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Diplomausbildung Lebens- und Sozialberater - bildung … · Teamkonflikte bearbeiten und...

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Ausbildungscurriculum „Diplomlehrgang Lebens- und Sozialberatung“ Revision 01.02.2017 BILDUNG – PARTH | Mag. Dr. Harald Parth | Matznerstraße 31 | A-2223 Klein-Harras | Tel.: +43 676 5070809 | [email protected] Seite: 1 Diplomausbildung Lebens- und Sozialberatung Coaching Counseling
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Ausbildungscurriculum „Diplomlehrgang Lebens- und Sozialberatung“ Revision 01.02.2017

BILDUNG – PARTH | Mag. Dr. Harald Parth | Matznerstraße 31 | A-2223 Klein-Harras | Tel.: +43 676 5070809 | [email protected]

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Diplomausbildung Lebens- und Sozialberatung

Coach ing

Counse l i ng

Ausbildungscurriculum „Diplomlehrgang Lebens- und Sozialberatung“ Revision 01.02.2017

BILDUNG – PARTH | Mag. Dr. Harald Parth | Matznerstraße 31 | A-2223 Klein-Harras | Tel.: +43 676 5070809 | [email protected]

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Mag. Dr. Harald Parth M.Ed. B.Ed. | BILDUNG – PARTH |

Matznerstraße 31

A-2223 Klein-Harras

Tel.: +43 676 5070809

Fax.: +43 2574 85131

Mail: [email protected]

Web: http://www.bildung-parth.at

Leitungen:

Gesamtleitung: Mag. Dr. Harald Parth M.Ed. B.Ed. Pädagogische und didaktische Leitung: Mag. Tanja Parth M.Ed. B.Ed. Dipl. Päd. Strategische Leitung und Controlling: Thomas Ritter

Lehrgangsleitung: Diplomausbildung Lebens- und Sozialberatung

Alexander Adrian Marianne Adrian-Mannsberger MSc.

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Aktuell ist festzustellen, dass Beratung eine bemerkenswert große Rolle in der Gesellschaft spielt.

Die Lebens- und Sozialberatung ist ein relativ junges Berufsbild in Österreich. Hervorgegangen

ist es aus der psychologischen Beratung, die bis 1989 ein freies Gewerbe darstellte. Im Zuge

der damaligen Diskussion um das Psychotherapiegesetz wurde die Berufsbezeichnung Lebens-

und SozialberaterIn geschaffen und als reglementiertes Gewerbe eingeführt. Die Lebens- und

Sozialberatung stellt seit diesem Zeitpunkt neben Medizin, Psychotherapie und Psychologie die

vierte Säule der Gesundheitspolitik und –vorsorge dar. Die Tätigkeit der Lebens- und

Sozialberatung umfasst die „Beratung und Betreuung von Menschen, insbesondere im

Zusammenhang mit Persönlichkeitsproblemen, Ehe- und Familienproblemen,

Erziehungsproblemen, Berufsproblemen und sexuellen Problemen. Dazu gehört auch die

psychologische Beratung mit Ausnahme der Psychotherapie.“ (§ 119 der Gewerbeordnung,

1994)

Wie die Berufsbeschreibung in der Gewerbeordnung zeigt, hat die Lebens- und Sozialberatung

ein sehr breites Betätigungsfeld, das – in Hinblick auf die gegenwärtige gesellschaftliche

Entwicklung – auch einen steigenden Bedarf darstellt.

Wir leben in einer multioptionalen Gesellschaft. Die Verankerung in Traditionen und

gesellschaftlich festgelegten Strukturen ist weitgehend aufgelöst. Gleichzeitig bringt die

Individualisierung nicht nur Freiheiten, sondern fordert von einzelnen Menschen auch ein hohes

Maß an Verantwortungs- und Risikoübernahme. Die Freisetzung aus den traditionellen sozialen

Bindungen bewirkt gleichzeitig einen Verlust an Sicherheit in Hinblick auf Handlungswissen,

Glauben und leitende Normen. Neue Lebensformen und –stile wie Patchworkfamilien,

Alleinerziehende und Beziehungen zu so genannten LebensabschnittpartnerInnen bringen ein

Spannungsfeld zwischen neuer Freiheit und Autonomie versus Vereinsamung und

Unsicherheit. Diese gesellschaftlichen Veränderungen verlangen immer wieder

Entscheidungen, aber auch Anpassungsleistungen die Menschen mitunter in eine Situation der

Überforderung bringen. Aus dieser Dynamik entsteht für viele Menschen ein Beratungs- oder

Coachingbedarf der von den Lebens- und SozialberaterInnen abgedeckt werden kann. Daran

zeigt sich, dass der Beruf der Lebens- und Sozialberatung eine immer größere gesellschaftliche

Bedeutung erlangt, darin, dass in der Beratung mit Menschen und deren Problemstellungen

gearbeitet und diese bei der Entscheidungsfindung und Lebensgestaltung unterstützt werden.

Insofern hat es eine große Bedeutung, dass Lebens- und SozialberaterInnen eine qualitativ

hochwertige Ausbildung erhalten um diese verantwortungsvolle Aufgabe bestmöglich erfüllen

zu können. (Vgl. Adrian-Mannsberger, 2012)

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Kurzbeschreibung

Rahmenbedingungen

Lebens- und Sozialberatung ist die professionelle Beratung und Betreuung von Menschen in Problem- und Entscheidungssituationen. Sie trägt dazu bei, belastende oder schwer zu bewältigende Situationen zu erleichtern, zu verändern und einer Lösung zuzuführen.

Sie unterstützt und berät Einzelne, Paare, Familien, Teams und Gruppen beim Erarbeiten von Lösungen zur Erreichung von positiven Veränderungen, berät, betreut und begleitet diese Personengruppen in Entscheidungs- und Problemsituationen.

Beratung wird vorwiegend in Beratungsstellen, aber auch in Einzelpraxen angeboten.

Vor diesem Hintergrund kann der Beratungsbegriff als reflexive Unterstützung zu verstehen, in denen mit Unterstützung durch professionelle, speziell ausgebildete Personen praktische Probleme und Aufgabenstellungen bearbeitet werden. „Praktische Probleme und Aufgaben“ werden hier verstanden wie in der „praktischen Philosophie“, in der es um Fragen vom Typus „Was kann / soll / muss / will / darf ich tun?“ und „Wie / wer will ich sein?“ geht.

Mit dieser Bestimmung praktischer Probleme und Aufgaben grenzt sich eine Beratungsprofession explizit einerseits von der Sozialen Arbeit – weil es ihr nicht primär um klassische soziale Hilfsbedürftigkeit geht, sondern um grundsätzlich alle Menschen und Akteure der Gesellschaft, andererseits von der Psychotherapie ab, weil sie nicht als Bestandteil des Gesundheitssystems an einen Krankheitsbegriff gebunden ist.

Vor diesem Hintergrund ist Beratung eine „reflexive Beratung“ die beratende Akteure, gleichgültig ob Individuen, Familien, Gruppen oder Organisationen zu anderen zum Gegenstand machen. Nicht reflexiv sind dagegen Beratungen, so lange sie bloße Sachinformationen weitergeben bzw. austauschen; dann würde man zutreffender von Informationsweitergabe sprechen.

Reflexive Beratung beinhaltet also Lern-, Entwicklungs- und Veränderungsprozesse des beratenden Subjekts und seiner Beziehung zu anderen.

Ziel der Ausbildung ist die Entwicklung der Beratungskompetenz und die Vermittlung des theoretischen und praktischen Wissens, um Beratung in den oben genannten Bereichen professionell durchführen zu können.

Diese Ausbildung entspricht außerdem den gesetzlichen Anforderungen für den theoretischen Teil der Berechtigung zum reglementierten Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung gemäß Bundesgesetzblatt 140/2003 Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung.

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Lehrgangsziel

Die AbsolventInnen erwerben umfassende Kenntnisse im Bereich der Lebens- und Sozialberatung. Sie verfügen über ein umfassendes Verständnis über die Theorien und Grundsätze des Arbeitsbereiches und können diese kritisch beurteilen.

Sie besitzen umfassende Fertigkeiten im Fachgebiet der psychosozialen Beratung und sind in der Lage, komplexere und nicht vorhersehbare Probleme im Beratungskontext zu lösen. Sie haben Innovationsfähigkeiten entwickelt, die sie ermächtigt, die erworbenen Fertigkeiten und Techniken situationsbedingt zu erweitern und auf die speziellen Aufgabenstellungen anzupassen.

Sie sind in der Lage die Leitung in komplexeren fachlichen Tätigkeiten oder Projekten zu übernehmen und haben Entscheidungsverantwortung auch in nicht vorhersehbaren Beratungs- und/oder Projektkontexten entwickelt. Sie verfügen über die Kompetenz Verantwortung für die persönliche und berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen zu übernehmen.

Über die fachlichen Kenntnisse hinaus werden Schlüsselkompetenzen vermittelt, die sowohl für den Berufseinstieg als auch für die selbstständige Tätigkeit erforderlich sind. Dazu zählt neben vernetzten und unternehmerischen Denken auch die Entwicklung einer eigenen Beraterpersönlichkeit sowie Sozial- und Selbstkompetenzen.

Berufliche Tätigkeitsfelder

Beratungsfelder laut Tätigkeitskatalog der Wirtschaftskammer sind:

Typische Beratungsleistungen für Einzelpersonen, Partner, Familien und Paare sind:

Persönlichkeitsberatung

Mediation (Konfliktberatung)

Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatung

Erziehungsberatung

Berufs- und Karriereberatung

Sexualberatung Beratungsleistungen für Vereine, Teams und Gruppen:

Kommunikation und Kooperation

Gruppenmoderation, Moderationstechniken und Interaktionsanalysen

Seminargestaltungen, Strukturierungen und Teamarbeit

Ziel- und Entscheidungsfindungen

Team- und Gruppensupervision Beratungsleistungen für Firmen, Institutionen, Organisationen:

Coaching von Führungskräften und Teams

Teamkonflikte bearbeiten und Arbeitsfähigkeit in Teams herstellen

Kommunikation, Motivation, Kooperation im Team

Teammoderation und Integration von Teams in Organisationen

Teamsupervision

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TeilnehmerInnen

Zugangsvoraussetzungen

Rechtsgrundlage ist die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung BGBl 140/2003 und Änderung der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung BGBl 112/2006

Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist die psychische Stabilität, d.h. der/die TeilnehmerIn bestätigt, dass er/sie sich nicht aufgrund einer krankheitswertigen Störung in psychiatrischen, psychologischen und/oder psychotherapeutischen Behandlung befindet keinen Drogen- oder Medikamentenmissbrauch betreibt und nicht vorbestraft ist.

Mindestalter für die Teilnahme am Lehrgang ist das abgeschlossene 24. Lebensjahr

Höhere Schule und drei Jahre Berufserfahrung ODER

Mittlere Schule und drei Jahre Berufserfahrung ODER

Abgeschlossene Berufsausbildung und drei Jahre Berufserfahrung ODER

fünf Jahre Berufserfahrung, Eignungsgespräch mit der Ausbildungsleitung

Teilnahme an einem Einführungs- und Auswahlwochenende

Bereitschaft zur Selbsterfahrung und Selbstreflexion.

Vorhandenseins eines Internetzugangs

TeilnehmerInnen-Zahl

Max. 20

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Aufbau des Lehrganges Der Lehrgang baut auf den gesetzlichen Grundlagen der Lebensberaterverordnung,

Bundesgesetzblatt 140, aus 2003, sowie auf das Bundesgesetzblatt 112, aus 2006. Er

umfasst 5 Semester und wird berufsbegleitend an Wochenenden im Intervall von ca. 3

Wochen durchgeführt. Ein Teil der Gruppenselbsterfahrung wird geblockt in Form eines 5-

Tages-Seminars veranstaltet.

Gesetzlich vorgeschriebene Lehrganginhalte Stunden

Einführung in die Lebens- und Sozialberatung 20

Gruppenselbsterfahrung 120

Grundlagen für die Lebens- und Sozialberatung in den angrenzenden

sozialwissenschaftlichen, psychologischen, psychotherapeutischen,

pädagogischen und medizinischen Fachbereichen 68

Methodik der Lebens- und Sozialberatung 240

Krisenintervention 80

Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Lebens- und

Sozialberatung 24

Betriebswirtschaftliche Grundlagen 16

Berufsethik und Berufsidentität 16

Lehrgebiete gemäß BGBl 140 584

Zwei Phasen – Dipl. Lehrgang Coaching und Dipl. Lehrgang Counseling

Phase 1: Diplomausbildung Coaching

Phase 1 umfasst insgesamt 180 Unterrichtseinheiten und besteht aus den Modulen

Auswahlseminar – gilt als 8 h Selbsterfahrung und 8 h Einführung

144 Stunden Seminare inkl. Einführung

32 Stunden Gruppenselbsterfahrung inkl. Einführung und Abschluss

4 Stunden schriftliche Abschlussprüfung

außerhalb der Ausbildungseinheiten sind zu absolvieren:

32 Stunden Peergruppenarbeit

24 Stunden Literaturarbeit

Supervision

Einzelselbsterfahrung

Die Phase 1 schließt mit einer schriftlichen Abschlussprüfung, einer Diplomarbeit und der

Präsentation dieser Arbeit ab. Die praktische Arbeit wird im Rahmen der Methodenvernetzung

reflektiert.

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Voraussetzung für das Diplom Coaching ist die Anwesenheit bei den Präsenz- und

Selbsterfahrungseinheiten, mindestens 32 Stunden Peergruppenarbeit und Literaturarbeit.

Die Supervision, Einzelselbsterfahrung und die Peergruppenarbeit sind für die

Gewerbeberechtigung der Lebens- und Sozialberatung als fachliche Tätigkeit anrechenbar.

Modulplan Coaching:

Module Bereich Thema UE Lehrgang Coaching

Modul 1 Seminar EF 8 Auswahlseminar, Einführung in die LSB

Selbsterfahrung SE 8 Auswahlseminar

Modul 2 Seminar ME 8 Grundlagen des Beratungsgesprächs, philosophischer Dialog

Seminar GL 8 anthropologische und philosophische Grundlagen

Literatur GL 4 Grundlagen der Kommunikation

Modul 3 Seminar ME 8 Einführung in den humanistischen Ansatz,

Seminar ME 8 Einführung in den kommunikaitonstheoretischen Ansatz

Literatur GL 4 Beratungslandschaft in Österreich

Modul 4 Seminar ME 8 Einführung in Systemischer Ansatz

Seminar ME 8 Interventionstechniken des Systemischen-Ansatzes

Literatur GL 4 Grundlagen der emotionalen Intelligenz

Modul 5 Seminar GL 8 Einführung in die emotionale Intelligenz

Seminar GL 8 Emotionale Intelligenz als Coachingwerkzeug

Modul 6 Selbsterfahrung SE 8 Gruppenselbsterfahrung

Selbsterfahrung SE 8 Gruppenselbsterfahrung

Literatur GL 4 Metatheorie zu den verschiedenen Ansätze

Modul 7 Präsenz ME 8 Tiefenpsychologische Ansätze in der Beratung

Präsenz ME 8 Klientenzentrierte Beratung

Literatur ME 4 Gruppendynamische Theorien

Modul 8 Präsenz ME 8 Einführung in Gruppendynamik

Präsenz ME 8 Einführung in Teamcoaching

Literatur ET 4 Ethische Grundfragen

Modul 9 Präsenz ME 8 Einführung in Gestalt-Ansatz

Präsenz ME 8 Gesprächsverlauf Coaching

Prüfung 4 schriftliche Prüfung

Modul 10 Präsenz ME 8 Methodenvernetzung

Präsenz ME 8 Methodenvernetzung

Modul 11 Prüfung SE SE 7 Abschlussmodul Präsentation Diplomarbeit

Prüfung SE SE 8 Abschlussmodul Präsentation Diplomarbeit

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Phase 2 Aufbaudiplomlehrgang Counseling

Der Abschluss des Diplomlehrgangs Coaching berechtigt den Aufbaudiplomlehrgang

Counseling zu besuchen.

Die Phase 2 umfasst insgesamt 464 Stunden und besteht aus den Modulen

88 Stunden Gruppenselbsterfahrung

376 Stunden Präsenzseminare

außerhalb der Ausbildungseinheiten sind zu absolvieren:

68 Stunden Peergruppenarbeit

112 Stunden Literaturarbeit

Supervision

Einzelselbsterfahrung

Die Phase 2 schließt mit schriftlichen Prüfungen, einer positiven Beurteilung der praktischen

Beratungsarbeit im Rahmen der Ausbildungsblöcke und im Modul Methodenvernetzung, einer

Projektarbeit und der Präsentation dieser Arbeit.

Voraussetzung für das Diplom Lebens- und Sozialberatung ist die Anwesenheit in den

Präsenzveranstaltungen und bei den Selbsterfahrungseinheiten, mindestens 68 Stunden

Peergruppenarbeit, Literaturarbeit

Modulplan Counseling: Module Fach UE Lehrgang Conselor

Modul 1 Selbsterfahrung SE 8 Selbsterfahrung Gruppenzusammenführung, Sharing, Clearing

Selbsterfahrung SE 8 Selbsterfahrung Peergruppenbildung

Literatur GL 4 angrenzende Fachgeb Soziologie| Sozialisation| Gesellschaftl Rahmenb.

Literatur GL 4 angrenzende Fachgebiete Psychologie

Modul 2 Präsenz GL 8 Angrenzende Fachgebiete Psychologie

Präsenz GL 8 Angrenzende Fachgebiete Soziologie

Literatur ME 4 Paradigmen des systemischen Denken

Modul 3 Präsenz ME 8 Systemische Beratung in der Praxis

Präsenz ME 8 Systemische Beratung in der Praxis

Literatur ET 4 Ethische Grundfragen

Modul 4 Präsenz ET 8 Ethische Grundfragen

Präsenz ET 8 Umgang mit Wertvorstellungen der Klienten

Literatur EF 4 Sozialphilosophie und Soziologie

Modul 4

Präsenz ME 8 Methodik der Mediation

Präsenz EF 4 Sozialphilosophie und Soziologie

Präsenz GL 4 Sozialpsychologie

Literatur ME 4 Phasen und Übergänge im Gestaltansatz

Modul 5 Präsenz ME 8 Gestaltberatung in der Praxis

Präsenz ME 8 Gestaltberatung in der Praxis

Literatur GL 4 Angrenzende Fachgebiete Pädagogik / Training

Modul 6 Präsenz GL 8 Angrenzende Fachgebiete Pädagogik / Training

Präsenz ME 8 Seminargestaltung / Gruppentraining

Literatur KR 4 Grundlagen der Krisenintervention

Modul 7 Präsenz KR 8 Grundlagen der Krisenintervention, Umgang mit Lebenskrisen

Präsenz KR 8 Grundlagen der Krisenintervention, Umgang mit Lebenskrisen

Literatur ME 4 personenzentrierter Ansatz

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Modul 8 Präsenz ME 8 personenzentrierter Ansatz

Präsenz ME 8 personenzentrierter Ansatz

Literatur KR 4 Burnout Modebegriff und diagnostische Klassifizierung

Literatur KR 4 Institutionen und Netzwerke der Krisenintervention

Modul 9 Präsenz KR 8 Veränderungskrisen, Begleitung in Lebensübergänge, Institutionen

Präsenz KR 8 Krisenintervention im burnout

Modul 10

und 11

Selbsterfahrung SE 8 Selbsterfahrungswoche

Selbsterfahrung SE 8

Selbsterfahrung SE 8

Selbsterfahrung SE 8

Selbsterfahrung SE 8

Modul 12 Präsenz KR 8 Methodik der Krisenintervention

Präsenz KR 8 Methodik der Krisenintervention

Literatur GL 4 Projektmanagement

Literatur GL 4 Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge, Organisationsstrukturen

Modul 13

Präsenz ME 8 Systemische Kurzzeitberatung in der Praxis

Präsenz BWL 4 Betriebsführung, Steuerrecht, Sozialversicherung

Präsenz BWL 4 Projektmanagement

Literatur RE 4 rechtliche Grundlangen in der LSB

Literatur RE 4 Berufsrecht, allgem. Rechtsfragen

Modul 14 Präsenz RE 8 Rechtsfragen und gesetzliche Rahmenbedingungen

Präsenz RE 8 Rechtsfragen und gesetzliche Rahmenbedingungen

Literatur KR 4 Methodik der Krisenintervention

Modul 15 Präsenz KR 8 Methodik der Krisenintervention

Präsenz KR 8 Methodik der Krisenintervention

ME 4 Supervision

ME 4 Selbsterfahrung

Modul 16 Präsenz ME 8 Methodik der Supervision

Präsenz ME 8 Methodik der Selbsterfahrung

Literatur ME 4 systemische Kurzzeitberatung

Modul 17 Präsenz ME 8 Systemische Kurzzeitberatung in der Praxis

Präsenz ME 8 Systemische Kurzzeitberatung in der Praxis

Literatur GL 4 Beratung nach dem Familienförderungsgesetz

Modul 18 Präsenz GL 8 Beratung nach dem Familienförderungsgesetz

Präsenz KR 8 Diagnostik von psychischen Störungen, Überweisungsmodalitäten; Psychiatrie

Literatur GL 4 medizinische Aspekte der Familienberatung Schwerpunkt Schwangerschaft

Literatur RE 4 Familienrecht

Modul 19 Präsenz RE 8 Familienrecht

Präsenz GL 8 mediz. Aspekte der Familienberatung Schwerpunkt Schwangerschaft

Modul 20 Selbsterfahrung SE 8 Gruppendynamik und systemische Gruppenprozesse

Selbsterfahrung SE 8 Gruppendynamik und systemische Gruppenprozesse

Literatur ME 4 Präsentations- und Moderationstechnik

Literatur BWL 4 Marketing im Non-Profit-Bereich

Modul 21 Präsenz ME 8 Präsentations- und Moderationstechnik

Präsenz BWL 8 Marketing und Selbstpräsentation

Literatur GL 4 Arbeitsbereiche der Sozialarbeit

Literatur GL 4 die großen psychotherapeutischen Richtungen

Literatur KR 4 Diagnostik von psychischen Störungen

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Modul 22

Präsenz EF 4 Abgrenzung und Gemeinsamkeiten

Präsenz EF 4 Einführung in den psychosozialen Tätigkeitsbereich,

Präsenz KR 8 Überweisungsmodalitäten und Beratung bei Behandlungsbedarf

Literatur ME 4 Modelle des NLP

Modul 23 Präsenz ME 8 Beraten im NLP-Kontext

Präsenz ME 8 Beraten im NLP-Kontext

Prüfung 4 schriftliche Prüfung

Modul 24 Präsenz ME 8 Methodenvernetzung

Präsenz ME 8 Methodenvernetzung

Modul 25 Prüfung / SE SE 8 Projektpräsentation und Abschluss

Prüfung / SE SE 8 Projektpräsentation und Abschluss

Die Reihenfolge der einzelnen Module kann sich verschieben.

ExpertInnenmodule Sie sind nicht Teil der gesetzlichen Ausbildung und können nach Abschluss des

Diplomlehrgangs Lebens- und Sozialberatung als Zusatzqualifikation absolviert werden.

Ehe- und Familienberatung

Ist eine vom Ministerium für Familie und Jugend anerkannte und in Verbindung mit dem

Diplomlehrgang Lebens- und Sozialberatung der Ausbildung zur Ehe- und Familienberatung

gleichwertig Qualifikation. Sie ermöglicht eine Tätigkeit in einer Familienberatungsstellung, die

Durchführung von verpflichtenden Beratungen bei einvernehmlicher Scheidung und ist

Voraussetzung für viele Tätigkeiten im Öffentlichen Bereich.

Stressmanagement und Burnout-Prävention

Ist eine vom Bundesausschuss der Lebens- und SozialberaterInnen akkreditierte Fortbildung

für Lebens- und SozialberaterInnen. Diese Ausbildung ist Grundlage für den Eintrag in die

Liste der Gewerblichen Sozialversicherung, welche den KlientInnen die Rückerstattung einen

Teil des Beratungshonorars gewährt (SVA-Hunderter).

Supervision

Ist eine vom Bundesausschuss der Lebens- und SozialberaterInnen akkreditierte Fortbildung

für Lebens- und SozialberaterInnen. Ausbildungsberechtigung für die Supervision von

AusbildungskanditatInnen der Lebens- und Sozialberatung gemäß BGBl 112/2006.

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Praxiserwerb

Einzelselbsterfahrung und Einzelsupervision

Die Einzelselbsterfahrung und die Einzelsupervision sind zwar nicht Teil der gesetzlichen Ausbildung aber sollen parallel zur Ausbildung bei ausbildungsberechtigten Personen absolviert werden.

Ausbildungsleitung Alexander Adrian

Grundausbildung an der „Graphischen“ als Fotograf und Kameramann, Ausbildungen im

psychosozialen Bereich : Dipl. Lebens- und Sozialberater, Dipl. Coach, Dipl. Mediator,

Supervisor

Selbstständig als Unternehmens- und psychologischer Berater und als Erwachsenenbildner,

grad. Counselor BVPP

Miteigentümer der Adrian&Schrenk-Mannsberger OG mit den Bereichen K2-

Training&Beratung – mit Beratung und Training im betrieblichen Kontext und der Akademie

Vivacitas für Sozial- und Persönlichkeitsentwicklung

Berufsgruppenobmann Stellvertreter der Personenberater und Personenbetreuer NÖs,

Berufszweigsprecher der Lebens- und SozialberaterInnen in NÖ, Bundesausschuss der

Sparte Lebens- und SozialberaterInnen, Bundesausschuss der Berufsgruppe Personenberater

und Personenbetreuer

Marianne Adrian-Mannsberger, MSc

Ausbildungen: Dipl. Lebens- und Sozialberaterin, Coach, Dipl. Mediatorin, Supervisorin,

zertifizierte Erwachsenenbildnerin, MSc Counseling, Studium Bildungswissenschaft

Selbstständige Lebensberaterin und Erwachsenenbildnerin

Miteigentümerin der Adrian&Schrenk-Mannsberger OG mit den Bereichen K2-

Training&Beratung – mit Beratung und Training im betrieblichen Kontext und der Akademie

Vivacitas für Sozial- und Persönlichkeitsentwicklung

Fachberaterin beim Hilfswerk NÖ

Ausschussmitglied der Personenberater und Personenbetreuer NÖs, Berufszweigsprecher-

Stellvertreterin der Lebens- und SozialberaterInnen in NÖ, Bundesausschuss der

Berufsgruppe Personenberater und Personenbetreuer

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Wie wir arbeiten In diesem Lehrgang wird ein integratives Beratungskonzept aus den humanistischen Ansätzen

mit Schwerpunkt auf der systemischen Beratung verfolgt.

Der Schwerpunkt liegt auf der Herausbildung eines persönlichen BeraterInnen-Profils, das der

Einzigartigkeit und den Ressourcen des/der BeraterIn gerecht wird.

In den Ausbildungsblöcken werden unterschiedliche Beratungsmethoden und

Interventionstechniken vorgestellt, sowie grundlegendes Wissen im Kontext des

psychosozialen Bereiches vermittelt.

Um die persönliche, fachliche und soziale Kompetenz eines/einer erfolgreichen Beraters/in zu

erwerben oder zu vertiefen, wenden die TeilnehmerInnen die erlernten Interventionstechniken

bei sich selbst an. Im Sich - Einlassen auf persönliche Wachstumsprozesse sehen wir die

Chance, als ganze Person mehr und mehr in die Rolle eines/einer Initiators/in von

Beratungsprozessen hineinzuwachsen. Durch fundierte Kenntnisse von psychischen,

kommunikativen und systemischen Prozessen stärken wir das Vertrauen der TeilnehmerInnen

in die eigenen Fähigkeiten.

Natürlich kann eine solche Ausbildung nur aufbauend auf vorhandene persönliche

Ressourcen erfolgreich sein und stellt auf jeden Fall eine Erweiterung der persönlichen

Kompetenz dar.

Arbeit in den Präsenzseminaren Neben den theoretischen Inputs in den bereitgestellten Skripten / der bereitgestellten Literatur

ist das praktische Arbeiten und der Selbsterfahrungsaspekt ein wichtiger Inhalt. Natürlich

werden auch offene oder vertiefende Fragen aus der Theorie erarbeitet. Wir arbeiten – wie

auch vom Beratungsprozess gefordert – erlebnisorientiert. Für die Reflexion der

gruppendynamischen und erlebnisorientierten Prozesse führen je zwei TeilnehmerInnen ein

Protokoll zu den Präsenzseminaren.

Arbeit in der Peergruppe Peergruppen sind selbst organisierte, eigenverantwortliche und selbständige Lerngruppen und

können in einer Größenordnung ab vier Personen gebildet werden.

Die Peergruppenarbeit ist ein wichtiger Teil der Ausbildung und soll einerseits die

Seminarinhalte vertiefen, anderseits Gelegenheit zum Probieren der Techniken geben. Auch

die Literaturarbeit ist ein wichtiger Teil der Peergruppenarbeit.

Zu jedem Peergruppentreffen ist ein Protokoll zu erstellen. Peergruppenarbeit wird bis max.

100 Stunden als fachliche Tätigkeit für die Gewerbeberechtigung der Lebens- und

Sozialberatung anerkannt.

Arbeit zwischen den Ausbildungsblöcken Wir empfehlen dringend, schon sehr früh mit der Einzelselbsterfahrung zu beginnen, auch

kann nach Abschluss der Coachingausbildung mit der praktischen Arbeit außerhalb der

Ausbildungs- und Peergruppe begonnen werden.

Wir empfehlen außerdem allen TeilnehmerInnen ein Ausbildungstagebuch / ein Lernportfolio

zu führen. Darin sollen nicht nur die Notizen aus den Ausbildungsmodulen verzeichnet sein,

sondern auch persönliche Bemerkungen zur Ausbildung, Begebenheiten zwischen den

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Modulen, Eindrücke, persönliche Erfahrungen in Bezug (auch im weiteren Sinn) zur

Ausbildung.

Kommunikation zwischen den Lehrgängen Die Internetplattform steht als Kommunikationsforum zur Verfügung. Für jeden Lehrgang wird

ein geschützter Kommunikationsbereich eingerichtet.

pädagogisches Konzept

Entwicklungs- und Ressourcenorientierung Die von uns angebotenen Lernformen haben zum Ziel, möglichst viele Stärken und

Ressourcen aufzuzeigen, Erfahrungen können in einem geschützten und vertrauensvollen

Rahmen gemacht werden. Unser Lernprinzip ist es, bei vorhandenen Erfahrungen und

Fähigkeiten anzusetzen, und diese im Sinne individueller Ziel- und Entwicklungsvorstellungen

zu nutzen. Dieses Verständnis basiert auf folgenden Prämissen:

Jedes System (psychisches, soziales) hat jene Ressourcen, die es für die Entwicklung braucht; es geht ("nur") darum zu lernen, diese Ressourcen zu nutzen

Respekt vor der Einmaligkeit der Person Jedes Verhalten ist in einem bestimmten Kontext (Rahmen) sinnvoll und eine

Veränderung ist nur in Hinblick auf ein bestimmtes Ziel bewertbar

Erfahrungsorientiert Neben der Vermittlung von fachlichem Wissen steht wesentlich die Auseinandersetzung mit

den relevanten Erfahrungshintergründen der SeminarteilnehmerInnen im Vordergrund. Mit der

Entscheidung, diese Ausbildung zu machen, haben Sie Ihren Selbsterfahrungsprozess

begonnen. Wir sehen es als eine unserer Aufgaben in dieser Ausbildung, Sie in diesem

Prozess zu begleiten.

Offenheit und Neugierde sind grundlegende Voraussetzungen. Flexibilität in den

Erwartungshaltungen und das Zulassen von Neuem oder Fremden sowie von Irritationen, sind

Grundbedingungen für erfolgreiches Lernen.

Handlungs- und prozessorientiertes Arbeiten und Lernen Die Arbeitsweise in unseren Seminaren beinhaltet nicht ein starres Abwickeln der Lerninhalte

nach einem fixen Schema. Vielmehr werden die Inhalte und Methoden so weit als möglich den

Erfordernissen der TeilnehmerInnen und der Dynamik der Gruppe, d.h. dem Gruppenprozess

angepasst.

Die intensive und bewusst reflektierende Auseinandersetzung mit Lerninhalten auf der Ebene

der eigenen Betroffenheit ist eine der Voraussetzungen für eine emphatische Grundhaltung. In

diesem Sinne geht es immer wieder um die Frage, wie bestimmte Inhalte und

Aufgabenstellung in einen individuell-persönlich relevanten Bezug gebracht werden können.

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Lern- bzw. Entwicklungsebenen Wir gehen davon aus, dass Lernen nicht auf einer Ebene (etwa der Wissensebene) erfolgt.

Lernebenen lassen sich z. B. unterscheiden nach:

Wissen (z. B. Kenntnis von Tatbeständen, Fakten, Gesetzen, Vorschriften) Verhalten (z. B. Art und Weise der Kommunikation und Interaktion, Treffen von

Absprachen/Vereinbarungen) Fähigkeiten (Gesamtheit der - bewussten und unbewussten - Erfahrungen,

Kompetenzen und Ressourcen) Werthaltungen (Bedeutungszuschreibungen, Einstellungen, Haltungen) Identität (z. B. Selbstbild, berufliche Identität, Rollenidentität) Spiritualität (z. B. Fragen der Sinnfindung, des Glaubens)

Selbstverantwortliches Lernen ("Chairperson-Prinzip") Die Aufgabenstellungen und Übungen im Seminar werden von Seiten der SeminarleiterInnen

als Einladung oder Angebot betrachtet, die es den Teilnehmern ermöglicht, bestimmte

Lernerfahrungen zu machen. Ob dieses als solches ergriffen und genutzt wird, liegt

ausschließlich in der Eigenverantwortung der individuellen Person.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich:

Die hier angeführten Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und

Beratungsangebote (Vorträge, Lehrgänge, Schulungen, Workshops, Unternehmensberatung, Lebens-

und Sozialberatung, div. Trainingseinheiten bei Kindern, Jugendlichen, Studierenden, Lehrlingen und

erwachsenen, Coachingangeboten,…) die vom Unternehmen Bildung – Parth durchgeführt und

angeboten werden.

2. Anmeldung zu Bildungsangeboten:

Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen kann schriftlich, telefonisch, elektronisch oder persönlich

erfolgen. Wenn Sie sich elektronisch z.B.: über das Internet anmelden, erhalten Sie umgehend eine

Reservierungsbestätigung. Jede Anmeldung ist verbindlich. Zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung benötigen

wir Ihren vollständigen Namen, Telefonnummer, Wohnadresse und Alter. Anmeldungen sind für den Fall,

dass Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, schriftlich und sowohl von Ihnen als auch von

Ihrem / Ihrer gesetzlichen Vertreter/in unterfertigt, vorzunehmen. Die Anmeldungen werden nach dem

Datum des Einlangens gereiht. Sichern Sie sich durch frühzeitige Anmeldung Ihren Kursplatz!

3. Preise:

Die Veranstaltungsgebühren können unserer Homepage, Werbematerialien oder Aussendungen

entnommen werden. Die Preise sind in € angegeben und enthalten 20 % USt.

4. Zahlungsbedingungen bei Bildungsangeboten:

Die Gebühren für Bildungsangebote sind grundsätzlich vor der Veranstaltung zu entrichten. Eine

Abmeldung vom Kursbesuch muss schriftlich erfolgen. Wer verspätet in einen Kurs einsteigt oder nicht

regelmäßig einen Kurs besucht, hat keinen Anspruch auf Reduzierung der Teilnahmegebühr. Der

Teilnahmebeitrag ist vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn mittels Zahlschein, den Sie von uns nach

erfolgter Anmeldung erhalten haben, so rechtzeitig zu entrichten, dass er spätestens am Tag des

Kursbeginns auf dem im Zahlschein angegebenen Konto eingelangt ist. Bei Versäumnis von

Ausbildungscurriculum „Diplomlehrgang Lebens- und Sozialberatung“ Revision 01.02.2017

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Zahlungsfristen behalten wir uns, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung,

auch die außergerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein

Inkassobüro vornehmen zu lassen. Wir sind berechtigt, die dabei zur zweckentsprechenden

Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.

5. Rücktrittsrecht von der Kursanmeldung im Sinne des Fernabsatzgesetzes:

Erfolgt die Buchung eines Kurses/Seminars im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax oder

E-Mail, steht dem/der Teilnehmer/in als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht

im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen sieben Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet

ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Kurse/Seminare, die bereits innerhalb dieser sieben Werktage

ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung

innerhalb der Frist abgesendet wird.

6. Bildungspartnerschaft und andere Vergünstigungen:

Das Unternehmen Bildung - Parth bietet im Rahmen von Kooperationen mit Unternehmern, Vereinen und

Institutionen immer wieder Vergünstigungen und Rabatte an. Pro Veranstaltung wird allerdings nur eine

Vergünstigung anerkannt. Die Art der Vergünstigung ist uns bei der Anmeldung zu nennen. Ein

aufrechnen von mehreren Vergünstigungen für ein und dieselbe Veranstaltung ist ausgeschlossen.

7. Nichtdurchführung einer Veranstaltung:

Die Veranstaltungen werden grundsätzlich nur durchgeführt wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht

wird. Die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung können der jeweiligen Veranstaltung auf unserer n

Werbemitteln (Homepage, Werbeflyer, Broschüren, …) entnommen werden. Bei Nichtabhaltung einer

Veranstaltung kann kein Schadenersatz abgeleitet werden, sofern der Grund in der Nichterreichung der

Mindestteilnehmerzahl bzw. Eintritt eines unvorhergesehenen Ereignisses liegt. Auch eventuelle Fahrt-

und Übernachtungskosten können nicht geltend gemacht werden. Unter bestimmten Umständen kann

die Firma Bildung-Parth festlegen, dass eine Veranstaltung trotz unterschreiten der

Mindestteilnehmerzahl durchgeführt wird. Dies hat allerdings eine entsprechende Stundenkürzung zur

Folge, die nach der Anzahl der Teilnehmer gestaffelt ist. Der Inhalt der Veranstaltung und Preis ändert

sich durch die Stundenkürzung nicht.

8. Schulungsunterlagen, Handouts und Arbeitsmaterialien:

In den Teilnahmebeiträgen sind grundsätzlich die Arbeitsunterlagen inkludiert, falls nicht ausdrücklich

etwas anderes bekannt gegeben wird. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial ist nicht möglich. Die im

Rahmen einer Veranstaltung erworbenen Schulungsunterlagen dürfen weder kopiert noch an Dritte

weitergegeben werden. Alle diesbezügliche Rechte bleiben bei der Firma Bildung - Parth. Wir stellen

unseren Kunden auch Schulungsunterlagen in digitaler Form und auf unserer Lernplattform zum

Download bereit. Die Daten werden dabei regelmäßig auf Computerviren und –würmen mittels Anti-Viren-

Software untersucht. Trotzdem dürfen die Daten nur verwendet werden, wenn der Kunde über einen

ausreichenden Anti-Viren-Malware Schutz verfügt. Für eventuelle Schäden durch verseuchte Dateien

wird keine Haftung übernommen.

9. Rücktritt von Bildungsangeboten:

Das Unternehmen Bildung - Parth behält sich vor, auch ohne Angabe von Gründen, Teilnehmer/innen

vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot

zurückgezahlt.

10. Stornobedingungen:

Stornierungen werden grundsätzlich nur schriftlich entgegengenommen. Die Teilnahme an einer

Veranstaltung kann, sofern in der Einladung nicht anders angegeben, bis zu 14 Tage vor Kursbeginn, im

Unternehmen Bildung – Parth einlangend, kostenlos storniert werden. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung

wird eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmebeitrags verrechnet. Bei Stornierungen am Tag des

Veranstaltungsbeginns bzw. nach Beginn der Veranstaltung wird der komplette Teilnahmebeitrag fällig.

Die Nominierung einer Ersatzteilnehmerin/eines Ersatzteilnehmers ist möglich, diese/r muss jedoch den

Teilnahmevoraussetzungen entsprechen. Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/in bleibt jedoch für die

Kurskosten haftbar. Bei Nichtteilnahme ohne Benachrichtigung, Abbruch bzw. einseitiger Beendigung

Ausbildungscurriculum „Diplomlehrgang Lebens- und Sozialberatung“ Revision 01.02.2017

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des Kurses müssen wir die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung stellen. In diesen Fällen ist eine

Rückerstattung des Kursbeitrages nicht möglich. Diese Bedingungen gelten auch für kurzfristige

Anmeldungen.

11. Teilnahmevoraussetzungen bei Bildungsangeboten:

Die Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung setzt das Vorliegen allfällig festgelegter

Qualifikationen und Altersstufen und der gesetzlich normierten Bedingungen voraus.

12. Kursbesuchsbestätigung und Teilnahmebestätigung:

Die Teilnehmer/Innen, die mindestens 75 % der jeweiligen Veranstaltung besucht und die Kursgebühr

entrichtet haben, erhalten zu Veranstaltungsende eine Teilnahmebestätigung.

13. Prüfungen:

Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen zugelassen, die mindestens 75 % des

vorangegangenen Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über die Zulassung entscheidet die

Vortragenden der Firma Bildung - Parth.

14. Duplikate von Zeugnissen, Dekreten, Urkunden, Zertifikaten, …:

Zeugnisse und Ausweise können als Duplikat angefordert werden, die Duplikatsgebühr hierfür beträgt 30

Euro.

15. Änderungen im Veranstaltungsprogramm:

Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnahme ab. Das Unternehmen

Bildung - Parth behält sich Änderungen von Terminen, Veranstaltungsorten und Kursinhalten,

insbesondere aufgrund gesetzlicher Vorschriften, sowie eventuelle Absagen vor. Die Teilnehmenden

werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ansprüche gegenüber Bildung - Parth sind

daraus nicht abzuleiten.

16. Unterrichtseinheiten (UE) bzw. Trainingseinheit (TE)

Die Dauer der Veranstaltungen ist in Unterrichtseinheiten (UE) bzw. Trainingseinheiten (TE) angegeben.

Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.

17. Veranstaltungsabsage

Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie

Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmebeiträgen. Ein weitergehender

Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, z. B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, etc. Bei einem Ausfall

einer Veranstaltung durch Krankheit der/des Vortragenden oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse

besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

18. Datenschutz/Telekommunikationsgesetz

Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/innen und Interessentinnen/Interessenten werden vertraulich

behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich internen Zwecken

zur gezielten Kundeninformation. Mit der Anmeldung bzw. mit der Übermittlung der Daten willigen die

Teilnehmer/innen bzw. Interessentinnen/Interessenten ein, dass alle personenbezogenen Daten (Name,

Titel, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Zusendeadresse, Privatadresse, Firmenname,

Firmenadresse) die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden,

abgespeichert und für die Übermittlung von Informationen und zur Qualitätssicherung des Unternehmens

Bildung - Parth verwendet werden dürfen. Dies schließt auch den Versand des E-Mail-Newsletter an die

bekannt gegebene(n) E-Mail-Adresse(n) mit ein. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich.

19. Haftungsausschluss

Die Teilnehmer/Innen nehmen zur Kenntnis, dass das Unternehmen Bildung - Parth für Schäden an

Personen und Gut, die die Teilnehmer/Innen bei (Bildungs-)Veranstaltungen des Unternehmens Bildung

- Parth (Kurse, Seminare, Exkursionen, Workshops, Training, usw.) erleiden, in keiner Weise haftet. Das

Unternehmen Bildung - Parth übernimmt für seine KundInnen die Vermittlung von Produkten und (Dienst-

) Leistungen anderer Unternehmen. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für

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Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmäßigkeiten übernommen

werden. Überträgt das Unternehmen Bildung - Parth die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten

(v.a. im Outdoorpädagogischen Bereich, …), so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und

Unterlassungen. Der Drittanbieter wird dem Unternehmen Bildung – Parth wegen sämtlicher, von Kunden

und Dritten gegenüber dem Veranstalter geltend gemachten Ansprüche, die sich insbesondere auf den

Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes, aber auch auf jeden sonstigen erdenklichen

Rechtsgrund stützen, schad- und klaglos halten. Werden die Weisungen von Vortragenden, TrainerInnen,

Schulungspersonal oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des

Bildungsveranstalters.

20. Copyright/Urheberschutz

Die an die Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch für

die Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks

und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder von Teilen daraus bleiben allein dem

Unternehmen Bildung – Parth vorbehalten. Kein Teil der Schulungsunterlagen sowie der eingesetzten

urheber- und markenrechtlich geschützten Software darf ohne schriftliche Genehmigung in irgendeiner

Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung

elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt

werden. Die Software darf ohne schriftliche Genehmigung nicht aus den Seminarräumen entfernt werden.

21. Gerichtsstand:

Es gilt österreichisches Recht.

Für alle sich aus diesem Vertrage ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand Gänserndorf

zuständig.

Es gelten ausnahmslos diese Bedingungen.

Jänner 2015


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