. Zwischen 9:00 und 16:00 Uhr
stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung. Wir bitten Sie daher Ihren
Wunschtermin und Ihr Wunschthema bereits bei der Anmeldung anzugeben.
Bei Fragen rufen Sie die Hotline für Kanzleigründer gebührenfrei an unter 08 00 / 3 28 38 78.
Starten - nicht warten
Sie wollen als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt eine Existenz aufbauen
oder Ihre eigene Kanzlei gründen und stehen deshalb vor wichtigen Entscheidungen für Ihre
berufliche Zukunft. Wir wollen Ihnen den Einstieg in die Selbständigkeit und in die DATEV-
Welt so leicht wie möglich machen, damit Sie Ihre Zeit und Energie für Ihr wichtigstes Ziel
einsetzen können: Ihren Mandanten einen hochwertigen Service zu bieten.
Deshalb betreuen wir Sie als Neukunden persönlich und umfassend und haben für Sie
besondere Angebote entwickelt, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die sich Ihre Existenz aufbauen möchten,
haben wir ein attraktives Angebot: Mit den DATEV-Startpaketen erhalten Sie
professionelle Software zum günstigen Preis und können dabei ganz auf die
Kompetenz und Erfahrung von DATEV bauen.
o DATEV-Startpaket compact
Schon für 30,00 Euro pro Monat können Sie an einem PC-Arbeitsplatz Ihre
ersten eigenen Mandate (maximal zehn gewerbliche Mandate) bearbeiten. Die
enthaltenen DATEV-Programme unterstützen Sie in den Bereichen
Rechnungswesen, Einkommensteuer und Eigenorganisation für eine
Nutzungsdauer von 24 Monaten. Das Angebot gilt für Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer, die in den letzten 5 Jahren zum Beispiel zum Steuerberater
bestellt wurden.
o DATEV-Startpaket classic
Für all diejenigen, die gleich eine eigene Kanzlei gründen wollen, haben wir ein
Softwarepaket geschnürt, das Ihnen zu einem attraktiven Preis eine Auswahl
der wichtigsten Programme im Bereich Rechnungswesen, Personalwirtschaft
und Steuerberechnung/Steuererklärung bietet. Das DATEV-Startpaket classic
enthält die Steuerberatungs-Software, die Sie für eine erfolgreiche
Kanzleigründung benötigen. DATEV fördert Ihre Existenzgründung in den ersten
drei Jahren zusätzlich mit einer Reihe von Vergünstigungen und
Serviceleistungen.
o DATEV-Startpaket comfort
Es ermöglicht Ihnen die Nutzung der kompletten DATEV-Produktpalette - auch
für kleine und mittlere Kanzleien. Mit dem DATEV-Startpaket comfort
bieten wir Ihnen ein umfassendes Softwarepaket, mit dem Sie alle
Dokument: 0906001 Seite 18 von 608
Dienstleistungen, bis hin zur Wirtschaftsberatung, komplett abdecken können -
übersichtlich, preislich attraktiv und natürlich in gewohnter Aktualität und
DATEV-Qualität. DATEV fördert Ihre Existenzgründung in den ersten drei Jahren
zusätzlich mit einer Reihe von Vergünstigungen und Serviceleistungen.
Neu bestellte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die eine Kanzlei erwerben oder im
Generationswechsel übernehmen, unterstützen wir in den ersten zwölf Monaten ihrer
Mitgliedschaft mit einer kostenlosen Hotline zur Programmbetreuung und 50 % Rabatt
auf alle Seminarangebote und Beratungsleistungen.
Interessiert Sie dieses Angebot oder haben Sie Fragen dazu? Dann schreiben Sie uns
eine E-Mail an kanzleistart@datev.de oder rufen Sie die Hotline für Kanzleigründer
gebührenfrei an unter 08 00 / 3 28 38 78. Aktuelle Informationen zu den Angeboten
der DATEV für Neukunden finden Sie im Internet unter www.datev.de, zum Beispiel
Top-Themen | Steuerberater | Weitere Themen | Start mit DATEV.
Rechtsanwälte
Als Fachanwalt für Steuerrecht können Sie die oben genannten Startangebote
selbstverständlich ebenso nutzen. Für spezielle Bedürfnisse der Rechtsanwaltskanzlei
haben wir ein weiteres Angebot für Sie als Existenzgründer. Gerade in den ersten
Jahren müssen Sie viele Herausforderungen bestehen, um sich im Markt zu etablieren.
DATEV will jungen Rechtsanwälten diesen Schritt in die Selbständigkeit erleichtern und
bietet Ihnen als Kanzleigründer für einen Zeitraum von drei Jahren nach erstmaliger
Gründung einer selbstständig Existenz Software, Hardware, Seminarangebote und
Beratungsleistungen zu Sonderkonditionen an.
o DATEV-Anwalt Startpaket für Existenzgründer
Gemeinsam mit DATEV stellen Sie Ihr bedarfsgerechtes und individuelles
Leistungspaket zusammen. So sind für die Zusammenarbeit mit DATEV
bestimmte Komponenten erforderlich.
Mit DATEV mIDentity compact erhalten Sie den Zugang zum DATEV-
Rechenzentrum über das Internet, die Nutzung der DATEV-Programme und
ermöglicht Ihnen Installationssoftware per Download zu holen. DATEV
mIDentity compact ist, wie die zum Betrieb erforderliche
Verschlüsselungssoftware, das Sicherheitspaket und im Startpaket kostenlos.
DATEV mIDentity compact ist ein USB-Stick mit eingebautem Kartenleser,
integrierter DATEV SmartCard im SIM-Format und Softwareschutz-Modul. Er
ermöglicht eine elektronische Signatur, Verschlüsselung von E-Mails und den
Zugang zu exklusiven Bereichen. Weiterhin wird eine Windows-
Anmeldefunktion angeboten, die es ermöglicht, PC-Systeme so zu
konfigurieren, dass eine Systemanmeldung nur bei gestecktem mIDentity-Stick
möglich ist. Er vereint damit die Voraussetzungen für die Nutzung der DATEV-
Programme und -Dienstleistungen mit Verschlüsselungs- und Signaturfunktion
in einem Gerät.
Interessiert Sie dieses Angebot oder haben Sie Fragen dazu? Dann schreiben Sie uns
eine E-Mail an anwalt@datev.de oder rufen Sie uns unter 08 00 / 3 28 38 72
gebührenfrei an. Aktuelle Informationen zu den Angeboten der DATEV für Neukunden
finden Sie im Internet unter www.datev.de, zum Beispiel Top-Themen |
Steuerberater | Weitere Themen | Start mit DATEV.
3.1 So geben Sie Daten ein
Datenarten
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Im DATEV-Programm Finanzbuchführung am PC und im DATEV-Rechenzentrum werden
grundsätzlich drei Hauptgruppen von Datenarten unterschieden:
Stammdaten - gleich bleibende Daten, zum Beispiel Anschrift
Bewegungsdaten - Buchungssätze
Abrufdaten - Auswertungen aus dem DATEV-Rechenzentrum
Hinweis:
Die im vorliegenden Handbuch beschriebenen Programmregeln gelten analog für alle
Rechnungswesen-Programme mit Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum.
Finanzbuchführung zehn Jahre aktiv bebuchbar
DATEV bietet Ihnen mit dem Rechenzentrumsprogramm Finanzbuchführung
die Grundlage für ein umfassendes Informationssystem,
das Sie problemlos den betrieblichen Informationserfordernissen anpassen können.
Der aktiv bebuchbare Zeitraum für das DATEV-Programm Finanzbuchführung im
Rechenzentrum beträgt zehn Buchungsjahre. Damit können zum Beispiel Nachbuchungen
im Rahmen der Jahresabschlusserstellung für entsprechende RZ-Anwendungen durchgeführt
werden, DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1034323.
Jahresübernahme
auf 2009
Im FIBU-Archiv-Service
archiviert
Ausgabe auf
Bebuchbarer Zeitraum
Holen nach Kanzlei-Rechnungswesen und Ausgabe
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Rechnungswesen-Archiv-
DVD möglich
auf Rechnungswesen-Archiv-DVD möglich
vor Jahresübernahme 1998 und älter 1999 2000 2001 2002 2003 2004 ... 2008
nach
Jahresübernahme 1990 und älter 2000 2001 2002 2003 2004 2005 ... 2009
3.1.1 Mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen arbeiten
Für die Nutzung des DATEV-Programms Finanzbuchführung mit Verarbeitung am PC, steht
Ihnen zum Beispiel das DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen
zur Verfügung. Die Datensicherheit erreichen Sie zum Beispiel durch die Archivierung im
DATEV-Rechenzentrum (RZ): Arbeitsteilung zwischen PC und RZ.
Für Kanzleien verbindet das DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen zwei wichtige
Aufgabenbereiche zu einem durchgängigen Prozess: die Abwicklung der DATEV-
Finanzbuchführung und die Erstellung des DATEV Jahresabschlusses. Durch den Einsatz
des Programms in der Kanzlei erreichen Sie die permanente Auskunftsfähigkeit bei allen
wichtigen Auswertungen: Finanzbuchführung, OPOS und Jahresabschluss.
Weitere Informationen finden Sie in Kap. 5 DATEV-Rechnungswesen-Programme nutzen.
Demos zu Programmabläufen aufrufen
So rufen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Demos zu Programmabläufen auf
1. Um anschauliche Informationen über die Programmbedienung zu erhalten, klicken Sie
in der Menüleiste auf ? (Hilfe) und wählen Sie Demos zu Programmabläufen...:
Sie erhalten eine Auswahl der Demos zu Programmabläufen aufgelistet:
Dokument: 0906001 Seite 21 von 608
2. Wählen Sie das gewünschte Thema, zum Beispiel Buchführung und markieren Sie in
der Liste die Demo, die Sie anzeigen möchten, zum Beispiel Buchen mit digitalen
Belegen (Belegverwaltung online) und klicken Sie auf die Schaltfläche Starten.
- oder -
Doppelklicken Sie auf die markierte Demo.
Beispiel für Einsteiger aufrufen
Sie haben die Möglichkeit, im DATEV-Programm Kanzlei-
Rechnungswesen/Rechnungswesen einen Musterfall aufzurufen. Sie werden mit
detaillierten Anleitungen durch den Musterfall geführt und arbeiten sich so in das DATEV-
Programm Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen ein.
Hinweis:
Auf Grund der Komplexität des Programms kann im Beispiel für Einsteiger nicht die
Erstellung einer vollständigen DATEV FIBU erklärt werden. Anhand einiger beispielhafter
Buchungen zeigen wir Ihnen grundlegende Funktionen von Kanzlei-Rechnungswesen.
So rufen Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen das Beispiel für Einsteiger auf
1. Klicken Sie in der Menüleiste auf ? (Hilfe) und wählen Sie Beispiel für Einsteiger...:
Dokument: 0906001 Seite 22 von 608
Sie erhalten eine Auswahl an grundlegenden Funktionen des Programms aufgelistet:
2. Wählen Sie das gewünschte Thema aus der Liste und klicken Sie auf die Schaltfläche
Anzeigen oder Drucken.
Es wird das gewünschte Kapitel am Bildschirm angezeigt bzw. es wird beim Druck das
gerade bearbeitete Kapitel gedruckt.
- oder -
Dokument: 0906001 Seite 23 von 608
Um das gesamte Beispiel für Einsteiger zu drucken, klicken Sie oben auf das Buch
Beispiel für Einsteiger und die Schaltfläche Drucken:
Sie erhalten das Dialogfenster Drucken.
3. Prüfen Sie den angeschlossenen Drucker, wählen Sie als Druckbereich den Schaltknopf
Alles und klicken Sie auf OK.
Das Beispiel für Einsteiger wird komplett gedruckt; bei jedem neuen Kapitel wird
eine neue Druckseite begonnen.
Tipp: Sie können alle Schritte des Beispiels mit den vorgegebenen Daten am PC
nachvollziehen. Zusätzlich können Sie durch den direkten Aufruf von Demos zu
Programmabläufen optisch bestimmte Themen sofort im Beispiel für Einsteiger anzeigen.
Sie können die Demo ggf. auch unterbrechen, um den Sachverhalt im Programm nach zu
vollziehen.
Hinweis:
Weitere Informationen erhalten Sie, indem Sie in der Menüleiste unter ? | Hilfethemen die
Themen anzeigen sowie an den einzelnen Programmstellen die Hilfen aufrufen.
3.1.2 Datenaustausch zwischen PC und DATEV-Rechenzentrum nutzen
Für die Nutzung des DATEV-Programms Finanzbuchführung mit Verarbeitung im
Rechenzentrum, steht Ihnen zum Beispiel das DATEV-Programm Kanzlei-
Rechnungswesen/Rechnungswesen zur Verfügung.
Dokument: 0906001 Seite 24 von 608
Mit Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen erfassen Sie die FIBU-Daten am PC und
senden sie zum Beispiel per Datenfernübertragung an das DATEV-Rechenzentrum zur
Verarbeitung. Dort werden die Auswertungen gedruckt und Ihnen per Post zugesandt. Als
Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen können Sie Ihre
Daten auch über das Internet abgesichert ins DATEV-Rechenzentrum senden und von dort
holen Kap. 4.1.
Das DATEV-Programm Versandstatus informiert Sie über das Versanddatum usw. und zeigt
evtl. FIBU-Fehlerprotokolle an (siehe Kap. 2.3.2 Service-Programme nutzen). Sie können die
fehlerhaften Vorläufe der DATEV-Finanzbuchführung sofort, noch vor dem Eintreffen der
Sendung, bearbeiten.
Daten importieren
Sie können jederzeit mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen, zum
Beispiel die von Ihren Mandanten in der DATEV NESY erfassten Daten importieren bzw. die
im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten Daten aus dem Rechenzentrum holen.
Sie können Daten von einzelnen Mandanten bzw. Kanzlei- oder Standarddaten aus dem
DATEV-Rechenzentrum an den PC übertragen. Daneben können Sie auch Branchenlösungen
sowie Finanzamtsadressdaten und RZ-Übersichten gesondert anfordern.
Stammdaten und Buchungssätze im Rechenzentrum archivieren
Sie können Ihre Stammdaten und Buchungssätze an das DATEV-Rechenzentrum zur
Archivierung übertragen. Neben der Archivierung bietet das Rechenzentrum weitere Vorteile:
o Archivierungsbestand jederzeit verfügbar
Im DATEV-Rechenzentrum sind Ihre Daten vor jedem unbefugten Zugriff, vor
technischen Problemen und vor Computerviren geschützt. Sie können den
Archivierungsbestand jederzeit aus dem Rechenzentrum an Ihren PC übertragen.
o Gesetzlich vorgeschriebene Datenarchivierung nach GoBS
Ihre im DATEV-Rechenzentrum gesicherten Buchführungsdaten werden automatisch
für 10 Jahre archiviert. Konten- und Journalbücher oder die Rechnungswesen-Archiv-
DVD können jederzeit aus dem Rechenzentrum abgerufen werden.
o Datenzugriff nach §§ 146/147 AO erfüllt
Sind Ihre Daten im DATEV-Rechenzentrum gespeichert, fordern Sie bei Bedarf eine
Rechnungswesen-Archiv-DVD an. Sie ist das ideale Medium zur Bereitstellung Ihrer
Buchführungsdaten in elektronischer Form für Prüfungszwecke und erfüllt die
Anforderungen der §§ 146/147 AO. Sie können die auf der DVD gespeicherten Daten
komfortabel für die Auswertung in der Prüfsoftware der Betriebsprüfer (IDEA)
bereitstellen.
o Datendrehscheibe DATEV-Rechenzentrum
Die Daten der DATEV-Rechnungswesen-Programme, wie zum Beispiel Kanzlei-
Rechnungswesen, Rechnungswesen etc., können an das DATEV-Rechenzentrum
übermittelt werden. Haben Sie Ihre Daten im DATEV-Rechenzentrum
verarbeitet/archiviert, können Sie dieses als Datendrehscheibe für die
verschiedensten Anwendungs- und Auswertungsmöglichkeiten nutzen.
Im DATEV-Rechenzentrum werden die Datenbestände von über zwei Millionen
mittelständischen Unternehmen verwaltet. Nahezu 130 Institutionen, darunter
Finanzverwaltung, Sozialversicherungsträger, Krankenkassen, Banken und
Berufsgenossenschaften nutzen diesen Informationsverbund.
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Weitere Nutzungen neben der Sicherung, Speicherung und Archivierung sind:
o Datenübermittlung der UStVA, USt 1/11 und ZM
o Elektronische Einreichung von Jahresabschlüssen an den Bundesanzeiger - nach
dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister
sowie das Unternehmensregister (EHUG)
o Infrastruktur für digitale Geschäftsprozesse: Ein Kernelement ist das
elektronische Belegwesen im Rahmen von Buchführung mit digitalen Belegen
und Belegverwaltung online.
o Teilnahme am Betriebsvergleich
Weitere Informationen zum Beispiel zu den Vorteilen der Archivierung im DATEV-
Rechenzentrum und zum Unterschied Datensicherung - Archivierung finden Sie in der DATEV
Informations-Datenbank, Dokument Archivierung der Finanzbuchführung im DATEV-
Rechenzentrum, Dokumentnummer 1034323.
3.2 Datenerfassung mit Vorlauf
In Kanzlei-Rechnungswesen automatisch
In Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen werden Vorläufe programmintern
weitgehend automatisch erzeugt. Erfassen Sie zum Beispiel Buchungen, sind lediglich die
Vorlauffelder Datum von und Datum bis zu erfassen. Wenn Sie einen Mandanten zur
Bearbeitung der Buchführung geöffnet haben, wählen Sie
o Stammdaten | Mandantendaten..., um die Stammdaten des Mandanten zu
erfassen.
o Buchen, um Buchungssätze im Dialog oder im Stapel zu erfassen.
o Rechnungswesen-Abrufe über Bestand | Daten senden, um die Eigenschaften der
Auswertungen im DATEV-Rechenzentrum zu erfassen.
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Der Vorlauf identifiziert Ihre Eingabedaten am PC und im DATEV-Rechenzentrum.
Vorlaufarten am PC und im DATEV-Rechenzentrum
Entsprechend den Datenarten gibt es drei Vorlaufarten, über die Sie Ihre Daten eingeben:
Umsetzung für das DATEV-Rechenzentrum
Die Vorläufe, zum Beispiel aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, werden mit folgendem
Inhalt für das Rechenzentrum umgesetzt:
1) Das Feld Anw.-Nr. (Anwendung) kennzeichnet das Programm und die Art des Vorlaufs und ist immer 2-stellig:
Dokument: 0906001 Seite 27 von 608
1 X
Art des Vorlaufs: 1 = Vollvorlauf, 2 = Abrufvorlauf, 3 =
Kurzvorlauf
DATEV-Programm: 1 = Finanzbuchführung, 4 = LOHN usw.
2) Das Feld Nkz (Namenskennzeichen) ist für die Eingabe des Namenskürzels der Erfassungskraft vorgesehen.
Zulässig sind alphanumerische, 2-stellige Angaben.
3) Die Beraternummer wird von der DATEV vergeben. Sie ist maximal 7-stellig zu erfassen.
4) Das Feld Mandant (Mandantennummer) vergibt der Steuerberater nach kanzleibezogenen Kriterien. Sie ist
maximal 5-stellig.
5) Im Feld Abr.-Nr. (Abrechnungsnummer) wird dem Rechner mitgeteilt, in welchem DATEV-Programm und wie Ihre
eingereichten Daten verarbeitet werden sollen. Zusätzlich ist das Jahr zu erfassen, für das verarbeitet werden soll.
6) Die Felder Datum von und Datum bis im Vollvorlauf (Anwendung 11) stellen den Buchungszeitraum der
eingereichten Buchungen dar. Das Datum von darf maximal gleich groß oder kleiner sein als das Datum bis.
Bei Normal-Wirtschaftsjahr sind die Jahresangaben in diesen Feldern gleich der Jahresangabe bei der
Abrechnungsnummer. Eine Ausnahme stellt das abweichende Wirtschaftsjahr dar.
7)
Das bisherige Vorlaufpasswort wird seit 1. Juli 2008 im Rechenzentrum nicht mehr geprüft. Beim Senden von
Buchführungsdaten ins DATEV-Rechenzentrum wird dort die PC-ID abgefragt. So ist sichergestellt, dass der
Sender auch berechtigt ist, für die betreffende Beraternummer zu senden.
Tipp: Über die DATEV Nutzungskontrolle können Sie zielgerichtet Mandanten und Beraternummern, zum
Beispiel für die Kanzlei-Buchführung, für die Bearbeitung sperren.
8) Das Feld Datum von im Abrufvorlauf (Anwendung 12) enthält alle Angaben zur Ausgabesteuerung, zum Beispiel
für die Anzahl der angeforderten Auswertungen.
Vorlauffehlerprotokolle anzeigen lassen
Das Programm Versandstatus informiert Sie zum Beispiel über das Versanddatum, die
Paketnummer Ihrer Sendung, die Service-Nummer des Transportpartners usw. Zusätzlich
werden Ihnen per Mausklick die wichtigsten Vorlauf-Fehlerprotokolle aus im
Rechenzentrum nicht korrekt verarbeiteten FIBU-Vorläufen angezeigt und Sie erhalten
gleichzeitig neben der Fehlernummer eine Kurzanweisung zur Fehlerkorrektur.
Tipp: Das Programm Versandstatus ist auch für den Einsatz im Mandantenbetrieb
freigegeben. Sie können fehlerhafte FIBU-Vorläufe sofort bearbeiten und erneut an DATEV
Dokument: 0906001 Seite 28 von 608
senden, noch vor dem Eintreffen der Sendung. Weitere Informationen finden Sie in Kap.
2.3.2 Service-Programme nutzen.
3.3 So nutzen Sie das DATEV-Programm Finanzbuchführung
Mindesteingaben erfassen
Vor der Eingabe von Buchungen müssen Sie den Mandanten in den DATEV-Rechnungswesen-
Programmen anlegen:
o Standarddaten einspielen
o Adressdaten anlegen
o Programmdaten anlegen
Anschließend geben Sie Ihre Buchungen ein.
Auswertungen beschriften
Wenn Sie Ihre Auswertungen am PC oder im DATEV-Rechenzentrum mit dem Namen Ihres
Mandanten beschriften wollen, erfassen Sie die Mandanten-Adressdaten. Für die Ausgabe
der Auswertungen im DATEV-Rechenzentrum reichen Sie diese spätestens gleichzeitig mit
der FIBU-Verarbeitung in das Rechenzentrum ein.
Tipp: Die Mandanten-Adressdaten werden täglich acht Mal im Rechenzentrum verarbeitet
o siehe Wegweiser Datenfahrplan, Artikelnummer 10808.
Der Wegweiser befindet sich auch in elektronischer Form auf der DATEV
Informations-DVD/-Datenbank (RZ-Abfrage): Dokumentnummer: 0908200.
3.3.1 Standarddaten einspielen
Voraussetzung um Mandanten bearbeiten zu können
Wenn Sie Neuanwender des Programms DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen/Rechnungswesen sind, benötigen Sie bestimmte Standarddaten, um
Mandantenbestände bearbeiten zu können. Zu den Standarddaten zählen u. a.
Kontenrahmen, Zuordnungstabellen und Auswertungssteuerungsdaten. Zu Jahresbeginn
spielen Sie zum Beispiel einen neuen Standardkontenrahmen (SKR) ein, der sich noch nicht in
Ihrem Bestand befindet.
Die Standarddaten sind bei Auslieferung einer Programmversion auf der DATEV-Programm-
DVD enthalten und werden bei der Programminstallation automatisch auf die Festplatte in das
Standard-Verzeichnis kopiert.
Standard-VerzeichnisLW:\DATEV\KONFIG\KR\KR_STD
Ist die Programm-DVD nicht verfügbar, können Sie die Standarddaten von dem automatisch
lokal installierten Standard-Verzeichnis LW:\DATEV\KONFIG\KR\KR_STD einspielen oder
kostenpflichtig aus dem Rechenzentrum an Ihren PC übertragen.
Falls Standarddaten ausgeliefert werden, ohne dass die Programmversion sich ändert,
müssen Sie diese Daten von der aktuellsten Programm-DVD einspielen.
So spielen Sie Standarddaten von der Programm-DVD ein
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Voraussetzung: Kanzlei-Rechnungswesen bzw. Rechnungswesen ist geöffnet.
1. Legen Sie die aktuelle Programm-DVD in Ihr DVD-Laufwerk.
Das Autostart-Fenster der DVD wird geöffnet.
2. Schließen Sie dieses Fenster mit Beenden.
3. Wählen Sie Bestand | Bestands-Manager | Standard.
Das Dialogfenster Bestands-Manager Standard wird geöffnet.
Sie erhalten ein Fenster mit der aktuellen Übersicht der installierten Standarddaten
auf dem eingestellten Laufwerk. Dazu zählen u. a. Kontenrahmen, Zuordnungstabellen
und Auswertungssteuerungsdaten.
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Einspielen.
Das Programm durchsucht alle Datenpfade (Laufwerke lokal oder DVD) nach dem
Ordner KR_STD. Dieser Ordner beinhaltet die Standarddaten und Sie erhalten zum
Beispiel den Hinweis:
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5. Klicken Sie auf die Schaltfläche Ja, wenn die aktuellen Standarddaten von dem
genannten DVD-Pfad eingespielt werden sollen.
- oder -
Klicken Sie auf die Schaltfläche Nein, wenn Sie keine aktuelle Programm-DVD zur
Hand haben und sich der Ordner mit den Standarddaten auf einem anderen Laufwerk
befindet. Wählen Sie in der folgenden Laufwerksübersicht das entsprechende lokale
Laufwerk mit dem Verzeichnis LW:\DATEV\KONFIG\KR\KR_STD.
6. Markieren Sie die zu übernehmenden Standarddaten. Sie können mehrere Einträge
gleichzeitig markieren.
7. Starten Sie die Übernahme der Standarddaten mit OK und bestätigen Sie nach dem
Einspielen die Hinweismeldung ebenfalls mit OK.
8. Beenden Sie das Dialogfenster Einspielen Standard mit Abbrechen und schließen
Sie den Bestands-Manager Standard.
Standarddaten aus dem Rechenzentrum anfordern
Ist die Programm-DVD nicht verfügbar, können Sie die Standarddaten aus dem DATEV-
Rechenzentrum anfordern.
Hinweis:
Das Holen von Standarddaten aus dem DATEV-Rechenzentrum wird in Abhängigkeit von der
Anschaltzeit und der Anzahl der übertragenen Zeichen berechnet.
So fordern Sie Standarddaten aus dem DATEV-Rechenzentrum an
Voraussetzung: Kanzlei-Rechnungswesen bzw. Rechnungswesen ist geöffnet.
1. Wählen Sie Bestand | Daten holen | Rechnungswesen und Jahresabschluss.
Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen, in dem Sie das Laufwerk sowie den
Umfang der zu holenden Daten festlegen.
Dokument: 0906001 Seite 31 von 608
2. Markieren Sie den Schaltknopf Standarddaten und bestätigen Sie mit OK.
3. Geben Sie das Jahr ein, für das Sie Standarddaten anfordern möchten, zum Beispiel
2009, wenn Sie einen SKR für das Jahr 2009 benötigen.
4. Doppelklicken Sie auf die entsprechenden Standarddaten und bestätigen Sie mit OK.
Die Standarddaten werden aus dem Rechenzentrum an den PC übertragen.
Hinweis:
Die Anschaltung an das DATEV-Rechenzentrum erfolgt über das DATEV-Programm RZ-
Kommunikation. Hinweise zur Arbeit mit diesem Programm finden Sie in der Hilfe im
Programm.
Standarddaten bearbeiten
Eine Übersicht der derzeit an Ihrem PC vorhandenen Standarddaten erhalten Sie über
Bestand | Bestands-Manager | Standard.
So bearbeiten Sie Standarddaten
o Wählen Sie Bestand | Bestands-Manager | Standard.
Das Dialogfenster Bestands-Manager Standard wird geöffnet.
Nach Auswahl der gewünschten Standarddaten können Sie die verschiedenen
Dienste-Funktionen ausführen, indem Sie auf die Symbole bzw. Schaltflächen klicken.
Dokument: 0906001 Seite 32 von 608
3.3.2 Neuanlage eines Mandanten
Anwender, die Ihre Finanzbuchführung zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen oder DATEV Rechnungswesen abwickeln, geben die Mindesteingaben
über Bestand | Neu | Mandant... ein.
Anschließend geben Sie Ihre Buchungen ein.
Hinweis:
Sie können Mandanten direkt am PC anlegen. Es sind keine Voreinstellungen einzurichten. Wir
empfehlen Ihnen, die Mandantenverwaltung einzusetzen. Weitere Informationen finden Sie
in der Hilfe im Programm unter dem Index-Stichwort: Mandantenverwaltung.
Assistenten Mandant anlegen aufrufen
So gelangen Sie zum Assistenten Mandant anlegen, um in DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen / Rechnungswesen die Mindesteingaben einzugeben
1. Wählen Sie Bestand | Neu | Mandant oder klicken Sie auf das Symbol .
Der Assistent Mandant anlegen wird geöffnet:
2. Wählen Sie aus der Liste Nationales Recht die Rechtsgrundlage für den Mandanten.
3. Geben Sie den Ordnungsbegriff des Mandanten und das Jahr ein.
Ist zu dem angegebenen Jahr noch kein SKR am PC vorhanden, erhalten Sie die
Meldung:
Dokument: 0906001 Seite 33 von 608
4. Um Daten aus der Mandantenverwaltung zu übernehmen, klicken Sie auf die
Schaltflächen Stammdaten-Abgleich und Stammdaten aus der
Mandantenverwaltung übernehmen.
Es wird geprüft, ob für den eingegebenen Ordnungsbegriff Stammdaten in der
Mandantenverwaltung existieren und es findet gegebenenfalls ein Abgleich statt.
Die Eingabefelder werden mit den Daten aus der Mandantenverwaltung vorbelegt.
5. Klicken Sie auf Weiter.
Es werden die Adressdaten des Mandanten abgefragt, die bei den
Mindesteingaben nicht zwingend einzugeben sind.
6. Klicken Sie erneut auf Weiter.
Es erscheint die Erfassungsmaske Mindesteingaben des Rechnungswesens. Hier
legen Sie Einstellungen fest, die Sie nach dem ersten Buchungsvorgang nicht mehr
ändern dürfen:
Dokument: 0906001 Seite 34 von 608
7. Klicken Sie auf Weiter und danach auf die Schaltfläche Fertig stellen, um zum
Beispiel die Neuanlage eines Mandanten mit Mindesteingaben durchzuführen.
Der Mandant wird angelegt und automatisch zur Bearbeitung geöffnet:
Sie können den Mandanten unter Bestand | Öffnen | Mandant oder mit dem Symbol
zur Bearbeitung auswählen.
Hinweis:
Die Stammdaten, die Sie hier, zum Beispiel bei den Mindesteingaben nicht eingeben,
können Sie im Bearbeitungsmenü des Mandanten unter Stammdaten | Mandantendaten
nachträglich erfassen. Sie können dort auch die OPOS-Nutzung nachträglich erfassen.
Tipp: Vor Abschluss der Neuanlage können Sie über die Schaltfläche Stammdaten-Abgleich
und Stammdaten in die Mandantenverwaltung zurückschreiben den Datenbestand
darin aktualisieren.
Register Mandantendaten ändern aufrufen
In den Mandantendaten können Sie die Stammdaten des gerade bearbeiteten Mandanten
erfassen oder ändern. Das Register Mandantendaten setzt sich aus mehreren
Registerkarten zusammen: Adressdaten, FIBU, BWA, OPOS und BILANZ.
So gelangen Sie zum Register Mandantendaten
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten.
Dokument: 0906001 Seite 35 von 608
Sie erhalten das Register Mandantendaten, in dem Sie die Stammdaten des
Mandanten, zum Beispiel für die DATEV-Programme FIBU, BWA bzw. OPOS
bearbeiten:
Weitere Informationen zum Ändern der Stammdaten in den DATEV-Rechnungswesen-
Programmen erhalten Sie in der Hilfe im Programm unter ? | Hilfethemen | Registerkarte
Inhalt | Schrittweise Anleitungen | Stammdaten | Mandantendaten.
3.3.3 Mandantendaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen/ergänzen
Die Daten der im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten Mandanten können Sie per
Datenfernübertragung an Ihren PC holen. Sie können als Anwender von DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen/Rechnungswesen Ihre Daten auch über das Internet abgesichert ins
DATEV-Rechenzentrum senden und von dort holen Kap. 4.1.
So gelangen Sie zum Dialogfenster Daten holen
o Wählen Sie Bestand | Daten holen | Rechnungswesen und Jahresabschluss.
Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen.
Dokument: 0906001 Seite 36 von 608
Erstbereitstellung anfordern
Ist ein Mandant am PC noch nicht vorhanden, aktivieren Sie in der Gruppe Anfordern von
den Schaltknopf Mandantendaten, um für einen einzelnen Mandanten alle im DATEV-
Rechenzentrum gespeicherten Daten als Erstbereitstellung anzufordern. Klicken Sie auf OK,
erhalten Sie ein weiteres Dialogfenster Daten holen Mandantenauswahl, in dem Sie den
Mandanten zum Holen aus dem Rechenzentrum auswählen:
Dokument: 0906001 Seite 37 von 608
Wenn Sie die Daten von mehreren Mandanten erstmalig vom DATEV-Rechenzentrum holen
möchten, wählen Sie den Schaltknopf Erstbereitstellung mehrerer Mandanten. Klicken
Sie auf OK, erhalten Sie das Dialogfenster Daten holen Mandantenauswahl, in dem Sie
mehrere Mandanten zum Holen aus dem Rechenzentrum auswählen können:
Dokument: 0906001 Seite 38 von 608
Hol-Auftrag bei Erstbereitstellung formulieren
Holen Sie Mandantendaten als Erstbereitstellung aus dem DATEV-Rechenzentrum, werden
standardmäßig immer die zur Bearbeitung erforderlichen Stammdaten und
Monatsverkehrszahlen übertragen. Zusätzlich können Sie weitere Daten für die Buchführung
und den Jahresabschluss anfordern.
Hinweis:
Als Anwender des DATEV-Programms Rechnungswesen, stehen Ihnen ausschließlich die
Daten der Buchführung zur Verfügung.
So fordern Sie Mandantendaten aus dem DATEV-Rechenzentrum an
Voraussetzung: Kanzlei-Rechnungswesen bzw. Rechnungswesen ist geöffnet,
Mandant am PC noch nicht vorhanden.
1. Wählen Sie Bestand | Daten holen | Rechnungswesen und Jahresabschluss.
Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen. Die Mandantendaten sind bereits
vorbelegt.
2. Bestätigen Sie mit OK.
Dokument: 0906001 Seite 39 von 608
Das Dialogfenster Daten holen Mandantenauswahl wird geöffnet. Sie sehen für die
hinterlegten Beraternummern alle im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten
Mandantennummern mit Mandantenname und Jahr.
3. Doppelklicken Sie in der Liste auf den entsprechenden Mandanten oder geben Sie den
Ordnungsbegriff (Berater, Mandant, Jahr) manuell ein und bestätigen Sie mit OK.
Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen.
Die FIBU-Stammdaten und Monatsverkehrszahlen werden immer übertragen.
4. Sie legen hier fest, welche Buchführungs- und Jahresabschlussdaten bei der
erstmaligen Bereitstellung des Mandanten zusätzlich übertragen werden sollen: OPOS,
Einzelbuchungssätze, LOHN-Buchungen, Belege aus Geschäftsbücher online
und Konsolidierungskreise.
Ist für den Mandanten DATEV OPOS (Offene-Posten-Buchführung) im Rechenzentrum
angelegt, können Sie die OPOS-Stammdaten und die offenen Posten an den PC holen.
Wir empfehlen, bei Mandanten mit OPOS das Kontrollkästchen zu aktivieren, um
Abweichungen zwischen den Datenbeständen am PC und im Rechenzentrum zu
vermeiden. Eine nachträgliche Anforderung der OPOS-Daten ist nicht möglich.
Sie erhalten außer den Monatsverkehrszahlen auch die Einzelbuchungssätze für alle
Konten, wenn das Kontrollkästchen aktiviert ist. Für einen am PC bereits vorhandenen
Mandanten können nachträglich keine Einzelbuchungssätze geholt werden.
LOHN-Buchungen, die Sie in der Projektverbindung LOHN erstellen lassen, können
als Buchungssätze in das Programm übernommen werden und anschließend als Stapel
verarbeitet werden. Haben Sie den Mandanten bereits am PC, können Sie auf diesem
Weg monatlich die LOHN-Buchungen holen.
Dokument: 0906001 Seite 40 von 608
Nutzen Sie DATEV-Online-Anwendungen, aktivieren Sie das Kontrollkästchen Belege
aus Geschäftsbücher online. Nach erfolgter Übertragung aus dem Rechenzentrum
stehen die Buchungen unter Buchen | Stapelverarbeitung bzw. im Dialogbuchen in
der Bearbeitung der Buchungsvorschlagsliste zur Prüfung und Verarbeitung bereit.
Lassen Sie im Rechenzentrum Auswertungen mehrerer Mandanten konsolidieren,
können Sie sich den entsprechenden Konsolidierungskreis an den PC holen.
5. Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit OK, wird der Auftrag an die RZ-Kommunikation
übergeben und entsprechend den DFÜ-Auftragsdaten ausgeführt.
Datenabgleich zwischen PC und RZ
In bestimmten Situationen werden bei der Anforderung von Mandantendaten zusätzlich
Standard- und Kanzleidaten angefordert. Dabei findet zunächst ein Abgleich zwischen den
Daten im DATEV-Rechenzentrum und den Daten an Ihrem PC statt:
o Abgleich Kontenrahmen
Bei den Kontenrahmen erfolgt eine Existenzprüfung. Ist am PC der benötigte SKR nicht
vorhanden, muss dieser über Bestand | Bestands-Manager | Standard vorher
eingespielt werden.
o Abgleich Kanzlei-Stammdaten
Bei den Kanzlei-Stammdaten, zum Beispiel Kanzlei-Kontenbeschriftung,
Kanzleifunktionen, wird ebenfalls eine Existenzprüfung durchgeführt. Ein
Versionsvergleich findet dabei nicht statt. Fehlende Kanzlei-Stammdaten, die zur
Bearbeitung eines Mandanten erforderlich sind, werden nicht angefordert. Hier liegt die
Verantwortung bei Ihnen, dass Sie mit den richtigen Stammdaten arbeiten.
Tipp: Damit Sie immer mit aktuellen Kanzlei- und Standarddaten arbeiten, empfehlen wir
o Spielen Sie die Standarddaten aktuell von der Programm-DVD ein.
o Bevor Sie zum ersten Mal Mandantendaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen,
formulieren Sie einen Hol-Auftrag für Kanzleidaten. Mit den Kanzleidaten werden
aktuelle Übersichten an den PC übertragen. Somit kann der Abgleich zwischen PC-
Bestand und dem Rechenzentrum bereits beim Holen des ersten Mandanten erfolgen.
o Wurden Kanzleidaten über die Freie Kennziffer-/Werterfassung im Rechenzentrum
geändert, holen Sie diese neu an den PC. Bei den Kanzleidaten findet kein Abgleich auf
Aktualität statt. Hier liegt die Verantwortung bei Ihnen, dass Sie mit den richtigen
Stammdaten arbeiten.
So fordern Sie Kanzleidaten aus dem Rechenzentrum an
1. Rufen Sie Kanzlei-Rechnungswesen bzw. Rechnungswesen auf.
2. Wählen Sie Bestand | Daten holen | Rechnungswesen und Jahresabschluss.
3. Markieren Sie den Schaltknopf Kanzleidaten und bestätigen Sie mit OK.
4. Geben Sie die Beraternummer und das Jahr ein.
5. Kennzeichnen Sie, welche Daten angefordert werden sollen und bestätigen Sie mit OK.
Hol-Auftrag für vorhandene Mandanten erfassen
Dokument: 0906001 Seite 41 von 608
Zusätzlich zu dem Holen von Beständen aus dem DATEV-Rechenzentrum, können bereits
vorhandene Mandantendaten ergänzt werden.
Holen Sie Mandantendaten aus dem DATEV-Rechenzentrum für vorhandene Mandanten,
können Sie die vorhandenen Buchführungsdaten um LOHN-Buchungen, Belege aus den
Geschäftsbüchern online (zum Beispiel Kassenbuch, Rechnungseingangs-/-ausgangsbuch
bzw. aus Belegverwaltung online), um Kontoumsätze aus der RZ-Bankinfo, um Daten zu
Konsolidierungskreisen sowie um BWA-Planwerte ergänzen.
Falls Sie eine Branchenlösung eingerichtet haben, können Sie die am PC vorhandene Lösung
ggfs. aus dem Rechenzentrum aktualisieren.
Hinweis:
Einzelne Buchungsvorläufe können aus dem Rechenzentrum nicht ergänzt werden.
So ergänzen Sie die vorhandenen Buchführungsdaten
1. Wenn Sie den Mandanten für die Bearbeitung bereits geöffnet haben, wählen Sie
Bestand | Daten holen | Mandant ergänzen.
Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen Mandant ergänzen.
- oder -
Wenn Sie keinen Mandanten für die Bearbeitung ausgewählt haben, wählen Sie
Bestand | Daten holen | Rechnungswesen und Jahresabschluss.
Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen.
Dokument: 0906001 Seite 42 von 608
2. Wählen Sie innerhalb der Gruppe Anfordern von den Schaltknopf Mandantendaten
(vorbelegt) und bestätigen Sie mit OK.
Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen Mandantenauswahl.
- oder -
Wenn Sie die Daten von mehreren Mandanten vom DATEV-Rechenzentrum holen
möchten, die bereits am PC vorhanden sind, wählen Sie den Schaltknopf Daten
mehrerer Mandanten (Ergänzen). Klicken Sie auf OK, erhalten Sie das
Dialogfenster Daten holen Mandantenauswahl, in dem Sie mehrere Mandanten
zum Holen aus dem Rechenzentrum auswählen können.
3. Wählen Sie einen Mandanten aus der Übersicht RZ-Mandantendaten oder geben Sie
den Ordnungsbegriff direkt ein und bestätigen Sie mit OK oder wählen Sie mehrere
Mandanten aus der Daten holen Mandantenauswahl.
Falls der Mandant bereits am PC vorhanden ist und bearbeitet werden kann, erhalten
Sie das Dialogfenster Daten holen Mandant ergänzen.
Dokument: 0906001 Seite 43 von 608
Falls Sie mehrere Mandanten gewählt haben, die bereits am PC vorhanden sind und
bearbeitet werden können, erhalten Sie das Dialogfenster Daten mehrerer
Mandanten ergänzen, in dem Sie je Mandant bestimmen können, welche Daten Sie
anfordern möchten.
4. Um den vorhandenen Buchungsbestand um Lohnbuchungen zu ergänzen, aktivieren
Sie das Kontrollkästchen LOHN-Buchungen für den Zeitraum. Wählen Sie aus den
Listen den Zeitraum für die Bereitstellung der Lohn-Buchungen (Monat von bis Monat).
Wenn für den Mandanten bereits Lohnbuchungen an den PC übertragen wurden, wird
automatisch der Folgemonat zur Datenanforderung vorgeschlagen. Beachten Sie, dass
bei abweichendem Wirtschaftsjahr nur Monate gemeinsam angefordert werden
können, die im gleichen Kalenderjahr liegen. Ansonsten sind für jedes Kalenderjahr
zwei eigene Hol-Auftrag zu erstellen.
5. Um Buchungssätze aus DATEV-Online-Anwendungen (z. B. Kassenbuch,
Rechnungseingangs-/-ausgangsbuch) zu holen, aktivieren Sie das Kontrollkästchen
Belege aus Geschäftsbücher online.
Nach erfolgter Übertragung aus dem Rechenzentrum stehen die Buchungen unter
Buchen | Stapelverarbeitung bzw. im Dialogbuchen in der Bearbeitung der
Buchungsvorschlagsliste zur Prüfung und Verarbeitung bereit.
6. Um Belege aus der Belegverwaltung online zu holen, aktivieren Sie das
Kontrollkästchen Belege aus Belegverwaltung online. Für die weitere Präzisierung
des Hol-Auftrag klicken Sie auf die Schaltfläche Details.
Nach erfolgter Übertragung aus dem Rechenzentrum stehen die Belege im
Dialogbuchen zur Prüfung und Verarbeitung bereit.
7. Um den Datenbestand um die Kontoumsätze aus RZ-Bankinfo zu ergänzen, aktivieren
Sie das Kontrollkästchen Kontoumsätze RZ-Bankinfo. Für die weitere Präzisierung
des Hol-Auftrag klicken Sie auf die Schaltfläche Details.
8. Um Daten zu Konsolidierungskreisen zu holen, aktivieren Sie das Kontrollkästchen
Konsolidierungskreise.
9. Um BWA-Planwerte zu holen, aktivieren Sie das Kontrollkästchen BWA-Planwerte.
Dokument: 0906001 Seite 44 von 608
10. Klicken Sie auf OK.
Der Hol-Auftrag wird erstellt und in der Anwendung RZ-Kommunikation zur
Verarbeitung bereitgestellt.
Hinweis:
Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe im Programm, zum Beispiel zum Dialogfenster
Daten mehrerer Mandanten ergänzen.
3.3.4 Bestandssicherung einspielen
Haben Sie als Anwender des DATEV-Programms Rechnungswesen keine DFÜ-Einrichtung,
können Sie sich die Daten von Ihrem Steuerberater aus dem DATEV-Rechenzentrum
anfordern lassen. Der Datenbestand wird dann als Sicherung auf einem Wechselmedium, zum
Beispiel USB-Stick oder DVD zur Verfügung gestellt und Sie lesen die Daten in das Programm
ein.
So übernehmen Sie die Bestandssicherung
Voraussetzung: Ihr Steuerberater hat die entsprechenden Daten aus dem DATEV-
Rechenzentrum für Sie geholt und gesichert.
1. Wählen Sie Bestand | Bestands-Manager | Mandant.
Sie erhalten das Dialogfenster Bestands-Manager Mandant.
Dokument: 0906001 Seite 45 von 608
2. Wählen Sie den Mandanten, für den Sie die Bestandssicherung übernehmen möchten
und klicken Sie auf die Schaltfläche Einspielen.
Sie erhalten das Dialogfenster Ordner suchen, in dem Sie die Verzeichniswahl
festlegen.
3. Wählen Sie das Quell-Laufwerk, zum Beispiel DVD oder USB und bestätigen Sie mit
OK.
4. Markieren Sie den Mandanten und bestätigen Sie mit OK.
Der Einspielvorgang wird gestartet.
3.3.5 Mandantendaten an das DATEV-Rechenzentrum senden - Daten senden
Das Daten senden an das DATEV-Rechenzentrum zählt zu den abschließenden Tätigkeiten.
Sie können Stammdaten und Buchungssätze zur Archivierung an das DATEV-Rechenzentrum
übertragen. Neben der Archivierungsmöglichkeit bietet das DATEV-Rechenzentrum weitere
Vorteile: Kap. 3.1.2 Datenaustausch zwischen PC und DATEV-Rechenzentrum nutzen.
Sendedaten werden automatisch bereitgestellt
Für alle neu erfassten bzw. geänderten Stammdaten bzw. Buchungen bildet das Programm
automatisch die entsprechenden Vorläufe für das Rechenzentrum (Sendedaten). Ändern Sie
buchungssteuernde Stammdaten, fasst das Programm den Vorlauf mit der Stammdaten-
Änderung und die dazugehörigen Buchungsvorläufe in Verarbeitungsordnungen zusammen.
Ändern Sie zum Beispiel die Funktion eines Kontos, das bisher bereits bebucht wurde, erstellt
das Programm eine neue Verarbeitungsordnung. So wird gewährleistet, dass die
Buchungssätze im DATEV-Rechenzentrum auf Basis der gleichen Stammdaten verarbeitet
werden wie am PC.
Die bereitstehenden Sendedaten werden im Dialogfenster Daten senden angezeigt. Sie
haben zwei Möglichkeiten, dieses Dialogfenster zu öffnen:
o Wählen Sie bei bereits geöffnetem Mandanten Bestand | Daten senden |
Sendedaten.
Dokument: 0906001 Seite 46 von 608
o Ist der Mandant, für den Daten gesendet werden sollen, noch nicht geöffnet, wählen
Sie Bestand | Daten senden | Mandant und rufen den entsprechenden Mandanten
durch Doppelklick auf.
Es öffnet sich zum Beispiel folgendes Dialogfenster:
Zu den Sendedaten gehören zum Beispiel:
o Stammdaten
Mandanten-Adressdaten, Mandanten-Programmdaten, individuelle
Kontenbeschriftungen, OPOS-Mandanten-Programmdaten, Bilanz-Programmdaten,
usw.
o Buchungen
o Abrufe
Sendedaten auswählen
Die in den Sendedaten bereitstehenden Vorläufe werden vom Programm automatisch zum
Senden markiert. Die Markierung können Sie aufheben.
So wählen Sie Sendedaten aus
1. Soll nur ein Vorlauf nicht gesendet werden, klicken Sie auf das Kontrollkästchen neben
diesem Arbeitsblatt und demarkieren den entsprechenden Vorlauf.
- oder -
Soll ein kompletter Ordner, zum Beispiel Buchungen / buchungssteuernde
Stammdaten (Verarbeitungsordnung 1), nicht gesendet werden, klicken Sie auf
das Kontrollkästchen neben dem Ordner und demarkieren diesen.
Dokument: 0906001 Seite 47 von 608
2. Um alle Sendedaten zu selektieren, klicken Sie in den Sendedaten die rechte
Maustaste und wählen aus dem Kontextmenü Alle Sendedaten selektieren.
- oder -
Um die Selektion für alle Sendedaten aufzuheben, klicken Sie in den Sendedaten die
rechte Maustaste und wählen aus dem Kontextmenü Selektion für alle Sendedaten
aufheben.
Hinweis:
Die Sendedaten müssen entsprechend der Verarbeitungsordnung in aufsteigender Reihenfolge
gesendet werden. Sie können eine Verarbeitungsordnung 1 ohne Verarbeitungsordnung 2
senden, nicht aber umgekehrt. Innerhalb einer Verarbeitungsordnung müssen Stammdaten-
Vorläufe zusammen mit den Buchungssätzen gesendet werden, um zu gewährleisten, dass bei
der Verarbeitung der Buchungssätze im DATEV-Rechenzentrum die gleichen Stammdaten zu
Grunde liegen wie vor Ort.
Weitere Informationen zum Beispiel zur Änderung der DFÜ-Auftragsdaten (Schaltfläche
DFÜ...) bzw. zur Datenabgabe (Schaltfläche Einstellungen...) finden Sie in Ihrer Hilfe im
Programm.
Datenübergabe starten und Vorläufe festschreiben
Haben Sie in den Einstellungen Datenabgabe an RZ-Kommunikation hinterlegt und klicken
Sie auf die Schaltfläche Senden, werden die Vorläufe an den DFÜ-Sammler der RZ-
Kommunikation übergeben. Dort werden die Vorläufe, in Abhängigkeit von den
Einstellungen in den DFÜ-Auftragsdaten, entweder gesammelt oder gesendet.
Hinweis:
Ist die Schaltfläche Senden inaktiv, stehen im Vorjahr Vorläufe bereit, die vor den Vorläufen
des aktuellen Jahres gesendet werden müssen.
Mit der Übergabe an die RZ-Kommunikation werden die Vorläufe automatisch
festgeschrieben und können nicht mehr bearbeitet werden.
Achtung:
Die Festschreibung der Vorläufe erfolgt unabhängig davon, ob Sie die Sendedaten an die RZ-
Kommunikation oder einen beliebigen, von Ihnen gewählten Datenpfad abgeben. Die
Festschreibung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Dokument: 0906001 Seite 48 von 608
Abrechnungsnummer wird automatisch vergeben
Übergeben Sie Buchungssätze an die RZ-Kommunikation oder einen beliebigen Datenpfad,
vergibt das Programm für die Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum automatisch die nächst
höhere Abrechnungsnummer. Sie wird in der Primanota ausgewiesen und kann über die
Infodaten eingesehen werden.
Verarbeitung der gesendeten Vorläufe prüfen
Um sicherzustellen, dass Ihre Vorläufe korrekt verarbeitet wurden, müssen Sie folgende
Schritte durchführen:
o Eingang der Vorläufe im DATEV-Rechenzentrum sicherstellen.
o Kontrollieren der im DATEV-Rechenzentrum erstellten Verarbeitungsprotokolle.
o Prüfen, ob vom DATEV-Rechenzentrum eine Summenübersicht erstellt wurde.
Den Eingang der Vorläufe im DATEV-Rechenzentrum stellen Sie sicher, indem Sie die DFÜ-
Auftragsüberwachung im Programm RZ-Kommunikation aktivieren. Die DFÜ-
Auftragsüberwachung ist ein aktives Meldungssystem zur Überwachung von DFÜ-
Aufträgen. In den DFÜ-Auftragsübersichten können Sie jederzeit den Status und den
Bearbeitungsstand der DFÜ-Aufträge kontrollieren. Wenn Sie beim Senden der Daten unter
DFÜ-Termin die Einstellung Sofort (Einzelanschaltung) wählen, erhalten Sie nach dem
erfolgreichen Eingang der Vorläufe im DATEV-Rechenzentrum die Bestätigung Verarbeitung
OK.
Für jeden verarbeiteten Vorlauf erhalten Sie ein Verarbeitungsprotokoll aus dem DATEV-
Rechenzentrum. Sie können sich diese Protokolle rückübertragen lassen: Kap. 4.1.1
Rückübertragungsfähige Protokolle wählen und so zeitnah kontrollieren, ob der Vorlauf
korrekt verarbeitet wurde: Kap. 4.1.2 Protokolle mit Kanzlei-Rechnungswesen
rückübertragen.
Stellt das Rechenzentrum bei der Verarbeitung eine Abweichung zwischen PC- und RZ-
Bestand fest, wird zusätzlich eine Summenübersicht erstellt. Durch die Gegenüberstellung der
Summenübersicht aus dem Rechenzentrum und der Summenübersicht am PC vor Ort können
Sie auf einen Blick feststellen, in welcher Kontenklasse bzw. Kontengruppe die Differenz
auftritt. Bei der Ausgabe im DATEV-Rechenzentrum können Sie zwischen Papier und
Rückübertragung wählen unter: Stammdaten | Mandantendaten | Registerkarte FIBU |
Ordner Grundauswertungen RZ | Fehler-
/Verarbeitungsprotokolle/Journal/Summenübersicht.
So rufen Sie die Summenübersicht vor Ort in Kanzlei-Rechnungswesen auf
1. Öffnen Sie den Bestand, für den eine Summenübersicht erstellt wurde.
2. Wählen Sie im geöffneten Bestand den Menüpunkt Bestand | Summenübersicht.
3. Wählen Sie im Dialogfenster Summenübersicht den betreffenden Monat und klicken
Sie auf OK.
Vergleichen Sie die Summenübersicht aus dem Rechenzentrum mit der am PC vor Ort.
Tipp: Bei Fragen zur Bereinigung der Differenz wenden Sie sich an den Programmservice.
Sende-Pool
Dokument: 0906001 Seite 49 von 608
Im Sende-Pool wird das Datum angezeigt, an dem zuletzt Sendedaten an die RZ-
Kommunikation übergeben wurden. Um zu überprüfen, ob und wann diese Daten an das
DATEV-Rechenzentrum tatsächlich übertragen wurden, öffnen Sie den Mandantenbestand in
DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen.
Sie finden den Sende-Pool unter Bestand | Daten senden | Sendedaten.
Sendeprotokoll
Das Sendeprotokoll dient Ihnen zur Kontrolle, wann und welche Daten gesendet wurden.
So rufen Sie das Sendeprotokoll auf
o Um das Sendeprotokoll zu öffnen, klicken Sie in den Sendedaten die rechte Maustaste
und wählen aus dem Kontextmenü Sendeprotokoll.
Sie erhalten eine Aufstellung über die von Ihnen gesendeten Daten mit allen wichtigen
Informationen, um bestimmte Sachverhalte nachvollziehen zu können. Das Protokoll
enthält zum Beispiel die Abrechnungsnummer, den DFÜ-Termin, das Sendedatum und
die Einstellung wohin die Daten gesendet wurden.
Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum termingerecht planen
Senden Sie Buchführungsdaten aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, werden diese
zunächst im DATEV-Rechenzentrum zwischengespeichert. Die Verarbeitung der Daten im
Rechenzentrumsprogramm FIBU erfolgt zwei Mal täglich. In einem Verarbeitungslauf können
für einen Mandanten nur Daten aus einer Verarbeitungsordnung verarbeitet werden.
Übertragen Sie mehrere Verarbeitungsordnungen in einer Anschaltung, werden die Daten
entsprechend ihrer Reihenfolge verarbeitet. Bei Datenbeständen mit mehreren
Verarbeitungsordnungen nimmt die Datenverarbeitung im Rechenzentrum daher mehrere
Verarbeitungsläufe in Anspruch.
Hinweis:
Nehmen Sie an der Übermittlung der Daten an das Finanzamt im DATEV-Rechenzentrum teil,
ist das rechtzeitige Senden der Buchungsvorläufe Voraussetzung für eine fristgerechte
Datenübermittlung insbesondere, wenn mehrere Verarbeitungsordnungen vorliegen.
Wiederholtes Bereitstellen von Sendedaten
Dokument: 0906001 Seite 50 von 608
Sind Sendedaten im DATEV-Rechenzentrum nicht angekommen, zum Beispiel es wurden
versehentlich die DFÜ-Aufträge aus der RZ-Kommunikation gelöscht, ist es erforderlich,
diese Daten erneut zum Senden bereitzustellen.
Sie können zum Beispiel folgende Daten erneut senden:
o die letzte Stammdaten-Änderung
o alle bisher gesendeten Buchungsvorläufe
So stellen Sie Daten erneut zum Senden bereit
Voraussetzung: Sie haben den Mandanten im geöffnet.
1. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Sendedaten.
2. Öffnen Sie im Dialogfenster Daten senden das Kontextmenü mit der rechten
Maustaste und wählen Sie Daten zum Senden Wiederholen anzeigen.
Die Übersicht der Sendedaten wird um den Ordner Wiederholungsdaten ergänzt.
Bei den Buchungsvorläufen können Sie sehen, an welchem Datum und mit welcher
Abrechnungsnummer die Daten gesendet wurden.
3. Aktivieren Sie die zu sendenden Vorläufe und klicken Sie auf die Schaltfläche Senden.
4. Bestätigen Sie den folgenden Hinweis mit OK.
Die markierten Vorläufe werden erneut gesendet. Die ursprüngliche
Abrechnungsnummer wird dabei nicht verändert.
Rechnungswesen-Abrufe senden
Nach erfolgreicher Übermittlung werden die Daten im DATEV-Rechenzentrum verarbeitet. Sie
erhalten die in den Mandanten-Programmdaten hinterlegten Auswertungen. Zusätzliche
Auswertungen aus dem DATEV-Rechenzentrum können Sie mittels eines Rechnungswesen-
Abrufs anfordern.
Der Abruf erfolgt unter Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.
Sie können wählen, entweder Einzelabrufe über die Registerkarte Einzelabrufe oder Sie
rufen ein vordefiniertes Monatspaket ab über die Registerkarte Monatspakete.
Hinweis:
Sie können Abrufe für das Rechenzentrum nur innerhalb eines geöffneten Mandanten
bearbeiten.
Weitere Informationen, zum Beispiel zum Abruf einer Rechnungswesen-Archiv-DVD usw.,
finden Sie in Ihrer Hilfe im Programm.
3.4 Hinweise zu den Datenträgern beachten
Primanota aufbewahren
Haben Sie die Daten an das DATEV-Rechenzentrum (RZ) zur Verarbeitung eingereicht, sollte
die bei der Datenerfassung entstehende Primanota zur Kontrolle beim Anwender bleiben. Wir
Dokument: 0906001 Seite 51 von 608
empfehlen Ihnen, die Primanota so lange aufzubewahren, bis Sie die Auswertungen, zum
Beispiel aus dem DATEV-Rechenzentrum erhalten haben Fach 4, Kap. 1.1.4.
DATEV-Programme installieren
Beim Bezug der PC-Programme von DATEV können Sie wählen:
o DATEV-Software auf der Programm-DVD (Digital Versatile Disc)
Der Vorteil der DVD gegenüber der CD-ROM (CompactDisc Read-Only Memory) ist die
große Speicherkapazität. Sie benötigen dazu ein DVD-Laufwerk. Ihr Vorteil: DVD-
Laufwerke sind abwärtskompatibel, d. h. Ihr PC kann auch CD-ROM lesen.
o RZ-initiierte Software-Auslieferung auf die Festplatte Ihres PC
Die Programm-DVD erhalten Sie weiterhin zu den jeweils kommunizierten Terminen
(i. d. R. 2 Wochen später).
Unternehmen erhalten künftig ausschließlich DVDs
Die Ablösung der DATEV-Programm-CD zu den Lösungen für Unternehmen erfolgte mit dem
Release 20.0 im September/Oktober 2008. DATEV-Mitglieder erhalten bereits heute
ausschließlich eine DATEV-Programm-DVD.
Mit der Auslieferung der 18.0 haben alle Anwender eine DATEV-DVD erhalten, also auch die
Kunden, die bislang keinen DVD-Vertrag hatten. Anwender mit einem CD-Vertrag erhalten
zusätzlich die DATEV-Programm-CD. Bereits mit dem Release 19.0 wurde an alle Anwender
ausschließlich eine DATEV-DVD ausgeliefert. Ausnahme: Anwender, die an das Logistik-Center
zurückmelden, dass sie zu diesem Release noch eine DATEV-CD erhalten möchten.
3.5 Angebotspalette der FIBU-Auswertungen im Rechenzentrum nutzen
Anwender, die Ihre Finanzbuchführung im DATEV-Rechenzentrum gespeichert haben,
können die entsprechenden Auswertungen anfordern.
Tipp: Welche FIBU-Online-Auswertungen Sie via Internet mit Unternehmen online
anfordern können, finden Sie in Kap. 5.6.1.
Wegen rückläufiger Nutzung von Rechenzentrums-Auswertungen und der Einstellung von
DATEV DESY und DATEV Bilanz zum 30. Juni 2008, werden ab Ende September 2009
einige Auswertungen aus dem Rechenzentrum nicht mehr weiterentwickelt und gewartet.
Hinweis:
Welche Ersatzmöglichkeiten Sie für gekündigte Rechenzentrums-Auswertungen am PC haben,
entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm bzw. der DATEV Informations-Datenbank,
Dokumentnummer 1034996.
3.5.1 Laufende Auswertungen im Rechenzentrum anfordern
Laufende Auswertungen Auswertung Ausgabe
Laufende Auswertungen
MPD-Protokoll
Verarbeitungsprotokoll Papier,
Dokument: 0906001 Seite 52 von 608
Laufende Auswertungen Auswertung Ausgabe
sind Auswertungen, die automatisch erstellt werden bei
Einreichung von Buchungen und Mindestschlüsselung.
DATEV-Konto
Summen- und Saldenliste
ggf. UStVA
ggf. Fehlerprotokoll
online
Papier
Papier
Papier
Papier,
online
Papier
DÜ = Datenübermittlung
online = DATEV Unternehmen online
DFÜ = Rückübertragung von Protokollen
online* = Auswertungen online mit jeweils
aktuellem Stand
3.5.2 Zusatzauswertungen im Rechenzentrum anfordern
Zusatzauswertungen Auswertung Ausgabe
Zusatzauswertungen Verarbeitungsprotokolle Papier,
DFÜ
sind Auswertungen, die bei Einreichung von
Buchungen und zusätzlicher MPD-
Schlüsselung erstellt werden.
UStVA
Datenübermittlungsprotokoll UStVA, USt 1/11
Fehlerprotokolle FIBU
Papier, DÜ,
online
Papier,
DFÜ
Papier,
DFÜ
Konten in DATEV-Format
o je Einreichung / monatlich Papier
Konten in Format DIN A4
o je Einreichung / monatlich Papier
Summen- und Saldenliste
o je Einreichung / monatlich
Papier,
online
Stammdaten-Protokolle
Dokument: 0906001 Seite 53 von 608
Zusatzauswertungen Auswertung Ausgabe
o MPD-Protokolle
Papier,
DFÜ,
online*
o Funktionsplan je Einreichg.
Papier,
DFÜ,
online*
o Kontenbeschriftungen
Papier,
DFÜ
o Sonstige Stammdaten
Papier,
DFÜ
Zusammenfassende Meldung
o je Einreichung / vierteljährlich / jährlich Papier, DÜ
Protokolle zur ZM
o je Einreichung / vierteljährlich / jährlich
Papier,
DFÜ
Betriebswirtschaftliche Auswertungen BWA
o Chefübersichten
o Betriebswirtschaftlicher Kurzbericht
(BKB)
o Vergleichs-BKB
o Protokoll individuelle BWA-Schemata
Papier,
online
Papier,
online
Papier,
online
Papier,
DFÜ
DÜ = Datenübermittlung
online = DATEV Unternehmen online
DFÜ = Rückübertragung von Protokollen
online* = Auswertungen online mit jeweils aktuellem Stand
3.5.3 Abrufauswertungen im Rechenzentrum anfordern
Abrufauswertungen Auswertung Ausgabe
Dokument: 0906001 Seite 54 von 608
Abrufauswertungen Auswertung Ausgabe
Abrufauswertungen Konten Papier
sind Auswertungen, die per Abruf im
Rechenzentrum erstellt werden.
Umrechnungsliste der Kontensalden (bei
Wechsel von DM auf Euro) Papier
Umstellungsprotokoll zur
Kontonummernerweiterung Papier
UStVA Papier, DÜ,
online
USt 1/11 Papier, DÜ,
online
DÜ-Protokoll UStVA, USt 1/11 Papier, DFÜ
Zusammenfassende Meldung Papier, DÜ
Protokolle zur ZM Papier, DFÜ
Konsolidierte UStVA Papier, DÜ
Prüfprotokoll zur konsolidierten UStVA Papier, DFÜ
DÜ-Protokoll zur konsolidierten UStVA Papier, DFÜ
Konsolidierte USt 1/11 Papier, DÜ
Prüfprotokoll zum konsolidierten USt 1/11 Papier, DFÜ
DÜ-Protokoll zum konsolidierten USt 1/11 Papier, DFÜ
Umsatzsteuererklärung UStE
Summen- und Saldenliste
Papier
Papier,
online
Prüfprotokoll zur konsolidierten SUSA Papier, DFÜ
Dokument: 0906001 Seite 55 von 608
Abrufauswertungen Auswertung Ausgabe
DÜ = Datenübermittlung
online = DATEV Unternehmen online
DFÜ = Rückübertragung von Protokollen
online* = Auswertungen online mit jeweils aktuellem Stand
Abrufauswertungen Auswertung Ausgabe
FIBU-Jahresauswertungen:
o Kontenbuch mit:
- Jahres-Summen- und Saldenliste
- Stammdaten-Dokumentation STADO
Papier
o Rechnungswesen-Archiv-DVD mit:
- Kontoblatt
- Journal mit Journalabschlussblatt
- Jahres-Summen- und Saldenliste
DVD
- Dokumentation buchungssteuernder Stammdaten
- UStVA-Werte
- Jahreszusammenstellung der Umsatzsteuerwerte
- Vorlaufübersicht
Betriebswirtschaftliche Auswertungen BWA Papier
o mit MPD-Bezug
o ohne MPD-Bezug
o Chefübersichten
o BKB
Papier,
online
Papier,
online
o Vergleichs-BKB
o Protokoll individuelle BWA-Schemata
Papier,
online
Papier, DFÜ
DÜ = Datenübermittlung
online = DATEV Unternehmen DFÜ = Rückübertragung von Protokollen
Dokument: 0906001 Seite 56 von 608
Abrufauswertungen Auswertung Ausgabe
online online* = Auswertungen online mit jeweils aktuellem Stand
3.6 Kennziffer-Werterfassung nutzen
Programmneuerungen sofort erfassen
Liegen DATEV-Programmneuerungen vor, zum Beispiel in den Mandanten-
Programmdaten, die in Ihrer Version DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen/Rechnungswesen noch nicht berücksichtigt sind, können Sie diese in
dringenden Fällen noch vor Auslieferung der neuen Version über die Freie Kennziffer-
/Werterfassung erfassen und über das DATEV-Rechenzentrum sofort nutzen.
Hinweis:
MPD-Kennziffer 101 = 2 (Änderung) nicht vergessen Fach 2, Kap. 3.2.
Nullen
Führungsnullen können Sie bei der Kennziffer-/Werterfassung weglassen. Füllnullen
müssen Sie erfassen. Das Programm liest die Eingabesätze von rechts nach links:
Prüfprotokoll abwarten
Die Abspeicherung der Neueingabe oder Änderung der Mandanten-Programmdaten im
Rechenzentrum bestätigt DATEV automatisch mit einem Prüfprotokoll. Wir empfehlen
Ihnen, auf diese Bestätigung zu warten und sie auf etwaige fehlerhafte Eingaben zu prüfen.
Die eingereichten Kennziffern der Mandanten-Programmdaten (MPD) wie auch der
Mandanten-Adressdaten (MAD) finden Sie im Prüfprotokoll wie folgt gekennzeichnet:
Zeichenerklärung
* Ersteingabe der Kennziffer
Änderung der Kennziffer
Leerstelle Automatische Schlüsselung
Dokument: 0906001 Seite 57 von 608
Zeichenerklärung
F Fehlerhafte Eingabe der Kennziffer
Fehlerprotokoll beachten
Bei Eingabesätzen, die den Regeln nicht entsprechen, wird ein Prüfprotokoll gedruckt mit der
Überschrift Fehlerprotokoll. Die abgelehnten Kennziffern werden im Fehlerprotokoll mit
einem F versehen und werden nicht gespeichert.
Hinweis:
Wenn Sie die Kennziffern trotzdem gespeichert haben wollen, müssen Sie die Schlüsselung
neu, den Eingaberegeln entsprechend und mit MPD-Kennziffer 101 = 2 (Änderung) im
DATEV-Rechenzentrum einreichen.
3.6.1 Kennziffer-Werterfassung mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
In besonderen Fällen können Sie die Freie Kennziffer-/Werterfassung in DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen nutzen. Die hier geänderten Stammdaten Adress-/Programmdaten,
individuelle Funktionen, Kontenbeschriftungen, haben keine Wirkung auf den Datenbestand
am PC.
1. Wenn Sie den Mandanten bearbeiten, wählen Sie Bestand | Daten senden |
Sendedaten.
- oder -
Wenn der Mandant nicht zur Bearbeitung geöffnet ist, wählen Sie Bestand | Daten
senden | Mandant und dann den Ordnungsbegriff, für den Sie Sendedaten
bereitstellen möchten.
Sie erhalten das Dialogfenster Daten senden.
2. Öffnen Sie mit der rechten Maustaste in der Übersicht das Kontextmenü und wählen
Sie Freie Kennziffer-/Werterfassung:
Sie erhalten das Dialogfenster Freie Kennziffer-/Werterfassung, Vorläufe
verwalten.
3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Neu und erfassen Sie anschließend im Dialogfenster
Freie Kennziffer-/Werterfassung, Vorlauf anlegen die gewünschten Vorlaufdaten.
Dokument: 0906001 Seite 58 von 608
Es erscheint das Erfassungsfenster für die Freie Kennziffer-/Werterfassung:
4. Erfassen Sie die gewünschten Kennziffern (Kz. 101 = 1 oder 2, Neuanlage oder
Änderung zum Beispiel für Mandanten-Programmdaten/Mandanten-Adressdaten
nicht vergessen).
Tipp: Bei der Datenerfassung mit der freien Kennziffer-/Werterfassung in DATEV
Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen entsteht eine PrimanotaKap. 3.4. Sie
finden darin Ihre Daten so aufbereitet, wie sie erfasst worden sind.
3.6.2 Kennziffer-Werterfassung mit DATEV NESY
So erfassen Sie Kennziffern über die Kennziffer-/Werterfassung in NESY
1. Um die Mandanten-Programmdaten Finanzbuchführung über die Kennziffer-
/Werterfassung zu erfassen, geben Sie einen Kurzvorlauf (Anwendung 13) mit der
Abrechnungsnummer 71 und dem Jahr ein.
2. Klicken Sie im Feld Dateneingabe formularorientiert auf das Häkchen ( ), um im
Kontrollkästchen das Häkchen zu entfernen ( ):
Dokument: 0906001 Seite 59 von 608
3. Haben Sie alle Vorlaufangaben erfasst, klicken Sie auf die Schaltfläche OK.
Es erscheint das Eingabefenster für die Kennziffer-/Werterfassung in NESY:
4. Sie haben eine ältere NESY-Version und erfassen in 2009 die seit 2007 gültige MPD-
Kennziffer 135 für Unterdrücken der Datenübermittlung UStVA mit dem Wert 1 =
keine automatische Bereitstellung zur DÜ UStVA.
Die Kennziffernerfassung beginnen Sie stets mit Kennziffer 101, Schlüssel 2
(Änderung):
Dokument: 0906001 Seite 60 von 608
Ab dem Zeitpunkt der Speicherung in den Mandanten-Programmdaten wird die
automatische Bereitstellung und Übermittlung der UStVA unterdrückt.
3.7 Erfassung ohne Prüfungen - ANES
Orientierung:
Das anwendungsneutrale Erfassungssystem ANES erlaubt Daten zu erfassen, die in der
NESY-Erfassung (noch) nicht realisiert sind, zum Beispiel Neuerungen, die in Ihrer Version der
DATEV NESY noch nicht berücksichtigt sind und die Sie in dringenden Fällen erfassen
müssen.
Die Erfassung mit ANES kann nur bei Kurzvorläufen und Abrufvorläufen eingestellt werden.
Achtung:
Keine Prüfung auf Korrektheit der Daten!
Bei der ANES-Erfassung erfolgt weder bei der Vorlauf- noch bei der Datenerfassung eine
Prüfung auf die Korrektheit der Daten!
Hinweis:
Wir empfehlen Ihnen, diese Sonderfunktion der Datenerfassung nur in Ausnahmefällen zu
verwenden.
So legen Sie einen Kurzvorlauf mit ANES an
1. Wählen Sie Vorlauf | Neu...
Das Dialogfenster Vorlauf neu wird geöffnet.
2. Wählen Sie die Anwendungsnummer aus einer Liste für den gewünschten Kurz- oder
Abrufvorlauf und erfassen Sie das Namenskennzeichen (NKZ).
Das Feld Erfassung ohne Prüfungen (ANES) kann aktiviert werden.
3. Klicken Sie auf das Feld Erfassung ohne Prüfungen (ANES) und aktivieren Sie das
Kontrollkästchen.
Im Feld Anwendung erhält Ihr gewählter Vorlauf den Zusatz ANES:
Dokument: 0906001 Seite 61 von 608
Bei der Erfassung erfolgt keine Prüfung auf Korrektheit der Daten.
4. Haben Sie alle Vorlaufangaben erfasst, klicken Sie auf die Schaltfläche OK und geben
anschließend die gewünschten Daten ein.
Tipp: Liegen Programmneuerungen bei Kennziffern, zum Beispiel bei den Mandanten-
Programmdaten vor, empfehlen wir Ihnen, diese unter der entsprechenden
Abrechnungsnummer über die Freie Kennziffer-/Werterfassung zu erfassen Kap. 3.6.
4 Datenfernübertragung nutzen
Buchführung im Rechenzentrum gespeichert?
Sie erfassen Ihre Buchführungsdaten an Ihrem PC, zum Beispiel mit dem DATEV-Programm
Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen und senden diese per Datenfernübertragung
(DFÜ) an das DATEV-Rechenzentrum nach Nürnberg zur Verarbeitung. Ihre Vorlauf- und
Buchungsfehlerprotokolle können Sie direkt rückübertragen vorausgesetzt, Sie haben die
entsprechenden Mandantendaten erfasst, zum Beispiel rückübertragungsfähige Protokolle
wählen Kap. 4.1.1:
o Rückübertragung Verarbeitungsprotokolle / Fehlerprotokolle
o Rückübertragung Stammdaten-Protokolle
4.1 Das DFÜ-Angebot
Als Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen steht Ihnen die
Datenfernübertragung (DFÜ) zur Verfügung. Sie senden Ihre Eingabedaten (Daten senden)
Dokument: 0906001 Seite 62 von 608
über das Fernsprechnetz an das DATEV-Rechenzentrum oder Sie veranlassen die
Rückübertragung Ihrer FIBU-Protokolle (Daten holen) an Ihren PC.
Voraussetzungen
Die Teilnahme an der Fernübertragung setzt eine entsprechende technische Ausrüstung an
Ihrem PC voraus. Sie benötigen entweder einen PC mit einem dazugehörigen Modem
(MOdulator DEModulator) oder einer DATEV-ISDN-Karte. Das Modem mit dem Anschluss
an das öffentliche Fernsprechnetz oder die DATEV-ISDN-Karte richtet Ihnen Ihr Telekom-
Anbieter ein.
Mit DSL ins Rechenzentrum
Als Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen können Sie Ihre
Daten auch ohne DATEV-ISDN-Karte über das Internet, abgesichert ins DATEV-
Rechenzentrum senden und von dort holen. Die Breitbandtechnik DSL ist um ein Vielfaches
schneller als ISDN. Wer mit DSL ins Internet geht, sollte seine DFÜ-Verbindung zum DATEV-
Rechenzentrum auch auf DSL umstellen - das spart Zeit und Kosten. Damit Sie DSL für die
DFÜ-Anbindung ans Rechenzentrum nutzen können, benötigen Sie eine DATEV SmartCard /
DATEV mIDentity (Einzelplatz) bzw. DATEV-Server mIDentity (Kommunikationsserver im
Netzwerk). Für die eigentliche Umstellung von ISDN auf Internet (DSL) müssen Sie nur ein
paar Einstellungen im Programm DFÜ-Verwaltung ändern.
Weitere Informationen, zum Beispiel zu den Voraussetzungen, zur Übertragungsbandbreite
und Anschlussart finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank, Dokument Per
Internet in das DATEV-Rechenzentrum, Dokumentnummer 1034164.
DFÜ-Daten bei Stapelverarbeitung
Die per DFÜ an das DATEV-Rechenzentrum übermittelten Daten werden zunächst im
Rechenzentrum zwischengespeichert (Stapelverarbeitung) und dann abgerufen, wenn die
Produktion (= Verarbeitung aller eingereichten Daten zu einem Programm) angelaufen ist.
Es kommt so zu einer zeitlich versetzten Verarbeitung der per DFÜ gesendeten Daten.
Das DATEV-Programm Finanzbuchführung wird täglich mehrfach verarbeitet. Die genauen
Verarbeitungszeiten entnehmen Sie bitte dem Datenfahrplan, Artikelnummer 10808.
4.1.1 Rückübertragungsfähige Protokolle wählen
Das Rückübertragen von Protokollen ist direkt aus DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen/Rechnungswesen möglich.
Wenn Sie zeitkritische Daten ins DATEV-Rechenzentrum einreichen, können Sie Ihre Vorlauf-
und Buchungsfehlerprotokolle rückübertragen, vorausgesetzt, Sie haben die entsprechenden
Mandantendaten erfasst:
So gelangen Sie zum Register Mandantendaten
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten.
Sie erhalten das Register Mandantendaten, in dem Sie die Stammdaten des
Mandanten bearbeiten.
Dokument: 0906001 Seite 63 von 608
3. Klicken Sie auf die Registerkarte FIBU.
Sie erhalten eine Übersicht mit Ordnern der Registerkarte.
4. Um die einzelnen Erfassungsmasken des Ordners Grundauswertungen (RZ)
anzuzeigen, doppelklicken Sie auf den Ordner.
Sie erhalten die Erfassungsmaske, in der Sie die Rückübertragung erfassen.
Umsatzsteuer-Protokolle
Erfassen Sie Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle, erhalten Sie im DATEV-Programm
Finanzbuchführung folgende Protokolle rückübertragen:
o Datenübermittlungsprotokoll zur UStVA, Werte zur UStVA, Protokoll Kz. 26/29 UStVA,
Fehlerprotokoll und Eingabeprotokoll zur Umsatzsteuererklärung sowie Differenz- und
Bereitstellungsprotokoll.
Pfad: Mandantendaten, Registerkarte FIBU, Ordner Umsatzbesteuerung (PC und
RZ), Datenübermittlung / Fristverlängerung, Erfassungsmaske
Datenübermittlung UStVA-Werte, Feld Rückübertragung DÜ-Protokoll,
Rückübertragung mit 1 erfassen.
Protokolle zur ZM
Erfassen Sie Rückübertragung Protokolle zur ZM, erhalten Sie im DATEV-Programm
Finanzbuchführung folgende Protokolle rückübertragen:
o Datenübermittlungsprotokoll zur ZM und Protokoll unvollständiger Buchungen.
Dokument: 0906001 Seite 64 von 608
Pfad: Mandantendaten, Registerkarte FIBU, Ordner Angaben zur EU (PC und
RZ), Zusammenfassende Meldung, Erfassungsmaske Zusammenfassende
Meldung, Feld Ausgabemedium, Rückübertragung mit 1 erfassen.
Verarbeitungsprotokolle / Fehlerprotokolle
Erfassen Sie Rückübertragung Verarbeitungsprotokolle / Fehlerprotokolle, erhalten Sie
im DATEV-Programm Finanzbuchführung folgende Protokolle rückübertragen:
o Verarbeitungsprotokolle, Umsatzsteuerwerteblatt, Hinweisprotokoll zur
Kontenausgabe, EG-Journal bzw. Fehlerprotokolle FIBU, sonstige Protokolle BWA/EG-
Fehlerprotokoll.
Pfad: Mandantendaten, Registerkarte FIBU, Ordner Grundauswertungen (RZ),
Fehler-/Verarbeitungsprotokolle, in der Erfassungsmaske Feld Ausgabemedium,
Rückübertragung mit 1 erfassen.
Stammdaten-Protokolle
Erfassen Sie Rückübertragung Stammdaten-Protokolle, erhalten Sie im DATEV-Programm
Finanzbuchführung folgende Protokolle rückübertragen:
o Sonstige Protokolle FIBU (mit Prüfprotokoll für Groß-/Kleinschreibung, Prüfprotokoll
zur Einrichtung einer individuellen BWA und Abrufprotokoll für Projektverbindung LOHN
nach FIBU), individuelle Eingabe FIBU und Vorgabewerte BWA und individuelle BWA-
Schemata, MPD-Protokolle FIBU/OPOS, Protokoll Bilanz-Stammdaten, Konsoprotokolle
UStVA, SuSa und BWA.
Pfad: Mandantendaten, Registerkarte FIBU, Ordner Grundauswertungen (RZ),
Protokolle, in der Erfassungsmaske Feld Ausgabemedium, Rückübertragung mit 1
erfassen.
Übersicht anfordern
In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen können Sie zum Beispiel einen
Auftrag erstellen über Bestand | Daten holen | RZ-Protokolle rückübertragen, in dem
Sie die Berater, Mandanten usw. definieren, über deren im DATEV-Rechenzentrum
bereitgestellte Protokolle Sie eine Übersicht wünschen.
Hinweis:
Die Anwendung RZ-Protokolle rückübertragen können Sie nur aufrufen, wenn kein
Mandantenbestand geöffnet ist.
In der Übersicht sind die Protokolle nach folgenden Gliederungsebenen angeordnet:
o Berater, für den Protokolle im DATEV-Rechenzentrum bereitgestellt sind,
o Mandanten des Beraters,
o Jahr,
o Protokoll,
o Bereitstellungsdatum mit Bereitstellungszeit, an dem das Protokoll bereitgestellt
wurde.
Dokument: 0906001 Seite 65 von 608
4.1.2 Protokolle mit Kanzlei-Rechnungswesen rückübertragen
Vorlauf- und Buchungsfehlerprotokolle rückübertragen
Das DATEV-Programm RZ-Protokolle rückübertragen ist ein Programmbaustein, mit dem
Sie bestimmte Protokolle aus dem DATEV-Rechenzentrum an den PC holen, um diese zu
drucken, als ANSI-Datei zu exportieren, zu sichern bzw. an andere Mitarbeiter weiter zu
geben.
Um Protokolle aus dem DATEV-Rechenzentrum zu holen, definieren Sie einen Auftrag zum
Daten holen. Dabei können Sie Einschränkungen für die Protokolle festlegen.
1. Wählen Sie im Hauptmenü Bestand | Daten holen | RZ-Protokolle
rückübertragen
Es erscheint das Dialogfenster RZ-Protokolle rückübertragen.
2. Wählen Sie darin im Hauptmenü RZ-Protokoll | Daten holen
Dokument: 0906001 Seite 66 von 608
Es erscheint das Dialogfenster Daten holen.
3. Erfassen Sie darin die gewünschte DFÜ-Beraternummer und klicken Sie die
gewünschte Auftragsart, die Protokolle und die Einschränkungen an.
Anschließend bestätigen Sie Daten holen mit OK.
Für die angeforderte Beraternummer erscheint die Liste Im RZ bereitgestellte
Protokolle.
Erfassen Sie hier keine Beraternummer, wird die in der RZ-Kommunikation
hinterlegte DFÜ-Beraternummer für das Daten holen verwendet.
4. Um die geholten Protokolle im Register Bereits geholte RZ-Protokolle angezeigt zu
erhalten, müssen Sie die Ansicht aktualisieren.
5. Klicken Sie auf die Protokolle Mandanten-Programmdaten und Individuelle
Kontenbeschriftung und drücken Sie anschließend die rechte Maustaste, um sie am
PC zu bearbeiten:
Dokument: 0906001 Seite 67 von 608
Hinweis:
Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle innerhalb von 30
Tagen auf Ihren PC nicht ab, werden sie gelöscht, soweit sie die Speicherfrist überschritten
haben.
Tipp: Wenn Sie während Ihrer täglichen Arbeit zusätzliche Informationen benötigen, nutzen
Sie die Hilfe im DATEV-Programm RZ-Protokolle rückübertragen. Sie erhalten zu jedem
Dialogfenster eine umfassende Hilfe und eine Beschreibung der Handlungen, die Sie im
Dialogfenster vornehmen können. Zusätzlich können Sie das Beispiel für Einsteiger
aufrufen.
4.2 Automatischen RZ-Abruf und automatischen Datenempfang nutzen
Als Teilnehmer an der Datenfernübertragung können Sie wählen
o Software automatisch geliefert erhalten - Kap. 4.2.1
o Auswertungsdaten automatisch empfangen - Kap. 4.2.2
Hinweis:
Die Anbindung Ihres PC-Systems an das DATEV-Rechenzentrum kann über einen im Netz
eingebundenen Kommunikationsserver der DATEV, über ISDN-Direktanwahl mit einer
DATEV-ISDN-Karte oder durch eine beliebige Internetanbindung, abgesichert mittels einer
von DATEV gelieferten SmartCard, erfolgen.
Information per E-Mail, Info-Fax entfällt
Wenn die automatische Datenübermittlung nicht erfolgen kann, zum Beispiel auf Grund
technischer Probleme oder weil Ihr PC für längere Zeit ausgeschaltet ist, werden Sie per E-
Mail informiert, dass Daten zur Abholung im DATEV-Rechenzentrum bereit stehen.
Dokument: 0906001 Seite 68 von 608
4.2.1 Automatischen RZ-Abruf über Installations-Manager nutzen
Kanzlei-PC wählt RZ an - Software-Abfrage
Beim Automatischen RZ-Abruf handelt es sich um einen Software-Lieferweg für termin-
und zeitkritische Programmauslieferungen der DATEV. Mit dem DATEV Automatischen RZ-
Abruf entfällt das manuelle Anstoßen des Software-Abrufs. Sie legen im DATEV-Programm
Installations-Manager fest, wann eine Anschaltung (Abfrage) an das DATEV-
Rechenzentrum durchgeführt werden soll. Mit dieser Anschaltung wird geprüft, ob für Sie
relevante aktuelle DATEV-Programme vorliegen. Falls dies zutrifft, wird der Software-Abruf
automatisch durchgeführt.
Für alle DATEV-Programme nutzbar
Der Automatische RZ-Abruf steht Ihnen für alle DATEV-Programme zur Verfügung.
Voraussetzung ist, Sie haben das DATEV Grundpaket Basis, den Installations-Manager
und das DATEV-Programm RZ-Kommunikation im Einsatz.
Beschleunigte Übertragung nutzen
Der Software-Abruf aus dem DATEV-Rechenzentrum erfolgt in der Regel per ISDN-
Direkteinwahl. Sie können den Software-Abruf beschleunigen und/oder vereinfachen über
o DATEV online mit ISDN-Kanalbündelung
Mit DATEV online mit ISDN-Kanalbündelung nutzen Sie beide B-Kanäle Ihres ISDN-
Anschlusses. Die Übertragung dauert ca. die Hälfte der Zeit. Trotz der Kanalbündelung
beträgt die Übertragungskapazität maximal 40 MB pro Stunde.
o DATEV net
Bei DATEV net nutzen Sie Ihren vorhandenen Breitband-Internetzugang, der Ihnen
auch für den Software-Abruf zur Verfügung steht. Weitere Informationen finden Sie im
Dokument DATEV net - Umstellung von ISDN auf DSL (Dokumentnummer 1034644).
Ausführliche Informationen zum Verbindungsaufbau mit dem DATEV-Rechenzentrum finden
Sie in der DATEV Informations-Datenbank, Per Internet in das DATEV-
Rechenzentrum, Dokumentnummer 1034164.
Wiederkehrende Tätigkeiten beim RZ-Abruf automatisieren
Um immer wiederkehrende Tätigkeiten beim RZ-Abruf zu automatisieren, können Sie
folgende Abruf-Aktionen täglich ausführen lassen:
o Tagesaktuelle Programme (zum Beispiel ELSTER)
o Service-Releases
o Zugriffsrechte/Lizenzen
Führen Sie die folgenden Schritte direkt an dem PC durch, der als DFÜ-Rechner fungiert. Das
kann beispielsweise der Kommunikationsserver sein oder der PC, in dem die ISDN-Karte
eingebaut ist.
1. Starten Sie den Installations-Manager über Start | Programme | DATEV |
Basissoftware.
2. Wählen Sie den Menüpunkt Extras | Einstellungen.
Dokument: 0906001 Seite 69 von 608
Es öffnet sich das Dialogfenster Einstellungen mit einer Strukturansicht und einem
Arbeitsbereich.
3. Klicken Sie im linken Baum unter RZ-Verbindung auf Anmeldung.
Es öffnet sich das Dialogfenster Anmeldung im Rechenzentrum.
4. Erfassen Sie Ihre Beraternummer und das Beraternummer-Kennwort.
Ein in der DATEV Nutzungskontrolle hinterlegtes Kennwort wird automatisch
angezeigt. Das Kontrollkästchen Bei RZ-Abruf Verbindung sofort herstellen muss
in diesem Fall nicht aktiviert werden, da der Ablauf automatisch durchgeführt wird.
5. Klicken Sie im linken Baum unter RZ-Verbindung auf Automatischer RZ-Abruf.
Es öffnet sich das Dialogfenster Am Automatischen RZ-Abruf teilnehmen.
Dokument: 0906001 Seite 70 von 608
6. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Am Automatischen RZ-Abruf teilnehmen.
7. Wählen Sie die von Ihnen gewünschten automatischen Abrufe, indem Sie die
entsprechenden Kontrollkästchen aktivieren.
Wenn Sie beraternummernspezifisch abrufen wollen, geben Sie die gewünschte(n)
Beraternummer(n) ein.
Wenn Sie per E-Mail benachrichtigt werden wollen, aktivieren Sie das
Kontrollkästchen und geben die gewünschte E-Mail-Adresse ein.
Erfassen Sie einen gewünschten Benachrichtigungstext für die Betreffzeile, der
anstelle des sonst verwendeten Standardtext angezeigt werden soll.
Tipp: Ihr E-Mail-Client muss so konfiguriert sein, dass keine manuelle Eingabe, wie
z. B. ein Passwort, notwendig ist. Ansonsten bleibt der Ablauf stehen und wartet auf
eine Eingabe.
8. Klicken Sie im linken Baum auf Terminplanung für automatischen Abruf.
Es öffnet sich das Dialogfenster Terminplanung für automatischen Abruf.
Dokument: 0906001 Seite 71 von 608
9. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Start für automatischen RZ-Abruf festlegen
und legen Sie eine Startzeit fest.
Achten Sie darauf, dass die Startzeit für den automatischen RZ-Abruf innerhalb der
Betriebszeiten des DATEV-Rechenzentrums liegt. Planen Sie ausreichend zeitliche
Reserven für die Datenübertragung mit ein. DATEV Informations-Datenbank,
Datenfahrplan, Dokumentnummer 0908200.
10. Klicken Sie unten auf Übernehmen.
Der Auftrag zum automatischen RZ-Abruf wird in die geplanten Tasks des
Betriebssystems eingetragen und zur eingetragenen Zeit durchgeführt.
- oder -
Wenn Sie den Automatischen RZ-Abruf nicht bzw. nicht mehr nutzen wollen,
deaktivieren Sie das Kontrollkästchen Am Automatischen RZ-Abruf teilnehmen.
4.2.2 Automatischen Datenempfang über RZ-Kommunikation nutzen
RZ wählt Kanzlei-PC an - Datenbestände-Empfang
Der Automatische Datenempfang ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Arbeitsabläufe
in der Kanzlei. Zeitkritische Auswertungen, zum Beispiel Rechnungswesen RZ-Protokolle,
Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Briefe über DATEV Briefkasten oder Fristen und Bescheide
über Bescheide und Anschreiben werden zeitnah an den Kanzlei-PC übertragen und müssen
nicht mehr manuell abgerufen werden. Das DATEV-Rechenzentrum nimmt selbstständig
Verbindung mit dem PC auf und übermittelt die Daten. So lässt sich die Effizienz in der
Kanzlei erhöhen.
Die Auswertungen werden zugestellt, sobald diese im DATEV-Rechenzentrum verfügbar sind.
Dabei kann mit den DATEV-Programmen weiter gearbeitet werden und zusätzliche
Dokument: 0906001 Seite 72 von 608
Anschaltungen oder DFÜ-Verbindungen können parallel weiter genutzt werden, zum Beispiel
DATEV net.
Für den Automatischen Datenempfang nutzbaren Anwendungen:
o Rechnungswesen: RZ-Protokolle
o LODAS: Auswertungen, Probeabrechnung
o DATEV Briefkasten
o Fristen und Bescheide über Bescheide und Anschreiben
Voraussetzungen für die Nutzung
Generelle Voraussetzungen für die Nutzung des Automatischen Datenempfangs sind:
o DATEV-ISDN-Hardware wird eingesetzt.
Ausnahme: Bei Abosteuerung kann auch eine DATEV SmartCard verwendet werden.
o Der Rechner, der die Rückübertragungen empfangen soll, sollte ständig eingeschaltet
sein, damit Rückübertragungen jederzeit empfangen bzw. abgeholt werden können.
o Der Empfangs-PC muss erreichbar (der Ruf darf zum Beispiel nicht auf einen
Anrufbeantworter umgeleitet werden) und das DFÜ-System (Ampel) muss bereit sein.
o Es darf keine weitere empfangsfähige Software gestartet sein, zum Beispiel Fax-
Software, Fernwartungssoftware des DATEV-System-Partners oder des Technikers.
o Der DFÜ-Sammler muss aktiviert sein.
o Die betroffenen DATEV-Programme müssen an dem PC, an dem der DFÜ-Sammler
gestartet ist (in der Regel der Empfangs-PC), installiert sein.
Tipp: Ist keine DATEV-ISDN-Hardware vorhanden, oder sind andere Voraussetzungen bei
Ihnen nicht gegeben, können alternativ zum DATEV Automatischen Datenempfang die
Daten durch die Abosteuerung automatisch abgeholt werden.
Nutzungskontrolle wird empfohlen
Der Einsatz der DATEV Nutzungskontrolle wird empfohlen. Die Daten werden sofort nach
Entstehung bzw. Fertigstellung im DATEV-Rechenzentrum an die entsprechenden Kanzlei-PCs
übertragen. Dies kann auch zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Kanzlei-PCs
unbeaufsichtigt sind. Um einem Missbrauch der empfangenen Daten vorzubeugen, empfehlen
wir den Einsatz der DATEV Nutzungskontrolle, in der die Rechte der einzelnen
Kanzleimitarbeiter festgelegt werden. Für besonders schutzwürdige Daten, wie zum Beispiel
die kanzleieigene Lohnbuchhaltung unter separater Beraternummer, empfehlen wir, keinen
Abo-Auftrag einzurichten. Senden oder holen Sie diese Daten mit Sofortanschaltungen.
Automatischen Datenempfang einrichten
Es muss einmalig eine Empfangszuordnung in der DATEV RZ-Kommunikation hinterlegt
und an das DATEV-Rechenzentrum gesendet werden. Das Rechenzentrum speichert so die
nötigen Informationen, um eine RZ-initiierte Anschaltung durchzuführen.
Der DATEV DFÜ-Sammler muss gestartet sein. Er sorgt für die Folgeverarbeitung in
Zusammenhang mit den Anwendungen, bzw. für das Abholen der Daten aus dem DATEV-
Rechenzentrum.
Dokument: 0906001 Seite 73 von 608
Alle für die Folgeverarbeitung genutzten Anwendungen müssen auf dem dafür vorgesehenen
PC installiert sein und ein Abo-Auftrag muss ggf. in der betroffenen Anwendung angelegt
werden.
Sie möchten am Automatischen Datenempfang teilnehmen und benötigen hierzu eine
Empfangszuordnung:
So richten Sie eine Empfangszuordnung in der RZ-Kommunikation ein
Voraussetzung: Das DFÜ-System ist gestartet (Ampel grün).
1. Öffnen Sie den Empfangszuordnungsassistenten über ? |
Empfangszuordnungsassistent.
2. Folgen Sie den Anweisungen des Assistenten.
Nach dem letzten Konfigurationsschritt werden alle erfassten Angaben gespeichert und
zur Empfangszuordnung ins DATEV-Rechenzentrum übertragen.
Die Empfangszuordnung ist jetzt im DATEV-Rechenzentrum hinterlegt.
Wird die Empfangszuordnung gelöscht, zum Beispiel über die Strukturansicht und im
Kontextmenü Empfangszuordnung löschen, werden damit auch alle zugeordneten
Abo-Aufträge gelöscht.
Hinweis:
In der DATEV DFÜ-Verwaltung muss der Automatische Datenempfang in den
Einstellungen des ISDN-Controllers aktiviert oder die Abosteuerung eingerichtet sein.
Tipp: Nach der Konfiguration können Sie die Funktionsfähigkeit über den Empfangstest
überprüfen: Extras | Funktionstests | RZ-Kom.-Empfangstest.
Sie werden standardmäßig über alle eingehenden Datenempfänge per Hinweismeldung
informiert. In der DATEV RZ-Kommunikation im Menüpunkt Empfangssystem |
Mitteilungssteuerung können Sie pro Arbeitsplatz festlegen und eingrenzen, für welche
Empfänge Sie eine Hinweismeldung erhalten möchten.
Um zu Zeiten der Datensicherung zu gewährleisten, dass keine Zugriffe durch den DATEV
DFÜ-Sammler auf die zu sichernden Datenbestände erfolgen, können Sie den DATEV DFÜ-
Sammler zu bestimmten Zeiten automatisch beenden und wieder starten lassen (Sammler-
Ausschlusszeit). Informationen zur Sammler-Ausschlusszeit finden Sie in der DATEV
Informations-Datenbank, im Dokument RZ-Kommunikation - Ausschlusszeit für den
DFÜ-Sammler, Dokumentnummer 1012868.
Abo-Auftrag einrichten bzw. löschen
Die Abo-Aufträge werden in den betreffenden Anwendungen angelegt bzw. wieder deaktiviert,
zum Beispiel in der DATEV LODAS Auswertungen unter: Extras | Abo-Auftrag
einrichten bzw. Extras | Abo-Auftrag löschen.
Für welche Produkte Sie Abo-Aufträge angelegt haben, können Sie sich zentral im DATEV-
Programm RZ-Kommunikation anzeigen lassen:
o Klicken Sie in der Übersicht der RZ-Kommunikation auf den Menüpunkt
Empfangssystem | Empfangszuordnung.
Dokument: 0906001 Seite 74 von 608
Der DATEV DFÜ-Sammler kann regelmäßig in vorgegebenen Zeitabständen oder zu fest
vorgegebenen Zeiten Abo-Daten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen. Hierfür muss der
DFÜ-Sammler aktiviert sein.
Hinweismeldungen steuern
Standardmäßig erhalten Sie an allen Kanzlei-PCs im Netz eine Hinweismeldung über den
eingehenden Datenempfang.
Wenn diese Meldung nicht an allen Kanzlei-PCs erscheinen soll, können Sie an Ihrem
Arbeitsplatz in der DATEV RZ-Kommunikation unter dem Menüpunkt Empfangssystem |
Mitteilungssteuerung über das Kontextmenü entsprechende Filterzeilen konfigurieren.
So konfigurieren Sie die Mitteilungssteuerung an Ihrem Arbeitsplatz
Voraussetzung: Das DFÜ-System ist gestoppt.
1. Um nur für bestimmte Datenempfänge eine Hinweismeldung an Ihrem Arbeitsplatz zu
erhalten, wählen Sie in der Übersicht der RZ-Kommunikation im Bereich
Konfiguration den Punkt Empfangssystem | Mitteilungssteuerung.
Über das Kontextmenü können Sie im Dialogfenster Filterzeile ändern die
Einstellungen für eine bereits vorhandene Filterzeile ändern.
2. Markieren Sie die zu ändernde Filterzeile.
3. Wählen Sie anschließend aus, für welche Anwendung und für welche Berater- und
Mandantennummer Sie per Meldung am Bildschirm über einen Datenempfang
informiert werden möchten.
- oder -
Im Dialogfenster Filterzeile neu können Sie zusätzlich noch weitere Filterzeilen für
die Mitteilungssteuerung konfigurieren, wenn Sie zum Beispiel zusätzlich zum DATEV-
Programm LODAS Probeabrechnung auch noch über Datenempfänge zum DATEV
Briefkasten informiert werden möchten.
5 DATEV-Rechnungswesen-Programme nutzen
Nach mehr als zwei erfolgreichen Jahrzehnten geht der Lebenszyklus des DATEV-Programms
DESY zu Ende. Die Pflege und Weiterentwicklung sowie der Service für die Programme DESY
und Bilanz wurden zum 30. Juni 2008 eingestellt. Danach kann die Finanzbuchführung und
der Jahresabschluss nur noch mit Kanzlei-Rechnungswesen/Kanzlei-Rechnungswesen
compact bearbeitet werden. Zur Erstellung von Auswertungen, zur Datenübermittlung und
Archivierung steht Ihnen das DATEV-Rechenzentrum natürlich weiterhin zur Verfügung.
5.1 DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
Das DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen verbindet zwei wichtige Aufgabenbereiche
der Kanzlei zu einem durchgängigen Prozess: die Abwicklung der DATEV-
Finanzbuchführung und die Erstellung des DATEV Jahresabschlusses.
Dokument: 0906001 Seite 75 von 608
Durch den Einsatz des DATEV-Programms erreichen Sie die permanente Auskunftsfähigkeit
bei allen wichtigen Auswertungen am PC (Finanzbuchführung, Offene-Posten-
Buchführung und Jahresabschluss), die parallele Erstellung zweier Abschlüsse für
unterschiedliche Zwecke, zum Beispiel von Handelsbilanz und Steuerbilanz, die internationale
Rechnungslegung nach IAS/IFRS, die Abwicklung land- und forstwirtschaftlicher Buchführung
und Abschlüsse mit Naturalbuchführung und BMELV-Abschluss, die Abwicklung
österreichischer Mandate, die Datensicherheit durch günstige Sicherung im DATEV-
Rechenzentrum (RZ) mit bester Ressourcennutzung: Arbeitsteilung von PC/RZ.
5.2 DATEV Kanzlei-Rechnungswesen compact
Die compact-Version vom DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ist die ideale Lösung für
Kanzleien, denen die Kernfunktionen einer professionellen Software für die Erstellung der
Finanzbuchführung und des Jahresabschlusses genügen.
Schnittstellen zu anderen DATEV-Programmen wie zum Beispiel ANLAG, Steuern und
Wirtschaftsberatung ermöglichen eine durchgängige elektronische Datenverarbeitung.
Zudem stehen Ihnen die Leistungen des DATEV-Rechenzentrums wie zum Beispiel die
Datensicherung, -archivierung und die elektronische Datenübermittlung an die
Finanzbehörden zur Verfügung.
Weitere Potenziale erschließen Sie mit der Vollversion von DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen, beispielsweise durch das Buchen elektronischer Belege oder die
Ergänzung der Offene-Posten-Buchführung mit Mahnwesen und Zahlungsvorschlag.
Ein Umstieg von der Compact- auf die Vollversion von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ist
jederzeit möglich.
5.3 DATEV Rechnungswesen
Das DATEV-Programm Rechnungswesen ermöglicht Ihrem Mandanten die Abwicklung der
Finanzbuchführung einschließlich der Offene-Posten-Buchführung am PC.
Durch den Einsatz des DATEV-Programms erreichen Sie die permanente Auskunftsfähigkeit
bei allen wichtigen FIBU-Auswertungen am PC, zum Beispiel Konten, Summen- und
Saldenlisten, BWA, BWA-Grafiken, Soll-/Ist-Vergleich, Branchenvergleich,
Zeitreihenauswertungen, OPOS-Auswertungen und konsolidierten Auswertungen für UStVA,
Summen- und Saldenlisten und BWA. Sie haben die Möglichkeit der Abwicklung der land- und
forstwirtschaftlichen Buchführung, der Abwicklung der Buchführung nach österreichischem
Recht und der besten Ressourcennutzung: Arbeitsteilung PC/RZ.
5.4 DATEV Rechnungswesen compact
Das DATEV-Programm Rechnungswesen compact ermöglicht kleinen Unternehmen die
Abwicklung der Finanzbuchführung am PC und bietet Grundfunktionen der DATEV Offene-
Posten-Buchführung (OPOS-Buchen, OPOS-Konto, OPOS-Liste).
5.5 DATEV Digitales Belegbuchen
Das DATEV-Programm Digitales Belegbuchen ist ein Zusatzmodul zum DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen/Rechnungswesen. Es ermöglicht die Anzeige digitaler Belege in
Dokument: 0906001 Seite 76 von 608
Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen. Die digitalen Belege können lokal in den
DATEV-Programmen Dokumentenorganisation und DATEV DMS (Dokument Management
System) oder im DATEV-Rechenzentrum (Belegverwaltung online) gespeichert werden.
Beim Buchen wird eine dauerhafte Verbindung zwischen Buchungssatz und Belegbild
hergestellt. Aus den Auswertungen, zum Beispiel Kontoblatt, Offene-Posten-Konten und
BWA ist ein Durchstieg bis hin zum Belegbild möglich.
Tipp: Mit dem DATEV-Programm Digitales Belegbuchen können auch andere Dokumente
oder Arbeitspapiere, zum Beispiel für den Jahresabschluss, mit Buchungen verbunden
werden.
5.6 DATEV-Programm Finanzbuchführung online nutzen
Die Online-Anwendungen der DATEV bieten Lösungen zur Vorerfassung, Einsicht in Daten und
Auswertungen, Verwaltung von Belegen sowie Abwicklung von Zahlungsaufträgen.
Damit Sie die DATEV-Internet-Produkte rund um die Finanzbuchführung einsetzen
können, benötigen Sie für die gewünschte Einsatzstelle eine DATEV SmartCard.
Informationen zu den technischen Voraussetzungen für die Online-Programme finden Sie in
der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 0908452.
Nachdem Sie für Ihren Mandanten die DATEV SmartCard eingerichtet haben, kann dieser
die Online-Produkte über einen beliebigen Internetzugang nutzen. Wartung und Pflege
weiterer Software ist dabei nicht notwendig. Insgesamt können Sie die Zusammenarbeit mit
Ihrem Mandanten noch rationeller gestalten - ohne die Aufgabenteilung grundsätzlich zu
ändern.
5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung
Wenn Sie Unternehmen online nutzen erhalten Sie folgende Auswertungen der DATEV-
Finanzbuchführung automatisch, rund um die Uhr im Online-Zugriff:
FIBU-Auswertungen Ausgabeform/Inhalt
Mandanten-Adressdaten Mandantenadresse
Basisinformationen
Stand der Buchführung, Mandanten-Programmdaten
(Basisinformationen), Vorlaufübersicht (nach laufender
Nummer pro Bewegungsdaten-Vorlauf), Summenübersicht
(Eröffnungsbilanzwerte, Summe per... und Saldo per... mit
Summen je Kontenklasse und Gruppe: Sachkonten, Debitoren
und Kreditoren)
Stammdaten
Nach Sachgebieten geordnet
Dokument: 0906001 Seite 77 von 608
FIBU-Auswertungen Ausgabeform/Inhalt
o Mandanten-Programmdaten
o Wiederkehrende Buchungen
Speicherprotokoll mit Auswahl Einzeltage (1 bis 31) bzw.
gesamter Speicher
Buchungsergebnisse
o Summen- und Saldenliste (SuSa)
Monats-Summen- und Saldenliste bis Abrufmonat bzw.
höchstes Datum gebucht bis, Werte-Entwicklung der Summen
und Salden
o Kontoblatt
Format DIN A4, Jahreswerte bzw. nach Buchungsmonaten
geordnet
o Kontojahresübersicht
Monatswerte des gewählten Kontos bzw. kumulierte Werte
eines Jahres
o Einzelbuchungssatz-Recherche
Sie bestimmen die Suche, zum Beispiel nach Kontonummer,
Gegenkonto, Betrag usw.
Umsatzsteuer
o Umsatzsteuer-Voranmeldung
(UStVA)
Werteblatt und amtliches Formular
o USt 1/11
Werteblatt und amtliches Formular
5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY
Mit der DATEV NESY können Daten erfasst und gedruckt werden, jedoch ohne direkte
Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum. Die DATEV NESY ist sowohl mit als auch ohne
DATEV-Systemumgebung einsetzbar.
Massendaten schnell erfassen
Dokument: 0906001 Seite 78 von 608
Wenn Massendaten schnell erfasst werden müssen, können Sie die Erfassung auf mehrere
Mitarbeiter aufteilen und dabei die NESY-Buchungskreise Kasse, Bank, Debitoren,
Kreditoren nutzen.
Voraussetzung: Die NESY-Buchungskreise können Sie nur innerhalb eines FIBU-
Vollvorlaufes im Dialogfenster FIBU-Bewegungsdaten nutzen.
1. Wählen Sie Vorlauf | Neu, um einen neuen Vorlauf anzulegen.
- oder -
Wählen Sie Vorlauf | öffnen, um einen vorhandenen Vorlauf zu öffnen.
Das Dialogfenster FIBU-Bewegungsdaten erfassen wird geöffnet.
2. Wählen Sie Erfassen | Kasse, um mit der Kassenerfassung zu beginnen.
- oder -
Wählen Sie Erfassen | Bank, um mit der Bankerfassung zu beginnen.
- oder -
Wählen Sie Erfassen | Kontoauswertung, um mit der Kontoerfassung zu beginnen.
Das entsprechende Dialogfenster wird geöffnet.
Tipp: Sie finden dazu in der NESY-Datenerfassung unter ? eine Programm-Demo.
Hilfe im Programm nutzen
In der Programmhilfe NESY finden Sie die Programmbeschreibung und nützliche Tipps.
5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm für Rechtsanwälte
Um eine besonders wirtschaftliche Zusammenarbeit von Steuerberatern und Rechtsanwälten
in einer interprofessionellen Kanzlei zu erreichen, nutzen Sie das DATEV-
Kanzleiverwaltungsprogramm Phantasy. Mit seinen zusätzlichen Programmverbindungen zu
anderen DATEV-Programmen, zum Beispiel der DATEV-Finanzbuchführung, wird es den
Anforderungen speziell dieser Kanzleiform gerecht.
DATEV Phantasy unterstützt somit Rechtsanwälte in interprofessionellen Kanzleien sowie
reine Rechtsanwälte bei der termingerechten Abwicklung der vielfältigen Kanzleiaufgaben,
sowohl im forensischen als auch im beratenden Bereich.
Buchungen, die im Mandantenkonto von DATEV Phantasy erfasst wurden, können an die
DATEV-Finanzbuchführungsprogramme weitergegeben werden. Damit ist es der Kanzlei
möglich, ein Kanzleigesamtergebnis und spezielle Betriebswirtschaftliche Auswertungen,
sowohl für den Steuerberater als auch den Rechtsanwalt, zu erstellen.
Tipp: Wir empfehlen Ihnen, an dem DATEV-Anwenderseminar Phantasy teilzunehmen. Hier
werden die Programmfunktionen strukturiert vermittelt. Weitere Informationen entnehmen
Sie zum Beispiel dem DATEV Bestell-Manager oder dem DATEV Produktkatalog im
Internet unter http://www.datev.de/produkte.
Dokument: 0906001 Seite 79 von 608
Normen:
AO:146 AO:147 GmbHG:5a
Dokument: 0906002 Seite 80 von 608
Dok.-Nr.: 0906002
DATEV-Serviceinformation
vom 12.08.2009
Relevant für:
FIBU
Fach 02 - Grundlagen schaffen
1 Organisatorische Rahmenbedingungen
1.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachten
1.2 Zertifizierung nach DIN ISO 9001 erfolgreich
1.3 Verarbeitungsregeln beachten
1.4 Auswertungen aufbewahren
1.4.1 Stammdaten-Protokolle aufbewahren
1.4.2 Bewegungsdatenprotokolle aufbewahren
2 Mandanten-Adressdaten (MAD) am PC oder im DATEV-Rechenzentrum anlegen
2.1 Auswertungen beschriften
2.2 Mandanten-Adressdaten (MAD) erfassen
2.3 Mandanten-Adressdaten (MAD) nach Sachgebieten erfassen
2.3.1 Name und Anrede erfassen
2.3.2 Anschrift erfassen
2.3.3 Einstellungen erfassen
2.4 Mandanten-Adressdaten im DATEV-Rechenzentrum löschen
3 Mandanten-Programmdaten (MPD) am PC oder im Rechenzentrum anlegen
3.1 Verarbeitungsregeln festlegen
3.1.1 Mandantendaten mit Kanzlei-Rechnungswesen erfassen
3.1.2 Prüfprotokoll aufbewahren
3.2 Mandanten-Programmdaten (MPD) nach Sachgebieten erfassen
3.3 Angaben zu umsatzsteuerlichen Auswertungen erfassen
3.3.1 Finanzamtsangaben am PC oder im Rechenzentrum anlegen - MPD-Kz. 112-113, 128-
129
3.3.2 Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle erfassen - MPD-Kz. 124
3.3.3 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung erfassen - MPD-Kz. 120-121
3.3.4 Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfassen - MPD-Kz. 130-137
3.3.5 Angaben zum USt-Binnenmarkt erfassen - MPD-Kz. 160-165
3.4 Kanzlei-Stammdaten für mehrere Mandantenbestände nutzen
3.4.1 Kanzlei-Programmdaten im DATEV-Rechenzentrum anlegen - Abr.-Nr. 71, Mandant 0
3.4.2 Kanzlei-Funktionen im DATEV-Rechenzentrum anlegen
3.4.3 Kanzlei-Kontenbeschriftungen bearbeiten und senden
3.4.4 Kanzlei-Auswertungen im DATEV-Rechenzentrum anfordern
3.4.5 Kanzleidaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen
3.5 Individuelle Funktionen am PC und im DATEV-Rechenzentrum nutzen - MPD-Kz. 204
3.6 Kontenausgabe steuern
3.6.1 Kontenausgabe im Rechenzentrum erfassen - MPD-Kz. 108, 200, 327, 338
3.6.2 Arbeitskonten am PC nutzen
3.7 Ausgabe von Grundauswertungen steuern
3.7.1 Protokolle rückübertragen - MPD-Kz. 304, 315
3.7.2 Summen- und Saldenliste ausgeben - MPD-Kz. 111, 325
3.7.3 Duplikatausgabe steuern - MPD-Kz. 323-326
3.8 Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) nutzen
Dokument: 0906002 Seite 81 von 608
4 Kontenplan erstellen
4.1 Individuelle Kontenbeschriftungen einrichten
4.1.1 Einzelkonten verdichten
4.1.2 Weiterverarbeitung von Kontenbeschriftungen steuern - MPD-Kz. 260-261
4.2 Kanzlei-Kontenbeschriftung nutzen
4.2.1 Kanzlei-Kontenbeschriftungen einrichten
4.2.2 Auf Kanzlei-Kontenbeschriftungen zugreifen - MPD-Kz. 107
4.3 Personenkontenbeschriftungen nach OPOS-RZ übertragen - MPD-Kz. 240
4.4 Kontenplan anfordern
4.4.1 Kontenplanbeschreibung
4.4.2 Kontenplan am PC oder im DATEV-Rechenzentrum abrufen - Abr.-Nr. 109
4.4.3 Kanzlei-Kontenplan am PC oder im Rechenzentrum abrufen - Abr.-Nr. 109, Mandant 0
5 Steuernummernaufbau
1 Organisatorische Rahmenbedingungen
1.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachten
Anwender mit Verarbeitung am PC nutzen Ihre Hilfe im Programm
Anwender, die Ihre Finanzbuchführung im DATEV-Rechenzentrum gespeichert haben, finden
hier die entsprechenden Informationen. Was Sie als Anwender von DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen/Rechnungswesen insbesondere mit Verarbeitung am PC zusätzlich
beachten müssen, entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm unter ? | Hilfethemen |
Übergeordnete fachliche Informationen | Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
(GoB) bzw. GoBS.
Grundsätze für das betriebliche Rechnungswesen beachten
Die externe Rechenschaftslegung auf der Grundlage der Finanzbuchführung dient im
Wesentlichen dem Schutz der Interessen von Gläubigern und Fiskus. Um hinsichtlich der
Dokumentation des betrieblichen Geschehens eine möglichst hohe Einheitlichkeit in formaler
und materieller Hinsicht zu erreichen, wurden vielfältige gesetzliche Regelungen geschaffen,
die darüber hinaus durch aus dem Handelsbrauch abgeleitete Normen ergänzt werden. In ihrer
Gesamtheit werden diese Regeln als
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bezeichnet.
Ausgangspunkt ist die in § 238 Abs. 1 HGB festgelegte Buchführungspflicht:
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine
Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.
Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die Umsätze von mehr als 500.000 Euro
im Kalenderjahr gehabt haben, sind nach § 141 Abs. 1 Nr. 1 AO verpflichtet, Bücher zu führen
(steuerliche Buchführungspflichtgrenze).
Hinweis:
Dokument: 0906002 Seite 82 von 608
Mit dem Tool Buchführungspflicht (HGB) können Sie Ihre bilanzierenden Einzelkaufleute in
DATEV Kanzlei-Rechnungswesen analysieren. Als Ergebnis erhalten Sie eine Liste aller
Mandanten, die unter die Schwellenwerte des § 241a HGB fallen.
Nach herrschender Meinung umfasst die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit eines
Rechenwerkes, das im Wege der Datenverarbeitung erstellt wird, auch die Kontrolle der
ordnungsgemäßen Datenverarbeitung bei der Erstellung dieses Rechenwerkes (BMF-Schreiben
vom 7.11.1995 - IV A 8 - S 0316 - 52/95):
Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungs-Systeme (GoBS).
IT-Systemprüfung stellvertretend für die Mitglieder
DATEV erfüllt alle gestellten Anforderungen. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft
regelmäßig im Rahmen einer Systemprüfung die Programme der DATEV. Die Ergebnisse
stehen den Anwendern in der DATEV Informations-Datenbank zur Verfügung. Sie finden
eine Übersicht aller aktuell angebotenen Prüfungsmitteilungen im Verzeichnis:
o Übergreifende Informationen|Produktprüfungen
Die jeweils aktuellen Mitteilungen zu den geprüften Produkten können Sie auf der DATEV
Informations-Datenbank/-DVD direkt aufrufen
o Dokumentnummer 0908286.
Die sehr umfangreichen Vorschriften zur Verfahrensdokumentation (Systemdokumentation),
wie sie im ADV-Merkblatt des Bundesministers der Finanzen und in den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Speicherbuchführung ausgeführt sind, werden von DATEV stellvertretend
und zentral für unsere Mitglieder erfüllt. Bei Zweifelsfragen können Sie sich jederzeit an die
DATEV wenden.
Gesamtmappe IT-Systemprüfungen
Als Anwender der DATEV-Programme haben Sie die Möglichkeit, das Prüfungsergebnis der
Wirtschaftsprüfer im Rahmen von eigenen Prüfungen zu verwenden. Hierdurch wird die
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der EDV-unterstützten Buchführung vereinfacht.
Laut des Prüfungsstandards Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen
(IDW PS 880) kann ein Abschlussprüfer vorliegende Softwarebescheinigungen und die zu
Grunde liegenden Feststellungen als Arbeitsergebnisse eines sachverständigen Dritten
berücksichtigen.
Sie und Ihre Mandanten haben den Nutzen, nicht zuletzt bei Betriebsprüfungen.
Tipp: Sie können unter der Artikelnummer 11059 die Mappe aller Prüfungsmitteilungen
mit den aktuellen IT-Systemprüfungen bei DATEV anfordern.
1.2 Zertifizierung nach DIN ISO 9001 erfolgreich
Für den Bereich Software-Entwicklung erhielt die DATEV das Zertifikat DIN ISO 9001. Die
Zertifizierung wurde durch die Landesgewerbeanstalt Bayern durchgeführt.
Umfassendste Normenvorschrift, ISO 9001, erfüllt
Dokument: 0906002 Seite 83 von 608
Mit der Zertifizierung nach dem international bekannten und anerkannten Normenwerk DIN
ISO 9000 wurde das in der Entwicklung angewandte Qualitätsmanagementsystem auf seine
Normenkonformität und vor allem auf seine Wirksamkeit untersucht. Dabei wurde
nachgewiesen, dass die umfassendste Normvorschrift des DIN ISO 9000 Normenwerkes, die
ISO 9001, erfüllt ist.
1.3 Verarbeitungsregeln beachten
Pro Mandant und Kanzlei können im DATEV-Rechenzentrum bis zu 10 Buchungsjahre parallel
verarbeitet werden Fach 1, Kap. 3.1. Sie können so zum Beispiel Nachbuchungen im Rahmen
der Jahresabschlusserstellung bzw. der Außenprüfung durchführen.
MPD gelten für ein Jahr
Die Mandanten-Programmdaten (MPD) und Konten-Stammdaten gelten grundsätzlich für
ein Wirtschaftsjahr.
Änderungen gelten ab Ihrer bestätigten Einreichung stets für das gesamte Wirtschaftsjahr.
Durch die JahresübernahmeFach 8 können Sie die Stammdaten in das folgende
Wirtschaftsjahr übernehmen.
Nachbuchungen werden nach neuen Rahmenbedingungen verarbeitet
Wenn Sie eine Änderung zum Beispiel der MPD während des Jahres vornehmen und
Nachbuchungen einreichen, werden diese Nachbuchungen nach den neuesten
Rahmenbedingungen verarbeitet.
Achtung:
Änderungen zu Beginn des Wirtschaftsjahres durchführen!
Um eine einheitliche Verarbeitung der Mandanten-Buchführung während des Jahres zu
gewährleisten, ist es empfehlenswert, einschneidende Programmänderungen, zum Beispiel
Änderung von Kontenfunktionen, am Beginn des Wirtschaftsjahres durchzuführen. Ein
Kontenrahmenwechsel muss zu Beginn des Wirtschaftsjahres durchgeführt werden.
Prüfprotokoll
Die Abspeicherung der Mandanten-Programmdaten im DATEV-Rechenzentrum bestätigt
DATEV automatisch mit dem Druck eines Prüfprotokolls; Zeichenerklärung siehe
Prüfprotokoll Mandanten-Adressdaten (MAD), Kap. 2. Bei Kontenbeschriftungen haben Sie
die Möglichkeit, den neuesten Stand über die Ausgabe eines Kontenplans zu erhalten Kap. 4.
Fehlerprotokoll beachten
Bei Eingabesätzen, die fehlerhaft sind, wird ein Prüfprotokoll mit der Überschrift
Fehlerprotokoll ausgegeben. Im DATEV-Rechenzentrum druckt das Programm die
fehlerhaften Kennziffern mit einem F an. Bereits gespeicherte Werte bleiben erhalten.
1.4 Auswertungen aufbewahren
Alle Speicherprotokolle aufbewahren
Dokument: 0906002 Seite 84 von 608
Wir empfehlen Ihnen, alle Speicherprotokolle für Stammdaten gemeinsam mit den
Aufzeichnungen der Primanota aufzubewahren. Sie sind fortlaufend nummeriert.
Dazu gehören:
Prüfprotokoll für Mandanten-Adressdaten
Prüfprotokoll für Mandanten-Programmdaten
Funktionsplan
Kontenplan
ggf. Fehlerprotokolle
Hinweis:
Bei zeitkritischen Informationen können Sie die FIBU-Protokolle mit DATEV Kanzlei-
RechnungswesenFach 1, Kap. 4.1.2 rückübertragen.
Der folgenden Übersicht können Sie die Auswertungen entnehmen, die u. E. für die
Buchführung relevant sind und entsprechend aufbewahrt werden müssen:
o Stammdaten-ProtokolleKap. 1.4.1
o BewegungsdatenprotokolleKap. 1.4.2
Hinweis:
Wegen rückläufiger Nutzung von Rechenzentrumsauswertungen werden ab Ende September
2009 einige Auswertungen aus dem Rechenzentrum nicht mehr weiterentwickelt und gewartet.
Eine Übersicht der betroffenen Auswertungen und der entsprechenden Ersatzmöglichkeiten, die
Sie am PC nutzen können, finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank,
Dokumentnummer 1034996.
1.4.1 Stammdaten-Protokolle aufbewahren
Stammdaten-Protokolle Erläuterung
Mandanten-Adressdaten
(MAD)
Anlass:
Datumsangabe:
Vollständigkeit:
Gesetze:
Frist:
Bemerkungen:
Einreichung der Mandanten-Adressdaten
Datum der Verarbeitung
Blattnummerierung pro Jahr
§ 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO
§ 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 HGB
Die Aufbewahrungsfrist ist 10 Jahre
Die MAD gelten im Rechenzentrum für alle DATEV-
Programme und für alle Jahre.
Mandanten-
Programmdaten (MPD)
Anlass:
Datumsangabe:
Vollständigkeit:
Einreichung bzw. Jahresübernahme
Datum der Verarbeitung
Dokument: 0906002 Seite 85 von 608
Stammdaten-Protokolle Erläuterung
Gesetze:
Frist:
Bemerkungen:
Blattnummerierung pro Buchungsjahr
Wie bei Mandanten-Adressdaten
Wie bei Mandanten-Adressdaten
Die MPD gelten für ein Wirtschaftsjahr.
Funktionsplan
o individuell
o Kanzlei
Anlass:
Datumsangabe:
Vollständigkeit:
Gesetze:
Frist:
Bemerkungen:
Einreichung, Abruf bzw. Jahresübernahme
Datum der Verarbeitung
Funktionsplan-Nummerierung pro Buchungsjahr
Wie bei Mandanten-Adressdaten
Wie bei Mandanten-Adressdaten
Kontenrahmenbeschreibungen finden Sie im Handbuch
Finanzbuchführung, Art.-Nr. 10001.
Kontenplan
o individuell
o Kanzlei
Anlass:
Datumsangabe:
Gesetze:
Frist:
Bemerkungen:
Abruf des Kontenplans
Datum der Verarbeitung
Wie bei Mandanten-Adressdaten
Wie bei Mandanten-Adressdaten
Kontenrahmenbeschreibungen finden Sie im Handbuch
Finanzbuchführung, Art.-Nr. 10001.
Stammdaten-
Protokolle Erläuterung
Sonstige
Stammdaten
Frist:
Bemerkungen:
Die Aufbewahrungsfrist ist 6 Jahre
Soweit diese zu den sonstigen Unterlagen gehören, die für die
Besteuerung von Bedeutung sind (§ 147 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3
AO).
1.4.2 Bewegungsdatenprotokolle aufbewahren
Bewegungsdatenprotokolle Erläuterung
Dokument: 0906002 Seite 86 von 608
Bewegungsdatenprotokolle Erläuterung
Fehlerprotokolle
Anlass:
Datumsangabe:
Frist:
Bemerkungen:
Bei jeder fehlerhaften Einreichung
Vorlaufdatum Datum bis
Die Aufbewahrungsfrist ist 10 Jahre
Eine direkte Aufbewahrungsvorschrift existiert nicht.
Eine Aufbewahrungspflicht ergibt sich aus den GoB,
GoBS.
Konten automatisch
o je Einreichung
Anlass:
Datumsangabe:
Vollständigkeit:
Gesetze:
Frist:
Bei jeder Einreichung
Vorlaufdatum Datum bis
Auf Berechnungsnachweis: Verarbeitungsdatum
Blattnummer
Fortschreibung der Jahresverkehrszahlen (JVZ)
Wie beim Journal
Wie beim Journal
o monatlich
Anlass:
Datumsangabe:
Vollständigkeit:
Gesetze:
Frist:
Bei Abschluss eines Buchungsmonats
Vorlaufdatum Datum bis
Blattnummer
Fortschreibung der Jahresverkehrszahlen (JVZ)
Wie beim Journal
Wie beim Journal
Bewegungsdatenprotokolle Erläuterung
Konten durch Abruf
o zusätzlich zu
automatisch
(MPD-Kz. 200 = 0 / 1)
Anlass:
Vollständigkeit:
Gesetze:
Frist:
Bemerkungen:
Bei Abruf
Blattnummer
Fortschreibung der Jahresverkehrszahlen (JVZ)
Wie beim Journal
Wie beim Journal
Dokument: 0906002 Seite 87 von 608
Bewegungsdatenprotokolle Erläuterung
Durch die Wartebuchhaltung besteht die Möglichkeit,
sich alle Buchungssätze der Auswertungsperiode
nochmals ausgeben zu lassen (vom Beginn des
Wirtschaftsjahres an). Die automatischen Konten pro
Einreichung bzw. monatlich können insoweit
vernichtet werden.
o nur durch Abruf
(MPD-Kz. 200 = 2 / 3)
Anlass:
Vollständigkeit:
Gesetze:
Frist:
Bemerkungen:
Bei Abruf
Blattnummer
Fortschreibung der Jahresverkehrszahlen (JVZ)
Wie beim Journal
Wie beim Journal
Der Kontendruck erfolgt nur auf Abruf. Bei Bedarf
können Sie jederzeit aus dem Archivbestand die
DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD nutzen und
auf die Papierausgabe ganz verzichten.
Summen- und Saldenliste
automatisch
o je Einreichung
Anlass:
Datumsangabe:
Vollständigkeit:
Gesetze:
Frist:
Bei jeder Einreichung
Höchstes Vorlaufdatum Datum bis
Abrechnungsnummer
Wie beim Journal
Wie beim Journal
o monatlich
Anlass:
Datumsangabe:
Vollständigkeit:
Gesetze:
Frist:
Bemerkungen:
Bei Abschluss eines Buchungsmonats
Vorlaufdatum Datum bis
Abrechnungsnummer
Wie beim Journal
Wie beim Journal
Die monatliche Summen- und Saldenliste ist nur
erhältlich, wenn der effektive Monatsletzte über das
Datum bis gebucht ist.
Dokument: 0906002 Seite 88 von 608
Bewegungsdatenprotokolle Erläuterung
Summen- und Saldenliste
durch Abruf
o zusätzlich zu
automatisch
(MPD-Kz. 325 = 1 / 2)
Anlass:
Vollständigkeit:
Gesetze:
Frist:
Bemerkungen:
Bei Abruf
Blattnummer
Wie beim Journal
Wie beim Journal
Die Summen- und Saldenliste kann
rückwirkend für alle bebuchbaren
Wirtschaftsjahre und für zurückliegende
Monate und Quartale abgerufen werden.
o nur durch Abruf
(MPD-Kz. 325 = 3)
Anlass:
Vollständigkeit:
Gesetze:
Frist:
Bemerkungen:
Bei Abruf
Blattnummer
Wie beim Journal
Wie beim Journal
Die Summen- und Saldenliste kann
rückwirkend für alle bebuchbaren
Wirtschaftsjahre und für zurückliegende
Monate und Quartale abgerufen werden.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
(UStVA) Anlass:
Je nach Schlüsselung:
Bei jeder Einreichung oder bei Monats- oder
Quartalsabschluss
Datumsangabe:
Vollständigkeitsprüfung:
Gesetze:
Frist:
Bemerkungen:
Vorlauf-Monat
Vgl. mit den Umsatzsteuerwerte-Blättern des
Journals
§ 147 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 AO
Die Aufbewahrungsfrist ist 6 Jahre
Das UStVA-Duplikat sollte mindestens bis zur
Erstellung der amtlichen
Umsatzsteuererklärung (UStE) aufbewahrt
werden.
Bewegungsdatenprotokolle Erläuterung
Dokument: 0906002 Seite 89 von 608
Bewegungsdatenprotokolle Erläuterung
Zusammenfassende Meldung
(ZM)
Anlass:
Datumsangabe:
Vollständigkeit:
Gesetze:
Frist:
Bemerkungen:
Je nach Schlüsselung: Vierteljährlich,
jährlich oder nur auf Abruf.
Vorlauf-Monat
Vergleich mit EG-Journal
§ 18a Abs. 8 UStG
§ 147 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 AO
Die Aufbewahrungsfrist ist 6 Jahre
Ein Duplikat der Zusammenfassenden
Meldung sollte aufbewahrt werden.
Sonstige Auswertungen
Gesetze:
Frist:
Bemerkungen:
§ 147 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 AO
Die Aufbewahrungsfrist ist 6 Jahre
Sonstige Unterlagen, soweit sie für die
Besteuerung von Bedeutung sind. In
der Regel kann die Finanzverwaltung
diese Bedeutung herleiten: siehe
Bemerkungen bei folgenden
Auswertungen.
o Betriebswirtschaftliche
Auswertungen (BWA)
Anlass:
Datumsangabe:
Vollständigkeit:
Bemerkungen:
Je nach Schlüsselung: Bei jeder
Einreichung oder bei Monatsabschluss
Vorlaufdatum Datum bis
Abrechnungszeitraum
Prüfungsunterlage für inneren
Betriebsvergleich, Verprobungen.
o Offene Posten-Liste (OPOS)
Anlass:
Datumsangabe:
Vollständigkeitsprüfung:
Bemerkungen:
Je nach Schlüsselung: Bei jeder
Einreichung, monatlich und per Abruf
Vorlaufdatum Datum bis
Vgl. Debitoren-/Kreditoren Saldenliste,
Abrechnungsnummern
Prüfungsunterlage für
Forderungsbewertung
Dokument: 0906002 Seite 90 von 608
Bewegungsdatenprotokolle Erläuterung
o Kostenrechnung (KOST)
Anlass:
Datumsangabe:
Vollständigkeit:
Bemerkungen:
In der Regel Monatsabschluss
Vorlaufdatum Datum bis
Kostenkonten
Prüfungsunterlage für die Überprüfung
von Herstellkosten.
2 Mandanten-Adressdaten (MAD) am PC oder im DATEV-Rechenzentrum anlegen
Am PC oder im Rechenzentrum anlegen
Die Mandanten-Adressdaten, von denen die wichtigsten auf den jeweiligen Auswertungen
erscheinen, erfassen Sie, zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen. Sie werden
am PC gespeichert und können zusätzlich im DATEV-Rechenzentrum gespeichert und
verarbeitet werden.
2.1 Auswertungen beschriften
Mandanten-Adressdaten am PC anlegen
Haben Sie für Ihren Mandanten zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen noch
keine Mandanten-Adressdaten erfasst, geben Sie diese am PC ein und sichern sie im
DATEV-Rechenzentrum. Sie gelten im DATEV-Rechenzentrum für alle Jahre und alle
Programme.
Legen Sie für Ihren Mandanten in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ein neues
Wirtschaftsjahr an, können Sie die Mandanten-Adressdaten des Vorjahres durch eine
Jahresübernahme am PC in das neue Wirtschaftsjahr übernehmen. Was Sie bei Änderungen
der MAD beachten müssen finden Sie in Kap. 2.2 Mandanten-Adressdaten (MAD) erfassen.
Automatisch zugreifen
Folgende DATEV-Rechenzentrumsprogramme greifen automatisch auf die im Rechenzentrum
gespeicherten Mandanten-Adressdaten zu:
Programm Bezeichnung Programm Bezeichnung
FIBU Finanzbuchführung LOHN Lohn- und Gehaltsprogramm
BWA Betriebswirt. Auswertungen ANLAG Anlagenbuchführung
OPOS Offene-Posten-Buchführung VG Betriebsvergleich
Dokument: 0906002 Seite 91 von 608
Programm Bezeichnung Programm Bezeichnung
KOST Kostenrechnung JAHR Jahresabschluss
Prüfprotokoll abwarten
Nach einer Ersteingabe bzw. Änderung von MAD und dem anschließenden Senden an das
DATEV-Rechenzentrum erhalten Sie von DATEV automatisch ein Prüfprotokoll.
Die eingereichten Kennziffern der Mandanten-Adressdaten (MAD) wie auch der
Mandanten-Programmdaten (MPD) finden Sie im Prüfprotokoll wie folgt gekennzeichnet:
Zeichenerklärung
* = Ersteingabe der Kennziffer
= Änderung der Kennziffer
Leerstelle = Automatische Schlüsselung, z. B. Kennziffer 102
F = Fehlerhafte Eingabe der Kennziffer
2.2 Mandanten-Adressdaten (MAD) erfassen
Mit Kanzlei-Rechnungswesen Ersteingabe erfassen
Im DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen legen Sie die Mandanten-Adressdaten
über das Dialogfenster Mandant anlegen neu an (Ersteingabe).
1. Wählen Sie Bestand | Neu | Mandant.
Der Assistent Mandant anlegen wird geöffnet.
Dokument: 0906002 Seite 92 von 608
2. Erfassen Sie die gewünschten Adressdaten des Mandanten.
Änderung mit Kanzlei-Rechnungswesen erfassen
Ist der Mandant bereits angelegt, können Sie die Mandanten-Adressdaten ändern.
So ändern Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen über das Dialogfenster Mandant
öffnen die Mandanten-Adressdaten für ein bestimmtes Jahr
1. Wählen Sie Bestand | Öffnen | Mandant.
Sie erhalten eine Übersicht aller für die Bearbeitung zur Verfügung stehender
Mandanten.
Dokument: 0906002 Seite 93 von 608
2. Markieren Sie in der Liste den gewünschten Mandanten, zum Beispiel die Musterholz
GmbH und das entsprechende Jahr, für das Sie die Mandanten-Adressdaten
bearbeiten möchten, und klicken Sie auf OK.
Sie erhalten das Dialogfenster Bearbeitung auswählen <Ordnungsbegriff>, in dem
Sie sich für einen Bearbeitungsteil sowie die Bearbeitungsform entscheiden können.
3. Um den Mandanten für die ausschließliche Bearbeitung der Buchführung zu öffnen,
klicken Sie auf die Schaltfläche Buchführung.
Sie erhalten das Bearbeitungsmenü für das Aufgabengebiet Buchführung.
4. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten.
Sie erhalten das Register Mandantendaten, in dem Sie die Stammdaten des
Mandanten, zum Beispiel Adressdaten bearbeiten.
Dokument: 0906002 Seite 94 von 608
5. Um die einzelnen Erfassungsmasken des Ordners, zum Beispiel Name und Anrede
anzuzeigen, doppelklicken Sie auf den Ordner.
Sie erhalten die Erfassungsmaske, in der Sie die Daten erfassen.
6. Um die Mandanten-Adressdaten zu erfassen oder zu ändern, geben Sie in den
jeweiligen Feldern die Daten ein oder wählen Sie aus den Listen die Einträge bzw.
aktivieren die entsprechenden Schaltknöpfe und Kontrollkästchen, zum Beispiel in der
Erfassungsmaske Einstellungen:
Dokument: 0906002 Seite 95 von 608
7. Um Daten aus der Mandantenverwaltung zu übernehmen bzw. geänderte Daten in die
Mandantenverwaltung zurückzuschreiben, klicken Sie auf die Schaltflächen
Stammdaten-Abgleich und Stammdaten aus der Mandantenverwaltung
übernehmen bzw. Stammdaten in die Mandantenverwaltung zurückschreiben.
Sie erhalten das Dialogfenster Stammdaten übernehmen - Abgleich..., in dem Sie
einen Abgleich der Daten durchführen und die Aktualisierung für den kompletten
Datenbestand oder selektiv für abweichende Daten vornehmen.
8. Um ein Protokoll für die Eingaben auszugeben, klicken Sie auf die Schaltfläche
Protokoll.
Sie erhalten das MAD/MPD-Protokoll mit den Stammdaten des Mandanten, das Sie auch
drucken können.
9. Um die Eingaben für eine Erfassungsmaske zu speichern, klicken Sie auf die
Schaltfläche Übernehmen.
Die Eingaben werden gespeichert; das Register Mandantendaten bleibt geöffnet.
10. Um die Bearbeitung der Stammdaten abzuschließen, klicken Sie auf OK.
Die Eingaben werden gespeichert; das Register Mandantendaten wird geschlossen.
Hinweis:
Weitere Informationen entnehmen Sie den folgenden Kapiteln oder Ihrer Hilfe im Programm.
Tipp: Wenn Sie die Mandanten-Stammdaten in der Mandantenverwaltung pflegen, können
Sie durch die Übernahme von Daten aus dieser Anwendung Ihren Erfassungsaufwand
Dokument: 0906002 Seite 96 von 608
reduzieren bzw. Ihre Mandantendaten gegebenenfalls aktualisieren, sofern der Ordnungsbegriff
gemäß Nummernzusammenhang in der Mandantenverwaltung vorhanden ist.
Hinweis:
Wenn Sie den Mandanten mit nationalem Recht Österreich angelegt haben, stehen Ihnen bei
der Erfassung der Stammdaten zahlreiche Felder in den Erfassungsmasken nicht zur
Verfügung, da der Funktionsumfang für diese Mandanten eingeschränkt ist, zum Beispiel keine
Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum.
2.3 Mandanten-Adressdaten (MAD) nach Sachgebieten erfassen
Im vorliegenden Kapitel sind die Mandanten-Adressdaten nach Sachgebieten zum Beispiel
von Kanzlei-Rechnungswesen: Adresse und Anrede, Anschrift, Einstellungen
beschrieben.
2.3.1 Name und Anrede erfassen
Mit Kanzlei-Rechnungswesen Name und Anrede erfassen
Als Anwender von Kanzlei-Rechnungswesen machen Sie hier Angaben zum Namen des
Mandanten, zum Beispiel Name kurz (MAD-Kz. 103), Name lang (MAD-Kz. 104) oder
Erweiterter Name (Jahresabschluss) sowie weiteren Unternehmensmerkmalen wie Art des
Unter-nehmens (MAD-Kz. 109), Gesellschaftsform (MAD-Kz. 124) und Anrede (MAD-Kz.
117).
Hinweis:
Dokument: 0906002 Seite 97 von 608
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im
Programm entnehmen.
2.3.2 Anschrift erfassen
Mit Kanzlei-Rechnungswesen Anschrift erfassen
Als Anwender von Kanzlei-Rechnungswesen erfassen Sie hier die Anschriftsdaten des
Mandanten, zum Beispiel Straße (MAD-Kz. 107), Ort (MAD-Kz. 106), Telefon (MAD-Kz.
118).
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im
Programm entnehmen.
Tipp: Die Gesamtübersicht der Nationalitätskennzeichen aller Länder finden Sie in DATEV
Kanzlei-Rechnungswesen, wenn Sie im Feld Nat.-Kennzeichen auf das Pfeilsymbol klicken.
2.3.3 Einstellungen erfassen
Einstellungen mit Kanzlei-Rechnungswesen erfassen
Als Anwender zum Beispiel von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen legen Sie hier die
allgemeinen Einstellungen fest, zum Beispiel den Länderschlüssel (MAD-Kz. 108) und
Steuerungsdaten für die Nutzung des DATEV-Rechenzentrum als Datendrehscheibe, zum
Beispiel den Branchenschlüssel (MAD-Kz. 128) für den Betriebsvergleich.
Dokument: 0906002 Seite 98 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm.
Branchenschlüssel erfassen
Zum Jahreswechsel 2008/2009 wurde das bisherige Branchenschlüsselverzeichnis (WZ 2003)
auf das aktualisierte Branchenschlüsselverzeichnis WZ-Code 2008 umgestellt. Die Umstellung
erfolgt im Rahmen der Jahresübernahme nach 2009. Sie wird automatisch durchgeführt, Sie
müssen die vorbelegte Branche nur noch mit OK bestätigen. Wenn die direkte Umsetzung des
bisherigen Branchenschlüssels nicht möglich ist, wird Ihnen auf Grund des hinterlegten
bisherigen Branchenschlüssels (WZ 2003) eine Auswahl an möglichen WZ 2008-Branchen
angeboten, aus der Sie die korrekte Zuordnung auswählen können.
Durch den Vergleich mit den Branchenkennzahlen erkennen Sie sofort Stärken und Schwächen
des eigenen Unternehmens und können rechtzeitig reagieren.
In die Berechnung anonymisierter Branchendurchschnittswerte fließen alle im DATEV-
Rechenzentrum gespeicherten Finanzbuchführungen ein. Neben dem klassischen tabellarischen
Vergleich zwischen Mandant und Branche stehen drei weitere Auswertungsformen (monats-
oder quartalsweise) zur Verfügung: Übersicht, Branchenüberblick und Grafik.
Tipp: Der Vergleich mit dem Branchendurchschnitt ist direkt in DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen möglich.
So erfassen oder ändern Sie den Branchenschlüssel
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung.
Dokument: 0906002 Seite 99 von 608
2. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten | Registerkarte Adressdaten im
Ordner Einstellungen.
Sie erhalten ein Dialogfenster mit verschiedenen Einstellungen.
3. Klicken Sie bei Branchenschlüssel auf das Pfeilsymbol, um das Dialogfenster
Branchenschlüssel-Auswahl zu öffnen.
Dokument: 0906002 Seite 100 von 608
4. Erfassen Sie unter Suchen nach einen oder mehrere Suchbegriffe, um die Branche des
Mandantenbetriebs zu bestimmen, zum Beispiel Heizungsbau, und ordnen Sie das
Unternehmen gemäß seiner Haupttätigkeit der entsprechenden Branche zu.
5. Den ausgewählten Branchenschlüssel, zum Beispiel 43.22.0 - Gas-, Wasser- sowie
Lüftungs- und Klimainstallation bestätigen Sie mit OK.
- oder -
Wenn der Mandant im Branchenverzeichnis keiner Branche zugeordnet werden kann,
wählen Sie im Auswahldialog 99.99.9 - keine Zuordnung.
- oder -
Wenn Sie den Branchenschlüssel wieder löschen wollen, erfassen Sie über die
Kennziffer-/Werterfassung in Kennziffer 128 den Löschschlüssel L mit einem
Kurzvorlauf, Anwendung 13 und Abrechnungsnummer 9901 (Kennziffer 101 = 2 für
Änderung nicht vergessen) Fach 1, Kap. 3.6.
Hinweis:
Die Durchschnittswerte werden aus den im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten
Buchführungen berechnet (Datenbasis sind etwa 1 Million gespeicherte FIBU-Mandanten im
DATEV-Rechenzentrum). Auf Grund der hohen Anzahl von Betrieben sind detaillierte Vergleiche
in circa 400 Branchen möglich. Natürlich sind die Daten anonymisiert. Sind für einen Vergleich
nicht mindestens 50 Teilnehmer im DATEV-Rechenzentrum verfügbar, werden keine
Dokument: 0906002 Seite 101 von 608
Branchendurchschnitte ermittelt. Dadurch ist sichergestellt, dass keine Rückschlüsse auf
einzelne Mandanten gezogen werden können.
Branchenauswertungen aufrufen
Der Vergleich mit dem Branchendurchschnitt ist direkt in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
möglich.
So rufen Sie die Branchenauswertungen in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen auf
1. Um die neuen Branchenauswertungen in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
aufzurufen, wählen Sie Auswertungen | Branchenauswertungen.
Das Dialogfenster Eigenschaften Branchenauswertungen wird geöffnet.
2. Wählen Sie den gewünschten Monat bzw. das gewünschte Quartal für den Vergleich
aus.
Im Fenster Eigenschaften Branchenauswertungen sind alle verfügbaren
Auswertungen für die Branche des Mandanten aufgelistet. Basis dafür ist die in den
Mandanten-Stammdaten gespeicherte Branche: Stammdaten | Mandantendaten |
Adressdaten | Einstellungen. Sie können jederzeit eine weitere Branche oder Sparte
ergänzen: Schaltfläche Branche hinzufügen.
3. Markieren Sie die gewünschte Auswertung, klicken Sie auf Auswählen und
anschließend auf OK.
Wenn die erforderlichen Daten noch nicht am PC vorliegen, führt das Programm
automatisch eine Anschaltung an das DATEV-Rechenzentrum durch, überträgt die
Daten von dort an den PC und erstellt die Auswertungen. Sofern im DATEV-
Rechenzentrum noch nicht alle Durchschnitte für die gewünschten Auswertungen
gebildet werden konnten, werden Sie mit einer Hinweismeldung informiert.
4. Wählen Sie dann die Auswertungen (Tabellen und Grafiken) in den entsprechenden
Registerkarten.
Jede Auswertung wird automatisch in tabellarischer und grafischer Form erstellt. Die
einzelnen Auswertungen stehen Ihnen als Registerkarten zur Verfügung.
2.4 Mandanten-Adressdaten im DATEV-Rechenzentrum löschen
Für Gesamtlöschung Brief einreichen
Wünschen Sie eine Gesamtlöschung der im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten
Mandanten-Adressdaten (MAD), schicken Sie einen formlosen Brief an DATEV eG, Logistik-
Center, 90329 Nürnberg und teilen uns dies mit.
Sie können dazu auch die Nachrichtenübermittlung per DFÜ mit DATEV-Briefkasten nutzen
Fach 1, Kap. 2.3.2 Serviceprogramme nutzen.
Alternativ steht Ihnen das Programm Mandantenverwaltung RZ zur Verfügung, um die
Daten selbst zu löschen.
Tipp: Sie haben auch die Möglichkeit, einzelne Werte zu überschreiben.
Dokument: 0906002 Seite 102 von 608
Kennziffern mit Wert L, 9 oder D löschen
Gespeicherte Werte bei Mandanten-Adressdaten können durch Einreichung mit dem
entsprechenden Löschschlüssel gelöscht werden.
Löschungen bei Mandanten-Adressdaten mit L, 9 oder D reichen Sie zum Beispiel mit
Kanzlei-Rechnungswesen, der Kennziffern-Werterfassung ein Fach 1, Kap. 3.6. Als
Änderung erfassen Sie Kennziffer 101 = 2 (für Änderung).
Kennziffer Mandanten-Adressdaten Löschung
101 Ersteingabe / Änderung *)
102 Gültig ab Buchungsjahr (nur bei Änderung) *)
103 Name kurz (15 Stellen) L
104 Unternehmensbezeichnung (36 Stellen) L
105 Zustell-PLZ (bei Sitz in Deutschland) L
106 Ort (30 Stellen) L
107 Straße (36 Stellen) L
108 Länderschlüssel L
109 Unternehmensgegenstand (36 Stellen) L
111 Gesellschaftsform (durch Kennziffer 124 ersetzt!) L
112 Anzahl vollhaftender Gesellschafter L
116 MAD Groß-/Kleinschreibung *)
117 Anrede L
118 Telefonnummer (20 Stellen) L
119 Fax-Nummer (20 Stellen) L
120 Postfachnummer (bei Sitz in Deutschland) L
Dokument: 0906002 Seite 103 von 608
Kennziffer Mandanten-Adressdaten Löschung
120 Postfachnummer (bei Sitz im Ausland) L
120 Postfachnummer (bei Sitz im Ausland) L
121 Postfach-PLZ (bei Sitz in Deutschland) L
122 Nationalitätskennzeichen Bestimmungsland D
123 Auslands-PLZ L
124 Unternehmensform L
125 Internet E-Mail L
126 Internet URL L
127 Mobiltelefon L
128 Branchenschlüssel (gültig bis 2008) L
129 Branchenschlüssel (gültig ab 2009) L
*) Eine Löscheingabe bei den Kennziffern 101, 102 und 116 ist nicht zulässig.
3 Mandanten-Programmdaten (MPD) am PC oder im Rechenzentrum anlegen
3.1 Verarbeitungsregeln festlegen
Damit Geschäftsfälle gebucht (Bewegungsdaten) und verarbeitet werden können, sind
Stammdaten am PC oder im DATEV-Rechenzentrum einzurichten. Diese Daten, die Sie
weitgehend selbst bestimmen, legen die Kriterien und Regeln fest, nach denen Ihre
Bewegungsdaten (Buchungssätze) verarbeitet werden sollen.
Mandantennummer selbst vergeben
Achten Sie bitte bei der Vergabe einer Mandantennummer darauf, dass sie noch nicht
vergeben ist, auch nicht in einem anderen DATEV-Programm.
Datenarten individuell einrichten
Dokument: 0906002 Seite 104 von 608
Folgende Datenarten können Sie im DATEV-Programm Finanzbuchführung individuell nach
den betrieblichen Besonderheiten des Mandanten einrichten:
3.1.1 Mandantendaten mit Kanzlei-Rechnungswesen erfassen
In den Mandantendaten der DATEV Finanzbuchführung legen Sie die Regeln und Kriterien
für die Verarbeitung der Buchführungsdaten fest und steuern die Ausgabe der Auswertungen
am PC und im DATEV-Rechenzentrum. Die Mandantendaten sind jahresbezogen und können
durch die Funktionalität der Jahresübernahme am PC und im DATEV-Rechenzentrum in das
Folgejahr übernommen werden.
So gelangen Sie zum Beispiel in Kanzlei-Rechnungswesen zur Registerkarte FIBU
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten.
Sie erhalten ein Register mit verschiedenen Registerkarten.
3. Klicken Sie zum Beispiel auf die Registerkarte FIBU.
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der FIBU-Programmdaten, zum Beispiel für die Erfassung der Basisprogrammdaten:
Dokument: 0906002 Seite 105 von 608
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Protokoll und Sie erhalten das MAD/MPD-Protokoll
mit den für Ihren Mandanten gültigen Werten.
Tipp: Wenn Sie nachträglich Änderungen bei den FIBU-Stammdaten, zum Beispiel
Mandantendaten vornehmen, sollten Sie diese ins DATEV-Rechenzentrum senden. Da die
Mandantendaten der DATEV Finanzbuchführung jahresabhängig sind, sind Änderungen,
die Sie bei den Stammdaten vornehmen, nicht automatisch für andere Wirtschaftsjahre
wirksam. Sie müssen daher diese Änderungen bei Bedarf für alle Buchungsjahre separat
durchführen.
Prüfprotokoll abwarten
Die Abspeicherung der Neueingabe oder Änderung im Rechenzentrum bei den
Mandantendaten bestätigt DATEV automatisch mit einem Prüfprotokoll. Wir empfehlen
Ihnen, auf diese Bestätigung zu warten und sie auf etwaige fehlerhafte Eingaben zu prüfen.
Zeichenerklärung im Prüfprotokoll MPD/MAD
Die eingereichten Mandantendaten wie auch der Mandanten-Adressdaten (MAD) finden
Sie im Prüfprotokoll wie folgt gekennzeichnet:
Zeichenerklärung
* = Ersteingabe der Kennziffer
= Änderung der Kennziffer
Dokument: 0906002 Seite 106 von 608
Zeichenerklärung
Leerstelle = Automatische Schlüsselung
F = Fehlerhafte Eingabe der Kennziffer
3.1.2 Prüfprotokoll aufbewahren
Für das Prüfprotokoll Mandanten-Programmdaten, zum Beispiel aus dem DATEV-
Rechenzentrum, besteht nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung eine
Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren Kap. 1.4.1.
Dokument: 0906002 Seite 107 von 608
3.2 Mandanten-Programmdaten (MPD) nach Sachgebieten erfassen
Im diesem Kapitel sind die Mandantendaten nach den Sachgebieten zum Beispiel von DATEV
Kanzlei-Rechnungswesen ausführlich beschrieben.
Was Sie bei einer Ersteingabe der Mandantendaten bzw. der Mandanten-
Programmdaten beachten müssen, finden Sie zum Beispiel für Kanzlei-
Rechnungswesen/Rechnungswesen in Ihrer Hilfe im Programm: Klicken Sie in der
Menüleiste auf ? (Hilfe) und wählen Sie Beispiel für Einsteiger.... Sie erhalten eine Auswahl
an grundlegenden Funktionen des Programms aufgelistet. Wählen Sie das gewünschte Thema
aus der Liste und klicken Sie auf die Schaltfläche Anzeigen oder Drucken.
Dokument: 0906002 Seite 108 von 608
Basisprogrammdaten am PC bearbeiten
Was Sie bei einer Änderung der Mandantendaten beachten müssen, finden Sie in Kap. 3.1
beschrieben.
So gelangen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen zu den Basisprogrammdaten
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten | FIBU
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der FIBU-Programmdaten.
3. Klicken Sie zum Beispiel auf den Ordner Basisprogrammdaten (PC und RZ).
Sie können im Dialogfenster Basisprogrammdaten Ihre Eingaben bearbeiten:
Wirtschaftsjahr erfassen
Wenn Sie im Feld Beginn keine Eingabe machen, wird automatisch der 1. Januar als Beginn
des Wirtschaftsjahres (Normal-Wirtschaftsjahr) am PC und im DATEV-Rechenzentrum
festgelegt. Wie Sie ein abweichendes bzw. ein Rumpfwirtschaftsjahr anlegen, können Sie Ihrer
Hilfe im Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das Feld Beginn bzw.
Ende und drücken Sie die Taste F1.
Kontenrahmen erfassen
DATEV stellt Ihnen ca. 20 DATEV-Standardkontenrahmen (SKR) zur Verfügung, hier die
wichtigsten:
Dokument: 0906002 Seite 109 von 608
Kz. 103 DATEV-Standardkontenrahmen (SKR) Art.-Nr.
01 DATEV-Kontenrahmen *) 10050
03 DATEV-Kontenrahmen nach Bilanzrichtlinien-Gesetz 11174
03 DATEV-Kontenrahmen für Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG 11079
04 DATEV-Kontenrahmen nach Bilanzrichtlinien-Gesetz 11175
04 DATEV-Kontenrahmen für Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG 11080
14 Land- und forstwirtschaftlicher Kontenrahmen 10077
45 Kontenrahmen für Soziale Einrichtungen nach PBV 11088
49 Vereine-Kontenrahmen 11180
53 General Motors 10137
54 BMW-Kontenrahmen 10058
55 FIAT-Kontenrahmen 10059
57 Peugeot-Kontenrahmen 10131
61 V.A.G-Kontenrahmen 10066
63 VW-Konzernkontenrahmen 10128
70 Hotel- und Gaststätten-Kontenrahmen 10138
80 Kontenrahmen für Zahnärzte 10070
81 Kontenrahmen für Arztpraxen 10056
SKR 99 - ohne Kontenfunktionen zur Steuerrechnung
Dokument: 0906002 Seite 110 von 608
Wenn keiner der bei DATEV gespeicherten Kontenrahmen Ihren Vorstellungen entspricht,
können Sie den SKR 99 wählen. Beim SKR 99 sind keine Kontenbeschriftungen gespeichert.
Sie müssen also die gesamten Kontenbeschriftungen selbst erfassen.
Außer den Kontenbeschriftungen fehlen im SKR 99 sämtliche Funktionen zur Steuerrechnung,
bis auf einige Sammelfunktionen bei Konten der Klasse 9:
Konto Bezeichnung Funktion
9982
9983
9984
9985
9986
Umsatzsteuer EG-Lieferungen
Umsatzsteuer EG-Erwerb
Umsatzsteuer EG-Land sonst. Leistung
Umsatzsteuer EG-Land Lieferung
Umsatzsteuer nicht fällig EG-Land
S 60 000
S 74 000
S 64 000
S 62 000
S 61 000
9987
9988
Vorsteuer EG-Erwerb
Aufzuteilende Vorsteuer EG-Erwerb
S 54 000
S 52 000
9991
9992
Vorsteuer
Aufzuteilende Vorsteuer
S 30 000
S 34 000
9993
9994
9995
9996
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer nicht fällig
Sammelkonto Debitoren
Sammelkonto Kreditoren
S 80 000
S 81 000
S 90 000
S 91 000
9997
9998
9990
Saldovortrag Debitoren
Saldovortrag Kreditoren
Saldovortrag Sachkonten
S 93 000
S 94 000
S 97 000
9989
9999
Summenvortragskonto
Fehlerauffangkonto
F 96 000
--
3.3 Angaben zu umsatzsteuerlichen Auswertungen erfassen
In den Mandantendaten legen Sie die Art der Umsatzbesteuerung und den Zeitraum für die
Ausgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung fest, Kap. 3.2 Basisprogrammdaten bearbeiten.
Haben Sie zum Beispiel den Umsatzsteuerartenschlüssel erfasst (MPD-Kennziffer 102), sind
weitere Angaben zur Umsatzbesteuerung möglich, zum Beispiel:
o Finanzamtsangaben
o Umsatzbesteuerung
o Angaben zur EU
Dokument: 0906002 Seite 111 von 608
3.3.1 Finanzamtsangaben am PC oder im Rechenzentrum anlegen - MPD-Kz. 112-113, 128-129
Finanzamtsangaben erfassen
So gelangen Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen zum Ordner Finanzamt / USt-ID
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten | FIBU
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der FIBU-Programmdaten.
3. Klicken Sie auf den Ordner Finanzamtsangaben (PC und RZ).
Sie können im Dialogfenster Finanzamt / USt-ID Ihre Finanzamtsangaben
erfassen:
Dokument: 0906002 Seite 112 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im
Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und
drücken Sie die Taste F1.
Den Steuernummernaufbau mit maschinellen Ordnungsangaben für die UStVA finden Sie in
Kap. 5.
Ausgabe Berater-Adressdaten
Sie können die Ausgabe der Berater-Adressdaten (Versandanschrift) im Mitwirkungsvermerk
auf der Umsatzsteuer-Voranmeldung, USt 1/11 und der Zusammenfassenden Meldung in den
Mandantendaten FIBU (MPD-Kennziffer 128) steuern.
So erfassen Sie die Ausgabe der Berateradresse (Versandanschrift) im
Mitwirkungsvermerk bei den Steueranmeldungen
Erfassen Sie die Ausgabe der Berater-Adressdaten (BAD) unter Stammdaten
|Mandantendaten | Registerkarte FIBU | Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ)
in der Erfassungsmaske Konsolidierte UStVA / Druck Berater-Adressdaten, zum
Beispiel mit dem Wert 0 für Ausgabe BAD.
Bei Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und dem Antrag auf
Dauerfristverlängerung USt 1/11, wird aus der Steuerberateradresse automatisch der
Titel, der Name, die Berufsbezeichnung, die Telefonnummer und der Mandantenname
weitergegeben. Damit soll im Falle von Unstimmigkeiten den Finanzämtern eine direkte
Kontaktaufnahme mit dem Steuerberater ermöglicht werden.
- oder -
Dokument: 0906002 Seite 113 von 608
Um die Ausgabe der Berateradresse im Mitwirkungsvermerk bei den
Steueranmeldungen zu unterdrücken, erfassen Sie den Wert 1 für keine Ausgabe BAD.
Unterjährige Anrechnung USt 1/11-Betrag erfassen
Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird standardmäßig in der UStVA,
Kennzahl 39, für Dezember bzw. für das 4. Quartal berücksichtigt. In den Mandantendaten
können Sie steuern, in welchem abweichenden Monat oder Quartal die Anrechnung erfolgen
soll, wenn zum Beispiel der Betrieb eingestellt oder der Beruf aufgegeben wird.
So erfassen Sie die unterjährige Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
mit Kanzlei-Rechnungswesen
Erfassen Sie die unterjährige Anrechnung für das DATEV-Rechenzentrum und am PC
unter Stammdaten |Mandantendaten | Registerkarte FIBU | Ordner
Umsatzbesteuerung in der Erfassungsmaske Sondereinstellungen, zum Beispiel mit
dem Wert 9 für September.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im
Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und
drücken Sie die Taste F1.
Hinweis:
Führen Sie eine Jahresübernahme durch, wird die abweichende Anrechnung der
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (MPD-Kennziffer 129) für das neue Jahr automatisch
gelöscht.
Dokument: 0906002 Seite 114 von 608
... bei konsolidierter UStVA erfassen
Bei einer konsolidierten UStVA ist diese Eingabe für jeden Mandanten notwendig, für den die
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung unterjährig angerechnet werden soll.
1. Um für einen abweichenden Zeitraum die Anrechnung der Sondervorauszahlung bei
einer konsolidierten UStVA zu erreichen, erfassen Sie den Monat für alle abgebenden
Mandanten, für die ein gebuchtes USt 1/11 angerechnet werden soll.
Ist das 1/11 nur beim Empfänger gebucht, ist die Eingabe des abweichenden Zeitraums
bei diesem ausreichend.
2. Sie lösen den UStVA-Zeitraum der konsolidierten UStVA aus.
Für die Sondervorauszahlung können nur die Umsatzsteuerwerte berücksichtigt werden,
für die Sie eine UStVA über Datenübermittlung Fach 6, Kap. 3 bzw. über das amtliche
Formular Umsatzsteuer-Voranmeldung Fach 6, Kap. 2 erstellt haben.
3. Rufen Sie anschließend das konsolidierte USt 1/11 ab.
Der per Abruf des konsolidierten USt 1/11 errechnete Betrag der Sondervorauszahlung,
den Sie auf das Konto mit der allgemeinen Funktion F 26000 gebucht haben, zum
Beispiel SKR 03, Konto F 1781, wird in Kennzahl 39 der konsolidierten UStVA im
gewünschten Anmeldungszeitraum verrechnet.
3.3.2 Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle erfassen - MPD-Kz. 124
Sie erhalten folgende Umsatzsteuer-Protokolle bei Einreichung von Buchungen automatisch
im DATEV-Rechenzentrum zur Rückübertragung bereitgestellt, wenn Sie Rückübertragung
erfasst haben:
Dokument: 0906002 Seite 115 von 608
o Datenübermittlungs-Protokoll
o Werte zur UStVA
o Protokoll zur Kennzahl 26/29 USt
o Fehlerprotokoll
o Eingabeprotokoll
o Differenzprotokoll und Bereitstellungsprotokoll
Sind die Umsatzsteuer-Protokolle bereitgestellt, können Sie diese an Ihren PC mit DATEV
Kanzlei-Rechnungswesen rückübertragen, Fach 1, Kap. 4.1.2.
30-Tage-Frist beachten
Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Umsatzsteuer-Protokolle
innerhalb von 30 Tagen auf Ihren PC nicht ab, werden sie im DATEV-Rechenzentrum gelöscht,
soweit die Speicherfrist überschritten ist.
3.3.3 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung erfassen - MPD-Kz. 120-121
Orientierung:
Hier erfassen Sie das Konsolidierungs-Kennzeichen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung
(UStVA), wenn Sie als abgebender Mandant Ihre Umsatzsteuerwerte in der konsolidierten
UStVA berücksichtigt haben wollen. Gleichzeitig teilen Sie mit, an wen Ihre UStVA-Werte
übermittelt werden sollen (Berater-/Mandantennummer des Empfängers).
Einverständnis mit Kanzlei-Rechnungswesen erfassen
So erfassen Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen das Einverständnis des
abgebenden Mandanten
Dokument: 0906002 Seite 116 von 608
Voraussetzung: Sie haben in den Mandantendaten einen der zulässigen
Umsatzsteuerarten-Schlüssel B, C, D, E, G, H, K, L oder M erfasst.
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der FIBU-Programmdaten.
2. Klicken Sie auf den Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ).
3. Klicken Sie auf den Ordner Konsolidierte UStVA / Druck.
Sie können das Einverständnis zur Konsolidierung erfassen.
Zusätzlich müssen Sie einen Konsolidierungskreis einrichten: Konsolidierungs-Stammdaten
vom Empfänger einrichten Fach 6, Kap. 5.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern zur konsolidierten UStVA
können Sie Ihrer Hilfe im Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das
entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1.
3.3.4 Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfassen - MPD-Kz. 130-137
Hier erfassen Sie Ihr Einverständnis zur Datenübermittlung UStVA und USt 1/11 und
bestimmen den Termin für die Bereitstellung, zum Beispiel mit oder ohne
Dauerfristverlängerung.
Dokument: 0906002 Seite 117 von 608
Als Anwender der DATEV-Rechnungswesenprodukte stehen Ihnen für die Übermittlung der
umsatzsteuerlichen Werte an die Finanzverwaltung zwei Wege zur Verfügung: Die
Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum, für Anwender mit Zugang zum
Rechenzentrum und die Datenübermittlung über das Internet, über das so genannte ELSTER-
Verfahren, für Anwender ohne Zugang zum Rechenzentrum Fach 9, Kap. 3.
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass Sie beim ELSTER-Verfahren selbst für eine korrekte und rechtzeitige
Übertragung der Umsatzsteuerwerte verantwortlich sind.
Hinweis:
Im DATEV-Rechenzentrum ist eine tägliche Datenübermittlung der UStVA und USt 1/11 an die
Finanzverwaltung möglich, mit Ausnahme von Samstagen, Sonn- und bundeseinheitlichen
Feiertagen. Die aktuellen Übermittlungstermine der DATEV finden Sie in der DATEV
Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1030480.
Weitere Informationen zur Datenübermittlung an die Finanzverwaltung finden Sie in Fach 4,
Kap. 1.1.5 Datenübermittlung UStVA temporär unterdrücken, Fach 6, Kap. 3
Datenübermittlung für Steueranmeldungen nutzen und Fach 7, Kap. 4.3.1 Datenübermittlung
für die Zusammenfassende Meldung nutzen.
Datenübermittlung über DATEV-Rechenzentrum erfassen
So erfassen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Datenübermittlung über das DATEV-
Rechenzentrum für die UStVA und USt 1/11
Voraussetzung: Sie sind Anwender mit Zugang zum DATEV-Rechenzentrum, der
regelmäßig seine Buchführungsdaten ins Rechenzentrum sendet.
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der FIBU-Programmdaten.
2. Klicken Sie auf den Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ).
Sie können im Dialogfenster Datenübermittlung / Fristverlängerung die
Datenübermittlung erfassen:
Dokument: 0906002 Seite 118 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Weitere Informationen dazu finden Sie in Fach 6, Kap. 3.3 An Datenübermittlung teilnehmen.
Prüfprotokoll abwarten
Für die Hinterlegung der Datenübermittlung erhalten Sie ein MPD-Prüfprotokoll.
Bereitgestellte Werte löschen
Sie können die für die Datenübermittlung bereitgestellten USt-Werte im Rechenzentrum über
den DATEV-Programmbaustein Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung löschen,
den Sie über einen zusätzlichen Menüpunkt in den DATEV-Programmen Kanzlei-
Rechnungswesen und Rechnungswesen aufrufen können, Fach 6, Kap. 3.4.3.
Hinweis:
Haben Sie die zur Datenübermittlung bereitgestellten USt-Werte der UStVA bzw. USt 1/11
gelöscht, ist eine erneute Bereitstellung durch Einreichung von Buchungen bzw. einen Abruf
jederzeit möglich.
Formularausgabe unterdrücken
Haben Sie Datenübermittlung an die Finanzverwaltung fehlerhaft erfasst und Ihre Daten
werden nicht übermittelt, wenn zum Beispiel eine ungültige Steuernummer vorliegt, können
Sie die automatische Formularausgabe für die UStVA, USt 1/11 bzw. ZM unterdrücken unter
Stammdaten | Mandantendaten | FIBU, Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ) im
Dokument: 0906002 Seite 119 von 608
Dialogfenster Datenübermittlung / Fristverlängerung, Eintrag Unterdrücken des
amtlichen Formulars (Schlüssel 1 = Ja).
Unterdrückung der Datenübermittlung UStVA erfassen
So erfassen Sie die Unterdrückung der automatischen Datenübermittlung für die
UStVA zum Beispiel mit Kanzlei-Rechnungswesen
Voraussetzung: Sie haben in den Mandantendaten Datenübermittlung an die
Finanzverwaltung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) erfasst.
Erfassen Sie die Unterdrückung der automatischen Datenübermittlung für die UStVA für
das DATEV-Rechenzentrum und am PC unter Stammdaten | Mandantendaten |
Registerkarte FIBU | Ordner Umsatzbesteuerung in der Erfassungsmaske Anzahl,
zum Beispiel mit dem Wert 1 für Ja.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Datenübermittlung findet statt, wenn...
Für folgende Auswertungen können Sie die Datenübermittlung nutzen:
UStVA
Eine Datenübermittlung der UStVA-Werte findet statt, wenn Sie...:
Dokument: 0906002 Seite 120 von 608
o in den Mandantendaten Datenübermittlung und ggf. Fristverlängerung (MPD-
Kz. 131 ggf. 130) und die Finanzamts- und Steuernummer (MPD-Kz. 112 -
113) erfasst haben und wenn Sie...
o laufende Buchungen eingereicht haben, mit der Folge einer UStVA-Ausgabe,
entsprechend dem in den Mandantendaten hinterlegten USt-Artenschlüssel
(MPD-Kz. 102) und keine temporäre Unterdrückung erfolgt ist, Fach 4, Kap.
1.1.5 Datenübermittlung UStVA temporär unterdrücken bzw. auch die
automatische Datenübermittlung nicht unterdrückt ist (MPD-Kz. 135).
o die UStVA mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum anfordern Fach
6, Kap. 2.2.
Haben Sie in den Mandantendaten Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle
(MPD-Kz. 124) mit Schlüssel 1 erfasst Kap. 3.3.2, erhalten Sie das
Datenübermittlungsprotokoll rückübertragen.
USt 1/11
Eine Datenübermittlung der USt 1/11-Werte findet statt, wenn Sie...:
o Datenübermittlung (MPD-Kz. 131) und die Finanzamts- und Steuernummer
(MPD-Kz. 112 - 113) erfasst haben und wenn Sie...
o das USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum anfordern
Fach 6, Kap. 4.2.
Haben Sie in den Mandantendaten Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle
(MPD-Kz. 124) mit Schlüssel 1 gespeichert Kap. 3.3.2, erhalten Sie das
Datenübermittlungsprotokoll rückübertragen.
o das manuelle USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum
angefordert haben Fach 6, Kap. 4.3.
Konsolidierte UStVA
Eine Datenübermittlung der konsolidierten UStVA-Werte findet statt, wenn Sie...:
o in den Mandantendaten beim Empfänger Datenübermittlung und ggf.
Fristverlängerung (MPD-Kz. 131 ggf. 130) und die Finanzamts- und
Steuernummer (MPD-Kz. 112 - 113) und das Einverständnis zur Konsolidierung
(MPD-Kz. 120) beim Empfänger und beim Abgebenden erfasst haben und wenn
Sie...
o die konsolidierte UStVA mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum
abgerufen haben Fach 6, Kap. 5.
Haben Sie Rückübertragung erfasst, werden die UStVA-Werte der konsolidierten
UStVA zur Datenübermittlung bereitgestellt und gleichzeitig das
Datenübermittlungsprotokoll rückübertragen.
Konsolidierte USt 1/11
Eine Datenübermittlung der konsolidierten USt 1/11-Werte findet statt, wenn Sie...:
o in den Mandantendaten beim Empfänger Datenübermittlung und ggf.
Fristverlängerung (MPD-Kz. 131 ggf. 130) und die Finanzamts- und
Steuernummer (MPD-Kz. 112 - 113) und das Einverständnis zur Konsolidierung
(MPD-Kz. 120) beim Empfänger und beim Abgebenden erfasst haben und wenn
Sie...
o das konsolidierte USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum
abgerufen haben Fach 6, Kap. 6.
Dokument: 0906002 Seite 121 von 608
Haben Sie Rückübertragung erfasst, werden die USt 1/11-Werte der
konsolidierten UStVA zur Datenübermittlung bereitgestellt und gleichzeitig das
Datenübermittlungsprotokoll rückübertragen.
o das manuelle USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum
beim Empfänger abgerufen haben Fach 6, Kap. 4.3.
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Eine Datenübermittlung der ZM-Werte findet statt, wenn Sie...:
o in den Mandantendaten Datenübermittlung für die Zusammenfassende
Meldung und ggf. Fristverlängerung (MPD-Kz. 162 ggf. 130) erfasst haben Kap.
3.3.5 und...
o laufende Buchungen eingereicht haben, mit der Folge einer ZM-Ausgabe,
entsprechend dem in den Mandantendaten hinterlegten Meldezeitraum (MPD-
Kennziffer 161).
Haben Sie in den Mandantendaten Rückübertragung ZM-Protokolle (MPD-Kz.
164) mit Schlüssel 1 erfasst, erhalten Sie die Protokolle zur ZM rückübertragen.
o oder die ZM mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum abgerufen
haben Fach 7, Kap. 4.3.
3.3.5 Angaben zum USt-Binnenmarkt erfassen - MPD-Kz. 160-165
Voraussetzung für die Ausgabe von EG-Auswertungen Fach 7 ist, Sie haben in den
Mandantendaten die Angaben zum Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz (UStBG) erfasst.
Merkblatt bei Finanzbehörden erhältlich
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) muss bei Bedarf beim Bundeszentralamt
für Steuern schriftlich beantragt werden. Die USt-IdNr. kann nur an Personen und
Personenvereinigungen erteilt werden, die bei den zuständigen Landesfinanzbehörden
umsatzsteuerlich geführt werden, siehe Merkblatt zur Erteilung von USt-IdNr. in der
Bundesrepublik Deutschland . . ., das bei allen Finanzbehörden erhältlich ist.
Hinweis:
Die betreffenden Mandanten erhalten neben ihrer vom zuständigen Finanzamt erteilten
Steuernummer grundsätzlich eine eigene USt-IdNr. Sie setzt sich aus einem 2-stelligen
Länderkennzeichen (zum Beispiel für Deutschland = DE) und einem alphanumerischen Teil
zusammen (7- bis 13-stellig). Die USt-IdNr. ist insgesamt maximal 15-stellig.
USt-Binnenmarktangaben erfassen
So erfassen Sie die USt-Binnenmarktangaben mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
Voraussetzung: Sie sind Anwender mit Zugang zum DATEV-Rechenzentrum, der
regelmäßig seine Buchführungsdaten ins Rechenzentrum sendet.
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der FIBU-Programmdaten.
2. Klicken Sie auf den Ordner Finanzamtsangaben (PC und RZ).
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Sie können im Dialogfenster Finanzamt / USt-ID die Umsatzsteuer-IdNummer
erfassen:
3. Klicken Sie auf den Ordner Angaben zur EU (PC und RZ).
Sie können im Dialogfenster Zusammenfassende Meldung die ZM-Daten erfassen:
Dokument: 0906002 Seite 123 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
3.4 Kanzlei-Stammdaten für mehrere Mandantenbestände nutzen
Orientierung:
Einrichtungsmöglichkeiten
Bei den DATEV-Standardkontenrahmen (SKR) können Sie wählen:
o Um einen SKR für einen Mandanten anzulegen, erfassen Sie in den Mandantendaten
den gewünschten SKR, Kap. 3.2.
o Um einen Kanzlei-Basis-SKR anzulegen, auf den alle Mandanten kanzleiweit zugreifen
können, erfassen Sie in den Kanzlei-Programmdaten unter der Mandantennummer
0, den gewünschten SKR, Kap. 3.4.1.
o Sollen zum Beispiel Kontenfunktionen bei mehreren Mandanten gleichzeitig gelten,
können Sie diese bei jedem Mandanten einzeln einrichten (individuelle Erfassung, Fach
3) oder Sie legen diese kanzleiweit unter der Mandantennummer 0 an. Dies hat den
Vorteil, dass Sie die gewünschten Änderungen nur einmal zu erfassen brauchen, Kap.
3.4.2.
o Sollen Kontenbeschriftungs-Änderungen bei mehreren Mandanten gleichzeitig gelten,
können Sie diese bei jedem Mandanten einzeln einrichten (individuelle Erfassung) oder
Sie legen diese kanzleiweit an. Dies hat den Vorteil, dass Sie die gewünschten
Änderungen bei den Kontenbeschriftungen nur einmal zu erfassen brauchen, Kap.
3.4.3.
Dokument: 0906002 Seite 124 von 608
Stammdaten kanzleiweit nutzen
Für Anwender des DATEV-Programms Kanzlei-Rechnungswesen ist das Anlegen, Ändern
bzw. Löschen von Kanzlei-Programmdaten und Kanzlei-Funktionen nur über das DATEV-
Rechenzentrum (RZ) möglich. Die Erfassung kann in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen zum
Beispiel über die Freie Kennziffer-/Werterfassung erfolgen. Die im DATEV-Rechenzentrum
gespeicherten Kanzleidaten fordern Sie anschließend mit Kanzlei-Rechnungswesen über
Daten holen an.
Kanzlei-Kontenbeschriftungen und Kanzlei-Kontenverdichtungen können Sie auch dann nutzen,
wenn unterschiedliche SKR bei den einzelnen Mandanten erfasst sind. Kanzleikontenfunktionen
können Sie nur nutzen, wenn der SKR bei den zugreifenden Mandanten dem Kanzlei-Basis-
SKR entspricht. Für alle Mandanten, die auf Kanzlei-Stammdaten zugreifen gilt, es muss die
gleiche Sachkontenlänge vorliegen.
Hinweis:
Wenn Ihr Mandant auf Kanzlei-Stammdaten zugreifen soll, müssen in seinen
Mandantendaten entsprechende Eingaben hinterlegt sein.
3.4.1 Kanzlei-Programmdaten im DATEV-Rechenzentrum anlegen - Abr.-Nr. 71, Mandant 0
Sollen Änderungen in den Kontenrahmen, zum Beispiel bei individuellen Kontenfunktionen oder
der Kontonummernlänge bei mehreren Mandanten einheitlich und gleichzeitig gelten, erfassen
Sie Kanzlei-Programmdaten mit Mandant 0. Diese können Sie nur über das DATEV-
Rechenzentrum anlegen. Der Speicher für Kanzlei-Funktionen wird vom Programm im DATEV-
Rechenzentrum erst angelegt, wenn Sie mindestens eine Kanzlei-Funktion eingerichtet haben:
Kap. 3.4.2 Kanzleifunktionen im DATEV-Rechenzentrum anlegen.
Kanzlei-Stammdaten Wartung
Wenn Sie Kanzlei-Stammdaten bereits früher (vor 1997) eingerichtet haben können Sie
wählen, ob Sie den neuen, jahresbezogenen Kanzlei-Basis-SKR nutzen wollen, oder Ihren
bisherigen Kanzleifunktionsbestand beibehalten wollen, der von DATEV nicht gewartet wird.
Kanzlei-Programmdaten anlegen
Sie möchten für mehrere Mandantenbestände Konten mit den gleichen Funktionen verwenden.
Voraussetzung ist, Sie legen vorher zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen über
die Freie Kennziffer-/Werterfassung, einen Kanzlei-Basis-SKR an. Diesen können Sie nur
über das DATEV-Rechenzentrum anlegen.
So erfassen Sie einen Vorlauf für die Freie Kennziffer-/Werterfassung
1. Öffnen Sie über Bestand | Daten senden | Kanzlei das Dialogfenster Kanzlei
senden und wählen Sie dort den betreffenden Kanzleibestand.
2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in das Dialogfenster Daten senden und wählen
Sie aus dem Kontextmenü den Menüpunkt Freie Kennziffer-/Werterfassung.
3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Neu und erfassen Sie folgende Angaben:
Anwendung: 13
Abrechnungs-Nr.: 71
Dokument: 0906002 Seite 125 von 608
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Weiter und erfassen Sie folgende Kennziffern:
Kennziffer: 103 (für Kanzlei-Basis-SKR)
Werte (zum Beispiel): 03, 04, 99.
Um alle Kanzlei-Funktionen zu löschen, erfassen Sie hier den Wert L.
Kennziffer: 180 (für Kanzlei-Sachkontolänge)
Werte (Sachkontenlänge): 4, 5, 6, 7 und 8.
Wenn Sie hier keinen Wert erfassen, wird vom Programm automatisch der Wert 4
gesetzt (Sachkonten 4-stellig, Personenkonten 5-stellig).
Durch diese Schlüsselung greifen Sie automatisch auf die aktuellen, sich jährlich
ändernden Standard-SKR-Funktionen der DATEV in dem Bereich zu, in dem Sie den
Kanzlei-Basis-SKR nicht verändert haben.
Nach erfolgreicher Verarbeitung holen Sie den Kanzleibestand aus dem DATEV-
Rechenzentrum Kap. 3.4.5 Kanzleidaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen.
Tipp: Informationen dazu finden Sie auch in der DATEV Informations-Datenbank,
Dokumentnummer 1031249.
3.4.2 Kanzlei-Funktionen im DATEV-Rechenzentrum anlegen
Sie möchten Kanzlei-Funktionen anlegen, ändern bzw. löschen. Voraussetzung ist, Sie haben
vorher einen Kanzlei-Basis-SKR angelegt, denn bei der Eingabe von Kanzlei-Funktionen
werden zusätzlich die zum Zeitpunkt der Eingabe gültigen und jährlich sich ändernden
Standard-SKR-Funktionen Ihres Kanzlei-Basis-SKR herangezogen. Das Anlegen, die
Änderung bzw. das Löschen von Kanzlei-Funktionen ist nur über das DATEV-Rechenzentrum
möglich.
Kanzlei-Funktionen anlegen
Für die Erfassung gelten die gleichen Programmregeln, wie für individuelle Funktionen, Fach 3.
Die Einrichtung der Kanzlei-Funktionen erfolgt zum Beispiel in DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen über die Freie Kennziffer-/Werterfassung, Mandant 0.
So erfassen Sie den Vorlauf über die Freie Kennziffer-/Werterfassung
1. Öffnen Sie über Bestand | Daten senden und wählen Sie den betreffenden
Kanzleibestand.
2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in das Dialogfenster und wählen Sie aus dem
Kontextmenü den Menüpunkt Freie Kennziffer-/Werterfassung.
3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Neu und erfassen Sie folgende Angaben:
Anwendung: 13
Abrechnungs-Nr.: 1086
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Weiter und erfassen Sie folgende Kennziffer:
Kennziffer: 101 (für Art der Funktionseingabe)
Werte: 86 (individuelle USt-Schlüssel), 87 (individuelle Zusatzfunktionen), 88
(individuelle Sammel- und Allgemeine Funktionen), 89 (individuelle Aktivfunktionen).
Dokument: 0906002 Seite 126 von 608
Um eine Kanzlei-Funktion zu löschen, erfassen Sie unter Korrektur den Schlüssel 98.
Die Kanzleifunktion wird gelöscht und die Standardfunktion des Kontos wird reaktiviert.
5. Klicken Sie auf die Schaltfläche Übernehmen und erfassen Sie anschließend die
gewünschten Kanzlei-Funktionen entsprechend Ihrer Vorlage für die Datenerfassung:
Kennziffer (zum Beispiel): 80001 (5-stellige Funktionsnummer)
Werte (zum Beispiel): 8010 (z.B. 4-stelliges Konto von) - 8019 (z.B. 4-stelliges Konto
bis)
Hinweis: Um die Erfassung zu erleichtern, nutzen Sie die Vorlagen für die
Datenerfassung im Fach 11 DATEV-Erfassungslisten, in die Sie die gewünschten
Kanzlei-Funktionen vor der eigentlichen Erfassung händisch eintragen können.
Für die Erfassung der Kanzlei-Funktionen gelten die gleichen Programmregeln, wie für
individuelle Funktionen, Fach 3.
Nach erfolgreicher Verarbeitung holen Sie den Kanzleibestand aus dem DATEV-
Rechenzentrum Kap. 3.4.5 Kanzleidaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen.
Auf Kanzlei-Funktionen zugreifen
Auf Kanzlei-Funktionen greifen alle Mandanten zu, die in ihren Basisprogrammdaten die
Nutzung von Kanzlei-Funktionen hinterlegt haben.
So hinterlegen Sie für einen Mandantenbestand die Nutzung von Kanzlei-Funktionen
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten und klicken Sie auf die Registerkarte
FIBU.
Dokument: 0906002 Seite 127 von 608
3. Doppelklicken Sie im Ordner Basisprogrammdaten auf den Eintrag
Kontenstammdaten.
4. Aktivieren Sie die Kontrollkästchen für die gewünschten Kanzleianwendungen.
5. Sichern Sie Ihre Daten im DATEV-Rechenzentrum.
Kanzlei-Funktionen können pro Mandant individuell geändert werden, das heißt, Sie können bei
einzelnen Mandanten durch eine individuelle Eingabe eine Kanzlei-Funktion überschreiben. Bei
diesen Mandanten müssen Sie die Kontrollkästchen Kanzlei und Individuell aktivieren. Ist
ein Konto (Kontenbereich) bei einem Mandanten mit allen drei Funktionen belegt, gilt:
Individuelle Kontenfunktionen = I
vor: Kanzlei-Kontenfunktionen = K
vor: Standard-Kontenfunktionen = S
Zuerst alle individuellen Funktionen löschen
Sind bei einem Mandanten bereits individuelle Funktionen gespeichert und Sie wollen, dass
dieser Mandant zusätzlich Kanzlei-Funktionen in Anspruch nimmt, ist die Verwendung von
Kanzleifunktionen über das Rechenzentrum nur möglich, wenn Sie alle individuellen Funktionen
bei diesem Mandanten im Rechenzentrum löschen. Hierzu erfassen Sie einen Vorlauf in der
Freien Kennziffer-/Werterfassung.
So hinterlegen Sie für einen Mandantenbestand die Nutzung von Kanzlei-Funktionen
bei bereits vorhandenen individuellen Funktionen
1. Öffnen Sie über Bestand | Daten senden | Mandant das Dialogfenster Daten
senden und wählen Sie dort den betreffenden Mandantenbestand.
Dokument: 0906002 Seite 128 von 608
2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in das Dialogfenster und wählen Sie aus dem
Kontextmenü den Menüpunkt Freie Kennziffer-/Werterfassung.
3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Neu und erfassen Sie folgende Angaben:
Anwendung: 13
Abrechnungs-Nr.: 71
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Weiter und erfassen Sie folgende Kennziffern:
Kennziffer: 101 Wert: 2 (für Änderung)
Kennziffer: 204 Wert: 00 (für Löschung)
5. Klicken Sie auf die Schaltfläche Übernehmen, um weitere Kennziffern zu erfassen oder
auf die Schaltfläche Speichern, um den Vorlauf zu verlassen.
6. Über die Schaltfläche Beenden wird der Vorlauf zum Senden bereitgestellt.
7. Senden Sie die erfassten Daten zur Verarbeitung ans Rechenzentrum.
8. Nach der Verarbeitung, d. h. dem Löschen der individuellen Funktionen im
Rechenzentrum, löschen Sie den Mandantenbestand vor Ort. Eine Beschreibung, wie Sie
einen Mandantenbestand löschen, finden Sie in der Hilfe im Programm. Wählen Sie
hierzu ? | Hilfethemen | Index und geben Sie als Stichwort Löschen ein.
9. Holen Sie den Mandantenbestand neu aus dem DATEV-Rechenzentrum über Bestand |
Daten holen.
10. Öffnen Sie die Buchführung des Mandanten und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten.
11. Klicken Sie auf die Registerkarte FIBU und doppelklicken Sie im Ordner
Basisprogrammdaten auf den Eintrag Kontenstammdaten.
12. Aktivieren Sie in der Gruppe Kontenfunktionen das Kontrollkästchen Kanzlei. Sollen
für den Mandantenbestand auch individuelle Funktionen genutzt werden, markieren Sie
auch das Kontrollkästchen Individuell.
Beachten Sie, dass individuelle Funktionen Vorrang vor Kanzleifunktionen haben.
Die noch benötigten individuellen Funktionen erfassen Sie anschließend neu Fach 3.
13. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit OK.
Tipp: Informationen dazu finden Sie auch in der DATEV Informations-Datenbank,
Dokumentnummer 1031250.
3.4.3 Kanzlei-Kontenbeschriftungen bearbeiten und senden
Orientierung:
Wünschen Sie, dass Kontenbeschriftungen gleicher Art gleichzeitig bei mehreren oder allen
Mandanten gelten sollen, richten Sie Kanzlei-Kontenbeschriftungen ein.
Die Einrichtung der Kanzlei-Kontenbeschriftungen finden Sie in Kap. 4.2 Kanzlei-
Kontenbeschriftung nutzen beschrieben:
o Kap. 4.2.1 Kanzlei-Kontenbeschriftungen einrichten
Dokument: 0906002 Seite 129 von 608
o Kap. 4.2.2 Auf Kanzlei-Kontenbeschriftungen zugreifen
Tipp: Informationen dazu finden Sie auch in Ihrer Hilfe im Programm, Index-Stichwort:
Kanzlei-Kontenbeschriftungen.
Kanzlei-Kontenbeschriftungen ins RZ senden
Anwender, die ihre Kanzlei-Kontenbeschriftungen mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
erfasst haben, senden ihre Daten in das DATEV-Rechenzentrum, um die Konsistenz der Daten
am PC und im Rechenzentrum zu sichern.
So senden Sie die Kanzlei-Kontenbeschriftungen ins DATEV-Rechenzentrum
1. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Kanzlei.
Sie erhalten eine Übersicht aller für die Bearbeitung zur Verfügung stehender Kanzleien,
die auf dem eingestellten Laufwerk vorhanden sind. Das eingestellte Laufwerk
entnehmen Sie der Liste für den Datenpfad.
2. Markieren Sie in der Liste die gewünschte Kanzlei für das entsprechende Jahr, das Sie
senden möchten, und klicken Sie auf OK.
Sie erhalten das Dialogfenster Daten senden mit dem Ordnungsbegriff der Kanzlei,
deren Kanzleidaten ins DATEV-Rechenzentrum übertragen werden sollen. Die Übersicht
enthält alle bereitgestellten Sendedaten für die ausgewählte Kanzlei.
3. Bei umfangreichen Listen betätigen Sie in der Übersicht die rechte Maustaste, um das
Kontextmenü mit den verschiedenen Funktionen zu erhalten. Wählen Sie darin zum
Beispiel den Menüpunkt Alle Sendedaten selektieren und Sie können schnell die
gewünschten Sendedaten auswählen, zum Beispiel die Kanzlei-
Kontenbeschriftungen.
Hinweis:
Weitere Informationen zu den Eingabe- und Verarbeitungsregeln entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm.
Über Daten holen anfordern
Nach erfolgter Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum können Sie die gespeicherten Kanzlei-
Kontenbeschriftungen an den PC über einen Holauftrag aus dem Rechenzentrum anfordern
Kap. 3.4.5 Kanzleidaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen.
3.4.4 Kanzlei-Auswertungen im DATEV-Rechenzentrum anfordern
Für Anwender des DATEV-Programms Finanzbuchführung im Rechenzentrum sind folgende
Kanzlei-Auswertungen im DATEV-Rechenzentrum möglich:
Kanzlei-BWA
Kanzlei-Bilanz
Kanzlei-Schema für die Gewinnermittlung nach § 4/3 EStG
Mandantenübersicht Kanzlei-Stammdaten
Wenn diese Auswertungen bei Mandanten in Anspruch genommen werden sollen, ist in den
Mandantendaten bei der entsprechenden Auswertungen der Kanzleischlüssel zu erfassen.
Dokument: 0906002 Seite 130 von 608
Kanzlei-BWA
Ein Kanzlei-BWA-Schema kann für die Mandanten in Anspruch genommen werden, die in den
Mandantendaten die BWA-Form KAN gespeichert haben. Das Kanzlei-Schema kann nicht
individuell für einzelne Mandanten geändert werden. In diesem Fall müssen Sie für den
Mandanten eine vollständige individuelle BWA speichern. Sie können pro Mandant,
Beraternummer und BWA-Form mehrere Kanzlei-BWA nutzen.
Kanzlei-Bilanz
Ein Kanzlei-Bilanz-Schema kann pro Mandant individuell ergänzt und geändert werden. Die
individuelle Eingabe hat Vorrang vor der Kanzleieingabe.
Kanzlei-§ 4/3-Rechnung
Ein Kanzlei-Schema für die 4/3-Rechnung kann pro Mandant individuell ergänzt bzw. geändert
werden. Die individuelle Eingabe hat Vorrang vor der Kanzleieingabe.
3.4.5 Kanzleidaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen
Orientierung:
DATEV-Rechenzentrum als Datendrehscheibe nutzen
Als Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen können Sie zum Beispiel Kanzlei-
Kontenfunktionen nicht am PC, sondern müssen sie im DATEV-Rechenzentrum einrichten. Das
Rechenzentrum dient Ihnen dabei als Datendrehscheibe.
Haben Sie
o Kanzlei-Programmdaten im DATEV-Rechenzentrum angelegt (Kap. 3.4.1),
o Kanzlei-Funktionen im DATEV-Rechenzentrum angelegt (Kap. 3.4.2)
oder
o Kanzlei-Kontenbeschriftungen bearbeitet und gesendet (Kap. 3.4.3),
dann können Sie
o Kanzlei-Auswertungen im DATEV-Rechenzentrum anfordern (Kap. 3.4.4).
Kanzleidaten holen
Um die Konsistenz der Kanzleidaten am PC und im DATEV-Rechenzentrum zu sichern, fordern
Sie als Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen die im Rechenzentrum
gespeicherten Kanzleidaten über Daten holen an.
So fordern Sie Kanzlei-Stammdaten an
1. Wählen Sie eine Kanzlei zur Bearbeitung, indem Sie Bestand | Daten holen |
Rechnungswesen und Jahresabschluss wählen.
Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen, in dem Sie das Laufwerk sowie den
Umfang der zu holenden Daten festlegen.
Dokument: 0906002 Seite 131 von 608
2. Aktivieren Sie in der Gruppe Anfordern von den Schaltknopf für Kanzleidaten.
3. Klicken Sie auf OK.
Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen Kanzleidaten, in dem Sie den Holauftrag
an das DATEV-Rechenzentrum näher präzisieren.
Dokument: 0906002 Seite 132 von 608
4. Klicken Sie auf OK.
Sind die gewünschten Daten an den PC übertragen, greift der Mandant auf die
entsprechenden Kanzlei-Stammdaten zu, wenn in seinen Basisprogrammdaten die
Nutzung von Kanzleidaten hinterlegt ist.
Hinweis:
Weitere Informationen zum Daten holen Kanzleidaten können Sie Ihrer Hilfe im
Programm entnehmen.
3.5 Individuelle Funktionen am PC und im DATEV-Rechenzentrum nutzen - MPD-Kz. 204
Auf individuelle Funktionen zugreifen
Wenn Sie mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen individuelle Funktionen einrichten oder in
Kanzlei-Rechnungswesen auf Kanzlei-Funktionen zugreifen wollen, muss in den
Mandanten-Stammdaten das entsprechende Feld hinterlegt sein.
So erfassen Sie den Zugriff auf individuelle Funktionen
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der FIBU-Programmdaten.
Dokument: 0906002 Seite 133 von 608
2. Klicken Sie auf den Ordner Basisprogrammdaten (PC und RZ) |
Kontenstammdaten.
Sie können im Dialogfenster die entsprechenden Felder aktivieren:
3. Um individuelle Funktionen einrichten zu können, aktivieren Sie das Kontrollkästchen
Individuell. Die Eingabe muss spätestens gleichzeitig mit der Einreichung der
individuellen Funktionen erfolgen, Fach 3.
Individuelle Funktionen können Sie im Kontenplan erfassen, Kanzlei-Funktionen legen
Sie im DATEV-Rechenzentrum an und übertragen diese an den PC.
- oder -
Wenn für einen Mandanten, der individuelle Funktionen eingerichtet hat, diese komplett
gelöscht werden sollen, deaktivieren Sie das Kontrollkästchen Individuell.
Die individuellen Funktionen des Mandanten sind gelöscht und gleichzeitig werden die
Standard-Kontenfunktionen des gespeicherten SKR bei Buchungen herangezogen.
4. Wenn der Mandant auf Kanzlei-Funktionen zugreifen soll, aktivieren Sie das
Kontrollkästchen Kanzlei. Die Eingabe muss spätestens gleichzeitig mit der Einreichung
der Kanzlei-Funktionen erfolgen.
Der Mandant greift automatisch auf den Kanzlei-Basis-SKR zu Kap. 3.4.1. Sind
Kanzlei-Funktionen gespeichert, greift er automatisch auch auf diese zu.
- oder -
Soll der Mandant, der bisher auf Kanzlei-Funktionen zugegriffen hat, zukünftig nicht
mehr darauf zugreifen, deaktivieren Sie das Kontrollkästchen Kanzlei.
Dokument: 0906002 Seite 134 von 608
Ab der nächsten Verarbeitung greift der Mandant auf den Kanzlei-Basis-SKR und die
Kanzlei-Funktionen nicht mehr zu. Gleichzeitig werden beim betreffenden Mandanten
wieder die Standard-Kontenfunktionen des gespeicherten SKR bei Buchungen
herangezogen.
Der Kanzlei-Basis-SKR und die unter Mandant 0 gespeicherten Kanzlei-Funktionen
sind von dieser Löschung nicht betroffen. Wie Sie alle Kanzlei-Funktionen löschen
können, finden Sie in Kap. 3.4.1 Kanzlei-Programmdaten im DATEV-Rechenzentrum
anlegen beschrieben.
Hinweis:
Was Sie beachten müssen, wenn Sie bisher individuelle Funktionen gespeichert haben und erst
nachträglich für diesen Mandanten Kanzlei-Funktionen in Anspruch nehmen möchten, finden
Sie in Kap. 3.4.2 Kanzlei-Funktionen im DATEV-Rechenzentrum anlegen beschrieben. Sie
können dazu auch auf Informationen in der DATEV Informations-Datenbank zugreifen,
Dokumentnummer 1031250.
Wenn Sie individuelle Funktionen nutzen...
Individuell von Ihnen eingerichtete Kontenfunktionen Fach 3 haben Vorrang vor Ihren Kanzlei-
Funktionen und diese vor den DATEV-Standardkontenfunktionen:
Individuelle Kontenfunktionen = I
vor: Kanzlei-Kontenfunktionen = K
vor: Standard-Kontenfunktionen = S
Wenn Sie Kanzlei-Funktionen nutzen...
Richten Sie Kanzlei-Funktionen ein Kap. 3.4.2, haben diese Vorrang vor den DATEV-
Standardkontenfunktionen. Vergibt DATEV neue Funktionen, zum Beispiel durch
Steuersatzänderungen, brauchen Sie nur die kanzleimäßig eingerichteten Kontenfunktionen
anzupassen. Die unverändert gebliebenen Standardkonten Ihres Kanzlei-Basis-SKRKap.
3.4.1, werden automatisch von DATEV gewartet.
Wenn Sie individuelle und Kanzlei-Funktionen nutzen...
Sie können für einen Mandanten gleichzeitig Kanzlei- und individuelle Funktionen in Anspruch
nehmen. Liegt für das gleiche Konto eine Kanzlei- und eine individuelle Funktion vor, hat die
individuelle Funktion Vorrang.
Tabelle
Was Sie bei der Schlüsselung von Kanzlei- und/oder individuellen Kontenfunktionen im Ordner
Kontenstammdaten beachten müssen, wenn Sie
o individuelle Funktionen nutzen,
o wenn Sie Kanzlei-Funktionen nutzen oder
o wenn Sie individuelle und Kanzlei-Funktionen nutzen wollen,
entnehmen Sie der folgenden Tabelle:
Aktivierung der Kontrollkästchen Kanzlei bzw. Individuell in der Gruppe Kontenfunktionen
und die Wirkung auf die ggf. bisher gespeicherten Werte (MPD-Kz. 204):
Dokument: 0906002 Seite 135 von 608
Schlüssel Werteingabe neu:
bisher: 0 00 1 01 10 11
--
Neuer Wert:
--
Neuer Wert:
--
Neuer Wert:
01
Neuer Wert:
01
Neuer Wert:
10
Neuer Wert:
11
01
Individuel
l
Neuer Wert:
--
MPD-Kz. 204
und alle
individuellen
Funktionen
gelöscht.
Neuer Wert:
--
MPD-Kz. 204
und alle
individuellen
Funktionen
gelöscht.
Neuer Wert:
01
Gespeicherter
Wert 01 bleibt
erhalten.
Neuer Wert:
01
Gespeicherter
Wert 01 bleibt
erhalten.
Neuer Wert:
01
Eingabe wird
abgelehnt.
Gespeicherte
r Wert 01
bleibt
erhalten.
Neuer Wert:
01
Eingabe wird
abgelehnt.
Gespeicherter
Wert 01 bleibt
erhalten.
10
Kanzlei
Neuer Wert:
--
Der Zugriff des
Mandanten auf
Kanzleifunktione
n gelöscht.
Neuer Wert:
--
Der Zugriff des
Mandanten auf
Kanzleifunktione
n gelöscht.
Neuer Wert:
01
Individuelle
Funktionen
können
eingerichtet
werden. Der
Zugriff auf
Kanzleifunktione
n gelöscht.
Neuer Wert:
01
Individuelle
Funktionen
können
eingerichtet
werden. Der
Zugriff auf
Kanzleifunktione
n gelöscht.
Neuer Wert:
10
Gespeicherte
r Wert 10
bleibt
erhalten.
Neuer Wert:
11
Individuelle
Funktionen
können
eingerichtet
werden. Der
Zugriff auf
Kanzleifunktione
n bleibt.
11
Individuel
l und
Kanzlei
Neuer Wert:
--
Alle individuellen
Funktionen und
der Zugriff auf
Kanzleifunktione
n sind gelöscht.
Neuer Wert:
--
Alle individuellen
Funktionen und
der Zugriff auf
Kanzleifunktione
n sind gelöscht.
Neuer Wert:
01
Individuelle
Funktionen
bleiben. Der
Zugriff auf
Kanzleifunktione
n gelöscht.
Neuer Wert:
01
Individuelle
Funktionen
bleiben. Der
Zugriff auf
Kanzleifunktione
n gelöscht.
Neuer Wert:
11
Eingabe wird
abgelehnt.
Gespeicherte
r Wert 11
bleibt
erhalten.
Neuer Wert:
11
Gespeicherter
Wert 11 bleibt
erhalten.
3.6 Kontenausgabe steuern
Orientierung:
Dokument: 0906002 Seite 136 von 608
Konten sind das Ergebnis der verarbeiteten Buchungen und sind Grundlage für zahlreiche
Zusatzauswertungen. Es stehen Ihnen zur Verfügung:
Konten am PC und im DATEV-Rechenzentrum Kap. 3.6.1 und
Arbeitskonten nur am PC Kap. 3.6.2.
Dabei können Sie das Format der Konten und die Kontenduplikate selbst bestimmen.
Hinweis:
Im DATEV-Rechenzentrum stehen Ihnen Konten zur Verfügung, die alle GoB-Anforderungen
erfüllen. In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen / Rechnungswesen können Sie zusätzlich
Arbeitskonten nutzen, die speziell für Abstimmarbeiten gedacht sind.
Tipp: Sie können im DATEV-Rechenzentrum jederzeit das DATEV Kontenbuch anfordern. Es
enthält alle Buchungen des Wirtschaftsjahres und liefert Ihnen einen Gesamtüberblick Ihrer
Geschäftsfälle in kompakter Form Fach 5, Kap. 3.
3.6.1 Kontenausgabe im Rechenzentrum erfassen - MPD-Kz. 108, 200, 327,
338
Orientierung:
Sie legen hier den Inhalt und die Ausgabe der Konten im DATEV-Rechenzentrum fest.
Um das FIBU-Kontoblatt in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen / Rechnungswesen am PC
auszugeben, öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Auswertungen |
Kontoblatt. Im Register Eigenschaften Kontoblatt legen Sie die Eigenschaften für das
FIBU-Kontoblatt fest. Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern
entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das
entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1.
Kontenausgabe erfassen
So erfassen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Kontenausgabe für das
Rechenzentrum
Voraussetzung: Sie haben den Mandantenbestand im DATEV-Rechenzentrum
gespeichert.
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der FIBU-Programmdaten.
2. Klicken Sie auf den Ordner Kontenausgabe (RZ).
Sie können im Dialogfenster Konten die Kontenverdichtung bzw. die
Ausgabesteuerung von Konten erfassen:
Dokument: 0906002 Seite 137 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Kontenausgabe ändern
Sie können jederzeit während des Jahres die Art der Kontenausgabe je Kontengruppe wieder
ändern. Was Sie dabei beachten müssen finden Sie in Fach 5, Kap. 2.1.4 beschrieben.
3.6.2 Arbeitskonten am PC nutzen
Arbeitskonten nur am PC
Zur Abstimmung der Buchführung können Sie das Arbeitskonto in Kanzlei-
Rechnungswesen/Rechnungswesen nutzen. Aus dem Arbeitskonto können Sie direkt in
das Buchen springen, um eine Buchung zu ändern oder zu korrigieren.
Mit dem Arbeitskonto (unter Auswertungen | Arbeitskonto) können Sie einzelne
Personen- oder Sachkonten kontrollieren und nach verschiedenen Kriterien ausziffern. So
können Sie zum Beispiel die Konten Durchlaufende Posten, Verbindlichkeiten oder
Verrechnungskonten schnell abstimmen.
Folgende Kriterien (einzustellen in der Gruppe Sortierung) stehen Ihnen u. a. zur Verfügung:
o Belegdatum
o Vorlauf-/Buchungssatznummer
o Gegenkonto
Dokument: 0906002 Seite 138 von 608
o Belegnummer
o Umsatz
So gelangen Sie zum Arbeitskonto in Kanzlei-Rechnungswesen
1. Öffnen Sie einen Mandantenbestand zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Auswertungen | Arbeitskonto bzw. Auswertungen | FIBU-
Auswertungen | Arbeitskonto.
Sie erhalten das Register Eigenschaften Arbeitskonto.
3. Geben Sie die Kriterien für die Ausgabe des Arbeitskontos ein und wählen Sie die
Kontonummer.
4. Klicken Sie auf OK.
Sie erhalten das Arbeitskonto für die ausgewählten Kriterien, zum Beispiel nach
Belegdatum und mit Zusatzinformationen.
Dokument: 0906002 Seite 139 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1 oder rufen Sie die Direkthilfe mit ? auf.
Ausführliche Informationen zum Arbeitskonto finden Sie in der Programmhilfe unter ? |
Hilfethemen, Registerkarte Inhalt - Buch Schrittweise Anleitungen | Auswertungen |
FIBU Auswertungen | Arbeitskonto.
3.7 Ausgabe von Grundauswertungen steuern
Orientierung:
Auswertungssteuerung nutzen
Die DATEV-Rechenzentrums-Programme FIBU, BWA und OPOS bieten Ihnen eine Vielzahl
von Auswertungen. Sie können bestimmen, welche Sie wann und wie oft, entsprechend Ihrer
Ablauf- und Ablageorganisation, aus dem DATEV-Rechenzentrum (RZ) gedruckt oder welche
Protokolle Sie an Ihren PC rückübertragen erhalten wollen.
Zu den Grundauswertungen gehören Protokolle, Konten und Summen- und Saldenlisten.
Sie können in den Mandanten-Programmdaten wählen:
o Grundauswertungen zu festen Zeitpunkten ausgeben
o Grundauswertungen per Abruf zum individuellen Zeitpunkt und bedarfsgerecht
ausgeben, zum Beispiel nur bestimmte Konten oder Kontenbereiche
o Grundauswertungen 1fach bis 9fach ausgeben
o Protokolle rückübertragen und am PC drucken
Protokolle rückübertragen
Dokument: 0906002 Seite 140 von 608
Wenn Sie zeitkritische Daten im DATEV-Rechenzentrum zur Verarbeitung einreichen, können
Sie Ihre Vorlauf- und Buchungsfehlerprotokolle mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
rückübertragen. Informationen dazu finden Sie in Fach 1, Kap. 4.1.
3.7.1 Protokolle rückübertragen - MPD-Kz. 304, 315
Rückübertragung Protokolle erfassen
So erfassen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Rückübertragung von Protokollen
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der FIBU-Programmdaten.
2. Klicken Sie auf den Ordner Grundauswertungen (RZ) | Protokolle.
Sie können im Dialogfenster die gewünschte Rückübertragung erfassen:
Haben Sie im Dialogfenster Protokolle Stammdatenprotokolle angefordert, erhalten
Sie zum Beispiel per Rückübertragung folgende Protokolle bereitgestellt:
MPD- und Konsoprotokoll: Protokoll Mandanten-Programmdaten FIBU und OPOS,
Protokoll Bilanzstammdaten und das Konsolidierungsprotokoll zur UStVA.
Sonstige Protokolle: Prüfprotokoll für Groß-/Kleinschreibung (Abrechnungsnummer
126), Prüfprotokoll zur Einrichtung einer individuellen BWA (Abrechnungsnummer 83)
und Abrufprotokoll für Projektverbindung Lohn/FIBU.
Dokument: 0906002 Seite 141 von 608
Individuelle Eingaben FIBU/BWA: Bestätigungsprotokoll der individuellen
Kontenbeschriftungen (MPD-Kz. 261), Bestätigungsprotokoll der individuellen
Funktionen (Abrechnungsnummer 1086) und Bestätigungsprotokoll zu den
Vorgabewerten BWA.
Abstimmprotokoll: Abstimmprotokoll für den Brutto-Anlagenspiegel.
3. Klicken Sie auf den Ordner Grundauswertungen (RZ) | Fehler-
/Verarbeitungsprotokolle/Summenübersicht.
Sie können im Dialogfenster die gewünschte Rückübertragung erfassen:
Haben Sie im Dialogfenster Fehler-/Verarbeitungsprotokolle/Summenübersicht
Protokolle angefordert, erhalten Sie zum Beispiel per Rückübertragung folgende
Protokolle bereitgestellt:
Fehlerprotokolle: Fehlerprotokolle FIBU, EG-Fehlerprotokoll, sonstige Protokolle BWA.
Verarbeitungsprotokolle: Verarbeitungsprotokoll, EG-Journal, Hinweisprotokoll zur
Kontenausgabe (MPD-Kz. 200), Umsatzsteuerwerteblatt.
Summenübersicht: Summenübersicht.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Konsolidierungsprotokolle separat erfassen
Dokument: 0906002 Seite 142 von 608
Die Rückübertragung von Konsolidierungsprotokollen zur konsolidierten UStVA und USt 1/11
erfassen Sie bei Bedarf direkt bei Einreichung der Konsolidierungs-Stammdaten.
So erfassen Sie die Rückübertragung von Konsolidierungsprotokollen
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Stammdaten | Konsolidierungskreis.
Sie erhalten das Dialogfenster Konsolidierungskreise.
3. Um für einen vorhandenen Konsolidierungskreis zum Beispiel die fehlende
Rückübertragung von Protokollen zu erfassen, klicken Sie auf die Schaltfläche
Bearbeiten.
Sie erhalten das Dialogfenster Erfassen Konsolidierungskreise, in dem Sie im Feld
Ausgabemedium den Wert Rückübertragung wählen:
Dokument: 0906002 Seite 143 von 608
30 Tage Frist beachten
Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle auf Ihren PC innerhalb
von 30 Tagen nicht ab, werden sie gelöscht, soweit sie die Speicherfrist überschritten haben.
3.7.2 Summen- und Saldenliste ausgeben - MPD-Kz. 111, 325
Sie können bei der Ausgabe der Summen- und Saldenliste im DATEV-Rechenzentrum den
Inhalt und den Ausgabezeitpunkt getrennt nach Sachkonten, Debitoren und Kreditoren wählen.
RZ-Ausgabe der Summen- und Saldenliste erfassen
So erfassen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Ausgabe der Summen- und
Saldenliste im DATEV-Rechenzentrum
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der FIBU-Programmdaten.
2. Klicken Sie auf den Ordner Grundauswertungen (RZ) | Summen- und Saldenliste.
Sie können hier den gewünschten Inhalt, den Ausgabezeitpunkt und die Anzahl
erfassen:
Dokument: 0906002 Seite 144 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Nachbuchungen
Sind in einer Einreichung mehrere Buchungsmonate enthalten, zum Beispiel Nachbuchungen,
werden für jeden dieser Monate mit effektivem Monatsletzten im Datum bis Summen- und
Saldenlisten (SUSA) gedruckt. Bei allen ausgegebenen Monats-Summen- und Saldenlisten sind
in den Spalten Summe per . . . und Saldo per . . . die gesamten aufgelaufenen Werte
zum höchsten Datum bis (zum Beispiel 30.06.) ausgewiesen. Danach enthalten zum Beispiel
die Monate Januar und Februar die gleichen aufgelaufenen Werte wie der Monat Juni (Stand
der Jahresbuchführung).
Sortierkriterium Datum bis
Sowohl für die Monats-SUSA als auch für die Abruf-SUSA gilt, dass einzelne Buchungen nicht
nach ihrem Belegdatum, sondern nach dem entsprechenden Datum bis im Vorlauf geordnet
werden. Beispielsweise wird eine Buchung mit Belegdatum 12.04. in den Monat Juni
eingestellt, sofern sie unter Datum bis 30.06. erfasst wurde.
Hinweis:
Unabhängig von der Schlüsselung in den Stammdaten können Sie jederzeit die Summen- und
Saldenliste im DATEV-Rechenzentrum mit einem Rechnungswesen-Abruf anfordern Fach 5,
Kap. 1.2.2.
Dokument: 0906002 Seite 145 von 608
3.7.3 Duplikatausgabe steuern - MPD-Kz. 323-326
Duplikate sind den Originalen gleich
Hier erfassen Sie die Anzahl der Grundauswertungen für die Ausgabe im DATEV-
Rechenzentrum. Duplikate sind inhaltlich den Originalauswertungen gleich. Sie haben das
gleiche Druckbild und die gleiche Druckqualität. Sie unterscheiden sich von diesen nur durch
den Hinweis Duplikat, der in der Regel in der Fußzeile der DATEV-Auswertung gedruckt wird.
Anzahl Grundauswertungen erfassen
So erfassen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Anzahl der Grundauswertungen bei
laufender Ausgabe im DATEV-Rechenzentrum
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der FIBU-Programmdaten.
2. Klicken Sie auf den Ordner Grundauswertungen (RZ) | Protokolle.
Sie können im Dialogfenster die gewünschte Anzahl erfassen:
Haben Sie im Dialogfenster Protokolle Stammdatenprotokolle angefordert, erhalten
Sie die Protokolle in der gewünschten Anzahl im DATEV-Rechenzentrum gedruckt und
per Post zugesandt. Die entsprechende Liste der Protokolle finden Sie in Kap. 3.7.1.
3. Klicken Sie auf den Ordner Grundauswertungen (RZ) | Fehler-
/Verarbeitungsprotokolle/Summenübersicht.
Dokument: 0906002 Seite 146 von 608
Sie können im Dialogfenster die gewünschte Anzahl erfassen:
Haben Sie im Dialogfenster Fehler-/Verarbeitungsprotokolle/Summenübersicht
Protokolle angefordert, erhalten Sie die Protokolle in der gewünschten Anzahl im
DATEV-Rechenzentrum gedruckt und per Post zugesandt. Die entsprechende Liste der
Protokolle finden Sie in Kap. 3.7.1..
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Achtung:
Fehler- und Verarbeitungsprotokolle nicht unterdrücken!
Die Ausgabe der Fehlerprotokolle und Verarbeitungsprotokolle kann nicht unterdrückt
werden.
Anzahl USt-Auswertungen erfassen
So erfassen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Anzahl der USt-Auswertungen bei
laufender Ausgabe im DATEV-Rechenzentrum
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der FIBU-Programmdaten.
Dokument: 0906002 Seite 147 von 608
2. Klicken Sie auf den Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ) | Anzahl.
Sie können im Dialogfenster die gewünschte Anzahl erfassen:
Haben Sie im Dialogfenster Anzahl USt-Auswertungen angefordert, erhalten Sie diese
in der gewünschten Anzahl im DATEV-Rechenzentrum gedruckt und per Post zugesandt.
Die einzelnen Eingabefelder beinhalten folgende Auswertungen:
UStVA: Umsatzsteuer-Voranmeldung
Protokoll Datenübermittlung: Datenübermittlungsprotokoll UStVA und Protokoll zum
Antrag auf Dauerfristverlängerung
Protokoll Konsolidierungswerte: Protokolle zur konsolidierten UStVA und zum
konsolidierten USt 1/11
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
3.8 Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) nutzen
Informationsgrundlage Programm Finanzbuchführung
Das DATEV-Programm Finanzbuchführung ist Informationslieferant für alle
Betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Das DATEV-Programm Betriebswirtschaftliche
Auswertungen BWA komprimiert die Daten der DATEV Finanzbuchführung zu
Dokument: 0906002 Seite 148 von 608
aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Wichtige Fragen, die sich der
Unternehmer und sein steuerlicher Berater stellen, können auf der Informationsgrundlage der
DATEV Finanzbuchführung geklärt werden:
o Wie hoch ist der Monatsumsatz ?
o Wie lautet das Monatsergebnis ?
o Ist das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit entstanden oder aus sonstigen betrieblichen
Aktivitäten, zum Beispiel aus Anlagenverkauf ?
o Wie liegt mein aktuelles Monatsergebnis im Vergleich zum Vorjahr ?
o usw.
Die Programmbeschreibung zum Rechenzentrumsprogramm DATEV BWA basiert zum Beispiel
auf DATEV Kanzlei-Rechnungswesen. Die DATEV-Programme sind jeweils mit einer
umfangreichen Hilfe im Programm ausgestattet.
Tipp: Wir empfehlen Ihnen, parallel zum vorliegenden Handbuch, die Hilfe im Programm zu
nutzen unter ? | Hilfethemen. Das Hilfesystem erleichtert Ihnen durch Assistenten, Demos
und Ratgeber die Einarbeitung in das Programm.
BWA-Basisdaten erfassen
In der Registerkarte BWA definieren Sie für den Mandanten die Stammdaten der BWA-
Auswertungen zur Ausgabe am PC bzw. im DATEV-Rechenzentrum. Sie können bis zu 10
Betriebswirtschaftliche Auswertungen anlegen (BWA-Nr. 1 - 10). Wenn für eine BWA-
Nummer bereits Stammdaten angelegt sind, erkennen Sie dies an der grünen Hervorhebung
des entsprechenden BWA-Ordners. Die Konsolidierung der BWA sowohl am PC als auch im
DATEV-Rechenzentrum können Sie im DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen
veranlassen.
So erfassen Sie eine BWA in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | BWA
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Strukturansicht mit zehn Ordnern für die
BWA-Nummern zur Erfassung der BWA-Stammdaten. Außerdem können Sie hier die
Konsolidierung sowie die Unterdrückung der Berater-Adressdaten und die Groß-
/Kleinschreibung veranlassen.
2. Wählen Sie die gewünschte BWA Nr.
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der BWA.
3. Klicken Sie auf den Ordner Basisdaten. Die BWA-Basisdaten sind die Voraussetzung
zur Ausgabe einer BWA und müssen für jede BWA-Nummer erfasst werden.
Sie können im Dialogfenster Basisdaten erfassen:
Dokument: 0906002 Seite 149 von 608
4. Tragen Sie im Feld BWA-Form die Nummer der gewünschten Standard-BWA-Form
ein. Klicken Sie dazu auf das Pfeilsymbol.
Sie erhalten eine Auswahl-Liste der möglichen BWA-Formen.
Haben Sie die BWA-Form mit BWA erfasst, liegt statt der Standard-BWA eine
individuelle BWA vor, die speziell auf Ihren Mandanten ausgerichtet ist. In diesem
Falle sind zusätzlich BWA-Stammdaten zu erfassen, siehe Hilfe im Programm.
Haben Sie die BWA-Form mit KAN erfasst, liegt statt der Standard-BWA eine Kanzlei-
BWA vor. Sie ist eine individuelle BWA, die für mehrere Mandanten gleichzeitig gilt. Die
BWA-Stammdaten legen Sie unter der Mandantennummer 0 an. Es ist möglich, dass ein
Mandant auf mehrere Kanzlei-BWA zugreifen kann.
Haben Sie die BWA-Form mit ENG erfasst, liegt statt der Standard-BWA eine
individuelle BWA mit Spalten- und Blattüberschriften in englischer Sprache vor. Auch
in diesem Falle sind zusätzlich BWA-Stammdaten zu erfassen, siehe Hilfe im
Programm.
5. Anschließend erfassen Sie die übrigen Felder im Dialogfenster Basisdaten.
6. Klicken Sie auf den gewünschten Ordner, um weitere BWA-Angaben zu erfassen.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen BWA-Feldern entnehmen Sie Ihrer
Hilfe im Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und
drücken Sie die Taste F1.
Hinweis:
Dokument: 0906002 Seite 150 von 608
Die Mandantendaten zur BWA sind jahresbezogen und können im Rahmen der
Jahresübernahme in das Folgejahr übernommen werden Fach 8.
Standard-Auswertungspaket automatisch
Je Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA-Nr.) können Sie verschiedene BWA-
Zusatzauswertungen definieren. Die Eingabe genügt, um zu der entsprechenden BWA-Nummer
automatisch das Standard-Auswertungspaket zu erhalten. Dazu gehören:
o Kurzfristige Erfolgsrechnung
o Bewegungsbilanz
o Statische Liquidität
BWA löschen
So löschen Sie eine BWA
Soll für einen Mandanten, der bisher eine BWA genutzt hat, diese gelöscht werden,
erfassen Sie in den BWA-Basisdaten, im Feld BWA-Form, den Schlüssel keine
Eingabe.
Die gesamten BWA-Basisdaten zur entsprechenden BWA-Nummer werden gelöscht.
4 Kontenplan erstellen
Orientierung:
Sie greifen auf einen der über 20 DATEV-Standardkontenrahmen SKR zu, wenn Sie in DATEV
Kanzlei-Rechnungswesen, in den Mandantendaten den gewünschten SKR erfasst haben.
Sie verfügen damit automatisch über die entsprechenden Standardkontenbeschriftungen. Die
DATEV-Standardkontenrahmen können nur Sachkontenbeschriftungen enthalten.
Die Beschriftung Ihrer Personenkonten, Debitoren und Kreditoren, müssen Sie selbst erfassen.
Die Besonderheiten, die bei der Eingabe von Kontenbeschriftungen für den EG-Binnenmarkt zu
beachten sind, zum Beispiel Eingabe EG-Kontenbeschriftungssatz, finden Sie in Fach 7 EG-
Umsatzsteuerliche Auswertungen anfordern.
Einrichtungsmöglichkeiten
Wenn Kontenbeschriftungen für einen Mandanten gelten sollen,
o richten Sie individuelle Kontenbeschriftungen ein.
Für ein unbeschriftetes Konto erfassen Sie zum Beispiel in DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen im Buchungsfenster, im Feld Konto oder Gegenkonto, über das
entsprechende Dialogfenster Beschriftung Konto/Gegenkonto, die gewünschten
individuellen Kontenbeschriftungen.
Wenn Kontenbeschriftungen für mehrere oder alle Mandanten gelten sollen,
o richten Sie Kanzlei-Kontenbeschriftungen ein.
Um zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen die gewünschten Kanzlei-
Kontenbeschriftungen zu erfassen, wählen Sie Bestand | Öffnen | Kanzlei und
anschließend im Kanzlei-Bearbeitungsmenü wählen Sie Stammdaten |
KontobeschriftungKap. 4.2 bzw. Kap. 3.4.3.
Dokument: 0906002 Seite 151 von 608
Auf diese Kanzlei-Kontenbeschriftungen greifen alle Mandanten zu, bei denen in DATEV
Kanzlei-Rechnungswesen in den Mandantendaten | Basisprogrammdaten im
Dialogfenster Basisdaten das Kontrollkästchen Kanzleibeschriftungen aktiviert ist
Kap. 4.2.2.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Kontenplan anfordern
Alle gespeicherten Kontenbeschriftungen, Standard-, individuelle und gegebenenfalls Kanzlei-
Kontenbeschriftungen stellen den Kontenplan eines Mandanten dar Kap. 4.4.
4.1 Individuelle Kontenbeschriftungen einrichten
Orientierung:
Die Kontenbeschriftungen zählen zu den Konten-Stammdaten und gelten, wie die Mandanten-
Programmdaten, für ein Wirtschaftsjahr.
In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen erfassen Sie zum Beispiel im Buchungsfenster im Feld
Konto oder Gegenkonto für ein unbeschriftetes Konto die gewünschte Kontenbeschriftung
über das entsprechende Dialogfenster Beschriftung Konto/Gegenkonto.
Tipp: Wenn Sie das Buchungsfenster ohne Eingaben schließen, können Sie die
Kontenbeschriftung zu einem späteren Zeitpunkt unter Stammdaten | Kontenplan erfassen.
Kontenbeschriftungen erfassen
So erfassen Sie individuelle Kontenbeschriftungen
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Kontenplan.
Das Register Eigenschaften Kontenplan wird geöffnet.
2. Aktivieren Sie den Schaltknopf Sachkonten oder Debitoren oder Kreditoren.
Erfassen Sie ggfs. den Kontenbereich und wählen Sie den Kontenumfang und klicken
Sie auf OK.
Der Kontenplan zum Beispiel für Sachkonten wird angezeigt.
3. Erfassen Sie im Feld Konto die Kontonummer, zum Beispiel Konto 4711:
Dokument: 0906002 Seite 152 von 608
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Übernehmen.
Aus dem bisher unbeschrifteten Kontenbereich 4711-4729 wird das neu beschriftete
Konto 4711 in den Kontenplan übernommen.
Hinweis:
Die Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm.
Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1.
Kontenbeschriftungen ändern
So ändern Sie individuelle Kontenbeschriftungen
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Kontenplan.
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2. Aktivieren Sie den Schaltknopf Sachkonten oder Debitoren oder Kreditoren.
Erfassen Sie ggfs. den Kontenbereich und wählen Sie den Kontenumfang und klicken
Sie auf OK.
Der Kontenplan zum Beispiel für Sachkonten wird angezeigt.
3. Doppelklicken Sie im Kontenplan auf das Konto bzw. erfassen Sie im Feld Konto die
Kontonummer, um die Kontenbeschriftung zu ändern.
Die Felder Konto und Beschriftung werden in der Eingabezeile mit dem aktuellen
Inhalt vorbelegt und Sie können die Beschriftung überschreiben.
Kontenbeschriftungen löschen
So löschen Sie individuelle Kontenbeschriftungen
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Kontenplan.
2. Aktivieren Sie den Schaltknopf Sachkonten oder Debitoren oder Kreditoren.
Erfassen Sie ggfs. den Kontenbereich und wählen Sie den Kontenumfang und klicken
Sie auf OK.
Der Kontenplan zum Beispiel für Sachkonten wird angezeigt.
3. Um für ein Konto die individuelle Beschriftung zu löschen, klicken Sie auf die
Schaltfläche Text löschen.
Die individuelle Beschriftung wird gelöscht; Standard- und Kanzlei-
Kontenbeschriftungen können hier nicht gelöscht werden.
Individuell vor Kanzlei vor Standard
Theoretisch können Sie für ein Konto bis zu drei Beschriftungen speichern: Eine im DATEV-
Standardkontenrahmen (SKR), eine über die Kanzlei-Kontenbeschriftung und eine individuell.
Analog der Kontenfunktion gilt auch bei der Kontenbeschriftung:
o Individuelle Kontenbeschriftungen I vor
o Kanzlei-Kontenbeschriftungen K vor
o Standard-Kontenbeschriftungen S
Tipp: Wir empfehlen Ihnen, bei Personenkonten zuerst den Nachnamen zu erfassen und
anschließend den Vornamen mit den Zusätzen, zum Beispiel Rechtsform, Titel usw.
4.1.1 Einzelkonten verdichten
Orientierung:
Erscheint auf einem Konto statt der Einzelbuchungen mit den entsprechenden Gegenkonten
nur eine Sammelbuchung mit dem Gesamtbetrag, spricht man von einer Verdichtung. Statt
der Gegenkontonummer druckt das Programm DIV (Diverse) in der Gegenkontospalte.
Hinweis:
Dokument: 0906002 Seite 154 von 608
Sie können neben der Einzelkontenverdichtung auch Kontenbereiche verdichten, zum Beispiel
in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen in den Mandantendaten im Ordner Kontenausgabe
(RZ). Weitere Informationen in Fach 4, Kap. 4 Sammelbuchung auf Konten.
Einzelkonten verdichten
Wenn während des Buchens ein noch unbeschriftetes Sachkonto im Feld Konto oder
Gegenkonto erfasst wird, öffnet sich automatisch ein Dialogfenster, in dem die Beschriftung
und bei Bedarf die Einzelkontenverdichtung erfasst werden kann.
Hinweis:
Wenn Sie das Buchungsfenster schließen, ohne Eingaben zur Verdichtung vorgenommen zu
haben, können Sie zwar die Kontenbeschriftung zu einem späteren Zeitpunkt unter
Stammdaten | Kontenplan erfassen, die Einzelkontenverdichtung kann hier nicht erfasst
werden.
So verdichten Sie Einzelkonten beim Buchen mit Kanzlei-Rechnungswesen
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Buchen | Dialogbuchen
oder Buchen | Dialogerfassen.
Es wird das entsprechende Buchungsfenster geöffnet.
2. Erfassen Sie ein unbeschriftetes Sachkonto im Feld Konto oder Gegenkonto.
Das Dialogfenster Beschriftung Konto / Gegenkonto wird geöffnet.
3. Erfassen Sie für die Kontonummer die Kontenbeschriftung (maximal 40 Stellen in zwei
Eingabefeldern).
4. Wählen Sie aus der Liste Verdichtung ggfs. einen Schlüssel und bestätigen Sie mit
OK.
Dokument: 0906002 Seite 155 von 608
Das Fenster wird geschlossen und die Einzelkontenverdichtung ist gespeichert.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
4.1.2 Weiterverarbeitung von Kontenbeschriftungen steuern - MPD-Kz. 260-
261
Orientierung:
So können Sie die Ausgabe der individuellen Kontenbeschriftungen zum Beispiel mit DATEV
Kanzlei-Rechnungswesen steuern:
Kontenbeschriftungen in Groß-/Kleinschreibung für Rechenzentrumsauswertungen
steuern
o Konten (Sach- und Personenkonten)
o Summen- und Saldenlisten
Bestätigungsprotokolle für eingereichte individuelle Kontenbeschriftungen anfordern für
o Individuelle Kontenbeschriftungen
o EG-Kontenbeschriftungssatz
Groß-/Kleinschreibung steuern
In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen können Sie die Weiterverarbeitung Ihrer individuellen
Kontenbeschriftungen über die Mandantendaten steuern.
So steuern Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Groß-/Kleinschreibung
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der FIBU-Programmdaten.
2. Klicken Sie auf den Ordner Basisprogrammdaten (PC und RZ) |
Kontenstammdaten.
Sie können im Dialogfenster Kontenstammdaten das Kontrollkästchen Groß-
/Kleinschreibung aktivieren:
Dokument: 0906002 Seite 156 von 608
Ist das Kontrollkästchen Groß-/Kleinschreibung aktiviert, werden die
Kontenbeschriftungen so angezeigt, wie sie erfasst wurden.
Ist das Kontrollkästchen Groß-/Kleinschreibung nicht aktiviert, werden die Standard-
, Kanzlei- und individuellen Kontenbeschriftungen in Großbuchstaben ausgegeben,
unabhängig davon, wie sie erfasst wurden.
Ausgabe Bestätigungsprotokoll steuern
So steuern Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Ausgabe des Bestätigungsprotokolls
für eingereichte individuelle Kontenbeschriftungen
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der FIBU-Programmdaten.
2. Klicken Sie auf den Ordner Kontenrahmen/Buchungsvereinfachung (RZ) |
Kontenbeschriftung/Deb.-Kred.übernahme/Buchungsvereinfachung.
Sie können im Dialogfenster Kontenbeschriftung erfassen:
Dokument: 0906002 Seite 157 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
4.2 Kanzlei-Kontenbeschriftung nutzen
Orientierung:
Wünschen Sie, dass Kontenbeschriftungen gleicher Art gleichzeitig bei mehreren oder allen
Mandanten gelten sollen, richten Sie Kanzlei-Kontenbeschriftungen ein Kap. 4.2.1.
Auf die gespeicherten Kanzlei-Kontenbeschriftungen und evtl. Kanzlei-Kontenverdichtungen
greifen alle Mandanten zu, die als Anwender zum Beispiel von DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen unter Stammdaten | Mandantendaten | Registerkarte FIBU | Ordner
Basisprogrammdaten (PC und RZ) in der Erfassungsmaske für Kontenstammdaten in der
Gruppe Kontenbeschriftungen das Kontrollkästchen Kanzleibeschriftungen aktiviert
haben Kap. 4.2.2.
Hinweis:
Für die Eingabe von und den Zugriff auf Kanzlei-Kontenbeschriftungen ist es nicht erforderlich,
einen Kanzlei-Basis-SKR zu erfassen Kap. 3.4. Auf Kanzlei-Kontenbeschriftungen können
Mandanten mit jeweils unterschiedlichen SKR zugreifen, vorausgesetzt, Sie wenden keine
Kanzleifunktionen an!
Dokument: 0906002 Seite 158 von 608
4.2.1 Kanzlei-Kontenbeschriftungen einrichten
Orientierung:
Sie können zu Ihren individuellen und den Standardkontenbeschriftungen Ihres SKR zusätzlich
Kanzlei-Kontenbeschriftungen einrichten.
Kanzlei-Kontenbeschriftungen erfassen
So erfassen, ändern oder löschen Sie Kanzlei-Kontenbeschriftungen mit Kanzlei-
Rechnungswesen
1. Öffnen Sie unter Bestand | Öffnen | Kanzlei eine Kanzlei zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Stammdaten | Kontobeschriftung.
Die Kanzlei-Kontenbeschriftungen werden angezeigt.
3. Um eine neue Kontenbeschriftung zu erfassen, erfassen Sie im Feld Konto die
Kontonummer sowie im Feld Kontobeschriftung die Bezeichnung und klicken Sie auf
Übernehmen.
Die Kontenbeschriftung wird in die Anzeige übernommen.
4. Um eine vorhandene Kanzlei-Kontenbeschriftung zu ändern oder zu löschen,
doppelklicken Sie auf das gewünschte Konto.
Die Kontenbeschriftung wird in die Erfassungszeile übernommen.
Tipp: Weitere Informationen dazu finden Sie in Kap. 3.4.3 Kanzlei-Kontenbeschriftungen
bearbeiten und senden.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Dokument: 0906002 Seite 159 von 608
4.2.2 Auf Kanzlei-Kontenbeschriftungen zugreifen - MPD-Kz. 107
Orientierung:
Auf die im Kanzleispeicher gespeicherten Kanzlei-Kontenbeschriftungen können Mandanten mit
jeweils unterschiedlichen SKR zugreifen. Es ist nicht erforderlich, für Kanzlei-
Kontenbeschriftungen einen Kanzlei-Basis-SKR zu erfassen Kap. 3.4.1 Kanzlei-Programmdaten
im Rechenzentrum anlegen.
Kanzlei-Kontenbeschriftungen aktivieren
In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen können Sie die Kanzlei-Kontenbeschriftungen über die
Mandantendaten zuordnen.
So ordnen Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen die Kanzlei-Kontenbeschriftungen
einem Mandanten zu
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der FIBU-Programmdaten.
2. Klicken Sie auf den Ordner Basisprogrammdaten (PC und RZ) |
Kontenstammdaten.
Sie können im Dialogfenster Kontenstammdaten das Kontrollkästchen
Kanzleibeschriftungen aktivieren:
Dokument: 0906002 Seite 160 von 608
Ist das Kontrollkästchen Kanzleibeschriftungen aktiviert, greift der Mandant auf die
gespeicherten Kanzlei-Kontenbeschriftungen zu.
Achtung:
Kanzlei- und Mandanten-Kontonummernlänge prüfen!
Achten Sie darauf, dass die Kanzlei- und Mandanten-Kontonummernlänge stets gleich groß
sind. Ist die Mandanten-Kontonummernlänge kleiner als die Kanzlei-Kontonummernlänge,
werden die Kanzlei-Kontenbeschriftungen bei diesem Mandanten nicht herangezogen. Weitere
Informationen zur Eingabe der Kanzlei-Sachkontolänge finden Sie in Kap. 3.4.1 Kanzlei-
Programmdaten im Rechenzentrum anlegen.
Tipp: Wenn Sie wissen möchten, welchem Mandanten Kanzleibeschriftungen zugeordnet sind,
öffnen Sie unter Bestand | Bestands-Manager | Kanzlei die Liste mit den Kanzleidaten.
Markieren Sie für die Beraternummer und das Jahr die vorhandenen Kontenbeschriftungen und
öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü. Wählen Sie Zuordnung anzeigen.
Bei Überschneidung von Kanzleikonten mit SKR-Konten haben die Kanzlei-
Kontenbeschriftungen Vorrang vor den Standard-Kontenbeschriftungen. Es gelten:
Individuelle Kontenbeschriftungen I vor
Kanzlei-Kontenbeschriftungen K vor
Standard-Kontenbeschriftungen S
Hinweis:
Wenn Sie bei Ihrem Mandanten eine Kanzlei-Kontenbeschriftung in Anspruch nehmen wollen
für Konten, die bereits individuell beschriftet sind, müssen Sie vorher die individuelle
Kontenbeschriftung löschen.
4.3 Personenkontenbeschriftungen nach OPOS-RZ übertragen - MPD-Kz. 240
Doppelerfassung vermeiden
Sie können in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen die Übernahme der Debitoren-
/Kreditorenbeschriftungen des DATEV-Programms Finanzbuchführung im Rechenzentrum
nach OPOS-RZ erfassen. Somit entfällt in den DATEV-Rechenzentrumsprogrammen die
Doppelerfassung der Personenkontenbeschriftung.
So erfassen Sie in den Mandantendaten FIBU die laufende Übernahme der
Personenkontenbeschriftungen nach OPOS-RZ
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten | FIBU.
Sie erhalten das Register Mandantendaten, in dem Sie die Stammdaten FIBU des
Mandanten bearbeiten.
3. Doppelklicken Sie auf den Ordner Kontenrahmen/Buchungsvereinfachung (RZ),
um die einzelnen Erfassungsmasken des Ordners anzuzeigen.
Dokument: 0906002 Seite 161 von 608
Sie erhalten die Erfassungsmaske Kontenbeschriftung/Deb.-Kred.
Übernahme/Buchungsvereinfachung, in der Sie die Übernahme nach OPOS
erfassen können.
Haben Sie die Übernahme nach OPOS mit Ja (Wert 1) gespeichert, werden die in der
DATEV Finanzbuchführung im Rechenzentrum eingereichten
Personenkontenbeschriftungen automatisch nach OPOS-RZ übertragen.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Hinweis:
Um die Konsistenz der Daten am PC und im DATEV-Rechenzentrum zu sichern, senden Sie
Ihre Daten zur Verarbeitung in das Rechenzentrum.
4.4 Kontenplan anfordern
Orientierung:
Wann anfordern?
Für Mandanten mit umfangreichem Kontokorrent bietet es sich an, von Zeit zu Zeit einen
Kontenplan, evtl. mit alphabetischer Sortierung der Personenkonten, im DATEV-
Rechenzentrum anzufordern.
Dokument: 0906002 Seite 162 von 608
Der Kontenplan kann alle Kontenbeschriftungen enthalten, individuell, Kanzlei, Standard, oder
nur einen Teilbereich davon, zum Beispiel nur Sachkonten.
Wie anfordern?
Haben Sie Ihre DATEV Finanzbuchführung im Rechenzentrum gespeichert, können Sie
wählen:
o Kap. 4.4.2 Kontenplan am PC oder im Rechenzentrum abrufen
o Kap. 4.4.3 Kanzlei-Kontenplan am PC oder im Rechenzentrum abrufen
4.4.1 Kontenplanbeschreibung
Abkürzungen im Kontenplan
Abkürzung Beschreibung
Konto von/bis
Die Kontonummern sind in dieser Spalte numerisch sortiert. Ausnahme: Bei Erfassung der
alphabetischen Sortierung für Personenkonten, werden die Konten in alphabetischer
Reihenfolge ausgegeben.
Art IKS Neben der Kontenbezeichnung ist angegeben, ob die Kontenbeschriftung eine I =
Individuelle, K = Kanzlei- oder S = Standardkontenbeschriftung ist.
VD In dieser Spalte wird der Verdichtungsschlüssel ausgegeben. Wenn Sie ein Konto entdichtet
haben, wird auch der Schlüssel 9 ausgegeben.
ZF Ausgabe des Zusatzfunktions-Schlüssels.
HF Bezeichnung der Hauptfunktion, zum Beispiel S = Sammelfunktion, AV = Automatische
Vorsteuerrechnung.
Fkt.-Nr. Hier finden Sie die Funktionsnummer zum entsprechenden Konto.
Funktionsbezeichnung Kurzbezeichnung der Hauptfunktionsnummer.
Kontenbereich automatisch
Konten mit gleicher Beschriftung, gleicher Kontenfunktion und gleicher Verdichtung, die in der
Kontonummer fortlaufend sind, finden Sie als Kontenbereich ausgegeben.
Verdichtungsschlüssel ausgewiesen
Der Kontenplan ist die einzige Auswertung, in der Sie den Verdichtungsschlüssel ausgewiesen
finden.
Dokument: 0906002 Seite 163 von 608
4.4.2 Kontenplan am PC oder im DATEV-Rechenzentrum abrufen - Abr.-Nr. 109
Kontenplan am PC anfordern
Im Dialogfenster Eigenschaften Kontenplan, in der Registerkarte Allgemein legen Sie
anhand des Kontenbereiches und des Kontenumfangs die Kriterien für die Ausgabe des
Kontenplans in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen fest. In der Registerkarte Ausgabeziele
erfassen Sie Angaben zum Druck bzw. der Bildschirmanzeige.
So steuern Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen die Ausgabe des Kontenplans am
PC
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Stammdaten | Kontenplan.
Das Dialogfenster Eigenschaften Kontenplan wird geöffnet.
3. Wählen Sie, ob Sie für Sachkonten, Debitoren oder Kreditoren den Kontenplan erstellen
möchten. Aktivieren Sie den entsprechenden Schaltknopf.
4. Erfassen Sie den Kontenbereich, wenn Sie eine selektive Ausgabe wünschen.
5. Aktivieren Sie den gewünschten Schaltknopf für die Anzeige des Kontenumfangs.
6. Klicken Sie auf OK.
Der Kontenplan für die Sachkonten bzw. der Kontenplan für die Kreditoren oder
Debitoren wird erstellt und angezeigt.
Hinweis:
Dokument: 0906002 Seite 164 von 608
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Kontenplan im RZ anfordern
Haben Sie Ihre Finanzbuchführung im DATEV-Rechenzentrum gespeichert, können Sie
jederzeit einen Kontenplan auch aus dem Rechenzentrum anfordern.
So steuern Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen die Ausgabe des Kontenplans im
RZ
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.
Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,
Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.
3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.
Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.
4. Erfassen Sie anschließend den gewünschten Kontenbereich, die Sortierung, die Art der
Kontenbeschriftungen, die Schriftform und die Anzahl. Wenn Sie die Daten für eine
Auswertung erfasst haben, klicken Sie auf die Schaltfläche Bereitstellen.
Dokument: 0906002 Seite 165 von 608
Die Auswertung wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.
5. Wenn Sie alle Auswertungen für den Einzelpaket-Abruf definiert haben, klicken Sie auf
OK.
Der definierte Abruf steht im Register Rechnungswesen-Abrufe in den Registerkarten
Einzelabrufe und Sendeübersicht bereit. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung auch
unter Bestand | Daten senden | Sendedaten, von wo aus Sie, zum Beispiel den
einmaligen Abruf ins DATEV-Rechenzentrum senden.
Sie erhalten den angeforderten Kontenplan in der angegebenen Anzahl (1-9fach) aus
dem DATEV-Rechenzentrum.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
4.4.3 Kanzlei-Kontenplan am PC oder im Rechenzentrum abrufen - Abr.-Nr. 109, Mandant 0
Kanzlei-Kontenplan am PC anfordern
Haben Sie Kanzlei-Kontenbeschriftungen im DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen
gespeichert, Kap. 4.2, können Sie diese am PC drucken und exportieren.
So steuern Sie die Ausgabe von Kanzlei-Kontenbeschriftungen am PC
1. Öffnen Sie unter Bestand | Öffnen | Kanzlei eine Kanzlei zur Bearbeitung und wählen
Sie Stammdaten | Kontobeschriftung.
Die Kanzlei-Kontenbeschriftungen werden angezeigt.
2. Um die Kanzlei-Kontenbeschriftungen am Drucker auszugeben, wählen Sie Bestand |
Kontobeschriftung drucken.
Die Kanzlei-Kontenbeschriftungen werden am Drucker ausgegeben.
Kanzlei-Kontenplan im RZ anfordern
Haben Sie Ihre Finanzbuchführung im DATEV-Rechenzentrum mit Kanzlei-
Kontenbeschriftungen gespeichert, können Sie jederzeit einen Kanzlei-Kontenplan auch aus
dem Rechenzentrum anfordern.
So steuern Sie die Ausgabe des Kanzlei-Kontenplans im RZ
1. Öffnen Sie unter Bestand | Öffnen | Kanzlei eine Kanzlei zur Bearbeitung und wählen
Sie Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.
Das Register Rechnungswesen-Abrufe (Kanzlei) mit den Registerkarten Einmalige
Abrufe und Kanzlei-Monatspakete wird geöffnet.
2. Klicken Sie in der Registerkarte Einmalige Abrufe auf die Schaltfläche Neu.
Das Dialogfenster Einmaliger Abruf (Kanzlei) anlegen wird geöffnet.
Dokument: 0906002 Seite 166 von 608
3. Erfassen Sie anschließend den gewünschten Kontenbereich, die Sortierung, die
Schriftform und die Anzahl und klicken Sie auf die Schaltfläche Bereitstellen.
Die Auswertung wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.
4. Wenn Sie alle Auswertungen für den einmaligen Kanzlei-Abruf definiert haben, klicken
Sie auf OK.
Der definierte Abruf steht im Register Rechnungswesen-Abrufe (Kanzlei) in der
Registerkarte Einmalige Abrufe bereit. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung auch
unter Bestand | Daten senden | Sendedaten, von wo aus Sie, zum Beispiel den
einmaligen Abruf (Kanzlei) ins DATEV-Rechenzentrum senden.
Sie erhalten den angeforderten Kanzlei-Kontenplan in der angegebenen Anzahl (1-
9fach) aus dem DATEV-Rechenzentrum.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Dokument: 0906002 Seite 167 von 608
5 Steuernummernaufbau
Anwender, die eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zum Beispiel zur Datenübermittlung an die
Finanzverwaltung mit der Finanzamtsbezeichnung und Steuernummer anfordern wollen,
müssen die entsprechenden Angaben, Finanzamtsnummer (MPD-Kz. 112) und Steuernummer
(MPD-Kz. 113) in den Mandantendaten erfassen unter Stammdaten | Mandantendaten |
FIBU | Ordner Finanzamtsangaben (PC und RZ) | Dialogfenster Finanzamt / USt-ID:
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im
Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und
drücken Sie die Taste F1.
Aus der nachfolgenden Aufstellung können Sie den Aufbau und die verschiedenen
Eingaberegeln der individuellen Steuernummern entnehmen.
Baden-Württemberg
Länderschlüssel 01
Dokument: 0906002 Seite 168 von 608
Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, nur 10-stellig, Bsp.: 9200100016, mit einem
Sonderzeichen. Es kann zwischen Bezirksnummer und Unterscheidungsnummer ein
Sonderzeichen (/ oder Leerstelle) gesetzt werden. Dabei sind die ersten 5 Stellen von links
immer zu erfassen, nach dem Sonderzeichen können 2 bis 5 Stellen folgen. DATEV ergänzt
Bezirks- und Unterscheidungsnummer auf die erforderliche Stellenanzahl. Bsp.: 92001/00016,
oder: 92001/16.
Prüfprotokoll MPD: 10-stellig, numerisch, Beispiel: 9200100016.
Bayern
Länderschlüssel 02
Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 11-stellig, Beispiel: 29800900092, mit einem
oder zwei Sonderzeichen. Es kann zwischen der Finanzamtsnummer, Bezirksnummer und
Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder Leerstelle) gesetzt werden. Die
Bezirksnummer kann 1- bis 3-stellig und die Unterscheidungsnummer einschließlich Prüfziffer
2- bis 5-stellig erfasst werden. DATEV ergänzt die Bezirksnummer und die
Unterscheidungsnummer auf die erforderliche Stellenzahl. Die Finanzamtsnummer ist immer 3-
stellig zu erfassen.
Beispiel: 298/009/00092 oder: 298/9/92 oder: 298009/92.
Prüfprotokoll MPD: 11-stellig, numerisch, Beispiel: 29800900092.
Berlin
Länderschlüssel 03/41
Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, nur 8-stellig, Beispiel: 00100014, mit einem
Sonderzeichen oder 10-stellig mit zwei Sonderzeichen. Bei der 8-stelligen Eingabe kann
zwischen Bezirksnummer und Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder Leerstelle),
bei der 10-stelligen Eingabe kann nach der Finanzamtsnummer je ein Sonderzeichen (/ oder
Leerstelle) gesetzt werden.
Die Finanzamtsnummer muss 2-stellig, die Bezirksnummer kann 1- bis 3-stellig und die
Unterscheidungsnummer 2- bis 5-stellig erfasst werden. DATEV ergänzt Bezirks- und
Unterscheidungsnummer auf die erforderliche Stellenanzahl.
Dokument: 0906002 Seite 169 von 608
Beispiel 8-stellige Eingabe: 001/00014, oder: 1/14;
Beispiel 10-stellige Eingabe: 20/001/00014, oder: 20/1/14.
Prüfprotokoll MPD: Länderschlüssel 03, immer 8-stellig, numerisch, Beispiel: 00100014.
Länderschlüssel 41, immer 10-stellig, numerisch, Beispiel: 2000100014.
Brandenburg
Länderschlüssel 42
Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 10-stellig oder 11-stellig mit einer führenden
Null, mit einem oder zwei Sonderzeichen. Es kann zwischen der Finanzamtsnummer,
Bezirksnummer und Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder Leerstelle) gesetzt
werden. Die Finanzamtsnummer kann 2- oder 3-stellig, die Bezirksnummer 1- bis 3-stellig und
die Unterscheidungsnummer einschließlich Prüfziffer 2- bis 5-stellig erfasst werden. DATEV
ergänzt die einzelnen Bestandteile der Steuernummer auf die erforderliche Stellenzahl.
Beispiel: 06000800082 oder 6000800082 oder 60/8/82.
Prüfprotokoll MPD: 11-stellig, numerisch, Beispiel: 06000800082.
Bremen
Länderschlüssel 04
Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 10-stellig, Beispiel: 7300200016 oder 11-
stellig, Beispiel: 07300200016 mit Sonderzeichen.
Es kann zwischen Bezirksnummer und Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder
Leerstelle) gesetzt werden. Vor dem Sonderzeichen sind 5 oder 6 Stellen zu erfassen, nach
dem Sonderzeichen können 2 bis 5 Stellen folgen.
Es können Finanzamts-, Steuerbezirks- und Unterscheidungsnummer durch Sonderzeichen
getrennt werden. Die Finanzamtsnummer kann 2-stellig und 3-stellig, die
Steuerbezirksnummer 1- bis 3-stellig und die Unterscheidungsnummer 2- bis 5-stellig erfasst
werden. DATEV ergänzt die einzelnen Bestandteile der Steuernummer auf die erforderliche
Stellenanzahl. Beispiel: 073/002/00016 oder 73/2/16.
Prüfprotokoll MPD: Stets 11-stellig, numerisch, Beispiel: 07300200016.
Dokument: 0906002 Seite 170 von 608
Hamburg
Länderschlüssel 05
Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, nur 10-stellig, Beispiel: 0600100026, mit zwei
Sonderzeichen.
DATEV ergänzt die einzelnen Steuernummernbestandteile auf die erforderliche Stellenanzahl:
Beispiel: 06/001/00026 oder: 6/1/26.
Nach Finanzamtsnummer und nach Steuerbezirksnummer kann je ein Sonderzeichen (/ oder
Leerstelle) gesetzt werden. Die Finanzamtsnummer kann 1- bis 2-stellig, die
Steuerbezirksnummer 1- bis 3-stellig und die Unterscheidungsnummer 2- bis 5-stellig erfasst
werden. Es können die einzelnen Bestandteile der Steuernummer durch Sonderzeichen
getrennt werden.
Prüfprotokoll MPD: Numerisch, 10-stellig, Beispiel: 0600100026.
Hessen
Länderschlüssel 06
Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, nur 10-stellig, Beispiel: 0100900010, mit zwei
Sonderzeichen.
Nach Finanzamtsnummer und nach Steuerbezirksnummer kann je ein Sonderzeichen (/ oder
Leerstelle) gesetzt werden. Die Finanzamtsnummer kann 1- bis 2-stellig, die
Steuerbezirksnummer 1- bis 3-stellig und die Unterscheidungsnummer 2- bis 5-stellig erfasst
werden. Beispiel: 01/009/00010 oder: 1/9/10. Es können die einzelnen Bestandteile der
Steuernummer durch Sonderzeichen getrennt werden. Beispiel: 01/009/00010 oder: 1/9/10.
DATEV ergänzt die einzelnen Steuernummern auf die erforderliche Stellenanzahl.
Prüfprotokoll MPD: 10-stellig, numerisch, Beispiel: 0100900010.
Mecklenburg-Vorpommern
Länderschlüssel 43
Dokument: 0906002 Seite 171 von 608
Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 10-stellig oder 11-stellig mit einer führenden
Null, mit einem oder zwei Sonderzeichen. Es kann zwischen der Finanzamtsnummer,
Bezirksnummer und Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder Leerstelle) gesetzt
werden. Die Finanzamtsnummer kann 2- oder 3-stellig, die Bezirksnummer 1- bis 3-stellig und
die Unterscheidungsnummer einschließlich Prüfziffer 2- bis 5-stellig erfasst werden. DATEV
ergänzt die einzelnen Bestandteile der Steuernummer auf die erforderliche Stellenzahl.
Beispiel: 08000300032 oder 8000300032 oder 80/3/32.
Prüfprotokoll MPD: 11-stellig, numerisch, Beispiel: 08000300032.
Niedersachsen
Länderschlüssel 07
Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 10-stellig, Beispiel: 2000500018, mit zwei
Sonderzeichen.
Es können die einzelnen Bestandteile der Steuernummer durch Sonderzeichen (/ oder
Leerstelle) getrennt werden. Die Finanzamtsnummer kann 1- bis 2-stellig, die
Steuerbezirksnummer 1- bis 3-stellig, die Unterscheidungsnummer 1- bis 4-stellig und die
Prüfziffer 1-stellig erfasst werden. Beispiel: 20/005/00018 oder: 20/5/18. DATEV ergänzt die
einzelnen Bestandteile der Steuernummer auf die erforderliche Stellenanzahl.
Hinweis:
Für Niedersachsen ist nur der Bezirksnummern-Bereich 101 bis einschließlich 291 zur
Datenübermittlung zugelassen. Eine Steuernummer außerhalb dieses Bereichs führt zur
Ablehnung der Datenübermittlung im DATEV-Rechenzentrum.
Prüfprotokoll MPD: 10-stellig, numerisch, Beispiel: 2000500018.
Nordrhein-Westfalen
Länderschlüssel 08
Dokument: 0906002 Seite 172 von 608
Steuernummer (MPD-Kz. 113): 1. Ohne Finanzamtsnummer: Numerisch, nur 8-stellig, mit
einem Sonderzeichen.
Es kann zwischen Bezirksnummer und Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder
Leerstelle) gesetzt werden. Die Bezirksnummer kann 1- bis 4-stellig, die
Unterscheidungsnummer (einschließlich Prüfziffer) 2- bis 4-stellig erfasst werden. Beispiel:
001/0096 oder: 1/96. DATEV ergänzt die Bezirks- und Unterscheidungsnummer auf die
erforderliche Stellenzahl. Ebenso ergänzt DATEV die Steuernummer per Programm um die
Finanzamtsnummer, wobei die letzten drei Stellen der in den Mandanten-Programmdaten
gespeicherten Finanzamtsnummer (Kennziffer 112) herangezogen werden.
2. Mit Finanzamtsnummer: Numerisch, nur 11-stellig, Beispiel: 10100010096, mit zwei
Sonderzeichen.
Es können Finanzamts-, Steuerbezirks- und Unterscheidungsnummer durch Sonderzeichen (/
oder Leerstelle) getrennt werden. Die Finanzamtsnummer muss 3-stellig, die Bezirksnummer
kann 1- bis 4-stellig, die Unterscheidungsnummer (einschließlich Prüfziffer) 2- bis 4-stellig
erfasst werden.
Beispiel: 101/0001/0096 oder: 101/1/96. DATEV ergänzt die einzelnen Bestandteile der
Steuernummer auf die erforderliche Stellenanzahl.
Prüfprotokoll MPD: 11-stellig, numerisch, Beispiel: 10100010096.
Rheinland-Pfalz
Länderschlüssel 09
Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, nur 10-stellig, Beispiel: 1201200012, mit
Sonderzeichen. Es können die einzelnen Bestandteile der Steuernummer durch Sonderzeichen
getrennt werden. Beispiel: 12/012/0001/2 oder: 12/12/1/2.
DATEV ergänzt die einzelnen Bestandteile der Steuernummer auf die erforderliche
Stellenanzahl.
Prüfprotokoll MPD: 10-stellig, numerisch, Beispiel: 1201200012.
Saarland
Dokument: 0906002 Seite 173 von 608
Länderschlüssel 10
Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 10-stellig oder 11-stellig mit einer führenden
Null, mit einem oder zwei Sonderzeichen. Es kann zwischen der Finanzamtsnummer,
Bezirksnummer und Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder Leerstelle) gesetzt
werden. Die Finanzamtsnummer kann 2- oder 3-stellig, die Bezirksnummer 1- bis 3-stellig und
die Unterscheidungsnummer einschließlich Prüfziffer 2- bis 5-stellig erfasst werden. DATEV
ergänzt die einzelnen Bestandteile der Steuernummer auf die erforderliche Stellenzahl.
Beispiel: 06026903465 oder 6026903465 oder 60/269/3465.
Prüfprotokoll MPD: 11-stellig, numerisch, Beispiel: 06026903465.
Sachsen
Länderschlüssel 44
Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 11-stellig, Beispiel: 23000400042, mit einem
oder zwei Sonderzeichen. Es kann zwischen der Finanzamtsnummer, Bezirksnummer und
Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder Leerstelle) gesetzt werden. Die
Bezirksnummer kann 1- bis 3-stellig und die Unterscheidungsnummer einschließlich Prüfziffer
2- bis 5-stellig erfasst werden. DATEV ergänzt die Bezirksnummer und die
Unterscheidungsnummer auf die erforderliche Stellenzahl. Die Finanzamtsnummer ist immer 3-
stellig zu erfassen.
Beispiel: 230/004/00042 oder: 230/4/42 oder: 230004/42.
Prüfprotokoll MPD: 11-stellig, numerisch, Beispiel: 23000400042.
Sachsen-Anhalt
Länderschlüssel 45
Dokument: 0906002 Seite 174 von 608
Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 11-stellig, Beispiel: 13000500052, mit einem
oder zwei Sonderzeichen. Es kann zwischen der Finanzamtsnummer, Bezirksnummer und
Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder Leerstelle) gesetzt werden. Die
Bezirksnummer kann 1- bis 3-stellig und die Unterscheidungsnummer einschließlich Prüfziffer
2- bis 5-stellig erfasst werden. DATEV ergänzt die Bezirksnummer und die
Unterscheidungsnummer auf die erforderliche Stellenzahl. Die Finanzamtsnummer ist immer 3-
stellig zu erfassen.
Beispiel: 130/005/00052 oder: 130/5/52 oder: 130005/52.
Prüfprotokoll MPD: 11-stellig, numerisch, Beispiel: 13000500052.
Schleswig-Holstein
Länderschlüssel 11
Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, nur 10-stellig, Beispiel: 2000900015, mit
Sonderzeichen. Es können die einzelnen Bestandteile der Steuernummer durch Sonderzeichen
getrennt werden (zwei Sonderzeichen). Beispiel: 20/009/00015 oder: 20/9/15 oder: 20 9 15.
DATEV ergänzt die einzelnen Steuernummerbestandteile auf die erforderliche Stellenanzahl.
Prüfprotokoll MPD: 10-stellig, numerisch, Beispiel: 2000900015.
Thüringen
Länderschlüssel 46
Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 11-stellig, Beispiel: 15100600062, mit einem
oder zwei Sonderzeichen. Es kann zwischen der Finanzamtsnummer, Bezirksnummer und
Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder Leerstelle) gesetzt werden. Die
Dokument: 0906002 Seite 175 von 608
Bezirksnummer kann 1- bis 3-stellig und die Unterscheidungsnummer einschließlich Prüfziffer
2- bis 5-stellig erfasst werden. DATEV ergänzt die Bezirksnummer und die
Unterscheidungsnummer auf die erforderliche Stellenzahl. Die Finanzamtsnummer ist immer 3-
stellig zu erfassen.
Beispiel: 151/006/00062 oder: 151/6/62 oder: 151006/62.
Prüfprotokoll MPD: 11-stellig, numerisch, Beispiel: 15100600062.
Normen:
AO:141 AO:147 EStG:238 EStG:4 HGB:238 HGB:241a HGB:257 UStG:18a
Dokument: 0906003 Seite 176 von 608
Dok.-Nr.: 0906003
DATEV-Serviceinformation
vom 12.08.2009
Relevant für:
FIBU
Fach 03 - Individuelle Funktionen einrichten
1 So richten Sie individuelle Funktionen ein
1.1 Arten von Kontenfunktionen
1.2 Verarbeitungsreihenfolge über Funktionsebenen steuern
1.3 FIBU-Funktionen erfassen
1.4 Funktionsplan anfordern
1.4.1 Funktionsplanbeschreibung
1.4.2 Funktionsplan am PC oder im Rechenzentrum abrufen
1.4.3 Kanzlei-Funktionsplan im DATEV-Rechenzentrum abrufen
2 So richten Sie Zusatzfunktionen ein - KU/V/M
2.1 Wann Zusatzfunktionen einrichten?
2.2 Eingabe
3 So richten Sie automatische Konten ein - AV/AM
3.1 Automatikkonten AV/AM einrichten
3.1.1 Wann automatische Konten einrichten?
3.1.2 Beispiel: Automatikkonto mit automatischer Umsatzsteuer
3.2 So richten Sie Faktor 2 auf Konten ein
3.2.1 Wann Faktor-2 einrichten?
3.2.2 Eingabe
3.2.3 Beispiel: Wareneinsatzbuchungen Kfz-Branche
3.3 Funktionstabellen für Aktivfunktionen
3.3.1 Funktionstabelle Aktivfunktionen für Deutschland
3.3.2 Steuersatztabelle Aktivfunktionen für Deutschland
3.3.3 Funktionstabelle Aktivfunktionen für EU-Länder
3.3.4 Steuersatztabelle Aktivfunktionen für EU-Länder
3.3.5 Funktionstabelle Aktivfunktionen für Drittländer
3.3.6 Funktionstabelle Aktivfunktionen für Pauschalierer
4 So richten Sie Umsatzsteuerschlüssel ein - 50-59
4.1 Umsatzsteuerschlüssel einrichten
4.1.1 Wann Umsatzsteuerschlüssel einrichten?
4.1.2 Eingabe
4.1.3 Mit individuellen Berichtigungsschlüsseln buchen - 70-79
4.1.4 Beispiel: Wareneingang landwirtschaftliche Betriebe
4.2 So richten Sie Faktor 2 auf Umsatzsteuerschlüsseln ein
4.2.1 Wann Faktor 2 einrichten?
4.2.2 Eingabe
5 So richten Sie Passivfunktionen ein - S
5.1 Wann Passivfunktionen einrichten?
5.2 Eingabe
5.3 Funktionstabellen für Passivfunktionen
5.3.1 Funktionstabelle Passivfunktionen für Deutschland
5.3.2 Funktionstabelle Passivfunktionen für EU-Länder
5.3.3 Funktionstabelle Passivfunktionen für Pauschalierer
Dokument: 0906003 Seite 177 von 608
5.4 Steuersatztabelle Passivfunktionen
6 So richten Sie allgemeine Funktionen ein - F/R
6.1 Wann allgemeine Funktionen einrichten?
6.2 Eingabe
6.3 Funktionstabelle für allgemeine Funktionen
1 So richten Sie individuelle Funktionen ein
Besonders interessante Aspekte ergeben sich durch die Möglichkeit der individuellen Änderung
und Ergänzung der Kontenfunktionen. So können Sie zusätzlich zu den automatischen Konten
Ihres DATEV-Standardkontenrahmens SKR weitere einrichten.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass nicht mit allen DATEV Rechnungswesen-Programmen individuelle
Funktionen angelegt bzw. verändert werden können.
Dieses Fach enthält alle Informationen zur Einrichtung individueller Kontenfunktionen, zum
Beispiel mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen.
Die Schlüsselungsbeispiele basieren auf 4-stelligen Sachkonten und 5-stelligen
Personenkonten. Haben Sie Kontonummernerweiterung erfasst Fach 2, Kap. 3.2, erfassen Sie
die Konten entsprechend.
1.1 Arten von Kontenfunktionen
In jedem Standardkontenrahmen SKR sind Konten enthalten, die DATEV standardmäßig mit
Funktionen belegt und wartet. Diese Konten bzw. Kontenbereiche sind in Ihrem SKR mit
Buchstaben gekennzeichnet:
o Zusatzfunktionen = über einer Kontenklasse,
o Hauptfunktionen = vor einem Konto.
Dokument: 0906003 Seite 178 von 608
Zusatzfunktionen KU/V/M
Die Zusatzfunktionen sind über jeder Kontenklasse (in Kästchen) angegeben. Sie spielen bei
Buchungen mit Umsatzsteuerschlüsseln eine wichtige Rolle Fach 4. Sie machen komplizierte
Buchungsregeln zur Errechnung der Umsatzsteuer überflüssig: Die Steuer wird automatisch
aus dem richtigen Konto errechnet. Konten ohne Zusatzfunktionen, zum Beispiel
Anlagenkonten, lassen Vorsteuer- und Umsatzsteuerrechnung zu.
Zusatzfunktion KU
Die Zusatzfunktion KU (keine Umsatzsteuer) bewirkt, dass aus diesem Konto in keinem Falle
Umsatzsteuer errechnet wird. Mit dieser Funktion sind sämtliche Finanzkonten belegt sowie alle
Konten des Kontokorrentbereiches.
Zusatzfunktion V
Die Zusatzfunktion V (Vorsteuer) sagt dem Programm, dass aus Beträgen, die auf Konten mit
dieser Zusatzfunktion gebucht werden, nur Vorsteuer errechnet werden darf. Meist sind die
Wareneinkaufskonten und die Konten der Kostenarten mit dieser Funktion belegt.
Zusatzfunktion M
Die Zusatzfunktion M (Mehrwertsteuer) bewirkt, dass aus Beträgen, die auf Konten mit dieser
Zusatzfunktion gebucht werden, nur Umsatzsteuer errechnet werden darf. Meist sind die
Erlöskonten mit dieser Zusatzfunktion belegt.
Hauptfunktionen AV/AM/S/F/R
Hauptfunktionen stehen stets vor der Kontonummer bzw. vor dem Kontenbereich. Den Konten
des Standardkontenrahmens, auf denen Hauptfunktionen liegen, sind automatisch
entsprechende Zusatzfunktionen zugeordnet.
Aktivfunktion AV
Bei den mit AV (Automatische Vorsteuer) gekennzeichneten Konten handelt es sich um
Automatische Konten zur Errechnung der Vorsteuer. Bei diesen Konten dürfen Sie nicht mit
Umsatzsteuerschlüsseln buchen. Der zutreffende Prozentsatz steht in der Kontenbeschriftung.
Der errechnete Steuerbetrag wird auf das vorgesehene Sammelkonto mit der Hauptfunktion S
gebucht.
Aktivfunktion AM
Die Buchstaben AM (Automatische Mehrwertsteuer) kennzeichnen Automatische Konten zur
Errechnung der Umsatzsteuer. Bei diesen Konten dürfen Sie nicht mit Umsatzsteuerschlüsseln
buchen. Der zu errechnende Prozentsatz geht aus der Kontenbeschriftung hervor. Die
errechnete Steuer wird auf das entsprechende Sammelkonto mit der Hauptfunktion S gebucht.
Passivfunktion S
Der Buchstabe S kennzeichnet die Sammelkonten, zum Beispiel Umsatzsteuersammelkonten,
Skontosammelkonten, Sammelkonten für die Personenkonten. Die Sammelkonten sollen nicht
direkt bebucht werden. Die Sammelkonten für Personenkonten, zum Beispiel SKR 03: S 1400
bzw. S 1600, dürfen nicht direkt bebucht werden.
Dokument: 0906003 Seite 179 von 608
Allgemeine Funktion F
Der Buchstabe F kennzeichnet Konten mit Funktionen, die mit der Umsatzsteuerrechnung nicht
verbunden sind, zum Beispiel Saldenvortragskonten, oder nur steuernd in die
Umsatzsteuerrechnung eingreifen, zum Beispiel Ausweis in der UStVA. Allen Konten, die mit
einer Allgemeinen Funktion belegt sind, ist die Zusatzfunktion KU zugeordnet.
Sperrfunktion R
Die Bezeichnung R vor einem Konto bedeutet, dass dieses Konto nicht bebucht werden kann,
weil es zum Beispiel für zukünftige Steuersatzänderungen reserviert ist. Buchen Sie trotzdem
dieses Konto an, werden Ihre Buchungen vom Programm abgelehnt.
1.2 Verarbeitungsreihenfolge über Funktionsebenen steuern
Individuell vor Kanzlei vor Standard
Über die Funktionsebenen bestimmen Sie die Verarbeitungsreihenfolge der Kontenfunktionen.
Haben Sie Kontenfunktionen am PC bzw. im DATEV-Rechenzentrum gespeichert, haben
grundsätzlich individuelle Funktionen Vorrang vor Kanzleifunktionen und diese vor den
Standardkontenfunktionen. Bei Überschneidung gelten:
Individuelle Funktionen I vor
Kanzlei-Funktionen K vor
Standard-Funktionen S
Beispiel: Liegt für das gleiche Konto eine individuelle und eine Kanzleifunktion vor, hat die
individuelle Funktion Vorrang.
1.3 FIBU-Funktionen erfassen
Für Buchungen mit dem Regelsteuersatz bzw. ermäßigten Steuersatz stehen Ihnen neben den
Automatikkonten des SKR die Standard-Steuerschlüssel 1 bis 9 zur Verfügung Fach 4. Für
Steuersätze, die standardmäßig keinen Schlüssel haben, zum Beispiel 10,7 % für
landwirtschaftliche Betriebe, kann es sinnvoll sein, einen individuellen Steuerschlüssel
einzurichten Kap. 4.
Tipp: Um Kontenfunktionen für EU-Länder individuell einzurichten, stehen Ihnen eigene
Funktionstabellen mit EG-Kontenfunktionen zur Verfügung, zum Beispiel für individuelle
Aktivfunktionen in Kap. 3.3 und für individuelle Passivfunktionen in Kap. 5.3.
Voraussetzung erfüllt?
Wenn Sie zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen individuelle Funktionen
einrichten bzw. auf Kanzleifunktionen zugreifen wollen, muss in den Mandantendaten das
entsprechende Kontrollkästchen aktiviert sein, Fach 2, Kap. 3.5:
Dokument: 0906003 Seite 180 von 608
Kanzlei-Funktionen im DATEV-Rechenzentrum (RZ) anlegen
Die Eingabe von Kanzlei-Funktionen erfolgt mit der Mandantennummer 0 und entspricht der
von individuellen Funktionen. Pro Beraternummer ist ein Kanzleispeicher möglich.
Als Anwender zum Beispiel von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen können Sie Kanzlei-
Funktionen nicht am PC einrichten. Richten Sie Ihre Kanzlei-Programmdaten und Kanzlei-
Funktionen im DATEV-Rechenzentrum ein Fach 2, Kap. 3.4 Kanzlei-Stammdaten für mehrere
Mandanten nutzen, können Sie diese anschließend nach DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
an Ihren PC übertragen Fach 2, Kap 3.4.5 Kanzleidaten mit Kanzlei-Rechnungswesen aus dem
Rechenzentrum holen.
Individuelle Funktionen erfassen
Voraussetzungen für die Erfassung individueller Funktionen in Kanzlei-Rechnungswesen:
o Sie haben beim entsprechenden Mandanten unter Stammdaten | Mandantendaten |
Registerkarte FIBU | Ordner Basisprogrammdaten (PC und RZ) |
Erfassungsmaske Basisprogrammdaten das Kontrollkästchen für individuelle
Funktionen aktiviert.
o Das Dialogbuchen bzw. Dialogerfassen darf nicht geöffnet sein.
o Bei einem bebuchten Konto können Sie eine Funktionsänderung nur durchführen, wenn
alle Buchungssätze ins DATEV-Rechenzentrum gesendet bzw. festgeschrieben wurden.
o Das Anlegen und Verlegen von Sammelfunktionen ist nur bei unbebuchten Beständen
möglich. Standard-Sammelfunktionen können nicht verändert werden.
o Solange im Aufgabengebiet Jahresabschluss (getrennte Bearbeitungsform)
Buchungen existieren, die noch nicht an die Buchführung übergeben wurden, ist eine
Funktionsänderung erst möglich, wenn diese Buchungen an die Buchführung
Dokument: 0906003 Seite 181 von 608
übergeben wurden. Wählen Sie dazu den Menüpunkt Bestand | Integrierten Bestand
aktualisieren.
o Bei einer Sachkontenlänge größer 4 Stellen können Funktionen auf Unterkonten zu
Konto-Nr. 0 nicht vergeben werden.
o Funktionen zu Lösch- und Korrekturschlüssel-Konten können nicht vergeben werden,
zum Beispiel Konten 9800 und 9801.
Individuelle Funktionen im Kontenplan erfassen
So gelangen Sie zum Dialogfenster Sachkonten (Kontenplan)
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Kontenplan.
Das Register Eigenschaften Kontenplan wird geöffnet.
2. Aktivieren Sie den Schaltknopf Sachkonten oder Debitoren oder Kreditoren.
Erfassen Sie ggfs. den Kontenbereich und wählen Sie den Kontenumfang und klicken
Sie auf OK.
Der Kontenplan zum Beispiel für Sachkonten wird angezeigt.
3. Doppelklicken Sie auf ein Sachkonto.
Das Konto wird in die Erfassungszeile übernommen; die Schaltfläche Details wird
aktiviert.
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Details.
Das Dialogfenster Sachkonten wird geöffnet.
Dokument: 0906003 Seite 182 von 608
5. Um eine individuelle Kontenfunktion anzulegen, wählen Sie aus den Listen
Zusatzfunktion, Hauptfunktionstyp, Hauptfunktion und Funktionsergänzung die
gewünschten Einträge.
6. Um für die Faktor-2-Buchung den Prozentsatz und die Konten festzulegen, erfassen Sie
in den Feldern Prozentsatz, Konto 1 und Konto 2 die entsprechenden Werte.
7. Klicken Sie auf OK.
Die angelegten individuellen Funktionen werden gespeichert; sie werden im
Kontenplan Sachkonten angezeigt.
Hinweis:
Weitere Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe
im Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie
die Taste F1.
1.4 Funktionsplan anfordern
Wenn Sie individuelle Funktionen einrichten können Sie, zusätzlich zur automatischen
Ausgabe, jederzeit einen Funktionsplan im DATEV-Rechenzentrum anfordern, wenn Sie Ihre
DATEV Finanzbuchführung im Rechenzentrum gespeichert haben:
o Kap. 1.4.2 Funktionsplan am PC oder im Rechenzentrum abrufen
Dokument: 0906003 Seite 183 von 608
o Kap. 1.4.3 Kanzlei-Funktionsplan am PC oder im Rechenzentrum abrufen
1.4.1 Funktionsplanbeschreibung
Den Funktionsplan sollten Sie unbedingt bei Ihren Buchführungsunterlagen aufbewahren, da
nachträglich nur mit Hilfe des jeweils gültigen Funktionsplans festgestellt werden kann, welche
Funktionen der jeweiligen Auswertung im DATEV-Rechenzentrum zu Grunde gelegen haben.
Druckbild
In der Kopfzeile des Funktionsplans im DATEV-Rechenzentrum ist neben der Berater- und der
Mandantennummer das Datum angegeben, ab dem dieser Plan gilt sowie die Nummer des
Funktionsplans. Es sind darin alle Konten enthalten, für die individuell eine Funktion festgelegt
wurde. Individuelle Funktionen sind mit einem I gekennzeichnet. Zusätzlich werden
gegebenenfalls die Kanzleifunktionen gedruckt. Die Kanzleifunktionen sind mit dem
Buchstaben K gekennzeichnet, die von DATEV festgelegten Standardfunktionen mit dem
Buchstaben S. Gelöschte Funktionen sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet.
Fortlaufend nummeriert
Dokument: 0906003 Seite 184 von 608
Der Funktionsplan im DATEV-Rechenzentrum wird vom Programm je Buchungsjahr fortlaufend
nummeriert. Auf dem Verarbeitungsprotokoll bzw. Journalabschlussblatt wird auf die Nummer
des für die Rechenzentrums-Auswertung gültigen Funktionsplans hingewiesen.
Mehrere Passivfunktionen auf einem Konto
Legen Sie auf einem Konto mehrere Passivfunktionen an, werden im Funktionsplan alle
Passivfunktionen mit der jeweiligen Herkunftsebene I, K, S ausgewiesen, die das
entsprechende Konto hat:
o Für die Passivfunktionen 30, 34, 80 und 81 können zum Beispiel mehrere Prozentsätze
auf einem Konto gesammelt werden,
o für die Passivfunktionen 90, 91 analog mehrere Personenkontengruppen.
Fehlerprotokoll
Bei formalen Fehlern, zum Beispiel zu kurze oder zu lange Eingabe in der Datensatzzeile, wird
Ihre Eingabe komplett auf dem Fehlerprotokoll ausgewiesen. Die Bezeichnungen im
Fehlerprotokoll lauten:
o Art = Art der Funktionseingabe
Die von Ihnen erfassten Funktionseingaben werden protokolliert.
o Lö = Löschschlüssel
Der von Ihnen eingereichte Löschschlüssel wird protokolliert.
Jahresübernahme
Bei der Jahresübernahme der Stammdaten im DATEV-Rechenzentrum, Fach 8, erhalten Sie
ebenso einen Funktionsplan gedruckt. Der bei der Jahresübernahme gedruckte Funktionsplan
erhält die laufende Nummer 1.
Hinweis:
Haben Sie nur Kanzleifunktionen erfasst, wird kein Funktionsplan pro Mandant ausgegeben.
1.4.2 Funktionsplan am PC oder im Rechenzentrum abrufen
Funktionsplan am PC anfordern
So fordern Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen den Funktionsplan am PC an
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Stammdaten | Funktionsplan.
Der Funktionsplan für den Mandanten wird angezeigt.
Dokument: 0906003 Seite 185 von 608
Der Funktionsplan zeigt alle Konten des Mandanten, für die eine Kontenfunktion
(Standard, Kanzlei und individuell) hinterlegt ist.
3. Klicken Sie mit dem Cursor auf ein Feld im Funktionsplan und drücken Sie die Taste F1.
Sie erhalten eine ausführliche Programmbeschreibung zum Funktionsplan, zu seinem
Inhalt, Druck und Export.
Funktionsplan im RZ anfordern
Haben Sie Ihre Finanzbuchführung im DATEV-Rechenzentrum gespeichert, können Sie
jederzeit einen Funktionsplan auch aus dem Rechenzentrum anfordern.
So fordern Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen den Funktionsplan im RZ an
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.
Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,
Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.
3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.
Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.
Dokument: 0906003 Seite 186 von 608
4. Durch Aktivierung des Schaltknopfes legen Sie die gewünschte Art der Funktionen, die
im Funktionsplan ausgegeben werden sollen fest und wählen Sie die Anzahl. Wenn Sie
die Daten für eine Auswertung erfasst haben, klicken Sie auf die Schaltfläche
Bereitstellen.
Der Funktionsplan wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.
5. Wenn Sie alle Auswertungen für den Einzelpaket-Abruf definiert haben, klicken Sie auf
OK.
Der definierte Abruf steht im Register Rechnungswesen-Abrufe in den Registerkarten
Einzelabrufe und Sendeübersicht bereit. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung auch
unter Bestand | Daten senden | Sendedaten, von wo aus Sie, zum Beispiel den
einmaligen Abruf ins DATEV-Rechenzentrum senden.
Sie erhalten den angeforderten Funktionsplan in der angegebenen Anzahl (1-9fach) aus
dem DATEV-Rechenzentrum.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Dokument: 0906003 Seite 187 von 608
1.4.3 Kanzlei-Funktionsplan im DATEV-Rechenzentrum abrufen
Wenn Sie Kanzleifunktionen im DATEV-Rechenzentrum einrichten, erhalten Sie automatisch
einen Kanzlei-Funktionsplan gedruckt. Der Kanzlei-Funktionsplan enthält den Hinweis auf den
Kanzlei-Basis-SKR, der zum Zeitpunkt der Einreichung gegolten hat Fach 2, Kap. 3.4.1
Kanzlei-Programmdaten im Rechenzentrum anlegen. Sie können jederzeit weitere Exemplare
anfordern.
Kanzlei-Funktionsplan im RZ anfordern
So fordern Sie mit Kanzlei-Rechnungswesen einen Kanzlei-Funktionsplan im RZ an
1. Öffnen Sie unter Bestand | Öffnen | Kanzlei eine Kanzlei zur Bearbeitung und wählen
Sie Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.
Das Register Rechnungswesen-Abrufe (Kanzlei) mit den Registerkarten Einmalige
Abrufe und Kanzlei-Monatspakete wird geöffnet.
2. Klicken Sie in der Registerkarte Einmalige Abrufe auf die Schaltfläche Neu.
Das Dialogfenster Einmaliger Abruf (Kanzlei) anlegen wird geöffnet.
3. Durch Aktivierung des Schaltknopfes legen Sie die gewünschte Art der Funktionen, die
im Kanzlei-Funktionsplan ausgegeben werden sollen fest und wählen Sie die Anzahl.
Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche Bereitstellen.
Dokument: 0906003 Seite 188 von 608
Der Kanzlei-Funktionsplan wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.
4. Wenn Sie alle Auswertungen für den einmaligen Kanzlei-Abruf definiert haben, klicken
Sie auf OK.
Der definierte Abruf steht im Register Rechnungswesen-Abrufe (Kanzlei) in der
Registerkarte Einmalige Abrufe bereit. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung auch
unter Bestand | Daten senden | Sendedaten, von wo aus Sie, zum Beispiel den
einmaligen Abruf (Kanzlei) ins DATEV-Rechenzentrum senden.
Sie erhalten den angeforderten Kanzlei-Funktionsplan in der angegebenen Anzahl (1-
9fach) aus dem DATEV-Rechenzentrum.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
2 So richten Sie Zusatzfunktionen ein - KU/V/M
Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Kapitel basieren auf 4-stelligen Sachkonten und 5-
stelligen Personenkonten. Haben Sie in den Basisprogrammdaten,
Kontonummernerweiterung erfasst Fach 2, Kap. 3.2, erfassen Sie die Konten entsprechend.
2.1 Wann Zusatzfunktionen einrichten?
Die Zusatzfunktionen haben eine wichtige Aufgabe bei der Errechnung der Umsatzsteuer. Sie
kennzeichnen, ob aus einem Konto Steuer errechnet werden kann.
In den DATEV-SKR sind nicht alle Konten mit Zusatzfunktionen belegt, zum Beispiel SKR 03,
Kontenklasse 0, um die individuelle Verwendbarkeit der SKR nicht unnötig einzuschränken. Bei
Bedarf richten Sie Ihre Zusatzfunktionen individuell ein.
Zwischen Haupt- und Zusatzfunktionen bestehen Beziehungen. Konten mit Hauptfunktionen
sind automatisch die entsprechenden Zusatzfunktionen zugeordnet.
Zusatzfunktion Bezeichnung Nicht verträglich
mit Aktivfunktion
1 = KU
3 = V
8 = M
Keine Umsatzsteuer
Vorsteuer
Mehrwertsteuer
AM und AV
AM
AV
2.2 Eingabe
Voraussetzungen beachten
Dokument: 0906003 Seite 189 von 608
Für die Vergabe von FIBU-Funktionen, zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen,
gelten folgende Bedingungen:
o Sie haben für den Mandanten unter Stammdaten | Mandantendaten |
Registerkarte FIBU | Ordner Basisprogrammdaten (PC und RZ) |
Erfassungsmaske Basisprogrammdaten individuelle Funktionen geschlüsselt.
o Bei einem bebuchten Konto kann eine Funktionsänderung nur durchgeführt werden,
wenn alle Buchungssätze ins RZ gesendet bzw. festgeschrieben wurden.
o Solange im Aufgabengebiet Jahresabschluss (getrennte Bearbeitungsform)
Buchungen existieren, die noch nicht an die Buchführung übergeben wurden, ist eine
Funktionsänderung erst wieder möglich, wenn diese Buchungen an die Buchführung
übergeben wurden. Wählen Sie dazu in der getrennten Bearbeitungsform den
Menüpunkt Bestand | Integrierten Bestand aktualisieren.
o Das Anlegen und Verlegen von Sammelfunktionen ist nur bei unbebuchten Beständen
möglich. Standard-Sammelfunktionen können nicht verändert werden.
o Bei einer Sachkontenlänge größer 4 können Funktionen auf Unterkonten zu Konto-Nr. 0
nicht vergeben werden.
o Das Dialogbuchen bzw. Dialogerfassen darf nicht geöffnet sein.
o Funktionen zu Lösch- und Korrekturschlüssel-Konten können nicht vergeben werden,
zum Beispiel Konto 9800 und 9801.
Zusatzfunktionen erfassen
So erfassen Sie individuelle Zusatzfunktionen mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Kontenplan.
Das Register Eigenschaften Kontenplan wird geöffnet.
Die Konten für Abschreibungen, im DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03: 4820-
4822, sollen mit einer Funktion KU belegt werden, so dass keine
Umsatzsteuerrechnung aus ihnen möglich ist.
2. Aktivieren Sie im Kontenbereich zum Beispiel Sachkonten und gegebenenfalls Konto
von 4820/Konto bis 4822 und wählen Sie den Kontenumfang, indem Sie den
entsprechenden Schaltknopf aktivieren und klicken Sie anschließend auf OK.
Das Fenster Kontenplan Sachkonten mit den Konten 4820-4822 wird geöffnet.
3. Doppelklicken Sie auf das gewünschte Sachkonto, zum Beispiel 4820.
Das Konto 4820 wird in die Erfassungszeile übernommen; die Schaltfläche Details wird
aktiviert.
Dokument: 0906003 Seite 190 von 608
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Details.
Das Dialogfenster Sachkonten wird zum Beispiel mit dem Konto 4820 geöffnet, in
dem Sie die gewünschte Zusatzfunktion KU (Keine Steuerrechnung erlaubt) erfassen
können.
Dokument: 0906003 Seite 191 von 608
5. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit OK.
Die angelegte individuelle Zusatzfunktion KU wird gespeichert und im Kontenplan
Sachkonten angezeigt.
Bei den weiteren Konten 4821-4822 wiederholen Sie die Eingabe entsprechend.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
3 So richten Sie automatische Konten ein - AV/AM
Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Kapitel basieren auf 4-stelligen Sachkonten und 5-
stelligen Personenkonten. Haben Sie in den Basisprogrammdaten,
Kontonummernerweiterung erfasst Fach 2, Kap. 3.2, erfassen Sie die Konten entsprechend.
Dokument: 0906003 Seite 192 von 608
3.1 Automatikkonten AV/AM einrichten
Individuelle automatische Konten sind Sachkonten, aus denen automatisch Umsatzsteuer
errechnet und verbucht wird. Was Sie bei der Einrichtung zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen beachten müssen, finden Sie in Kap. 1.3 FIBU-Funktionen erfassen
beschrieben.
3.1.1 Wann automatische Konten einrichten?
In den DATEV-Kontenrahmen sind standardmäßig automatische Konten enthalten. Es kann
sinnvoll sein, zusätzliche automatische Konten einzurichten. Grundlage hierzu sind die von
Ihnen individuell eingereichten Aktivfunktionen, zum Beispiel für Vorsteuer-,
Umsatzsteuerrechnung, umsatzsteuerfreie Erlösbuchungen, Faktor-2-Buchungen usw.
Hinweis:
Sie können individuelle automatische Konten auch kanzleimäßig hinterlegen. Dazu müssen Sie
einen Kanzlei-Basis-SKR einrichten Fach 2, Kap. 3.4.1 Kanzlei-Programmdaten im
Rechenzentrum anlegen.
3.1.2 Beispiel: Automatikkonto mit automatischer Umsatzsteuer
Aus dem Konto 8450 im DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03 sollen 19 % Umsatzsteuer
automatisch gerechnet werden.
Sie gehen analog der Einrichtung der Zusatzfunktion KU vor Kap. 2.2 Eingabe:
So erfassen Sie individuelle Funktionen mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
1. Öffnen Sie den entsprechenden Mandanten zur Bearbeitung und doppelklicken Sie im
Kontenplan auf das gewünschte Sachkonto, zum Beispiel 8450.
Das Konto wird in die Erfassungszeile übernommen; die Schaltfläche Details wird
aktiviert.
Dokument: 0906003 Seite 193 von 608
2. Klicken Sie auf die Schaltfläche Details.
Das Dialogfenster Sachkonten wird zum Beispiel mit dem Konto 8450 geöffnet, in
dem Sie die gewünschte Aktivfunktion AM (Automatische Mehrwertsteuer) mit 19 %
(Normalsatz) erfassen können.
Dokument: 0906003 Seite 194 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
3.2 So richten Sie Faktor 2 auf Konten ein
Der Faktor 2 stellt die Einrichtung einer individuellen Aktivfunktion auf einem Konto dar. Er
bewirkt, dass beim Buchen dieses Kontos automatisch eine weitere Buchung, die abgeleitete
Buchung, ausgeführt wird.
Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Kapitel basieren auf 4-stelligen Sachkonten und 5-
stelligen Personenkonten.
Dokument: 0906003 Seite 195 von 608
3.2.1 Wann Faktor-2 einrichten?
Das automatische Faktor 2-Verfahren auf Konten wenden Sie an, wenn ein Sachverhalt auf
ganz bestimmte Konten zutrifft, zum Beispiel ist es in der Kfz-Branche üblich, die
Erlösbuchungen über einen gleich bleibenden Faktor mit der damit verbundenen
Wareneinsatzbuchung zu verknüpfen, Kap. 3.2.3 bzw. bei Trennung der Entgelte Fach 4, Kap.
5.3 Fragen zur Trennung der Entgelte.
Hinweis:
Sie können individuelle automatische Konten auch kanzleimäßig hinterlegen. Dazu müssen Sie
einen Kanzlei-Basis-SKR einrichten Fach 2, Kap. 3.4.1 Kanzlei-Programmdaten im
Rechenzentrum anlegen.
3.2.2 Eingabe
Voraussetzungen beachten
Für die Vergabe von FIBU-Funktionen, zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen,
gelten folgende Bedingungen:
o Sie haben für den Mandanten unter Stammdaten | Mandantendaten |
Registerkarte FIBU | Ordner Basisprogrammdaten (PC und RZ) |
Erfassungsmaske Basisprogrammdaten individuelle Funktionen geschlüsselt.
o Bei einem bebuchten Konto kann eine Funktionsänderung nur durchgeführt werden,
wenn alle Buchungssätze ins RZ gesendet bzw. festgeschrieben wurden.
o Solange im Aufgabengebiet Jahresabschluss (getrennte Bearbeitungsform)
Buchungen existieren, die noch nicht an die Buchführung übergeben wurden, ist eine
Funktionsänderung erst wieder möglich, wenn diese Buchungen an die Buchführung
übergeben wurden. Wählen Sie dazu in der getrennten Bearbeitungsform den
Menüpunkt Bestand | Integrierten Bestand aktualisieren.
o Das Anlegen und Verlegen von Sammelfunktionen ist nur bei unbebuchten Beständen
möglich. Standard-Sammelfunktionen können nicht verändert werden.
o Bei einer Sachkontenlänge größer 4 können Funktionen auf Unterkonten zu Konto-Nr. 0
nicht vergeben werden.
o Das Dialogbuchen bzw. Dialogerfassen darf nicht geöffnet sein.
o Funktionen zu Lösch- und Korrekturschlüssel-Konten können nicht vergeben werden,
zum Beispiel Konto 9800 und 9801.
3.2.3 Beispiel: Wareneinsatzbuchungen Kfz-Branche
In der Kfz-Branche ist es üblich, den mit dem Umsatz verbundenen Wareneinsatz der Klasse 3,
SKR 03: Warenbestandskonten, in Klasse 7, SKR 03: Verrechnete Anschaffungskosten,
einzubuchen.
Richten Sie auf dem Erlöskonto 8200 im SKR 03 eine AM-Funktion mit Faktor 2 und vollem
Steuersatz ein (19 % Umsatzsteuer). Von den Erlösen beträgt der Wareneinsatz 70 %, der
vom Wareneinkaufskonto 3200 auf das Konto 7200 Verrechnete Anschaffungskosten zu
buchen ist.
Faktor 2-Funktionen erfassen
Dokument: 0906003 Seite 196 von 608
So erfassen Sie Faktor 2-Funktionen mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Kontenplan.
Das Register Eigenschaften Kontenplan wird geöffnet.
2. Aktivieren Sie im Kontenbereich zum Beispiel Sachkonten und gegebenenfalls Konto
von 8200/Konto bis 8200 und wählen Sie den Kontenumfang, indem Sie den
entsprechenden Schaltknopf aktivieren und klicken Sie anschließend auf OK.
Das Fenster Kontenplan Sachkonten mit dem Konto 8200 wird geöffnet.
3. Doppelklicken Sie auf das gewünschte Sachkonto, zum Beispiel 8200.
Das Konto 8200 wird in die Erfassungszeile übernommen; die Schaltfläche Details wird
aktiviert.
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Details.
Das Dialogfenster Sachkonten wird zum Beispiel mit dem Konto 8200 geöffnet, in
dem Sie die gewünschte Faktor 2-Funktion AM (Automatische Mehrwertsteuer) mit dem
Normalsatz und der Hauptfunktion 81 (automatische Umsatzsteuer F2) erfassen
können.
Dokument: 0906003 Seite 197 von 608
5. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit OK.
Die angelegte individuelle Faktor 2-Funktion wird gespeichert und im Kontenplan
Sachkonten angezeigt.
Dokument: 0906003 Seite 198 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
3.3 Funktionstabellen für Aktivfunktionen
Sie können wählen
o Kap. 3.3.1: Funktionstabelle Aktivfunktionen für Deutschland
o Kap. 3.3.2: Steuersatztabelle Aktivfunktionen für Deutschland
o Kap. 3.3.3: Funktionstabelle Aktivfunktionen für EU-Länder
o Kap. 3.3.4: Steuersatztabelle Aktivfunktionen für EU-Länder
o Kap. 3.3.5: Funktionstabelle Aktivfunktionen für Drittländer
o Kap. 3.3.6: Funktionstabelle Aktivfunktionen für Pauschalierer
3.3.1 Funktionstabelle Aktivfunktionen für Deutschland
Aktivfunktion Typ Programmfunktion Beschreibung
Deutschland Haupt-
Funkt.
Ergän-
zung
Automatische Vorsteuerrechnung
(und Zusatzfunktion V) AV 30 xxx
Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-
Betrag der %-Satz errechnet und gebucht, der
durch den Schlüssel der Steuersatztabelle für
DeutschlandKap. 3.3.2 festgelegt ist. Die
Vorsteuer wird auf das Sammelkonto (Funktion S)
gebucht.
Dokument: 0906003 Seite 199 von 608
Automatische Vorsteuererrechnung
mit Faktor 2 (und Zusatzfunktion V) AV 31 xxx
Neben der automatischen Errechnung der
Vorsteuer wird zusätzlich auf Grund eines Faktors
2, den Sie erfassen, ein bestimmter Prozentsatz
des Netto-Betrages auf von Ihnen festgelegte
Konten gebucht. Bei Funktion AV 31000 wird
keine Vorsteuer errechnet. Sie ist im SKR nicht
enthalten und kann nur individuell eingerichtet
werden.
Reduzierte automatische
Vorsteuerrechnung (und
Zusatzfunktion V) (gültig ab 01.04.99
bis 31.12.03)
AV 32
xxx
001
160
Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-
Betrag der %-Satz errechnet und gebucht, der
durch den Schlüssel der Steuersatztabelle
festgelegt ist. Die Vorsteuer wird auf das
Sammelkonto (Funktion S) gebucht und in der
UStVA ausgewiesen.
Zusätzlich zur Grundbuchung wird eine abgeleitete
Buchung ausgelöst, die einer Direktbuchung auf
dem Vorsteuersammelkonto mit 50% vom
aktuellen Steuersatz auf der Gegenseite entspricht.
Gegenkonto ist das Konto, aus dem die Vorsteuer
herausgerechnet wird. Der Buchungstext wird am
Ende mit Red-VorSt. ergänzt. Eine
Skontobuchung mit der Funktion AV 32xxx ist
nicht zulässig, sonst wird der gesamte
Buchungssatz abgelehnt. Einrichtungsbeispiel Fach
3, Kap. 5.6, Handbuch FIBU bis 2003.
Steuerpflichtige Umsätze auf Grund
einer Auslagerung nach § 13a UStG
(gültig ab 01.01.2005)
AV 35
xxx
001
002
190
160
070
Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom
erfassten Netto-Betrag der deutsche
Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von
19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.
Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte
Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002
(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die
geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 84190 (19%) bzw. S
84070 (7%) automatisch gebucht. Die
anrechenbare Vorsteuer fließt auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 48190 (19%) bzw. mit der
Sammelfunktion S 48070 (7%).
Der Ausweis der Umsatzsteuer nach § 13a UStG
erfolgt in der Kennzahl 69 der UStVA. In
Kennzahl 66 werden die entsprechenden
Vorsteuerbeträge nach § 13a UStG ausgewiesen.
Leistungen eines im Ausland
ansässigen Unternehmens 19 % (7
AV 36 xxx
001
Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom
erfassten Netto-Betrag der deutsche
Dokument: 0906003 Seite 200 von 608
%) Vorsteuer und 19 % (7 %)
Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 UStG (gültig ab 01.01.2005)
002
190
160
070
Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von
19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.
Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte
Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002
(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die
geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S
66070 (7%) automatisch gebucht. Die
anrechenbare Vorsteuer fließt auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 46190 (19%) bzw. mit der
Sammelfunktion S 46070 (7%).
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl
52 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 53
(Steuerbetrag). In Kennzahl 67 werden die
entsprechenden Vorsteuerbeträge nach § 13b
UStG ausgewiesen.
Leistungen eines im Ausland
ansässigen Unternehmens ohne
Vorsteuer und 19 % (7 %)
Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 UStG (gültig ab 01.01.2005)
AV 37
xxx
001
002
190
160
070
Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom
erfassten Netto-Betrag der deutsche
Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von
19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.
Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte
Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002
(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die
geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S
66070 (7%) automatisch gebucht.
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl
52 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 53
(Steuerbetrag). Der erfasste Netto-Betrag des
Kontos mit der Funktion AV 37xxx wird um den
Betrag der nicht abziehbaren Vorsteuer erhöht.
Leistungen eines im Ausland
ansässigen Unternehmens von Gas
und Elektrizität 19 % (7 %)
Vorsteuer und 19 (7) %
Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 Satz
1 Nr. 5 UStG (gültig ab 01.01.2005)
AV 38
xxx
001
002
190
160
070
Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom
erfassten Netto-Betrag der deutsche
Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von
19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.
Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte
Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002
(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die
geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S
66070 (7%) automatisch gebucht. Die
anrechenbare Vorsteuer fließt auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 46190 (19%) bzw. mit der
Sammelfunktion S 46070 (7%).
Dokument: 0906003 Seite 201 von 608
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl
52 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 53
(Steuerbetrag). In Kennzahl 67 werden die
entsprechenden Vorsteuerbeträge nach § 13b
UStG ausgewiesen.
Leistungen eines im Ausland
ansässigen Unternehmens von Gas
und Elektrizität ohne Vorsteuer und
19 % (7 %) Umsatzsteuer nach §
13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UStG (gültig
ab 01.01.2005)
AV 39
xxx
001
002
190
160
070
Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom
erfassten Netto-Betrag der deutsche
Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von
19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.
Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte
Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002
(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die
geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S
66070 (7%) automatisch gebucht.
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl
52 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 53
(Steuerbetrag). Der erfasste Netto-Betrag des
Kontos mit der Funktion AV 39xxx wird um den
Betrag der nicht abziehbaren Vorsteuer erhöht.
Lieferungen sicherungsübereigneter
Gegenstände 19 % (7 %) Vorsteuer
und 19 % (7 %) Umsatzsteuer nach
§ 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG
(gültig ab 01.01.2005)
AV 42
xxx
001
002
190
160
070
Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom
erfassten Netto-Betrag der deutsche
Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von
19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.
Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte
Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002
(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die
geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S
66070 (7%) automatisch gebucht. Die
anrechenbare Vorsteuer fließt auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 46190 (19%) bzw. mit der
Sammelfunktion S 46070 (7%).
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl
73 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 74
(Steuerbetrag). In Kennzahl 67 werden die
entsprechenden Vorsteuerbeträge nach § 13b
UStG ausgewiesen.
Lieferungen sicherungsübereigneter
Gegenstände ohne Vorsteuer und 19
% (7 %) Umsatzsteuer nach § 13b
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG (gültig ab
AV 43
xxx
001
002
190
Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom
erfassten Netto-Betrag der deutsche
Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von
19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.
Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte
Dokument: 0906003 Seite 202 von 608
01.01.2005) 160
070
Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002
(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die
geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S
66070 (7%) automatisch gebucht.
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl
73 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 74
(Steuerbetrag). Der erfasste Netto-Betrag des
Kontos mit der Funktion AV 43xxx wird um den
Betrag der nicht abziehbaren Vorsteuer erhöht.
Umsätze, die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen 19
% (7 %) Vorsteuer und 19 (7) %
Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 Satz
1 Nr. 3 UStG (gültig ab 01.01.2005)
AV 44
xxx
001
002
190
160
070
Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom
erfassten Netto-Betrag der deutsche
Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von
19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.
Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte
Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002
(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die
geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S
66070 (7%) automatisch gebucht. Die
anrechenbare Vorsteuer fließt auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 46190 (19%) bzw. mit der
Sammelfunktion S 46070 (7%).
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl
73 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 74
(Steuerbetrag). In Kennzahl 67 werden die
entsprechenden Vorsteuerbeträge nach § 13b
UStG ausgewiesen.
Umsätze, die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen
ohne Vorsteuer und 19 % (7 %)
Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 Satz
3 Nr. 3 UStG (gültig ab 01.01.2005)
AV 45
xxx
001
002
190
160
070
Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom
erfassten Netto-Betrag der deutsche
Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von
19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.
Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte
Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002
(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die
geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S
66070 (7%) automatisch gebucht.
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl
73 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 74
(Steuerbetrag). Der erfasste Netto-Betrag des
Kontos mit der Funktion AV 45xxx wird um den
Betrag der nicht abziehbaren Vorsteuer erhöht.
Dokument: 0906003 Seite 203 von 608
Bauleistungen eines im Inland
ansässigen Unternehmens 19 % (7
%) Vorsteuer und 19 (7) %
Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 Satz
1 Nr. 4 UStG (gültig ab 01.01.2005)
AV 46
xxx
001
002
190
160
070
Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom
erfassten Netto-Betrag der deutsche
Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von
19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.
Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte
Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002
(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die
geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S
66070 (7%) automatisch gebucht. Die
anrechenbare Vorsteuer fließt auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 46190 (19%) bzw. mit der
Sammelfunktion S 46070 (7%).
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl
84 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 85
(Steuerbetrag). In Kennzahl 67 werden die
entsprechenden Vorsteuerbeträge nach § 13b
UStG ausgewiesen.
Leistungen von ausländischen
Unternehmern 16 (7) % Vorsteuer
und 16 (7) % Umsatzsteuer nach §
13b UStG (gültig ab 01.01.02 bis
31.12.04)
AV 46
xxx
001
002
160
070
Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom
erfassten Netto-Betrag der deutsche
Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2002 von
16% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.
Steuersatzschlüssel 160) und der ermäßigte
Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002
(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die
geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 66160 (16%) bzw. S
66070 (7%) automatisch gebucht. Die
anrechenbare Vorsteuer fließt auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 46160 (16%) bzw. S
46070 (7%).
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl
54 (Umsätze 16% nach § 13b UStG) bzw.
Kennzahl 55 (Umsätze 7% nach § 13b UStG). In
Kennzahl 67 werden die entsprechenden
Vorsteuerbeträge nach § 13b UStG ausgewiesen.
Bauleistungen eines im Inland
ansässigen Unternehmens ohne
Vorsteuer und 19 % (7 %)
Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 Satz
1 Nr. 4 UStG (gültig ab 01.01.2005)
AV 48
xxx
001
002
190
160
070
Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom
erfassten Netto-Betrag der deutsche
Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von
19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.
Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte
Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002
(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die
geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit
Dokument: 0906003 Seite 204 von 608
der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S
66070 (7%) automatisch gebucht.
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl
84 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 85
(Steuerbetrag). Der erfasste Netto-Betrag des
Kontos mit der Funktion AV 48xxx wird um den
Betrag der nicht abziehbaren Vorsteuer erhöht.
Leistungen von ausländischen
Unternehmern ohne Vorsteuer und
16 (7) % Umsatzsteuer nach § 13b
UStG (gültig ab 01.01.02 bis
31.12.04)
AV 48
xxx
001
002
160
070
Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom
erfassten Netto-Betrag der deutsche
Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2002 von
16% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.
Steuersatzschlüssel 160) und der ermäßigte
Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002
(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die
geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 66160 (16%) bzw. S
66070 (7%) automatisch gebucht.
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl
54 (Umsätze 16% nach § 13b UStG) bzw.
Kennzahl 55 (Umsätze 7% nach § 13b UStG).
Der erfasste Netto-Betrag des Kontos mit der
Funktion AV 48xxx wird um den Betrag der nicht
abziehbaren Vorsteuer erhöht.
Lieferungen des ersten Abnehmers
(= Zwischenerwerber) bei
innergemeinschaftlichen
Dreiecksgeschäften (und
Zusatzfunktion M) (gültig ab
01.01.1997)
AM 68 000
Auf Grund dieser Funktion wird die
Bemessungsgrundlage der Lieferung nach § 25b
Abs. 2 UStG (Dreiecksgeschäfte) in der UStVA,
Kennzahl 42 und in der ZM ausgewiesen
(Dreiecksgeschäfte = 1), wenn der deutsche
Unternehmer erster Abnehmer (=
Zwischenerwerber) ist (SKR 03: Konto AM 8130,
SKR 04: Konto AM 4130).
Umsätze land- und
forstwirtschaftliche Betriebe (und
Zusatzfunktion M) (gültig ab
01.01.1995)
AM 69
xxx
006
464
463
Auf Grund dieser Funktion, Kap. 3.3.2
Steuersatztabelle, wird aus dem Brutto-Betrag die
Umsatzsteuer, zum Beispiel 19% USt und USt-
Vergütung, zum Beispiel 10,7% ab 1.01.2007
herausgerechnet und gebucht. Der Prozentsatz
wird durch den Schlüssel xxx aus der
Steuersatztabelle festgelegt (zum Beispiel 006).
Die Steuerbeträge werden auf die Sammelkonten
mit den Funktionen S 69xxx bzw. S 49xxx (oder
S 69000 bzw. S 49000) gebucht.
Einrichtungsbeispiel: Fach 4, Kap. 5.4.
Dokument: 0906003 Seite 205 von 608
Automatische Umsatzsteuer LuF und
unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer
(UStVA-Kz. 69)
AM 71
xxx
004
504
502
007
500
Auf Grund dieser Funktion werden automatisch
zwei Buchungen ausgelöst. Aus dem erfassten
Brutto-Betrag wird der ermäßigte Steuersatz von
7% USt herausgerechnet und auf das
Sammelkonto mit der Funktion Umsatzsteuer nicht
abführbar gebucht. In der abgeleiteten Buchung
wird der Betrag der unrichtig ausgewiesenen
Umsatzsteuer ermittelt (10,7% - 7% = 3,7%). Die
Differenz wird als Steuer in Kennzahl 69 UStVA
ausgewiesen.
Steuerpflichtige Umsätze, für die der
Leistungsempfänger die Steuer
schuldet nach § 13b Abs. 1 Satz 1
Nr. 1-5 UStG (gültig ab 01.01.2005)
AM 72 000
Buchungen beim Leistungserbringer (Netto-
Buchung ohne Steuerrechnung) auf Konten mit der
Aktivfunktion bzw. mit dem Standard-
Umsatzsteuerschlüssel 46
(Generalumkehrschlüssel 86) werden in der UStVA
ausgewiesen (Kennzahl 60).
Innergemeinschaftliche Lieferungen
LuF an Abnehmer mit USt-IdNr. AM 78
xxx
003
090
107
Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-
Betrag der Prozentsatz errechnet und gebucht, der
durch den Schlüssel der Steuersatztabelle
festgelegt ist. Die Steuer wird auf das
Sammelkonto mit der Funktion Umsatzsteuer nicht
abführbar LuF S 68xxx gebucht. Der Ausweis der
Bemessungsgrundlage erfolgt in der UStVA-
Kennzahl 77 "Lieferungen in das übrige
Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr.".
Die Funktion ist nicht im SKR enthalten und muss
individuell angelegt werden.
Automatische
Umsatzsteuererrechnung AM 80 xxx
Analog Funktion AV 30xxx. Statt Vorsteuer wird
Umsatzsteuer errechnet und gebucht. Die Steuer
wird auf das Sammelkonto mit der Funktion S
(Umsatzsteuer) gebucht.
Automatische
Umsatzsteuererrechnung mit Faktor
2
AM 81 xxx
Analog Funktion AV 31xxx. Statt Vorsteuer wird
Umsatzsteuer errechnet und gebucht. Bei Fkt.-Nr.
AM 81000 wird keine Umsatzsteuer errechnet.
Erlöse USt-frei mit Vorsteuerabzug
nicht EU-Land (u. Zusatzfunktion M)
(gültig ab 01.01.1996)
AM 82 000
Beträge werden auf Grund dieser Funktion in der
Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen
(Kennzahl 43). Die Aktivfunktion AM 82000 ist
im SKR enthalten: SKR 03, zum Beispiel Konto
AM 8150, SKR 04, zum Beispiel Konto AM 4150.
Faktor 2-Eingabe ist möglich. Siehe Funktion AM
88000.
Dokument: 0906003 Seite 206 von 608
Erlöse USt-frei mit Vorsteuerabzug
nicht EU-Land (u. Zusatzfunktion M)
(gültig ab 01.01.2007)
AM 82
xxx
510
511
Wie AM 82000. In der Umsatzsteuer-
Voranmeldung, Kennzahl 43, werden die Beträge
zusammengefasst, in der Umsatzsteuererklärung
entsprechend der Funktionsergänzung differenziert
ausgewiesen.
Erlöse USt-frei ohne Vorsteuerabzug
nicht EU-Land (und Zusatzfunktion
M) (gültig ab 01.01.1998)
AM 83 000
Beträge werden auf Grund dieser Funktion in der
Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen
(Kennzahl 48). Die Aktivfunktion AM 83000 ist
im SKR enthalten: SKR 03, Konto AM 8100, SKR
04, Konto AM 4100. Faktor 2-Eingabe ist möglich.
Siehe Funktion AM 89000.
Erlöse USt-frei ohne Vorsteuerabzug
nicht EU-Land (und Zusatzfunktion
M) (gültig ab 01.01.07)
AM 83
xxx
510
512
Wie AM 83000. In der Umsatzsteuer-
Voranmeldung, Kennzahl 48, werden die Beträge
zusammengefasst, in der Umsatzsteuererklärung
entsprechend der Funktionsergänzung differenziert
ausgewiesen.
Unentgeltliche Wertabgaben i.S. § 3
Abs. 1b Nr. 1 UStG (gültig ab
01.04.1999)
1. Entnahme von Gegenständen (und
Zusatzfunktion M)
AM 84 xxx
Analog AV 30xxx. Statt Vorsteuer wird USt
errechnet und gebucht. Mögliche Schlüssel sind
001, 002, 065, 130, 070, 140, 150, 160 und
190. Beträge werden auf Grund dieser Funktion
automatisch in der UStVA ausgewiesen. Die
Einrichtung der Funktionen AM 84xxx - AM
87xxx auf individuelle USt-Schlüssel ist nicht
zulässig.
2. Verwendung von Gegenständen i.
S. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG (und
Zusatzfunktion M)
AM 85 xxx wie oben
3. Unentgeltliche Erbringung einer
sonstigen Leistung i. S. § 3 Abs. 9a
Nr. 2 UStG (und Zusatzfunktion M)
AM 86 xxx wie oben
4. Unentgeltliche Zuwendungen von
Gegenständen i. S. § 3 Abs. 1b Nr. 2
und 3 UStG (und Zusatzfunktion M)
AM 87 xxx wie oben
Erlöse USt-frei mit Vorsteuerabzug
mit Faktor 2 nicht EU-Land (und
Zusatzfunktion M) (gültig ab
01.01.1996)
AM 88 000
Beträge werden auf Grund dieser Funktion in der
UStVA ausgewiesen (Kennzahl 43) und zusätzlich
wird auf Grund eines Faktors, den Sie erfassen
können (Faktor 2), ein bestimmter %-Satz des
Betrages auf von Ihnen festgelegte Konten
Dokument: 0906003 Seite 207 von 608
gebucht (vgl. Funktion AM 82000 bzw. 82xxx).
Erlöse USt-frei mit Vorsteuerabzug
mit Faktor 2 nicht EU-Land (und
Zusatzfunktion M) (gültig ab
01.01.07)
AM 88
xxx
510
511
Wie AM 88000. In der Umsatzsteuer-
Voranmeldung, Kennzahl 43, werden die Beträge
zusammengefasst, in der Umsatzsteuererklärung
entsprechend der Funktionsergänzung differenziert
ausgewiesen.
Erlöse USt-frei ohne Vorsteuerabzug
mit Faktor 2 nicht EU-Land (und
Zusatzfunktion M) (gültig ab
01.01.1998)
AM 89 000
Beträge werden auf Grund dieser Funktion in der
UStVA ausgewiesen (Kennzahl 48) und zusätzlich
wird auf Grund eines Faktors 2, den Sie erfassen,
ein bestimmter Prozentsatz des Betrages auf von
Ihnen festgelegte Konten gebucht (vgl. Funktion
AM 83000).
Erlöse USt-frei ohne Vorsteuerabzug
mit Faktor 2 nicht EU-Land (und
Zusatzfunktion M) (gültig ab
01.01.07)
AM 89
xxx
510
512
Wie AM 89000. In der Umsatzsteuer-
Voranmeldung, Kennzahl 48, werden die Beträge
zusammengefasst, in der Umsatzsteuererklärung
entsprechend der Funktionsergänzung differenziert
ausgewiesen.
3.3.2 Steuersatztabelle Aktivfunktionen für Deutschland
Steuersätze für Regelbesteuerer (Soll- bzw. Ist-Versteuerer) und Pauschalierer.
Steuersätze Deutschland Ergän-
zung
Steuersätze
Deutschland
Ergän-
zung
Voller Steuersatz 1)
Ermäßigter Steuersatz 2)
001
002
7,00
7,00/2,00
Pauschalierer 7)
070
502
Steuersatz landwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 Ziffer 3 UStG
(Pauschalierer) 3)
003
7,00/3,70
Pauschalierer 8)
7,50
504
075
Steuersatz landwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 Ziffer 3 UStG
(Pauschalierer) und ermäßigter Steuersatz 14)
(gültig ab 1.01.2004)
004
7,60
8,00
8,40
076
080
840
Steuersatz landwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 Ziffer 2 UStG
(Pauschalierer) 5)
006
8,50
9,00
085
090
Steuersatz landwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 Ziffer 3 UStG 008 9,00/7,00 501
Dokument: 0906003 Seite 208 von 608
(Pauschalierer) und voller Steuersatz 10) Pauschalierer 11)
9,30
930
Steuersatz landwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 Ziffer 1 UStG
(Pauschalierer) 13) 009
9,50
10,00
095
100
1,00
2,00
010
020
10,70
10,70/8,30
Pauschalierer 12)
107
503
2,40 024 11,00 110
3,00 030 12,00 120
3,60 036 13,00 130
4,00
4,20
040
420
14,00
15,00
140
150
4,50
4,65
045
465
16,00
16,00/9,00
Pauschalierer 9)
160
463
5,00
5,50
5,60
6,00
6,20
6,50
050
055
560
060
620
065
17,00
17,50
17,60
18,00
18,50
18,60
19,00
19,00/10,70
Pauschalierer 6)
170
175
176
180
185
186
190
464
20,00
25,00
200
250
32,00
33 1/3
320
333
30,00 300 Altteile 4) 990
Erlöse USt-frei mit Vorsteuerabzug nicht
EG
- Funkt.-Nr. AM 82xxx/88xxx
Ergänzung
Erlöse USt-frei ohne Vorsteuerabzug nicht
EG
- Funkt.-Nr. AM 83xxx/89xxx
Ergän-
zung
Dokument: 0906003 Seite 209 von 608
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 2-7 UStG /
Provisionserlöse, steuerfrei § 4 Nr. 5 UStG -
Die Aktivfunktion AM 82000 ist im SKR 03,
zum Beispiel Konto AM 8150, im SKR 04,
zum Beispiel Konto AM 4150 enthalten.
Faktor 2 ist möglich: Funktion AM 88000.
00015)
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff UStG /
Sonstige steuerfreie Umsätze Inland /
Provisionserlöse, steuerfrei § 4 Nr. 8 ff UStG -
Die Aktivfunktion AM 83000 ist im SKR 03,
Konto AM 8100, SKR 04, Konto AM 4100
enthalten.
Faktor 2 ist möglich: Funktion AM 89000.
00016)
Steuerfreie Umsätze Offshore usw. - Die
Aktivfunktion AM 82510 ist im SKR 03,
Konto AM 8140, SKR 04, Konto AM 4140
enthalten.
Faktor 2 ist möglich: Funktion AM 88510.
51015)
Steuerfreie Umsätze z. Gesamtumsatz
gehörend
- Die Aktivfunktion AM 83510 ist im SKR 03,
Konto AM 8160, SKR 04, Konto AM 4160
enthalten. Faktor 2 ist möglich: Funktion AM
89510.
51016)
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG - Die
Aktivfunktion AM 82511 ist im SKR 03,
Konto AM 8120, SKR 04, Konto AM 4120
enthalten. Faktor 2 ist möglich: Funktion AM
88511.
51115)
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 12 UStG - Die
Aktivfunktion AM 83512 ist im SKR 03,
Konto AM 8105, SKR 04, Konto AM 4105
enthalten.
Faktor 2 ist möglich: Funktion AM 89512.
51216)
1) Der volle Steuersatz beträgt bei Schlüssel 001 ab 01.04.98 16 %, ab 01.01.07 19 %.
2) Der ermäßigte Steuersatz beträgt bei Schlüssel 002 7 %.
3)
Der Steuersatz beträgt ab 01.01.94 9 %, ab 01.04.98 9,5 %, ab 01.07.98 10 %, ab 01.04.99 9 % und ab
01.01.07 10,7 %. Der Schlüssel 003 ist nur in Verbindung mit den Funktionsnummern AV 30xxx, AV 31xxx, AV
56xxx, AM 78xxx, AM 80xxx und AM 81xxx möglich.
4)
Bei der Errechnung der Steuer wird für Altteile, Schlüssel 990, der nach Belegdatum gültige Steuersatz um 10%
erhöht, zum Beispiel ab 01.04.98 bei 16% werden 17,6 % und ab 01.01.07 bei 19 % werden 20,9 % als Steuer
herausgerechnet.
5)
Zeitabhängiger Steuersatzschlüssel bis 31.12.06 16 % USt und 9 % USt-Vergütung, ab 01.01.07 19 % USt und
10,7 % USt-Vergütung für Umsätze land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Der Schlüssel 006 ist nur in
Verbindung mit der Aktivfunktion AM 69xxx möglich. Die Differenz von Bemessung und Steuern wird in UStVA,
Kennzahl 76/80 ausgewiesen.
6)
Zeitunabhängiger Steuersatzschlüssel 19 % USt und 10,7 % USt-Vergütung, für Umsätze land- und
forstwirtschaftliche Betriebe. Der Schlüssel 464 ist nur in Verbindung mit der Aktivfunktion AM 69xxx möglich.
Erfassen Sie Buchungen mit dem Steuersatzschlüssel vor dem 01.01.07, wird der Buchungssatz abgelehnt.
Dokument: 0906003 Seite 210 von 608
7)
Zeitunabhängiger Steuersatzschlüssel 7 % USt nicht abführbar und 2 % unrichtige USt für Umsätze land- und
forstwirtschaftliche Betriebe. Der Schlüssel 502 (gültig ab Belegdatum 1.01.2004) ist nur bei Regelbesteuerung
von Bedeutung und unterscheidet zwischen Soll- und Ist-Versteuerer. Er ersetzt den bisherigen Schlüssel 500. Er
ist nur in Verbindung mit der Aktivfunktion AM 71xxx möglich (siehe auch Schlüssel 004).
8)
Zeitunabhängiger Steuersatzschlüssel 7 % USt nicht abführbar und 3,7 % unrichtige USt für Umsätze land- und
forstwirtschaftliche Betriebe. Der Schlüssel 504 (gültig ab Belegdatum 1.01.2007) ist nur bei Regelbesteuerung
von Bedeutung und unterscheidet zwischen Soll- und Ist-Versteuerer. Er ist nur in Verbindung mit der
Aktivfunktion AM 71xxx möglich (siehe auch Schlüssel 004).
9)
Zeitunabhängiger Steuersatzschlüssel 16 % USt und 9 % USt-Vergütung für Umsätze land- und
forstwirtschaftliche Betriebe. Der Schlüssel 463 ist nur in Verbindung mit der Aktivfunktion AM 69xxx möglich.
Erfassen Sie Buchungen mit dem Steuersatzschlüssel vor dem 01.04.99, wird der Buchungssatz abgelehnt.
10)
Zeitabhängiger Steuersatzschlüssel bis 31.12.06 9 % USt nicht abführbar und 7 % unrichtige USt, ab 01.01.07
10,7 % USt nicht abführbar und 8,3 % unrichtige USt für Umsätze land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Der
Schlüssel 008 ist nur in Verbindung mit der Aktivfunktion AM 71xxx möglich und nur bei Umsatzsteuer-
Artenschlüssel M (Pauschalierer) von Bedeutung.
11)
Zeitunabhängiger Steuersatzschlüssel 9 % USt nicht abführbar und 7 % unrichtige USt für Umsätze land- und
forstwirtschaftliche Betriebe. Der Schlüssel 501 ist nur in Verbindung mit der Aktivfunktion AM 71xxx möglich
und nur bei Umsatzsteuer-Artenschlüssel M (Pauschalierer) von Bedeutung (siehe auch Schlüssel 008).
12)
Zeitunabhängiger Steuersatzschlüssel 10,7 % USt nicht abführbar und 8,3 % unrichtige USt für Umsätze land-
und forstwirtschaftliche Betriebe. Der Schlüssel 503 (gültig ab Belegdatum 1.01.2007) ist nur in Verbindung mit
der Aktivfunktion AM 71xxx möglich und nur bei Umsatzsteuer-Artenschlüssel M (Pauschalierer) von
Bedeutung (siehe auch Schlüssel 008).
13) Der Steuersatz beträgt ab 01.01.2007 5,5 %. Der Schlüssel 009 ist nur in Verbindung mit den Aktivfunktionen
AV 30xxx, AV 31xxx und AM 80xxx, AM 81xxx möglich.
14)
Zeitabhängiger Steuersatzschlüssel bis 31.12.06 7 % USt nicht abführbar und 2 % unrichtige USt, ab 01.01.07 7
% USt nicht abführbar und 3,7 % unrichtige USt für Umsätze land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Der
Schlüssel 004 ist nur bei Regelbesteuerung von Bedeutung und unterscheidet zwischen Soll- und Ist-
Versteuerer. Er ist nur in Verbindung mit der Aktivfunktion AM 71xxx möglich.
o Buchungen mit dieser Aktivfunktion (AM 71004 bzw. AM 71504) werden beim Soll-Versteuerer auf
Sammelkonten mit den Funktionen S 71xxx, S 72xxx und S 80xxx gesammelt.
o Debitorische Buchungen mit dieser Aktivfunktion werden beim Ist-Versteuerer auf Sammelkonten
mit den Funktionen S 72xxx, S 81xxx und S 83xxx gesammelt.
Hinweis: Der Ausweis in der UStVA erfolgt bei Buchung des Zahlungseingangs, wenn Sie diesen mit
einem individuellen USt-Schlüssel mit der Funktion AM 71004 bzw. AM 71504 buchen.
15) Buchungen mit der Aktivfunktion AM 82000, AM 82510, AM 82511 bzw. AM 88000, AM 88510, AM 88511
werden ab 01.01.2007 in der UStVA, Kennzahl 43 und im Verarbeitungsprotokoll zusammengefasst. In der
Dokument: 0906003 Seite 211 von 608
Umsatzsteuererklärung werden die Beträge entsprechend der Funktionsergänzung differenziert ausgewiesen.
16)
Buchungen mit der Aktivfunktion AM 83000, AM 83510, AM 83512 bzw. AM 89000, AM 89510, AM 89512
werden ab 01.01.2007 in der UStVA, Kennzahl 48 und im Verarbeitungsprotokoll zusammengefasst. In der
Umsatzsteuererklärung werden die Beträge entsprechend der Funktionsergänzung differenziert ausgewiesen.
3.3.3 Funktionstabelle Aktivfunktionen für EU-Länder
Aktivfunktion Typ Programmfunktion Beschreibung
EU-Länder Haupt-
Funkt.
Ergän-
zung
Steuerfreier
innergemeinschaftlicher Erwerb
nach § 4b UStG (gültig ab
01.01.1993)
AV 52 000
Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb nach §
4b UStG.
Beträge werden auf Grund dieser Funktion in der
UStVA ausgewiesen (Kennzahl 91). Zusätzlich erfolgt
ein Ausweis im EG-Journal.
Steuerpflichtiger
innergemeinschaftlicher Erwerb
von Neufahrzeugen von
Lieferanten ohne USt-IdNr. (gültig
ab 01.01.1993)
AV 53
xxx
001
190
160
Auf Grund dieser Funktion wird von dem erfassten
Netto-Betrag der Normalsatz für Deutschland von
19% errechnet. Die Erwerbsteuer (Umsatzsteuer)
wird auf ein Konto mit der Sammelfunktion S 73000
automatisch gebucht. Die anrechenbare Vorsteuer
fließt auf das Konto mit der Sammelfunktion S
53000. Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der
Kennzahl 94/96 "Steuerpflichtige
innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von
Lieferern ohne USt-IdNr. zum allgemeinen Steuersatz"
(Bemessung und Steuer) und in der Kennzahl 61
"Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen
Erwerb von Gegenständen". Zusätzlich erfolgt ein
Ausweis im EG-Journal.
Steuerpflichtiger
innergemeinschaftlicher Erwerb
(gültig ab 01.01.1993)
AV 54
xxx
001
002
190
160
070
Auf Grund dieser Funktion wird von dem erfassten
Netto-Betrag der Normalsatz für Deutschland von
19% bei Steuersatzschlüssel 001 bzw. der ermäßigte
Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002
errechnet. Die Erwerbsteuer (Umsatzsteuer) wird auf
ein Konto mit der Sammelfunktion S 74190 (19%)
bzw. S 74070 (7%) automatisch gebucht. Die
anrechenbare Vorsteuer fließt auf das Konto mit der
Sammelfunktion S 54190 (19%) bzw. S 54070
(7%).
Dokument: 0906003 Seite 212 von 608
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl 89
"Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum
Steuersatz von 19 v. H." und in der Kennzahl 93
"Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum
Steuersatz von 7 v. H.". In der Kennzahl 61
"Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen
Erwerb von Gegenständen" erfolgt der Ausweis der
Vorsteuer. Zusätzlich erfolgt jeweils ein Ausweis im
EG-Journal.
Steuerpflichtiger
innergemeinschaftlicher Erwerb
(ausländische %-Sätze, gültig ab
01.01.2005)
AV 54 xxx
Wenn Sie mit Steuersätzen anderer EU-Staaten
buchen, wird auf Grund dieser Funktion von dem
erfassten Netto-Betrag der entsprechende EG-
Steuersatz errechnet und gebucht, der durch den
Schlüssel der Steuersatztabelle Aktivfunktionen für
EU-Länder für zeitunabhängige EG-
Steuersatzschlüssel Kap. 3.3.4 festgelegt ist. Die
Erwerbsteuer (USt) wird auf ein Konto mit der
Sammelfunktion S 74000 automatisch gebucht, die
anrechenbare Vorsteuer fließt auf das Konto mit der
Sammelfunktion S 54000, wenn Sie individuell keine
eigenen Sammelkonten (S 74xxx bzw. S 54xxx)
eingerichtet haben. Zusätzlich erfolgt ein Ausweis im
EG-Journal unter "Umsatzsteuer direkt gebucht".
Der Ausweis der Vorsteuer erfolgt in der UStVA,
Kennzahl 61 "Vorsteuerbeträge aus dem
innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen".
Steuerpflichtiger
innergemeinschaftlicher Erwerb
mit Faktor 2 (gültig ab
01.01.1993)
AV 55
xxx
(001)
(002)
190
160
070
Diese Funktion arbeitet wie die Funktion AV 54xxx.
Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2)
ein bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von
Ihnen festgelegten Konten gebucht werden. Diese
Funktion wird standardmäßig nicht eingerichtet und
kann von Ihnen individuell auf Konten gespeichert
werden.
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in den Kennzahlen
61, 93 und Kennzahl 89 (siehe Funktion AV
54xxx). Zusätzlich erfolgt der Ausweis im EG-Journal.
Steuerpflichtiger
innergemeinschaftlicher Erwerb
mit Faktor 2 (ausländische %-
Sätze, gültig ab 01.01.2005)
AV 55 xxx
Wenn Sie mit Steuersätzen anderer EU-Staaten
buchen, erfolgt der Ausweis der Vorsteuer in der
UStVA, Kennzahl 61 "Vorsteuerbeträge aus dem
innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen"
(siehe Funktion AV 54xxx).
Steuerpflichtiger
innergemeinschaftlicher Erwerb
AV 58 xxx
001
Auf Grund dieser Funktion wird von dem erfassten
Netto-Betrag Erwerbsteuer (Umsatzsteuer) zum
Dokument: 0906003 Seite 213 von 608
ohne Vorsteuerabzug (gültig ab
01.01.1993)
002
190
160
070
Normalsatz für Deutschland von 19% bei
Steuerschlüssel 001 bzw. der ermäßigte Steuersatz
von 7% bei Steuersatzschlüssel 002 errechnet. Die
Erwerbsteuer (Umsatzsteuer) fließt auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 78000. Der erfasste Netto-
Betrag des Kontos mit der Funktion AV 58xxx wird
um den Betrag der nicht abziehbaren Vorsteuer
erhöht.
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl 89
"Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum
Steuersatz von 19 v. H." und in der Kennzahl 93
"Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum
Steuersatz von 7 v. H.". Zusätzlich erfolgt ein Ausweis
im EG-Journal.
Steuerpflichtiger
innergemeinschaftlicher Erwerb
ohne Vorsteuerabzug
(ausländische %-Sätze, gültig ab
01.01.2005)
AV 58 xxx
Wenn Sie mit Steuersätzen anderer EU-Staaten
buchen, wird auf Grund dieser Funktion von dem
erfassten Netto-Betrag der entsprechende EG-
Steuersatz errechnet, der durch den Schlüssel der
Steuersatztabelle Aktivfunktionen für EU-Länder
für zeit-unabhängige EG-Steuersatzschlüssel Kap.
3.3.4 festgelegt ist. Die Erwerbsteuer (Umsatzsteuer)
wird auf ein Konto mit der Sammelfunktion S 78000
automatisch gebucht, wenn Sie individuell kein
eigenes Sammelkonto (S 78xxx) eingerichtet haben.
Der erfasste Netto-Betrag des Kontos mit der
Funktion AV 58xxx wird um den Betrag der nicht
abziehbaren Vorsteuer erhöht. Zusätzlich erfolgt ein
Ausweis im EG-Journal unter "Umsatzsteuer direkt
gebucht".
Steuerpflichtige EU-Lieferung in
der BRD an Privat oder diesen
gleichgestellten Unternehmern bei
Unterschreiten der Lieferschwelle
(gültig ab 01.01.1993)
AM 60
xxx
001
002
190
160
070
Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-
Betrag der Prozentsatz von 19% bei
Steuersatzschlüssel 001 bzw. 7% bei 002 errechnet
und auf Konten mit der Sammelfunktion S 60xxx
gesammelt. Beträge werden auf Grund dieser
Funktion in der UStVA ausgewiesen (Kennzahl
35/36, 81 bzw. 86). Zusätzlich erfolgt ein Ausweis
im EG-Journal.
Steuerpflichtige EU-Lieferung in
der BRD an Privat oder diesen
gleichgestellten Unternehmern bei
Unterschreiten der Lieferschwelle
mit Faktor 2 (gültig ab
01.01.1993)
AM 61
xxx
001
002
190
160
070
Diese Funktion arbeitet wie die Funktion AM 60 xxx.
Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2)
ein bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von
Ihnen festgelegten Konten gebucht werden. Diese
Funktion wird standardmäßig nicht eingerichtet und
kann von Ihnen individuell auf Konten eingerichtet
werden. Der Ausweis in der UStVA erfolgt in den
Kennzahlen 35/36, 81 bzw. 86 (siehe Funktion AM
Dokument: 0906003 Seite 214 von 608
60xxx). Zusätzlich erfolgt ein Ausweis im EG-Journal.
In BRD nicht steuerbarer Umsatz
- im anderen EU-Land
steuerpflichtiger Umsatz
(ausländische %-Sätze)
AM 62 xxx
Auf Grund dieser Funktion wird aus dem erfassten
Brutto-Betrag ausländische Umsatzsteuer errechnet.
Die Funktion ist für Versendungen bzw. Beförderung
von Gegenständen an Privat oder diesen
Gleichgestellte bestimmt, die im Bestimmungsland
steuerpflichtig werden. Der Steuerbetrag wird auf
dem Sammelkonto mit der Sammelfunktion S 62000
gebucht. Die Aktivfunktion AM 62xxx ist im
Standardkontenrahmen nicht enthalten. Sie kann vom
Anwender individuell eingerichtet werden. Es gelten
die Schlüssel der Steuersatztabelle Aktivfunktionen
für EU-Länder für EG-Steuersatzschlüssel Kap.
3.3.4.
Der Ausweis in der deutschen UStVA erfolgt in der
Kennzahl 45 (Nicht steuerbare Umsätze, gültig ab
01.01.03). Zusätzlich erfolgt ein Ausweis im EG-
Journal. In den anderen EU-Staaten entsteht
Steuerdeklarationspflicht.
In BRD nicht steuerbarer Umsatz
- im anderen EU-Land
steuerpflichtiger Umsatz
(ausländische %-Sätze)
AM 63 xxx
Diese Funktion arbeitet wie die Funktion AM 62 xxx.
Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2)
ein bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von
Ihnen festgelegten Konten gebucht werden. Konten
mit dieser Funktion sind im Standardkontenrahmen
nicht enthalten. Sie können sich individuell Konten mit
dieser Funktion einrichten.
In BRD nicht steuerbarer Umsatz
- im anderen EU-Land
steuerpflichtiger Umsatz aus
sonstigen Leistungen
(ausländische %-Sätze)
AM 64 xxx
Auf Grund dieser Funktion wird aus dem erfassten
Brutto-Betrag ausländische Umsatzsteuer errechnet.
Die Funktion ist für bestimmte Sonstige Leistungen
bestimmt, die im Bestimmungsland steuerpflichtig
werden. Der Steuerbetrag wird auf dem Sammelkonto
mit der Sammelfunktion S 64000 gebucht. Die
Aktivfunktion AM 64xxx ist im SKR nicht enthalten.
Sie kann vom Anwender genutzt werden, um sich
individuell Konten für EU-Länder einzurichten. Im
Kap. 3.3.4 befindet sich die Steuersatztabelle für EU-
Länder.
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl 45
(Nicht steuerbare Umsätze, gültig ab 01.01.03).
Zusätzlich erfolgt ein Ausweis im EG-Journal. In den
anderen EU-Staaten entsteht in bestimmten Fällen
Steuerdeklarationspflicht.
In BRD nicht steuerbare sonstige AM 64 000 Hier werden die im Inland nicht steuerbaren
Lieferungen und sonstigen Leistungen mit Netto-
Dokument: 0906003 Seite 215 von 608
Leistung in EU-Länder Betrag gebucht, deren Leistungsort nicht im Inland
liegt und die im anderen EU-Land steuerpflichtig sind.
Die Aktivfunktion AM 64000 ist im SKR enthalten:
SKR 03, Konto AM 8339, SKR 04, Konto AM 4339.
Der Ausweis in der deutschen UStVA erfolgt in der
Kennzahl 45 (Nicht steuerbare Umsätze, gültig ab
01.01.03). Zusätzlich erfolgt ein Ausweis im EG-
Journal.
In BRD nicht steuerbare sonstige
Leistung in EU-Länder AM 65 000
Diese Funktion arbeitet wie die Funktion AM 64 000.
Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2)
ein bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von
Ihnen festgelegten Konten gebucht werden. Konten
mit dieser Funktion sind im Standardkontenrahmen
nicht enthalten. Sie können sich individuell Konten mit
dieser Funktion einrichten.
In BRD nicht steuerbarer Umsatz
- im anderen EU-Land
steuerpflichtiger Umsatz aus
sonstigen Leistungen
(ausländische %-Sätze)
AM 65 xxx
Diese Funktion arbeitet wie die Funktion AM 64 xxx.
Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2)
ein bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von
Ihnen festgelegten Konten gebucht werden. Konten
mit dieser Funktion sind im Standardkontenrahmen
nicht enthalten. Sie können sich individuell Konten mit
dieser Funktion einrichten.
Lieferungen des ersten
Abnehmers (= Zwischenerwerber)
bei innergemeinschaftlichen
Dreiecksgeschäften
AM 68 000
Auf Grund dieser Funktion wird die
Bemessungsgrundlage der Lieferung nach § 25b Abs.
2 UStG (Dreiecksgeschäfte) in der UStVA, Kennziffer
42 und in der ZM ausgewiesen (Dreiecksgeschäfte =
1), wenn eine USt-IdNr. erfasst wurde bzw. im
Debitorenstamm hinterlegt wurde und wenn der
deutsche Unternehmer erster Abnehmer (=
Zwischenerwerber) ist (SKR 03, Konto AM 8130,
SKR 04, Konto AM 4130). Zusätzlich erfolgt ein
Ausweis im EG-Journal.
Steuerfreie
innergemeinschaftliche
Lieferungen (§ 4 Nr. 1b UStG) an
Abnehmer mit USt-IdNr.
AM 74 000
Steuerfrei. Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der
Kennzahl 41 "Innergemeinschaftliche Lieferungen (§
4 Nr. 1b UStG) an Abnehmer mit USt-IdNr."
Buchungen auf derartige Konten werden für die
Zusammenfassende Meldung berücksichtigt, sofern
im Buchungssatz die USt-IdNr. des EU-
Geschäftspartners erfasst wird. Die Eingabe der USt-
IdNr. im Buchungssatz ist nicht erforderlich, wenn in
den Debitorenstammdaten die USt-IdNr. hinterlegt
wird. Zusätzlich erfolgt ein Ausweis im EG-Journal.
Dokument: 0906003 Seite 216 von 608
Steuerfreie
innergemeinschaftliche
Lieferungen (§ 4 Nr. 1b UStG) an
Abnehmer mit USt-IdNr.
AM 75 000
Diese Funktion arbeitet wie die Funktion AM 74 000.
Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2)
ein bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von
Ihnen festgelegten Konten gebucht werden.
Steuerfreie
innergemeinschaftliche Lieferung
neuer Fahrzeuge an Abnehmer
ohne USt-IdNr.
AM 76 000
Steuerfrei. Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der
Kennzahl 44 "Innergemeinschaftliche Lieferungen (§
4 Nr. 1b UStG) neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne
USt-IdNr.". Zusätzlich erfolgt ein Ausweis im EG-
Journal.
Steuerfreie inner-
gemeinschaftliche Lieferung neuer
Fahrzeuge an Abnehmer ohne
USt-IdNr.
AM 77 000
Diese Funktion arbeitet wie die Funktion AM 76 000.
Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2)
ein bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von
Ihnen festgelegten Konten gebucht werden.
Hinweis:
Buchen Sie mit Automatikkonten, haben Sie ebenfalls wie beim Buchen mit EG-BU-Schlüsseln
die Möglichkeit, zusätzliche Informationen im EG-Fenster zu erfassen.
3.3.4 Steuersatztabelle Aktivfunktionen für EU-Länder
Auch zu Buchungen für EU-Länder können Sie sich individuelle EG-Konten und EG-
Umsatzsteuerschlüssel mit den entsprechenden Steuersätzen einrichten. Dabei können Sie
zwischen zeitabhängigen (belegdatumsabhängigen) und zeitunabhängigen
(belegdatumsunabhängigen) Steuerschlüsseln wählen.
Hinweis:
Sofern Sie eine differenzierte Sammlung der Steuer im anderen EU-Land vornehmen wollen,
können Sie sich individuell für jeden Steuersatz und jedes EU-Land ein derartiges
Sammelkonto mit der entsprechenden zeitunabhängigen Funktionsergänzung einrichten.
Tipp: Richten Sie nur dann Konten mit diesen Funktionen ein, wenn sonstige Leistungen zu
buchen sind. Gleiches gilt, wenn eine große Zahl von Versendungslieferungen zu buchen ist
und Sie sich das Erfassen des BU-Schlüssels 10 ersparen wollen.
Die aktuellen Steuersatztabellen für EU-Länder finden Sie auch in der DATEV Informations-
Datenbank, Dokumentnummer 1020975.
Zeitunabhängige EG-Steuersatzschlüssel
Auf die folgende Steuersatztabelle mit zeitunabhängigen Schlüsseln greifen Sie zu, wenn Sie
individuelle Konten mit Steuersätzen anderer EU-Staaten einrichten wollen:
EU-Land
(zeitunabhängig)
Kür-
zel
Erg.-
zung
Null-
satz
Erg.-
zung
ermäßig-
ter Satz
Erg.-
zung
Normal-
Satz
Belgien BE 820 ja 010 1 % 851 21 %
Dokument: 0906003 Seite 217 von 608
060
120
6 %
12 %
Bulgarien * BG - nein 894 7 % 891 20 %
Dänemark DK 821 ja - - 250 25 %
Deutschland DE - nein 070 7 % 853
890
16 %
19 %
Estland EE - nein 302 9 % 860
307
18 %
20 %
Finnland FI - -
889
837
845
8 %
12 %
17 %
838 22 %
Frankreich FR 839 ja 021
055
2,1 %
5,5 % 196 19,6 %
Griechenland EL - nein 883
884
4,5 %
9 % 885 19 %
Irland IE 823 ja 025
135
2,5 %
13,5 % 301 21,5 %
Italien IT - nein
824
849
850
4 %
10 %
16 %
200 20 %
Lettland LV - nein 303 10 % 304 21 %
Litauen LT - nein 857 9 % 305 19 %
Luxemburg LU - nein 030
826
3 %
6 %
828
830
12 %
15 %
Malta MT - nein 871 5 % 887 18 %
Niederlande NL - nein 827 6 % 854 19 %
Dokument: 0906003 Seite 218 von 608
Österreich AT - nein 835 10 % 836 20 %
Polen PL - nein 875 7 % 876 22 %
Portugal PT - nein 050 5 % 898
300
20 %
30 %
Rumänien * RO - nein 892 9 % 893 19 %
Schweden SE 841 ja 842
852
12 %
6 % 844 25 %
Slowakei SK - nein 896 10 % 878 19 %
Slowenien SI - nein 869 8,5 % 870 20 %
Spanien ES - nein 847
848
4 %
7 % 846 16 %
Tschechien CZ - nein 897 9 % 879 19 %
Ungarn HU - nein 895
306
5 %
18 %
886
868
20 %
25 %
Vereinigtes Königreich GB 822 ja 882 5 % 899 15 %
Zypern CY - nein 873 5 % 881 15 %
*) Neues EU-Land, gültig ab 1.01.2007
Zeitabhängige EG-Steuersatzschlüssel
Auf die folgende Steuersatztabelle mit zeitabhängigen Schlüsseln greifen Sie zu, wenn Sie
individuelle Konten mit Steuersätzen anderer EU-Staaten einrichten wollen:
EU-Land
(zeitabhängig)
Kür-
zel
Erg.-
zung
Null-
satz
Erg.-
zung
ermäßig-
ter Satz
Erg.-
zung
Normal-
Satz
Belgien BE 630 ja
634
631
632
1 %
6 %
12 %
633 21 %
Dokument: 0906003 Seite 219 von 608
Dänemark DK 640 ja - - 641 25 %
Deutschland DE - nein 740 7 % 741 19 %
Estland EE - nein 715 9 % 716 18 % /
20 %
Finnland FI - - 760
762
8 %
17 % 761 22 %
Frankreich FR 664 ja 660
661
2,1 %
5,5 % 662 19,6 %
Griechenland EL - nein 670
671
4,5 %
9 % 672 19 %
Irland IE 680 ja 681
683
2,5 %
13,5 % 684 21,5 %
Italien IT - nein
690
691
692
4 %
10 %
16 %
693 20 %
Lettland LV - nein 725 10 % 726 21 %
Litauen LT - nein 705 9 % 706 19 %
Luxemburg LU - nein 700
701
3 %
6 %
702
703
15 %
12 %
Malta MT - nein 780 5 % 781 18 %
Niederlande NL - nein 710 6 % 711 19 %
Österreich AT - nein 750 10 % 751 20 %
Polen PL - nein 790 7 % 791 22 %
Portugal PT - nein 720 5 % 721
722
20 %
30 %
Dokument: 0906003 Seite 220 von 608
Schweden SE 770 ja 771
774
12 %
6 % 773 25 %
Slowakei SK - nein 735 10 % 736 19 %
Slowenien SI - nein 765 8,5 % 766 20 %
Spanien ES - nein 733
730
4 %
7 % 731 16 %
Tschechien CZ - nein 745 9 % 746 19 %
Ungarn HU - nein 755 5 % 756 25 %
Vereinigtes Königreich GB 650 ja 652 5 % 651 15 %
Zypern CY - nein 785 5 % 786 15 %
Verwendung von Passivkonten
Alle Steuerbeträge, die sich auf Grund der Buchungen mit dem BU-Schlüssel 10/60 bzw.
Aktivkonten mit der Funktion AM 62xxx/63xxx (in anderen EU-Ländern steuerpflichtige
Lieferungen) ergeben, werden standardmäßig auf das Konto mit der Sammelfunktion S 62000
gebucht.
Für die Aktivfunktionen AM 64xxx/65xxx werden die Konten auf das Konto mit der
Sammelfunktion S 64000 gebucht.
Hinweis:
Sofern Sie eine differenzierte Sammlung der Steuer im anderen EU-Land vornehmen wollen,
können Sie sich individuell für jeden Steuersatz und jedes EU-Land ein derartiges
Sammelkonto mit der entsprechenden zeitunabhängigen Funktionsergänzung einrichten.
3.3.5 Funktionstabelle Aktivfunktionen für Drittländer
Aktivfunktion Programmfunktion Beschreibung
Drittländer Typ Haupt-
Funkt.
Ergän-
zung
In BRD nicht steuerbare
Lieferung und sonstige
Leistung in Drittländer
AM 62 000
Hier werden die im Inland nicht steuerbaren Lieferungen und
sonstigen Leistungen mit Netto-Betrag gebucht, die im
Drittland steuerpflichtig sind. Die Aktivfunktion AM 62000 ist
Dokument: 0906003 Seite 221 von 608
(gültig ab 01.01.2003) im Standardkontenrahmen enthalten: SKR 03, Konto AM
8338, SKR 04, Konto AM 4338.
Der Ausweis in der deutschen UStVA erfolgt in der Kennzahl
45 (Nicht steuerbare Umsätze). Im EG-Journal finden
Buchungen auf Konten mit diesen Funktionen keine
Berücksichtigung.
In BRD nicht steuerbare
Lieferung und sonstige
Leistung in Drittländer
(gültig ab 01.01.2003)
AM 63 000
Diese Funktion arbeitet wie die Aktivfunktion AM 62000.
Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2) ein
bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von Ihnen
festgelegten Konten gebucht werden. Konten mit dieser
Funktion werden standardmäßig nicht eingerichtet. Sie können
sich individuell Konten mit dieser Funktion definieren.
3.3.6 Funktionstabelle Aktivfunktionen für Pauschalierer
Umsatzsteuer-Artenschlüssel M und SKR 14 gespeichert?
Nach § 24 UStG erfolgt die Umsatzbesteuerung der im Rahmen eines land- und
forstwirtschaftlichen Betriebes (LuF) ausgeführten Umsätze nach Durchschnittssätzen
(Pauschalierung). Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Pauschalierung gegeben,
haben Sie in den Mandantendaten, Umsatzsteuerarten-Schlüssel M gespeichert. Der
Umsatzsteuer-Artenschlüssel M (Pauschalierer) ist ausschließlich in Kombination mit dem 7-
stelligen (bzw. 8-stelligen) land- und forstwirtschaftlichen Kontenrahmen SKR 14 zulässig.
Hinweis:
Der Umsatzsteuer-Artenschlüssel M steuert beim Pauschalierer die Abweichungen zur
Regelbesteuerung, zum Beispiel die abweichende Zuordnung von S- zu entsprechenden AV-
/AM-Funktionen, zum Beispiel AV 30xxx/S 55xxx, AM 80xxx/S 68xxx. Es ist nur der SKR
14 zulässig. Gleichzeitig sind bestimmte Funktionen beim Pauschalierer nicht zugelassen.
Aktivfunktion Typ Programmfunktion Beschreibung
Pauschalierer Haupt-
Funkt.
Ergän-
zung
Automatische Vorsteuerrechnung
LuF (und Zusatzfunktion V) AV 30
xxx
001
002
003
009
050
055
070
090
107
Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-
Betrag der Prozentsatz errechnet und gebucht, der
durch den Schlüssel der Steuersatztabelle festgelegt
ist. Die Steuer wird auf das Sammelkonto mit der
Funktion S (nicht abziehbare Vorsteuer LuF)
gebucht.
Dokument: 0906003 Seite 222 von 608
160
190
Automatische Vorsteuererrechnung
LuF mit Faktor 2 (und
Zusatzfunktion V)
AV 31
xxx
001
002
003
009
050
055
070
090
107
160
190
Neben der automatischen Errechnung der Vorsteuer
wird zusätzlich auf Grund eines Faktors 2, den Sie
erfassen, ein bestimmter Prozentsatz des Netto-
Betrages auf von Ihnen festgelegte Konten gebucht.
Bei Funktion AV 31000 wird keine Vorsteuer
errechnet. Sie ist im SKR nicht enthalten und kann
nur individuell eingerichtet werden.
Reduzierte automatische
Vorsteuerrechnung LuF (und
Zusatzfunktion V) (gültig ab
01.04.1999 bis 31.12.03)
AV 32
xxx
001
160
Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-
Betrag der Prozentsatz errechnet und gebucht, der
durch den Schlüssel der Steuersatztabelle festgelegt
ist. Die Steuer wird auf das Sammelkonto (nicht
abziehbare Vorsteuer LuF) gebucht. Zusätzlich zur
Grundbuchung erfolgt eine abgeleitete Buchung, die
einer Direktbuchung auf dem Vorsteuersammelkonto
mit 50% vom aktuellen Steuersatz auf der
Gegenseite entspricht.
Gegenkonto ist das Konto, aus dem die Vorsteuer
herausgerechnet wird. Ihr Buchungstext wird am
Ende mit dem Standardtext Red-VorSt. ergänzt.
Eine Skontobuchung mit der Funktion AV 32xxx ist
nicht zulässig, sonst wird der gesamte Buchungssatz
abgelehnt. Einrichtungsbeispiel Fach 3, Kap. 5.6,
Handbuch FIBU bis 2003.
Bauleistungen eines im Inland
ansässigen Unternehmens 19 % (7
%) Vorsteuer und 19 (7) %
Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 UStG (gültig ab
01.01.2005)
AV 46
xxx
001
002
190
160
070
Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom erfassten
Netto-Betrag der deutsche Regelsteuersatz ab
Belegdatum 01.01.2007 von 19% bei
Steuersatzschlüssel 001 (bzw. Steuersatzschlüssel
190) und der ermäßigte Steuersatz von 7% bei
Steuersatzschlüssel 002 (bzw. Steuersatzschlüssel
070) errechnet. Die geschuldete Umsatzsteuer wird
auf ein Konto mit der Sammelfunktion S 66190
(19%) bzw. S 66070 (7%) automatisch gebucht.
Die anrechenbare Vorsteuer fließt auf ein Konto mit
der Sammelfunktion S 46190 (19%) bzw. mit der
Sammelfunktion S 46070 (7%). Der Ausweis in der
UStVA erfolgt in der Kennzahl 84
(Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 85
(Steuerbetrag). In Kennzahl 67 werden die
Dokument: 0906003 Seite 223 von 608
entsprechenden Vorsteuerbeträge nach § 13b UStG
ausgewiesen.
Leistungen, für die der
Leistungsempfänger die Steuer
nach § 13b UStG schuldet 16 (7) %
nicht abziehbarer Vorsteuer und 16
(7) % Umsatzsteuer (gültig ab
1.01.02 bis 31.12.04)
AV 46
xxx
001
002
070
160
Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom erfassten
Netto-Betrag der deutsche Regelsteuersatz ab
Belegdatum 01.01.2002 von 16% bei
Steuersatzschlüssel 001 (bzw. Steuersatzschlüssel
160) und der ermäßigte Steuersatz von 7% bei
Steuersatzschlüssel 002 (bzw. Steuersatzschlüssel
070) errechnet. Die Umsatzsteuer wird auf ein
Konto mit der Sammelfunktion S 66160 (16%) bzw.
S 66070 (7%) automatisch gebucht. Die nicht
abziehbare Vorsteuer LuF fließt auf ein Konto mit der
Sammelfunktion S 58160 (16%) bzw. S 58070
(7%).
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl
54 (Umsätze 16% nach § 13b UStG) bzw. Kennzahl
55 (Umsätze 7% nach § 13b UStG).
Steuerpflichtiger
innergemeinschaftlicher Erwerb LuF
(gültig ab 01.01.1993)
AV 54
xxx
001
002
190
160
070
Auf Grund dieser Funktion wird von dem erfassten
Netto-Betrag der Normalsatz für Deutschland von
19% bei Steuersatzschlüssel 001 bzw. der
ermäßigte Steuersatz von 7% bei
Steuersatzschlüssel 002 errechnet. Die Erwerbsteuer
(Umsatzsteuer) wird auf ein Konto mit der
Sammelfunktion S 74190 (19%) bzw. S 74070
(7%) automatisch gebucht. Die anrechenbare
Vorsteuer fließt auf das Konto mit der
Sammelfunktion S 54190 (19%) bzw. S 54070
(7%).
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl
89 "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe
zum Steuersatz von 19 v. H." und in der Kennzahl
93 "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe
zum Steuersatz von 7 v. H.".
In der Kennzahl 61 "Vorsteuerbeträge aus dem
innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen"
erfolgt der Ausweis der Vorsteuer. Zusätzlich erfolgt
jeweils ein Ausweis im EG-Journal.
Steuerpflichtiger
innergemeinschaftlicher Erwerb LuF
mit Faktor 2 (gültig ab 01.01.1993)
AV 55
xxx
001
002
190
Diese Funktion arbeitet wie die Funktion AV 54 xxx.
Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2)
ein bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von
Ihnen festgelegten Konten gebucht werden. Diese
Funktion wird standardmäßig nicht eingerichtet und
Dokument: 0906003 Seite 224 von 608
160
070
kann von Ihnen individuell auf Konten gespeichert
werden.
Der Ausweis in der UStVA erfolgt in den
Kennzahlen 61, 93 und Kennzahl 89 (siehe
Funktion AV 54xxx). Zusätzlich erfolgt der Ausweis
im EG-Journal.
Automatische Vorsteuerrechnung
LuF z. B. Hofumsätze (und
Zusatzfunktion V)
AV 56
xxx
001
002
003
190
160
107
090
070
Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-
Betrag der Prozentsatz errechnet und gebucht, der
durch den Schlüssel der Steuersatztabelle festgelegt
ist. Die Steuer wird auf das Sammelkonto mit der
Funktion S 30xxx (abziehbare Vorsteuer LuF, zum
Beispiel Hofumsätze) gebucht.
Umsätze land- und
forstwirtschaftliche Betriebe § 24
Abs. 1 Nr. 2 UStG (und
Zusatzfunktion M)
AM 69
xxx
006
464
463
Auf Grund dieser Funktion, Kap. 3.3.2
Steuersatztabelle, wird aus dem Brutto-Betrag die
Umsatzsteuer, zum Beispiel 19% USt und USt-
Vergütung, zum Beispiel 10,7% ab 1.01.07
herausgerechnet und gebucht. Der Prozentsatz wird
durch den Schlüssel xxx aus der Steuersatztabelle
festgelegt (zum Beispiel 006).
Die Steuerbeträge werden auf die Sammelkonten mit
den Funktionen S 69xxx bzw. S 49xxx (oder S
69000 bzw. S 49000) gebucht. Die Differenz wird
als Steuer in Kennzahl 80 UStVA ausgewiesen.
Einrichtungsbeispiel: Fach 4, Kap. 5.4 Pauschalierer.
Automatische Umsatzsteuer LuF
und unberechtigt ausgewiesene
Umsatzsteuer (UStVA-Kz. 69)
AM 71
xxx
008
503
501
Auf Grund dieser Funktion werden automatisch zwei
Buchungen ausgelöst. Aus dem erfassten Brutto-
Betrag wird der volle Steuersatz von 10,7% USt
herausgerechnet und auf das Sammelkonto mit der
Funktion Umsatzsteuer nicht abführbar gebucht. In
der abgeleiteten Buchung wird der Betrag der
unberechtigt ausgewiesenen Umsatzsteuer ermittelt
(19% - 10,7% = 8,3%). Die Differenz wird als
Steuer in Kennzahl 69 UStVA ausgewiesen.
Steuerpflichtige Umsätze, für die
der Leistungsempfänger die Steuer
schuldet nach § 13b Abs. 1 Satz 1
Nr. 1-5 UStG (gültig ab
01.01.2005)
AM 72 000
Buchungen beim Leistungserbringer (Netto-
Buchung ohne Steuerrechnung) auf Konten mit der
Aktivfunktion bzw. mit dem Standard-
Umsatzsteuerschlüssel 46 (Generalumkehrschlüssel
86) werden in der UStVA ausgewiesen (Kennzahl
60).
Dokument: 0906003 Seite 225 von 608
Automatische
Umsatzsteuerrechnung LuF
Hofumsätze
AM 73
xxx
001
002
190
160
070
Analog Funktion AV 56xxx. Statt Vorsteuer wird
Umsatzsteuer auf das Sammelkonto mit der Funktion
S 80xxx errechnet und gebucht.
Innergemeinschaftliche Lieferungen
LuF an Abnehmer mit USt-IdNr. AM 78
xxx
003
107
090
Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-
Betrag der Prozentsatz errechnet und gebucht, der
durch den Schlüssel der Steuersatztabelle festgelegt
ist. Die Steuer wird auf das Sammelkonto mit der
Funktion Umsatzsteuer nicht abführbar LuF (S
68xxx) gebucht.
Der Ausweis der Bemessungsgrundlage erfolgt in der
UStVA-Kennzahl 77 "Lieferungen in das übrige
Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr.".
Die Funktion ist nur im SKR 14 enthalten und muss
in den anderen SKR individuell angelegt werden.
Automatische
Umsatzsteuerrechnung LuF (und
Zusatzfunktion M)
AM 80
xxx
003
009
107
090
055
050
Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-
Betrag der Prozentsatz errechnet und gebucht, der
durch den Schlüssel der Steuersatztabelle festgelegt
ist. Die Steuer wird auf das Sammelkonto mit der
Funktion Umsatzsteuer nicht abführbar LuF (S
68xxx) gebucht. Die Funktion ist nicht im SKR
enthalten und muss individuell angelegt werden.
Automatische
Umsatzsteuerrechnung LuF mit
Faktor 2 (und Zusatzfunktion M)
AM 81
xxx
003
009
107
090
055
050
Neben der Errechnung der nicht abführbaren
Umsatzsteuer LuF wird zusätzlich auf Grund eines
Faktors 2, den Sie erfassen, ein bestimmter
Prozentsatz des Netto-Betrages auf von Ihnen
festgelegte Konten gebucht. Erfassen Sie die
Funktion AM 81000, erfolgt keine
Umsatzsteuerbuchung.
Die Funktion ist nicht im SKR enthalten und muss
individuell angelegt werden.
Erlöse USt-frei ohne
Vorsteuerabzug (und
Zusatzfunktion M)
AM 83 000
Beträge werden auf Grund dieser Funktion in der
Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen
(Kennzahl 48). Faktor 2-Eingabe ist möglich. Siehe
Funktion AM 89000.
Dokument: 0906003 Seite 226 von 608
Erlöse USt-frei ohne
Vorsteuerabzug nicht EU-Land (und
Zusatzfunktion M) (gültig ab
01.01.07)
AM 83
xxx
510
512
Wie AM 83000. In der Umsatzsteuer-
Voranmeldung, Kennzahl 48, werden die Beträge
zusammengefasst, in der Umsatzsteuererklärung
entsprechend der Funktionsergänzung (siehe
Steuersatztabelle Erlöse USt-freiKap. 3.3.2)
differenziert ausgewiesen.
Erlöse USt-frei ohne
Vorsteuerabzug mit Faktor 2 (und
Zusatzfunktion M)
AM 89 000
Beträge werden auf Grund dieser Funktion in der
UStVA ausgewiesen (Kennzahl 48) und zusätzlich
wird auf Grund eines Faktors 2, den Sie erfassen, ein
bestimmter Prozentsatz des Betrages auf von Ihnen
festgelegte Konten gebucht (vgl. Funktion AM
83000).
Erlöse USt-frei ohne
Vorsteuerabzug mit Faktor 2 nicht
EU-Land (und Zusatzfunktion M)
(gültig ab 01.01.07)
AM 89
xxx
510
512
Wie AM 89000. In der Umsatzsteuer-
Voranmeldung, Kennzahl 48, werden die Beträge
zusammengefasst, in der Umsatzsteuererklärung
entsprechend der Funktionsergänzung (siehe
Steuersatztabelle Erlöse USt-freiKap. 3.3.2)
differenziert ausgewiesen.
4 So richten Sie Umsatzsteuerschlüssel ein - 50-59
4.1 Umsatzsteuerschlüssel einrichten
Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Kapitel basieren auf 4-stelligen Sachkonten. Haben Sie in
den Mandantendaten, die Kontonummernerweiterung erfasst Fach 2, Kap. 3.2, erfassen Sie
die Konten entsprechend.
4.1.1 Wann Umsatzsteuerschlüssel einrichten?
Für Buchungen mit dem Regelsteuersatz bzw. ermäßigten Steuersatz stehen neben den
Automatikkonten die Standard Umsatzsteuerschlüssel 1 bis 9 zur Verfügung Fach 4. Für
Steuersätze, die standardmäßig keinen Schlüssel haben, zum Beispiel 9 %, kann es sinnvoll
sein, einen individuellen Steuerschlüssel einzurichten. Was Sie bei der Einrichtung mit zum
Beispiel DATEV Kanzlei-Rechnungswesen beachten müssen, finden Sie in Kap. 1.3 FIBU-
Funktionen erfassen beschrieben.
Hinweis:
Sie können individuelle Steuerschlüssel auch kanzleimäßig hinterlegen. Dazu müssen Sie einen
Kanzlei-Basis-SKR erfassen Fach 2, Kap. 3.4.1.
Kanzlei-Steuerschlüssel aus dem Rechenzentrum
Kanzlei-Steuerschlüssel können Sie nicht am PC, sondern müssen Sie im DATEV-
Rechenzentrum einrichten. Wenn Sie Kanzlei-Steuerschlüssel einrichten oder ändern
möchten, übermitteln Sie diesen an das DATEV-Rechenzentrum. Nach erfolgter Verarbeitung
im Rechenzentrum übertragen Sie die Kanzlei-Steuerschlüssel unter Bestand | Daten
holen | Kanzleidaten aus dem Rechenzentrum Fach 2, Kap. 3.4.5.
Dokument: 0906003 Seite 227 von 608
4.1.2 Eingabe
Individuelle Umsatzsteuerschlüssel erfassen
So gelangen Sie zum Dialogfenster Steuerschlüssel
Voraussetzung: Die Voraussetzungen für die Erfassung individueller Funktionen sind
erfüllt Kap. 1.3 FIBU-Funktionen erfassen.
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Steuerschlüssel.
Das Dialogfenster Steuerschlüssel mit den Steuerschlüsseln, die für den Mandanten
gelten, wird angezeigt.
2. Erfassen Sie den Umsatzsteuerschlüssel.
3. Wählen Sie aus den Listen Hauptfunktionstyp, Hauptfunktion und
Funktionsergänzung die gewünschten Einträge.
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Übernehmen.
Der Steuerschlüssel wird angelegt und in die Anzeige übernommen.
Sind Ihre Daten verarbeitet, werden alle gespeicherten individuellen Funktionen nach
Eingabe oder Änderung einer Funktion im Funktionsplan automatisch bestätigt.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Dokument: 0906003 Seite 228 von 608
Hinweis:
Um die gespeicherten individuellen Umsatzsteuerschlüssel zu prüfen, können Sie jederzeit
zusätzlich zur automatischen Ausgabe einen Funktionsplan anfordern Kap. 1.4.
Funktionsnummern
Die Funktion ist 5-stellig: Hauptfunktion 2-stellig, Funktionsergänzung 3-stellig. Die
Beschreibung können Sie der Funktionstabelle für Aktivfunktionen entnehmen Kap. 3.3.1.
Sind in der Tabelle die letzten drei Stellen der Funktionsnummer mit xxx gekennzeichnet,
setzen Sie dafür einen Schlüssel aus der Steuersatztabelle ein Kap. 3.3.2.
Worauf Sie achten sollten!
Für individuelle Umsatzsteuerschlüssel gelten die gleichen Buchungsregeln wie für die
Standard-Steuerschlüssel.
Hinweis:
Die individuellen (Kanzlei-) Umsatzsteuerschlüssel sind nicht 1-stellig, sondern stets 2-stellig
und daher im Buchungssatz an der 7. und 6. Stelle des Gegenkontos zu erfassen.
4.1.3 Mit individuellen Berichtigungsschlüsseln buchen - 70-79
Buchungen mit individuellen (Kanzlei-) Umsatzsteuerschlüsseln können Sie nicht über die
Standard-Berichtigungsschlüssel korrigieren, sondern über individuelle Berichtigungsschlüssel.
Die individuellen Berichtigungsschlüssel sind am Standard-Berichtigungsschlüssel 2
(Generalumkehr) angelehnt und sind zweistellig.
Individueller USt-Schlüssel + 2
Individuelle Berichtigungsschlüssel brauchen Sie nicht eigens einzurichten. Sie addieren
einfach zu Ihrem individuellen Umsatzsteuerschlüssel, zum Beispiel 51 = Landwirtschaftlicher
Steuersatz die 2 = 71, Generalumkehrschlüssel dazu und können so im Gegenkonto mit dem
individuellen Berichtigungsschlüssel berichtigen.
Beispiel: Wenn Sie mit dem individuellen Umsatzsteuerschlüssel 51 fehlerhaft gebucht haben,
können Sie berichtigen:
Generalumkehr über Berichtigungsschlüssel 71
Achtung:
Ihre Auswertungen werden falsch!
Bei der Berichtigung mit individuellen Berichtigungsschlüsseln müssen Sie die 2. Stelle Ihres
individuellen Umsatzsteuerschlüssels mitführen, sonst werden Ihre Auswertungen falsch!
4.1.4 Beispiel: Wareneingang landwirtschaftliche Betriebe
Sachfall
Eingangsrechnung nach § 24 UStG für landwirtschaftliche Betriebe vom 05.01.2009.
Netto 1.000 Euro
Dokument: 0906003 Seite 229 von 608
10,7 % USt 107 Euro
Brutto 1.107 Euro
Sie gehen analog der Einrichtung der individuellen Umsatzsteuerschlüssel vor Kap. 4.1.2.
So erfassen Sie für den landwirtschaftlichen Steuersatz einen individuellen
Vorsteuerschlüssel 52 mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
Buchung
Buchung der Eingangsrechnung, Re.-Nr. 123, vom 05.01.2009:
1. Einreichung: Euro-Betrag falsch:
2. Einreichung: Generalumkehr und gleichzeitig Eingabe der richtigen Buchung:
Tipp: Sie können auch bei individuellen Umsatzsteuerschlüsseln mit der Hauptfunktion 30xxx
bzw. 80xxx die Skonti automatisch über die Skontospalte buchen. Für Steuersätze, für die
im Kontenrahmen keine Skontosammelkonten (SAV/SAM) enthalten sind, zum Beispiel für den
landwirtschaftlichen Steuersatz, richten Sie die Skontosammelkonten individuell ein Fach 4,
Kap. 2.2.3 Individuelle Skontosammelkonten einrichten.
Dokument: 0906003 Seite 230 von 608
4.2 So richten Sie Faktor 2 auf Umsatzsteuerschlüsseln ein
Der Faktor 2 stellt die Einrichtung einer individuellen Aktivfunktion auf einem individuellen
Umsatzsteuerschlüssel dar. Er bewirkt, dass beim Buchen mit diesem individuellen
Umsatzsteuerschlüssel automatisch eine weitere Buchung aus der Grundbuchung abgeleitet
wird.
Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Kapitel basieren auf 4-stelligen Sachkonten. Haben Sie in
den Mandantendaten die Kontonummernerweiterung erfasst Fach 2, Kap. 3.2
Kontonummernlänge erfassen, erfassen Sie die Konten entsprechend.
4.2.1 Wann Faktor 2 einrichten?
Sie können individuelle Steuerschlüssel auch kanzleimäßig hinterlegen. Dazu müssen Sie einen
Kanzlei-Basis-SKR anlegen.
Kanzlei-Steuerschlüssel aus dem Rechenzentrum
Als Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen können Sie Kanzlei-Funktionen und
damit auch Kanzlei-Steuerschlüssel nicht am PC einrichten. Richten Sie Ihre Kanzlei-
Programmdaten und Kanzlei-Funktionen zum Beispiel über die freie Kennziffer-/Werterfassung
in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ein Fach 2, Kap. 3.4 Kanzlei-Stammdaten für mehrere
Mandanten nutzen, können Sie diese anschließend, zum Beispiel die Kanzlei-Steuerschlüssel
unter Bestand | Daten holen | Kanzleidaten aus dem DATEV-Rechenzentrum nach
Kanzlei-Rechnungswesen übertragen Fach 2, Kap 3.4.5 Kanzleidaten mit Kanzlei-
Rechnungswesen aus dem Rechenzentrum holen.
4.2.2 Eingabe
Faktor 2 auf USt-Schlüsseln erfassen
So gelangen Sie zum Dialogfenster Steuerschlüssel
Voraussetzung: Die Voraussetzungen für die Erfassung individueller Funktionen sind
erfüllt Kap. 1.3 FIBU-Funktionen erfassen.
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Steuerschlüssel.
Das Dialogfenster Steuerschlüssel mit den Steuerschlüsseln zum Beispiel 50 und 51,
die für den Mandanten gelten, wird angezeigt.
Dokument: 0906003 Seite 231 von 608
2. Erfassen Sie den Umsatzsteuerschlüssel.
Ist der Faktor 2 gespeichert, erfassen Sie den individuellen Umsatzsteuerschlüssel bei
der Grundbuchung im Feld Gegenkonto, um den Faktor 2 zu aktivieren.
3. Wählen Sie aus den Listen Hauptfunktionstyp, Hauptfunktion und
Funktionsergänzung die gewünschten Einträge, indem Sie zum Beispiel die
gewünschte Faktor 2-Funktion AV (Automatische Vorsteuer) mit der Hauptfunktion 31
(Vorsteuer F2) und dem Normalsatz 001 erfassen.
4. Erfassen Sie in den Feldern Faktor 2, Konto 1 und Konto 2 die entsprechenden Werte
für die Faktor-2-Buchung.
Faktor 2: In das Eingabefeld Faktor 2 erfassen Sie den maximal 5-stelligen Faktor.
Die letzten zwei Stellen sind stets Nachkommastellen, sie müssen gegebenenfalls mit
Nullen (Füllnull) aufgefüllt werden (zum Beispiel 4-stellige Eingabe 3000 = 30,00). Der
Faktor bezieht sich immer auf den Netto-Betrag der Grundbuchung.
Dokument: 0906003 Seite 232 von 608
Konto 1 und Konto 2: In die nächsten beiden Felder Konto 1 und Konto 2 erfassen
Sie die Konten, die bei der abgeleiteten Buchung angesprochen werden sollen. In das
erste Eingabefeld erfassen Sie das Sachkonto Konto 1. Es wird seitengleich mit dem
Konto der Grundbuchung bebucht, aus dem die Umsatzsteuer gerechnet wird. In das
Eingabefeld Konto 2 erfassen Sie das Sachkonto, das das Gegenkonto zu Konto 1
darstellt. Auf Konto 1 und Konto 2 können sowohl Aktivfunktionen als auch andere
Funktionen liegen. Es darf jedoch kein weiterer Faktor 2 auf Konto 1 oder Konto 2
liegen. Richten Sie auf Konto 1 oder Konto 2 trotzdem einen weiteren Faktor 2 ein,
führt das Programm keine weitere Faktor 2-Buchung durch.
- oder -
Soll das Konto der Grundbuchung, aus dem die Steuer gerechnet wird, gleichzeitig das
Konto (= Konto 1) der abgeleiteten Buchung sein, erfassen Sie in Konto 1 den
Schlüssel 0000. In das Eingabefeld Konto 2 erfassen Sie das Sachkonto, das das
Gegenkonto zu Konto 1 darstellt.
- oder -
Soll das Konto der Grundbuchung, aus dem die Steuer gerechnet wird, gleichzeitig
Gegenkonto (= Konto 2) der abgeleiteten Buchung sein, erfassen Sie in Konto 2 den
Schlüssel 0000. In das Eingabefeld Konto 1 erfassen Sie das Sachkonto, das das
Gegenkonto zu Konto 2 darstellt (siehe Beispiel).
5. Klicken Sie auf die Schaltfläche Übernehmen.
Der Steuerschlüssel mit Faktor 2 wird angelegt und in die Anzeige übernommen.
Sind Ihre Daten verarbeitet, werden alle gespeicherten individuellen Funktionen nach
Eingabe oder Änderung einer Funktion mit einem Funktionsplan automatisch bestätigt.
Bei automatischer Ausgabe im DATEV-Rechenzentrum wird der Funktionsplan zweifach
(1 Original und 1 Duplikat) gedruckt.
6. Um den Faktor 2 zu aktivieren, erfassen Sie den individuellen Umsatzsteuerschlüssel in
der Grundbuchung im Feld Gegenkonto.
Die abgeleitete Buchung wird unter dem gleichen Belegdatum und der gleichen
Belegnummer wie die ursprüngliche Buchung durchgeführt. Der Buchungstext der
Grundbuchung wird ebenfalls übernommen. Die Kostenstelle der Grundbuchung wird
jedoch in die abgeleitete Buchung nicht übernommen.
7. Individuelle Umsatzsteuerschlüssel können Sie am PC nicht löschen. Reichen Sie den
Vorlauf mit dem individuellen Umsatzsteuerschlüssel im DATEV-Rechenzentrum zur
Verarbeitung ein, löschen Sie ihn dort, zum Beispiel über die freie Kennziffer-
/Werterfassung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen und aktualisieren Sie
anschließend den Bestand am PC über Daten holen.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Funktionsnummer
Dokument: 0906003 Seite 233 von 608
Die Funktion für Faktor 2-Funktionen ist 5-stellig: Hauptfunktion 2-stellig, Funktionsergänzung
3-stellig. Die Beschreibung können Sie der Funktionstabelle für Aktivfunktionen entnehmen
Kap. 3.3.1. Sind in der Tabelle die letzten drei Stellen der Faktor 2-Funktion mit xxx
gekennzeichnet, setzen Sie dafür einen Schlüssel aus der Steuersatztabelle ein Kap. 3.3.2.
Mögliche Funktionen für den Faktor 2 sind: 31xxx AV mit Faktor 2, 81xxx AM mit Faktor 2,
88000 Erlöse USt-frei mit Vorsteuer-Abzug und Faktor 2, 89000 Erlöse USt-frei ohne
Vorsteuer-Abzug und Faktor 2. Die Eingabe des Schlüssels 000 ist möglich.
Wann welches Faktor 2-Verfahren?
Das automatische Faktor 2-Verfahren auf individuellen Umsatzsteuerschlüsseln wenden Sie an,
wenn ein steuerlicher Sachverhalt für diverse Konten zutrifft, zum Beispiel im Fall der
"Aufzuteilenden Vorsteuer", wenn eine automatische Buchung der Vorsteuer in einen
anrechenbaren und einen nicht anrechenbaren Vorsteueranteil gewünscht ist, zum Beispiel bei
einem Gebäude, das sowohl betrieblich genutzt als auch vermietet wird (USt-frei).
Das automatische Faktor 2-Verfahren auf Konten wenden Sie an, wenn ein Sachverhalt auf
ganz bestimmte Konten zutrifft, zum Beispiel ist es in der Kfz-Branche üblich, die
Erlösbuchungen über einen gleich bleibenden Faktor mit der damit verbundenen
Wareneinsatzbuchung zu verknüpfen, Kap. 3.2.3 bzw. bei Trennung der Entgelte Fach 4, Kap.
5.3 Fragen zur Trennung der Entgelte.
5 So richten Sie Passivfunktionen ein - S
Passivfunktionen bewirken, dass bestimmte Beträge auf einem Konto gesammelt werden.
Daher werden sie auch als Sammelfunktionen S bezeichnet.
Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Kapitel basieren auf 4-stelligen Sachkonten. Haben Sie in
den Mandantendaten die Kontonummernerweiterung erfasst Fach 2, Kap. 3.2, erfassen Sie
die Konten entsprechend.
5.1 Wann Passivfunktionen einrichten?
Häufig werden für die folgenden Fälle individuelle Passivfunktionen eingerichtet:
o Umsatzsteuersammelkonten
Es gibt Passivfunktionen, die bei Verwendung von Umsatzsteuerschlüsseln oder
Automatikkonten die Umsatzsteuerbeträge auf dem Konto sammeln, dem die Funktion
zugeordnet ist. In den DATEV-Standardkontenrahmen SKR sind meist nur Vorsteuer-
und Umsatzsteuersammelkonten für den vollen und den ermäßigten Steuersatz
vorgesehen. Für weitere Steuersätze können Sie individuelle
Umsatzsteuersammelkonten einrichten.
o Besteuerung nach Durchschnittssätzen (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG)
Bei Besteuerung nach Durchschnittssätzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse können
Sie den Ausweis in der UStVA, Kennzahlen 76 und 80, über individuelle Funktionen
einrichten. Für dieses Verfahren benötigen Sie die Aktivfunktion AM 69xxx und die
beiden Passivfunktionen S 69xxx bzw. S 49xxx. Die Aktivfunktion errechnet aus dem
Brutto-Betrag zum Beispiel die 19 %ige Umsatzsteuer und bildet einen Buchungssatz
für die pauschale Vorsteuer in Höhe von 10,7 % (gültig ab 01.01.2007). Konto und
Gegenkonto der vom Programm erzeugten Buchungen bestimmen Sie über die
Passivfunktionen.
Dokument: 0906003 Seite 234 von 608
Die eine Sammelfunktion weist die errechnete Umsatzsteuer mit 19 % sowie die
errechnete Vorsteuer mit 10,7 % aus (Hauptfunktion S 69xxx). Die zweite
Sammelfunktion bucht die Umsatzsteuervergütung (Hauptfunktion S 49xxx).
Buchungen auf Konten mit diesen Funktionen können Sie auch über individuelle
Kontenbeschriftungen, verdichten Fach 2, Kap. 4.1.1.
Tipp: Sie finden Einrichtungsbeispiele für die Besteuerung nach Durchschnittssätzen für
landwirtschaftliche Erzeugnisse in Fach 4, Kap. 5.4 Fragen zur land- und
forstwirtschaftlichen Buchführung.
o Debitoren- und Kreditorensammelkonten
Besonders interessant ist die individuelle Erfassung von Sammelkonten für die
Debitoren- und Kreditorenkonten. Sie können durch Eingabe individueller
Passivfunktionen für die Personenkonten zusätzliche Hauptkonten einrichten und
bestimmen, welche Gruppenkennziffern (Gruppen 1 - 9) auf welchen Konten
zusammengefasst werden sollen.
o Skonti automatisch über Skontospalte buchen
Sie können für die Standard-Steuerschlüssel weitere automatische
Skontosammelkonten (SAV/SAM) individuell einrichten bzw. die automatischen
Skontosammelkonten des Standardkontenrahmens ändern. Um Skonti automatisch
über die Skontospalte zu buchen, können auch für die individuellen
Umsatzsteuerschlüssel (50-59) mit der Hauptfunktion AV 30xxx, AM 80xxx bzw. AV
54xxx Skontosammelkonten (SAV/SAM) individuell eingerichtet werden.
Es gelten die Grundregeln für Skontobuchungen über Skontospalte, wie sie in Fach 4,
Kap. 2.2 beschrieben sind.
Achtung:
Sammelfunktionen nicht während des Jahres ändern!
Sammelfunktionen sollten nicht während eines Buchungsjahres verlegt oder neu angelegt
werden, da dies zu einer Bilanzsummenungleichheit führen kann. Verlegen Sie trotzdem
während des Buchungsjahres eine Sammelfunktion, buchen Sie den entsprechenden Saldo auf
das neue Sammelkonto!
Eine Änderung der Sammelfunktionen zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ist
nur möglich, solange das Wirtschaftsjahr noch keine Buchung enthält. Das gilt auch für EB-
Werte, zum Beispiel aus OPOS. Bei der Jahresübernahme wählen Sie im Jahresübernahme-
Assistenten die "verzögerte" OPOS-Saldenübernahme (Wert 5), danach können Sie die
gewünschten Sammelfunktionen einrichten. Anschließend können die EB-Werte im Vorjahr an
das aktuelle Jahr übergeben werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Hilfe im
Programm unter dem Index-Stichwort: Jahresübernahme und dem Unterthema
Informationen zur Durchführung am PC. Im Hilfefenster Jahresübernahme am PC
finden Sie zum Beispiel unter Punkt 2. den Hinweis für Mandanten mit OPOS-Nutzung.
Was Sie bei der Einrichtung von individuellen Funktionen mit Kanzlei-Rechnungswesen
beachten müssen, finden Sie in Kap. 1.3 FIBU-Funktionen erfassen beschrieben.
Hinweis:
Sie können individuelle automatische Passivfunktionen auch kanzleimäßig hinterlegen. Dazu
müssen Sie einen Kanzlei-Basis-SKR anlegen Fach 2, Kap. 3.4.1.
Kanzlei-Funktionen an PC holen
Dokument: 0906003 Seite 235 von 608
Als Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen können Sie Kanzlei-Funktionen nicht
am PC einrichten. Richten Sie Ihre Kanzlei-Programmdaten und Kanzlei-Funktionen zum
Beispiel über die freie Kennziffer-/Werterfassung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen für
das DATEV-Rechenzentrum ein Fach 2, Kap. 3.4 Kanzlei-Stammdaten für mehrere Mandanten
nutzen, können Sie diese anschließend unter Bestand | Daten holen | Kanzleidaten aus
dem Rechenzentrum nach DATEV Kanzlei-Rechnungswesen übertragen Fach 2, Kap 3.4.5
Kanzleidaten mit Kanzlei-Rechnungswesen aus dem Rechenzentrum holen.
5.2 Eingabe
Passivfunktionen erfassen
So erfassen Sie Passivfunktionen mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
Voraussetzung: Die Voraussetzungen für die Erfassung individueller Funktionen sind
erfüllt Kap. 1.3 FIBU-Funktionen erfassen.
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Kontenplan.
Das Register Eigenschaften Kontenplan wird geöffnet.
2. Aktivieren Sie im Kontenbereich zum Beispiel Sachkonten und gegebenenfalls Konto
von /Konto bis und wählen Sie den Kontenumfang, indem Sie den entsprechenden
Schaltknopf aktivieren und klicken Sie anschließend auf OK.
Das Fenster Kontenplan Sachkonten wird geöffnet.
3. Doppelklicken Sie auf das gewünschte Sachkonto.
Das Konto wird in die Erfassungszeile übernommen; die Schaltfläche Details wird
aktiviert.
Dokument: 0906003 Seite 236 von 608
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Details.
Das Dialogfenster Sachkonten wird zum Beispiel mit dem Konto 1403 geöffnet, in
dem Sie die gewünschte Funktionsänderung erfassen können.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Achtung:
Kontenbereichseingabe wird abgelehnt!
Bei Passivfunktionen S ist grundsätzlich die Einzelkontoeingabe zulässig. Erfassen Sie einen
Kontenbereich (Konto von/Konto bis), lehnt das Programm die Eingabe ab!
Tipp: Für die Passivfunktionen 30, 34, 80 und 81 können Sie mehrere %-Sätze auf einem
Konto sammeln; für die Funktionsnummern 90, 91 analog mehrere Personenkontengruppen.
5.3 Funktionstabellen für Passivfunktionen
Sie können wählen
o Kap. 5.3.1: Funktionstabelle Passivfunktionen für Deutschland
o Kap. 5.3.2: Funktionstabelle Passivfunktionen für EU-Länder
o Kap. 5.3.3: Funktionstabelle Passivfunktionen Pauschalierer
o Kap. 5.4: Steuersatztabelle Passivfunktionen
5.3.1 Funktionstabelle Passivfunktionen für Deutschland
Passivfunktion Typ Programmfunktion Beschreibung
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Deutschland Haupt-
Funkt.
Ergän-
zung
Abziehbare Vorsteuer (und
Zusatzfunktion KU) S 30 xxx
Auf Konten mit dieser Funktion wird die Vorsteuer
gebucht, die auf Grund einer Aktivfunktion
(automatisches Konto) oder eines
Umsatzsteuerschlüssels errechnet wurde. Für jeden
Prozentsatz kann ein eigenes Konto eingerichtet
werden. Anstelle von xxx erfassen Sie den Schlüssel
aus der Steuersatztabelle.
Konten mit dieser Funktion werden für die UStVA
Kennzahl 66 abgefragt.
Abziehbare Vorsteuer (und
Zusatzfunktion KU) S 30 000
Die abziehbare Vorsteuer wird auf Konten mit dieser
steuersatzunabhängigen Sammelfunktion gebucht,
wenn ein Sammelkonto mit der entsprechenden
Funktion nicht vorhanden ist.
Aufzuteilende Vorsteuer (und
Zusatzfunktion KU) S 34 xxx
Diese Funktion sammelt alle Vorsteuerbeträge, die
auf Grund des Berichtigungsschlüssels 9/3 in
Verbindung mit einem Vorsteuerschlüssel oder mit
einem automatischen Vorsteuerkonto (AV) ermittelt
wurden. Die auf diesen Konten gesammelten
Beträge werden nicht in der UStVA ausgewiesen.
Für jeden %-Satz kann ein eigenes Konto
eingerichtet werden.
Umsatzsteuer fällig (und
Zusatzfunktion KU) S 80 xxx
Die durch Umsatzsteuerschlüssel oder automatische
Konten errechnete fällige Umsatzsteuer wird vom
Programm auf Konten mit dieser Funktion gebucht.
Für jeden %-Satz kann ein eigenes Konto
eingerichtet werden.
Umsatzsteuer fällig (und
Zusatzfunktion KU) S 80 000
Die fällige Umsatzsteuer wird auf Konten mit dieser
steuersatzunabhängigen Sammelfunktion gebucht,
wenn ein Sammelkonto mit der entsprechenden
Funktion nicht vorhanden ist.
Umsatzsteuer nicht fällig (und
Zusatzfunktion KU) S 81 000
Nur bei Ist-Versteuerung. Analog S 80xxx. Für
jeden Steuersatz kann ein eigenes Konto
eingerichtet werden.
Umsatzsteuer nicht fällig (und
Zusatzfunktion KU) S 81 000
Die nicht fällige Umsatzsteuer wird bei Ist-
Versteuerung auf Konten mit dieser
steuersatzunabhängigen Sammelfunktion gebucht,
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wenn ein Sammelkonto mit der entsprechenden
Funktion nicht vorhanden ist.
Umsatzsteuer LuF unrichtig nicht
fällig (Zusatzfunktion KU) S 83
xxx
000
502
504
Nur bei Ist-Versteuerung. Analog S 80xxx. Auf
Konten mit dieser Funktion wird die USt gesammelt,
die auf Grund der Aktivfunktion AM 71xxx
errechnet oder direkt gebucht wurde. Konten mit
dieser Funktion werden für die UStVA Kennzahl 69
abgefragt.
Erhaltene Skonti aus Leistungen,
für die als Leistungsempfänger die
Vorsteuer und Umsatzsteuer nach §
13b UStG geschuldet wird 19 %
Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
(gültig ab 01.01.2007)
16 % Vorsteuer und 16 %
Umsatzsteuer (gültig ab
01.01.2006)
SAV 14
xxx
070
160
190
Konten mit dieser Funktion nehmen die
Skontobeträge auf, die bei der Datenerfassung über
die Skontospalte mit den Umsatzsteuerschlüsseln
91 oder 94 und den Zusatzinformationen 1 bis 5
erfasst werden. Der Buchungssatz muss ein
Kreditorenkonto oder ein Konto mit der Funktion F
13000 (Personenkonto) und ein Geldkonto
enthalten. Für jeden Prozentsatz kann individuell ein
Konto eingerichtet werden. Gleichzeitig wird aus den
gebuchten Beträgen die Vorsteuer und
Umsatzsteuer ermittelt und gebucht, wenn anstelle
von xxx ein Schlüssel aus der Steuersatztabelle
erfasst wird. Pro Konto darf nur ein Steuersatz
gespeichert sein, zum Beispiel SKR 03: Konto SAV
3151, SKR 04: Konto SAV 5951, 19% Vorsteuer
und 19% Umsatzsteuer.
Erhaltene Skonti aus Leistungen,
für die als Leistungsempfänger die
Steuer nach § 13b UStG geschuldet
wird (gültig ab 01.01.2006)
SAV 14 000
Bei Skontobuchungen über die Skontospalte mit
den Umsatzsteuerschlüsseln 91 oder 94, für die ein
SAV-Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion
nicht vorhanden ist, wird der Skontobetrag auf ein
Konto mit der steuersatzunabhängigen
Sammelfunktion SAV 14000 gebucht (SKR 03:
Konto SAV 3150, SKR 04: Konto SAV 5950).
Erhaltene Skonti aus Leistungen,
für die als Leistungsempfänger die
Umsatzsteuer nach § 13b UStG
geschuldet wird ohne Vorsteuer und
19 % Umsatzsteuer (gültig ab
01.01.2007)
ohne Vorsteuer und 16 %
Umsatzsteuer (gültig ab
01.01.2006)
SAV 15
xxx
070
160
190
Konten mit dieser Funktion nehmen die
Skontobeträge auf, die bei der Datenerfassung über
die Skontospalte mit den Umsatzsteuerschlüsseln
92 oder 95 und den Zusatzinformationen 1 bis 5
erfasst werden. Der Buchungssatz muss ein
Kreditorenkonto oder ein Konto mit der Funktion F
13000 (Personenkonto) und ein Geldkonto
enthalten. Für jeden Prozentsatz kann individuell ein
Konto eingerichtet werden. Gleichzeitig wird aus den
gebuchten Beträgen die Umsatzsteuer ermittelt und
gebucht, wenn anstelle von xxx ein Schlüssel aus
der Steuersatztabelle erfasst wird. Pro Konto darf
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nur ein Steuersatz gespeichert sein.
Erhaltene Skonti aus Leistungen,
für die als Leistungsempfänger die
Steuer nach § 13b UStG geschuldet
wird (gültig ab 01.01.2006)
SAV 15 000
Bei Skontobuchungen über die Skontospalte mit
den Umsatzsteuerschlüsseln 92 oder 95, für die ein
SAV-Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion
nicht vorhanden ist, wird der Skontobetrag auf ein
Konto mit der steuersatzunabhängigen
Sammelfunktion SAV 15000 gebucht (SKR 03:
Konto SAV 3153, SKR 04: Konto SAV 5953).
Lieferanten-Skonto (Hauptfunktion
AV und Zusatzfunktion V) SAV 20 xxx
Konten mit dieser Funktion nehmen die
Skontobeträge auf, die bei der Datenerfassung über
die Skontospalte erfasst werden. Der
Buchungssatz muss ein Kreditorenkonto oder ein
Konto mit der Funktion F 13000 (Personenkonto)
und ein Geldkonto enthalten. Für jeden Prozentsatz
kann individuell ein Konto eingerichtet werden.
Gleichzeitig wird aus den gebuchten Beträgen die
Vorsteuer ermittelt und gebucht, wenn anstelle von
xxx ein Schlüssel aus der Steuersatztabelle erfasst
wird.
Pro Konto darf nur ein Steuersatz gespeichert sein.
Zulässig auch für individuelle USt-Schlüssel (50-59)
mit der Hauptfunktion AV 30xxx, 31xxx.
Lieferanten-Skonto (Hauptfunktion
AV und Zusatzfunktion V) SAV 20 000
Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie
ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf
das die Skontobeträge für Lieferantenskonti über die
Skontospalte gebucht werden sollen, für die ein
SAV-Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion
nicht vorhanden ist.
Gewährte Skonti aus Leistungen,
für die der Leistungsempfänger die
Umsatzsteuer nach § 13b UStG
schuldet (gültig ab 01.01.2006)
SAM 16 000
Konten mit dieser Funktion nehmen die
Skontobeträge auf, die bei der Datenerfassung über
die Skontospalte mit dem Umsatzsteuerschlüssel
46 erfasst werden. Der Buchungssatz muss ein
Debitorenkonto oder ein Konto mit der Funktion F
11000 (Personenkonto) und ein Geldkonto
enthalten, SKR 03: Konto SAM 8741, SKR 04:
Konto SAM 4741.
Kundenskonto (Hauptfunktion AM
und Zusatzfunktion M) SAM 21 xxx
Konten mit dieser Funktion nehmen die
Skontobeträge auf, die über die Skontospalte
erfasst wurden. Der Buchungssatz muss ein
Debitorenkonto oder ein Konto mit der Funktion F
11000 (Personenkonto) und ein Geldkonto
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enthalten. Für jeden %-Satz kann individuell ein
Konto eingerichtet werden.
Gleichzeitig wird aus den gebuchten Beträgen die
USt ermittelt und gebucht, wenn anstelle von xxx in
der Funktionsnummer ein Schlüssel aus der
Steuersatztabelle erfasst wird. Pro Konto kann nur
ein Steuersatz gespeichert werden. Zulässig auch
für individuelle USt-Schlüssel (50-59) mit der
Hauptfunktion AM 80xxx, 81xxx.
Kundenskonto (Hauptfunktion AM
u. Zusatzfunktion M) SAM 21 000
Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie
ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf
das die Skontobeträge für Kundenskonto über die
Skontospalte gebucht werden sollen, für die kein
SAM-Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion
vorhanden ist.
Sammlung von aufzuteilender
Vorsteuer aus
Steuerschuldnerschaft nach §§
13a/13b UStG (gültig ab
01.01.2005)
S 43
xxx
190
160
070
Auf Konten mit dieser Sammelfunktion werden alle
Vorsteuerbeträge gesammelt, die auf Grund des
Berichtigungsschlüssels 9/3 in Verbindung mit
einem automatischen Vorsteuerkonto (Funktion AV
35xxx, AV 36xxx, AV 38xxx, AV 42xxx, AV
44xxx, AV 46xxx) errechnet wurden. Konten mit
dieser Funktion werden nicht für die UStVA
Kennzahl 67 abgefragt.
Sammlung von aufzuteilender
Vorsteuer aus
Steuerschuldnerschaft nach §§
13a/13b UStG (gültig ab
01.01.2005)
S 43 000
Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie
ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf
das alle Vorsteuerbeträge gesammelt werden, die
auf Grund des Berichtigungsschlüssels 9/3 in
Verbindung mit einem automatischen
Vorsteuerkonto (Funktion AV 35xxx, AV 36xxx,
AV 38xxx, AV 42xxx, AV 44xxx, AV 46xxx)
errechnet wurden, für die kein Sammelkonto mit
der entsprechenden Funktion vorhanden ist. Konten
mit dieser Funktion werden nicht für die UStVA
Kennzahl 67 abgefragt.
Sammlung von abziehbarer
Vorsteuer aus
Steuerschuldnerschaft nach § 13b
UStG (gültig ab 01.01.2005)
S 46
xxx
190
160
070
Auf Konten mit dieser Sammelfunktion wird
automatisch die Vorsteuer gesammelt, die auf
Grund einer Aktivfunktion (Funktion AV 36xxx,
AV 38xxx, AV 42xxx, AV 44xxx, AV 46xxx)
errechnet wurde.
Sammlung von abziehbarer
Vorsteuer aus
S 46 000 Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie
ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf
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Steuerschuldnerschaft nach § 13b
UStG (gültig ab 01.01.2005)
das alle Vorsteuerbeträge gesammelt werden, die
auf Grund einer Aktivfunktion (Funktion AV
36xxx, AV 38xxx, AV 42xxx, AV 44xxx, AV
46xxx) errechnet wurden, für die kein
Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion
vorhanden ist.
Sammlung von Umsatzsteuer aus
Steuerschuldnerschaft nach § 13b
UStG (gültig ab 01.01.2005)
S 66
xxx
190
160
070
Auf Konten mit dieser Sammelfunktion wird
automatisch die Umsatzsteuer gesammelt, die auf
Grund einer Aktivfunktion (Funktion AV 36xxx,
AV 37xxx, AV 38xxx, AV 42xxx, AV 43xxx, AV
44xxx, AV 45xxx, AV 46xxx und AV 48xxx)
errechnet wurde.
Sammlung von Umsatzsteuer aus
Steuerschuldnerschaft nach § 13b
UStG (gültig ab 01.01.2005)
S 66 000
Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie
ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf
das alle Umsatzsteuerbeträge gesammelt werden,
die auf Grund einer Aktivfunktion (Funktion AV
36xxx, AV 37xxx, AV 38xxx, AV 42xxx, AV
43xxx, AV 44xxx, AV 45xxx, AV 46xxx und AV
48xxx) errechnet wurden, für die kein
Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion
vorhanden ist.
Sammlung von Vorsteuer nach §
13a UStG (gültig ab 01.01.2005) S 48
xxx
190
160
070
Auf Konten mit dieser Sammelfunktion wird
automatisch die Vorsteuer gesammelt, die auf
Grund einer Aktivfunktion (Funktion AV 35xxx)
errechnet wurde.
Sammlung von Vorsteuer nach §
13a UStG (gültig ab 01.01.2005) S 48 000
Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie
ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf
das alle Vorsteuerbeträge gesammelt werden, die
auf Grund einer Aktivfunktion (Funktion AV
35xxx) errechnet wurden, für die kein
Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion
vorhanden ist.
Umsatzsteuervergütung land- und
forstwirtschaftliche Betriebe (und
Zusatzfunktion KU)
S 49
xxx
464
463
Mit dieser speziellen Passivfunktion richten Sie ein
Sammelkonto ein, zum Beispiel auf das
Standardkonto für Umsatzsteuervergütungen, SKR
03: Konto 8955), auf das dann die
Umsatzsteuervergütung, zum Beispiel 10,7% ab
01.01.07 automatisch gebucht wird. Für xxx
erfassen Sie den entsprechenden Schlüssel aus der
Steuersatztabelle, zum Beispiel 464.
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Umsatzsteuervergütung land- und
forstwirtschaftliche Betriebe (und
Zusatzfunktion KU)
S 49 000
Die Umsatzsteuervergütung wird auf Konten mit
dieser steuersatzunabhängigen Sammelfunktion
gebucht, wenn ein Sammelkonto mit der
entsprechenden Funktion nicht vorhanden ist.
Umsatzsteuer land- und
forstwirtschaftliche Betriebe (und
Zusatzfunktion KU)
S 69
xxx
464
463
Mit dieser speziellen Passivfunktion richten Sie ein
Sammelkonto ein, zum Beispiel im SKR 03 auf das
Konto S 1785 19%/10,7% Umsatzsteuer LAWI ab
01.01.07. Die von der Aktivfunktion AM
69xxxKap. 3.3.1 herausgerechneten 19% USt und
10,7% USt-Vergütung werden dann auf dem
entsprechenden Passivkonto gebucht.
Für die UStVA-Kennzahl 80 wird als Steuer die
USt-Differenz von 8,3% ausgewiesen. Für xxx
erfassen Sie aus der Steuersatztabelle den
entsprechenden Schlüssel, zum Beispiel 464.
Umsatzsteuer land- und
forstwirtschaftliche Betriebe (und
Zusatzfunktion KU)
S 69 000
Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie
ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto für
Umsatzsteuer land- und forstwirtschaftliche Betriebe
ein.
Umsatzsteuer nicht abführbar LuF
(und Zusatzfunktion KU) S 68
xxx
090
Auf Konten mit dieser Funktion wird die
Umsatzsteuer gebucht, die auf Grund der
Aktivfunktionen AM 78xxx errechnet wurde. Die
auf diesen Konten gesammelten Beträge werden
nicht in der UStVA ausgewiesen.
Umsatzsteuer nicht abführbar LuF
(und Zusatzfunktion KU) S 68 000
Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie
ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto für die
nicht abführbare Umsatzsteuer LuF ein, für die kein
Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion
vorhanden ist. Die auf diesen Konten gesammelten
Beträge werden nicht in der UStVA ausgewiesen.
Unberechtigt ausgewiesene und
geschuldete Umsatzsteuer LuF (und
Zusatzfunktion KU)
S 71
xxx
500
502
504
Auf Konten mit dieser Funktion wird die
Umsatzsteuer gesammelt, die auf Grund der
Aktivfunktion AM 71xxx errechnet oder
entsprechend direkt gebucht wurde.
Konten mit dieser Funktion werden für die UStVA,
Kennzahl 69, abgefragt.
Unberechtigt ausgewiesene und
geschuldete Umsatzsteuer LuF (und
Zusatzfunktion KU)
S 71 000
Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie
ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto für die
unberechtigt ausgewiesene und geschuldete
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Umsatzsteuer LuF ein, für die kein Sammelkonto mit
der entsprechenden Funktion vorhanden ist.
Konten mit dieser Funktion werden für die UStVA,
Kennzahl 69, abgefragt.
Umsatzsteuer LuF (und
Zusatzfunktion KU) S 72
xxx
500
502
504
Auf Konten mit dieser Funktion wird die
Umsatzsteuer gesammelt, die auf Grund der
Aktivfunktion AM 71xxx errechnet wurde und
stellen das Gegenkonto zum Konto mit der
Passivfunktion S 71xxx dar.
Die auf diesen Konten gesammelten Beträge werden
nicht in der UStVA ausgewiesen.
Umsatzsteuer LuF (und
Zusatzfunktion KU) S 72 000
Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie
ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf
das die Umsatzsteuerbeträge gesammelt werden,
die auf Grund der Aktivfunktion AM 71xxx
errechnet wurden, für die kein Sammelkonto mit der
entsprechenden Funktion vorhanden ist. Es stellt
das Gegenkonto zum Konto mit der Passivfunktion
S 71000 dar.
Die auf diesen Konten gesammelten Beträge werden
nicht in der UStVA ausgewiesen.
Sammlung von Umsatzsteuer nach
§ 13a UStG (gültig ab 01.01.2005) S 84
xxx
190
160
070
Auf Konten mit dieser Sammelfunktion wird
automatisch die Umsatzsteuer gesammelt, die auf
Grund einer Aktivfunktion (Funktion AV 35xxx)
errechnet wurde.
Sammlung von Umsatzsteuer nach
§ 13a UStG (gültig ab 01.01.2005) S 84 000
Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie
ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf
das die Umsatzsteuerbeträge gesammelt werden,
die auf Grund einer Aktivfunktion (Funktion AV
35xxx) errechnet wurden, für die kein
Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion
vorhanden ist.
Sammelkonto Debitoren (und
Zusatzfunktion KU) S 90 00x
Wenn im DATEV-Programm Finanzbuchführung
ein Kontokorrent geführt wird, dann braucht die
Sammelbuchung auf das Hauptkonto, zum Beispiel
S 1400 bzw. S 1600, nicht erfasst zu werden, da
sie vom Programm automatisch durchgeführt wird.
Sammelkonto Kreditoren (u. S 91 00x Damit es zwischen Sachkonto und dazugehörendem
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Zusatzfunktion KU) Kontokorrent nicht zu Differenzen kommt, dürfen
diese Sachkonten nicht bebucht werden.
Die Funktion S 9000x kennzeichnet die
Sammelkonten für das Debitorenkontokorrent, die
Funktion S 9100x die Sammelkonten für das
Kreditorenkontokorrent.
Das x steht für die Gruppenkennziffer der
Personenkonten. Bei der Eingabe ist statt x die
zutreffende Gruppe einzusetzen (bei Debitoren 1 -
6, bei Kreditoren 7 - 9).
Wenn Sie für x eine 0 setzen, übertragen Sie die
Sammelfunktionen für alle Gruppenkennziffern
der Debitoren oder Kreditoren. Ausgenommen sind
nur die Funktionen der Gruppen, die Sie bereits
individuell erfasst haben.
Hinweis:
Die Funktionen S 9000x, S 9100x sollten Sie nur
solchen Konten zuteilen, die mit der Funktion
Buchungssperre R gekennzeichnet sind.
In Ausnahmefällen können Sie diese Funktionen auf
Konten mit anderen als einer R-Funktion legen, zum
Beispiel Konto mit der Funktion F.
Liegt bei Ihnen ein solcher Sonderfall vor, muss die
gespeicherte Funktion vorher in einer eigenen
Einreichung gelöscht werden.
Hinweis:
In der Regel wird es notwendig sein, bei diesen
Konten die (Standard-) Kontenbeschriftung
entsprechend zu ändern.
Tipp: Werden die Sammelfunktionen S 9000x bzw.
S 9100x auf ein anderes Konto verlegt, wird die R-
Funktion (Buchungssperre) vom ursprünglichen
Konto automatisch mit verlagert und Sie können auf
dem ursprünglichen Konto sofort buchen.
Saldovortrag Debitoren (und
Zusatzfunktion KU) S 93 000
Bei der Jahresübernahme können die Salden der
Personenkonten vom Programm auf das neue Jahr
vorgetragen werden.
Dokument: 0906003 Seite 245 von 608
Saldovortrag Kreditoren (und
Zusatzfunktion KU) S 94 000
Als Gegenkonto für die Buchungen auf die
Personenkonten werden die Konten mit diesen
Funktionen vom Programm angesprochen. Die
Saldenvorträge werden als Eröffnungsbilanzwerte
gekennzeichnet und gespeichert.
Saldovortrag Sachkonten (und
Zusatzfunktion KU) S 97 000
Bei der Saldenübernahme Sachkonten
(Abrechnungsnummer 96) werden die
Eröffnungsbilanzwerte automatisch auf dieses Konto
gebucht. Die Saldenvorträge werden als EB-Werte
gekennzeichnet und gesondert gespeichert.
Wird die Saldenübernahme für automatische Konten
(AM/AV) durchgeführt, bewirkt die
Funktionsnummer S 97000 des Saldo-
Vortragskontos, dass die Automatik des Kontos
aufgehoben wird. Buchungen mit einem USt-
Schlüssel, in denen das Konto mit der Funktion S
97000 angesprochen wird, werden vom Programm
abgelehnt.
Bei Buchungen auf Konten, die für die UStVA
abgefragt werden, zum Beispiel SKR 03: Konto S
1570. Funktion S 30000, wird auf Grund der
Funktion S 97000 die Abfrage für die UStVA
unterdrückt.
5.3.2 Funktionstabelle Passivfunktionen für EU-Länder
Passivfunktion Typ Programmfunktion Beschreibung
EU-Länder Haupt-
Funkt.
Ergän-
zung
EG-Lieferanten-skonti aus
steuerpflichtigen
innergemeinschaftli-chen
Erwerben (und Hauptfunktion AV
und Zusatzfunktion V) (gültig ab
01.01.2006)
SAV 17
xxx
190
160
070
Konten mit dieser Funktion nehmen die EG-
Skontobeträge auf, die bei der Datenerfassung über
die Skontospalte erfasst werden. Der Buchungssatz
muss ein Kreditorenkonto oder ein Konto mit der
Funktion F 13000 (Personenkonto), einen BU-
Schlüssel 18/19 und ein Geldkonto enthalten.
Gleichzeitig wird aus den gebuchten Netto-Beträgen
die EG-Vorsteuer und Erwerbsteuer (Umsatzsteuer)
ermittelt und gebucht (SKR 03: Konten SAV 3746
und SAV 3748, SKR 04: Konten SAV 5746 und
SAV 5748).
Dokument: 0906003 Seite 246 von 608
Für jeden EG-Steuersatz kann individuell ein Konto
eingerichtet werden, wenn anstelle von xxx ein
Schlüssel aus der EG-Steuersatztabelle für
zeitunabhängige EG-Steuersatzschlüssel (Kap.
3.3.4) erfasst ist. Pro Konto darf nur ein EG-
Steuersatz gespeichert sein. Zulässig auch für
individuelle Umsatzsteuerschlüssel (50 - 59) mit der
Hauptfunktion AV 54xxx.
Hinweis:
Bei EG-Skontobuchungen, die bis zum 31.12.2005
über die Skontospalte erfasst wurden, wird der
Skontobetrag auf das Konto mit der Funktion SAV
20000 gebucht.
EG-Lieferanten-skonti aus
steuerpflichtigen
innergemeinschaftli-chen
Erwerben (und Hauptfunktion AV
und Zusatzfunktion V) (gültig ab
01.01.2006)
SAV 17 000
Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie
ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf
das die Skontobeträge für EG-Lieferantenskonti über
die Skontospalte gebucht werden sollen, für die
kein SAV-Sammelkonto mit der entsprechenden
Funktion vorhanden ist (SKR 03: Konto SAV 3745,
SKR 04: Konto SAV 5745).
EG-Kundenskon-ti aus steuerfreien
innergemeinschaftlichen
Lieferungen an Abnehmer mit USt-
IdNr. (gültig ab 01.01.2006)
SAM 65 000
Konten mit dieser Funktion nehmen die EG-
Skontobeträge auf, die bei der Datenerfassung über
die Skontospalte erfasst werden. Der Buchungssatz
muss ein Debitorenkonto oder ein Konto mit der
Funktion F 11000 (Personenkonto), den BU-
Schlüssel 11 und ein Geldkonto enthalten.
Gleichzeitig wird der Ausweis in der UStVA,
Kennzahl 41 und in der ZM berichtigt, sofern im
Buchungssatz die USt-IdNr. des EU-
Geschäftspartners erfasst ist (SKR 03: Konto SAM
8743, SKR 04: Konto SAM 4743).
Hinweis:
Bei EG-Skontobuchungen, die bis zum 31.12.2005
über die Skontospalte erfasst wurden, wird der
Skontobetrag auf das Konto mit der Funktion SAM
21000 gebucht.
EG-Kundenskon-ti aus im Inland
steuerpflichtigen EU-Lieferungen
(und Hauptfunktion AM und
Zusatzfunktion M) (gültig ab
01.01.2006)
SAM 89
xxx
190
160
070
Konten mit dieser Funktion nehmen die EG-
Skontobeträge auf, die bei der Datenerfassung über
die Skontospalte erfasst werden. Der Buchungssatz
muss ein Debitorenkonto oder ein Konto mit der
Funktion F 11000 (Personenkonto), einen BU-
Schlüssel 12/13 und ein Geldkonto enthalten.
Gleichzeitig wird aus den gebuchten Brutto-Beträgen
die Umsatzsteuer ermittelt und gebucht (SKR 03:
Dokument: 0906003 Seite 247 von 608
Konten SAM 8746 und SAM 8748, SKR 04: Konten
SAM 4746 und SAM 4748).
Hinweis:
Bei EG-Skontobuchungen, die bis zum 31.12.2005
über die Skontospalte erfasst wurden, wird der
Skontobetrag auf das Konto mit der Funktion SAM
21000 gebucht.
EG-Kundenskon-ti aus im Inland
steuerpflichtigen EU-Lieferungen
(und Hauptfunktion AM und
Zusatzfunktion M) (gültig ab
01.01.2006)
SAM 89 000
Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie
ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf
das die Skontobeträge für EG-Kundenskonti über die
Skontospalte gebucht werden sollen, für die kein
SAM-Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion
vorhanden ist (SKR 03: Konto SAM 8745, SKR 04:
Konto SAM 4745).
Sammlung von aufzuteilender
Vorsteuer aus
innergemeinschaftlichen Erwerben
S 52
xxx
000
070
160
190
555
Auf Konten mit dieser Funktion werden alle
Vorsteuerbeträge gesammelt, die auf Grund des
Berichtigungsschlüssels 9/3 in Verbindung mit einem
automatischen Vorsteuerkonto für
innergemeinschaftlichen Erwerb (Funktion AV
53xxx, 54xxx oder 55xxx) errechnet wurden.
Konten mit dieser Funktion werden nicht für die
UStVA Kennzahl 61 abgefragt. Zusätzlich erfolgt ein
Ausweis im EG-Journal.
Sammlung von Vorsteuer aus
steuerpflichtigen
innergemeinschaftlichen Erwerben
von Neufahrzeugen von
Lieferanten ohne USt-IdNr.
S 53
xxx
000
160
190
555
Auf Konten mit dieser Funktion wird automatisch die
Vorsteuer gesammelt, die auf Grund einer
Aktivfunktion (automatisches Konto mit Funktion
AV 53xxx) errechnet wurde.
Sammlung der Erwerbsteuer (USt
fällig) aus steuerpflichtigen
innergem. Erwerben von
Neufahrzeugen von Lieferanten
ohne USt-IdNr.
S 73
xxx
000
160
190
Auf Konten mit dieser Funktion wird automatisch die
Umsatzsteuer gesammelt, die auf Grund einer
Aktivfunktion (automatisches Konto Funktion AV
53xxx) errechnet wurde.
Sammlung der abziehbaren
Vorsteuer aus steuerpflichtigen
innergemeinschaftlichen Erwerben
S 54
xxx
000
070
160
190
555
Auf Konten mit dieser Funktion wird automatisch die
Vorsteuer gesammelt, die auf Grund einer
Aktivfunktion (automatisches Konto AV
54xxx/55xxx) oder eines Umsatzsteuerschlüssels
18 für 7% bzw. 19 für 19% errechnet wurde.
Konten mit dieser Funktion werden für die UStVA,
Kennzahl 61, abgefragt.
Dokument: 0906003 Seite 248 von 608
Sammlung der Erwerbsteuer (USt
fällig) aus steuerpflichtigen
innergemeinschaftlichen Erwerben
S 74
xxx
000
070
160
190
Auf Konten mit dieser Funktion wird die
Umsatzsteuer automatisch gesammelt, die auf Grund
einer Aktivfunktion (automatisches Konto Funktion
AV 54xxx/55xxx) oder eines
Umsatzsteuerschlüssels 18 für 7% bzw. 19 für 19%
errechnet wurde. Zusätzlich erfolgt ein Ausweis im
EG-Journal unter "Umsatzsteuer direkt gebucht".
Sammlung der Erwerbsteuer (USt
fällig) aus steuerpflichtigen
innergemeinschaftlichen Erwerben
ohne Vorsteuerabzug
S 78
xxx
000
070
160
190
Auf Konten mit dieser Funktion wird automatisch die
Umsatzsteuer gesammelt, die auf Grund einer
Aktivfunktion (automatisches Konto Funktion AV
58xxx) errechnet wurde. Zusätzlich erfolgt ein
Ausweis im EG-Journal unter "Umsatzsteuer direkt
gebucht".
Sammlung der USt aus in der BRD
steuerpflichtigen EU-Lieferungen
(an Privat oder Gleichgestellte -
sofern Lieferschwelle
unterschritten)
S 60
xxx
000
070
160
190
Auf Konten mit dieser Funktion wird die
Umsatzsteuer automatisch gesammelt, die auf Grund
von Buchungen auf Konten mit einer Aktivfunktion
(automatisches Konto Funktion AM 60xxx/61xxx)
oder des Umsatzsteuerschlüssels 12 für 7% und 13
für 19% errechnet wurde.
Sammlung der USt nicht fällig bei
in der BRD steuerpflichtigen EU-
Lieferungen an Privat oder
gleichgestellte Unternehmer sofern
Lieferschwelle unterschritten
S 61
xxx
000
070
160
190
Gilt nur bei Ist-Versteuerung.
Analog S 60xxx.
Sammlung der ausländischen USt
bei Lieferungen an Privat oder
Gleichgestellte bei Überschreiten
der Lieferschwelle oder Option
S 62
xxx
000
Auf Konten mit dieser Funktion wird die aus-
ländische Umsatzsteuer gesammelt, die auf Grund
des Umsatzsteuerschlüssels 10 in Kombination mit
dem ausländischen Steuersatz aus dem EG-Fenster
errechnet wurde. Bei individueller Einrichtung von
Konten mit den Aktivfunktionen AM 62xxx/63xxx
wird die entsprechende ausländische Steuer auf das
Konto mit dieser Sammelfunktion gesammelt.
Für den jeweiligen Prozentsatz (siehe
zeitunabhängige EG-Steuersatzschlüssel Kap.
3.3.4) kann ein eigenes Konto individuell eingerichtet
werden. Es erfolgt keine Abfrage für die deutsche
UStVA.
Sammlung ausländischer
Umsatzsteuer aus sonstigen
Leistungen
S 64
xxx
000
Diese Funktion wirkt analog der Sammelfunktion S
62xxx, jedoch wird hier die ausländische Steuer aus
sonstigen Leistungen gesammelt, sofern individuelle
Dokument: 0906003 Seite 249 von 608
Konten mit Automatik-Funktion AM 64xxx/65xxx
bebucht wurden.
5.3.3 Funktionstabelle Passivfunktionen für Pauschalierer
Umsatzsteuer-Artenschlüssel M und SKR 14 gespeichert
Nach § 24 UStG erfolgt die Umsatzbesteuerung der im Rahmen eines land- und
forstwirtschaftlichen Betriebes (LuF) ausgeführten Umsätze nach Durchschnittssätzen
(Pauschalierung). Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Pauschalierung gegeben,
haben Sie in den Mandantendaten den Schlüssel M gespeichert. Der Umsatzsteuer-
Artenschlüssel M (Pauschalierer) ist ausschließlich in Kombination mit dem 7-stelligen (bzw.
8-stelligen) land- und forstwirtschaftlichen DATEV-Kontenrahmen SKR 14 zulässig.
Hinweis:
Beim Pauschalierer mit Umsatzsteuer-Artenschlüssel M und SKR 14 sind nur bestimmte
Funktionen zugelassen, siehe Funktionstabellen für Aktiv- und Passivfunktionen und
Steuersatztabellen für Pauschalierer, alle anderen werden vom Programm abgelehnt.
Passivfunktion Typ Programmfunktion Beschreibung
Pauschalierer Haupt-
Funkt.
Ergän-
zung
Lieferantenskon-to LuF (und
Hauptfunktion AV und
Zusatzfunktion V)
SAV 20
xxx
000
050
055
070
090
107
160
190
Konten mit dieser Funktion nehmen die Skontobeträge
auf, die bei der Datenerfassung über die Skontospalte
erfasst werden. Der Buchungssatz muss ein
Kreditorenkonto oder ein Konto mit der Funktion 13000
(Personenkonto) und ein Geldkonto enthalten.
Gleichzeitig wird aus den gebuchten Beträgen die
Vorsteuer ermittelt und gebucht, wenn anstelle von xxx
ein Schlüssel aus der Steuersatztabelle erfasst wird. Pro
Konto darf nur ein Steuersatz gespeichert sein. Zulässig
auch für individuelle USt-Schlüssel (50 - 59) mit der
Hauptfunktion 30xxx, 31xxx, 56xxx.
Kundenskonto LuF (und
Hauptfunktion AM und
Zusatzfunktion M)
SAM 21
xxx
000
050
055
070
090
107
160
190
Konten mit dieser Funktion nehmen die Skontobeträge
auf, die über die Skontospalte erfasst wurden. Der
Buchungssatz muss ein Debitorenkonto oder ein Konto
mit der Funktion 11000 (Personenkonto) und ein
Geldkonto enthalten. Für jeden Prozentsatz kann
individuell ein Konto eingerichtet werden. Gleichzeitig
wird aus den gebuchten Beträgen die USt ermittelt und
gebucht, wenn anstelle von xxx in der Funktionsnummer
ein Schlüssel aus der Steuersatztabelle erfasst wird.
Dokument: 0906003 Seite 250 von 608
Pro Konto kann nur ein Steuersatz gespeichert werden.
Zulässig auch für individuelle USt-Schlüssel (50 - 59)
mit der Hauptfunktion 73xxx, 80xxx, 81xxx.
Abziehbare Vorsteuer LuF
Hofumsätze (und
Zusatzfunktion KU)
S 30
xxx
000
070
090
107
160
190
555
Auf Konten mit dieser Funktion wird die Vorsteuer
gebucht, die auf Grund der Aktivfunktion AV 56xxx
(automatisches Konto) oder eines entsprechenden
Umsatzsteuerschlüssels er-rechnet wurde. Für jeden
Prozentsatz kann ein eigenes Konto eingerichtet werden.
Anstelle von xxx erfassen Sie den Schlüssel aus der
Steuersatztabelle.
Konten mit dieser Funktion werden für die UStVA,
Kennzahl 66, abgefragt.
Aufzuteilende Vorsteuer LuF
(Bei Buchung mit
Berichtigungsschlüssel 9/3)
(und Zusatzfunktion KU)
S 34
xxx
000
070
090
107
160
190
555
Auf Konten mit dieser Funktion werden alle
Vorsteuerbeträge gesammelt, die auf Grund des
Berichtigungsschlüssels 9/3 in Verbindung mit einem
automatischen Vorsteuerkonto für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe (Funktion AV 56xxx)
errechnet wurden. Die auf diesen Konten gesammelten
Beträge werden nicht in der UStVA ausgewiesen. Für
jeden Prozentsatz kann ein eigenes Konto eingerichtet
werden.
Umsatzsteuervergütung LuF
(und Zusatzfunktion KU) S 49
xxx
000
464
463
Mit dieser speziellen Passivfunktion richten Sie ein
Sammelkonto ein, auf das die Umsatzsteuervergütung,
zum Beispiel 10,7% ab 01.01.07 automatisch gebucht
wird. Für xxx erfassen Sie den entsprechenden Schlüssel
aus der Steuersatztabelle.
Nicht abziehbare Vorsteuer
LuF (und Zusatzfunktion KU) S 55
xxx
000
050
055
070
090
107
160
190
555
Auf Konten mit dieser Funktion wird die Vorsteuer
gesammelt, die auf Grund der Aktivfunktionen AV 30,
31 und 32xxx oder eines entsprechenden
Umsatzsteuerschlüssels errechnet wurde. Für jeden
Prozentsatz kann ein eigenes Konto eingerichtet werden.
Die auf diesen Konten gesammelten Beträge werden
nicht in der UStVA ausgewiesen.
Nicht abziehbare Vorsteuer
aus Steuerschuldnerschaft
nach § 13b UStG LuF (und
Zusatzfunktion KU)
S 58
xxx
000
070
Auf Konten mit dieser Funktion wird die Vorsteuer
gebucht, die auf Grund der Aktivfunktion AV 46xxx
errechnet wurde. Für jeden Prozentsatz kann ein eigenes
Konto eingerichtet werden. Die auf diesen Konten
Dokument: 0906003 Seite 251 von 608
160
190
gesammelten Beträge werden nicht in der UStVA
ausgewiesen.
Nicht abziehbare Vorsteuer
LuF innergemeinschaftlicher
Erwerb (und Zusatzfunktion
KU)
S 59
xxx
000
070
160
190
555
Auf Konten mit dieser Funktion wird die Vorsteuer
gebucht, die auf Grund der Aktivfunktion
(automatisches Konto AV 54xxx/AV 55xxx) oder eines
Umsatzsteuerschlüssels 18 für 7% bzw. 19 für 19%
errechnet wurde. Für jeden Prozentsatz kann ein eigenes
Konto eingerichtet werden.
Die auf diesen Konten gesammelten Beträge werden
nicht in der UStVA ausgewiesen.
Umsatzsteuer aus
Steuerschuldnerschaft nach §
13b UStG LuF (und
Zusatzfunktion KU)
S 66
xxx
000
070
160
190
Auf Konten mit dieser Sammelfunktion wird automatisch
die Umsatzsteuer gesammelt, die auf Grund einer
Aktivfunktion (automatisches Konto AV 46xxx)
errechnet wurde.
Umsatzsteuer nicht abführbar
LuF (und Zusatzfunktion KU) S 68
xxx
000
050
055
090
107
501
503
555
Auf Konten mit dieser Funktion wird die Umsatzsteuer
gebucht, die auf Grund der Aktivfunktionen AM 71,
78, 80 und AM 81xxx errechnet wurde. Für jeden
Prozentsatz kann ein eigenes Konto eingerichtet werden.
Die auf diesen Konten gesammelten Beträge werden
nicht in der UStVA ausgewiesen.
Umsatzsteuer LuF (und
Zusatzfunktion KU) S 69
xxx
000
464
463
Mit dieser Passivfunktion richten Sie ein Sammelkonto
ein, zum Beispiel für 19%/10,7% Umsatzsteuer LuF ab
01.01.07. Die von der Aktivfunktion AM 69xxx
herausgerechnete Umsatzsteuer 19% und 10,7% USt-
Vergütung werden auf dem entsprechenden Passivkonto
gebucht.
Für die UStVA-Kennzahl 80 wird als Steuer die USt-
Differenz von 8,3% ausgewiesen. Für xxx erfassen Sie
aus der Steuersatztabelle den entsprechenden Schlüssel.
Unberechtigt ausgewiesene
und geschuldete Um-
satzsteuer LuF (UStVA-Kz. 69)
(und Zusatzfunktion KU)
S 71
xxx
000
501
503
Auf Konten mit dieser Funktion wird die Umsatzsteuer
gesammelt, die auf Grund der Aktivfunktion AM 71xxx
errechnet oder entsprechend direkt gebucht wurde.
Konten mit dieser Funktion werden für die UStVA,
Kennzahl 69, abgefragt.
Dokument: 0906003 Seite 252 von 608
Umsatzsteuer LuF (und
Zusatzfunktion KU) S 72
xxx
000
501
503
Auf Konten mit dieser Funktion wird die Umsatzsteuer
gesammelt, die auf Grund der Aktivfunktion AM 71xxx
errechnet wurde und stellen das Gegenkonto zum Konto
mit der Passivfunktion S 71xxx dar. Die auf diesen
Konten gesammelten Beträge werden nicht in der UStVA
ausgewiesen.
Umsatzsteuer LuF
innergemeinschaftlicher
Erwerb (und Zusatzfunktion
KU)
S 74
xxx
000
070
160
190
Auf Konten mit dieser Funktion wird die Umsatzsteuer
automatisch gesammelt, die auf Grund einer
Aktivfunktion (automatisches Konto Funktion AV
54xxx/55xxx) oder eines Umsatzsteuerschlüssels 18
für 7% bzw. 19 für 19% errechnet wurde.
Umsatzsteuer fällig LuF
Hofumsätze (und Zusatz-
Funktion KU)
S 80
xxx
000
070
160
190
Die durch Umsatzsteuerschlüssel oder automatische
Konten auf Grund einer Aktivfunktion (automatisches
Konto AM 73xxx) errechnete Umsatzsteuer wird vom
Programm auf Konten mit dieser Funktion gebucht. Für
jeden Prozentsatz kann ein eigenes Konto eingerichtet
werden.
Konten mit dieser Funktion werden für die UStVA,
Kennzahl 81 (19%) oder Kennzahl 86 (7% ),
abgefragt.
5.4 Steuersatztabelle Passivfunktionen
Steuersätze Ergän-
zung Steuersätze
Ergän-
zung
1,00 010 9,00/7,00 Pauschalierer 3) 501
2,00 020 10,70/8,30 Pauschalierer 4) 503
2,10 021 9,30 930
2,70 027 10,00 100
3,00 030 10,70 (Landwirte) 107
4,00 040 11,00 110
Dokument: 0906003 Seite 253 von 608
4,20 420 12,00 120
4,50 045 13,00 130
4,65 465 14,00 140
5,00 050 15,00 150
5,30 905
5,50 (Forstwirte) 055 16,00/9,00 Pauschalierer 1) 463
5,60 560 19,00/10,70 Pauschalierer 2) 464
6,00 060 diverse Pausch./Regelbest. 8) 555
6,20 620 16,00 160
6,50 065 17,00 170
7,00 070 17,60 176
7,00/2,00 5) 500 18,00 180
7,00/2,00 6) 502 19,00 190
7,00/3,70 7) 504 20,00 200
7,50 075 25,00 250
8,00 080 30,00 300
8,40 840 32,00 320
8,50 085 33 1/3 333
9,00 090
Dokument: 0906003 Seite 254 von 608
1)
Steuersatzschlüssel für Pauschalierer (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Erfassen Sie den Schlüssel 463 für 16 % USt/9 %
Vorsteuer in Verbindung mit der Funktion 69xxx/49xxx, wird als Steuer in Kz. 80 die Differenz von 7 %
ausgewiesen. Einrichtungsbeispiel Handbuch FIBU bis 2006, Fach 4, Kap. 5.5.
2)
Steuersatzschlüssel für Pauschalierer (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Erfassen Sie den Schlüssel 464 für 19 % USt/10,7
% Vorsteuer (gültig ab 01.01.2007) in Verbindung mit der Funktion 69xxx/49xxx, wird als Steuer in Kz. 80 die
Differenz von 8,3 % ausgewiesen. Einrichtungsbeispiel Handbuch FIBU ab 2007, Fach 4, Kap. 5.5.
3)
Steuersatzschlüssel für Pauschalierer (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG) und Umsatzsteuerarten-Schlüssel M. Erfassen Sie
den Schlüssel 501 für 9 % USt nicht abführbar und 7 % unberechtigte USt in Verbindung mit der Funktion AM
71xxx, werden 9 % USt auf dem Sammelkonto mit der Funktion S 68501 bzw. S 68000 (USt nicht abführbar)
und 7 % USt auf dem Sammelkonto mit der Funktion S 71501 bzw. S 71000 (unberechtigte USt) gebucht. Die
unberechtigte USt wird in der Kennzahl 69 UStVA ausgewiesen.
4)
Steuersatzschlüssel für Pauschalierer (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG) und Umsatzsteuerarten-Schlüssel M (gültig ab
01.01.2007). Erfassen Sie den Schlüssel 503 für 10,7 % USt nicht abführbar und 8,3 % unberechtigte USt in
Verbindung mit der Funktion AM 71xxx, werden 10,7 % USt auf dem Sammelkonto mit der Funktion S 68503
bzw. S 68000 (USt nicht abführbar) und 8,3 % USt auf dem Sammelkonto mit der Funktion S 71503 bzw. S
71000 (unberechtigte USt) gebucht. Die unberechtigte USt wird in der Kennzahl 69 UStVA ausgewiesen.
5)
Steuersatzschlüssel (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG, Pauschalierer) und ermäßigter Steuersatz (gültig bis 31.12.2004).
Der Schlüssel 500 berücksichtigt nicht die unterschiedlichen Anforderungen zwischen Ist- und Soll-Versteuerung
und wird ab Belegdatum 1.01.2004 durch den Schlüssel 502 ersetzt. Haben Sie als Ist-Versteuerer die Umsätze
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis Belegdatum 31.12.2004 mit der Funktion AM 71007 bzw. AM
71500 (automatische Umsatzsteuer und Kennzahl 69 UStVA) debitorisch gebucht, wurde die dabei entstehende
Umsatzsteuer automatisch auf das Sammelkonto Umsatzsteuer (fällig) mit der Sammelfunktion S 80xxx gebucht
und somit in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ausgewiesen. Um einen doppelten Ausweis in der UStVA zu
vermeiden, erfassen Sie bei der Zahlungseingangsbuchung den BU-Schlüssel 40 (Aufhebung der Automatik).
6)
Steuersatzschlüssel (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG, Pauschalierer) und ermäßigter Steuersatz (gültig ab 01.01.2004).
Erfassen Sie als Ist-Versteuerer den Schlüssel 502 für 7 % USt nicht abführbar und 2 % unrichtige
Umsatzsteuer in Verbindung mit der Funktion AM 71004 bzw. AM 71502 (automatische Umsatzsteuer und
Kennzahl 69 UStVA), werden 7 % USt auf dem Sammelkonto mit der Funktion S 81xxx (USt nicht fällig) und 2
% USt auf dem Sammelkonto mit der Funktion S 83xxx (USt unrichtig nicht fällig) gebucht. Der Ausweis in der
UStVA Kennzahl 69 erfolgt bei Buchung des Zahlungseinganges, wenn Sie diesen mit einem individuellen USt-
Schlüssel mit der Funktion AM 71004/71502 buchen.
7)
Steuersatzschlüssel (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG, Pauschalierer) und ermäßigter Steuersatz (gültig ab 01.01.2007).
Erfassen Sie als Ist-Versteuerer den Schlüssel 504 für 7 % USt nicht abführbar und 3,7 % unrichtige
Umsatzsteuer in Verbindung mit der Funktion AM 71004 bzw. AM 71504 (automatische Umsatzsteuer und
Kennzahl 69 UStVA), werden 7 % USt auf dem Sammelkonto mit der Funktion S 81xxx (USt nicht fällig) und 3,7
% USt auf dem Sammelkonto mit der Funktion S 83xxx (USt unrichtig nicht fällig) gebucht. Der Ausweis in der
UStVA Kennzahl 69 erfolgt bei Buchung des Zahlungseinganges, wenn Sie diesen mit einem individuellen USt-
Schlüssel mit der Funktion AM 71004/71504 buchen.
8)
Funktionsergänzung für Vorsteuer aus Investitionen bzw. Umsatzsteuer aus Anlagenverkäufen für Anwender mit
SKR 14. Der Schlüssel xx555 dient dazu, beim Pauschalierer mit BMELV-Jahresabschluss die Vorsteuer aus
Investitionen (zum Beispiel Funktion AV 30xxx) bzw. die aufzuteilende Vorsteuer aus Investitionen (zum Beispiel
Dokument: 0906003 Seite 255 von 608
Berichtigungsschlüssel 8 und 9) oder die Umsatzsteuer aus Anlagenverkäufen für den automatischen Ausweis in
der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Zeitraumfremde Vorsteuer bzw. Zeitraumfremde
Umsatzsteuer auf eigenen Sammelkonten auszuweisen: SKR 14, Konto für Umsatzsteuer aus Anlagenverkäufen:
S 4695 900 (Funktion
S 68555) bzw. für Vorsteuer aus Investitionen: S 6860 900 (Funktion S 55555) und S 6860 950 (Funktion S
59555).
Beim Regelbesteuerer dient der Schlüssel xx555 dazu, die Vorsteuer aus Investitionen (zum Beispiel Funktion
AV 30xxx) bzw. die aufzuteilende Vorsteuer aus Investitionen (zum Beispiel Berichtigungsschlüssel 8 und 9) für
den automatischen Ausweis in den Ergänzenden Angaben zum BMELV-Abschluss in der Position Vorsteuer auf
Investitionen im Geschäftsjahr auf eigenen Sammelkonten auszuweisen: SKR 14, Konten für Vorsteuer aus
Investitionen: S 1400 900 (Funktion S 30555), S 1400 950 (Funktion S 54555), S 1400 990 (Funktion S
53555), S 1410 900 (Funktion S 34555) und S 1410 950 (Funktion S 52555).
In Kanzlei-Rechnungswesen wird die Funktionsergänzung (Schlüssel xx555) beim Dialogbuchen über eine
entsprechende Zusatzinformation vom Programm automatisch gesetzt, wenn ein Konto mit Anlagengütern in
Verbindung mit Vorsteuer (zum Beispiel Funktion AV 30xxx) bzw. aufzuteilender Vorsteuer (zum Beispiel
Berichtigungsschlüssel 8 und 9) gebucht wird. Wenn Sie die Sammelkonten direkt anbuchen, zum Beispiel in
DESY/NESY, dürfen die Zusatzinformationen nicht berücksichtigt werden.
Beispiel: Anlagenkauf beim Pauschalierer, Basis SKR 14.
o Buchung Anlagenkauf mit Zusatzinformation in Kanzlei-Rechnungswesen, Konto 420 000
Heizanlagen:
Die Zusatzinformation wird vom Programm automatisch gesetzt (siehe Primanota) und die Vorsteuer
aus Investitionen wird beim Pauschalierer mit BMELV-Jahresabschluss automatisch in der Gewinn- und
Verlustrechnung in der Position Zeitraumfremde Vorsteuer (Code 2894) ausgewiesen.
o Buchung Anlagenkauf ohne Zusatzinformation, zum Beispiel in DESY/NESY, Konto 420 000
Heizanlagen.
1. Buchung Anlagenkauf zum Beispiel in DATEV Finanzbuchführung im Rechenzentrum
(Grundbuchung):
Die nicht abziehbare Vorsteuer 19 % wird vom Programm auf das Sammelkonto S 6860 025
gebucht.
2. Umbuchung auf Sammelkonto S 6860 900 für nicht abziehbare Vorsteuer aus Investitionen -
Konto mit Funktionsergänzung xx555 - Direktbuchung ohne Zusatzinformation:
Dokument: 0906003 Seite 256 von 608
Wenn das Sammelkonto mit der Funktionsergänzung für Vorsteuer aus Investitionen (Schlüssel
xx555), zum Beispiel Konto S 6860 900, direkt bebucht wird, darf die Zusatzinformation
nicht berücksichtigt werden.
6 So richten Sie allgemeine Funktionen ein - F/R
Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Kapitel basieren auf 4-stelligen Sachkonten. Haben Sie in
den Mandantendaten Kontonummernerweiterung erfasst Fach 2, Kap. 3.2, erfassen Sie die
Konten entsprechend.
6.1 Wann allgemeine Funktionen einrichten?
Allgemeine Funktionen bewirken, dass die mit ihnen versehenen Konten für bestimmte
Buchungszwecke herangezogen werden, zum Beispiel für Kontenabfragen für die UStVA, bei
Ist-Versteuerung, bei Buchung von EB-Werten, für die Buchungssperre und bei Konten mit
statistischer Mengeneinheit. Was Sie bei der Einrichtung mit DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen beachten müssen, finden Sie in Kap. 1.3 FIBU-Funktionen erfassen
beschrieben.
Hinweis:
Sie können allgemeine Funktionen auch kanzleimäßig hinterlegen. Dazu müssen Sie einen
Kanzlei-Basis-SKR erfassen Fach 2, Kap. 3.4.1.
Kanzlei-Funktionen an PC holen
Als Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen können Sie Kanzlei-Funktionen nicht
am PC einrichten. Richten Sie Ihre Kanzlei-Programmdaten und Kanzlei-Funktionen zum
Beispiel über die freie Kennziffer-/Werterfassung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen für
das DATEV-Rechenzentrum ein Fach 2, Kap. 3.4 Kanzlei-Stammdaten für mehrere Mandanten
nutzen, können Sie diese anschließend unter Bestand | Daten holen | Kanzleidaten aus
dem Rechenzentrum nach DATEV Kanzlei-Rechnungswesen übertragen Fach 2, Kap 3.4.5
Kanzleidaten mit Kanzlei-Rechnungswesen aus dem Rechenzentrum holen.
6.2 Eingabe
Allgemeinen Funktionen erfassen
So erfassen Sie allgemeine Funktionen mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
Voraussetzung: Die Voraussetzungen für die Erfassung individueller Funktionen sind
erfüllt Kap. 1.3 FIBU-Funktionen erfassen.
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Kontenplan.
Dokument: 0906003 Seite 257 von 608
Das Register Eigenschaften Kontenplan wird geöffnet.
2. Aktivieren Sie im Kontenbereich zum Beispiel Sachkonten und gegebenenfalls Konto
von /Konto bis und wählen Sie den Kontenumfang, indem Sie den entsprechenden
Schaltknopf aktivieren und klicken Sie anschließend auf OK.
Das Fenster Kontenplan Sachkonten wird geöffnet.
3. Um gespeicherte allgemeine Funktionen zu korrigieren oder zu löschen, doppelklicken
Sie auf das gewünschte Sachkonto.
Das Konto wird in die Erfassungszeile übernommen; die Schaltfläche Details wird
aktiviert.
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Details.
Das Dialogfenster Sachkonten wird geöffnet, in dem Sie zum Beispiel die gewünschte
Funktionslöschung der Buchungssperre erfassen können.
5. Um die Standardfunktion Buchungssperre (F 12000) zu löschen, erfassen Sie im
Dialogfenster Sachkonten im Feld Zusatzfunktion 0 (Keine Zusatzfunktion), im Feld
Hauptfunktionstyp * (Standardfunktion deaktiviert), im Feld Hauptfunktion 0
(Funktion gelöscht) und bestätigen Sie die Eingabe mit OK.
Dokument: 0906003 Seite 258 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Funktionsnummer
Die Funktionsnummer ist 5-stellig: Hauptfunktion 2-stellig, Funktionsergänzung 3-stellig. Die
Beschreibung können Sie der Funktionstabelle für allgemeine Funktionen entnehmen Kap. 6.3.
Sind in der Tabelle die letzten drei Stellen der Funktionsnummer mit xxx gekennzeichnet,
setzen Sie dafür einen Schlüssel aus der Steuersatztabelle für Passivfunktionen ein Kap. 5.4.
Worauf Sie achten sollten!
Allgemeine Funktionen können gleichzeitig mehreren Konten zugeordnet werden.
Allerdings kann ein Konto nur eine allgemeine Funktion erhalten.
Mit allen allgemeinen Funktionen ist die Zusatzfunktion KU (keine Umsatzsteuerrechnung)
verbunden.
Dokument: 0906003 Seite 259 von 608
6.3 Funktionstabelle für allgemeine Funktionen
Allgemeine Typ Programmfunktion Beschreibung
Funktion Haupt-
Funkt.
Ergän-
zung
Geldkonto F 10 000
Konten mit dieser Funktion werden bei der Skonto-
Verbuchung über die Skontospalte und bei der Ist-
Versteuerung benötigt.
Personenkonto (Debitoren) F 11 000
Konten mit dieser Funktion werden bei der Skonto-
Verbuchung und bei der Ist-Versteuerung wie
Debitorenkonten behandelt. Mit Eingabe in die
Skontospalte wird auf gewährte Skonti gebucht.
Buchungssperre R 12 000
Buchungssperre besagt, dass das Konto nicht bebucht
werden kann. Im Standardkontenrahmen sind
beispielsweise für zukünftige Steuersätze reservierte
Konten mit dieser Funktion gekennzeichnet.
Personenkonto (Kreditoren) F 13 000
Konten mit dieser Funktion werden bei der Skonto-
Verbuchung wie Kreditorenkonten behandelt. Mit Eingabe
in die Skontospalte wird auf erhaltene Skonti gebucht.
Umrechnungssperre für
statistische Konten mit
Mengeneinheiten
F 18 000
Bei Konten mit dieser Funktion, die keine Geldbeträge,
sondern Mengen, zum Beispiel Anzahl Personen,
beinhalten, verhindert die Funktion die Umrechnung in die
Alternativwährung; das gilt für Mengenangaben im
Buchungssatz und in Auswertungen. Eine
Saldenübernahme für statistische Mengenkonten ist nicht
zulässig.
Umsatzsteuer-Vorauszahlung
1/11 F 26
xxx
000
Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung von 1/11 ist auf dieses
Konto zu buchen, damit der entsprechende Betrag bei der
UStVA für Dezember abgesetzt werden kann.
Bezahlte Umsatzsteuer-
Vorauszahlungen (gültig ab
01.01.2004 für PC-Programm
Umsatzsteuererklärung)
083
Buchungen auf Konten mit dieser Funktion (standardmäßig
in SKR 03: Konto F 1780, SKR 04: Konto F 3820)
werden ab Belegdatum 01.01.2004 vom Programm
Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen ab V. 4.2
an das PC-Programm Umsatzsteuererklärung, Zeile
Vorauszahlungssoll einschließlich Sondervorauszahlung
weitergegeben.
Dokument: 0906003 Seite 260 von 608
Entrichtete Einfuhr-
Umsatzsteuer (§ 15 Abs. 1
Nr. 2 UStG)
F 35 000
Buchungen auf Konten mit dieser Funktion werden in der
Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Kennzahl 66
ausgewiesen (bis 31.12.92). Ab 01.01.93 in UStVA,
Kennzahl 62.
Vorsteuer nach allgem.
Durchschnittssätzen (§§ 23,
23a UStG) (gültig ab 1993)
F 41 000 Konten mit dieser Funktion werden in die UStVA,
Kennzahl 63 eingestellt.
Berichtigung des
Vorsteuerabzugs (§ 15a
UStG)
(gültig ab 1993)
F 42
xxx
000
Konten mit der Funktion für nachträglich abziehbare
Vorsteuer beweglicher Wirtschaftsgüter nach § 15a Abs. 1
UStG werden in die UStVA, Kennzahl 64 eingestellt.
(gültig ab 01.01.2002) 970
Konten mit der Funktion für zurückzuzahlende abziehbare
Vorsteuer beweglicher Wirtschaftsgüter nach § 15a Abs. 1
UStG werden in die UStVA, Kennzahl 64 eingestellt.
(gültig ab 01.01.2002) 971
Konten mit der Funktion für nachträglich abziehbare
Vorsteuer unbeweglicher Wirtschaftsgüter nach § 15a Abs.
1 UStG werden in die UStVA, Kennzahl 64 eingestellt.
(gültig ab 01.01.2002) 972
Konten mit der Funktion für zurückzuzahlende abziehbare
Vorsteuer unbeweglicher Wirtschaftsgüter nach § 15a Abs.
1 UStG werden in die UStVA, Kennzahl 64 eingestellt.
(gültig ab 01.01.2006) 973
Konten mit der Funktion für nachträglich abziehbare
Vorsteuer für Wirtschaftsgüter, die nur einmalig zur
Ausführung eines Umsatzes verwendet werden nach § 15a
Abs. 2 UStG werden in die UStVA, Kennzahl 64
eingestellt.
(gültig ab 01.01.2006) 974
Konten mit der Funktion für zurückzuzahlende Vorsteuer
für Wirtschaftsgüter, die nur einmalig zur Ausführung
eines Umsatzes verwendet werden nach § 15a Abs. 2
UStG werden in die UStVA, Kennzahl 64 eingestellt.
Nachsteuer UStVA-Kz. 65 F 85 000 Buchungen auf einem Konto mit dieser Funktion werden in
der UStVA unter Kennzahl 65 (Nachsteuer) ausgewiesen.
Unberechtigt ausgewiesene
und geschuldete
Steuerbeträge UStVA-Kz. 69
F 87 000
Wenn Sie gemäß § 14 Abs. 2 und Abs. 3 UStG bzw. § 6a
Abs. 4 Satz 2 bzw. § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG geschuldete
Steuerbeträge in der Kennzahl 69 Umsatzsteuer-
Voranmeldung ausweisen lassen wollen, belegen Sie ein
Dokument: 0906003 Seite 261 von 608
Konto mit dieser Funktion.
Ist bei Dreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 2 UStG) der
deutsche Unternehmer letzter Abnehmer, muss er die
geschuldete Umsatzsteuer über UStVA, Kennzahl 69
anmelden. Dazu richten Sie ein Konto mit der Funktion F
87000 ein, SKR 03: Konto F 1783, SKR 04: Konto F
3851.
Umsatzsteuer aus
Steuerschuldnerschaft nach §
13b UStG (für
Direktbuchungen) (gültig ab
01.01.2002 bis 31.12.2004)
F 88
xxx
160
150
070
Buchung des geschuldeten Steuerbetrages. Automatische
Errechnung der Bemessungsgrundlage über den
Steuerschlüssel. Konten mit dieser Funktion werden in der
UStVA unter der Kennzahl 54 (16%), 55 (7%) bzw.
57/58 (15%) abgefragt.
Umsatzsteuer aus
Steuerschuldnerschaft nach §
13b UStG (für
Direktbuchungen) (gültig ab
01.01.2005)
F 88
xxx
190
160
150
070
Buchung des geschuldeten Steuerbetrages. Automatische
Errechnung der Bemessungsgrundlage über den
Steuerschlüssel. Konten mit dieser Funktion werden in der
UStVA unter der Kennzahl 52 (Bemessungsgrundlage
19%, 16%, 15%, 7%) bzw. der Kennzahl 53 (Steuer)
abgefragt.
Saldovortrag F 92 000
Wenn in einem Buchungssatz ein Konto mit dieser
Funktion enthalten ist, wird der Betrag beim anderen
Konto als Eröffnungsbilanzwert behandelt und gesondert
ausgewiesen. Außerdem wird automatisch der Text EB-
Wert gedruckt. Ein individueller Text hat jedoch Vorrang.
Bei Buchungen, die ein Konto mit dieser Funktion
enthalten, wird in keinem Falle Umsatzsteuer errechnet.
Buchungen mit Umsatzsteuerschlüssel werden auf dem
Fehlerprotokoll ausgewiesen. Bei Buchungen auf
automatischen Konten wird keine Umsatzsteuer errechnet.
Bei Buchungen auf Konten, die für die UStVA abgefragt
werden, zum Beispiel SKR 03: Konto S 1570, Fkt.-Nr. S
30000, wird auf Grund der Funktionsnummer F 92000
die Abfrage für die UStVA unterdrückt.
Saldovortrag für Offene
Posten F 95 0xx
Anstelle von xx in der Funktionsnummer setzen Sie die
Jahreszahl, aus denen die offenen Posten stammen. Im
Übrigen gelten die Ausführungen zu Funktion F 92000,
siehe Handbuch OPOS.
Summenvortrag F 96 000 Bei Buchungen, die ein Konto mit dieser Funktion
enthalten, wird in keinem Falle Umsatzsteuer errechnet.
Dokument: 0906003 Seite 262 von 608
Buchungen mit Umsatzsteuer-schlüssel werden auf dem
Fehlerprotokoll ausgewiesen. Bei Buchungen auf
automatische Konten wird keine Umsatzsteuer errechnet.
Bei Buchungen auf Konten, die für die UStVA abgefragt
werden, zum Beispiel SKR 03: Konto S 1570, Fkt.-Nr. S
30000, wird auf Grund der Fkt.-Nr. F 96000 die Abfrage
unterdrückt.
Normen:
UStG:13a UStG:13b UStG:14 UStG:15 UStG:15a UStG:17 UStG:23 UStG:23a UStG:24 UStG:25
b UStG:3 UStG:4 UStG:4b UStG:6a
Dokument: 0906004 Seite 263 von 608
Dok.-Nr.: 0906004
DATEV-Serviceinformation
vom 12.08.2009
Relevant für:
FIBU
Fach 04 - Buchungen erfassen
1 Der DATEV-Buchungssatz im Programm Finanzbuchführung
1.1 Bevor Sie zu buchen beginnen...
1.1.1 Buchungen vorbereiten
1.1.2 Abrechnungsnummer erfassen
1.1.3 Datum von / Datum bis erfassen
1.1.4 Primanota-Seite erfassen
1.1.5 Datenübermittlung UStVA temporär unterdrücken
1.2 DATEV-Buchungssatz erfassen
1.2.1 Seine Bestandteile
1.2.2 Zusatzinformationen zum Buchungssatz
1.2.3 Voll-, Folge- und Kurzbuchungen nutzen
2 Umsatzsteuer buchen
2.1 Automatische Konten oder Umsatzsteuerschlüssel?
2.1.1 Umsatzsteuer über automatische Konten buchen
2.1.2 Umsatzsteuer über Umsatzsteuerschlüssel buchen
2.2 Skontobuchungen erfassen
2.2.1 Skontospalte nutzen oder Skonti direkt buchen
2.2.2 Buchungsregeln bei Skontospalte beachten
2.2.3 Individuelle Skontosammelkonten einrichten
2.3 Standard-Berichtigungsschlüssel nutzen
2.3.1 Wann mit Berichtigungsschlüsseln arbeiten?
2.3.2 So arbeiten Sie mit Berichtigungsschlüsseln
2.4 Tabellen Umsatzsteuer- und Berichtigungsschlüssel
2.4.1 Tabelle Umsatzsteuer-Arten- und Umsatzsteuerschlüssel
2.4.2 Tabelle Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel
2.4.3 Tabelle Umsatzsteuer-Arten-Schlüssel A
3 Wiederkehrende Buchungen einrichten
3.1 Wiederkehrende Buchungen speichern
3.2 Speicherprotokoll ausgeben
3.3 Wiederkehrende Buchungen verbuchen
4 Sammelbuchungen auf Konten nutzen
4.1 Mit Verdichtung im DATEV-Rechenzentrum buchen
4.2 Mit Raffung im DATEV-Rechenzentrum buchen
5 Fragen zu besonderen Besteuerungsformen
5.1 Fragen zur Besteuerung der Ist-Versteuerer
5.1.1 Was sind die gesetzlichen Grundlagen beim Ist-Versteuerer?
5.1.2 Wie ist beim Ist-Versteuerer zu buchen?
5.1.3 Wie sind umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug zu buchen?
5.1.4 Wie sind EG-Sachverhalte beim Ist-Versteuerer zu buchen?
5.1.5 Wie sind Forderungen mit Verbindlichkeiten zu verrechnen?
5.1.6 Wie wechsle ich von Ist- auf Soll-Versteuerung?
5.2 Fragen zur Besteuerung der Kleinunternehmer
Dokument: 0906004 Seite 264 von 608
5.2.1 Was sind die gesetzlichen Grundlagen beim Kleinunternehmer?
5.2.2 Was ist bei UStA-Schlüssel A zu beachten?
5.2.3 Wann gibt auch der Kleinunternehmer Steuererklärungen ab?
5.3 Fragen zur Trennung der Entgelte
5.4 Fragen zum landwirtschaftlichen Rechnungswesen
5.4.1 SKR 14 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe anlegen?
5.4.2 Pauschalierer individuell anlegen?
5.4.3 Land- und Forstwirte als Regelbesteuerer anlegen?
5.4.4 Wie wechsle ich von Pauschalierung auf Regelbesteuerung?
1 Der DATEV-Buchungssatz im Programm Finanzbuchführung
1.1 Bevor Sie zu buchen beginnen...
1.1.1 Buchungen vorbereiten
Vorkontieren
Vor der Datenerfassung kann kontiert werden. Sie werden in der Regel auf dem Beleg einen
Kontierungsstempel anbringen und die Belege in Buchungskreise zusammenfassen. In der
Praxis wird bei EDV-Buchführungen ausschließlich nach Buchungskreisen erfasst.
Buchungskreise bilden
Besonders wichtig ist, dass bei der laufenden Erfassung nach Buchungskreisen gebucht wird.
Sie sortieren zum Beispiel Ihre Kassenbelege oder Bankbelege usw. Anschließend sortieren
Sie nach gleich lautendem Datum und innerhalb des Datums nach Belegnummern. Nur so
haben Sie die Möglichkeit, verkürzt in Form der besonders rationellen Methode von Folge- und
Kurzbuchungen zu erfassen.
Hinweis:
Bei einer Kurzbuchung besteht der Buchungssatz im günstigsten Fall nur noch aus zwei
Informationen:
o Umsatz
o Gegenkonto
Alle übrigen Informationen entnimmt das Programm dem vorhergehenden Buchungssatz, siehe
Kap. 1.2.3 Voll-, Folge- und Kurzbuchungen nutzen.
Mit Umsatzsteuer buchen
Bei der laufenden Erfassung bzw. bereits beim Kontieren der Belege ist die Umsatzsteuer zu
berücksichtigen. Im DATEV-System geschieht dies entweder über die
Umsatzsteuerschlüssel oder über automatische Konten Kap. 2. Die Kontenfunktionen, zum
Beispiel AM = automatische Mehrwertsteuerrechnung, AV = automatische
Vorsteuererrechnung, finden Sie im Fach 3, Kap. 1.1 Arten von Kontenfunktionen erläutert.
Mit Berichtigungsschlüsseln (B) buchen
Bei bestimmten Buchungen muss mit Berichtigungsschlüsseln gearbeitet werden. Einer der
wichtigsten Berichtigungsschlüssel ist der Schlüssel Generalumkehr. Er bewirkt, dass bei
Dokument: 0906004 Seite 265 von 608
Storno-Buchungen der Betrag mit einem " - " (Minuszeichen) gebucht und so eine unnötige
Aufblähung der Jahresverkehrszahlen (JVZ) vermieden wird Kap. 2.3.
Zusammenhänge beachten
Zwischen dem Umsatzsteuer-Artenschlüssel der Mandantendaten, mit dem Sie die
Zulässigkeit der Umsatzsteuerrechnung regeln und den Umsatzsteuerschlüsseln und
Berichtigungsschlüsseln (Stornoschlüssel) im Gegenkonto Ihrer Buchungen bestehen
Zusammenhänge, die Sie bei der Eingabe beachten müssen: Tabelle Kap. 2.4.
Mit den Umsatzsteuerschlüsseln an 6. Stelle des Gegenkontos und den
Berichtigungsschlüsseln an 7. Stelle des Gegenkontos führen Sie die
Umsatzsteuerrechnung durch:
Haben Sie keine Sachkontenlänge größer 4 geschlüsselt, geben Sie die Sachkonten 4-stellig,
die Personenkonten 5-stellig ein. Haben Sie Kontonummernerweiterung geschlüsselt, erfassen
Sie die Sach- bzw. Personenkonten entsprechend.
Hinweis:
Zur Steuerung der umsatzsteuerlichen EG-Sachverhalte stehen eigene EG-Umsatzsteuer- (10-
19) und EG-Berichtigungsschlüssel (60-69) zur Verfügung Fach 7, Kap. 3.2.
1.1.2 Abrechnungsnummer erfassen
Orientierung:
Die für die Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum so wichtige Abrechnungsnummer wird
programmseitig beim Daten Senden des Vorlaufs zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen automatisch vergeben. Bei der Anlage eines neuen Vorlaufs erfassen Sie
nur den Zeitraum, die Bezeichnung und ggf. Ihr Diktatkürzel. Die Abrechnungsnummern,
beginnend bei 1 pro Buchungsjahr und Mandant, werden lückenlos und in aufsteigender
Reihenfolge vergeben. Es stehen die Abrechnungsnummern 1 bis 69 zur Verfügung.
So legen Sie zum Beispiel im Dialogbuchen einen Vorlauf an
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Buchen | Dialogbuchen.
3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Neu.
4. Erfassen Sie bei Datum von und Datum bis den zu buchenden Monat.
Dokument: 0906004 Seite 266 von 608
5. Erfassen Sie die Bezeichnung und bestätigen Sie mit OK.
Der Vorlauf öffnet sich im Dialogbuchen und Sie können mit der Erfassung der
Buchungssätze beginnen.
Tipp: Über Auswertungen | Primanota oder Stammdaten | Infodaten können Sie
nachvollziehen, mit welcher Abrechnungsnummer die Vorläufe gesendet wurden.
Abrechnungsnummern 1001, 1002 usw. automatisch vergeben
Wenn Sie bei einer Mandanten-Buchhaltung bei Abrechnungsnummer 69 angelangt sind,
beginnt das Programm automatisch wieder bei Abrechnungsnummer 1. Beim Daten senden
der Vorläufe innerhalb einer Einreichung wird für die erneuten Abrechnungsnummern 1, 2
usw. automatisch die Abrechnungsnummer 1001, 1002 usw. vergeben.
Abrechnungsnummern 2001 bis 2969 automatisch vergeben
Um umfangreiche Buchungsbestände an das DATEV-Rechenzentrum für weitere Anwendungs-
und Auswertungsmöglichkeiten delegieren zu können, sind in DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen zusätzlich die Abrechnungsnummern 2001 bis 2069, 2101 bis 2169 usw.
bis 2901 bis 2969 möglich. Sie können somit maximal 828 Abrechnungsnummern (12 x 69)
pro Einreichung an das DATEV-Rechenzentrum zur Buchungssatz-Verarbeitung senden.
Hinweis:
Die Abrechnungsnummern 2001 bis 2969 werden ebenfalls von DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen automatisch erzeugt.
1.1.3 Datum von / Datum bis erfassen
Mit dem Datum von und dem Datum bis erfassen Sie den Buchungszeitraum. Dabei darf das
Datum von nicht höher sein als das Datum bis. Sie können aber beide Male das gleiche
Datum eintragen.
Dokument: 0906004 Seite 267 von 608
1. Erfassen Sie im Datum von den unteren Grenzwert des gewünschten
Buchungszeitraumes. Die Eingabe kann maximal 6-stellig sein, zum Beispiel für den
01.03.2009 = 1.03.09.
Wird nur der Monat eingegeben, zum Beispiel 3 für den Monat März und mit der Enter-
Taste bestätigt, wird automatisch im Feld Datum von der Monatsanfang eingesetzt.
2. Erfassen Sie im Datum bis den oberen Grenzwert des gewünschten
Buchungszeitraumes. Die Eingabe kann maximal 6-stellig sein, zum Beispiel für den
31.03.2009 = 31.03.09.
Wird nur der Monat eingegeben, zum Beispiel 3 für den Monat März und mit der Enter-
Taste bestätigt, wird automatisch im Feld Datum bis das Monatsende eingesetzt.
Haben Sie in den Mandantendaten monatlichen Auswertungszeitraum erfasst, steuern
Sie über das Vorlaufdatum Datum bis die Ausgabe Ihrer monatlichen Auswertungen,
zum Beispiel die Ausgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA), der
Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), der Summen- und Saldenliste und der
Konten.
Als Kriterium für die Ausgabe der monatlichen Auswertungen gilt der tatsächliche
(effektive) Monatsletzte im Vorlaufdatum Datum bis, für die 1/4-jährliche UStVA der
Quartalsletzte.
Prüfung des Datum bis auf + 3 Monate
Um Fehleingaben durch das Ansprechen eines späteren Monats zu vermeiden, wird das
Vorlaufdatum Datum bis mit dem aktuellen Monat verglichen. Stellt das Programm fest, dass
im Datum bis ein Monat vorliegt, der vier Monate nach dem aktuellen Monat liegt, lehnt es
diesen Vorlauf ab und Sie erhalten die Meldung:
Datum bis > aktueller Monat + 3
Beispiel: Aktueller Monat ist der Juli 2009. Abgelehnt werden im DATEV-Rechenzentrum die
Monate ab November 2009.
Nachbuchungen erfassen
Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Nachbuchungen aus vorhergehenden
Abrechnungsperioden bei der laufenden Erfassung zu berücksichtigen, darf das
Buchungsdatum unter dem Vorlaufdatum Datum von liegen. Hier findet keine Prüfung statt.
Hinweis:
Nachbuchungen, die vergangene Monate betreffen, sollten Sie in jedem Falle unter einem
eigenen Vorlauf und dem entsprechenden Monat erfassen.
Monatsverkehrszahlen richtig zuordnen
Die Monatsverkehrszahlen (MVZ) der FIBU-Konten werden in zwölf Monatsspeichern geführt.
Das Speicherungskriterium für die einzelnen Monatsfelder ist das Vorlaufdatum Datum bis
Ihrer Buchhaltungseinreichungen. Achten Sie darauf, dass Sie im Hinblick auf monatsbezogene
Auswertungen mit dem Vorlaufdatum Datum bis die gewünschte Zuordnung Ihrer
Buchungsdaten vornehmen.
Hinweis:
Dokument: 0906004 Seite 268 von 608
Das Belegdatum wird bei Zuordnung zum Monatsspeicher nicht abgefragt.
1.1.4 Primanota-Seite erfassen
Was ist eine Primanota?
Bei der Eingabe von Buchführungsdaten am PC können Sie Ihre Eingaben am Bildschirm
verfolgen und gleichzeitig auf Richtigkeit prüfen. Auf Wunsch können die erfassten Daten
gedruckt werden. Diesen Ausdruck nennt man Primanota.
Die Frage, ob die Primanota Grundbuchfunktion erfüllt, ist nicht pauschal zu beantworten.
Dieses hängt vom Einzelfall ab. Ganz sicher erfüllt die Primanota bis zur Verarbeitung der
Daten im DATEV-Rechenzentrum ein wesentliches Merkmal der Grundbuchaufzeichnung,
nämlich die Dokumentation der zeitnahen Erfassung der Geschäftsvorfälle.
1.1.5 Datenübermittlung UStVA temporär unterdrücken
Haben Sie zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen in den Mandantendaten
Datenübermittlung erfasst, können Sie bei Nutzung von Kanzlei-Rechnungswesen diese mit
der Einreichung von Buchungen temporär für einzelne Monate unterdrücken (Kennung "N" im
Vorlauf).
So gelangen Sie zum Dialogfenster Daten Senden <Ordnungsbegriff>
1. Der Mandant ist bereits geöffnet, wählen Sie Bestand | Daten senden | Sendedaten.
- oder -
Wenn Ihre Kanzlei zur Bearbeitung geöffnet ist, wählen Sie Bestand | Daten senden.
Sie erhalten das Dialogfenster Daten Senden <Ordnungsbegriff>. Die Übersicht
enthält alle bereitgestellten Sendedaten für die ausgewählte Kanzlei.
2. Um die Datenübermittlung der UStVA mit einem gesendeten Vorlauf temporär für einen
bestimmten Monat zu unterdrücken, markieren Sie den entsprechenden Vorlauf und
öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü.
3. Wählen Sie Datenübermittlung UStVA temporär unterdrücken.
Es erscheint das Dialogfenster Daten Senden - Datenübermittlung.
Dokument: 0906004 Seite 269 von 608
4. Markieren Sie den Monat/die Monate, für den/die Sie die Datenübermittlung der UStVA
im DATEV-Rechenzentrum temporär unterdrücken möchten und bestätigen Sie mit OK.
Sind die entsprechenden Vorläufe im Rechenzentrum verarbeitet, wird der
Monat/werden die Monate für die Datenübermittlung der UStVA temporär unterdrückt.
Hinweis:
Die Unterdrückung bezieht sich auf diesen Sendevorgang. Senden Sie zu einem späteren
Zeitpunkt Buchungssätze für den gleichen Zeitraum zur Verarbeitung, müssen Sie die
Datenübermittlung ggf. erneut unterdrücken. Auch ein gleichzeitig eingereichter
Rechnungswesen-Abruf der UStVA überlagert die Unterdrückung und führt zur
Datenübermittlung der UStVA.
Dokument: 0906004 Seite 270 von 608
1.2 DATEV-Buchungssatz erfassen
1.2.1 Seine Bestandteile
Der DATEV-Buchungssatz kann maximal aus 14 Informations-Feldern bestehen:
1. Währungskennzeichen (WKZ nach ISO-Code) = 3-stellig. Bei Fremdwährungsrechnung
mit Nicht-EWU-Währungen wählen Sie hier das entsprechende WKZ und bestätigen mit
Übernehmen. Im Dialogfenster Währungsumrechnung können Sie einen Betrag eingeben
und diesen in eine andere Währung umrechnen lassen.
2. Umsatz (Soll oder Haben) = maximal 12-stellig, numerisch
3. Gegenkonto (evtl. mit USt-, EG- oder Berichtigungsschlüssel) = Standard 5- bzw. 7-stellig;
maximal 9- bzw. 11-stellig
4. Belegfeld 1 (wichtig für Programm OPOS) = maximal 12-stellig, alphanumerisch
5. Belegfeld 2 (wichtig für Programm OPOS) = maximal 12-stellig, alphanumerisch
6. Beleg-Datum = maximal 4-stellig
7. Konto = Standard 5-stellig; maximal 9-stellig
8. KOST 1 (Kostenstelle für Programm KOST) = maximal 8-stellig, alphanumerisch
9. KOST 2 (Kostenstelle für Programm KOST) = maximal 8-stellig, alphanumerisch
10. KOST-Menge (wichtig für Programm KOST) = maximal 11-stellig, numerisch
11. Skonto = maximal 10-stellig, numerisch
12. Buchungstext = maximal 30-stellig, alphanumerisch
13. Zusatzinformationen zum Buchungssatz (zum Beispiel Sachverhalt nach § 13b Abs. 1
Satz 1 Nr. 1-5 UStG). Die Zusatzinformationen bestehen aus den Bestandteilen
Informationsart (maximal 20 Arten pro Buchungssatz) und Informationsinhalt (maximal 210
Stellen pro Informationsart).
Fünf Grundbestandteile bei jeder Buchung erfassen
Der DATEV-Buchungssatz besteht aus fünf Grundbestandteilen, die bei jeder Buchung
angesprochen werden müssen:
1. Währungskennzeichen
Dokument: 0906004 Seite 271 von 608
2. Umsatz
3. Gegenkonto
4. Beleg-Datum
5. Konto
Währungskennzeichen
Eine DEM-Buchführung ist bis einschließlich Wirtschaftsjahr 2001 möglich, eine EUR-
Buchführung kann erstmals ab Wirtschaftsjahr 1999 definiert werden. Spätestens für das
Wirtschaftsjahr 2002 muss der Wechsel der Buchführungswährung von DEM auf EUR erfolgt
sein.
Hinweis:
Erfassen Sie in einem Buchungssatz im Feld WKZ die Belegwährung DEM mit einem
Belegdatum größer 30.06.2002, wird der gesamte Buchungssatz vom Programm abgelehnt
und Sie erhalten die Meldung:
# 204
Eingabewährung nicht mehr zulässig
o Wenn die Belegwährung von der Basiswährung abweicht, wählen Sie das entsprechende
Währungskennzeichen für die Belegwährung nach ISO-Code.
Das Währungskennzeichen bleibt solange gespeichert und wird bei den folgenden
Buchungszeilen aufgefüllt, bis Sie ein neues Währungskennzeichen erfassen.
Informationen zum ISO-Code und dazu, wie Sie eine Basiswährung festlegen, finden Sie in
Fach 2, Kap. 3.2.
Hinweis:
Wählen Sie eine Nicht-EWU-Währung, zum Beispiel US-Dollar, erhalten Sie beim Abschließen
des Buchungssatzes automatisch das Dialogfenster Währungsumrechnung, in dem Sie den
entsprechenden Umrechnungskurs erfassen können:
Dokument: 0906004 Seite 272 von 608
Einzeilig buchen
Im DATEV-System erfassen Sie den Buchungssatz einzeilig. Allein durch diese Vorgehensweise
ergibt sich gegenüber der manuellen Buchung eine 50 %ige Arbeitsersparnis. Ermöglicht wird
dies dadurch, dass ein direkter Zusammenhang besteht zwischen dem
o Feld Umsatz (Soll/Haben) und dem
o Feld Konto:
o Erfassen Sie in einer Buchungszeile im Umsatzfeld den Betrag im Feld Soll (Haben) mit
zwei Nachkommastellen maximal 12-stellig - jedoch ohne Komma und Punkt - und
gleichzeitig im Feld Gegenkonto und im Feld Konto die betreffende Kontonummer. Die
übrigen Felder erfassen Sie entsprechend Ihrem Buchungsbeleg.
Haben Sie im Umsatzfeld den Betrag mit Soll-Kennung (Haben-Kennung) erfasst, wird
das entsprechende Konto auf die Soll-Seite (Haben-Seite) gebucht. Die Kennzeichnung
des Umsatzes, ob Soll oder Haben, bezieht sich immer auf die Kontonummer, die im
Feld Konto erfasst ist.
Im Gegenkonto stellt das Programm das Vorzeichen (Soll oder Haben) automatisch
um.
Die beiden letzten Stellen im Umsatzfeld behandelt das Programm automatisch zum
Beispiel bei Basiswährung Euro als Cent.
Soll/Haben-Kennung erfassen
Dokument: 0906004 Seite 273 von 608
Im Feld Umsatz erfassen Sie den Bruttobetrag. Wenn Sie nach der Eingabe mit der Enter-
Taste bestätigen, erhält der Betrag die Soll-Kennung S, wenn Sie mit der +-Taste bestätigen,
erhält der Betrag die Haben-Kennung H. Die Saldoart (Soll/Haben) bezieht sich immer auf das
Feld Konto.
EG-Fenster erfassen
Über das Kontextmenü EU-Info eingeben oder über das Menü Bearbeiten | EU-Info
eingeben (wenn im Debitorensatz nichts hinterlegt ist) oder über das Automatikkonto (wenn
im Debitorensatz nichts hinterlegt ist) öffnet sich automatisch ein EG-Fenster, in das Sie
zusätzliche Angaben zu EG-Belangen erfassen können:
In Abhängigkeit vom gewählten Steuerschlüssel, den Sie im Eingabefeld BU Gegenkonto an
6. bzw. 7. Stelle (ohne Kontonummernerweiterung) erfassen, werden die Felder aktiv bzw.
inaktiv (= grau) gesetzt. Folgende Eingaben sind zulässig (siehe Tabelle):
Eingabe Steuerschlüssel Eingabefelder aktiv
10, 60 EU-Land, USt-%
11, 16, 17, 18, 19, 61, 66, 67, 68, 69 EU-Land, USt-ID
12, 13, 14, 15, 62, 63, 64, 65 EU-Land
Was Sie zusätzlich beim Buchen über EG-Fenster beachten müssen, finden Sie in Fach 7, Kap.
3.2.1 bis Kap. 3.2.3 beschrieben.
Konto-Feld
Für die Debitoren (Kunden) stehen- unabhängig vom gewählten SKR - standardmäßig die
Kontonummern 10000 bis 69999 zur Verfügung und für die Kreditoren (Lieferanten) die
Kontonummern 70000 bis 99999.
Dokument: 0906004 Seite 274 von 608
Hinweis:
Haben Sie keine Sachkontenlänge größer 4 geschlüsselt, erfassen Sie die Sachkonten 4-stellig,
die Personenkonten 5-stellig. Haben Sie Kontonummernerweiterung geschlüsselt, erfassen Sie
die Sach- und die Personenkonten entsprechend.
o Erfassen Sie im Feld Konto die Kontonummer, die entsprechend dem im Umsatzfeld
erfassten Betrag auf die Soll-Seite (bzw. Haben-Seite) gebucht werden soll. Die
niedrigste Kontonummer kann die 1 (bzw. 0001) sein. Da im Feld Konto kein
Umsatzsteuer- oder Berichtigungsschlüssel erfasst wird, ist dieses Feld standardmäßig
maximal 5 Stellen groß. Bei weniger als 5 Stellen genügt es, nur die tatsächliche
Stellenzahl zu erfassen. Führende Nullen brauchen nicht erfasst zu werden.
Die Kontonummer bleibt solange gespeichert und wird bei den folgenden
Buchungszeilen aufgefüllt, bis Sie eine neue Kontonummer erfassen.
Gegenkonto
Ein Gegenkonto hat den gleichen Aufbau wie ein Konto; es kann jedoch zusätzliche
Informationen aufnehmen:
Hinweis:
Haben Sie keine Sachkontenlänge größer 4 geschlüsselt, erfassen Sie die Sachkonten 4-stellig,
die Personenkonten 5-stellig. Haben Sie Kontonummernerweiterung geschlüsselt, erfassen Sie
die Sach- und die Personenkonten entsprechend.
1. Erfassen Sie im Feld Gegenkonto die Kontonummer, die entsprechend dem im
Umsatzfeld erfassten Betrag mit dem entgegengesetzten Vorzeichen, Soll bzw. Haben,
gebucht werden soll.
2. Erfassen Sie bei Bedarf im Feld USt (Umsatzsteuer) den gewünschten
Umsatzsteuerschlüssel. Ohne Kontonummernerweiterung erfassen Sie den
Umsatzsteuerschlüssel zum Beispiel an 6. Stelle von rechts (siehe Abbildung).
- oder -
Dokument: 0906004 Seite 275 von 608
Um die Umsatzsteuerrechnung über Umsatzsteuerschlüssel bei einer Kontenlänge
zum Beispiel von Sachkonten 8-stellig und Personenkonten 9-stellig durchzuführen,
erfassen Sie im Feld USt an der 10. Stelle des Gegenkontos den gewünschten
Umsatzsteuerschlüssel laut Umsatzsteuerschlüssel-Tabelle.
3. Erfassen Sie bei Bedarf im Feld BU an erster Stelle von links den gewünschten
Berichtigungsschlüssel. Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken
Sie die Taste F1.
Hinweis:
Informationen zu Buchungen mit Umsatzsteuer finden Sie in Kap. 2.
Rechnungsnummer, Belegfeld 1
Wenn Sie OPOS-Anwender sind, sollten Sie die Rechnungsnummer immer mit erfassen. Sie ist
das Kriterium zum Ausgleich der offenen Posten: Weitere Informationen finden Sie im
Handbuch OPOS, DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 0907817.
o Im Belegfeld 1 erfassen Sie Ihre Rechnungsnummer. Es sind maximal 12 Stellen
zulässig.
Die einmal erfasste Rechnungsnummer bleibt so lange gespeichert und wird in die
folgenden Buchungen mit übernommen, bis Sie das Belegfeld 1 erneut ansprechen.
Buchungen mit gleicher Rechnungsnummer und gleichem Belegdatum (aufgeteilte
Rechnungen) werden auf den Personenkonten automatisch gerafft Kap. 4
Sammelbuchungen auf Konten.
Belegfeld 2
Nur für das DATEV-Programm OPOS (Offene-Posten-Buchführung) vorgesehen.
o Belegfeld 2 erfassen Sie, wenn Sie OPOS-Anwender sind. Es ist maximal 12 Stellen
groß.
Hinweis:
Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe im Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor
auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1.
Belegdatum
Dokument: 0906004 Seite 276 von 608
Das Belegdatum darf kleiner oder maximal gleich groß sein wie das im Vorlaufdatum erfasste
Datum bis. Ausnahme: Offene Posten aus, Konto 90xx, DATEV-Programm OPOS.
1. Um das Beleg-Datum zu erfassen, geben Sie als Tag (TT) die 1 oder 01 bis 31 ein.
Die Eingabe ist dann maximal 2-stellig. Das gilt auch bei Vollbuchungen.
Jede ein- bzw. zweistellige Eingabe im Feld Beleg-Datum wird als Tag interpretiert.
Der Tag bleibt solange gespeichert und wird bei den folgenden Buchungszeilen
aufgefüllt, bis Sie einen neuen Tag erfassen.
2. Um das Beleg-Datum zu erfassen, geben Sie als Monat (MM) die 01 bis 12 ein. Die
Monatsangabe ist stets 2-stellig. Mindestens bei der ersten Vollbuchung nach dem
Vollvorlauf muss der Monat erfasst werden.
Das Belegdatum (Tag/Monat) bleibt solange gespeichert und wird bei den folgenden
Buchungszeilen aufgefüllt, bis Sie ein neues Belegdatum (Tag/Monat) erfassen.
Das Jahr für das Belegdatum entnimmt das Programm dem Vorlaufdatum Datum bis.
Tipp: Bleibt der Monat gleich, brauchen Sie nur noch den Tag zu erfassen. Sie können den Tag
und Monat weglassen, solange sie gleich bleiben.
Kurs
Liegt ein Beleg in Fremdwährung vor (Nicht-EWU-Währung), ist für Geschäftsfälle mit
Belegdatum ab 01.01.1999 im Feld Kurs die Eingabe eines Umrechnungskurses erforderlich.
Hinweis:
Der Umrechnungskurs ist unabhängig von der Basiswährung immer in Bezug zum Euro zu
erfassen, zum Beispiel 1 EUR = xxxxx,xxxxxx WKZ. Dies gilt auch dann, wenn die
Basiswährung noch eine EWU-Währung ist, zum Beispiel DM (DEM).
Voraussetzung: Die erfasste Belegwährung im Feld WKZ ist eine von der
Basiswährung abweichende Fremdwährung (Nicht-EWU-Währung).
o Erfassen Sie im Feld Kurs den variablen Umrechnungskurs für die von der
Basiswährung abweichende Fremdwährung 11-stellig mit 6 Nachkommastellen, zum
Beispiel 1 EUR = 1,319500 USD:
Dokument: 0906004 Seite 277 von 608
Haben Sie im Umsatzfeld als Belegwährung eine Fremdwährung erfasst, zum Beispiel
USD (US-Dollar) ist der Kurs die Grundlage für die Umrechnung der Belegwährung in
die Basiswährung der Buchführung.
Der Umrechnungskurs zählt zu den variablen Daten, die nicht gespeichert bleiben und
muss in jedem Buchungssatz neu erfasst werden Kap. 1.2.3.
Der erfasste Fremdwährungsbetrag und der variable Umrechnungskurs werden zu
Informations- und Dokumentationszwecken in der DATEV Finanzbuchführung auf
den Auswertungen Primanota und Kontoblatt, in OPOS auf der Offene Posten
Liste, Offene Posten Konto und Mahnungen und in ANLAG auf der Zugangsliste
mit ausgegeben.
Kostenstelle
Nur für das DATEV-Programm KOST (Kostenrechnung) vorgesehen.
o KOST 1 bzw. KOST 2 erfassen Sie nur, wenn Sie KOST-Anwender sind. Für die DATEV
Finanzbuchführung sind die Felder KOST 1 und KOST 2 ohne Bedeutung. Sie sind
jeweils maximal 12 Stellen groß.
Hinweis:
Fehler im Feld Kostenstelle führen in der DATEV Finanzbuchführung nicht zur Ablehnung
des Buchungssatzes. Sie erhalten einen Hinweis im Fehlerprotokoll.
KOST-Menge
Nur für das DATEV-Programm KOST (RZ- und PC-KOST) vorgesehen.
Dokument: 0906004 Seite 278 von 608
Voraussetzung: Sie haben in den einzelnen KOST-Stammdaten die Bezugsgröße
definiert, zum Beispiel kg, g, cm, m, %, Tag, DM, Euro etc.
o Hier erfassen Sie die für die Kostenrechnung relevante Mengenangabe.
Ihre Eingabe im KOST-Mengenfeld wird zur Kostenstellenberechnung herangezogen.
Skonto
Bei der Buchung von Zahlungsvorgängen müssen Sie in vielen Fällen Skonti berücksichtigen.
Sie können im DATEV-Programm Finanzbuchführung den Skontobetrag über die
Skontospalte automatisch buchen lassen.
Voraussetzung: Die Grundbuchung ist ein Zahlungsvorgang.
o Im Feld Skonto erfassen Sie den Skontobetrag brutto (inkl. Umsatzsteuer). Die
Skontospalte ist maximal 10 Stellen groß. Alternativ können Sie die Skontoautomatik
aufheben. Weitere Informationen entnehmen Sie der Hilfe im Programm. Klicken Sie
dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1.
Hinweis:
Liegt der Euro bzw. eine EWU-Währung vor, ist die Eingabe in der Skontospalte zulässig, da
fixierte Umrechnungskurse gespeichert sind. Weitere Informationen zu den Eingaberegeln für
automatische Skontobuchungen finden Sie in Kap. 2.2 und für die EG-Skontobuchungen in
Fach 7, Kap. 3.4.6 EG-Skontobuchungen über Skontospalte erfassen.
Hinweis:
Die Eingabe eines Skonto-Betrages in Verbindung mit einer Nicht-EWU-Währung ist nicht
zulässig, da der Kurs für die Umrechnung des Zahlungsbetrages vom Kurs für den
Skontobetrag abweichen kann.
Buchungstext
Zu jedem Buchungssatz können Sie einen individuellen Buchungstext erfassen.
o Hier erfassen Sie den gewünschten Buchungstext. Der Text darf maximal 30 Stellen
lang sein.
Dokument: 0906004 Seite 279 von 608
Der erfasste Buchungstext erscheint auf den Konten. Buchungstexte werden wie
erfasst ausgegeben.
Im Konto stehen für den Buchungstext pro Zeile 15 Stellen zur Verfügung. Jeden
Buchungstext, der über 15 Stellen hinausgeht, trennt das Programm automatisch nach
15 Stellen und druckt diesen im Konto zweizeilig an.
Auf Konten, aus denen Steuer gerechnet wurde, wird zusätzlich im Feld Buchungstext
der entsprechende Steuersatz gedruckt. Dazu werden maximal 9 Stellen benötigt.
Hinweis:
Bei einem individuellen Buchungstext, der mehr als 21 Stellen lang ist, wird der Buchungssatz
mit dem verkürzten Text (maximal 21 Stellen) verarbeitet, wenn Konten vorliegen, aus denen
Steuer gerechnet wurde.
1.2.2 Zusatzinformationen zum Buchungssatz
Orientierung:
Über das Eingabefenster für Zusatzinformationen zum Buchungssatz, zum Beispiel in
DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, können Sie jeden Buchungssatz um beliebige
Informationen ergänzen.
Dokument: 0906004 Seite 280 von 608
Mit den freien Eingabefeldern der Zusatzinformationen..., Tastenkombination Strg+I,
können Sie Ihren Buchungssatz nach individuellen (I) Bedürfnissen ergänzen. Zusätzlich
stehen Ihnen folgende DATEV-Zusatzinformationen zur Verfügung:
o Auswahl eines USt-Sachverhaltes nach § 13b UStG: Kontextmenü L+L-Sachverhalt
o Buchungssatzbezogener Wechsel der Besteuerungsart: Tastenkombination Strg+S
L+L-Sachverhalt: Auswahl des Sachverhaltes nach § 13b UStG
Erfassen Sie in einem Buchungssatz im Gegenkonto einen Umsatzsteuerschlüssel 91, 92, 94
oder 95, öffnet sich automatisch das Dialogfenster Auswahl des Sachverhalts. Klicken Sie
darin auf einen Schaltknopf, um den entsprechenden Sachverhalt gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1
Nr. 1-5 UStG auszuwählen: Die Zusatzinformation 1- 5 wird dem Buchungssatz zugeordnet.
Tipp: Sie können die Auswahl des Sachverhalts nach § 13b UStG automatisieren. Wählen Sie
dazu Bearbeiten | Eigenschaften. Im Register Eigenschaften Dialogbuchen bzw.
Eigenschaften Dialogerfassen in der Registerkarte L+L-Sachverhalte können Sie eine
Voreinstellung treffen. Weitere Informationen zur Voreinstellung finden Sie in der Hilfe im
Programm.
Informationen zu den Umsatzsteuerschlüsseln 91, 92, 94 und 95 finden Sie in Kap. 2.1.2
Umsatzsteuer über Umsatzsteuerschlüssel buchen.
Strg+S: Buchungssatzbezogener Wechsel der Umsatzsteuerart
Die Buchführung wird grundsätzlich unter dem in den Mandantendaten gespeicherten
Umsatzsteuerarten-Schlüssel verarbeitet.
Haben Sie in den Mandantendaten die Umsatzsteuerart gewechselt Fach 2, Kap. 3.2
Mindesteingaben erfassen, kann es erforderlich sein, einzelne Buchungen trotzdem nach der
ursprünglichen Umsatzsteuerart zu verarbeiten, zum Beispiel:
o Wechsel der Umsatzsteuerart von Soll- zur Ist-Besteuerung und umgekehrt
o Wechsel der Umsatzsteuerart von Pauschalierung zur Regelbesteuerung und umgekehrt
... von Ist- auf Soll-Versteuerung temporär wechseln
Wechselt zum Beispiel ein Soll-Versteuerer zur Ist-Versteuerung, muss bei der Buchung des
Zahlungseingangs für eine Rechnung, die vor der Umstellung gebucht wurde, die erneute
Ermittlung der Umsatzsteuer unterbunden werden.
Weitere Informationen finden Sie in Kap. 5.1.6 Wie wechsle ich von Ist- auf Soll-Versteuerung.
... von Pauschalierung zur Regelbesteuerung temporär wechseln
Sie buchen Ihren landwirtschaftlichen Mandanten mit dem SKR 14. Wechselt zum Beispiel ein
Soll-Versteuerer zur Pauschalierung, kann es erforderlich sein, einzelne Buchungen trotzdem
nach der ursprünglichen Umsatzsteuerart zu verarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie in Kap. 5.4.4 Wie wechsle ich von Pauschalierung auf
Regelbesteuerung.
Individuelle Zusatzinformationen erfassen
Das Eingabefenster für Zusatzinformationen anlegen enthält freie Eingabefelder, die Sie
nach individuellen Bedürfnissen nutzten können. Sie können zu jedem Buchungssatz -
Dokument: 0906004 Seite 281 von 608
zusätzlich zu den DATEV-Zusatzinformationen - beliebige individuelle Zusatzinformationen
ergänzen:
o Die Informationsart kennzeichnet die Art der Zusatzinformation. Hier erfassen Sie ein
Identifizierungsmerkmal mit bis zu 20 Stellen, das Schlüsselwort für die
Zusatzinformation, zum Beispiel:
Archivnummer = Dokumentation der Ablage des Belegs zum erfassten Buchungssatz.
Notizen = Hinweise zum erfassten Buchungssatz für die weitere Bearbeitung.
Region = Informationen zum Bezirk, um regionale Analysen durchzuführen.
Vertreter = Informationen zum Vertreter, um interne Analysen durchzuführen.
Filialnummer = Sortierung von Geschäftsvorfällen nach Filialen.
Steuernummer = Steuernummer in der Lieferantenrechnung (§ 14 Abs. 1a UStG).
o Der Informationsinhalt ist die eigentliche Zusatzinformation. Sie können hier bis zu
210 Stellen erfassen.
So erfassen Sie individuelle Zusatzinformationen
Voraussetzung: Ein Buchungsvorlauf ist geöffnet und ein Buchungssatz wird erfasst
bzw. korrigiert.
1. Wählen Sie im Kontextmenü Zusatzinformationen oder über Tastenkombination
Strg+I.
Das Dialogfenster Zusatzinformationen anlegen wird geöffnet:
2. Erfassen Sie im Eingabefeld Informationsart mit maximal 20 Stellen Ihr
Schlüsselwort, zum Beispiel Notizen und im Eingabefeld Informationsinhalt erfassen
Sie die eigentliche Zusatzinformation mit maximal 210 Stellen, zum Beispiel mit
Hinweisen zum erfassten Buchungssatz für die weitere Bearbeitung.
Die Zusatzinformationen zählen zu den variablen Daten, die nicht gespeichert bleiben
und in jedem Buchungssatz neu erfasst werden müssen Kap. 1.2.3.
3. Um weitere Zusatzinformationen zu einem Buchungssatz zu erfassen (maximal 20),
klicken Sie auf die Schaltfläche Übernehmen.
Die erfasste Zusatzinformation wird gespeichert und Sie können für eine andere
Informationsart einen Text erfassen.
Dokument: 0906004 Seite 282 von 608
4. Um das Fenster zu schließen, klicken Sie auf OK.
Sie erhalten das Dialogfenster Zusatzinformationen bearbeiten, in dem die
erfassten Zusatzinformationen angezeigt werden.
Wenn Sie das Dialogfenster Zusatzinformationen bearbeiten schließen, setzen Sie
die Erfassung des Buchungssatzes fort.
Die Zusatzinformationen werden erst nach Beendigung des Buchungssatzes gespeichert
und dem Buchungssatz zugeordnet.
Tipp: Sie können während des Buchens die erfassten Zusatz- und Beleginformationen
permanent in einem eigenen Fenster anzeigen, unter Ansicht | Zusatzinformationen
anzeigen.
1.2.3 Voll-, Folge- und Kurzbuchungen nutzen
Konstante und variable Daten nutzen
Ein Buchungssatz kann maximal aus 14 Informationen bestehen. Die bei Buchungskreisen
gleich bleibenden Informationen stellen konstante Daten dar:
o WKZ
o Belegfeld 1
o Beleg-Datum
o Konto
Alle übrigen Informationen sind von Buchungssatz zu Buchungssatz verschieden (variable
Daten). Die variablen Daten: Umsatz, Gegenkonto, Belegfeld 2, Kurs, Kostenstelle, KOST-
Menge, Skonto, Text und Zusatzinformationen müssen Sie in jedem Buchungssatz neu
erfassen, auch bei Folge- und Kurzbuchungen und auch dann, wenn sie gleich bleiben.
Hinweis:
Sie können zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen weitere Felder als
Schleppfelder hinterlegen. Wählen Sie Bearbeiten | Eigenschaften. Im Register
Eigenschaften Dialogbuchen bzw. Eigenschaften Dialogerfassen in der Registerkarte
Buchungssatz klicken Sie auf die Schaltfläche Feldeinstellungen. Sie können hier
Einstellungen zur Feldautomatik treffen. Weitere Informationen zur Schleppautomatik finden
Sie in der Hilfe im Programm.
Tipp: Bei der Datenerfassung brauchen Sie die konstanten Daten, soweit sie gleich bleiben,
nicht neu zu erfassen.
Folge- bzw. Kurzbuchungen erfassen
So erfassen Sie Folge- bzw. Kurzbuchungen
Voraussetzung: Sie haben Ihre Belege nach Buchungskreisen sortiert.
1. Um Folge- bzw. Kurzbuchungen einzugeben, erfassen Sie zunächst eine Vollbuchung.
Neben den variablen Daten erfassen Sie alle konstanten Daten, zum Beispiel WKZ (zum
Beispiel bei einer zur Basiswährung abweichenden Belegwährung), Belegfeld 1,
Datum und Konto.
Dokument: 0906004 Seite 283 von 608
Die konstanten Daten bleiben solange gespeichert und werden bei den folgenden
Buchungszeilen aufgefüllt, bis neue erfasst werden.
2. Um eine Folgebuchung zu erfassen, geben Sie neben den variablen Daten das
Belegfeld 1 und/oder das Beleg-Datum ein.
Die Kontonummer im Feld Konto und das Währungskennzeichen im Feld WKZ wird aus
dem vorhergehenden Buchungssatz übernommen.
- oder -
Um eine Kurzbuchung zu erfassen, geben Sie nur die variablen Daten ein. Die gesamte
Eingabe besteht dann im günstigsten Falle, wenn keine variablen Daten zu erfassen
sind, aus dem Feld Umsatz Soll oder Haben und Gegenkonto.
Die Felder WKZ, Belegfeld 1, Datum und Konto werden aus dem vorhergehenden
Buchungssatz übernommen.
Hinweis:
Die Eingabe der beiden Felder Umsatz mit Soll bzw. Haben und Gegenkonto stellt zugleich
die Mindesteingabe dar.
Vollbuchung erforderlich
Buchungen mit allen vier konstanten Daten sind Vollbuchungen. Sie müssen erfasst werden
(Grundregel):
Dokument: 0906004 Seite 284 von 608
o nach jedem Vorlauf,
o nach jeder Abstimmsumme
Achtung:
Konstante Daten prüfen!
Folge- und Kurzbuchungen, die mit fehlerhaften konstanten Daten aufgefüllt sind, die vom
Programm nicht geprüft werden können, zum Beispiel verkehrte, aber formal richtige
Kontonummer, werden verarbeitet und müssen von Ihnen in der folgenden Einreichung
korrigiert werden.
2 Umsatzsteuer buchen
Angaben auf Rechnungen prüfen
Grundlegende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist das Vorliegen einer Rechnung, die alle
im Umsatzsteuergesetz (UStG) geforderten Angaben enthält. Für Rechnungen bis zu einem
Gesamtbetrag (inklusive Umsatzsteuer) von 150 Euro gelten dabei verminderte
Anforderungen. Der Leistungsempfänger muss die in der Rechnung enthaltenen Angaben auf
ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin überprüfen.
Bruttoprinzip
Bei DATEV wird die Umsatzsteuer in der Regel aus den Brutto-Beträgen herausgerechnet
(Bruttoprinzip). Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass bei den Rechnungen die
Umsatzsteuer nicht gesondert zu buchen ist.
2.1 Automatische Konten oder Umsatzsteuerschlüssel?
2.1.1 Umsatzsteuer über automatische Konten buchen
Orientierung:
Der Steuerpflichtige muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) an sein Finanzamt
elektronisch übermitteln Fach 6, Kap. 3 Datenübermittlung für Steueranmeldungen nutzen
bzw. bei seinem Finanzamt abgeben. Grundsätzlich ist das Quartal Voranmeldungszeitraum.
Haben Sie die Art der Umsatzbesteuerung in den Mandantendaten (DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen) mit dem entsprechenden Schlüssel festgelegt Fach 2, Kap. 3.2, können
Sie Umsatzsteuerbuchungen entweder über automatische Konten oder
Umsatzsteuerschlüssel durchführen und erhalten automatisch eine UStVA erstellt Fach 6.
Ausschnitt SKR 03
Automatische Konten mit Kurzbezeichnungen im SKR 03, gültig ab 2009 (Art.-Nr. 11174):
Dokument: 0906004 Seite 285 von 608
Automatische Konten
Automatische Konten haben eine Programmfunktion, die bewirkt, dass aus dem Brutto-Betrag
des Kontos die Umsatzsteuer gerechnet und gebucht wird, zum Beispiel SKR 03:
AV 3400-3409 Wareneingang 19 % Vorsteuer
Die automatischen Konten sind im SKR gekennzeichnet:
AV = Automatische Vorsteuerrechnung
AM = Automatische Mehrwertsteuerrechnung
Hinweis:
Sie können weitere automatische AV-/AM-Konten individuell einrichten bzw. die automatischen
Konten des Standardkontenrahmens ändern Fach 3.
USt-Errechnung nutzen
Auf das automatische Konto bucht das Programm den um die Steuer verminderten Betrag
(Netto-Betrag). Die Umsatzsteuer selbst bucht das System automatisch auf das für den
betreffenden Steuersatz vorgesehene Umsatzsteuersammelkonto, zum Beispiel SKR 03:
S 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Die Sammelkonten sind in Ihrem SKR mit der Kurzbezeichnung S versehen.
USt-Errechnung aufheben
In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, dass automatische Konten mit einem Netto-
Betrag direkt zu bebuchen sind. Bei solchen Buchungen ist an die 7. Stelle des Gegenkontos
(von rechts) der Berichtigungsschlüssel 4 zu setzen Kap. 2.3.
Dokument: 0906004 Seite 286 von 608
Hinweis:
Der Berichtigungsschlüssel 4 bewirkt, dass die automatische Errechnung der Umsatzsteuer
bei allen automatischen Konten des Buchungssatzes unterbleibt (Funktionssperre).
Achtung:
Gesamter Buchungssatz wird abgelehnt!
In einem Buchungssatz mit einem automatischen Konto darf kein Umsatzsteuerschlüssel
stehen. Sonst wird der gesamte Buchungssatz abgelehnt!
2.1.2 Umsatzsteuer über Umsatzsteuerschlüssel buchen
Orientierung:
Die Eingabe eines Umsatzsteuerschlüssels im Buchungssatz ist eine weitere Möglichkeit,
Umsatzsteuer errechnen und buchen zu lassen.
So erfassen Sie den Umsatzsteuerschlüssel
Haben Sie keine Sachkontenlänge größer 4 geschlüsselt, geben Sie die Sachkonten 4-stellig,
die Personenkonten 5-stellig ein. Haben Sie Kontonummernerweiterung geschlüsselt, erfassen
Sie die Sach- bzw. Personenkonten entsprechend.
o Um die Umsatzsteuerrechnung über Umsatzsteuerschlüssel bei einer Kontenlänge
von Sachkonten 4-stellig und Personenkonten von 5-stellig durchzuführen, erfassen Sie
im Feld USt an der 6. Stelle des Gegenkontos den gewünschten
Umsatzsteuerschlüssel laut Umsatzsteuerschlüssel-Tabelle (siehe Abbildung).
- oder -
Um die Umsatzsteuerrechnung über Umsatzsteuerschlüssel bei einer Kontenlänge
von Sachkonten 8-stellig und Personenkonten von 9-stellig durchzuführen, erfassen Sie
im Feld USt an der 10. Stelle des Gegenkontos den gewünschten
Umsatzsteuerschlüssel laut Umsatzsteuerschlüssel-Tabelle.
Die über Umsatzsteuerschlüssel errechnete Umsatzsteuer wird auf Sammelkonten
gebucht, die vom Programm fest vergeben sind. Auf den Umsatzsteuersammelkonten,
zum Beispiel SKR 03:
S 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %,
erscheint je verarbeitete Abrechnungsnummer nur eine Sammelbuchung.
Den gültigen Steuersatz ermittelt das Programm über die Jahresangabe im Datum bis
und über das Feld Beleg-Datum der Buchung. Konten, auf denen mit
Umsatzsteuerschlüsseln gebucht wurde, enthalten in der Spalte BU den
entsprechenden Umsatzsteuerschlüssel.
Dokument: 0906004 Seite 287 von 608
Hinweis:
Bei Sachkonten 5-stellig/Personenkonten 6-stellig erfassen Sie den Umsatzsteuerschlüssel
an 7. Stelle, bei Sachkonten 6-stellig/Personenkonten 7-stellig erfassen Sie den
Umsatzsteuerschlüssel an 8. Stelle und bei Sachkonten 7-stellig/Personenkonten 8-stellig
erfassen Sie den Umsatzsteuerschlüssel an 9. Stelle.
USt-Schlüssel wählen
Im DATEV-Programm Finanzbuchführung gibt es für Vor- und Umsatzsteuer getrennte
Umsatzsteuerschlüssel 1 - 9, und zwar zum jeweiligen vollen und ermäßigten Steuersatz.
USt-
schlüssel Steuerart
Belegdatum
vor 01.01.93
Belegdatum
bis 31.03.98
Belegdatum
ab 01.04.98
Belegdatum
ab 01.01.07
1 -- USt-frei *) USt-frei *) USt-frei *) USt-frei *)
2 Umsatzsteuer 7 % 7 % 7 % 7 %
3 Umsatzsteuer 14 % 15 % 16 % 19 %
4 Umsatzsteuer 6,5 % gesperrt gesperrt gesperrt
5 Umsatzsteuer 13 % 14 % 15 % 16 %
6 Vorsteuer 6,5 % gesperrt gesperrt gesperrt
7 Vorsteuer 13 % 14 % 15 % 16 %
8 Vorsteuer 7 % 7 % 7 % 7 %
9 Vorsteuer 14 % 15 % 16 % 19 %
*) Umsatzsteuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug nach § 4 Nr. 2 - 7 UStG
... zusätzlich USt-Schlüssel für § 13b UStG
Zusätzlich stehen Ihnen für die Buchung von erhaltenen Leistungen nach § 13b UStG weitere
Umsatzsteuerschlüssel 91, 92 und 94, 95 zur Verfügung.
Umsatzsteuerschlüssel *) Steuerart ab 01.01.02 ab 01.01.07
46 - Erbrachte Leistungen § 13b UStG - - -
Dokument: 0906004 Seite 288 von 608
Umsatzsteuerschlüssel *) Steuerart ab 01.01.02 ab 01.01.07
91 - Erhaltene Leistungen § 13b UStG Vorsteuer und Umsatzsteuer 7 % / 7 % 7 % / 7 %
92 - Erhaltene Leistungen § 13b UStG Umsatzsteuer 0 % / 7 % 0 % / 7 %
94 - Erhaltene Leistungen § 13b UStG **) Vorsteuer und Umsatzsteuer 16 % / 16 % 19 % / 19 %
95 - Erhaltene Leistungen § 13b UStG **) Umsatzsteuer 0 % / 16 % 0 % / 19 %
*) Erfassen Sie in einem Buchungssatz im Feld Gegenkonto einen Umsatzsteuerschlüssel 91,
92, 94 oder 95, öffnet sich automatisch das Dialogfenster Auswahl des Sachverhalts.
Klicken Sie darin auf einen Schaltknopf, um den entsprechenden Sachverhalt gemäß § 13b
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-5 UStG auszuwählen: Die Zusatzinformation 1- 5 wird dem
Buchungssatz zugeordnet.
**) Es wird abhängig vom Belegdatum der gültige Prozentsatz vorbelegt. Wünschen Sie einen
abweichenden Prozentsatz, klicken Sie im Dialogfenster Auswahl des Sachverhalts auf den
entsprechenden Prozentsatz 19 % oder 16 %.
Tipp: Sie können die Auswahl des Sachverhalts nach § 13b UStG automatisieren. Wählen Sie
dazu Bearbeiten | Eigenschaften. Im Register Eigenschaften Dialogbuchen bzw.
Eigenschaften Dialogerfassen in der Registerkarte L+L-Sachverhalte können Sie eine
Voreinstellung treffen. Weitere Informationen zur Voreinstellung finden Sie in der Hilfe im
Programm.
Dokument: 0906004 Seite 289 von 608
... für EG-Sachverhalte
Zur Steuerung der umsatzsteuerlichen EG-Sachverhalte stehen eigene EG-Umsatzsteuer-
(10 - 19) und EG-Berichtigungsschlüssel (60 - 69) zur Verfügung Fach 7.
... individuell einrichten
Sie können andere Steuersätze mit Umsatzsteuerschlüsseln rechnen lassen, wenn Sie die
individuellen Steuerschlüssel selbst einrichten Fach 3, Kap. 4.
Grundregel für Steuerschlüssel beachten
Das Programm errechnet bei Steuerschlüsseln die Umsatzsteuer aus dem Haben-
Konto, die Vorsteuer aus dem Soll-Konto,
o wenn beide Konten des Buchungssatzes die gleiche Zusatzfunktion haben, die eine
Errechnung der Umsatzsteuer zulässt (V oder M).
o wenn beide Konten des Buchungssatzes keine Zusatzfunktion haben.
Achtung:
Konto mit Zusatzfunktion hat Vorrang!
Hat ein Konto eine Zusatzfunktion und das andere keine, kann die Grundregel aufgehoben
werden und das Programm rechnet die Steuer aus dem Konto mit der entsprechenden
Zusatzfunktion.
Hinweis:
Beachten Sie die Besonderheiten beim Umsatzsteuerschlüssel 1. Haben beide Konten eine
Zusatzfunktion M, wirkt sich das insbesondere auf den Ausweis in der UStVA aus.
Zusatzfunktionen regeln die Steuerrechnung
Die Zusatzfunktionen V, M und KU regeln die Zulässigkeit der Vorsteuer- oder
Umsatzsteuerrechnung. Sie finden im Kontenrahmen, über den Kontenklassen die Konten, auf
denen Zusatzfunktionen liegen. Liegt auf einem Konto die Zusatzfunktion KU (keine
Umsatzsteuer), lässt das Programm bei diesem Konto keine Umsatzsteuerrechnung zu, zum
Beispiel bei Bestandskonten 3960 - 3999. Wird ein Umsatzsteuerschlüssel erfasst, kann aus
keinem der im Buchungssatz erfassten Konten Umsatzsteuer gerechnet werden und der
Buchungssatz wird in den Rechnungswesen-Programmen nicht verarbeitet.
Tipp: Sie können Zusatzfunktionen auch individuell einrichten Fach 3, Kap. 2.
USt-Schlüssel 1
Die mit Umsatzsteuerschlüssel 1 gebuchten Beträge - Umsatzsteuerfreie Umsätze mit
Vorsteuerabzug (Funktion AM 82000) - werden nur dann für die UStVA, Kennzahl 43
herangezogen, wenn die Buchungen auf Konten mit der Zusatzfunktion M durchgeführt sind.
Tipp: Sie können den Umsatzsteuerschlüssel 1 auch für vorsteuerfreie Buchungen auf
Aufwandskonten verwenden. Er macht in diesen Fällen deutlich, dass der Vorsteuerschlüssel
bei dieser Eingangsrechnung nicht vergessen wurde, sondern dass keine Vorsteuer angefallen
ist.
USt-Schlüssel 1x:
Dokument: 0906004 Seite 290 von 608
Die EG-Umsatzsteuerschlüssel 10 - 19 mit EG-Buchungen finden Sie in Fach 7, Kap. 3.2
Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität.
USt-Schlüssel 2 und 3
Die Umsatzsteuerschlüssel 2 und 3 sind in allen Jahren für die jeweils aktuellen Steuersätze
anzuwenden (siehe Tabelle). Die Umsatzsteuer wird aus dem Konto des Buchungssatzes
errechnet, das mit der Zusatzfunktion M oder keiner Zusatzfunktion belegt ist. Haben beide
Konten eines Buchungssatzes die Zusatzfunktion M oder keine Zusatzfunktion, wird die
Umsatzsteuer aus dem Konto errechnet, das im Haben angesprochen ist (siehe Grundregel).
Alle anderen Kombinationen von Umsatzsteuerschlüssel und Zusatzfunktionen sind nicht
möglich. Sie führen zur Ablehnung des Buchungssatzes, ausgenommen gültige
Skontobuchungen und bei Ist-Versteuerung Kap. 5.1.
USt-Schlüssel 4 und 5
Es gelten die Regeln der Umsatzsteuerschlüssel 2 und 3. Über die Umsatzsteuerschlüssel
4 und 5 können Sie Sonderfälle der Umsatzsteuerrechnung abwickeln (siehe Tabelle). Diese
Steuerschlüssel errechnen Steuersätze früherer Perioden, abhängig vom Belegdatum.
USt-Schlüssel 46
Der 2-stellige Umsatzsteuerschlüssel 46 ist für Buchungen beim Leistungserbringer (Netto-
Buchung ohne Steuerrechnung) anzuwenden, für steuerpflichtige Umsätze, für die der
Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-5 UStG schuldet.
VorSt-Schlüssel 6 und 7
Es gelten die Regeln der Vorsteuerschlüssel 8 und 9. Über die Vorsteuerschlüssel 6 und 7
können Sie Sonderfälle der Umsatzsteuerrechnung abwickeln (siehe Tabelle). Diese
Steuerschlüssel errechnen Steuersätze früherer Perioden, abhängig vom Belegdatum.
VorSt-Schlüssel 8 und 9
Die Vorsteuerschlüssel 8 und 9 sind in allen Jahren für die jeweils aktuellen Steuersätze
anzuwenden (siehe Tabelle). Die Vorsteuer wird aus dem Konto des Buchungssatzes errechnet,
das mit der Zusatzfunktion V belegt ist. Haben beide Konten eines Buchungssatzes die
Zusatzfunktion V oder keine Zusatzfunktion, wird die Vorsteuer aus dem Konto errechnet, das
im Soll angesprochen ist (siehe Grundregel). Alle anderen Kombinationen von
Vorsteuerschlüsseln und Zusatzfunktionen lehnt das Programm ab, ausgenommen gültige
Skontobuchungen.
VorSt-/USt-Schlüssel 91
Der 2-stellige Umsatzsteuerschlüssel 91 für erhaltene Leistungen nach § 13b UStG ist für
Leistungen anzuwenden, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zum ermäßigten
Steuersatz schuldet, die er als Vorsteuer geltend machen kann, wenn es sich um den
Austausch einer Bauleistung zwischen zwei Bauunternehmern handelt.
VorSt-/USt-Schlüssel 92
Der 2-stellige Umsatzsteuerschlüssel 92 für erhaltene Leistungen nach § 13b UStG ist für
Leistungen anzuwenden, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zum ermäßigten
Steuersatz schuldet, für die er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist, wenn es sich um den
Austausch einer Bauleistung zwischen zwei Bauunternehmern handelt.
Dokument: 0906004 Seite 291 von 608
VorSt-/USt-Schlüssel 94
Der 2-stellige Umsatzsteuerschlüssel 94 für erhaltene Leistungen nach § 13b UStG ist für
Leistungen anzuwenden, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zum vollen
Steuersatz schuldet, die er als Vorsteuer geltend machen kann, wenn es sich um den
Austausch einer Bauleistung zwischen zwei Bauunternehmern handelt. Bei Belegdatum vor
dem 01.01.2007 sind 16 % Vorsteuer und Umsatzsteuer und ab Belegdatum 01.01.2007 sind
19 % Vorsteuer und Umsatzsteuer zu berücksichtigen.
VorSt-/USt-Schlüssel 95
Der 2-stellige Umsatzsteuerschlüssel 95 für erhaltene Leistungen nach § 13b UStG ist für
Leistungen anzuwenden, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zum vollen
Steuersatz schuldet, für die er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist, wenn es sich um den
Austausch einer Bauleistung zwischen zwei Bauunternehmern handelt. Bei Belegdatum vor
dem 01.01.2007 sind 16 % Umsatzsteuer und ab Belegdatum 01.01.2007 sind 19 %
Umsatzsteuer zu berücksichtigen.
2.2 Skontobuchungen erfassen
Bei der Buchung von Zahlungsvorgängen sind oft Skonti zu berücksichtigen. Sie können
wählen
o Skonti automatisch über Skontospalte buchen
o Skonti direkt buchen.
Hinweis:
Unabhängig davon, ob Sie den Skontobetrag über die Skontospalte oder über einen
eigenständigen Buchungssatz direkt erfassen, zum Beispiel SKR 03: Skonti-Konto S/AV 3736
Erhaltene Skonti 19 % Vorsteuer, gilt das Bruttoprinzip: Eingabe der Skonti stets
einschließlich Umsatzsteuer.
2.2.1 Skontospalte nutzen oder Skonti direkt buchen
Durch die zusätzliche Erfassung der Skontospalte haben Sie die Möglichkeit, die Skonti vom
Programm automatisch buchen zu lassen. Informationen dazu entnehmen Sie der Hilfe im
Programm in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen unter dem Index-Stichwort:
Skontoprüfung durchführen.
Skonto-Feldlänge
Für den Skontobetrag stehen Ihnen in der Skontospalte, unabhängig von der Währung,
insgesamt 10 Stellen zur Verfügung. Die letzten beiden Stellen sind automatisch
Nachkommastellen. Als höchsten Skontobetrag können Sie den Wert 9999999999 (= zum
Beispiel 99.999.999,99 Euro) erfassen.
Skontobeträge, die mehr als 10 Stellen umfassen, können nicht über die Skontospalte erfasst
werden und müssen direkt gebucht werden.
Bedingung: Ein Zahlungsvorgang
Dokument: 0906004 Seite 292 von 608
Das Programm leitet nur dann zusätzliche Buchungen für die in der Skontospalte erfassten
Skonti ab, wenn die Grundbuchung tatsächlich ein Zahlungsvorgang ist.
Bei automatischen Skontobuchungen erfassen Sie den Buchungssatz wie folgt:
Grundbuchung = Zahlungsvorgang
Zahlungsbetrag brutto
Von Ihnen errechneter Skontobetrag brutto im Feld Skonto (Skontospalte)
Hinweis:
Beide Brutto-Beträge zusammen - Zahlungsbetrag und Skontobetrag - bilden wieder den
Gesamt-Brutto-Rechnungsbetrag.
Beispiel: Ein Kunde zahlt Ausgangsrechnung (AR) bar zum vollen Steuersatz:
AR 1.269,17 Euro ---> Bereits früher gebucht
2 % Skonto - 25,38 Euro ---> Eingabe Skontospalte
Zahlung 1.243,79 Euro ---> Eingabe Umsatzfeld
Skonti über die Skontospalte buchen
So erfassen Sie automatische Skontobuchungen über die Skontospalte
Voraussetzung: Sie haben die AR mit 1.269,17 Euro bereits früher gebucht (1.
Buchung) und die Grundbuchung bei der Skontobuchung ist ein Zahlungsvorgang (2.
Buchung).
1. Im Umsatzfeld Soll erfassen Sie den Zahlungsbetrag (abzüglich Skonto), zum Beispiel
1.243,79 Euro:
Dokument: 0906004 Seite 293 von 608
2. Im Feld Gegenkonto erfassen Sie zum Beispiel das Personenkonto (Debitor 21405).
Auch Konten mit der Funktion 11000 (zum Beispiel SKR 03: 1410-1449) werden als
Personenkonten behandelt. Bei vollem Steuersatz brauchen Sie keinen
Umsatzsteuerschlüssel zu erfassen. Liegt kein voller Steuersatz vor, erfassen Sie den
entsprechenden Schlüssel.
3. Im Feld Konto erfassen Sie zum Beispiel das Geldkonto (SKR 03: Konten 1000-1309,
1330-1399), zum Beispiel Konto 1000.
4. Im Feld Skonto (Skontospalte) erfassen Sie den Skontobetrag brutto, zum Beispiel
25,38 Euro.
Die Skontobeträge bucht das Programm automatisch auf die zugehörigen
Skontosammelkonten (erhaltene oder gewährte Skonti) zum Steuersatz, wie in der
Grundbuchung erfasst. Gleichzeitig wird die entsprechende Umsatzsteuer errechnet und
gebucht.
Tipp: Den Umsatzsteuerschlüssel 3 (voller Steuersatz) können Sie hier auch weglassen.
Hinweis:
Liegt als Währung DM oder Euro oder eine andere EWU-Währung vor, ist die Eingabe über die
Skontospalte zulässig, da fixierte Umrechnungskurse gespeichert sind. Weitere Informationen
zu EG-Skontobuchungen Fach 7, Kap. 3.4.6.
Achtung:
Skontospalte bei Nicht-EWU-Währungen nicht zulässig!
Die Eingabe eines Skonto-Betrages in der Skontospalte in Verbindung mit einer Nicht-EWU-
Währung ist nicht zulässig, da der Kurs für die Umrechnung des Zahlungsbetrages vom Kurs
für den Skontobetrag abweichen kann.
Skonti direkt buchen
So erfassen Sie Skontobuchungen direkt
Dokument: 0906004 Seite 294 von 608
Voraussetzung: Sie haben die AR mit 1.269,17 Euro bereits früher gebucht (1.
Buchung).
1. Für die Zahlungsbuchung (2. Buchung) erfassen Sie im Umsatzfeld Haben den
Zahlungsbetrag (abzüglich Skonto), zum Beispiel 1.243,79 Euro:
2. Um bei der Skontobuchung (3. Buchung) den Vorteil einer Kurzbuchung nutzen zu
können, erfassen Sie das Geldkonto im Feld Gegenkonto, zum Beispiel Konto 1000.
3. Im Feld Konto erfassen Sie das Personenkonto, zum Beispiel Debitor 21405.
4. Für die direkte Skontobuchung (3. Buchung = Kurzbuchung) erfassen Sie im
Umsatzfeld Haben den Skontobetrag brutto, zum Beispiel 25,38 Euro:
5. Im Feld Gegenkonto erfassen Sie das automatische Skontosammelkonto für gewährte
Skonti 19 % USt, zum Beispiel im SKR 03 das Konto S/AM 8736.
6. Bei einer Kurzbuchung lassen Sie zum Beispiel das Feld Konto leer, das Programm
übernimmt automatisch die entsprechenden Eingaben, zum Beispiel das Konto 21405,
vom vorhergehenden Buchungssatz (2. Buchung). Bei einer Vollbuchung erfassen Sie
im Feld Konto das Personenkonto, zum Beispiel Debitor 21405.
2.2.2 Buchungsregeln bei Skontospalte beachten
Steuerschlüssel wird geprüft
Bei automatischen Skontobuchungen prüft das Programm die Zugehörigkeit des
Steuerschlüssels zum Personenkonto. Zulässig sind:
o Umsatzsteuerschlüssel 1 bis 5 für Debitoren- bzw. Sachkonten mit der Funktion F
11000 und die
o Vorsteuerschlüssel 6 bis 7 für Kreditoren- bzw. Sachkonten mit der Funktion F
13000.
Achtung:
Dokument: 0906004 Seite 295 von 608
Gesamter Buchungssatz wird abgelehnt!
Stimmt die Kontenart mit dem erfassten Steuerschlüssel nicht überein, wird der gesamte
Buchungssatz beim Erfassen abgelehnt (Grundbuchung und Skontobuchung).
Voller Steuersatz, wenn kein Umsatzsteuerschlüssel vorliegt
Normalerweise erfassen Sie beim Buchen der Zahlungsvorgänge keine Umsatzsteuerschlüssel.
Die getroffene Programmregelung nimmt daher bei der Errechnung des Steuersatzes Rücksicht
auf die gewohnte Buchungspraxis.
Hinweis:
Aus den Skontobeträgen, die in der Skontospalte erfasst und in der Grundbuchung ohne
Umsatzsteuerschlüssel erfasst sind, rechnet das Programm stets den vollen Steuersatz.
Der volle Steuersatz wird selbstverständlich auch dann vom Programm gerechnet, wenn Sie
den Umsatzsteuerschlüssel 3 (= Umsatzsteuer) oder 9 (= Vorsteuer) zum vollen Steuersatz in
der Grundbuchung erfassen.
Die Skontobeiträge bucht das Programm automatisch auf die zugehörigen
Skontosammelkonten (erhaltene oder gewährte Skonti) zum vollen Steuersatz.
Voller Steuersatz auch bei aufzuteilender Vorsteuer
Auch bei Buchungen von Skonto mit vollem Steuersatz bei aufzuteilender Vorsteuer
(Berichtigungsschlüssel 3 bzw. 9, Kap. 2.3) müssen Sie keinen Vorsteuerschlüssel erfassen.
Das Programm rechnet automatisch mit vollem Steuersatz und bucht auf das Sammelkonto für
aufzuteilende Vorsteuer.
Andere Steuersätze mit USt-Schlüssel erfassen
Ist für den Skontobetrag, der über die Skontospalte erfasst ist, ein anderer als der volle
Steuersatz anzuwenden, müssen Sie den entsprechenden Umsatzsteuerschlüssel (Standard-
bzw. individueller Umsatzsteuerschlüssel) beim Zahlungsvorgang mit erfassen. Der
Skontobetrag wird dann nicht mehr auf das Sammelkonto zum vollen Steuersatz gebucht,
sondern auf das Sammelkonto, das dem durch den Umsatzsteuerschlüssel definierten
Steuersatz entspricht. Gleichzeitig wird die entsprechende Umsatzsteuer errechnet und
gebucht.
Hinweis:
Eine Skontobuchung über die Skontospalte mit einem individuellen Umsatzsteuerschlüssel 50
bis 59, auf dem eine andere Hauptfunktion als AV 30xxx/AM 80xxx bzw. AV 54xxx
gespeichert ist, ist nicht zulässig und der gesamte Buchungssatz wird abgelehnt!
EG-Skonti über Skontospalte buchen
Bei EG-Lieferantenskonti aus steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben können Sie
bei Zahlungsausgangsbuchungen die Skontobeträge über die Skontospalte erfassen, dafür
stehen Ihnen die Standard-BU-Schlüssel 18 und 19 zur Verfügung Fach 7, Kap. 3.2
Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität. Sie können aber auch
Skontobuchungen über die Skontospalte mit individuellen Umsatzsteuerschlüsseln (50-59)
für steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe erfassen (Hauptfunktion AV 54xxx) Fach
3, Kap. 3.3.3 Funktionstabelle Aktivfunktionen für EU-Länder bzw. Kap. 5.3.2 Funktionstabelle
Passivfunktionen für EU-Länder.
Dokument: 0906004 Seite 296 von 608
Bei Zahlungseingangsbuchungen mit EG-Kundenskonti über die Skontospalte stehen Ihnen
die Standard-EG-BU-Schlüssel 10, 11, 12 und 13 zur Verfügung Fach 7, Kap. 3.2
Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität. Buchungen von EG-
Kundenskonti über die Skontospalte mit individuellen Umsatzsteuerschlüsseln (50-59) lehnt
das Programm ab.
§ 13b-Skontobuchung über Skontospalte buchen
Sie können auch § 13b-Skontobuchungen über Skontospalte buchen. Voraussetzung ist, Sie
buchen mit den Umsatzsteuerschlüsseln 91, 92, 94 oder 95.
Andere Steuersätze ohne Skontosammelkonten
Der Skontobetrag fließt ohne Herausrechnung der Umsatzsteuer auf ein allgemeines
Skontosammelkonto, zum Beispiel SKR 03: Konto S 8730 bzw. S 3730, wenn Sie mit
Steuersätzen buchen, für die im Kontenrahmen keine Skontosammelkonten enthalten sind.
Tipp: Sie können sich zum individuellen Steuersatz das entsprechende Skontosammelkonto
individuell einrichten Fach 3, Kap. 5.3.1.
SKR gibt Auskunft
Welche Skontokonten in Ihrem Standardkontenrahmen (SKR) mit automatischen Funktionen
versehen sind, geht aus den Kurzbezeichnungen in Ihrem SKR hervor:
o S/AV = Skontosammelkonten für Vorsteuer-Rechnung
o S/AM = Skontosammelkonten für Umsatzsteuer-Rechnung
Aufhebung der Automatik mit BU-Schlüsseln 40/80 notwendig
Wenn keine Steuer aus der Skontobuchung über Skontospalte gerechnet werden soll,
erfassen Sie den Berichtigungsschlüssel 40 (Aufhebung der Automatik) bzw. 80
(Generalumkehr bei Aufhebung der Automatik).
2.2.3 Individuelle Skontosammelkonten einrichten
Sie können weitere automatische Skontosammelkonten (SAV/SAM) individuell einrichten, wenn
Sie mit Steuersätzen buchen, für die im Kontenrahmen keine Skontosammelkonten enthalten
sind oder wenn Sie die automatischen Skontosammelkonten des Standardkontenrahmens
ändern und die entsprechenden Skontobuchungen über die Skontospalte buchen wollen.
Hinweis:
Die Einrichtung individueller Funktionen muss bereits vor Beginn des Buchens erfolgen. Eine
Änderung von Sammelfunktionen, zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, ist nur
möglich, solange das Wirtschaftsjahr noch keine Buchung enthält (gilt auch für EB-Werte, zum
Beispiel auch EB-Werte aus DATEV OPOS), Fach 3, Kap. 5.1.
Sie erfassen dazu nach Bedarf die Passivfunktionen:
o Lieferantenskonto: SAV 20xxx
o Kundenskonto: SAM 21xxx
Für xxx setzen Sie den entsprechenden Schlüssel aus der Steuersatztabelle ein. Weitere
Informationen dazu finden Sie in Fach 3, Kap. 5.
Dokument: 0906004 Seite 297 von 608
Hinweis:
Skontobuchungen mit individuellen Umsatzsteuerschlüsseln (50-59) mit der Hauptfunktion AV
30xxx/AM 80xxx mit Steuersätzen, für die im Kontenrahmen die entsprechenden
Skontosammelkonten (noch) fehlen, werden automatisch ohne Herausrechnung der
Umsatzsteuer auf ein allgemeines Skontosammelkonto gebucht, zum Beispiel SKR 03: Konto
S 3730 bzw. S 8730.
2.3 Standard-Berichtigungsschlüssel nutzen
2.3.1 Wann mit Berichtigungsschlüsseln arbeiten?
In bestimmten Fällen muss ein Berichtigungsschlüssel verwendet werden.
Hinweis:
Zwischen den Berichtigungsschlüsseln (7. Stelle des Gegenkontos) und den
Umsatzsteuerschlüsseln (6. Stelle des Gegenkontos) bestehen Zusammenhänge, die Sie in
Kap. 2.4 tabellarisch dargestellt finden.
Haben Sie keine Sachkontenlänge größer 4 geschlüsselt, geben Sie die Sachkonten 4-stellig,
die Personenkonten 5-stellig ein. Haben Sie Kontonummernerweiterung geschlüsselt, erfassen
Sie die Sach- bzw. Personenkonten entsprechend.
2.3.2 So arbeiten Sie mit Berichtigungsschlüsseln
Berichtigungsschlüssel
Die 7. Stelle des Gegenkontos ist für einen Berichtigungsschlüssel vorgesehen:
Schlüssel Berichtigung
1x
2
3
EG-Steuerschlüssel 10-19
Generalumkehr
Generalumkehr zu Berichtigungsschlüssel 9
31 Generalumkehr zu Steuerschlüssel 91
32 Generalumkehr zu Steuerschlüssel 92
Dokument: 0906004 Seite 298 von 608
Schlüssel Berichtigung
34 Generalumkehr zu Steuerschlüssel 94
35 Generalumkehr zu Steuerschlüssel 95
4 Funktionssperre für Aktivfunktionen (Aufheben der Automatik)
46 Erbrachte Leistungen § 13b UStG
5x
6x
Individuelle Steuerschlüssel 50-59
EG-Generalumkehr 60-69 zu EG-Steuerschlüsseln 10-19
7x Generalumkehr 70-79 zu individuellen Steuerschlüsseln 50-59
8 Generalumkehr zu Steuerschlüssel 4
86 Generalumkehr zu Steuerschlüssel 46
9 Aufzuteilende Vorsteuer
91 Erhaltene Leistungen § 13b UStG (7 % VorSt/7 % USt)
92 Erhaltene Leistungen § 13b UStG (0 % VorSt/7 % USt)
94 Erhaltene Leistungen § 13b UStG (19 % VorSt/19 % USt - ab 01.01.2007)
Erhaltene Leistungen § 13b UStG (16 % VorSt/16 % USt - bis 31.12.2006)
95 Erhaltene Leistungen § 13b UStG (0 % VorSt/19 % USt - ab 01.01.2007)
Erhaltene Leistungen § 13b UStG (0 % VorSt/16 % USt - bis 31.12.2006)
USt-Schlüssel 1x:
Die EG-Umsatzsteuerschlüssel 10 - 19 in Verbindung mit EG-Buchungen finden Sie in Fach 7,
Kap. 3.2 Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität.
Schlüssel 2: Generalumkehr
Um zu verhindern, dass die Jahresverkehrszahlen auf den Konten durch Korrekturbuchungen
aufgebläht werden, können Sie mit Generalumkehrschlüssel 2 arbeiten.
Er bewirkt, dass die Berichtigung nicht auf der Gegenseite, sondern auf der gleichen Seite wie
die Falschbuchung mit einem (Minuszeichen) durchgeführt wird. Die Berichtigung erfassen Sie
Dokument: 0906004 Seite 299 von 608
wie üblich als Gegenbuchung. Wurde kein Buchungstext erfasst, wird vom Programm
automatisch als Buchungstext Generalumkehr ausgegeben.
Schlüssel 3: Generalumkehr bei aufzuteilender Vorsteuer
Wenn Sie Buchungen mit aufzuteilender Vorsteuer (Berichtigungsschlüssel 9) mit
Generalumkehr berichtigen wollen, erfassen Sie den Generalumkehrschlüssel 3. Wurde kein
Buchungstext erfasst, wird vom Programm als Buchungstext Generalumkehr ausgegeben.
Schlüssel 31 und 32: Erhaltene Leistungen § 13b UStG
Wenn Sie Buchungen mit den Steuerschlüsseln 91 oder 92 für erhaltene Leistungen nach §
13b UStG zum ermäßigten Steuersatz berichtigen wollen, erfassen Sie den
Generalumkehrschlüssel 31 bzw. 32 (siehe Tabelle). Wurde kein Buchungstext erfasst, wird
vom Programm als Buchungstext Generalumkehr ausgegeben.
Schlüssel 34 und 35: Erhaltene Leistungen § 13b UStG
Wenn Sie Buchungen mit den Steuerschlüsseln 94 oder 95 für erhaltene Leistungen nach §
13b UStG zum vollen Steuersatz berichtigen wollen, erfassen Sie den
Generalumkehrschlüssel 34 bzw. 35 (siehe Tabelle). Wurde kein Buchungstext erfasst, wird
vom Programm als Buchungstext Generalumkehr ausgegeben.
Schlüssel 4: Aufhebung der Automatik (Funktionssperre)
Sprechen Sie ein Konto an, das mit einer Aktivfunktion (Automatik) belegt ist, Sie aber
erreichen wollen, dass diese ausgeschaltet wird, müssen Sie im Gegenkonto an der 7. Stelle
von rechts den Berichtigungsschlüssel 4 erfassen. Buchungen auf automatischen Konten
mit diesem Schlüssel werden durchgeführt, als ob keine Automatik vorhanden wäre. Der
Berichtigungsschlüssel 4 darf nur in Verbindung mit automatischen Konten erfasst werden.
Wenn zwei automatische Konten im Buchungssatz enthalten sind, werden die Funktionen
beider Konten gesperrt. Der Generalumkehrschlüssel für Berichtigungsschlüssel 4 ist
Generalumkehrschlüssel 8.
Schlüssel 5x: Individueller USt-Schlüssel
Sie können bis zu 10 individuelle Umsatzsteuerschlüssel (50 - 59) mit verschiedenen
Steuersätzen definieren, zum Beispiel 50 - 55 für Umsatzsteuer und 56 - 59 für Vorsteuer.
Wie Sie diese Steuerschlüssel festlegen, lesen Sie in Fach 3. Wenn Sie den individuellen
Umsatzsteuerschlüssel 5x erfassen, ohne dass die entsprechenden individuellen Funktionen
gespeichert sind, wird die Buchung abgelehnt. Für die Errechnung der Steuer bei Buchungen
mit diesen Umsatzsteuerschlüsseln gelten die gleichen Regeln, wie bei den Standard-
Umsatzsteuerschlüsseln in Kap. 2.1.
Schlüssel 6x:
Die EG-Berichtigungsschlüssel 60 - 69 in Verbindung mit EG-Buchungen finden Sie in Fach 7,
Kap. 3.2.
Schlüssel 7x: Generalumkehr bei individuellem USt-Schlüssel
Wenn Sie eine Buchung mit individuellem Umsatzsteuerschlüssel mit Generalumkehr
berichtigen wollen, setzen Sie statt des individuellen Umsatzsteuerschlüssels 5x den
Generalumkehrschlüssel 7x (70 - 79). Es gelten die gleichen Programmregeln wie bei
Generalumkehrschlüssel 2.
Dokument: 0906004 Seite 300 von 608
Schlüssel 8: Generalumkehr bei Aufhebung der Automatik
Sie können Buchungen, bei denen Sie durch Berichtigungsschlüssel 4 die Funktion gesperrt
haben, durch Generalumkehr berichtigen. Dazu verwenden Sie den Berichtigungsschlüssel 8.
Bei Generalumkehrschlüssel 8 wird Generalumkehr und Funktionssperre gleichzeitig
durchgeführt.
Schlüssel 86: Erbrachte Leistungen § 13b UStG
Wenn Sie Buchungen mit dem Steuerschlüssel 46 für erbrachte Leistungen nach § 13b UStG
berichtigen wollen, erfassen Sie den Generalumkehrschlüssel 86. Wurde kein Buchungstext
erfasst, wird vom Programm als Buchungstext Generalumkehr ausgegeben.
Schlüssel 9: Aufzuteilende Vorsteuer
Der Gesetzgeber schreibt in bestimmten Fällen vor, dass die Vorsteuer in abziehbare und nicht
abziehbare aufzuteilen ist (§ 15 Abs. 4 u. 5 UStG). Der Berichtigungsschlüssel 9 in
Verbindung mit dem Vorsteuerschlüssel 8 oder 9 (bzw. 7) oder mit einem automatischen
Vorsteuerkonto bewirkt, dass die zu ermittelnde Vorsteuer auf die Konten für aufzuteilende
Vorsteuer gebucht und damit nicht für die UStVA abgefragt wird. Jede andere Kombination
führt zur Ablehnung des Buchungssatzes. Mandanten, für die § 15 Abs. 4 und 5 UStG zutrifft,
können zunächst alle Vorsteuerbeträge auf diese Konten buchen. Zum gegebenen Zeitpunkt
können Sie den Steueranteil, der abziehbar ist, auf die Konten Abziehbare Vorsteuer
umbuchen. Der Generalumkehrschlüssel zum Berichtigungsschlüssel 9 ist
Generalumkehrschlüssel 3.
Schlüssel 91 - 95: Erhaltene Leistungen § 13b UStG
Für die Buchung von erhaltenen Leistungen nach § 13b UStG stehen Ihnen die
Umsatzsteuerschlüssel 91, 92 und 94, 95 zur Verfügung.
2.4 Tabellen Umsatzsteuer- und Berichtigungsschlüssel
2.4.1 Tabelle Umsatzsteuer-Arten- und Umsatzsteuerschlüssel
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Umsatzsteuerschlüssel beim
Buchungssatz an 6. Stelle des Gegenkontos in Zusammenhang mit dem Umsatzsteuer-
Artenschlüssel in den Mandantendaten zulässig sind, Fach 2, Kap. 3.2.
Hinweis:
Buchungen, die gegen diese Regeln verstoßen, werden nicht verarbeitet.
Umsatzsteuer-Artenschlüssel Standard-Umsatzsteuerschlüssel (U)
Basispro- Bezeichnung 6. Stelle des Gegenkontos
gramm-
daten 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Dokument: 0906004 Seite 301 von 608
Umsatzsteuer-Artenschlüssel Standard-Umsatzsteuerschlüssel (U)
A Keine USt-Auswertung X
B, C, G, K Soll-Versteuerer X X X X X X X X X X
D, E, H, L Ist-Versteuerer X X X X X X X X X X
M Pauschalierer (§ 24 UStG) X X X
X = Diese Kombination ist zulässig.
2.4.2 Tabelle Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel
Sie finden hier, mit Ausnahme des Steuerschlüssels A, alle möglichen Kombinationen zwischen
Umsatzsteuerschlüsseln und Berichtigungsschlüsseln tabellarisch aufgeführt, die Sie beachten
müssen, wenn Sie mit Umsatzsteuerschlüsseln und/oder Berichtigungsschlüsseln als
Soll- bzw. Ist-Versteuerer arbeiten.
Beispiel: Gegenkonto 2904711:
Haben Sie keine Sachkontenlänge größer 4 geschlüsselt, geben Sie die Sachkonten 4-stellig,
die Personenkonten 5-stellig ein. Haben Sie Kontonummernerweiterung geschlüsselt, erfassen
Sie die Sach- bzw. Personenkonten entsprechend.
Aus der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, dass die Kombination des
Generalumkehrschlüssels 2 mit dem Vorsteuerschlüssel 9 zulässig ist. Der Vorsteuerschlüssel
9 kann aber im Buchungssatz nur dann erfasst werden, wenn kein automatisches Konto und
kein Saldo-Vortragskonto im Buchungssatz enthalten ist.
Hinweis:
Sie müssen daher zusätzlich die Hinweise beachten, die in der Tabelle zum Beispiel mit dem
Buchstaben D angesprochen sind:
USt-Schlüssel VorSt-Schlüssel § 13b
Berichtigungsschlüssel (B) Umsatzsteuerschlüssel (U)
Dokument: 0906004 Seite 302 von 608
7. Stelle des Gegenkontos 6. Stelle des Gegenkontos
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 UStG
0 A D D D D D D D D D
2 A D D D D D D D D D
3 B D D D D
31 - 32 *) D
34 - 35 *) D
4 C
46 *) D
5 E E E E E E E E E E
7 E E E E E E E E E E
8 C
86 *) D
9 B D D D D
91 - 92 *) D
94 - 95 *) D
*) Gültig ab 01.01.2002 für erhaltene/erbrachte Leistungen nach § 13b UStG
Zeichenerklärung:
Eine Kombination ist nur gültig, wenn Sie die nachfolgenden Erläuterungen beachtet sind:
A
Diese Kombination ist immer gültig.
Dokument: 0906004 Seite 303 von 608
B
Im Buchungssatz ist mindestens ein automatisches Konto mit Vorsteuerrechnung enthalten.
C
Im Buchungssatz muss mindestens ein automatisches Konto enthalten sein.
D
Im Buchungssatz darf weder ein automatisches Konto noch ein Saldovortragskonto enthalten
sein, zum Beispiel die Allgemeine Funktion 92000, 950xx und 96000 sowie die Passivfunktion
93000, 94000 und 97000 (Konten im SKR: 9000-9009, 9060-90xx und 9090). Zusätzlich muss
in einem der angesprochenen Konten keine oder die Zusatzfunktion V bzw. M enthalten sein.
E
Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei D. Zusätzlich muss eine entsprechende Eingabe
eines individuellen USt-Schlüssels gespeichert sein.
2.4.3 Tabelle Umsatzsteuer-Arten-Schlüssel A
Der Generalumkehrschlüssel 2 ist der einzige Berichtigungsschlüssel, den Sie beim Buchen
erfassen können, wenn Sie den Mandanten in den Mandantendaten mit dem USt-
Artenschlüssel A erfasst haben (= keine Umsatzsteuerauswertung).
Berichtigungsschlüssel (B)
7. Stelle des Gegenkontos
Standard-Umsatzsteuerschlüssel (U)
6. Stelle des Gegenkontos
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
0
Generalumkehr 2 X
3
4
5
7
8
9
Dokument: 0906004 Seite 304 von 608
3 Wiederkehrende Buchungen einrichten
Orientierung:
Sie können wählen ...
Buchungen, die monatlich gleich bleiben, brauchen Sie nicht jeden Monat neu zu erfassen. Sie
können solche Buchungen als wiederkehrende Buchungen zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen am PC speichern und dort nach Intervallen, zum Beispiel monatlich,
vierteljährlich oder 10-tägig verbuchen.
3.1 Wiederkehrende Buchungen speichern
So erfassen Sie wiederkehrende Buchungen mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
- oder -
Um für einen Mandanten das Erfassen wiederkehrender Buchungen durchzuführen,
öffnen Sie diesen zur Bearbeitung der Buchführung.
2. Wählen Sie in der Menüleiste Buchen | Wiederkehrende Buchungen | Bearbeiten.
Sie erhalten das Dialogfenster Wiederkehrende Buchungen, in dem Sie die
wiederkehrenden Buchungen erfassen und bearbeiten können.
3. Erfassen Sie die wiederkehrenden Buchungen unter Beachtung der Muss-Felder. Legen
Sie im Feld B1 die Behandlung von Belegfeld 1 fest (Schlüssel 1, 2 oder 3), im Feld
Intervall das Verarbeitungsintervall der wiederkehrenden Buchung, zum Beispiel
monatlich (1M), vierteljährlich (3M) oder 10-tägig (10T), im Feld Belegfeld 1 die
Beleg- bzw. die Rechnungsnummer entsprechend zu Feld B1 und im Feld Datum das
Datum, ab dem die Verarbeitung der wiederkehrenden Buchung gestartet werden soll.
Hinweis:
Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm unter dem Index-Stichwort
Wiederkehrende Buchungen bzw. klicken Sie mit dem Cursor auf das entsprechende Feld
und drücken Sie die Taste F1.
Dokument: 0906004 Seite 305 von 608
3.2 Speicherprotokoll ausgeben
Sind wiederkehrende Buchungen zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
eingerichtet, können Sie die Primanota mit den gespeicherten Buchungen (Speicherprotokoll)
ausgeben.
So drucken Sie die Primanota mit wiederkehrenden Buchungen
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie in der Menüleiste Buchen | Wiederkehrende Buchungen | Bearbeiten.
Sie erhalten das Dialogfenster Wiederkehrende Buchungen mit dem Bestand an
wiederkehrenden Buchungen angezeigt.
3. Um vor dem Druck die Seitenansicht der Primanota zu sehen, wählen Sie Bestand |
PN wiederkehrende Buchungen Seitenansicht.
Sie erhalten die Seitenansicht der Primanota. Sie können von dort den Druck
anstoßen.
- oder -
Wählen Sie Bestand | PN wiederkehrende Buchungen drucken.
Die Primanota wird gedruckt.
Hinweis:
Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm unter dem Index-Stichwort
Wiederkehrende Buchungen bzw. klicken Sie mit dem Cursor auf das entsprechende Feld
und drücken Sie die Taste F1.
Dokument: 0906004 Seite 306 von 608
3.3 Wiederkehrende Buchungen verbuchen
Orientierung:
Wiederkehrende Buchungen gehen nicht automatisch in Ihre Buchführung ein. Sie werden erst
dann buchungswirksam, wenn Sie die Verarbeitung der wiederkehrenden Buchungen anstoßen.
Haben Sie wiederkehrende Buchungen zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
am PC erfasst, müssen Sie die entsprechenden Buchungen an die Stapelverarbeitung zum
Verbuchen übergeben.
So verbuchen Sie wiederkehrende Buchungen mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Buchen | Wiederkehrende Buchungen | Verbuchen.
Sie erhalten das Dialogfenster Wiederkehrende Buchungen.
3. Erfassen Sie den Zeitraum, für den wiederkehrende Buchungen verbucht werden sollen.
4. Wenn Sie für die Buchung im Feld B1 (bei der Eingabe der Buchungssätze) eine
Belegfeld 1-Behandlung erfasst haben, geben Sie in den folgenden Feldern Ergänzung
Belegfeld-1 bzw. Beginn Belegfeld-1 einen entsprechenden Wert ein.
5. Klicken Sie auf OK.
Es werden die jeweils fälligen Buchungen in einem Vorlauf zusammengefasst und in die
Stapelverarbeitung gestellt, deren Belegdatum kleiner oder gleich dem Datum bis ist
und anschließend verbucht.
Mit der Übergabe der Buchungen an die Stapelverarbeitung wird gleichzeitig das
Belegdatum entsprechend dem erfassten Verarbeitungsintervall im Feld Intervall (bei
der Eingabe der Buchungssätze) hochgesetzt und aktualisiert.
Hinweis:
Dokument: 0906004 Seite 307 von 608
Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm unter dem Index-Stichwort
Wiederkehrende Buchungen | Verbuchen bzw. klicken Sie mit dem Cursor auf das
entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1.
4 Sammelbuchungen auf Konten nutzen
Orientierung:
Sie können wählen ...
Die Zusammenfassung von Einzelbuchungen zu Sammelbuchungen bei der Ausgabe von
Konten nennt man Verdichtung.
Wenn Sie Ihre Buchungen zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen erfassen,
können Sie die Monatskonten bzw. Jahreskonten tageweise bzw. monatlich verdichtet
ausgeben.
So bearbeiten Sie das Konto am PC
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wenn Sie den Mandanten für die Bearbeitung der Buchführung geöffnet haben, wählen
Sie in der Menüleiste Auswertungen | Kontoblatt.
Sie erhalten das Register Eigenschaften Kontoblatt.
3. Aktivieren Sie in der Gruppe Zeitraum den Schaltknopf Monatskonten und wählen Sie
aus der Liste einen Monat.
- oder -
Aktivieren Sie in der Gruppe Zeitraum den Schaltknopf Jahreskonten.
4. Erfassen Sie im Register Eigenschaften Kontoblatt weitere Kriterien für die Ausgabe
des FIBU-Kontoblatts.
5. Klicken Sie auf OK.
Das Monatskonto bzw. Jahreskonto wird angezeigt.
6. Wählen Sie im Kontextmenü Eigenschaften und im Register Eigenschaften
Kontoblatt in der Registerkarte Druckoptionen die Einstellungen für die Verdichtung:
Dokument: 0906004 Seite 308 von 608
Sie erhalten zum Beispiel das entsprechende Konto tageweise verdichtet und die
Buchungstexte werden durch Informationen über das Verdichtungskriterium und die
Anzahl der eingeflossenen Buchungssätze ersetzt.
Hinweis:
Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm unter dem Index-Stichwort
Verdichtung oder klicken Sie mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Im Rechenzentrum verdichten
Wenn Sie Ihre mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen erfassten Buchungen im DATEV-
Rechenzentrum verarbeiten, können Sie zwischen Pauschalkontenverdichtung und
Einzelkontenverdichtung wählen.
4.1 Mit Verdichtung im DATEV-Rechenzentrum buchen
Nur bei Sachkonten zulässig
Eine Verdichtung ist die Zusammenfassung von Einzelbuchungen zu Sammelbuchungen auf
Konten. Sie kann nur für Sachkonten durchgeführt werden. Sie können wählen
o Pauschalverdichtung bei Kontenbereichen
o Einzelkontenverdichtung bei Einzelkontenbeschriftung
So erfassen Sie die Pauschalkontenverdichtung
o Um Buchungen pauschal auf Sachkonten zu verdichten (Wareneinkaufs-,
Warenverkaufs- bzw. Geldkonten), erfassen Sie in den Mandantendaten beim
entsprechenden Kontenbereich den gewünschten Schlüssel.
Dokument: 0906004 Seite 309 von 608
Sie können den entsprechenden Schlüssel, monatliche oder tageweisen Verdichtung,
frei wählen Fach 2, Kap. 3.6.1 Kontenausgabe im Rechenzentrum erfassen.
Bei der monatlichen Verdichtung wird der Buchungsstoff einer Einreichung in
verdichteter Form pro Eingabe und Monat auf dem Konto gedruckt. Maßgebend ist die
Monatseingabe im Belegdatum. Erstrecken sich die erfassten Buchungen über mehrere
Monate, wird eine Sammelbuchung für jeden Monat durchgeführt.
Bei der tageweisen Verdichtung wird vom Programm eine Sammelbuchung pro Tag
durchgeführt. Hierfür greift das Programm auf den Tag und den Monat im Belegdatum
zu und verdichtet die Buchungen mit gleichem Belegdatum zu Sammelbuchungen.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
So erfassen Sie die Einzelkontenverdichtung
o Um Buchungen auf einzelnen Sachkonten zu verdichten, erfassen Sie bei der
Einzelkontenbeschriftung den gewünschten Schlüssel. Sie können zwischen der
monatlichen oder tageweisen Verdichtung wählen Fach 2, Kap. 4.1.1 Einzelkonten
verdichten.
Dokument: 0906004 Seite 310 von 608
Die Ausgabe der monatlichen bzw. tageweisen Verdichtung auf Konten bei
Einzelkontenverdichtung entspricht der bei Pauschalkontenverdichtung.
Tipp: Die tageweise Verdichtung kann zum Beispiel die Abstimmung der Geldkonten
erleichtern.
Druckbild bei Verdichtung
Auf den verdichteten Konten erscheint je eine Buchung mit den Soll- und Haben-Summen der
Einzelbuchungen für einen Monat, eine Eingabe oder einen Tag. Die Verdichtung wird auf den
Konten, bei denen das Programm durch verschiedene Umsatzsteuerschlüssel Steuer
herausrechnet, nach Steuersätzen getrennt durchgeführt. Für jeden Steuersatz errechnet das
Programm die in die Verdichtung einzubeziehenden Soll- bzw. Haben-Beträge und bucht die
Beträge in aufsteigender Reihenfolge der Prozentsätze auf dem verdichteten Konto. Ebenso
wird auf automatischen Konten die Verdichtung für Buchungen mit dem Steuersatz des
automatischen Kontos und für die Buchungen mit einer Aufhebung der Automatik getrennt
durchgeführt.
Auf den verdichteten Konten steht im Feld GegenkontoDiv (Diverse) und als Buchungstext
entweder Sammelbuchung Anz (Anz = Anzahl) oder Steuers X,XX%, sofern aus dem
verdichteten Konto Steuer gerechnet wurde.
Im Feld Belegfeld 1 weist das Programm bei Verdichtung die Anzahl der in die Verdichtung
einbezogenen Buchungen aus, im Feld Belegdatum das höchste gebuchte Datum.
Bei Generalumkehrbuchungen wird entweder der erfasste individuelle Buchungstext oder
Generalumkehr gedruckt.
Keine Verdichtung möglich
Von der Verdichtung sind folgende Buchungen ausgeschlossen und werden vor den
Sammelbuchungen ausgeführt:
o Buchungen mit Saldovortragskonten: EB-Wert
Dokument: 0906004 Seite 311 von 608
o Generalumkehrbuchungen mit Berichtigungsschlüssel 2, 3, 31-35, 6x, 8 und 86 sowie
individuelle Generalumkehrschlüssel 7x
o Liegt nur eine einzige Buchung vor, wird diese nicht als Sammelbuchung ausgewiesen.
Hinweis:
Die Verdichtung auf Sachkonten ist von der Raffung bei Personenkonten zu unterscheiden Kap.
4.2.
4.2 Mit Raffung im DATEV-Rechenzentrum buchen
Nur bei Personenkonten zulässig
Buchungen mit gleichem Belegdatum im Feld Datum und gleicher Belegnummer im Feld
Belegfeld 1 (aufgeteilte Rechnungen) werden auf den Personenkonten automatisch zu einer
Buchung zusammengefasst. Dieser Vorgang wird Raffung genannt.
Eine Raffung erfolgt bei
o Debitorenkonten nur im Soll
Dokument: 0906004 Seite 312 von 608
o Kreditorenkonten nur im Haben
Hinweis:
Buchungen ohne Belegnummer oder mit Belegnummer 0 und Generalumkehrbuchungen
werden in die Raffung nicht einbezogen.
Buchungstext ausgeben
So wird bei Raffung Ihr Buchungstext ausgegeben
o Haben Sie für keine der zu raffenden Buchungen einen Text erfasst, wird vom
Programm in der Textspalte des Personenkontos das Wort Rechnung ausgegeben.
o Haben Sie einen individuellen Buchungstext erfasst, hat dieser Vorrang.
o Haben Sie in mehreren Eingabezeilen Buchungstext erfasst, wird der Text der letzten
Eingabezeile ausgegeben.
Raffung unterbrechen
So können Sie die Raffung unterbrechen
o Um bei Buchungen, die vom Programm gerafft werden, die Raffung zu unterbrechen,
erfassen Sie bei der entsprechenden Buchung an der ersten Stelle im Feld
Buchungstext einen Punkt (.).
Jede Buchung, bei der diese Bedingung erfüllt ist, wird aus der Raffung
herausgenommen und einzeln auf dem Personenkonto gedruckt und der
Raffungsvorgang beginnt anschließend erneut.
Druckbild bei Raffung
Sind Buchungen in die Raffung einbezogen, erhalten Sie auf Ihrem Konto Informationen über
Art und Umfang der Raffung.
Kontospalte Inhalt
PN Primanota-Seitennummer der letzten gerafften Buchung
Gegenkonto DIV XX; XX = Anzahl der gerafften Buchungen
Buchungstext (Wie oben beschrieben)
BU Umsatzsteuerschlüssel oder Hinweis auf Steuerrechnung lt. Tabelle
Hinweise im Feld BU bei Raffung
Sind in der Raffung Buchungen mit Umsatzsteuerrechnung enthalten, finden Sie in der Spalte
BU (Berichtigungsschlüssel, Umsatzsteuerschlüssel) Ihren Umsatzsteuerschlüssel oder einen
Hinweis auf die Art der Umsatzsteuer-Rechnung.
Die Hinweise haben folgende Bedeutung:
Dokument: 0906004 Seite 313 von 608
BU-Feld Bedeutung
A Alle Gegenkonten enthalten Automatikfunktionen mit gleicher Steuerrechnung.
1, 2, ..., 9 Alle Gegenkonten wurden mit demselben Steuerschlüssel gebucht.
50, 51, ...,
59 Alle Gegenkonten wurden mit demselben individuellen Steuerschlüssel gebucht.
D Diverse Steuerbuchungen. In allen Gegenkonten wurde eine Steuerrechnung durchgeführt, aber
mit unterschiedlichen Steuerschlüsseln und/oder Automatikfunktionen.
OD Ohne und Diverse Steuerbuchungen. Es wurden Buchungen mit und ohne Steuerrechnung gerafft.
keine
Kennzeichnung
Wurde in keiner der zu raffenden Buchungen im Gegenkonto eine Steuerrechnung durchgeführt,
erfolgt auch keine Kennzeichnung.
Raffung auf Personenkonto
Druckbild Personenkonto bei Raffung:
Dokument: 0906004 Seite 314 von 608
5 Fragen zu besonderen Besteuerungsformen
Die Regeln zum DATEV-Buchungssatz finden Sie in den Kap. 1 - 4. Die Besonderheiten der
Umsatzsteuerrechnung finden Sie im vorliegenden Kapitel 5 beschrieben.
5.1 Fragen zur Besteuerung der Ist-Versteuerer
Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Ist-Besteuerung gegeben, erfassen Sie in
den Mandantendaten den für Sie gültigen Schlüssel: D, E, H oder LFach 2, Kap. 3.2
Mindesteingaben am PC oder im Rechenzentrum anlegen.
Die Buchführung wird grundsätzlich unter dem in den Mandantendaten gespeicherten
Umsatzsteuer-Artenschlüssel verarbeitet. Haben Sie in den Mandantendaten die
Umsatzsteuerart gewechselt, kann es erforderlich sein, einzelne Buchungen trotzdem nach der
ursprünglichen Umsatzsteuerart zu verarbeiten.
Den buchungssatzbezogenen Wechsel der Besteuerungsart, zum Beispiel von Soll- zur Ist-
Besteuerung und umgekehrt, erreichen Sie mit der Tastenkombination Strg+S.
Dokument: 0906004 Seite 315 von 608
Hinweis:
Wir empfehlen Ihnen, vor der Umstellung von Soll- auf Ist-Versteuerung eine Offene-Posten-
Liste auszugeben, um eine Aufstellung aller Forderungen zu erhalten, für die die
Zahlungsbuchung mit der Tastenkombination Strg+S zu erfassen ist Kap. 1.2.2.
5.1.1 Was sind die gesetzlichen Grundlagen beim Ist-Versteuerer?
Nach § 20 UStG kann auf Antrag eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-
Besteuerung) anstelle der nach vereinbarten Entgelten durchgeführt werden. Der
antragstellende Unternehmer darf im vorangegangenen Kalenderjahr keinen Gesamtumsatz
über 250.000 Euro erzielt haben, oder ist von der Buchführungs- und Abschlussverpflichtung
nach § 148 AO befreit oder Freiberufler im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Zum 01.07.2009
wurde die Umsatzgrenze bundeseinheitlich auf 500.000 Euro, vorerst befristet bis 31.12.2011,
angehoben.
Hinweis:
Bei Ist-Besteuerung können Sie die Umsatzkontrolle über die Umsatzsteuerwerte des
Verarbeitungsprotokolls nicht durchführen Fach 6, Kap. 1.
5.1.2 Wie ist beim Ist-Versteuerer zu buchen?
Buchungen mit Umsatzsteuerschlüssel oder mit automatischen Konten behandelt das
Programm in zwei Fällen anders als bei Soll-Besteuerung:
o bei einem Zielverkauf und
o bei einer Zahlungseingangsbuchung
Die Besonderheit beim Ist-Versteuerer liegt darin, dass das Programm die Umsatzsteuer beim
Rechnungsausgang (Zielverkauf) zunächst auf ein dafür vorgesehenes Konto bucht, SKR 03
ohne Kontonummernerweiterung: Konto 1766 Umsatzsteuer nicht fällig 19 %. Erst beim
Zahlungseingang errechnet und bucht das Programm die Umsatzsteuer automatisch auf die
entsprechenden Konten für fällige Umsatzsteuer.
Wie ist der Zielverkauf zu buchen?
Ein Zielverkauf liegt für das Programm dann vor, wenn im Buchungssatz ein Debitorenkonto
des Kontokorrents enthalten ist, zum Beispiel ohne Kontonummernerweiterung die Konten
10000 - 69999 oder die Konten 1410 f. bei SKR 03 (Funktion F 11000) und wenn aus dem
Erlöskonto die Steuer errechnet wird.
Beispiel 1
So buchen Sie Warenverkauf auf Ziel mit automatischem Warenkonto AM 8400 Erlöse
19% Umsatzsteuer
Dokument: 0906004 Seite 316 von 608
Beispiel 2
So buchen Sie Warenverkauf auf Ziel mit USt-Schlüssel (voller Steuersatz)
Die Umsatzsteuer wird in beiden Fällen vom Programm errechnet und automatisch auf das
Umsatzsteuersammelkonto gebucht:
S 1766 Umsatzsteuer nicht fällig 19 %
Wie ist der Zahlungseingang zu buchen?
Eine Zahlungseingangsbuchung erkennt das Programm daran, dass im Buchungssatz im Feld
Gegenkonto ein Debitorenkonto (Kontokorrent oder Konto mit Funktion F 11000) und im
Feld Konto ein Geldkonto (Konto mit Funktion F 10000) enthalten ist.
Beispiel 3
So buchen Sie die Zahlungseingangsbuchung ohne Skontoabzug, voller Steuersatz
(mit USt-Schlüssel)
Wenn Sie OPOS-Anwender sind, erfassen Sie die Zahlungseingangsbuchung zum
Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen im Buchungsmodus Ansicht | OPOS-
Zahlungen.
Die Netto-Umsätze sowie die Umsatzsteuerbeträge weist das Programm in der UStVA
unter der entsprechenden Kennzahl aus.
Hinweis:
Dokument: 0906004 Seite 317 von 608
Erfassen Sie bei der Zahlungseingangsbuchung beim Ist-Versteuerer keinen USt-Schlüssel,
rechnet das Programm automatisch zum vollen Steuersatz und führt die Umbuchung der
Umsatzsteuer nicht fällig auf Konten Umsatzsteuer fällig automatisch durch. Der volle
Steuersatz wird selbstverständlich auch dann vom Programm gerechnet, wenn Sie den
Umsatzsteuerschlüssel 3 (= Umsatzsteuer) erfassen. Liegt ein anderer Steuersatz vor, ist die
Eingabe eines USt-Schlüssels für die automatische Umbuchung der Umsatzsteuer erforderlich.
Beispiel 4
So buchen Sie die Zahlungseingangsbuchung mit 2 % Skontoabzug über die
Skontospalte ohne USt-Schlüssel (= voller Steuersatz)
Wenn Sie OPOS-Anwender sind, erfassen Sie die Zahlungseingangsbuchung mit Skonto
zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen im Buchungsmodus Ansicht |
OPOS-Zahlungen und nutzen dabei die Skontoautomatik: Geben Sie im Feld Skonto
einen Wert ein und drücken Sie die Taste F2.
Achtung:
Buchungssatz wird abgelehnt!
Erfassen Sie Skontobuchungen über die Skontospalte, prüft das Programm auch beim Ist-
Versteuerer die Zugehörigkeit des Steuerschlüssels zum Personenkonto. Stimmt die Kontenart
mit dem erfassten Steuerschlüssel nicht überein, wird der gesamte Buchungssatz abgelehnt.
Individuelle Skontosammelkonten einrichten
Sie können Skontobuchungen mit individuellen Umsatzsteuerschlüsseln (50-59) mit der
Hauptfunktion AV 30xxx/AM 80xxx bzw. AV 54xxx auch bei Ist-Versteuerung über die
Skontospalte erfassen. Fehlen für die Steuersätze in Ihrem Kontenrahmen die
entsprechenden Skontosammelkonten, können Sie diese individuell einrichten. Sie vermeiden
dadurch, dass Ihre Skontobuchung automatisch - ohne Herausrechnung der Umsatzsteuer -
auf ein allgemeines Skontosammelkonto gebucht wird, zum Beispiel SKR 03: auf das Konto S
3730 bzw. S 8730.
Automatik mit BU-Schlüssel aufheben
Wenn keine Steuer aus der Zahlungsbuchung gerechnet werden soll, müssen Sie den
Berichtigungsschlüssel 40 (= Aufhebung der Automatik) bzw. 80 (= Generalumkehr bei
Aufhebung der Automatik) verwenden. Wurde zusätzlich ein Betrag in der Skontospalte
erfasst, wird die Steuerrechnung bei Verwendung der Schlüssel 40 bzw. 80 auch für die
Skontobuchung aufgehoben.
Dokument: 0906004 Seite 318 von 608
5.1.3 Wie sind umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug zu buchen?
Beim Zielverkauf von steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8 ff. UStG steht Ihnen im
Standardkontenrahmen das entsprechende automatische Erlöskonto, zum Beispiel SKR 03
ohne Kontonummernerweiterung: Konto AM 8100, zur Verfügung. Der Ausweis in der UStVA-
Kennzahl 48 erfolgt beim Ist-Versteuerer aber erst, wenn Sie den Zahlungseingang buchen.
Beispiel 5
So buchen Sie Warenverkauf auf Ziel umsatzsteuerfreie Umsätze ohne
Vorsteuerabzug mit automatischem Konto AM 8100
Wenn Sie OPOS-Anwender sind, erfassen Sie die Ausgangsrechnung zum Beispiel in
DATEV Kanzlei-Rechnungswesen im Buchungsmodus Ansicht | OPOS-
Rechnungen und nutzen dabei die OPOS-Suche.
Der steuerfreie Umsatz ohne Vorsteuerabzug wird auf Grund dieser Buchung noch nicht
in der UStVA unter Kennzahl 48 ausgewiesen.
Hinweis:
Um bei Zahlungseingangsbuchungen für umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug (§ 4
Nr. 8 ff. UStG) den Ausweis in der UStVA-Kennzahl 48 zu erreichen, müssen Sie beim Ist-
Versteuerer mit einem individuellen Umsatzsteuerschlüssel buchen (Aktivfunktion AM 83000),
Fach 3, Kap. 4 So richten Sie Umsatzsteuerschlüssel ein.
Beispiel 6
So buchen Sie die Zahlungseingangsbuchung für umsatzsteuerfreie Umsätze ohne
Vorsteuerabzug mit individuellem Umsatzsteuerschlüssel, zum Beispiel 51
Der steuerfreie Umsatz ohne Vorsteuerabzug wird auf Grund dieser Buchung in der UStVA
unter Kennzahl 48 ausgewiesen.
Dokument: 0906004 Seite 319 von 608
5.1.4 Wie sind EG-Sachverhalte beim Ist-Versteuerer zu buchen?
Liegen beim Ist-Versteuerer EG-Sachverhalte vor, beachten Sie:
Wann sind EG-Sachverhalte wie gewohnt zu buchen?
EG-Schlüssel: 12, 13, 15
Wie sind EG-Sachverhalte mit besonderer Ausweispflicht zu buchen?
EG-Schlüssel: 11
Wie sind im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferungen zu buchen?
EG-Schlüssel: 10
Hinweis:
Die EG-Umsatzsteuerschlüssel 10 - 19 finden Sie in Fach 7, Kap. 3.2 Berichtigungs- und
Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität.
Wann sind EG-Sachverhalte wie gewohnt zu buchen?
Liegen Erlöse aus im Inland steuerpflichtige EG-Lieferungen vor, SKR 03 ohne
Kontonummernerweiterung: Konten AM 8310 - 8319 bzw. SKR 04: Konten AM 4310 -
4319, wird bei der Zielverkaufsbuchung die Umsatzsteuer vom Programm errechnet und - wie
beim Ist-Versteuerer üblich - auf das entsprechende Umsatzsteuersammelkonto gebucht, zum
Beispiel im SKR 03:
S 1764 Umsatzsteuer nicht fällig aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen
19 %
Bei der Zahlungseingangsbuchung erfassen Sie im Gegenkonto den entsprechenden EG-
Umsatzsteuerschlüssel, zum Beispiel EG-Schlüssel 13 für steuerpflichtige EG-Lieferungen zum
vollen Steuersatz, und das Programm führt die Umbuchung von Umsatzsteuer nicht fällig
auf Konten Umsatzsteuer fällig automatisch durch, zum Beispiel im SKR 03 auf das Konto:
S 1778 Umsatzsteuer aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 %
Die Beträge werden in der UStVA in Kennzahl 81 bzw. 86 ausgewiesen.
Hinweis:
Weitere Informationen zu den EG-Umsatzsteuerschlüsseln 12, 13, 15 finden Sie in Fach 7,
Kap. 3.2 Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität und zu den EG-
Kontenfunktionen AM 60xxx und AM 61xxx in Fach 3, Kap. 3.3.3.
Wie sind EG-Sachverhalte mit besonderer Ausweispflicht zu buchen?
Die Ausweispflicht für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-
IdNr. wird für die UStVA bzw. Zusammenfassende Meldung (ZM) in den §§ 4 Nr. 1b bzw. 18a
Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG geregelt.
Beispiel 7
So buchen Sie eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an Abnehmer mit
USt-IdNr., zum Beispiel SKR 03 Konto 8126 mit EG-Schlüssel 11 im Gegenkonto
Dokument: 0906004 Seite 320 von 608
Das Programm weist bereits bei der Buchung des Rechnungseingangs (Zielverkaufsbuchung)
und nicht erst bei der Zahlungseingangsbuchung, wie sonst beim Ist-Versteuerer üblich den
Betrag in der UStVA-Kennzahl 41 und der ZM aus.
Achtung:
Aufhebung der Automatik erfassen!
Bei Zahlungseingangsbuchungen für steuerfreie innergemeinschaftliche EG-Lieferungen (EG-
Schlüssel 11) ist folglich die Aufhebung der Automatik notwendig (Schlüssel 40), sonst führt
das Programm fälschlicherweise die Umbuchung von Umsatzsteuer nicht fällig auf
Umsatzsteuer fällig wie beim Ist-Versteuerer üblich zum vollen Steuersatz durch!
Bei Zahlungseingangsbuchungen für steuerfreie innergemeinschaftliche EG-Lieferungen (EG-
Schlüssel 11) und zusätzlich einem Betrag in der Skontospalte, erfassen Sie im Gegenkonto
für die Steuerrechnung den EG-Schlüssel 11:
Der Betrag der Grundbuchung bleibt bei der Steuerrechnung unberücksichtigt, trotz der
Angabe des EG-Schlüssels 11 und das Programm bucht anschließend den Skontobetrag und
berichtigt entsprechend den Ausweis in der UStVA bzw. ZM.
Hinweis:
Weitere Informationen zum EG-Umsatzsteuerschlüssel 11 finden Sie in Fach 7, Kap. 3.2
Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität und zu den EG-
Kontenfunktionen AM 74000 und AM 75000 in Fach 3, Kap. 3.3.3.
Wie sind im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferungen zu buchen?
Liegt eine in Deutschland nicht steuerbare und im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferung
vor (EG-Schlüssel 10), erfolgt auch beim Ist-Versteuerer kein Ausweis in der deutschen UStVA
bzw. ZM.
Bei einer Lieferung, die im anderen EU-Land steuerpflichtig ist, buchen Sie im Gegenkonto zum
Beispiel mit EG-Schlüssel 10. Aus dem erfassten Brutto-Betrag errechnet das Programm bei
der Buchung des Rechnungseingangs (Zielverkaufsbuchung) - und nicht erst bei der
Zahlungseingangsbuchung, wie sonst beim Ist-Versteuerer üblich - den Betrag der
ausländischen Umsatzsteuer und sammelt ihn auf dem USt-Sammelkonto mit der Funktion S
62000, zum Beispiel SKR 03 ohne Kontonummernerweiterung: Konto S 1767 bzw. SKR 04:
Konto S 3817.
Achtung:
Aufhebung der Automatik erfassen!
Bei der Zahlungseingangsbuchung für Lieferungen, die im anderen EU-Land steuerpflichtig sind
(EG-Schlüssel 10) ist folglich die Aufhebung der Automatik notwendig (Schlüssel 40), sonst
Dokument: 0906004 Seite 321 von 608
führt das Programm fälschlicherweise die automatische Umbuchung von Umsatzsteuer nicht
fällig auf Umsatzsteuer fällig wie sonst beim Ist-Versteuerer üblich zum vollen Steuersatz
durch!
Bei der Zahlungseingangsbuchung für Lieferungen, die im anderen EU-Land steuerpflichtig sind
(EG-Schlüssel 10) und zusätzlich einen Betrag in der Skontospalte aufweisen, erfassen Sie
im Gegenkonto für die Steuerrechnung den EG-Schlüssel 10:
Der Betrag der Grundbuchung bleibt bei der Steuerrechnung unberücksichtigt, trotz der
Angabe des EG-Schlüssels 10. Das Programm bucht anschließend den Skontobetrag und
rechnet nur aus diesem die ausländische Umsatzsteuer und berichtigt entsprechend den Betrag
auf dem Umsatzsteuer-Sammelkonto mit der Funktion S 62000, zum Beispiel SKR 03: Konto
S 1767 bzw. SKR 04: Konto S 3817.
Hinweis:
Weitere Informationen zum EG-Umsatzsteuerschlüssel 10 finden Sie in Fach 7, Kap. 3.2 und
zu den EG-Kontenfunktionen AM 62xxx und AM 63xxx in Fach 3, Kap. 3.3.3.
5.1.5 Wie sind Forderungen mit Verbindlichkeiten zu verrechnen?
Bei der Verrechnung einer Forderung mit einer Verbindlichkeit muss ein Zwischenkonto
eingeschaltet werden, das die Funktion eines Geldkontos hat, SKR 03 ohne
Kontonummernerweiterung: Konto F 1390. Damit kann die in der Forderung enthaltene
Umsatzsteuer von den Konten für Umsatzsteuer nicht fällig auf die Konten Umsatzsteuer
(fällig) umgebucht werden.
Beispiel 8
So buchen Sie eine Verbindlichkeit, die mit einer Forderung zu verrechnen ist, SKR
03 ohne Kontonummernerweiterung, Konto 1390 (= Verrechnungskonto Ist-
Versteuerung)
Dokument: 0906004 Seite 322 von 608
5.1.6 Wie wechsle ich von Ist- auf Soll-Versteuerung?
Die Buchführung wird grundsätzlich unter dem in den Mandantendaten gespeicherten
Umsatzsteuer-Artenschlüssel verarbeitet.
Temporär wechseln
Haben Sie die Umsatzsteuerart von Soll- auf Ist-Versteuerung gewechselt, kann es erforderlich
sein, einzelne Buchungen nach der ursprünglichen Umsatzsteuerart zu verarbeiten. Wechselt
zum Beispiel ein Soll-Versteuerer zur Ist-Versteuerung, muss bei der Buchung des
Zahlungseingangs für eine Rechnung, die vor der Umstellung gebucht wurde, die erneute
Ermittlung der Umsatzsteuer unterbunden werden.
Die Buchführung wird grundsätzlich unter dem in den Mandantendaten gespeicherten
Umsatzsteuer-Artenschlüssel verarbeitet. Haben Sie in den Mandantendaten die
Umsatzsteuerart gewechselt, kann es erforderlich sein, einzelne Buchungen trotzdem nach der
ursprünglichen Umsatzsteuerart zu verarbeiten.
Den buchungssatzbezogenen Wechsel der Besteuerungsart, zum Beispiel von Ist- zur
Sollbesteuerung und umgekehrt, erreichen Sie mit der Tastenkombination Strg+S.
So wechseln Sie im Buchungssatz von Ist- auf Soll-Versteuerung
Betätigen Sie zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen bei der Erfassung der
Zahlungsbuchung die Tastenkombination Strg+S und bestätigen Sie die Programm-
Meldung #RE02570 mit Ja.
- oder -
Wenn Sie einen mit der ursprünglichen Umsatzsteuerart bereits festgeschriebenen
Buchungssatz stornieren möchten, führen Sie den gleichen Vorgang durch.
Die mit der Zusatzinformation gekennzeichnete Buchung wird in Abhängigkeit des in
den Mandantendaten gespeicherten Umsatzsteuerarten-Schlüssels mit der
gegensätzlichen Umsatzsteuerart verarbeitet, bei einem Ist-Versteuerer können Sie
zum Beispiel auf Soll-Versteuerung wechseln und umgekehrt.
Weitere Informationen finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank,
Dokumentnummer 1034841.
Tipp: Informationen zum Wechsel der Umsatzsteuerart von Pauschalierung auf
Regelbesteuerung (Ist- bzw. Soll-Versteuerung) finden Sie in Kap. 5.4.4 Wie wechsle ich von
Pauschalierung auf Regelbesteuerung.
Dokument: 0906004 Seite 323 von 608
Mandant umstellen
Beim Ist-Versteuerer erfolgt die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten, beim
Soll-Versteuerer nach vereinbarten Entgelten. Wenn ein Ist-Versteuerer zur Soll-Versteuerung
wechselt, dann muss er seine bisher auf den Konten Umsatzsteuer nicht fällig noch
vorhandenen Salden auf das Konto Umsatzsteuer (fällig) bringen (Abschn. 253 UStR).
Hinweis:
Eine direkte Umbuchung der Umsatzsteuer wird in der UStVA nicht berücksichtigt.
Beim Wechsel von Ist- auf Soll-Versteuerung gehen Sie wie folgt vor:
o Umsatzsteuerbeträge ermitteln und Brutto-Umsatz buchen
o Saldo der verwendeten Verrechnungskonten auf 0 stellen
o Stammdaten ändern
Wie ist die Umsatzsteuer zu ermitteln und der Brutto-Umsatz zu buchen?
Noch vor Änderung des Umsatzsteuer-Artenschlüssels von Ist- auf Soll-Versteuerung Fach 2,
Kap. 3.2 Mindesteingaben am PC oder im Rechenzentrum anlegen sind die fällig werdenden
Umsatzsteuerbeträge zu ermitteln. Sie entsprechen dem Saldo auf den jeweiligen Konten
Umsatzsteuer nicht fällig. Daraus errechnen Sie den für die Bruttobuchung erforderlichen
Brutto-Umsatz.
Beispiel 9
So buchen Sie Umsatzsteuer nicht fällig auf Umsatzsteuer fällig um:
Umsatzsteuerbeträge laut Konto Umsatzsteuer nicht fällig 19 % = 19.000 Euro;
daraus errechnen Sie den Brutto-Umsatz = 119.000 Euro
Haben Sie den Brutto-Umsatz im Soll, das Verrechnungskonto-Ist-Versteuerung 1390, das
Geldkontenfunktion hat, im Feld Konto und das Konto Forderungen 1410, das
Personenkontenfunktion hat im Feld Gegenkonto erfasst, wird vom Programm automatisch
die Umbuchung von Umsatzsteuer nicht fällig auf Umsatzsteuer (fällig) durchgeführt,
zum Beispiel auf den Konten:
o 1766 Umsatzsteuer nicht fällig 19 % ---> 19.000 Euro im Soll
o 1776 Umsatzsteuer 19 % --------------------------> 19.000 Euro im Haben
Die Netto-Umsätze sowie die Umsatzsteuerbeträge weist das Programm in der UStVA unter
der entsprechenden Kennzahl aus.
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Wann sind die Stammdaten zu ändern?
Haben Sie alle betroffenen Konten von Umsatzsteuer nicht fällig auf Umsatzsteuer (fällig)
umgebucht und geprüft, führen Sie anschließend - frühestens mit nächster Verarbeitung - die
gewünschten Stammdaten-Änderungen durch, zum Beispiel die Änderung des
Umsatzsteuerarten-Schlüssels von Ist- auf Soll-Versteuerung Fach 2, Kap. 3.2
Mindesteingaben am PC oder im Rechenzentrum anlegen, zum Beispiel:
Hinweis:
Weitere Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe
im Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie
die Taste F1.
Wie ist der Saldo der verwendeten Verrechnungskonten auf 0 zu stellen?
Nach der Änderung des Umsatzsteuerarten-Schlüssels von Ist- auf Soll-Versteuerung können
Sie mit einer der folgenden Einreichungen den Saldo der verwendeten Verrechnungskonten,
zum Beispiel Konto F 1390 und F 1410 wieder richtig, das heißt auf 0 (Null) stellen.
Beispiel 10
So buchen Sie die Verrechnungskonten wieder aus
Dokument: 0906004 Seite 325 von 608
Haben Sie den Brutto-Umsatz im Soll, das Verrechnungskonto-Ist-Versteuerung 1390 im Feld
Gegenkonto und das Konto Forderungen 1410 im Feld Konto erfasst, wird der Saldo der
Konten wieder auf 0 (Null) gestellt.
5.2 Fragen zur Besteuerung der Kleinunternehmer
5.2.1 Was sind die gesetzlichen Grundlagen beim Kleinunternehmer?
Sie können wählen...
Nach § 19 UStG wird vom Kleinunternehmer Umsatzsteuer grundsätzlich nicht erhoben. Er
kann jedoch zwischen Regel- oder Nichtbesteuerung wählen. Wählt er Nichtbesteuerung,
entfällt auch die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, zum gesonderten Ausweis der Steuer und
für Steuerbefreiungen.
Hinweis:
Die einmal festgelegte Erklärung bindet den Kleinunternehmer für mindestens fünf
Kalenderjahre.
Nichtbesteuerung wählen
Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der in Absatz 1 Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich
der darauf entfallenden Steuer im vorausgegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht
überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen
wird.
Hinweis:
Wählt der Mandant die Nichtbesteuerung, erfassen Sie in den Mandantendaten, den
Umsatzsteuerarten-Schlüssel A.
5.2.2 Was ist bei UStA-Schlüssel A zu beachten?
Wenn Sie keine umsatzsteuerliche Rechnung wünschen, erfassen Sie bei den
Basisprogrammdaten in den Mandantendaten, den Wert A:
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Beim Umsatzsteuerarten-Schlüssel (UStA-Schlüssel) A dürfen an der 6. Stelle des
Gegenkontos keine Umsatzsteuerschlüssel erfasst werden. Als Stornoschlüssel ist
nur der Generalumkehrschlüssel 2 an 7. Stelle des Gegenkontos zulässig Kap. 2.4.3.
Wird gegen diese Eingaberegeln verstoßen, lehnt das Programm die eingereichten
Buchungen ab.
Kontenfunktionen im Kontenrahmen aufgehoben
Der Umsatzsteuer-Artenschlüssel A bewirkt, dass alle Kontenfunktionen mit
Umsatzsteuerautomatik (AM, AV, SAM, SAV) im DATEV-Standardkontenrahmen (SKR)
aufgehoben sind.
Folgende Sammel- und allgemeine Funktionen (= Kontenfunktionen ohne
Umsatzsteuerautomatik) bleiben erhalten:
Sammelfunktion Erläuterung
9000x Sammelkonto Debitoren
9100x Sammelkonto Kreditoren
93000 Sammelkonto für Saldenvorträge bei Jahresübernahme Debitoren
94000 Sammelkonto für Saldenvorträge bei Jahresübernahme Kreditoren
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Allgemeine
Funktion Erläuterung
92000 Eröffnungsbilanzwert
950xx Eröffnungsbilanz bei Personenkonten und Offene-Posten-Buchhaltung (DATEV-Programm OPOS)
12000 Buchungssperre (R)
5.2.3 Wann gibt auch der Kleinunternehmer Steuererklärungen ab?
Voranmeldungen und Steuererklärungen haben auch Kleinunternehmer und pauschalierende
Landwirte etc. abzugeben, die zum Beispiel ausschließlich Steuer im Rahmen der
o Erwerbsbesteuerung oder
o Steuerschuld im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft (§ 25b UStG) oder
o Umsätze nach § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 5 UStG
zu entrichten oder auszuweisen haben. Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr.
Hinweis:
Liegt beim Mandanten als Kleinunternehmer, der die Nichtbesteuerung gewählt hat, einer der
steuerlichen Tatbestände vor, erfassen Sie in den Mandantendaten einen Umsatzsteuerarten-
Schlüssel mit "UStVA nur auf Abruf".
5.3 Fragen zur Trennung der Entgelte
Gesetzlichen Grundlagen?
§ 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG fordert, dass in den Aufzeichnungen des Unternehmers ersichtlich zu
machen ist, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen Umsätze, getrennt nach
Steuersätzen, und auf die steuerfreien Umsätze verteilen. Durch § 63 Abs. 4 UStDV ist
zugelassen, dass die Finanzämter Unternehmern, denen nach Art und Umfang des Geschäfts
eine Trennung der Entgelte nach Steuersätzen bei der Aufzeichnung nicht zuzumuten ist, auf
Antrag gestatten, die Entgelte nachträglich auf der Grundlage der Wareneingänge oder nach
anderen Merkmalen zu trennen.
Antrag beim Finanzamt stellen
Der Unternehmer muss eine erleichterte Trennung der Entgelte bei seinem Finanzamt
beantragen. Sie können nähere Informationen hierzu auch der Steuerrechtsdatenbank
LEXinform entnehmen. Fundstelle: BStBl-1981-I-0297.
Verfahren bei Trennung der Entgelte?
Dokument: 0906004 Seite 328 von 608
Eine Trennung der Entgelte in die Umsätze zum vollen und zum ermäßigten Steuersatz ist bei
denjenigen Betrieben erforderlich, die ihre gesamten Tageseinnahmen über ein Erlöskonto des
überwiegenden Steuersatzes buchen.
Der Fall ist im Lebensmitteleinzelhandel, bei Drogisten, bei Buchhandlungen usw. anzutreffen.
./.
1.
2.
Buchung der Tageseinnahmen (überwiegender Steuersatz)
Buchung der Bereinigung
= 3. Bereinigte Erlöse
4. Berichtigung am Jahresende durch den steuerlichen Berater
auf Grund der Eingangsrechnungen
5. Bestimmung des neuen Aufteilungsverhältnisses für das neue
Wirtschaftsjahr und Genehmigung durch das Finanzamt
Erlöse bereinigen
Bei der Bereinigung der Erlöse haben Sie zwei Möglichkeiten:
Bereinigung über Wareneinsatz Bereinigung über Warenverkauf
Sie ermitteln und buchen die Erlöse über den
entsprechenden Wareneinsatz und Aufschlagsatz.
-
oder
-
Sie ermitteln und buchen die Erlöse über die
pauschale (prozentuale) Aufteilung der Umsätze.
Tipp: Wir empfehlen Ihnen, in beiden Fällen die Vorteile des Faktor 2 zu nutzen.
Hinweis:
Weitere Informationen erhalten Sie im Buchungs-ABC. Das Programm Elektronisches
Wissen Buchungs-ABC ist in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen automatisch installiert und
in der Symbolleiste aufrufbar.
5.4 Fragen zum landwirtschaftlichen Rechnungswesen
Orientierung:
Wie richten Sie Ihre LuF-Buchführung ein?
Die Anlage eines landwirtschaftlichen Mandanten in der DATEV Finanzbuchführung
unterscheidet sich generell nicht von der Anlage eines gewerblichen Mandanten. Auf Basis des
Standardkontenrahmens SKR 14 können Sie die gesamte land- und forstwirtschaftliche
Finanzbuchführung inklusive Offene-Posten-Buchführung mit Mahnwesen und
Zahlungsvorschlag, Buchen elektronischer Belege und den Jahresabschluss (steuerlich /
handelsrechtlich) durchgängig am PC erstellen. Außerdem können Sie die umfangreichen
Dokument: 0906004 Seite 329 von 608
Programmverbindungen, die aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen / Kanzlei-
Rechnungswesen compact bzw. den DATEV Rechnungswesen-Programmen möglich
sind, auch für landwirtschaftliche Buchführungen nutzen.
Die Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe unterliegt der Pauschalierung nach § 24 UStG.
Land- und Forstwirte können gemäß § 24 Abs. 4 UStG auch von der
Durchschnittssatzbesteuerung (Pauschalierung) zur Regelbesteuerung optieren. Die Umsätze
werden dann nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes versteuert (Soll-
bzw. Ist-Versteuerung). Als Regelbesteuerer können Sie auf Basis des land- und
forstwirtschaftlichen Kontenrahmens SKR 14 buchen oder zum Beispiel den DATEV-
Kontenrahmen SKR 03 oder SKR 04 wählen:
o Kap. 5.4.1 SKR 14 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe anlegen?
o Kap. 5.4.2 Pauschalierer individuell anlegen?
o Kap. 5.4.3 Land- und Forstwirt als Regelbesteuerer anlegen?
o Kap. 5.4.4 Wie wechsle ich von Pauschalierung auf Regelbesteuerung?
LuF-Betriebe von LAWI auf FIBU bis 31.12.2006 umstellen
Mit Freigabe der Naturalbuchführung und des BMELV-Jahresabschlusses in DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen/Rechnungswesen zum Jahreswechsel 2005/2006 sind die
landwirtschaftlichen Funktionen in einem einheitlichen System für landwirtschaftliche und
gewerbliche Buchführungen eingebunden. Die DATEV-Programme LAWI und LAWI Hof
wurden zum 31. 12. 2006 abgelöst. Wirtschaftsjahre ab 2007 können in LAWI nicht mehr
angelegt werden.
Umstellungshilfen (Tools) nutzen
Mit dem Tool LAWI/KR Saldenübernahme können Sie Ihre individuellen Beschriftungen und
Vorjahreswerte aus LAWI exportieren und in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen verarbeiten.
Zusätzlich steht Ihnen das Tool LAWI Betriebszweigabrechnung zur Verfügung, mit dem
Sie Daten aus LAWI und DATEV Kanzlei-Rechnungswesen verarbeiten können.
Hinweis:
Die genannten Tools können kostenlos über den LAWI-Programmservice angefordert
werden. Für den Einsatz dieser Tools empfehlen wir Ihnen, den jeweiligen
Kundenverantwortlichen hinzuzuziehen.
LAWI-Altdatensicherung im RZ rechtzeitig durchführen
Wir empfehlen Ihnen, vor der Programmeinstellung von LAWI, Ihre LAWI-Datenbestände mit
der Funktion Sicherung für die Rechnungswesen-Archiv-DVD (abgeschlossene
Wirtschaftsjahre) an das DATEV-Rechenzentrum zu übertragen. So können Sie bei Bedarf eine
Rechnungswesen-Archiv-DVD mit allen gesicherten Jahren anfordern. Sie sind damit
bereits auf eine Betriebsprüfung vorbereitet und können zudem jederzeit die
aufbewahrungspflichtigen Auswertungen der einzelnen Mandanten einsehen, ohne das DATEV-
Programm LAWI vorhalten zu müssen.
Hinweis:
Ausführliche Informationen zur Bearbeitung land- und forstwirtschaftlicher Buchführungen
finden Sie in der Online-Hilfe in Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen.
Dokument: 0906004 Seite 330 von 608
5.4.1 SKR 14 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe anlegen?
Orientierung:
Pauschalierer bzw. Regelbesteuerer wählen
Auf Basis des DATEV-Standardkontenrahmens SKR 14 können Sie die gesamte land- und
forstwirtschaftliche Finanzbuchführung inklusive Offene-Posten-Buchführung mit Mahnwesen
und Zahlungsvorschlag, Buchen elektronischer Belege und den Jahresabschluss (steuerlich /
handelsrechtlich) durchgängig am PC erstellen. Außerdem können Sie die umfangreichen
Programmverbindungen, die aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen / Kanzlei-
Rechnungswesen compact bzw. den DATEV Rechnungswesen-Programmen möglich sind,
jetzt auch für landwirtschaftliche Buchführungen nutzen.
Der SKR 14 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist speziell auf das landwirtschaftliche
Rechnungswesen angepasst und berücksichtigt die Besonderheiten der Landwirtschaft. Am
Ende des Kontenrahmens finden Sie den Textschlüsselplan. Auf Grund der besonderen
Kontensystematik (7-stellige Konten) erlaubt der Kontenrahmen SKR 14 in Verbindung mit
dem Textschlüsselplan eine tiefer gehende Kontenuntergliederung.
Tipp: Der Textschlüsselplan LAWI enthält ca. 1000 Textschlüssel-Nummern mit Beschriftungen
(zum Beispiel TS-Nr. 344 - Ferkel bis 10 kg) die im landwirtschaftlichen Rechnungswesen
(Land- und Forstwirtschaft, Weinbau usw.) vorkommen. Die Eingabe von individuellen
Kontenbeschriftungen kann dadurch gering gehalten werden.
Für Regelbesteuerer und Pauschalierer geeignet
Im Zusammenhang mit SKR 14 sind alle Umsatzsteuerarten-Schlüssel A bis M zulässig. Der
Umsatzsteuerarten-Schlüssel M für Pauschalierer mit UStVA nur auf Abruf ist ausschließlich in
Kombination mit SKR 14 zulässig.
Steuerpflichtigen innergemeinschaftl. Erwerb bei Pauschalierung buchen
Buchen Sie Ihre landwirtschaftlichen Mandantenbestände mit SKR 14 und dem
Umsatzsteuerarten-Schlüssel M für Pauschalierung nach § 24 UStG und Ihr landwirtschaftlicher
Mandant betreibt zusätzlich einen Hofladen bzw. eine Pensionspferdehaltung und kauft hierfür
aus anderen EG-Ländern landwirtschaftliche Produkte oder Handelswaren ein, müssen die aus
anderen EG-Ländern zugekauften landwirtschaftlichen Produkte oder Handelswaren, die in
einem Hofladen veräußert bzw. für eine Pensionspferdehaltung verwendet werden, nach den
allgemeinen Vorschriften des UStG versteuert werden (BFH-Urteil V R 56/05 vom 14.06.2007).
Ein Buchungsbeispiel mit Handelswaren für einen Hofladen finden Sie in Kap. 5.4.4.
Buchführung mit Mengen möglich
Sie können für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (LuF) Buchführungen mit Mengen in der
DATEV Finanzbuchführung durchführen. Grundlage ist der 7-stellige SKR 14. Er ist das
Resultat aus der Zusammenführung der Standardkontenrahmen SKR 04
(Abschlussgliederungsprinzip) und SKR 10, dem Standardkontenrahmen LAWI sowie dem
LAWI-Textschlüsselplan, nach Textschlüsselnummern geordnet.
SKR 14 bestellt?
Sie können den 7-stelligen (bei Personenkonten 8-stelligen) DATEV-Land- und
forstwirtschaftlichen Kontenrahmen SKR 14 mit dem Bestell-Manager oder im Internet unter
Dokument: 0906004 Seite 331 von 608
http://www.datev.de/produkte mit Artikelnummer 10077 bestellen. Wir empfehlen Ihnen,
für künftige Neuauflagen ein Abonnement einzurichten.
Als Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen werden im
Zusammenhang mit dem SKR 14 die individuellen Umsatzsteuerschlüssel zusammen mit den
Standard-Umsatzsteuerschlüsseln und -Funktionen für die gängigsten steuerlichen
Sachverhalte verarbeitet (siehe Tabelle).
Pauschalierer mit Umsatzsteuerarten-Schlüssel M angelegt?
Nach § 24 UStG erfolgt die Umsatzbesteuerung der im Rahmen eines land- und
forstwirtschaftlichen Betriebes (LuF) ausgeführten Umsätze nach Durchschnittssätzen
(Pauschalierung). Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Pauschalierung gegeben,
haben Sie in den Mandantendaten den Schlüssel M erfasst.
Hinweis:
Der Umsatzsteuerarten-Schlüssel M steuert beim Pauschalierer die Abweichungen zur
Regelbesteuerung. Die unterschiedlichen Sammelkonten können nur anhand des
Umsatzsteuerarten-Schlüssels korrekt ausgewiesen werden. Gleichzeitig sind bestimmte
Funktionen beim Pauschalierer nicht zugelassen.
Mandant in FIBU bereits angelegt?
Wenn Ihr Mandant bereits mit dem DATEV-Programm Finanzbuchführung im Rechenzentrum
gespeichert ist, reichen Sie für ihn, gleichzeitig mit der Jahresübernahme, den
Kontenrahmenwechsel auf SKR 14 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ein. Beachten Sie
dabei:
o Bei Kontenrahmenwechsel werden individuelle- und/oder Kanzleifunktionen gelöscht.
Datenübermittlung nutzen
Haben Sie in den Mandantendaten den Umsatzsteuerarten-Schlüssel M für Pauschalierer
erfasst, können Sie die Datenübermittlung zur Finanzverwaltung nutzen.
In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen wird die Datenübermittlung zur
Finanzverwaltung für Pauschalierer nur durchgeführt, wenn ein gesonderter Abruf über Daten
senden erfolgt, unter Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe |
Einzelabrufe, Schaltfläche Neu.
Beim Soll- bzw. Ist-Versteuerer gelten für die Datenübermittlung zur Finanzverwaltung die
bekannten Regeln Fach 6, Kap. 3 Datenübermittlung für Steueranmeldungen nutzen.
Stammdaten im Rechenzentrum sichern
Um eine reibungslose Zusammenarbeit von Kanzlei und Mandant sicherzustellen empfehlen wir
Ihnen, die in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen mit SKR 14
bereitgestellten individuellen Umsatzsteuerschlüssel im DATEV-Rechenzentrum zu sichern,
damit beim arbeitsteiligen Buchen die USt-Schlüssel bzw. Automatikkonten für die gängigsten
Umsatzsteuersachverhalte bei Besteuerung nach Durchschnittssätzen, § 24 UStG
(Pauschalierer) bzw. Regelbesteuerung (Soll- bzw. Ist-Versteuerung) zur Verfügung stehen.
Steuerschlüssel/Funktionen auf Basis SKR 14 für Pauschalierer
Dokument: 0906004 Seite 332 von 608
Zur Orientierung auch für bisherige LAWI-Anwender enthält die folgende Tabelle die in DATEV
Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen hinterlegten individuellen und Standard-
Umsatzsteuerschlüssel und -Funktionen des SKR 14 für den Pauschalierer nach § 24 UStG
(Umsatzsteuer-Artenschlüssel M: Pauschalbesteuerung ohne UStVA).
Bedeutung für Pauschalierer
- gültig ab 01.01.2009
USt-
Schl.
FIBU
GU-Schl.
FIBU
AM-/AV-
Funktion
S-
Funktion
SKR 14
Kz-
UStVA
2009
USt-
Schl.
LAWI
Umsatzsteuer 10,7 % 52 72 AM
80003 S 68107 -- --
Umsatzsteuer 9 % (alt) 49 *) 89 *) AM
80090 S 68090 -- 5
Umsatzsteuer 5,5 % 53 73 AM
80009 S 68055 -- --
Umsatzsteuer 5 % (alt) 49 *) 89 *) AM
80050 S 68050 -- 6
Pauschalsteuersatz (alkoholische
Getränke/Sägewerkerzeugnisse) mit Zusatzsteuer
(10,7 % / 8,3 %)
55 75 AM
69006
S 69000
und
S 49000
76 und
80 --
Pauschalsteuersatz (alkoholische
Getränke/Sägewerkerzeugnisse) mit Zusatzsteuer (9
% / 7 %) (alt)
49 *) 89 *) AM
69463
S 69000
und
S 49000
76 und
80
30 und
31
Umsatzsteuer 19 % (Pauschalierung mit
Regelbesteuerung, z. B. Hofläden)
3
Strg+S
**)
23
Strg+S
**)
AM
73001 S 80190 81 --
Umsatzsteuer 16 % (Pauschalierung mit
Regelbesteuerung, z. B. Hofläden) (alt)
5
Strg+S
**)
25
Strg+S
**)
AM
73160 S 80160 35 37
Umsatzsteuer 7 % (Pauschalierung mit
Regelbesteuerung, z. B. Hofläden)
2
Strg+S
**)
22
Strg+S
**)
AM
73002 S 80070 86 38
Pauschalsteuersatz und unberechtigt ausgewiesene
USt (10,7 % / 8,3 %) 54 74
AM
71008
S 71000
und
S 68107
69 --
Dokument: 0906004 Seite 333 von 608
und
S 72000
Pauschalsteuersatz und unberechtigt ausgewiesene
USt (9 % / 7 %) (alt) 49 *) 89 *)
AM
71501
S 71000
und
S 68090
und
S 72000
69 18
Innergemeinschaftliche Lieferung Pauschalsteuersatz
mit USt-IdNr. 10,7 % -- --
AM
78003 S 68107 77 --
Innergemeinschaftliche Lieferung Pauschalsteuersatz
m. USt-IdNr. 9 % (alt) -- --
AM
78090 S 68090 77 25
Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug -- -- AM
83000 -- 48 8
Leistung nach § 13b, I Satz 1, Nr. 1-5 UStG
(Leistungserbringer) 46 86
AM
72000 -- 60 32
Vorsteuer 19 % 9 29 AV 30001 S 55190 -- --
Vorsteuer 16 % (alt) 7 27 AV 30160 S 55160 -- 3
Vorsteuer 7 % 8 28 AV 30002 S 55070 -- 4
Vorsteuer 10,7 % 50 70 AV 30003 S 55107 -- --
Vorsteuer 9 % (alt) 49 *) 89 *) AV 30090 S 55090 -- 5
Vorsteuer 5,5 % 51 71 AV 30009 S 55050 -- --
Vorsteuer 5 % (alt) 49 *) 89 *) AV 30050 S 55050 -- 6
Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-
Abzug, eines im Ausland ansässigen Unternehmens
94 + ZI
D_L+L-
Art 1
34 + ZI
D_L+L-
Art 1
AV 36001
S 58190
und
S 66190
52/53 --
Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-
Abzug, eines im Ausland ansässigen Unternehmens
(alt)
94 + ZI
D_L+L-
Art
34 + ZI
D_L+L-
Art
AV 36160
S 58160
und
S 66160
52/53 33
Dokument: 0906004 Seite 334 von 608
1_16% 1_16%
Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-
Abzug, Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände
94 + ZI
D_L+L-
Art 2
34 + ZI
D_L+L-
Art 2
AV 42001
S 58190
und
S 66190
73/74 --
Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-
Abzug, Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände
(alt)
94 + ZI
D_L+L-
Art
2_16%
34 + ZI
D_L+L-
Art
2_16%
AV 42160
S 58160
und
S 66160
73/74 --
Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-
Abzug, Umsätze die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen
94 + ZI
D_L+L-
Art 3
34 + ZI
D_L+L-
Art 3
AV 44001
S 58190
und
S 66190
73/74 --
Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-
Abzug, Umsätze die unter Grunderwerbsteuergesetz
fallen (alt)
94 + ZI
D_L+L-
Art 3-
16%
34 + ZI
D_L+L-
Art 3-
16%
AV 44160
S 58160
und
S 66160
73/74 --
Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-
Abzug, Bauleistungen im Inland ansässiger
Unternehmer
94 + ZI
D_L+L-
Art 4
34 + ZI
D_L+L-
Art 4
AV 46001
S 58190
und
S 66190
84/85 --
Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-
Abzug, Bauleistungen im Inland ansässiger
Unternehmer (alt)
94 + ZI
D_L+L-
Art
4_16%
34 + ZI
D_L+L-
Art
4_16%
AV 46160
S 58160
und
S 66160
84/85 35
Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-
Abzug, im Ausland ansässiger Unternehmer -
Lieferung von Gas und Elektrizität
94 + ZI
D_L+L-
Art 5
34 + ZI
D_L+L-
Art 5
AV 38001
S 58190
und
S 66190
52/53 --
Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-
Abzug, im Ausland ansässiger Unternehmer -
Lieferung von Gas und Elektrizität (alt)
94 + ZI
D_L+L-
Art
5_16%
34 + ZI
D_L+L-
Art
5_16%
AV 38160
S 58160
und
S 66160
52/53 --
Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-Abzug,
im Ausland ansässiger Unternehmer
91 + ZI
D_L+L-
Art 1
31 + ZI
D_L+L-
Art 1
AV 36002
S 58070
und
S 66070
52/53 34
Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-Abzug,
Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände
91 + ZI
D_L+L-
31 + ZI
D_L+L-
AV 42002 S 58070
und
73/74 --
Dokument: 0906004 Seite 335 von 608
Art 2 Art 2 S 66070
Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-Abzug,
Umsätze die unter das Grunderwerbsteuergesetz
fallen
91 + ZI
D_L+L-
Art 3
31 + ZI
D_L+L-
Art 3
AV 44002
S 58070
und
S 66070
73/74 --
Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-Abzug,
Bauleistungen im Inland ansässiger Unternehmer
91 + ZI
D_L+L-
Art 4
31 + ZI
D_L+L-
Art 4
AV 46002
S 58070
und
S 66070
84/85 36
Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-Abzug,
im Ausland ansässiger Unternehmer - Lieferung von
Gas und Elektrizität
91 + ZI
D_L+L-
Art 5
31 + ZI
D_L+L-
Art 5
AV 38002
S 58070
und
S 66070
52/53 --
Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb,
voller Steuersatz 19 % 19 69 AV 54001
S 59190
und
S 74190
89 --
Steuerpflichtiger innergemeinschaft. Erwerb, voller
Steuersatz 16 % (alt) 17 67 AV 54160
S 59160
und
S 74160
95/98 13
Steuerpflichtiger innergemeinschaft. Erwerb,
ermäßigter Steuersatz 7 % 18 68 AV 54002
S 59070
und
S 74070
93 14
Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb,
voller Steuersatz 19 % (Pauschalierung mit
Regelbeteuerung, z. B. Hofläden)
19
Strg+S
**)
69
Strg+S
**)
AV 54001
S 54190
und
S 74190
89 und
61 --
Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb,
voller Steuersatz 16 % (Pauschalierung mit
Regelbeteuerung, z. B. Hofläden) (alt)
17
Strg+S
**)
67
Strg+S
**)
AV 54160
S 54160
und
S 74160
89 und
61 --
Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb,
ermäßigter Steuersatz 7 % (Pauschalierung mit
Regelbeteuerung, z. B. Hofläden)
18
Strg+S
**)
68
Strg+S
**)
AV 54002
S 54070
und
S 74070
93 und
61 --
Vorsteuer 19 % (Pauschalierung mit
Regelbesteuerung, z. B. Hofläden) -- -- AV 56001 S 30190 66 --
Vorsteuer 16 % (Pauschalierung mit
Regelbesteuerung, z. B. Hofläden) (alt) -- -- AV 56160 S 30160 66 37
Dokument: 0906004 Seite 336 von 608
Vorsteuer 7 % (Pauschalierung mit Regelbesteuerung,
z. B. Hofläden) -- -- AV 56002 S 30070 66 38
Pauschalsteuersatz 10,7 % (Pauschalierung mit
Regelbesteuerung, z. B. Hofläden) -- -- AV 56003 S 30107 66 --
Pauschalsteuersatz 9 % (Pauschalierung mit
Regelbesteuerung, z. B. Hofläden) (alt) -- -- AV 56090 S 30090 66 39
ZI = Zusatzinformation
*) Bei Eingabe des BU-Schlüssels erhalten Sie ein Auswahlfenster mit den steuerlichen Sachverhalten für alte
Steuersätze
**) Tastenkombination zum Wechsel der Umsatzsteuerart je Buchungssatz Kap. 5.4.4
Steuerschlüssel/Funktionen auf Basis SKR 14 für Regelbesteuerer
Zur Orientierung auch für bisherige LAWI-Anwender enthält die folgende Tabelle die in DATEV
Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen hinterlegten individuellen und Standard-
Umsatzsteuerschlüssel und -Funktionen des SKR 14 für Regelbesteuerung, Soll- bzw. Ist-
Versteuerung (Umsatzsteuer-Artenschlüssel C: Soll-Versteuerung ohne UStVA und E: Ist-
Versteuerung ohne UStVA).
Bedeutung für Soll- / Ist-Versteuerer
- gültig ab 01.01.2009
USt-
Schl.
FIBU
GU-Schl.
FIBU
AM-/AV-
Funktion
S-Funktion
Soll- (Ist-)
Versteuerer
Kz-
UStVA
2009
USt-
Schl.
LAWI
Umsatzsteuer 7 % 2 22 AM
80002
S 80070*
(S 81070*) 86 4
Umsatzsteuer 19 % 3 23 AM
80001
S 80190*
(S 81190*) 81 --
Umsatzsteuer 16 % (alt) 5 25 AM
80160
S 80160*
(S 81160*) 35 3
Umsatzsteuerfrei mit VorSt-Abzug 1 21 AM
82000 -- 43 2
Steuerfreie Umsätze ohne VorSt-Abzug (§ 4 Nr. 8
- 28 UStG) -- --
AM
83000 -- 48 8
Ermäßigter Steuersatz und unberechtigt
ausgewiesene USt (7 % / 3,7 %) 56 76
AM
71004
(ab
2005)
S 71000,
S 80000* und
S 72000
(S 81000*,
69 --
Dokument: 0906004 Seite 337 von 608
AM
71007
(bis
2004)
S 83000 und
S 72000)
Ermäßigter Steuersatz und unberechtigt
ausgewiesene USt (7 % / 2 %) (alt) 49 **) 89 **)
AM
71502
S 71000,
S 80070* und
S 72000
(S 81000*,
S 83000)
69 19
Nicht steuerbarer Umsatz in Deutschland
(Steuerpflicht im anderen EG-Land) 10 60 AM 62xxx S 62xxx* 45 --
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (mit
VorSt-Abzug) mit USt-IdNr. 11 61
AM
74000 -- 41 1
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (mit
VorSt-Abzug) neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne
USt-IdNr.
-- -- AM
76000 -- 44 --
Innergemeinschaftliche Lieferung ohne USt-IdNr.
7 % 12 62
AM
60002
S 60070*
(S 61070*) 86 --
Innergemeinschaftliche Lieferung ohne USt-IdNr.
19 % 13 63
AM
60001
S 60190*
(S 61190*) 81 --
Innergemeinschaftliche Lieferung ohne USt-IdNr.
16 % (alt) 15 65
AM
60160
S 60160*
(S 61160*) 35 --
Lieferungen des ersten Abnehmers
(§ 25b Abs. 2 UStG) bei innergemeinschaftlichen
Dreiecksgeschäften
-- -- AM
68000 -- 42 --
Leistung nach § 13b, I Satz 1, Nr. 1-5 UStG
(Leistungserbringer) 46 86
AM
72000 -- 60 32
Vorsteuer 19 % 9 29 AV 30001 S 30190* 66 --
Vorsteuer 16 % (alt) 7 27 AV 30160 S 30160* 66 3
Vorsteuer 7 % 8 28 AV 30002 S 30070* 66 4
Dokument: 0906004 Seite 338 von 608
Vorsteuer 10,7 % 50 70 AV 30003 S 30107 66 --
Vorsteuer 9 % (alt) 49 **) 89 **) AV 30090 S 30090 66 5
Vorsteuer 5,5 % 51 71 AV 30009 S 30055 66 --
Vorsteuer 5 % (alt) 49 **) 89 **) AV 30050 S 30050 66 6
Leistung nach § 13a, I Nr. 6 UStG Auslagerung 19
% -- -- AV 35001
S 48000* und
S 84000*
66 und
69 --
Leistung nach § 13a, I Nr. 6 UStG Auslagerung 16
% (alt) -- -- AV 35160
S 48000* und
S 84000*
66 und
69 --
Leistung nach § 13a, I Nr. 6 UStG Auslagerung 7
% -- -- AV 35002
S 48000* und
S 84000*
66 und
69 --
Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-
Abzug, im Ausland ansässiger Unternehmer
94 + ZI
D_L+L-
Art 1
34 + ZI
D_L+L-
Art 1
AV 36001 S 46190* und
S 66190*
52/53
und 67 --
Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-
Abzug, im Ausland ansässiger Unternehmer (alt)
94 + ZI
D_L+L-
Art
1_16%
34 + ZI
D_L+L-
Art
1_16%
AV 36160 S 46160* und
S 66160*
52/53
und 67 33
Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-
Abzug, Lieferung sicherungsübereigneter
Gegenstände
94 + ZI
D_L+L-
Art 2
34 + ZI
D_L+L-
Art 2
AV 42001 S 46190* und
S 66190*
73/74
und 67 --
Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-
Abzug, Lieferung sicherungsübereigneter
Gegenstände (alt)
94 + ZI
D_L+L-
Art
2_16%
34 + ZI
D_L+L-
Art
2_16%
AV 42160 S 46160* und
S 66160*
73/74
und 67 --
Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-
Abzug, Umsätze die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen
94 + ZI
D_L+L-
Art 3
34 + ZI
D_L+L-
Art 3
AV 44001 S 46190* und
S 66190*
73/74
und 67 --
Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-
Abzug, Umsätze die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen (alt)
94 + ZI
D_L+L-
Art
34 + ZI
D_L+L-
Art
AV 44160 S 46160* und
S 66160*
73/74
und 67 --
Dokument: 0906004 Seite 339 von 608
3_16% 3_16%
Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-
Abzug, Bauleistungen im Inland ansässiger
Unternehmer
94 + ZI
D_L+L-
Art 4
34 + ZI
D_L+L-
Art 4
AV 46001 S 46190* und
S 66190*
84/85
und 67 --
Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-
Abzug, Bauleistungen im Inland ansässiger
Unternehmer (alt)
94 + ZI
D_L+L-
Art
4_16%
34 + ZI
D_L+L-
Art
4_16%
AV 46160 S 46160* und
S 66160*
84/85
und 67 35
Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-
Abzug, im Ausland ansässiger Unternehmer -
Lieferung von Gas und Elektrizität
94 + ZI
D_L+L-
Art 5
34 + ZI
D_L+L-
Art 5
AV 38001 S 46190* und
S 66190*
52/53
und 67 --
Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-
Abzug, im Ausland ansässiger Unternehmer -
Lieferung von Gas und Elektrizität (alt)
94 + ZI
D_L+L-
Art
5_16%
34 + ZI
D_L+L-
Art
5_16%
AV 38160 S 46160* und
S 66160*
52/53
und 67 --
Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-
Abzug, im Ausland ansässiger Unternehmer
91 + ZI
D_L+L-
Art 1
31 + ZI
D_L+L-
Art 1
AV 36002 S 46070 und
S 66070
52/53
und 67 34
Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-
Abzug, Lieferung sicherungsübereigneter
Gegenstände
91 + ZI
D_L+L-
Art 2
31 + ZI
D_L+L-
Art 2
AV 42002 S 46070 und
S 66070
73/74
und 67 --
Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-
Abzug, Umsätze die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen
91 + ZI
D_L+L-
Art 3
31 + ZI
D_L+L-
Art 3
AV 44002 S 46070 und
S 66070
73/74
und 67 --
Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-
Abzug, Bauleistungen im Inland ansässiger
Unternehmer
91 + ZI
D_L+L-
Art 4
31 + ZI
D_L+L-
Art 4
AV 46002 S 46070 und
S 66070
84/85
und 67 36
Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-
Abzug, im Ausland ansässiger Unternehmer -
Lieferung von Gas und Elektrizität
91 + ZI
D_L+L-
Art 5
31 + ZI
D_L+L-
Art 5
AV 38002 S 46070 und
S 66070
52/53
und 67 --
Steuerfreier innergemeinschaftl. Erwerb -- -- AV 52000 -- 91 --
Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb, 19 69 AV 54001 S 54190* und 89 und --
Dokument: 0906004 Seite 340 von 608
voller Steuersatz 19 % S 74190* 61
Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb,
voller Steuersatz 16 % (alt) 17 67 AV 54160
S 54160* und
S 74160*
95/98
und
61
13
Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb,
ermäßigter Steuersatz 7 % 18 68 AV 54002
S 54070 und
S 74070
93 und
61 14
Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb
neuer Fahrzeuge ohne USt-IdNr. 19 % -- -- AV 53001
S 53000*
S 73000*
94 und
61 --
Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb
neuer Fahrzeuge ohne USt-IdNr. 16 % (alt) -- -- AV 53160
S 53000*
S 73000*
94 und
61 --
* Im SKR 03 und SKR 04 ebenfalls enthalten ZI = Zusatzinformation
** Bei Eingabe des BU-Schlüssels erhalten Sie ein Auswahlfenster mit den steuerlichen Sachverhalten für alte
Steuersätze.
Buchungen mit Mengen erfassen
Ist SKR 14 erfasst und die in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen
erstellten Stammdaten für den Pauschalierer bzw. Regelbesteuerer im DATEV-Rechenzentrum
gespeichert, können Buchungen mit Mengen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auch im
DATEV-Rechenzentrum verarbeitet werden.
Die Eingaben in den KOST-Feldern gelten automatisch für die Erfassung von Mengen und
Betriebszweig-Nummern (BZW):
o Feld KOST 1 (St)
Eingabe Stück, ganze Zahlen, max. 8-stellig
o Feld KOST 2 (dt)
Eingabe Gewicht (Dezitonnen), max. 7-stellig inkl. 2 Nachkommastellen und
Kommazeichen (,)
Beachten Sie, dass die Eingabe im Feld KOST 2 (dt) maximal 8-stellig möglich ist.
Dabei entfällt eine Stelle auf das Kommazeichen, das stets erfasst werden muss, zum
Beispiel 12345,67 Dezitonnen.
o Feld KOST M (BZW)
Eingabe Betriebszweig-Nummer, max. 3-stellig
Um mit dem Tool LAWI Betriebszweigabrechnung eine "Mini-Kostenrechnung" zu
erstellen, erfassen Sie hier die Betriebszweig-Nummer (BZW). Beachten Sie, dass die
Eingabe im Feld KOST M (BZW) maximal 9-stellig möglich ist, für das Tool LAWI
Betriebszweigabrechnung werden jedoch maximal 3-stellige BZW-Nummern
verarbeitet.
LuF-Auswertungen nutzen
Dokument: 0906004 Seite 341 von 608
In allen Auswertungen, in denen die KOST-Felder ausgegeben werden, werden die erfassten
Mengen und die BZW-Nummern ausgegeben.
Hinweis:
Um die Summen- und Saldenliste mit Mengen und Durchschnittspreisen auszugeben, wählen
Sie zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen den Menüpunkt
Auswertungen | Summen- und Saldenliste. Im Register Eigenschaften Summen- und
Saldenliste in der Registerkarte Allgemein, in der Gruppe Grundeinstellungen wählen Sie
aus der Liste Grundauswertung den Eintrag Summen- und Saldenliste (mit Mengen).
Betriebswirtschaftliche Auswertungen BWA nutzen
Zum DATEV-Kontenrahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe SKR 14 sind als
Standardlösungen die DATEV-BWA (BWA-Form 01) und die Einnahmen-Ausgaben-BWA
(BWA-Form 43) erhältlich. Für die Ermittlung des Wareneinsatzes stehen Ihnen für beide BWA-
Formen die Wareneinsatzarten Wareneinkauf, Umbuchungen und Prozent von der
Gesamtleistung zur Verfügung.
Betriebszweigabrechnung nutzen
Die Betriebszweigabrechnung ist eine Gegenüberstellung von Kosten und Leistungen eines
Produktzweiges für eine bestimmte Periode. Die Anzahl der Betriebszweige, die
Abrechnungsperiode und die Untergliederung legen Sie selbst fest. Die Zuordnung von
Geschäftsfällen zu Betriebszweigen steuern Sie durch die Eingabe einer Betriebszweignummer
im Buchungssatz. Die Betriebszweigabrechnung rufen Sie zum Beispiel mit DATEV
Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen auf.
Geldrückbericht nutzen
Mit der Auswertung Geldrückbericht steht Ihnen eine typisch landwirtschaftliche Auswertung
zur Verfügung. Durch die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und nach den
Ertrags- und Aufwandspositionen gegliedert wird die aktuelle Finanzlage des Unternehmens
dargestellt. Es handelt sich um eine reine Geldflussrechnung. Die Anlagenzu- und -abgänge
und zusätzlich die Privateinlagen und -entnahmen werden aufgeführt. Zur Abstimmung wird
der Finanzkontensaldo mit ausgegeben.
Hinweis:
Der Geldrückbericht erhalten Sie zum Beispiel in DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen/Rechnungswesen in den Auswertungsformen:
o Zusammenstellung Einnahmen-Ausgaben Langform
o Zusammenstellung Einnahmen-Ausgaben Kurzform
Jahresabschluss nutzen
Für die Erstellung eines Jahresabschlusses für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
(LuF) stehen Ihnen die folgenden Standardzuordnungstabellen (ZOT) zur Verfügung:
ZOT Bezeichnung
S5414 LuF, Einzelunternehmen/GbR, HGB erweitert, KKE
Dokument: 0906004 Seite 342 von 608
S5514 LuF, Personengesellschaft, HGB erweitert, KKE
S5014 LuF, Kapitalgesellschaft, HGB erweitert
S2114 LuF, Gewinnermittlung Par. 4 Abs. 3 EStG
Kapitalkontenentwicklung für Einzelunternehmen (ZOT S5414)
Mit der Zuordnungstabelle S5414 (LuF, Einzelunternehmen/GbR, HGB erweitert, KKE) kann
auch für Einzelunternehmen eine Kapitalkontenentwicklung erstellt werden. Für den korrekten
Ausweis des Ergebnisanteils ist eine Umbuchung des Jahresüberschusses über die
Statistikkonten 9690 000 Rest-/Ergebnisanteil Gesellschafter Vollhafter an 9510 000 Anteil
für Konto
2010 000-2019 999 Vollhafter erforderlich.
5.4.2 Pauschalierer individuell anlegen?
Orientierung:
Wenn Sie den Umsatzsteuer-Artenschlüssel M für Pauschalierer nicht nutzen wollen, richten
Sie bei Bedarf die gewünschten Kontenfunktionen auf den entsprechenden Konten bzw. USt-
Schlüsseln individuell ein.
Hinweis:
Beachten Sie, dass für Unternehmen, die die Besteuerung nach Durchschnittssätzen für land-
und forstwirtschaftliche Betriebe durchführen (Pauschalierer), ein weiterer Vorsteuerabzug
entfällt. Achten Sie deshalb darauf, dass das Buchen mit automatischen AV-Konten
(automatische Vorsteuer), sowie das Buchen mit den Vorsteuerschlüsseln 8 und 9Kap. 2.1.2 in
Ihrer Buchführung nicht vorkommt.
LuF-Umsätze in UStVA-Kz. 76 und 80 ausweisen
Umsätze aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, für die eine Steuer nach § 24 Abs. 1 Nr.
2 UStG (Pauschalierer) zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische
Flüssigkeiten), können in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) berücksichtigt werden:
o Kennzahl 76: Ausweis der Bemessungsgrundlage
o Kennzahl 80: Ausweis der abzuführenden Umsatzsteuerdifferenz
Für Umsätze im Sinne dieser Vorschrift ergibt sich eine Steuer:
Umsatzsteuersatz Vorsteuerabzug in %
der Bemessungsgrundlage
Abzuführende Umsatz-
steuerdifferenz in %
19 % ab 01.01.2007 10,7 % ab 01.01.2007 8,3 % ab 01.01.2007
16 % ab 01.04.1998 9 % ab 01.04.1999 7 % ab 01.04.1999
Dokument: 0906004 Seite 343 von 608
10 % ab 01.07.1998 6 % ab 01.07.1998
15 % vor 01.04.1998
9,5 %
9 %
ab 01.04.1996
vor 01.04.1996
5,5 %
6 %
ab 01.04.1996
vor 01.04.1996
Wie richten Sie den Ausweis in der UStVA-Kz. 76/80 individuell ein?
Für die Besteuerung nach Durchschnittssätzen richten Sie den Ausweis der Kennzahl 76 und
Kennzahl 80 in der UStVA und die Buchung der Umsatzsteuervergütung individuell ein:
o Fach 3, Kap. 3.3.1 Funktionstabelle Aktivfunktionen für Deutschland
o Fach 3, Kap. 5.3.1 Funktionstabelle Passivfunktionen für Deutschland
Sie benötigen für den Ausweis in der UStVA und die Buchung der Umsatzsteuervergütung eine
Aktivfunktion (AM) und zwei Passivfunktionen (S):
Aktivfunktion AM 69xxx
Passivfunktion S 69xxx
Passivfunktion S 49xxx
Die Aktivfunktion AM 69xxx errechnet aus dem Brutto-Betrag die 19 %ige Umsatzsteuer und
bildet einen Buchungssatz für die pauschale Vorsteuer, Fach 3, Kap. 3.3.1. Konto und
Gegenkonto dieser vom Programm erzeugten Buchung bestimmen Sie über die beiden
Passivfunktionen.
o Die Passivfunktion S 69xxx weist die errechnete Umsatzsteuer mit 19 % sowie die
errechnete Vorsteuer aus.
o Die zweite Passivfunktion S 49xxx bucht die Umsatzsteuervergütung auf Konten Fach
3, Kap. 5.3.
Kontenverdichtung möglich?
Buchungen auf Konten mit diesen Funktionen können Sie auch über die Abrechnungsnummer
99, individuelle Kontenbeschriftungen, verdichten: Einzelkonten-Verdichtung Fach 2, Kap.
4.1.1.
Was ist beim Erlöskonto 8000 zu beachten?
Das Erlöskonto 8000 ist mit der individuellen Kontenbeschriftung zum Beispiel
Sägewerkserzeugnisse zu versehen: Fach 2, Kap. 4.1. Dieses Konto soll mit der
zeitabhängigen Automatikfunktion für 19 % Umsatzsteuer nach § 24 UStG belegt werden:
Fach 3, Kap. 3.1.2. Die Aktivfunktion AM 69xxx entnehmen Sie der Funktionstabelle für
Aktivfunktionen, Fach 3, Kap. 3.3.1, den zugehörigen zeitabhängigen Steuersatzschlüssel 006
aus der Steuersatztabelle für Aktivfunktionen, Fach 3, Kap. 3.3.2.
Was ist bei den Sammelkonten zu beachten?
Die Sammelfunktion S 69000 für 19 % Umsatzsteuer oder nach Steuersätzen getrennt S
69xxx, Fach 3, Kap. 5.3 sowie Fach 3, Kap. 5.4 legen Sie auf ein im SKR 03 freies Konto an
oder wenn keines zur Verfügung steht, zum Beispiel auf das reservierte Konto R 1758
(Reservierung R vorher aufheben nicht vergessen). Das Konto versehen Sie mit der
individuellen Beschriftung Umsatzsteuer LAWIFach 2, Kap. 4.1.
Achtung:
Dokument: 0906004 Seite 344 von 608
Keine Teilnahme an der jährlichen Wartung durch DATEV!
Bei individuell von Ihnen veränderten Konten nehmen Sie an der jährlichen Wartung der
DATEV-Standardkontenrahmen für diese Konten nicht teil. Das ist zum Beispiel beim
individuellen Sammelkonto S 1758 dann der Fall, wenn es von DATEV mit einer neuen
Kontenfunktion standardmäßig belegt wird. Die Aktualisierung Ihres Kontenrahmens nehmen
Sie selbst vor!
Auf das Standardkonto 8955 Umsatzsteuervergütungen ist die Sammelfunktion S 49000
oder nach Steuersätzen getrennt S 49xxx, Fach 3, Kap. 5.3 sowie Fach 3, Kap. 5.4 für
pauschalierte Vorsteuer zu legen.
Hinweis:
Auf den Konten wird im Feld Buchungstext, zusätzlich zu Ihrem individuellen Buchungstext,
der entsprechende Steuersatz mit max. 9 Stellen gedruckt Kap. 1.2.1, auch wenn Sie mit den
allgemeinen Sammelfunktionen S 69000 und S 49000 arbeiten.
LuF-Umsätze in Kz. 77 UStVA ausweisen
Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr. muss der
pauschalierende Land- und Forstwirt (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG) in der Umsatzsteuer-
Voranmeldung (UStVA) Kennzahl 77 ausweisen. Vorgehen, analog zu den Kennzahlen
76/80.
Wie richten Sie den Ausweis in der UStVA Kz. 77 individuell ein?
Entsprechend den obigen Schlüsselungsbeispielen, richten Sie für die Besteuerung nach
Durchschnittssätzen den Ausweis der Kennzahl 77 wie folgt individuell ein:
o Fach 3, Kap. 3.3.1 Funktionstabelle Aktivfunktionen für Deutschland
o Fach 3, Kap. 5.3.1 Funktionstabelle Passivfunktionen für Deutschland
Sie benötigen für den Ausweis in der UStVA eine Aktivfunktion (AM) und eine Passivfunktion
(S):
Aktivfunktion AM 78xxx
Passivfunktion S 68xxx
Die Aktivfunktion AM 78003 errechnet aus dem erfassten Betrag, zum Beispiel 109 Euro, die
9 %ige Umsatzsteuer und bucht diese auf das Sammelkonto Umsatzsteuer nicht abführbar mit
der Passivfunktion S 68090. Der auf dem Konto mit der Aktivfunktion AM 78003 errechnete
und gebuchte Netto-Betrag von 100 Euro wird in der Kennzahl 77 UStVA als
Bemessungsgrundlage ausgewiesen.
5.4.3 Land- und Forstwirte als Regelbesteuerer anlegen?
Land- und Forstwirte können gemäß § 24 Abs. 4 UStG von der Durchschnittssatzbesteuerung
(Pauschalierung) zur Regelbesteuerung optieren. Soll- bzw. Ist-Versteuerer können die
gesamte Vorsteuer geltend machen und weisen ihre Umsätze zum Beispiel in den UStVA-Zeilen
22 bis 31 aus.
Als Regelbesteuerer können Sie jederzeit zum Beispiel den DATEV-Standardkontenrahmen
SKR 03 (Prozessgliederungsprinzip) oder SKR 04 (Abschlussgliederungsprinzip) wählen, wenn
Dokument: 0906004 Seite 345 von 608
Sie mit dem 7-stelligen DATEV-Kontenrahmen SKR 14 nicht buchen wollen Kap. 5.4.1 SKR 14
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe anlegen?.
Bei Bedarf erfassen Sie den gewünschten DATEV-Kontenrahmen in den Mandantendaten für
den Regelbesteuerer und buchen nach den bekannten Regeln der Soll- bzw. Ist-Versteuerung.
5.4.4 Wie wechsle ich von Pauschalierung auf Regelbesteuerung?
Orientierung:
Die Buchführung wird grundsätzlich unter dem in den Mandantendaten gespeicherten
Umsatzsteuerarten-Schlüssel verarbeitet, zum Beispiel dem Umsatzsteuerarten-Schlüssel M
für Pauschalierer auf Basis des DATEV-Standardkontenrahmens SKR 14 für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe.
Beim Wechsel der Umsatzsteuerart ist zu unterscheiden
o der temporäre Wechsel der Umsatzsteuerart im Buchungssatz
o der Wechsel der Umsatzsteuerart in den Mandantendaten
Temporär wechseln
Haben Sie die Umsatzsteuerart von Regelbesteuerung (Soll- bzw. Ist-Versteuerung) auf
Pauschalierung gewechselt, kann es erforderlich sein, einzelne Buchungen (Nachbuchungen)
nach der ursprünglichen Umsatzsteuerart (Soll- bzw. Ist-Versteuerung) zu verarbeiten.
So wechseln Sie im Buchungssatz von Pauschalierung zur Soll-Versteuerung
Voraussetzung: Sie haben zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen in den
Mandantendaten den Umsatzsteuerarten-Schlüssel M und SKR 14 gespeichert.
Betätigen Sie zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen bei der Erfassung der
entsprechenden Buchung die Tastenkombination Strg+S und bestätigen Sie die
Programm-Meldung, zum Beispiel zur Soll-Versteuerung mit OK.
Der buchungssatzbezogene Wechsel der Umsatzsteuerart, Soll- bzw. Ist-Versteuerung,
gilt nur für den gerade bearbeiteten Buchungssatz in der Buchungszeile. Es wird
zusätzlich eine Zusatzinformation (ZI) mit einem Hinweis auf den durchgeführten
Wechsel der Umsatzsteuerart generiert.
Dokument: 0906004 Seite 346 von 608
Die mit der Zusatzinformation gekennzeichnete Buchung wird mit der
entsprechenden Umsatzsteuerart verarbeitet, Soll-Versteuerung bzw. Ist-Versteuerung.
- oder -
Wenn Sie einen buchungssatzbezogenen Wechsel der Umsatzsteuerart rückgängig
machen wollen, rufen Sie dazu den Buchungssatz im Korrekturmodus wieder auf, und
betätigen Sie wiederum die Tastenkombination Strg+S. Die anschließende Abfrage
bestätigen Sie mit Nein bzw. mit Abbrechen.
Der Buchungssatz wird nach der in den Stammdaten gespeicherten Umsatzsteuerart
verarbeitet; die gespeicherte Zusatzinformation wird gelöscht.
- oder -
Wenn Sie einen bereits festgeschriebenen Buchungssatz mit der ursprünglichen
Umsatzsteuerart stornieren möchten, führen Sie den Vorgang entsprechend durch,
indem Sie den zu stornierenden Buchungssatz mit dem jeweiligen
Generalumkehrschlüssel erfassen und die Tastenkombination Strg+S betätigen.
Weitere Informationen finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank,
Dokumentnummer 1034843.
Tipp: Informationen zum Wechsel der Umsatzsteuerart von Ist- auf Soll-Versteuerung mit
Buchungsbeispielen finden Sie in Kap. 5.1.6 Wie wechsle ich von Ist- auf Soll-Versteuerung.
Beispiel: Handelswaren für Hofladen mit BU-Schlüssel 18/19 buchen - gültig ab 1.07.2008
Buchen Sie Ihre landwirtschaftlichen Mandantenbestände mit SKR 14 und dem
Umsatzsteuerarten-Schlüssel M für Pauschalierung nach § 24 UStG und Ihr landwirtschaftlicher
Mandant betreibt zusätzlich einen Hofladen bzw. eine Pensionspferdehaltung und kauft hierfür
aus anderen EG-Ländern landwirtschaftliche Produkte oder Handelswaren ein, müssen seit 1.
Juli 2008 die aus anderen EG-Ländern zugekauften landwirtschaftlichen Produkte oder
Handelswaren, die in einem Hofladen veräußert bzw. für eine Pensionspferdehaltung
verwendet werden, nach den allgemeinen Vorschriften des UStG versteuert werden (BFH-Urteil
V R 56/05 vom 14.06.2007).
Die bisherige 20 %-Grenze vom Gesamtumsatz für den Zukauf von Handelswaren entfällt.
Jetzt müssen alle Zukäufe vom Pauschalierer als Soll- bzw. Ist-Versteuerung behandelt werden
So buchen Sie Handelswaren für Hofladen zum Beispiel mit BU-Schlüssel 18/19
Voraussetzung: Sie haben zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen in den
Mandantendaten den Umsatzsteuerarten-Schlüssel M und SKR 14 erfasst.
1. Erfassen Sie die Buchung für zugekaufte Handelswaren für den Hofladen mit dem
Netto-Betrag, zum Beispiel mit 1.000,00 Euro im Soll.
2. Betätigen Sie bei der Erfassung der Buchung für die zugekauften Handelswaren für den
Hofladenden die Tastenkombination Strg+S und bestätigen Sie die Programm-Meldung,
zum Beispiel zur Soll-Versteuerung (bzw. Ist-Versteuerung) mit OK.
Dokument: 0906004 Seite 347 von 608
3. Erfassen Sie im Gegenkonto, zusätzlich zum Lieferantenkonto zum Beispiel den BU-
Schlüssel 19 für vollen Steuersatz bzw. 18 für ermäßigten Steuersatz und erfassen die
übrigen Felder entsprechend.
Die Buchung wird mit der entsprechenden Umsatzsteuerart verarbeitet, Soll-
Versteuerung bzw. Ist-Versteuerung. Zusätzlich wird eine Zusatzinformation (ZI) mit
einem Hinweis auf den durchgeführten Wechsel der Umsatzsteuerart generiert.
Die Aktivfunktion AV 54001 für vollen Steuersatz bei BU-Schlüssel 19 bzw. AV 54002
für ermäßigten Steuersatz bei BU-Schlüssel 18 bewirkt, dass die Erwerbsteuer
(Umsatzsteuer) aus dem erfassten Netto-Betrag errechnet und auf das Konto mit der
Sammelfunktion S 74190 (voller Steuersatz) bzw. S 74070 (ermäßigter Steuersatz)
gebucht wird, SKR 14: Konto 3800 225 für vollen Steuersatz bzw. Konto 3800 210
für ermäßigten Steuersatz.
Die anrechenbare Vorsteuer fließt auf das Konto mit der Sammelfunktion S 54190
(voller Steuersatz) bzw. S 54070 (ermäßigter Steuersatz), SKR 14 Konto 1400 225
für vollen Steuersatz bzw. Konto 1400 210 für ermäßigten Steuersatz.
Die Eingabe der USt-IdNr. im Erfassungssatz oder in den Kreditorenstammdaten ist
nicht erforderlich, sie ist optional und kann Dokumentationszwecken dienen.
Der Ausweis der steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe
(Bemessungsgrundlage, d. h. Rechnungsbetrag) erfolgt in der Umsatzsteuer-
Voranmeldung unter der Kennzahl 89 für vollen Steuersatz bzw. Kennzahl 93 für
ermäßigten Steuersatz. Der Ausweis der anrechenbaren Vorsteuer unter der Kennzahl
61.
Hinweis:
Dokument: 0906004 Seite 348 von 608
Die Steuerschlüssel 17, 18 und 19 gibt es bereits für die Umsatzsteuerart Pauschalierung,
wenn es um den Sachverhalt Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb mit
Regelsteuersätzen geht. Werden diese Steuerschlüssel ohne die Tastenkombination Strg+S
angewandt, wird die ermittelte Vorsteuer (im Unterschied zur beschriebenen Vorgehensweise)
auf die Vorsteuer-Sammelkonten "Nicht abziehbare Vorsteuer" (Funktion S 59190 voller
Steuersatz bzw. S 59070 ermäßigter Steuersatz, SKR 14 Konto 5600 225 für vollen
Steuersatz bzw. Konto 5600 210 für ermäßigten Steuersatz) gebucht. In der Umsatzsteuer-
Voranmeldung werden die ermittelten Werte je nach Steuersatz dann nur in den UStVA,
Kennziffern 89 bzw. 93 "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe" ausgewiesen. In
gleicher Weise werden die dazu gehörenden Generalumkehrschlüssel 67, 68 und 69 für die
Stornierung und Rückrechnung der Steuerbeträge verwendet.
Weitere Informationen erhalten Sie in der DATEV Informations-Datenbank,
Dokumentnummer 1035412.
Mandant umstellen
Beim Soll-Versteuerer erfolgt die Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten. Die
Umsatzsteuer wird bereits bei Buchung der Ausgangsrechnung auf die Konten Umsatzsteuer
fällig gebucht (SKR 14: Konten S 3800 000 bzw. S 3800 010, S 3800 020 usw.) und in
der Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen.
Beim Ist-Versteuerer erfolgt die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten. Beim
Buchen einer Ausgangsrechnung gegen ein Debitorenkonto (Kontokorrent oder Konto mit der
Funktion F 11000) wird die Umsatzsteuer auf das Konto Umsatzsteuer nicht fällig gebucht
(SKR 14: S 3810 000 bzw. S 3810 010, S 3810 020 usw.). Bei Buchung des
Zahlungseingangs wird die Umsatzsteuer vom Konto Umsatzsteuer nicht fällig auf fällig
umgebucht (SKR 14: S3800 000 bzw. S 3800 010, S 3800 020) und in der Umsatzsteuer-
Voranmeldung ausgewiesen.
So ändern Sie den Umsatzsteuerartenschlüssel von Pauschalierung zur Soll-
Versteuerung
1. Bevor Sie den Umsatzsteuerartenschlüssel ändern, senden Sie die noch nicht
gesendeten Buchungsvorläufe über Bestand | Daten senden | Sendedaten zur
Verarbeitung an das DATEV-Rechenzentrum.
- oder -
Schreiben Sie vor Ort alle noch nicht festgeschriebenen Buchungsvorläufe über Buchen
| Vorlauf festschreiben fest.
2. Ändern Sie anschließend den Umsatzsteuerartenschlüssel über Stammdaten |
Mandantendaten | Registerkarte FIBU | Basisprogrammdaten von
Pauschalierung auf einen Umsatzsteuerartenschlüssel der Soll- bzw. Ist-Versteuerung.
Dokument: 0906004 Seite 349 von 608
Der Mandant ist auf Regelbesteuerung (Soll-Versteuerung) umgestellt.
Die Änderung des Umsatzsteuerartenschlüssels führt zu einer neuen
Verarbeitungsordnung, d. h., das DATEV-Rechenzentrum benötigt einen zusätzlichen
Verarbeitungslauf, um Ihre Daten vollständig zu verarbeiten.
Hinweis:
Weitere Informationen zu den Buchungsregeln beim Ist-Versteuerer finden Sie in Kap. 5.1
Fragen zur Besteuerung der Ist-Versteuerer und der Hilfe im Programm über ? | Hilfethemen
| Registerkarte Index | Stichwort: Ist-Versteuerer.
Normen:
AO:148 EStG:18 UStDV:63 UStG:13a UStG:13b UStG:14 UStG:15 UStG:18a UStG:19 UStG:20
UStG:22 UStG:24 UStG:25b UStG:4
Dokument: 0906005 Seite 350 von 608
Dok.-Nr.: 0906005
DATEV-Serviceinformation
vom 12.08.2009
Relevant für:
FIBU
Fach 05 - Grundauswertungen anfordern
1 Grundauswertungen der DATEV Finanzbuchführung
1.1 Verarbeitungsprotokoll und Fehlerprotokoll
1.1.1 Verarbeitungsprotokoll
1.1.2 Fehlerprotokoll
1.1.3 Protokoll zur Kontonummernerweiterung im Rechenzentrum abrufen
1.2 Summen- und Saldenliste
1.2.1 Zur Auswertung Summen- und Saldenliste
1.2.2 Summen- und Saldenliste im DATEV-Rechenzentrum abrufen
2 Kontenausgabe steuern
2.1 GoB-Konten im DATEV-Rechenzentrum anfordern
2.1.1 Ausgabeformat von Konten im DATEV-Rechenzentrum
2.1.2 Ausgabezeitpunkt von Konten im DATEV-Rechenzentrum steuern
2.1.3 Konten im DATEV-Rechenzentrum abrufen
2.1.4 Kontenausgabe im Rechenzentrum wieder ändern
3 FIBU-Jahresauswertungen im DATEV-Rechenzentrum anfordern
3.1 Kontenbuch im DATEV-Rechenzentrum anfordern
3.1.1 Kontenbuch nutzen
3.1.2 Zur Auswertung Kontenbuch
3.1.3 Kontenbuch im DATEV-Rechenzentrum abrufen
3.2 Rechnungswesen-Archiv-DVD im DATEV-Rechenzentrum anfordern
3.2.1 Was leistet das Programm?
3.2.2 Rechnungswesen-Archiv-DVD abrufen
3.2.3 Auslieferung der DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD
1 Grundauswertungen der DATEV Finanzbuchführung
Zu den Grundauswertungen zählen:
Protokolle
Konten, Kontenbuch
Summen- und Saldenlisten
Für bestimmte Protokolle können Sie in den Mandantendaten Rückübertragung erfassen
Fach 1, Kap. 4.1.1 und mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen rückübertragen Fach 1, Kap.
4.1.2.
Die Ausgabe- und Verarbeitungsregeln zur Ausgabe der Auswertungen am PC zum Beispiel mit
DATEV Kanzlei-Rechnungswesen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm.
Eine Beschreibung aller Ihnen zur Verfügung stehender FIBU-Auswertungen in DATEV
Kanzlei-Rechnungswesen finden Sie unter ? | Hilfethemen, Registerkarte Inhalt |
Schrittweise Anleitungen | Auswertungen | FIBU-Auswertungen.
Ausgabe bei Grundauswertungen steuern
Dokument: 0906005 Seite 351 von 608
Sie können wählen:
Ausgabe mit laufenden Buchungen
Die automatische Ausgabe mit laufenden Buchungen können Sie über die Erfassung in
den Mandantendaten zum festen Zeitpunkt veranlassen, zum Beispiel zum
Monatsletzten.
Ausgabe per Abruf aus dem aktuellen Bestand
Sie können auch ganz auf den automatischen Druck verzichten und die
Grundauswertungen zu jedem beliebigen Zeitpunkt des Wirtschaftsjahres anfordern.
Pro Mandant und Kanzlei können im DATEV-Rechenzentrum, beginnend ab dem
Buchungsjahr 1999, bis zu 10 Buchungsjahre parallel verarbeitet werden.
Ausgabe per Abruf aus dem Archivbestand
Ab dem Jahr 2002 wurde für das DATEV-Programm Finanzbuchführung im
Rechenzentrum der aktiv bebuchbare Zeitraum - beginnend mit dem Buchungsjahr
1999 - sukzessive auf zehn Buchungsjahre erweitert.
Haben Sie FIBU-Daten im DATEV-Rechenzentrum gespeichert, können Sie das DATEV-
KontenbuchKap. 3.1 und die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVDKap. 3.2
jederzeit abrufen.
1.1 Verarbeitungsprotokoll und Fehlerprotokoll
1.1.1 Verarbeitungsprotokoll
Reichen Sie Buchführungsdaten im DATEV-Rechenzentrum ein, erhalten Sie automatisch, als
Bestätigung für die Verarbeitung der eingereichten Buchungen im Rechenzentrum, das
Verarbeitungsprotokoll und ggf. ein Fehlerprotokoll.
Dokument: 0906005 Seite 352 von 608
Das Verarbeitungsprotokoll enthält:
o Verarbeitungsinformationen Laufende Nummer pro Bewegungsdatenvorlauf, Anzahl
verarbeitete Buchungssätze und fehlerhafter Buchungssätze, Vorlaufdatum (von, bis),
Belegdatum (von, bis), Hinweis auf eventuelle Fehlerprotokolle.
o Informationen zum Ist-Versteuerer Anzahl der Zahlungseingänge, davon ohne
Steuerrechnung, mit reduziertem oder vollem Steuersatz, ohne oder mit
Steuerschlüssel, davon diverse (ind.) Steuersätze.
o Buchungsinformationen Informationen zu den Umsatzsteuer-Sammelbuchungen,
Sachkontensummen und Sammelbuchungen auf den Personenkonten.
o Programmdaten Nummer MPD-Prüfprotokoll, gültiger SKR und Umsatzsteuerarten-
Schlüssel.
o Funktionen Angaben zum Funktionsplan, zum Beispiel Nummer 1.
o Umsatzsteuerwerte Im Anschluss folgen die Umsatzsteuerwerte für die UStVA Fach 6,
Kap. 1. Eine Zusammenstellung der UStVA-Werte wird bei den
Umsatzsteuerartenschlüsseln B, C, D, E, F, G, H, K, L oder M erstellt Fach 2, Kap. 3.2.
Bei Umsatzsteuerartenschlüssel A erfolgt keine Ausgabe. Sie werden pro
Abrechnungsnummer getrennt zusammengestellt. Das Blatt enthält alle Kennzahlen der
UStVA. Umsätze zu Steuersätzen, die in der UStVA nicht ausgewiesen werden können,
werden unter Kennzahl 999 ausgewiesen.
Dokument: 0906005 Seite 353 von 608
Ausgabe ändern
Vom Programm ist die Ausgabe der Verarbeitungsprotokolle aus dem DATEV-
Rechenzentrum einfach geschlüsselt. Sie können die Ausgabe individuell ändern:
So erfassen Sie die Ausgabe der Verarbeitungsprotokolle im DATEV-Rechenzentrum
Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU und klicken Sie auf den Ordner Grundauswertungen (RZ)
| Fehler-/Verarbeitungsprotokolle.
Sie können im Dialogfenster die gewünschte Änderung bei der Rückübertragung der
Verarbeitungsprotokolle bzw. der Anzahl, zum Beispiel auf 3-fach, erfassen.
Dokument: 0906005 Seite 354 von 608
1.1.2 Fehlerprotokoll
In der Regel werden die Daten, die auf der Primanota stehen, auch vom Programm
verarbeitet. Trotzdem ist es möglich, dass Primanota und Auswertung nicht übereinstimmen.
Das Fehlerprotokoll enthält Buchungen, die vom Programm gelesen
(Grundbuchaufzeichnung), aber auf Konten (Hauptbuch) nicht gebucht wurden. Sie sind
fortlaufend nummeriert und im Verarbeitungsprotokoll (Blatt 1) erhalten Sie den Hinweis:
Bitte beachten Sie das Fehlerprotokoll Nr. X
Es gibt folgende Arten von Fehlerprotokollen:
o Fehlerprotokoll für laufende Erfassung
o Fehlerprotokoll für Vorläufe
o Fehlerprotokoll für Stammdaten
Die Fehler werden auf dem Fehlerprotokoll durch Fehlernummern gekennzeichnet. Sie finden
die Beschreibung der häufigsten Fehlermeldungen mit Fehlerursachen und Abhilfe, nach
Fehlernummern geordnet in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer
0907013.
Dokument: 0906005 Seite 355 von 608
Ausgabe ändern
Vom Programm ist die Ausgabe der Fehlerprotokolle aus dem DATEV-Rechenzentrum einfach
geschlüsselt. Sie können die Ausgabe individuell ändern:
So erfassen Sie die Ausgabe der Fehlerprotokolle im DATEV-Rechenzentrum
Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU und klicken Sie auf den Ordner Grundauswertungen (RZ)
| Fehler-/Verarbeitungsprotokolle.
Sie können im Dialogfenster die gewünschte Änderung bei der Rückübertragung der
Fehlerprotokolle bzw. der Anzahl, zum Beispiel auf 3-fach, erfassen.
Dokument: 0906005 Seite 356 von 608
1.1.3 Protokoll zur Kontonummernerweiterung im Rechenzentrum abrufen
Haben Sie zu Beginn eines Wirtschaftsjahres die Kontonummernlänge geändert, können Sie
mit Hilfe der Freien Kennziffer-/Werterfassung ein Umstellungsprotokoll zur
Kontonummernerweiterung im Rechenzentrum abrufen.
Hinweis:
Der Abruf für Mandant 0 (Kanzleiabruf) ist nicht zulässig.
So rufen Sie das Umstellungsprotokoll zur Kontonummernerweiterung ab
Voraussetzung: Sie haben die Sachkontenlänge im vorliegenden Wirtschaftsjahr in
den Mandantendaten geändert, Fach 2, Kap. 3.2.
1. Wenn Sie den Mandanten bearbeiten, wählen Sie Bestand | Daten senden |
Sendedaten.
- oder -
Wenn der Mandant nicht zur Bearbeitung geöffnet ist, wählen Sie Bestand | Daten
senden | Mandant und dann den Ordnungsbegriff, für den Sie Sendedaten
bereitstellen möchten.
Sie erhalten das Dialogfenster Daten senden.
2. Öffnen Sie mit der rechten Maustaste in der Übersicht das Kontextmenü und wählen Sie
Freie Kennziffer-/Werterfassung:
Dokument: 0906005 Seite 357 von 608
Sie erhalten das Dialogfenster Freie Kennziffer-/Werterfassung, Vorläufe
verwalten.
3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Neu und erfassen Sie anschließend im Dialogfenster
Freie Kennziffer-/Werterfassung, Vorlauf anlegen die gewünschten Vorlaufdaten.
4. Erfassen Sie einen Abrufvorlauf mit Anwendungsnummer 12 und der Berater- und
Mandantennummer. Im Feld Jahr erfassen Sie das Wirtschaftsjahr. Bei abweichendem
Wirtschaftsjahr ist es das Jahr, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr beginnt.
5. Um ein Umstellungsprotokoll zur Kontonummernerweiterung abzurufen, erfassen
Sie im Feld Abrechnungsnummer die Abrechnungsnummer 119 und im Feld Datum
von den Schlüssel 0. Im Feld Vorlauf-Bezeichnung tragen Sie die gewünschte
Bezeichnung ein.
Bei Schlüssel 0 setzt das Programm automatisch Anzahl 1fach und Sie erhalten das
Protokoll für alle Konten im DATEV-Rechenzentrum gedruckt.
Dokument: 0906005 Seite 358 von 608
Druckbild Umstellungsprotokoll
Das Druckbild des Umstellungsprotokolls ist analog dem Kontenplan aufgebaut. Dabei werden
die Angaben in vier Spalten von links wie folgt aufgelistet:
o Konto bisher: Die bisherigen Konten (zum Beispiel 4-stellig)
o IKS: Die Art der Kontenbeschriftung (individuell, Kanzlei, Standard)
o Kontenbezeichnung: Die Kontenbeschriftung
o Konto ab dem ...: Die umgestellten Konten (zum Beispiel 6-stellig)
Hinweis:
Beim Umstellungsprotokoll zur Kontonummernerweiterung handelt es sich um eine
umfangreiche Auswertung. Rufen Sie diese nur in dringenden Fällen ab.
1.2 Summen- und Saldenliste
Für die Ausgabe der Summen- und Saldenliste am PC unter Auswertungen | Summen-
und Saldenliste, stehen Ihnen neben der Grundauswertung auch Zeitreihenauswertungen
und eine Kontenabstimmliste zur Verfügung.
Eine Beschreibung aller Ihnen zur Verfügung stehender FIBU-Auswertungen in DATEV
Kanzlei-Rechnungswesen finden Sie unter ? | Hilfethemen, Registerkarte Inhalt |
Schrittweise Anleitungen | Auswertungen | FIBU-Auswertungen.
Sie können die Summen- und Saldenliste aus dem DATEV-Rechenzentrum bei laufenden
Buchungen erhalten über die entsprechende Erfassung in den Mandantendaten:
o Inhalt Summen- und Saldenliste
o Ausgabezeitpunkt Summen- und Saldenliste
o Anzahl Summen- und Saldenlisten
Dokument: 0906005 Seite 359 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im
Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und
drücken Sie die Taste F1.
Unabhängig von der Erfassung in den Mandantendaten können Sie die Summen- und
Saldenliste aus dem DATEV-Rechenzentrum per Abruf anfordern Kap. 1.2.2.
1.2.1 Zur Auswertung Summen- und Saldenliste
Die Summen- und Saldenliste gehört zu den Grundauswertungen der DATEV
Finanzbuchführung. Sie enthält eine Aufstellung sämtlicher bebuchter Sachkonten,
Debitoren- und Kreditorenkonten. Sind in einer Verarbeitung mehrere Abrechnungsnummern
für den gleichen Monat enthalten, werden die Werte auf einer Summen- und Saldenliste
zusammengezogen. Wird die Summen- und Saldenliste im DATEV-Rechenzentrum gedruckt,
entspricht sie dem Format DIN A4 quer und wird nach Sachkonten, Debitoren- und
Kreditorenkonten getrennt ausgegeben.
Druckbild Summen- und Saldenliste
In der Kopfzeile ist neben der Beraternummer, der Mandantennummer und dem
Mandantennamen das höchste Vorlaufdatum Datum bis angegeben (zum...), die letzte
Abrechnungsnummer (Abr.-Nr. bis...), der zu Grunde liegende Standardkontenrahmen
(SKR: XX) und die Ausgabewährung (Währung: XXXX), die Basiswährung oder
Alternativwährung sein kann.
Die Spalten der Summen- und Saldenliste pro Einreichung aus dem DATEV-Rechenzentrum:
Dokument: 0906005 Seite 360 von 608
Nr. Spalte Beschreibung
1 Konto Den Andruck der Konten können Sie über MPD-Kz. 111 steuern.
2 Kontobezeichnung Maximal 40-stellige Kontobezeichnungen.
3 letzte Bewegung In der Spalte letzte Bewegung steht der Monat, in dem dieses Konto zuletzt
angesprochen wurde.
4 Eröffnungsbilanzwerte Eingabe über Saldovortragskonten oder Jahresübernahme.
5 Summe für Verkehrszahlen der vorliegenden Abrechnung.
6 Summe per Verkehrszahlen ab Beginn des Wirtschaftsjahres einschließlich der vorliegenden
Abrechnung.
7 Saldo per Saldo der Jahresverkehrszahlen (JVZ) einschließlich der EB-Werte.
8 % vom Umsatz
Die Prozentsätze beziehen sich bei der Summen- und Saldenliste für Sachkonten auf
den Umsatz (Saldo der Umsätze per Abrechnung ohne die Kontengruppe sonstige
Erlöse). Bei den Prozentsätzen für Personenkonten wird bei den Debitorenkonten die
Summe der Soll-Jahresverkehrszahlen des Sammelkontos für Debitoren den einzelnen
Debitorenkonten gegenübergestellt. Bei Kreditoren werden entsprechend die Haben-
Zahlen des Sammelkontos für Kreditoren herangezogen.
Dokument: 0906005 Seite 361 von 608
Dokument: 0906005 Seite 362 von 608
1.2.2 Summen- und Saldenliste im DATEV-Rechenzentrum abrufen
Die Summen- und Saldenliste (SuSa) wird auf Basis von Monatsverkehrszahlen (MVZ)
erstellt und kann daher auch rückwirkend für alle bebuchbaren Wirtschaftsjahre und
zurückliegenden Monate bzw. Quartale abgerufen werden. Folgende Mandantendaten werden
bei der Abruf-SuSa berücksichtigt:
o Kanzlei-Kontenbeschriftung: Fach 2, Kap. 4.2
o Inhalt Summen- und Saldenliste: Kap. 1.2
o Kontenbeschriftung in Groß-/Kleinschreibung: Fach 2, Kap. 4.1.2
o Basiswährung der Buchführung: Fach 2, Kap. 3.2
Hinweis:
Der Abruf der Summen- und Saldenliste ist ansonsten unabhängig von den Erfassungen in
den Mandantendaten.
Summen- und Saldenliste im RZ anfordern
So rufen Sie eine Summen- und Saldenliste mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ab
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.
Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,
Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.
3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.
Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.
4. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht auf den Ordner Summen- und Saldenliste
und darin auf die Einzel-Summen- und Saldenliste.
Das Abruffenster der Einzel-Summen- und Saldenliste wird geöffnet und ist vom
Programm automatisch mit dem Wert 0 bzw. für die Anzahl mit dem Wert 1fach
vorbelegt.
Dokument: 0906005 Seite 363 von 608
Sie erhalten eine Abruf-SuSa in der Basiswährung lt. Mandantendaten, mit der
Kontenbeschriftung in der Mitte, mit Werten des letzten bebuchten Monats für alle
Kontenbereiche, einfach, unabhängig davon, ob der effektive Monatsletzte gebucht ist.
5. Um die Summen- und Saldenliste abweichend vom Einfachabruf auszugeben, wählen
Sie im Abruffenster den gewünschten Schlüssel.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im
Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und
drücken Sie die Taste F1.
Sachfall
Sie haben bereits den Monat August gebucht und fordern den Monat Mai an.
So rufen Sie die Summen- und Saldenliste für Mai ab (Beispiele 1 - 3)
o Beispiel 1: Um eine Abruf-SuSa für den Monat Mai zu erhalten, erfassen Sie im
Abruffenster im Feld Zeitraum den Schlüssel 5.
Beim Einfachabruf werden alle übrigen Felder vom Programm mit 0 gefüllt:
Dokument: 0906005 Seite 364 von 608
Sie erhalten folglich die Abruf-SuSa mit Kontenbeschriftung in der Mitte, mit
kumulierten Werten bis einschließlich Mai.
o Beispiel 2: Um eine Monats-SuSa für den Monat Mai zu erhalten mit kumulierten
Werten bis einschließlich Mai, erfassen Sie im Abruffenster im Feld Zeitraum den
Schlüssel 5 und im Feld Layout den Schlüssel 1. In die Felder dazwischen erfassen Sie
Füllnullen.
Dokument: 0906005 Seite 365 von 608
Sie erhalten eine Monats-SuSa mit Kontenbeschriftung links, deren Listbild identisch
ist mit dem Listbild der Summen- und Saldenliste, die Sie mit laufenden Buchungen
erhalten mit kumulierten Werten bis einschließlich Monat Mai.
o Beispiel 3: Um eine Monats-SuSa für den Monat Mai zu erhalten mit kumulierten
Werten bis einschließlich August, erfassen Sie im Abruffenster im Feld Zeitraum den
Schlüssel 5 und im Feld Layout den Schlüssel 2. In die Felder dazwischen erfassen Sie
Füllnullen.
Dokument: 0906005 Seite 366 von 608
Sie erhalten eine Monats-SuSa mit Kontenbeschriftung links, deren Listbild identisch
ist mit dem Listbild der Summen- und Saldenliste, die Sie mit laufenden Buchungen
anfordern mit kumulierten Werten bis höchstes gebuchtes Datum bis, d. h. bis
einschließlich August.
Quartalsangabe bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Die Quartalsangabe, Schlüssel 41 - 44 im Feld Zeitraum, richtet sich stets nach dem
Wirtschaftsjahr des Anwenders.
Beispiel: Das abweichende Wirtschaftsjahr beginnt am 01.03. Für das 1. Quartal erfassen Sie
im Feld Zeitraum den Schlüssel 41. Die Summen- und Saldenliste wird für das Quartal
März - Mai gedruckt.
2 Kontenausgabe steuern
Konten sind das Kernstück Ihrer Buchführung. Sie sind das Ergebnis der verarbeiteten
Buchungen und stellen das Hauptbuch dar. Gleichzeitig sind sie die Grundlage für fast alle
Zusatzauswertungen. Sie können wählen:
Konten
Die GoB-Konten unterliegen einer laufenden Nummerierung und erfüllen die GoB-
relevanten Anforderungen.
Dokument: 0906005 Seite 367 von 608
Arbeitskonten
Arbeitskonten können Sie am PC ausgeben. Sie unterliegen keiner laufenden
Nummerierung und werden für Abstimmarbeiten angefordert. Sie können die GoB-
Konten jedoch nicht ersetzen. Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm, Index-Stichwort: Arbeitskonten.
Kontenbuch
Mit dem DATEV-Kontenbuch, als Buchführungswerk in gebundener Form, verfügen
Sie über Auswertungen für ein komplettes Buchungsjahr Kap. 3.1.
Rechnungswesen-Archiv-DVD
Sie können Buchführungsbestände, die im DATEV-Rechenzentrum gespeichert sind, auf
DVD ausgeben Kap. 3.2.
Ausgabezeitpunkt wählen
Bei der Ausgabe der Konten können Sie wählen:
o Ausgabe mit laufenden Buchungen
Die automatische Ausgabe mit laufenden Buchungen können Sie über die Erfassung in
den Mandantendaten zum festen Zeitpunkt veranlassen, zum Beispiel zum effektiven
Monatsletzten.
o Ausgabe per Abruf aus dem aktuellen Bestand
Sie können auch ganz auf den automatischen Druck verzichten und die Konten, das
Kontenbuch bzw. die Rechnungswesen-Archiv-DVD zu jedem beliebigen Zeitpunkt des
laufenden Wirtschaftsjahres aus dem DATEV-Rechenzentrum abrufen.
Beginnend mit dem Buchungsjahr 1999 wurde für das DATEV-Programm
Finanzbuchführung im DATEV-Rechenzentrum der aktiv bebuchbare Zeitraum auf
zehn Buchungsjahre erweitert.
o Ausgabe per Abruf aus dem Archivbestand
Der aktiv bebuchbare Zeitraum für das DATEV-Programm Finanzbuchführung im
Rechenzentrum beträgt bis zu zehn Buchungsjahre. Damit können zum Beispiel
Nachbuchungen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung bzw. der Außenprüfung für
entsprechende RZ-Anwendungen durchgeführt werden. Sie können jederzeit das
DATEV-Kontenbuch und die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD abrufen.
2.1 GoB-Konten im DATEV-Rechenzentrum anfordern
Vom Programm ist die Kontenausgabe der Konten (GoB-Konten) aus dem DATEV-
Rechenzentrum automatisch je Einreichung, einfach und in DATEV-Format geschlüsselt. Sie
können die Ausgabe pro Kontenbereich Sachkonten, Debitoren und Kreditoren individuell
ändern.
Die Ausgabe der Konten (GoB-Konten) aus dem DATEV-Rechenzentrum mit laufenden
Buchungen steuern Sie über die entsprechende Erfassung in den Mandantendaten:
o Verdichtung von Buchungszeilen auf Konten pro Kontenbereich
o Kontenformat, DATEV-Format oder Format DIN A4
o Ausgabezeitpunkt, je Einreichung, monatlich, nur auf Abruf pro Kontenbereich
o Anzahl, 1fach bis 9fach pro Kontenbereich
Dokument: 0906005 Seite 368 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im
Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und
drücken Sie die Taste F1.
Unabhängig von der Erfassung in den Mandantendaten können Sie Konten (GoB-Konten)
aus dem DATEV-Rechenzentrum per Abruf anfordern Kap. 2.1.3.
2.1.1 Ausgabeformat von Konten im DATEV-Rechenzentrum
Beim Ausgabeformat der Konten (GoB-Konten) können Sie wählen:
o DATEV-Format
o Format DIN A4
Kontendruckbild DATEV-Format
Format
Das Kontoblatt beim DATEV-Format hat das Format 18,7 cm x 15,2 cm.
Duplikat
Doppelte Konten sind inhaltlich den Originalkonten gleich und sind durch den Hinweis
Duplikat gekennzeichnet.
EB-Konto
Dokument: 0906005 Seite 369 von 608
Die Eröffnungsbuchungen (Konten 9000-9009 und Konten 9060-90xx SKR 03) hebt das
Programm auf dem Kontoblatt mit einer Sternzeile (***) hervor. Werden in der gleichen
Einreichung neben den Eröffnungsbuchungen weitere Buchungen erfasst, trennt die Sternzeile
diese von den EB-Buchungen. In der Summe per Abrechnung sind die Buchungen mit den
Eröffnungsbilanzwerten nicht enthalten.
Kopfzeile
Über der Kopfzeile wird die laufende Nummer pro Kontenausgabeart gedruckt. Sie dient Ihnen
zu Kontrollzwecken. Damit haben Sie die Möglichkeit, die zahlenmäßige Vollständigkeit der
gelieferten Konten zu prüfen.
Die Blattnummer in der Kopfzeile wird pro Kontonummer und pro Mandant fortlaufend
vergeben. Wenn Sie die Kontenausgabe über die Kennziffer 200 steuern, gelten folgende
Kennzeichen, die Sie in der Kopfzeile, im Feld Blatt-Nr. finden:
E = Einreichungskonten
M = Monatliche Kontenausgabe
AM = Konten nur auf Abruf, sortiert nach Vorlauf-Monat
AB = Konten nur auf Abruf, sortiert nach Belegdatum
In der zweiten Kopfzeile folgt die Angabe der Funktionsart, zum Beispiel AM, AV bei
Automatikkonten. In der dritten Kopfzeile das höchste bisher erfasste und gespeicherte
Vorlaufdatum Datum bis (siehe Feld letzte Buchung). In den Jahresverkehrszahlen ist der
Eröffnungsbilanzwert nicht enthalten.
Dokument: 0906005 Seite 370 von 608
Fußzeile
Die Fußzeile des Kontos enthält zunächst das aktuelle höchste erfasste Vorlaufdatum Datum
bis (siehe Feld gebucht bis).
BU-Spalte
Die Spalte BU (B = Berichtigungsschlüssel, U = Umsatzsteuerschlüssel) enthält den
Berichtigungsschlüssel und den Umsatzsteuerschlüssel. Sie werden nur bei den Konten
angegeben, auf die sie sich beziehen. Bei Sachkonten stehen die Umsatzsteuerschlüssel nur
bei den Konten, bei denen Umsatzsteuer herausgerechnet wird. Das Konto selbst wird mit dem
Netto-Betrag bebucht.
Steht im Buchungssatz ein automatisches Konto, aus dem Steuer errechnet wird, wird auf
dem anderen Konto des Buchungssatzes, wenn es ein Personenkonto ist, in der Spalte BU ein A
(Automatik) ausgegeben. Das gilt nicht für Skontobuchungen über die Skontospalte.
Generalumkehr
Generalumkehrbuchungen werden mit einem Minuszeichen (-) versehen. Bei Verdichtung des
Kontos werden die Generalumkehrbuchungen vor der Sammelbuchung ausgewiesen. Sie sind
aus der Raffung und Verdichtung ausgenommen.
Dokument: 0906005 Seite 371 von 608
Gegenkonto
Bei Verdichtung steht in der Spalte Gegenkonto: DIV (Diverse).
Bei einer Raffung, nur bei Personenkonten, steht in der Spalte Gegenkonto: DIV XX (Diverse)
und die Anzahl (XX) der in die Raffung einbezogenen Buchungen Fach 4, Kap. 4.2.
Sortierung
Bei der Kontenausgabe über die Stammdaten werden die Buchungen entsprechend dem
Ausgabezeitpunkt nach Konten und innerhalb der Konten folgendermaßen sortiert:
Je Einreichung
= Schlüssel 0
Monatlich
= Schlüssel 1 oder 2
Auf Abruf
= Schlüssel 3
1. EB-Werte (S vor H) 1. EB-Werte (S vor H) 1. EB-Werte (S vor H)
2. Belegdatum 2. Monat 2. Belegdatum
3. Belegnummer 3. Belegdatum 3. Belegnummer
4. Vorzeichen (S vor H) 4. Belegnummer 4. Vorzeichen (S vor H)
5. Gegenkonto 5. Vorzeichen (S vor H) 5. Gegenkonto
6. Primanota-Seite 6. Gegenkonto 6. Primanota-Seite
7. Primanota-Seite
Bei Monats- und Abrufkonten (Schlüssel 1 oder 2) erfolgt die Sortierung nach Monat und
Belegdatum. Die Summe wird für jeden Monat innerhalb des Abrufs ausgewiesen (Blattwechsel
je Monat). Bei Konten nur auf Abruf (Schlüssel 3) erfolgt die Sortierung nach Belegdatum mit
Blattwechsel je Konto.
Summe per Abrechnung
Nach der letzten Buchung auf einem Kontoblatt erscheint eine Zeile mit der Summe der
Abrechnung (Summe der Sollbewegungen, Summe der Haben-Bewegungen). Die Summen per
Abrechnung fließen in der Fußzeile in das Feld Jahresverkehrszahlen neu ein.
Kontendruckbild Format DIN A4
Neben der Ausgabe der Konten im DATEV-Format, können Sie über die Stammdaten die
Konten im Format DIN A4 anfordern.
Haben Sie im Buchungssatz das Belegfeld 2 oder die Felder KOST 1 oder KOST 2 erfasst, sind
auch diese im DIN-A4-Konto enthalten.
Dokument: 0906005 Seite 372 von 608
2.1.2 Ausgabezeitpunkt von Konten im DATEV-Rechenzentrum steuern
Ausgabezeitpunkt im RZ ändern?
Bei Ausgabe von Konten aus dem DATEV-Rechenzentrum mit laufenden Buchungen können
Sie über die Mandantendaten den Ausgabezeitpunkt steuern. Als Anwender von zum Beispiel
DATEV Kanzlei-Rechnungswesen sollten Sie prüfen, ob der bisher im DATEV-
Rechenzentrum hinterlegte Ausgabezeitpunkt beizubehalten oder ggf. auf Abruf zu ändern
ist.
Dokument: 0906005 Seite 373 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im
Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und
drücken Sie die Taste F1.
GoB-Konten Erfassung Druck im Rechenzentrum
je Einreichung Schlüssel 0 Anzahl 1-9fach
Format DATEV oder DIN A4
monatlich Schlüssel 1 Anzahl 1-9fach
Format DATEV oder DIN A4
auf Abruf *) Schlüssel 2 oder 3
Rechnungswesen-Abruf
Anzahl 1-9fach
Format DATEV oder DIN A4
*) Konten werden im Rechenzentrum nur erstellt, wenn Sie sie gesondert anfordern.
Konten je Einreichung
Unter Kontenausgabe je Einreichung versteht man den automatischen Kontendruck, der durch
das Einreichen Ihrer Daten an das DATEV-Rechenzentrum, zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen ausgelöst wird.
Dokument: 0906005 Seite 374 von 608
Haben Sie auf die Erfassung der Kontenausgabe verzichtet, druckt das Programm automatisch
die Konten mit jeder Einreichung von Buchungsdaten. Erfassen Sie bestimmte Kontenbereiche
(Sachkonten, Debitoren, Kreditoren) mit Schlüssel 0, werden die Konten nur für diese Bereiche
mit jeder Einreichung gedruckt.
Hinweis:
Buchungen auf Sachkonten werden nur pro Einreichung verdichtet. Analog dazu werden auf
den Personenkonten nur Buchungen einer Einreichung in den Raffungsvorgang einbezogen.
Konten monatlich
Bei der monatlichen Kontenausgabe werden die Konten automatisch zum Ende eines
Kalendermonats gedruckt (= effektiver Monatsletzter im Datum bis), unabhängig davon, wie
oft Sie innerhalb eines Monats Ihre Daten zur Verarbeitung einreichen.
Auf Ihren Konten finden Sie den gesamten Buchungsmonat gedruckt (Monatskonten). Bei den
übrigen Einreichungen, zum Beispiel der ersten und der zweiten Dekade eines Monats, werden
nur Verarbeitungsprotokolle und ggf. die Summen- und Saldenlisten ausgegeben.
Tipp: Der Vorteil der monatlichen Ausgabe liegt in der größeren Übersichtlichkeit auf den
Konten und nicht zuletzt darin, dass sie die Ablagearbeiten reduziert.
Die monatliche Kontenausgabe erfassen Sie in den Mandantendaten mit dem Schlüssel 1.
Den Druck der Monatskonten steuern Sie über das Vorlaufdatum Datum bis der laufenden
Buchungen.
o Mehrere Monate ohne Monatsletzten buchen
Haben Sie mehrere Monate eingereicht, ohne den effektiven Monatsletzten im Datum
bis anzusprechen, wird der Kontendruck für diese Monate erst mit der Eingabe des
Monatsletzten im Vorlaufdatum Datum bis ausgelöst. Sie erhalten dann die Konten
auch für alle früheren Monate gedruckt.
o Mehrere Monatsletzte buchen
Sollte bei einer Einreichung für einen Mandanten mehrmals der gleiche Monatsletzte
angegeben sein, druckt das Programm die Monatskonten mit dem letzten Vorlaufdatum
Datum bis nur einmal aus.
o Mehrere Monate in einer Einreichung buchen
Wenn in einer Einreichung Buchungen für mehrere Monate enthalten sind, druckt das
Programm für jeden Monat ein eigenes Kontoblatt. Für jeden Monat wird eine Summe
per Monat ausgewiesen und die Jahresverkehrszahlen (JVZ) des Kontos
fortgeschrieben. Am Ende vom Konto wird zusätzlich eine Summe per Abrechnung
gedruckt.
o Seitenwechsel auf Monatskonto
Findet innerhalb eines Monats auf dem Konto ein Seitenwechsel statt, druckt das
Programm im Feld gebucht bis das Belegdatum der letzten Buchung vor dem
Seitenwechsel.
o Konten bei Nachbuchungen drucken
Buchungen, die einen Monat betreffen, für den bereits Konten gedruckt wurden
(Nachbuchungen), werden sofort ausgegeben.
Die Nachbuchungen, auch wenn sie mehrere Monate betreffen, werden als separates
Kontenpaket ausgegeben.
Dokument: 0906005 Seite 375 von 608
Hinweis:
Die Verdichtung auf den Sachkonten bzw. die Raffung auf den Personenkonten erfolgt erst bei
der Kontenausgabe.
Konten nur auf Abruf
Neben der Ausgabe der Konten pro Einreichung oder monatlich, können Sie die Kontenausgabe
auf Abruf erfassen. Die Erfassung bietet Ihnen die Möglichkeit, nur auf Wunsch Konten zu
drucken.
Wenn Sie die Konten nur auf Abruf erhalten möchten, müssen Sie in den Mandantendaten
bei der gewünschten Kontengruppe den Schlüssel 2 oder 3 erfassen:
Die automatische Kontenausgabe ist in diesem Fall unterbunden.
Haben Sie Schlüssel 2 erfasst, erfolgt die Sortierung der Buchungen je Monat nach
Belegdatum, d. h. für jeden Monat wird ein eigenes Kontoblatt erstellt. Innerhalb des Monats
wird nach dem Belegdatum sortiert.
Haben Sie Schlüssel 3 erfasst, erfolgt die Sortierung nach Belegdatum, d. h. die Buchungen
verschiedener Monate werden auf einem Kontoblatt gedruckt.
Sie erhalten die Konten auf Abruf nur, wenn Sie einen Rechnungswesen-Abruf einreichen
Kap. 2.1.3 Konten im Rechenzentrum abrufen.
Findet innerhalb eines Monats auf dem Konto ein Seitenwechsel statt, druckt das Programm im
Feld gebucht bis das Belegdatum der letzten Buchung vor dem Seitenwechsel.
Hinweis:
Bei Nachbuchungen druckt das Programm keine Konten aus, auch dann nicht, wenn Sie
Nachbuchungen für bereits gedruckte Zeiträume einreichen. Sie können den Kontendruck
dieser Nachbuchungen mittels des Rechnungswesen-Abruf veranlassen.
2.1.3 Konten im DATEV-Rechenzentrum abrufen
Haben Sie in den Mandantendaten Konten nur auf Abruf geschlüsselt, erhalten Sie diese nur,
wenn Sie einen Rechnungswesen-Abruf erfassen. Sie können auch unabhängig von der
Erfassung in den Mandantendaten Konten zusätzlich per Rechnungswesen-Abruf
anfordern.
Hinweis:
Schlüsselungen, die Sie mit dem Rechnungswesen-Abruf erfassen, haben Vorrang
gegenüber gespeicherten Werten in den Mandantendaten.
Konten im RZ anfordern
So rufen Sie GoB-Konten mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ab
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.
Dokument: 0906005 Seite 376 von 608
Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,
Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.
3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.
Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.
4. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht auf den Ordner Konten und darin nochmals
auf Konten.
Das Abruffenster Konten - Seite 1 wird geöffnet, das automatisch vom Programm mit
den Werten der Mandantendaten vorbelegt ist.
5. Wählen Sie den gewünschten Ausdrucksumfang und das Kontenformat.
- oder -
Möchten Sie die Konten abweichend zu den Angaben in den Mandantendaten FIBU
abrufen, blättern Sie mit der Schaltfläche Weiter >> auf Seite 2.
Das Abruffenster Konten - Seite 2 wird geöffnet.
Dokument: 0906005 Seite 377 von 608
6. Wählen Sie den gewünschten Umfang/Sortierung und die Anzahl der Kontenblätter
pro Kontenbereich (Sachkonten, Debitoren, Kreditoren) und legen Sie bei den Debitoren
bzw. Kreditoren fest, ob die Konten mit oder ohne Raffung ausgegeben werden sollen.
7. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit der Schaltfläche Bereitstellen.
Die Auswertung wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.
8. Wenn Sie alle Auswertungen für den Einzelpaket-Abruf definiert haben, klicken Sie auf
OK.
Der definierte Abruf steht im Register Rechnungswesen-Abrufe in den Registerkarten
Einzelabrufe und Sendeübersicht bereit. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung auch
unter Bestand | Daten senden | Sendedaten, von wo aus Sie den einmaligen Abruf
ins DATEV-Rechenzentrum senden.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im
Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und
drücken Sie die Taste F1.
Raffung bei Personenkonten
Dokument: 0906005 Seite 378 von 608
Buchungen mit gleichem Belegdatum und gleicher Rechnungsnummer (aufgeteilte
Rechnungen) werden auf den Personenkonten automatisch vom Programm zu einer Buchung
zusammengefasst. Dieser Vorgang wird mit Raffung bezeichnet Fach 4, Kap. 4.2.
2.1.4 Kontenausgabe im Rechenzentrum wieder ändern
Den Ausgabezeitpunkt von Konten, den Sie in den Mandantendaten festgelegt haben,
können Sie jederzeit ändern.
Für die Umschlüsselung der Kontenausgabe in den Mandantendaten während des laufenden
Jahres gilt generell:
o Änderungen können pro Kontengruppe erfolgen
o Eine Änderung führt noch nicht zum Druck der Konten
Erst mit der Einreichung von Buchungen oder dem Abruf von Auswertungen wird die Änderung
wirksam.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im
Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und
drücken Sie die Taste F1.
Von 0 auf 1 ändern
Ändern Sie in den Mandantendaten von je Einreichung, Schlüssel 0, auf monatliche
Kontenausgabe, Schlüssel 1, bewirkt dies:
Dokument: 0906005 Seite 379 von 608
o Der letzte Kontostand auf den Einreichungskonten wird als Anfangsbestand (Saldo
alt) auf das Monatskontoblatt übernommen.
o Die Nummerierung der Monatskonten schließt lückenlos an die letzten gelieferten
Kontenblätter an.
Von 0 auf 2 oder 3 ändern
Ändern Sie in den Mandantendaten von je Einreichung, Schlüssel 0, auf Kontenausgabe auf
Abruf, Schlüssel 2 oder 3, sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Im laufenden Wirtschaftsjahr wurden noch keine Abrufe eingereicht.
o Der letzte Kontostand auf den Einreichungskonten wird als Anfangsbestand
(Saldo alt) auf das Abruf-Kontoblatt übernommen.
o Die Nummerierung der Abrufkonten schließt lückenlos an die laufende
Kontenausgabe an.
Im laufenden Wirtschaftsjahr wurden bereits Konten mittels Abruf angefordert.
o Die Kontennummerierung der Kontenausgabe auf Abruf für Fortsetzungsdruck
(Abruf-Schlüssel 1) schließt unmittelbar an den letzten vorhandenen
Kontenabruf an.
o Die lückenlos aufsteigende Folge der Konten geht damit auf die Abrufkonten
über. Damit erfüllen die Ihnen vorliegenden Abrufkonten die GoB-
Anforderungen.
Von 2 oder 3 auf 0 ändern
Ändern Sie in den Mandantendaten von Kontenausgabe auf Abruf, Schlüssel 2 oder 3, auf
Kontenausgabe je Einreichung, Schlüssel 0, bewirkt dies:
o Alle zum Zeitpunkt der Umschlüsselung noch nicht ausgegebenen Buchungen werden
bei der nächsten Einreichung von Buchungen oder Abrufen zwangsweise gedruckt.
o Die Kontennummerierung der laufenden Kontenausgabe schließt lückenlos an die
Abrufkonten an. Sie können jederzeit einen erneuten Abruf für Fortsetzungsdruck
(Abruf-Schlüssel 1) anstoßen.
Von 1 auf 2 oder 3 ändern
Ändern Sie in den Mandantendaten von Kontenausgabe monatlich, Schlüssel 1, auf
Kontenausgabe auf Abruf, Schlüssel 2 oder 3, sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Im laufenden Wirtschaftsjahr wurden noch keine Abrufkonten angefordert.
o Der letzte Kontostand auf den Monatskonten wird als Anfangsbestand (Saldo
alt) auf das Abruf-Kontoblatt übernommen.
o Die Nummerierung der Abrufkonten schließt unmittelbar an die letzten
gelieferten Kontenblätter an.
o Die lückenlos aufsteigende Folge der Konten geht damit auf die Abrufkonten
über. Damit erfüllen die Ihnen vorliegenden Abrufkonten die GoB-
Anforderungen.
Im laufenden Wirtschaftsjahr wurden bereits Abrufkonten angefordert.
o Die Kontennummerierung der Kontenausgabe auf Abruf für Fortsetzungsdruck
(Abruf-Schlüssel 1) schließt unmittelbar an den letzten vorhandenen
Kontenabruf an.
Dokument: 0906005 Seite 380 von 608
o Die lückenlos aufsteigende Folge der Konten geht damit auf die Abrufkonten
über. Damit erfüllen die Ihnen vorliegenden Abrufkonten die GoB-
Anforderungen.
Von 2 oder 3 auf 1 ändern
Ändern Sie in den Mandantendaten von Kontenausgabe auf Abruf, Schlüssel 2 oder 3, auf
Kontenausgabe monatlich, Schlüssel 1, bewirkt dies:
o Alle zum Zeitpunkt der Umschlüsselung noch nicht ausgegebenen Buchungen werden
bei der nächsten Einreichung von Buchungen oder Abrufen zwangsweise gedruckt.
o Die Kontennummerierung der Monatskonten schließt lückenlos an die Abrufkonten an.
Sie können jederzeit einen erneuten Abruf für Fortsetzungsdruck (Abruf-Schlüssel 1)
anstoßen.
3 FIBU-Jahresauswertungen im DATEV-Rechenzentrum anfordern
Mit dem DATEV-Kontenbuch verfügen Sie über Auswertungen für ein komplettes
Buchungsjahr. Es erfüllt die Hauptbuchfunktion. Darin enthalten sind die gesamten
Buchungen von Beginn des Wirtschaftsjahres. Das DATEV-Kontenbuch können Sie in einer
Einreichung beliebig oft abrufen.
Hinweis:
Das DATEV-Kontenbuch und die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD werden auf der
Grundlage Ihrer Buchführungsbestände erstellt, die Sie im DATEV-Rechenzentrum gespeichert
haben.
Sie können bei den FIBU-Jahresauswertungen wählen:
Kontenbuch
Das DATEV-Kontenbuch, als Buchführungswerk in gebundener Form, erfüllt die
Hauptbuchfunktion Kap. 3.1.
Rechnungswesen-Archiv-DVD
Mit der DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD können Sie die im DATEV-
Rechenzentrum archivierten Daten auf einer DVD ausgeben. Sie eignet sich ideal zum
Einsatz bei einer Betriebsprüfung und enthält genau die Daten des Mandanten und der
Jahre, die entsprechend der Prüfungsordnung geprüft werden Kap. 3.2.
Sie können abrufen:
o FIBU-Kontenbücher aus aktuellem Bestand
Das DATEV-Programm Finanzbuchführung im Rechenzentrum bietet Ihnen derzeit die
Möglichkeit, Ihren aktuellen Bestand pro Mandant bis zu zehn Buchungsjahre parallel
zu verarbeiten Fach 1, Kap. 3.1. Sie können innerhalb dieses Zeitraumes jederzeit
FIBU-Kontenbücher abrufen.
o FIBU-Kontenbücher aus dem Archivbestand
Ab dem Jahr 2002 wurde für das DATEV-Programm Finanzbuchführung im
Rechenzentrum der aktiv bebuchbare Zeitraum - beginnend mit dem Buchungsjahr
1999 - sukzessive auf zehn Buchungsjahre erweitert.
Dokument: 0906005 Seite 381 von 608
Haben Sie FIBU-Daten im DATEV-Rechenzentrum gespeichert, können Sie das DATEV-
KontenbuchKap. 3.1 und die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVDKap. 3.2
jederzeit abrufen.
Hinweis:
Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Fach basieren auf 4-stelligen Sach- und 5-stelligen
Personenkonten. Haben Sie in den Mandantendaten eine Sachkontenlänge größer 4 Stellen
erfasst, erfassen Sie die Sach- bzw. Personenkonten entsprechend.
3.1 Kontenbuch im DATEV-Rechenzentrum anfordern
3.1.1 Kontenbuch nutzen
Formelle Erfüllung der GoB nutzen
Das DATEV-Kontenbuch, als Buchführungswerk in gebundener Form, erfüllt die
Hauptbuchfunktion. Darin sind die gesamten Buchungen von Beginn des Wirtschaftsjahres
enthalten. Das geschlossene Erscheinungsbild verdeutlicht die formelle Erfüllung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).
So nutzen Sie das DATEV-Kontenbuch:
Es erspart Ihnen das mühsame Suchen nach einzelnen Buchungen in losen
Kontenblättern.
Es liefert Ihnen einen Gesamtüberblick Ihrer Geschäftsvorfälle in kompakter Form.
Es verfügt über eine Qualität, vergleichbar der Ausgabe beim Jahresabschluss.
Es liefert Ihnen eventuell fehlende einzelne Konten der laufenden oder abgelaufenen
Wirtschaftsjahre.
Es erleichtert Ihnen die Archivierung Ihrer Mandanten-Buchhaltungen.
3.1.2 Zur Auswertung Kontenbuch
Zweckgebundene Bucheinteilung
Sie haben die Möglichkeit, Bücher für Sachkonten, Debitoren und Kreditoren getrennt
abzurufen. Sie verfügen damit über eine funktionsgerechte Verteilung der Konten im Betrieb.
Deshalb ist auch die mehrfache Ausgabe einzelner Bücher möglich.
Beim DATEV-Kontenbuch erfolgt eine fortlaufende Seitennummerierung über alle Bände.
Hinweis:
Ein Band enthält maximal 400 Seiten. Bei größerem Datenvolumen erstellt das Programm
automatisch weitere Bände.
Inhaltsverzeichnis pro Band
Bei Kontenbüchern mit mehreren Bänden wird das Inhaltsverzeichnis pro Band ausgegeben.
Am Rückenaufkleber der einzelnen Bände sehen Sie, welchen Kontotyp (Sachkonto, Debitor,
Kreditor) dieser Band enthält. Enthält ein Band alle 3 Kontentypen, wird die Kontenart nicht
angedruckt.
Dokument: 0906005 Seite 382 von 608
Alle Buchungen enthalten
Das DATEV-Kontenbuch enthält alle Buchungssätze eines Wirtschaftsjahres. Die
Kontenblätter sind unabhängig von der Verarbeitungsreihenfolge nach Kontonummer und
Belegdatum sortiert. Nachbuchungen sind dem richtigen Zeitpunkt zugeordnet.
Unabhängig von der in der DATEV Finanzbuchführung erfassten Verdichtung werden vom
Programm grundsätzlich Einzelbuchungen ausgegeben. Sie können aber beim Abruf des
DATEV-Kontenbuchs jederzeit eine Verdichtung bestimmen.
Erweiterter Inhalt
Der Inhalt der Kontenblätter unterscheidet sich von den laufenden Konten der
Finanzbuchführung durch zusätzliche Informationen. Zusätzlich zum Inhalt der bekannten
FIBU-Konten finden Sie im DATEV-Kontenbuch Informationen über Eingabe, Verarbeitung
und Umsatzsteuerberechnung. Damit verkürzen sich Such- und Prüfungstätigkeiten.
o Personenkonten
Zu dem EB-Wert, den Jahresverkehrszahlen und dem Kontensaldo wird bei den
Personenkonten zusätzlich der "bereinigte" Umsatz ausgegeben.
o Bereinigter Umsatz
Diese Zusatzinformation im Personenkontenbereich enthält alle Buchungen, die nicht
Zahlungen sind, in saldierter Form. Das Programm ermittelt dies über die allgemeine
Funktion F 10000 auf Geldkonten. Zahlungsähnliche, über Konten gebuchte Vorgänge,
zum Beispiel Wechsel, die nicht mit der Funktion F 10000 belegt sind, werden in den
bereinigten Umsatz einbezogen.
o Personen-Sammelkonten
Personen-Sammelkonten werden getrennt nach Soll/Haben und pro
Abrechnungsnummer verdichtet. Eröffnungsbilanzbuchungen erscheinen als eigene
Sammelbuchung EB.
o Steuersammelkonten
Steuersammelkonten werden getrennt nach Soll/Haben pro Abrechnungsnummer und
Steuersatz verdichtet.
o Verdichtung
Steht nur eine Buchung zur Verdichtung an, wird diese unverdichtet ausgegeben.
o Kontenfunktionen
Das Kontenbuch enthält grundsätzlich alle Funktionen, die auf einem Konto in einem
Buchungsjahres gültig waren. Wurde eine Funktion geändert, erfolgt an dieser Stelle ein
Seitenwechsel. Die Kontowerte werden trotzdem über den Seitenwechsel kumuliert.
o EG-Informationen
Bei EG-relevanten Buchungen wird der Prozentsatz und das EU-Land ausgegeben.
Dokument: 0906005 Seite 383 von 608
3.1.3 Kontenbuch im DATEV-Rechenzentrum abrufen
So rufen Sie ein Kontenbuch mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ab
Voraussetzung: Die DATEV Finanzbuchführung ist im DATEV-Rechenzentrum
gespeichert und Buchungen sind gültig verarbeitet bzw. mit DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen eingereicht.
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.
Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,
Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.
3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.
Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.
4. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht im Ordner Finanzbuchführung auf den
Ordner Jahrbücher und dann auf den Eintrag Kontenbuch.
Das Abruffenster Kontenbuch - Seite 1 wird geöffnet, das automatisch vom
Programm mit den Standardwerten vorbelegt ist.
Dokument: 0906005 Seite 384 von 608
Beim Standard-Abruf werden die Felder aller übrigen Felder vom Programm mit 0
gefüllt: Sie erhalten das DATEV-Kontenbuch gebunden, getrennt nach maximal 370
Seiten, die Personenkonten in numerischer Kontenfolge, ohne Jahres-SuSa, ohne
STADO, einfach und ohne Kontenverdichtung.
Beim Abruf der Standardversion sind keine weiteren Angaben mehr notwendig.
- oder -
Wünschen Sie ein vom Standard-Abruf abweichendes DATEV-Kontenbuch, erfassen
Sie den gewünschten Auswertungsumfang. Um die angeforderten Sachkonten
verdichtet auszugeben, klicken Sie auf die Schaltfläche Weiter >> und erfassen im
Abruffenster Kontenbuch - Seite 2 die entsprechenden Konten.
Sie erhalten ggf. bei Trennung der Bücher (Schlüssel 1) für Sachkonten, Debitoren
und Kreditoren getrennt jeweils einen Band, bei Sortierung der Personenkonten
(Schlüssel 1) diese alphabetisch sortiert, bei Ablageart (Schlüssel 1) das DATEV-
Kontenbuch in Loseblatt-Form usw.
Haben Sie eine vom Standard-Abruf abweichende Kontenverdichtung erfasst, gilt sie
nur für diese eine Verarbeitung. Mit der Verdichtung pro Abruf können Sie die
Verdichtungsschlüsselung pro Vorlauf in einer jeweils anderen Form erfassen.
Haben Sie bei den Personenkonten die alphabetische Sortierung erfasst, sortiert das
Programm die Debitoren und Kreditoren getrennt alphabetisch.
Dokument: 0906005 Seite 385 von 608
Haben Sie unterschiedliche Stückzahlen je Kontenbereich erfasst, erhalten Sie,
abweichend zum Standard-Abruf, auf jeden Fall getrennte Bände für Sachkonten,
Debitoren und Kreditoren. Bei getrennten Büchern haben Sie die Möglichkeit, die
einzelnen Bände an die entsprechenden Abteilungen, zum Beispiel Buchhaltung,
Verkauf oder Einkauf, zu verteilen.
5. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit der Schaltfläche Bereitstellen.
Die Auswertung wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.
6. Wenn Sie alle Auswertungen für den Einzelpaket-Abruf definiert haben, klicken Sie auf
OK.
Der definierte Abruf steht im Register Rechnungswesen-Abrufe in den Registerkarten
Einzelabrufe und Sendeübersicht bereit. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung auch
unter Bestand | Daten senden | Sendedaten, von wo aus Sie den einmaligen Abruf
ins DATEV-Rechenzentrum senden.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im
Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und
drücken Sie die Taste F1.
3.2 Rechnungswesen-Archiv-DVD im DATEV-Rechenzentrum anfordern
3.2.1 Was leistet das Programm?
Orientierung:
Haben Sie für einen Mandanten Daten der DATEV-Programme
o Finanzbuchführung - inklusive der mit den Buchungen verbundenen Belege von
Belegverwaltung online
o Jahresabschluss - mit Kontennachweis
o ANLAG
o LAWI - Bestände bis Buchungsjahr 2005
im DATEV-Rechenzentrum verarbeitet, gespeichert bzw. archiviert, können Sie eine DATEV
Rechnungswesen-Archiv-DVD mit zum Beispiel DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
abrufen, Kap. 3.2.2.
Die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD eignet sich ideal
o zur Weitergabe an den Mandanten - Bei Bedarf rufen Sie eine DVD mit den
gewünschten Mandantendaten ab.
o zum Einsatz bei einer steuerlichen Außenprüfung - Beim Abruf kann der Inhalt der DVD
genau auf die Daten des Mandanten und der Jahre eingegrenzt werden, die
entsprechend der Prüfungsanordnung geprüft werden sollen.
Weitere Informationen finden Sie auf der DATEV Informations-Datenbank:
o Leistungsbeschreibung Rechnungswesen-Archiv: Dokumentnummer 0903009
o Leistungen und Bestellung: Dokumentnummer 1033121
Dokument: 0906005 Seite 386 von 608
o Betriebsprüfung - Datenzugriff auf Firmen-EDV: Dokumentnummer 1033093
DATEV-Programm Rechnungswesen-Archiv
Auf jeder DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD ist das Datenverwaltungs- und
Zugriffsprogramm Rechnungswesen-Archiv enthalten. Mit diesem Programm greifen Sie auf
die Auswertungen der DATEV Finanzbuchführung inkl. Jahresabschluss, DATEV LAWI
und DATEV ANLAG zu, soweit auf der DVD enthalten, diese betrachten und bei Bedarf
drucken.
Hinweis:
Sie können zum Beispiel in der DATEV Finanzbuchführung über einen Suchdialog gezielt die
gewünschten Informationen zu Buchungssätzen abfragen. Durch Verknüpfungen zwischen den
Auswertungen und den digitalisierten Belegen können Zusammenhänge geprüft werden.
Export mit GDPdU-Beschreibung
Sie können komplette Datenbestände mit dem Tool Rechnungswesen-Archiv-Export
exportieren. Dieses Werkzeug ermöglicht den Export von Buchhaltungsdaten direkt von der
Rechnungswesen-Archiv-DVD. Die exportierten Datenbestände können dann zum Beispiel
in Excel oder DATEV ACLTM weiterbearbeitet werden oder bei der Betriebsprüfung genutzt
werden. Das Programm Rechnungswesen-Archiv muss dazu nicht installiert werden.
Weitere Informationen finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank,
Dokumentnummer 1033122.
Erfüllung der GoB nutzen
Mit der DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD können sämtliche Auswertungen, die zum
Beispiel aus der DATEV Finanzbuchführung zur Wahrung der GoB notwendig sind, erstellt
werden: Konten, Journale, Summen- und Saldenlisten, Dokumentation der
buchungssteuernden Stammdaten, Umsatzsteuervoranmeldungswerte und
Vorlaufübersicht.
Mit der Archivierung im DATEV-Rechenzentrum und der Ausgabe auf DATEV
Rechnungswesen-Archiv-DVD können Sie die Buchführungsdaten GoBS- und GDPdU-
konform für die Betriebsprüfung bereitstellen.
Hinweis:
Bedenken Sie, dass eine DVD kein geeignetes Medium für eine Langzeitarchivierung ist. DVDs
können schnell unlesbar werden, zum Beispiel durch Klimaeinflüsse oder durch Kratzer. Unter
Umständen können die auf der DVD enthaltenen Daten bei einer elektronischen
Betriebsprüfung nicht mehr gelesen werden. Die Voraussetzungen für die Langzeitarchivierung
erfüllt das DATEV-Rechenzentrum.
Erhöhte Datensicherheit und Zugriffsschutz nutzen
Die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD bietet eine hohe Datensicherheit, da der
Datenbestand auf der DVD verschlüsselt vorliegt und mit einem Passwort
(Verschlüsselungskennwort) geschützt ist.
Einsatz der Nutzungskontrolle (NUKO)
Dokument: 0906005 Seite 387 von 608
Zusätzlich zum Verschlüsselungskennwort können Sie über die DATEV Nutzungskontrolle
(NUKO) weitere kanzleiinterne Einstellungen für den Datenzugriff über Rechnungswesen-
Archiv vornehmen, wenn Sie die DATEV-Systemumgebung installiert haben.
Hinweis:
Der Export über das Tool Rechnungswesen-Archiv-Export kann über die DATEV
Nutzungskontrolle nicht gesperrt werden.
3.2.2 Rechnungswesen-Archiv-DVD abrufen
... mit Kanzlei-Rechnungswesen abrufen
So rufen Sie die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD mit Kanzlei-Rechnungswesen
ab
1. Öffnen Sie den gewünschten Mandantenbestand für ein beliebiges Jahr in Ihrem
Programm.
2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.
Das Register Rechnungswesen-Abrufe wird geöffnet.
3. Fordern Sie anschließend über Einzelabrufe | Neu | Finanzbuchführung |
Jahrbücher/Archiv-CD/DVD die Rechnungswesen-Archiv-DVD an.
In der geöffneten Erfassungsmaske schlüsseln Sie wie gewünscht den Dateninhalt der
Rechnungswesen-Archiv-DVD. Hier geben Sie auch ein, welche Buchungsjahre auf
der Rechnungswesen-Archiv-DVD enthalten sein sollen. Außerdem geben Sie hier
ein selbst gewähltes 8-stelliges Verschlüsselungskennwort ein. Sonderzeichen und
Umlaute sind nicht zulässig.
Dokument: 0906005 Seite 388 von 608
Möchten Sie die Belege der Belegverwaltung online auf der Rechnungswesen-
Archiv-DVD ausgeben lassen, geben Sie dies auf der zweiten Seite ein. Auf der
Rechnungswesen-Archiv-DVD werden nur Belege ausgegeben, die mit
Buchungssätzen verbunden sind.
Ist der Kontennachweis zum Jahresabschluss und die Anlagebuchführung im
Rechenzentrum archiviert sind die Daten automatisch auf der DVD enthalten. Sie
können diese bei Bedarf abschlüsseln.
4. Übernehmen Sie die Eingaben über die Schaltfläche Bereitstellen in den Abruf.
Der Abruf wird mit einem Häkchen gekennzeichnet.
5. Klicken Sie auf die Schaltfläche OK.
Der Abruf steht in den Sendedaten bereit.
Die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD und das dazugehörige Protokoll erhalten
Sie mit getrennter Post.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im
Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und
drücken Sie die Taste F1.
Dokument: 0906005 Seite 389 von 608
Abruf der Rechnungswesen-Archiv-DVD mit ANLAG-Daten
Soll eine DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD für einen Mandanten erstellt werden, bei
dem die DATEV Anlagenbuchführung nicht unter der selben Mandantennummer wie die
DATEV Finanzbuchführung geführt wird, legen Sie einen FIBU-Mandanten zum Zwecke des
Abrufs der Rechnungswesen-Archiv-DVD an. Legen Sie den FIBU-Mandanten mit dem
entsprechenden Ordnungsbegriff (Beraternummer, Mandantennummer und Jahr) an. Legen Sie
dabei SKR und USt-Artenschlüssel beliebig fest, erstellen Sie diesen Abruf und senden Sie ihn
ins DATEV-Rechenzentrum.
Hinweis:
Die anderen Sendedaten sollten Sie dabei abschlüsseln, um eine unnötige Verarbeitung von
Daten und Erstellung von Auswertungen zu vermeiden. Die Beschreibung zur Neuanlage eines
Mandantenbestands finden Sie in der Hilfe im Programm unter ? | Hilfethemen | Index und
geben Sie als Stichwort Neuanlage ein.
Abruf der Rechnungswesen-Archiv-DVD mit LAWI-Daten (bis Buchungsjahr 2005)
Wenn Sie als Anwender von DATEV LAWI nur LAWI-Daten im DATEV-Rechenzentrum
gespeichert haben und diese abrufen möchten, legen Sie einen FIBU-Mandanten wie unter
Abruf der Rechnungswesen-Archiv-DVD mit ANLAG-Daten beschrieben an und nehmen bei
diesem den Abruf vor.
Hinweis:
Die anderen Sendedaten sollten Sie dabei abschlüsseln, um eine unnötige Verarbeitung von
Daten und Erstellung von Auswertungen zu vermeiden.
3.2.3 Auslieferung der DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD
Protokoll beachten
Zu jedem Abruf einer DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD erhalten Sie ein Protokoll mit
folgenden Informationen:
o DVD-Nummer, fortlaufend pro Beraternummer
o Mandantennummer
o Mandantenname
o Buchungsjahr des Mandanten
o Datum gebucht bis des Mandanten
o Letzte Abrechnungsnummer des Mandanten
Auf einer separaten Seite wird Ihnen das erfasste 8-stellige Verschlüsselungskennwort
bestätigt.
Hinweis:
Zusätzlich zum Protokoll erhalten Sie eine Summenübersicht, die den Stand der
Finanzbuchführung auf der DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD anzeigt. Diese
Summenübersicht erhalten Sie auch über DATEV Kanzlei-Rechnungswesen.
Dokument: 0906005 Seite 390 von 608
Die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD und das dazugehörige Protokoll erhalten Sie aus
Sicherheitsgründen mit getrennter Post.
Versandfachumleitung einrichten
Wenn Sie möchten, dass die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD für Mandanten mit
eigener Beraternummer direkt in Ihre Kanzlei und nicht zum Mandanten gesendet werden,
können Sie für den Abruf der DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD eine
Versandfachumleitung einrichten.
Senden Sie einen schriftlichen Auftrag mit der entsprechenden Unterberaternummer und dem
Vermerk, dass der Abruf der DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD auf
Versandfachumleitung gesetzt werden soll, an das Logistik-Center zum Beispiel über den
DATEV-Briefkasten.
Dokument: 0906006 Seite 391 von 608
Dok.-Nr.: 0906006
DATEV-Serviceinformation
vom 12.08.2009
Relevant für:
FIBU
Fach 06 - Umsatzsteuerliche Auswertungen
anfordern
1 Umsatzsteuerwerte des Verarbeitungsprotokolls
1.1 Getrennt nach Abrechnungsnummern
1.2 Kontrollzeilen beachten
2 Umsatzsteuer-Voranmeldung anfordern
2.1 Regelbesteuerungsverfahren
2.1.1 Was Sie bei laufender Übermittlung bzw. Ausgabe beachten müssen
2.1.2 Was Sie bei UStVA nur auf Abruf beachten müssen
2.1.3 Zur Auswertung UStVA
2.2 Umsatzsteuer-Voranmeldung im Rechenzentrum bereitstellen bzw. abrufen
3 Datenübermittlung für Steueranmeldungen nutzen
3.1 Wann findet Datenübermittlung statt?
3.2 Teilnahme beantragen
3.3 An Datenübermittlung teilnehmen
3.4 Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung nutzen
3.4.1 Bearbeiten der zur Übermittlung bereitstehenden Daten
3.4.2 Änderungen im DATEV-Rechenzentrum oder am PC anzeigen
3.4.3 Im DATEV-Rechenzentrum bereitstehende Daten löschen
3.4.4 Aktualisieren der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung
4 Antrag auf Dauerfristverlängerung USt 1/11
4.1 Dauerfristverlängerung nutzen
4.2 USt 1/11 bereitstellen bzw. abrufen
4.3 Manuelles USt 1/11 bereitstellen
5 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung anfordern
5.1 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung nutzen
5.2 Abgebende Mandanten anlegen
5.3 Empfänger anlegen
5.4 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung bereitstellen bzw. abrufen
6 USt 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung
6.1 USt 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung nutzen
6.2 USt 1/11 bei konsolidierter UStVA bereitstellen bzw. abrufen
6.3 USt 1/11 bei konsolidierter UStVA hochrechnen
1 Umsatzsteuerwerte des Verarbeitungsprotokolls
Für bestimmte Protokolle können Sie in den Mandantendaten Rückübertragung erfassen und
zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-RechnungswesenFach 1, Kap. 4.1.2 rückübertragen.
Dokument: 0906006 Seite 392 von 608
1.1 Getrennt nach Abrechnungsnummern
Reichen Sie Buchführungsdaten im DATEV-Rechenzentrum ein, erhalten Sie automatisch, als
Bestätigung für die Verarbeitung der eingereichten Buchungen, das Verarbeitungsprotokoll
und ggf. FehlerprotokollFach 5, Kap. 1.1. Das Verarbeitungsprotokoll enthält
Verarbeitungsinformationen und weitere Informationen, wie zum Beispiel Informationen zu den
Sammelbuchungen und anschließend die Umsatzsteuerwerte.
Die Umsatzsteuerwerte werden pro Abrechnungsnummer getrennt verarbeitet und
ausgegeben.
Für UStVA aufbereitet
Die Umsatzsteuerwerte des Verarbeitungsprotokolls sind für die Umsatzsteuer-
Voranmeldung (UStVA) aufbereitet. Darin sind alle Kennzahlen der UStVA enthalten. Umsätze
zu Steuersätzen, die nicht in der UStVA ausgewiesen werden können, werden unter Kennzahl
999 ausgegeben. Die Ausgabe steuern Sie in den Mandantendaten.
Bei folgenden Umsatzsteuerartenschlüsseln werden die Umsatzsteuerwerte des
Verarbeitungsprotokolls ausgegeben:
o B, C, D, E, F, G, H, K, L oder M.
Hinweis:
Bei Umsatzsteuerartenschlüssel A werden die Umsatzsteuerwertenicht ausgegeben.
Zahlen für das Finanzamt entnehmen
Wenn Sie in den Mandantendaten den Umsatzsteuerartenschlüssel UStVA nur auf Abruf
erfasst haben Fach 2, Kap. 3.2, ist das Verarbeitungsprotokoll die einzige Auswertung, in
der Sie die Umsatzsteuerwerte für das Finanzamt aufbereitet finden. Die Ausgabe nur auf
Abruf gilt für folgende Umsatzsteuerartenschlüssel:
o Schlüssel C: Soll-Versteuerung ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf)
o Schlüssel E: Ist-Versteuerung ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf)
o Schlüssel M: Pauschalierer ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf)
Ausgabe steuern
Vom Programm ist die Ausgabe der Verarbeitungsprotokolle einfach mit Druck im DATEV-
Rechenzentrum automatisch geschlüsselt. Sie können die Ausgabe individuell ändern.
So erfassen Sie die Ausgabe der Verarbeitungsprotokolle im DATEV-Rechenzentrum
Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU und klicken Sie auf den Ordner Grundauswertungen (RZ)
| Fehler-/Verarbeitungsprotokolle.
Sie können im Dialogfenster die gewünschte Änderung bei der Rückübertragung der
Verarbeitungsprotokolle bzw. der Anzahl, zum Beispiel auf 3-fach, erfassen.
Dokument: 0906006 Seite 393 von 608
Die Anzahl der Protokolle, zum Beispiel 3-fach, gilt für die Papierausgabe im DATEV-
Rechenzentrum (wenn keine Rückübertragung geschlüsselt ist). Haben Sie
Rückübertragung erfasst, erhalten Sie die Protokolle einfach an Ihren PC
rückübertragen.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
1.2 Kontrollzeilen beachten
Das Blatt Umsatzsteuerwerte enthält folgende, mit einem Stern (*) gekennzeichnete
Kontrollzeilen:
* USt.-Konten mit USt bebucht
Diese Zeile enthält alle Beträge auf Konten mit der Funktion Umsatzsteuer (Zusatzfunktion 8),
bei denen ein Umsatzsteuerschlüssel erfasst wurde oder bei denen der steuerbare Umsatz auf
Grund einer Automatik (Aktivfunktion) erkannt wurde.
* USt-Kontrolle/Differenz
In dieser Zeile werden die Summe der Kennzahlen 43-86 und die Beträge der Kennzahl
999 mit der Zeile "* USt-Konten ohne USt bebucht" saldiert. Eine Differenz ergibt sich dann,
wenn Konten, die nicht mit der Zusatzfunktion Umsatzsteuer belegt sind, mit
Umsatzsteuerschlüssel bebucht wurden.
* USt-Konten ohne USt bebucht
Dokument: 0906006 Seite 394 von 608
Diese Zeile enthält alle Buchungen auf Konten mit der Funktion Umsatzsteuer (Zusatzfunktion
8), bei denen im Buchungssatz kein Umsatzsteuerschlüssel erfasst war.
* Umsatzsteuer laut Konten
In dieser Zeile werden sowohl die direkt (von Ihnen) als auch indirekt (vom Programm) auf
Umsatzsteuerkonten gebuchten Beträge ausgewiesen.
* Umsatzsteuer direkt gebucht - kein Ausweis in UStVA
In dieser Zeile weist das Programm die Summen aller Buchungen aus, bei denen die
Umsatzsteuersammelkonten direkt bebucht wurden.
Kein Ausweis in der UStVA! Beachten Sie bitte, dass Umsätze, die netto gebucht werden, bei
denen also die Umsatzsteuer von Ihnen direkt auf das Umsatzsteuersammelkonto gebucht
wird, nicht in der Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt werden können (anders bei
Vorsteuer).
* Nicht steuerbare Lieferung - EU LL xx,xx %
Diese Zeile enthält die in Deutschland nicht steuerbaren Lieferungen, die in einem anderen EU-
Land steuerpflichtig sind (Buchungen mit den Funktionen AM 62xxx und AM 63xxx). Die Höhe
der Steuerschuld ist dem Fiskalvertreter im anderen EU-Land zu melden (LL = EU-
Länderkürzel). Siehe dazu Umsatzsteuerliche Verbindlichkeiten in anderen EU-
Mitgliedstaaten.
* Nicht st.bare Werklief./sonst. Leistung LL xx,xx %
Diese Zeile enthält die in Deutschland nicht steuerbaren Werklieferungen und sonstigen
Leistungen, die in einem anderen EU-Land steuerpflichtig sind (Buchungen mit Brutto-
Rechnungsbetrag und den Funktionen AM 64xxx und AM 65xxx). Die Höhe der Steuerschuld
ist dem Fiskalvertreter im anderen EU-Land zu melden (LL = EU-Länderkürzel). Siehe dazu
Umsatzsteuerliche Verbindlichkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten.
* Nicht st.bare Werklief./sonst. Leistung-Nullregel.
In dieser Zeile werden die in Deutschland nicht steuerbaren Werklieferungen und sonstigen
Leistungen an Leistungsempfänger ausgewiesen, die in einem anderen EU-Land voll zum
Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Dokument: 0906006 Seite 395 von 608
2 Umsatzsteuer-Voranmeldung anfordern
Die Voranmeldung ist elektronisch zu übermitteln
Im DATEV-Programm Finanzbuchführung im Rechenzentrum erhalten Sie die Umsatzsteuer-
Voranmeldung (UStVA) in der Basiswährung Euro. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die
konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Sondervorauszahlung Umsatzsteuer 1/11
sind elektronisch zu übermitteln (§ 18 Abs. 1 S. 1 UStG).
Hinweis:
Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung kann elektronisch übermittelt bzw. gedruckt werden, wenn
Sie in den Mandantendaten bei den Basisprogrammdaten den entsprechenden
Umsatzsteuerarten-Schlüssel Fach 2, Kap. 3.2 und im Ordner Umsatzbesteuerung (PC und
RZ) bei der Datenübermittlung den entsprechenden Schlüssel erfasst haben Fach 2, Kap.
3.3.4.
Tipp: Als Anwender der DATEV-Rechnungswesenprodukte stehen Ihnen für die Übermittlung
der umsatzsteuerlichen Werte an die Finanzverwaltung zwei Wege zur Verfügung: für
Anwender mit Zugang zum DATEV-Rechenzentrum die Datenübermittlung über das DATEV-
Rechenzentrum, für Anwender ohne Zugang die Datenübermittlung über das Internet
(Telemodul DÜ Rechnungswesen) Kap. 3 Datenübermittlung für Steueranmeldungen nutzen.
2.1 Regelbesteuerungsverfahren
Grundsätzlich ist das Quartal Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer. Erst bei Erreichen
einer Steuerschuld von größer als 7.500 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr wird die
monatliche Abgabe bzw. Übermittlung zur Pflicht (§ 18 Abs. 2 UStG). Bei Guthaben größer als
Dokument: 0906006 Seite 396 von 608
7.500 Euro kann der Unternehmer wählen zwischen monatlich oder quartalsweise (§ 18 Abs.
2a UStG).
Die Wahl des Umsatzsteuerartenschlüssels (UStA) für die UStVA hängt vom
Voranmeldungszeitraum und von der Anzahl der Einreichungen der Daten ab. Außerdem
müssen Sie dem Programm mitteilen, ob Soll- oder Ist-Versteuerung vorliegt.
Bei der Übermittlung bzw. Ausgabe können Sie wählen:
o UStVA-Übermittlung bzw. Ausgabe mit laufenden Buchungen
o UStVA-Übermittlung bzw. Ausgabe nur auf Abruf
2.1.1 Was Sie bei laufender Übermittlung bzw. Ausgabe beachten müssen
Automatische Datenübermittlung/Ausgabe der UStVA wählen
Bei automatischer Datenübermittlung der UStVA mit laufenden Buchungen wählen Sie:
UStA Ausgabesteuerung bei laufender Übermittlung bzw. Ausgabe
B Soll-Versteuerung mit UStVA pro Einreichung
D Ist-Versteuerung mit UStVA pro Einreichung
G Soll-Versteuerung mit UStVA monatlich
H Ist-Versteuerung mit UStVA monatlich
K Soll-Versteuerung mit UStVA vierteljährlich
L Ist-Versteuerung mit UStVA vierteljährlich
Tipp: Wenn Sie die automatische Datenübermittlung mit laufenden Buchungen unterdrücken
wollen, um zum Beispiel keine UStVA bei Nachbuchungen automatisch bereitstellen zu lassen,
können Sie in den Mandantendaten die Unterdrückung der automatischen Datenübermittlung
hinterlegen, bevor Sie die Buchungen senden Fach 2, Kap. 3.3.4 Datenübermittlung an die
Finanzverwaltung erfassen.
UStVA-Null-Meldung bei UStA-Schlüssel B, D
Bei Einreichungen von Buchungen ohne USt-Werte wird eine UStVA-Null-Meldung übermittelt
bzw. erstellt. Dies gilt für die UStA-Schlüssel B = Soll-Versteuerung mit UStVA je Einreichung
und D = Ist-Versteuerung mit UStVA je Einreichung.
o USt-relevante Buchungen wurden nachgereicht
Wurde eine Null-Meldung übermittelt bzw. ausgegeben und Sie haben später für den
gleichen Voranmeldungszeitraum USt-relevante Buchungen nachgereicht, gilt auch für
die UStVA je Einreichung, dass Sie anschließend eine erneute bzw. berichtigte UStVA
erhalten.
Dokument: 0906006 Seite 397 von 608
o Buchungen ohne USt-Werte wurden nachgereicht
Haben Sie eine Null-Meldung erhalten und reichen mehrfach Buchungen ohne USt-
Werte ein, wird keine weitere UStVA-Null-Meldung übermittelt bzw. ausgegeben.
Tipp: Reichen Sie umsatzsteuerlich relevante und nicht relevante Buchungen getrennt im
Monat mehrmals ein, zum Beispiel dekadenweise und Ihre Umsatzsteuer war im
vorangegangenen Jahr größer als 7.500 Euro, empfehlen wir Ihnen, in den Mandantendaten
den Umsatzsteuerartenschlüssel von je Einreichung auf monatlich umzuschlüsseln Fach 2,
Kap. 3.2:
o bei Soll-Versteuerung: von Schlüssel B auf G
o bei Ist-Versteuerung: von Schlüssel D auf H
UStVA-Null-Meldung bei UStA-Schlüssel G/H bzw. K/L
Sind für einen bestimmten Voranmeldungszeitraum Buchungen angefallen, die nicht USt-
relevant waren und Sie haben im Vorlauf den effektiven Monats- bzw. Quartalsletzten erfasst,
erhalten Sie automatisch eine UStVA-Null-Meldung.
o USt-relevante Buchungen wurden nachgereicht
Haben Sie eine Null-Meldung übermittelt bzw. erhalten und reichen später für den
gleichen Voranmeldungszeitraum USt-relevante Buchungen ein, erhalten Sie eine
erneute bzw. berichtigte UStVA.
o Buchungen ohne USt-Werte wurden nachgereicht
Haben Sie eine Null-Meldung übermittelt bzw. erhalten und reichen mehrfach
Buchungen ohne USt-Werte ein, wird keine weitere UStVA-Null-Meldung übermittelt
bzw. ausgegeben.
Keine berichtigte bzw. erneute UStVA
In folgenden Fällen wird keine erneute bzw. berichtigte UStVA bereitgestellt/ausgegeben:
o Sie haben die UStVA wiederholt angefordert und die UStVA-Werte bleiben unverändert.
o Sie haben in einer Einreichung mit umsatzsteuerlichen Buchungen die UStVA
gleichzeitig auf unterschiedliche Weise angefordert, zum Beispiel per Einreichung von
umsatzsteuerlichen Buchungen und parallel per Abruf. Sie erhalten nur eine UStVA.
Hinweis:
Außer UStA-Schlüssel A = keine USt-Rechnung, kann bei allen Umsatzsteuerartenschlüsseln
die UStVA neben der laufenden Ausgabe jederzeit zusätzlich abgerufen werden.
Berichtigungskennzeichen erfassen
Sie können das Berichtigungskennzeichen zu einer Anmeldung, UStVA bzw. USt 1/11,
Kennzahl 10 beim Abruf der Auswertung, zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-
RechnungswesenKap. 2.2 bzw. Kap. 5.4, mit erfassen, wenn das DATEV-Programm nicht
erkennen kann, dass ein Berichtigungskennzeichen zu setzen bzw. zu löschen ist, da Sie zum
Beispiel die Anmeldung bereits per ELSTER an die Finanzverwaltung übermittelt haben Fach 9,
Kap. 3 Datenübermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen.
2.1.2 Was Sie bei UStVA nur auf Abruf beachten müssen
Keine automatische Datenübermittlung/Ausgabe der UStVA wählen
Dokument: 0906006 Seite 398 von 608
Wenn Sie grundsätzlich keine automatische Datenübermittlung/Ausgabe der UStVA mit
laufenden Buchungen wünschen, wählen Sie die Ausgabeform nur auf Abruf. Sie erhalten
eine UStVA nur noch, wenn sie abgerufen wird.
Bei folgenden UStA-Schlüsseln wird die UStVA nur auf Abruf übermittelt bzw. ausgegeben:
UStA Ausgabesteuerung nur auf Abruf
C Soll-Versteuerung ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf)
E Ist-Versteuerung ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf)
M Pauschalierer ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf)
Hinweis:
Weitere Informationen zum Abruf finden Sie in Kap. 2.2.
2.1.3 Zur Auswertung UStVA
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) erhalten Sie zur Datenübermittlung bereitgestellt,
wenn Sie in den Mandantendaten FIBU Datenübermittlung erfasst haben, Fach 2, Kap.
3.3.4, andernfalls erfolgt automatisch der Druck im DATEV-Rechenzentrum 3fach in DIN-A4-
Format (USt 1A): 1 Original und 2 Duplikate.
Steuernummer und Finanzamt
Die Steuernummer, die Sie in den Mandantendaten FIBU erfasst haben, wird um die
maschinelle Ordnungsangabe nach Bundesland ergänzt und in die UStVA eingesetzt. Die
zutreffende Ordnungsangabe wird über die Finanzamtsnummer Fach 2, Kap. 3.3.1 ermittelt.
Fehlt die Steuernummer, ist aber die Finanzamtsnummer gespeichert, wird in der UStVA nur
die Ordnungsangabe des entsprechenden Bundeslandes ausgegeben.
Der Name des Finanzamts und der jeweilige Länderschlüssel wird in der UStVA so ausgegeben,
wie er sich aus Ihrer Eingabe der Finanzamtsnummer in den Mandantendaten ergibt.
Allgemeine Kennzahlen UStVA
Die allgemeinen Kennzahlen der UStVA dienen der Auswertungssteuerung. Um bei
Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum die bereitstehenden Daten zu bearbeiten,
zu löschen, die Termine oder die Zahlungsmodalitäten zu ändern oder zum Beispiel das
Berichtigungskennzeichen Kennzahl 10 der Umsatzsteuer-Voranmeldung und USt 1/11
aufzuheben oder zu setzen, empfehlen wir Ihnen, den DATEV-Programmbaustein Übersicht
Datenübermittlung Finanzverwaltung zu nutzen Kap. 3.4, den Sie über einen zusätzlichen
Menüpunkt unter Daten holen in den DATEV-Programmen Kanzlei-Rechnungswesen und
Rechnungswesen aufrufen können.
Dokument: 0906006 Seite 399 von 608
Kennzahl 10
Berichtigungskennzeichen
Bei Nachbuchungen unter einem Vorlauf für frühere Monate des laufenden Kalenderjahres wird
ebenfalls eine UStVA ausgegeben. Sie enthält die korrigierten Gesamtwerte des
entsprechenden Voranmeldungszeitraums. Das Programm kennzeichnet diese berichtigte
UStVA bei Kennzahl 10 mit einer 1. Haben Sie bisher noch keine UStVA übermittelt
(abgegeben), müssen Sie bei der berichtigten UStVA bei Kennzahl 10 das
Berichtigungskennzeichen wieder aufheben.
Kennzahl 22
Belege zur UStVA
Reichen Sie Belege (Verträge, Rechnungen, Erläuterungen auf gesonderten Anlagen usw.) bei
Ihrem Finanzamt ein, tragen Sie in die Umsatzsteuer-Voranmeldung, Kennzahl 22 eine 1 ein.
Kennzahl 26
Einzugsermächtigung
Das generell erteilte Lastschriftverfahren kann in allen Bundesländern über UStVA- bzw. USt
1/11, Kennzahl 26 ausgesetzt werden.
Kennzahl 29
Verrechnung/Abtretung
Wollen Sie Überschüsse in der UStVA nicht sofort geltend machen, sondern verrechnen lassen
oder an eine andere Steuerschuld abtreten, teilen Sie es Ihrem zuständigen Finanzamt auf
Dokument: 0906006 Seite 400 von 608
einem gesonderten Blatt mit, zum Beispiel mit welcher Steuerschuld des Mandanten
verrechnet oder an welche Steuerschuld abgetreten werden soll und tragen Sie in die
Umsatzsteuer-Voranmeldung, Kennzahl 29 eine 1 ein.
Kontenrahmenbeschreibung nutzen
Zu jedem DATEV-Standardkontenrahmen können Sie eine Kontenrahmenbeschreibung
anfordern. Sie enthält zum Beispiel die standardmäßigen Kontenabfragen zu den Kennzahlen
der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die Kontenrahmenbeschreibungen stehen Ihnen als
Download (PDF-Datei) über die DATEV Informations-Datenbank zur Verfügung, für das
Jahr 2009 über die Dokumentnummer 0907029.
2.2 Umsatzsteuer-Voranmeldung im Rechenzentrum bereitstellen bzw. abrufen
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) auf Abruf ermöglicht Ihnen die jederzeitige
Bereitstellung zur Datenübermittlung bzw. den jederzeitigen Druck einer UStVA auch zusätzlich
zur laufenden Übermittlung bzw. Ausgabe Kap. 2.1.
Wenn Sie keine automatische Übermittlung bzw. Ausgabe der UStVA mit laufenden
Buchungen wünschen, wählen Sie die Ausgabeform nur auf Abruf und erfassen den
Umsatzsteuerartenschlüssel C, E oder MFach 2, Kap. 3.2.
Hinweis:
Sie können die UStVA bei allen Umsatzsteuerarten-Schlüsseln bereitstellen bzw. abrufen,
außer bei UStA-Schlüssel A = keine Umsatzsteuerrechnung.
UStVA im RZ anfordern
So rufen Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung im DATEV-Rechenzentrum ab
Voraussetzung: Ein Umsatzsteuerarten-Schlüssel mit Umsatzsteuerrechnung ist
erfasst.
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.
Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,
Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.
3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.
Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.
4. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht auf den Ordner Umsatzsteuer und darin auf
die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Das Abruffenster der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird geöffnet und ist vom
Programm automatisch mit dem entsprechenden Abrufjahr und der Anzahl 3fach
vorbelegt.
Dokument: 0906006 Seite 401 von 608
5. Um eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zum Beispiel für den Monat März zu erhalten,
erfassen Sie im Abruffenster im Feld Zeitraum den Schlüssel 3 für März.
Sie erhalten die Umsatzsteuer-Voranmeldung in Papierform 3fach im DATEV-
Rechenzentrum gedruckt bzw. zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie
Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU erfasst
haben, Fach 2, Kap. 3.3.5.
- oder -
Soll die Umsatzsteuer-Voranmeldung abweichend vom Einfachabruf bereitgestellt bzw.
ausgegeben werden, erfassen Sie die Felder im Abruffenster entsprechend.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Hinweis:
Innerhalb einer Einreichung ist der Abruf der Umsatzsteuer-Voranmeldung mehrmals möglich,
wenn im Abruffenster im Feld Zeitraum unterschiedliche Zeiträume bzw. im Feld Ausgabe
unterschiedliche Werte erfasst sind. Sie kann auch rückwirkend für alle zurückliegenden
Monate bzw. Quartale des aktuellen Jahres und des Vorjahres angefordert werden.
Dokument: 0906006 Seite 402 von 608
UStVA-Null-Meldung bereitstellen
Rufen Sie für einen Voranmeldungszeitraum (Monat, Quartal) eine UStVA ab, für den keine
umsatzsteuerlichen Werte vorhanden sind, wird eine UStVA-Null-Meldung zur
Datenübermittlung bereitgestellt bzw. ausgegeben.
Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10) erfassen
Die Eingabe des Berichtigungskennzeichens (Kennzahl 10) ist erforderlich, wenn das
Programm nicht erkennen kann, dass ein Berichtigungskennzeichen zu setzen bzw. zu löschen
ist, wenn Sie zum Beispiel eine Anmeldung bereits per ELSTER übermittelt haben.
Wird die Bereitstellung zur Datenübermittlung der UStVA durch die Einreichung
umsatzsteuerlicher Buchungen ausgelöst und Sie haben zuvor, zum Beispiel per ELSTERKap. 3
eine Anmeldung bereits übermittelt, wird für den betreffenden Zeitraum im DATEV-
Rechenzentrum automatisch keine berichtigte UStVA bereitgestellt/ausgegeben und Sie
müssen in der gleichen Verarbeitung das Berichtigungskennzeichen setzen.
Um für die Umsatzsteuer-Voranmeldung das Berichtigungskennzeichen bei Kennzahl 10
zu setzen, erfassen Sie im Abruffenster den Schlüssel 1 Berichtigte Anmeldung (Kz.
10).
Sie erhalten die UStVA zum Beispiel für März mit Berichtigungskennzeichen bei
Kennzahl 10 zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie Datenübermittlung an die
Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.
- oder -
Wird die Bereitstellung zur Datenübermittlung der UStVA durch umsatzsteuerliche
Buchungen ausgelöst und die Werte der UStVA verändert und Sie rufen für diesen
Voranmeldungszeitraum (Monat, Quartal) die UStVA zum wiederholten Male ab, wird
automatisch für den betreffenden Zeitraum eine berichtigte UStVA
bereitgestellt/ausgegeben mit Eintrag bei Kennzahl 10. Haben Sie bisher noch keine
UStVA an Ihr Finanzamt übermittelt (abgegeben), müssen Sie in der berichtigten UStVA
bei Kennzahl 10 die 1 händisch durchstreichen bzw. bei Datenübermittlung in der
gleichen Verarbeitung mit dem Buchungsvorlauf das Berichtigungskennzeichen wieder
aufheben.
Um für eine Umsatzsteuer-Voranmeldung, das vorhandene Berichtigungskennzeichen
bei Kennzahl 10 zu löschen, erfassen Sie zum Beispiel beim Abruf den Schlüssel 0
(Nein).
Sie erhalten die UStVA zum Beispiel für März ohne Berichtigungskennzeichen bei
Kennzahl 10 zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie Datenübermittlung an die
Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.
Sie erhalten die UStVA zum Beispiel für März ohne Berichtigungskennzeichen bei
Kennzahl 10 in Papierform 3fach im DATEV-Rechenzentrum gedruckt, ein Original und
zwei Duplikate, wenn Sie keine Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfasst
haben.
Tipp: Sie können das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10 der UStVA und USt 1/11)
jederzeit mit der Komponente Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung aufheben
oder setzen Kap. 3.4.
Keine berichtigte bzw. erneute UStVA
Dokument: 0906006 Seite 403 von 608
In folgenden Fällen wird keine erneute bzw. berichtigte UStVA bereitgestellt/ausgegeben:
o Sie haben die UStVA wiederholt angefordert und die UStVA-Werte bleiben unverändert.
o Sie haben in einer Einreichung mit umsatzsteuerlichen Buchungen die UStVA
gleichzeitig auf unterschiedliche Weise angefordert, zum Beispiel per Einreichung von
umsatzsteuerlichen Buchungen und parallel per Rechnungswesen-Abruf. Sie erhalten
nur eine UStVA.
Bei abweichendem Wirtschaftsjahr abrufen
Rufen Sie bei abweichendem Wirtschaftsjahr für einen Voranmeldungszeitraum (Monat,
Quartal) eine UStVA ab, der im neuen Kalenderjahr liegt, ist im Feld Jahr im Abrufvorlauf
stets mit dem Kalenderjahr des Voranmeldungszeitraums zu erfassen.
Beispiel: Beginnt das abweichende Wirtschaftsjahr am 01.05.2009 und endet am 30.04.2010,
erfassen Sie für die UStVA März 2010 im Feld Jahr im Abrufvorlauf das Jahr 2010, obwohl
Ihre Mandantendaten in 2009 gespeichert sind.
3 Datenübermittlung für Steueranmeldungen nutzen
Orientierung:
Voranmeldung ist elektronisch zu übermitteln
Nach § 18 Abs. 1 S. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) hat der Unternehmer bis zum 10. Tag nach
Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem
Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu
übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu
berechnen hat; auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine
Übermittlung verzichten.
Es sind somit die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung
und die Sondervorauszahlung Umsatzsteuer 1/11 elektronisch zu übermitteln.
Hinweis:
Nach § 27 Abs. 9 UStG ist § 18 Abs. 1 S. 1 UStG erstmals auf Voranmeldungszeiträume
anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2004 enden. Weitere Informationen finden Sie in
der DATEV Informations-Datenbank, im Dokument: Datenübermittlung - Umsatzsteuer-
Voranmeldung - Übersicht, Dokumentnummer 1020709.
Zusammenfassende Meldung ist elektronisch zu übermitteln
Das Jahressteuergesetz 2007 verpflichtet Unternehmen für Meldezeiträume, die nach dem 31.
Dezember 2006 enden, die Zusammenfassende Meldung (ZM) auf elektronischem Weg an das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Zur Vermeidung von Härten kann das
Finanzamt auf Antrag gestatten, dass die ZM in herkömmlicher Form abgegeben wird. Dies
trifft zu, wenn der Unternehmer nicht über die technischen Voraussetzungen verfügt, die für
die Übermittlung von Daten gemäß der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung eingehalten
werden müssen, Fach 7, Kap. 4.3.1 Datenübermittlung für Zusammenfassende Meldung
nutzen. Weitere Informationen finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank, im
Dokument: Zusammenfassende Meldung (ZM), Dokumentnummer 1020980.
Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum nutzen
Dokument: 0906006 Seite 404 von 608
Schon seit langem bietet DATEV die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung über das
DATEV-Rechenzentrum an. Dieses seit vielen Jahren bewährte Verfahren für die elektronische
Datenübermittlung an die Rechenzentren der verschiedenen Oberfinanzdirektionen steht Ihnen
als komfortabler und sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung. Dies betrifft:
o Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Anträge auf Dauerfristverlängerungen
o Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldungen und konsolidierte Anträge auf
Dauerfristverlängerungen
o Zusammenfassende Meldungen (ZM)
o Lohnsteuer-Anmeldungen
Die aktuellen Übermittlungstermine für die Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw.
Zusammenfassende Meldung und die damit verbundenen letzten Einreichungstermine finden
Sie in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1030480.
Stichwort ELSTER
Unter dem Stichwort ELSTER (= ELektronische STeuerERklärung) werden die verschiedenen
von der Finanzverwaltung geschaffenen Wege zur elektronischen Übermittlung von
Steuerdaten zusammengefasst. Die Arten von ELSTER unterscheiden sich in der Software, die
für die Übertragung benötigt wird.
Weitere Informationen zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuerwerte über das
Internet über das so genannte ELSTER-Verfahren finden Sie in Fach 9, Kap. 3
Datenübermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen.
Vorteile bei DATEV nutzen
Die Vorteile der Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum sind:
o Ein Medium für alle Übermittlungen: Alle Übermittlungen an die unterschiedlichen
Behörden und Institutionen werden über ein einziges Medium - das DATEV-
Rechenzentrum - abgewickelt.
o DATEV in Verantwortung als Übermittler für alle UStVA: Die UStVA der einzelnen
Mandanten müssen an verschiedene, nämlich die jeweils zuständigen, Finanzämter
übermittelt werden. Diese Einzelübermittlungen übernimmt DATEV für Sie.
o Plausibilitätsprüfung: Die Daten werden automatisch auf Plausibilität geprüft, zum
Beispiel Prüfung der Finanzamts- und Steuernummer, Prüfung auf doppelte
Steuernummer.
o Termingerechte Datenübermittlung der UStVA: Die Übermittlung der UStVA über
das DATEV-Rechenzentrum ist schnell und zuverlässig. Eine termingerechte
Datenübermittlung der UStVA ist jederzeit gewährleistet. (Die Finanzbehörden haben in
der Regel keine Hotline für auftretende Störfälle. Da DATEV die Abwicklung übernimmt,
stellt das für Sie kein Problem dar.)
o Zuverlässige Datensicherung im DATEV-Rechenzentrum
Hinweis:
Voraussetzung für die Nutzung dieses Verfahrens ist das termingerechte Senden der
Buchungsdaten ins DATEV-Rechenzentrum.
Steuerungsmöglichkeiten nutzen
Dokument: 0906006 Seite 405 von 608
Bei Teilnahme an der Datenübermittlung an die Finanzverwaltung über das DATEV-
Rechenzentrum, stehen Ihnen zum Beispiel folgende Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung:
o Fach 2, Kap. 3.3.1 Finanzamtsangaben am PC oder im Rechenzentrum anlegen
Wünschen Sie zum Beispiel die Unterdrückung der Weitergabe der
Steuerberateradresse bei Datenübermittlung, erfassen Sie in den Mandantendaten
unter Stammdaten |Mandantendaten | Registerkarte FIBU | Ordner
Umsatzbesteuerung (PC und RZ) in der Erfassungsmaske Konsolidierte UStVA /
Druck Berater-Adressdaten, zum Beispiel den Wert 1 für keine Ausgabe.
o Fach 2, Kap. 3.3.4 Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfassen
Einverständnis zur Datenübermittlung, sofortige Datenübermittlung bei Guthaben,
Übermittlung des Verrechnungswunsches bei Guthaben, Formularausgabe UStVA, USt
1/11 und ZM bei Nicht-Datenübermittlung unterdrücken, automatische
Datenübermittlung der UStVA unterdrücken, Protokollausgabe bei Datenübermittlung
steuern.
o Fach 4, Kap. 1.1.5 Datenübermittlung UStVA temporär unterdrücken
Im DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen haben Sie die
Möglichkeit, beim Senden eines Buchungsvorlaufs eine Kennung mitzugeben, um eine
unerwünschte Datenübermittlung zu vermeiden. Diese Unterdrückung der Übermittlung
gilt nur für diese Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum.
o Fach 6, Kap. 2.2 Umsatzsteuer-Voranmeldung im Rechenzentrum bereitstellen bzw.
abrufen
Anwender, bei denen in den Mandantendaten eine UStVA auf Abruf erfasst ist,
Umsatzsteuerartenschlüssel C, E, M, müssen einen gesonderten Abruf für die
Bereitstellung der UStVA einreichen, um an der Datenübermittlung teilzunehmen.
o Fach 6, Kap. 3.4 Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung nutzen
Sie können sich über die im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten Übermittlungsdaten
der UStVA bzw. USt 1/11 informieren, diese bearbeiten und löschen und zum Beispiel
die Termine oder die Zahlungsmodalitäten für den Ausweis der Kennzahlen 22, 26 und
29 in der UStVA bzw. USt 1/11 ändern.
o Fach 6, Kap. 4.2 USt 1/11 bereitstellen bzw. abrufen
Für die Berechnung der Sondervorauszahlung können nur gemeldete
Umsatzsteuerwerte berücksichtigt werden. Bei berichtigten Voranmeldungen werden die
berichtigten Umsatzsteuerwerte für die Berechnung herangezogen.
o Fach 6, Kap. 4.3 Manuelles USt 1/11 bereitstellen
Um die Datenübermittlung des USt 1/11 bei fehlenden Buchungsdaten im Vorjahr, zum
Beispiel bei Neugründern oder in anderen Ausnahmefällen abweichend von den zu
Grunde liegenden Buchungsdaten zu ermöglichen, können Sie ein manuell ermitteltes
USt 1/11 zur Datenübermittlung im DATEV-Rechenzentrum bereitstellen.
o Fach 6, Kap. 5.4 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung bereitstellen bzw. abrufen
Wenn Datenübermittlung beim Empfänger vorliegt, können Sie mit einem
Rechnungswesen-Abruf die konsolidierten Umsatzsteuerwerte übermitteln.
o Fach 6, Kap. 6.2 USt 1/11 bei konsolidierter UStVA bereitstellen bzw. abrufen
Als Anwender der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der konsolidierten
Sondervorauszahlung USt 1/11 stellt der Empfänger die Sondervorauszahlung mit
einem Rechnungswesen-Abruf zur Datenübermittlung bereit.
Dokument: 0906006 Seite 406 von 608
Weitere Informationen zur elektronischen Datenübermittlung in den Programmen des
Rechnungswesens finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer
1020709 oder im Wegweiser Elektronische Datenübermittlung an die
Finanzverwaltung - Umsetzung in den Programmen des betrieblichen
Rechnungswesens, Dokumentnummer 0908661.
DATEV-Termine beachten
Bei termingerechter und korrekter Verarbeitung der Buchungsdaten im DATEV-Rechenzentrum
stellen Sie mit der Teilnahme am Übermittlungsverfahren sicher, dass Ihre UStVA bzw. ZM
fristgerecht bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.
Die DATEV-Termine zur Datenübermittlung finden Sie in der DATEV Informations-
Datenbank, Dokumentnummer 1030480.
Hinweis:
Damit DATEV Ihre Anmeldungen termingerecht übermitteln kann, sind die Termine im
vorgenannten Dokument, in der Spalte Letzte berücksichtigte Verarbeitung im
Rechenzentrum: UStVA / ZM (Einreichung bis 15:25 Uhr) einzuhalten. Das Datum der
Versendung durch DATEV ist das Einreichungsdatum beim Finanzamt. Sie finden den
Datenfahrplan in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 0908200.
Weitere Informationen zur termingerechten Teilnahme an der Datenübermittlung finden Sie in
Kap 3.3 An Datenübermittlung teilnehmen.
3.1 Wann findet Datenübermittlung statt?
Gesetzliche Grundlage ist die StDÜV
Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Abgabe von Steueranmeldungen auf
maschinell verwertbaren Datenträgern Steuerdaten-Übermittlungsverordnung-StDÜV.
Folgende Steueranmeldungen können übermittelt werden:
o Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die nach § 18 Abs. 1 und 2 UStG monatlich oder
vierteljährlich einzureichen sind
o Anträge auf Dauerfristverlängerungen und Anmeldung von Sondervorauszahlungen
nach
§ 18 Abs. 6 UStG in Verbindung mit §§ 46, 47 UStDV
o Steueranmeldungen nach § 41a EStG
Voraussetzung ist, Sie haben Ihr Einverständnis zur Datenübermittlung in den
Mandantendaten erfasst unter Stammdaten | Mandantendaten | FIBU, Ordner
Umsatzbesteuerung (PC und RZ), im Dialogfenster Datenübermittlung /
Fristverlängerung, Fach 2, Kap. 3.3.4:
Dokument: 0906006 Seite 407 von 608
Die Datenübermittlung führt das Programm mit der zugehörigen Steueranmeldung durch.
Datenübermittlung findet statt, wenn...
Für folgende Auswertungen können Sie die Datenübermittlung nutzen:
UStVA
Eine Datenübermittlung der UStVA-Werte findet statt, wenn Sie...:
o in den Mandantendaten Datenübermittlung und ggf. Fristverlängerung (MPD-
Kz. 131 ggf. 130) und die Finanzamts- und Steuernummer (MPD-Kz. 112 -
113) erfasst haben Fach 2, Kap. 3.3.4 und wenn Sie...
o laufende Buchungen eingereicht haben, mit der Folge einer UStVA-Ausgabe,
entsprechend dem in den Mandantendaten hinterlegten USt-Artenschlüssel
(MPD-Kennziffer 102) und keine temporäre Unterdrückung erfolgt ist, Fach 4,
Kap. 1.1.5 Datenübermittlung UStVA temporär unterdrücken bzw. auch die
automatische Datenübermittlung nicht unterdrückt ist (MPD-Kennziffer 135)
Fach 2, Kap. 3.3.4.
o die UStVA mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum anfordern Kap.
2.2.
Haben Sie in den Mandantendaten Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle
erfasst, Fach 2, Kap. 3.3.2, erhalten Sie das Datenübermittlungsprotokoll
rückübertragen.
USt 1/11
Eine Datenübermittlung der USt 1/11-Werte findet statt, wenn Sie...:
o in den Mandantendaten Datenübermittlung und ggf. Fristverlängerung (MPD-
Kz. 131 ggf. 130) und die Finanzamts- und Steuernummer (MPD-Kz. 112 -
113) erfasst haben Fach 2, Kap. 3.3.4 und wenn Sie...
Dokument: 0906006 Seite 408 von 608
o das USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum anfordern
Kap. 4.2.
Haben Sie in den Mandantendaten Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle
erfasst Fach 2, Kap. 3.3.2, erhalten Sie das Datenübermittlungsprotokoll
rückübertragen.
o das manuelle USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum
angefordert haben Kap. 4.3.
Konsolidierte UStVA
Eine Datenübermittlung der konsolidierten UStVA-Werte findet statt, wenn Sie...:
o in den Mandantendaten beim Empfänger Datenübermittlung und ggf.
Fristverlängerung (MPD-Kz. 131 ggf. 130) und die Finanzamts- und
Steuernummer (MPD-Kz. 112 - 113) und das Einverständnis zur Konsolidierung
(MPD-Kz. 120) beim Empfänger und beim Abgebenden erfasst haben Fach 2,
Kap. 3.3.4 und wenn Sie...
o die konsolidierte UStVA mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum
abgerufen haben Kap. 5.
Haben Sie Rückübertragung erfasst, werden die UStVA-Werte der konsolidierten
UStVA zur Datenübermittlung bereitgestellt und gleichzeitig das
Datenübermittlungsprotokoll rückübertragen.
Konsolidierte USt 1/11
Eine Datenübermittlung der konsolidierten USt 1/11-Werte findet statt, wenn Sie...:
o in den Mandantendaten beim Empfänger Datenübermittlung und ggf.
Fristverlängerung (MPD-Kz. 131 ggf. 130) und die Finanzamts- und
Steuernummer (MPD-Kz. 112 - 113) und das Einverständnis zur Konsolidierung
(MPD-Kz. 120) beim Empfänger und beim Abgebenden erfasst haben Fach 2,
Kap. 3.3.4 und...
o das konsolidierte USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum
abgerufen haben Kap. 6.
Haben Sie Rückübertragung erfasst, werden die USt 1/11-Werte der
konsolidierten UStVA zur Datenübermittlung bereitgestellt und gleichzeitig das
Datenübermittlungsprotokoll rückübertragen.
o das manuelle USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum
beim Empfänger abgerufen haben Kap. 4.3.
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Eine Datenübermittlung der ZM-Werte findet statt, wenn Sie...:
o in den Mandantendaten Datenübermittlung für die Zusammenfassende
Meldung und ggf. Fristverlängerung (MPD-Kz. 162 ggf. 130) erfasst haben Fach
2, Kap. 3.3.5 und wenn Sie...
o laufende Buchungen eingereicht haben, mit der Folge einer ZM-Ausgabe,
entsprechend dem in den Mandantendaten hinterlegten Zeitraumschlüssel
beim Meldezeitraum Fach 2, Kap. 3.3.5.
Haben Sie in den Mandantendaten Rückübertragung ZM-Protokolle erfasst,
erhalten Sie die Protokolle zur ZM rückübertragen.
o oder die ZM mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum abgerufen
haben Fach 7, Kap. 4.3.
Dokument: 0906006 Seite 409 von 608
3.2 Teilnahme beantragen
Alle Anwender des DATEV-Programms Finanzbuchführung im Rechenzentrum, bei denen in
den Mandantendaten ein USt-Artenschlüssel erfasst ist (Schlüssel: B, D, G, H, K, L), können
an der Datenübermittlung zur Finanzverwaltung teilnehmen, auch wenn ein Antrag auf
Dauerfristverlängerung und Anmeldung von Sondervorauszahlungen vorliegt.
Gesonderter Abruf für Bereitstellung erforderlich
Anwender, bei denen in den Mandantendaten ein USt-Artenschlüssel auf Abruf erfasst ist
(Schlüssel: C, E, M), müssen einen gesonderten Abruf für die Bereitstellung der UStVA
einreichen, um an der Datenübermittlung zur Finanzverwaltung teilzunehmen.
Voraussetzungen erfüllt?
Folgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an der Datenübermittlung über das
DATEV-Rechenzentrum erfüllt sein:
Einrichten der Datenübermittlung in den Mandantendaten
Siehe Kap. 3.1
Senden und Verarbeiten der Buchführung im DATEV-Rechenzentrum
Teilnahme nicht möglich
Die Datenübermittlung ist nicht möglich, wenn Sie in den Mandantendaten den USt-
Artenschlüssel A erfasst haben bzw. eine temporäre Unterdrückung erfolgt ist, Fach 4, Kap.
1.1.5 Datenübermittlung UStVA temporär unterdrücken. Auch bei doppelter Steuernummer
lehnt das Programm eine Datenübermittlung ab.
Reichen Sie zum Beispiel die gleiche Steuernummer in verschiedenen Verarbeitungen ein, wird
die betreffende UStVA/USt 1/11 bereitgestellt aber nicht übermittelt. Sie erhalten einen
entsprechenden Hinweis auf dem DÜ-Protokoll. Geht eine Steuernummer mehrfach in eine
Verarbeitung ein, wird auch hier bereitgestellt und nicht übermittelt und Sie werden aus
technischen Gründen per Brief informiert.
UStVA-Datenübermittlung erfassen
Bevor Sie die umsatzsteuerlich relevanten Buchungen für die Datenübermittlung einreichen,
erfassen Sie in den Mandantendaten die gewünschten Werte Fach 2, Kap. 3.3.4.
3.3 An Datenübermittlung teilnehmen
Daten einreichen
Alle bis zum Einreichungszeitpunkt bei DATEV zur Verarbeitung vorliegenden umsatzsteuerlich
relevanten Buchungen werden der jeweiligen annehmenden Stelle durch DATEV elektronisch
übermittelt.
Reichen Sie pro Voranmeldungszeitraum Ihre Daten mehrmals ein, werden immer die
aktuellsten Umsatzsteuerwerte für die Datenübermittlung bereitgestellt.
Über die bereitgestellten Daten erhalten Sie bei jeder Einreichung ein:
o Datenübermittlungsprotokoll UStVA und/oder
o Werteblatt UStVA.
Dokument: 0906006 Seite 410 von 608
Haben Sie in den Mandantendaten monatliche (1/4-jährliche) Ausgabe gespeichert, werden
nur die Teilmonate für die Datenübermittlung bereitgestellt, bei denen Sie den effektiven
Monatsletzten (effektiven Quartalsletzten) im Datum bis erfasst haben.
Gesonderter Abruf für Bereitstellung erforderlich
Anwender, bei denen in den Mandantendaten ein USt-Artenschlüssel auf Abruf erfasst ist
(Schlüssel: C, E, M), müssen einen gesonderten Abruf für die Bereitstellung der UStVA
einreichen, um an der Datenübermittlung zur Finanzverwaltung teilzunehmen.
DATEV-Termine beachten
Bei termingerechter und korrekter Verarbeitung der Buchungsdaten im DATEV-Rechenzentrum
stellen Sie mit der Teilnahme am Übermittlungsverfahren sicher, dass Ihre UStVA bzw. ZM
fristgerecht bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.
Die DATEV-Termine zur Datenübermittlung finden Sie in der DATEV Informations-
Datenbank, Dokumentnummer 1030480.
Hinweis:
Damit DATEV Ihre Anmeldungen termingerecht übermitteln kann, sind die Termine in der
Spalte Letzte berücksichtigte Verarbeitung im Rechenzentrum: UStVA / ZM
(Einreichung bis 15:25 Uhr) einzuhalten. Das Datum der Versendung durch DATEV ist das
Einreichungsdatum beim Finanzamt. Sie finden den Datenfahrplan in der DATEV
Informations-Datenbank, Dokumentnummer 0908200.
Welcher Übermittlungstermin für die Steueranmeldung herangezogen wird ist abhängig davon,
welchen Schlüssel Sie in den Mandantendaten (Abgabetermin der UStVA: mit/ohne
Dauerfristverlängerung) erfasst haben Fach 2, Kap. 3.3.4.
Verarbeitungsordnung und DATEV-Termine beachten
Haben Sie für einen Mandanten gleichzeitig Vorläufe mehrerer Verarbeitungsordnungen, zum
Beispiel monatliche FIBU-Vorläufe und Änderungen der FIBU-Stammdaten und/oder Änderung
individuelle Kontenfunktionen, ins DATEV-Rechenzentrum gesendet, werden Ihre
Buchungsvorläufe auf Grund der Verarbeitungsordnungen und den Verarbeitungszeiten im
Rechenzentrum zum Beispiel einen Verarbeitungslauf später als gesendet verarbeitet.
Zusammengehörige Daten, zum Beispiel FIBU-Kontenfunktionen und Buchungen, werden für
die Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum in einem Verarbeitungslauf zusammengefasst und
bilden beispielsweise die erste Verarbeitungsordnung. Weitere zusammengehörige Daten
werden zur zweiten Verarbeitungsordnung zusammengefasst usw. Pro Verarbeitungslauf im
Rechenzentrum kann nur eine Verarbeitungsordnung verarbeitet werden. Dadurch wird
gewährleistet, dass die Daten im Rechenzentrum in der gleichen, korrekten
Verarbeitungsreihenfolge wie vor Ort bearbeitet werden.
Beispiel: Ihre Sendedaten enthalten zwei Verarbeitungsordnungen. Die Daten müssen
spätestens einen Verarbeitungslauf vor der letzten Einreichung ins DATEV-Rechenzentrum
gesendet werden. Die Daten der ersten Verarbeitungsordnung werden sofort verarbeitet, die
Daten der zweiten Verarbeitungsordnung im nächsten Verarbeitungslauf und damit
fristgerecht.
Hinweis:
Dokument: 0906006 Seite 411 von 608
Damit die UStVA termingerecht übermittelt werden kann, müssen Sie Ihre Daten entsprechend
der Anzahl der Verarbeitungsordnungen rechtzeitig ins Rechenzentrum senden. Bei mehr als
zwei Verarbeitungsordnungen, senden Sie Ihre Vorläufe entsprechend früher.
Verspätete UStVA bei Terminüberschreitung
Reichen Sie nach dem gesetzlichen Abgabetermin erstmals Buchführungsdaten für einen
Voranmeldungszeitraum ein, handelt es sich um eine verspätete Ersteinreichung der UStVA.
Die Umsatzsteuerwerte werden am nächsten Werktag an die Finanzverwaltung übermittelt.
Hinweis:
Verspätete Voranmeldungen werden bis Ende November des Folgejahres übermittelt.
Tipp: Möchten Sie die verspätete Voranmeldung nicht übermitteln, löschen Sie diese in der
Übersicht Datenübermittlung FinanzverwaltungKap. 3.4.
Übermittlung mit Steuerberateradresse
Bei Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und dem Antrag auf
Dauerfristverlängerung USt 1/11, wird aus der Steuerberateradresse automatisch der Titel, der
Name, die Berufsbezeichnung, die Telefonnummer und der Mandantenname weitergegeben.
Damit soll im Falle von Unstimmigkeiten den Finanzämtern eine direkte Kontaktaufnahme mit
dem Steuerberater ermöglicht werden.
Tipp: Wünschen Sie die Unterdrückung der Weitergabe der Steuerberateradresse bei
Datenübermittlung, erfassen Sie in den Mandantendaten, Registerkarte FIBU | Ordner
Umsatzbesteuerung (PC und RZ) in der Erfassungsmaske Konsolidierte UStVA / Druck
Berater-Adressdaten, zum Beispiel mit dem Wert 1 für keine Ausgabe der Berater-
Adressdaten (BAD) Fach 2, Kap. 3.3.1.
Sofortige Datenübermittlung bei Guthaben
Entsteht für einen Voranmeldungszeitraum ein Steuerguthaben (UStVA, Kennzahl 83), können
Sie die UStVA ab einer bestimmten Guthabengrenze sofort am nächsten Werktag, frühestens
jedoch am ersten Werktag des entsprechenden Voranmeldungszeitraumes, übermitteln.
Die Guthabengrenze mit sofortiger Übermittlung der UStVA legen Sie in den
Mandantendaten, Registerkarte FIBU | Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ), im
Dialogfenster Datenübermittlung / Fristverlängerung fest. Sie können die Guthabengrenze
jederzeit ändern.
Dokument: 0906006 Seite 412 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Verrechnungswunsch/Abtretung bei Guthaben
Wollen Sie Überschüsse in der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht sofort geltend machen,
sondern verrechnen oder abtreten lassen, teilen Sie Ihrem zuständigen Finanzamt auf einem
gesonderten Blatt Ihren Verrechnungs-/Abtretungswunsch mit, zum Beispiel mit welcher
Steuerschuld verrechnet bzw. an welche Steuerschuld abgetreten werden soll.
o Erfassen Sie für die Datenübermittlung in den Mandantendaten, Registerkarte FIBU |
Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ), im Dialogfenster Datenübermittlung /
Fristverlängerung, im Feld Verrechnungswunsch/Abtretung bei Guthaben den
Wert 1 (Ja).
Ermittelt das Programm auf Grund der UStVA, Kennzahl 83 einen Überschuss, wird bei
UStVA, Kennzahl 29 der Wert 1 übermittelt und der Verrechnungs-/Abtretungswunsch
wird Ihnen gleichzeitig auf dem Datenübermittlungsprotokoll bestätigt.
Tipp: Wollen Sie den Überschuss in der UStVA für einen bestimmten Abrechnungszeitraum
(Monat bzw. Quartal) nicht verrechnen lassen oder abtreten, können Sie die
Zahlungsmodalitäten mit dem DATEV-Programmbaustein Übersicht Datenübermittlung
Finanzverwaltung temporär ändern Kap. 3.4.1.
Unterdrücken des amtlichen Formulars
Haben Sie Datenübermittlung an die Finanzverwaltung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung,
Dauerfristverlängerung (USt 1/11) bzw. Zusammenfassende Meldung (ZM) erfasst und Ihre
Dokument: 0906006 Seite 413 von 608
Daten werden nicht übermittelt, wenn zum Beispiel eine ungültige Steuernummer vorliegt,
können Sie die automatische Formularausgabe unterdrücken und erfassen in den
Mandantendaten, Registerkarte FIBU | Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ), im
Dialogfenster Datenübermittlung / Fristverlängerung, im Feld Unterdrücken des amtl.
Formulars den Wert 1 (Ja).
Nachbuchungen
Wurde eine UStVA bzw. USt 1/11 für einen Anmeldungszeitraum an die Finanzverwaltung
übermittelt und Sie reichen nachträglich weitere steuerrelevante Buchungen für denselben
Anmeldungszeitraum ein (Nachbuchungen), wird eine berichtigte Anmeldung erstellt. Diese
berichtigte Anmeldung wird automatisch als solche gekennzeichnet (Kennzahl 10 = 1) und am
nächsten Werktag an die Finanzverwaltung übermittelt.
Hinweis:
Berichtigte Anmeldungen für Anmeldezeiträume des Vorjahres werden bis Ende November des
Folgejahres übermittelt.
Tipp: Möchten Sie die berichtigte Anmeldung nicht übermitteln, löschen Sie diese in der
Übersicht Datenübermittlung FinanzverwaltungKap. 3.4.3.
Null-Meldung
Falls Sie UStVA-Datenübermittlung in den Mandantendaten erfasst haben Fach 2, Kap. 3.3.4,
wird Ihre Null-Meldung wie jede andere Umsatzsteuer-Voranmeldung an die Finanzverwaltung
übermittelt. Bei Umsatzsteuerartenschlüsseln mit UStVA auf Abruf (Schlüssel: C, E und M)
müssen Sie einen gesonderten Abruf für die Bereitstellung der Null-Meldung senden.
Datenübermittlungsprotokoll UStVA beachten
Bei jeder Einreichung wird bei Teilnahme des Mandanten an der Datenübermittlung ein
Datenübermittlungsprotokoll UStVA und/oder Werteblatt UStVA rückübertragen bzw. im
DATEV-Rechenzentrum gedruckt. Wird mehrmals eingereicht, enthält das letzte Protokoll den
aktuellen Stand Ihrer Buchhaltung. Dieses Protokoll enthält alle für die Datenübermittlung
bereitgestellten Werte. Die Werte erscheinen auf dem Protokoll in der Reihenfolge, die dem
Aufbau der Originalformulare (UStVA bzw. USt 1/11) entspricht. Zusätzlich wird die
annehmende DV-Stelle und der Monat, in dem die Datenübermittlung stattfindet, angegeben.
Sie können die Ausgabe des Datenübermittlungsprotokolls (DÜ-Protokoll) in den
Mandantendaten im Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ) | Anzahl, unter Anzahl
USt-Auswertungen individuell steuern Fach 2, Kap. 3.3.4. Die Ausgabe des
Datenübermittlungsprotokolls erfolgt generell mit Duplikat.
DÜ-Protokoll rückübertragen
Haben Sie in den Mandantendaten im Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ) |
Datenübermittlung/Fristverlängerung, unter Rückübertragung DÜ-Protokoll den Wert
1 (Rückübertragung) gespeichert, erhalten Sie bei Datenübermittlung das DÜ-Protokoll
rückübertragen Fach 2, Kap. 3.3.2.
DÜ-Protokoll mit aktuellem PC/RZ-Stand
Im Programmteil Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung können Sie sich
jederzeit über den aktuellen Stand der bereitgestellten Übermittlungsdaten informieren Kap.
3.4. Sie können für bereitstehende oder übermittelte Daten ein Datenübermittlungsprotokoll
Dokument: 0906006 Seite 414 von 608
angezeigt bzw. gedruckt erhalten. Es enthält den jeweils aktuellen Stand der bereitstehenden
oder übermittelten Daten (inkl. etwaiger Vor-Ort-Änderungen). Sie verfügen somit über ein
Protokoll, das den tatsächlich übermittelten Stand darstellt.
Der Aufruf erfolgt über die rechte Maustaste und der Auswahl Datenübermittlungsprotokoll:
30-Tage-Frist beachten
Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle innerhalb von 30 Tagen
auf Ihren PC nicht ab, werden sie im DATEV-Rechenzentrum gelöscht, soweit die Speicherfrist
überschritten ist Fach 1, Kap. 4.1.2.
3.4 Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung nutzen
Orientierung:
Mit Hilfe der Komponente Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung zum Beispiel in
DATEV Kanzlei-Rechnungswesen können Sie sich jederzeit über die im DATEV-
Rechenzentrum gespeicherten Übermittlungsdaten
o der UStVA und der konsolidierten UStVA,
o der Sondervorauszahlung USt 1/11 und der konsolidierten Sondervorauszahlung USt
1/11
o sowie der Zusammenfassenden Meldung (ZM)
informieren. Sie sehen, welche Daten zur Übermittlung bereitstehen und welche Daten bereits
an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.
Hinweis:
Dokument: 0906006 Seite 415 von 608
Voraussetzung für die Teilnahme an der Datenübermittlung ist, Sie haben Datenübermittlung
in den Mandantendaten erfasst und die Buchführung an das DATEV-Rechenzentrum zur
Verarbeitung gesendet.
In der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung können Sie die bereitstehenden
Daten bearbeiten und löschen. Zum Beispiel können Sie Termine oder die
Zahlungsmodalitäten ändern. Alle Änderungen werden in der Änderungshistorie
dokumentiert.
Weitere Informationen zur elektronischen Datenübermittlung in den Programmen des
Rechnungswesens finden Sie
o im Wegweiser Elektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung -
Umsetzung in den Programmen des betrieblichen Rechnungswesens
Informations-Datenbank, Dokumentnummer 0908661
o im Dokument Datenübermittlung - Übersicht Datenübermittlung
Finanzverwaltung - Informationen, Änderungen und Steuerungsmöglichkeiten,
Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1034007
o in Fach 9, Kap. 3 Datenübermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen -
Datenübermittlung ohne DATEV-Rechenzentrum mit dem Telemodul DÜ
Rechnungswesen über das Internet über das so genannte ELSTER-Verfahren.
Termine für ZM
Seit 2007 haben Sie die Möglichkeit, sich in der Komponente Datenübermittlung
Finanzverwaltung unter Bereitstehende Daten und Übermittelte Daten über die
Datenübermittlung der Zusammenfassenden Meldung zu informieren. Die Übermittlung
über das DATEV-Rechenzentrum erfolgt zu bestimmten Terminen. Die Termine entnehmen Sie
der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1030480.
Programm aufrufen
So rufen Sie die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung auf
1. Wählen Sie zum Beispiel im DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen über den
Menüpunkt Bestand | Daten holen | Übersicht Datenübermittlung
Finanzverwaltung.
2. Erfassen Sie im Dialogfenster Beraternummer eingeben die Beraternummer und
klicken Sie auf OK.
Eine Liste der Mandanten, für die Daten zur Übermittlung bereitstehen bzw. übermittelt
wurden, wird aus dem DATEV-Rechenzentrum geholt und an Ihren PC übertragen.
Die übertragene Mandantenliste wird im Dialogfenster Ordnungsbegriffe
auswählen angezeigt. Mandanten, die in der DATEV Nutzungskontrolle für die
Bearbeitung gesperrt sind, werden nicht angezeigt.
Dokument: 0906006 Seite 416 von 608
Sie können die Liste nach Beraternummer, nach Mandantennummer oder nach
Mandantenname sortieren.
3. Markieren Sie im Dialogfenster Ordnungsbegriffe auswählen den/die Mandanten, für
die Sie die Übersicht holen möchten. Sie können auch mehrere oder alle Mandanten
auswählen. Um die Übersicht zu holen, klicken Sie auf die Schaltfläche Daten holen.
Es erfolgt eine weitere Anschaltung an das DATEV-Rechenzentrum, bei der die Daten
für die Übersicht ermittelt werden. Diese werden im Register Übersicht
Datenübermittlung Finanzverwaltung angezeigt.
- oder -
Alternativ dazu können Sie die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung
auch beim Bearbeiten eines Mandantenbestandes zum Beispiel im DATEV-Programm
Kanzlei-Rechnungswesen aufrufen. Wählen Sie dazu den Menüpunkt Bestand |
Daten holen | Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung.
In diesem Fall wird gleich die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung
angezeigt. Die Auswahl eines Mandanten entfällt.
Datenübermittlungsprotokoll mit aktuellem Stand anzeigen bzw. drucken
Sie können am PC ein Datenübermittlungsprotokoll anzeigen bzw. drucken. Es enthält den
aktuellen Stand der bereitstehenden oder übermittelten Daten, inkl. etwaiger Vor-Ort-
Dokument: 0906006 Seite 417 von 608
Änderungen. Sie verfügen somit über ein Protokoll, das den tatsächlich übermittelten Stand
darstellt.
Für Abrechnungszeiträume, die ab dem 24.03.2006 im DATEV-Rechenzentrum verarbeitet
wurden, enthält das Datenübermittlungsprotokoll zusätzlich eine Ticketnummer. Sie wird von
DATEV generiert und zusammen mit den übermittelten Daten an die Finanzverwaltung
gesendet. Mit Hilfe der Ticketnummer können die von DATEV an die Finanzverwaltung
übermittelten Daten leichter nachverfolgt werden.
Der Aufruf erfolgt über die rechte Maustaste und Auswahl Datenübermittlungsprotokoll:
Bereitstehende und bereits übermittelte Daten anzeigen
Die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung enthält zwei Registerkarten:
Bereitstehende Daten und Übermittelte Daten. Bis zum Übermittlungstermin werden die
zur Übermittlung bereitgestellten Datensätze im Register Bereitstehende Daten angezeigt.
Danach können Sie die Datensätze im Register Übermittelte Daten einsehen.
Bereitstehende Daten einsehen
In der Registerkarte Bereitstehende Daten werden für den/die ausgewählten Mandanten die
Umsatzsteuerwerte angezeigt, die zur Übermittlung an die Finanzverwaltung bereitstehen.
Pro Anmeldezeitraum finden Sie hier Informationen zur Übermittlung, wie zum Beispiel den
Übermittlungstermin und den Betrag. Zu jedem Datenübermittlungssatz wird der
Verarbeitungsstand im DATEV-Rechenzentrum angezeigt. Daten, die wegen doppelt
vorhandener Steuernummer nicht übermittelt werden können, sind entsprechend (rot)
gekennzeichnet.
Dokument: 0906006 Seite 418 von 608
In der Registerkarte Bereitstehende Daten können Sie die Datenübermittlungssätze
bearbeiten. Informationen hierzu finden Sie im Kap. 3.4.1. Änderungen können Sie über die
Änderungshistorie nachverfolgen. Die Vorgehensweise dazu ist im Kap. 3.4.2 beschrieben.
Übermittelte Daten einsehen
In der Registerkarte Übermittelte Daten sehen Sie die bereits an die Finanzverwaltung
übertragenen Daten. Eine Bearbeitung der Daten ist nicht mehr möglich. Änderungen können
auch hier angezeigt werden. Hinweise dazu finden Sie im Kap. 3.4.2.
Auswahl eines anderen Ordnungsbegriffs
So wechseln Sie zu einer anderen Berater- bzw. Mandantennummer
Haben Sie die Übersicht bei geschlossenem Mandantenbestand zum Beispiel in DATEV
Kanzlei-Rechnungswesen aufgerufen, können Sie über die Schaltfläche Neue
Auswahl die Daten für eine andere Beraternummer anfordern.
- oder -
Dokument: 0906006 Seite 419 von 608
Haben Sie die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung zum Beispiel in
DATEV Kanzlei-Rechnungswesen bei geöffnetem Mandantenbestand aufgerufen,
schließen Sie zunächst die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung und
den geöffneten Mandantenbestand und wählen anschließend den Menüpunkt Bestand |
Daten holen | Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung.
Drucken und Kopieren
Sie können den Inhalt einer Registerkarte der Übersicht Datenübermittlung
Finanzverwaltung und die Änderungshistorie im Format DIN A4 quer drucken bzw. in die
Zwischenablage kopieren und anschließend, zum Beispiel in Word, weiterbearbeiten.
So drucken bzw. kopieren Sie den Inhalt einer Registerkarte bzw. die
Änderungshistorie
Um den Inhalt einer Registerkarte bzw. die Änderungshistorie zu drucken, klicken Sie
auf die Schaltfläche Drucken.
- oder -
Um die Inhalte zu kopieren, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und
wählen Sie Kopieren. Bestimmen Sie nun, was kopiert werden soll. Es können alle
Datensätze, der aktuelle Satz oder der sichtbare Bereich in die Zwischenablage kopiert
werden:
Dokument: 0906006 Seite 420 von 608
3.4.1 Bearbeiten der zur Übermittlung bereitstehenden Daten
In der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung, Registerkarte Bereitstehende
Daten können Sie die zur Übermittlung bereitstehenden Datensätze bearbeiten. Ihre
Änderungen werden im DATEV-Rechenzentrum gespeichert.
So bearbeiten Sie die bereitstehenden Daten
1. Um bereitstehende Daten zu bearbeiten, markieren Sie in der Registerkarte
Bereitstehende Daten den entsprechenden Datensatz.
2. Öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen Sie Bearbeiten.
Sie erhalten das Dialogfenster Bearbeiten von... und können die gewünschten
Änderungen durchführen.
Dokument: 0906006 Seite 421 von 608
3. Um die Änderungen im DATEV-Rechenzentrum zu speichern und das Fenster zu
schließen, klicken Sie auf OK.
Hinweis:
Sind im DATEV-Rechenzentrum aktuellere Daten vorhanden, beispielsweise auf Grund einer
Verarbeitung, erhalten Sie eine entsprechende Meldung. Sie können Ihre Daten anschließend
aktualisieren Kap. 3.4.4. Die von Ihnen erfassten Änderungen werden nicht durchgeführt. Sie
müssen die Änderungen erneut vornehmen.
Datenübermittlungstermin ändern oder löschen
So ändern Sie den Datenübermittlungstermin
1. Um den Datenübermittlungstermin zu ändern (zum Beispiel bei einem Guthaben),
aktivieren Sie den Schaltknopf vor dem Eingabefeld DÜ-Termin.
2. Erfassen Sie den gewünschten Termin oder klicken Sie auf das Pfeilsymbol neben dem
Eingabefeld.
Sie erhalten einen Kalender, in dem die für die Datenübermittlung gültigen Termine
fett hervorgehoben sind:
Dokument: 0906006 Seite 422 von 608
3. Wählen Sie aus dem Kalender das gewünschte Datum. Der frühestmögliche
Übermittlungstermin ist der 1. Werktag des entsprechenden Voranmeldungszeitraums.
So löschen Sie den Datenübermittlungstermin
Um einen Übermittlungstermin zu löschen, aktivieren Sie den Schaltknopf OHNE DÜ-
Termin oder entfernen Sie das Datum aus dem Eingabefeld.
- oder -
Alternativ können Sie DÜ-Termin löschen direkt aus dem Kontextmenü (rechte
Maustaste) aufrufen. Nach einer Sicherheitsabfrage wird der DÜ-Termin im DATEV-
Rechenzentrum gelöscht.
Dokument: 0906006 Seite 423 von 608
In beiden Fällen wird nur der Übermittlungstermin gelöscht. Die Umsatzsteuerdaten
stehen im DATEV-Rechenzentrum weiterhin zur Übermittlung bereit. Durch Eingabe
eines neuen Übermittlungstermins werden die Daten zum gewählten Termin
übermittelt.
Hinweis:
Möchten Sie den Datenübermittlungstermin einer berichtigten oder verspäteten Anmeldung
ändern oder löschen, muss dies unverzüglich nach der Verarbeitung im DATEV-
Rechenzentrum erfolgen. Die Übermittlung erfolgt sonst am Morgen des der Verarbeitung
folgenden Werktags. Die Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum finden Sie im
Datenfahrplan in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 0908200.
Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10) ändern
Sie können das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10 der Umsatzsteuer-Voranmeldung und
USt 1/11) aufheben oder setzen, sofern es nicht automatisch im DATEV-Rechenzentrum
gesetzt wurde: Das Berichtigungskennzeichen wird im Rechenzentrum gesetzt, wenn bereits
eine Anmeldung übermittelt wurde und steuerlich relevante Nachbuchungen erfolgt sind.
Um das Berichtigungskennzeichen zu setzen oder aufzuheben, aktivieren bzw.
deaktivieren Sie das Kontrollkästchen berichtigte Anmeldung (Kz. 10).
Zahlungsmodalitäten ändern
Sie können über die Kontrollkästchen zur Zahlungsmodalität erfassen, ob Sie ein
Steuerguthaben verrechnen lassen oder abtreten möchten. Zusätzlich müssen Sie den
Verrechnungs- oder Abtretungswunsch dem zuständigen Finanzamt auf einem gesonderten
Blatt (formloses Schreiben oder auf dem beim Finanzamt erhältlichen Vordruck
Dokument: 0906006 Seite 424 von 608
Verrechnungsantrag) mitteilen. Das Schreiben sollte zeitnah zum Übermittlungstermin beim
Finanzamt eingehen.
Bei einer Zahllast können Sie die Einzugsermächtigung widerrufen.
Aktivieren bzw. deaktivieren Sie die Kontrollkästchen zur Zahlungsmodalität
entsprechend.
Die Änderungen der Zahlungsmodalitäten gelten nur für diese eine Übermittlung, die
Erfassung in den Mandantendaten wird dadurch nicht verändert.
Belege werden gesondert eingereicht
Wenn Datenübermittlung vorliegt und Sie reichen Belege bei Ihrem Finanzamt ein (Verträge,
Rechnungen, Erläuterungen auf gesonderten Anlagen usw.), können Sie dies für
Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Kontrollkästchen Belege kennzeichnen.
Um das Belegkennzeichen zu setzen oder aufzuheben, aktivieren bzw. deaktivieren
Sie das Kontrollkästchen Belege werden gesondert eingereicht (Kz. 22).
3.4.2 Änderungen im DATEV-Rechenzentrum oder am PC anzeigen
In der Änderungshistorie sehen Sie alle Änderungen, die für den ausgewählten
Anmeldungszeitraum durchgeführt wurden. Alle im DATEV-Rechenzentrum oder am PC
durchgeführten Aktionen werden, beginnend mit der ersten Bereitstellung im Rechenzentrum,
in chronologischer Reihenfolge angezeigt. Die aktuellste Änderung wird an oberster Stelle
angezeigt.
1. Um das Dialogfenster Änderungshistorie aufzurufen, markieren Sie in der
Registerkarte Bereitstehende Daten bzw. Übermittelte Daten den Datensatz, für
den Sie die Änderungen anzeigen möchten.
2. Öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen Sie den Menüpunkt
Änderungen anzeigen.
Die Umsatzsteuerdaten zur Datenübermittlung werden im DATEV-Rechenzentrum
ermittelt und Sie erhalten eine Änderungshistorie mit allen im Rechenzentrum oder
Dokument: 0906006 Seite 425 von 608
am PC durchgeführten Aktionen angezeigt, mit der aktuellsten Änderung an oberster
Stelle:
Anhand der Änderungskennung können Sie nachvollziehen, ob die Änderung durch
Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum (RZ-Verarbeitung) oder manuell vor Ort
ausgelöst wurde. Die Änderungen sind farblich hervorgehoben.
Wenn Sie in der Änderungshistorie weiter nach rechts scrollen, erhalten Sie in der
Spalte Bemerkung spezielle Informationen, zum Beispiel über den Fortschritt der
Datenübermittlung an das Finanzamt.
3.4.3 Im DATEV-Rechenzentrum bereitstehende Daten löschen
So löschen Sie die im Rechenzentrum zur Datenübermittlung bereitstehenden Daten
1. Markieren Sie hierzu in der Registerkarte Bereitstehende Daten den gewünschten
Anmeldungszeitraum.
2. Öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen Sie Löschen.
Dokument: 0906006 Seite 426 von 608
Nach einer Sicherheitsabfrage wird der Datensatz im DATEV-Rechenzentrum gelöscht:
Die Umsatzsteuerdaten stehen zur Übermittlung nicht mehr zur Verfügung.
Die im DATEV-Rechenzentrum gelöschten Datensätze können über die
Änderungshistorie nicht angezeigt werden. Die Löschung kann nicht rückgängig
gemacht werden.
Sie können die Bereitstellung für den Anmeldungszeitraum jederzeit durch einen Abruf
einer UStVA für den entsprechenden Anmeldungszeitraum oder durch einen Vorlauf
(Datum bis = Monats- bzw. Quartalsletzter) mit einer umsatzsteuerrelevanten
Nachbuchung erneut auslösen.
Hinweis:
Möchten Sie den Datensatz einer berichtigten oder verspäteten Anmeldung löschen, damit
keine Übermittlung ans Finanzamt stattfindet, muss die Löschung unverzüglich nach der
Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum erfolgen. Die Übermittlung erfolgt sonst am Morgen
des der Verarbeitung folgenden Werktags. Die Verarbeitungszeiten im Rechenzentrum finden
Sie im Datenfahrplan in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer
0908200.
Dokument: 0906006 Seite 427 von 608
3.4.4 Aktualisieren der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung
Haben Sie die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung aufgerufen, kurz bevor
eine Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum läuft oder hat zwischenzeitlich eine Übermittlung
an das Finanzamt stattgefunden, sind die am PC angezeigten Daten evtl. nicht mehr aktuell.
Um der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung zu aktualisieren, klicken
Sie auf die Schaltfläche Aktualisieren.
Es erfolgt eine erneute Anschaltung ans DATEV-Rechenzentrum, bei der die aktuellen
Daten übertragen werden.
4 Antrag auf Dauerfristverlängerung USt 1/11
4.1 Dauerfristverlängerung nutzen
Grundlage § 18 UStG
Zur Vermeidung von Härten kann die Frist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und
Vorauszahlung auf Antrag um einen Monat verlängert werden (§ 18 Abs. 6 UStG). Sie können
per Rechnungswesen-Abruf das amtlich vorgeschriebene Formular USt 1 H zur
Datenübermittlung an die Finanzverwaltung bereitstellen Kap. 4.2.
Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 Euro, ist der
Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Das Programm errechnet die Sondervorauszahlung
und füllt das USt 1/11-Formular entsprechend aus. Beträgt die Steuer für das vorangegangene
Kalenderjahr kleiner/gleich 7.500 Euro, ist das Kalendervierteljahr Voranmeldungszeitraum
(§ 18 Abs. 2 Satz 1 UStG) und Sie müssen keine Sondervorauszahlung leisten (§ 47 Abs. 1
UStDV). Beim Rechnungswesen-Abruf erhalten Sie den Antrag auf Dauerfristverlängerung
bereitgestellt bzw. gedruckt. Im Teil II des Formulars Berechnung und Anmeldung der
Sondervorauszahlung... werden die betreffenden Zeilen mit Sternchen (*) ausgefüllt. Prüfen
Sie, welchen USt-Artenschlüssel Sie in den Mandantendaten gespeichert haben und stellen
Sie, falls notwendig, auf Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich um (USt-Artenschlüssel =
K bzw. L).
USt 1/11 mit Berechnung für Neugründer
Dokument: 0906006 Seite 428 von 608
Für Neugründer ist nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG im laufenden und im folgenden Kalenderjahr
der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat. Liegt Dauerfristverlängerung vor, muss der
Neugründer auch dann eine Sondervorauszahlung leisten, wenn die Summe des
Vorauszahlungs-Solls des Vorjahres kleiner/gleich 7.500 Euro ist.
Sondervorauszahlung hochrechnen
Wenn der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des
vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt hat, wird die Summe der
Umsatzsteuervorauszahlungen in eine Jahressumme umgerechnet. Angefangene
Kalendermonate werden als volle Kalendermonate behandelt. Gesetzliche Grundlage ist § 47
Abs. 2 UStDV.
Formel für die USt 1/11-Hochrechnung
Bei der Hochrechnung wird die Vorjahressteuer durch die Monate der unternehmerischen
Tätigkeit geteilt und dann mit 12 multipliziert.
Beispiel: Die Jahressteuer für 2008 beträgt 4.000,- Euro. In den Mandantendaten FIBU |
Basisprogrammdaten wurde der Wirtschaftsjahresbeginn = 0107 und das
Wirtschaftsjahresende nicht erfasst Fach 2, Kap. 3.2. Die Mandantendaten für das Vorjahr
(zum Beispiel 2007) sind nicht erfasst:
4.000 Euro (Jahressteuer) x 12 Monate
6 Monate (Juli bis Dezember 2008)
Die hochgerechnete Vorjahressteuer beträgt 8.000 Euro. Sie ist Basis für die Ermittlung der
Sondervorauszahlung USt 1/11 zum Beispiel für 2009.
USt 1/11 bei konsolidierter UStVA hochrechnen
Als Anwender der konsolidierten UStVA Kap. 5 können Sie auch die konsolidierte
Sondervorauszahlung abrufen Kap. 6. Das USt 1/11 bei konsolidierter UStVA kann auch dann
hochgerechnet werden, wenn bei einer Betriebsgründung die unternehmerische Tätigkeit nur in
einem Teil des Vorangegangenen Kalenderjahres (Rumpfwirtschaftsjahr) ausgeübt wurde Kap.
6.3.
Unterjährige Anrechnung USt 1/11 in UStVA, Kennzahl 39
Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird standardmäßig in der UStVA für
Dezember bzw. für das 4. Quartal berücksichtigt. In den Mandantendaten können Sie
steuern, in welchem abweichenden Monat oder Quartal die Anrechnung erfolgen soll, Fach 2,
Kap. 3.3.1.
Dokument: 0906006 Seite 429 von 608
Dokument: 0906006 Seite 430 von 608
Dokument: 0906006 Seite 431 von 608
4.2 USt 1/11 bereitstellen bzw. abrufen
Orientierung:
Gemeldete Umsatzsteuerwerte für Berechnung gültig
Für das Vorauszahlungssoll können nur die Umsatzsteuerwerte berücksichtigt werden, für die
Sie eine UStVA über Datenübermittlung Kap. 3 bzw. über das amtliche Formular
Umsatzsteuer-Voranmeldung Kap. 2 erstellt haben. Bei berichtigten Voranmeldungen werden
die berichtigten Umsatzsteuerwerte für die Berechnung der Sondervorauszahlung
herangezogen.
Der Abruf der Sondervorauszahlung ist bei abweichendem Wirtschaftsjahr möglich.
Achtung:
Ausgabe USt 1 H im DATEV-Rechenzentrum bis Ende November möglich!
Sie können von DATEV bis Ende November eines Kalenderjahres das aktuelle USt 1/11
abrufen. Rechnungswesen-Abrufe nach diesem Termin lehnt das Programm ab!
USt 1/11 bei Datenübermittlung abrufen
Falls Sie Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in den Mandantendaten erfasst haben,
Kap. 3, werden die Daten für das USt 1/11 an das zuständige Finanzamt übermittelt. Sie
erhalten zur Bestätigung ein Bereitstellungsprotokoll (DÜ-Protokoll). Sie erhalten es
rückübertragen, wenn Sie in den Mandantendaten Rückübertragung erfasst haben, Fach 2,
Kap. 3.3.2.
Hinweis:
Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle innerhalb von 30 Tagen
auf Ihren PC nicht ab, werden sie im DATEV-Rechenzentrum gelöscht, soweit die Speicherfrist
überschritten ist Fach 1, Kap. 4.1.2.
USt 1/11 bereitstellen bzw. abrufen
So rufen Sie das USt 1/11 für 2009 ab
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.
Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,
Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.
3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.
Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.
4. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht auf den Ordner Umsatzsteuer und darin auf
die Umsatzsteuer 1/11.
Das Abruffenster der Umsatzsteuer 1/11 wird geöffnet und ist vom Programm
automatisch im Feld Jahr mit dem Kalenderjahr der Errechnung des USt 1/11
vorbelegt: Im Kalenderjahr 2009 ist es das Jahr 2008. Das gilt auch dann, wenn Sie
ein abweichendes Wirtschaftsjahr erfasst haben. Die Anzahl ist mit 3fach vorbelegt.
Dokument: 0906006 Seite 432 von 608
5. Um ein Umsatzsteuer 1/11 zum Beispiel auf Papier bzw. per Datenübermittlung zu
erhalten, erfassen Sie im Abruffenster im Feld Ausgabemedium den Schlüssel 200.
Sie erhalten das Umsatzsteuer 1/11 in Papierform 3fach im DATEV-Rechenzentrum
gedruckt bzw. zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie Datenübermittlung an die
Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.
Gleichzeitig erhalten Sie zur Bestätigung ein Bereitstellungsprotokoll (DÜ-Protokoll).
Sind die Schlüsselungen im Abruffenster für die Berechnung eines USt 1/11 im DATEV-
Rechenzentrum gültig verarbeitet, errechnet Ihnen das Programm automatisch den
Betrag der Sondervorauszahlung aus dem Vorauszahlungssoll des Kalenderjahres 2008
- Kennzahl 83 UStVA - einschließlich der im Dezember 2008 angerechneten
Sondervorauszahlung 1/11 (des Vorjahres) - Kennzahl 39 UStVA.
- oder -
Soll das Umsatzsteuer 1/11 abweichend davon bereitgestellt bzw. ausgegeben werden,
erfassen Sie die Felder im Abruffenster entsprechend.
Beim Rechnungswesen-Abruf mit Schlüssel 100 mit Berechnung für Neugründer
erhalten Sie das USt 1/11 zur Datenübermittlung bereitgestellt bzw. im DATEV-
Rechenzentrum automatisch 3fach gedruckt, ein Original und zwei Duplikate, wenn die
Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungswerte des Vorjahres kleiner/gleich 7.500
Euro betragen hat.
Dokument: 0906006 Seite 433 von 608
In allen anderen Fällen erfassen Sie den Rechnungswesen-Abruf mit Schlüssel 200 und
erhalten das USt 1/11 zur Datenübermittlung bereitgestellt bzw. im DATEV-
Rechenzentrum 3fach gedruckt, ein Original und zwei Duplikate.
Haben Sie das USt 1/11 mit Schlüssel 200 angefordert und Ihre Vorauszahlungswerte
betragen 7.500 Euro oder liegen darunter, erhalten Sie den Antrag auf
Dauerfristverlängerung stets ohne Berechnung der Sondervorauszahlung. Für diese
Mandanten, die gleichzeitig an der Datenübermittlung teilnehmen und im Vorjahr in den
Mandantendaten (unter Stammdaten | Mandantendaten | FIBU, Ordner
Umsatzbesteuerung (PC und RZ), Dialogfenster
Datenübermittlung/Fristverlängerung) Fristverlängerung gespeichert haben,
werden keine Daten für die Datenübermittlung bereitgestellt. Sie erhalten nur ein
Protokoll.
Haben Sie das USt 1/11 mit Schlüssel 500 angefordert, erhalten Sie ein USt 1/11 mit
dem Betrag 0 Euro (Umsatzsteuer 1/11-Null-Meldung) zur Datenübermittlung
bereitgestellt bzw. im DATEV-Rechenzentrum gedruckt. Errechnet das Programm einen
davon abweichenden Betrag, wird der Antrag auf Dauerfristverlängerung auch mit
diesem Betrag zur Datenübermittlung bereitgestellt bzw. im DATEV-Rechenzentrum
gedruckt.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
USt 1/11-Null-Meldung bereitstellen, Schlüssel 500
Fordert Ihr zuständiges Finanzamt trotz bereits genehmigter Dauerfristverlängerung vom
Vorjahr einen erneuten Antrag auf Dauerfristverlängerung an (Null-Meldung) oder ist in einer
ersten RZ-Verarbeitung ein USt 1/11 mit Zahllast errechnet und an die Finanzverwaltung
übermittelt worden und im Anschluss an Nachbuchungen stellen Sie fest, dass das erneute USt
1/11 eine Null-Meldung ist, werden Sie die USt 1/11-Null-Meldung zur Datenübermittlung
bereitstellen, um zum Beispiel die geleistete Zahlung vom Finanzamt wieder zurückzuerhalten.
Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10) erfassen
Wird die Bereitstellung zur Datenübermittlung eines USt 1/11 zum Beispiel nach Einreichung
umsatzsteuerlicher Buchungen für das Vorjahr abgerufen und Sie haben zuvor, zum Beispiel
per ELSTERKap. 3 ein USt 1/11 bereits übermittelt, wird für den betreffenden Zeitraum im
DATEV-Rechenzentrum kein berichtigtes USt 1/11 bereitgestellt/ausgegeben und Sie müssen
in der gleichen Verarbeitung das Berichtigungskennzeichen setzen.
Tipp: Sie können das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10 der UStVA und USt 1/11)
jederzeit mit der Komponente Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung aufheben
oder setzen Kap. 3.4.
Bei abweichendem Wirtschaftsjahr abrufen
Der Rechnungswesen-Abruf ist stets mit dem Kalenderjahr der Errechnung des USt 1/11 zu
kombinieren. Für die Errechnung der Vorauszahlung, zum Beispiel für 2009, sind die USt-
Werte 2008 entscheidend.
Dokument: 0906006 Seite 434 von 608
Beispiel: Beginnt das abweichende Wirtschaftsjahr am 01.05.2008 und endet am 30.04.2009,
ist das Feld Jahr vom Programm automatisch mit dem Kalenderjahr der Errechnung des USt
1/11 vorbelegt: mit dem Jahr 2008 und es werden alle Monate des Kalenderjahres 2008 zur
Errechnung des USt 1/11 herangezogen, unabhängig davon, mit welchem Monat das
abweichende Wirtschaftsjahr in 2008 beginnt.
Automatischer Ausweis in der Dezember-UStVA, Kennzahl 39
Wenn der Betrag der Sondervorauszahlung bei der Dezember-UStVA automatisch bei Kennzahl
39 ausgewiesen werden soll, buchen Sie den per Rechnungswesen-Abruf errechneten Betrag
auf das folgende Konto, zum Beispiel SKR 03:
o F 1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlung 1/11
Auch bei den übrigen DATEV-Kontenrahmen sind es jeweils eigene Konten mit der allgemeinen
Funktion 26000.
Achtung:
Dezember UStVA wird falsch!
Achten Sie darauf, dass Sie das Konto Umsatzsteuer-Vorauszahlung auf keinen Fall
anderweitig verwenden, sonst wird Ihre UStVA für Dezember bei Kennzahl 39 falsch!
Für den Ausweis in der UStVA werden nur die Jahresverkehrszahlen berücksichtigt.
Eröffnungsbilanzwerte und über Konto 9090 vorgetragene Summen werden für die Kennzahl
39 UStVA nicht herangezogen. Wird auf dem Konto mit der allgemeinen Funktion F 26000
(zum Beispiel Konto 1781 bei SKR 03) ein Haben-Saldo der Jahresverkehrszahlen (JVZ)
festgestellt, wird die Kennzahl 39 mit dem Wert 0,00 ausgewiesen. Im Verarbeitungsprotokoll
Umsatzsteuerwerte erhalten Sie den Hinweis:
Konto für Sondervorauszahlung enthält negativen Wert. Bitte Konto berichtigen.
Haben Sie Euro-Beträge mit Cent gebucht, werden die Cent abgeschnitten, denn die
Sondervorauszahlung müssen Sie als vollen Euro-Betrag abführen. Sie erhalten dann die
Meldung:
Für Kz. 39 wurde nur voller Betrag herangezogen. Bitte Wert prüfen.
Korrektur
Ist der Wert falsch, korrigieren Sie das Konto für die Sondervorauszahlung und rufen per
Rechnungswesen-Abruf eine berichtigte UStVA ab Kap. 2.2.
Hinweis:
Bei Datenübermittlung der UStVA an die Finanzverwaltung wird die Kennzahl 39 auf dem
Datenübermittlungsprotokoll erläutert.
Unterjährige Anrechnung USt 1/11 in UStVA, Kennzahl 39
Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird standardmäßig in der UStVA für
Dezember bzw. für das 4. Quartal berücksichtigt. In den Mandantendaten können Sie
steuern, in welchem abweichenden Monat oder Quartal die Anrechnung erfolgen soll, Fach 2,
Kap. 3.3.1.
Kennzahlen 22, 26 und 29 ausweisen
Das generell erteilte Lastschriftverfahren kann in allen Bundesländern über UStVA- bzw. USt
1/11, Kennzahl 26 ausgesetzt werden. Sie können den Ausweis der Kennzahl 26 in der UStVA
bzw. USt 1/11 händisch in das Formular eintragen oder bei Datenübermittlung die
Dokument: 0906006 Seite 435 von 608
Zahlungsmodalitäten der bereitgestellten Daten über den Programmbaustein Übersicht
Datenübermittlung Finanzverwaltung ändern. Den Programmbaustein rufen Sie über einen
zusätzlichen Menüpunkt zum Beispiel in den DATEV-Programmen Kanzlei-Rechnungswesen
bzw. Rechnungswesen auf Kap. 3.4 Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung nutzen.
4.3 Manuelles USt 1/11 bereitstellen
Orientierung:
Manuelles USt 1/11 nutzen
Um die Datenübermittlung des USt 1/11 bei fehlenden Buchungsdaten im Vorjahr, zum
Beispiel bei Neugründern oder in anderen Ausnahmefällen abweichend von den zu Grunde
liegenden Buchungsdaten zu ermöglichen, können Sie ein manuell ermitteltes USt 1/11 für die
Datenübermittlung im DATEV-Rechenzentrum bereitstellen. Die Sondervorauszahlung muss
anhand der zu erwartenden Vorauszahlungen des laufenden Kalenderjahres geschätzt werden.
Voraussetzung: Für das Abrufjahr der Sondervorauszahlung muss ein Bestand im DATEV-
Rechenzentrum gespeichert sein, mit dem Einverständnis zur Datenübermittlung, der
Finanzamtsnummer und der Steuernummer, ein Buchungs-Bestand ist nicht notwendig.
Hinweis:
Das Abrufjahr, zum Beispiel 2009, ist gleichzeitig das USt 1/11-Jahr, zum Beispiel 2009. Bei
einem konsolidierten USt 1/11 findet die Datenübermittlung statt, wenn das manuelle USt 1/11
vom Empfänger erfasst und bereitgestellt wird.
Sondervorauszahlung schätzen
Die Sondervorauszahlung muss anhand der zu erwartenden Vorauszahlungen des laufenden
Kalenderjahres geschätzt werden.
Tipp: Haben Sie die zur Datenübermittlung bereitgestellten Werte des USt 1/11 gelöscht, ist
eine erneute Bereitstellung jederzeit, zum Beispiel in der gleichen Einreichung, möglich.
... mit Kanzlei-Rechnungswesen erfassen
Die hier erfassten Abrufdaten haben keine Wirkung auf den Datenbestand am PC.
So erfassen Sie das manuelle USt 1/11 in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
Voraussetzung: Für das entsprechende Abrufjahr der Sondervorauszahlung sind in
den Mandantendaten das Einverständnis zur Datenübermittlung, die
Finanzamtsnummer und die Steuernummer erfasst und im DATEV-Rechenzentrum
gespeichert.
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.
Sie erhalten das Register Rechnungswesen-Abrufe.
3. Klicken Sie auf die Registerkarte Einzelabrufe und anschließend auf die Schaltfläche
Neu.
Dokument: 0906006 Seite 436 von 608
Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.
4. Öffnen Sie in der Strukturansicht die Auswertung Umsatzsteuer durch Doppelklicken
auf den Ordner.
5. Doppelklicken Sie auf die gewünschte Auswertung, zum Beispiel Manuelles USt 1/11
und geben Sie in der Erfassungsmaske, zum Beispiel im Feld Sondervorauszahlung
(Kz. 38), den ganzzahligen Betrag, zum Beispiel 1700 Euro, für die
Sondervorauszahlung ein.
6. Wenn Sie die Daten für das Manuelle USt 1/11 erfasst haben, klicken Sie auf die
Schaltfläche Bereitstellen.
Das Manuelle USt 1/11 wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.
Der erfasste Betrag von 1.700 Euro wird als USt 1/11-Betrag an die Finanzverwaltung
übermittelt (ohne weitere Berechnung und auch ohne Hochrechnung bei abweichendem
bzw. Rumpfwirtschaftsjahr), wenn das Einverständnis zur Datenübermittlung
gespeichert ist. Eine Papierausgabe und die Ausgabe von Zahlungsträgern ist nicht
möglich.
Ist in den Mandantendaten Datenübermittlung nicht gespeichert, wird der Vorlauf
abgelehnt und Sie erhalten ein Fehlerprotokoll.
- oder -
Dokument: 0906006 Seite 437 von 608
Um das Manuelle USt 1/11 aus dem Einzelpaket-Abruf zu löschen, klicken Sie in der
Strukturansicht auf den Haken vor die entsprechende Auswertung.
Sie erhalten eine Sicherheitsabfrage, ob das Manuelle USt 1/11 gelöscht werden soll.
Nach Bestätigung wird die Bereitstellung für das Manuelle USt 1/11 rückgängig
gemacht.
5 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung anfordern
5.1 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung nutzen
Werte zusammenfassen
Eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) stellt die Zusammenfassung von
Umsatzsteuerwerten eines ausgewählten Mandantenkreises dar, zum Beispiel:
o Filial- und Zweigbetriebe oder
o Unternehmen, die aus Betriebsaufspaltung hervorgegangen sind.
Diese Konsolidierung der Umsatzsteuerwerte im DATEV-Programm Finanzbuchführung im
DATEV-Rechenzentrum ist sowohl innerhalb der Mandanten eines Beraters, wie auch in
Verbindung mit einer anderen Beraternummer möglich.
Konsolidierung mit anderen Beraternummern
Nehmen Mandanten mit unterschiedlichen Beraternummern an der Konsolidierung teil,
empfehlen wir Ihnen, den Abruf Ihrer konsolidierten Auswertungen einen Verarbeitungstermin
nach der letzten Einreichung von Daten durchzuführen.
Konsolidierung einrichten
Die Konsolidierungs-Stammdaten können nur vom Hauptberater eingerichtet werden. Ihre
weiteren Beraternummern, zum Beispiel Ihre berufliche Zweigniederlassung oder
Beratungsstelle, sind dem gleichzustellen.
Abweichende Zustelladresse
Ist der Empfänger der konsolidierten Umsatzsteuerwerte eine weitere Beraternummer mit
eigener Zustelladresse, müssen die Konsolidierungs-Stammdaten vom Hauptberater
eingereicht werden.
Teilen sich die umsatzsteuerlich zusammenfassenden Unternehmen auf verschiedene
Mitglieder/Berater auf, ist die Konsolidierung nur mit entsprechender Abstimmung der Berater
untereinander möglich.
Abweichendes Wirtschaftsjahr
Wünschen Sie Mandanten in die Konsolidierung der Umsatzsteuerwerte einzubeziehen, die ein
abweichendes Wirtschaftsjahr hinterlegt haben,
o erfassen Sie in den Mandantendaten das Konsolidierungskennzeichen unter dem
Jahr, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr beginnt Fach 2, Kap. 3.3.3.
Dokument: 0906006 Seite 438 von 608
Sie stellen dabei fest, dass der Konsolidierungszeitraum zwischen den zu
konsolidierenden Mandanten mit abweichendem Wirtschaftsjahr und denen mit
Normalwirtschaftsjahr in jeweils einem unterschiedlichen Jahr der Mandantendaten
angelegt ist.
Beispiel:
o Abgebender Mandant 1: Normalwirtschaftsjahr vom 1. 1. - 31. 12. 2009
o Abgebender Mandant 2: Abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1. 5. 2008 - 30. 4. 2009
Bei Mandant 2 wird das Konsolidierungskennzeichen in den Mandantendaten mit dem
Jahr 2008 erfasst. Das gilt auch für die konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die im
Zeitraum Januar bis April 2009 abgerufen werden sollen. Erst nach der Jahresübernahme der
Mandantendaten des Mandanten 2 in das Buchungsjahr 2009/2010, können die Monate Mai
bis Dezember 2009 erstellt werden.
Hinweis:
Weitere Informationen, die Sie bei unterschiedlichen Wirtschaftsjahren innerhalb eines
Konsolidierungskreises beachten müssen, entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm, Index-
Stichwort: Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Datenübermittlung nutzen
Auch Anwender der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der konsolidierten
Sondervorauszahlung USt 1/11 nehmen an der Datenübermittlung teil Kap. 3. Bei
Datenübermittlung muss der Empfänger neben der Datenübermittlung auch das
Konsolidierungskennzeichen unter seiner Mandantennummer erfassen, auch wenn er nicht
gleichzeitig Abgebender im Konsolidierungskreis ist Kap. 5.3.
Prüfprotokolle beachten
Sie erhalten folgende Prüfprotokolle bei der Einrichtung der konsolidierten Umsatzsteuer-
Voranmeldung
o pro Abgebenden:
Eingabe Konsolidierungskennzeichen in den Mandantendaten FIBU, Kap. 5.2
o für Empfänger:
Eingabe Konsolidierungs-Stammdaten, in Stammdaten | Konsolidierungskreis,
Kap. 5.3
Das Prüfprotokoll über den geschlossenen Konsolidierungskreis (Prüfprotokoll zur
Konsolidierung) wird automatisch in der folgenden Verarbeitung erstellt.
o über einen Rechnungswesen-Abruf durch Empfänger
Durch einen Rechnungswesen-Abruf der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung
enthält das Prüfprotokoll der Konsolidierung Hinweise zum Beispiel auf:
o den Voranmeldungszeitraum: Monat, Quartal und Jahr
o die Berater-/Mandantennummern der Abgebenden
o die Basiswährung
o das höchste Datum bis pro Abgebenden
o die Finanzamtsnummer und Steuernummer zur konsolidierten Voranmeldung
o die Werte der Voranmeldung
Dokument: 0906006 Seite 439 von 608
Hinweis:
Der Umsatzsteuerarten-Schlüssel sollte in den Mandantendaten bei allen abgebenden
Mandanten gleich sein.
Tipp: Sie erhalten Ihre Stammdaten-Protokolle rückübertragen, wenn Sie in den
Mandantendaten FIBU Rückübertragung erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.7.1. Das Prüfprotokoll
zu den Konsolidierungs-Stammdaten erhalten Sie rückübertragen, wenn Sie in den
Konsolidierungs-Stammdaten Rückübertragung erfasst haben, Kap. 5.3.
30 Tage Frist beachten
Rufen Sie die zur Rückübertragung von Ihnen erfassten und für Sie bereitgestellten Protokolle
auf Ihren PC innerhalb von 30 Tagen nicht ab, werden sie gelöscht, soweit sie die Speicherfrist
überschritten haben.
5.2 Abgebende Mandanten anlegen
Abgebende Mandanten sind Mandanten, die ihre Umsatzsteuerwerte an den Empfänger
übermitteln, damit dieser für das gesamte Unternehmen eine konsolidierte Umsatzsteuer-
Voranmeldung erstellen kann.
Einverständnis des abgebenden Mandanten erfassen
Als abgebender Mandant erfassen Sie in den Mandantendaten mit dem
Konsolidierungskennzeichen Ihr Einverständnis zur Zusammenfassung der Umsatzsteuerwerte
und an wen Ihre Umsatzsteuerwerte übermittelt werden sollen (Empfänger).
So erfassen Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen das Einverständnis des
abgebenden Mandanten
Voraussetzung: Sie haben in den Mandantendaten einen der zulässigen
Umsatzsteuerarten-Schlüssel B, C, D, E, G, H, K, L oder M erfasst.
1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU
Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung
der FIBU-Programmdaten.
2. Klicken Sie auf den Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ).
3. Klicken Sie auf den Ordner Konsolidierte UStVA / Druck.
Sie können das Einverständnis zur Konsolidierung erfassen.
Dokument: 0906006 Seite 440 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern zur konsolidierten UStVA
können Sie Ihrer Hilfe im Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das
entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1.
Achtung:
Konsolidierungskennzeichen wird abgelehnt!
Die Konsolidierung der UStVA ist nicht möglich, wenn Sie in den Mandantendaten den
Umsatzsteuerarten-Schlüssel A = keine Umsatzsteuerrechnung gespeichert haben.
Hinweis:
Der Umsatzsteuerarten-Schlüssel in den Mandantendaten sollte bei allen abgebenden
Mandanten gleich sein.
Einzel-UStVA unter-drücken
Auf Grund Ihres Umsatzsteuerarten-Schlüssels in den Mandantendaten erhalten Sie als
abgebender Mandant weiterhin Ihre UStVA im DATEV-Rechenzentrum gedruckt, obwohl Sie
diese i.d.R. nicht mehr benötigen. Das gilt auch für den Empfänger, wenn dieser gleichzeitig
Abgebender ist.
Wünschen Sie keine Einzel-UStVA mehr, erfassen Sie in den Mandantendaten, in der
obigen Erfassungsmaske, im Feld Unterdrückung Einzel-UStVA, den Wert 1 (Ja).
Der Druck einer Einzel-UStVA im DATEV-Rechenzentrum wird bei konsolidierter
Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Abgebenden bzw. beim Empfänger unterdrückt.
Dokument: 0906006 Seite 441 von 608
Empfänger gleichzeitig Abgebender
Auch der Empfänger, soweit er Umsatzsteuerwerte einbeziehen will, muss die Bereitschaft für
die Zusammenfassung seiner Werte in einer konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung in den
Mandantendaten mit dem Konsolidierungskennzeichen anmelden.
Konsolidierungskennzeichen erfassen
Die Mandantendaten sind für jeden abgebenden Mandanten mit dem
Konsolidierungskennzeichen UStVA zu erfassen. Das gilt auch für den Empfänger, wenn er
gleichzeitig Abgebender ist.
Bei Datenübermittlung beachten
Als Anwender der konsolidierten UStVA bzw. der konsolidierten Sondervorauszahlung USt 1/11
nehmen Sie an der Datenübermittlung via DATEV-Rechenzentrum teil Kap. 3.
Hinweis:
Bei Datenübermittlung der konsolidierten UStVA bzw. konsolidierten Sondervorauszahlung USt
1/11 muss der Empfänger des Konsolidierungskreises Kap. 5.3 neben der Datenübermittlung
auch das Konsolidierungskennzeichen in den Mandantendaten unter seiner
Mandantennummer erfassen, auch wenn er nicht gleichzeitig Abgebender im
Konsolidierungskreis ist.
Achtung:
Keine Bereitstellung der USt-Einzelwerte!
Ist bei einem abgebenden Mandanten das Konsolidierungskennzeichen erfasst, wird trotz
vorhandener UStVA-Datenübermittlung die Bereitstellung der USt-Einzelwerte nicht
durchgeführt und Sie erhalten
- bei der UStVA die Meldung:
Mandant hat Konsolidierungskennzeichen gesetzt. Es erfolgt keine Bereitstellung
der Einzel-Werte für die Datenübermittlung. Für die Bereitstellung der
konsolidierten Werte für die Datenübermittlung ist ein Rechnungswesen-Abruf
erforderlich.
- und beim USt 1/11 die Meldung:
Einzel-DÜ bei Konsolidierung nicht möglich.
5.3 Empfänger anlegen
Empfänger ist der Mandant, an den die einzelnen Unternehmen ihre Umsatzsteuerwerte
senden. Über ihn fasst das Programm die übermittelten Umsatzsteuerwerte zu einer
konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung für das gesamte Unternehmen zusammen.
Er erfasst bei sich alle Berater und Mandanten (abgebenden Berater und Mandanten), deren
Werte bei der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt werden müssen.
Dabei kann der Empfänger mit eigener Buchführung gleichzeitig Abgebender sein. Auch er
muss dann in den Konsolidierungskreis aufgenommen werden.
Hinweis:
Dokument: 0906006 Seite 442 von 608
Die Eingaben des empfangenden Mandanten, die Konsolidierungs-Stammdaten, kann nur
die Kanzlei unter der Hauptberaternummer einreichen.
Empfänger gleichzeitig Abgebender
Sollen Umsatzsteuerwerte des Empfängers bei der konsolidierten UStVA für das
Gesamtunternehmen mit berücksichtigt werden, müssen auch für den Empfänger die Angaben
eines abgebenden Mandanten erfasst werden Kap. 5.2.
Hinweis:
Der Empfänger erfasst in diesem Fall als Abgebender zum Beispiel das
Konsolidierungskennzeichen in den Mandantendaten unter seiner eigenen Berater- und
Mandantennummer (Hauptberaternummer).
Konsolidierungskreis erfassen
So erfassen Sie als Empfänger den Konsolidierungskreis
Voraussetzung: Abgebende Mandanten sind angelegt Kap. 5.2.
1. Um den Konsolidierungskreis zu erfassen, öffnen Sie als Empfänger unter Ihrer
Hauptberaternummer einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten
| Konsolidierungskreis.
Sie erhalten das Dialogfenster Konsolidierungskreise.
2. Um einen neuen Konsolidierungskreis anzulegen, klicken Sie auf die Schaltfläche Neu.
Sie erhalten das Dialogfenster Neuanlage Konsolidierungskreise, in dem Sie die
Konsolidierungsart, die Konsolidierungsbezeichnung sowie die Nummer des
Konsolidierungskreises, zum Beispiel 10 für Konsolidierungskreis UStVA, erfassen und
klicken Sie auf OK.
Dokument: 0906006 Seite 443 von 608
Der Konsolidierungskreis wird angelegt; Sie erhalten das Dialogfenster Erfassen
Konsolidierungskreise, in dem Sie die Mandanten wählen, die in den
Konsolidierungskreis einbezogen werden sollen.
Sie erhalten ein Prüfprotokoll zur Konsolidierung, das Auskunft darüber gibt, ob der
Konsolidierungskreis geschlossen oder nicht geschlossen ist. Liegt ein geschlossener
Dokument: 0906006 Seite 444 von 608
Konsolidierungskreis vor, werden die Umsatzsteuerwerte von den erfassten Beratern
und Mandanten für die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung herangezogen.
Sind die Konsolidierungs-Stammdaten gespeichert, gelten sie ab dem Jahr, in dem
sie erfasst wurden und stehen automatisch für alle bebuchbaren Jahre zur Verfügung.
Eine Jahresübernahme ist nicht erforderlich.
- oder -
Um für einen vorhandenen Konsolidierungskreis die teilnehmenden Mandanten zu
ändern, klicken Sie auf die Schaltfläche Bearbeiten.
Sie erhalten das Dialogfenster Erfassen Konsolidierungskreise.
Sind die Änderungen gespeichert, gelten sie ab dem Jahr, in dem Sie die
Konsolidierungs-Stammdaten erfasst haben und stehen automatisch für alle
bebuchbaren Jahre zur Verfügung. Eine Jahresübernahme ist nicht erforderlich.
- oder -
Um einen angelegten Konsolidierungskreis zu löschen, klicken Sie im Dialogfenster
Konsolidierungskreise auf die Schaltfläche Löschen.
Nach einer Sicherheitsabfrage wird der markierte Konsolidierungskreis gelöscht.
- oder -
Um aus dem Konsolidierungskreis einzelne gespeicherte abgebende Berater- und/oder
Mandanten zu löschen, markieren Sie in der Liste Teilnehmende Mandanten die zu
löschende Beraternummer bzw. den einzelnen Mandanten und klicken Sie auf die
Schaltfläche Entfernen.
Von den entsprechenden Berater- und/oder Mandanten werden die Werte für die
konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht mehr herangezogen.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Prüfprotokoll wird in der folgenden Verarbeitung erstellt
Reichen Sie Konsolidierungs-Stammdaten ein, erhalten Sie zur Bestätigung in der
folgenden Verarbeitung aus dem DATEV-Rechenzentrum das Prüfprotokoll zur Konsolidierung
(Stammdatenprotokoll). Es gibt Auskunft darüber, ob der Konsolidierungskreis geschlossen
oder nicht geschlossen ist.
Achtung:
Auswertung nur, wenn Konsolidierungskreis geschlossen ist!
Den Vergleich von Konsolidierungskreis mit den Konsolidierungskennzeichen in den
Mandantendaten kann das Programm erst in der folgenden Verarbeitung durchführen. Das
Ergebnis ist das Prüfprotokoll zur Konsolidierung. Eine konsolidierte Umsatzsteuer-
Dokument: 0906006 Seite 445 von 608
Voranmeldung erstellt das Programm nur dann, wenn ein geschlossener Konsolidierungskreis
vorliegt.
Prüfprotokoll zur Konsolidierung rückübertragen
Wenn Sie die Rückübertragung des Prüfprotokolls zur Konsolidierung wünschen
(Stammdatenprotokoll), müssen Sie die Einstellung hier vornehmen:
So erfassen Sie die Rückübertragung Prüfprotokoll zur Konsolidierung
Voraussetzung: Die Konsolidierungs-Stammdaten sind/werden erfasst.
1. Um das Prüfprotokoll zur Konsolidierung für Ihren Konsolidierungskreis rückübertragen
zu erhalten, öffnen Sie als Empfänger unter Ihrer Hauptberaternummer den
Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten | Konsolidierungskreis.
Sie erhalten das Dialogfenster Konsolidierungskreise, in dem Sie auf die Schaltfläche
Neu, wenn eine Neuanlage vorliegt bzw. auf die Schaltfläche Bearbeiten klicken.
Sie erhalten das Dialogfenster Erfassen Konsolidierungskreise.
2. Wählen Sie in der Gruppe Prüfprotokoll zur Rückübertragung (RZ) das
Ausgabemedium Rückübertragung.
Sie erhalten das Prüfprotokoll zur Konsolidierung (Stammdatenprotokoll)
rückübertragen. Es gibt Auskunft darüber, ob der Konsolidierungskreis geschlossen oder
nicht geschlossen ist.
Hinweis:
Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle innerhalb von 30 Tagen
auf Ihren PC nicht ab, werden sie im RZ gelöscht, soweit die Speicherfrist überschritten ist
Fach 1, Kap. 4.1.2.
Tipp: Die Ausgabe der Protokolle mit den konsolidierten Werten der Umsatzsteuer-
Voranmeldung steuert der Empfänger über seine Mandantendaten FIBU. Sie können das
Konsolidierungsprotokoll zur UStVA (Konsowerteprotokoll) rückübertragen, wenn Sie in den
Mandantendaten, im Ordner Grundauswertungen (RZ) | Protokolle den entsprechenden
Schlüssel in der Gruppe MPD- und Konsoprotokoll erfassen, Fach 2, Kap. 3.7.1.
Konsolidierung mit anderen Beraternummern
Dokument: 0906006 Seite 446 von 608
Nehmen Mandanten mit unterschiedlichen Beraternummern an der Konsolidierung teil,
empfehlen wir Ihnen, den Abruf Ihrer konsolidierten Auswertungen einen Verarbeitungstermin
nach der letzten Einreichung von Daten im DATEV-Rechenzentrum durchzuführen.
5.4 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung bereitstellen bzw. abrufen
Eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt das Programm nur dann, wenn ein
geschlossener Konsolidierungskreis vorliegt.
Es müssen übereinstimmen:
o Konsolidierungskennzeichen
Angaben der abgegebenden Mandanten: Kap. 5.2
o Konsolidierungskreis
Angaben des Empfängers: Kap. 5.3
Hinweis:
Der Umsatzsteuerarten-Schlüssel in den Mandantendaten sollte bei allen abgebenden
Mandanten gleich sein. Die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung kann nur vom
Empfänger abgerufen werden.
Konsolidierung mit anderen Beraternummern
Nehmen Mandanten mit unterschiedlichen Beraternummern an der Konsolidierung teil,
empfehlen wir Ihnen, den Abruf Ihrer konsolidierten Auswertungen einen Verarbeitungstermin
nach der letzten Einreichung von Daten im DATEV-Rechenzentrum durchzuführen.
Konsolidierte UStVA im RZ anfordern
So rufen Sie eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2009 ab
Voraussetzung:
o Konsolidierungskreis ist geschlossen (UStVA = 10)
o die Umsatzsteuerwerte sind bei jedem abgebenden Mandanten bereitgestellt
o Bei Datenübermittlung muss beim Empfänger in seinen Mandantendaten
Datenübermittlung und das Konsolidierungskennzeichen erfasst sein, auch wenn
er nicht gleichzeitig Abgebender ist.
o Die Bereitstellung der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt durch
den Empfänger über einen Rechnungswesen-Abruf.
1. Öffnen Sie einen Mandanten (Empfänger) zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.
Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,
Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.
3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.
Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.
Dokument: 0906006 Seite 447 von 608
4. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht auf den Ordner Umsatzsteuer und darin auf
die Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Das Abruffenster Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung wird geöffnet und ist
vom Programm automatisch mit dem entsprechenden Abrufjahr und der Anzahl 3fach
vorbelegt.
5. Um eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung zum Beispiel für den Monat Januar
zu erhalten, erfassen Sie im Abruffenster im Feld Zeitraum den Schlüssel 1 für Januar.
Sie erhalten die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung in Papierform 3fach im
DATEV-Rechenzentrum gedruckt bzw. zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie
Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU erfasst
haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.
Zur Kontrolle werden die Umsatzsteuerwerte der einzelnen abgebenden Unternehmen
auf dem Prüfprotokoll des Empfängers (Konsowerteprotokoll) bestätigt. Es wird Ihnen
rückübertragen, wenn Sie in Ihren Mandantendaten, im Ordner
Grundauswertungen (RZ) | Protokolle den entsprechenden Schlüssel in der Gruppe
MPD- und Konsoprotokoll erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.7.1.
Wenn Sie Datenübermittlung erfasst haben Kap. 3, werden die Umsatzsteuerwerte zur
Datenübermittlung bereitgestellt und Sie erhalten ein Datenübermittlungsprotokoll der
konsolidierten UStVA. Es informiert Sie über die bereitgestellten Umsatzsteuerwerte,
die annehmende DV-Stelle und den gültigen Übermittlungstermin.
Dokument: 0906006 Seite 448 von 608
Haben Sie Datenübermittlung erfasst Kap. 3 und fordern im Feld Ausgabemedium das
DÜ-Protokoll zur konsolidierten UStVA per Rückübertragung an (Schlüssel 1), werden
die Umsatzsteuerwerte der konsolidierten UStVA zur Datenübermittlung bereitgestellt
und gleichzeitig das Datenübermittlungsprotokoll der konsolidierten Umsatzsteuer-
Voranmeldung rückübertragen.
Rufen Sie bei Datenübermittlung die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung
innerhalb der Frist mehrfach ab, werden immer die Daten der letzten Einreichung zur
Datenübermittlung bereitgestellt.
- oder -
Soll die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung abweichend bereitgestellt bzw.
ausgegeben werden, erfassen Sie die Felder im Abruffenster entsprechend.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Hinweis:
Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle innerhalb von 30 Tagen
auf Ihren PC nicht ab, werden sie im DATEV-Rechenzentrum gelöscht, soweit die Speicherfrist
überschritten ist Fach 1, Kap. 4.1.2.
UStVA-Null-Meldung bereitstellen
Rufen Sie für einen Voranmeldungszeitraum (Monat, Quartal) eine konsolidierte Umsatzsteuer-
Voranmeldung ab, für den keine umsatzsteuerlichen Werte vorhanden sind, wird eine UStVA-
Null-Meldung zur Datenübermittlung bereitgestellt bzw. ausgegeben.
Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10) erfassen
Die Eingabe des Berichtigungskennzeichens (Kennzahl 10) ist erforderlich, wenn das
Programm nicht erkennen kann, dass ein Berichtigungskennzeichen zu setzen bzw. zu löschen
ist, wenn Sie zum Beispiel eine Anmeldung bereits per ELSTER übermittelt haben, Fach 9,
Kap. 3 Datenübermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen.
Wird die Bereitstellung zur Datenübermittlung der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung
über einen Rechnungswesen-Abruf ausgelöst und Sie haben zuvor, zum Beispiel per ELSTER
eine Anmeldung bereits übermittelt, wird für den betreffenden Zeitraum im DATEV-
Rechenzentrum automatisch keine berichtigte konsolidierte UStVA bereitgestellt/ausgegeben
und Sie müssen als Empfänger in der gleichen Verarbeitung das Berichtigungskennzeichen
setzen.
So erfassen Sie als Empfänger das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10)
Dokument: 0906006 Seite 449 von 608
Voraussetzung: Das Programm kann nicht erkennen, dass ein
Berichtigungskennzeichen zu setzen bzw. zu löschen ist.
1. Um für eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung das Berichtigungskennzeichen
bei Kennzahl 10 zu setzen, erfassen Sie als Empfänger im Abruffenster, zusätzlich zum
Voranmeldungszeitraum (01 = Monat Januar), im Feld Berichtigungskennzeichen
den Schlüssel 1 Berichtigte Anmeldung (Kz. 10).
Sie erhalten die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2009 mit
Berichtigungskennzeichen bei Kennzahl 10 zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn
Sie als Empfänger Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in den
Mandantendaten FIBU erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.
Sie erhalten die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2009 mit
Berichtigungskennzeichen in Papierform 3fach im DATEV-Rechenzentrum gedruckt, ein
Original und zwei Duplikate, wenn Sie als Empfänger keine Datenübermittlung an die
Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.
- oder -
Um für eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung das vorhandene
Berichtigungskennzeichen bei Kennzahl 10 zu löschen, erfassen Sie als Empfänger im
Abruffenster, zusätzlich zum Voranmeldungszeitraum (01 = Monat Januar), im Feld
Berichtigungskennzeichen den Schlüssel 0 = Nein.
Dokument: 0906006 Seite 450 von 608
Sie erhalten die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2009 ohne
Berichtigungskennzeichen zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie als
Empfänger Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU
erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.
Sie erhalten die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2009 ohne
Berichtigungskennzeichen in Papierform 3fach im DATEV-Rechenzentrum gedruckt,
wenn Sie als Empfänger keine Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in den
Mandantendaten FIBU erfasst haben.
Tipp: Sie können als Empfänger das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10 der UStVA und
USt 1/11) jederzeit mit der Komponente Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung
aufheben oder setzen Kap. 3.4.
Keine berichtigte bzw. erneute UStVA
In folgenden Fällen wird keine erneute bzw. berichtigte konsolidierte Umsatzsteuer-
Voranmeldung bereitgestellt/ausgegeben:
o Sie haben die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung wiederholt angefordert und die
UStVA-Werte bleiben unverändert.
o Sie haben in einer Einreichung mit umsatzsteuerlichen Buchungen die konsolidierte
UStVA gleichzeitig auf unterschiedliche Weise angefordert, zum Beispiel per Einreichung
von umsatzsteuerlichen Buchungen und parallel per Rechnungswesen-Abruf. Sie
erhalten nur eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Prüfprotokoll des Empfängers
Zur Kontrolle werden die Umsatzsteuerwerte der einzelnen abgebenden Unternehmen auf dem
Prüfprotokoll des Empfängers bestätigt.
Achtung:
Der Abruf der konsolidierten UStVA wird abgelehnt!
Ist der abgerufene Konsolidierungskreis nicht geschlossen, wird die konsolidierte
Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht ausgegeben bzw. nicht bereitgestellt. Sie erhalten ein
Fehlerprotokoll mit dem Hinweis, bei welchem Berater/Mandanten der Konsolidierungskreis
nicht geschlossen ist.
Hinweis:
Die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung können Sie mehrmals abrufen. Sie können auch
rückwirkend für alle zurückliegenden Monate bzw. Quartale des aktuellen Jahres und des
Vorjahres angefordert werden, auch vor dem Zeitpunkt der Erfassung des Konsolidierungs-
Kennzeichens.
Beispiel: Sie haben die Konsolidierungs-Kennzeichen erst im Monat Juni 2009
eingerichtet. Trotzdem können Sie die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung für den
Monat Januar 2009 und alle folgenden Monate bereitstellen bzw. abrufen. Die Angaben zum
Konsolidierungskreis gelten für alle bebuchbaren Jahre.
Achtung:
Gesamter Abruf wird abgelehnt!
Dokument: 0906006 Seite 451 von 608
Innerhalb einer Einreichung ist der Abruf mehrmals möglich, wenn im Abruffenster, zum
Beispiel im Feld Zeitraum, unterschiedliche Zeiträume unterschiedliche Ausgaben erfasst sind,
sonst wird der Abruf abgelehnt!
Bereitstellung fehlt...
Fehlt die Bereitstellung der Umsatzsteuerwerte bei einem abgebenden Mandanten und Sie
haben den Abruf als Empfänger mit einem Rechnungswesen-Abruf durchgeführt, wird die
konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung trotzdem ausgegeben. Im Prüfprotokoll erhalten Sie
den Hinweis, von welchen Mandanten die Umsatzsteuerwerte nicht berücksichtigt wurden.
Bereitgestellte Werte löschen
Um bei Datenübermittlung die bereitgestellten Werte zu löschen, empfehlen wir Ihnen, unter
der Berater- und Mandantennummer des Empfängers den DATEV-Programmbaustein
Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung aufzurufen und die Löschung dort
durchzuführen Kap. 3.4. Sie rufen dazu in den DATEV-Programmen Kanzlei-
Rechnungswesen bzw. Rechnungswesen den zusätzlichen Menüpunkt Übersicht
Datenübermittlung Finanzverwaltung auf.
Bei abweichendem Wirtschaftsjahr abrufen bzw. bereitstellen
An der Konsolidierung können gleichzeitig Unternehmen mit Normalwirtschaftsjahr und
abweichendem Wirtschaftsjahr teilnehmen. Den Rechnungswesen-Abruf für die konsolidierte
Umsatzsteuer-Voranmeldung kombinieren Sie stets mit dem Kalenderjahr des
Voranmeldungszeitraums. Das gilt auch dann, wenn Sie als Empfänger ein abweichendes
Wirtschaftsjahr, zum Beispiel 2008/2009 erfasst haben und die Abrufmonate zum Beispiel in
2009 liegen.
Beispiel: Beginnt das abweichende Wirtschaftsjahr am 01.05.2008 und endet am 30.04.2009,
kombinieren Sie den Rechnungswesen-Abruf für die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung
mit Voranmeldungsmonat April 2009 im Feld Jahr im Abrufvorlauf mit dem Jahr 2009
(obwohl die MPD des Empfängers in 2008 gespeichert sind!).
6 USt 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung
6.1 USt 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung nutzen
Als Anwender der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) Kap. 5 können Sie als
Empfänger eine konsolidierte Sondervorauszahlung anfordern.
Voraussetzungen beachten
Für den Antrag auf Dauerfristverlängerung gelten die gleichen Bedingungen, wie sie im Kap.
4.1 beschrieben sind:
o Gesetzliche Grundlage ist § 18 UStG
o Sondervorauszahlung hochrechnen Kap. 4.1
o Formel für die USt 1/11-Hochrechnung
Datenübermittlung nutzen
Dokument: 0906006 Seite 452 von 608
Als Anwender (Empfänger) der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der
konsolidierten Sondervorauszahlung USt 1/11 nehmen Sie an der Datenübermittlung teil.
Weitere Informationen dazu finden Sie in Kap. 3.
Abruf bis 30.11.JJ zulässig
Sie können bis Ende November eines Kalenderjahres mit einem Rechnungswesen-Abruf das
jeweils aktuelle USt 1/11 abrufen. Rechnungswesen-Abrufe danach lehnt das Programm ab.
USt 1/11 bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Als Anwender der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung Kap. 5 können Sie die
konsolidierte Sondervorauszahlung auch abrufen, wenn in der Konsolidierung Mandanten mit
unterschiedlichem Wirtschaftsjahresbeginn enthalten sind, Fach 2, Kap. 3.2).
USt 1/11 mit Berechnung für Neugründer
Für Neugründer ist nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG im laufenden und im folgenden
Kalenderjahr der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat. Liegt Dauerfristverlängerung
vor, muss der Neugründer auch dann eine Sondervorauszahlung leisten, wenn die Summe
des Vorauszahlungs-Solls des Vorjahres kleiner/gleich 7.500 Euro ist.
Hinweis:
Bei Umwandlungen durch Verschmelzung (§ 2 Umwandlungsgesetz - UmwG), Spaltung (§ 123
UmwG) oder Vermögensübertragung (§ 174 UmwG) liegt eine Neugründung nach § 18 Abs.
2 Satz 4 UStG vor, wenn dadurch ein Rechtsträger neu entsteht oder seine unternehmerische
Tätigkeit aufnimmt. Liegt ein entsprechender Neugründungsfall vor, rufen Sie die
Sondervorauszahlung USt 1/11 bei konsolidierter UStVA für Neugründer ab.
Manuelles USt 1/11 bereitstellen
Um die Datenübermittlung eines konsolidierten USt 1/11 bei fehlenden Buchungsdaten im
Vorjahr, zum Beispiel bei Neugründern oder in anderen Ausnahmefällen abweichend von den
zu Grunde liegenden Buchungsdaten zu ermöglichen, können Sie als Empfänger ein manuell
ermitteltes USt 1/11 für die Datenübermittlung im DATEV-Rechenzentrum bereitstellen. Da es
für ein geschätztes USt 1/11 irrelevant ist, ob es sich um ein Einzel-USt 1/11 oder um ein
konsolidiertes USt 1/11 handelt, erfolgt bei Datenübermittlung keine Prüfung auf das
Konsolidierungskennzeichen in den Mandantendaten, soweit Datenübermittlung beim
Empfänger gesetzt ist.
Wie Sie das manuelle USt 1/11 erfassen, entnehmen Sie Kap. 4.3.
Unterjährige Anrechnung USt 1/11 in UStVA, Kennzahl 39
Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird standardmäßig in der UStVA für
Dezember bzw. für das 4. Quartal berücksichtigt. In den Mandantendaten können Sie
steuern, in welchem abweichenden Monat oder Quartal die Anrechnung erfolgen soll, Fach 2,
Kap. 3.3.1.
6.2 USt 1/11 bei konsolidierter UStVA bereitstellen bzw. abrufen
Wenn Sie eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, können Sie auch eine
konsolidierte Sondervorauszahlung (USt 1/11) durchführen. Es gelten die Voraussetzungen,
Dokument: 0906006 Seite 453 von 608
die auch beim Abruf der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung zu beachten sind Kap.
5.4:
o Geschlossener Konsolidierungskreis
o Rechnungswesen-Abruf durch Empfänger usw.
Konsolidierung mit anderen Beraternummern
Nehmen Mandanten mit unterschiedlichen Beraternummern an der Konsolidierung teil,
empfehlen wir Ihnen, den Rechnungswesen-Abruf Ihrer konsolidierten Auswertungen einen
Verarbeitungstermin nach der letzten Einreichung von Daten durchzuführen.
Konsolidiertes USt 1/11 im RZ anfordern
So rufen Sie als Empfänger das USt 1/11 bei konsolidierter UStVA ab
Voraussetzung:
o Konsolidierungskreis ist geschlossen (UStVA = 10)
o die Umsatzsteuerwerte sind bei jedem abgebenden Mandanten bereitgestellt
o Bei Datenübermittlung muss beim Empfänger in seinen Mandantendaten
Datenübermittlung und das Konsolidierungskennzeichen erfasst sein, auch wenn
der Empfänger nicht gleichzeitig Abgebender ist.
o Die Bereitstellung der konsolidierten Sondervorauszahlung (USt 1/11) erfolgt
durch den Empfänger über einen Rechnungswesen-Abruf.
1. Um das USt 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung bereitzustellen bzw.
abzurufen, öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.
Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,
Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.
3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.
Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.
4. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht auf den Ordner Umsatzsteuer und darin auf
Umsatzsteuer 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Das Abruffenster Umsatzsteuer 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-
Voranmeldung wird geöffnet und ist vom Programm automatisch im Feld Jahr im
Abrufvorlauf mit dem Kalenderjahr der Errechnung des USt 1/11 vorbelegt: Im
Kalenderjahr 2009 ist es das Jahr 2008. Das gilt auch dann, wenn beim Empfänger ein
abweichendes Wirtschaftsjahr erfasst ist. Die Anzahl der Formulare USt 1/11 ist mit
3fach vorbelegt.
Dokument: 0906006 Seite 454 von 608
5. Um ein USt 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung auf Papier bzw. per
Datenübermittlung zu erhalten, erfassen Sie im Abruffenster im Feld Ausgabemedium
zum Beispiel den Schlüssel 200 Papier /Datenübermittlung (DÜ).
Sie erhalten das Umsatzsteuer 1/11 in Papierform 3fach im DATEV-Rechenzentrum
gedruckt bzw. zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie als Empfänger
Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU erfasst
haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.
Haben Sie für die Vorauszahlung zum Beispiel für Januar 2009 im Feld Jahr im
Abrufvorlauf das Jahr 2008 erfasst, errechnet das Programm automatisch den Betrag
der Sondervorauszahlung aus dem konsolidierten Vorauszahlungssoll des
Kalenderjahres 2008, Kennzahl 83 der konsolidierten UStVA, einschließlich der im
Dezember 2008 angerechneten Sondervorauszahlung 1/11, Kennzahl 39 der
konsolidierten UStVA.
Hat der Empfänger bei Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in seinen
Mandantendaten FIBU Fristverlängerung, Datenübermittlung und das
Konsolidierungs-Kennzeichen erfasst und Sie haben das konsolidierte USt 1/11 mit
Schlüssel 100 für Neugründer, Schlüssel 200 oder Schlüssel 500 konsolidierte USt
1/11-Null-Meldung bzw. Schlüssel 600 Rückübertragung DÜ-Protokoll mit Null-
Meldung abgerufen, werden die Umsatzsteuerwerte des konsolidierten USt 1/11 zur
Datenübermittlung bereitgestellt und Sie erhalten als Bestätigung ein
Datenübermittlungsprotokoll (DÜ-Protokoll) der konsolidierten Fristverlängerung. Es
Dokument: 0906006 Seite 455 von 608
informiert Sie über die bereitgestellten Umsatzsteuerwerte des konsolidierten USt 1/11,
die annehmende DV-Stelle und den gültigen Übermittlungstermin.
Rufen Sie bei Datenübermittlung das konsolidierte USt 1/11 innerhalb der Frist
mehrfach ab, stellt das Programm immer die Daten der letzten Einreichung zur
Datenübermittlung bereit.
Beim Rechnungswesen-Abruf mit Schlüssel 100 mit Berechnung für Neugründer
erhalten Sie das konsolidierte USt 1/11 zur Datenübermittlung bereitgestellt bzw. im
DATEV-Rechenzentrum entsprechend der automatischen Schlüsselung 3fach gedruckt,
ein Original und zwei Duplikate auch dann, wenn die Summe der Umsatzsteuer-
Vorauszahlungswerte des Vorjahres kleiner/gleich 7.500 Euro betragen hat.
Beim Rechnungswesen-Abruf mit Schlüssel 200 erhalten Sie das konsolidierte USt 1/11
zur Datenübermittlung bereitgestellt bzw. im DATEV-Rechenzentrum entsprechend der
automatischen Schlüsselung 3fach gedruckt, ein Original und zwei Duplikate, wenn die
Summe der konsolidierten Umsatzsteuer-Vorauszahlungswerte des Vorjahres über
7.500 Euro betragen hat.
Haben Sie das konsolidierte USt 1/11 mit Schlüssel 200 angefordert und Ihre
Vorauszahlungswerte betragen 7.500 Euro oder liegen darunter, erhalten Sie den
konsolidierten Antrag auf Dauerfristverlängerung stets ohne Berechnung der
Sondervorauszahlung. Für diese Empfänger, die gleichzeitig an der Datenübermittlung
teilnehmen und im Vorjahr in den Mandantendaten FIBU Fristverlängerung
gespeichert haben, werden keine Daten für die Datenübermittlung bereitgestellt. Sie
erhalten nur ein Protokoll.
Beim Rechnungswesen-Abruf mit Schlüssel 500 (Papier/Datenübermittlung mit Null-
Meldung bei Fristverlängerung) bzw. Schlüssel 600 (Rückübertragung DÜ-Protokoll mit
Null-Meldung bei Fristverlängerung) erhalten Sie eine konsolidierte USt 1/11-Null-
Meldung errechnet und das Programm übermittelt Ihnen die Sondervorauszahlung mit
dem Betrag 0 Euro.
Errechnet das Programm einen davon abweichenden Betrag - das Programm errechnet
automatisch den Betrag der Sondervorauszahlung aus dem konsolidierten
Vorauszahlungssoll zum Beispiel des Kalenderjahres 2008 (Kennzahl 83 der
konsolidierten UStVA) einschließlich der im Dezember 2008 angerechneten
Sondervorauszahlung 1/11 (des Vorjahres) (Kennzahl 39 der konsolidierten UStVA) -
wird der Antrag auf Dauerfristverlängerung (konsolidierte USt 1/11-Null-Meldung) auch
mit diesem Betrag zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie als Empfänger in
Ihren Mandantendaten FIBU Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfasst
haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.
- oder -
Soll ein konsolidiertes USt 1/11 abweichend abgerufen werden, erfassen Sie im
Abruffenster im entsprechenden Eingabefeld zum Beispiel die gewünschte Anzahl.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Dokument: 0906006 Seite 456 von 608
Konsolidierte USt 1/11-Null-Meldung bereitstellen, Schlüssel 500 bzw. 600
Fordert Ihr zuständiges Finanzamt trotz bereits genehmigter Dauerfristverlängerung vom
Vorjahr einen erneuten Antrag auf Dauerfristverlängerung an (konsolidierte USt 1/11-Null-
Meldung) oder ist in einer ersten RZ-Verarbeitung ein konsolidiertes USt 1/11 mit Zahllast
errechnet und an die Finanzverwaltung übermittelt worden und im Anschluss an
Nachbuchungen stellen Sie fest, dass das erneute konsolidierte USt 1/11 eine Null-Meldung
ist, werden Sie die konsolidierte USt 1/11-Null-Meldung (Schlüssel 500) bzw. Rückübertragung
DÜ-Protokoll mit Null-Meldung (Schlüssel 600) zur Datenübermittlung bereitstellen, um zum
Beispiel die geleistete Zahlung vom Finanzamt wieder zurückzuerhalten.
Prüfprotokoll des Empfängers beachten
Zur Kontrolle werden die Umsatzsteuerwerte der einzelnen Unternehmen auf dem Prüfprotokoll
des Empfängers bestätigt.
Sie können das DÜ-Protokoll zum konsolidierten USt 1/11 rückübertragen, zum
Beispiel mit Schlüssel 300, 400 bzw. 600
o Um das Datenübermittlungsprotokoll (DÜ-Protokoll) zum konsolidierten USt 1/11
rückzuübertragen, erfassen Sie als Empfänger im Abruffenster im Feld
Ausgabemedium den Schlüssel 400 Rückübertragung DÜ-Protokoll:
Der Rechnungswesen-Abruf mit Schlüssel 400 entspricht der Ausgabe des
konsolidierten USt 1/11 mit dem Schlüssel 200. Wenn Sie Datenübermittlung erfasst
Dokument: 0906006 Seite 457 von 608
haben Kap. 3 und fordern das Datenübermittlungsprotokoll zum konsolidierten USt 1/11
mit Schlüssel 400 per Rückübertragung an, werden die Umsatzsteuerwerte des
konsolidierten USt 1/11 zur Datenübermittlung bereitgestellt und gleichzeitig das
Datenübermittlungsprotokoll des konsolidierten USt 1/11 an den Empfänger
rückübertragen.
- oder -
Um das Datenübermittlungsprotokoll zum konsolidierten USt 1/11 mit Berechnung für
Neugründer rückzuübertragen, erfassen Sie als Empfänger im Abruffenster im Feld
Ausgabemedium den Schlüssel 300 Rückübertragung DÜ-Protokoll bei
Neugründung.
Der Rechnungswesen-Abruf mit Schlüssel 300 entspricht der Ausgabe des
konsolidierten USt 1/11 mit dem Schlüssel 100. Wenn Sie Datenübermittlung erfasst
haben Kap. 3 und fordern das Datenübermittlungsprotokoll zum konsolidierten USt 1/11
mit Berechnung für Neugründer mit Schlüssel 300 per Rückübertragung an, werden
die Umsatzsteuerwerte des konsolidierten USt 1/11 zur Datenübermittlung
bereitgestellt und gleichzeitig das Datenübermittlungsprotokoll des konsolidierten USt
1/11 für Neugründer rückübertragen.
- oder -
Um das Datenübermittlungsprotokoll zur konsolidierten USt 1/11-Null-Meldung
rückzuübertragen, erfassen Sie als Empfänger im Abruffenster im Feld
Ausgabemedium den Schlüssel 600 Rückübertragung DÜ-Protokoll mit Null-
Meldung bei Fristverlängerung.
Der Rechnungswesen-Abruf mit Schlüssel 600 entspricht der Ausgabe der
konsolidierten USt 1/11-Null-Meldung mit dem Schlüssel 500. Wenn Sie
Datenübermittlung erfasst haben Kap. 3 und fordern das Datenübermittlungsprotokoll
zur konsolidierten USt 1/11-Null-Meldung mit Schlüssel 600 per Rückübertragung
an, werden die Umsatzsteuerwerte der konsolidierten USt 1/11-Null-Meldung zur
Datenübermittlung bereitgestellt und gleichzeitig das Datenübermittlungsprotokoll der
konsolidierten USt 1/11-Null-Meldung rückübertragen.
Hinweis:
Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle innerhalb von 30 Tagen
auf Ihren PC nicht ab, werden sie im RZ gelöscht, soweit die Speicherfrist überschritten ist
Fach 1, Kap. 4.1.2.
Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10) erfassen
Wird die Bereitstellung zur Datenübermittlung eines konsolidierten USt 1/11 über einen
Rechnungswesen-Abruf ausgelöst und Sie haben zuvor, zum Beispiel per ELSTERKap. 3 ein
konsolidiertes USt 1/11 bereits übermittelt, wird für den betreffenden Zeitraum im DATEV-
Rechenzentrum kein berichtigtes konsolidiertes USt 1/11 bereitgestellt/ausgegeben und Sie
müssen in der gleichen Verarbeitung das Berichtigungskennzeichen setzen.
Tipp: Sie können das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10 der konsolidierten UStVA und
des konsolidierten USt 1/11) jederzeit mit der Komponente Übersicht Datenübermittlung
Finanzverwaltung aufheben oder setzen Kap. 3.4.
So erfassen Sie das Berichtigungskennzeichen beim Rechnungswesen-Abruf
Dokument: 0906006 Seite 458 von 608
Voraussetzung: Das Programm kann nicht erkennen, dass ein
Berichtigungskennzeichen zu setzen bzw. zu löschen ist.
1. Um ein berichtigtes konsolidiertes USt 1/11 zur Datenübermittlung bereitzustellen,
klicken Sie als Empfänger im Abruffenster im Feld Berichtigungskennzeichen auf das
Pfeilsymbol und wählen Sie aus der Liste den Schlüssel 1 Berichtigte Anmeldung
(Kz. 10).
Ist die Schlüsselung für die Berechnung des berichtigten konsolidierten USt 1/11 im
DATEV-Rechenzentrum gültig verarbeitet, errechnet Ihnen das Programm automatisch
den Betrag der Sondervorauszahlung aus dem Vorauszahlungssoll des Kalenderjahres
2008 - Kennzahl 83 konsolidierte UStVA - einschließlich der im Dezember 2008
angerechneten Sondervorauszahlung 1/11 (des Vorjahres) - Kennzahl 39 konsolidierte
UStVA und stellt zum Beispiel ein berichtigtes konsolidiertes USt 1/11 zur
Datenübermittlung bereit, wenn Sie als Empfänger in Ihren Mandantendaten FIBU
Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.
Ist beim Empfänger keine Datenübermittlung erfasst, erhalten Sie das berichtigte
konsolidierte USt 1/11 in Papierform 3fach im Rechenzentrum gedruckt.
Bei abweichendem Wirtschaftsjahr bereitstellen bzw. abrufen
Der Rechnungswesen-Abruf ist stets mit dem Kalenderjahr der Errechnung des konsolidierten
USt 1/11 zu kombinieren. Für die Errechnung der Vorauszahlung, zum Beispiel für Januar
2009, sind die konsolidierten USt-Werte 2008 entscheidend.
Dokument: 0906006 Seite 459 von 608
Beispiel: Beginnt das abweichende Wirtschaftsjahr des Empfängers am 01.05.2008 und endet
am 30.04.2009, ist der Rechnungswesen-Abruf für das konsolidierte USt 1/11 mit dem Jahr
2008 zu kombinieren.
So ruft der Empfänger das konsolidierte USt 1/11 bei abweichendem Wirtschaftsjahr
ab
Zur Errechnung des konsolidierten USt 1/11 werden alle Monate des Kalenderjahres 2008
herangezogen, unabhängig vom Monat, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr in 2008
beginnt.
Tipp: Wenn der Betrag der konsolidierten Sondervorauszahlung bei der Dezember-UStVA
automatisch bei Kennzahl 39 ausgewiesen werden soll, buchen Sie den per Abruf errechneten
Betrag auf das folgende Konto zum Beispiel bei SKR 03:
o F 1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlung 1/11
Weitere Informationen finden Sie in Kap. 4.2.
Unterjährige Anrechnung USt 1/11 in UStVA, Kennzahl 39
Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird standardmäßig in der UStVA für
Dezember bzw. für das 4. Quartal berücksichtigt. In den Mandantendaten können Sie
steuern, in welchem abweichenden Monat oder Quartal die Anrechnung erfolgen soll, Fach 2,
Kap. 3.3.1.
Dokument: 0906006 Seite 460 von 608
Tipp: In der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung können Sie die
bereitstehenden Daten zum konsolidierten USt 1/11 bearbeiten und löschen. Zum Beispiel
können Sie Termine oder die Zahlungsmodalitäten ändern. Alle Änderungen werden in der
Änderungshistorie dokumentiert Kap. 3.4.
6.3 USt 1/11 bei konsolidierter UStVA hochrechnen
Gesetzliche Grundlage § 47 Abs. 2 UStDV
Wenn der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des
vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt hat (Rumpfwirtschaftsjahr), wird die Summe der
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in eine Jahressumme umgerechnet. Angefangene
Kalendermonate werden dabei als volle Kalendermonate behandelt. Gesetzliche Grundlage ist
der § 47 Abs. 2 UStDV, wonach zum Beispiel für die Sondervorauszahlung 2009 die Werte des
Kalenderjahres 2008 maßgebend sind.
Formel für die USt 1/11-Hochrechnung
Bei der Hochrechnung einer Sondervorauszahlung wird die Vorjahressteuer durch die Monate
der unternehmerischen Tätigkeit geteilt und dann mit 12 multipliziert.
Liegt eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) vor, wird bei der Hochrechnung
der Sondervorauszahlung die Vorjahressteuer der einzelnen abgebenden Mandanten
Dokument: 0906006 Seite 461 von 608
zusammengezählt und durch die Monate der unternehmerischen Tätigkeit geteilt und dann mit
12 multipliziert, wobei vom Programm als Beginn der unternehmerischen Tätigkeit der
Mandant mit dem frühesten Wirtschaftsjahresbeginn in den Mandantendaten herangezogen
wird.
Beispiel: Die Jahressteuer für 2008 der konsolidierten UStVA beträgt 115.002,69 Euro. Der
Mandant mit dem frühesten Wirtschaftsjahresbeginn hat in den Mandantendaten den
01.02.2008 erfasst, der als Beginn der unternehmerischen Tätigkeit und damit als Basis für die
Hochrechnung gilt.
Voraussetzung: Als Voraussetzung für die Hochrechnung gilt, dass in den Mandantendaten
das Ende des Rumpfwirtschaftsjahres erfasst und die Mandantendaten für das Vorjahr, im
vorliegenden Beispiel für 2007, nicht erfasst sind:
115.002,69 Euro (Jahressteuer) x 12 Monate
11 Monate (Februar bis Dezember 2008)
Die hochgerechnete Vorjahressteuer beträgt 125.457,50 Euro (Cent gerundet). Sie ist Basis für
die Ermittlung der konsolidierten Sondervorauszahlung USt 1/11 zum Beispiel für 2009:
Sondervorauszahlung 2009: 125.457,50 Euro : 11 = 11.405 Euro
Tipp: Die obige Rechnung finden Sie auf der folgenden Musterauswertung dargestellt.
Unterjährige Anrechnung USt 1/11 in UStVA, Kennzahl 39
Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird standardmäßig in der UStVA für
Dezember bzw. für das 4. Quartal berücksichtigt. In den Mandantendaten können Sie
steuern, in welchem abweichenden Monat oder Quartal die Anrechnung erfolgen soll, Fach 2,
Kap. 3.3.1.
Dokument: 0906006 Seite 462 von 608
Normen:
EStG:41a UmwG:123 UmwG:2 UStDV:46 UStDV:47 UStG:18
Dokument: 0906007 Seite 463 von 608
Dok.-Nr.: 0906007
DATEV-Serviceinformation
vom 12.08.2009
Relevant für:
FIBU
Fach 07 - EG-Umsatzsteuerliche Auswertungen
anfordern
1 Der EG-Binnenmarkt
1.1 Begriffsbestimmungen zum EG-Binnenmarkt
1.2 EG-Steuertatbestände
1.2.1 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
1.2.2 Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
1.2.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb
1.2.4 Geschäftsbeziehungen mit Privatpersonen oder Gleichgestellten
1.3 Erweiterte Aufzeichnungspflichten - Zusammenfassende Meldung (ZM)
1.4 Informationen der DATEV zum EU-Binnenmarkt
2 Stammdaten anlegen
2.1 EG-Stammdaten in den Mandantendaten anlegen
2.2 EG-Stammdaten für Personenkonten anlegen
3 EG-Buchungen erfassen
3.1 EG-Geschäftsfälle buchen
3.2 Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität
3.2.1 Über EG-Fenster mit EG-BU-Schlüsseln buchen
3.2.2 Über EG-Fenster Versendungsfall mit EG-BU-Schlüssel 10 buchen
3.2.3 Über EG-Fenster mit EG-Automatikkonten buchen
3.3 Standardkontenrahmen mit EG-Funktionalität
3.3.1 Auszüge aus dem DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03
3.3.2 Auszüge aus dem DATEV-Standardkontenrahmen SKR 04
3.4 Sonderfälle bei EG-Buchungen
3.4.1 Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuerabzug
3.4.2 Sonstige Leistungen
3.4.3 Mit BU-Schlüssel 10 buchen (Versendungsfall)
3.4.4 Umbuchung mit EG-Automatikkonten
3.4.5 Faktor-2-Buchungen mit EG-Fenster
3.4.6 EG-Skontobuchungen über Skontospalte erfassen
3.4.7 Korrekte Zuordnung der USt-IdNr. zum Buchungssatz
3.5 Gesamtübersicht EG-Buchungen
3.6 Wie sind EG-Sachverhalte beim Ist-Versteuerer zu buchen?
4 EG-Auswertungen anfordern
4.1 EG-Journal beachten
4.2 Übersicht Rechnungswesen-Abrufe zu EG-Auswertungen
4.3 Zusammenfassende Meldung (ZM)
4.3.1 Datenübermittlung für die Zusammenfassende Meldung nutzen
4.3.2 Zusammenfassende Meldung bereitstellen bzw. abrufen
4.3.3 Zusammenfassende Meldung erstellen, berichtigen und speichern
4.3.4 Berichtigte Zusammenfassende Meldung bereitstellen bzw. abrufen
4.3.5 Protokoll zur Datenübermittlung der Zusammenfassenden Meldung
4.4 Zur Datenübermittlung bereitgestellte ZM-Werte löschen
Dokument: 0906007 Seite 464 von 608
5 EG-Sachverhalte in den DATEV-Auswertungen
5.1 Journal und Journalabschluss
5.2 Verarbeitungsprotokoll
5.3 Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)
5.4 Konten mit EG-Kennzeichen
1 Der EG-Binnenmarkt
EG-Umsatzbesteuerung in der DATEV Finanzbuchführung
In diesem Fach finden Sie Informationen über die umsatzsteuerlichen Auswertungen der
DATEV Finanzbuchführung im Rechenzentrum, wie sie durch das Umsatzsteuer
Binnenmarktgesetz (UStBG) geregelt sind.
Im Zuge der Vollendung des europäischen Binnenmarktes sind zum 1. Januar 1993 sämtliche
innergemeinschaftlichen Grenzkontrollen entfallen. Hierdurch wurde ein neues System der
Umsatzbesteuerung innergemeinschaftlicher Exporte und Importe erforderlich. Dieses vom EG-
Rat vorgegebene System wurde vom deutschen Gesetzgeber mit dem Umsatzsteuer
Binnenmarktgesetz (UStBG) vom 25. August 1992 in deutsches Recht transformiert.
Informationen zu den Währungen der EWU-Teilnehmerländer mit Umstellung auf den EUR
(Euro) und EU-Mitgliedstaaten, die auf den Euro nicht umgestellt haben, finden Sie in Fach 9,
Kap. 8.1.2.
1.1 Begriffsbestimmungen zum EG-Binnenmarkt
Begriff Lieferung
Der Begriff der Lieferung kann unterschiedliche Bedeutungen haben.
o Im Sinne von Transport (Ablieferung, Auslieferung):
Für den Tatbestand des Transports werden in der Steuersprache die Begriffe
Versendung und Beförderung verwendet.
o Im Sinne von Geschäftsabwicklung (Verkauf, Umsatz):
In der Steuersprache wird Lieferung sehr eng ausgelegt und bezeichnet nur den
Verkauf bzw. Umsatz von Waren.
In den nachfolgenden Ausführungen wird der Begriff Lieferung in seiner weiten Bedeutung
verwendet und steht stets für den Verkauf/Umsatz und den Transport.
Ursprungslandprinzip
Die Ware wird mit der Steuer des Landes belastet, in dem sie erworben wird.
Bestimmungslandprinzip
Die Ware wird in ihrem Herkunftsland (Ursprungsland) steuerlich entlastet und im Land ihrer
Verwendung (Bestimmung) mit den dortigen Waren steuerlich gleichgestellt und entsprechend
belastet.
Beispiel: Ein deutscher Unternehmer verkauft und liefert Waren nach Frankreich.
o Ursprungsland: Deutschland
Dokument: 0906007 Seite 465 von 608
o Bestimmungsland: Frankreich
o Anwendung des Ursprungslandprinzips: Ware wird in Deutschland versteuert.
o Anwendung des Bestimmungslandprinzips: Ware wird in Frankreich versteuert.
Grundformen des Außenhandels
Außenhandelsformen:
Art des Außenhandels Warenverkauf Warenbezug
o Nach bzw. aus Drittländern Export oder Ausfuhr Import oder Einfuhr
o Nach bzw. aus EU-Ländern Innergemeinschaftliche Lieferung Innergemeinschaftlicher Erwerb
EG-Umsatzsteuer-Expertisen bestellen
Hilfreich zur Beurteilung umsatzsteuerlicher Sachverhalte bei EG-Geschäftsfällen ist das PC-
Programm
DATEV Umsatzsteuer-Expertisen V. 7.1, Artikelnummer 41394.
Mit dem Programm prüfen Sie auf den Einzelfall bezogen, wie die umsatzsteuerlichen
Auswirkungen von EG-Geschäftsvorfällen und Drittlandsumsätzen sind. Das DATEV-Programm
bietet die Buchungsempfehlungen unter Berücksichtigung von SKR 03 und SKR 04 sowie
Hinweise zur Rechnungsstellung und zu den buch- und belegmäßigen Nachweispflichten.
Länderlexika zu allen Mitgliedstaaten der EU sowie zahlreiche Checklisten, wie beispielsweise
zu den international gültigen Liefermodalitäten, runden das Programm ab.
Hinweis:
Das Programm ist im DATEV Mehrwert-Angebot enthalten.
1.2 EG-Steuertatbestände
1.2.1 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
Für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern gilt grundsätzlich das
Bestimmungslandprinzip. Die Lieferung ist für den Lieferanten ein steuerfreier Umsatz, den er
in der Kennzahl 41 UStVA ausweisen muss.
Voraussetzungen
Unternehmen können für ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen grundsätzlich
Umsatzsteuerfreiheit beanspruchen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein und
vom Unternehmer nachgewiesen werden können:
o Unternehmereigenschaft des Kunden
o Transport von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat
o gewerbliche oder unternehmerische Verwendung beim Kunden
o Erwerbsteuerpflicht des Kunden
Dokument: 0906007 Seite 466 von 608
Nachweis der Unternehmereigenschaft
Allen Unternehmern innerhalb der EU wird von den nationalen Finanzbehörden eine
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zugewiesen, die den steuerlichen
Unternehmerstatus beweist.
Bedeutung der USt-IdNr.
Der steuerliche Status des Erwerbers ist entscheidend für die Steuerfreiheit
innergemeinschaftlicher Lieferungen. Den Nachweis über diesen Status liefert die
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Sie ist der "Umsatzsteuer-
Binnenmarktpass" für alle mit EU-Handel befassten Mandanten. Anhand der USt-IdNr. des
Erwerbers prüft der Lieferant, ob er die Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen
anwenden kann (für Deutschland: § 6a UStG). Ohne Angabe der USt-IdNr. kann auch der
buchmäßige Nachweis über die Steuerfreiheit nicht erbracht werden.
USt-IdNr. als Ordnungsmerkmal und tatbestandssteuernd
Daneben ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Ordnungsmerkmal bei
der Ausstellung von Rechnungen und der Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen
(ZM). Bei der Frage nach dem Ort des Erwerbs oder der Leistung kann die USt-IdNr. sogar
tatbestandssteuernde Funktion haben, d. h., der Erwerbs- und Leistungsort wird in diesem Fall
durch die verwendete Identifikationsnummer verlagert.
Aufbau der USt-IdNr.
Die USt-IdNr. kann bis zu 15 Stellen umfassen. An den ersten beiden Stellen steht jeweils als
Buchstabenkombination das Länderkennzeichen. Die restlichen Stellen - je nach EU-Land
derzeit zwischen 8 und 12 - können sich aus Ziffern, Buchstaben und Sonderzeichen
zusammensetzen.
USt-IdNr. der Mitgliedstaaten erfragen
Haben Sie die USt-IdNr. Ihrer Geschäftspartner im europäischen Ausland zu erfragen, hilft
Ihnen die Tabelle in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1020723, da
sie sowohl den Aufbau der USt-IdNrn. als auch die Bezeichnungen und Abkürzungen der USt-
IdNr. in der jeweiligen Landessprache aufführt.
Wie erhält man eine USt-IdNr.?
Schriftliche Beantragung: Wer eine USt-IdNr. braucht, kann einen schriftlichen Antrag
stellen. Für den schriftlichen Antrag ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Es sind
anzugeben: Name und Anschrift des Antragstellers, die Anschrift seines Finanzamts, das für
die Umsatzbesteuerung zuständig ist, die inländische Steuernummer, unter der der
Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird und an folgende Adresse richten:
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Dienstsitz Saarlouis
Ahornweg 1-3
66738 Saarlouis
Online-Beantragung: Für die Online-Beantragung rufen Sie über das Internetportal des
Bundeszentralamtes für Steuern (unter: www.bzst.bund.de) unter Online Dienste das
Dokument: 0906007 Seite 467 von 608
Online-Formular mit USt-IdNr. Beantragung auf, füllen es entsprechend aus und Sie können
es drucken und absenden.
Angaben auf Warenrechnungen
Die USt-IdNr. spielt auch eine wichtige Rolle für die Fakturierung. Auf Warenrechnungen für
steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen müssen, neben dem Hinweis, dass eine
steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt, folgende Angaben enthalten sein:
- USt-IdNr. des Lieferanten ( "eigene" USt-IdNr.)
- USt-IdNr. des Abnehmers
Prüfung fremder USt-IdNr.
Der Lieferant ist dafür verantwortlich (Sorgfaltspflicht des ordentlichen Kaufmanns), dass die
USt-IdNr. des Kunden korrekt ist, da sie eine wesentliche Grundlage für die Steuerfreiheit der
Lieferung darstellt. Im Zweifelsfall hat der Lieferer die Möglichkeit, sich die Richtigkeit einer
USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bestätigen zu lassen, zum Beispiel über
das Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern (unter: www.bzst.bund.de) unter
Online Dienste mit dem Aufruf USt-IdNr. Bestätigung.
Bestätigung der Gültigkeit der ausländischen USt-IdNr.
Die im Rahmen des § 6a Abs. 4 UStG obliegende Sorgfaltspflicht kann nur durch eine
qualifizierte Anfrage mit Angaben zu:
- USt-IdNr.
- Name mit Ort, Postleitzahl und Straße
über den jeweiligen ausländischen Kunden erfüllt werden. Solche Anfragen sind schriftlich,
telefonisch oder per E-Mail an das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis zu richten.
Transport in einen anderen EU-Mitgliedstaat
Zweite Voraussetzung für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist der Transport in
einen anderen EU-Mitgliedstaat. Die Gegenstände müssen physisch von einem Mitgliedstaat in
den anderen Mitgliedstaat bewegt werden. Hierzu ist ein Transportnachweis erforderlich, zum
Beispiel Versandpapiere, Speditionspapiere oder Empfangsbestätigung des Abnehmers.
Weitere Voraussetzungen
Die Gegenstände müssen für die gewerbliche oder unternehmerische Verwendung des
Abnehmers bestimmt sein und der Abnehmer muss der Erwerbsteuerpflicht unterliegen. Beide
Voraussetzungen können mit Angabe der USt-IdNr. als weitgehend abgehandelt betrachtet
werden.
Eingabe der USt-IdNr.
Die USt-IdNr. kann im Buchungssatz erfasst werden oder im Kontenplan als EG-Stammdaten
für Personenkonten zum jeweiligen Personenkonto hinterlegt sein Kap. 2.2.
Abstimmung zwischen ZM und UStVA
Fehlt die USt-IdNr., wird der Buchungssatz für die Zusammenfassende Meldung nicht
berücksichtigt und auf dem Protokoll unvollständiger Buchungen ausgewiesen. Es wird mit der
Dokument: 0906007 Seite 468 von 608
ZM erstellt. Das Protokoll erklärt die auf Grund fehlender USt-IdNr. eingetretene Differenz
zwischen ZM und UStVA und erleichtert die Berichtigungen und Nachträge.
1.2.2 Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
Gesetzliche Grundlagen
§ 25b UStG soll das Besteuerungsverfahren für die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte
vereinfachen. Durch diese Vereinfachungsregelung wird vermieden, dass sich ein an einem
innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft beteiligter deutscher Unternehmer, in der Rolle des
Zwischenerwerbers, in einem EU-Mitgliedstaat, in dem er nicht ansässig ist, umsatzsteuerlich
erfassen lassen und dort den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Inlandslieferung an den
letzten Abnehmer versteuern muss.
Voraussetzungen für ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn die vier in § 25b Abs. 1 Satz 1
UStG genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (siehe auch Fallbeispiel):
o Umsatzgeschäfte (UG) über den selben Gegenstand zwischen drei Unternehmern A, B
und C, Ausnahme siehe § 25b Abs. 1 Satz 2 UStG und unmittelbares Gelangen des
Gegenstandes vom ersten Lieferer C an den letzten Abnehmer A
o Umsatzsteuerliche Erfassung der Unternehmer in verschiedenen Mitgliedstaaten, EU-
Staat 1 bis 3
o Tatsächliches Gelangen des Gegenstandes von einem Mitgliedstaat in den anderen, von
EU-Staat 3 nach EU-Staat 1
o Beförderung oder Versendung durch den 1. Lieferer C oder den 1. Abnehmer B. Keine
Abholung durch letzten Abnehmer A.
Fallbeispiel: Der Unternehmer A aus EU-Staat 1 kauft eine Maschine bei dem Unternehmer B
aus EU-Staat 2. B bestellt die Maschine seinerseits bei dem Hersteller C aus EU-Staat 3. Die
Maschine wird durch C unmittelbar von EU-Staat 3 nach EU-Staat 1 befördert oder versendet.
C liefert an B (Lieferung 1), B liefert an A (Lieferung 2). Alle Beteiligten treten unter der USt-
IdNr. ihres Landes auf.
Hinweis:
Aus Vereinfachungsgründen wird als Rechtsgrundlage jeweils die Vorschrift des deutschen
Umsatzsteuergesetzes angegeben, auch wenn es sich um Steuertatbestände handelt, die nach
ausländischem Recht zu beurteilen sind.
Gesetzestechnisch gilt bei obigem Beispiel:
Dokument: 0906007 Seite 469 von 608
A / EU-Staat 1 = letzter Abnehmer (Empfänger)
B / EU-Staat 2 = 2. Lieferer / 1. Abnehmer (Zwischenerwerber)
C / EU-Staat 3 = 1. Lieferer
Ausgeführte Umsätze beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft
o Innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers C im Sinne des § 6a UStG in dem
Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstandes beginnt, EU-
Staat 3.
o Innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers B in dem Mitgliedstaat, in dem die
Beförderung oder Versendung endet (3d Satz 1 UStG) - EU-Staat 1.
o Innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers B in dem Mitgliedstaat (EU-Staat 2),
der ihm die verwendete USt-IdNr. erteilt hat (§ 3d Satz 2 UStG).
o Inlandslieferung des 1. Abnehmers B in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder
Versendung endet (EU-Staat 1).
Folgen der Vereinfachungsregelung des § 25b UStG
o Übertrag der Steuerschuld für die Lieferung des 1. Abnehmers B auf den letzten
Abnehmer A, § 25b Abs. 2 UStG.
o Der innergemeinschaftliche Erwerb des 1. Abnehmers B gilt als besteuert, § 25b Abs. 3
UStG. Diese fiktive Besteuerung beim 1. Abnehmer B gilt grundsätzlich für beide
innergemeinschaftlichen Erwerbe, § 3d Satz 1 UStG und § 3d Satz 2 UStG.
o Mit dem Übertrag der Steuerschuld und der fiktiven Erwerbsbesteuerung wird die
umsatzsteuerliche Erfassung des 1. Abnehmers B im Bestimmungsmitgliedsland (EU-
Staat 1) im Ergebnis vermieden.
Besonderheiten bei Unternehmer B beachten
B hat in seiner Rechnung nach § 25b Abs. 2 Nr. 3 iVm. § 14a Abs. 1a und 2 UStG an den A auf
das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts und die Übernahme der
Steuerschuld durch A hinzuweisen.
Hinweis:
In der Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern nach §
18a UStG ist dieser Umsatz in einer gesonderten Zeile getrennt von den übrigen Umsätzen
anzugeben und in Spalte 3 mit einer 1 zu kennzeichnen § 18a Abs. 4 Nr. 3 UStG.
UStVA-Kennzahl 42
Zusätzlich hat B in seiner deutschen UStVA in Kennzahl 42Lieferungen des ersten
Abnehmers (§ 25b Abs. 2 UStG) bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften die
Bemessungsgrundlage seiner Lieferung an A einzutragen, § 18b Satz 1 und 3 UStG.
Buchungsbeispiele für deutschen Unternehmer
Den folgenden Buchungsbeispielen können Sie entnehmen, was ein deutscher Unternehmer bei
einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft zu beachten hat:
o Deutscher Unternehmer als letzter Abnehmer A
o Deutscher Unternehmer als 1. Abnehmer B
o Deutscher Unternehmer als 1. Lieferer C
Dokument: 0906007 Seite 470 von 608
Steuerpflichtiger Erwerb mit Vorsteuerabzug beim letzten Abnehmer A
Deutscher Unternehmer als letzter Abnehmer A (Empfänger)
Beispiel: Wareneingang von B, dem 2. Lieferer, mit Vorsteuerabzug
3201 Erwerb des letzten Abnehmers
Dreieckgeschäft
70 000 Kreditor
(2. Lieferer B)
1) 10.000,00 1) 10.000,00
Hinweis:
Konto 3201 kann im SKR 03 individuell ohne Kontenfunktion eingerichtet werden.
S 1570 Abziehbare
Vorsteuer
F 1783 In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene
Steuerbeträge, UStVA Kz. 69
2) 1.900,00 2) 1.900,00
Hinweis:
Auf dem Konto S 1570 liegt im SKR 03 die Passivfunktion S 30000, auf dem Konto F 1783
die Allgemeine Funktion F 87000.
Ausweis in der UStVA:
o UStVA, Kennzahl 66 Vorsteuer = 1.900 Euro
o UStVA, Kennzahl 69 ... Umsatzsteuer § 25b Abs. 2 UStG = 1.900 Euro
... ohne Vorsteuerabzug beim letzten Abnehmer A
Beispiel: Wareneingang von B, dem 2. Lieferer, ohne Vorsteuerabzug
Dokument: 0906007 Seite 471 von 608
3201 Erwerb des letzten Abnehmers
Dreieckgeschäft
70 000 Kreditor
(2. Lieferer B)
1)
2)
10.000,00
1.900,00 1) 10.000,00
Hinweis:
Konto 3201 kann im SKR 03 individuell ohne Kontenfunktion eingerichtet werden.
F 1783 In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69
2) 1.900,00
Hinweis:
Auf dem Konto F 1783 liegt im SKR 03 die Allgemeine Funktion F 87000.
Ausweis in der UStVA:
o UStVA, Kennzahl 69 ... Umsatzsteuer § 25b Abs. 2 UStG = 1.900 Euro
2. Lieferer bzw. Zwischenerwerber liefert an letzten Abnehmer A
Deutscher Unternehmer als 1. Abnehmer B (Zwischenerwerber)
Beispiel: Wareneingang von C, dem 1. Lieferer
3200 Wareneingang des ersten Ab-
nehmers Dreieckgeschäft
70 000 Kreditor
(1. Lieferer C)
Dokument: 0906007 Seite 472 von 608
8.000,00 8.000,00
Hinweis:
Konto 3200 kann im SKR 03 individuell ohne Kontenfunktion eingerichtet werden. Es erfolgt
kein Ausweis in der UStVA.
Beispiel: Warenausgang an A, den letzten Abnehmer
Steuerfreie Inlandslieferung des 1. Abnehmers (Zwischenerwerber) in dem Mitgliedstaat, in
dem die Beförderung oder Versendung endet (EU-Staat 1). Die auf diese Lieferung entfallende
Steuerschuld wird auf den letzten Abnehmer A (Empfänger) übertragen.
20 000 Debitor
(Letzter Abnehmer
A)
AM 8130 Lieferungen des 1. Abnehmers bei innergemein. Dreiecksgeschäften § 25b Abs.
2 UStG
10.000,00 10.000,00
Hinweis:
Konto AM 8130 ist im SKR 03 ein automatisches Konto (Funktion AM 68000).
Ausweis in der UStVA/ZM:
o UStVA, Kennzahl 42 = 10.000 Euro (Bemessungsgrundlage)
o ZM = 10.000 Euro (Dreiecksgeschäft = 1)
1. Lieferer C liefert an Zwischenerwerber B
Deutscher Unternehmer als 1. Lieferer C
Beispiel: Dieser tätigt eine normale innergemeinschaftliche Lieferung an den 1. Abnehmer B
(Zwischenerwerber).
30 000 Debitor (1. Abnehmer B)
AM 8125 Steuerfreie innergemein.
Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG
Dokument: 0906007 Seite 473 von 608
10.000,00 10.000,00
Hinweis:
Konto AM 8125 ist im SKR 03 ein automatisches Konto (Funktion AM 74000).
Ausweis in der UStVA/ZM:
o UStVA, Kennzahl 41 = 10.000 Euro (Bemessungsgrundlage)
o ZM = 10.000 Euro (wenn USt-IdNr. des EU-Geschäftspartners erfasst/hinterlegt ist)
1.2.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb
Voraussetzungen
Der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung auf der Seite des Lieferanten steht der
innergemeinschaftliche Erwerb auf der Seite des Käufers gegenüber. Für den Geschäftsverkehr
zwischen Unternehmern mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gilt
grundsätzlich das Bestimmungslandprinzip. Die Lieferung ist für den Lieferanten ein
steuerfreier Umsatz. Voraussetzung ist u. a. die Erwerbsteuerpflicht des Abnehmers. Der
Abnehmer muss den innergemeinschaftlichen Erwerb als solchen in der UStVA deklarieren und
Steuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb abführen. Der deutsche Unternehmer kann diese
Steuer gleichzeitig als Vorsteuer in Abzug bringen.
1.2.4 Geschäftsbeziehungen mit Privatpersonen oder Gleichgestellten
"Quasi-Unternehmer"
Neben Privatpersonen gibt es noch die Geschäftsbeziehungen von Unternehmen mit der
Gruppe der Gleichgestellten "Quasi-Unternehmer" und mit den nicht unternehmerischen
juristischen Personen, die unter bestimmten Voraussetzungen - sie nennen beim Erwerb keine
USt-IdNr. - steuerlich wie Privatpersonen behandelt werden.
Als "Quasi-Unternehmer" nach § 1a Abs. 3 Nr. 1a bis c UStG gelten:
Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen, bei denen kein Vorsteuerabzug
möglich ist,
Unternehmer, die als Kleinunternehmer von der USt befreit sind (kein Vorsteuerabzug),
Unternehmer, deren Steuer nach den Durchschnittssätzen des § 24 UStG festgesetzt
wird (pauschalierende Landwirte).
Abholung
Eine Privatperson kauft in einem anderen EU-Land Waren ein und nimmt diese gleich mit oder
holt sie ab. Für den Verkäufer macht es in diesem Fall keinen Unterschied, ob der Käufer aus
dem Inland oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat kommt. Die Ware unterliegt ganz normal
der inländischen Umsatzsteuer.
Lieferung unter Lieferschwelle
Holt die Privatperson die Ware nicht im Ursprungsland ab, sondern lässt sie sich vom Verkäufer
in den anderen EU-Mitgliedstaat anliefern, so ist eine Lieferschwelle zu beachten.
Dokument: 0906007 Seite 474 von 608
Diese Lieferschwelle bezieht sich jeweils auf alle Lieferungen eines Unternehmens an
Privatpersonen oder Gleichgestellte in das betreffende Bestimmungsland innerhalb eines
Jahres. Die Lieferschwellen sind jedoch nicht für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich. Für
Lieferungen aus dem übrigen EU-Gebiet in das deutsche Inland liegt die Lieferschwelle zum
Beispiel bei 100.000 Euro.
Bei der Ermittlung der Lieferschwelle geht man vom Umsatz des vergangenen Jahres und dem
zu erwartenden Umsatz des laufenden Jahres aus.
Liegt der Gesamtumsatz des Lieferanten unterhalb der Lieferschwelle, so gilt grundsätzlich das
Ursprungslandprinzip und die Ware wird im Inland versteuert. Es handelt sich hierbei im
Gegensatz zum Fall der Abholung um einen EU-Umsatz, nämlich um eine "im Inland
steuerpflichtige EU-Lieferung". Diese Unterscheidung ist wichtig, da diese Umsätze in den für
die Lieferschwelle maßgeblichen Betrag einfließen.
Option
Liegt der Unternehmer unter der Lieferschwelle, steht ihm die Möglichkeit offen, zu optieren
und das Bestimmungslandprinzip, wie im Folgenden beschrieben, anzuwenden. Dies kann
zum Beispiel dann vorteilhaft sein, wenn der inländische Steuersatz im Vergleich zu den
ausländischen Steuersätzen sehr hoch ist. Eine solche Option gilt dann grundsätzlich für die
Dauer von zwei Jahren für das entsprechende EU-Land.
Lieferung über Lieferschwelle
Liegt der Umsatz über der Lieferschwelle, gilt das Bestimmungslandprinzip und der Umsatz
muss im jeweiligen anderen EU-Land versteuert werden. Im Gegensatz zur
Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen, bei der der Kunde selbst für die Abführung der
Steuer verantwortlich ist, muss bei einer Lieferung an Privatpersonen der Lieferant die Steuer
im anderen EU-Mitgliedstaat deklarieren und abführen.
Steuertatbestand
Es handelt sich in diesem Fall um einen "im Inland nicht steuerbaren" und "im anderen EU-
Land steuerpflichtiger Umsatz". Es gelten dabei die Besteuerungsregeln und Steuersätze des
anderen EU-Mitgliedstaates.
Steuerlicher Vertreter zwingend vorgeschrieben
Für die Abwicklung von Umsatzsteuer-Verpflichtungen ausländischer Unternehmen schreiben
die meisten EU-Länder zwingend die Bestellung eines steuerlichen Vertreters vor. Dieser haftet
persönlich für Richtigkeit und Vollständigkeit der Steuererklärung sowie für die Bezahlung der
Steuerschuld des ausländischen Unternehmens.
Privater, innergemeinschaftlicher Reiseverkehr
Der gesamte private, innergemeinschaftliche Reiseverkehr wird im Hinblick auf die
Umsatzsteuer dem inländischen Reiseverkehr gleichgestellt. Güter, die private Reisende aus
EU-Mitgliedstaaten in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft erwerben, werden mit der
Umsatzsteuer des jeweiligen Erwerbslandes belastet. Die bisherige Umsatzsteuerbefreiung im
Erwerbsland und die Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer im Einfuhrland entfallen.
Verbrauchsteuerpflichtige Waren
Dokument: 0906007 Seite 475 von 608
Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie Alkohol, alkoholische Getränke,
Mineralölprodukte und Tabak, gilt grundsätzlich das Bestimmungslandprinzip. An den
innergemeinschaftlichen Grenzen werden keine Verbrauchsteuern erhoben. Der Grenzausgleich
vollzieht sich durch Entlastung im Ursprungsland und durch Verbrauchsbesteuerung im
Bestimmungsland. Die Verbrauchsteuer gehört zur Bemessungsgrundlage des
innergemeinschaftlichen Erwerbs.
Hinweis:
Die im Zusammenhang mit Lieferungen an Privatpersonen erläuterte Lieferschwelle kommt bei
verbrauchsteuerpflichtigen Waren nicht zur Anwendung. Umsätze, die mit
verbrauchsteuerpflichtigen Waren getätigt werden, fließen demzufolge auch nicht in den für
die Lieferschwelle maßgeblichen Gesamtumsatz ein.
Neue Fahrzeuge
Für neue Fahrzeuge gilt immer das Bestimmungslandprinzip. Der Erwerber ist selbst dafür
verantwortlich, dass der Erwerb des Fahrzeugs im Bestimmungsland der Umsatzsteuer
unterworfen wird. Dies gilt auch für Privatpersonen, die ein neues Fahrzeug erwerben.
Erwerbsschwelle
Der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs ist grundsätzlich nur bei Unternehmer-
Unternehmer-Beziehungen gegeben.
Für sog. "Quasi-Unternehmer" und nicht unternehmerische juristische Personen gilt
eine sog. Erwerbsschwelle.
Tabelle
Eine Übersicht über die in der EU geltenden Erwerbs- und Lieferschwellen in Euro bzw. in der
jeweiligen Landeswährung gibt die nachstehende Tabelle:
EU-Land Landeswährung 1) Erwerbs-
schwelle
Liefer-
schwelle
Belgien 4) Euro 11.200 35.000
Bulgarien 9) BGN 20.000 70.000,00
Dänemark 9) DKK 80.000 280.000
Deutschland 4) Euro 12.500 2) 100.000 3)
Estland 9) EEK 160.000 550.000
Finnland 4) Euro 10.000 35.000
Dokument: 0906007 Seite 476 von 608
Frankreich 4) Euro 10.000 100.000
Griechenland 4) Euro 10.000 35.000
Irland 4) Euro 41.000 35.000
Italien 4) Euro 8.263,31 27.888.67
Lettland 9) LVL 7.000 24.000
Litauen 9) LTL 35.000 125.000
Luxemburg 4) Euro 10.000 100.000
Malta 7) Euro 10.000 35.000
Niederlande 4) Euro 10.000 100.000
Österreich 4) Euro 11.000 100.000
Polen 9) PLN 10.000 5) 35.000 5)
Portugal 4) Euro 8.978,36 31.424,27
Rumänien 9) RON 33.700 118.000,00
Schweden 9) SEK 90.000 320.000
Slowakische Republik 8) Euro 10.000 35.000
Slowenien 6) Euro 10.000 35.000
Spanien 4) Euro 10.000 35.000
Tschechische Republik 9) CZK 10.000 5) 35.000 5)
Ungarn 9) HUF 10.000 5) 35.000 5)
Dokument: 0906007 Seite 477 von 608
Vereinigtes Königreich 9) GBP 55.000 70.000
Zypern 7) Euro 10.226 34.220
Hinweis:
Die ausführlichen Währungsbezeichnungen finden Sie in Fach 9, Kap. 8.1.2.
1.3 Erweiterte Aufzeichnungspflichten - Zusammenfassende Meldung (ZM)
Zusammenfassende Meldung auf elektronischem Weg übermitteln
Das Jahressteuergesetz 2007 verpflichtet Unternehmen für Meldezeiträume, die nach dem 31.
Dezember 2006 enden, die Zusammenfassende Meldung auf elektronischem Weg an das
Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Zur Vermeidung von Härten kann das Finanzamt
auf Antrag gestatten, dass die ZM in herkömmlicher Form abgegeben wird. Dies trifft zu, wenn
der Unternehmer nicht über die technischen Voraussetzungen verfügt, die für die Übermittlung
von Daten gemäß der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) eingehalten werden
müssen.
Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG trifft keine Verpflichtung zur Abgabe der ZM.
Haben Sie in den Mandantendaten das Einverständnis zur Datenübermittlung der ZM
geschlüsselt, Fach 2, Kap. 3.3.5, erfolgt die Datenübermittlung über das DATEV-
Rechenzentrum auf Basis des aktuellen Rechenzentrumsbestandes automatisch und
fristgerecht. DATEV übermittelt die ZM zweimal im Quartal, zum gesetzlichen Abgabetermin
ohne Fristverlängerung und mit Fristverlängerung, Fach 6, Kap. 3 Datenübermittlung für
Steueranmeldungen nutzen.
Vierteljährliche Übermittlung erforderlich
Die Zusammenfassende Meldung ist vierteljährlich (in Ausnahmefällen jährlich) an das
Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis zu übermitteln. Stichtag ist jeweils der 10. Tag nach
Ablauf des Meldezeitraums (10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar). Erhält ein
Unternehmer eine Dauerfristverlängerung von einem Monat für die Abgabe der UStVA, gilt
diese Verlängerung auch für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung.
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis
Hinweis:
Liegt als Basiswährung eine Fremdwährung vor, wird die ZM-Ausgabe abgelehnt.
Werktägliche Übermittlung möglich
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) kann über das DATEV-Rechenzentrum an jedem
Werktag an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden - analog zur
Umsatzsteuer-Voranmeldung, siehe Kap. 4.3.1 Datenübermittlung für die Zusammenfassende
Meldung nutzen.
Dokument: 0906007 Seite 478 von 608
Kennzahlen in der UStVA
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) sind eine Reihe von Kennzahlen für EG-
Sachverhalte enthalten. Die Bemessungsgrundlagen sind für die EG-Tatbestände getrennt
anzugeben.
Beziehung zwischen UStVA und ZM
Ob die Pflichten zur Übermittlung/Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erfüllt
werden, prüft die Finanzverwaltung anhand der UStVA. Entscheidend für den Abgleich sind die
Angaben in Kennzahl 41: Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1b UStG) an
Abnehmer mit USt-IdNr. Auf Grund dieser Kennzahl informieren die Landesfinanzbehörden
das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), dass eine ZM abzugeben ist.
Die Übereinstimmung der Angaben von UStVA, UStE und ZM können auch Anlass für
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen sein, in denen die innergemeinschaftlichen Sachverhalte
geprüft und die innerstaatlichen und innergemeinschaftlichen Abstimmungsmöglichkeiten
konsequent genutzt werden.
Zusammenfassende Meldung
Neben den Angaben in der UStVA gibt es die Rechenschaftslegung in Form der
Zusammenfassenden Meldung (ZM). In dieser Kontrollmeldung müssen alle Umsätze mit
Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten aufgelistet werden, geordnet nach EU-Land und
USt-IdNr. der Abnehmer.
Hinweis:
Die Angaben in der ZM betreffen ausschließlich die steuerfreien innergemeinschaftlichen
Warenlieferungen und Warenbewegungen. Der Erwerb von Waren sowie Dienstleistungen
werden nicht berücksichtigt.
UStVA und ZM berichtigen
Berichtigungen müssen sich auf die ursprüngliche Voranmeldung beziehen. Dazu erfassen Sie
im Rechnungswesen-Abruf im Feld Zeitraum den Monat, für den die Berichtigung
durchgeführt werden soll. Die berichtigte UStVA enthält die korrigierten Gesamtwerte des
entsprechenden Monats. Liegt der zu berichtigende Monat in einem Quartal, für das eine ZM
bereits abgegeben wurde, ist zusätzlich zur berichtigten UStVA auch eine berichtigte ZM
abzurufen.
Keine Null-Meldung
Wenn in einem Quartal keine grenzüberschreitenden Warenlieferungen bzw.
Warenbewegungen in andere EU-Länder stattgefunden haben, braucht der Unternehmer keine
ZM abzugeben. Es gibt also keine Null-Meldung.
Hinweismeldung
Sind für einen Berichtszeitraum einer ZM keine zu erklärenden EG-Geschäftsvorfälle
vorhanden, wird vom Programm keine ZM zur Datenübermittlung bereitgestellt. Sie erhalten
aus dem DATEV-Rechenzentrum eine Hinweismeldung gedruckt. Dies ist zum Beispiel der Fall,
wenn Sie nur innergemeinschaftlichen Erwerb aber keine steuerfreien innergemeinschaftlichen
Lieferungen haben.
Dokument: 0906007 Seite 479 von 608
Hinweis:
Es besteht keinerlei Meldepflicht an das Bundeszentralamt für Steuern. Wir bitten Sie, diese
Hinweismeldungen nicht an das Bundeszentralamt für Steuern zu schicken.
1.4 Informationen der DATEV zum EU-Binnenmarkt
Weitere Informationen zum Thema EU-Binnenmarkt können Sie anfordern:
Informationsart Titel Art.-Nr.
Dok.-Nr.
Handbuch DATEV-EG-Handbuch 11542
DATEV-Programm EG-Umsatzsteuer-Expertisen V. 7.1
- EG-Tatbestandsermittlung 41394
Elektronisches Wissen Buchungs-ABC Fachportal Rechnungswesen*)
DATEV Informations-Datenbank Buchungsregeln für den Jahresabschluss 0907735
*) Das Programm Elektronisches Wissen Buchungs-ABC ist in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen automatisch
installiert und in der Symbolleiste mit "?" aufrufbar.
2 Stammdaten anlegen
2.1 EG-Stammdaten in den Mandantendaten anlegen
Basiswährung in Basisprogrammdaten anlegen
So erfassen Sie die EG-Stammdaten in den Mandantendaten FIBU
Dokument: 0906007 Seite 480 von 608
Für Mandanten, deren Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2001 endet, ist der Euro (EUR) die
Basiswährung. Alle Auswertungen werden um die Währungsbezeichnung ergänzt, die Sie hier
in den Mandantendaten erfasst haben.
Mandant nimmt am EG-Binnenmarkt teil
So erfassen Sie Ihre EG-Angaben. Sie sind Voraussetzung für die Ausgabe von EG-
Auswertungen, zum Beispiel die Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung
(ZM)
Dokument: 0906007 Seite 481 von 608
Hier erfassen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Mandanten,
der am innergemeinschaftlichen Handel teilnimmt. Der steuerliche Status des Erwerbers ist
entscheidend für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen. Den Nachweis über
diesen Status liefert die USt-IdNr. Sie ist der "Umsatzsteuer-Binnenmarktpass" für alle mit EU-
Handel befassten Mandanten.
Anhand der USt-IdNr. des Erwerbers prüft der Lieferant, ob er die Steuerfreiheit für
innergemeinschaftliche Lieferungen anwenden kann, Kap. 1.2.1 Steuerfreie
innergemeinschaftliche Lieferung.
Hinweis:
Nur für die deutsche USt-IdNr. wird die vorgeschriebene Zusammenfassende Meldung (ZM)
erstellt.
Angaben zur ZM erfassen
So erfassen Sie den Meldezeitraum für die ZM
Dokument: 0906007 Seite 482 von 608
Voraussetzung: In den Mandantendaten muss eine deutsche USt-IdNr. erfasst
sein. Haben Sie in den Mandantendaten eine deutsche USt-IdNr. erfasst, ist vom
Programm automatisch der Meldezeitraum mit vierteljährlich (Schlüssel 1) vorbelegt.
Haben Sie in den Mandantendaten eine ausländische USt-IdNr. erfasst, ist vom
Programm automatisch der Meldezeitraum mit nur auf Abruf (Schlüssel 3) vorbelegt,
da Sie für eine ausländische USt-IdNr. keine Zusammenfassende Meldung abrufen
können.
Um den Ausgabezeitpunkt der ZM abweichend von der automatischen Schlüsselung zu
bestimmen, erfassen Sie im Feld Meldezeitraum den gewünschten Schlüssel.
Bei Schlüssel 1 = Vierteljährlich ->automatische Schlüsselung wird die ZM automatisch
erstellt/zur Datenübermittlung bereitgestellt, sobald im Buchungsvorlauf im Datum bis
ein Quartalsletzter erfasst wird.
Bei Schlüssel 2 = Jährlich wird die ZM automatisch erstellt/zur Datenübermittlung
bereitgestellt, sobald der Jahresletzte im Buchungsvorlauf im Datum bis erfasst wird.
Bei Schlüssel 3 = Nur auf Abruf wird die ZM nicht automatisch erstellt.
Hinweis:
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die ZM über einen Rechnungswesen-Abruf im DATEV-
Rechenzentrum anzufordern Kap. 4.
ZM zur Datenübermittlung anmelden
Dokument: 0906007 Seite 483 von 608
Das Jahressteuergesetz 2007 verpflichtet Unternehmen für Meldezeiträume, die nach dem 31.
Dezember 2006 enden, die Zusammenfassende Meldung (ZM) auf elektronischem Weg an
das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.
So erfassen Sie die Datenübermittlung für die Zusammenfassende Meldung
Voraussetzung: An der ZM-Datenübermittlung können nur Mandanten mit deutscher
USt-IdNr. teilnehmen.
1. Um die Bereitstellung der ZM-Werte für die Datenübermittlung zu erreichen, klicken Sie
im Feld Einverständnis zur Datenübermittlung auf das Pfeilsymbol und wählen den
Schlüssel 1 = Ja.
Zur Kontrolle der übermittelten ZM-Werte erhalten Sie ein Protokoll zur
Datenübermittlung der ZM. Dieses Protokoll wird rückübertragen bzw. gedruckt, sobald
Sie die Erstellung der ZM automatisch mittels Datum bis der laufenden Buchungen
oder über einen Rechnungswesen-Abruf anstoßen.
- oder -
Möchten Sie für einen bestimmten Zeitraum die Datenübermittlung für die ZM
unterbrechen, erfassen Sie hier den Schlüssel 0 = Nein.
2. Erhält der Mandant eine Dauerfristverlängerung von einem Monat für die Abgabe der
Umsatzsteuer-Voranmeldung, gilt diese Verlängerung auch für die Abgabe der
Zusammenfassenden Meldung und Sie können hier im Feld Fristverlängerung bei
Datenübermittlung UStVA und ZM den Schlüssel 1 = Ja erfassen.
Rückübertragung Protokolle zur ZM
So erfassen Sie die Rückübertragung der Protokolle zur ZM
Dokument: 0906007 Seite 484 von 608
Voraussetzung: Rückübertragung ZM-Protokolle kann nur erfasst werden, wenn in den
Mandantendaten bei den EG-Angaben eine deutsche USt-IdNr. gültig erfasst bzw.
gespeichert ist.
Wünschen Sie die ZM-Protokolle rückzuübertragen, erfassen Sie hier den Schlüssel 1
Rückübertragung ZM-Protokolle.
Mit jeder Ausgabe/DÜ-Bereitstellung einer ZM im DATEV-Rechenzentrum erhalten Sie
automatisch das DÜ-Protokoll zur ZM zur Rückübertragung bereitgestellt.
Hinweis:
Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle innerhalb von 30 Tagen
auf Ihren PC nicht ab, werden sie im DATEV-Rechenzentrum gelöscht, soweit die Speicherfrist
überschritten ist Fach 1, Kap. 4.1.2.
2.2 EG-Stammdaten für Personenkonten anlegen
Längerfristige Geschäftsbeziehungen
Bei Geschäftsfällen mit einer längerfristigen Geschäftsverbindung, legen Sie für das
Unternehmen im EU-Ausland ein eigenes Personenkonto mit der Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Geschäftspartners im Kontenplan in den
Personenkonten-Stammdaten an. Dies vereinfacht die laufenden Buchungen. Die
gespeicherte USt-IdNr. wird dann für die Zusammenfassenden Meldung herangezogen.
USt-IdNr. erfassen
Dokument: 0906007 Seite 485 von 608
Im Regelfall wird die USt-IdNr. für die EG-Debitoren- und EG-Kreditorenkonten im Kontenplan
hinterlegt. Die Eingabe der USt-IdNr. ist nur bei Debitoren- und Kreditorenkonten zulässig. Sie
können die USt-IdNummern aller EU-Länder mit Länderkürzel erfassen.
Beispiel: Zum französischen Unternehmen Debitor Gigant, für das ein eigenes
Personenkonto, Debitorenkonto 20123 existiert, bestehen langjährige Beziehungen. Die Firma
Debitor Gigant hat jedoch ihre USt-IdNr. noch nicht mitgeteilt. Die Lieferungen werden auf das
Debitorenkonto gebucht, ohne Angabe der USt-IdNr. Mitte März teilt Debitor Gigant seine USt-
IdNr. mit. Erfassen Sie jetzt für den französischen Geschäftspartner Debitor Gigant,
Debitorenkonto 20123, die USt-IdNr. FR 12345678901 im Personenkontenstamm.
So erfassen Sie die USt-IdNr. über den EG-Kontenbeschriftungssatz
Voraussetzung: Es liegen Debitoren- bzw. Kreditorenkonten vor und der Kontenplan
Debitoren bzw. Kreditoren ist geöffnet.
1. Um die Stammdaten der Debitoren bzw. Kreditoren zu ändern, geben Sie das
Personenkonto ein, zum Beispiel Debitorenkonto 20123 oder doppelklicken Sie im
Kontenplan auf ein vorhandenes Personenkonto.
Die Felder Konto und Beschriftung (und ggfs. Umsatzsteuer-IdNr.) werden in der
Eingabezeile mit dem aktuellen Inhalt vorbelegt.
2. Erfassen Sie in den Feldern zur Umsatzsteuer-IdNr. das Länderkürzel und die ID-
Nummer für die französische USt-IdNr. FR 12345678901 zum Debitorenkonto 20123
und bestätigen Sie Ihre Eingaben mit Übernehmen.
Dokument: 0906007 Seite 486 von 608
- oder -
Um auf dem Debitorenkonto 20123 die gespeicherte französische USt-IdNr. zu löschen,
doppelklicken Sie im Kontenplan auf das Personenkonto, löschen Sie in der
Eingabezeile im Feld Umsatzsteuer-IdNr. die französische USt-IdNr. FR
12345678901 und bestätigen Sie Ihre Löschung mit Übernehmen.
Das Debitorenkonto 20123 erscheint ohne die französische USt-IdNr. im Kontenplan.
USt-IdNr. nachreichen
Dokument: 0906007 Seite 487 von 608
Sie können bis zur Erstellung der ZM für das jeweilige Quartal Ihre Buchungen ohne USt-IdNr.
über ein Personenkonto buchen und nach bekannt werden der USt-IdNr. diese im Kontenplan
in den Personenkonten erfassen.
Bei der Erstellung der Zusammenfassenden Meldung wird die USt-IdNr. für alle
Geschäftsvorfälle des Quartals herangezogen.
Prüfung der USt-IdNr.
In allen DATEV-Programmen, in denen USt-IdNrn. zu erfassen sind, werden diese auch
geprüft. Ein falscher Ländercode führt zur Ablehnung und wird nicht gespeichert. Darüber
hinaus setzt DATEV für alle EU-Länder mit Ausnahme Frankreichs Prüfziffernverfahren ein. Dies
sind Rechenalgorithmen, die den Inhalt von USt-IdNrn. prüfen und damit helfen, dass
Falscheingaben, zum Beispiel Zahlendreher, vermieden werden.
Fehlerhafte Prüfergebnisse
Trotz intensiver Bemühungen ist es der DATEV nicht gelungen, von den Vergabestellen für die
ausländische USt-IdNrn. eine offizielle Bestätigung der Prüfalgorithmen zu erhalten. Dies kann
dann zu fehlerhaften Prüfergebnissen der USt-IdNrn. führen, wenn der ursprüngliche Aufbau
der USt-IdNr. nachträglich noch verändert wurde. Dies ist, nach Kenntnis der DATEV, bei den
Ländern Vereinigtes Königreich und Niederlande der Fall.
Die Bestätigung der Richtigkeit einer USt-IdNr. können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern
erhalten Kap. 1.2.1.
EG-Fenster im Buchungssatz hat Vorrang
Handelt es sich bei dem zu buchenden Geschäftsvorfall um einmalige Geschäftsverbindungen,
steht Ihnen als zweite Möglichkeit, die USt-IdNr. zu erfassen, das EG-Fenster im
Buchungssatz zu Verfügung. Erfassen Sie die USt-IdNr. im Buchungssatz über das EG-
Fenster, hat sie grundsätzlich Vorrang gegenüber der USt-IdNr., die Sie im Kontenplan in
den Personenkonten hinterlegt haben.
Informationen zum Buchen über EG-Fenster mit den EG-BU-Schlüsseln finden Sie in Kap.
3.2.1 bzw. Kap. 3.2.2, Informationen zum Buchen über EG-Fenster mit EG-Automatikkonten
in Kap. 3.2.3.
Tipp: Diese Möglichkeit können Sie auch für Korrekturen nutzen.
Das EG-Fenster, in dem Sie Angaben zu EG-Belangen erfassen können, zum Beispiel die USt-
IdNr., öffnet sich entweder über eine Funktionstaste oder automatisch, wenn Sie einen EG-
Umsatzsteuerschlüssel erfassen Kap. 3.2.1 bzw. Kap. 3.2.2. Wenn Sie EG-
Umsatzsteuerschlüssel verwenden, öffnen sich nur die Felder, die für den jeweiligen
Steuertatbestand zutreffend sind.
3 EG-Buchungen erfassen
3.1 EG-Geschäftsfälle buchen
Möchten Sie einen EG-relevanten Geschäftsvorfall in der DATEV Finanzbuchführung buchen,
müssen Sie dem Programm mitteilen, dass es sich um einen EG-Datensatz handelt.
Sie können wählen:
Dokument: 0906007 Seite 488 von 608
Für die wichtigsten EG-Tatbestände stehen Ihnen standardmäßig EG-Berichtigungs-
und Umsatzsteuerschlüssel zur Verfügung.
Wichtigste Steuertatbestände sind:
o steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
o steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe
o in Deutschland steuerpflichtige Lieferungen in einen anderen EU-Staat
o im anderen EU-Staat steuerpflichtige Lieferungen mit Ansatz des USt-Satzes des
betreffenden EU-Landes (Versendungslieferungen; in Deutschland nicht
steuerbar)
In den DATEV-Kontenrahmen stehen Ihnen spezielle Konten mit EG-Funktionalität zur
Verfügung. Eine Übersicht über die EG-Konten der SKR 03 und 04 finden Sie in Kap.
3.3.
Sie können sich auch individuelle Konten und individuelle BU-Schlüssel mit den
entsprechenden Kontenfunktionen zum Buchen der EG-relevanten Geschäftsvorfälle
einrichten. Die EG-Funktionstabellen finden Sie in Fach 3, Kap. 3.3.
Zahlungseingangsbuchung für steuerfreie EU-Lieferungen beim Ist-Versteuerer
Zahlungseingangsbuchungen für steuerfreie EU-Lieferungen bzw. Lieferungen, die im anderen
EU-Land steuerpflichtig sind, werden beim Soll-Versteuerer ohne Steuerschlüssel gebucht.
Beim Ist-Versteuerer führt diese Buchung ohne Steuerschlüssel auf Grund der besonderen
Buchungsregeln zur automatischen Umbuchung von USt nicht fällig nach USt fällig mit
vollem Steuersatz Fach 4, Kap. 5.1.2.
Achtung:
BU-Schlüssel 40 oder 80 erfassen, sonst wird die UStVA falsch!
Um zu vermeiden, dass beim Ist-Versteuerer Zahlungseingangsbuchungen für steuerfreie EU-
Lieferungen bzw. Lieferungen, die im anderen EU-Land steuerpflichtig sind, eine automatische
Umbuchung von USt nicht fällig nach USt fällig auslösen, erfassen Sie an 7. Stelle des
Gegenkontos den BU-Schlüssel 40 oder 80: Aufhebung der Automatik bzw. Generalumkehr bei
Aufhebung der Automatik, sonst wird Ihre UStVA falsch!
Zahlungseingangsbuchung für steuerfreie EU-Lieferungen m i t Skontospalte
Wird beim Ist-Versteuerer bei einer Zahlungseingangsbuchung für steuerfreie EU-Lieferungen
(EG-Schlüssel 11) oder Lieferungen, die im anderen EU-Land steuerpflichtig sind (EG-Schlüssel
10) zusätzlich ein Betrag in der Skontospalte eingegeben, erfassen Sie in der Grundbuchung
den Steuerschlüssel 10 oder 11. Das Programm bucht den Skontobetrag und berichtigt
entsprechend den Ausweis in der UStVA bzw. ZM.
Hinweis:
Beim Ist-Versteuerer bleibt der Betrag der Grundbuchung trotz Angabe des EG-Schlüssels 10
oder 11 an 7. Stelle des Gegenkontos für die Steuerrechnung dann unberücksichtigt, wenn
zusätzlich ein Betrag in der Skontospalte erfasst wird Fach 4, Kap. 5.1.2.
3.2 Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität
Standard-EG-BU-Schlüssel
Dokument: 0906007 Seite 489 von 608
Zur Steuerung umsatzsteuerlicher EG-Sachverhalte stehen eigene EG-Umsatzsteuerschlüssel,
10 bis 19 und EG-Berichtigungsschlüssel, 60 bis 69 zur Verfügung:
EG-BU-
Schlüssel EG-Sachverhalt
Belegdatum
bis
31.03.1998
Belegdatum
ab 01.04.1998
Belegdatum
ab 01.01.2007
10 bzw.
60 (GU) Im anderen EU-Staat steuerpflichtige Lieferung
erfasster EG-
Steuersatz
erfasster EG-
Steuersatz
erfasster EG-
Steuersatz
11 bzw.
61 (GU)
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an
Abnehmer mit Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
steuerfrei steuerfrei steuerfrei
12 bzw.
62 (GU)
Steuerpflichtige EG-Lieferung, ermäßigter
Steuersatz 7 % USt 7 % USt 7 % USt
13 bzw.
63 (GU) Steuerpflichtige EG-Lieferung, voller Steuersatz 15 % USt 16 % USt 19 % USt
14 bzw.
64 (GU) (reserviert für alte %-Sätze) gesperrt gesperrt gesperrt
15 bzw.
65 (GU)
Steuerpflichtige EG-Lieferung, voller "alter"
Steuersatz gesperrt 15 % USt 16 % USt
16 bzw.
66 (GU) (reserviert für alte %-Sätze) gesperrt gesperrt gesperrt
17 bzw.
67 (GU)
Steuerpflichtiger innergemeinschaftl. Erwerb,
voller "alter" Steuersatz gesperrt
15 % USt und
15 % VorSt
16 % USt und
16 % VorSt
18 bzw.
68 (GU)
Steuerpflichtiger innergemeinschaftl. Erwerb,
ermäßigter Steuersatz
7 % USt und
7 % VorSt
7 % USt und
7 % VorSt
7 % USt und
7 % VorSt
19 bzw.
69 (GU)
Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb,
voller Steuersatz
15 % USt und
15 % VorSt
16 % USt und
16 % VorSt
19 % USt und
19 % VorSt
GU = Generalumkehr-Schlüssel
EG-Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel
In der folgenden Tabelle sind die EG-BU-Schlüssel und ihre Bedeutung erläutert:
Dokument: 0906007 Seite 490 von 608
EG-BU-
Schlüssel EG-Sachverhalt Beschreibung
10
Generalumkehr:
60
In Deutschland nicht
steuerbarer Umsatz;
Steuerpflicht im anderen EU-
Land
Zu Grunde liegender Tatbestand: Versendung oder Beförderung
von Gegenständen an Privatpersonen in einem anderen EU-Staat
bei Steuerpflicht im Bestimmungsland (Aktivfunktionen AM
62xxx/63xxx).
Erfassung: Aus dem erfassten Brutto-Betrag wird die ausländische
Umsatzsteuer errechnet. Die Kennung, in welchem EU-Land die
Umsatzbesteuerung erfolgt und welcher Umsatzsteuersatz zu
Grunde liegt, erfassen Sie über das EG-Fenster.
EG-Fenster: EU-Länderkürzel und Prozentsatz. Beide Angaben
sind obligatorisch.
Steuerrechnung: Der Steuerbetrag wird auf dem Sammelkonto
mit der Funktion S 62000 gesammelt, im SKR 03 Konto 1767; im
SKR 04 Konto 3817.
11
Generalumkehr:
61
Steuerfreie
innergemeinschaftliche
Lieferung an Abnehmer mit
USt-IdNr.
Zu Grunde liegender Tatbestand: Nach § 4 Nr. 1b UStG
steuerfreie Lieferung.
Erfassung: Die Eingabe der USt-IdNr. im Erfassungssatz ist nicht
erforderlich, wenn diese in den Debitorenstammdaten hinterlegt ist
oder bis zum Abruf der ZM noch hinterlegt wird.
Auswertung:
a) Ausweis des gebuchten Betrages in der Kennzahl 41 der UStVA
(innergemeinschaftliche Lieferung)
b) Ausweis in der Zusammenfassenden Meldung, sofern im
Einzelsatz eine USt-IdNr. erfasst oder im Buchungssatz ein
Personenkonto verwendet wurde, für das eine USt-IdNr. in dem
Debitorenstammsatz angelegt ist.
12
Generalumkehr:
62
Steuerpflichtige EG-Lieferung
zum ermäßigten Steuersatz 7
%
Zu Grunde liegender Tatbestand: Lieferung von Neufahrzeugen
oder von anderen Gegenständen als verbrauchsteuerpflichtige
Waren an Privatpersonen oder diesen gleichgestellte Unternehmen.
Die Lieferschwelle in das betreffende Lieferland wurde nicht
überschritten. Es wurde auch nicht zur Besteuerung im
Bestimmungsland optiert.
Erfassung: Aus dem erfassten Brutto-Betrag wird die deutsche
Umsatzsteuer errechnet und auf dem Konto mit der
Sammelfunktion S 60000 (SKR 03: Konto 1777 bzw. 3807 im
SKR 04) gesammelt.
EG-Fenster: Wird das Bestimmungsland der Lieferung erfasst
(optional), können Sie sich im DATEV-Rechenzentrum eine
Auswertung erstellen lassen, ob für das betreffende EU-Land die
Dokument: 0906007 Seite 491 von 608
Lieferschwelle überschritten worden ist.
Auswertung: Buchungssätze, die mit dem BU-Schlüssel 12
erfasst worden sind, werden unter der Kennzahl 86 der UStVA
ausgewiesen.
13
Generalumkehr:
63
Steuerpflichtige EG-Lieferung
zum vollen Steuersatz 19 %
Zu Grunde liegender Tatbestand und Erfassung analog BU-
Schlüssel 12.
Auswertung: Buchungssätze, die mit dem BU-Schlüssel 13
erfasst worden sind, werden ab 01.01.2007 mit 19 % USt unter
der Kennzahl 81 der UStVA ausgewiesen.
14
Generalumkehr:
64
Reserviert für alte Steuersätze Zur Zeit nicht verwendbar.
15
Generalumkehr:
65
Steuerpflichtige EG-Lieferung
zum vollen "alten" Steuersatz
16 %
Zu Grunde liegender Tatbestand und Erfassung analog BU-
Schlüssel 13.
Auswertung: Buchungssätze, die mit dem BU-Schlüssel 15
erfasst worden sind, werden ab 01.01.07 mit 16 %USt unter der
Kennzahl 35/36 der UStVA ausgewiesen.
16
Generalumkehr:
66
Reserviert für alte Steuersätze Zur Zeit nicht verwendbar.
17
Generalumkehr:
67
Steuerpflichtiger
innergemeinschaftlicher Erwerb
zum vollen "alten" Steuersatz
16 %
Zu Grunde liegender Tatbestand: siehe BU-Schlüssel 18.
Erfassung: Auf Grund des eingegebenen Rechnungsbetrages wird
a) die Erwerbsteuer (Umsatzsteuer) aus dem eingegebenen Netto-
Betrag errechnet und auf das Konto mit der Sammelfunktion S
74000 gebucht (Konto 1772 im SKR 03 bzw. 3802 im SKR 04)
b) Die anrechenbare Vorsteuer fließt auf das Konto mit der
Sammelfunktion S 54000 (Konto 1572 im SKR 03 bzw. 1402 im
SKR 04).
Die Eingabe der USt-IdNr. im Erfassungssatz oder in den
Kreditorenstammdaten ist nicht erforderlich, sie ist optional und
kann Dokumentationszwecken dienen.
Auswertung:
a) Der Ausweis der steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen
Erwerbe wird ab 01.01.07 mit 16 % unter der Kennzahl 95/98
der UStVA ausgewiesen (Bemessungsgrundlage, d. h.
Rechnungsbetrag)
b) Ausweis der Erwerbsteuer auf Grund der Kennzahl 95/98 der
Dokument: 0906007 Seite 492 von 608
UStVA
c) Ausweis der anrechenbaren Vorsteuer unter der Kennzahl 61
der UStVA "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen
Erwerb von Gegenständen"
Weitere Informationen zum steuerpflichtigen
innergemeinschaftlichen Erwerb Kap. 3.4.1.
18
Generalumkehr:
68
Steuerpflichtiger innergemein-
schaftlicher Erwerb zum
ermäßigten Steuersatz 7 %
Zu Grunde liegender Tatbestand: Nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG
innergemeinschaftlicher Erwerb.
Regelbesteuerer
Erfassung: Auf Grund des eingegebenen Rechnungsbetrages wird
a) die Erwerbsteuer (Umsatzsteuer) aus dem erfassten Netto-
Betrag errechnet und auf das Konto mit der Sammelfunktion S
74000 gebucht (Konto 1772 im SKR 03 bzw. 3802 im SKR 04)
b) Die anrechenbare Vorsteuer fließt auf das Konto mit der
Sammelfunktion S 54000 (Konto 1572 im SKR 03 bzw. 1402 im
SKR 04).
Die Eingabe der USt-IdNr. im Erfassungssatz oder in den
Kreditorenstammdaten ist nicht erforderlich, sie ist optional und
kann Dokumentationszwecken dienen.
Auswertung:
a) Der Ausweis der steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen
Erwerbe erfolgt unter der Kennzahl 93 der UStVA
(Bemessungsgrundlage, d. h. Rechnungsbetrag)
b) Ausweis der Erwerbsteuer auf Grund der Kennzahl 93 der
UStVA
c) Ausweis der anrechenbaren Vorsteuer unter der Kennzahl 61
der UStVA ("Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen
Erwerb von Gegenständen")
Weitere Informationen zum steuerpflichtigen
innergemeinschaftlichen Erwerb Kap. 3.4.1.
19
Generalumkehr:
69
Steuerpflichtiger innergemein-
schaftlicher Er-werb zum vollen
Steuersatz 19 %
Zu Grunde liegender Tatbestand: Siehe BU-Schlüssel 18.
Erfassung bis 31.12.2006: Siehe BU-Schlüssel 17
Erfassung: Auf Grund des eingegebenen Rechnungsbetrages wird
ab 01.01.2007
a) die Erwerbsteuer (Umsatzsteuer) aus dem erfassten Netto-
Betrag errechnet und auf das Konto mit der Sammelfunktion S
74190 gebucht (Konto 1774 im SKR 03 bzw. 3804 im SKR 04)
b) Die anrechenbare Vorsteuer fließt auf das Konto mit der
Sammelfunktion S 54190 (Konto 1574 im SKR 03 bzw. 1404 im
SKR 04).
Die Eingabe der USt-IdNr. im Erfassungssatz oder in den
Kreditorenstammdaten ist nicht erforderlich, sie ist optional und
Dokument: 0906007 Seite 493 von 608
kann Dokumentationszwecken dienen.
Auswertung:
a) Der Ausweis der steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen
Erwerbe 19 % erfolgt unter der Kennzahl 89 der UStVA
(Bemessungsgrundlage, d. h. Rechnungsbetrag)
b) Ausweis der Erwerbsteuer auf Grund der Kennzahl 89 der
UStVA
c) Ausweis der anrechenbaren Vorsteuer unter der Kennzahl 61
der UStVA "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen
Erwerb von Gegenständen"
Weitere Informationen zum steuerpflichtigen
innergemeinschaftlichen Erwerb Kap. 3.4.1.
3.2.1 Über EG-Fenster mit EG-BU-Schlüsseln buchen
Zusätzliche Informationen im EG-Fenster erfassen
Eine Eingabe in das EG-Fenster in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen, zum Beispiel
Kanzlei-Rechnungswesen, kennzeichnet noch keinen EG-Steuertatbestand und löst auch
noch keine entsprechende umsatzsteuerliche Buchung im DATEV-Rechenzentrum aus. Nur die
Eingabe eines Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssels bzw. eines Automatikkontos
mit einer EG-Funktion und ggf. die entsprechenden Eingaben im EG-Fenster bewirken die
umsatzsteuerlichen Buchungen:
o Buchen Sie mit den EG-BU-Schlüsseln, zum Beispiel EG-BU-Schlüssel 10, müssen Sie
teilweise noch Informationen im EG-Fenster erfassen Kap. 3.2.2. Bei einigen EG-BU-
Schlüsseln haben Sie die Wahl, ob Sie Informationen im EG-Fenster erfassen möchten
oder nicht (siehe Tabelle).
o Buchen Sie mit Automatikkonten und der USt-IdNr. im Kontenplan, in den
Personenkonten, können Sie auf die Verwendung des EG-Fensters in den meisten
Fällen verzichten. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, wie beim Buchen mit EG-BU-
Schlüsseln, zusätzliche Informationen im EG-Fenster zu erfassen.
Dokument: 0906007 Seite 494 von 608
Hinweis:
Erfassen Sie die USt-IdNr. direkt im EG-Fenster, hat sie Vorrang vor der USt-IdNr. im
Kontenplan, in den Personenkonten. Informationen zum Buchen über EG-Fenster mit EG-
Automatikkonten finden Sie in Kap. 3.2.3.
EG-Sachverhalt über EG-Fenster EG-BU-
Schlüssel
... zulässige
Angaben
... unzulässige
Angaben
In der BRD nicht steuerbare - in anderen EU-Staaten
steuerpflichtige Versendungslieferung
10
60 (GU)
- immer EU-Land
und
- Steuersatz
- USt-IdNr. oder
- nur EU-Land oder
- nur Steuersatz
Steuerfreie innergem. Lieferung 11
61 (GU)
- USt-IdNr. oder
- keine
Fenstereingaben
- Steuersatz
und/oder
- nur EU-Land
In der BRD steuerpflichtige Lieferung in andere EU-Länder 12/13
62/63 (GU)
- EU-Land oder
- keine
Fenstereingaben
- USt-IdNr.
und/oder
- Steuersatz
Steuerpflichtiger innergem. Erwerb 18/19
68/69 (GU)
- USt-IdNr. oder
- keine
Fenstereingaben
- Steuersatz
und/oder
- nur EU-Land
3.2.2 Über EG-Fenster Versendungsfall mit EG-BU-Schlüssel 10 buchen
Bestimmungsland und ausländischen Prozentsatz im EG-Fenster erfassen
Unter dem Versendungsfall versteht man die Versendung oder Beförderung von Gegenständen
an Privatpersonen in einem anderen EU-Staat bei Steuerpflicht im Bestimmungsland.
Mit dem BU-Schlüssel 10 erfassen Sie ausschließlich die in der BRD nicht steuerbaren - im
anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleichgestellte
Unternehmen (Versendungsfall). Eine Buchung der im anderen EU-Land steuerpflichtigen
sonstigen Leistungen ist damit nicht möglich.
Beispiel
Ein deutscher Unternehmer liefert Möbel am 16. Januar 2009 im Wert von 1.000,- Euro zzgl.
19,6 % Umsatzsteuer an eine französische Privatperson.
So buchen Sie die im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferung über das EG-
Fenster mit EG-BU-Schlüssel 10
Dokument: 0906007 Seite 495 von 608
1. Erfassen Sie im Eingabefeld Umsatz den Brutto-Betrag (= Rechnungsbetrag zzgl.
Umsatzsteuer des anderen EU-Landes), zum Beispiel 1.196,- Euro im Haben.
2. Haben Sie eine Buchung mit BU-Schlüssel 10 erfasst und den Buchungssatz mit
Übernehmen bestätigt (oder Sie wählen Bearbeiten | EU-Info eingeben), öffnet
sich das EG-Fenster, in dem Sie das Bestimmungsland, zum Beispiel für Frankreich FR
und den ausländischen Prozentsatz, zum Beispiel 19,60 erfassen und mit OK
bestätigen.
Mit dem Prozentsatz lösen Sie eine Prozentrechnung im Hundert aus, d. h. den im
Buchungssatz erfassten Brutto-Betrag weist das Programm auf den Konten netto aus.
Der Steuerbetrag wird auf dem Sammelkonto "Umsatzsteuer aus im anderen EG-Land
steuerpflichtigen Lieferungen" mit der Funktion S 62000 gesammelt, im SKR 03 Konto
1767; im SKR 04 Konto 3817. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich für das
entsprechende EU-Land und den Prozentsatz ein individuelles Sammelkonto
einzurichten mit der Hauptfunktion S 62xxx und der Funktionsergänzung xxx laut
Steuersatztabelle Fach 3, Kap. 3.3.4, zeitunabhängiger Schlüssel.
Zusätzlich erfolgt der Ausweis in der UStVA, Kennzahl 45, den USt-Verbindlichkeiten in
anderen EU-Mitgliedstaaten und dem EG-Journal.
Hinweis:
Buchen Sie mit EG-BU-Schlüssel 10, sind beide Angaben, die Kennung, für welches EU-Land
die Umsatzbesteuerung erfolgen soll und welcher Umsatzsteuersatz zu Grunde liegt, im EG-
Fenster obligatorisch.
Wenn Sie nicht mit EG-BU-Schlüssel 10, sondern mit Automatikkonten buchen wollen,
existieren für diese Steuertatbestände, in der BRD nicht steuerbarer Umsatz, im anderen EU-
Land steuerpflichtiger Umsatz (Aktivfunktionen AM 62xxx/63xxx) keine Standardkonten.
Im Bedarfsfall müssen Sie diese Konten individuell einrichten: Fach 3, Kap. 3.3.3
Funktionstabelle Aktivfunktionen für EU-Länder bzw. Fach 3, Kap. 3.3.4 Steuersatztabelle
Aktivfunktionen für EU-Länder.
Tipp: Informationen zu weiteren Sonderfällen bei EG-Buchungen finden Sie in Kap. 3.4.
Dokument: 0906007 Seite 496 von 608
3.2.3 Über EG-Fenster mit EG-Automatikkonten buchen
Bestimmungsland und ausländische USt-IdNr. im EG-Fenster erfassen
Eine Eingabe in das EG-Fenster in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen, zum Beispiel
Kanzlei-Rechnungswesen, kennzeichnet noch keinen EG-Steuertatbestand und löst auch
noch keine entsprechende umsatzsteuerliche Buchung im DATEV-Rechenzentrum aus. Nur die
Eingabe eines Automatikkontos mit einer EG-Funktion bzw. eines Berichtigungs- und
Umsatzsteuerschlüssels und ggf. die entsprechenden Eingaben im EG-Fenster bewirken die
umsatzsteuerlichen Buchungen.
Hinweis:
Buchen Sie mit Automatikkonten und der USt-IdNr. der Geschäftspartner in den Stammdaten
| Kontenplan | Debitoren bzw. Kreditoren, können Sie auf die Verwendung des EG-
Fensters in den meisten Fällen verzichten Kap. 2.2.
USt-IdNr. im EG-Fenster hat Vorrang
Erfassen Sie die USt-IdNr. direkt im EG-Fenster, hat sie Vorrang vor der USt-IdNr. im
Kontenplan, in den Personenkonten.
Tipp: Diese Möglichkeit können Sie auch für Korrekturen nutzen.
So erfassen Sie EG-Sachverhalte mit EG-Automatikkonten im EG-Fenster
Buchen Sie mit EG-Automatikkonten können Sie über Bearbeiten | EU-Info eingeben bzw.
über Buchungssatz mit Übernehmen bestätigen das EG-Fenster öffnen und Sie haben wie
Dokument: 0906007 Seite 497 von 608
beim Buchen mit EG-BU-Schlüsseln die Möglichkeit, zusätzliche Informationen zu erfassen.
Bei einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 4 Nr. 1b UStG (SKR 03, Konto
AM 8125, Funktion AM 74000) erfassen Sie zum Beispiel im EG-Fenster die USt-IdNr. des
französischen Geschäftspartners - siehe Tabelle.
Hinweis:
Informationen zum Buchen über EG-Fenster mit EG-BU-Schlüsseln finden Sie in Kap. 3.2.1
bzw. Kap. 3.2.2.
Tabelle
Hier die zulässigen Eingaben bei EG-Sachverhalten mit EG-Automatikkonten im EG-Fenster:
EG-Sachverhalte mit EG-
Automatikkonten im EG-Fenster
EG-
Funktions-
Nummer
... zulässige Angaben ... unzulässige
Angaben
Steuerfreie innergemeinschaftliche
Lieferung
AM 74000
(AM 75000)
- USt-IdNr. oder
- Keine Fenstereingaben
- Steuersatz und/oder
- nur EU-Land
Innergemeinschaftliches
Dreiecksgeschäft AM 68000
- USt-IdNr. oder
- Keine Fenstereingaben
- Steuersatz und/oder
- nur EU-Land
Steuerfreie innergemeinschaftliche
Lieferung Neufahrzeuge; Abnehmer ohne
USt-IdNr.
AM 76000
(AM 7700)
- EU-Land oder
- Keine Fenstereingaben
- USt-IdNr. und/oder
- Steuersatz
Steuerfreie innergemeinschaftliche
Erwerbe AV 52000
- USt-IdNr. oder
- Keine Fenstereingaben
- Steuersatz und/oder
- EU-Land
Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher
Erwerb
AV 54xxx
(AV 55xxx)
- USt-IdNr. oder
- Keine Fenstereingaben
- Steuersatz und/oder
- EU-Land
Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher
Erwerb ohne Vorsteuerabzug AV 58xxx
- USt-IdNr. oder
- Keine Fenstereingaben
- Steuersatz und/oder
- EU-Land
Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher
Erwerb Neufahrzeuge AV 53xxx
- EU-Land oder
- Keine Fenstereingaben
- USt-IdNr. und/oder
- Steuersatz
Steuerpflichtige Lieferung in andere EU-
Länder
AM 60xxx
(AM 61xxx)
- EU-Land oder
- Keine Fenstereingaben
- USt-IdNr. und/oder
- Steuersatz
In BRD nicht steuerbare - in anderen EU-
Staaten steuerpflichtige
Versendungslieferung *)
AM 62xxx
(AM 63xxx)
Generell keine Fenstereingaben
zulässig, da sich das EU-Land aus
dem Steuersatz-Schlüssel ergibt.
Generell keine
Fenstereingaben
zulässig
Dokument: 0906007 Seite 498 von 608
In BRD nicht steuerbare - in anderen EU-
Staaten steuerpflichtige sonstige
Leistungen *)
AM 64xxx
(AM 65xxx)
- USt-IdNr. oder
- Keine Fenstereingaben
- Steuersatz und/oder
- EU-Land
In BRD nicht steuerbare - in anderen EU-
Staaten steuerpflichtige sonstige
Leistungen
AM 64000
(AM 65000)
- USt-IdNr. oder
- Keine Fenstereingaben
- Steuersatz und/oder
- EU-Land
*) Es ist der Steuersatzschlüssel des betreffenden EU-Landes zu verwenden Fach 3, Kap. 3.3.4.
3.3 Standardkontenrahmen mit EG-Funktionalität
In diesem Kapitel finden Sie Auszüge aus den Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04.
Aufgeführt sind alle Konten, die standardmäßig mit EG-Funktionen eingerichtet sind.
In Fach 3 finden Sie die DATEV-Kontenfunktionen beschrieben.
3.3.1 Auszüge aus dem DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03
EG-Konten im SKR 03
Konto
SKR 03 Kontenbeschriftung Funktion
S 1562 Aufzuteilende Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 52000
S 1563 Aufzuteilende Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 19 % 52190
S 1572 Abziehbare Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 54000
S 1573 Abziehbare Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 16 % 54160
S 1574 Abziehbare Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 19 % 54190
S 1584 Abziehbare Vorsteuer aus innergemein. Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne
Umsatzsteuer-IdNummer 53000
S 1762 Umsatzsteuer nicht fällig aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 61000
S 1763 Umsatzsteuer nicht fällig aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % 61160
S 1764 Umsatzsteuer nicht fällig aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % 61190
Dokument: 0906007 Seite 499 von 608
S 1767 Umsatzsteuer aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen Lieferungen 62000
S 1768 Umsatzsteuer aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen / Werklieferungen 64000
S 1772 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb 74000
S 1773 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb 16 % 74160
S 1774 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb 19 % 74190
S 1777 Umsatzsteuer aus im Inland steuerpfl. EG-Lieferungen 60000
S 1778 Umsatzsteuer aus im Inland steuerpfl. EG-Lieferungen 19 % 60190
S 1779 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb ohne Vorsteuerabzug 78000
S 1784 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb von
Neufahrzeugen von Lieferanten ohne Umsatzsteuer-IdNummer 73000
AM
2402 Forderungsverluste aus steuerfreien EG-Lieferungen (übliche Höhe) 74000
AM
2403
Forderungsverluste aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen (übliche Höhe) 7 %
Umsatzsteuer 60002
AM
2404
Forderungsverluste aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen (übliche Höhe) 16 %
Umsatzsteuer 60160
AM
2408
Forderungsverluste aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen (übliche Höhe) 19 %
Umsatzsteuer 60190
AM
2409
Forderungsverluste aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen (übliche Höhe) 15 %
Umsatzsteuer 60150
AV 3420
- 24
Innergemeinschaftlicher Erwerb 7 % Vorsteuer und
7 % Umsatzsteuer 54002
AV 3425
- 29
Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und
19 % Umsatzsteuer 54001
Dokument: 0906007 Seite 500 von 608
AV 3430 Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuerabzug 7 % Umsatzsteuer 58002
AV 3435 Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuerabzug 19 % Umsatzsteuer 58001
AV 3440 Innergemeinschaftlicher Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne Umsatzsteuer-
IdNummer 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 53001
AV 3550 Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb 52000
AV 3724 Nachlässe aus innergemeinschaftlichem Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer 54002
AV 3725 Nachlässe aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 54001
AV 3726 Nachlässe aus innergemeinschaftlichem Erwerb 16 % Vorsteuer und 16 % Umsatzsteuer 54160
AV 3727 Nachlässe aus innergemeinschaftlichem Erwerb 15 % Vorsteuer und 15 % Umsatzsteuer 54150
SAV
3745 Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemein. Erwerb 17000
SAV
3746
Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemein. Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 %
Umsatzsteuer 17070
SAV
3748
Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemein. Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 %
Umsatzsteuer 17190
SAV
3749
Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemein. Erwerb 16 % Vorsteuer und 16 %
Umsatzsteuer 17160
AM
8125 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG 74000
AM
8130 Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemein. Dreiecksgeschäften § 25b Abs. 2 UStG 68000
AM
8135
Steuerfreie innergemein. Lieferungen von Neufahrzeugen an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-
IdNummer 76000
AM
8310
Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 7 % Umsatzsteuer 60002
Dokument: 0906007 Seite 501 von 608
- 14
AM
8315
- 19
Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % Umsatzsteuer 60001
AM
8330 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % Umsatzsteuer 60160
AM
8338 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 62000
AM
8339 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 64000
AM
8724 Erlösschmälerungen aus steuerfreien innergemein. Lieferungen 74000
AM
8725 Erlösschmälerungen aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 7 % Umsatzsteuer 60002
AM
8726 Erlösschmälerungen aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % Umsatzsteuer 60001
AM
8729 Erlösschmälerungen aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % Umsatzsteuer 60160
SAM
8743 Gewährte Skonti aus steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG 65000
S 8745 Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 89000
SAM
8746 Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 7 % USt 89070
SAM
8748 Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % USt 89190
SAM
8749 Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % USt 89160
Dokument: 0906007 Seite 502 von 608
3.3.2 Auszüge aus dem DATEV-Standardkontenrahmen SKR 04
EG-Konten im SKR 04
Konto
SKR 04 Kontenbeschriftung Funktion
S 1402 Abziehbare Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 54000
S 1403 Abziehbare Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 16 % 54160
S 1404 Abziehbare Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 19 % 54190
S 1412 Aufzuteilende Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 52000
S 1413 Aufzuteilende Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 19 % 52190
S 1432 Abziehbare Vorsteuer aus innergemein. Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne
Umsatzsteuer-IdNummer 53000
S 3802 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb 74000
S 3803 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb 16 % 74160
S 3804 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb 19 % 74190
S 3807 Umsatzsteuer aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 60000
S 3808 Umsatzsteuer aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % 60190
S 3809 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb ohne Vorsteuerabzug 78000
S 3812 Umsatzsteuer nicht fällig aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 61000
S 3813 Umsatzsteuer nicht fällig aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % 61160
S 3814 Umsatzsteuer nicht fällig aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % 61190
S 3817 Umsatzsteuer aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen Lieferungen 62000
Dokument: 0906007 Seite 503 von 608
S 3818 Umsatzsteuer aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen/Werklieferungen 64000
S 3834 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne Umsatzsteuer-
IdNummer 73000
AM
4125 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG 74000
AM
4130
Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften § 25b Abs. 2
UStG 68000
AM
4135
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von Neufahrzeugen an Abnehmer ohne
Umsatzsteuer-IdNummer 76000
AM
4310
- 14
Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 7 % Umsatzsteuer 60002
AM
4315
- 19
Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % Umsatzsteuer 60001
AM
4330 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % Umsatzsteuer 60160
AM
4338 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 62000
AM
4339 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 64000
AM
4724 Erlösschmälerungen aus steuerfreien innergemein. Lieferungen 74000
AM
4725 Erlösschmälerungen aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 7 % USt 60002
AM
4726 Erlösschmälerungen aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % USt 60001
AM
4729 Erlösschmälerungen aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % USt 60160
Dokument: 0906007 Seite 504 von 608
SAM
4743 Gewährte Skonti aus steuerfreien innergemein. Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG 65000
S 4745 Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 89000
SAM
4746 Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 7 % USt 89070
SAM
4748 Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % USt 89190
SAM
4749 Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % USt 89160
AV 5420
- 24
Innergemeinschaftlicher Erwerb 7 % Vorsteuer und
7 % Umsatzsteuer 54002
AV 5425
- 29
Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und
19 % Umsatzsteuer 54001
AV 5430 Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuerabzug 7 % Umsatzsteuer 58002
AV 5435 Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuerabzug 19 % Umsatzsteuer 58001
AV 5440 Innergemeinschaftlicher Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne Umsatzsteuer-
IdNummer 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 53001
AV 5550 Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb 52000
AV 5724 Nachlässe aus innergemein. Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer 54002
AV 5725 Nachlässe aus innergemein. Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 54001
AV 5726 Nachlässe aus innergemein. Erwerb 16 % Vorsteuer und 16 % Umsatzsteuer 54160
AV 5727 Nachlässe aus innergemein. Erwerb 15 % Vorsteuer und 15 % Umsatzsteuer 54150
S 5745 Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemein. Erwerb 17000
SAV Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemein. Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % 17070
Dokument: 0906007 Seite 505 von 608
5746 Umsatzsteuer
SAV
5748
Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemein. Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 %
Umsatzsteuer 17190
SAV
5749
Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemein. Erwerb 16 % Vorsteuer und 16 %
Umsatzsteuer 17160
AM
6932
Forderungsverluste aus steuerpflichtigen EG-Lieferungen
(übliche Höhe) 74000
AM
6933
Forderungsverluste aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 7 % Umsatzsteuer (übliche
Höhe) 60002
AM
6934
Forderungsverluste aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % Umsatzsteuer (übliche
Höhe) 60160
AM
6938
Forderungsverluste aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % Umsatzsteuer (übliche
Höhe) 60190
AM
6939
Forderungsverluste aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 15 % Umsatzsteuer (übliche
Höhe) 60150
3.4 Sonderfälle bei EG-Buchungen
Um fehlerhafte EG-Buchungseingaben zu vermeiden, beachten Sie folgende Sachverhalte:
EG-Tatbestände, die besondere Vorgehensweisen bei der Buchung erfordern.
Bedingungen bei EG-Buchungen, die von der herkömmlichen Buchungsweise in der
DATEV Finanzbuchführung abweichen.
Besonderheiten, die durch EG-Informationen im DATEV-Rechenzentrum entstehen und
auf die Sie besonders achten müssen.
3.4.1 Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuerabzug
Besonderheit
Für steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe von Unternehmen, die nicht zum
Vorsteuerabzug berechtigt sind, sind die Konten mit der Funktion AV 58xxx zu verwenden.
Dies ist im SKR 03 das Konto AV 3435 und im SKR 04 das Konto AV 5435, jeweils mit vollem
Steuersatz 19 % USt. Aus dem erfassten Netto-Betrag wird die Erwerbsteuer errechnet und in
der UStVA unter der Kennzahl 89 (19 %) bzw. Kennzahl 93 (7 %) ausgewiesen. Nachdem die
Erwerbsteuer bei diesem Unternehmen jedoch nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist, wird sie auf
das betreffende Einkaufskonto gebucht. Dadurch wird der erfasste Netto-Betrag um die nicht
abzugsfähige Erwerbsteuer erhöht.
Dokument: 0906007 Seite 506 von 608
Beispiel: Der Kleinunternehmer Klein hat die Erwerbsschwelle 12.500 Euro im Jahr
überschritten und muss deshalb bei Erwerben aus anderen EU-Staaten diese in Deutschland
versteuern. Klein erwirbt vom französischen Großhändler Gigant Waren im Wert von 1.000,-
Euro. Gigant weist auf der Rechnung nur den Netto-Betrag von 1000,- Euro aus. Die Rechnung
genügt den Anforderungen bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen. Auf der
Rechnung muss der Vermerk "steuerfrei" und die USt-IdNr. beider Geschäftspartner
eingetragen sein. Auch die Bestätigung der Lieferung der Ware aus Frankreich nach
Deutschland erfolgt. Die Waren unterliegen in Deutschland dem vollen Steuersatz von 19 %
USt.
EG-Stammdaten für Personenkonten anlegen
Da es sich um eine längerfristige Geschäftsbeziehung handelt, hinterlegt die Firma Klein die
USt-IdNr. des französischen Geschäftspartners in den EG-Stammdaten für Personenkonten
unter Stammdaten | Kontenplan | Debitoren bzw. KreditorenKap. 2.2.
Voraussetzung: Der Kontenplan des Mandanten ist geöffnet.
1. Geben Sie in der Erfassungszeile, im Feld Konto die Kontonummer 70123 und im Feld
Beschriftung den Kreditor Gigant ein.
2. Erfassen Sie in den Feldern zur Umsatzsteuer-IdNr. das Länderkürzel und die ID-
Nummer für die französische USt-IdNr. FR 12345678901 zum Kreditorenkonto 70123
und bestätigen Sie Ihre Eingaben mit Übernehmen.
Das Kreditorenkonto 70123 erscheint mit der französischen USt-IdNr. im Kontenplan.
Dokument: 0906007 Seite 507 von 608
Buchung
Klein verwendet zur Buchung vom 1. Februar das automatische Konto AV 3435, SKR 03:
"Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer":
3435 Innergemeinschaftl. Erwerb
ohne Vorsteuerabzug 19 % USt 70123 Kreditor Gigant
1.190,00 1.000,00
1774 Umsatzsteuer aus innerge-
meinschaftlichem Erwerb 19 % USt
190,00
Dokument: 0906007 Seite 508 von 608
3.4.2 Sonstige Leistungen
Erbringt ein deutscher Unternehmer eine sonstige Leistung im anderen EU-Mitgliedstaat prüfen
Sie zunächst, wo sich der Ort der sonstigen Leistung befindet.
Befindet sich der Ort der sonstigen Leistung eines Unternehmers an einen weiteren
Unternehmer im anderen EU-Mitgliedstaat, ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar. Die
umsatzsteuerliche Behandlung ist vom Umsatzsteuergesetz des jeweiligen EU-Mitgliedstaates
abhängig. Erkundigen Sie sich im entsprechenden EU-Mitgliedstaat.
Standardmäßig stehen Ihnen in den SKR 03 und SKR 04 die Konten AM 8339 und AM 4339
mit der Aktivfunktion AM 64000 zur Verfügung. Auf diese Konten buchen Sie, wenn der
Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (analog § 13b UStG in Deutschland).
Die Einrichtung individueller Aktivkonten mit den Steuersätzen der anderen EU-Mitgliedstaaten
(Aktivfunktion AM 64xxx bzw. AM 65xxx) ist erforderlich, wenn der deutsche Unternehmer
die Umsatzsteuer im anderen EU-Mitgliedstaat schuldet Fach 3, Kap. 3.3.3 Funktionstabelle
Aktivfunktionen für EU-Länder bzw. Fach 3, Kap. 3.3.4 Steuersatztabelle Aktivfunktionen für
EU-Länder.
3.4.3 Mit BU-Schlüssel 10 buchen (Versendungsfall)
Den BU-Schlüssel 10 können Sie ausschließlich für die im anderen EU-Land steuerpflichtigen
Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleichgestellten Unternehmen verwenden
(Versendungsfall) Kap. 3.2.2.
Eine Buchung der im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen ist damit nicht
möglich. Wegen der großen Zahl unterschiedlicher Steuersätze in den EU-Mitgliedstaaten
enthalten die Standardkonten auch keine entsprechenden Automatikkonten. Im Bedarfsfall
können Sie diese individuell einrichten Fach 3, Kap. 3.3.3 Funktionstabelle Aktivfunktionen für
EU-Länder bzw. Fach 3, Kap. 3.3.4 Steuersatztabelle Aktivfunktionen für EU-Länder.
3.4.4 Umbuchung mit EG-Automatikkonten
Sie können keine direkte Umbuchung von einem Konto mit EG-Funktion auf ein anderes Konto
mit EG-Funktion bzw. Konto mit einer sonstigen Automatikfunktion vornehmen.
3.4.5 Faktor-2-Buchungen mit EG-Fenster
Buchen Sie Automatikkonten oder individuelle BU-Schlüssel mit Faktor 2, wird die Information
aus dem EG-Fenster generell nicht an die abgeleitete Buchung weitergereicht.
3.4.6 EG-Skontobuchungen über Skontospalte erfassen
Skontospalte bei Standard-EG-BU-Schlüsseln nutzen
Sie können EG-Skontobuchungen über die Skontospalte erfassen, Voraussetzung ist, Sie
buchen mit den Standard-EG-BU-Schlüsseln 10 - 19 bzw. 60 - 69 (BU = Berichtigungs- und
Umsatzsteuerschlüssel).
Kontenart und Standard-BU-Schlüssel werden auf Zugehörigkeit geprüft
Dokument: 0906007 Seite 509 von 608
Erfassen Sie EG-Skontobuchungen mit Standard-BU-Schlüsseln über die Skontospalte, prüft
das Programm die Zugehörigkeit des BU-Schlüssels 10 - 13 für Debitorenkonten bzw.
Sachkonten mit der Funktion F 11000 bzw. die BU-Schlüssel 18 - 19 für Kreditorenkonten
bzw. Sachkonten mit der Funktion F 13000.
Stimmt die Kontenart mit dem erfassten BU-Schlüssel nicht überein, wird der gesamte EG-
Buchungssatz abgelehnt und Sie erhalten die Meldung:
# RE00305
Der eingegebene Umsatzsteuerschlüssel ist in diesem Kontext nicht erlaubt.
Angaben im EG-Fenster werden berücksichtigt
Im EG-Fenster erfasste EG-Informationen werden bei der EG-Skontobuchung über die
Skontospalte berücksichtigt Kap. 3.2.1 und Kap. 3.2.3.
Angaben in den Personenkonten-Stammdaten
Sind bei Personenkonten EG-Informationen gespeichert, zum Beispiel die USt-IdNr., werden
sie bei EG-Skontobuchungen über die Skontospalte automatisch herangezogen.
EG-Skonti ohne Sammelkonto mit entsprechendem EG-Steuersatz
Die EG-Skontobuchungen über Skontospalte werden auf die allgemeinen Skonto-
Sammelkonten SKR 03: Konten SAV 3745, SKR 04: Konten SAV 5745 (Funktion SAV 17000)
bzw. SKR 03: Konten SAM 8745, SKR 04: Konten SAM 4745 (Funktion SAM 89000) gebucht,
wenn kein Sammelkonto mit dem entsprechenden EG-Steuersatz vorhanden ist.
EG-Skonti direkt buchen
Sollen EG-Skonti nicht über die Skontospalte, sondern auf spezielle EG-Skonti-Konten direkt
gebucht werden, müssen Sie darauf achten, dass dieser Buchungssatz mit den richtigen EG-
Informationen, entweder durch EG-BU-Schlüssel bzw. Automatikkonten und ggf. mit
Eingaben im EG-FensterKap. 3.2.1 versehen ist.
3.4.7 Korrekte Zuordnung der USt-IdNr. zum Buchungssatz
Möchten Sie Buchungssätze, die mit einer USt-IdNr. versehen sind, korrigieren, müssen Sie
den Buchungssatz unter der im DATEV-Rechenzentrum diesem Buchungssatz zugeordneten
USt-IdNr. ändern. In den Rechnungswesen-Programmen wird im EG-Fenster die hinterlegte
USt-IdNr. der Personenkonten angezeigt. Diese USt-IdNr. ist ein Eingabevorschlag und nicht in
jedem Fall mit der USt-IdNr., die dem EG-Buchungssatz im Rechenzentrum zugeordnet ist,
identisch.
Tipp: Wir empfehlen Ihnen, Ihre Stammdaten vor Ort möglichst regelmäßig an das DATEV-
Rechenzentrum zu senden. Damit sichern Sie übereinstimmende Datenbestände.
3.5 Gesamtübersicht EG-Buchungen
Die Aktualisierung zum Stand ab 2010 finden Sie im Dokument: Gesamtübersicht EU-
Buchungen ab 2010 (Dok.-Nr. 1035809)
Dokument: 0906007 Seite 510 von 608
Umsatzsteuerlic
her Tatbestand Betrag
Ausweis auf
Auswertung
USt-
IdNr.-
Eingab
e
Ausweis
auf Konten
Steuer-
Sammelkon
to (SKR 03)
EG-BU-
Schlüs
sel
Kontenfunk
tion
steuerfreie inner-
gem. Lieferung
netto
(Nettowarenwert
)
UStVA Kenn-
zahl 41,
Zusammen-
fassende
Meldung
USt-
IdNr.
oder
keine
Fenstere
in-gaben
netto _ 11
61
74000
75000
steuerfreie inner-
gem. Lieferung
Neufahrzeuge;
Abnehmer ohne
USt-IdNr.
netto
(Nettofahrzeugw
ert)
UStVA Kenn-
zahl 44 _ netto _
76000
77000
steuerpflichtiger
innergem. Erwerb
netto
(Rechnungsbetra
g)
UStVA Kenn-
zahl 89 (19%)
(gültig ab
01.01.07), bzw.
Kennzahl 93
(7%) und
Kennzahl 61
USt-
IdNr.
oder
keine
Fenstere
in-gaben
netto
Erwerbsteuer
kto. (1774,
1772)
Vorsteuerkto
. (1574,
1572)
18 / 19
68 / 69
54xxx
(xxx = 001,
002
74xxx
steuerpflichtiger
innergem. Erwerb
ohne
Vorsteuerabzug
netto
(Rechnungsbetra
g)
UStVA Kenn-
zahl 89 (19%)
(gültig ab
01.01.07), bzw.
Kennzahl 93
(7%)
USt-
IdNr.
oder
keine
Fenstere
in-gaben
brutto (inkl.
deutscher
Umsatz-
steuer)
Erwerbsteuer
kto. (1779)
Vorsteuer
auf dem
Erwerbs-
konto
78xxx
(xxx = 001,
002)
steuerfreie inner-
gem. Erwerbe
netto
(Rechnungsbetra
g)
UStVA Kenn-
zahl 91
USt-
IdNr.
oder
keine
Fenstere
in-gaben
netto _ 52000
steuerpflichtiger
innergem. Erwerb
Neufahrzeuge
netto
(Rechnungsbetra
g)
UStVA Kenn-
zahl 94 und
Kennzahl 61
_ netto
Erwerbsteuer
kto. (1784)
Vorsteuerkon
to (1584)
73xxx
(xxx = 001)
Dokument: 0906007 Seite 511 von 608
in Deutschland
steuerpflichtige
Lieferung in
andere EU-
Länder
brutto
(Rechnungsbetra
g inkl. deutscher
Umsatzsteuer)
UStVA Kenn-
zahl 81 (19%)
(gültig ab
01.01.07), bzw.
Kenn-zahl 86
(7%)
_ netto
MwSt Kto.
(1777, 1778)
bzw. (1762,
1764)
12 / 13
62 / 63
60xxx
61xxx
(xxx = 001,
002)
innergemeinschaf
tliche
Dreiecksgeschäft
e
netto
UStVA Kenn-
zahl 42,
Zusammen-
fassende
Meldung
USt-
IdNr.
oder
keine
Fenstere
in-gaben
netto _ 68000
in BRD nicht
steuerbare - in
anderen EU-
Staaten
steuerpflichtige
Lieferung
(Versendungsfall)
brutto
(Rechnungsbetra
g inkl.
Umsatzsteuer
des anderen EU-
Landes)
UStVA Kennzahl
45
USt-
Verbindlichkeiten
in anderen EU-
Mitgliedstaaten,
EG-Journal
_ netto Kto. (1767) 10
60
62xxx *)
63xxx *)
passive
Lohnveredelung
(Abgang der
Waren) (gültig
bis 31.12.95)
statistischer
Wert (zum
Beispiel Stück;
Gewicht; usw.)
Ab UStVA 95
Kennzahl 95
Zusammenfass
ende Meldung
USt-
IdNr.
oder
keine
Fenstere
in-gaben
ohne
Steuerrechn
ung
19000
in Deutschland
nicht steuerbare -
in anderen EU-
Staaten
steuerpflichtige
sonst. Leistungen
brutto
(Rechnungsbetra
g inkl. USt des
anderen EU-
Landes;
Leistungsempfän
ger bezahlt den
Brutto-Betrag
oder zahlt den
Netto-Betrag und
führt für den
deutschen
Leistungserbring
er die Steuer des
anderen EU-
Landes ab)
UStVA Kennzahl
45
USt-
Verbindlichkeiten
in anderen EU
Mitgliedstaaten,
EG-Journal
netto Kto. (1768) 64xxx *)
65xxx *)
Dokument: 0906007 Seite 512 von 608
in Deutschland
nicht steuerbare -
in anderen EU-
Staaten
steuerpflichtige
sonst. Leistungen
netto
(wenn im
anderen EU-
Staat
Steuerschuldners
chaft analog §
13b UStG gilt)
brutto
(wenn im
anderen EU-
Staat
Abzugsverfahren
gilt, analog in
BRD gültig bis
31.12.2001)
UStVA Kennzahl
45
EG-Journal
USt-
IdNr.
oder
keine
Fenstere
in-gaben
netto
oder
brutto
64000
65000
*) Für diese Steuertatbestände existieren keine Standardkonten. Im Bedarfsfall müssen Sie
diese Konten individuell einrichten: Fach 3, Kap. 3.3.3 Funktionstabelle Aktivfunktionen für EU-
Länder bzw. Fach 3, Kap. 3.3.4 Steuersatztabelle Aktivfunktionen für EU-Länder.
3.6 Wie sind EG-Sachverhalte beim Ist-Versteuerer zu buchen?
Liegen beim Ist-Versteuerer EG-Sachverhalte vor, beachten Sie:
Wann sind EG-Sachverhalte wie gewohnt zu buchen?
EG-Schlüssel: 12, 13, 15
Wie sind EG-Sachverhalte mit besonderer Ausweispflicht zu buchen?
EG-Schlüssel: 11
Wie sind im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferungen zu buchen?
EG-Schlüssel: 10
Hinweis:
Sie finden dazu im Rahmen der übrigen Fragen zur Besteuerung der Ist-Versteuerer
ausführliche Informationen mit Buchungsbeispielen in Fach 4, Kap. 5.1.4.
4 EG-Auswertungen anfordern
4.1 EG-Journal beachten
Kontrollauswertung prüfen
Zusätzlich zum Journal erhalten Anwender mit EG-Buchungen das EG-Journal. Das EG-
Journal enthält eine Auflistung aller gebuchten innergemeinschaftlichen Geschäftsvorfälle.
Damit haben Sie ein ideales Kontrollinstrument, da die EG-Buchungssätze mit allen
zusätzlichen EG-Informationen aufgeführt werden.
Das EG-Journal wird automatisch bei jeder Einreichung erstellt, in der EG-relevante
Sachverhalte gebucht wurden.
Dokument: 0906007 Seite 513 von 608
Hinweis- und Fehlerprotokolle
Fehlerhafte Buchungen werden auf dem Fehlerprotokoll aufgezeigt. Außerdem erhalten Sie
Hinweise auf Buchungen, die trotz unstimmiger Kann-Eingaben verarbeitet wurden.
Beispiel
Eingabe einer USt-IdNr. bei einer Buchung Erlöse an private Endabnehmer.
Ebenso erhalten Sie Hinweise auf unvollständige Buchungen, wie zum Beispiel einer fehlenden
USt-IdNr., die Sie vor Erstellung einer Zusammenfassenden Meldung noch ergänzen
sollten.
4.2 Übersicht Rechnungswesen-Abrufe zu EG-Auswertungen
Folgende Rechnungswesen-Abrufe zu den EG-Auswertungen stehen Ihnen zur Verfügung:
o Zusammenfassende Meldung
o Löschung bereitgestellter ZM-Werte zur Datenübermittlung (Löschung der DÜ-Werte)
4.3 Zusammenfassende Meldung (ZM)
Es gibt für Unternehmen, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen und -bewegungen
tätigen, die Verpflichtung, vierteljährlich, im Ausnahmefall auch jährlich, eine
Zusammenfassende Meldung zu übermitteln/abzugeben Kap. 1.3 Erweiterte
Aufzeichnungspflichten - Zusammenfassende Meldung (ZM) .
Bei jeder Bereitstellung/Erstellung der Zusammenfassenden Meldung
Dokument: 0906007 Seite 514 von 608
o mit laufenden Buchungen, sobald im Buchungsvorlauf im Datum bis ein Quartalsletzter
oder Jahresletzter erfasst wird
o oder per Rechnungswesen-Abruf
werden automatisch die Protokolle zur ZM ausgegeben. Sie erhalten die ZM-Protokolle
rückübertragen, wenn Sie dies in den Mandantendaten hinterlegt haben.
Im Protokoll unvollständiger EG-Buchungssätze werden EG-Buchungen aufgelistet, bei denen
zum Verarbeitungszeitpunkt des ZM-Abrufs noch keine USt-IdNr., entweder direkt im
Buchungssatz oder bei dem entsprechenden Personenkonto, hinterlegt worden ist.
Hinweis:
Buchungssätze ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) fließen nicht in die
ZM ein.
ZM und Kennzahl 41 UStVA abstimmen
Die Gesamtsumme der Zusammenfassenden Meldung und die Summe der unvollständigen
Buchungen sollte mit dem Wert der Kennzahl 41 der UStVA für diesen Zeitraum
übereinstimmen.
Bei Druck im DATEV-Rechenzentrum wird die Zusammenfassenden Meldung auf einem
amtlichen Vordruck erstellt.
Dokument: 0906007 Seite 515 von 608
Dokument: 0906007 Seite 516 von 608
Dokument: 0906007 Seite 517 von 608
Dokument: 0906007 Seite 518 von 608
Dokument: 0906007 Seite 519 von 608
Voraussetzungen für den Erhalt der ZM erfassen
Voraussetzung für den Erhalt einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) ist, Sie haben in
den Mandantendaten eine deutsche USt-IdNr. erfasst und Sie haben die gewünschten
Angaben zur ZM erfasst Kap. 2.1 EG-Stammdaten in den Mandantendaten anlegen. Die
Dauerfristverlängerung der UStVA gilt bei Datenübermittlung gleichzeitig für die ZM.
So erfassen Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der ZM
Voraussetzung: In den Mandantendaten ist eine deutsche USt-IdNr. erfasst.
1. Um eine Zusammenfassende Meldung zu erhalten, klicken Sie in den
Mandantendaten unter Stammdaten | Mandantendaten | FIBU, in der Übersicht
im Ordner Angaben zur EU (PC und RZ) auf den Eintrag Zusammenfassende
Meldung.
Haben Sie in den Mandantendaten eine deutsche USt-IdNr. erfasst, ist vom
Programm automatisch der Meldezeitraum mit vierteljährlich (Schlüssel 1) vorbelegt.
2. Wenn eine Dauerfristverlängerung beim Mandanten einzurichten ist, können Sie hier die
gewünschte Fristverlängerung erfassen.
Haben Sie Fristverlängerung gewählt (Schlüssel 1 = Ja), wird neben der UStVA auch
die ZM einen Monat später an die Finanzverwaltung übermittelt.
3. Um an der Datenübermittlung für die Zusammenfassende Meldung teilzunehmen,
erfassen Sie im Feld Einverstädnis zur Datenübermittlung den Schlüssel 1 = Ja.
Hinweis:
Dokument: 0906007 Seite 520 von 608
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im
Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und
drücken Sie die Taste F1.
Abrufmöglichkeiten der ZM
Sie können eine Zusammenfassende Meldung (ZM) über Datenübermittlung (Protokoll der
übermittelten ZM-Werte) oder gedruckt als Formular anfordern.
Die Zusammenfassende Meldung wird in Abhängigkeit von der Schlüsselung in den
Mandantendaten automatisch erstellt. Maßgebend ist bei Quartals- bzw. Jahresletztem das
Datum bis der laufenden Buchungen.
Sie können die ZM auch per Rechnungswesen-Abruf übermitteln/anfordern. Beachten Sie:
o Die automatische Bereitstellung/Erstellung bezieht sich nur auf das Original der
Zusammenfassenden Meldung mit der ersten Bereitstellung der ZM-Werte zur
Datenübermittlung oder Druck im DATEV-Rechenzentrum.
Die automatische Ausgabe erfolgt durch die Angabe des Quartals- bzw. Jahresletzten im
Vorlaufdatum Datum bis der laufenden Buchungen.
o Jede berichtigte Zusammenfassenden Meldung muss von Ihnen per
Rechnungswesen-Abruf abgerufen werden.
4.3.1 Datenübermittlung für die Zusammenfassende Meldung nutzen
Die ZM ist elektronisch zu übermitteln
Unternehmen sind verpflichtet, für Meldezeiträume, die nach dem 31. Dezember 2006 enden,
die Zusammenfassende Meldung (ZM) auf elektronischem Weg an das Bundeszentralamt
für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Zur Vermeidung von Härten kann das Finanzamt auf Antrag
gestatten, dass die ZM in herkömmlicher Form abgegeben wird. Dies trifft zu, wenn der
Unternehmer nicht über die technischen Voraussetzungen verfügt, die für die Übermittlung von
Daten gemäß der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung eingehalten werden müssen.
Teilnehmernummer nicht erforderlich
Wenn Sie die Zusammenfassende Meldung über das DATEV-Rechenzentrum übermitteln, ist
keine Teilnehmernummer erforderlich. Wählen Sie ein anderes Übermittlungsverfahren, ist die
Zuteilung einer Teilnehmernummer erforderlich.
Sie melden sich auf dem amtlichen Vordruck Antrag auf Zuteilung einer
Teilnehmernummer für die Datenübermittlung an. Eigenhändige Unterschrift des
Steuerpflichtigen ist erforderlich. Den Antrag senden Sie an
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis
Tipp: Sie erhalten den Vordruck kostenlos im Internet unter dem Link
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_zm/525_elek_abgabe/Teilnahmeerklaeru
ng.pdf.
Dokument: 0906007 Seite 521 von 608
Die Übermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen über das Internet ist
insbesondere eine Alternative für selbstbuchende Mandanten ohne DATEV-
Rechenzentrumsanbindung. Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm.
Tipp: Wir empfehlen Ihnen, die elektronische Datenübermittlung über das DATEV-
Rechenzentrum durchzuführen. Haben Sie in den Mandantendaten Datenübermittlung
erfasst, Fach 2, Kap. 3.3.5, erfolgt die Datenübermittlung auf Basis des aktuellen
Rechenzentrumsbestandes automatisch und fristgerecht zum gesetzlichen Termin. Eine
Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich.
Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum nutzen
Schon seit langem bietet DATEV die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung über das
Rechenzentrum an. Dieses seit vielen Jahren bewährte Verfahren für die elektronische
Datenübermittlung an die Rechenzentren der Finanzverwaltungen steht Ihnen als sicherer
Übermittlungsweg zur Verfügung. Dies betrifft:
o Zusammenfassende Meldungen (ZM) und Anträge auf
Dauerfristverlängerungen
o Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Anträge auf Dauerfristverlängerungen
o Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Konsolidierte Anträge auf
Dauerfristverlängerungen
o Lohnsteuer-Anmeldungen
Datenübermittlung findet statt, wenn...
Eine Datenübermittlung der ZM-Werte findet statt, wenn Sie...:
o zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen unter Stammdaten |
Mandantendaten | FIBU den Ordner Angaben zur EU (PC und RZ) wählen und
Einverständnis zur Datenübermittlung und ggf. Fristverlängerung bei Datenübermittlung
UStVA und ZM erfasst haben Fach 2, Kap. 3.3.5 und wenn Sie...
o laufende Buchungen mit einer ZM-Ausgabe eingereicht haben, entsprechend Ihrem
Zeitraumschlüssel zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen im Ordner
Angaben zur EU (PC und RZ)Fach 2, Kap. 3.3.5.
Haben Sie zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen das Ausgabemedium
Rückübertragung ZM-Protokolle (Schlüssel 1) gespeichert, erhalten Sie die
Protokolle zur ZM rückübertragen.
o oder die ZM mit einem Rechnungswesen-Abruf angefordert haben.
DATEV-Termine beachten
Bei termingerechter und korrekter Verarbeitung der Buchungsdaten im DATEV-Rechenzentrum
bzw. vor Ort am PC stellen Sie mit der Teilnahme am Übermittlungsverfahren sicher, dass Ihre
ZM fristgerecht bei der Finanzverwaltung eingereicht wird.
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist vierteljährlich zu übermitteln. Das Datum der
Versendung durch DATEV ist das Einreichungsdatum beim Finanzamt. Sie finden den
Datenfahrplan in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 0908200.
Hinweis:
Am gesetzlichen Abgabetag übermittelt DATEV die UStVA bzw. die USt 1/11 und seit Mai 2007
auch die ZM zweimal an die Finanzverwaltung: einmal vormittags und einmal abends. Bei der
Dokument: 0906007 Seite 522 von 608
Übermittlung am Vormittag werden alle bis zum vorherigen Werktag eingereichten Daten
übermittelt. Daten, die bis 15.25 Uhr am gesetzlichen Abgabetag eingegangen sind, werden
bei der zweiten Datenübermittlung am Abend berücksichtigt.
Die aktuellen Übermittlungstermine für die Zusammenfassende Meldung bzw.
Umsatzsteuer-Voranmeldung und die damit verbundenen letzten Einreichungstermine
finden Sie in der DATEV Information-Datenbank, Dokumentnummer 1030480.
Tägliche Übermittlung möglich
Die Zusammenfassenden Meldung wird, wie die Umsatzsteuer-Voranmeldung,
werktäglich an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.
DÜ-Protokoll mit aktuellem PC/RZ-Stand anzeigen
Sie können sich in der Komponente Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung unter
Bereitstehende Daten und Übermittelte Daten über die Datenübermittlung der
Zusammenfassenden Meldung informieren, Fach 6, Kap. 3.4. Weitere Informationen finden
Sie in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1034007.
Sie können zum Beispiel für bereitstehende oder übermittelte Daten ein
Datenübermittlungsprotokoll angezeigt bzw. gedruckt erhalten. Es enthält den jeweils
aktuellen Stand der bereitstehenden oder übermittelten Daten, inkl. etwaiger Vor-Ort-
Änderungen. Sie verfügen somit über ein Protokoll, das den tatsächlich übermittelten Stand
der Zusammenfassenden Meldung darstellt. Der Aufruf erfolgt über die rechte Maustaste
und der Auswahl Datenübermittlungsprotokoll.
Bei Terminüberschreitung: Automatische Übermittlung am Folgetag
Beachten Sie bei Einreichung von Bewegungsdaten an das DATEV-Rechenzentrum den letzten
möglichen Zeitpunkt (-2 Werktage vor dem Abgabetermin). Haben Sie Datenübermittlung an
die Finanzverwaltung für die Zusammenfassende Meldung erfasst, wird die ZM für
Meldezeiträume ab 2002 bei Terminüberschreitung als verspätete Erstanmeldung am nächsten
Werktag übermittelt. Dies gilt ebenfalls für die berichtigte ZM, die nach dem gesetzlichen
Übermittlungstermin von Ihnen eingereicht wird.
Weitere Informationen zur termingerechten Teilnahme an der Datenübermittlung finden Sie in
Fach 6, Kap. 3.3 An Datenübermittlung teilnehmen.
Formularausgabe unterdrücken
Haben Sie Datenübermittlung an die Finanzverwaltung fehlerhaft erfasst und Ihre Daten
werden nicht übermittelt, wenn zum Beispiel eine ungültige Steuernummer vorliegt, können
Sie die automatische Formularausgabe für die UStVA, USt 1/11 bzw. ZM unterdrücken unter
Stammdaten | Mandantendaten | FIBU, Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ) im
Dialogfenster Datenübermittlung / Fristverlängerung, Eintrag Unterdrücken des
amtlichen Formulars (Schlüssel 1 = Ja).
30-Tage-Frist beachten
Haben Sie Rückübertragung der Protokolle zur ZM geschlüsselt und rufen die zur
Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle zur ZM innerhalb von 30 Tagen auf Ihren
PC nicht ab, werden sie im DATEV-Rechenzentrum gelöscht, soweit die Speicherfrist
überschritten ist Fach 1, Kap. 4.1.2.
Dokument: 0906007 Seite 523 von 608
4.3.2 Zusammenfassende Meldung bereitstellen bzw. abrufen
So rufen Sie eine Zusammenfassende Meldung ab
Voraussetzung: Sie haben in den Mandantendaten zum Beispiel in DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen unter Stammdaten | Mandantendaten | FIBU im Ordner
Angaben zur EU (PC und RZ) das Einverständnis zur Datenübermittlung und ggf.
Fristverlängerung bei Datenübermittlung UStVA und ZM erfasst und Sie haben in den
Mandantendaten eine deutsche USt-IdNr. gespeichert.
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.
2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.
Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,
Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.
3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.
Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.
4. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht auf den Ordner Europäische Union |
Meldungen und darin auf die Zusammenfassende Meldung.
Das Abruffenster der Zusammenfassende Meldung wird geöffnet.
Dokument: 0906007 Seite 524 von 608
5. Um eine Zusammenfassende Meldung zum Beispiel für das erste Quartal in 2009 zu
erhalten, wählen Sie im Abruffenster im Feld Quartal den Schlüssel 41 und im Feld
Kalenderjahr erfassen Sie das Jahr 2-stellig, zum Beispiel 09 für 2009.
Sie erhalten eine Zusammenfassende Meldung in Papierform 2fach im DATEV-
Rechenzentrum gedruckt bzw. zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie
Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU erfasst
haben.
6. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit der Schaltfläche Bereitstellen.
Die Auswertung wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.
7. Wenn Sie alle Auswertungen für den Einzelpaket-Abruf definiert haben, klicken Sie auf
OK.
Der definierte Abruf steht im Register Rechnungswesen-Abrufe in den Registerkarten
Einzelabrufe und Sendeübersicht bereit. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung auch
unter Bestand | Daten senden | Sendedaten, von wo aus Sie den einmaligen Abruf
ins DATEV-Rechenzentrum senden.
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
4.3.3 Zusammenfassende Meldung erstellen, berichtigen und speichern
Wertermittlung
Grundlage für die Wertermittlung der ZM sind alle Buchungssätze, die das Merkmal
steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung und eine USt-IdNr. aufweisen. Dabei
werden sowohl Buchungssätze herangezogen, deren USt-IdNr. in den Personenkonten-
Stammdaten hinterlegt sind, als auch diejenigen, deren USt-IdNr. Sie im EG-Fenster erfasst
haben Kap. 3.2.1 Über EG-Fenster mit EG-BU-Schlüsseln buchen bzw. Kap. 3.2.3 Über EG-
Fenster mit EG-Automatikkonten buchen.
Speichern der USt-IdNr. für die ZM
Sobald eine Zusammenfassende Meldung bei DATEV erstellt worden ist, wird die zu Grunde
liegende USt-IdNr. für dieses Quartal verbindlich gespeichert.
Bei Erstellung der Zusammenfassenden Meldung wird für alle Buchungssätze, bei denen
keine USt-IdNr. im EG-Fenster erfasst worden sind, die für das Personenkonto zum Zeitpunkt
des Abrufs gültige USt-IdNr. im Stamm herangezogen und verbindlich für dieses Quartal
gespeichert.
Hinweis:
Erfassen Sie die USt-IdNr. direkt im EG-Fenster, hat sie Vorrang vor der USt-IdNr. in den
Personenkonten-Stammdaten.
Berichtigte Zusammenfassende Meldung erstellen
Dokument: 0906007 Seite 525 von 608
Ändert sich nachträglich die Bemessungsgrundlage einer bereits gemeldeten
innergemeinschaftlichen Warenlieferung, ist dies in der ZM für den Meldezeitraum zu
berücksichtigen, in dem die Änderung eingetreten ist.
Hinweis:
Erkennen Sie nachträglich, dass eine von Ihnen abgegebene Zusammenfassende Meldung
unrichtig oder unvollständig ist, sind Sie verpflichtet, die ursprüngliche Meldung innerhalb von
drei Monaten zu berichtigen.
ZM mit Generalumkehr berichtigen
Berichtigungen nach Erstellung der Zusammenfassenden Meldung können durch
Generalumkehr des zu berichtigenden Buchungssatzes und Neueingabe durchgeführt werden.
Außerdem sind Berichtigungen möglich durch die Ergänzung der Personenkonten-
Stammdaten, wenn keine USt-IdNr. im Buchungssatz erfasst worden ist.
Tipp: Nach Berichtigung fordern Sie die berichtigte ZM mit einem Rechnungswesen-Abruf an.
Um eine berichtigte ZM über das DATEV-Rechenzentrum zu erstellen, sind 4
verschiedene Fälle zu unterschieden:
Fall 1: Bei einem Personenkonto wurde eine USt-IdNr. hinterlegt. Die Buchungssätze sind
ohne Eingabe im EG-Fenster erfasst worden.
o Bis zur Erstellung der Zusammenfassenden Meldung kann die USt-IdNr. noch
geändert werden. Diese Änderung bezieht sich dann rückwirkend auf alle
Buchungssätze, die im betreffenden Quartal auf dieses Personenkonto gebucht worden
sind.
- oder -
o Wurde die Zusammenfassenden Meldung bereits erstellt oder übermittelt, müssen
alle betroffenen Buchungen über die Generalumkehr ausgebucht werden. Bei der
Generalumkehr müssen Sie die alte/falsche USt-IdNr. im EG-Fenster eingeben.
Anschließend buchen Sie die Buchungen neu ein. Geben Sie die neue/richtige USt-IdNr.
im EG-Fenster ein.
Fall 2: Obwohl für ein Konto eine USt-IdNr. angelegt wurde, ist ein Buchungssatz mit einer
anderen USt-IdNr. im EG-Fenster erfasst worden. Eine Korrektur des Buchungssatzes ist nur
über Generalumkehr möglich. Eine Änderung der USt-IdNr. im Personenkonto hat keine
Auswirkung auf den Buchungssatz.
Fall 3: Für ein Personenkonto ohne USt-IdNr. im Stamm wurde ein Buchungssatz erfasst. Die
USt-IdNr. wurde im EG-Fenster erfasst. Eine Korrektur dieses Buchungssatzes ist nur über
Generalumkehr möglich. Die nachträgliche Hinterlegung einer USt-IdNr. im Stamm würde sich
nur auf die Buchungssätze auswirken, die ohne USt-IdNr. erfasst worden sind.
Fall 4: Gebucht wurde auf ein Konto, für das keine USt-IdNr. in den Personenkonten-
Stammdaten hinterlegt worden ist. Im Buchungssatz wurde ebenfalls keine USt-IdNr. erfasst:
o vor Erstellung der ZM: Erfassen Sie eine USt-IdNr. in den Stammdaten.
- oder -
o nach Erstellung der ZM: Erfassen Sie die USt-IdNr. in den Personenkonten-
Stammdaten und rufen Sie die ZM mit einem Rechnungswesen-Abrufe erneut ab.
Dokument: 0906007 Seite 526 von 608
Fallbeispiele 1 - 4:
4.3.4 Berichtigte Zusammenfassende Meldung bereitstellen bzw. abrufen
Abruf notwendig
Sobald Sie durch Nachbuchungen oder durchgeführte Korrekturen eine Berichtigung der
Zusammenfassenden Meldung für ein Quartal benötigen, rufen Sie eine berichtigte
Zusammenfassende Meldung ab. Sie wird nicht automatisch erstellt.
Die berichtigte Zusammenfassende Meldung rufen Sie per Rechnungswesen-Abruf ab wie
die Originalmeldung.
Erfolgt der Rechnungswesen-Abruf vor dem Übermittlungstermin an das Bundeszentralamt für
Steuern, wird die für die Datenübermittlung bereitgestellte ZM durch die neu ermittelten Werte
überschrieben. Abrufe, die nach diesem Termin im DATEV-Rechenzentrum eingehen, werden
automatisch für den nächsten Übermittlungstermin bereitgestellt.
Da es nur eine Originalmeldung gibt, ist jede weitere Meldung eine Korrekturmeldung. Sie
können eine Korrekturmeldung jederzeit abrufen.
Eine berichtigte Zusammenfassende Meldung erkennen Sie an der 1 im Feld Berichtigung
in der ZM.
Hinweis:
Dokument: 0906007 Seite 527 von 608
Verspätete und berichtigte Zusammenfassende Meldungen werden, wie die verspäteten
und berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldungen, automatisch am nächsten Werktag
übermittelt.
4.3.5 Protokoll zur Datenübermittlung der Zusammenfassenden Meldung
Wenn Sie die Zusammenfassende Meldung über das DATEV-Rechenzentrum übermittelt
haben, erhalten Sie zur Kontrolle ein Protokoll zur Datenübermittlung der Zusammenfassenden
Meldung. Dieses Protokoll wird erstellt, sobald Sie die ZM automatisch mittels Vorlaufdatum
oder per Rechnungswesen-Abruf anfordern.
Übermittlungstermin beachten
Die Daten werden im DATEV-Rechenzentrum bereitgehalten und an festen Terminen an das
Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Der Übermittlungstermin wird Ihnen mit dem
Protokoll zur Datenübermittlung der Zusammenfassenden Meldung mitgeteilt.
Die aktuellen Übermittlungstermine für die Zusammenfassende Meldung bzw.
Umsatzsteuer-Voranmeldung und die damit verbundenen letzten Einreichungstermine
finden Sie in der DATEV Information-Datenbank, Dokumentnummer 1030480.
4.4 Zur Datenübermittlung bereitgestellte ZM-Werte löschen
DATEV übermittelt die Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern.
Bei Teilnahme an der Datenübermittlung (DÜ) werden die Daten der ZM im DATEV-
Rechenzentrum gesammelt und zu bestimmten Fristen an das Bundeszentralamt für Steuern
übermittelt. Haben Sie Daten zur Übermittlung bereitgestellt und sollen diese nicht übermittelt
werden, können Sie eine Löschung veranlassen.
Hinweis:
Möchten Sie zum Beispiel eine berichtigte oder verspätete Zusammenfassenden Meldung
nicht übermitteln, muss die Löschung der bereitgestellten Daten unverzüglich nach der
Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum erfolgen. Die Übermittlung erfolgt sonst am Morgen
des der Verarbeitung folgenden Werktags (werktägliche Übermittlung). Wir empfehlen Ihnen,
die Löschung mit dem Programmbaustein Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung
durchzuführen Fach 6, Kap. 3.4.3.
In allen übrigen Fällen können Sie die zur Übermittlung bereitgestellten ZM-Werte auch über
einen Rechnungswesen-Abruf löschen.
So löschen Sie die zur Datenübermittlung bereitgestellten Werte der
Zusammenfassenden Meldung über einen Rechnungswesen-Abruf
1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Bestand | Daten senden
| Rechnungswesen-Abrufe.
Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,
Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.
2. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.
Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.
Dokument: 0906007 Seite 528 von 608
3. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht auf den Ordner Europäische Union |
Meldungen und darin auf Löschung der DÜ-Werte.
Das Abruffenster der Löschung der DÜ-Werte wird geöffnet.
4. Um die Werte einer zur Datenübermittlung bereitgestellten Zusammenfassenden
Meldung zum Beispiel für das erste Quartal in 2009 zu löschen, wählen Sie im
Abruffenster im Feld Quartal den Schlüssel 41 und im Feld Kalenderjahr erfassen Sie
das Jahr 2-stellig, zum Beispiel 09 für 2009.
5. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit der Schaltfläche Bereitstellen.
Die Auswertung wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.
6. Wenn Sie alle Auswertungen für den Einzelpaket-Abruf definiert haben, klicken Sie auf
OK.
Der definierte Abruf steht im Register Rechnungswesen-Abrufe in den Registerkarten
Einzelabrufe und Sendeübersicht bereit. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung auch
unter Bestand | Daten senden | Sendedaten, von wo aus Sie den einmaligen Abruf
ins DATEV-Rechenzentrum senden.
Sind die Daten im DATEV-Rechenzentrum gültig verarbeitet, erhalten Sie zum Beispiel
das Protokoll zur Löschung nicht übermittelter Daten der Zusammenfassenden Meldung
rückübertragen.
Dokument: 0906007 Seite 529 von 608
Hinweis:
Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im
Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die
Taste F1.
Tipp: Um bei Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum die bereitstehenden Daten
zu bearbeiten, zu löschen, die Termine oder die Zahlungsmodalitäten zu ändern oder das
Berichtigungskennzeichen der Zusammenfassenden Meldung aufzuheben oder zu setzen,
empfehlen wir Ihnen, den DATEV-Programmbaustein Übersicht Datenübermittlung
Finanzverwaltung zu nutzen Fach 6, Kap. 3.4, den Sie über einen zusätzlichen Menüpunkt
unter Daten holen in den DATEV-Programmen Kanzlei-Rechnungswesen und
Rechnungswesen aufrufen können.
Dokument: 0906007 Seite 530 von 608
Dokument: 0906007 Seite 531 von 608
5 EG-Sachverhalte in den DATEV-Auswertungen
5.1 Journal und Journalabschluss
Die EG-Buchungssätze werden im Journal auf dem Journalabschluss, mit dem jedes
Journal abgeschlossen wird, angezeigt.
5.2 Verarbeitungsprotokoll
Im Verarbeitungsprotokoll werden nicht steuerbare EG-Lieferungen und sonstige Leistungen
bzw. Werklieferungen mit dem entsprechenden EU-Länderkürzel ausgegeben.
Bei EG-Nachbuchungen erhalten Sie einen Hinweis, dass eine Zusammenfassende Meldung
abzurufen ist.
5.3 Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)
EG-Sachverhalte in der UStVA
Die EG-Sachverhalte beeinflussen durch Kennzahlen auch das Bild der UStVA.
Neben der Steuerberechnung sind die Kennzahlen auch als Kontrollmaßnahme gedacht, um die
Werte der Zusammenfassenden Meldung mit der UStVA abzugleichen.
Kennzahlen UStVA
Dokument: 0906007 Seite 532 von 608
Die UStVA verlangt unter anderem folgende Eintragungen:
o Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. = Kennzahl 41
o Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne
USt-IdNr. = Kennzahl 44
o Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe = Kennzahl 91
o Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften
(§ 25 b Abs. 2 UStG) = Kennzahl 42
o Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe = Kennzahlen 93, 94/96, 95/98,
89
o Im Inland nicht steuerbare Umsätze = Kennzahl 45
o Abziehbare Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern und aus
innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften = Kennzahl 66
o Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von
Gegenständen = Kennzahl 61
Diese Änderungen berücksichtigt die DATEV Finanzbuchführung vollständig. Durch die
Automatikkonten können Sie alle Kennziffern abdecken.
UStVA-Kennzahl 49 (= Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines
Unternehmens - § 2a UStG -) wird durch die DATEV Finanzbuchführung nicht gefüllt, da es
sich nicht um einen betrieblichen Geschäftsvorfall handelt.
Beziehung zwischen UStVA und ZM
Ob die Pflichten zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erfüllt werden, prüft
die Finanzverwaltung anhand der UStVA. Entscheidend für den Abgleich sind die Angaben
unter UStVA-Kennzahl 41: "Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG)
an Abnehmer mit USt-IdNr.", UStVA-Kennzahl 42 "Lieferungen des ersten Abnehmers bei
innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25 b Abs. 2 UStG)".
Auf Grund dieser Kennzahlen informieren die Landesfinanzbehörden das Bundeszentralamt für
Steuern (BZSt), dass eine ZM abzugeben ist.
Berichtigungspflicht in UStVA und ZM
In abgegebenen UStVA unrichtige oder unvollständige Angaben zu Lieferungen oder
Warenbewegungen sind unverzüglich nach ihrer Feststellung in der ursprünglichen UStVA zu
berichtigen (§ 18b UStG), auch wenn sie nicht zu einer Änderung von Bemessungsgrundlage
oder Umsatzsteuerzahllast führen. Nutzen Sie dazu den UStVA-Abruf und erfassen Sie im
Abruffenster (Datum von) den Monat, für den die Berichtigung durchgeführt werden soll.
Die berichtigte UStVA enthält die korrigierten Gesamtwerte des entsprechenden Monats.
Hinweis:
Liegt der zu berichtigende Monat in einem Quartal, für das eine ZM bereits abgegeben wurde,
ist zusätzlich zur berichtigten UStVA eine berichtigte ZM abzurufen.
Dokument: 0906007 Seite 533 von 608
Dokument: 0906007 Seite 534 von 608
Dokument: 0906007 Seite 535 von 608
Dokument: 0906007 Seite 536 von 608
Dokument: 0906007 Seite 537 von 608
5.4 Konten mit EG-Kennzeichen
EG-Buchungssätze sind gekennzeichnet
Im DATEV-Rechenzentrum werden die EG-Buchungssätze auf den Konten im Feld
Buchungstext gekennzeichnet.
Die Kennzeichnung erfolgt
o beim Konto, auf dem die EG-Funktionen ausgeführt wurden
o und beim Gegenkonto, wenn es ein Personenkonto ist.
Abhängig vom vorhandenen EG-Tatbestand sind folgende Kennzeichnungen möglich:
o Kürzel EG
o Länderkürzel des jeweiligen EU-Landes, zum Beispiel BE, FR usw.
o ausländischer Steuersatz
EG-Steuer-Sammelbuchungen sind gekennzeichnet
Dokument: 0906007 Seite 538 von 608
Steuer-Sammelbuchungen, die für EG-Sachverhalte ausgeführt werden, sind entsprechend
dem EG-Tatbestand gekennzeichnet.
Abhängig vom Tatbestand erfolgt
o eine Kennzeichnung mit EG bei deutschen Steuersätzen
o eine Kennzeichnung mit dem Kürzel des entsprechenden EU-Landes bei ausländischen
Steuersätzen, zum Beispiel BE, FR usw.
Dies betrifft Sammelbuchungen, die für folgende Sammelfunktionen durchgeführt werden:
Vorsteuer/Erwerbsteuer Umsatzsteuer EG-Skonti
S 53xxx
S 73xxx
S 54xxx
S 74xxx
S 78xxx
S 60xxx
S 61xxx
S 62xxx
S 64xxx
SAV 17xxx
SAM 65000
SAM 89xxx
Kennzeichnung bei Verdichtung
Auch bei EG-Buchungssätzen gelten alle Verdichtungsarten und alle bisherigen Regelungen
behalten ihre Gültigkeit, wie zum Beispiel keine Verdichtung bei Generalumkehrbuchungen,
EB-Buchungen usw. Bei Verdichtung wird der EG-Sachverhalt nur auf dem Konto
berücksichtigt, auf dem die EG-Funktion ausgeführt wird.
Sammelbuchung nach Sachverhalt differenziert
Bei der Verdichtung wird nach bestimmten Gruppen differenziert und für die einzelnen
Sachverhalte jeweils getrennt nach Soll und Haben eine eigene Sammelbuchung gebildet.
Eine Sammelbuchung pro EG-Tatbestand innerhalb der Gruppen erfolgt nicht.
Folgende sieben Möglichkeiten der Sammelbuchungen bei Verdichtung sind zu unterscheiden:
o EG-Tatbestände ohne Steuerrechnung
o EG-Tatbestände mit inländischer Steuerrechnung
o EG-Tatbestände mit ausländischer Steuerrechnung
o EG-Tatbestände steuerfrei
o Nicht-EG ohne Steuerrechnung
o Nicht-EG mit Steuerrechnung
o Nicht-EG steuerfrei
Kennzeichnung bei Raffung
Wenn in mindestens einer der in die Raffung einbezogenen Buchungen ein EG-Tatbestand
beim entsprechenden Sachkonto vorliegt, wird zusätzlich der Hinweis EG ausgegeben.
Liegen keine EG-Buchungen vor, erfolgt die Raffung wie bisher.
Dokument: 0906007 Seite 539 von 608
Normen:
UStG:1 UStG:13b UStG:14a UStG:18a UStG:18b UStG:19 UStG:1a UStG:24 UStG:25b UStG:2a
UStG:3d UStG:4 UStG:6a
Dokument: 0906008 Seite 540 von 608
Dok.-Nr.: 0906008
DATEV-Serviceinformation
vom 12.08.2009
Relevant für:
FIBU
Fach 08 - Jahreswechsel durchführen
1 Jahreswechsel vorbereiten
1.1 Zehn Wirtschaftsjahre parallel buchen
1.2 Arbeitsschritte bei der Jahresübernahme
1.3 Manuelle Saldenübernahme durchführen
1.3.1 So legen Sie zu Jahresbeginn Ihre Mandanten an
1.3.2 So legen Sie während des Jahres Ihre Mandanten an
2 Kanzlei-Stammdaten übernehmen
3 Mandantendaten übernehmen
3.1 Übernahme zum Vorjahr unverändert
3.2 Übernahme zum Vorjahr verändert
3.2.1 KOST-Stammdaten übernehmen
3.2.2 OPOS-Stammdaten übernehmen
4 Salden übernehmen
4.1 Salden der Personenkonten (OPOS-Salden) übernehmen
4.2 Salden der Sachkonten (FIBU-Salden) übernehmen
4.3 Auswertungen
5 Stammdaten ändern
5.1 Kontenrahmen wechseln
5.2 Wirtschaftsjahresbeginn ändern
6 Was ist nach der Jahresübernahme noch zu tun?
6.1 Standardkontenrahmen anpassen
6.2 Von Ist- auf Soll-Versteuerung umstellen
6.3 Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung USt 1/11 bereitstellen bzw. abrufen
1 Jahreswechsel vorbereiten
1.1 Zehn Wirtschaftsjahre parallel buchen
Im aktuellen Kalenderjahr 2009 können Sie im DATEV-Buchführungssystem pro Mandant
maximal 10 zusammenhängende Wirtschaftsjahre parallel im DATEV-Rechenzentrum buchen.
Sie können jederzeit auf die gespeicherten Daten zugreifen und diese verändern, zum Beispiel
durch Nachbuchungen.
Bebuchbarer Zeitraum auf 10 Jahre erweitert
Beginnend mit dem Buchungsjahr 1999 wurde für die DATEV Finanzbuchführung im
Rechenzentrum der aktiv bebuchbare Zeitraum auf zehn Buchungsjahre erweitert.
Jahresübernahme Archivierung bis 10 Buchungsjahre aktiv
Dokument: 0906008 Seite 541 von 608
Jahresübernahme Archivierung bis 10 Buchungsjahre aktiv
Jahresübernahme auf 2000 1997 1998/1999/2000 (3 Buchungsjahre aktiv)
Jahresübernahme auf 2001 1998 1999/2000/2001 (3 Buchungsjahre aktiv)
Jahresübernahme auf 2002 entfällt ab 1999 1999 bis 2002 (4 Buchungsjahre aktiv)
Jahresübernahme auf 2003 - 1999 bis 2003 (5 Buchungsjahre aktiv)
Jahresübernahme auf 2004 - 1999 bis 2004 (6 Buchungsjahre aktiv)
Jahresübernahme auf 2005 - 1999 bis 2005 (7 Buchungsjahre aktiv)
Jahresübernahme auf 2006 - 1999 bis 2006 (8 Buchungsjahre aktiv)
Jahresübernahme auf 2007 - 1999 bis 2007 (9 Buchungsjahre aktiv)
Jahresübernahme auf 2008 - 1999 bis 2008 (10 Buchungsjahre aktiv)
Jahresübernahme auf 2009 - 2000 bis 2009 (10 Buchungsjahre aktiv)
Jahresübernahme auf 2010 - 2001 bis 2010 (10 Buchungsjahre aktiv)
Hinweis:
Mit dem DATEV-Programm Mandantenverwaltung RZ können alle im DATEV-Rechenzentrum
archivierten Mandantenbestände angezeigt werden.
Jahresübernahme bis 2001 durchgeführt
Haben Sie ein neues Wirtschaftsjahr durch Jahresübernahme oder Neueinrichtung bis 2001
eröffnet, wurde das jeweils niedrigste der drei aktiv bebuchbaren Wirtschaftsjahre für den
Mandanten automatisch archiviert.
Neueinrichtung vor 2001 durchgeführt
Haben Sie eine Neuanlage der Mandanten-Programmdaten (MPD) in der DATEV
Finanzbuchführung im Rechenzentrum vor 2001 durchgeführt, wobei bereits 3 Jahre dieses
Mandanten gespeichert waren, wurde das jeweils niedrigste bebuchbare Jahr automatisch
archiviert, zum Beispiel 1998.
Jahresübernahme auf 2001 Buchungsjahre aktiv
Dokument: 0906008 Seite 542 von 608
Jahresübernahme auf 2001 Buchungsjahre aktiv
vor der Jahresübernahme 1998 1999 2000
nach der Jahresübernahme 1999 2000 2001
Neueinrichtung ab 2001 durchführen
Das aktuelle Kalenderjahr ist 2009 und Sie richten den Mandanten für 2001 neu ein. Die
Mandanten-Adress- und Programmdaten können grundsätzlich für die Jahre 2000, 2001, 2002,
2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 oder 2009 neu angelegt werden.
Hinweis:
Dagegen ist die Neuanlage dieser Daten für 1999 nicht mehr möglich.
Jahresübernahme auf 2009 Buchungsjahre aktiv
vor Jahresübernahme - 10 Jahre 1999 2000 2001 2002 2003 bis 2008
nach Jahresübernahme - 10 Jahre 2000 2001 2002 2003 2004 bis 2009
Auf archivierte Daten, zum Beispiel für das Wirtschaftsjahr 2000, können Sie jederzeit
zugreifen und die Grund- und Hauptbuchauswertungen Journalbuch, Kontenbuch und die
DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD anfordern.
1.2 Arbeitsschritte bei der Jahresübernahme
Wollen Sie für einen Mandanten, für den Sie im laufenden Jahr buchen, auch im folgenden Jahr
Buchhaltungen verarbeiten lassen, nutzen Sie die Möglichkeit der Stammdaten-Übernahme
und der Saldenübernahme. In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen wird
bei der Jahresübernahme am PC automatisch ein Vorlauf erzeugt, der bei der Verarbeitung im
DATEV-Rechenzentrum die Jahresübernahme auslöst.
Durch die Übernahme der Stammdaten und Salden bleiben die Stammdaten und
Jahresverkehrszahlen des alten Wirtschaftsjahres unverändert. Durch die Jahresübernahme
werden die Salden der in OPOS gespeicherten Personenkonten automatisch übernommen. Das
alte Wirtschaftsjahr können Sie analog der Finanzbuchführung weiterhin buchen.
Standarddaten aktualisieren
Zum Jahreswechsel erhalten Sie eine neue Programmversion mit Anpassungen für das neue
Buchungsjahr. In dieser Version sind unter anderem die Standarddaten (zum SKR) und die
neuen Formulare für die umsatzsteuerlichen Auswertungen enthalten, die Sie für die
Bearbeitung der Mandanten im neuen Jahr benötigen.
Bevor Sie eine Jahresübernahme durchführen können, müssen Sie einmalig die Standarddaten
auf allen vorhandenen Datenpfaden aktualisieren.
Dokument: 0906008 Seite 543 von 608
Hinweis:
Weitere Informationen zu den Standarddaten entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm.
Funktionsplan prüfen
Nutzen Sie individuelle- bzw. Kanzleifunktionen, erhalten Sie mit der Stammdaten-
Übernahme automatisch einen Funktionsplan. Der zur Jahresübernahme erstellte
Funktionsplan hat die Nummer 1. Für die erfassten Kanzleifunktionen wird der
Funktionsplan nur ausgegeben, wenn die Kanzlei-Jahresübernahme mit der
Mandantennummer 0 im DATEV-Rechenzentrum durchgeführt wurde.
Hinweis:
Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Fach basieren auf 4-stelligen Sachkonten und 5-stelligen
Personenkonten. Haben Sie in den Mandantendaten FIBU Kontonummernerweiterung erfasst
Fach 2, Kap. 3.2, schlüsseln Sie die Sachkonten bzw. Personenkonten entsprechend.
1.3 Manuelle Saldenübernahme durchführen
1.3.1 So legen Sie zu Jahresbeginn Ihre Mandanten an
Richten Sie einen neuen Mandanten zu Beginn eines Wirtschaftsjahres ein, können Sie die
Saldenvorträge und die Eröffnungsbuchungen (EB-Werte) manuell vortragen. EB-Werte fließen
nicht in die Jahresverkehrszahlen (JVZ) ein. Jahresverkehrszahlen setzen sich aus den
laufenden Buchungen des Wirtschaftsjahres zusammen.
EB-Konten buchen
Für die Eingabe von Eröffnungsbilanzwerten sind zum Beispiel im DATEV-
Standardkontenrahmen SKR 03 folgende Konten vorgesehen:
Sammelkonto Kontenbezeichnung Eröffnungsbilanz für
S 9000 Saldenvorträge Sachkonten Sachkonten (0001 bis 9999)
S 9008 Saldenvorträge Debitoren Debitorenkonten (10 000 bis 69 999)
S 9009 Saldenvorträge Kreditoren Kreditorenkonten (70 000 bis 99 999)
EB-Buchungen jederzeit erfassen
Die EB-Werte müssen Sie nicht am Jahresanfang erfassen, Sie können diese jederzeit
nachbuchen, auch einzeln. Buchungen auf Saldenvortragskonten kennzeichnet das Programm
automatisch mit dem Buchungstext EB-Wert, falls Sie keinen individuellen Buchungstext
erfassen.
Dokument: 0906008 Seite 544 von 608
1.3.2 So legen Sie während des Jahres Ihre Mandanten an
Richten Sie einen neuen Mandanten während des Wirtschaftsjahres ein, müssen Sie zusätzlich
zu den EB-Werten die bereits aufgelaufenen Jahresverkehrszahlen (JVZ) buchen. Die
Jahresverkehrszahlen erfassen Sie, getrennt nach Soll-JVZ und Haben-JVZ, über das Konto
9090 (Summenvortragskonto).
2 Kanzlei-Stammdaten übernehmen
Neuen Kanzleikontenrahmen nutzen
Richten Sie einen Kanzlei-Basis-SKR ein, werden die Standard-SKR-Funktionen durch DATEV
automatisch aktualisiert und Sie nehmen mit Ihrem Kanzleikontenrahmen an den laufenden
SKR-Änderungen der DATEV teil.
Hinweis:
Einen Kanzlei-Basis-SKR anlegen bzw. löschen oder Kanzlei-Funktionen anlegen, ändern
bzw. löschen ist nur über das DATEV-Rechenzentrum möglich Fach 2, Kap. 3.4.
Jahresübernahme der Kanzlei-Stammdaten durchführen
Wenn Sie Kanzlei-Stammdaten aus dem alten Wirtschaftsjahr ins neue Wirtschaftsjahr
übernehmen - unabhängig davon, ob ein altes oder neues Kanzleifunktionenkonzept vorliegt -
müssen Sie die Jahresübernahme vor der ersten Buchhaltungseingabe durchführen.
Folgende Kanzlei-Stammdaten werden übernommen:
o Kanzlei-BWA
o Kanzlei-Funktionen
o Kanzleikontenrahmen
Wenn Sie mit Kanzlei-Stammdaten arbeiten, können Sie vor der ersten
mandantenbezogenen Jahresübernahme am PC die Kanzlei-Jahresübernahme durchführen.
Wählen Sie Bestand | Jahresübernahme | Kanzlei.
Sie werden anschließend von einem Jahresübernahme-Assistenten unterstützt.
Damit stehen Ihnen die Kanzlei-Stammdaten für das Folgejahr zur Verfügung.
Achtung:
Anwender mit altem Kanzleifunktionenkonzept!
Nur über eine Jahresübernahme der Kanzlei-Stammdaten können Anwender, die das neue
Kanzleifunktionenkonzept nicht nutzen wollen, ihre alten Kanzleifunktionen, die von DATEV
nicht aktualisiert werden, in das neue Jahr übertragen.
Hinweis:
Ohne die Kanzlei-Jahresübernahme werden am PC die Kanzlei-Stammdaten automatisch mit
der ersten mandantenbezogenen Jahresübernahme ins Folgejahr übernommen.
Dokument: 0906008 Seite 545 von 608
Gleichzeitig sollten Sie einen Rechnungswesen-Abruf zum Unterdrücken der Kanzlei-
Jahresübernahme im DATEV-Rechenzentrum senden, über Bestand | Öffnen | Kanzlei und
Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.
Hinweis:
Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm. Klicken Sie dazu mit dem
Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1 oder klicken Sie auf die
Schaltfläche Hilfe.
Auswertungen bei Jahresübernahme automatisch
Bei Jahresübernahme wird ein Prüfprotokoll ausgegeben, aus dem hervorgeht, dass alle oder
keine Kanzlei-Stammdaten ins neue Jahr übernommen wurden. Haben Sie Kanzleifunktionen
gespeichert, erhalten Sie automatisch einen Kanzleifunktionsplan.
3 Mandantendaten übernehmen
Für die Verarbeitung von Buchungen müssen für das entsprechende Wirtschaftsjahr
Mandantendaten gespeichert sein. Mit der Jahresübernahme haben Sie die Möglichkeit, die
gespeicherten Stammdaten in das folgende Wirtschaftsjahr zu übernehmen.
Achtung:
Dokument: 0906008 Seite 546 von 608
Keine Jahresübernahme am PC durchführen
Wenn der Mandant für das neue Wirtschaftsjahr bereits im DATEV-Rechenzentrum angelegt
ist, führen Sie keine Jahresübernahme am PC durch. Holen Sie in diesem Fall den Bestand aus
dem Rechenzentrum über Bestand | Daten holen.
3.1 Übernahme zum Vorjahr unverändert
So erfassen Sie die Jahresübernahme der Stammdaten unverändert zum Vorjahr,
zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
Voraussetzung: Der Mandant bzw. die Kanzlei darf nicht in Bearbeitung sein. Der
Mandant ist im DATEV-Rechenzentrum für das neue Jahr noch nicht angelegt und Sie
haben gegebenenfalls vorher eine Jahresübernahme der vorhandenen Kanzlei-
Stammdaten im DATEV-Rechenzentrum durchgeführt.
Starten Sie die Jahresübernahme über Bestand | Jahresübernahme | Mandant und
wählen Sie den Mandanten, dessen Bestand Sie übernehmen möchten, und bestätigen
Sie mit OK.
Sie erhalten einen Jahresübernahme-Assistenten, der Sie durch die
Jahresübernahme führt. Beachten Sie die Hinweise im Assistenten, um Fehler bei der
Jahresübernahme zu vermeiden.
Es werden alle Stammdaten des Mandanten ins neue Jahr übertragen und Sie können
im neuen Wirtschaftsjahr unter den gleichen Bedingungen weiterbuchen.
Wenn es sich um einen Mandantenbestand mit OPOS-Nutzung handelt, werden mit der
Jahresübernahme die auf den OPOS-Konten gespeicherten Personenkontensalden und
offenen Posten sowie die FIBU- und OPOS-Stammdaten in das Folgejahr übernommen.
Dokument: 0906008 Seite 547 von 608
Bei der Jahresübernahme am PC wird ein Vorlauf erzeugt, der bei der Verarbeitung im
DATEV-Rechenzentrum die Jahresübernahme auslöst.
Um Differenzen zwischen dem PC- und Rechenzentrumsbestand zu vermeiden, senden
Sie bitte zuerst die Vorläufe des Vorjahres an das DATEV-Rechenzentrum und dann die
Vorläufe für die Jahresübernahme in eine getrennte Verarbeitung.
Hinweis:
Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm. Klicken Sie dazu mit dem
Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1 oder klicken Sie auf die
Schaltfläche Hilfe.
Finanzbuchführung
Folgende Stammdaten werden ins neue Wirtschaftsjahr übernommen:
o Mandantendaten
o Kontenbeschriftungen bebuchter und unbebuchter Konten
o Individuelle Funktionen
o Wiederkehrende Buchungen
BWA
o Individuelle BWA und Standard BWA (außer jahresbezogene Vorgabewerte)
OPOS
o OPOS-Stammdaten, OPOS-Konten mit den Personenkontensalden und offene Posten
3.2 Übernahme zum Vorjahr verändert
Die Jahresübernahme der einzelnen Stammdaten können Sie gezielt steuern. Sie können
o bestimmte Kontenbeschriftungen übernehmen
o das DATEV-Programm OPOS für die Jahresübernahme zurückstellen (Schlüssel 5)
So führen Sie die Jahresübernahme der Stammdaten zum Beispiel in DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen durch
Voraussetzung: Der Mandant bzw. die Kanzlei darf nicht in Bearbeitung sein.
1. Starten Sie die Jahresübernahme über Bestand | Jahresübernahme | Mandant und
wählen Sie den Mandanten, dessen Bestand Sie übernehmen möchten, und bestätigen
Sie mit OK.
Sie erhalten den Jahresübernahme-Assistenten, der Sie durch die Jahresübernahme
führt. Beachten Sie darin die Hinweise, um Fehler bei der Jahresübernahme zu
vermeiden.
Dokument: 0906008 Seite 548 von 608
2. Die Abfrage Stammdaten unverändert zum Vorjahr ... bestätigen Sie mit nein und
wenn Sie zum letzten Fenster gelangt sind, klicken Sie auf die Schaltfläche Fertig
stellen.
Die Stammdaten-Übernahme für den Mandanten wird durchgeführt.
Bei der Jahresübernahme der Mandantendaten werden auch die individuellen
Kontenbeschriftungen übernommen. Falls Sie nach der Jahresübernahme im Rahmen
von Nachbuchungen oder von Jahresabschlusstätigkeiten noch individuelle
Kontenbeschriftungen für das Vorjahr erfasst haben, wechseln Sie für eine
nachträgliche Übergabe der Kontenbeschriftungen in das Vorjahr und wählen Sie
Bestand | Jahresübernahme | Kontenbeschriftung übergeben. Im folgenden
Dialogfenster wählen Sie die gewünschten Konten und starten die Übergabe.
Bei der Jahresübernahme am PC wird ein Vorlauf erzeugt, der bei der Verarbeitung im
DATEV-Rechenzentrum die Jahresübernahme auslöst.
Um Differenzen zwischen dem PC- und Rechenzentrumsbestand zu vermeiden, senden
Sie bitte zuerst die Vorläufe des Vorjahres an das DATEV-Rechenzentrum und dann die
Vorläufe für die Jahresübernahme in eine getrennte Verarbeitung.
Bitte beachten Sie die Verarbeitungszeiten für das Programm FIBU im DATEV-
Rechenzentrum. Die Verarbeitungszeiten finden Sie im Wegweiser Datenfahrplan
bzw. in der Informations-Datenbank unter der Dokumentnummer 0908200.
Bevor Sie Buchungen erfassen, überprüfen Sie bitte, ob die Stammdaten zu ändern
sind:
o - USt-Artenschlüssel
o - Kontenfunktionen
Dokument: 0906008 Seite 549 von 608
o - Anlagenspiegel
o - Fristenverlängerung
o - Datenübermittlung
Für KOST und die individuelle BWA sind ggf. neue Konten zu berücksichtigen.
Nachträglich erfasste Kontenbeschriftungen
Bei der Jahresübernahme der Mandantendaten werden auch die individuellen
Kontenbeschriftungen übernommen. Falls Sie nach der Jahresübernahme im Rahmen von
Nachbuchungen oder von Jahresabschlusstätigkeiten noch individuelle Kontenbeschriftungen
für das Vorjahr erfassen. Für eine nachträgliche Übergabe der Kontenbeschriftungen wechseln
Sie in das Vorjahr und wählen Sie Bestand | Jahresübernahme | Kontenbeschriftung
übergeben. Im folgenden Dialogfenster wählen Sie die gewünschten Konten und starten die
Übergabe.
Hinweis:
Weitere Informationen zur Jahresübernahme entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm.
Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1
oder klicken Sie auf die Schaltfläche Hilfe.
3.2.1 KOST-Stammdaten übernehmen
Die Beschreibung der Jahresübernahme für den KOST-System-Manager, dem Nachfolger von
RZ KOST (alt) bzw. für die Kostenrechnung sowie die Übernahme von RZ KOST (alt) nach
RZ KOST (neu) entnehmen Sie der jeweiligen Programmbeschreibung.
Hinweis:
Die Weiterentwicklung der bisherigen Kostenrechnung im DATEV-Rechenzentrum wurde zum
31. Dezember 1998 eingestellt. Seit dem 7. Januar 1999 ist es nicht mehr möglich, Mandanten
neu anzulegen. Eine Jahresübernahme in das Wirtschaftsjahr 2001 ist nicht mehr möglich.
Zum 30. April 2001 wurde RZ KOST (alt) eingestellt.
3.2.2 OPOS-Stammdaten übernehmen
Bei einem Mandantenbestand mit OPOS-Nutzung werden mit der Jahresübernahme folgende
OPOS-Stammdaten ins Folgejahr übernommen:
o Mandantendaten OPOS
o Debitoren- und/oder Kreditorensätze
o einzelne offene Posten
o Salden der Personenkonten
Das bedeutet, dass durch die OPOS-Stammdaten-Übernahme gleichzeitig die
Saldenübernahme der Personenkonten ausgelöst wird, für die Sie in OPOS den
Offenen-Posten-Ausdruck erfasst haben.
Die Saldenübernahme der restlichen Kontengruppen können Sie gleichzeitig oder auch
zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen.
Dokument: 0906008 Seite 550 von 608
Saldenübernahme mit gleichzeitiger Einreichung von Buchungen
Bei einem Mandantenbestand mit OPOS-Nutzung wird mit der Jahresübernahme am PC ein
Vorlauf erzeugt, der bei Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum die Jahresübernahme auslöst.
Um Differenzen zwischen dem PC- und Rechenzentrumsbestand zu vermeiden, senden Sie
bitte zuerst die Vorläufe des Vorjahres mit den Nachbuchungen für das zurückliegende Jahr an
das DATEV-Rechenzentrum und dann erst die Vorläufe für die Jahresübernahme in einer
getrennten Verarbeitung. Die Jahresübernahme der Personenkontensalden für OPOS wird
dann in der nächsten Verarbeitung durchgeführt.
Bitte beachten Sie die Verarbeitungszeiten für das Programm FIBU im DATEV-Rechenzentrum.
Die Verarbeitungszeiten finden Sie im Wegweiser Datenfahrplan bzw. in der Informations-
Datenbank unter der Dokumentnummer 0908200.
Zurückstellen OPOS - Schlüssel 5 erfassen
Durch den Schlüssel 5 wird OPOS von der Jahresübernahme zurückgestellt. Sie können somit
in den DATEV-Programmen Finanzbuchführung oder BWA die Stammdaten ohne die Salden
für Personenkonten in das neue Wirtschaftsjahr übernehmen, wenn Sie zum Beispiel
buchungssteuernde Stammdaten bei Mandanten mit OPOS vorab ändern möchten.
So übernehmen Sie bei der Jahresübernahme für OPOS nur die Stammdaten
Wählen Sie im Jahresübernahme-Assistent bei OPOS den Schlüssel 5
Stammdaten-Übernahme (Saldenübernahme über Menü).
Es werden nur die Stammdaten ins neue Jahr übernommen.
Die Saldenübernahme der OPOS-Salden inkl. der offenen Posten nehmen Sie dann nach der
Stammdaten-Änderung über das Menü vor.
So übernehmen Sie bei der Jahresübernahme die OPOS-Salden über Menü
Öffnen Sie den Mandantenbestand im Vorjahr. Unter dem Menüpunkt Bestand |
Jahresübernahme | OPOS-Salden übergeben können Sie die Saldenübergabe der
OPOS-Konten durchführen.
Keine Übernahme - Schlüssel 0 oder 9 erfassen
Durch den Schlüssel 9 = Keine Jahresübernahme, kann OPOS im neuen Wirtschaftsjahr nicht
mehr genutzt werden. Die Stammdaten und Bewegungsdaten niedrigerer Wirtschaftsjahre
bleiben gespeichert und sind weiterhin bebuchbar.
Hinweis:
Für das DATEV-Programm OPOS dürfen Sie im Jahresübernahme-Assistenten den
Schlüssel 0 nur erfassen, wenn OPOS im alten Wirtschaftsjahr nicht gespeichert war.
Dokument: 0906008 Seite 551 von 608
4 Salden übernehmen
4.1 Salden der Personenkonten (OPOS-Salden) übernehmen
Bei Mandanten mit einer Offenen-Posten-Buchführung werden die Salden der OPOS-Konten bei
der Jahresübernahme in das Folgejahr übernommen. Dabei werden neben dem Eröffnungswert
der Debitoren und/oder Kreditoren in der Finanzbuchführung auch die offenen Posten einzeln
vorgetragen Kap. 3 Mandantendaten übernehmen. Werden im Vorjahr nach der
Jahresübernahme noch OPOS-relevante Nachbuchungen erfasst, können die bereits
vorgetragenen EB-Werte automatisch aktualisiert werden.
Wiederholte Saldenübergabe bei Nachbuchungen im Vorjahr
Sie haben nach der Jahresübernahme am PC noch OPOS-relevante Buchungen im Vorjahr
erfasst. Eine manuelle Korrektur der EB-Werte ist nicht erforderlich. Diese Änderungen werden
durch das Programm vorgenommen. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
o Die Jahresübernahme wurde noch nicht an das DATEV-Rechenzentrum
gesendet bzw. der Vorlauf mit den EB-Werten der OPOS-Konten im neuen
Wirtschaftsjahr ist noch nicht festgeschrieben
Sie erfassen Nachbuchungen im Vorjahr. Nach Abschluss der Buchungserfassung
erhalten Sie folgende Programm-Meldung (# RE 00888):
Es wurden Änderungen an Personenkonten vorgenommen. Diese sind über den
Menüpunkt Jahresübernahme | OPOS-Salden übergeben an das Folgejahr zu
übergeben. Tragen Sie bitte die Änderungen nicht manuell im Folgejahr vor. Wollen Sie
die Änderungen sofort übergeben? - Ja/Nein
Wenn Sie auf Ja klicken, wird programmseitig automatisch die Aktualisierung der EB-
Werte der OPOS-Konten im Folgejahr durchgeführt.
- ODER -
Wenn Sie auf Nein klicken, müssen Sie die Saldenübergabe zu einem späteren
Zeitpunkt durchführen. Öffnen Sie dazu den Mandanten im Vorjahr und wählen Sie
Bestand | Jahresübernahme | OPOS-Salden übergeben.
Um eine Doppelverarbeitung zu vermeiden, berichtigen Sie die EB-Werte im Folgejahr
nicht manuell!
Achtung: Wenn Sie die Daten an das DATEV-Rechenzentrum senden, beachten Sie,
dass zuerst die Daten des Vorjahres und eine Verarbeitung später die Vorläufe des
neuen Jahres übertragen werden.
Dokument: 0906008 Seite 552 von 608
o Die Jahresübernahme wurde bereits an das DATEV-Rechenzentrum gesendet
bzw. der Vorlauf mit den EB-Werten der OPOS-Konten ist festgeschrieben
Sie erfassen Nachbuchungen im Vorjahr. Nach Abschluss der Buchungserfassung
erhalten Sie folgende Programm-Meldung (# RE 01858):
Es wurden Änderungen an den Personenkonten vorgenommen, die noch nicht in das
Folgejahr übergeben wurden. Bei Festschreibung des Vorlaufes besteht die Möglichkeit,
automatisch Saldenvortragsbuchungen generieren zu lassen. Die Festschreibung eines
Vorlaufes kann sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt über den Menüpunkt Vorlauf
festschreiben erfolgen. Wollen Sie den Vorlauf jetzt festschreiben? - Ja/Nein
Um den Vorlauf festzuschreiben, klicken Sie jetzt auf Ja. Anschließend erhalten Sie die
Programm-Meldung (#RE 01864):
Für die Änderungen an den Personenkonten können jetzt automatische
Saldenvortragsbuchungen generiert werden. Sollen automatische
Saldenvortragsbuchungen erzeugt werden? - Ja/Nein
Klicken Sie auch hier auf Ja.
Es werden die Saldenvortragsbuchungen erzeugt. Im Folgejahr steht in der
Stapelverarbeitung ein Vorlauf mit der Bezeichnung Nachträgliche OPOS-EB-Werte
bereit. Verarbeiten Sie diesen Vorlauf. Die EB-Werte der OPOS-Konten sind somit
aktuell.
Achtung: Nehmen Sie bei dieser Vorgehensweise keine manuelle Korrektur der EB-
Werte vor!
Manuelle Korrektur der EB-Werte
Wenn Sie den Vorlauf mit den Nachbuchungen zunächst nicht festschreiben möchten, jedoch
im Folgejahr die aktuellen EB-Werte benötigen, können Sie die EB-Werte auch manuell
vortragen. Dafür stehen spezielle Saldenvortragskonten (zum Beispiel Konto 9079 für offene
Posten aus 2009) zur Verfügung. Falls Sie diese Konten verwenden, können Sie beim Buchen
das tatsächliche Belegdatum erfassen.
Wenn Sie zum Beispiel in einem Vorlauf des Monats Januar die EB-Werte erfassen, können Sie
als Belegdatum ein Dezemberdatum angeben. Auf Grund des Vortragskontos erkennt das
Programm, dass es sich hier um einen Posten aus dem Vorjahr handelt.
Achtung:
Keine automatischen Saldenvortragsbuchungen
Wenn Sie die EB-Werte der OPOS-Konten manuell korrigieren, dürfen Sie für diese Änderungen
keine automatischen Saldenvortragsbuchungen generieren lassen. Die entsprechende
Programmabfrage Sollen automatische Saldenvortragsbuchungen erzeugt werden?
müssen Sie mit Nein bestätigen. Diese Abfrage erhalten Sie auch beim Senden des Vorlaufes
mit den Nachbuchungen.
Hinweis:
Weitere Informationen zur Jahresübernahme entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm.
Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1
oder klicken Sie auf die Schaltfläche Hilfe.
Dokument: 0906008 Seite 553 von 608
4.2 Salden der Sachkonten (FIBU-Salden) übernehmen
Es erfolgt bei der Jahresübernahme keine automatische Saldenübergabe der FIBU-Konten. Sie
können die FIBU-Konten individuell auswählen und die Salden aus dem Vorjahr in das aktuelle
Jahr übergeben.
So führen Sie die Saldenübergabe für die FIBU-Konten durch
Voraussetzung: Die Jahresübernahme wurde für den Mandanten bereits durchgeführt.
1. Für die Saldenübergabe der FIBU-Konten wechseln Sie in das Vorjahr. Öffnen Sie einen
Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Bestand | Jahresübernahme | Fibu-
Salden übergeben.
Sie erhalten das Dialogfenster Fibu-Salden übergeben, in dem Sie den
Kontenumfang festlegen (Alle Konten, Geldkonten oder Bestandskonten).
2. Markieren Sie die Konten, die Sie übergeben möchten, und klicken Sie auf die
Schaltfläche Hinzufügen.
- oder -
Wenn bereits ausgewählte Konten noch nicht in das Folgejahr übernommen werden
sollen, können Sie diese über die Schaltfläche Entfernen wieder aus der Liste der
ausgewählten Konten entfernen.
3. Stoßen Sie dann über die Schaltfläche Starten die Saldenübergabe in das Folgejahr an.
Dokument: 0906008 Seite 554 von 608
Die EB-Buchungen stehen anschließend im Folgejahr bereit und können dort unter
Buchen | Dialogbuchen bearbeitet werden.
Hinweis:
Weitere Informationen zur Jahresübernahme entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm.
Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1
oder klicken Sie auf die Schaltfläche Hilfe.
4.3 Auswertungen
Führen Sie eine Saldenübernahme der Sach- und Personenkonten durch, erhalten Sie die
gleichen Auswertungen wie bei einer laufenden Buchführungseinreichung.
Sie erhalten standardmäßig:
Konten
Summen- und Saldenliste
evtl. BWA
Die Saldenübernahme wird zum Wirtschaftsjahresbeginn protokolliert.
Auswertungen monatlich oder auf Abruf anfordern
Bei folgenden Schlüsselungen in den Mandantendaten der Finanzbuchführung im DATEV-
Rechenzentrum kommt es bei einer Saldenübernahme nicht zur sofortigen Ausgabe der
Auswertungen:
o Kontenausgabe monatlich
o Ausgabe Summen- und Saldenliste monatlich
o BWA-Zeitraum monatlich
Sie erhalten die Auswertungen erst, wenn Sie in einer Einreichung im Vorlaufdatum Datum
bis den effektiven Monatsletzten ansprechen.
Haben Sie in den Mandantendaten FIBU Kontenausgabe nur auf Abruf erfasst, erfolgt der
Kontendruck für diese Bereiche erst, wenn Sie einen entsprechenden Rechnungswesen-Abruf
einreichen.
EB-Buchungssatz im Journal ausgewiesen
Für jedes übernommene Sach- oder Personenkonto, das im vorhergehenden Wirtschaftsjahr
einen Soll- oder Haben-Saldo aufweist, wird ein EB-Buchungssatz gebildet. Als Gegenkonto
werden die in den Standardkontenrahmen dafür vorgesehenen Sammelkonten für die
Eröffnungsbilanzwerte herangezogen.
Im SKR 03 stehen Ihnen folgende Sammelkonten zur Verfügung:
Sammelkonto Eröffnungsbilanzwert
für Konto Buchungstext
S 9000 Saldenvorträge Sachkonten 0001 bis 9999 EB-Wert
Dokument: 0906008 Seite 555 von 608
S 9008 Saldenvorträge Debitoren 10000 bis 69999 EB-Wert
S 9009 Saldenvorträge Kreditoren 70000 bis 99999 EB-Wert
Der Buchungstext lautet: EB-Wert und das Buchungsdatum ist der Wirtschaftsjahresbeginn.
Bei abweichendem Wirtschaftsjahr entspricht das Buchungsdatum dem in den
Mandantendaten FIBU hinterlegten Wirtschaftsjahresbeginn.
EB-Konten
Die Kontenblätter werden entsprechend gedruckt.
Beispiel SKR 03:
o bei Saldenübernahme der Sachkonten im RZ das Konto 9000
sowie alle übernommenen Sachkonten.
o bei Saldenübernahme der Personenkonten im RZ die Konten 1400, 1600, 9008, 9009
sowie alle übernommenen Personenkonten.
Der Buchungstext lautet: EB-Wert.
Um diese Buchung deutlich von den Jahresverkehrszahlen abzuheben, wird sie mit einer
Sternzeile (*********) gekennzeichnet. Besondere Bedeutung hat diese Sternzeile, wenn mit
der Saldenübernahme gleichzeitig Buchungen für das neue Wirtschaftsjahr erfasst werden. In
der Fußzeile werden der EB-Wert der Übernahmebuchung und der Saldo neu dokumentiert:
Dokument: 0906008 Seite 556 von 608
5 Stammdaten ändern
5.1 Kontenrahmen wechseln
Sie haben die Möglichkeit, eine Jahresübernahme mit Wechsel des Kontenrahmens vor Ort
oder im DATEV-Rechenzentrum durchzuführen. Bei einem SKR-Wechsel über das
Rechenzentrum ist ein Vorjahresvergleich nur über das Rechenzentrum möglich. Wünschen Sie
einen Vorjahresvergleich vor Ort, müssen Sie den SKR-Wechsel am PC durchführen.
Bei einem SKR-Wechsel im Rahmen der Jahresübernahme am PC werden Sie durch einen
Assistenten analog der normalen Jahresübernahme unterstützt. Der SKR-Wechsel am PC ist
auf jeden im Folgejahr zulässigen SKR möglich. Es werden die Mandantendaten, die
Personenkontenbeschriftungen sowie bei Nutzung von OPOS die Salden der
Geschäftspartnerkonten übernommen. Im Anschluss können Sie direkt eine Kontenüberleitung
starten.
Dokument: 0906008 Seite 557 von 608
Hinweis:
Nach erfolgter Jahresübernahme mit SKR-Wechsel sollten Sie die Vorläufe, die im Rahmen der
Jahresübernahme erzeugt wurden, ins DATEV-Rechenzentrum senden.
Sie erhalten beim erstmaligen Aufruf von Daten senden entsprechende Hinweise. Es wird das
Tool RZ-Erstbestückung aufgerufen, mit dessen Hilfe Sie die neu angelegten Stammdaten
ins DATEV-Rechenzentrum senden. Beachten Sie, dass der Abruf von
Jahresabschlussauswertungen mit Vorjahreswerten aus dem Rechenzentrum für den
Mandanten, bei dem ein SKR-Wechsel durchgeführt wurde, nicht möglich ist, da die am PC
genutzten Überleitungstabellen im DATEV-Rechenzentrum nicht zur Verfügung stehen.
So führen Sie eine Jahresübernahme mit SKR-Wechsel durch
Voraussetzung: Der Mandant bzw. die Kanzlei darf nicht in Bearbeitung sein.
1. Wählen Sie Bestand | Jahresübernahme | Mandant mit SKR-Wechsel.
Sie erhalten eine Übersicht aller Mandanten, für die die Jahresübernahme durchgeführt
werden kann. Das eingestellte Laufwerk entnehmen Sie der Liste für den Datenpfad.
2. Markieren Sie in der Liste den gewünschten Mandanten und das Jahr, für den Sie die
Jahresübernahme mit SKR-Wechsel durchführen möchten und klicken Sie auf OK.
Es wird ein Programmassistent gestartet, der Sie bei der Durchführung der
Jahresübernahme unterstützt.
Dokument: 0906008 Seite 558 von 608
3. Beachten Sie in den jeweiligen Fenstern des Assistenten die Hinweise und klicken Sie
auf die Schaltfläche Weiter.
4. Wenn Sie aufgefordert werden, einen neuen Kontenrahmen auszuwählen, wählen Sie
aus der Liste den gewünschten Kontenrahmen für den SKR-Wechsel.
5. In der Erfassungsmaske für die Stammdaten können Sie bei den Kontenbeschriftungen
zunächst nur die Personenkonten übernehmen. Wenn Sie für die OPOS-Konten neue
Sammelfunktionen vergeben werden sollen, wählen Sie aus der Liste OPOS den
Schlüssel 5.
6. Wenn Sie zum letzten Fenster des Assistenten gelangt sind, betätigen Sie die
Schaltfläche Fertig stellen.
Sie erhalten einen Hinweis, in dem Sie entscheiden können, ob die Kontenüberleitung
im Anschluss an die Jahresübernahme aufgerufen werden soll. Wenn Sie den Hinweis
mit Ja bestätigen, wird die Jahresübernahme gestartet und nach Beendigung sofort die
Kontenüberleitung aufgerufen.
Klicken Sie auf Nein, wird die Jahresübernahme mit SKR-Wechsel durchgeführt. Unter
Stammdaten | Mandantendaten | Registerkarte FIBU | Basisprogrammdaten
wird in der Erfassungsmaske Kontenstammdaten das Kontrollkästchen
Vorjahreskonten überleiten automatisch aktiviert. Sie können die
Kontenüberleitungstabelle dann unter Stammdaten | Kontenüberleitung | Vorjahr
jederzeit aufrufen.
Nach durchgeführter Jahresübernahme der Stammdaten sollten Sie neben der
Kontenüberleitung auch prüfen, ob Sie buchungssteuernde Daten ändern möchten, zum
Beispiel USt-Artenschlüssel, Verwendung von Konten- und Anlagenspiegelfunktionen,
Schlüsselung der Datenübermittlung. Ebenso sollten Sie die Vorläufe, die im Rahmen der
Jahresübernahme erzeugt wurden, ins DATEV-Rechenzentrum senden.
Dokument: 0906008 Seite 559 von 608
Hinweis:
Weitere Informationen zur Jahresübernahme mit Kontenrahmenwechsel entnehmen Sie Ihrer
Hilfe im Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und
drücken Sie die Taste F1 oder klicken Sie auf die Schaltfläche Hilfe.
5.2 Wirtschaftsjahresbeginn ändern
Von abweichendem auf Normal-Wirtschaftsjahr umstellen
Die Änderung vom abweichenden Wirtschaftsjahr auf das Normal-Wirtschaftsjahr können Sie
nur gleichzeitig mit der Jahresübernahme in Form einer Änderung der Mandantendaten im
neuen Jahr durchführen Kap. 3.2 Übernahme zum Vorjahr verändert.
Beispiel: Es soll vom abweichenden Wirtschaftsjahr 01.07. - 30.06. auf Normal-
Wirtschaftsjahr umgestellt werden.
Beispiel Neuer Wirtschaftsjahresbeginn 01.01. JJ
1. Buchen bis 31.12. JJ
2. Jahresübernahme und Erfassung des neuen WJ-Beginns 0101
So stellen Sie vom abweichenden auf Normal-Wirtschaftsjahr um
Voraussetzung: Der Mandant ist nicht in Bearbeitung.
1. Starten Sie die Jahresübernahme über Bestand | Jahresübernahme | Mandant und
wählen Sie den Mandanten mit abweichendem Wirtschaftsjahr, dessen Bestand Sie
übernehmen möchten, und bestätigen Sie mit OK.
Sie erhalten den Jahresübernahme-Assistenten, der Sie durch die Jahresübernahme
führt. Beachten Sie darin die Hinweise, um Fehler bei der Jahresübernahme zu
vermeiden.
Dokument: 0906008 Seite 560 von 608
2. Die Abfrage Stammdaten unverändert zum Vorjahr ... bestätigen Sie mit nein und
wenn Sie zum letzten Fenster gelangt sind, klicken Sie auf die Schaltfläche Fertig
stellen.
Die Stammdaten-Übernahme für den Mandanten wird durchgeführt. Sie befinden sich
anschließend automatisch im neuen Wirtschaftsjahr.
3. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten und klicken Sie auf die Registerkarte
FIBU.
4. Um vom abweichenden Wirtschaftsjahr auf Normal-Wirtschaftsjahr umzustellen,
doppelklicken Sie auf den Eintrag Basisprogrammdaten und ändern Sie in der Gruppe
Wirtschaftsjahr im Feld Beginn das Datum von bisher, zum Beispiel 01.07.2009
(abweichendes Wirtschaftsjahr) auf 01.01.2009 (Normal-Wirtschaftsjahr).
Dokument: 0906008 Seite 561 von 608
Den Wirtschaftsjahresbeginn können Sie nachträglich nicht mehr ändern.
5. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit OK.
Hinweis:
Weitere Informationen zum Wirtschaftsjahr entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm. Klicken
Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1 oder
klicken Sie auf die Schaltfläche Hilfe.
Von Normal- auf abweichendes Wirtschaftsjahr umstellen
Beispiel: Es soll vom Normal-Wirtschaftsjahr auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr 01.04 -
31.03. umgestellt werden.
Beispiel Neuer Wirtschaftsjahresbeginn 01.04. JJ
1. Nach der Jahresübernahme buchen Sie bis zum neuen Bilanzstichtag unter
dem Normal-Wirtschaftsjahr: Buchen bis 31.03. JJ
2. Ab dem neuen Bilanzstichtag wechseln Sie auf eine neue Mandantennummer.
Hinweis:
Aus programmtechnischen Gründen kann eine Mandantennummer nur einmal pro
Wirtschaftsjahr gespeichert werden.
Dokument: 0906008 Seite 562 von 608
6 Was ist nach der Jahresübernahme noch zu tun?
6.1 Standardkontenrahmen anpassen
In den DATEV-Standardkontenrahmen SKR werden aktuelle Gegebenheiten, wie zum Beispiel
steuerliche Änderungen, berücksichtigt. Daraus ergeben sich zum 1.1. jeden Jahres neue
Kontenbeschriftungen und neue Kontenfunktionen.
Den Wegweiser Kontenrahmenänderungen können Sie zum Jahreswechsel in der DATEV
Informations-Datenbank aufrufen: Produktinformationen | Betriebliches
Rechnungswesen | FIBU | Kontenrahmen | Kontenrahmenänderungen.
Die neu eingeführten Kontenfunktionen und -beschriftungen werden für Sie nur dann wirksam,
wenn die betroffenen Konten weder mit Kanzlei- noch mit individuellen
Funktionen/Beschriftungen belegt sind.
Kanzleifunktionen aktualisieren
Arbeiten Sie mit Kanzleifunktionen, nehmen Sie an der jährlichen Wartung der DATEV-
Standardkontenrahmen nur teil, wenn Sie das neue Funktionskonzept nutzen Fach 2, Kap. 3.4.
Die Aktualisierung der individuell/kanzleimäßig von Ihnen veränderten Konten müssen Sie
selbst vornehmen. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie individuelle Kanzlei-
Umsatzsteuerschlüssel eingerichtet haben.
Die Aktualisierung des Kanzlei-Basis-SKR wird durch DATEV im Rahmen der jährlichen
Wartung für die von Ihnen individuell/kanzleimäßig nicht veränderten Konten durchgeführt.
Individuelle Kontenbeschriftungen/-funktionen aktualisieren
Die von Ihnen mit individuellen Kontenbeschriftungen/-funktionen belegten Konten nehmen,
ebenso wie die geänderten Kanzleifunktionen, nicht an der jährlichen Wartung der DATEV-
Standardkontenrahmen teil. Die Änderungen der betreffenden Konten müssen Sie selbst
vornehmen.
Individuelle BWA
Arbeiten Sie mit einer individuellen BWA, sollten Sie vor dem Buchen prüfen, ob neue Konten
berücksichtigt und gegebenenfalls Ihre BWA-Stammdaten geändert werden müssen.
6.2 Von Ist- auf Soll-Versteuerung umstellen
Mit dem Umsatzsteuerartenschlüssel teilen Sie dem Programm die Art der
Umsatzsteuerberechnung mit. Ändert sich die Art der Umsatzsteuerberechnung für Ihren
Mandanten von Ist- auf Soll-Versteuerung, können Sie gleichzeitig mit der Jahresübernahme
den Umsatzsteuerartenschlüssel in den Mandantendaten im neuen Jahr ändern Kap. 3.2
Übernahme zum Vorjahr verändert.
So stellen Sie von Ist- auf Soll-Versteuerung gleichzeitig mit der Jahresübernahme
um
Voraussetzung: Der Mandant ist nicht in Bearbeitung.
Dokument: 0906008 Seite 563 von 608
1. Starten Sie die Jahresübernahme über Bestand | Jahresübernahme | Mandant und
wählen Sie den Mandanten, dessen Bestand Sie übernehmen möchten, und bestätigen
Sie mit OK.
Sie erhalten den Jahresübernahme-Assistenten, der Sie durch die Jahresübernahme
führt. Beachten Sie darin die Hinweise, um Fehler bei der Jahresübernahme zu
vermeiden.
2. Die Abfrage Stammdaten unverändert zum Vorjahr ... bestätigen Sie mit nein und
wenn Sie zum letzten Fenster gelangt sind, klicken Sie auf die Schaltfläche Fertig
stellen.
Die Stammdaten-Übernahme für den Mandanten wird durchgeführt. Sie befinden sich
anschließend automatisch im neuen Wirtschaftsjahr.
3. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten und klicken Sie auf die Registerkarte
FIBU.
4. Um von Ist- auf Soll-Versteuerung umzustellen, doppelklicken Sie auf den Eintrag
Basisprogrammdaten und ändern Sie im Feld Umsatzsteuerartenschlüssel von
bisher Ist-Versteuerung auf Soll-Versteuerung, zum Beispiel UStA-Schlüssel G.
Dokument: 0906008 Seite 564 von 608
5. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit OK.
Hinweis:
Wie Sie anschließend den Saldo des Kontos Umsatzsteuer nicht fällig ausbuchen und was
Sie bei der Umstellung noch beachten müssen finden Sie in Fach 4, Kap. 5.1.6 Wie wechsle ich
von Ist- auf Soll-Versteuerung.
6.3 Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung USt 1/11 bereitstellen bzw. abrufen
Auf Antrag des Unternehmers kann die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung
und für die Entrichtung der Vorauszahlung um einen Monat verlängert werden. Mit dem
Rechnungswesen-Abruf können Sie die Sondervorauszahlung USt 1/11 zur Datenübermittlung
an die Finanzverwaltung bereitstellen bzw. das amtliche Formular abrufen.
Ausgabetermin USt 1/11 bis Ende November
Sie können das jeweils aktuelle USt 1/11 bis Ende November eines Kalenderjahres im DATEV-
Rechenzentrum anfordern. Abrufvorläufe nach diesem Zeitraum lehnt das Programm ab.
Beispiel: Ermittlung der Sondervorauszahlung für das Jahr 2009.
Sie rufen am 5.02.2009 das USt 1/11 mit Rechnungswesen-Abruf ab über Bestand | Daten
senden | Rechnungswesen-Abrufe:
Dokument: 0906008 Seite 565 von 608
Das Programm berücksichtigt folgende Werte aus dem Vorjahr, zum Beispiel 2008:
Gesamtsumme der Kennzahl 83
(enthält alle angeforderten bzw. über Datenübermittlung erstellten UStVA
des Jahres 2008)
+ Summe der Kennzahl 39
(enthält die errechnete und gebuchte Sondervorauszahlung des Jahres 2008)
1/11 dieser Bemessungsgrundlage ist die Sondervorauszahlung für das Jahr 2009
Verbuchung
So buchen Sie im neuen Jahr die Sondervorauszahlung USt 1/11 aus dem Vorjahr
Voraussetzung: Sie haben die Sondervorauszahlung USt 1/11 abgerufen.
1. Sie zahlen die ermittelte Sondervorauszahlung USt 1/11 über 1.618 Euro, zum Beispiel
am 10.02.2009 per Banküberweisung:
Dokument: 0906008 Seite 566 von 608
2. Wenn Sie Datenübermittlung erfasst haben, wird der Antrag USt 1/11 fristgerecht durch
DATEV an das zuständige Finanzamt übermittelt.
Durch die Buchung auf das SKR 03-Konto F 1781, wird die geleistete
Sondervorauszahlung automatisch in der Dezember-UStVA, Kennzahl 39
berücksichtigt.
Für die Berücksichtigung der geleisteten Sondervorauszahlung in der Dezember-Umsatzsteuer-
Voranmeldung müssen Sie den ermittelten Betrag auf ein Konto mit der allgemeinen Funktion
F 26000 buchen.
Pro SKR stehen Ihnen entsprechende Konten zur Verfügung:
o SKR 03: Konto F 1781
o SKR 04: Konto F 3830
DATEV-Termine beachten
Mit Hilfe der Komponente Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung in DATEV
Kanzlei-Rechnungswesen können Sie sich jederzeit über die im DATEV-Rechenzentrum
gespeicherten Übermittlungsdaten der UStVA, der Sondervorauszahlung USt 1/11 sowie der
Zusammenfassenden Meldung informieren. Sie sehen, welche Daten zur Übermittlung
bereitstehen und welche Daten bereits an die Finanzverwaltung übermittelt wurden Fach 6,
Kap. 3.4.
Die gesetzlichen DATEV-Termine zur Datenübermittlung teilen wir Ihnen jeweils vor Beginn des
Kalenderjahres mit. Sie finden diese in der DATEV Informations-Datenbank,
Dokumentnummer 1030480.
Hinweis:
Damit DATEV Ihre Anmeldungen termingerecht übermitteln kann, sind die Termine in der
Spalte Letzte berücksichtigte Verarbeitung im Rechenzentrum: UStVA / ZM
(Einreichung bis 15:25 Uhr) einzuhalten. Das Datum der Versendung durch DATEV ist das
Einreichungsdatum beim Finanzamt.
Hinweis:
Nehmen Sie an der Datenübermittlung teil, achten Sie darauf, dass der Verrechnungsscheck
zur Zahlung der Umsatzsteuerschuld rechtzeitig bei Ihrem Finanzamt vorliegt.
USt 1/11 bei abweichendem Wirtschaftsjahr abrufen
Der Abruf der Sondervorauszahlung muss auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr zu Beginn
des neuen Kalenderjahres erfolgen.
Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung errechnet sich auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr
aus dem Vorauszahlungssoll des Vorjahres, d.h. aus den Vorauszahlungen Januar bis
Dokument: 0906008 Seite 567 von 608
Dezember eines Jahres. Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (1/11) muss
unabhängig vom Wirtschaftsjahr immer in der Dezember-UStVA berücksichtigt werden.
Bei abweichendem Wirtschaftsjahr wurde die Sondervorauszahlung in der Regel im
vorangegangenen Wirtschaftsjahr geleistet. Deshalb muss der Wert vom vorangegangenen
Wirtschaftsjahr in das aktuelle Wirtschaftsjahr umgebucht werden.
Nach der Jahresübernahme tragen Sie den errechneten Betrag über ein freies
Verrechnungskonto, zum Beispiel im SKR 03, Konto 1794, in das neue Wirtschaftsjahr vor.
Nur dann wird die geleistete Sondervorauszahlung in der Dezember-UStVA berücksichtigt.
Hinweis:
Für den Ausweis in der Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt das Programm nur die
Jahresverkehrszahlen. Die Eröffnungsbilanzwerte und Summen, die über das Konto 9090
vorgetragen werden, finden in der Kennzahl 39 UStVA keine Berücksichtigung.
Beispiel: Berichtigung auf Basis SKR 03
Berichtigung auf Basis SKR 03, Beginn des abweichenden Wirtschaftsjahres 01.09.20JJ.
So verbuchen Sie den errechneten USt 1/11-Betrag
Voraussetzung: Sie haben das USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf über
Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe bereits abgerufen.
1. Buchen Sie die Sondervorauszahlung bei Zahlung zu Beginn des Kalenderjahres, zum
Beispiel am 15.02.
Buchung der Sondervorauszahlung im alten Wirtschaftsjahr:
2. Nach der Jahresübernahme tragen Sie den USt 1/11-Betrag aus dem alten
Wirtschaftsjahr mit Vortragskonto 9000 auf das freie Verrechnungskonto 1794 ins
neue Wirtschaftsjahr vor.
Vortrag der Sondervorauszahlung als EB-Wert auf das freie Verrechnungskonto ins neue
Wirtschaftsjahr:
Dokument: 0906008 Seite 568 von 608
3. Buchen Sie die Sondervorauszahlung im neuen Wirtschaftsjahr vom Verrechnungskonto
Konto 1794 auf das Konto F 1781 um, das vom Programm für die Berücksichtigung
der geleisteten Sondervorauszahlung in der Dezember-UStVA abgefragt wird.
Umbuchung der Sondervorauszahlung auf das Konto F 1781 Umsatzsteuer-
Vorauszahlung 1/11:
Ist das Kalenderjahr abgeschlossen (31.12.20JJ), rufen Sie zu Beginn des Folgejahres
mit einem Rechnungswesen-Abruf über Bestand | Daten senden |
Rechnungswesen-Abrufe das USt 1/11 ab.
Dokument: 0906009 Seite 569 von 608
Dok.-Nr.: 0906009
DATEV-Serviceinformation
vom 12.08.2009
Relevant für:
FIBU
Fach 09 - Alphabetischer Nachschlageteil
1 Datenaustausch mit dem DATEV-Rechenzentrum
2 Datenaustausch Kanzlei - Mandant über das DATEV-Rechenzentrum
3 Datenübermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen
4 Kontonummernerweiterung nutzen
5 Programmverbindungen PC-Programme nutzen
5.1 Mit den DATEV-Programmen Arbeitsabläufe optimieren
5.2 Schnittstellenfunktionsplan in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/BILANZ nutzen
5.3 Datenaustausch mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen nutzen
6 Programmverbindung von LOHN zur FIBU
7 Verarbeitungsordnungen regeln die Verarbeitung im RZ
8 Währungsrechnung nutzen
8.1 Währungsrechnung bei DATEV
8.1.1 Was bedeutet Fremdwährungsfähigkeit bei DATEV?
8.1.2 Mögliche Basiswährungen sind...
8.1.3 Fremdwährungsfähige DATEV-Programme des Rechnungswesens
8.2 Basiswährung der Buchführung
1 Datenaustausch mit dem DATEV-Rechenzentrum
Am PC können Sie durchgängig die Buchführung erfassen und den Jahresabschluss erstellen.
Senden Sie Ihre Daten an das DATEV-Rechenzentrum, steht Ihnen eine Reihe von zusätzlichen
Funktionen zur Verfügung. Ihre Daten werden gesichert und entsprechend den gesetzlichen
Anforderungen aufbewahrt und Sie können das DATEV-Rechenzentrum für die elektronische
Datenübermittlung nutzen.
Auch um mögliche Datenverluste, zum Beispiel durch Computer- oder Serverabstürze zu
vermeiden, sollten die Daten von allen Rechnungswesen-Programmen im DATEV-
Rechenzentrum gespeichert werden.
Vorteile der Datensicherung im DATEV-Rechenzentrum:
o Bestandssicherheit und Datenarchivierung
Pro Mandant und Kanzlei können im DATEV-Rechenzentrum, beginnend ab dem
Buchungsjahr 1999, bis zu 10 Buchungsjahre parallel verarbeitet werden. Das DATEV-
Rechenzentrum erfüllt die Voraussetzungen für die Langzeitarchivierung.
o Datendrehscheibe Rechenzentrum
Datenübermittlung der Umsatzsteuerwerte an die Finanzverwaltung, Datenübermittlung
der ZM-Werte an die Finanzverwaltung, Teilnahme am Betriebsvergleich,
Datenaustausch mit einer Vielzahl von Behörden Fach 1, Kap. 3.1.2.
o Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zum Datenzugriff (§§ 146/147 AO)
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Die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD ist das ideale Medium zur Bereitstellung
Ihrer Buchführungsdaten in elektronischer Form für Prüfzwecke Fach 5, Kap. 3.2.
o Datensicherheit
Trotz modernster Sicherungsmedien in der Kanzlei empfiehlt sich die Übertragung der
Buchführungsdaten an das DATEV-Rechenzentrum. Sie können den Sicherungsbestand
jederzeit aus dem DATEV-Rechenzentrum an Ihren PC übertragen.
o Systemkompatibilität
Die Buchungsdaten aus dem DATEV-Rechenzentrum werden bei der Ausgabe für Ihre
jeweils aktuelle Systemlandschaft angepasst. Damit ist eine Unabhängigkeit vom
ursprünglich zur Erstellung der Daten eingesetzten Betriebssystem, der verwendeten
Software sowie von aktuell genutzten Ausgabemedien gegeben.
2 Datenaustausch Kanzlei - Mandant über das DATEV-Rechenzentrum
Ihr Mandant erfasst die Buchführung selbst, hat eine eigene DFÜ-Anbindung und sendet die
Daten zur Sicherung an das DATEV-Rechenzentrum. In Ihrer Kanzlei sollen die erfassten Daten
erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert
werden.
Beispiel
Ihr Mandant erfasst seine Daten mit DATEV Rechnungswesen / OPOS und sendet diese
komplett an das DATEV-Rechenzentrum. Dies bedeutet, dass vor Ort im Datenbestand des
Mandanten keine Vorläufe mehr zum Daten senden bereitstehen. Nach Verarbeitung aller
Vorläufe im DATEV-Rechenzentrum holen Sie sich in der Kanzlei den Mandantenbestand direkt
aus dem DATEV-Rechenzentrum über Bestand | Daten holen | Rechnungswesen und
Jahresabschluss | Mandantendaten.
In der Kanzlei kann nun der Mandantenbestand bearbeitet werden.
Daten synchronisieren
Durch Änderungen der Daten in der Kanzlei ist der Bestand am PC des Mandanten sowie der
Bestand im DATEV-Rechenzentrum nicht mehr aktuell. Um diese Bestände zu vereinheitlichen
stehen Ihnen zwei Alternativen zur Verfügung.
Fall 1: In der Zeit der Bestandsbearbeitung durch die Kanzlei führt der Mandant seine
Buchführung für das entsprechende Wirtschaftsjahr nicht fort. Die Kanzlei sendet alle
Änderungen direkt an das DATEV-Rechenzentrum zur Verarbeitung. Nach Verarbeitung der
Daten holt sich der Mandant den aktuellen Bestand aus dem DATEV-Rechenzentrum an seinen
PC über Bestand | Daten holen.
Hinweis:
Da der vom Rechenzentrum geholte Bestand den am PC gespeicherten Mandantenbestand
nicht überschreibt oder ergänzt, ist es erforderlich, dass der Mandant vorher den PC-Bestand
bei sich löscht.
Fall 2: In der Zeit der Bestandsbearbeitung durch die Kanzlei führt der Mandant seine
Buchführung für das entsprechende Wirtschaftsjahr fort. Senden Sie in diesem Fall die
Änderungen der Kanzlei nicht zur Verarbeitung an das DATEV-Rechenzentrum, sondern geben
Sie die Daten über Daten senden im Postversandformat auf Datenträger aus.
Dokument: 0906009 Seite 571 von 608
Der Mandant spielt die Änderungen über die Stapelverarbeitung in seinen Bestand ein und
sendet die Vorläufe an das DATEV-Rechenzentrum.
Vorteil ist, der Mandant kann seine Buchführung zwischenzeitlich fortsetzen und muss den
Bestand zur Aktualisierung nicht neu aus dem DATEV-Rechenzentrum holen. Nachteilig ist,
evtl. Änderungen der Kanzlei in den Stammdaten müssen zusätzlich manuell im
Mandantenbestand erfasst werden.
Informationen zum Datenaustausch über die Stapelverarbeitung finden Sie in der Hilfe im
Programm von zum Beispiel DATEV Kanzlei-Rechnungswesen unter ? | Hilfethemen |
Suchen. Als Suchbegriff geben Sie Datenaustausch ein. Unter den aufgelisteten Themen
finden Sie das Thema Datenaustausch über die Stapelverarbeitung durchführen.
Weitere Informationen zum Datenaustausch Kanzlei - Mandant finden Sie in der Hilfe im
Programm unter ? | Hilfethemen | Index. Geben Sie als Stichwort Datenaustausch ein.
3 Datenübermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen
Neben dem bewährten Weg über das DATEV-Rechenzentrum - Fach 6, Kap. 3
Datenübermittlung für Steueranmeldungen nutzen - bietet Ihnen DATEV für die elektronische
Übermittlung der Umsatzsteuerwerte auch einen Weg über das Internet an, über das so
genannte ELSTER-Verfahren (= ELektronische STeuerERklärung). Dabei ermöglicht das
Telemodul DÜ Rechnungswesen der DATEV die Übernahme der Umsatzsteuerwerte aus den
DATEV Rechnungswesen-Programmen und die Bereitstellung der Daten für die
Übermittlung.
Die Übermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen über das Internet ist
insbesondere eine Alternative für selbstbuchende Mandanten ohne DATEV-
Rechenzentrumsanbindung.
Aktuelle Telemodul Sendekomponente downloaden
Die Übermittlung der Umsatzsteuerwerte erfolgt über die durch die Finanzverwaltung
bereitgestellte Telemodul Sendekomponente. Diese Telemodul Sendekomponente muss
in einer aktuellen Version installiert sein. Die jeweils aktuelle Version finden Sie im
o Download-Bereich von www.datev.de
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass Sie bei diesem Weg selbst für eine korrekte und rechtzeitige
Übertragung der Umsatzsteuerwerte verantwortlich sind.
Um Ihre umsatzsteuerlichen Daten über das ELSTER-Verfahren zu übermitteln, stehen Ihnen
folgende DATEV-Programme mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen zur Verfügung:
o Kanzlei-Rechnungswesen
o Rechnungswesen
o Rechnungswesen Einzelplatz
o Rechnungswesen compact
o Rechnungswesen compact plus
o Tool UStVA
o Tool Konsolidierte UStVA
Dokument: 0906009 Seite 572 von 608
Übermittlung der ZM ab 2008 möglich
Das Jahressteuergesetz 2007 verpflichtet Unternehmen für Meldezeiträume, die nach dem 31.
Dezember 2006 enden, die Zusammenfassende Meldung (ZM) auf elektronischem Weg an
das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Für Anwender, die das DATEV-
Rechenzentrum nicht zur Datenübermittlung nutzen, können die DATEV-Rechnungswesen-
Programme nutzen. Hier kann eine XML-Datei zum Import in das Online-Formular an den
Formularserver der Bundesfinanzverwaltung erstellt werden.
Hinweis:
Nutzen Sie zur Datenübermittlung der ZM nicht das DATEV-Rechenzentrum, ist die Zuteilung
einer Teilnehmernummer auf Antrag beim BZSt erforderlich.
Das Formular Antrag auf Zuteilung einer Teilnehmernummer erhalten Sie auch über die
Hilfe in den Rechnungswesen-Programmen: ? | Hilfethemen | Registerkarte Suchen:
Zusammenfassende Meldung (EU-Auswertung).
Tipp: Wir empfehlen Ihnen, die elektronische Datenübermittlung über das DATEV-
Rechenzentrum zu nutzen. Haben Sie in den Mandantendaten Datenübermittlung
geschlüsselt, Fach 2, Kap. 3.3.4, erfolgt die Datenübermittlung auf Basis des aktuellen
Rechenzentrumsbestandes automatisch und fristgerecht zum gesetzlichen Termin. Eine
Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich.
Erfüllung der GoB
In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ist es möglich, die Umsatzsteuerwerte an die
Finanzverwaltung über das Internet zu übermitteln, ohne vorher den Vorlauf mit den zu
Grunde liegenden Buchungen festzuschreiben. In der Buchführung gelten aber alle Buchungen
erst mit der Festschreibung, erst wenn keine Änderungen mehr an diesen Buchungen
vorgenommen werden können, als verbucht.
Hinweis:
Für eine ordnungsmäßige Buchführung ist nach wie vor eine zeitgerechte Verbuchung
notwendig. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Buchungsvorläufe festgeschrieben sind, bevor
Sie die Datenübermittlung durchführen.
Die Festschreibung der Buchungen können Sie zum Beispiel in DATEV Kanzlei-
Rechnungswesen im Menüpunkt Buchen | Vorlauf festschreiben durchführen.
4 Kontonummernerweiterung nutzen
Mit der Kontonummernerweiterung können Sie längere Sachkontennummern und dadurch
auch längere Personenkontennummern nutzen. Statt der 4-stelligen Standard-
Sachkontenlänge können Sie die Sachkonten individuell auf 5, 6, 7 oder 8 Stellen erweitern.
Die Länge der Personenkonten entspricht jeweils der definierten Sachkontenlänge plus 1.
Für einen Mandanten ist für alle Programme wichtig, dass sowohl in DATEV- als auch in
Fremdprogrammen für das entsprechende Wirtschaftsjahr die neue Kontonummernlänge
festgelegt wird.
Hinweis:
Dokument: 0906009 Seite 573 von 608
Die neue Kontonummernlänge sollte spätestens zu dem Zeitpunkt eingestellt sein, zu dem
Daten ausgetauscht werden, damit der Datenaustausch reibungslos verläuft.
Weitere Informationen zu den Feldern im DATEV-Buchungssatz finden Sie in Fach 4.
Achtung:
Erweiterung kann nicht rückgängig gemacht werden!
Sie können die Umstellung der Kontonummernlänge in den Mandantendaten | FIBU |
Basisprogrammdaten, im Feld Länge der Sachkonten nicht mehr rückgängig machen Fach
2, Kap. 3.2 . Das gilt auch dann, wenn Sie die neuen Konten noch nicht bebucht haben!
Vorteile
Vorteile der Kontonummernerweiterung:
o Abwickeln der Buchführungen von Firmen, die in eine Konzernrechnungslegung
eingegliedert sind, die eigene Kontenrahmen mit mehr als 4-stelligen Kontonummern
verwenden.
o Größere Flexibilität und Gliederungsmöglichkeiten bei der Kontennutzung
o Verbesserte Integrationsfähigkeit von Programmen unterschiedlicher Software-Anbieter
(Fakturiersysteme, Warenwirtschaftssysteme etc.)
Begriffsklärung
Wird eine Sachkontenlänge größer 4 Stellen festgelegt, handelt es sich immer um erweiterte
Konten eines übergeordneten Hauptkontos. Zur besseren Übersicht werden auf den
Auswertungen Hauptkonto und die entsprechende Erweiterung durch ein Blank (Leerfeld)
getrennt dargestellt.
Hinweis:
Bedenken Sie, dass eine neue Kontenorganisation umfangreiche Änderungen, zum Beispiel im
Stammdaten-Bereich, den Kontenbeschriftungen, Saldenvorträge, Umbuchungen etc. nach sich
ziehen kann.
Setzen Sie verschiedene DATEV-Programme bzw. Software ein, mit der Sie mit DATEV-
Programmen Daten austauschen, achten Sie auf die Schnittstellen, damit der Datenaustausch
reibungslos verläuft.
Das gilt auch für den Datenaustausch zwischen Kanzlei- und Mandantendaten.
Beispiel Sachkontenbereich
Beispiel für eine detaillierte Gliederung auf Basis SKR 04, im Sachkontenbereich:
Sachkontolänge Hauptkonten Unterkonten Unterkonten
Erlöse 19 %
Inland
Erlöse 19 %
Bayern
Erlöse 19 %
Bayern
Produkt A
Dokument: 0906009 Seite 574 von 608
4-stellig 4400
5-stellig 4400 0 4400 1
6-stellig 4400 00 4400 10 4400 11
7-stellig 4400 000 4400 100 4400 110
8-stellig 4400 0000 4400 1000 4400 1100
o Hauptkonten: 4400, 4400 0, 4400 00, 4400 000 und 4400 0000
o Unterkonten: 4400 1 - 4400 1100
Hinweis:
Die Länge der Personenkonten entspricht jeweils der Sachkontenlänge plus 1.
Beispiel Personenkontenbereich
Beispiel für erweiterte Konten im Personenkontenbereich:
Kunde
Konto bisher
5-stellig
(Standard)
Hauptkonten mit
2-stelliger Erweite-
rung auf 7-stellig
Unterkonten
Muster 1 10001 10001 00 10001 01 - 10001 99
Muster 2 10002 10002 00 10002 01 - 10002 99
Muster 3 11001 11001 00 11001 01 - 11001 99
Muster 4 11002 11002 00 11002 01 - 11002 99
5 Programmverbindungen PC-Programme nutzen
5.1 Mit den DATEV-Programmen Arbeitsabläufe optimieren
Qualitätsziele
Das DATEV-Verbundsystem verbindet die Vorteile des DATEV-Dienstleistungsrechenzentrums
mit denen des PCs. Der rege Datenaustausch zwischen den Anwendungen ermöglicht eine
qualitativ permanente Verbesserung und Erweiterung des Dienstleistungsangebots der DATEV.
Funktionsorientierter Datenaustausch
Dokument: 0906009 Seite 575 von 608
Beginnend bei der komfortablen Datenerfassung, über den Einsatz standardisierter
Schnittstellenfunktionspläne zum Datenaustausch zwischen den DATEV-Programmen, bis zur
leistungsfähigen und vernetzten In-house-Verarbeitung werden Daten zwischen den
Anwendungen funktionsorientiert ausgetauscht.
5.2 Schnittstellenfunktionsplan in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/BILANZ nutzen
Die Erweiterung des Standardkontenrahmens um zusätzliche Konten und besondere
Kennzeichen verbessert weiter die Integration der DATEV-Programme und erleichtert die Arbeit
für Anwender von Kanzlei-Rechnungswesen/BILANZ, die gleichzeitig DATEV-
Steuerprogramme nutzen. Steuerliche Belange können bereits während des Kontierens stärker
berücksichtigt werden.
SSFP-Konten in SKR 03 und SKR 04
In den DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 stehen für den
Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) spezielle Konten zur Verfügung. In der Spalte
Programmverbindung werden die Konten gekennzeichnet, die über die Schnittstelle in
DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/BILANZ an das entsprechende DATEV-Steuerprogramm
Umsatzsteuererklärung (U), Gewerbesteuer (G) und Körperschaftsteuer (K)
weitergegeben und an entsprechender Stelle der Steuerberechnung zu Grunde gelegt werden.
In der Spalte Programmverbindung sind die Standardkonten wie folgt gekennzeichnet:
G = Gewerbesteuer (GewSt)
K = Körperschaftsteuer (KSt)
U = Umsatzsteuererklärung (UStE)
FIBU-Konten der SKR 03 und SKR 04 werden direkt zugewiesen
Die dafür notwendigen Schnittstellenfunktionspläne sind Aufstellungen von ausgewählten
FIBU-Konten, die direkt der entsprechenden Zeile von DATEV-Steuerprogrammen zugewiesen
werden und damit für die Steuerberechnung zu Grunde gelegt werden.
In den folgenden Checklisten für die Programmverbindungen zu Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuer, Einnahmenüberschussrechnung, Umsatzsteuer, Betriebs- und
Anteilsbewertung und Ermittlung der Gegenstandswerte finden Sie in einer Zeile die
Kontonummer des SKR 03 bzw. SKR 04 aus der DATEV Finanzbuchführung, die
Postenbezeichnung, die Formularzeilennummer und die Bezeichnung der Formularzeile der
Steuererklärung:
o Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR 03 für das Jahr 2008, DATEV
Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1050220.
o Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR 04 für das Jahr 2008, DATEV
Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1050221.
o Wegweiser Schnittstellenfunktionsplan (SSFP), DATEV Informations-Datenbank,
Dokumentnummer 0908560.
Kennzeichnung der SSFP-Konten in den SKR
Dokument: 0906009 Seite 576 von 608
Die Kennzeichnung G und K an Standardkonten umfasst für die Weitergabe an
Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer auch die nachfolgenden Konten bis zum nächsten
standardmäßig belegten Konto. Die Kennzeichnung U an Standardkonten stellt die Weitergabe
an Umsatzsteuererklärung dar. Kontenbereiche werden nur weitergegeben, wenn sie im
Standardkontenrahmen ausgewiesen sind, zum Beispiel im SKR 03 die Konten AM 8400 -
8409 und im SKR 04 die Konten AM 4300 - 4309.
Nicht gekennzeichnete Konten
Nicht gekennzeichnet sind solche Konten, die lediglich eine rechnerische Hilfsfunktion im
steuerlichen Sinne ausüben wie Löhne und Gehälter, sowie Umsätze für die Berechnung des
zulässigen Spendenabzugs im Rahmen von Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer.
Abgebildet wird mit den Kennzeichen die Programmverbindung, nicht der steuerliche Ursprung.
Die Gewerbesteuer-Berechnung für Körperschaften ist in das Produkt Körperschaftsteuer
integriert. Daher ist an Konten mit gewerbesteuerlichem Merkmal auch ein K für diese
Programmverbindung zu finden.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wegen der über weite Bereiche geschlossenen Kontenabfrage für Erbschaft- und
Schenkungsteuer wird auf eine einzelne Kennzeichnung verzichtet. An Erbschaft- und
Schenkungsteuer werden folgende Bereiche an Aktiv- und Passivkonten weitergegeben:
Standardkontenrahmen SKR 03
0010 - 0049
0079 - 0079
0129 - 0139
0159 - 0159
0189 - 0189
0199 - 0499
0505 - 0509
0513 - 0515
0520 - 0524
0540 - 0799
0810 - 0819
0830 - 0839
0934 - 0934
0938 - 0938
0947 - 0947
0950 - 0968
0970 - 0971
0973 - 0975
0977 - 0977
0979 - 0982
0984 - 0991
0996 - 1326
1330 - 1339
1350 - 1799
3970 - 3989
7000 - 7999
Standardkontenrahmen SKR 04
0040 - 0049
0060 - 0069
0080 - 0089
0100 - 0199
0400 - 0709
0720 - 0724
0735 - 0739
0750 - 0754
0765 - 0799
0540 - 0799
0810 - 0819
0830 - 0839
0880 - 0899
0930 - 1499
1550 - 1949
2984 - 2984
2988 - 2988
2997 - 2997
3000 - 3059
3070 - 3079
3081 - 3091
3093 - 3097
3099 - 3949
Dokument: 0906009 Seite 577 von 608
5.3 Datenaustausch mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen nutzen
Die Programme der DATEV sind optimal aufeinander abgestimmt. So lassen sich durch den
kombinierten Einsatz von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen und weiteren DATEV-
Anwendungen alle Aufgabengebiete in der Kanzlei reibungslos abwickeln. Durch das
Zusammenspiel der DATEV-Programme lassen sich Arbeitsabläufe in der Kanzlei optimieren,
für mehr Sicherheit und Professionalität.
Datenaustausch mit dem DATEV-Rechenzentrum
Als Anwender von Kanzlei-Rechnungswesen nutzen Sie das DATEV-Rechenzentrum:
DATEV-Rechenzentrum von/nach Programmverbindung
Daten holen / Daten senden <----->
RZ-Kommunikation
Mit Hilfe der RZ-Kommunikation können Sie die Daten aus dem DATEV-
Rechenzentrum holen bzw. dorthin senden.
Daten über das DATEV-
Rechenzentrum an Externe
weitergeben
------>
Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung
Mit Hilfe der Komponente Übersicht Datenübermittlung
Finanzverwaltung erhalten Sie eine Übersicht über die im DATEV-
Rechenzentrum gespeicherten umsatzsteuerlichen Übermittlungsdaten
(UStVA, USt 1/11) Fach 6, Kap. 3.4.
------>
Datenübermittlung an Statistische Ämter
Die Komponente Datenübermittlung an Statistische Ämter dient der
Erhebung von Daten aus dem Rechnungswesen für die von den
statistischen Landesämtern geforderten Statistiken.
6 Programmverbindung von LOHN zur FIBU
Programmverbindungen haben zum Ziel, den Erfassungsaufwand zu reduzieren,
Doppelerfassungen zu vermeiden und dadurch die Bearbeitung insgesamt zu beschleunigen.
Mit der einmaligen Eingabe von Daten, zum Beispiel eines Buchungssatzes, führt das DA-TEV-
Rechenzentrum (RZ) alle Folgearbeiten automatisch durch. Dabei übernimmt und verarbeitet
ein DATEV-Programm 1, zum Beispiel DATEV Finanzbuchführung, Daten von einem DATEV-
Programm 2, zum Beispiel DATEV Lohn und leitet ggf. die Daten an weitere DATEV-
Programme.
DATEV-Programm 2: DATEV-Programm 1:
LOHN
---------------->
Finanzbuchführung
Dokument: 0906009 Seite 578 von 608
Zur Vermeidung zeitaufwändiger Arbeiten bei der Aufbereitung, Zusammenstellung,
Übernahme und Verbuchung von Lohndaten in die DATEV-Programme
Finanzbuchführung/Kostenrechnung bietet das DATEV-Programm Lohn/Baulohn die
Möglichkeit,
o einen Buchungsbeleg zu erstellen und
o die Buchungssätze für die Übernahme in die DATEV-Programme
Finanzbuchführung/Kostenrechnung bereitzustellen.
Voraussetzungen beachten
Wünschen Sie als Anwender, zum Beispiel von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, eine
Bereitstellung Ihrer LOHN-Abrechnungsdaten für das DATEV-Programm Finanzbuchführung,
sind bestimmte Stammdaten-Schlüsselungen im RZ-Programm Lohn erforderlich, siehe
Handbuch Lohn, Programmverbindungen LOHN - FIBU.
Angaben zum Buchungsbeleg erfassen Sie im DATEV-Programm LODAS im Dialogfenster
Buchungsbeleg unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Buchungsbeleg im
Register Allgemein:
Hinweis:
Dokument: 0906009 Seite 579 von 608
Damit eine Datenübernahme erfolgen kann, muss die Kontonummernlänge in Lohn/Baulohn
und Finanzbuchführung/Kostenrechnung übereinstimmen.
Übernahme der Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 in LODAS
Mit LODAS haben Sie die Möglichkeit, bei Neuanlage oder bei bereits bestehenden Mandanten
die vier Standardkontenrahmen SKR 03 bzw. SKR 03 Baugewerbe und SKR 04 bzw. SKR
04 Baugewerbe zu übernehmen.
Durch die Übernahme der SKR entfällt zum einen die manuelle Eingabe in den
Mandantendaten für die Kontenbeschriftung. Es werden aus dem gewählten Kontenrahmen
die für den Buchungsbeleg / Programmverbindung FIBU relevanten Kontonummern wie
zum Beispiel Kostenkonto Löhne oder Gehälter, Verbindlichkeitskonto für soziale Sicherheit
usw. mit dem im SKR vergebenen Buchungstext übernommen.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie der Hilfe im Programm bzw. der DATEV
Informations-Datenbank, Dokument Buchungsbeleg - Übernahme der DATEV-
Standardkontenrahmen in LODAS, Dokumentnummer 1021109.
Bevor Sie Lohn-Buchungen holen ...
Um einer fehlerhaften Übernahme in das DATEV-Programm Finanzbuchführung
vorzubeugen, prüfen Sie den BuchungsbelegLohn auf Richtigkeit, bevor Sie die Lohn-
Buchungen holen.
Tipp: Sie können den Buchungsbeleg auch als Vorlage für manuelle Buchungen im DATEV-
Programm Finanzbuchführung verwenden.
Nehmen Sie im DATEV-Programm Lohn einen Wiederholungslauf vor, wird ein neuer,
vollständiger Buchungsbeleg erstellt und die Buchungsdaten erneut bereitgestellt. Sind unter
dem Monat des Wiederholungslaufs bereits Daten vorhanden, werden diese vom
Wiederholungslauf überschrieben. Wurde die Übernahme in die DATEV Finanzbuchführung
bereits veranlasst, dürfen die Daten der Wiederholung nicht nochmals geholt werden.
Hinweis:
Differenzbeträge, die durch den Wiederholungslauf entstanden sind, müssen Sie manuell
buchen.
Lohn-Buchungen holen
Sie können die Projektverbindung Lohn nutzen um Lohn-Buchungen für einzelne Mandanten
oder für mehrere Mandanten zu holen.
So erstellen Sie einen Holauftrag für einen Mandanten
Voraussetzung: Um eine Bereitstellung der Lohn-Buchungen zu veranlassen, sind
bestimmte Stammdaten-Schlüsselungen im RZ-Programm Lohn erforderlich (siehe
Anwenderhandbuch Lohn).
1. Wenn Sie den Mandanten für die Bearbeitung bereits geöffnet haben, wählen Sie
Bestand | Daten holen | Mandant ergänzen.
Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen Mandant ergänzen.
Dokument: 0906009 Seite 580 von 608
2. Um den vorhandenen Buchungsbestand um Lohnbuchungen zu ergänzen, aktivieren Sie
das Kontrollkästchen LOHN-Buchungen für den Zeitraum. Wählen Sie anschließend
aus den Listen den Zeitraum für die Bereitstellung der Lohn-Buchungen (Monat von,
Monat bis). Wenn für den Mandanten bereits Lohnbuchungen an den PC übertragen
wurden, wird automatisch der Folgemonat zur Datenanforderung vorgeschlagen.
Beachten Sie, dass bei abweichendem Wirtschaftsjahr nur Monate gemeinsam
angefordert werden können, die im gleichen Kalenderjahr liegen. Ansonsten sind für
jedes Kalenderjahr zwei eigene Holaufträge zu erstellen.
Nach erfolgter Übertragung aus dem DATEV-Rechenzentrum stehen die Buchungen
unter Buchen | Stapelverarbeitung bzw. im Dialogbuchen in der Bearbeitung der
Buchungsvorschlagsliste zur Prüfung und Verarbeitung bereit.
3. Klicken Sie auf OK.
Der Holauftrag wird erstellt und in der Anwendung RZ-Kommunikation zur
Verarbeitung bereitgestellt.
Hinweis:
Holaufträge werden über das DATEV-Programm RZ-Kommunikation an das Rechenzentrum
gesendet. Im Programm RZ-Kommunikation stellen Sie den Verarbeitungszeitpunkt sowie
die Verarbeitungsregeln für die Daten ein, die Sie holen möchten. Um diese Einstellungen
dauerhaft für alle Holvorgänge festzulegen, rufen Sie in der Windows-Startleiste über Start |
Programme | DATEV | Basissoftware das Programm RZ-Kommunikation auf und führen
dort die weiteren Schritte durch.
Hinweis:
Falls Sie für mehrere Mandanten, die bereits am PC vorhanden sind, gleichzeitig bestimmte
Daten in einer ergänzenden Bereitstellung holen möchten, können Sie für Lohnbuchungen,
Belege aus Geschäftsbücher online, Kontoumsätze RZ-Bankinfo sowie Belege aus der
Belegverwaltung online einen mandantenübergreifenden Holauftrag erstellen, wählen Sie
Bestand | Daten holen | Rechnungswesen und Jahresabschluss und klicken Sie im
Dialogfenster Daten holen auf den Schaltknopf Daten mehrerer Mandanten (Ergänzen).
Dokument: 0906009 Seite 581 von 608
7 Verarbeitungsordnungen regeln die Verarbeitung im RZ
Die zum DATEV-Rechenzentrum gesendeten FIBU-Daten werden dort in einer bestimmten
Reihenfolge verarbeitet. Beispielsweise werden die Stammdaten immer vor den
Bewegungsdaten verarbeitet. Sobald Änderungen bei den Kontenfunktionen vorgenommen
werden, bildet zum Beispiel DATEV Kanzlei-Rechnungswesen so genannte
Verarbeitungsordnungen. Durch diese Verarbeitungsordnungen wird gewährleistet, dass die
Reihenfolge der Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum exakt der am PC vorgenommenen
Änderungs- und Erfassungsreihenfolge entspricht.
Wenn Sie zum Beispiel den PC-Bestand komplett einmal pro Jahr senden, sind auf Grund von
Stammdaten-Änderungen, zum Beispiel bei mehrmaliger unterjähriger Änderung von FIBU-
Kontenfunktionen, mehrere Verarbeitungen im DATEV-Rechenzentrum nötig. Die eingereichten
Daten werden dann im Rechenzentrum automatisch entsprechend der Verarbeitungsordnungen
aufgeteilt und verarbeitet.
Zusammengehörige Daten, zum Beispiel FIBU-Kontenfunktionen und Buchungen, werden für
die Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum in einem Verarbeitungslauf zusammengefasst und
bilden beispielsweise die Verarbeitungsordnung 1. Weitere zusammengehörige Daten
werden zur Verarbeitungsordnung 2 usw. zusammengefasst. Pro Verarbeitungslauf im
DATEV-Rechenzentrum kann nur eine Verarbeitungsordnung verarbeitet werden. Senden Sie
Daten mehrerer Verarbeitungsordnungen in eine Verarbeitung, werden diese in späteren
Verarbeitungsläufen verarbeitet.
Hinweis:
Beachten Sie dies bei Ihrer Terminplanung, insbesondere bei zeitkritischen Vorgängen wie zum
Beispiel der fristgerechten Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Rechnungswesen-
Abrufe, die gleichzeitig eingereicht werden, beziehen sich auf die zuletzt verarbeiteten Daten,
so dass die Auswertungen aktuell sind.
Verarbeitungsordnung bei Datenübermittlung beachten
Haben Sie für einen Mandantenbestand gleichzeitig Vorläufe mehrerer
Verarbeitungsordnungen, zum Beispiel monatliche FIBU-Vorläufe und Änderungen der FIBU-
Stammdaten und / oder ANLAG / Änderung individuelle Kontenfunktionen ins DATEV-
Rechenzentrum gesendet und nehmen gleichzeitig an der Datenübermittlung der
Umsatzsteuer-Voranmeldung teil und Sie senden mit den Vorläufen gleichzeitig einen
Bilanzabruf, werden Ihre Buchungsvorläufe auf Grund der Verarbeitungsordnungen und der
Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum einen Verarbeitungslauf später als gesendet
verarbeitet.
Ursache: Zusammengehörige Daten, zum Beispiel FIBU-Kontenfunktionen und Buchungen
werden für die Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum in einem Verarbeitungslauf zusam-
mengefasst und bilden beispielsweise die Verarbeitungsordnung 1. Weitere
zusammengehörige Daten werden zur Verarbeitungsordnung 2 zusammengefasst usw. Pro
Verarbeitungslauf im DATEV-Rechenzentrum kann nur eine Verarbeitungsordnung verarbeitet
werden. Senden Sie Daten mehrerer Verarbeitungsordnungen in eine Verarbeitung, werden
diese in späteren Verarbeitungsläufen verarbeitet. Dadurch wird gewährleistet, dass die Daten
im DATEV-Rechenzentrum in der gleichen, korrekten Verarbeitungsreihenfolge wie vor Ort
bearbeitet werden.
Sendedaten rechtzeitig ins Rechenzentrum senden
Dokument: 0906009 Seite 582 von 608
Damit die Umsatzsteuer-Voranmeldung termingerecht an die Finanzverwaltung übermittelt
werden kann, müssen Sie Ihre Daten entsprechend der Anzahl der Verarbeitungsordnungen in
den Sendedaten rechtzeitig ins DATEV-Rechenzentrum senden. Enthalten die Sendedaten zwei
Verarbeitungsordnungen, müssen die Daten spätestens einen Verarbeitungslauf vor der letzten
Einreichung ins DATEV-Rechenzentrum gesendet werden. Die Daten der ersten
Verarbeitungsordnung werden sofort verarbeitet, die Daten der zweiten Verarbeitungsordnung
im nächsten Verarbeitungslauf und damit fristgerecht. Haben Sie mehr als zwei
Verarbeitungsordnungen, senden Sie die Vorläufe entsprechend früher.
Hinweis:
Über den DATEV-Programmbaustein Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung
können Sie prüfen, ob die Umsatzsteuer-Voranmeldung bereit steht und zu welchem Termin
übermittelt wird Fach 6, Kap. 3.4.
Verarbeitungsordnung bei Bilanzabruf
Bilanzabrufe werden mit der letzten Verarbeitungsordnung verarbeitet. Beachten Sie dies bei
Ihrer Terminplanung.
8 Währungsrechnung nutzen
8.1 Währungsrechnung bei DATEV
Durch die fortschreitende Internationalisierung und die Einführung des Euro werden
grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen für immer mehr inländische Unternehmen zum
normalen Geschäftsalltag. Die Aus- und Einfuhr von Gütern und Dienstleistungen innerhalb der
EU oder in/von Drittländer/n nimmt zu und somit fallen in diesen Unternehmen auch mehr
Buchungsbelege an, die in einer fremden Währung erstellt sind. Im Rahmen der
Fremdwährungsrechnung ist zu unterscheiden:
o EU-Währung
o Nicht-EU-Währung
Unter EU-Währung werden alle nationalen Währungseinheiten der EU-Mitgliedstaaten, die den
Euro eingeführt haben, zusammengefasst.
Als Nicht-EU-Währung werden alle Währungen der EU-Mitgliedstaaten, die den Euro nicht
eingeführt haben sowie die Währungen aller anderen Drittstaaten bezeichnet.
8.1.1 Was bedeutet Fremdwährungsfähigkeit bei DATEV?
Die DATEV-Rechnungswesen-Programme sind fremdwährungsfähig Kap. 8.1.3.
Sie können:
o die Basiswährung der Buchführung individuell bestimmen Kap. 8.2.
o Belege in Fremdwährung buchen
o Managementauswertungen in Fremdwährung erstellen
Hinweis:
Dokument: 0906009 Seite 583 von 608
Weitere Informationen, zum Beispiel zum Belege buchen bzw. zu Managementauswertungen in
Fremdwährung finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank, im Dokument
Fremdwährungsfähigkeit - Unterstützung fremder Währungen in den Programmen
des Rechnungswesens und des Jahresabschlusses, Dokumentnummer 0908313.
Innerhalb der DATEV-Programme des Rechnungswesens muss eine Basiswährung definiert
sein. Die Basiswährung wird pro Mandant in den einzelnen Programmen in den
Mandantendaten festgelegt, zum Beispiel EUR.
Im DATEV-Programm Finanzbuchführung erfolgt die Definition der gewünschten
Basiswährung durch die Angabe des entsprechenden Währungskennzeichens (WKZ) in den
Mandantendaten | FIBU | Basisprogrammdaten nach internationalem Standard (ISO
3166) Fach 2, Kap. 3.2.
Die fremdwährungsfähigen DATEV-Programme des Rechnungswesens bieten Ihnen
zusätzlichen Komfort bei der Erfassung von Fremdwährungsbelegen (Eingabewährung) und
Fremdwährungsbeträgen, die über die Kurseingabe in die Basiswährung umgerechnet werden
können. Die entsprechenden Fremdwährungsinformationen werden gespeichert und auf den
Auswertungen dokumentiert.
Tipp: Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zum Beispiel für Betriebsstätten und
selbständige Tochterunternehmen im Inland mit Berichtspflicht an ausländische Unternehmen,
bestimmte Auswertungen, zum Beispiel der BWA, Kostenrechnung, Bilanz und
Anlagenbuchführung, in einer von der Basiswährung abweichenden Währung zu erstellen.
Folgende Belegerfassung bzw. Ausgabe von Auswertungen ist in einer von der Basiswährung
abweichenden Währung möglich:
Basiswährung Belegerfassung Auswertungen
WKZ Bezeichnung zusätzlich möglich in zusätzlich erhältlich in
DEM 1) Deutsche Mark EUR, EU-/Nicht-EU-Währung 5) EUR, EU-/Nicht-EU-Währung 6)
EUR 2) Euro EU-/Nicht-EU-Währung 5) EU-/Nicht-EU-Währung 6)
ATS, BEF, FIM, ... Sonstige EU-Währung 3) EUR, EU-/Nicht-EU-Währung 5) EUR, EU-/Nicht-EU-Währung 6)
DKK, GBP, CAD, ... Nicht-EU-Währung 4) EUR und EU-Währung 5) EUR und EU-Währung 6)
1) Standardeinstellung bis 31.12.2001
2) Standardeinstellung ab 1.01.2002
3) Ab dem Wirtschaftsjahr 2002 ist für diese Länder generelle Basiswährung der Euro.
4) Vollständige Übersicht siehe WährungstabelleKap. 8.1.2
5) DEM und sonstige EU-Währungen zulässig bis Belegdatum 30.06.2002
6) Bei Umrechnung in eine Nicht-EU-Währung ist eine Kurseingabe erforderlich
Hinweis:
Dokument: 0906009 Seite 584 von 608
Bei Belegerfassung ist das Umrechnen in die Basiswährung nur möglich für Geschäftsvorfälle
mit einem Belegdatum ab dem 01.01.1999. Alle Geschäftsvorfälle mit Belegdatum vor dem
01.01.1999 sind in der Basiswährung zu erfassen.
Achtung:
Ab Belegdatum 1.07.2002 EU-Währungen nicht mehr zulässig!
Ab Belegdatum 1.07.2002 ist als Belegwährung nur noch EUR (Euro) oder eine Nicht-EU-
Währung zulässig. Erfassen Sie als Belegwährung im Buchungssatz eine EU-Währung der EU-
Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, wird der gesamte Buchungssatz abgelehnt!
Hinweis:
Alle Auswertungen werden standardmäßig in der von Ihnen erfassten Basiswährung erstellt.
Um eine Auswertung abweichend von der Basiswährung zu erhalten, müssen Sie die
Auswertungswährung ändern und ggf. den notwendigen Umrechnungskurs ergänzen.
Achtung:
Keine Umrechnung zwischen zwei Nicht-EU-Währungen!
Haben Sie als Basiswährung eine Nicht-EU-Währung erfasst und fordern Auswertungen in einer
weiteren Nicht-EU-Währung an, wird Ihre Eingabe abgelehnt! Das gilt analog für die
Belegerfassung.
8.1.2 Mögliche Basiswährungen sind...
Erstmals ab Wirtschaftsjahr 1999 möglich
EUR = Euro
Nur für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2001 möglich
DEM = Deutsche Mark (Standardeinstellung), ATS = Österreichische Schilling, BEF =
Belgische Franc, FIM = Finnmark, FRF = Französische Franc, ESP = Spanische
Pesetas, GRD = Griechische Drachmen, IEP = Irische Pfund, ITL = Italienische Lire,
LUF = Luxemburgische Franc, NLG = Holländische Gulden und PTE = Portugiesische
Escudos.
Für diese nationalen Währungen der elf EWU-Teilnehmerländer ist ab dem
Wirtschaftsjahr 2002 generelle Basiswährung der EUR (Euro).
Nur für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 31.12.2008 möglich
SKK = Slowakische Krone
Für die Slowakei als weiteres EWU-Teilnehmerland ist ab dem 1.01.2009 generelle
Basiswährung der EUR (Euro). Gleichzeitig ist die slowakische Krone (SKK) als
Belegwährung nicht mehr möglich. Der fixierte Umrechnungskurs ist 1,00 Euro =
30,1260 SKK. Für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 31. Dezember 2008 ist die
slowakische Krone (SKK) möglich.
Nur für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 31.12.2007 möglich
CYP = Zypriotisches Pfund
MTL = Maltesische Lira
Dokument: 0906009 Seite 585 von 608
Für Zypern und Malta als weitere EWU-Teilnehmerländer ist ab dem 1.01.2008
generelle Basiswährung der EUR (Euro). Gleichzeitig sind das zypriotische Pfund
(CYP) und die maltesische Lira (MTL) als Belegwährung nicht mehr möglich. Die
fixierten Umrechnungskurse sind für Zypern 1,00 Euro = 0,585274 CYP und für Malta
1,00 Euro = 0,429300 MTL. Für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 31. Dezember 2007
sind das zypriotische Pfund (CYP) und die maltesische Lira (MTL) möglich.
Nur für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 31.12.2006 möglich
SIT = Slowenischer Tolar
Für Slowenien als weiteres EWU-Teilnehmerland ist ab dem 1.01.2007 generelle
Basiswährung der EUR (Euro). Gleichzeitig ist der slowenische Tolar (SIT) als
Belegwährung nicht mehr möglich. Der fixierte Umrechnungskurs ist 1,00 Euro =
239,640 SIT. Für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 31. Dezember 2006 ist der
slowenische Tolar (SIT) möglich.
Nationale Währungseinheiten der EU-Mitgliedstaaten, die nicht den Euro
eingeführt haben
BGN = Bulgarischer Lewa, CZK = Tschechische Krone, DKK = Dänische Krone, EEK =
Estnische Krone, GBP = Britische Pfund, HUF = Ungarische Forint, LTL = Litauische
Litas, LVL = Lettische Lats, PLN = Polnische Zloty, RON = Rumänischer Leu und SEK
= Schwedische Krone.
Währungseinheiten von Drittländern
CAD = Kanadische Dollar, CHF = Schweizer Franken, JPY = Japanische Yen, CNY =
Chinesische Renminbi, USD = US Dollar ...
Die vollständige Übersicht der Währungen finden Sie in der Währungstabelle unter
Extras | Fremdwährung | Währungstabelle:
Dokument: 0906009 Seite 586 von 608
8.1.3 Fremdwährungsfähige DATEV-Programme des Rechnungswesens
DATEV-Programm Windows Definition1) Erfassung2) Auswertung
Kanzlei-Rechnungswesen ab Version 2.0 3.0 3.0
Rechnungswesen ab Version 2.0 3.0 3.0
NESY ab Version 1.0 1.0 --
ANLAG ab Version 2.0 3.0 3.0
Kostenrechnung ab Version 2.0 3.0 3.0
Rechnungswesen-Archiv-DVD X X --
FIBU Rechenzentrum X X --
BWA Rechenzentrum X -- X
Dokument: 0906009 Seite 587 von 608
JAHR Rechenzentrum X -- X
1) Die Anwendung unterstützt die Definition von Fremdwährungen als Basiswährung
2) Die Anwendung unterstützt die Erfassung von Belegen in Fremdwährung, speichert die
Fremdwährungsinformationen und dokumentiert diese auf den Auswertungen
8.2 Basiswährung der Buchführung
Als Basiswährung gilt bei DATEV die Währungseinheit, die im Programmsystem zur
Berechnung, Speicherung und Fortschreibung von Werten eingesetzt wird.
Hinweis:
Es erfolgt dadurch keine Unterstützung bei der Sprachausgabe auf den Auswertungen und den
gesetzlichen Besonderheiten von ausländischen Buchführungssystemen, zum Beispiel bei den
Umsatzsteuersätzen und Kontenrahmen.
Achtung:
Amtliche Formulare nur in EUR!
Amtliche Formulare, wie die Umsatzsteuer-VoranmeldungFach 6 und die
Zusammenfassende MeldungFach 7, werden nur in der Basiswährung EUR erstellt.
Basiswährung umstellen
Bei einem Wechsel der Basiswährung müssen Sie bei DATEV die drei Basiswährungskreise
Finanzbuchführung - inkl. BWA, OPOS, Bilanz - Kostenrechnung und
Anlagenbuchführung gleichzeitig auf die neue Währung umstellen. Diese Umstellung führen
Sie immer zeitgleich mit der Jahresübernahme durch.
Ein Wechsel der Basiswährung kann für bestehende Mandantendaten nur im Rahmen der
Jahresübernahme durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Änderung dürfen noch keine
Buchungen gespeichert sein.
Stellen Sie die Basiswährung um, beachten Sie:
o Sie muss zum Beispiel bei DM auf Euro spätestens ab dem Wirtschaftsjahr 1999
definiert sein.
o Sie wird pro Mandantenbestand festgelegt.
o Sie kann geändert werden, solange noch keine Buchung verarbeitet ist.
o In jedem Fall müssen die DATEV-Programme im betrieblichen Rechnungswesen zum
gleichen Wirtschaftsjahr umgestellt werden.
Hinweis:
Sie finden eine Checkliste für die Umstellung der Basiswährung in Ihrer Hilfe im Programm,
zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen. Wählen Sie ? | Hilfethemen | Index
und geben Sie als Stichwort Basiswährung ein und klicken Sie in der Anzeige der gefundenen
Themen auf das Hilfethema Checklisten für Umstellung der Basiswährung.
Datenaustausch zwischen den DATEV-Programmen
Dokument: 0906009 Seite 588 von 608
Der Datenaustausch zwischen den DATEV-Programmen ist möglich, wenn
o die beteiligten DATEV-Programme fremdwährungsfähig sind.
o bei allen beteiligten DATEV-Programmen die gleiche Basiswährung eingestellt ist.
Hinweis:
Weitere Informationen finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank, im Dokument
Fremdwährungsfähigkeit - Unterstützung fremder Währungen in den Programmen
des Rechnungswesens und des Jahresabschlusses, Dokumentnummer 0908313.
Normen:
AO:146 AO:147
Dokument: 0906010 Seite 589 von 608
Dok.-Nr.: 0906010
DATEV-Serviceinformation
vom 12.08.2009
Relevant für:
FIBU
Fach 10 - Verzeichnisse
1 Abrechnungsnummern
Stammdatenänderungen und Rechnungswesen-Abrufe werden mit folgenden
Abrechnungsnummern (Abr.-Nr.) auf den Bestätigungsprotokollen aus dem DATEV-
Rechenzentrum protokolliert.
1.1 Stammdaten
Abr.-Nr. 71
Mandanten-Programmdaten (MPD) Fach 2, Kap. 3
Abr.-Nr. 71, Mandant 0
Kanzlei-Programmdaten Fach 2, Kap. 3.4
Abr.-Nr. 72
Konsolidierungsstammdaten UStVA Fach 6, Kap. 5
Abr.-Nr. 98, Mandant 0
Kanzlei-Kontenbeschriftung Fach 2, Kap. 4.2
Abr.-Nr. 99
Individuelle Kontenbeschriftung Fach 2, Kap. 4.1
Abr.-Nr. 1086
Individuelle Funktionen Fach 3, Kap. 1.3
Abr.-Nr. 9901
Mandanten-Adressdaten (MAD) Fach 2, Kap. 2
1.2 Bewegungsdaten
Abr.-Nr. 1 bis 69
Laufende Buchungen Fach 4, Kap. 1.1.2
Abr.-Nr. 1001 bis 1069
Laufende Buchungen Fach 4, Kap. 1.1.2
Abr.-Nr. 2001 bis 2969
Laufende Buchungen automatisch vergeben Fach 4, Kap. 1.1.2
Dokument: 0906010 Seite 590 von 608
2 Kennziffern
2.1 Mandanten-Adressdaten (MAD) - Abr.-Nr. 9901
Eingaben bei Stammdaten | Mandantendaten | Registerkarte Adressdaten werden bei
Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum unter folgenden Kennziffern (MAD-Kz.) auf den
Bestätigungsprotokollen aus dem Rechenzentrum protokolliert.
Sie finden die Erfassungsliste Mandanten-Adressdaten mit den Kennziffern in Fach 11.
MAD-Kz. 101
Ersteingabe/Änderung Fach 2, Kap. 2.2
MAD-Kz. 102
gültig ab Buchungsjahr (nur bei Änderung) Fach 2, Kap. 2.2
MAD-Kz. 103
Name (15 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.1
MAD-Kz. 104
Unternehmensbezeichnung (36 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.1
MAD-Kz. 105
Zustell-PLZ (bei Sitz in Deutschland) Fach 2, Kap. 2.3.2
MAD-Kz. 106
Ort (30 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.2
MAD-Kz. 107
Straße (36 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.2
MAD-Kz. 108
Länderschlüssel Fach 2, Kap. 2.3.3
MAD-Kz. 109
Unternehmensgegenstand (36 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.1
MAD-Kz. 110
Branchenschlüssel (gültig bis 2005), neuer Branchenschlüssel: MAD-Kz.128Fach 2,
Kap. 2.3.3
MAD-Kz. 111
Gesellschaftsform (gültig bis 1999), weitere Unternehmensformen: MAD-Kz. 124Fach
2, Kap. 2.3.1
MAD-Kz. 116
MAD Groß-/Kleinschreibung Fach 2, Kap. 2.3.3
MAD-Kz. 117
Dokument: 0906010 Seite 591 von 608
Anrede Fach 2, Kap. 2.3.1
MAD-Kz. 118
Telefonnummer (20 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.2
MAD-Kz. 119
Fax-Nummer (20 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.2
MAD-Kz. 120
Postfachnummer (10 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.2
MAD-Kz. 121
Postfach-PLZ (bei Abweichung von Zustell-PLZ) Fach 2, Kap. 2.3.2
MAD-Kz. 122
Nationalitätskennzeichen Bestimmungsland (bei Sitz im Ausland) Fach 2, Kap. 2.3.2
MAD-Kz. 123
Auslands-PLZ (bei Sitz im Ausland) Fach 2, Kap. 2.3.2
MAD-Kz. 124
Unternehmensform (gültig ab 2000) Fach 2, Kap. 2.3.1
MAD-Kz. 125
Internet E-Mail (40 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.2
MAD-Kz. 126
Internet URL (40 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.3
MAD-Kz. 127
Mobiltelefon (20 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.2
MAD-Kz. 128
Branchenschlüssel (gültig ab 2006) Fach 2, Kap. 2.3.3
2.2 Mandanten-Programmdaten (MPD) - Abr.-Nr. 71
Eingaben bei Mandantendaten | Stammdaten unter den Registerkarten FIBU und BWA
werden bei der Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum unter folgenden Kennziffern (MPD-Kz.)
auf den Bestätigungsprotokollen aus dem Rechenzentrum protokolliert.
Sie finden die Erfassungsliste Mandanten-Programmdaten mit Kennziffern in sachlogischer
Reihenfolge in Fach 11.
MPD-Kz. 101
Ersteingabe/Änderung Fach 2, Kap. 3.2
MPD-Kz. 102
USt-Artenschlüssel Fach 2, Kap. 3.2
Dokument: 0906010 Seite 592 von 608
MPD-Kz. 103
Standardkontenrahmen (SKR) Fach 2, Kap. 3.2
MPD-Kz. 104
BWA-Form Fach 2, Kap. 3.8
MPD-Kz. 105
Wareneinsatz Fach 2, Kap. 3.8
MPD-Kz. 106
Werteermittlung Vorjahr/BWA-Ausgabezeitpunkt Fach 2, Kap. 3.8
MPD-Kz. 107
Kanzlei-Kontenbeschriftung Fach 2, Kap. 4.2.2
MPD-Kz. 108
Verdichtung von Buchungszeilen Fach 2, Kap. 3.6.1
MPD-Kz. 109
Ende des Rumpfwirtschaftsjahres Fach 2, Kap. 3.2
MPD-Kz. 110
Beginn des abweichenden Wirtschaftsjahres Fach 2, Kap. 3.2
MPD-Kz. 111
Inhalt Summen- und Saldenliste Fach 2, Kap. 3.7.2
MPD-Kz. 112
Finanzamts-Nummer Fach 2, Kap. 3.3.1
MPD-Kz. 113
Steuernummer Fach 2, Kap. 3.3.1
MPD-Kz. 120
Konsolidierungs-Kennzeichen UStVA Fach 2, Kap. 3.3.3
MPD-Kz. 121
Unterdrücken Einzel-UStVA Fach 2, Kap. 3.3.3
MPD-Kz. 124
Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle Fach 2, Kap. 3.3.2
MPD-Kz. 128
Berateradresse im Mitwirkungsvermerk UStVA, USt 1/11 und ZM Fach 2, Kap. 3.3.1
MPD-Kz. 129
Abweichende Anrechnung USt 1/11-Betrag Fach 2, Kap. 3.3.1
Dokument: 0906010 Seite 593 von 608
MPD-Kz. 130
Fristverlängerung bei Datenübermittlung für UStVA und ZM Fach 2, Kap. 3.3.4
MPD-Kz. 131
Einverständnis zur Datenübermittlung UStVA und USt 1/11 Fach 2, Kap. 3.3.4
MPD-Kz. 132
Guthabengrenze mit sofortiger Übermittlung der UStVA Fach 2, Kap. 3.3.4
MPD-Kz. 133
Verrechnungswunsch bei Überschuss UStVA-Datenübermittlung Fach 2, Kap. 3.3.4
MPD-Kz. 134
Unterdrücken Formularausgabe UStVA, USt 1/11 und ZM bei Nicht-Übermittlung Fach 2,
Kap. 3.3.4
MPD-Kz. 135
Unterdrücken automatische Datenübermittlung UStVA Fach 2, Kap. 3.3.4
MPD-Kz. 137
Protokollausgabe bei Datenübermittlung UStVA und USt 1/11 Fach 2, Kap. 3.3.4
MPD-Kz. 152-154
Datenübermittlung an externe Partner, siehe Handbuch Branchenlösungen
MPD-Kz. 160
USt-IdNummer des Mandanten Fach 2, Kap. 3.3.5
MPD-Kz. 161
Zusammenfassende Meldung (ZM) Fach 2, Kap. 3.3.5
MPD-Kz. 162
ZM-Datenübermittlung Fach 2, Kap. 3.3.5
MPD-Kz. 164
Rückübertragung Protokolle zur ZM Fach 2, Kap. 3.3.5
MPD-Kz. 165
Anzahl der Auswertungen zur ZM Fach 2, Kap. 3.3.5
MPD-Kz. 170
LOHN-Übernahme Fach 2, Kap. 4.1.2
MPD-Kz. 180
Eingabe Sachkontolänge Fach 2, Kap. 3.2
MPD-Kz. 200
Kontenausgabe Fach 2, Kap. 3.6.1
Dokument: 0906010 Seite 594 von 608
MPD-Kz. 203
Wiederkehrende Buchungen Fach 2, Kap. 4.1.2
MPD-Kz. 204
Eingabe individueller Funktionen Fach 2, Kap. 3.5
MPD-Kz. 210-236
Analog MPD-Kz. 104-106
MPD-Kz. 240
Übernahme Debitoren-/Kreditoren-Beschriftung nach OPOS Fach 2, Kap. 4.3
MPD-Kz. 260
Kontenbeschriftungen in Groß-/Kleinschreibung Fach 2, Kap. 4.1.2
MPD-Kz. 261
Bestätigung der eingereichten individuellen Kontenbeschriftungen (Abr.-Nr. 99JJ und
189JJ) Fach 2, Kap. 4.1.2
MPD-Kz. 304
Rückübertragung Verarbeitungsprotokolle/Fehlerprotokolle Fach 2, Kap. 3.7.1
MPD-Kz. 315
Rückübertragung Stammdaten-Protokolle Fach 2, Kap. 3.7.1
MPD-Kz. 323
Anzahl Stammdaten-Protokolle Fach 2, Kap. 3.7.3
MPD-Kz. 324
Anzahl USt-Auswertungen Fach 2, Kap. 3.7.3
MPD-Kz. 325
Ausgabezeitpunkt der Summen- und Saldenliste Fach 2, Kap. 3.7.2
MPD-Kz. 326
Anzahl der Grundauswertungen Fach 2, Kap. 3.7.3
MPD-Kz. 327
Ausgabe von Konten auf Papier Fach 2, Kap. 3.6.1
MPD-Kz. 338
Ausgabeformat von Konten Fach 2, Kap. 3.6.1
MPD-Kz. 400
Basiswährung Fach 2, Kap. 3.2 und Währungsrechnung bei DATEV Fach 9, Kap. 8
Dokument: 0906010 Seite 595 von 608
2.3 Kanzlei-Stammdaten - Abr.-Nr. 71, Mandant 0
Eingaben zu Kanzlei-Stammdaten werden bei der Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum
wie folgt protokolliert.
Kanzlei-Kz. 103
Kanlei-Basis-Standardkontenrahmen Fach 2, Kap. 3.4.1
Kanzlei-Kz. 180
Kanlei-Sachkontolänge Fach 2, Kap. 3.4.1
2.4 Konsolidierungsstammdaten - Abr.-Nr. 72
Eingaben zur Konsolidierung unter Stammdaten | Konsolidierungskreis werden bei
Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum wie folgt protokolliert.
Konso-Kz. 101
Ersteingabe/Änderung/Löschung Konso-Kreis UStVA Fach 6, Kap. 5.3
Konso-Kz. 102
Rückübertragung Prüfprotokoll UStVA Fach 6, Kap. 5.3
Konso-Kz. 105
Beraternummer Konso UStVA Fach 6, Kap. 5.3
Konso-Kz. 106
Mandantennummer Konso UStVA Fach 6, Kap. 5.3
3 Glossar
Begriff Erklärung
AB Konten nur auf Abruf, sortiert nach Belegdatum
(Zeichen für Konten nur auf Abruf)
Abr.-Nr. Abrechnungsnummer
ACLTM
Audit Command LanguageTM
ACL und das ACL-Logo sind angemeldete Marken der ACL Services Ltd., 1550 Alberni Street,
Vancouver BC, Kanada, 2004.
(In Verbindung mit den DATEV-Softwarelösungen zur digitalen Datenanalyse mit ACL bietet DATEV
das Know-how des Weltmarktführers im Bereich der digitalen Datenanalyse an. Prüfroutinen können
auf Knopfdruck durchgeführt werden.)
Dokument: 0906010 Seite 596 von 608
Begriff Erklärung
a. F. alte Fassung
AfA Absetzung für Abnutzung
AM
Automatische Mehrwertsteuerrechnung
Konten nur auf Abruf, sortiert nach Vorlauf-Monat
(Zeichen für Konten nur auf Abruf)
Anw. Anwendungsnummer
ANZ Anzahl verdichtete/geraffte Adressen und Statistiken
AO Abgabenordnung
Application Service Providing
(Bereitstellung DATEV-Software und MS-Office im DATEV-RZ)
AV Automatische Vorsteuerrechnung
B Berichtigungsschlüssel
BAFin Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BGBl Bundesgesetzblatt
BIC
Bank Identifier Code
(Der BIC hat 8 oder 11 Stellen und ist wie folgt aufgebaut: bank code = 4 Stellen Alphazeichen frei
gewählt; country code = 2 Stellen Alphazeichen, ISO-Code des Landes; location code = 2 Stellen
alphanumerisch zur Ortsangabe; branch code = wahlweise 3 Stellen alphanumerisch zur
Bezeichnung von Filialen.
Jeder SWIFT-Teilnehmer hat seinen eigenen BIC. Diese Codes sind nach ISO 9362 genormt und
SWIFT ist von ISO als die "registration authority" für die Umsetzung der Norm benannt worden.)
BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(Zusammenfließen von IFRS mit HGB, in Kraft getreten am 29.05.2009)
BKB Betriebswirtschaftlicher Kurzbericht
Dokument: 0906010 Seite 597 von 608
Begriff Erklärung
Blog Kurzform für Weblog
(Interaktive Online-Tagebücher, in denen auch diskutiert werden kann.)
BRANCHEN DATEV-Branchenlösungen
BU Berichtigungs-/Umsatzsteuerschlüssel
BWA DATEV Betriebswirtschaftliche Auswertungen
CD CompactDisc
CD-ROM CompactDisc (Read-Only Memory)
CeBIT Centrum für Büro- und Informations-Technik
(Fachmesse der Informations- und Telekommunikationsindustrie)
Cl-S Client-Server
(Netzwerk, in dem PC und Server miteinander kommunizieren)
DASS DATEV-Anwendungssteuerungssystem
DATEV asp DATEV-Softwarenutzung mit MS-Office auf WTS-Basis
(Komplette DV-Auslagerung der Kanzlei möglich)
DATEV net DATEV geschützter Internet-Zugang über ISA in Nürnberg
(DATEV-Dienstleistungsangebot für Internet-Zugang)
DATEV nsm DATEV Netz- und System-Management
(Serviceangebot der DATEV für die Kanzlei-DV)
DATEV online Eine geschlossene Einwahlplattform, mit der alle auf Internet-Technik basierenden Angebote der
DATEV genutzt werden können. DATEV-spezifisches Internet-Angebot unter http://www.datev.de
DATEV room
Ermöglicht den einfachen Austausch großer Datenmengen über das Internet. Mit DATEV room
schaffen Sie eine Kommunikationsplattform, die es Ihrer Kanzlei erlaubt, standort- und
zeitunabhängig mit Mandanten und Geschäftspartnern zusammen zu arbeiten, abgesichert durch die
DATEV-SmartCard.
DATEV vpn Alternative Zugangstechnik zu DATEV online.
Mit DATEV vpn und einem Provider Ihrer Wahl nutzen Sie das DATEV-Rechenzentrum mit DSL-
Dokument: 0906010 Seite 598 von 608
Begriff Erklärung
Geschwindigkeit.
(Berechnet wird das Datenübertragungsvolumen, nicht die Zeit)
DESY DATEV Erfassungs- und Kommunikationssystem
(Pflege, Wartung und Support wurde zum 30.06.2008 eingestellt.)
DFÜ Datenfernübertragung
DFV Datenfernverarbeitung
DIV Diverse Gegenkonten (bei Verdichtung, Raffung)
DIZ DATEV-Informationszentrum
D/K Debitoren/Kreditoren
DMS Dokument Management System
DPR Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen
DStI Deutsches Steuerberaterinstitut
DÜ Datenübermittlung
DV Datenverarbeitung
DVD Digital Versatile Disc
E Einreichungskonten
(Zeichen für Konten je Einreichung)
EB Eröffnungsbilanz
EDV Elektronische Datenverarbeitung
EHUG
Eintragung ins elektronische Handels- und Unternehmensregister
(Offenlegungspflichtige Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse an den elektronischen
Bundesanzeiger senden. Mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ist es möglich, die Daten direkt an den
Dokument: 0906010 Seite 599 von 608
Begriff Erklärung
elektronischen Bundesanzeiger zu übermitteln. Verschiedene Übermittlungswege sind möglich, die
beste Variante: Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum.)
ELSTER ELektronische STeuerERklärung
(Von der Finanzverwaltung geschaffene Wege zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten)
E-Mail Electronic Mail
(elektronische Post)
EPS Encapsulated Post Script
ESt/LSt DATEV Einkommensteuererklärung/Lohnsteuerjahresausgleich
F Allgemeine Funktion
FA Finanzamt
FIBU DATEV Finanzbuchführung
FTP File Transfer Protokoll
(Medium für die Übertragung von Dateien)
GDPdU
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
(Seit 01.01.2002 hat der Betriebsprüfer das Recht, bei Betriebsprüfungen auf die Firmen-EDV
zuzugreifen. Wesentliche Grundlage für den Datenzugriff bei der Außenprüfung sind die §§ 146 Abs.
5, 147 Abs. 2, 5, 6 und 200 Abs. 1 AO und die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit
digitaler Unterlagen (GDPdU)".)
GIF Graphics Interchange Format
G. u. V. Gewinn- und Verlustrechnung
GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter
H Haben
HBCI Home Banking Computer Interface
HF Hauptfunktion
Dokument: 0906010 Seite 600 von 608
Begriff Erklärung
HGB Handelsgesetzbuch
HOGA Hotel- und Gaststättenverband
HÜ Hauptabschlussübersicht
I Individuelle Funktion
IBAN
International Banking Account Number
(Weltweit gültige Kennung für Ihr Bankkonto)
Die IBAN ist maximal 34 Stellen, fortlaufend, alphanumerisch:
LAPPBBBBBBBBBBBBBBBKKKKKKKKKKKKKKK (= elektronisches Format): LA = 2-stelliger ISO-
Ländercode; PP = 2-stellige Prüfziffer (variabel); BBBBBBBB = 8-stellige Bankleitzahl (gilt für
Deutschland); KKKKKKKKKK = 10-stellige Kontonummer (gilt für Deutschland - kürzere
Kontonummern werden in der Regel, muss aber nicht, durch führende Nullen auf 10 Stellen
aufgefüllt). Auf Papier wird die IBAN zwecks leichterer Les- und Erfassbarkeit in getrennten Blöcken
zu je vier Stellen dargestellt, zusätzlich wird die Bezeichnung "IBAN" vorangestellt: IBAN LAPP BBBB
BBBB BBBB BBBK KKKK KKKK KKKK KK.
Sie identifiziert ein Bankkonto weltweit nach ISO 13616 und ist auf dem Kontoauszug des jeweiligen
Inhabers des Kontos ausgewiesen. Bei der Verwendung einer selbst generierten IBAN die falsch ist,
ist bei der Rückabwicklung mit erhöhten Kosten zu rechnen. Die IBAN wird von der
erstdurchführenden Bank auf Richtigkeit überprüft. Für Deutschland wurde eine einheitliche Länge
von 22 Stellen vereinbart, zum Beispiel für die Commerzbank:
DE92760400610012345678.
IDEA
Interactive Data Extraction and Analyses
(Offizielle Software der Finanzverwaltung für die digitale Prüfung nach den GDPdU von der Firma
Audicon GmbH in Deutschland bzw. CaseWare International Inc. in Canada.)
Diese Software darf ausschließlich auf den Rechnern der Außenprüfer bzw. der Finanzverwaltung
installiert werden.
IfH Institut für Handelsforschung
IFRS International Financial Reporting Standards
IFRS for PE IFRS for Private Entities
IKS Individuelle/Kanzlei/Standardkontenfunktionen
Dokument: 0906010 Seite 601 von 608
Begriff Erklärung
Internes Kontrollsystem
IND Individuelle Anwendung
ISA Internet Service Area
(DATEV-Sicherheitsinfrastruktur für den Internet-Zugang)
ISP Internet Service Provider
IT Informationstechnologie
JAHR DATEV Jahresabschluss
JJ Jahresangabe (zweistellig)
JVZ Jahresverkehrszahlen
JÜ Jahresübernahme
K Kontenkreis, Gruppenkennziffer
Kanzleifunktion
KAN Kanzleianwendung
KER Kurzfristige Erfolgsrechnung
KG Kontengruppe
Kommanditgesellschaft
K-MVZ Konten-Monatsverkehrszahlen
KONSO Konsolidierte Anwendung
KORR. Korrektur
KOST DATEV Kosten- und Ergebnisrechnung
Dokument: 0906010 Seite 602 von 608
Begriff Erklärung
Kto. Konto
KU Keine Umsatzsteuerrechnung
Kz. Kennziffer
LAN Local Area Network
LEA DATEV Leistungsanalyse, Rechnungsübersicht
(statistische Auswertungen über die DATEV-Rechnungen)
LuF Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
M Mehrwertsteuerrechnung
Monatskonten (Zeichen für monatliche Kontenausgabe)
AB Konten nur auf Abruf, sortiert nach Belegdatum
(Zeichen für Konten nur auf Abruf)
MAD Mandanten-Adressdaten
MM Monatsangabe (zweistellig)
MODEM Modulator/Demodulator
MoMiG Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (in Kraft
getreten am 01.11.2008)
MPD Mandanten-Programmdaten
MVZ Monatsverkehrszahlen
MwSt Mehrwertsteuer
n. F. neue Fassung
NESY DATEV Neutrales Erfassungssystem der Finanzbuchführung
Dokument: 0906010 Seite 603 von 608
Begriff Erklärung
(mit bzw. ohne DATEV-Systemumgebung einsetzbar)
Nkz Namenskennzeichen
NSM Netz- und System-Management
(siehe DATEV nsm)
OFD Oberfinanzdirektion
OLE
Objekt Linking and Embedding
Objekte können unter Windows aus einem Programm in Dokumente eines anderen Programms
eingebettet werden.
OPOS DATEV Offene-Posten-Buchführung
P. Paragraf
PC Personal-Computer
PDF Portable Document Format
Ein Dateiformat von Adobe
PIN Persönliche Identifikationsnummer
(engl: personal identification number)
PN Primanota
PV Programmverbindung
R Reservierte Konten
(Buchungssperre)
RZ DATEV-Rechenzentrum
(DATEV eG, Nürnberg)
S
Soll
Sammelfunktion (bei Sammelkonten)
Standardfunktion
Dokument: 0906010 Seite 604 von 608
Begriff Erklärung
SCSI Small Computer System Interface
(Schnittstelle für den Anschluss von Peripheriegeräten)
SD Stammdaten
S/H Soll/Haben
SIM
Subscriber Identity Module
(Das SIM ist ein kleiner Prozessor mit Speicher. Die SIM-Karte ist eine Chipkarte, die in ein
Mobiltelefon eingesteckt wird und zur Identifikation des Nutzers im Netz dient. Es ist durch eine
veränderbare PIN vor unbefugter Benutzung geschützt.)
SKR DATEV-Standardkontenrahmen
Social Software
Bezeichnung für Web-Sites, die die gegenseitige Vernetzung unterstützen, zum Beispiel Blogs und
Wikis.
(Software, die nicht funktioniert, wenn niemand mitmacht. Ward Cunningham).
SQL Structure Query Language
(Strukturierte Abfragesprache für relationale Datenbanken)
STAND Standardanwendung
SSFP Schnittstellenfunktionsplan
StADÜV Steueranmeldungs-Datenübermittlungs-Verordnung
StBGebV Steuerberatergebührenverordnung
Su Summe
SUSA Summen- und Saldenliste
SWIFT Code
Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications
(Gesellschaft für die Telekommunikation zwischen Banken weltweit)
Träger der Gesellschaft mit Sitz in La Hulpe, Belgien, sind die Banken selber. Anteilseigner oder
members (und Stimmberechtigte im Verhältnis des generierten Nachrichtenvolumens) konnten
bislang nur Banken sein.
Dokument: 0906010 Seite 605 von 608
Begriff Erklärung
Im März 2000 wurde entschieden, dass auch einige Teilnehmer aus der Kategorie andere
Finanzinstitute wie Broker, Investmenthäuser, Börsen und Wertpapierclearer Vollmitglied werden
können.
Über SWIFT wird kein Geld ausgetauscht, sondern nur Nachrichten. Jeder SWIFT-Teilnehmer hat
eine eindeutige Kennung, den so genannten BIC, eine Art internationale Bankleitzahl.
TAN
Transaktionsnummer
(Eine Transaktionsnummer ist ein Einmalpasswort, das vorwiegend im Online-Banking verwendet
wird.)
TCP/IP Transmission Control Protokoll / Internet Protokoll
(Netzwerkprotokoll)
TDE (in) Tausend-Euro
TDM (in) Tausend-DM
Telearbeitsplatz
vpn
Telearbeit mit VPN-Technologie - ein sicherer und schneller Zugangsweg durch das Internet zwischen
dem Telearbeitsplatz und der Kanzlei (siehe auch DATEV vpn).
TM Trademark (Warenzeichen)
TT Tagesangabe (zweistellig)
u. E. unseres Erachtens
URL Uniform Resource Locator
(Adresse für eine Internet-Seite)
USB Universal Serial Bus
USt Umsatzsteuer
UStA Umsatzsteuer-Art
UStBG Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz
Dokument: 0906010 Seite 606 von 608
Begriff Erklärung
UStE DATEV Umsatzsteuerberechnung und -erklärung
USt-IdNr. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
UStVA Umsatzsteuer-Voranmeldung
V Vorsteuerrechnung
VERD. Verdichtung
VG DATEV Betriebsvergleich
VK, VKZ Verarbeitungskennzeichen
VPN Virtual Private Network
VSt, VorSt Vorsteuer
WE Wareneinsatz
Web 2.0
Der Begriff wurde 2004 von Dale Dougherty geprägt und auf einer Konferenz von Tim O´Reilly,
einem irischen Publizisten, populär gemacht. Web 2.0 ist die Bezeichnung für ein Technologiekonzept
für innovativen Kommunikationsraum und ein Modell für digitale Zusammenarbeit im Internet. Der
Nutzer ist nicht mehr nur Konsument, sondern beteiligt sich aktiv mit eigenen Inhalten und
Kommentaren.
Web-Dienste In der Regel XML-basierte Anwendungen und Dienstleistungen, die anderen Unternehmen oder Usern
im World Wide Web (www) zur Verfügung gestellt werden.
Wiki
Wiki ist hawaiianisch und bedeutet schnell.
(Seitensammlungen im Internet, an denen der Nutzer mitschreiben kann, auch anonym. Wikis
gehören zur Klasse der Social Software.)
Weblog
Website mit personalisierter Information (Blog = Kurzform), die regelmäßig mit Informationen zu
einem bestimmten Thema mit persönlichen Sichtweisen aktualisiert wird. Der Autor eines solchen
Online-Tagebuchs wird oft als Blogger bezeichnet. Der Name ist dabei Programm und wird vom Web-
Server mit aufgezeichnet.
Dokument: 0906010 Seite 607 von 608
Begriff Erklärung
WJ Wirtschaftsjahr
WTS
Windows Terminal Server
Windows Server mit aktivierten Terminaldiensten. Zwischen den PC-Arbeitsplätzen und den
Terminalservern werden lediglich Tastatur- und Maus-Eingaben sowie Bildschirminhalte übertragen.
WWW World Wide Web (Internet)
XML Extensible Markup Language (erweiterbare Auszeichnungssprache)
Metasprache zur Erstellung von Dokumenten im World Wide Web (www).
Z Zusatzfunktion
ZF Zusatzfunktion
ZM Zusammenfassende Meldung
ZMSD Zentrale Mandanten-Stammdaten-Verwaltung
Normen:
AO:146 AO:147 AO:200
Dokument: 0906011 Seite 608 von 608
Dok.-Nr.: 0906011
DATEV-Serviceinformation
vom 12.08.2009
Relevant für:
FIBU
Fach 11 - DATEV-Erfassungslisten
Bei Speicherung von Stammdaten im DATEV-Rechenzentrum erhalten Sie
Bestätigungsprotokolle oder Fehlerprotokolle. Auf den Protokollen aus dem Rechenzentrum
werden jeweils Kennziffern mit Schlüsselungswert ausgegeben. In der Erfassungsliste
Mandanten-Programmdaten finden Sie zum Beispiel zu jeder Kennziffer die verschiedenen
Schlüsselungen mit der jeweiligen Bedeutung aufgeführt.
Sie können die folgenden DATEV-Erfassungslisten als Vorlage für die Datenerfassung
verwenden, sie bei Bedarf kopieren oder auch als PDF herunterladen.
Vorlage für die Datenerfassung Mandanten-Adressdaten (PDF-Datei 69 KB)
Gesamtübersicht aller Länder, Nationalitätskennzeichen (PDF-Datei 43 KB)
Vorlage für die Datenerfassung Mandanten-Programmdaten (PDF-Datei 236 KB)
Vorlage für die Datenerfassung Individuelle Funktionen (PDF-Datei 62 KB)
Vorlage für die Datenerfassung Individuelle Funktionen mit Kontonummernerweiterung (PDF-
Datei 69 KB)
Buchungsliste Querformat 1-zeilig, Art.-Nr. 10048 (PDF-Datei 873 KB)
Nicht geholfen? DATEV informieren!
Copyright © DATEV eG
1) Für diese Länder ist kein internationales Kfz-Kennzeichen bekannt. Hier wurden die Nationalitätskennzeichen entsprechend dem "International Standard" (ISO 3166) gewählt.2) Das Nationalitätskennzeichen wurde hier mit "KM" festgelegt, damit die postalische Anschrift das Land "KOMOREN" enthält. (Die Komoren gehören zu Frankreich, für postalische Zwecke weicht es hier ab.)
GIBRALTAR
GRENADA
GRIECHENLAND
GROSSBRITANNIEN
ALDERNEY
GUERNSEY
INSEL MAN
JERSEY
GUATEMALA
GUINEA
GUINEA-BISSAU
GUYANA
HAITI
HONDURAS
HONGKONG
INDIEN
INDONESIEN
IRAK
IRAN
IRLAND
ISLAND
ISRAEL
ITALIEN
JAMAIKA
JAPAN
JEMEN
JORDANIEN
KAIMANINSELN
KAMBODSCHA
KAMERUN
KANADA
KAP VERDE
KASACHSTAN
KATAR
KENIA
KIRGISTAN
KIRIBATI
KOLUMBIEN
KOMOREN
KONGO
KOREA
KROATIEN
KUBA
KUWAIT
LAOS
LESOTHO
LETTLAND
LIBANON
LIBERIA
LIBYEN
LIECHTENSTEIN
LITAUEN
LUXEMBURG
MACAU
GBZ
WG
GR
GB
GBA
GBG
GBM
GBJ
GCA
RG1GW
GUY
RH
HCA
HK
IND
RI
IRQ
IR
IRL
IS
IL
I
JA
J
ADN
JOR
CAY
K
CAM
CDN1CV
KAS1QAT
EAK
KIS
GAE
CO2
KM
RCB
ROK
HR
C
KWT
LAO
LS
LV
RL
LB
LAR
FL
LT
L
MAC
Nat.-Kennz.
Land
MADAGASKAR
MALAWI
MALAYSIA
MALEDIVEN
MALI
MALTA
MAROKKO
MAURETANIEN
MAURITIUS
MAZEDONIEN
MEXIKO
MIKRONESIEN
MOLDAU
MOLDAWIEN
MONACO
MONGOLEI
MONTSERRAT
MOSAMBIK
MYANMAR
NAMIBIA
NAURU
NEPAL
NEUE HEBRIDEN
NEUKALEDONIEN
NEUSEELAND
NICARAGUA
NIEDERL. ANTILLEN
NIEDERLANDE
NIGER
NIGERIA
NORDJEMEN
NORDKOREA
NORFOLKINSELN
NORWEGEN
OESTERREICH
OMAN
PAKISTAN
PANAMA
PAPUA-NEUGUINEA
PARAGUAY
PERU
PHILIPPINEN
POLEN
PORTUGAL
PUERTO RICO
RUANDA
RUMAENIEN
RUSSLAND
SABAH UND LABUAN
SAINT KITTS AND NEVIS
SALOMONEN
SAMBIA
SAMOA
SAN MARINO
RM
MW
MAL
BIO
RMM
M
MA
RIM
MS
MAK
MEX
FSM
MOL
MD
MC
MOG1MON
MOZ
BUR
SWA
NAU
NEP1NH1NC
NZ
NIC
NA
NL
RN
WAN
YEM
KO
NOR
N
A
MAO
PAK
PA
PNG
PY
PE
RP
PL
P
PUE
RWA
RO
RUS
CNB
SCN
SOL
Z
WS
RSM
Nat.-Kennz.
Land
SANSIBAR
SAINT LUCIA
SAO TOME UND PRINCIPE
SAUDI-ARABIEN
SCHWEDEN
SCHWEIZ
SENEGAL
SEYSCHELLEN
SIERRA LEONE
SIMBABWE
SINGAPUR
SLOWAKISCHE REPUBLIK
SLOWENIEN
SOMALIA
SPANIEN
SRI LANKA
ST. HELENA
ST. VINCENT / GRENADINEN
SUDAN
SUEDAFRIKA
SURINAM
SWASILAND
SYRIEN
TADSCHIKISTAN
TAIWAN
TANSANIA
THAILAND
TOGO
TONGA
TRINIDAD UND TOBAGO
TSCHAD
TSCHECHISCHE REPUBLIK
TUERKEI
TUNESIEN
TURKMENISTAN
TURKS und CAICOSINSELN
TUVALU
UGANDA
UKRAINE
UNGARN
URUGUAY
USBEKISTAN
VANUATA
VATIKANSTADT
VENEZUELA
VEREIN. ARAB. EMIRATE
VEREINIGTE STAATEN
VIETNAM
WEISSRUSSLAND
ZAIRE
ZENTRALAFRIK. REPUBLIK
ZYPERN
EAZ
WL
STP
SAU
S
CH
SN
SY
WAL
ZW
SGP
SK
SLO
SP
E
CL1STH
WV
SUD
ZA
SME
SD
SYR
TAD
RC
EAT
T
TG
TON
TT
CHD
CZ
TR
TN
TUR
TAC1TV
EAU
UA
H
ROU
USB1VU
V
YV
UAE
USA
VN
BY
ZRE
RCA
CY
Nat.-Kennz.
Land
AEGYPTEN
AEQUATORIAL-GUINEA
AETHIOPIEN
AFGHANISTAN
ALBANIEN
ALGERIEN
ANDORRA
ANGOLA
ANTIGUA UND BARBUDA
ARGENTINIEN
ARMENIEN
ASERBAIDSCHAN
AUSTRALIEN
BAHAMAS
BAHRAIN
BANGLADESCH
BARBADOS
BELGIEN
BELIZE
BENIN
BERMUDA
BHUTAN DRUK GAYKHAB
BOLIVIEN
BOSNIEN-HERZEGOWINA
BOTSUANA
BRASILIEN
BRIT. JUNGFERNINSELN
BRUNEI DARUSSALAM
BULGARIEN
BURKINA FASO
BURUNDI
CHILE
CHINA
COOKINSELN
COSTA RICA
COTE D'IVOIRE
CURACAO
DAENEMARK
DOMINICA
DOMINIK. REPUBLIK
DSCHIBUTI
ECUADOR
EL SALVADOR
ERITREA
ESTLAND
FAEROEERER INSELN
FALKLANDINSELN
FIDSCHI
FINNLAND
FRANKREICH
GABUN
GAMBIA
GEORGIEN
GHANA
ET1AEQ
ETH
AFG
AL
DZ
AND
AGO
ANT
RA
ARM
ASE
AUS
BS
BRN
BD
BDS
B
BH
DY
BER
BHT
BOL
BOS
RB
BR1VIR
BRU
BG
HV
RU
RCH
TJ1CK
CR
CI
CU
DK
WD
DOM1DSI
EC
ES1ER
EW
FR
FAL
FJI
FIN
F
GAB
WAG
GEO
GH
Nat.-Kennz.
Land
Gesamtübersicht aller Länder, Nationalitäts-Kennzeichen
Verwendung in den Mandanten-Adressdaten (MAD), Kennziffer 122
Zur Verwendung für eine ausländische Adressangabe (Anschrift) ist das Nat.-Kennzeichen in die Mandanten-Adressdaten (Groß- oder Kleinbuchstaben) einzugeben. Das Land wird dann in der letzen Zeile einer Anschrift (in Großschreibung) ausgegeben. Das Nat.-Kenn-zeichen „D“ für Deutschland ist nicht einzugeben, da hier die Zeile „Land“ nicht ausgegeben wird.
Mandanten-AdressdatenVorlage für die Datenerfassung
Nkz Mandant
Seite 1
BeraternummerAnw.-Nr.
1 3
Jahr
9
Abr.-Nr.
1 = Ersteingabe2 = Änderung, folgende MAD-Einreichungen sind immer Änderungen
Ersteingabe/Änderung gültig ab Buchungsjahr
9 0 1
nur bei Änderung101 102
103
104
109
Name kurz (15 Stellen)
Unternehmensbezeichnung (36 Stellen)
Unternehmensgegenstand (36 Stellen)
Name und Unternehmensgegenstand
106
Ort (30 Stellen)
Adressangaben
107
Straße (36 Stellen)
bei Sitz in Deutschland
105
Zustell-PLZ
121
Postfach-PLZnur bei Abweichung von der Zustell-PLZ eingeben
120
Postfachnummerin Zweiergruppen (von rechts) getrennt durch Leerstellen eingebenz. B. 1 23, 12 34, 1 23 45 oder 12 34 56
bei Sitz im Ausland
122
Nationalitätskennzeichen Bestimmungsland
123
Auslands-PLZentsprechend den hierzu vorgegebenen Regeln desBestimmungslandes eingeben (Nat.-Kennz. nur in Kz. 122)
120
Postfachnummerentsprechend den hierzu vorgegebenen Regeln desBestimmungslandes eingeben
siehe Rückseite
108
Länderschlüssel Bundesland 01 = Baden-Württemberg02 = Bayern03 = Berlin (ehem. West)04 = Bremen05 = Hamburg06 = Hessen07 = Niedersachsen
08 = Nordrhein-Westfalen09 = Rheinland-Pfalz10 = Saarland11 = Schleswig-Holstein30 = Nordbaden31 = Bremerhaven41 = Berlin (ehem. Ost)
42 = Brandenburg43 = Mecklenburg-Vorpommern44 = Sachsen45 = Sachsen-Anhalt46 = Thüringen
124 112
Unternehmensform Anzahl vollhaft. Gesellschafter1 = Einzelfirma2 = Freiberufler3 = Landw. Betrieb4 = OHG5 = KG6 = Ges. d. bürgerl. Rechts7 = GmbH & Co. KG8 = Sonst. Personenges.9 = GmbH
10 = AG11 = KG a. A.12 = Genossenschaft
13 = Bergrechtliche Gewerkschaft14 = Sonstige15 = Verein16 = Stiftung17 = Gewerbetreibender18 = Partnerschaftsgesellschaft19 = AG & Co. KG20 = Komplementär GmbH21 = Europäische Aktiengesellschaft22 = Körperschaft des öffentlichen Rechts23 = Sonstige jur. Person des privaten Rechts24 = Limited46 = UG (haftungsbeschränkt)
128
Branchenschlüssel (lt. Programm)
Seite 2
117
Anrede 1 = Herr/Frau/Firma2 = Herrn3 = Frau4 = Fräulein5 = Firma
Löschen von Kennziffer-Inhalten: Alle Kennziffern mit Wert „L“ außer Kz. 101, 102 und 116;Kennziffer 122 nur mit Wert „D“.
Nationalitäts-Kennzeichen, Verwendung in den Mandanten-Adressdaten (MAD), Kennziffer 122
Zur Verwendung für eine ausländische Adressangabe (Anschrift) ist das Nat.-Kennzeichen in die Mandanten-Adressdaten einzugeben. Das Land wird dann in der letzen Zeile einer Anschrift (in Großschreibung) ausgegeben. Das Nat.-Kenn-zeichen „D“ für Deutschland ist nicht einzugeben, da hier die Zeile „Land“ nicht ausgegeben wird.
(Groß- oder Kleinbuchstabe)
6 = Eheleute 7 = Praxis 8 = Kanzlei12 = Büro13 = Bürogemeinschaft
Land
ALBANIEN
ANDORRA
BELGIEN
BOSNIEN-HERZEGOWINA
BULGARIEN
DAENEMARK
ESTLAND
FINNLAND
FRANKREICH
GEORGIEN
GRIECHENLAND
GROSSBRITANNIEN
IRLAND
ISLAND
Land
ITALIEN
KROATIEN
LETTLAND
LIECHTENSTEIN
LITAUEN
LUXEMBURG
MAZEDONIEN
MOLDAWIEN
MONACO
NIEDERLANDE
NORWEGEN
OESTERREICH
POLEN
PORTUGAL
Land
RUMAENIEN
SAN MARINO
SERBIEN UND MONTENEGRO
SCHWEDEN
SCHWEIZ
SLOWAKEI
SLOWENIEN
SPANIEN
TSCHECHISCHE REPUBLIK
UKRAINE
UNGARN
VATIKANSTADT
WEISSRUSSLAND
Nat.-
AL
AND
B
BIH
BG
DK
EST
FIN
F
GEO
GR
GB
IRL
IS
Nat.-
I
HR
LV
FL
LT
L
MK
MD
MC
NL
N
A
PL
P
Nat.-
RO
RSM
YU
S
CH
SK
SLO
E
CZ
UA
H
V
BY
Kennz. Kennz. Kennz.
118
Telefonnummer (20 Stellen)
119
Fax-Nummer (20 Stellen)
116
MAD Groß-/Kleinschreibung MAD werden als Großbuchstaben gedruckt, auch wenn Kleinbuchstaben erfasst wurdenMAD werden so gespeichert und gedruckt, wie sie erfasst wurden
01
==
127
Mobiltelefon (20 Stellen)
125
Internet E-Mail (40 Stellen)
126
Internet URL (40 Stellen)
14 = Erbengemeinschaft
FIBUMandanten-ProgrammdatenVorlage für die Datenerfassung
Nkz Mandant
2009-01-01 JS - 1 -
bei jeder Eingabe
I. MINDESTEINGABEN
BeraternummerAnw.-Nr.
1 3
Jahr
7 1
Abr.-Nr.
1 = Ersteingabe2 = Änderung
Ersteingabe/Änderung
101
01 = DATEV-Kontenrahmen SKR 0103 = DATEV-Kontenrahmen SKR 03 nach Bilanzrichtlinien-Gesetz04 = DATEV-Kontenrahmen SKR 04 nach Bilanzrichtlinien-Gesetz (Abschlussgliederungsprinzip)(Weitere Kontenrahmen siehe Handbuch FIBU, Fach 2, Kap. 3.2)
G = Soll-Verst. + UStVA monatlichH = Ist-Verst. + UStVA monatlichK = Soll-Verst. + UStVA vierteljährlichL = Ist-Verst. + UStVA vierteljährlichM = Pauschalierer ohne UStVA
(UStVA nur auf Abruf)
Standardkontenrahmen (SKR)
103
erstmalig
102
UStA-SchlüsselA = keine UmsatzsteuerrechnungB = Soll-Versteuerung + UStVAC = Soll-Versteuerung ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf) D = Ist-Versteuerung + UStVAE = Ist-Versteuerung ohne UStVA
(UStVA nur auf Abruf)
nur eingeben, wennWirtschaftsjahr nichtmit dem Kalenderjahr übereinstimmt
DEM = Deutsche MarkEUR = Euro
weitere EWU-Währungen:GBP = Britische PfundDKK = Dänische Kronen...Fremdwährungen:USD = US-DollarCHF = Schweizer Franken...
automatische Schlüsselung vor 01.01.2002automatische Schlüsselung ab 01.01.2002
Werte stets zweistellig eingeben0 = Aufhebung
Monat (immer zweistellig)Tag (Monatsletzter)
Ende des Rumpfwirtschaftsjahres
abweichendesWirtschaftsjahr
Währung
109
Beginn abweichendes Wirtschaftsjahr
Basiswährung der Buchführung
110
400
Monat (immer zweistellig)Tag (01)
(Weitere Basiswährungen siehe Handbuch FIBU, Fach 2, Kap. 3.2)
4 = Sachkontolänge 4-stellig, Personenkontolänge 5-stellig automatische Schlüsselung
5 = Sachkontolänge 5-stellig,Personenkontolänge 6-stellig
6 = Sachkontolänge 6-stellig,Personenkontolänge 7-stellig
7 = Sachkontolänge 7-stellig,Personenkontolänge 8-stellig
8 = Sachkontolänge 8-stellig,Personenkontolänge 9-stellig
Kontonummernlänge Eingabe Sachkontolänge
180
0 = Nein/Aufhebung automatische Schlüsselung1 = Ja
Kontenrahmendes Folgejahres
SKR des höheren Jahres bei abweichendem Wirtschaftsjahr
181
Hinweis: Der Wert 1 kann nur auf 0 geändert werden, wenn noch nicht gebucht wurde. Eine Jahresübernahme der Kennziffer 181 ist nicht möglich.
- 2 -
Fristverlängerung Fristverlängerung bei Datenübermittlung für UStVA und ZM
1300 = nein/Aufhebung1 = ja
0 = nein/Aufhebung1 = ja
Berater-/Mandanten-Nr. des Empfängers
1 = Einverständnis zur Teilnahme an der Konsolidierung9 = Aufhebung
Konsolidierungs-Kennzeichen UStVA
120
Unterdrücken Einzel-UStVA
121
Angaben zurkonsolidierten UStVA
RückübertragungUmsatzsteuer-Protokolle
Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle
124
0 = ja (Ausgabe Berateradresse) automatische Schlüsselung 1 = nein/Aufhebung
Berateradresse im Mitwirkungsvermerk UStVA, USt 1/11 und ZM
128
II. UMSATZBESTEUERUNG
Finanzamtsangaben
lt. amtlichen Verzeichnissiehe Handbuch FIBU, Fach 2
Eingabe mit Sonderzeichen möglich
Steuernummer
113
Finanzamts-Nr.
112
DÜ-Protokoll, Werte zur UStVA, Protokoll Kz. 26/29 USt (Abr.-Nr. 121), Umsatzsteuer-Erklärung (Abr.-Nr. 171): Fehlerprotokoll, Eingabeprotokoll, Differenzprotokoll und Bereitstellungsprotokoll (Abr.-Nr. 170)
0 = nein/Aufhebung automatische Schlüsselung 1 = Rückübertragung
Anrechnung USt 1/11in UStVA, Kennzahl 39
Abweichende Anrechnung USt 1/11-Betrag
12900 = Nein/Löschung automatische Schlüsselung 01 = Januar02 = Februar03 = März....12 = Dezember
Hinweis: Die Werte 1-12 bezeichnen die Monate (01 immer Januar), Beispiel: Bei abweichendem Wirtschaftsjahres- beginn 01.08.2009 ist Wert 01 = Januar 2010, 03 = März 2010 oder 1. Quartal 2010 ..., 10 = August 2009, 09 = September 2009 oder 3. Quartal 2009.
(1. Quartal)(1. Quartal)(1. Quartal)
(4. Quartal)
0 = je Einreichung automatische Schlüsselung1 = monatliche automatische Ausgabe2 = nur auf Abruf Sortierung je Monat nach Belegdatum (Blattwechsel je Monat)3 = nur auf Abruf Sortierung nach Belegdatum (Blattwechsel je Konto)
- 3 -
IV. KONTENAUSGABE
WarenverkaufWareneinkaufGeldkonten
Ausgabesteuerungvon Konten
0 = nein/Aufhebung1 = Verdichtung monatlich bzw. pro Einreichung2 = Verdichtung tageweise
Verdichtung von Buchungszeilen auf Konten
108
Kontenausgabe
200
III. KONTENRAHMEN
Eingabe individueller oder/und Zugriff auf KanzleifunktionenKontenfunktionen
Kontenbeschriftung für Kanzlei-Kontenrahmen0 = nein/Aufhebung automatische Schlüsselung1 = ja (Eingabe mit Abr.-Nr. 98JJ)
Kontenbeschriftungen in Groß-/Kleinschreibung
260
Kanzlei-Kontenbeschriftung
107
Übernahme Debitoren-/Kreditoren-Beschriftung nach OPOS
240
204
Bestätigung der eingereichten individuellen Kontenbeschriftungen (Abr.-Nr. 99JJ und 189JJ)
2610 = nein/Aufhebung automatische Schlüsselung1 = ja (Bestätigungsprotokoll)
0 = nein/nur Großbuchstaben automatische Schlüsselung1 = ja (Ausgabe in gespeicherter Form)
Individuelle Funktion
Kanzlei-Funktion
0 = nein/Aufhebung automatische Schlüsselung1 = ja
0 = nein/Aufhebung1 = ja
0 = nein/Aufhebung1 = Teilnahme an Datenübermittlung ZM
Angaben zumUSt-Binnenmarkt-gesetz
USt-IdNummer des Mandanten
162
Anzahl Auswertungen/Protokolle zur ZM
ZM-Datenübermittlung
1651 = einfach bis9 = neunfach"3" = automatische Schlüsselung
164
Zusammenfassende Meldung (ZM)
1611 = vierteljährlich automatische Schlüsselung2 = jährlich (bei deutscher USt-IdNr.)3 = nur auf Abruf
160 0 = nein/Aufhebung
Rückübertragung Protokolle zur ZM
0 = nein/Aufhebung automatische Schlüsselung1 = Einverständnis zur Datenübermittlung
DatenübermittlungUmsatzsteuer-Voranmeldung und USt 1/11
Einverständnis zur Datenübermittlung UStVA und USt 1/11
131
Guthabengrenze mit sofortiger Übermittlung der UStVA
Verrechnungswunsch/Abtretung bei Überschuss UStVA Datenübermittlung
1330 = nein/Aufhebung1 = Übermittlung Verrechnungswunsch/Abtretung bei Guthaben
1320 = nein/Aufhebung1-99 999 = ab Guthaben in Euro sofortige Übermittlung UStVA (i.d.R. + 1 Werktag)
134
Unterdrücken Formularausgabe UStVA, USt 1/11 und ZM bei Nicht-Übermittlung
0 = nein/Aufhebung automatische Schlüsselung1 = ja
Protokollausgabe bei Datenübermittlung UStVA und USt 1/11
137 0 = Ausgabe DÜ-Protokoll automatische Schlüsselung1 = Ausgabe DÜ-Protokoll ohne Werteblatt2 = Ausgabe des Werteblattes
0 = nein/Aufhebung automatische Schlüsselung1 = Rückübertragung Protokoll unvollständige Buchungen DÜ-Protokoll zur ZM
135
Unterdrücken der Datenübermittlung UStVA
0 = nein/Aufhebung (automatische Bereitstellung zur DÜ UStVA)1 = ja (keine automatische Bereitstellung zur DÜ UStVA)
- 4 -
0 = DATEV-Format automatische Schlüsselung1 = Format DIN A4
Ausgabeformat von Konten
338
Ausgabe von Konten auf Papier
327KreditorenDebitorenSachkonten
1 = einfach autom. Schlüsselung2 = zweifach bis9 = neunfach
V. GRUNDAUSWERTUNGEN
Fehlerprotokolle FIBU und sonstige Protokolle BWAEG-Fehlerprotokoll
Verarbeitungsprotokoll/UmsatzsteuerwerteblattHinweisprotokoll zur KontenausgabeEG-Journal
Rückübertragung bei Grundauswertungen
Ausgabe Summen- undSaldenliste
0 = nein/Aufhebung1 = Rückübertragung
Verarbeitungsprotokoll/Fehlerprotokolle
304
Inhalt Summen- und Saldenliste
111KreditorenDebitorenSachkonten
Ausgabezeitpunkt der Summen- und Saldenliste
325KreditorenDebitorenSachkonten
1 = je Einreichung automatische Schlüsselung2 = monatlich3 = nur auf Abruf
0 = Ausdruck aller bebuchten Konten1 = Unterdrückung der ausgegl. und nicht bewegten Konten2 = Ausdruck aller bebuchten und/oder ind. beschrifteten Konten
0 = nein/Aufhebung1 = Rückübertragung
Stammdatenprotokolle
315
Individuelle Eingaben FIBUVorgabewerte BWA
Sonstige Protokolle FIBUund individuelle BWA-Schemata
MPD-Protokolle FIBU/OPOSProtokoll BilanzstammdatenKonsoprotokolle UStVA, SuSa und BWA
1 = einfach bis9 = neunfach„223“ = automatische Schlüsselung
0 = nein/Aufhebung1 = einfach autom. Schlüsselung2 = zweifach bis9 = neunfach
Anzahl Stammdatenprotokolle
323
Individuelle Eingaben FIBUund Vorgabewerte BWA
Sonstige Protokolle FIBUund individuelle BWA-Schemata
MPD-Protokolle FIBU/OPOSund Konsoprotokolle
Anzahl Grundauswertungen
326Summen- u.SaldenlisteVerarbeitungsprotokoll/Journalabschlussblatt/Umsatzsteuerwerteblatt/EG-JournalFehlerprotokolle
Duplikatsteuerung
Anzahl USt-Auswertungen
324UStVADÜ-ProtokollUStVA-Konsowerte-Protokoll
1 = einfach bis9 = neunfach„222“ = automatische Schlüsselung
1 = Automatische Übernahme der LOHN-Daten0 = nein/Aufhebung
LOHN-Übernahme
170
0 = nein/Aufhebung1 = Wiederk. Buchungen ohne Ergänzung der Beleg-Nr. beim Abruf2 = Wiederk. Buchungen mit Ergänzung der Beleg-Nr. beim Abruf
Wiederkehrende Buchungen
203
VI. BUCHUNGSVEREINFACHUNG
- 5 -
VII. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE AUSWERTUNGEN (BWA)
Wertermittlung für Vorjahresvergleich
Ausgabezeitpunkt
Diese Kennziffern zur BWA-Nr. genügen für das Standard-Auswertungspaket zur BWA. Es umfasst bei Ausgabeje Einreichung die Grundauswertungen, bei allen anderen Ausgabezeitpunkten Grundauswertungen undVergleichs-BWA.
Wertermittlung für Vorjahresvergleich
0 = Standard1 = VJ-Vergleich nach jahresbezogenem Schema2 = VJ-Vergleich nach aktuellem Schema
BWA-Ausgabezeitpunkt
0 = je Einreichung1 = monatlich3 = vierteljährlich4 = halbjährlich5 = nur auf Abruf
WertermittlungVorjahr/Ausgabezeitpunkt
106
BWA
NR
1
01 DATEV-BWA02 KER nach AktG, alte Fassung KER für Ärzte und Zahnärzte (SKR 80, 81)03 IfH-BWA04 Controllingreport-BWA05 Gesamtkostenverfahren-BWA06 Umsatzkostenverfahren-BWA07 Controllingreport-BWA E/A10 Steuerberater-BWA11 DATEV-BWA zu SKR 03/04 (Aufbau entspricht Form 01 zu SKR 01)15 Kapitaldienstgrenze-BWA
20 Handwerks-BWA40 Stationäre soziale Einrichtungen nach PBV mit Kennzahlen (zu SKR 45)41 Stationäre soziale Einrichtungen nach PBV ohne Kennzahlen (zu SKR 45)42 Ambulante soziale Einrichtungen nach PBV (zu SKR 45)43 Einnahmen-Ausgaben-BWA44 Rechtsanwalts-BWA51 Kapitalflussrechnung BWA70 Hotel- und Gaststätten-BWA99 Löschen
KG2 = WareneinkaufKG3 = WareneinkaufKG4 = UmbuchungK51 = WareneinkaufK50 = UmbuchungKG6 = UmbuchungKG7 = Umbuchung
%-Satz (z. B. 62,5 % = 625)BWA = Individuelle BWAENG = Individuelle BWA mit englischen ÜberschriftenKAN = Kanzlei-BWA
Wareneinsatz
105
Grundkennziffernzur BWA
Die folgenden Kenn-ziffern für BWA-Nr. 2-10schlüsseln Sie analog
BWA-Form
104
Wertermittlung Vorjahr/AusgabezeitpunktWertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt
Wareneinsatz
217
Wertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt
218
BWA-Form
216
Wareneinsatz
Wertermittlung Vorjahr/AusgabezeitpunktBWA-Form
Wareneinsatz
211
Wertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt
212
BWA-Form
210
Wareneinsatz
211
Wertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt
212
BWA-Form
210
Wareneinsatz
214
Wertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt
215
BWA-Form
213
Wareneinsatz
Wertermittlung Vorjahr/AusgabezeitpunktBWA-Form
Wareneinsatz
235
Wertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt
236
BWA-Form
234
Wareneinsatz
Wertermittlung Vorjahr/AusgabezeitpunktBWA-Form
Wareneinsatz
229 230
BWA-Form
228
WareneinsatzBWA-Form
Wareneinsatz
232
Wertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt
233
BWA-Form
231
Wareneinsatz
Wertermittlung Vorjahr/AusgabezeitpunktBWA-Form
Wertermittlung Vorjahr/AusgabezeitpunktWertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt
Wareneinsatz
226
Wertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt
227
BWA-Form
225
Wareneinsatz
Wertermittlung Vorjahr/AusgabezeitpunktBWA-Form
Wareneinsatz
220
BWA-Form
219
Wareneinsatz
221
BWA-Form
Wareneinsatz
223
Wertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt
224
BWA-Form
222
Wareneinsatz
Wertermittlung Vorjahr/AusgabezeitpunktBWA-Form
BWANr. 4
BWANr. 2
BWANr. 3
BWANr. 10
BWANr. 8
BWANr. 9
BWANr. 7
BWANr. 6
BWANr. 5
- 6 -
Anzahl
Chefübersichten
0 = Füllnull bzw. autom. Anzahlsteuerung (Ausgabe = zweifach)1 = einfach bis9 = neunfach
keine Eingabe = Ausgabe zweifach
Umfang
0 = nein/Aufhebung1 = Werte in Tausend2 = Werte ab 100 in Tausend3 = voller Wert (nur bei 3-Jahresvergleich)
428428 428
0 34280 1428 428
Anzahl
0 = Füllnull bzw. autom. Anzahlsteuerung (Ausgabe = zweifach)1 = einfach bis9 = neunfach
440440 440
0 34400 1440 0 2440
keine Eingabe = Ausgabe zweifach
Umfang
0 = nein/Aufhebung1 = Werte in Tausend2 = Werte ab 100 in Tausend3 = voller Wert
340340 340
0 33400 1340 0 2340
keine Eingabe = Wertedarstellung in vollen Werten
Statische LiquiditätBewegungsbilanzKurzfristige ErfolgsrechnungBWA-Nr. 01-10
EntwicklungsübersichtJahresübersichtBWA-Nr. 01-10
Anzahl
0 = Füllnull bzw. autom. Anzahlsteuerung (Ausgabe = zweifach)1 = einfach bis9 = neunfach
Vergleichs-BWA
441441 441
0 34410 1441 0 2441
keine Eingabe = Ausgabe zweifach
Umfang
0 = nein/Aufhebung1 = Werte in Tausend2 = Werte ab 100 in Tausend3 = voller Wert
341341 341
0 33410 1341 0 2341
keine Eingabe = Wertedarstellung in vollen Werten
VorgabevergleichVorjahresvergleichBWA-Nr. 01-10
VorgabevergleichVorjahresvergleichBWA-Nr. 01-10
0 2
328328 328
0 33280 1328 328 0 2
Statische LiquiditätBewegungsbilanzKurzfristige ErfolgsrechnungBWA-Nr. 01-10
EntwicklungsübersichtJahresübersichtBWA-Nr. 01-10
Grundauswertungen
0 30 20 1 0 0 0
- 7 -
Auswertungenzum Betriebs-wirtschaftlichenKurzbericht (BKB)
Anzahl
Anzahl
ODER
1 = einfach autom. Schlüsselung2 = zweifach bis9 = neunfach
432432 432
0 34320 1432 0 2432
Vergleichs-BKBBKBBWA-Nr. 01-10
Grafiken
Standardgrafiken
Individuelle Grafiken
Anzahl
0 = Füllnull bzw. autom. Anzahlsteuerung (Ausgabe = zweifach)1 = einfach bis9 = neunfach
keine Eingabe = Ausgabe zweifach
Umfang
330330 330
0 33300 1 0 0 0330 0 2330
Kreisdiagramm
Balkendiagramm
BWA-Nr. 01-10
Umfang
Umfang
0 = nein/Aufhebung1 = Auswertungen ohne Vorläufigkeitsvermerk2 = Auswertungen mit Vorläufigkeitsvermerk
332332 332
0 33320 1332 0 2332
Vergleichs-BKBBKBBWA-Nr. 01-10
0 = nein/Aufhebung1 = monatlich = 52 = vierteljährlich = 63 = halbjährlich = 74 = jährlich = 8
Darstellung Darstellungschwarz/weiß Zeitpunkt farbig
430430 430
430430 430
Kreisdiagramm
Balkendiagramm
BWA-Nr. 01-10
331331 331
331331 331
Kreisdiagramm
Balkendiagramm
BWA-Nr. 01-10
0 = nein/Aufhebung1 = monatlich = 52 = vierteljährlich = 63 = halbjährlich = 74 = jährlich = 8
Darstellung Darstellungschwarz/weiß Zeitpunkt farbig
0 = Füllnull bzw. autom. Anzahlsteuerung (Ausgabe = zweifach)1 = einfach bis9 = neunfach
keine Eingabe = Ausgabe zweifach
431431 431
431431 431
Kreisdiagramm
Balkendiagramm
BWA-Nr. 01-10
0 0 0 0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
0 30 20 1 0 0 0
0 0 0 0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
0 30 20 1 0 0 0
0 0 0 0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
- 8 -
Datenübermittlung
0 = kein Vorläufigkeitsvermerk1 = Vorläufigkeitsvermerk
0 33500 1 0 2
350
VorläufigkeitsvermerkBWA-Nr. 01-10
350
350
350
350Vorläufigkeitsvermerk
Groß-/Kleinschreibung bei individuellen BWA-Texten
Unterdrückung der Berater-Adressdaten
0 = nein/nur Großbuchstaben1 = ja/Ausgabe in gespeicherter Form
0 = Ausgabe der Berater-Adressdaten1 = Keine Ausgabe der Berater-AdressdatenKeine Eingabe = Ausgabe der Berater-Adressdaten
360
154
Groß-/Kleinschreibung
Unterdrückung derBerater-Adressdaten
152
Umfang der Bereitstellung
1 = Teilnahme9 = Nein/Aufhebung der Teilnahme
0 = Aufhebung automatische Schlüsselung1 = Bereitstellung
B = Betriebswirtschaftliche AuswertungM = MonatsverkehrszahlenT = TeilbuchungenG = Gesamtbuchungen
Partner ID (8-stellig, numerisch)
G
Kürzel externer Partner(6-stellig, alphanumerisch)
361
Datenübermittlung an externe Partner
153
ID des abgebenden Partners
Händler-Nummer (max. 20-stellig, alphanumerisch, siehe Handbuch Branchen)
T M B
VIII. JAHRESABSCHLUSS
StandardKanzleiIndividuell
Auswertungen
siehe Handbuch JAHR(Art.-Nr. 10 970)
Anlagenspiegel (Brutto-/Netto-)
208
Angaben zurkonsolidierten BWA
365
Konsolidierungs-Kennzeichen BWA
1 = Einverständnis zur Teilnahme an der Konsolidierung9 = Aufhebung
Berater-/Mandanten-Nr. des Empfängers
0 = Druck Abstimmprotokoll automatische Schlüsselung2 = kein Druck
Siehe Handbuch Buchungsregeln für denJahresabschluss (Art.-Nr. 36 264)
Abstimmprotokoll Brutto-Anlagenspiegel
312
Sum
me
ausg
est
ellt
am
:gebuch
t am
:
US
tG
eg
en
kon
to-
Nu
mm
er
KD
atu
m
c Berih-gu ting
Wkz
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Text 1
23
45
67
89
10
15
14
13
12
11
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nto
Be
leg
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-N
um
me
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Mandant
BU
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12
34
56
78
91
01
51
41
31
211
Soll
Art
.-N
r. 1
0 0
48 1
3 JS
FIBUIndividuelle FunktionenVorlage für die Datenerfassung
Funktions-Nr. Konto von Konto bis Korr.Individuelle Funktionen S, F und R(Kz. 101 = 88 nicht vergessen.)
- 1 -
1 0 8 6
BeraternummerAnw.-Nr.
101
JahrAbr.-Nr.Mandant Hinweis: Unter einem Vorlauf können Siemehrfach Kontenfunktionen eingeben undbeliebig zwischen den Arten wechseln.
Art der Funktionseingabe
88 = Individuelle Sammel- und Allgemeine Funktionen
1 3
8 8
Individuelle Zusatzfunktionen(Kz. 101 = 87 nicht vergessen.)
KU = 1 V = 3 M = 8
101
Art der Funktionseingabe
Hinweis: Die Eingabereihenfolge bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge. Bei Wechsel der Funktionsart stets mit Kz. 101 beginnen!
8 7 87 = Individuelle Zusatzfunktion
Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr.")für Allgemeine Funktionen (F, R):
Schlüssel 97 = Funktion sperrenLöschung auf I-Ebene sperrt KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene sperrt SKR-Funktionen
Schlüssel 98/99 = Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen
Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr.")für Sammelfunktionen (incl. SAV, SAM):
Schlüssel 98/99 = Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen
Sammelfunktionen (incl. SAV, SAM) können nicht ge-sperrt werden. Geben Sie trotzdem Schlüssel 97 ein,wird dieser wie Schlüssel 98/99 behandelt.
Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr."):
Schlüssel 97 = Funktion sperrenLöschung auf I-Ebene sperrt KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene sperrt SKR-Funktionen
Schlüssel 98/99 = Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen
Hier Eingabereihenfolge eintragen:
Hier Eingabereihenfolge eintragen:
Funktions-Nr. Konto von Konto bis Korr.
Hinweis: Die Eingabereihenfolge bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge. Bei Wechsel der Funktionsart stets mit Kz. 101 beginnen!
Funktions-Nr. Schl. Faktor 2 Konto 1 Konto 250-59
Korr.
- 2 -
101
Art der Funktionseingabe
Hinweis: Die Eingabereihenfolge bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge. Bei Wechsel der Funktionsart stets mit Kz. 101 beginnen!
86 = Individuelle USt-Schlüssel8 6
101
Art der Funktionseingabe
Hinweis: Die Eingabereihenfolge bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge. Bei Wechsel der Funktionsart stets mit Kz. 101 beginnen!
8 9 89 = Individuelle Aktivfunktionen
Funktions-Nr. Schlüssel 50 - 59 Korr.
Hier Eingabereihenfolge eintragen:
Hier Eingabereihenfolge eintragen:
Funktions.-Nr. Konto Faktor 2 Konto 1 Konto 2 Korr.
Individuelle USt-Schlüssel(Kz. 101 = 86 nicht vergessen.)
Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr."):
Schlüssel 97 = Funktion sperrenLöschung auf I-Ebene sperrt KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene sperrt SKR-Funktionen
Individuelle Funktionen AM und AV(Kz. 101 = 89 nicht vergessen.)
Schlüssel 98/99 = Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen
Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr.")
Schlüssel 98/99 = Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen
Schlüssel 97 = Funktion sperrenLöschung auf I-Ebene sperrt KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene sperrt SKR-Funktionen
Funktions-Nr. Konto von Konto bis Korr.
FIBUIndividuelle FunktionenVorlage für die Datenerfassung
Funktions-Nr. Konto von Konto bis Korr.
Individuelle Funktionen S, F und R(Kz. 101 = 88 nicht vergessen.)
2009-01-01 2 JS - 1 -
1 0 8 6
BeraternummerAnw.-Nr.
101
JahrAbr.-Nr.Mandant Hinweis: Unter einem Vorlauf können Siemehrfach Kontenfunktionen eingeben undbeliebig zwischen den Arten wechseln.
Art der Funktionseingabe
Hinweis: Die Eingabereihenfolge bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge. Bei Wechsel der Funktionsart stets mit Kz. 101 beginnen!
88 = Individuelle Sammel- und Allgemeine Funktionen
1 3
8 8
Funktions-Nr. Konto von Konto bis Korr.
Individuelle Zusatzfunktionen(Kz. 101 = 87 nicht vergessen.)
KU = 1 V = 3 M = 8
101
Art der Funktionseingabe
Hinweis: Die Eingabereihenfolge bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge. Bei Wechsel der Funktionsart stets mit Kz. 101 beginnen!
Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr.")für Allgemeine Funktionen (F, R):
8 7 87 = Individuelle Zusatzfunktion
Schlüssel 97 =
Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr."):
Funktion sperrenLöschung auf I-Ebene sperrt KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene sperrt SKR-Funktionen
Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen
Schlüssel 98/99 =
Schlüssel 98/99 =
Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr.")für Sammelfunktionen (incl. SAV, SAM):
Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen
Sammelfunktionen (incl. SAV, SAM) können nicht gesperrt werden. GebenSie trotzdem Schlüssel 97 ein, wird dieser wie Schlüssel 98/99 behandelt.
Schlüssel 97 = Funktion sperrenLöschung auf I-Ebene sperrt KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene sperrt SKR-Funktionen
Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen
Schlüssel 98/99 =
Hier Eingabereihenfolge eintragen:
Hier Eingabereihenfolge eintragen:
Funktions-Nr. Schl. Faktor 2 Konto 1 Konto 250-59
Korr.
Individuelle Funktionen USt-Schlüssel(Kz. 101 = 86 nicht vergessen.)
- 2 -
101
Art der Funktionseingabe
Hinweis: Die Eingabereihenfolge bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge. Bei Wechsel der Funktionsart stets mit Kz. 101 beginnen!
86 = Individuelle USt-Schlüssel8 6
Individuelle Funktionen AM und AV(Kz. 101 = 89 nicht vergessen.)
101
Art der Funktionseingabe
Hinweis: Die Eingabereihenfolge bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge. Bei Wechsel der Funktionsart stets mit Kz. 101 beginnen!
8 9 89 = Individuelle Aktivfunktionen
Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr."):
Schlüssel 97 = Funktion sperrenLöschung auf I-Ebene sperrt KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene sperrt SKR-Funktionen
Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen
Schlüssel 98/99 =
Funktions-Nr. Schlüssel 50 - 59 Korr.
Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr."):
Schlüssel 97 = Funktion sperrenLöschung auf I-Ebene sperrt KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene sperrt SKR-Funktionen
Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen
Schlüssel 98/99 =
Funktions-Nr. Konto von Konto bis Korr.
Funktions-Nr. Konto Faktor 2 Konto 1 Konto 2 Korr.
Hier Eingabereihenfolge eintragen:
Hier Eingabereihenfolge eintragen: