Date post: | 06-Apr-2015 |
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Grußwort
Wolfgang LahlBürgermeister Weil im Schönbuch
Fachreferenten
Andreas KleißBetreuungsbehördeLandratsamt Böblingen
Thema: Betreuungsrecht
Christine SäuberlichNotarin für Weil im Schönbuch
Thema: Vorsorgevollmacht
Dr. med. Götz KnappeArzt in Kuppingen
Thema: Patientenverfügungund Vorsorgevollmacht aus medizinischerSicht
Horst HörzStv. Vorsitzender desKreisseniorenrats Böblingen
Thema: Böblinger Patientenverfügung
Moderation:
Alfred SchmidSozialdezernentLandratsamt Böblingen
Abschließend:Diskussion mit dem Publikum
Betreuungsbehörde Landratsamt Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen Böblingen Mehrzweckhalle Neuweiler, 12.11.2014
Soziales
Gesetzliche BetreuungGesetzliche Betreuung Keine automatische Vertretung für Ehepartner bzw. erwachsene Kinder Derzeit ca. 2400 bestehende Betreuungen im LKR BB Ohne umfassende Vollmacht droht aufwändiges zeitintensives gesetzliches Betreuungsverfahren Kontrolle der Betreuungsperson durch den Staat - jährliche Berichtspflichten Jährliche hohe Gebühren je nach Vermögen
VollmachtVollmacht Umfassende Mustervollmacht auf blauem Papier Grundsätzlich gilt Formfreiheit – Ausnahmen: Grundstücksgeschäfte und Bankvollmacht Unterschriftsbeglaubigung für 10 Euro durch Betreuungsbehörde JM BW und BMJ empfehlen insbesondere bei Verfügung über Grundbesitz Beurkundung der Vollmacht beim Notar Notarielle Beurkundungsgebühr
ZusammenfassungZusammenfassung Gespräch mit Vertrauenspersonen an erster
Stelle Thema nicht zu lange vor sich herschieben - im Ernstfall kann es zu spät für eine Vollmacht
sein Große Entlastung für Angehörige Keine Vertrauensperson – Betreuungsverfügung! Wir suchen noch Ehrenamtliche, die auch eine
rechtliche Betreuung für Familienfremde
übernehmen!
Vielen Dank für Ihre Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Aufmerksamkeit!
Grußwort
Wolfgang LahlBürgermeister Weil im Schönbuch
Fachreferenten
Andreas KleißBetreuungsbehördeLandratsamt Böblingen
Thema: Betreuungsrecht
Christine SäuberlichNotarin für Weil im Schönbuch
Thema: Vorsorgevollmacht
Dr. med. Götz KnappeArzt in Kuppingen
Thema: Patientenverfügungund Vorsorgevollmacht aus medizinischerSicht
Horst HörzStv. Vorsitzender desKreisseniorenrats Böblingen
Thema: Böblinger Patientenverfügung
Moderation:
Alfred SchmidSozialdezernentLandratsamt Böblingen
Abschließend:Diskussion mit dem Publikum
Grußwort
Wolfgang LahlBürgermeister Weil im Schönbuch
Fachreferenten
Andreas KleißBetreuungsbehördeLandratsamt Böblingen
Thema: Betreuungsrecht
Christine SäuberlichNotarin für Weil im Schönbuch
Thema: Vorsorgevollmacht
Dr. med. Götz KnappeArzt in Kuppingen
Thema: Patientenverfügungund Vorsorgevollmacht aus medizinischerSicht
Horst HörzStv. Vorsitzender desKreisseniorenrats Böblingen
Thema: Böblinger Patientenverfügung
Moderation:
Alfred SchmidSozialdezernentLandratsamt Böblingen
Abschließend:Diskussion mit dem Publikum
VorstellungenVorstellungen
Stellen Sie sich vor, Sie sind in einen Zustand geraten, in dem
Sie ihren Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern
können
VorstellungenVorstellungen
Stellen Sie sich vor,Sie liegen in einem Krankenhaus auf
einer Intensivstation – überall Kabel, Schläuche, Piepsen von Geräten – die behandelnden
Ärzte wissen recht gut, dass sie nicht mehr im Sinne einer Erhaltung der Lebensqualität
helfen können, aber sie müssen es, weil dies ihr Auftrag ist.
VorstellungenVorstellungen
Stellen Sie sich vor,Sie befinden sich in einem unmittelbaren Sterbeprozess oder in einem nachfolgend beschriebenen Zustand…..
Unmittelbarer Unmittelbarer SterbeprozessSterbeprozess
Bei TumorerkrankungNach SchlaganfallNach HerzinfarktNach Nierenversagen
TumorerkrankungTumorerkrankung
Endstadium einer unheilbaren Erkrankung
Hirnschädigung - Hirnschädigung - KomaKoma
SchlaganfallHirnblutungSauerstoffmangel nach WiederbelebungKoma nach Unfall
DemenzerkrankungDemenzerkrankung
keine realistische Einschätzung der eigenen Situation
WünscheWünsche
Was wünschen Sie sich?
WünscheWünsche
Sie wünschen sich lindernde pflegerische Maßnahmen sowie die wirksame Bekämpfung von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst oderUnruhe
WünscheWünsche
Sie wünschen sich auch Bewusstseins dämpfende Mittel zur
Beschwerdelinderung, falls diese notwendig sind, auch wenn es hierdurch zu einer Verkürzung der Lebenszeit kommen sollte
WünscheWünsche
Sie möchten, wenn dies irgendwie möglich
ist, zu Hause oder zumindest in vertrauter Umgebung sterben
ForderungenForderungen
Was fordere ich?
ForderungenForderungen
Sollte eine der oben genannten Situationen
eingetreten sein, wiederspreche ich ausdrück- lich allen lebensverlängernden oder auch nur
lebenserhaltenden Maßnahmen wie z. B.
Wiederbelebung, künstlicher Ernährung oder
künstlicher Beatmung.
ForderungenForderungen
Auch fordere ich, dass keine Dialyse mehr
durchgeführt wird und dass die Gabe von
Antibiotika oder Blutbestandteilen unter-
bleibt. Bereits begonnene Maßnahmen dieser
Art sind einzustellen.
Nur Wunsch? Nur Nur Wunsch? Nur Forderung?Forderung?
Ja, solange dies nicht ausdrücklich in einer Patientenverfügung dokumentiert ist!
Patientenverfügung – wie? Patientenverfügung – wie? wo?wo?
Eine immer gute Anlaufstelle für Fragen bezüglich einer Patientenverfügung ist die Hausarztpraxis.Dort können alle persönlichen Anliegen besprochen werden.
Patientenverfügung – wie? Patientenverfügung – wie? wo?wo?
Entsprechende Formulare gibt es beim Hausarzt oder über den Kreisseniorenrat Böblingen.
Eine notarielle Beglaubigung ist nicht
erforderlich.
Häufig gestellte Häufig gestellte FragenFragen
Rechtliche Verbindlichkeit:Jeder Arzt ist an den in einer
Patienten- verfügung geäußerten Willen gebunden!
Form der Patientenverfügung:Die Schriftform ist die
Wirkungsvoraussetzung einer Patientenverfügung.
Häufig gestellte Häufig gestellte FragenFragen
Eine nicht formulargebundene Patienten- verfügung in freier Form ist gültig.
Eine Patientenverfügung kann als ganzes oder
in Teilen jederzeit wiederrufen werden.
Häufig gestellte Häufig gestellte FragenFragen
Eine regelmäßige Aktualisierungspflichtbesteht nicht.
Gültig ist immer der ursprüngliche Willedessen, der die Patientenverfügung unter-schrieben hat.Änderungen durch Betreuer oder Bevollmächtigte sind nicht möglich.
Häufig gestellte Häufig gestellte FragenFragen
Aufbewahrung: Nicht im Safe! Dieser ist zwar sicher – im Notfall kommt dort aber keiner dran.Kopien sollten bei den Angehörigen, z. B. bei Kindern sein – am besten auch beim Hausarzt.
Zum Schluß!Zum Schluß!
Manch einer befürchtet, dass das Vorliegen einer Patientenverfügung dazu führen könnte, dass nicht alles Notwendige mehr für den Betroffenen getan wird.
Für diese Befürchtung gibt es keine plausible Grundlage!
Und ganz zum Schluß!Und ganz zum Schluß!
Warum wollen wir andere über das, was
in unseren letzten Lebenstagen oder - Stunden mit uns geschieht, entscheiden lassen, wenn wir dies auch selbst tun können?
Wir müssen es nur tun!
Grußwort
Wolfgang LahlBürgermeister Weil im Schönbuch
Fachreferenten
Andreas KleißBetreuungsbehördeLandratsamt Böblingen
Thema: Betreuungsrecht
Christine SäuberlichNotarin für Weil im Schönbuch
Thema: Vorsorgevollmacht
Dr. med. Götz KnappeArzt in Kuppingen
Thema: Patientenverfügungund Vorsorgevollmacht aus medizinischerSicht
Horst HörzStv. Vorsitzender desKreisseniorenrats Böblingen
Thema: Böblinger Patientenverfügung
Moderation:
Alfred SchmidSozialdezernentLandratsamt Böblingen
Abschließend:Diskussion mit dem Publikum
Unsere Internetadressen:
www.landkreis-boeblingen.de / Service und Verwaltung /
Dienstleistungen A - Z / Betreuungsbehörde
www.kreisseniorenrat-boeblingen.de