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Dr.med. M. Haschke 1
Kündigungsschutz im Arbeitsrechtam Beispiel der Änderungskündigung
Prof. Dr. J. HeilmannInstitut für RechtswissenschaftenUniversität Lüneburg / MBA - Ergänzungsstudiengang
Diana – Klinik undReha – ZentrumBad Bevensen
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Vorgehensskizze
1. Entstehungsgeschichte 2. Begriffe
§ 2 KSchG – Änderungs- kündigung 3.
Problem-analyse
5.Fragen und Antworten 4.Urteile
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigung Kündigungsschutz
Änderungskündigung
Rechtsgrundlage: § 2 KSchG
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Entstehungsgeschichte des Kündigungsschutzrechts
Vertragsfreiheit im 19. Jahrhundertvom AG diktierte Arbeitsbedingungen
Arbeitnehmerschutzgesetze nach dem Ersten WeltkriegBegrenzung der Vertragsfreiheit durch Vorschriftenüber Kündigungsschutz
Kündigungsschutzgesetz 1951
Erstes Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz 1969Einführung § 2 KSchG
Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz 1996neue Vorschriften zur Sozialauswahl
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§ 2 Änderungskündigung
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 bis 3 ; Abs. 3 Satz 1 und 2).Dieser Vorbehalt muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklären.Literatur: Gemeinschaftskommentar zum
Kündigungsschutzgesetz und zusonstigen kündigungsschutzrechtlichen VorschriftenEtzel et ab 2002 : Luchterhand-Verlag
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AblaufKündigung durch Arbeitgeber
Ordentlich Außerordentlich § 620 II – 625 BGB § 626 BGB
Kündigungserklärung
Anhörung des Betriebsrates BetrVG 1972 §102
Zustimmungs- und Anzeigebedürftigkeit
Kein Ausschluss § 15 KSchG § 9 MuSchG
Kündigungsfrist
KSchG + Prüfung sozialer Rechtfertigung
Kein Auschluss § 9 MuSchG
Kündigungserklärungs- frist – zwei Wochen
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„Ich lehne ab“
„Ich lehne unterVorbehalt ab“
„Ich nehme unterVorbehalt an“
„Kündigung + Angebot“
„Wir legenWiderspruch ein“
„Klage abgewiesen“
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Reaktion des Arbeitnehmers aufÄnderungskündigung
Änderungsangebotvorbehaltlos annehmen
Kündigungsangebotvorbehaltlosablehnen
WeiterführungArbeitsverhältnis zugeänderten Bedingungen
Änderungsangebotunter Vorbehalt annehmen
Prüfung Sozialwidrigkeitim Änderungsschutzproz.
nein ja
Altes AV AN akzeptiertbleibt AV neu
AN lehnt abAV - Ende
•AG – kündigt
•KSch – Klage 3 Wochen
•Arbeitsplatzverlust
•soziale Rechtfertigung
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Änderungskündigung
Verminderung Arbeitszeit
Dozentin in Sportlehrerausbildung nur noch allgemeine Aufgaben
Entzug Leitungsposition
Umsetzung Frühschicht in Wechselschicht
Herausnahme aus Dreischichtbetrieb
Wegnahme von Teiltätigkeiten zum Zweck der Umwandlung der Arbeitszeit in Arbeitsbereitschaft
Einseitige Herabstufung in niedrigere Lohngruppe
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Direktionsrecht
Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen
Rauchverbot
Arbeitsort
Länge der Arbeitszeit im Dienstgebäude
Wechsel von Zeitarbeit in Akkordarbeit
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Urteile
Verhaltenbedingte Änderungskündigung: Vorherige Abmahnung
erforderlich (BAG ; 18.11.1986)
Sozialauswahl bei betriebsbedingter Änderungskündigung (BAG ; 18.10.1984 ; KSchG 1969 § 1)
Widerrufen langjähriger Nachtschichttätigkeit nur durch Änderungskündigung (ArbG Frankfurt a.M. ; 13.08.2001)
Tarifwidrige Erhöhung der Arbeitszeit nach Änderungskündigung (BAG ; 10.02.1999)
AG kann Zuschüsse erst nach Änderungskündigung streichen (ArbG Frankfurt a.M. ; 05.02.2003)
Veränderung der Vergütungsvereinbarung mittels Änderungskündigung (BAG 20.01.2002)
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Urteile
Urlaubskürzung wegen angespannter wirtschaftlicher Verhältnisse grundsätzlich nicht zulässig (LAG Rheinland-Pfalz in Mainz ; 17.05.2001)
Versetzung von Vorgesetzten (ArbG Frankfurt a.M. ; 16.06.1999)
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Vertretungs- ,Zeichnungs-
befugnis
schriftlich
m ündlich
Form
ArbplSchG
BB iG
MuSchG
Schw behG
BetrVG
unter Beachtung des:
( AngKündG)
BGB
TV
BV
Arb.- Vertrag
Fristgem .
ordentlich( fristgem äß)
w ie beiordentl.
Form
u.U. gem . TV
u.U. gem . BV
§ § 9 , 10 MuSchG
§ 15 Abs.4 BB iG
§ 21 Schw behG
§ § 102 ff BetrVG ´ 72
§ 626 BGBAbs. 1 u . 2
FristenVerfahren
außerordentliche( fristlos)
Änderungskündigung- § 2 KSchG-
Kündigung mit allenW irksamheitsvoraussetzungen
Kündigungsarten