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Dr.med. M. Haschke1 Kündigungsschutz im Arbeitsrecht am Beispiel der Änderungskündigung Prof. Dr....

Date post: 06-Apr-2015
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Dr.med. M. Haschke 1 Kündigungsschutz im Arbeitsrecht am Beispiel der Änderungskündigung Prof. Dr. J. Heilmann Institut für Rechtswissenschaften Universität Lüneburg / MBA - Ergänzungsstudiengang Diana – Klinik und Reha – Zentrum Bad Bevensen
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Page 1: Dr.med. M. Haschke1 Kündigungsschutz im Arbeitsrecht am Beispiel der Änderungskündigung Prof. Dr. J. Heilmann Institut für Rechtswissenschaften Universität.

Dr.med. M. Haschke 1

Kündigungsschutz im Arbeitsrechtam Beispiel der Änderungskündigung

Prof. Dr. J. HeilmannInstitut für RechtswissenschaftenUniversität Lüneburg / MBA - Ergänzungsstudiengang

Diana – Klinik undReha – ZentrumBad Bevensen

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Vorgehensskizze

1. Entstehungsgeschichte 2. Begriffe

§ 2 KSchG – Änderungs- kündigung 3.

Problem-analyse

5.Fragen und Antworten 4.Urteile

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Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kündigung Kündigungsschutz

Änderungskündigung

Rechtsgrundlage: § 2 KSchG

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Entstehungsgeschichte des Kündigungsschutzrechts

Vertragsfreiheit im 19. Jahrhundertvom AG diktierte Arbeitsbedingungen

Arbeitnehmerschutzgesetze nach dem Ersten WeltkriegBegrenzung der Vertragsfreiheit durch Vorschriftenüber Kündigungsschutz

Kündigungsschutzgesetz 1951

Erstes Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz 1969Einführung § 2 KSchG

Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz 1996neue Vorschriften zur Sozialauswahl

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§ 2 Änderungskündigung

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 bis 3 ; Abs. 3 Satz 1 und 2).Dieser Vorbehalt muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklären.Literatur: Gemeinschaftskommentar zum

Kündigungsschutzgesetz und zusonstigen kündigungsschutzrechtlichen VorschriftenEtzel et ab 2002 : Luchterhand-Verlag

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AblaufKündigung durch Arbeitgeber

Ordentlich Außerordentlich § 620 II – 625 BGB § 626 BGB

Kündigungserklärung

Anhörung des Betriebsrates BetrVG 1972 §102

Zustimmungs- und Anzeigebedürftigkeit

Kein Ausschluss § 15 KSchG § 9 MuSchG

Kündigungsfrist

KSchG + Prüfung sozialer Rechtfertigung

Kein Auschluss § 9 MuSchG

Kündigungserklärungs- frist – zwei Wochen

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„Ich lehne ab“

„Ich lehne unterVorbehalt ab“

„Ich nehme unterVorbehalt an“

„Kündigung + Angebot“

„Wir legenWiderspruch ein“

„Klage abgewiesen“

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Reaktion des Arbeitnehmers aufÄnderungskündigung

Änderungsangebotvorbehaltlos annehmen

Kündigungsangebotvorbehaltlosablehnen

WeiterführungArbeitsverhältnis zugeänderten Bedingungen

Änderungsangebotunter Vorbehalt annehmen

Prüfung Sozialwidrigkeitim Änderungsschutzproz.

nein ja

Altes AV AN akzeptiertbleibt AV neu

AN lehnt abAV - Ende

•AG – kündigt

•KSch – Klage 3 Wochen

•Arbeitsplatzverlust

•soziale Rechtfertigung

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Änderungskündigung

Verminderung Arbeitszeit

Dozentin in Sportlehrerausbildung nur noch allgemeine Aufgaben

Entzug Leitungsposition

Umsetzung Frühschicht in Wechselschicht

Herausnahme aus Dreischichtbetrieb

Wegnahme von Teiltätigkeiten zum Zweck der Umwandlung der Arbeitszeit in Arbeitsbereitschaft

Einseitige Herabstufung in niedrigere Lohngruppe

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Direktionsrecht

Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen

Rauchverbot

Arbeitsort

Länge der Arbeitszeit im Dienstgebäude

Wechsel von Zeitarbeit in Akkordarbeit

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Urteile

Verhaltenbedingte Änderungskündigung: Vorherige Abmahnung

erforderlich (BAG ; 18.11.1986)

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Änderungskündigung (BAG ; 18.10.1984 ; KSchG 1969 § 1)

Widerrufen langjähriger Nachtschichttätigkeit nur durch Änderungskündigung (ArbG Frankfurt a.M. ; 13.08.2001)

Tarifwidrige Erhöhung der Arbeitszeit nach Änderungskündigung (BAG ; 10.02.1999)

AG kann Zuschüsse erst nach Änderungskündigung streichen (ArbG Frankfurt a.M. ; 05.02.2003)

Veränderung der Vergütungsvereinbarung mittels Änderungskündigung (BAG 20.01.2002)

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Urteile

Urlaubskürzung wegen angespannter wirtschaftlicher Verhältnisse grundsätzlich nicht zulässig (LAG Rheinland-Pfalz in Mainz ; 17.05.2001)

Versetzung von Vorgesetzten (ArbG Frankfurt a.M. ; 16.06.1999)

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Vertretungs- ,Zeichnungs-

befugnis

schriftlich

m ündlich

Form

ArbplSchG

BB iG

MuSchG

Schw behG

BetrVG

unter Beachtung des:

( AngKündG)

BGB

TV

BV

Arb.- Vertrag

Fristgem .

ordentlich( fristgem äß)

w ie beiordentl.

Form

u.U. gem . TV

u.U. gem . BV

§ § 9 , 10 MuSchG

§ 15 Abs.4 BB iG

§ 21 Schw behG

§ § 102 ff BetrVG ´ 72

§ 626 BGBAbs. 1 u . 2

FristenVerfahren

außerordentliche( fristlos)

Änderungskündigung- § 2 KSchG-

Kündigung mit allenW irksamheitsvoraussetzungen

Kündigungsarten


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