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Elterngeld alsTeilnachhaltigerFamilienpolitik
Dossier
Materialien aus dem Kompetenzzentrum für familienbezogene Leistungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dossier
Elterngeld alsTeilnachhaltigerFamilienpolitik
Erstellt durch: Nancy Ehlert Humboldt-Universität Berlin, Institut für Sozialwissenschaften, Februar 2008
Im Auftrag: Geschäftsstelle des Kompetenzzentrums für familienbezogene Leistungen, prognos AG
Kapitel II.Inhalt Inhalt
Seite � Einführung… ……………………………………………………………………………………………………………… … 5
I.… Elterngeld…als…Teil…nachhaltiger…Familienpolitik….......................................................… 7
1.1… Ziele…des…Elterngeldes….....................................................................................................… 7
Inhalt 1.2… Leistungsbeschreibung…des…Elterngeldes…...................................................................… 8
1.3… Leistungsbeschreibung…des…Erziehungsgeldes…..........................................................… 10zurück 1.4… Gründe…zum…Ablösen…des…Erziehungsgeldes…..............................................................… 10
1.5… Das…Elterngeld…als…eine…Maßnahme…nachhaltiger…Familienpolitik….........................… 11weiter 1.6… Ausgaben…für…das…Elterngeld….........................................................................................… 13
II.… Evaluationskonzept…des…Elterngeldes…..........................................................................… 14
2.1… Ziele…der…Evaluation…........................................................................................................… 14
2.2… Aufbau…der…Evaluation…...................................................................................................… 14
III.… Gesellschaftliche…Bewertung…des…Elterngeldes…..........................................................… 17
3.1… Bewertung…des…Elterngeldes…durch…die…Bevölkerung…...............................................… 17
3.2… Bewertung…des…Elterngeldes…durch…die…Wissenschaft…..............................................… 18
3.3… Bewertung…des…Elterngeldes…durch…die…Wirtschaft…...................................................… 20
IV.… Einstellungen…der…Elterngeldbezieherinnen…und…-bezieher…zum…Elterngeld….......… 21
4.1… Einstellungen…zur…Antragsbearbeitung…des…Elterngeldes…........................................… 21
4.2… Einstellungen…zur…Information…über…das…Elterngeld….................................................… 22
4.3.1… Bekanntheitsgrad…des…Elterngeldes….............................................................................… 23
4.3… …Einstellungen…zur…Leistungshöhe…des…Elterngeldes…und…zur…Einschätzung……
der…Familienpolitik….........................................................................................................… 23
V.… Wirkungen…des…Elterngeldes…........................................................................................… 25
5.1… Bedeutung…des…Elterngeldes…für…das…Engagement…von…Vätern…................................… 25
5.2… Bedeutung…des…Elterngeldes…für…Kinderwünsche…und…für…Geburtenentwicklung…....… 26
5.3… Bedeutung…des…Elterngeldes…für…die…wirtschaftliche…Stabilität…...............................… 28
5.3.1… Wirtschaftliche…Stabilität…von…Paarhaushalten….........................................................… 28
5.3.2… Wirtschaftliche…Stabilität…von…Alleinerziehenden…....................................................… 28
5.3.3… Bedeutung…des…Elterngeldes…für…Mehrkindfamilien….................................................… 29
5.4… Müttererwerbstätigkeit…vor…und…nach…Elterngeldbezug….........................................… 30
5.5… Bedeutung…des…Elterngeldes…für…die…Elternzeitdauer…................................................… 31
5.6… Bedeutung…für…die…Gleichstellung…der…Geschlechter….................................................… 32
VI.… …Ergebnisse…der…Elterngeldstatistik…des…Statistischen…Bundesamtes…von…Januar……
bis…September…2007….........................................................................................................… 33
VII.… Das…Elterngeld…im…internationalen…insbesondere…europäischen…Vergleich….........… 38
7.1… …Müttererwerbstätigkeit…in…Deutschland…im…Vergleich…mit…skandinavischen……
Ländern….............................................................................................................................… 41
7.2… Beteiligung…der…Väter…an…der…Elternzeit…im…internationalen…Vergleich….................… 42
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Inhalt VIII.… Die…Zusammenarbeit…von…Bund…und…Ländern…beim…Gesetzesvollzug…....................… 44
Seite � IX.… Geplante…Gesetzesänderungen…....................................................................................… 45
9.1… Elternzeit…für…Großeltern…................................................................................................… 45
9.2… Zielgenauere…Regelung…zu…„Partnermonaten“…..........................................................… 45
9.3… Mehr…Flexibilität…für…die…Eltern…bei…der…Antragstellung…............................................… 46
Inhalt
X.… Fazit… …………………………………………………………………………………………………………………. 47zurück
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Einführung Einführung
Seite �
Am1.Januar2007istdasBundeselterngeld-undElternzeitgesetz(BEEG)vom5.Dezem-
ber20061inKraftgetreten.DanachwirdfürGeburtenabdem1.Januar2007dasbishe-
rigeErziehungsgelddurchdasElterngeldabgelöst.MitdemGesetzistdiefinanzielle
Inhalt FörderungvonFamilienindererstenZeitnachderGeburtgrundlegendneugestaltet
worden. zurück
DieneueRegelungwardemGrundenachimNovember2005imKoalitionsvertragder weiter dieBundesregierungtragendenParteienvereinbartworden.DasVorhabenwarschon
imVorfeldaufeinehohegesellschaftlicheZustimmunggestoßen.ZudenUnterstützern
zähltenunteranderendievierDachverbändederWirtschaft,derDeutscheGewerk-
schaftsbund,derDeutscheFrauenratsowiedieMehrzahlderFamilienverbände.Auch
EinzelpersönlichkeitenwiederRatsvorsitzendederEKD,BischofHuberoderderPräsi-
dentdesZentralkomiteesderKatholiken,ProfessorMeyerhattensichöffentlichwieder-
holtfürdieEinführungdesElterngeldesausgesprochen.
DasBundeselterngeld-undElternzeitgesetzwurdezueinemwichtigenElementinder
NeuausrichtungeinernachhaltigenFamilienpolitik.ZieledesGesetzessindinsbeson-
derediefinanzielleSicherungeinesSchonraums,damitalleElterndieBetreuungihres
KindesindessenerstemLebensjahrselbstübernehmenkönnen,mehrWahlfreiheitfür
MännerundFrauendurcheineeinkommensabhängigeLeistung,dieeineBetreuung
auchdurchdenbesserverdienendenPartnererlaubtundeinenachhaltigeStärkungder
wirtschaftlichenGrundlagederFamilie.DasElterngeldwilldamitImpulsezurReali-
sierungvorhandenerKinderwünsche,dieAktivierungderVäterfürdieFamilieundins-
gesamteineVerbesserungderVereinbarkeitvonFamilieundErwerbstätigkeitsetzen.2
SoistauchdieVereinbarungausdemKoalitionsvertrag3formuliert:„Wirwollendie
wirksameundnachhaltigewirtschaftlicheSicherungvonFamilienunmittelbarnach
derGeburtvonKinderndurcheinElterngeldfördern:zurVermeidungvonEinkommens-
einbrüchen,EröffnungtatsächlicherWahlmöglichkeiteneinerBetreuungzwischen
VäternundMütternundzurFörderungderwirtschaftlichenSelbstständigkeitenbeider
ElternteileunddemangemessenenAusgleichderOpportunitätskosten.“
SchondieSachverständigenkommissiondesSiebtenFamilienberichtskritisierteden
VerlustderwirtschaftlichenSelbständigkeitvonjungenFrauenbeiGeburteinesKindes
durchfehlendeKompensationdeswegfallendenEinkommensbeimErziehungsgeld.
DieFamilienberichtskommissionfordertdieNeuorientierungfamilienpolitischer
MaßnahmeninAbhängigkeitdesLebenslaufsvonFamilienundsiehtdaseinkom-
mensabhängigeElterngeldalsBeispieldafür.„WieauchimmermandasElterngeld
ausgestaltenwill,andiesemModellwirddeutlich,dassgrundlegendePrinzipieneiner
kontinuierlichenaufdenLebenslaufangelegtenFamilienpolitikrealisiertsind.Die
1 BGBIIS.2748ff. 2 DeutscherBundestag,GesetzentwurfderFraktionenderCDU/CSUundSPDDrucksache16/1889,Berlin,
2006. 3 KoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundSPDfürdie16.WahlperiodedesDeutschenBundestages,
GemeinsamfürDeutschland.MitMutundMenschlichkeit.Berlin2005,S.49.
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Einführung ModellesicherndenKinderndieZeit,diesiealskleineKinderimUmgangmitihren
Elternbenötigen.“4DasElterngeldhilft,diewirtschaftlicheSelbständigkeitundUnab-Seite �
hängigkeitv.a.derjungenMütterzubewahren.
MehrfacheBefragungendurchdasInstitutfürDemoskopieAllensbach(IfD)belegen,
dassdasElterngeldalswirksamesSignalzurUnterstützungjungerElternwahrgenom-
Inhalt menwird.ZweiDrittelderLeistungsbezieherinnenundLeistungsbezieherbeschreiben
dasElterngeldals„großeHilfe“.DiepositiveBewertungdesElterngeldesnimmtstetig zurück zu.ImDezember2006sprachensich61ProzentderElterndafüraus,dassdas„Eltern-
geldeineguteRegelung“ist.ImAugust2007warenschon71ProzentderBefragten weiter dieserMeinung.5
ImVergleichzuanderenRegelungenfürFamilienhatdasElterngeldbereitsinnerhalb
kurzerZeitnachseinerEinführungeinhohesAkzeptanzniveauerreicht,wennesumdie
Fragegeht,obessichumeinehilfreicheRegelunghandelt.6
IndiesemDossierwerdenErkenntnisseausderamtlichenStatistik,ausPrimärfor-
schungenimAuftragdesBMFSFJsowieausSekundäranalysensonstigerStudienzusam-
mengeführt.EswirdmitdenjeweilsneuenErgebnissenvonUntersuchungenoder
Erhebungenkontinuierlichfortgeschriebenwerden.
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4 DeutscherBundestag,(sieheFußnote2),S.287. 5 InstitutfürDemoskopieAllensbach,FünfMonatenachEinführungdesElterngeldes:DasElterngeldim
UrteilderjungenEltern.EineUmfrageunterMütternundVätern,derenjüngstesKind2007geborenwurde. UmfrageimAuftragdesBMFSFJ,Allensbach2007.
6 Rheinisch-WestfälischesInstitutfürWirtschaftsforschung,EvaluationdesGesetzeszumElterngeldundzur Elternzeit.StudieimAuftragdesBMFSFJ,Essen2007.
Kapitel I. I. Seite � ElterngeldalsTeilnachhaltiger
Familienpolitik
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1.1ZieledesElterngeldes
DasElterngeldhilftEltern,diesichimerstenLebensjahrdesNeugeborenenvorrangig
derBetreuungihresKindeswidmen,beiderSicherungihrerLebensgrundlage.Eswill
dazubeitragen,dassdiegegenwärtigeindividuellewirtschaftlicheSituationstabil
bleibtundspätereMöglichkeitenderDaseinsvorsorgefürdieseMütterundVäternicht
dadurchbelastetwerden,dasssieihrKindindenersten14Lebensmonatenvorrangig
selbstbetreuen.
DerBezugvonElterngelderöffnetinderzwölfmonatigenKernzeitunddenzusätzlichen
zweiPartnermonaten,diefüreinenaktivenBeitragdesanderenElternteilszurKinder-
erziehunggewährtwerden,einenSchonraum,damitFamilienohnegrößerefinanzielle
NöteinihrFamilienlebenhineinfindenkönnen.
DasElterngeldstärktElternauchüberdieseFrühphasehinausnachhaltig.DieOrien-
tierungderLeistungamindividuellenEinkommenträgtdazubei,dassesMütternund
VäternaufDauerbessergelingt,ihrewirtschaftlicheExistenzmöglichstunabhängig
vonstaatlichenFürsorgeleistungenzusichern.
DasElterngeldsolldieTeilhabeanBerufundFamilievonMütternundVäternbesser
sichern.FürMännersollendieChancenverbessertwerden,aktiveVäterzusein,Frauen
solldieRückkehrindasBerufslebenerleichtertwerden.7
Abbildung1zeigtdieBewertungsgrundlage,woranderBeitragzurErreichungderfami-
lienpolitischenZielegemessenwerdenkann.
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7 DeutscherBundestag,(sieheFußnote2)
Kapitel I.
Seite �
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Abbildung 1: Ziele des Elterngeldes
1.2LeistungsbeschreibungdesElterngeldes
AnspruchaufElterngeldhabenEltern,dieihreKindernachderGeburtselbstbetreuen
underziehen,nichtmehrals30StundeninderWocheerwerbstätigsind8,mitihrenKin-
dernineinemHaushaltlebenundeinenWohnsitzoderihrengewöhnlichenAufenthalt
inDeutschlandhaben(§1Abs.1BEEG9).
ElterngeldgibtesfürErwerbstätige,Beamte,Selbstständigeundnichterwerbstätige
Elternteile,StudierendeundAuszubildende,AdoptivelternundinAusnahmefällen
auchfürVerwandtebiszumdrittenGradundihreEhe-odereingetragenenLebenspart-
ner.Esbeträgt67ProzentdesdurchschnittlichvorderGeburtmonatlichverfügbaren,
bereinigtenNettoerwerbseinkommens10,höchstensjedoch1.800Euro(§2Abs.1BEEG)
undmindestens300Euro(§2Abs.5BEEG).DieserMindestbetragwirdbeianderen
Sozialleistungen,auchdemArbeitslosengeldIIundderSozialhilfe,nichtalsEinkommen
angerechnet,sondernzusätzlichgezahlt(§10Abs.1BEEG).
BeiTeilzeittätigkeitimBezugszeitraumdesElterngeldserhältdieBetreuungsperson
67ProzentihreswegfallendenTeileinkommens.AlsEinkommenvorderGeburtwerden
höchstens2.700Euroberücksichtigt.WerdenimBezugszeitraumandereErsatzleistun-
genwiebeispielsweisedasMutterschaftsgeldeinschließlichdesArbeitgeberzuschusses
fürdaswegfallendeErwerbseinkommenbezogen,werdendieseaufdasElterngeldange-
rechnet.
8 DiefürAusbildungoderStudiumaufgewendeteZeitgiltnichtalsArbeitszeit(§1Abs.6BEEG). 9 Bundeselterngeld-undElternzeitgesetzvom5.Dezember2006(BGBl.IS.2748),geändertdurchArtikel6
Abs.8desGesetzesvom19.August2007(BGBl.IS.1970). 10FürdieBerechnungderHöhedesElterngeldeswirdbeiabhängigBeschäftigtendasindenzwölfKalen-
dermonatenvordemMonatderGeburterzieltedurchschnittlicheErwerbseinkommennachAbzugvon Steuern,PflichtbeiträgenzurSozialversicherungundeinemZwölfteldessteuerlichenArbeitnehmer-pauschbetragszugrundegelegt(§2Abs.1u.7BEEG).Monate,indenenMutterschaftsgeldeinschließlich ArbeitgeberzuschussoderElterngeldfüreinanderesKindbezogenwurdeoderindenenwegeneiner schwangerschaftsbedingtenErkrankungErwerbseinkommenweggefallenist,werdenbeiderFestlegung derzwölfKalendermonatenichtmitgezählt.DaderArbeitnehmer-PauschbetragimSteuerrechtnurbei selbstversteuertemEinkommenberücksichtigtwird,erfolgtauchimElterngeldbeinichtselbstversteuer-temEinkommen,wiebeispielsweisedensog.Mini-Jobs,keinAbzug.EinmalzahlungenwerdenbeiderEin-kommensermittlungnichtberücksichtigt,weilesinsbesonderebeieinerErwerbstätigkeitnachderGeburt aufZufallberuht,obeinesolcheimBezugszeitraumanfällt.
Kapitel I. DasElterngeldwirdanVaterundMutterinsgesamtfürmaximal14Monategezahltwenn
auchdiePartnerinbzw.derPartnerwegenderKinderbetreuungzweiMonatelangweni-Seite �
gerverdient(§4Abs.2BEEG).EinElternteilkannhöchstensfürzwölfMonateElterngeld
beziehen.MutterundVaterkönnendenZeitraumfreiuntereinanderaufteilen(§15Abs.3
BEEG).Alleinerziehende,diedasElterngeldzumAusgleichwegfallendenErwerbseinkom-
mensbeziehen,könnendieLeistungalleinfürdievollen14Monateerhalten.Bedingung
Inhalt istjedoch,dassdasKindalleinbeidemElternteilinderWohnunglebt,demdieelterliche
SorgeoderzumindestdasAufenthaltsbestimmungsrechtzusteht(§4Abs.3BEEG). zurück
ElternmitgeringemEinkommenwirdeinerhöhtesElterngeldgezahlt.IstdasNetto- weiter einkommenvorderGeburtgeringerals1000Euromonatlich,wirddieErsatzratevon
67Prozentaufbiszu100Prozentangehoben.Fürje2Euro,diedasEinkommenunter
1.000Euroliegt,steigtdieErsatzrateumein0,1Prozentpunkte.
LebtdieberechtigtePersonmitzweiKindern,diedasdritteLebensjahrnochnichtvoll-
endethabenodermitdreiodermehrKindern,diedassechsteLebensjahrnochnicht
vollendethaben11,ineinemHaushalt,sowirddasnachallgemeinenVorschriftenzuste-
hendeElterngeldum10Prozent,mindestensum75Euroerhöht(§2Abs.4BEEG).
BeiMehrlingsgeburtenerhöhtsichdasElterngeldfürdaszweiteundjedesweitereKind
umje300Euro(§2Abs.6BEEG).
JederElternteilkannweiterhinbiszurVollendungdesdrittenLebensjahresseinesKin-
desElternzeit12beanspruchen.EinAnteilvonbiszu12Monatendermaximaldreijäh-
rigenElternzeitkannauchaufdieZeitbiszumachtenGeburtstagdesKindesübertra-
genwerden,wennderArbeitgeberdemzustimmt(§15Abs.2BEEG).
DasElterngeldkannbeigleichemGesamtbetragaufdiedoppelteAnzahlvonMonaten
gedehntwerden.EinePersonkannalsobeispielsweisedieihrzustehenden12Monatsbe-
trägeauf24MonateverteilenunderhältdannjedenMonateinenhalbenMonatsbetrag.
AuchdiePartnermonatekönnengedehntwerden,sodasseinPaaraufbiszumaximal
28halbeMonatsbeträgekommenkann.
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11 DieAltersgrenzebeträgtbeibehindertenKindernjeweils14Jahre(§2Abs.4Satz4BEEG). 12EinenAnspruchaufElternzeithabenMütterundVäter,dieineinemArbeitsverhältnisstehen.DieElternzeit
kanninjedemArbeitsverhältnisgenommenwerden,d.h.auchbeibefristetenVerträgen,beiTeilzeitarbeits-verträgenundbeigeringfügigenBeschäftigungen.WährendderElternzeitbestehteinbesondererKündi-gungsschutz:DieArbeitgeberseitekanngrundsätzlichkeineKündigungaussprechen(§18Abs.1BEEG).
Kapitel I. 1.3LeistungsbeschreibungdesErziehungsgeldes
Seite 10 DasBundeserziehungsgeldgesetz13(BErzGG)giltweiterhinfürKinder,diebiszum
31.12.2006geborenwurden(§27Abs.1BEEG).DerBezugvonErziehungsgeldisteinkom-
mensabhängig14.DasGesetz15unterscheidetzwischenRegelbetragundBudget.Der
Regelbetragbeläuftsich,soweitdaszuberücksichtigendeEinkommenderElterndieEin-
Inhalt kommensgrenzennichtübersteigt,fürjedesKindmonatlichaufbiszu300Euro.Wenn
sichdieElternfürdasBudgetentscheiden,umfasstdasErziehungsgeldmonatlichmaxi-zurück mal450Euro.DerRegelbetragkannbislängstenszurVollendungdes24.Lebensmonats
desKindesgezahltwerden.DerAnspruchaufdasBudgetendetmitderVollendungdes weiter zwölftenLebensmonatsdesKindes(§5Abs.BErzGG).FürdiesebeidenVariantengelten
fürdieerstensechsLebensmonateundabdemsiebtenLebensmonatunterschiedliche
Einkommensgrenzen.ÜberschreitetdasEinkommendiemaßgeblicheEinkommens-
grenzeentfälltdasErziehungsgeld.
AnspruchaufErziehungsgeldwährenddererstensechsMonatenachderGeburtihres
KindeshabennurEltern,derenpauschaliertesNettoeinkommennichtüber30.000Euro
(22.086beiBudget)imJahrliegtbzw.fürAlleinerziehendebei23.000Euro(19.086bei
Budget).DieEinkommensgrenzenerhöhensichum3.140EurofürjedesweitereKindin
derFamilie.AbdemsiebtenLebensmonatsinktdasErziehungsgeldstufenweise,wenn
dasHaushaltseinkommenhöherals16.500EurofürVerheiratetebzw.eheähnliche
Gemeinschaftenbzw.13.500EurofürAlleinstehendeist.
1.4GründezumAblösendesErziehungsgeldes
DasBundeserziehungsgeldhateinkommensabhängigfinanzielleUnterstützungange-
boten,konntejedochdenEinkommenseinbruchbeiWegfalleinesErwerbseinkommens
nichtauffangen.DannmusstenbeieigenerBetreuungdesKindesFamilienggf.ergän-
zendestaatlicheHilfeneinschließlichALGIIinAnspruchnehmen.Familieninmittle-
renEinkommensbereichenerreichtentrotzKindergeldnurrund70Prozent,Familien
mithohenEinkommenrund60ProzentdesvorderGeburtzurVerfügungstehenden
Haushaltseinkommens.16UnterElterngeldbedingungenwerdenSicherungsniveaus
vonetwa90ProzentbeimittlerenEinkommen,sowiebis100Prozentundmehr17bei
kleinerenEinkommengewährleistet.BeihöherenEinkommenkanndasprozentuale
SicherungsniveauinsbesonderebeiÜberschreitendesObergrenzedesElterngeldsvon
1.800Eurounter90Prozentsinken.
13EswirdnurderLeistungsbereichbeschrieben,dersichamdeutlichstenvomElterngeldunterscheidet. 14DieHöhederLeistungorientiertsichnichtamzuvorbezogenenEinkommen,sondernamEinkommen,das
währenddesErziehungsgeldbezugeserzieltwird,z.B.durchdenweiterarbeitendenElternteil (§5Abs.3BErzGG).
15BundeserziehungsgeldgesetzinderFassungderBekanntmachungvom9.Februar2004(BGBl.IS.206), geändertdurchArtikel3desGesetzesvom13.Dezember2006(BGBl.IS.2915).
16DeutscherBundestag,FamiliezwischenFlexibilitätundVerlässlichkeit.Perspektivenfüreinelebenslaufbe-zogeneFamilienpolitik.SiebterFamilienbericht.Drucksache16/1360.Berlin2006.
17DieserEffekttrittbereitsdurchdieAnhebungderErsatzratedesElterngeldsbeiunter1.000Eurobereinig-temNettoerwerbseinkommenundKindergeldein.DiegenauereUntersuchungderÄquivalenzeinkommen proKopfistGegenstandderEvaluationdurchRWI.BeisehrkleinenEinkommenhelfeninsbesondereauch dasWohngeldundderKinderzuschlagbeiderVermeidungvonALGII.
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Kapitel I. BeieinemimJahr2006geborenenKindhabenknappeinViertelderFamilien(23Pro-
zent)überhauptkeinErziehungsgeldbekommenundnuretwadieHälfteallerEltern Seite 11
hatzumindestlängeralssechsMonatedenmaximalenErziehungsgeldbetragvoninder
Regel300Euromonatlichbezogen.EinViertelderElternerhielteingemindertesErzie-
hungsgeld,dieHälftevonihnennur12Monate.18
Inhalt DasbisherigeBundeserziehungsgeldbewirkteinseinerAusgestaltungfürdieMehrzahl
derFamilienkeinenachhaltigefinanzielleAbsicherungundhatMütternundVätern zurück nichtdiebeabsichtigtegrößereWahlfreiheitzurVereinbarkeitvonFamilieundBeruf
eröffnet.EsbegünstigteeineRollenteilungzwischenMännernundFrauen,diehäufig weiter nichtdenLebenswünschenderPaareentsprach.ImerstenJahrnachderGeburteines
KindesarbeitetendreiViertelderVäterVollzeit,währenddieMutternichterwerbstätig
war.ImzweitenJahrstiegderAnteildererwerbstätigenMütterauf33Prozent,weitere
sechsProzentwolltenkurzfristigwiederindenBerufzurückkehren.Insgesamtgeben
abernur28ProzentderPaarean,fürdieGestaltungderElternzeitundderArbeitstei-
lungseieneigeneWünscheausschlaggebendgewesen.
BeidenbetroffenenFamilienverursachtendieErwerbsunterbrechungenauchauf
langeSichtoftnichtaufzuholende,überdenEinkommensausfallhinausgehendefinan-
zielleNachteilegegenüberkinderlosenPaaren.Jelänger,jehäufigerundjespäterdie
Erwerbstätigkeitausgesetztwird,umsoschlechtersinddieRückkehrmöglichkeiten,die
KarrierechancenunddieAltersvorsorgeundumsogrößeristdasArmutsrisikoderFami-
lie.
DasErziehungsgeldhatdesWeiterendazubeigetragen,dasswenigeKindergeboren
werden.VielejungePaareschobenauchvordemHintergrundbefürchteternegativer
beruflicherundfinanziellerFolgenihrenKinderwunschauf.NachhaltigeFamilienpo-
litikmussaufdieTatsachereagieren,dassMännerundFrauensichimmerspäterund
seltenerfürimmerwenigerKinderentscheiden.19
1.5DasElterngeldalseineMaßnahmenachhaltiger Familienpolitik
DieWirksamkeitnachhaltigerFamilienpolitikistdasErgebniseinesaufeinander
abgestimmtenZusammenwirkensverschiedenerMaßnahmenmitdendreiAnsatz-
punktenZeit,Geld,Infrastruktur.NichtjedeMaßnahmekannundsolldabeijedemZiel
ingleicherWeisedienen.EinepassgenaueAusgestaltungistnurbeiklarerAufgaben-
beschreibungmöglich.DiesgiltauchfürdiefinanzielleUnterstützungvonFamilien.
DasElterngeldermöglichtallenElternindererstenZeitnachderGeburtdesKindesdie
BetreuungohneEinkommenseinbruch.EsgewährleisteteinenSchonraum,indemsich
dieFamilienachderGeburtihresKindesaufdieneueSituationeinstellenundzusam-
menfindenkann.EserkennteinegesellschaftlicheVerantwortungzurUnterstützung
allerElternineinemZeitrauman,fürdenauchunterdemGesichtspunktderSubsidiarität
staatlicherHilfeeineFortführungeigenerErwerbstätigkeitnichterwartetwerdenkann.
18StatistischesBundesamt,StatistikzumErziehungsgeld.BewilligteAnträge2006.Wiesbaden2006;RWI (sieheFußnote6).
19DeutscherBundestag(sieheFußnote2)
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Kapitel I. DasElterngeldistdamitkeineLeistung,durchdiediewirtschaftlicheGrundlagederFami-
lieüberdasvorderGeburtvorhandeneNiveauhinausangehoben,odereinfinanzielles Seite 12
Mindestniveaugewährleistetwerdensoll,sonderneinAusgleichfürkonkreteNachteile
inderFrühphasederFamiliengründung.DeshalborientiertsichdasElterngeld–insoweit
demArbeitslosengeldähnlich–imGrundsatzanderHöhedesnachderGeburtdesKindes
wegfallendenErwerbseinkommens.DieAnhebungderErsatzratebeiEinkommenunter
Inhalt 1.000EuronettovorderGeburtvon67aufbiszu100ProzentunddieBegrenzungdes
Elterngeldsaufmaximal1.800EuromonatlichspiegelndenFürsorgecharakterderLeis-zurück tungwieder,denndieÜberbrückungderZeitnachderGeburtmiteigenenMittelnetwa
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durchdieBildungvonRücklagenistumsowenigermöglichundzumutbar,jekleinerdas weiter EinkommenvorderGeburtist. ▼
DerunabhängigvoneinervorherigenErwerbstätigkeitgezahlteMindestbetragdes
Elterngeldsvon300Euromonatlichberücksichtigt,dassesvieleundsehrverschiede
Gründegebenkann,warumindemBemessungszeitraumvorderGeburtdesKindes
keinErwerbseinkommenbezogenwordenist.DieseFaktorenkönnenjedochman-
gelswegfallendenErwerbseinkommensnichtkonkretbeziffertwerden.ImRahmen
desMindestbetragswirdimInteresseeinerverlässlichenHilfefüralleElternbewusst
aufdieFestlegungzusätzlicher,vondenBerechtigtennachzuweisenderAnspruchs-
voraussetzungenverzichtet.EineAusnahmeistderGeschwisterbonus.Hierbesteht
zwischeneinemgeringerenoderfehlendenEinkommenvorderGeburtdesjüngsten
KindesundderBetreuungdesälterenKindestypischerWeiseeinZusammenhang.Dies
wirddurchdenZuschlagvon10Prozentundmindestens75Euroberücksichtigt.Eine
AusnahmeistauchderMehrlingszuschlag,dervermeidet,dassElternbeieinerMehr-
lingsgeburtschlechterstehen,alsElternmitkurznacheinandergeborenenKindern.
DasElterngeldstehtnichtallein.EswirdimRahmeneinernachhaltigenFamilienpolitik
durchandereMaßnahmenzurfinanziellenUnterstützungvonFamilienergänzt.Neben
demElterngeldsindinsbesonderedasKindergeld,derKinderzuschlagunddiesteuerlichen
RegelungenzurAbsetzbarkeitderBetreuungskostenvonBedeutung.JederdieserMaßnah-
menverfolgtdabeieineeigeneZielsetzung.SowerdendurchdasKindergeldbiszu25Jahre
langdiedurchKinderentstehendenKostenberücksichtigt.DerKinderzuschlagverhindert,
dasseineFamilienurweilsiesichfürKinderentschiedenhat,ALGIIinAnspruchnehmen
muss.DiesteuerlichenRegelungenzurAbsetzbarkeitderBetreuungskostenhelfenFamilien
durchErwerbstätigkeitdieeigenewirtschaftlicheGrundlagezusichern.
DieDiskussionzumElterngeldzeigt,dassdieserinderdeutschenFamilienpolitikim
GegensatzzuzahlreichenanderenLändernnochneueAnsatzweitererKommunikati-
onbedarf.SostelltdasDeutscheInstitutfürWirtschaftinseinerWirkungsstudiezum
Elterngeldfest:„DieFachöffentlichkeitinDeutschlanddiskutiertdarüber,dassein
einkommensbezogenesElterngeldunterGerechtigkeitsgesichtspunktennichtzubefür-
wortenist.DiesistdenausländischenExpertinnenundExperteneherfremd.Zumeinen
wirdargumentiert,dassesinfastallenLänderneineinkommensabhängigesElterngeld
gibtundnureinigewenigeLänderdiesbishernichtangepassthaben.Zumanderen
wirdaufeineinkommensabhängigesKrankengeldoderaucheinkommensabhängige
Rentenbezügehingewiesen,dieauchnichtals‚ungerecht‘bezeichnetwürden.“20
20DeutschesInstitutfürWirtschaftsforschung,WirkungsstudieElterngeld.GutachtenimAuftragdes BMFSFJ.DIWBerlin:Politikberatungkompakt,Berlin2006.
Kapitel I. 1.6AusgabenfürdasElterngeld
Seite 1� DerAnteilderFamilien,dieimerstenJahrnachderGeburteinesKindesfinanzielle
UnterstützungdurchdenStaaterhalten,istdeutlichangestiegen,seitesdasElterngeld
gibt.VorläufigeHochrechnungendurchdasRheinisch-WestfälischeInstitutfürWirt-
schaftsforschung(RWI)zeigen,dass92ProzentderFamilien,derenKindimJanuar2007
Inhalt geborenwurde,Elterngelderhalten.BeiErstanträgenfürdasErziehungsgeldlagdie
QuotederInanspruchnahmebezogenaufdieGeburtendesJahres2006nurbeica. zurück 77Prozent21.
weiter FürdieneuefamilienpolitischeMaßnahmedesElterngeldesstelltdieBundesregierung
voraussichtlichjährlich4,05MilliardenEurozurVerfügung.Dassindgut1Milliarde
EuromehralsfürdasbisherigeErziehungsgeld.22ImHinblickaufdiefürdasJahr2007
geleistetenKassenausgabenfürdasElterngeldinHöhevon1.709.663.017Euroistes
gegenüberdenimGesetzentwurffürdasGesamtjahr2007genanntenAusgabenin
Höhevon1.600MillionenEurofürdasElterngeldzueinerKostensteigerunggekom-
men.DiefürdenGesetzentwurfverwendeteKostenschätzungzumElterngeldwar
aufzumTeilsehrunsichereAnnahmenangewiesen.Diesbetrifftunteranderemdie
Partnermonate.SowurdeindiesenFällendavonausgegangen,dassdieHaushalteihr
Gesamteinkommeninsofernmaximieren,dassderHauptbeziehendedesElterngeldes
nachAblaufvon12MonateneinemöglicherweisezuvorausgeübteErwerbstätigkeit
wiederaufnimmt,undderPartnerdasKindindenbeidenfolgendenMonatenalleine
betreut.DieseAnnahmeimpliziert,dassimJahr2007keineAusgabenfürdieNutzung
derPartnermonateentstehen.DemgegenüberzeigtdieStatistikzumElterngeldbezug
bereitsfürdieerstendreiQuartale2007einenrelativhohenAnteilvonVätern(knapp10
Prozent),dieElterngeldimRahmenderPartnermonateinAnspruchnehmen.Aufgrund
desinderRegelhöherenEinkommensderVäterergabensichhierausMehrausgabenin
2007inHöhevonknapp110MillionenEuro.DadieInanspruchnahmederPartnermo-
nateüberdasJahr2007hinwegrelativgleichverteiltwar,ergabensichGesamtausga-
benbiszumJahresendeinHöhevonrund1.710MillionenEuro.UnterBerücksichtigung
deraktuellenEntwicklungenhinsichtlichderjährlichenSteigerungderBruttolöhne
und-gehälter,derParameterdesSteuer-undSozialsystemssowiederGeburtenzahlen,
mussauchimHaushaltsjahr2008voneinerKostensteigerungbeimElterngeldausge-
gangenwerden.EsistmitAusgabenfürdasElterngeldinHöhevonknapp4,2Mrd.Euro
beieinemAnsatzvon4,04Mrd.Eurozurechnen.
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▼
21ImJahr2006wurdeninsgesamt51.2810ErstanträgefürErziehungsgeldbewilligt.Demgegenüberstehen 672.724GeburtenmitLebendgeborenen.NachBerücksichtigungvonMehrlingsgeburtenentsprichtdies einerInanspruchnahmevonca.77Prozent.DesWeiterenwurdenimJahr2006insgesamt354.988Zweitan-trägefürErziehungsgeldbewilligt.BezogenaufdieGeburtendesJahres2005entsprichtdieseinerInansp-ruchnahmevonca.53Prozent;RWI(sieheFußnote6).
22DeutscherBundestag(sieheFußnote2).
Kapitel II.
Seite 1�
▼▼
Inhalt
zurück
weiter ▼
II. EvaluationskonzeptdesElterngeldes
2.1ZielederEvaluation
ZielderEvaluationistes,einumfassendesBildvondenWirkungenderneuenLeistung
unterdengegebenenRahmenbedingungen,ihrerWahrnehmungundAkzeptanz
durchdieLeistungsempfängerinnenundLeistungsempfängerunddurchdieallgemei-
neÖffentlichkeitzuerhalten.DieEvaluationsollalsGrundlagefüreineumfassende
Gesetzesfolgenbewertungdienen.Nach§25BEEGlegtdieBundesregierungdem
DeutschenBundestagbiszum1.Oktober2008einenBerichtüberdieAuswirkungen
desGesetzessowieüberdiegegebenenfallsnotwendigeWeiterentwicklungderVor-
schriftendesGesetzesvor.
2.2AufbauderEvaluation
DieWirkungsanalysedesElterngeldesumfasstalsBausteineinerAkzeptanzanalyse
erstensdiedemoskopischeErstbefragung„DasElterngeldimUrteilderjungenEltern“.
DasIfDAllensbachbefragtezwischendem11.Maiunddem4.Juni2007einerepräsenta-
tiveStichprobevon996MütternundVätern,derenjüngstesKindabdem1.1.2007gebo-
renwurde23.DieInterviewswurdenvomIfDnacheinemstandardisiertenFragebogen
mündlich-persönlichdurchgeführt.DieUntersuchungsollteAufschlusszurZufrieden-
heitderElternmitdemElterngeld,zudenErfahrungenmitderBeantragungundBewil-
ligung,sowiezudenderzeiterkennbarenTendenzenbeiderNutzungdieserLeistung
geben(vgl.Kap.4und5).24
DesWeiterenwurdedasRheinisch-WestfälischeInstitutfürWirtschaftsforschungin
Essen(RWI)imJuli2007miteinerEvaluationsmaßnahmedesGesetzeszumElterngeld
undzurElternzeitbeauftragt.ZielderUntersuchungistesbiszumJuli2008,eineempi-
rischstichhaltigfundierteBewertungderFragezuermöglichen,obdasElterngelddie
SituationvonjungenFamiliennachhaltigverbessertundinsbesonderezueinerVerbes-
serungderVereinbarkeitvonBerufundFamiliebeiträgt.KernderStudieistdieUntersu-
23DieStrukturdesbefragtenPersonenkreisesentsprichtimVergleichdenDatenderamtlichenStatistikauf BasisderStatistikderGeburten2005unddesMikrozensus2005.Demnachsind84Prozentderinterview-tenElternausdenaltenBundesländernund16ProzentausdenneuenBundesländern.53Prozentder BefragtensindjungeMütterund47ProzentjungeVäter.Unter25Jahrensind12Prozent,zwischen25und 29Jahren23Prozent,zwischen30und34Jahren31Prozentundzwischen35und39Jahren26Prozentder Befragten.DerRestist40Jahreundälter.Ehepaaresindzu78Prozentvertreten,nichtehelicheLebensge-meinschaftenzu17ProzentundAlleinerziehendezufünfProzent(IfD,sieheFußnote5).
24IfD(sieheFußnote5).
Kapitel II. chungdertatsächlichenInanspruchnahmedesElterngeldesdurchdieLeistungsadres-
satenunddieAbschätzungundBewertungderWirkungendesGesetzes.DieEvaluation Seite 1�
wirdinzweiStufenmitunterschiedlichemAnalysefokusdurchgeführt.IndererstenStu-
fewurdenvorallemdiegesellschaftlicheWahrnehmungderReformunddievonden
LeistungsadressatengeplanteInanspruchnahmedesElterngeldesuntersucht.Hierzu
wurden1.000FrauenundMännerohneeinnachInkrafttretendesBEEGgeborenesKind
Inhalt sowieKinderloseaufihreWahrnehmungderLeistungundihrerRahmenbedingungen
mitBlickaufmöglicheVerhaltensänderungen,wieinsbesondereErwerbstätigkeit, zurück Lebenslaufplanung,Kinderwunsch,vomMeinungsforschungsinstitutforsatelefonisch
interviewt.InderzweitenStufewerdenineinerbundesweitenrepräsentativenErhe-weiter bungElternmiteinemnachInkrafttretendesBEEGgeborenenKindumfassendschrift-
lichzudenWirkungendesElterngeldsbefragt(vgl.Kap.5).25
DarüberhinauswurdeeineinternationalausgerichteteStudie„DasGesetzzumEltern-
geldundzurElternzeitiminternationalen,insbesondereeuropäischenVergleich“zu
denLändernNorwegen,Kanada,ÖsterreichundFrankreichsowiemiteinemÜberblick
überSkandinavienunddieneuenEU-Beitrittsländervergeben.
FürdenbisSommervorzulegendenBerichtwerdendieElementeundZielederEltern-
geld-undElternzeitregelungenderverglichenenLändersowiederenEinbettungin
dasjeweiligeSystemderFamilienleistungenbeschriebenundanalysierendgegenüber-
gestellt.DieRegelungenwerdenunterbesondererBerücksichtigungdesBEEGinden
KontextderaktuellenfamilienpolitischenEntwicklungslinieninEuropaeingeordnet
undzusätzlichdieWirkungenderRegelungenanhanddervorhandenenLiteraturund
Statistikendargestellt(vgl.Kap.7).26
EinerepräsentativeBefragungvonPersonalverantwortlicheningroßen,kleinenund
mittlerenWirtschaftsunternehmeninDeutschlandzudenEinstellungenundErfah-
rungenmitdemBundeselterngeld-undElternzeitgesetzistimJuni2007durchden
DIHKinKooperationmitdemBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund
Jugend(BMFSFJ)durchgeführtworden.ZuvorsindimHerbst2006vomIfDAllensbach
EinstellungenderVerantwortlichenindeutschenWirtschaftsunternehmenabgefragt
worden(vgl.Kap.3.3.).
DesWeiterenwirddieElterngeldstatistikdesStatistischenBundesamtesfortlaufend
ausgewertet(vgl.Kap.6).
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▼
25RWI(sieheFußnote5). 26RambøllManagement,DasGesetzzumElterngeldundzurElternzeitiminternationalen,insbesondere
europäischenVergleich.StudieimAuftragdesBMFSFJ,Berlin2007,unveröffentlichterZwischenbericht.
Kapitel II. KurzdarstellungderweiterenEvaluationsschritte
Seite 1� GuteinJahrnachEinführungdesElterngeldeskannimerstenHalbjahr2008als2.Stufe
derdurchRWIdurchgeführtenEvaluationerstmalseinedifferenzierteErhebungder
tatsächlichenInanspruchnahmederLeistungunterbesondererBerücksichtigungdes
ZusammenwirkensvonElterngeld,ElternzeitundKinderbetreuungsangebotendurch
Inhalt dieBefragungvonFrauenundMännernmiteinemnachdem1.1.2007geborenenKind
erfolgen. zurück
FürdasersteQuartal2008werdenalsweitereSchrittedesEvaluationsverfahrenseine weiter zusätzlicheUnternehmensbefragungzudenbetrieblichenEffektenundimJahr2009
eineStudiezuArbeitsmarkt-undVereinbarkeitseffekten,diesichdurchdieEinführung
desElterngeldesergeben,durchgeführt.ErgänzendisteineUntersuchungderVerwal-
tungseffektegeplant,umdieadministrativenAuswirkungendesElterngeldesaufder
BasisvonrepräsentativenErkenntnisseninVerwaltungenzubewerten.
Ab2009werdennacheinemResümeeallebisherigenModulemethodischineinkonti-
nuierlichesBerichtswesenüberführtwerden.FolgendeAbbildungzeigtdieModuleim
Überblick.
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Abbildung 2: Module der Evaluation des Elterngeldes
K a pitel I I I . III. Seite 1� GesellschaftlicheBewertungdes
Elterngeldes
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weiter
3.1BewertungdesElterngeldesdurchdieBevölkerung
MehralszweiDrittelderGesamtbevölkerunghaltendieEinrichtungdesElterngeldes
füreineguteRegelung.DiepositiveBewertungdesElterngeldeshatstetigzugenom-
men.ImDezember2006sprachensich61ProzentderBefragtendafüraus,imFebruar
200762ProzentundimApril2007schon65Prozent.ImAugust2007sindesbereits
71Prozent,diedasElterngeldfüreineguteRegelunghalten.27Wennmanzusätzlichdie
BefragungvonElternmiteinemvor2007geborenenKind(75ProzentZustimmung)und
vonKinderlosen(88ProzentZustimmung)betrachtet,steigtdieAusprägungsogarnoch
wieinAbbildung3gutzuerkennen.28
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Abbildung 3: Bewertung des Elterngeldes durch die Bevölkerung
Anmerkung: *Eltern mit zwischen 2002 und 200� geborenen Kindern, **Kinderlose
Quelle: IfD 2007/RWI 2007
AuchDetailregelungenwerdenvondergroßenMehrheitderBefragtenpositivbewer-
tet.DieRegelungderPartnermonatewirdvon85ProzentderKinderlosenalsguteSache
angesehen,von72ProzentderElternmitjungenKindernundvon55ProzentderEltern
27IfD(sieheFußnote5) 28RWI(sieheFußnote6)
▼
Kapitel III. mitNeugeborenen.DieAusrichtungdesElterngeldesanderHöhedesvorderGeburt
bezogenenEinkommenswirdebenfallsvondergroßenMehrheitderbefragtenEltern Seite 1�
miteinbisfünfjährigenKindernmit81ProzentZustimmungunddenKinderlosenmit
85ProzentZustimmungalspositivbeurteilt.29UnterdenBezieherinnenundBeziehern
desElterngeldesbeschreiben67ProzentdasElterngeldals„großeHilfe“,19Prozent
mögensichnichtfestlegen,14Prozentverneinenes(vgl.Abb.4).Selbstvonden14Pro-
Inhalt zentderBezieherinnenundBezieher,diedasElterngeldablehnen,erklärenjedochnoch
mehralsdieHälfte,dasElterngeldseiihnentrotzdem„einegroßeHilfe“.30 zurück
weiter
▼
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Quelle: IfD 2007
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Abbildung 4: Antworten auf die Frage: „Würden Sie sagen, das Elterngeld ist für Sie eine große finanzielle Hilfe, oder ist das für Sie keine große Hilfe?“
3.2BewertungdesElterngeldesdurchdieWissenschaft
BereitsimJahr2003hatdasGutachten„NachhaltigeFamilienpolitikimInteresseeiner
aktivenBevölkerungsentwicklung“dieEinführungdesElterngeldesempfohlen.Der
Leitgedankeist,dieEinkommensverlustedurchMinderungderErwerbstätigkeitzu
verringern.Hierbeiwirdprognostiziert,dassMütterzurfrühzeitigenRückkehrinden
BerufermutigtwerdenunddieGeburtenratesteigt.31
EineinkommensabhängigesElterngeldhatausSichtderKommissiondesSiebtenFami-
lienberichtsdiegleicheBedeutungwiedieFortbildungfürdenBeruf,dennesisteine
FreistellungvonderErwerbsarbeitzurUnterstützungderEntwicklungvonHuman-
vermögenundHumankapitaleinerWissensgesellschaft.DeshalbunterstütztdieKom-
missioneinElterngeldnachskandinavischemVorbild:„ImSinneeinernachhaltigen
FamilienpolitikhandeltessichmitdemElterngeldumeineZukunftsinvestitioneiner
Gesellschaft.EineandasindividuelleErwerbseinkommengeknüpfteTransferleistung
währendderfrühestenKinderphasehatvermutlich,wennmandienordeuropäischen
LänderhinsichtlichderZahlderMehrkinderfamilienmitderBundesrepublikver-
gleicht,aucheinenpositivendemografischenEffekt.“32
29RWI(sieheFußnote6) 30IfD(sieheFußnote5). 31Rürup,B./Gruescu,S.,NachhaltigeFamilienpolitikimInteresseeineraktivenBevölkerungsentwicklung.
GutachtenimAuftragdesBMFSFJ,Berlin2003. 32BMFSFJ,Zukunft:Familie.ErgebnisseausdemSiebtenFamilienbericht.Berlin2006.
Kapitel III. Mitte2005wurdenvomDeutschenInstitutfürWirtschaft(DIW)ausgewieseneWissen-
schaftlerinnenundWissenschaftleraufdemGebietderForschungzumThemaparental Seite 1�
leaveausverschiedenenLändernbefragt:„VonallenbefragtenExpertinnenundExper-
tenwirdausnahmsloseineinkommensbezogenesElterngeld–imGegensatzzueinem
weitgehendeinkommensabhängigenErziehungsgeld–befürwortet.Siestimmenalle
darinüberein,dasseineinkommensbezogenesElterngelddieErwerbstätigkeitvon
Inhalt potentiellenEltern,insbesonderepotentiellenMütternerhöhenwird.“33
zurück DasInstitutderdeutschenWirtschaft(IW)hatinderStudie„Wachstumseffekteder
demographischenEntwicklung–einTriadevergleichD–EU–USA“(2007)demEltern-weiter geldpositiveWirkungenaufsteigendeBevölkerungszahlen,steigendeErwerbs-
tätigkeitundsinkendeAbgabenlastzugewiesen:„DasElterngeldunterstütztdie
ExistenzsicherungderFamilienmitgliederundmindertdenAchterbahneffektbeim
Einkommen,derinderRegeldurchdenWegfalleinesEinkommensnachderGeburt
entsteht.EswirdkeinEinflussdesElterngeldesaufdieFrauenerwerbstätigkeitimersten
LebensjahrdesKindeserwartet,dabereitsheutevielejungeMüttereinJahraussetzen.
AbdemzweitenLebensjahrdesKindesisteinAnstiegderErwerbstätigkeitvonMüttern
zuerwarten.DieseMaßnahmeerhöhtauchdieFrauenerwerbstätigkeitvorderGeburt,
daessichumeineLohnersatzleistunghandelt,dieAnreizezurArbeitsmarktpartizipati-
onschafft.“34
DieErhöhungderErwerbstätigkeitvonjungenMütternlässtzudemdieSteuereinnah-
mensteigenundreduziertdenAnstiegderSozialabgaben.DasHumankapital,dasin
derVolkswirtschaftgenutztwerdenkann,steigt,wennqualifizierteFrauenkürzerin
ElternzeitsindunddieMöglichkeithaben,ihreKenntnisseundFähigkeitenineiner
Berufstätigkeiteinzusetzen(ebd.).
VomIWKölnwirdauchprognostiziert,dassdasimJahr2007eingeführteElterngeld
alsLohnersatzleistunglangfristigdieReproduktionsfunktionderFamiliestärktund
zueinemgrößerenBevölkerungswachstumführendürfte,daEinkommenssicherheit
bestehtundeineStärkungderGleichstellungderGeschlechteraufdemArbeitsmarkt
erreichtwird.
EineStudievomForschungsinstitutzurZukunftderArbeit(IZA)nimmtan,dassim
DurchschnittElternallerEinkommensgruppen,PaaresowieauchAlleinerziehen-
de,vonderLeistungsreformprofitieren.AuchdiesesPapiergehtdavonaus,dassdie
Müttererwerbstätigkeitzunimmt.HierdurchwirdeineSteigerungderEinkommen-
steuerundderBeiträgefürSozialabgabenineinerHöhevon200MillionenEuroproJahr
erwartet.35
AuchdieUntersuchung„BabiesandBosses“derOECD36befindet,dassderneuefamili-
enpolitischeKursmitElterngeldundKinderbetreuungindierichtigeRichtungzielt.
33DeutschesInstitutfürWirtschaftsforschung(sieheFußnote20) 34InstitutderdeutschenWirtschaft,WachstumseffektederdemographischenEntwicklung–einTriadever-
gleichD–EU–USA.Köln2007. 35Spiess,K./Wrohlich,K.,TheParentalLeaveBenefitReforminGermany:CostsandLabourMarketOutcomes
ofMovingtowardstheScandinavianModel.IZADiscussionPaperNo.2372,Bonn2006. 36OECD,BabiesandBosses.ReconcilingWorkandFamilyLife:ASynthesisofFindingsforOECDCountries.
Vol.5,Brüssel2007.
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Kapitel III. 3.3BewertungdesElterngeldesdurchdieWirtschaft
Seite 20 ZweiDrittelderUnternehmens-undPersonalleitungen37sehendasElterngeldprinzi-
piellpositiv38,einDrittelhältdasElterngeldfürkeineguteRegelung.Damitstimmen
dieFührungskräftederdeutschenWirtschaftderEinführungdesElterngeldeskaum
wenigerdeutlichzualsdiebreiteBevölkerung,diedieneueRegelunginUmfragenmit
Inhalt (meistgroßer)Mehrheitbegrüßte.39
zurück DiemeistenGeschäftsführerundPersonalverantwortlichenseheninsgesamtkeine
negativenAuswirkungendesElterngeldesaufdieUnternehmeninDeutschlandund weiter erstrechtnichtinBezugaufdeneigenenBetrieb.FürdiedeutschenUnternehmen
erwarten56ProzentwederVor-nochNachteile,12ProzentmacheneherVorteileund
etwadoppeltsovieleeherNachteileaus.Nur19ProzentderLeitungengehendavon
aus,dassdiefürmaximal14MonategewährteLeistungdesElterngeldes,verbundenmit
demAnreizzurabwechselndenBetreuungdurchbeideElternteile,zueinerdeutlichen
VerkürzungderbeanspruchtenAuszeitenführenkönnte.76ProzenthabenZweifel
daran,fünfProzentbleibenunentschieden.
59Prozentbegrüßenes,wenndiejungenVäterihreArbeitszeitreduzieren,48Prozent
findengrundsätzlichaucheineAuszeitderVätervonkleinenKinderngut.Mitlängeren
AuszeitenvonbiszuzwölfMonatenhätten43ProzentspürbareSchwierigkeiten,mit
kürzerenZeitenvonbiszuzweiMonaten,wiesievondergroßenMehrheiterwartet
werden,nur31Prozent.40
DieUnternehmensbefragungvomJuni200741(DIHK)bestätigtdieErkenntnisseder
BefragungvomIfD2006.Insgesamt51ProzentderUnternehmenrechnendamit,dass
dieMitarbeiterinnenhäufigeralsbisherausderElternzeitzurückkehren,einZehntel
istsichdessensicher,viervonzehnUnternehmengehenzumTeildavonaus.40Prozent
derUnternehmenerwartenteilweisekürzereElternzeiten(VierProzentdenkendasmit
Sicherheit.)undähnlichvieleeineverstärkteBeteiligungderVäterbeiderElternzeit.
NeunProzentrechnetdamitsicher,jederdritteBetriebzumTeil.30ProzentderUnter-
nehmenvermuten,dassdieBerufsrückkehrerinnenund-kehrerVollzeiteinsteigen
(SechsProzentsindsichdessensicher,einDrittelistteilweisedieserMeinung.).„Jegrö-
ßerdasUnternehmenist,destoeherrechnetesmiteinemverändertenVerhaltender
Mitarbeiter.“
37DieStichprobevon505GeschäftsführernundPersonal-VerantwortlichenvondeutschenWirtschaftsunter-nehmenwarrepräsentativfürdiedeutschenUnternehmenundBetriebe,proportionalzurZahlderjeweils sozialversicherungspflichtigbeschäftigtenMitarbeiter.DieBefragungwurdetelefonischnacheinemstan-dardisiertenFragebogendurchgeführt(IfD2006).
38DiesepositiveEinstellungherrschtdurchgehendindenunterschiedlichenWirtschaftszweigenvor,im WestenundimOsten,ebensounabhängigvonderGrößederUnternehmen(ebd.).
39InstitutfürDemoskopieAllensbach,ElterngeldundElternzeit:EinstellungenderVerantwortlichenindeut-schenWirtschaftsunternehmen.UmfrageimAuftragdesBMFSFJ,Allensbach2006.
40Allensbach(sieheFußnote38). 41DieDIHKhatdieErgebnissevon1.100UnternehmensantworteneinerOnline-BefragungausdenWirt-
schaftszweigenIndustrieundBauwirtschaft(46Prozent),denHandel(21Prozent)unddieDienstleistungen (33Prozent)ausgewertet(DIHK2007):VereinbarkeitvonFamilieundBeruf.DieSichtderUnternehmen. Unternehmensbarometer.Berlin.
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Kapitel IV. IV. Seite 21 EinstellungenderElterngeldbeziehe-
rinnenund-bezieherzumElterngeld
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weiter
4.1EinstellungenzurAntragsbearbeitungdesElterngeldes
DiemeistenElternwartenbiszuvierWochenmitderAntragstellung42.Deramtliche
BescheidfolgtdanninderRegelinnerhalbvonvierbissechsWochen.Knappjederfünf-
teBefragte(17Prozent)erhieltsogarschonnacheinbiszweiWocheneinenBescheid.
EbensovielebekamennachfünfbissechsWochendieAntragsentscheidung.34Pro-
zentenwartetendreibisvierWochenaufdenAmtsbescheid.NursiebenProzentder
AnträgewarenzumZeitpunktderUmfrageseitachtWochenoderlängernochnicht
beschieden.
69ProzentderEltern,derenAntragentschiedenist,empfandendieBearbeitungals
schnell,nur22Prozentfanden(vgl.Abb.5),dieEntscheidunghabelangegedauert.43
▼▼
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Quelle: IfD 2007
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Abbildung 5: Antworten auf die Frage: „Ging es Ihrem Eindruck nach recht schnell, bis über Ihren Antrag entschieden wurde, oder hat das eher lange gedauert?“
42DasElterngeldmussschriftlichbeidenfürdenVollzugdesBundeselterngeld-undElternzeitgesetzes zuständigenElterngeldstellenderBundesländerbeantragtwerden.JederElternteilkannfürsicheinmal einenAntragaufElterngeldstellen.DerAntragmussnichtsofortnachderGeburtdesKindesgestellt werden.RückwirkendeZahlungenwerdenjedochnurfürdieletztendreiMonatevorBeginndesMonats geleistet,indemderAntragaufElterngeldeingegangenist(§7Abs.1BEEG).
43IfD(sieheFußnote5).
Kapitel IV. VierzigProzentderElternmiteinemhöherenSchulabschlusshattenSchwierigkeiten
beidemZusammenstellendesAntrags.Problemebereitetedeutlichwenigerdie Seite 22
AntragsausfüllungalsdieBeibringungnotwendigerBelege.
4.2EinstellungenzurInformationüberdasElterngeld Inhalt
DieMehrzahlderjungenMütterundVäterhatsichausführlichüberdieRegelungendes zurück Elterngeldsinformiert.ÜbereinesolcheeingehendeBeschäftigungberichten68Pro-
zentderInterviewten.Esfühlensich–wieinAbbildung6–dargestellt,61Prozentaller weiter Elternangemesseninformiert.26ProzenthättengernemehrInformationenüberdas
Elterngeld,vierProzenthabensichnochnichtmitdemElterngeldbeschäftigt.44
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Quelle: IfD 2007
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Abbildung 6: Antworten auf die Frage: „Fühlen Sie sich angemessen über das Elterngeld informiert oder hätten Sie gerne mehr Informationen“
DasElterngeldwarundistintensivesThemainGesprächenimNahumfeldsowiein
denMedien.Über50ProzenthabensichjeweilsüberFreundeundBekannte,überZei-
tungenoderüberdasFernseheninformiert.DieInformationsangebotedesBMFSFJwer-
dendurchknappdieHälftederjungenElterngenutzt.Sowohldieallgemeinenwiedie
speziellenInformationsmöglichkeitensindvondenen,diesichausreichendunddenen,
diesichunzureichendinformiertfühlen,inähnlichenAnteilengenutztworden.
WennmandieunterschiedlichenInformationsangebotezusammenfasst,wirddeutlich,
dass90ProzentderEltern,dieElterngeldbeanspruchenwollen,nichtnurFernsehen
undZeitungen,sondernauchspeziellereInformationsangebotewieInternetseitenund
BroschürendesBMFSFJ(vgl.Abb.7)zurHilfegenommenhaben.
44IfD(sieheFußnote5).
Kapitel IV.
Seite 2�
Inhalt
zurück
weiter
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Abbildung 7: Informationsangebote des BMFSFJ zum Elterngeld
4.2.1BekanntheitsgraddesElterngeldes
AuchunterdenErwachsenen,diebisherselbstkeinenAnspruchaufdiesefinanzielle
Leistunghaben,kennenüber90ProzentdasElterngeld.Allerdingsgiltdiesnichtinglei-
chemMaßefürdieDetailsderRegelungendesBEEG,z.B.RegelungenzurBezugsdauer
undzummöglichenUmfangderBerufstätigkeit.
InsgesamtkannderInformationsgradüberdieNeueinführungdesElterngeldesals
sehrhochbezeichnetwerden.FastalleBefragtenkennenzumindestdenBegriffdes
Elterngeldes.SelbstunterErwachsenen,dieselbstzumgegenwärtigenZeitpunkt
keinenAnspruchaufdieseFamilienleistunghaben,beispielsweisekinderlosejunge
ErwachseneoderEltern,derenjüngstesKindvordemJahr2007geborenwurde,liegt
derBekanntheitsgraddesElterngeldesbeiüber90Prozent,beiletztgenanntensogar
bei95Prozent.45
4.3EinstellungenzurLeistungshöhedesElterngeldesund zurEinschätzungderFamilienpolitik
DieHöhedesElterngeldesentsprichtin65ProzentderFälledenErwartungender
Eltern.DreiProzentwarenvonderHöheangenehmüberrascht.NursechsProzentder
ElternhabeneinendeutlichhöherenBetragerwartet,19Prozenteinenetwashöheren.
DasIfDurteilt:„EineverbreiteteEnttäuschungderElternüberdieHöhederbewilligten
BeträgeistindenDatenderUmfragealsonichtzuerkennen.“46
AufgrundderEinführungdesElterngeldesurteiltdierelativeMehrheitderBefragten,
dassheuteFamilienmitKindernbiszudreiJahrenvonstaatlicherSeitemehrgeholfen
wirdalsfrüher.DiestrifftnichtnuraufbisherKinderlosezu,dieeventuelldieRege-
lungendesfürbiseinschließlichDezember2006geboreneKindergeltendenErzie-
hungsgeldesnichtkennen,sondernauchaufElternmitjungenKindern,dieselbstdas
ErziehungsgeldgenutzthabenoderbeientsprechendhohemHaushaltseinkommen
keinenAnspruchdaraufhatten,undvondenenanzunehmenist,dassihnendieRege-
lungenzumErziehungsgeldbekanntsind.
45RWI(sieheFußnote6). 46IfD(sieheFußnote5),S.46.
Kapitel IV. BeidendirektvomElterngeldprofitierendenBefragtenhaben29Prozenteineguteund
31ProzentkeineguteMeinungvonderjetzigenPolitikfürFamilien,40Prozentsind Seite 2�
unentschieden.EinDrittelhältdiestaatlichenMittelbereitsfürausreichend.
Abbildung8verdeutlicht,dassgleichzeitigjedoch46ProzentderBefragtenderAnsicht
sind,dasssichdiefinanzielleFörderungvonFamiliengegenüberfrüherverbesserthat,
Inhalt nur13ProzentseheneineVerschlechterung.29Prozentmeinen,eshättesichnichtviel
geändertund12Prozentkonntensichnichtentscheiden.DiepositiveEinschätzungder zurück Entwicklungderletztenzwei,dreiJahrehängtengmitderBewertungdesElterngelds
zusammen. weiter
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Quelle: IfD 2007
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Abbildung 8: Antworten auf die Frage: „Wird einer jungen Familie mit Kindern vom Staat heute finanziell mehr geholfen als noch vor zwei, drei Jahren oder weniger?”
Kapitel V. V. Seite 2� WirkungendesElterngeldes
▼▼
Inhalt
zurück
weiter ▼
5.1BedeutungdesElterngeldesfürdasEngagementvon Vätern
DierepräsentativenBefragungenweisendaraufhin,dassderinderElterngeldstatistik
ermittelteAnteilderVäter,dieElterngeldnutzenwerden,allerWahrscheinlichkeit
nachnocherheblichansteigenwird.BeidenEltern,diebereitsElterngeldbeziehen,
wollen34ProzentderVäterElterngeldnutzen.DieFrauenschätzendieszu24Prozent
vonihrenPartnern.DaPartnermonateauchnochzueinemspäterenZeitpunktbean-
tragtwerdenkönnen,istdavonauszugehen,dassdieBeteiligungvonVäterndeutlich
zunehmenwird.56ProzentderVätervonKindern,dievor2007geborenwurdenbzw.
60ProzentderkinderlosenMännerwürdenbeieinemweiteren/zukünftigenKindgerne
Elterngeldnutzenundimmerhinnoch35Prozentbzw.50ProzentderFrauenmachen
dieseAussageüberihrePartner,wieinAbbildung9dargestelltist.D.h.esexistierteine
erheblicheBereitschaftbzw.einWunschnachstärkererBeteiligungderVäter47beider
BetreuungdeseigenenKindes.48
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Abbildung 9: Einschätzung der Frauen über die Bereitschaft zur Inanspruchnahme des Elterngeldes durch die Partner
Quelle: RWI 2007
DieVorstellungenderElternmitEin-bisFünfjährigenKindernundderKinderlosen
deutenan,dasshierlängerfristigeinWandeleintretenkönnte,respektivederWunsch
dazubesteht.EinbeträchtlicherAnteilderMännerundFrauenwilldieBezugsdauervon
47Männerwerdenvermutlichmehrheitlich2MonatelangElterngeldbeziehen,doch43ProzentderVäter nutzendasElterngeldlängeralszweiMonate(vgl.Kap.6).
48RWI(sieheFußnote6).
Seite 2�
Kapitel V. ElterngeldannäherndgleichmäßigzwischensichunddemPartnerbzw.derPartnerin
aufteilen.BeidenElternmitjüngerenKindernwirddiesinfastjederdrittenFamiliemit
PartnermonatenalsWunschangegeben,beidenKinderlosensogarinungefährjeder
zweitenFamiliemitBeteiligungbeiderPartner.
▼
Inhalt
FolgendeTabellezeichnetdieEntwicklungderbewilligtenAnträgeindenerstendrei
QuartalendesJahres2007nach(vgl.Kap.7).
▼
zurück Tabelle 1: Entwicklung des Elterngeldbezuges in den ersten drei Quartalen des Jahres 2007
Bewilligte Anträge gesamt
Bewilligte Anträge von Vätern
Väter mit mehr als 2 Monaten Elterngeld
1. Quartal 2007 58.417 3.985(6,8Prozent) 50Prozent
2. Quartal 2007 199.715 17.058(8,5Prozent) 44Prozent
3. Quartal 2007 386.955 37.140(9,6Prozent) 43Prozent
▼
weiter
Quelle: Statistisches Bundesamt 2007a
5.2BedeutungdesElterngeldesfürKinderwünscheundfür Geburtenentwicklung
Danachbefragt,obdasElterngeldjungeMenschenbeiihrerEntscheidungfürKinder
beeinflusst,sehenvieleBefragtensolcheineWirkung,zumindestingewissemUmfang.
28ProzentallerElterngeldbeziehendensindderAuffassung,dassdasElterngelddieEnt-
scheidungfür(weitere)Kindererleichternkönnte.49Abbildung10zeigt,dasseinFünftel
(19Prozent)derbefragtenElternmiteinemKind,dasvor2007geborenist,antwortet,dass
dasElterngeldeinengroßenEinflusshat(beidenKinderlosen18Prozent).44Prozentmei-
nen,dassdasElterngeldzumindestetwasEinflusshat(48ProzentbeidenKinderlosen).
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Abbildung 10: Einfluss des Elterngeldes auf die Entscheidung für Kinder
Quelle: RWI 2007
49IfD(sieheFußnote5). 50RWI(sieheFußnote6).
50
K a pitel V. WennesumdenEinflussaufdieeigeneFamilienplanunggeht,fälltrepräsentativ
befragtderAnteilderElternmitKindern,diezwischen2001und2006,dieetwasoder Seite 2�
gareinengroßenEinflussausmachen,erheblichgeringeraus.Hierbeisprechensieben
ProzentdemElterngeldeinengroßenEinflusszuund18ProzentzumindestetwasEin-
fluss.BeidenkinderlosenBefragtenmachen11ProzentbeidereigenenFamilienpla-
nungeinengroßenEinflussausund29ProzentzumindestetwasEinfluss.
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DieErgebnisselassenvermuten,dassdieFamilienplanungunddieAusgestaltungder zu rü c k anschließendenFamilienphasevoneinemerheblichenTeilderBefragtenalsdurchdas
Elterngeldbeeinflussbarangesehenwird.InsoferngibteseinMeinungsklima,dassicher weiter prägt.EinekonkreteEntscheidungfürodergegenKinderwirdjedochnichtodernur
geringfügigdurchdasElterngeldbeeinflusst.
ZeitlichparallelistderdurchschnittlicheKinderwunschvon1,7beiMännernund2,0bei
Frauen(2001)inauffälligerzeitlicherParallelitätzurEntwicklungdesElterngeldes2006
deutlichaufdurchschnittlich2,2KinderbeiMännernund2,3beiFrauengestiegen.51
DasElterngeldhatinanderenLändernpositivdazubeigetragen,dassbeisteigender
FrauenerwerbsquotemehrKindergeborenwerden.AuchinDeutschlandsinddie
Geburtszahlen2007seit10JahrendasersteMalwiedersteigend.DieAnzahlpotenzieller
Mütter(15-45Jahre)istdabeialleinzwischen1996und2003um400.000gesunkenund
istweiterrückläufig.52
WieinAbbildung11zusehenist,sinddieGeburtenseit1998imVergleichzumVorjahr
niegestiegen,nurverschiedenstarkgesunken.In2007istdieAnzahlderGeburtenum
3.304höheralsimJahr2006.
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Quelle: Statistisches Bundesamt 2007b
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Abbildung 11: Differenzen der Geburtenzahlen zum jeweiligen Vorjahr von 1998 bis 2007
Anmerkung: Die Geburtszahlen können vom Statistischen Bundesamt immer erst drei Monate rückwirkend angegeben werden. Deshalb gibt es für 200� nur die Angaben bis September 200�. Um trotzdem eine Vergleichbarkeit zu den Vorjahren herzustellen, wurden dort auch nur die Monate Januar bis September betrachtet. Die Angaben für 200� sind vorläufig.
51Eurobarometer,ChildbearingPreferencesandFamilyIssuesinEurope.Wien2006. 52StatistischesBundesamt,StatistikzuGeburten.Wiesbaden2007.
Kapitel V. 5.3BedeutungdesElterngeldesfürdiewirtschaftliche Stabilität
Seite 2�
▼▼
VieleHaushalteerreichenmitdemElterngeld90bis100ProzentdesbisherigenHaus-
haltseinkommens,geradeauchdurchdenGeringverdienstzuschlag,wennmanzusätz-
lichdasKindergeld,möglicheSteuerklassenwechseloderdasWohngeldberücksichtigt.
Inhalt
JungeMütterundVäter,AlleinerziehendegenausowiePaare,scheinendiePhasenach zurück derGeburtauchselteneralsPhasegrößererEinschränkungenzuerleben:Nochim
Februar2007antwortetenbeieinerBefragungallerElterninnerhalbderBevölkerung weiter 32Prozent,dasssiesichnachderGeburtihreserstenKindesaufgrundeinesgeringeren
Einkommenssehreinschränkenmussten.BeideraktuellenUmfrageimJuni2007(IfD)
gebennurnoch22Prozentan,esseiengrößereEinschränkungennachderGeburtnot-
wendiggewesen.
5.3.1WirtschaftlicheStabilitätvonPaarhaushalten
DerAnteildesElterngeldesamHaushaltseinkommenbeträgtbeiPaarenimSchnitt
21,3Prozent.53MitdemElterngeld,demKindergeldundggf.denEinkommensverände-
rungendesPartnersdurcheineandereSteuerklasseerreichendieFamilienzwischen
80bis100ProzentihresvorherigenEinkommens(abhängigvondessenHöhe).Familien
mitkleinenEinkommenrealisierendabeihöhereAnteile.
WennmanTabelle2betrachtet,siehtman,wievieleinPaarhaushaltendieeigenewirt-
schaftlicheLagealsehergutodereherschlechtansieht.Immerhin81,1Prozentbewer-
tendiesezwischen„sehrgut“,„gut“und„esgeht“.Lediglich7,1Prozentsehenihrewirt-
schaftlicheLageals(eher)schlecht.
Tabelle 2: Einschätzung der wirtschaftlichen Lage bei Paarhaushalten
▼
Eigene Einschätzung in Prozent
sehrgut 4,8
gut 39,8
esgeht 36,5
eherschlecht 5,2
schlecht 1,9
keineAngabe 11,8
gesamt 100,0
Quelle: IfD 2007
5.3.2WirtschaftlicheStabilitätvonAlleinerziehenden
DerAnteildesElterngeldesamHaushaltseinkommenbeträgtbeiAlleinerziehendenim
Durchschnitt37,1Prozent.DieStudievomIfDstelltheraus,dassdieAlleinerziehenden
vomElterngeldinbesondererWeiseprofitieren,dadasElterngelddeutlichmehralsein
DrittelihresHaushaltseinkommensausmacht.
53IfD(sieheFußnote5).
Kapitel V. AlleinerziehendemiteinerWarmmietevon350EuroundeinemNettoeinkommenvor
derGeburtvon1.385EurosindmitdemElterngeldnichtmehraufArbeitslosengeldII Seite 2�
angewiesen.
FolgendeTabelleschlüsseltauf,dassdieAlleinerziehendenihrefinanzielleSituation
etwasschlechtereinschätzenalsPaare.DieHälftebeurteiltdieeigeneLageals„sehr“
Inhalt gutbis„esgeht“.43,6ProzentsehenauchmitdemElterngeldihrewirtschaftlicheLage
als(eher)schlecht. zurück
Tabelle 3: Einschätzung der wirtschaftlichen Lage bei Alleinerziehenden
weiter
▼▼
▼
Eigene Einschätzung in Prozent
sehrgut 0,6
gut 11,0
esgeht 40,8
eherschlecht 28,4
schlecht 15,2
keineAngabe 4,0
gesamt 100,0
Quelle: IfD 2007/Berechnungen Prognos AG
AllerdingsantwortensiebenProzentmehrAlleinerziehendealsElterninsgesamt,dass
sieehermehrGeldalsvorderGeburtdes(letzten)KindeszurVerfügunghaben(17,8vs.
10,9Prozent).FürAlleinerziehende,dieauseiner(Vollzeit-)Erwerbstätigkeitkommen,
addiertsichdasElterngeldi.d.R.mitKindergeldundKindesunterhaltggf.eigenem
UnterhaltzueinemauskömmlichenBetrag.FürsieistdieanschließendeVerfügbarkeit
einerbedarfsgerechtenInfrastrukturzurBetreuungderKinderBedingung,einexis-
tenzsicherndesEinkommensniveauauchauflängereSichtzurealisieren.
5.3.3BedeutungdesElterngeldesfürMehrkindfamilien
Vergleichsweisegeringe,wenngleichmehrheitliche,ZustimmungerfährtdasEltern-
geldvonjungenEltern,diedreiodermehrKinderhaben.UnterihnenhaltensichBefür-
wortermit44ProzentundGegnermit42ProzentfastdieWaage.DieseGruppeschätzt
ihrefinanzielleSituationinsgesamtamseltenstenalsbefriedigendeinundwünschtsich
amhäufigstenweitere(finanzielle)Hilfen.FamilienmitmehralszweiKindernbedürfen
deshalbspezifischerunterstützenderLeistungen.
InFamilienmitdreiundmehrKindernistderAnteilderer,dienurrelativwenig
Elterngelderhalten,überproportionalhoch.Diesistdaraufzurückzuführen,dassdie
MüttervorderGeburtdesletztenKindesseltenerberufstätigseinkonnten.Dieaktive
ErwerbsbeteiligungvonMütternvariiertdeutlichmitderKinderzahl:jemehrKinderzu
betreuensind,umsoseltenersindMütteraktiverwerbstätig.MütterindenneuenLän-
dernundBerlin-OstmitdreiundmehrKindernsindmit29Prozentmehralsdoppeltso
häufiginVollzeiterwerbstätigalsMütterimfrüherenBundesgebietmit12Prozent.54
54StatistischesBundesamt,ImBlickpunkt–FraueninDeutschland2006.Wiesbaden2006.
Kapitel V. FragtmanallerdingsdieElternmiteinemabdem1.1.2007geborenenKind,obSiealles
inallemeherwenigerGeldzurVerfügunghabenalsvorher,odergenausoviel,oder Seite �0
ehermehr,zeigtsichbeidenFamilienmitdreiundmehrKinderneinevergleichbareEin-
schätzungwiebeiFamilienmiteinemKindoderzweiKindern.15,6ProzentderMehr-
kindfamilienfinden,dasssieübermehrGeldalsvorderGeburtdesletztenKindesverfü-
gen.BeiFamilienmitzweiKindernsind13,1ProzentdieserMeinungund8,7Prozentder
Inhalt ElternmiteinemKind.ImDurchschnittbehaupten10ProzentallerBefragten,dasssie
jetztehermehrGeldhaben.55
zurück
DieEinschätzungderwirtschaftlichenLageistschlechteralsdievonPaarhaushalten weiter insgesamt(vgl.Tab.2und6).69,1bewertenihrefinanzielleAusstattungmit„sehrgut“
bis„esgeht“.Allerdingsschätzenweitausweniger(16,1Prozent)ihreSituationals(eher)
schlechteinalsdiesbeidenAlleinerziehendenderFallist.
Tabelle 6: Einschätzung der wirtschaftlichen Lage bei Mehrkindfamilien
▼▼
▼
Eigene Einschätzung in Prozent
sehrgut 2,9
gut 25,9
esgeht 40,3
eherschlecht 12,3
schlecht 3,8
keineAngabe 14,7
gesamt 100,0
Quelle: IfD 2007
5.4MüttererwerbstätigkeitvorundnachElterngeldbezug
VondenineinerrepräsentativenUntersuchung56befragtenMütternwarenvorder
Elternzeit45ProzentinVollzeit,24ProzentinTeilzeitund9Prozentstundenweise
erwerbstätig;22ProzentderMütterwarennichtberufstätig.56ProzentderMütter
habenbereitsweitereKinder.
VondenMütterninPaarhaushalten,diezuvorabhängigbeschäftigtwaren,übten
24ProzentderBefragteneineErwerbstätigkeitstundenweiseund11ProzentinTeilzeit
parallelzurElternzeitausoderhattendiesvor.KnappzweiDrittelderMütterplanten
keineErwerbstätigkeitnebenderElternzeitoderwarennochunentschlossen.Beiden
AlleinerziehendenliegtdieErwerbstätigkeitwährendderElternzeitetwashöher:
27ProzentderMütterübtenstundenweiseeineErwerbstätigkeitausund6Prozent
arbeiteteninTeilzeitoderplantendies.
NachderBeendigungderElternzeitplanten22ProzentderMütterinPaarhaushalten,
wiedereineVollzeiterwerbstätigkeitaufzunehmenund62ProzentwollteninTeilzeit
arbeiten.Nichterwerbstätigseinwolltenlediglich9ProzentderMütternachderEltern-
zeit.VondenalleinerziehendenMütternwolltennachderElternzeit34ProzentinVoll-
zeitund55ProzentinTeilzeitarbeiten.
55IfD(sieheFußnote5) 56Allensbach(sieheFußnote5).
Kapitel V. 5.5BedeutungdesElterngeldesfürdieElternzeitdauer
Seite �1 DiemeistenFamiliensindheutelangfristigaufzweiEinkommenangewiesen,undBeruf
undeinLebenmitKindernsindBestandteilederLebensplanungdermeistenjungen
FrauenundMänner.TatsächlichkehrenaberdiemeistenFrauenbishererstindenBeruf
zurück,wenndieKinderältersind.
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Inhalt
▼
zurück DieNeuregelungdesElterngeldeswirdvermutlicherheblicheAuswirkungenaufdie
NutzungderElternzeithaben.InsbesonderebeiMännernistmiteinemAnstiegderNut-
weiter ▼ zungzurechnen.EsgibtersteAnzeichen,dassFrauen,derenPartnersichanderKinder-
betreuungbeteiligenwollenunddieplanen,dassbeideElternteileElterngeldnutzen,
kürzereElternzeitenanstrebenundsomitfrüherwiederindenBerufeinsteigen.
VergleichsweisegeringesechsProzentderMütterwollenfürwenigeralseinJahrin
Elternzeitgehen.33ProzentderMütterplaneneineElternzeitzwischeneinembisunter
zweiJahren,21ProzentvonzweibisunterdreiJahren.34Prozentwollendenmaximalen
ZeitraumvondreiJahrennutzen.57
VergleichtmanwieinAbbildung12diePlanungenvondenjenigenEltern,dieimLaufe
desJahres2007einKindzurWeltgebrachthaben,mitdenrealisiertenElternzeitender
MüttermitErziehungsgeldbezug,isteinedeutlicheVerkürzungderDauerauszuma-
chen.WährenddieDauerderElternzeitbeijederzweitenMuttermitErziehungsgeld
volledreiJahrebetrug,plantdiesbeidenElterngeldbezieherinnennurnocheinDrittel
derMütter,dieinElternzeitgehenwollen.DemgegenüberkönntesichderAnteilder
einjährigenElternzeitenvon14Prozentauf29Prozentverdoppeln.58
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Abbildung 12: Anteil der Mütter, die ein bzw. drei Jahre Elternzeit nehmen
Quelle: RWI 2007
EsgibtersteAnzeichendafür,dassimzweitenunddrittenJahrnachderGeburtdesKin-
desderAnteilderFrauen,dieeineBerufstätigkeitaufnehmen,steigenkönnte.60Prozent
allerMüttermöchteimzweitenoderdrittenJahrnachderGeburtwieder(teilzeit-)arbei-
57IfD(sieheFußnote5). 58RWI(sieheFußnote6).
Kapitel V. ten,nur44ProzentsindheuteindiesemZeitraumerwerbstätig.VondenMüttern,die
einelängereElternzeitvonzweioderdreiJahrenplanen,möchten44Prozent(gegen-Seite �2
über27ProzentbeieinerElternzeitvonbiszuzweiJahren)innerhalbderElternzeitvon
IhremAnspruchaufTeilzeitarbeitGebrauchmachen.59
WährendvondenVäternnachderElternzeit22ProzentTeilzeitarbeitenwollen60,wol-
Inhalt len77ProzentderMütternachderRückkehrausderElternzeitnichtmitvollerStunden-
zahlerwerbstätigwerden.50ProzentdervorderGeburtihresjüngstenKindesnicht zurück erwerbstätigenMütterwollennachderElternzeiteineArbeitaufnehmen,überwiegend
ebenfallsinTeilzeit-Beschäftigung.VergleichtmandieseWünschemitdentatsäch-weiter lichenArbeitsverhältnissenderMüttervon3bis6-JährigenimJahr2006,bleibtder
AnteilderTeilzeitrealisierungendeutlichhinterdenWünschenderMütterzurück.
5.6BedeutungfürdieGleichstellungderGeschlechter
FürdieFrauen,dieauseinerErwerbstätigkeitindenElterngeldbezugkommen,erwei-
ternsichdieChancenaufeineselbstständigeLebensführung.DerSiebteFamilienbe-
richtundandereStudienzeigen,dassjungeFrauenbeideswollen:FamilieundErwerbs-
tätigkeit.FürFrauenimAltervon29Jahren,demdurchschnittlichenAlterbeider
erstenGeburt,liegtdieQuoteaktiverErwerbstätigkeitbeiüber85Prozent.62Prozent
derFrauenmiteinemKindunterdreiJahrenmöchtensowohlfürihreKinderdasein
alsaucheinerErwerbstätigkeitnachgehen.BeidenFrauenmitHochschulreifesindes
sogar73Prozent.DasHaupternährer-/Familienmutter-ModellentsprichtnurdenWün-
schenvon15ProzentderFrauenundneunProzentderFrauenmitHochschulreife.61
DasElterngeldfördertdieKontinuitätimBerufauchalsArmutsvorbeugung,vorallem
gegendieAltersarmutvonFrauen,gegendieArmutvonFrauenundMännernnach
TrennungundScheidung.EshilftvorallemFrauen,ihreRentezuerwirtschaften,was
auchvordemHintergrundveränderterRegelungenzurEinschränkungderHinterblie-
benenrenteunddernachehelichenUnterhaltsansprüchewichtigergewordenist.
„VonallenExpertinnenundExpertenwirdbetont,dasseineinkommensbezogenes
ElterngeldunterdemGesichtspunktderGeschlechterpartizipationalssehrpositivzu
bewertenist.VordemHintergrundder„GenderWageGap“,d.h.demempirischen
Befund,dassMännerimDurchschnitteinhöheresEinkommenbeziehenalsFrauen,
wird–sodieMeinungvielerExperten–eineinkommensabhängigesElterngeldauch
dazubeitragen,dasssichmehrMänneranderBetreuungs-undErziehungsarbeitbetei-
ligenundmehrMännerElternzeitinAnspruchnehmen.“62
▼▼
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59IfD(sieheFußnote5). 6078ProzentderVäterwollennachdemElterngeldbezuginVollzeittätigsein,VäterohneElterngeldbezug
arbeitenzu94ProzentinVollzeit-Arbeitsverhältnissen. 61DeutscherBundestag(sieheFußnote16). 62DIW(sieheFußnote20).
Kapitel VI. VI. Seite �� ErgebnissederElterngeldstatistikdes
StatistischenBundesamtesvonJanuarbis September2007
▼▼
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Bewilligungsquote
394.018ElterngeldanträgewurdenbisEndeSeptember2007bearbeitet,davonwurden
386.955Anträgebewilligt.Somitwerden1,8ProzentderElterngeldanträgeabgelehnt.
BeidenFrauenbeträgtderAnteil0,9ProzentanabgelehntenAnträgen,beiMännern
werden9,4ProzentderAnträgenichtbewilligt.63
Familienstand
72,9ProzentderElterngeldempfängerinnenund-empfängersindverheiratetund
24,6Prozentsindledig.DerRestistgeschieden,verwitwetoderineingetragenerLeben-
spartnerschaft(ebd.).
Väterbeteiligung
InsgesamtgibtesseitEinführungdesElterngeldeseineVerdreifachungdesAnteiles
derVäterandenElterngeldbeziehenden,wieinAbbildung13zuerkennenist.BisEnde
des3.Quartals2007isteinAnteilvonknapp10ProzentanmännlichenElterngeldbezie-
hendengemeldetworden(ebd.).DerTrendlässteineweitereZunahmeauf24Prozent
erwarten(vgl.Kap.5.1.).
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Quelle: Statistisches Bundesamt 2007a
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Abbildung 13: Anteil an männlichen Elterngeldbeziehenden
63StatistischesBundesamt,StatistikzumElterngeld.BewilligteAnträgeindenerstendreiQuartalen2007. Wiesbaden2007.
Kapitel VI. BereitsinfünfBundesländernisteinezweistelligeBeteiligungbiszu12Prozentzuver-
zeichnen(vgl.Abb.14). Seite ��
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Quelle: Statistisches Bundesamt 2007a (Stand Januar bis September 2007)
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Abbildung 14: Anteil an männlichen Elterngeldbeziehern nach Bundesland
Partneranträge
In6,7ProzentderFällenehmensowohlPartnerinalsauchPartnerdasElterngeldin
Anspruch.WennmansichdieZahlendesRWIfürJanuar2007anschaut,isteinwei-
tererAnstieg(zumindestauf7,4Prozent)zuerwarten.In3,1Prozentistausschließlich
derVaterElterngeldbezieher,zu89,5ProzentausschließlichdieMutter.80,3Prozent
schöpfendiemaximaleBezugsdauervon14Monatenaus,weitere6,1Prozentnehmen
gemeinsam13Monate.InFamilienmitPartneranträgenbeantragenMütterimSchnitt
zweiMonatekürzerElterngeldalsdiejenigen,beidenenderPartnernichtebenfalls
Elterngeldbezieht.
IstdieMutteralleinigeElterngeldbezieherin,nimmtsiedurchschnittlich11,7Monate
ElterngeldinAnspruch(in89,4ProzentderFällevollezwölfbzw.dreizehnMonate).Ist
derVateralleinigerElterngeldbezieher,beanspruchterdiesesfürdurchschnittlich
8,8Monate.57,1ProzentdieserVäterbeanspruchendievolleElternzeit,immerhinein
Viertel(24,7Prozent)jedochlediglicheinoderzweiMonate.64
Altersverteilung
WieinAbbildung15beiderVerteilungderAltersgruppenzusehen,sind46,9Prozentder
Berechtigtenunter30Jahrealt.DieFrauensindzu49,5Prozentunter30.Rund60Prozent
sindzwischen25und35Jahrealt.BeidenMännernzeigtsichdasBildanders,nur20,4Pro-
zentsindunter30Jahren.Rund60Prozentsindhierdie30-bis40-Jährigen.65
64RWI(sieheFußnote6). 65StatistischesBundesamt(sieheFußnote61).
Kapitel VI.
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Quelle: Statistisches Bundesamt 2007a (Stand Januar bis September 2007)
Abbildung 15: Altersgruppen gesamt und nach Geschlecht
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AnzahlderKinder
InsgesamthabendieElterngeldempfängerinnenund-empfängerzu
I 56,1ProzenteinKind,
I 30,5ProzentzweiKinder,
I 9,9ProzentdreiKinderund
I 3,5ProzentvierundmehrKinder
dasElterngeldkindistdabeieingerechnet.
Verlängerungsoption
9,3ProzentderFrauenund2,5ProzentderMännerwollendieVerlängerungsoption66
inAnspruchnehmen.Insgesamtsindes8,6ProzentderEltern.BeieinerBezugsdauer
vonmehralssechsMonatenwirddieVerlängerungsoptionbesondershäufiggenutzt.
Sowohljene,diedenMindestbetragalsjene,diedenHöchstbetragbekommen,wollen
dieVerlängerungsoptionnichtnutzen.DiemitMindestbetragwohlnicht,weilsieauf
diegesamteSummeangewiesensind;diemitdemHöchstbetragnichtwieüberhaupt
FrauenmiteinerLeistungvonüber1000Euro,vermutlichweildieserelativschnellwie-
derindenBerufeinsteigenwollen.67
Bezugsdauer
FolgendeAbbildungzeigt:dieBezugsdaueristbeiMännernüberwiegendaufzwei
Monateausgerichtet(57,5Prozent).EinweitererhoherProzentteilumfasstdieVäter,die
12MonateElterngeldbeziehenwollen(20,0Prozent).DieFrauenbleibenzu86,3Prozent
für12MonatezuHause.Weitere3,5Prozentwählen11Monateund2,9Prozent10Monate
Auszeit.
66MütterundVäterkönnensichbeigleichemGesamtbudgetdieihnenzustehendenMonatsbeträgeauchin jeweilszweihalbenMonatsbeträgenauszahlenlassen,sodasssichderAuszahlungszeitraumverdoppelt (§6BEEG).
67RWI(sieheFußnote6).
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Quelle: Statistisches Bundesamt 2007a (Stand Januar bis September 2007)
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Abbildung 16: Dauer des Elterngeldbezuges gesamt und nach Geschlecht Kap te VI.
HöhedesElterngeldes
DerAnteilanPersonen,diedenMindestbetragvon300Euroerhalten,sinkt.Imersten
QuartaldesJahres2007warenesnoch41,1Prozent,imzweitenQuartal35,1Prozentund
imdrittenQuartalnurnoch32,7ProzentMindestelterngeldbeziehende68.ImGegen-
zugsteigendieAnteileanElterngeldbeziehendenfürallehöherenBeträgeab500Euro.
SomitsteigtdieHöhedesElterngeldes.ImmermehrElternbekommendieLeistungals
ErsatzfüreinwegfallendesEinkommen.
Insgesamterhalten32,7ProzentderEltern300Euro,einViertelderElterngeldbezie-
herinnenund-bezieher(24,7Prozent)bekommenmehrals300bisunter500Euro,
16,2Prozent500bisunter750Euro,mehralsjederzehnteElternteil(11,1Prozent)
erhält750bisunter1.000Euro.Anspruchsberechtigtfür1.000bisunter1.250Euro
ElterngeldsindübersechsProzentderEltern,für1.250bisunter1.500Eurosindes
3,3Prozent,2,7ProzenthabeneinenLeistungsbezugvon1.500bisunter1.800Euro,
sowie2,8Prozentmit1.800Eurobzw.über1.800Euro(vgl.Abb.17).
EinElterngeldvonüber1.800EuroistindeneherseltenenFällendenkbar,indenensich
dasalsAusgleichwegfallendenErwerbseinkommensmaximalmöglicheElterngeldum
denMehrlingszuschlagoderdenGeschwisterbonuserhöht.
68DasliegtauchandemanfänglichüberproportionalhoherAnteilanMindestelterngeldbezieherinnenund -beziehern,dadieseAnträgeaufgrundnichteinzureichenderEinkommensnachweiseeherundleichter beantragtsowiebearbeitet.
K a pitel V I .
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Quelle: Statistisches Bundesamt 2007a (Stand Januar bis September 2007)
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Abbildung 17: Verteilung des Elterngeldes nach Höhe
Anmerkung: *Bei den �00 Euro-Elterngeldbeziehenden handelt es sich nicht ausschließlich um Erwerbslose, sondern auch um Hausfrauen/-männer, Studierende und Geringverdienende.
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Leistungsberechnung
WährendwenigeralsdieHälftederElterndenMindestbetragbekommen,bekommen
30,2ProzentdenMindestbetragselbst,dieanderenerhaltenzusätzlichdenGeschwister-
bonusbzw./unddenMehrlingszuschlag.DerGeschwisterbonuswirdzu73,3Prozentvon
Elternbezogen,diebeimElterngelddenMindestbetragerhaltenundzu26,7Prozentvon
ElternmiteinemeinkommensbezogenenElterngeld.BeiMännernistderAnteilanein-
kommensbezogenemElterngeldmit73,3ProzentdeutlichhöheralsbeidenFrauenmit
49,9Prozent.
BetrachtetmannurdaseinkommensbezogeneElterngeld,ergibtsichdieseszu57,1Pro-
zentausdemErsatzvonErwerbseinkommeninHöhevon67Prozentundin42,9Prozent
derFällegreiftderGeringverdienstzuschlagfürEinkommenvonwenigerals1.000Euro,
beidemdieErsatzrateaufbiszu100Prozentbzw.aufdenMindestbetragangehoben
wird.DerGeringverdienstzuschlaggreiftbei47,9ProzentderFrauenundbei19,1Pro-
zentderMänner(ebd).
Kapitel VII. VII. Seite �� DasElterngeldiminternationalen
insbesondereeuropäischenVergleich
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DeutschlandsetztiminternationalenVergleichbeidenElterngeldregelungenimHin-
blickaufReichweite,Dauer,HöheundFlexibilitätinteressanteAkzente.
InDeutschlandhabenalleElternAnspruchaufElterngeld(z.B.inNorwegennur75Pro-
zentallerMütter,60ProzentallerVäter;z.B.inKanadakeinElterngeldfürArbeitslose,
Studentinnen/StudentenundSelbstständige).Esgibt67ProzentLohnfortzahlungfür
max.14Monate/61Wochen(z.B.inDänemarkwegenniedrigererHöchstgrenzedurch-
schnittlich66Prozentfürmax.32Wochen).DasElterngeldkannvondenElterngleichzei-
tiginAnspruchgenommenwerden(z.B.nichtsoinFinnland).DasElterngeldwirdnicht
versteuert(inallenskandinavischenLändernAbzugvonSteuernundSozialabgaben).
DiefolgendeTabelleformuliertpräzisedieElterngeldregelungeninDeutschland,Däne-
mark,Schweden,Finnland,NorwegenundKanadanachReichweite,Dauer,Höhedes
ElterngeldesundzusätzlichenRegelungen.
Tabelle 7: Elterngeldregelungen in Deutschland und im internationalen Vergleich
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Reichweite Dauer Höhe Flexibilität Zusätzliche Regelungen
Deu
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land
Rechtsanspruchauf Elterngeldbeidauer-hafterAufenthaltsge-nehmigung, nichtdavonabhängig obvorderGeburt gearbeitetwurde
14Monate davon2reservierte Partnermonate
Mutterschutz: 6Wochenvorund 8nachGeburt,das Mutterschaftsgeld wirdzusammenmit demArbeitgeber-zuschussaufdas Elterngeldangerech-net.
DaseinerPersonins-gesamtzustehende Elterngeldkannbei gleichemGesamtbe-tragaufdiedoppelte AnzahlvonMonaten gedehntwerden
67Prozentdesnach derGeburtwegfal-lendenNettoerwerbs-einkommensder letzten12Monate(bei bereinigtemNetto-erwerbseinkommen unter1.000Euro/Monat ErhöhungdesProzent-satzesum0,1Prozent-punktefürje2Euro,um diedasmaßgebliche EinkommendenBetrag von1.000Eurounter-scheidet) Höchstgrenzebei 1.800EuroimMonat Mindestbetragvon 300EuroimMonat (Jahresdurchschnitts-verdienst:42.382Euro brutto/32.247Euro netto)
bisaufdiezweiPart-nermonatebeliebig zwischendenEltern aufteilbar,gleichzei-tigeNutzung möglich
Elterngeldistnicht steuer-undsozial-versicherungspflichtig.
Geschwisterbonus (mind.75Eurobzw. 10ProzentdesEltern-geldeszusätzlich) Mehrlingszuschlagvon 300Eurofürjedeswei-tereKind
Kapitel VII.
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Reichweite Dauer Höhe Flexibilität Zusätzliche Regelungen
Dän
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Rechtsanspruchauf Elterngeldbeidauer-hafterAufenthaltsge-nehmigung
7,5Monate
zusätzliche Vater-tage: 10Werktagemit 100ProzentLohnfort-zahlunginnerhalbvon 14TagennachGeburt desKindes
Mutterschutz: 4Monate,davon 4Wochenvorund 14Wochennach Geburt
100ProzentLohn-fortzahlungmiteinem Höchstsatzvonca. 1.832EuroimMonat, wegengeringenHöchst-satzesdurchschnittlich 66ProzentLohnfortzah-lung (Jahresdurchschnitts-verdienst:48.307Euro brutto/33.511Euronetto)
beliebigzwischenden Elternteilenaufteilbar, gleichzeitigeNutzung möglich
Elterngeldiststeu-er-undsozialversiche-rungspflichtig
Schw
eden
Voraussetzung, dassvorderGeburt mindestens240Tage versicherungspflichtig gearbeitetwurde
16Monate
zusätzliche Vater-tage:10Werktage mit80Prozent Lohnfortzahlung
Schwangerschafts-schutz:frühestens 2Monatevorder Geburt,beiBerufs-unfähigkeitaufgrund derSchwangerschaft fürmax.1,5Monate (50Tage)
13Monate80Prozent Lohnfortzahlung (MaximalbetragBrut-toeinkommenvonca. 3.625EuroimMonat/ 43.500EuroimJahr) und3Monatemiteinem Pauschalsatzvonca. 20Euro,Arbeitslose, Studierendesowie Geringverdienende erhaltenPauschalbetrag durchgängig (Jahresdurchschnitts-verdienst:35.084Euro brutto/30.767Euro netto)
Aufteilunginbis zudreiSegmenten proKalenderjahr, gleichzeitigeNutzung möglich, jeweils60Tageaus-schließlichfürein Elternteilreserviert, nichtübertragbar
Elterngeldiststeuer- undsozialversiche-rungspflichtig
Finn
land
Rechtsanspruch aufElterngeldbei Aufenthaltsgeneh-migungundmin-destens180Tage Krankenversicherung vorGeburtstermin, keineArbeitslosen-unterstützungwäh-renddesElterngeldes
6Monate(Beginn nachMutterschutz)
zusätzliche Vater-tage:3Wochen (18Werktage)mit 75ProzentLohnfort-zahlung,ggf.1–12 weitereWerktageals „Bonuswochen“für denVater
Mutterschutz: Anspruchaufinsge-samt4Monate (17,5Wochen)
Währenddesersten Monats75Prozentdes Jahreseinkommens, weitere32,5Prozentbei einemMonatsbruttoein-kommenvonüber 3.768Euro(45.221 EuroimJahr).Danach 70Prozentdes Bruttoeinkommens, weitere40Prozent beieinemMonats-bruttoeinkommen zwischen2.450Euro und3.768Euro (29.392EuroimJahr). Weitere25Prozentdes Bruttoeinkommens beiEinkommenüber diesemBetragMindest-pauschalevonetwa 15,20Euro/Tagfür ElternohneEinkom-menbzw.unterder Mindestgrenzevon unter6.513Eurojähr-lich(oderbeiweiterem Vollzeiterwerboder Studienfinanzierung oderWehr-bzw.Zivil-dienst)Berechnungauf Grundlagedesletzten vorliegendenSteuerbe-scheids(Bruttojahresein-kommen)(Jahresdurch-schnittsverdienst: 34.081Eurobrutto/ 29.979Euronetto)
jeweilsbiszuzwei zeitlicheAbschnitte untereinanderauf-teilbar,abernicht gleichzeitigeNutzung (außerbeiMehr-lingsgeburten)
Elterngeldiststeuer-und sozialversicherungs-pflichtig. BeiMehrlingsgeburten VerlängerungdesZeit-raumsum2Monatepro Kind; Erwerbstätigkeitam Sonntagbleibtohne Auswirkungenaufdie Elterngeldzahlungen
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Kapitel VII.
Seite �0
Reichweite Dauer Höhe Flexibilität Zusätzliche Regelungen
Nor
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75Prozentaller Mütter,60Prozent allerVätermitgesetz-lichemElterngeldan-spruch Elternmüssenjeweils 6von10Monatenvor derGeburteinkom-menssteuerpflichtiges Einkommennach-weisen
10Monatebzw. 12,5Monate, 1,5Monate(6Wochen) davonfürVäter,die ansonstenwegfallen
zusätzliche Vater-tage: 10Werktagemit 80ProzentdesBrutto-einkommens
Mutterschutz: Anspruchauf 2Monate,davon 3Wochenvorund 6Wochennachder GeburtimRahmen desElterngeldes
100Prozent(10Mona-te)bzw.80Prozent (12,5Monate)Lohn-fortzahlungdesBrut-toeinkommensder letztenvierWochen vorGeburtbeieinem maximalenMonats-bruttoeinkommenvon ca.3.793Euro (ca.45.524EuroimJahr)
Frauenmiteinem Einkommenunterder HälftedesMindest-einkommens(ca.3.740 EuroimJahr)oderohne Erwerbstätigkeiterhal-teneinenPauschalbe-tragvon4.198Eurofür dasersteLebensjahrdes Kindes; starkeAbhängigkeitder Elterngeldhöhefürden VaterandieErwerbstä-tigkeitderMutter.Liegt derErwerbsumfangder Mutterbeiwenigerals 75Prozent,erhältder Vaternureinentspre-chendreduziertes ElterngeldseinesBrut-tolohns(giltnichtbei Vaterschaftsgeld). (Jahresdurchschnitts-verdienst:47.221Euro brutto/39.876Euro netto)
gleichzeitigeNutzung nichtmöglich
Elterngeldiststeuer-und sozialversicherungs-pflichtig 5–7Wochenzusätzlich beiMehrlingsgeburt
Kan
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Voraussetzung 600Stundensozialver-sicherungspflich-tigeBeschäftigung inden12Monate vorInanspruch-nahme,920Stunden Berufsanfängerinnen undWiederein-steigerinnen,kein ElterngeldfürArbeits-lose,Studierendeund Selbstständige
8Monate
Mutterschutz: Anspruchaufinsge-samt4Monate,frei wählbar,(EineMutter kannihrKindeinJahr langzuhausebetreu-en.Väterkönnen fürsichnureine insgesamt8,5Monate Elternzeitbeanspru-chen,vondenen 8Monatebezahlt werden.)
55ProzentLohnfort-zahlungmiteinem Höchstsatzvon 1.200Euromonatlich Zusätzlichzum Mutterschafts-und Elterngeldgibtesfür Einkommensschwa-cheFamilienFami-lienzuschlag(80Prozent statt55Prozentdes durchschnittlichen Gehaltesderletz-ten12Monatebei einemHaushaltsein-kommenvonunter 1.539EuroimMonat (Jahresdurchschnitts-verdienst:53,252Euro brutto/44.014Euro netto)
beliebigzwischen denElternaufteilbar, gleichzeitigeNutzung nichtmöglich
Elterngeldiststeuer-pflichtig, keinfinanziel-lerZuschlagfür Geschwisterkinderoder Mehrlingsgeburten Imföderalen Regierungssystem tragendieProvinzen undTerritoriendie Verantwortungfür jeweiligeFamilienpolitik undverfolgenz.T. sehrunterschiedliche Zielsetzungen.
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weiter
Quelle: Rambøll Managementt 200769
69RambøllManagement,DasGesetzzumElterngeldundzurElternzeitiminternationalen,insbesondere europäischenVergleich.StudieimAuftragdesBMFSFJ,Berlin2007,unveröffentlichterZwischenbericht.
Kapitel VII. 7.1MüttererwerbstätigkeitinDeutschlandimVergleich mitskandinavischenLändern
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WennmandieErwerbstätigkeitvonMütterninDeutschlandimKontextmitanderen
Staatenbetrachtet,zeigtsichderzeitbeiFrauenmitKindernnocheinerelativgeringe
BeteiligungamErwerbsleben.DeutlichhöhereErwerbsquotenvonMütternmitjeweils
Inhalt über75ProzentweisenSchweden,Dänemark,FinnlandundNorwegenauf.
zurück Deutschland
weiter ImJahr2005gabesinDeutschland7,3MillionenMütterimerwerbsfähigenAltervon
15bis64Jahren,diemitmindestenseinemleiblichenKindodereinemStief-,Pflege-
oderAdoptivkindunter15JahrenineinemgemeinsamenHaushaltlebten.93Prozent
dieserMütterwaren25bis49Jahrealt.70
57Prozentder7,3MillionenMüttermitKindernunter15Jahrenwarenaktiverwerbstä-
tig,dasheißtnichtvorübergehendbeurlaubt(Stand2005).DieErwerbsbeteiligungim
früherenBundesgebiet(ohneBerlin)undindenneuenLändern(einschließlichBerlin)
weichtallerdingsdeutlichvoneinanderab.2005waren56Prozentderwestdeutschen
und61ProzentderostdeutschenMüttererwerbstätig.ImJahr2006waren60Prozent
derMüttermitKindernunter15Jahrenaktiverwerbstätig.
WiezuerwartensteigtdieErwerbsbeteiligungderFrauenmitdemAlterderKinder
an,inOstdeutschlandwiederuminstärkeremMaßealsinWestdeutschland.Sowarim
Jahr2005einDrittelderMüttermitjüngstemKindimKrippenaltervonunterdreiJah-
renberufstätig.MüttermitKindernunterdreiJahrenwarenimJahr2005indenalten
Bundesländernzu31Prozenterwerbstätig,indenneuenBundesländernzu41Prozent.
ErreichtedasjüngsteKinddasKleinkindaltervondreibisfünfJahrengingüberdieHälf-
tederMütter(56Prozent)einerErwerbstätigkeitnach.DiehöchsteErwerbsquotevon
71ProzenterreichtenMüttermit10-bis14-jährigenKindern.Müttermitminderjährigen
Kindern(0-17Jahre)waren2005insgesamtzu60Prozentaktiverwerbstätig.
Schweden
EinkommensabhängigeLeistungenfürEltern,verbundenmiteinerlangenEltern-
zeit,werdenoftalsErklärungfürSchwedensrelativhoheGeburtenrateundFrauen-
erwerbsquoteangesehen.Inden1960erJahrenbetrugdieFrauenerwerbsquote
lediglich50Prozent,stiegjedochAnfangder90eraufüber80Prozent.1993wardie
ErwerbsquotevonMännernundFrauensogargleichhoch,jedochfieldieFrauener-
werbsquoteimZugederskandinavischenWirtschaftskriseMitteder90erJahrestärker
alsdiederMännerundbewegtesichindenletztenJahrenumdie75Prozent.44Prozent
derMüttermitKindernunterdreiJahrensindVollzeitberufstätigund36,2Prozentin
Teilzeit.71
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70StatistischesBundesamt,LebenundArbeiteninDeutschland.Sonderheft2:VereinbarkeitvonFamilieund Beruf.ErgebnissedesMikrozensus2005.Wiesbaden2006.
71RambøllManagement(sieheFußnote69).
Kapitel VII. Dänemark
Seite �2 DerAnteilderimArbeitsmarktintegriertenFraueninDänemarkistseit1940kontinuier-
lichgestiegen,wobeiinden1960erund1970erJahreneinbesondersschnellerAnstieg
zuverzeichnenwar.Inden1990erJahrenistderAnteilderimArbeitsmarktintegrierten
Frauenumdie70Prozentstagniertundliegtgegenwärtigbei76,1Prozent.
Inhalt
Finnland zurück
DieErwerbstätigkeitvonMütternmiteinbiszweiKindernliegtimDurchschnittbei weiter 75Prozent.DieErwerbsquotevonFrauenmitKindernuntersiebenJahrenumfasst
65Prozent.WährenddieFrauenerwerbsquoteinsgesamtzurückgegangenist,istgleich-
zeitigzubeobachten,dasssichdieRückkehrvonFrauenindenBerufnachderGeburt
einesKindesbeschleunigthat.DerWiedereinstiegderMütterwirdinsbesonderevom
Bildungshintergrundbeeinflusst.
Norwegen
Endeder70erJahrehatdieErwerbsbeteiligungvonMütternmitKindernimAltervon
einbiszweiJahreninNorwegendeutlichzugenommen,von30ProzentimJahr1972auf
46ProzentimJahr1980.DerAnteilvonerwerbstätigenMütternmitkleinenKindernist
mitdemElterngeldkontinuierlichgestiegenundlagimJahr2001bei77Prozent.
7.2BeteiligungderVäteranderElternzeitiminternatio-nalenVergleich
Schweden
Etwa20ProzentderElternzeittagewerdenmittlerweilevondenVäterngenutzt–bis
1986wareneslediglichzweiProzent.Lediglich20ProzentderschwedischenMänner
nehmenkeineElternzeitinAnspruch.InderPraxishatsichgezeigt,dassspeziellGut-
undSpitzenverdienerGebrauchvondenbeiden„Vätermonaten“machen.
Dänemark
ImJahr2004betrugdervondenVäterninAnspruchgenommeneAnteildergesam-
tenElternzeitinDänemark4,7Prozent.EinegroßeRollespielenhierbeiökonomische
Faktoren.60ProzentderVäterwürdenbeiInanspruchnahmederElternzeiterhebliche
finanzielleEinbußenverbuchen.20ProzentderElternhabendieMöglichkeiteiner
InanspruchnahmedesVatersgarnichtinErwägunggezogen.
Finnland
1978führteFinnlandmitalserstesLandderWeltVatertageundVaterschaftsgeldein.
Seit1992habenVäterAnspruchaufmax.vierWochenununterbrocheneVaterschafts-
zeit,diesewirdmit75ProzentdesursprünglichenGehaltsvergütet.Vaterschafts-
geldnehmen70ProzentderVäterinAnspruch.LediglichzweibisdreiProzentaller
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Kapitel VII. anspruchsberechtigtenVäternutzendasElterngeldüberdieVaterschaftstagehinaus.
Dasbedeutet,dassdiemeistenVäterdieBetreuungihresKindesaufdieVätertageund Seite ��
denVatermonatbeschränkenundihrEngagementnichtdarüberhinausauchaufden
regulärenElterngeldbezugszeitraumausweiten.
Norwegen Inhalt
DieEinführungderspeziellenVäterzeitinNorwegenimJahr1993hatzueinerdeutlich zurück höherenBeteiligungderMänneranderFamilienarbeitgeführt,fast89Prozentder
anspruchsberechtigtenVäternutzendievergüteteElternzeit.ImDurchschnittbean-weiter spruchenVäter23Tage,14Prozentauchmehrals40Tage.EineBesonderheitdernor-
wegischenElterngeldregelungistdiestarkeAbhängigkeitderElterngeldhöhefürden
VaterandieErwerbstätigkeitderMutter.LiegtderErwerbsumfangderMutterbeiweni-
gerals75Prozent,erhältderVaternureinentsprechendreduziertesElterngeld.
Kanada
Seit2001istderAnteilderVäterinKanada,dienachderGeburtdesKindes(bezahltoder
unbezahlt)dieErwerbsarbeitunterbrochenhabenvon38auf55Prozentangestiegen.
AllerdingskehrtendiemeistenVätererheblichfrüherindieBeschäftigungzurückals
Mütter,derGroßteilbereitsnacheinemMonatund15ProzentnachsechsMonaten.
InQuebecerhöhtesichdieBeteiligungderVäteranderElternzeitdurchdieEinführung
eineseigenenProgrammsmitu.a.dreibisfünfWochen,aufdiealleinderVatereinen
Anspruchhat,von27,8ProzentimJahr2005auf48,4ProzentimJahr2006.ImVergleich
dazuhatsichderAnteilderVäter,dieElterngeldbeantragthattenoderdiesbeabsichtig-
ten,inganzKanadazwischen2005und2006mit15,0Prozentund20,0Prozentweniger
starkverändert.
Island
EinspeziellerVäteranteilimRahmenderElternzeitwurdeinIslandimJahr2000ein-
geführt.72DreiMonatesindfürdieMutterunddreiMonatefürdenVaterreserviert,
dierestlichendreiMonatekönnendieElternnachBeliebenaufteilen.Währendder
ElternzeiterhaltenBeziehereineLeistunginHöhevon80ProzentihresErwerbseinkom-
mens.Knapp90ProzentderberechtigtenVäternahmenimJahr2004dieseRegelungin
Anspruch;imDurchschnittfür90Tage,währenddieMutterimSchnitt180TageEltern-
zeitbeanspruchten.
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72Gilason,I.,ParentalLeaveinIceland.BringingtheFathersIn.DevelopmentsintheWakeofNewLegislation in2000.Hg.CentreforGenderEquality/MinistryforSocialAffairs,Akureyri2007.
Kapitel VIII. VIII. Seite �� DieZusammenarbeitvonBundund
LändernbeimGesetzesvollzug
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DasElterngeldisteineLeistungdesBundes.Dieserträgtnach§12Absatz2Bundesel-
terngeld-undElternzeitgesetzauchdieAusgabenfürdasElterngeldinHöhevongut
4MilliardenEurojährlich.DerVollzugdesGesetzeserfolgtdagegennachArtikel104a
Absatz3Satz2GrundgesetzdurchdieLänderimAuftragdesBundes.DieEinzelheiten
sindinArtikel85desGrundgesetzesgeregelt.DanachistdieEinrichtungderzuständi-
genBehördenAngelegenheitderLänder,währenddieAufsichtüberdieGesetzmäßig-
keitundZweckmäßigkeitderAusführungdergesetzlichenRegelungdemBundobliegt.
ZurGewährleistungeinerbundeseinheitlichenDurchführungdesGesetzeshaben
BundundLändergemeinsameRichtlinienentwickelt.DieRichtliniensindkeineVer-
waltungsvorschriftendesBundes,sondernzwischenBundundLändernabgestimmte
HandlungsanweisungendermitdemVollzugdesBundeselterngeld-undElternzeit-
gesetzesbeauftragtenLänderanihrejeweiligenVerwaltungsstellen.DieRichtlinien
könnenbeiBedarfgeändertwerdenundentfaltenkeineunmittelbarenRechtswir-
kungengegenüberdeneinenAntragaufElterngeldstellendenEltern.
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Kapitel IX. IX. Seite �� GeplanteGesetzesänderungen
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9.1ElternzeitfürGroßeltern
MitderinAussichtgenommenenRegelungsollenArbeitnehmerinnenundArbeitneh-
merElternzeitmitentsprechenderAbsicherungihreseigenenArbeitsplatzesbeanspru-
chenkönnen,uminbestimmtenFällenihrEnkelkind,mitdemsieineinemHaushalt
leben,betreuenunderziehenzukönnen.MitderRegelungsolleninsbesonderemin-
derjährigeElternoderEltern,dienochdieSchulebesuchenundnochnicht21Jahre
sind,unterstütztwerden.AuchdieGroßelternsollen-beiVorliegenderentsprechenden
Voraussetzungen–währendderElternzeiteinerjeweilsbiszu30Wochenstunden
möglichenTeilzeiterwerbstätigkeitnachgehenkönnen.DerElterngeldanspruchvon
mindestens300EuroMindestbetragbleibtbeiderMutter,wennauchsiemitdemKind
ineinemHaushaltlebt.
9.2ZielgenauereRegelungzu„Partnermonaten“
Vondenmaximal14BezugsmonatenkanneinElternteilbiszu12Monatefürsichnut-
zen.ZweiweitereMonatesinddemanderenElternteilvorbehalten,wennerseinevor
derGeburtdesKindesausgeübteErwerbstätigkeiteinschränktoderunterbrichtundso
aufEinkommenverzichtet.
WeildieNutzungderPartnermonateandenWegfallvorderGeburtdesKindes
erzieltenErwerbseinkommensgebundenist,eröffnetdiebisherigeRegelungin§4Bun-
deselterngeld-undElternzeitgesetzunterschiedlicheGestaltungsmöglichkeitenjenach
dem,obvorderGeburtbeideElternodernureinElternteilErwerbseinkommenerzielt
haben.WarenbeideElternteileerwerbstätig,erfülltschondieMutterdieVorausset-
zungderPartnermonateundderVaterkönnteaucheineneinzelnenElterngeldmonat
inAnspruchnehmen.
DenZielendesElterngeldesbesserentsprichteineeinheitlicheMindestbezugsdauer
vonzweiMonatenfüralleEltern,dieElterngeldinAnspruchnehmenmöchten.Mit
dieserÄnderungwirdeineintensivereBindungzumKindunterstützt.Väternwirdauch
gegenüberDrittendieEntscheidungerleichtert,sichmehrZeitfürihrKindzunehmen.
DieFlexibilitätdesElterngeldsbleibtbestehen,dadieElterngeldmonateauchweiterhin
nichtamStückgenommenwerdenmüssen,sondernfreiaufdenZeitraumderersten
14LebensmonatedesKindesverteiltwerdenkönnen.
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Kapitel IX. 9.3MehrFlexibilitätfürdieElternbeiderAntragstellung
Seite �� BeidengesetzlichenRegelungenzurAntragstellungsinddieErfordernisseeineseffek-
tivenVerwaltungsvollzugsmitdenBedürfnissenderAntragstellerabzuwägen.Schon
bisherwareineeinmaligeÄnderungdesElterngeldantragsinbesonderenHärtefällen
möglich.BesondereHärtefällewareninsbesonderederEintritteinerschwerenKrank-
Inhalt heit,SchwerbehinderungoderTodeinesElternteilsbzw.Kindesoderdieerheblich
gefährdetewirtschaftlicheExistenzderElternnachAntragstellung. zurück
DiePraxiszeigtjedoch,dassesnochweitereFällegibt,indeneneineÄnderungdes weiter ElterngeldantragsfürdieFamiliewichtigseinkann.Bekommtbeispielsweiseein
erwerbsloserElternteilwährendseinesElterngeldbezugseinenArbeitsplatzangebo-
tenundkannderbishererwerbstätigeandereElternteilElternzeitnehmen,sobesteht
einhohesInteressedaran,dieAufteilungderElterngeldbezugsmonatezuändern.
ZukünftigsollderAntragaufElterngelddaherauchohneAngabevonGründeneinmal
geändertwerdenkönnen.DieMöglichkeiteinereinmaligenweiterenÄnderungim
besonderenHärtefallbleibtunberührt.FürdieElternwirddieAntragstellunginsgesamt
flexibler.
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Kapitel X. X. Seite �� Fazit
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IndiesemDossierzumElterngeldwurdendieZieleundWirkungendesBundeseltern-
geld-undElternzeitgesetzesdetailliertausgeführtsowiedasEvaluationskonzept,die
gesellschaftlichenBewertungenundEinstellungenzumElterngeldbeschrieben.
DieAnalysemachtdeutlich,dassderVollzugdesGesetzeserfreulichgutangelaufenist
undeineÄnderungdesBEEGnachgegenwärtigemKenntnisstandnurinEinzelpunk-
tensowieinderKlärungdertechnischenHandhabungderRegelungenangezeigtist.
ErweiterteRegelungensindbeiderElternzeitfürElternvonminderjährigenMüttern
undVäternsowieMütterundVäternunter21Jahren,dienochdieSchulebesuchen,bei
derMindestbezugszeitdesElterngeldessowiebeiderFlexibilitätderAntragstellung
vorgesehen.
WennmandiegewünschtenEffektemitdentatsächlichenWirkungenvergleicht,sind
erstedeutlicheErfolgezubenennen.
1. DieVäterbeteiligunganderBetreuungdesKindeshatsichbeimElterngeldgegen-
überdemBezugbeimErziehungsgeldbisHerbst2007schonverdreifachtundein
weitererAnstiegdesVäteranteilsanderneuenLeistungwirdauf25Prozentund
mehrprognostiziert.
2. DieGeburtenratesteigtseit10Jahrenerstmalswiederan.DieDifferenzderGeburten
imJahr2007zumVorjahrliegtimpositivenBereich.
3. DasSicherungsniveauderHaushalteliegtmitdemElterngeldindenmeistenHaus-
haltenbei90bisüber100Prozent,dasElterngeldselbstmachtdabeidurchschnittlich
zwischen21und37Prozentaus.DiejungenElternmüssennachderGeburtdesKin-
desnichtmehrsohohefinanzielleEinbußenhinnehmenwievorderEinführungdes
BEEG.
4. DieDauerdergeplantenElternzeitsinkt.DieVorhersage,dassv.a.jungeMütterfrü-
herwiederindenBerufeinsteigenwollen,scheintbestätigt.
5. DieGleichstellungderGeschlechterwirddurchdiegrößereSelbständigkeitund
finanzielleUnabhängigkeitvonjungenMütterngefördert.
ZurNachhaltigkeitderFamilienpolitikwirddurchdiewirtschaftlicheStabilitätder
HaushaltssituationvonElterngeldbezieherinnenund-bezieherunddiediebessere
BalancevonFamilieundBerufbeigetragen.Entwicklungsbedarfwirdamehestennoch
beimNachteilsausgleichzwischendeneinzelnenFamilientypengesehen,fürdessen
VerwirklichungnochweitereImpulsegesetztwerdenmüssen.
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Kapitel X. FürdieLeistungsänderungwegvomeinkommensabhängigenErziehungsgeldhin
zumamEinkommensersatzorientiertenElterngeldwerdendeutlichmehrMittelbereit Seite ��
gestellt.DiestaatlicheUnterstützungkommtjetztallenElternzuGute.Esgibtwesent-
lichmehrLeistungsempfängerinnenund-empfängeralsbiszumEndedesJahres2006.
DiesesGeldstärktdieFamilienlangfristigundbefreitsievonweiterenmonetären
Abhängigkeiten.AufgrunddieserVorteilesteigtdasZustimmungsniveauzumEltergeld
Inhalt inderBevölkerungkontinuierlichanundlagbeiletztenUmfragenbereitsbeiüber
70Prozent. zurück
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