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Gegenseitige Verrechnungslogik für Lohn, Infrastruktur und andere Aufwendungen
15. Januar 2014
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Lohn: Arbeiten Mitarbeitende eines U-GA permanent oder vorübergehend für ZURICH, werden diese dem U-GA entschädigt.Infrastruktur: Nehmen Mitarbeitende von ZURICH auf einer U-GA einen Arbeitsplatz in Anspruch, wird dieser dem U-GA entschädigt. Zusätzlich werden auch weitere Aufwendungen wie z.B. Porti entschädigt.Obige Sachverhalte gelten beidseitig. Die Verrechnungslogik ist dabei dieselbe.
Ausgangslage
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Lohnkosten
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Die Verrechnung der Lohnkosten
Verrechnung von Lohnkosten
Die Verrechnung der Lohnkosten erfolgt direkt an Fachbereich oder betroffene U-GA unter Anwendung des Everest Faktura Tools (siehe U-GA-Handbuch)
Lohnkosten U-GA
Lohnkosten ADM
Lohnkosten IDM
CHF 400* / Tag
PAE x 1.20 (20% Sozialkosten)
Bruttolohn x 1.2 (20% Sozialkosten)
* Summe aller durch den U-GA erwirtschafteten Eigen- und erweiterten Abschlussprovisionen (Tagessatz)
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Effektiver Lohn MA
Lohnkosten bei geteiltem Aufgabenbereicheinfaches Rechenbeispiel IDM
Grundsätze
- Der MA wird grundsätzlich von der Partei angestellt, bei welcher der höhere Beschäftigungsgrad ist.
- Der U-GA fixiert mit dem Geschäftsbereich (oder dem anderen U-GA) den Beschäftigungsgrad (BG), für welchen der MA auf der U-GA eingesetzt werden soll.
- Verrechnung erfolgt monatlich durch den Leistungserbringer mittels Everest Faktura Tool und wird dem Kreditor gutgeschrieben / belastet.
Formel Lohnkosten
BeispielIDM
x = Entschädigung an U-GA (od. an Zurich)
BG bei Zurich
(od. U-GA)x 1.2
(Sozialko.)
x = CHF 31‘20065‘000 40% x 1.2
= CHF 2‘600 / Monat
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InfrastrukturAgents-Workplace (AWP)
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Die Verrechnung der Infrastruktur erfolgt über den Agents-Workplace
Verrechnung von Agents-Workplace (AWP)• Der AWP wird in AWP Infrastruktur und AWP Basis unterteilt• Die Verrechnung vom AWP geschieht zwischen der Logistik und dem U-GA • Die Rechnungsstellung bzw. Gutschrift erfolgt durch die Logistik unter Anwendung
des Everest Faktura Tools (siehe U-GA Handbuch)• Bei Dienstleistungsverträgen zwischen Zurich und U-GA kann der AWP Infrastruktur
nicht verrechnet werden, da dies im Dienstleistungsvertrag bereits berücksichtigt wurde.
AWP Infrastruktur
AWP Basis
• Der AWP Infrastruktur entschädigt die Kosten für den Arbeitsplatz selbst (z.B. Miete, Nebenkosten und Abschreibungen)
• Der AWP Basis fasst weitere Kosten zusammen, welche mit dem Arbeitsplatz verbunden sind (z.B. Druck/Kopie, Porti)
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Agents-Workplaceeinfaches Rechenbeispiel
Grundsätze
- Für die Nettomiete werden die effektiven Quadratmeterpreise herangezogen, was die Entschädigung der Arbeitsplatzkosten variabel macht.
- Für die Nebenkosten, Abschreibungen, Reinigung/Entsorgung, Porti, Druck/Kopie, Büromaterial, Administration und Sachversicherung wird eine Pauschale eingerechnet (Grundlage für die Verrechnung bilden die Logistikkosten 2009).
- Parkplätze werden 1:1 verrechnet/entschädigt.- Die Verrechnung erfolgt durch die Logistik über den Kreditor (Gutschrift/Belastung).
- Im Einzelfall wird der AWP Basis variieren, da die Umstände an den verschiedenen Lokation nicht immer vergleichbar sind.
Formel AWP
Arbeitsplatz-Kosten• 15 m2 pro AP 2)
• Nettomiete: m2-Preis der Lokation
• Nebenkosten: CHF 1‘900 1)
• Abschreibung.: CHF 750 2)
• Reinig./Entsorg.: CHF 600 1)
Weitere Kosten• Porti: CHF 500 1)
• Druck/Kopie: CHF 600 1)
• Büromaterial: CHF 300 1)
• Telefon: CHF 20 x 12 = CHF 240
• Admin. Pauschale: CHF 500 1)
• Sachvers.: CHF 170 1) 4)
+ =1 AWP
AWP Basis 3) (CHF 2‘310)
AWP Infra.(15 x m2-Preis + CHF 3‘250)
Beispiel Lokation REEU
Arbeitsplatz-Kosten• m2-Preis: CHF 211 + =
AWP Basis(CHF 2‘310)
AWP InfraCHF 3‘165 + CHF 3‘250 = CHF
6‘415
Weitere Kosten• Gemäss oben CHF 8‘485
1) Durchschnittskosten gemäss Logistikkosten auf Agenturen im 20092) Agents Move Standard: 15 m2 pro Arbeitsplatz und CHF 6‘000.- / ⊘ 8 Jahre Amortisation3) AWP Basis wird individuell zwischen U-GA und Logistik besprochen und die Positionen Porti,
Druck/Kopie sowie Büromaterial verifiziert4) gilt nur bei übertragenem Mietvertrag (Transfer Sachanlagen)
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Entschädigung bei temporärer Arbeitsleistung
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Grundsätze• Engagements für Fachbereiche/Projekte von ZURICH, welche nicht zum
Tätigkeitsfeld des U-GA und seinen Mitarbeitenden gehören, werden entschädigt (Ausnahmen siehe Folie 12).
• Bis 1/2 Arbeitstag pro Engagement ohne Entgelt. Nur Halbtages- und Tagespauschalen.
• Reisezeit wird nicht entschädigt.• Entschädigungsanspruch besteht nur nach Auftragserteilung durch ZURICH
mittels Email durch Fachbereich/Projekt mit Kopie LVG, oder LVG direkt.• Unterschied zu permanenter Arbeitsleistung: Lohnkosten werden von Anfang
an entschädigt, AWP erst ab dem 30. TagProzess
1.Anfrage bezüglich U-GA Mitarbeitende von Fachbereichen/Projekten an LVG2.Kontaktherstellung Fachbereich/Projekt mit U-GA unter Einbezug LVG (oder LVG
direkt)3.Entscheid U-GA über Mitarbeit4.Mitarbeit durch U-GA5.Monatliche Rechnungsstellung* U-GA an ZURICH mit Everest Faktura-Tool**. (Bei
Kube zusätzlich: Meldung PAE an Agents Operations)6.Verbuchung Kontokorrent (Finance) // Gutschrift PAE (HR Payroll)
1. Lohn- und Infrastruktur bei Dienstleist-ungen von U-GA an ZURICH (1/2)
* Bei Streitigkeiten zum Rechnungsinhalt kann Agents Operations beigezogen werden.
** Es werden Beispielrechnungen zur Verfügung gestellt.
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1. Lohn- und Infrastruktur bei Dienstleist-ungen von U-GA an ZURICH (2/2)
* N/A: Nicht anwendbar
Wichtig: Entschädigungsanspruch besteht nur nach Auftragserteilung durch Zurich. Die Rechnungsstellung liegt immer in der Verantwortung des U-GA
Lohnkosten• U-GA: CHF 400 / Tag• Kube: PAE x 1.20 (20% Sozialkosten)• IDM: Bruttolohn x 1.2 (20% Sozialkosten)
Spesen• Pauschale Fahrtkosten (Zeit wird nicht entschädigt)
- < 50km: CHF 50- > 50km: CHF 100
Zielanpassung • N/A*• Ab dem 30. Tag proportionale
Anpassung der quantifizier-baren Ziele
AWP • N/A*• Ab dem 30. Tag
Entschädigung vom Agents Workplace gemäss AWP-Logik
< 30 Tage > 30 Tage
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2. Gegenseitige Unterstützung im Rahmen der Partnerschaft erfolgt ohne Entschädigung
Diese Auflistung ist nicht abschliessend
Grundsatz
Tätigkeiten, welche im Rahmen des normalen Tagesgeschäfts, der Partnerschaft oder aus Eigeninteresse des U-GA geschehen, erfolgen ohne Entschädigung.
Tätigkeiten, welche nicht entschädigt werden*
• Einsitz in Sounding Boards und Steering Committees werden nicht entschädigt **• Anlässe wie z.B. GA-Tagungen, Schulungen, Informationsanlässe und
Führungsmeetings erfolgen partnerschaftlich und werden nicht entschädigt• Sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit GAVZS• Sämtliche Tätigkeiten, bei welchen der U-GA sich aus Eigeninteresse einbringen will• Entschädigungsanspruch besteht nur nach Auftragserteilung durch ZURICH mittels
Email durch Fachbereich/Projekt mit Kopie LVG, oder LVG direkt
* Bei interner Ausbildung ist die Weisung Entschädigung bei internen Schulungen für den AD Agents zu beachten.
** Wenn nicht mehr als 1 Stunde pro Monat
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Operationalisierung
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Wer ist in welchem Fall verantwortlich, Rechnung zu stellen?
U-GA erbringt Leistung für
ZURICH
ZURICH Fachbereich
erbring Leistung für U-GA
U-GA1 erbringt Leistung für U-GA2
U-GA stellt monatlich Rechnung an ZURICH Fachbereich mit dem Everest Faktura Tool.
Fall Lohn InfrastrukturLogistik von ZURICH stellt monatlich Gutschrift / Verrechnung der Infrastruktur sicher. U-GA muss nichts unternehmen.
U-GA1 stellt monatlich Rechnung an U-GA2 mit dem Everest Faktura Tool.
U-GA1 stellt monatlich Rechnung an U-GA2 mit dem Everest Faktura Tool.Zur Berechnung der Kosten kann die Logistik von ZURICH beigezogen werden.
ZURICH Fachbereich stellt monatlich Rechnung an U-GA mit dem Everest Faktura Tool.
Logistik von ZURICH stellt monatlich Gutschrift / Verrechnung der Infrastruktur sicher. U-GA muss nichts unternehmen.
Bei temporärer Arbeitsleistung ist sowohl Lohn als auch Infrastruktur (ab 30. Tag) vom Leistungserbringer in Rechnung zu stellen.
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