Grußwort Wolfgang Lahl Bürgermeister Weil im Schönbuch Fachreferenten Andreas Kleiß...

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Grußwort

Wolfgang LahlBürgermeister Weil im Schönbuch

Fachreferenten

Andreas KleißBetreuungsbehördeLandratsamt Böblingen

Thema: Betreuungsrecht

Christine SäuberlichNotarin für Weil im Schönbuch

Thema: Vorsorgevollmacht

Dr. med. Götz KnappeArzt in Kuppingen

Thema: Patientenverfügungund Vorsorgevollmacht aus medizinischerSicht

Horst HörzStv. Vorsitzender desKreisseniorenrats Böblingen

Thema: Böblinger Patientenverfügung

Moderation:

Alfred SchmidSozialdezernentLandratsamt Böblingen

Abschließend:Diskussion mit dem Publikum

Betreuungsbehörde Landratsamt Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen Böblingen Mehrzweckhalle Neuweiler, 12.11.2014

Soziales

Gesetzliche BetreuungGesetzliche Betreuung Keine automatische Vertretung für Ehepartner bzw. erwachsene Kinder Derzeit ca. 2400 bestehende Betreuungen im LKR BB Ohne umfassende Vollmacht droht aufwändiges zeitintensives gesetzliches Betreuungsverfahren Kontrolle der Betreuungsperson durch den Staat - jährliche Berichtspflichten Jährliche hohe Gebühren je nach Vermögen

VollmachtVollmacht Umfassende Mustervollmacht auf blauem Papier Grundsätzlich gilt Formfreiheit – Ausnahmen: Grundstücksgeschäfte und Bankvollmacht Unterschriftsbeglaubigung für 10 Euro durch Betreuungsbehörde JM BW und BMJ empfehlen insbesondere bei Verfügung über Grundbesitz Beurkundung der Vollmacht beim Notar Notarielle Beurkundungsgebühr

ZusammenfassungZusammenfassung Gespräch mit Vertrauenspersonen an erster

Stelle Thema nicht zu lange vor sich herschieben - im Ernstfall kann es zu spät für eine Vollmacht

sein Große Entlastung für Angehörige Keine Vertrauensperson – Betreuungsverfügung! Wir suchen noch Ehrenamtliche, die auch eine

rechtliche Betreuung für Familienfremde

übernehmen!

Vielen Dank für Ihre Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Aufmerksamkeit!

Grußwort

Wolfgang LahlBürgermeister Weil im Schönbuch

Fachreferenten

Andreas KleißBetreuungsbehördeLandratsamt Böblingen

Thema: Betreuungsrecht

Christine SäuberlichNotarin für Weil im Schönbuch

Thema: Vorsorgevollmacht

Dr. med. Götz KnappeArzt in Kuppingen

Thema: Patientenverfügungund Vorsorgevollmacht aus medizinischerSicht

Horst HörzStv. Vorsitzender desKreisseniorenrats Böblingen

Thema: Böblinger Patientenverfügung

Moderation:

Alfred SchmidSozialdezernentLandratsamt Böblingen

Abschließend:Diskussion mit dem Publikum

Grußwort

Wolfgang LahlBürgermeister Weil im Schönbuch

Fachreferenten

Andreas KleißBetreuungsbehördeLandratsamt Böblingen

Thema: Betreuungsrecht

Christine SäuberlichNotarin für Weil im Schönbuch

Thema: Vorsorgevollmacht

Dr. med. Götz KnappeArzt in Kuppingen

Thema: Patientenverfügungund Vorsorgevollmacht aus medizinischerSicht

Horst HörzStv. Vorsitzender desKreisseniorenrats Böblingen

Thema: Böblinger Patientenverfügung

Moderation:

Alfred SchmidSozialdezernentLandratsamt Böblingen

Abschließend:Diskussion mit dem Publikum

VorstellungenVorstellungen

Stellen Sie sich vor, Sie sind in einen Zustand geraten, in dem

Sie ihren Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern

können

VorstellungenVorstellungen

Stellen Sie sich vor,Sie liegen in einem Krankenhaus auf

einer Intensivstation – überall Kabel, Schläuche, Piepsen von Geräten – die behandelnden

Ärzte wissen recht gut, dass sie nicht mehr im Sinne einer Erhaltung der Lebensqualität

helfen können, aber sie müssen es, weil dies ihr Auftrag ist.

VorstellungenVorstellungen

Stellen Sie sich vor,Sie befinden sich in einem unmittelbaren Sterbeprozess oder in einem nachfolgend beschriebenen Zustand…..

Unmittelbarer Unmittelbarer SterbeprozessSterbeprozess

Bei TumorerkrankungNach SchlaganfallNach HerzinfarktNach Nierenversagen

TumorerkrankungTumorerkrankung

Endstadium einer unheilbaren Erkrankung

Hirnschädigung - Hirnschädigung - KomaKoma

SchlaganfallHirnblutungSauerstoffmangel nach WiederbelebungKoma nach Unfall

DemenzerkrankungDemenzerkrankung

keine realistische Einschätzung der eigenen Situation

WünscheWünsche

Was wünschen Sie sich?

WünscheWünsche

Sie wünschen sich lindernde pflegerische Maßnahmen sowie die wirksame Bekämpfung von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst oderUnruhe

WünscheWünsche

Sie wünschen sich auch Bewusstseins dämpfende Mittel zur

Beschwerdelinderung, falls diese notwendig sind, auch wenn es hierdurch zu einer Verkürzung der Lebenszeit kommen sollte

WünscheWünsche

Sie möchten, wenn dies irgendwie möglich

ist, zu Hause oder zumindest in vertrauter Umgebung sterben

ForderungenForderungen

Was fordere ich?

ForderungenForderungen

Sollte eine der oben genannten Situationen

eingetreten sein, wiederspreche ich ausdrück- lich allen lebensverlängernden oder auch nur

lebenserhaltenden Maßnahmen wie z. B.

Wiederbelebung, künstlicher Ernährung oder

künstlicher Beatmung.

ForderungenForderungen

Auch fordere ich, dass keine Dialyse mehr

durchgeführt wird und dass die Gabe von

Antibiotika oder Blutbestandteilen unter-

bleibt. Bereits begonnene Maßnahmen dieser

Art sind einzustellen.

Nur Wunsch? Nur Nur Wunsch? Nur Forderung?Forderung?

Ja, solange dies nicht ausdrücklich in einer Patientenverfügung dokumentiert ist!

Patientenverfügung – wie? Patientenverfügung – wie? wo?wo?

Eine immer gute Anlaufstelle für Fragen bezüglich einer Patientenverfügung ist die Hausarztpraxis.Dort können alle persönlichen Anliegen besprochen werden.

Patientenverfügung – wie? Patientenverfügung – wie? wo?wo?

Entsprechende Formulare gibt es beim Hausarzt oder über den Kreisseniorenrat Böblingen.

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht

erforderlich.

Häufig gestellte Häufig gestellte FragenFragen

Rechtliche Verbindlichkeit:Jeder Arzt ist an den in einer

Patienten- verfügung geäußerten Willen gebunden!

Form der Patientenverfügung:Die Schriftform ist die

Wirkungsvoraussetzung einer Patientenverfügung.

Häufig gestellte Häufig gestellte FragenFragen

Eine nicht formulargebundene Patienten- verfügung in freier Form ist gültig.

Eine Patientenverfügung kann als ganzes oder

in Teilen jederzeit wiederrufen werden.

Häufig gestellte Häufig gestellte FragenFragen

Eine regelmäßige Aktualisierungspflichtbesteht nicht.

Gültig ist immer der ursprüngliche Willedessen, der die Patientenverfügung unter-schrieben hat.Änderungen durch Betreuer oder Bevollmächtigte sind nicht möglich.

Häufig gestellte Häufig gestellte FragenFragen

Aufbewahrung: Nicht im Safe! Dieser ist zwar sicher – im Notfall kommt dort aber keiner dran.Kopien sollten bei den Angehörigen, z. B. bei Kindern sein – am besten auch beim Hausarzt.

Zum Schluß!Zum Schluß!

Manch einer befürchtet, dass das Vorliegen einer Patientenverfügung dazu führen könnte, dass nicht alles Notwendige mehr für den Betroffenen getan wird.

Für diese Befürchtung gibt es keine plausible Grundlage!

Und ganz zum Schluß!Und ganz zum Schluß!

Warum wollen wir andere über das, was

in unseren letzten Lebenstagen oder - Stunden mit uns geschieht, entscheiden lassen, wenn wir dies auch selbst tun können?

Wir müssen es nur tun!

Grußwort

Wolfgang LahlBürgermeister Weil im Schönbuch

Fachreferenten

Andreas KleißBetreuungsbehördeLandratsamt Böblingen

Thema: Betreuungsrecht

Christine SäuberlichNotarin für Weil im Schönbuch

Thema: Vorsorgevollmacht

Dr. med. Götz KnappeArzt in Kuppingen

Thema: Patientenverfügungund Vorsorgevollmacht aus medizinischerSicht

Horst HörzStv. Vorsitzender desKreisseniorenrats Böblingen

Thema: Böblinger Patientenverfügung

Moderation:

Alfred SchmidSozialdezernentLandratsamt Böblingen

Abschließend:Diskussion mit dem Publikum

Unsere Internetadressen:

www.landkreis-boeblingen.de / Service und Verwaltung /

Dienstleistungen A - Z / Betreuungsbehörde

www.kreisseniorenrat-boeblingen.de