Gesetzliche Grundlagen – das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, ASchG Arbeitnehmer/innen Lebensstil,...

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Gesetzliche Grundlagen – das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, ASchG

Arbeitnehmer/innenLebensstil, Gesundheit, Persönlichkeit, Kompetenz

Förderung der

Arbeitsfähigkeit

ArbeitsbedingungenErgonomie, Arbeitszeit,

Arbeitshygiene, Arbeitsklima…

OrganisationFührungsqualität, Teamgeist,

Leitbilder + Werte, Wissensmanagement

§ 4 ASchG:Ermittlung + Beurteilung

von Gefährdungen + Belastungen

+ die Umsetzung vonMaßnahmen

§§ 81, 82 ASchG:Beratung, Programme und Projekte

zu GS + BGF durch AMED + AP

§ 49 ASchG + VGÜ: Eignungs- und Folgeuntersuchungen

§ 6 ASchG:AG hat bei der Übertragung

von Aufgaben die körperliche Konstitution, das Alter, das Geschlecht,

die Qualifikation zu berücksichtigen….

§ 3 ASchG:AG haben für Sicherheit und Gesundheitsschutz

der Beschäftigten im Bezug auf alle Aspekte,

die die Arbeit betreffen zu sorgen.

Bereitstellung einer geeigneten Organisation

Maximale O2 Aufnahme im Verlauf des Lebens

Normalerweise sollte pro Arbeitstag

max. 30 – 40 % der O2-Aufnahmefähigkeit

ausgenutzt werden um Müdigkeit zu verhindern!

(Astrand + Astrand, 1978; Ilmarinen 1992)

bei z.B. Bauarbeitern, Pflegekräften,

Reinigungspersonal, Großküchenpersonal

häufige Überschreitung(Nygard, 1988)

Alter und Blendempfindlichkeit

Alter und Licht

Mit zunehmendem Alter steigt der Lichtbedarf.Die Augenmedien verlieren ihre Durchlässigkeit; die mittlere Pupillenweite bei gleicher Pupillenbeleuchtungsstärke sinkt (Schierz, Ch., Krüger, H., 1995)

Sehschwäche, Sehschärfe

Bereitstellung von 50 % mehr Beleuchtung

für AN zwischen 40. – 55. LJ und 100% mehr Beleuchtung

für AN > 55 Jahre;

Vergrößerung der Schrift und Symbole

auf Monitoren und Sichtgeräten

in der ÖNORM B 1600 + 1601, berücksichtigt!