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Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
Standortbestimmung Schweiz – Via sicura
01. November 2007Autor: Pascal Blanc
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Traktanden
• Haftpflicht und Versicherung – nach dem Crash• Status Quo in der Schweiz• Fazit Postcrashphase• Schäden verhindern – Via sicura• Strasse – Luft - Schiene• Zielsetzung• Gesamtpaket mit 56 Massnahmen• Handlungsfelder – ein Dilemma• Finanzierung• Ausblick
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Haftpflicht und Versicherung – nach dem Crash
• „Haftpflicht“ und „Versicherung“ regeln die Phase nach dem Unfall.
• Für Geschädigte, aber auch für Unfallverursacher ist ein möglichst lückenloser Versicherungsschutz wichtig.
• Lücken im Versicherungsschutz haben schwerwiegende Auswirkungen.
• Ein lückenloser Versicherungsschutz ist in der Schweiz gewährleistet.
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Status Quo in der Schweiz
Haftpflichtobligatorium• Geschädigter kommt zu seinem Geld• Schutz des Vermögens des Halters• Umfang der Leistungspflicht des Versicherers:
• Schadenersatz• Genugtuung• Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche• Anwalts- und Gerichtskosten
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Status Quo in der Schweiz
Deckung für Schäden durch Ausländer (NVB)
• Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB) tritt wie der Versicherer aller ausländischen Fahrzeuge auf, sobald diese die Schweizer Grenze überfahren haben.
• Finanzierung: • Der ausländische Versicherer des Schadenverur-
sachers erstattet dem NVB die gesamten Aufwendungen und eine Behandlungsgebühr zurück.
• Finanzierung über Beiträge der Motorfahrzeughalter
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Status Quo in der Schweiz
Deckung Schäden Nichtversicherter und bei Fahrerflucht (NGF)
• Der Nationale Garantiefonds Schweiz (NGF) deckt Personen- und Sachschäden, die durch Unbekannte (z.B. Fahrerflucht) oder nicht versicherte Motorfahrzeuge, Fahrräder oder Anhänger verursacht werden, wenn keine andere Versicherung aufkommt.
• Finanzierung ausschliesslich über Beiträge der Motorfahrzeughalter
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Status Quo in der Schweiz
Deckungslücken werden rasch gefüllt (Bagger-Küde-Fall)
• Amoklauf vom 15. April 1998 mit einem Bagger• Sachschaden: rund CHF 150‘000,-• Verursacher (Küde) zivilrechtlich haftbar aber mittellos• Halterin und Versicherer (X) des Baggers bestritten Haftung und
Deckungspflicht• Übernahme des Schadens durch NGF (als freiwillige Vorleistung)• Vorleistungspflicht später gesetzlich verankert• X wurde später als Deckungspflichtig ermittelt, NGF regressierte
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Status Quo in der Schweiz
Garantiefondsabkommen
• Leistungen des NGF ursprünglich nur für CH-und FL-Bürger und Personen mit Wohnsitz in CH oder FL
• Aufgrund von Staatsverträgen: gegenseitige Leistungspflicht auch bei Ausländern
• 1.1.1998: Zürcher Garantiefondsabkommen IBilaterale Abkommen mit EWR-Staaten
• 1.1.2000: Zürcher Garantiefondsabkommen IIMultilateral, jeder Unterzeichner kann sich auf andere berufen
• Seit 1.10.2007: EU/EWR-weit komplett
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Status Quo in der Schweiz
Besucherschutz• Bisher: Nur Schutz der Einheimischen, u.a. durch
Passivlegitimation des NVB• Neu: Schutz der im Ausland verunfallten Verkehrsopfer
(Besucher), indem sie ihre Ersatzansprüche gegenüber dem ausländischen Haftpflichtversicherer in ihrem Wohnsitzstaat geltend machen können.
• CH hat diese Vorschriften ohne staatsvertragliche Verpflichtung übernommen: Schutz CH-Bürger und -Einwohner im ganzen EU/EWR (ohne Italien und Portugal) gestützt auf bilaterale privatrechtliche Verträge des NVB mit ihren Schwesterorganisationen.
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Fazit Phase nach dem Unfall
• Das System funktioniert ausgezeichnet.
• Das Bundesamt für Strassen ASTRA (Aufsichtsbehörde) musste noch nie eingreifen.
• Die EU-Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Richtlinien Nr. 1 – 5 sind in der Schweiz weitgehend umgesetzt, obwohl sie nicht Inhalt der bilateralen Verträge mit der EU sind.
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Schäden verhindern – Via sicura
• Obwohl die Phase nach dem Crash gut geregelt ist, bleibt das Ziel, Unfälle zu verhindern.
• Die Schadenabteilungen der Versicherer werden dadurch von Unfällen mit Todesopfern und Verletzten (vor allem Schwerverletzten) entlastet.
• Das Handlungsprogramm Via sicura steht für mehr Sicherheit im Strassenverkehr.
• Vorab ein kleiner Exkurs:Wo steht das Sicherheitsniveau der Strasse im Vergleich zum Ausland, zur Schiene und zum Luftverkehr?
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Stellung CH innerhalb EU-25
Unfälle mit Getöteten pro Millionen Einwohner 2005
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Stellung CH Weltweit
Unfälle mit Getöteten pro Millionen Einwohner 1995 / 2005
Quelle: OECD Factbook 2007
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Stellung CH Weltweit
Unfälle mit Getöteten pro Millionen Fahrzeuge und Einwohner
Quelle: OECD Factbook 2007
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Strasse – Luft - Schiene
Höheres Sicherheitsniveau
• Grad der Unfall-Akzeptanz hat direkten Einfluss auf die Sicherheit und die Sicherheitsphilosophie:
• Zug- und Flugunfälle werden gesellschaftlich nicht akzeptiert, sind „undenkbar“, ein „grosses Unglück“
• Strassenverkehrsunfälle werden eher „in Kauf“ genommen. (Ausnahmen: Raserunfälle, Unfälle mit Kindern etc.)
• Noch akzeptiertes Risikoverhalten auf der Strasse (Abstand, Geschwindigkeit, Alkohol) würde im Flugzeug oder Zug nicht akzeptiert
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Strasse – Luft - Schiene
• Strasse, Schiene und Luft sind die Hauptverkehrsträger in der Schweiz und in Europa.
• Trotz wesentlicher Unterschiede gibt es Gemeinsamkeiten.
• Das Sicherheitsniveau bei Schiene und Luft ist wesentlich höher – wieso ist das so?
• Das Sicherheitsnetz bei Luft und Schiene ist viel feinmaschiger. Wie wird dies erreicht?
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Strasse – Luft – Schiene - Gemeinsamkeiten
• Ziel: Unfallfreie Nutzung der Verkehrsträger
• Alle drei Systeme dienen dem Transport von Personen und Gütern.
• Techniken und Regulierungen sowie Kontrollen und Überwachung sollen zur Vermeidung von Unfällen auf unterschiedlichem Niveau beitragen.
• In allen drei Systemen wirkt der Mensch als potentielle Fehlerquelle mit.
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Strasse – Luft - Schiene
Feinmaschiges Sicherheitsnetz
Luft / Schiene Strasse
Profis (überschaubare Menge) Amateure („anonyme“ Masse)
Zentrale, lückenlose Steuerung und Überwachung auf allen Ebenen (Verkehrsleitung, Technik, Personal)
Individuelle Steuerung mit kleinen Ausnahmen (Umleitungen) und stichprobenartiger Überwachung (relativ tiefe Kontrolldichte, insbesondere bei den wichtigsten Ursachen schwerer Unfälle)
Ein einzelner Fehler wirkt sich oft fatal aus (viele Betroffene)
Ein einzelner Fehler betrifft meistens nur verhältnismässig Wenige
Strikte Richtungstrennung (Zug) bzw. reservierte Korridore (Luft)
Richtungstrennung nur auf einem kleinen Teil des Strassennetzes (in der Regel nur auf Autobahnen)
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Strasse – Luft - Schiene
Luft:
Aufsicht (BAZL, internationale Regeln)
Operateure (Kontrolle)
Umwelt/Infrastruktur
Pilot
Sicherheitssysteme
Unfall
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Strasse – Luft - Schiene
• Reglement im Luftverkehr ist sehr umfangreich und eng auf die einzelnen Komponenten abgestimmt:• Bau der Flugzeuge, Zulassung, Bestimmungen,
Ausbildung, Kontrolle, etc.• Ziel: Fehler bereits in den ersten Lagen verhindern
• Der Mensch ist das schwache Glied in der Sicherheitskette, daher enormer Ausbildungs- und Überprüfungsaufwand
• Die Sicherheitssysteme sind auf mehreren Stufen (international) standardisiert
• Dichtes Netz von Kontrollen und Prüfungen im Betrieb• Intensive Unfallforschung (Blackbox, Simulationen) und
schnelle Umsetzung der Erkenntnisse (z.B. TCAS)
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Strasse – Luft - Schiene
Schiene:
Aufsicht (BAV) + Sicherheitskonzept Betreiber (SBB)
Kontrolle (BAV) (Stichproben)
Umwelt/Infrastruktur
Zugführer
Sicherheitssysteme
Unfall
Assistenzsysteme
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Strasse – Luft - Schiene
• Das Bundesamt für Verkehr (BAV) stellt grundsätzliche Regeln auf. Die Betreiber (SBB) müssen ein Sicherheitskonzept vorlegen.
• Technik-Standard ist sehr hoch und ausgereift, kann vom Zugführer nur in Ausnahmen übersteuert werden.
• Europaweiter Standard (z.B. ETCS – European Train Control System)
• Sicherheitssysteme arbeiten selbstständig (Prinzip Fail-Safe)• Dennoch grosser Aus- und Weiterbildungsaufwand• Strenge Kontrollen bei den Zugführern (Gesundheitscheck,
Drogentests)
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Strasse – Luft - Schiene
Strasse:
Aufsicht (ASTRA)
Polizei (Kontrolle)
Umwelt/Infrastruktur
Fahrzeuglenker
(Sicherheitssysteme)
Unfall
(Informationssysteme)
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Strasse – Luft - Schiene
• Aufsicht weniger streng reglementiert und überwacht (z.B. Spurwechsel, Wahl der Route / des Fahrzeugs)
• Kontrollen nur stichprobenartig (mehr Verkehrsteilnehmer)
• Die personellen Kapazitäten reichen nicht, um die wichtigsten Ursachen schwerer Unfälle mit Toten und Schwerverletzten (Alkohol, Geschwindigkeit, Gurten) wirkungsvoll zu bekämpfen
• Vgl. Flugverkehr: einzelne oder alle Airlines eines Landes können z.B. für Europa/USA gesperrt werden.
• Strasse: Gebunden an das internationale Strassenverkehrs-übereinkommen. Erst wenn jemand „auffällig“ wird, kann eingegriffen werden, aber nicht präventiv (für ein Land / eine bestimmte Firma)
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Zielsetzung
- Auftrag des Bundesrates 2002: Halbierung der Anzahl Getöteter und Schwerverletzterbis 2010 (< 300 Tote; < 3000 Schwerverletzte)
- Aussprache des Bundesrates 2005:Signifikante Reduktion der Anzahl Getöteter und Schwerverletzter innert 10 Jahren
- EU-Kommission 2003:Halbierung der Anzahl Getöteter bis 2010(jährlich bekräftigt durch informellen Verkehrsministerrat in Verona 2003 - 2006)
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Gesamtpaket mit 56 Massnahmen
Beispiel 1: Alkoholverbot für Neulenkende
Neulenkenden wird für die Dauer der Probezeit vorgeschrieben, während der Fahrt nüchtern zu sein.
Beispiel 2: Periodische Überprüfung der Fahreignung
Der Führerausweis soll befristet werden. Die Geltungsdauer des Führerausweises soll nur verlängert werden, wenn deren Inhaberinnen und Inhaber die Fahreignung mittels Sehtest und Selbstdeklaration oder Kontrolluntersuchung nachweisen.
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Gesamtpaket mit 56 Massnahmen
Beispiel 3: Richtungstrennung auf Strassen ausserorts
Die Verkehrsströme auf stark befahrenen Strassen ausserorts mit erhöhtem Gefahrenpotential werden (u.a. durch Mittelleitplanken) richtungsgetrennt, sofern nicht zwingende Gründe dagegen sprechen.
Beispiel 4: Verdichtung der Verkehrskontrollen
Die mobilen und stationären Verkehrskontrollen (inkl. telematische Anwendungen) werden verdichtet und die punktuellen Querschnittsgeschwindigkeitskontrollen mit Abschnitts-Geschwindigkeitskontrollen ergänzt.
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Handlungsfelder – ein Dilemma
Handlungsfeld/Massnahmen
Kosten Wirkung Akzeptanz
Infrastruktur *****-5 *****+5 **** +4Fahrzeug-sicherheit **** -4 *** +3 */* +/-0Aus- und Weiterbildung ** -2 ** +2 *** -3
Neue Verhaltens-pflichten
*****+5 *** +3 *****-5
Kontrollen/ Sanktionen **** +4 **** +4 **** -4
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Handlungsfelder – ein Dilemma
• Infrastrukturmassnahmen kosten viel Geld, sind jedoch wirkungsvoll und haben eine hohe Akzeptanz
• Die Fahrzeugsicherheit ist ebenfalls recht teuer, die Wirkung ist jedoch recht gut, während die Akzeptanz je nach Massnahme positiv oder negativ ausfallen kann.
• Aus- und Weiterbildungen verursachen bei allen Beteiligten teils hohe Kosten, haben eine eingeschränkte Wirkung und finden vor allem bei der Weiterbildung wenig Akzeptanz.
• Neue Verhaltenspflichten sind kostengünstig und wirkungsvoll, sind jedoch gesellschaftlich wenig akzeptiert.
• Kontrollen mit entsprechenden Sanktionen sind kostengünstig und haben eine hohe Wirkung, sind aber kaum akzeptiert.
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Handlungsfelder
- Breiter Ansatz erforderlich, da unterschiedliche Einflussfaktoren- Gesellschaftliches Problembewusstsein- Verhalten der Verkehrsteilnehmenden- Sicherheit der Fahrzeuge- Sicherheit der Strasseninfrastruktur- Leistung und Qualität der Rettungsdienste
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Finanzierung
• Finanzierung muss noch geklärt werden• Vorschlag:
Zuschlag auf der Prämie der Motorfahrzeughaftpflicht-versicherung
• Abstimmung zwischen UVEK und SVV sind angelaufen• Fokus auf Verhaltensmassnahmen• Weitere Finanzierungsquellen werden derzeit untersucht
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Ausblick Via sicura
Vernehmlassung zu den Gesetzesänderungen startet voraussichtlich im ersten Halbjahr 2008