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Gefährdungsbeurteilung
Betrieb: Augenoptik
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Erste Beurteilung
vom:
Datum, Unterschrift
Wiederholte Beurteilung
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Datum, Unterschrift
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Datum, Unterschrift
Ersteller: Datum: 21.06.2010
Arbeitsbereich: Beratungsraum
Tätigkeit: Beraten der Kunden
Beratungstische
Gefährdung / Belastung:Anstoßen an scharfen Ecken und Kanten
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Organisieren, dass scharfe Kanten im Fußraum unter dem Tisch, Tischplatten mit scharfen Ecken und Kanten z. B. durch Kantenschutz entschärft werden.
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -1-
Arbeitsbereich: Beratungsraum
Tätigkeit: Beraten der Kunden
Sitzgelegenheiten
Gefährdung / Belastung:Fehlbelastung des Muskel-/Skelettsystems durch Körperhaltung beim Sitzen
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Stühle bevorzugen, die dynamisches Sitzen ermöglichen
Beim Einkauf von Stühlen neben Designkriterien auch ergonomische Anforderungen berücksichtigen
Auf Haltung achten, langes Sitzen durch Tätigkeiten im Stehen oder Gehen unterbrechen
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -2-
Arbeitsbereich: Beratungsraum
Tätigkeit: Beraten der Kunden
Stolperstellen
Gefährdung / Belastung:Stolpern über Unebenheiten, z. B. hochstehende Teppichkanten, Türschwellen, auf dem Boden liegende Kabel, Stufe zwischen verschiedenen Ebenen,Schrägen zwischen verschiedenen Ebenen
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Stufenkante erkennbar machen, z. B. durch Farbwechsel im Bodenbelag
Unebenheiten beseitigen, hochstehende Teppichkanten verkleben oder durch Abschlussleiste fixieren
Kabel, die auf dem Fußboden verlegt sind, beseitigen, z. B. Verlegung in der Zwischendecke und Zuführung von oben
Schrägen erkennbar machen, z. B. durch farbliche Kennzeichnung
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Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -3-
Arbeitsbereich: Refraktionsraum
Tätigkeit: Glasstärke bestimmen
Refraktionseinheit
Gefährdung / Belastung:scharfe Ecken und Kanten,Stolperstelle durch Kabel der Fernbedienung
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Scharfe Ecken und Kanten runden oder Kantenschutz verwenden
Fernbedienungskabel nicht in den Verkehrsweg legen
Rollhocker muss 5 Beine haben, Rollen an den Bodenbelag anpassen
Empfehlung: höhenverstellbare Stühle für Kunde und Anpasser
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Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -4-
Arbeitsbereich: Refraktionsraum
Tätigkeit: Kontaktlinsen reinigen
2-Komponenten-Reiniger
Gefährdung / Belastung:allergische Hautreaktionen, Hautreizungen
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Organisieren, dass die Mitarbeiter:- Hautkontakt vermeiden- Schutzhandschuhe aus Polyethylen oder Dünnschichtmittel zur Verfügung stellen
Hautreinigungs-, Hautschutz- und Hautpflegemittel zur Verfügung stellen
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Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -5-
Arbeitsbereich: Refraktionsraum
Tätigkeit: Kontaktlinsen reinigen
CL-Anpassung
Gefährdung / Belastung:Infektion durch Krankheitserreger in der Tränenflüssigkeit
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Mitarbeiter anweisen, die Hygienevorschriften einzuhalten, z. B. alkoholische Handdesinfektion.
Empfehlung: Vaporisator für mehrfach verwendete Behälter, Sauger verwenden
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Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -6-
Arbeitsbereich: Refraktionsraum
Tätigkeit: Kontaktlinsen reinigen
Intensivreiniger
Gefährdung / Belastung:allergische Reaktionen möglich, Hautekzeme möglich
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Beschäftigte unterweisen: Hautkontakt vermeiden, Schutzhandschuhe tragen, nicht in Reinigungsflüssigkeit greifen, nach Hautkontakt gründlich waschen. Hautpflegemittel benutzen
Schutzhandschuhe bereitstellen
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Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -7-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Betriebliche Einrichtungen
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein
Gefährdung / Belastung:Gefährliche Körperströme,Lichtbogen,Brände
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Sicherstellen, dass nur einwandfreie elektrische Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden.
Errichten, Warten, Reparieren und Instandsetzen unter Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) nur durch eine Elektrofachkraft bzw. unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel organisieren.Empfohlene Prüffristen siehe Tabelle 1aaus der BGV A3 §5
Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B. Handbohrmaschinen, Handleuchten) müssen für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein
Sicherstellen, dass Zugänge zu elektrischen Betriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten werden, Kennzeichnen kann sinnvoll sein
Beschäftigte über die Gefahren des elektrischen Stromes und die sichere Handhabung elektrischer Betriebsmittel (Betriebsanweisung) unterweisen(Prüfliste)
In leitfähigen engen Räumen sind besondere Maßnahmen nach BGI 594 erforderlich.
Auf Baustellen nur elektrische Betriebsmittel verwenden, die den Anforderungen (BGI 608) entsprechen
Quellen:BGI 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, TitelBGI 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen, Titel
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -8-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Betriebliche Einrichtungen
Quellen:BGI 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen, TitelBGV A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelBGI 548: Elektrofachkräfte, Inhalt
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Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -9-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Betriebliche Einrichtungen
Lager, Abstellraum
Gefährdung / Belastung:Abstuz von gelagertem Material, Absturz von Leitern, Tritten, Drehstühlen, ungeeigneten Aufstiegen, Umkippen des Regals
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Regale standsicher aufstellen, wenn nötig an der Wand befestigen
Beschäftigte unterweisen:- schwere Lasten im unteren Regalbereich zu lagern- Aufstiegshilfen zu benutzen
Geeignete Leitern oder Tritte zur Verfügung stellen
Quellen:BGR 234: Lagereinrichtungen und -geräte, Titel
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Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -10-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Betriebliche Einrichtungen
Notausgänge, Rettungswege, Fluchtwege
Gefährdung / Belastung:erschwertes Verlassen von Gefahrenbereichen,Verzögerung des Erste-Hilfe-Einsatzes von Rettungskräften
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Notausgänge schaffen, die das schnelle und sichere Verlassen von Arbeitsplätzen und Räumen erlauben.
Mit Rettungszeichen auf Rettungswege und Notausgänge hinweisen.
Rettungswege und Notausgänge stets freihalten.
Organisieren, dass Notausgänge während der Betriebszeit nicht verschlossen sind oder Schlösser anbringen, die sich von innen ohne Schlüssel öffnen lassen.
Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
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Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -11-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Betriebliche Einrichtungen
Treppen
Gefährdung / Belastung:Stürzen, Abrutschen, Rutschgefahr, falsche Dimensionierung der Treppenstufen, fehlender Handlauf
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Trittflächen rutschhemmend gestalten
Bei Treppen mit mehr als vier Stufen Handlaufanbringen
Stufen durch farbliche Gestaltung erkennbar machen
Freie Seiten von Treppen und Treppenöffnungen durch Geländer sichern
Bei Feuchtreinigung auf Glätte hinweisen
Außentreppen in den Wintermonaten räumen und streuen
Ausgetretene oder beschädigte Stufen instandsetzen
Treppen ausreichend beleuchten
Quellen:BGI 561: Treppen, 2. Gefährdungen und UnfallgeschehenBGI 561: Treppen, Titel
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Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -12-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Betriebliche Einrichtungen
Verkehrswege, Fußboden
Gefährdung / Belastung:Unfallgefahr durch Sturz, Stolpern, Umknicken, Fehltreten, nicht ausreichende Fußbodentragfähigkeit
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Stolperstellen beseitigen oder vermeiden, z. B.: - Bodenunebenheiten > 4 mm ausgleichen- Stufen durch Rampen ersetzen- Kabel und Leitungen geschützt verlegen
Fußböden trocken und sauber haltenauch witterungsbedingte Glätte beseitigen
Rutschhemmenden Bodenbelag (BGR 181) bei Notwendigkeit einsetzengeeignete Pflege organisieren
Gitterroste (BGI 588) gegen Ausheben oder Verschieben sichern
Zulässige Fußbodenbelastung beachten,maximale Belastung kennzeichnen, z. B. Läger über Aufenthaltsbereichen von Beschäftigten
Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1BGR 181: Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, 1 Anwendungsbereich
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Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -13-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Organisieren allgemeiner Aufgaben
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Gefährdung / Belastung:Gesundheitliche Eignung und gesundheitliche Belastungen erkennen
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungenorganisieren, wenn die Beschäftigten Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen, Krebs erzeugenden Gefahrstoffen haben oder gefährdende Tätigkeiten ausführen.
Beispiel: -Arbeiten in Lärmbereichen-Tragen von Atemschutzgeräten
Erstuntersuchung: Beschäftigte vor Beginn der Tätigkeit untersuchen lassen
Nachuntersuchung: wiederholte Untersuchung während der Beschäftigung zur Überwachung des Gesundheitszustandes in den vorgegebenen Fristen organisieren.
Vorsorgekartei führen und wie Personalunterlagen aufbewahren
Vorsorgeuntersuchungen durch einen ermächtigten Arzt durchführen lassen
Quellen:Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), TitelMB 011: Sicher Arbeiten mit Gefahrstoffen, 6 Übersicht über das Gefahrstoffrecht
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Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -14-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Organisieren allgemeiner Aufgaben
Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Gefährdung / Belastung:Unzureichende Koordination und Beratung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes, der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen, zu beraten.
Bei mehr als 20 Beschäftigten fordert das Arbeissicherheitsgesetz den Unternehmer auf einen Arbeitsschutzausschuss bilden. Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsarzt,- Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und- Sicherheitsbeauftragten
Arbeitsschutzausschuss bilden und die Teilnehmer regelmäßig einladen
Quellen:Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11: Arbeitsschutzausschuß
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Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -15-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Organisieren allgemeiner Aufgaben
Brandschutz
Gefährdung / Belastung:Verbrennungen durch Feuer,Vergiftungen durch Brandgase und Brandrauche
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Vorbeugenden Brandschutz organisieren
Mitarbeiter in den Grundprinzipien des Brandlöschensunterweisen
Beschäftigte benennen, die für den Fall eines Brandes Aufgaben der Brandbekämpfung und die Evakuierung von Personen übernehmen
Die erforderliche Anzahl an Feuerlöschernbereitstellen - mindestens einen Löscher pro Etage
Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar bereithalten, Standort mit Brandschutzzeichenkennzeichnen
Feuerlöscher mindesten alle zwei Jahre prüfen lassen
Alarmplan für den Brandfall aufstellen
Maßnahmen gegen Entstehungsbrände treffen
Brandlasten begrenzen, Zündquellen vermeiden
Fluchtwege freihalten und kennzeichnen
Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige NotfallmaßnahmenBGI 560: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, TitelBGR 133: Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, TitelBGV A1: Titel (BGETF): Grundsätze der PräventionBGV A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 11: KennzeichnungBGV A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 18: Flucht- und RettungsplanBGV A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, Anlage 2
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Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -16-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Organisieren allgemeiner Aufgaben
Einkauf von Maschinen und Geräten
Gefährdung / Belastung:Betrieb sicherheitstechnisch mangelhafter Arbeitsmittel
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Bestellung und Einkauf von Arbeitsmitteln, die demGeräte- und Produktsicherheitsgesetz entsprechen. Dazu gehören:- CE- Kennzeichen- Konformitätserklärung- Betriebsanleitung in deutscher Sprache
Gebrauchte Maschinen ohne Konformitätserklärung müssen den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Werden sie aufgearbeitet oder wesentlich verändert (GPSGV), sind sie wie eine neue Maschine im Sinne der Maschinenverordnung zu behandeln
Arbeitsmittel, die für den Eigengebrauch hergestellt werden (Betriebsmittelbau), sind mit Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung zu versehen. Rechtgrundlage: Maschinenverordnung(GPSGV §4)
Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt sind in die Planung und Beschaffung frühzeitig mit einzubeziehen
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 4 Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der ArbeitsmittelBGV A1: § 1 (BGETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der PräventionNeunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV)
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Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -17-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Organisieren allgemeiner Aufgaben
Erste Hilfe
Gefährdung / Belastung:Mangelhafte erste Hilfe bei Unfällen und Gesundheitsstörungen
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Einen Ersthelfer ausbilden lassen. Die Lehrgangsgebühren trägt Ihre Berufsgenossenschaft.
Erste-Hilfe-Material schnell erreichbar und leicht zugänglich bereithalten. Minimum ist ein kleiner Verbandkasten C nach DIN 13157; regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf ergänzen.
Aufbewahrungsort von Erste-Hilfe-Material mitRettungszeichen kennzeichnen und den Beschäftigten bekannt machen.
Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch eintragen, Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren. Verbandbuch kann unter www.bgetem.de heruntergeladen und ausgedruckt oder bestellt werden.
Notruf ermöglichen (Telefon); Notrufnummern bekannt machen (z. B. Rettungsleitstelle, Ärzte).
Beschäftigte über das Verhalten bei Unfällen unterweisen.
Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige NotfallmaßnahmenBGI 503: Anleitung zur Ersten Hilfe, TitelseiteBGI 510-1: Erste Hilfe (Plakat), Titel
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Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -18-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Organisieren allgemeiner Aufgaben
Fremdfirmen
Gefährdung / Belastung:je nach Art der Tätigkeit, Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, die an einem Arbeitsplatz tätig sind und sich gegenseitig gefährden
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Koordinator bestellen. Aufgabe: Zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung, die Arbeiten aufeinander abstimmen. Der Koordinator hat zu diesem Zweck Weisungsbefugnis gegenüber den Auftragnehmern und deren Beschäftigten
Sich mit andern Arbeitgebern gegenseitig über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abstimmen
Sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben
Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 8: Zusammenarbeit mehrerer ArbeitgeberBGV A1: § 6 (BGETF) Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer: Grundsätze der Prävention
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Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -19-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Organisieren allgemeiner Aufgaben
Gefahrstoffe, allgemein
Gefährdung / Belastung:Gefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren, je nach Gefährlichkeitsmerkmal und betrieblichen Einsatzbedingungen
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Informationsbeschaffung über Arbeitsstoffe im Betrieb (Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt, Produktinformationen etc. des Herstellers, Lieferanten)
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses
Organisation eines betrieblichen Freigabeverfahrens für Gefahrstoffe (Ziel: Reduzierung der Stoffvielfalt im Betrieb)
Prüfung, ob möglichst ungefährliche Ersatzstoffe eingesetzt werden können
Einsatz emissionsarmer Verwendungsverfahren (z. B. elektrostatisches Pulverbeschichten anstatt Nasslackieren mit lösemittelhaltigen Lacken) oder emissionsarmer Verwendungsformen (Pasten, Pellets anstatt Pulver)
Ermittlung Gefahrstoff bedingter Gefährdungen, ggf. Durchführen von Messungen in der Luft am Arbeitsplatz (eigene orientierende Messung, Messung durch anerkannte Messstelle oder BG, sieheTRGS 402)
Beachtung des Schutzstufenkonzeptesfür Stoffe mit Gesundheitsgefahren
Besondere Schutzmaßnahmen beim Einsatz krebserzeugender, fortpflanzungsgefährdender oder erbgutverändernder Stoffe treffen
Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz;Explosionsschutzdokument
Erstellen arbeitsplatz- und stoffspezifischer Betriebsanweisungen und ggf. Hautschutzplänen
Einhalten der geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte (sieheTRGS 900) durch technische Schutzmaßnahmen (Rangfolge der Schutzmaßnahmen)
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -20-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Organisieren allgemeiner Aufgaben
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Unterweisung der Mitarbeiter (mit Dokumentation); Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durch den Betriebsarzt
Ggf. Bereitstellen besonderer Erste-Hilfe-Einrichtungen (z. B. Augendusche, Notdusche)
Bereitstellen ggf. erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung (PSA), incl. Hautschutzmittel
Organisation ggf. notwendiger Arbeitsmedizinscher Vorsorge
Quellen:BGI/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete BereicheBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, TitelBGR 190: Benutzung von Atemschutzgeräten, TitelBGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, TitelBGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, TitelBGV A1: § 12 (BGETF) Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln: Grundsätze der PräventionBGV A1: § 2 (BGETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der PräventionBGV A1: § 22 (BGETF) Notfallmaßnahmen: Grundsätze der PräventionBGV A1: § 3 (BGETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten: Grundsätze der PräventionGefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 15 Arbeitsmedizinische VorsorgeGefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 7 Informationsermittlung und GefährdungsbeurteilungGefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 8 Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen; Tätigkeiten mit geringer Gefährdung (Schutzstufe 1)S 017: Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung nach § 7 Gefahrstoffverordnung, TitelTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelseiteTRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen, TitelTRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, TitelseiteTRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, TitelTRGS 560: Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, TitelTRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte, TitelTRGS 903: Biologische Grenzwerte, TitelTRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe, TitelTRGS 906: Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV, TitelTRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe, Titel
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -21-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Organisieren allgemeiner Aufgaben
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -22-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Organisieren allgemeiner Aufgaben
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Gefährdung / Belastung:Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren. Beispielhaft: Hörschäden, Fußverletzungen, Augenverletzungen, Handverletzungen, Absturz, Ersticken
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Gefährdungen ermitteln, Persönliche Schutzausrüstung festlegen
Geeignete Persönliche Schutzausrüstung auswählen, Mitarbeiter an der Auswahl beteiligen (dies steigert die Akzeptanz)
Persönliche Schutzausrüstung sachgerecht reinigen, pflegen und aufbewahren
Beschäftigte im Benutzen der Persönlichen Schutzausrüstung unterweisen
Die Kosten für Persönliche Schutzausrüstung trägt der Unternehmer
Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Persönliche Schutzausrüstung überflüssig wird
Siehe Prüfliste Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Quellen:BGR 199: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen, TitelBGV A1: § 29 (BGETF) Bereitstellung: Grundsätze der PräventionPSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Titelseite
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Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -23-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Organisieren allgemeiner Aufgaben
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Gefährdung / Belastung:nicht erkannte Unfall- und Gesundheitsgefahren,keine Orientierung für sicherheitsgerechtes Verhalten
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Prüfen, welche Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen erforderlich sind - z. B. Rauchverbot, Schutzbrille tragen, Erste Hilfe Material, Augendusche, Feuerlöscheinrichtungen, Notausgang
Sicherheitszeichen anbringen und die Beschäftigten über die Bedeutung dereingesetzten Zeichen unterweisen - z. B. mit der Videounterweisung "Bestsigns". Kostenlose erhältlich über Landesfilmdienst Hessen e.V. im Auftragder Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):Tel: 069/63009435 Fax: 069/ 63009430 oder kostenlos herunterladen unter www.dguv.de
Quellen:BGV A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 1: GeltungsbereichBGV A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 6: Auswahl der geeigneten Kennzeichnungsart
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Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -24-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Organisieren allgemeiner Aufgaben
Sicherheitsbeauftragte
Gefährdung / Belastung:nicht ausreichende Mitwirkung der Beschäftigten bei Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Bei mehr als 20 Beschäftigten ist als Forderung aus dem Sozialgesetzbuch 7 "Unfallversicherung" einSicherheitsbeauftragter zu bestellen.
Sicherheitsbeauftragte zu ihrer Tätigkeit motivieren
Sicherheitsbeauftragte ausbilden lassen. Die Schulungen durch die Berufsgenossenschaften ist kostenlos.Auskünfte und Anmeldungen in der Abteilung SchulungTel.: 02 21 / 37 78 - 64 64Fax.: 02 21 / 37 78 - 60 27E-Mail: Schulung@bgetem.deInternet: www.bgetem.de
Ausbildungsmaterial zur Verfügung stellen
Quellen:BGV A1: § 20 (BGETF) Sicherheitsbeauftragte: Grundsätze der Prävention
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Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -25-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Organisieren allgemeiner Aufgaben
Unterweisungen der Mitarbeiter
Gefährdung / Belastung:menschliches Fehlverhalten durch ungenügende Informationen über Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz sowie über Schutzmaßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten.
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten durchführen.
Unterweisung an die Gefährdungsentwicklung anpassen und erforderlichenfalls regelmäßigwiederholen
Anweisungen und Erläuterungen geben, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind
Unterweisung dokumentieren (Thema, Teilnehmer, Datum, Unterschrift der Unterwiesenen).
Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12: UnterweisungBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 9 Unterrichtung und Unterweisung
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -26-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Organisieren allgemeiner Aufgaben
Zeitarbeit
Gefährdung / Belastung:je nach Art der Tätigkeit
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Persönliche Schutzausrüstung im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festlegen
Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes festlegen
Zeitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeitunterweisen
Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 8: Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -27-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische Betreuung
Betriebsarzt
Gefährdung / Belastung:Arbeitsbedingte Erkrankungen, langfristig wirkende Gesundheitsgefahren, ergonomische Fehlbelastungen, Alkoholabhängigkeit, Sucht, Depression, Berufskrankheiten, psychische Belastungen, mangelnde Eignung für den Arbeitsplatz, Allergien, werden häufig zu spät erkannt oder unzureichend behandelt.Sicherheits- und Gesundheitsschutz, sowie Erste Hilfe mangelhaft organisiert.
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Betriebsarzt wie im Arbeitssicherheitsgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gefordert bestellen und ihm die Aufgaben nach § 3 Arbeitsicherheitsgesetz übertragen
Erläuterung:
- Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nachAnlage 1
- Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten die die Regelbetreuung wählen gelten die Regelungen derAnlage 2
- Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können das Unternehmermodell wählen, dieses ist inAnlage 3 erklärt
- Einen Betriebsarzt suchen Sie z. B. in den Gelben Seiten oder im Internet unter www.dguv.de/landesverbaende
Betriebsärzte können als ständig oder zeitweise tätige Kräfte bestellt werden. Sie können vom Unternehmer eingestellt oder freiberuflich tätig sein oder auch einem überbetrieblichen Dienst angehören, den der Unternehmer verpflichtet hat
Quellen:Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 2: Bestellung von Betriebsärzten
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -28-
Arbeitsbereich: Sicherheitsorganisation
Tätigkeit: Sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische Betreuung
Unternehmermodell
Gefährdung / Belastung:Unzureichende Kenntnisse des Unternehmers für die Gefährdungsbeurteilung und bei Arbeits- und Gesundheitsschutzproblemen
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Am "Unternehmermodell" eines anerkannten Kursveranstalters anmelden und teilnehmen. Die aktuelle Liste der anerkannten Kursveranstalter in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unterwww.bgetem.de, Tel.: 0221 / 3778 - 2277 oder Tel.: 02253 / 506 - 2277.
Die Rechtsgrundlage für das Unternehmermodell ist in der BGV A2 § 2 Abs. 4 (Anlage 3) verankert.Weitere Erläuterungen finden sie unter www.bgetem.de
Quellen:BGV A2: Titel (TBBG): Betriebsärzte und Fachkräfte für ArbeitssicherheitBGV A2: Titel (BGFW): Betriebsärzte und Fachkräfte für ArbeitssicherheitBGV A2: Titel (BGFE): Betriebsärzte und Fachkräfte für ArbeitssicherheitBGV A2: Titel (BGDP): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BG Druck und Papierverarbeitung)
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -29-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Brillenfassungen
2-Komponentenkleber
Gefährdung / Belastung:Hautreizungen, Hautirritationen, allergische Reaktionen, Atemwegserkrankungen
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Betriebsanweisung erstellen (Hautkontakt vermeiden; Beim Anrühren Hautschutz verwenden, z. B. Einmalhandschuhe aus Polyethylen (PE); Staubförmigen Härter umsichtig handhaben, Stäube nicht einatmen)
Raum- und Arbeitsplatzbe- und -entlüftung bereitstellen, mindestens Fensterlüftung
Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung stellen
Klebstoffablagerungen regelmäßig entfernen lassen
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -30-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Brillenfassungen
Brillenmontage
Gefährdung / Belastung:Stichverletzung der Finger, insbesondere durch Schraubendreher
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Unterweisen, dass die Mitarbeiter Brillenfassungen zur Montage auf den Werktisch legen
Finger nicht in die Fluchtlinie der Klinge des Schraubendrehers bringen
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -31-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Brillenfassungen
Fräsen, Bohren, Schleifen mit handgeführter Maschine
Gefährdung / Belastung:wegfliegende Teile, Stäube, Lärm, Verletzungen durch den rotierenden Fräser, Aufwickeln langer Haare;Schnittverletzungen, Aufreiben der Haut durch das rotierende Werkzeug oder den Werkzeugschaft, Höchstgeschwindigkeitsbearbeitung, wegfliegende Werkzeugteile oder wegfliegendes Material
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Schutzbrille, Schutzscheibe oder Gesichtsschutz zur Verfügung stellen
Bei längeren Fräsarbeiten Gehörschutz verwenden. Der Lärmpegel beim Fräsen kann bis ca. 90 dB(A) betragen.
Für Beschäftigte, die häufig fräsen, Gehörschutz zur Verfügung stellen.
Fingerkontakt zum Werkzeug vermeiden, Fingerschutzkappen, z. B. aus Leder verwenden.
Lange Haare gegen Aufwickeln schützen (Haarnetz, hinten zusammenbinden).
Drehzahl an Werkzeug und Material anpassen
Bei häufigen Fräsarbeiten den Arbeitsplatz mit einer Absaugung ausrüsten
Drehzahlbegrenzung von Sandpapierhalter und Softrondell beachten
Werkstücke sicher fassen, um das Abrutschen des rotierenden Werkzeugs in die Finger zu vermeiden, Körperhaltepunkte beachten.
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -32-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Brillenfassungen
Fräsmaschine für Brillen
Gefährdung / Belastung:scharfe Werkzeuge,herumschlagende Werkstücke,Augenverletzungen durch wegfliegende Späne
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Mitarbeiter unterweisen:- Beim Werkzeugwechsel den Kontakt zu Schnittkanten zu vermeiden- Werkstücke durch Spannmittel festzuhalten
Schutzbrille bereitstellen
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -33-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Brillenfassungen
Kleben; Cyanacrylat, Sekundenkleber
Gefährdung / Belastung:Verkleben von Körperteilen, z. B. Finger, Augenlider; allergische Reaktionen auf Cyanacrylat möglich
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemeinbeachten!
Betriebsanweisung beachten
Bei regelmäßigen Arbeiten Tischabsaugung vorsehen
Mindestschutzmaßnahmen nach Schutzstufe 1 derGefStoffV einhalten
Quellen:Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), InhaltTRGS 500: Schutzmaßnahmen, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -34-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Brillenfassungen
Lackieren, ausbessern
Gefährdung / Belastung:Hautbelastungen durch Lösemittel,Gesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Einsatz von Produkten mit möglichst geringem Gefährdungspotential (lösemittelfrei, nicht brennbar, ohne gefährliche Pigmente etc., Anfrage beim Hersteller, Sicherheitsdatenblatt)
Aufbewahrung am Arbeitsplatz in einem abschließbaren Schrank aus Metall (ggf. bei brennbaren Flüssigkeiten gemeinsam mit Reinigungs- und Lösemitteln in einem zugelassenen Sicherheitsschrank).
Bereitstellen der erforderlichen PSA (lösemittelbeständige Handschuhe, Schutzbrille mit Seitenschutz).
Erstellen einer arbeitsplatzbezogenenBetriebsanweisung; Unterweisen der Mitarbeiter
Quellen:BGV A1: § 2 (BGETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der PräventionTRGS 500: Schutzmaßnahmen, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -35-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Brillenfassungen
Löten von Hand, kurzzeitig
Gefährdung / Belastung:heiße Metallteile, Lötrauche, sensibilisierende Flussmittel
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Werkstücke nach Möglichkeit fest einspannen lassen. Für Kleinteile zusätzliche Fixiermöglichkeiten zur Verfügung stellen: dritte Hand, Knetmasse
Unterweisen, dass der Kontakt mit heißen Teilen vermieden wird
Werkstück so plazieren, dass aufsteigende Lötrauche nicht eingeatmet werden: Für gute Belüftung, möglichst Absaugung der Lötrauche sorgen
Unterweisen, dass direkter Hautkontakt zu Flussmitteln mit Allergiepotential (z. B. Kolophonium) vermieden wird
Sicherheitsdatenblatt beachten, Betriebsanweisungerstellen
Quellen:MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, 5 Werkstattausstattung, Organisation
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -36-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Brillenfassungen
Mikrolöt- und Schweißgerät mit eigener Wasserstoff- Sauerstoff- Erzeugung
Gefährdung / Belastung:Verbrennungen an heißen Werkstücken oder der extrem heißen Flamme, Hautkontakt zum Flussmittel, Verbrennen von Haaren, Schals, Kleidung an der fast unsichtbaren Flamme, Verätzung durch Elektrolyt
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Betriebsanweisung erstellen, Betriebsanleitung des Herstellers beachten
Zuleitungsschlauch regelmäßig durch Sichtkontrolle auf spröde Stellen, Zustand und Befestigung kontrollieren.Schlauch zur Kontrolle des Flüssigkeitsstandes beim Wechsel des Elektrolyten erneuern (modellabhängig) lassen
Feuerfeste Lötplatte bereitstellen. Empfehlung: mit dritter Hand arbeiten.
Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren, Titel
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Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -37-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Brillenfassungen
Polieren der Fassung
Gefährdung / Belastung:Aufwickeln langer Haare, Schals usw. auf rotierende Teile;Hautbelastung durch Polierpasten,wegfliegende Teile (Schwabbelpartikel, Werkstücke)
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Beschäftigte unterweisen:- Bei langen Haaren Haarnetz tragen oder Haare nach hinten binden- Schals ab zu legen- Krawatten zu befestigen- Werkstücke gut festhalten oder einspannen- Schutzscheibe benutzen oder Schutzbrille tragen
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -38-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Brillenfassungen
Schrauben ausbohren
Gefährdung / Belastung:Abrutschen des Bohrers in Finger oder Hand
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Mitarbeiter anweisen: Schraube ankörnen, Fassung einspannen oder gefahrlos festhalten
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
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Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -39-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Brillenfassungen
Ständerbohrmaschine für feinmechanische Metallarbeiten
Gefährdung / Belastung:Augenverletzungen durch wegfliegende Metallspäne,Aufwickeln langer Haare, Schals usw.;Teilamputation der Hände beim Tragen von Handschuhen
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Beim Bohren Schutzbrille tragen.
Haarnetz tragen oder lange Haare hinten zusammenbinden.
Hautschutzmittel benutzen, Handschuhe tragen verbieten
Werkstücke einspannen
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -40-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Brillenfassungen
Ultraschallbäder
Gefährdung / Belastung:Hautbelastung durch zugesetzte Reinigungsmittel, Geräuschbelästigung
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
direktes Eingreifen in das Bad vermeiden
zur Geräuschminderung Bad abdecken
Empfehlung: bei Neukauf Mehrfrequenzgeräte beschaffen, diese sind deutlich leiser
Quellen:BGV A1: § 1 (BGETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der PräventionGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -41-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Brillenfassungen
Ventilette
Gefährdung / Belastung:leichte Verbrennungen durch heiße Brillenteile und heißen Luftstrom bis 180 °CBrand durch Ventilette im Dauerlauf, z. B. über Nacht
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Kontakt mit heißen Brillenteilen vermeiden
Empfehlung: Ventilette mit Überhitzungsschutz verwenden
Keine leicht entzündlichen Flüssigkeiten im Bereich des Luftstroms lagern
Luftzufuhr freihalten
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -42-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Gläsern
Abkanten von Hand
Gefährdung / Belastung:Verletzung an den rotierenden Abkantschleifkörpern
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Mitarbeiter unterweisen, dass sie:- Berührung mit den Schleifkörpern vermeiden- Werkstücke sicher fassen
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -43-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Gläsern
Anfeilen von Gläsern
Gefährdung / Belastung:Ausplatzen des Glases, wegfliegende Teile
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Mitarbeiter unterweisen mit geringem Druck zu feilen.
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -44-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Gläsern
Bröckeln von mineralischem Glas
Gefährdung / Belastung:wegfliegende Glassplitter, Schnittverletzung an scharfen Kanten
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Organisieren, dass die Mitarbeiter:- Schutzbrille tragen- Kontakt zur Schnittkante vermeiden- Glas in einen Auffangbehälter brökeln- Arbeitsplatz nach dem Bröckeln von Glassplittern reinigen
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -45-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Gläsern
Handschleifen mit Vorschleifscheibe
Gefährdung / Belastung:Verletzung an der rotierenden Schleifscheibe,Augenverletzung durch wegfliegende Glassplitter
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Beschäftigte unterweisen: Berührung mit den Schleifkörpern vermeiden, Werkstück sicher fassen
Schutzbrille bereitstellen
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -46-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Gläsern
Messgerät für Scheitelbrechwert
Gefährdung / Belastung:Hautbelastung durch Farbe
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Beschäftigte unterweisen: Beim Nachfüllen der Farbe Kontakt vermeiden oder Einweghandschuhe z. B. aus Polyethylen (PE) zu tragen
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -47-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Gläsern
Polieren der Gläser
Gefährdung / Belastung:Aufwickeln langer Haare, Schals usw. auf rotierende Teile;Hautbelastung durch Polierpasten,wegfliegende Teile (Schwabbelpartikel, Werkstücke)
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Beschäftigte unterweisen:- Bei langen Haaren Haarnetz tragen oder Haare nach hinten binden- Schals ablegen, Krawatten befestigen- Werkstücke gut festhalten oder einspannen- Schutzbrille tragen
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -48-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Gläsern
Rillmaschine
Gefährdung / Belastung:Ausplatzen dünner Gläser, Schnittverletzung, wegfliegende Teile
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Beschäftigte unterweisen:- Bei der Bearbeitung dünner Gläser eine Schutzbrille zu tragen
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -49-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Bearbeiten von Gläsern
Schleifautomat für Gläser
Gefährdung / Belastung:Schleifverletzung an rotierenden Werkzeugen,Augenverletzungen durch wegfliegende Glassplitter,Hautbelastung durch Kühlschmiermittel
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Wartungsintervall für Kühlschmiermittel organisieren
Mitarbeiter unterweisen, die Schutzvorrichtung beim Schleifen geschlossen zu halten oder eine Schutzbrille zu tragen
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -50-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Gläser reinigen
Isopropanol, Aceton
Gefährdung / Belastung:brennbare Lösungsmittel mit hautschädigender Wirkung,Bildung explosionsfähiger Atmosphäre möglich
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Hautkontakt minimieren
Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter anhand der Betriebsanweisung unterweisen.
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -51-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Gläser reinigen
Reinigen und Entfetten; Kohlenwasserstoffe (Waschbenzin etc.)
Gefährdung / Belastung:gesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung, Brand- und Explosionsgefahren
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemeinbeachten!
Einsatz von Reinigern mit möglichst hohem Flammpunkt sowie möglichst hohem Luftgrenzwert (Gruppe 1 der TRGS 900, aromatenfrei, n-Hexan < 5%, Cyclo-/Isohexane < 25%); Anfrage beim Hersteller, Sicherheitsdatenblatt
Einsatz möglichst im geschlossenen System
einhalten der Luftgrenzwerte (siehe TRGS 900, Kohlenwasserstoffgemische, Gruppen 1 bis 5)
ggf. Absaugung frei werdender Dämpfe an der Austrittsstelle
bei offenen Waschbecken: ggf. Randabsaugung, mit dicht schließendem Deckel
Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen entsprechend Flammpunkt, Verarbeitungstemperatur etc. treffen (siehe BGR 104, BGR 180, VDE 0165)
Hautkontakt durch Verfahrensgestaltung (z. B. Einsatz von Hilfswerkzeugen, Tauchkörben etc.) ausschließen bzw. vermindern
bereit stellen der erforderlichen PSA (Lösemittel beständige Handschuhe, Schutzbrille, Schutzkleidung, ggf. Schürze)
bereit halten erforderlicher Hautschutzmittel (Hautschutzplan)
erstellen einer arbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisung (Reinigen von Lackierwerkzeugen, Metallreinigung)
Unterweisung der Mitarbeiter
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -52-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Gläser reinigen
Quellen:BGI/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete BereicheBGR 104: Explosionsschutz-Regeln, TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR 180: Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln, TitelBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, TitelBGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, TitelBGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, TitelTRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -53-
Arbeitsbereich: Werkstatt
Tätigkeit: Gläser reinigen
Spiritus, Ethanol; Kleinstmenge
Gefährdung / Belastung:brennbare Dämpfe, Hautgefährdung
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksam
Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemeinbeachten!
Für das Entfernen von Kleberückstände, Fettflecken, Farbresten Betriebsanweisung erstellen.
Mitarbeiter unterweisen
Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel aufbewahren.
Für ausreichende Lüftung sorgen
Zündquellen fernhalten
Quellen:Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), InhaltTRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft.
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -54-
Inhaltsverzeichnis
Augenoptik 1
Beratungsraum 1
Beraten der Kunden 1
Beratungstische 1
Sitzgelegenheiten 2
Stolperstellen 3
Refraktionsraum 4
Glasstärke bestimmen 4
Refraktionseinheit 4
Kontaktlinsen reinigen 5
2-Komponenten-Reiniger 5
CL-Anpassung 6
Intensivreiniger 7
Sicherheitsorganisation 8
Betriebliche Einrichtungen 8
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein 8
Lager, Abstellraum 10
Notausgänge, Rettungswege, Fluchtwege 11
Treppen 12
Verkehrswege, Fußboden 13
Organisieren allgemeiner Aufgaben 14
Arbeitsmedizinische Vorsorge 14
Arbeitsschutzausschuss (ASA) 15
Brandschutz 16
Einkauf von Maschinen und Geräten 17
Erste Hilfe 18
Fremdfirmen 19
Gefahrstoffe, allgemein 20
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 23
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 24
Seite -I-
Inhaltsverzeichnis
Sicherheitsbeauftragte 25
Unterweisungen der Mitarbeiter 26
Zeitarbeit 27
Sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische Betreuung 28
Betriebsarzt 28
Unternehmermodell 29
Werkstatt 30
Bearbeiten von Brillenfassungen 30
2-Komponentenkleber 30
Brillenmontage 31
Fräsen, Bohren, Schleifen mit handgeführter Maschine 32
Fräsmaschine für Brillen 33
Kleben; Cyanacrylat, Sekundenkleber 34
Lackieren, ausbessern 35
Löten von Hand, kurzzeitig 36
Mikrolöt- und Schweißgerät mit eigener Wasserstoff- Sauerstoff- Erzeugung 37
Polieren der Fassung 38
Schrauben ausbohren 39
Ständerbohrmaschine für feinmechanische Metallarbeiten 40
Ultraschallbäder 41
Ventilette 42
Bearbeiten von Gläsern 43
Abkanten von Hand 43
Anfeilen von Gläsern 44
Bröckeln von mineralischem Glas 45
Handschleifen mit Vorschleifscheibe 46
Messgerät für Scheitelbrechwert 47
Polieren der Gläser 48
Rillmaschine 49
Schleifautomat für Gläser 50
Seite -II-
Inhaltsverzeichnis
Gläser reinigen 51
Isopropanol, Aceton 51
Reinigen und Entfetten; Kohlenwasserstoffe (Waschbenzin etc.) 52
Spiritus, Ethanol; Kleinstmenge 54
Seite -III-