Die gymnasiale Oberstufe ab 2019/2020 - Schiller · 2019. 1. 28. · Diese Präsentation wurde...

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Die gymnasiale Oberstufe

ab 2019/2020

Informationsveranstaltung für Eltern und Schüler des

SGP /// Schiller Gymnasium Potsdam

und der Gesamtschule Potsdam – Drewitzer Modellschule

1. Allgemeines

2. Belegverpflichtung

1. Einführungsphase

2. Qualifikationsphase

3. Der Seminarkurs

4. Leistungsnachweise und Leistungsbewertung

5. Wahl der Abiturprüfungsfächer und Besondere

Lernleistung

6. Gesamtqualifikation

7. Mindestanforderungen für den Erwerb der allgemeinen

Hochschulreife

8. Anhang

1. Allgemeines

Unterrichtsorganisation (1)

Unterricht in (Halbjahres-)Kursen

1. Schulhalbjahr Einführungsphase

neu einsetzende FS => 4 WS

Intensivierungskurs => 2 WS

alle übrigen Fächer => 3 WS

Unterrichtsorganisation (2)

Ab dem 2. Schulhalbjahr Einführungsphase

Leistungskurse (LK) => 5 WS

Grundkurse (GK) => 3 WS

Ausnahme Mathematik => 4 WS

neu einsetzende FS => 4 WS

Intensivierungskurs => 2 WS

Leistungsbewertung und

Aufgabenfelder

1+ 1 1- 2+ 2 2- 3+ 3 3- 4+ 4 4- 5+ 5 5- 6

15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

Noten und Notenpunkte

Aufgabenfelder (AF)

I: Deutsch, Fremdsprachen, Kunst, Musik, DS

II: Geschichte, Geographie, Politische Bildung, Wirtschaft,

Psychologie, Philosophie

III: Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik

ohne: Sport, Seminarkurs

2. Belegverpflichtung

Einführungsphase (E1/E2)

Belegverpflichtung (1)

Einführungsphase 1. Halbjahr Gesamtschule (E1):

mindestens

AF I: Deutsch / Englisch / Spanisch(F) oder

Französisch(A) / Kunst oder Musik

AF II: Geschichte / Geografie oder Politische Bildung

AF III: Mathematik / Physik oder Chemie / weiteres Fach

dazu: Intensivierungskurs / Sport

Belegverpflichtung (2)

Zum 2. Halbjahr der Einführungsphase (E2):

Wahl von 2 Leistungskursen :

mind. einer davon Ma, De, En => 5 WS

Alle anderen Fächer bleiben im Stundenumfang wie

oben erwähnt

Von der Einführungs- in die

Qualifikationsphase

Grundlage für die Versetzung :

Leistungen der gesamten Einführungsphase*

*Gesamtschule Klasse 11 / Gymnasium Klasse 10

Qualifikationsphase (Q1 – Q4)

Belegverpflichtung (3)

• In der Qualifikationsphase wird die Belegung der

Einführungsphase grundsätzlich durchgängig fort-

geführt. An die Stelle des Intensivierungskurses* tritt

in der Qualifikationsphase der Seminarkurs.

*nur für Gesamtschule

• Für Gymnasium gilt:

Was in Klasse 10 nicht belegt wurde, kann auch

in Klasse 11/12 (Q1 – Q4) nicht belegt werden.

Belegverpflichtung (4)

Als Leistungskurse sind folgende Fächer zu belegen:

• Mathematik, Deutsch oder Fremdsprache(F)

(5WS)

• ein weiteres Fach (außer Sport und DS)

(5 WS)

=> Schwerpunktbildung

Belegverpflichtung (5)

Schwerpunkt Fremdsprachen

1 Fremdsprache als LK

1 weitere Fremdsprache als GK

Folge:

• nur 1 Naturwissenschaft aus AF III verpflichtend

Belegverpflichtung (6)

Schwerpunkt

Naturwissenschaften/Technik

1 Naturwissenschaft und ein weiteres Fach aus AF III

1 Fach davon als LK

Folge:

• nur Geschichte aus AF II verpflichtend

• Tausch FS 2 gegen weiteres Fach aus AF II möglich

Belegverpflichtung (7)

Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaften

Geschichte und ein weiteres Fach aus AF II

1 Fach davon als LK

Folge:

• nur eine Naturwissenschaft aus AF III verpflichtend

• Tausch FS 2 gegen weiteres Fach aus AF II möglich, PB

muss unter den gewählten Fächern sein

Belegverpflichtung (8)

Kein Schwerpunkt

Mathematik und Deutsch als LK ODER

Kunst/Musik als LK

Folge:

• nur Geschichte aus AF II verpflichtend, dafür 2 Fächer aus AF III

ODER

• Nur 1 Naturwissenschaft aus AF III, dafür 1 weiteres Fach aus AF II

• Tausch FS 2 gegen beliebiges Fach aus AF II möglich

3. Der Seminarkurs

Der Seminarkurs (1)

Der Seminarkurs dient der fachlichen, fachübergrei-

fenden oder fächerverbindenden Vertiefung in

einem oder mehreren Unterrichtsfächern, dem Auf-

bau wissenschaftspropädeutischer Kompetenz oder

der Berufs- und Studienorientierung.

Der Seminarkurs (2) –

Leistungsnachweise und -bewertung

• keine Klausuren

• Seminar- bzw. Projektarbeit und deren Präsentation.

• Kriterien für die Leistungsbewertung werden in den

beteiligten Fachkonferenzen abgestimmt.

• Halbjahresergebnisse können in die Gesamtqualifi-

kation eingebracht werden.

4. Leistungsnachweise und Leistungsbewertung

Die mündliche Leistungsfeststellung in

der Fremdsprache

• Gruppengespräch mit 2 – 4 Schülern

• 15 – 25 Minuten.

• Q3/Q4 in einer Fremdsprache(F), nicht in Latein.

• Fremdsprache(F) = schriftliches Prüfungsfach

=> Leistungsfeststellung in der FS

Die mündliche Leistungsfeststellung in

der Fremdsprache

• Ziel: Nachweis fremdsprachlicher Handlungskompe-

tenz auf Niveau B2.

• Aufgabenstellung von der Unterricht erteilenden

Lehrkraft erarbeitet

• Inhalte: bisher im Unterricht in der Qualifikations-

phase bearbeitete Themenfelder.

Der Andere Leistungsnachweis

• kann in den ersten drei Halbjahren der

Qualifikationsphase erbracht werden.

• Anzahl der verbindlichen Klausuren bleibt davon

unberührt.

• umfasst Leistungen, die mit den Anforderungen einer

Klausur vergleichbar sind.

• kann als Gruppenarbeit erbracht werden.

• Ziel: Förderung der Fähigkeit der Schüler/innen, ein

selbstgewähltes Thema eigenständig zu bearbeiten.

Klausuren (1)

Anzahl und Dauer laut folgenden Tabellen

Q3:

in jedem der drei schriftlichen Abiturprüfungsfächer

eine Klausur nach Dauer, Anforderung und Aus-

wahlmöglichkeit entsprechend den für das Abitur

geltenden Bedingungen

Klausuren (2)

Einführungsphase Anzahl der Klausuren pro Kurs

Dauer in Minuten

1. Schulhalbjahr (E1) 1 in jedem Fach 90

2. Schulhalbjahr (E2) Leistungskurse

1 in jedem Fach 90

2. Schulhalbjahr (E2) Grundkurse

In 5 Fächern, darunter je 1 in Mathematik, Deutsch, Fremdsprache(F), Naturwissenschaft, Gesellschaftswissen-schaft*

90

*Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen

Klausuren (3)

Qualifikationsphase

Niveau 1. Schulhalbjahr (Q1) 2. Schulhalbjahr (Q2)

Anzahl der Klausuren pro Kurs

Dauer in Minuten

Anzahl der Klausuren pro Kurs

Dauer in Minuten

LK 1 in jedem Fach Mind. 135

1 in jedem Fach Mind. 135

GK In 5 Fächern, darunter je 1 in Mathematik, Deutsch, Fremdsprache(F), Naturwissenschaft, Gesellschaftswissen-schaft*

90 In 5 Fächern, darunter je 1 in Mathematik, Deutsch, Fremdsprache(F), Naturwissenschaft, Gesellschaftswissen-schaft*

90

*Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen

Klausuren (4)

Qualifikationsphase

Niveau 3. Schulhalbjahr (Q3) 4. Schulhalbjahr (Q4)

Anzahl der Klausuren pro Kurs

Dauer in Minuten

Anzahl der Klausuren pro Kurs

Dauer in min

LK 1 pro Kurs (Abiturprüfungs- Fächer 1 und 2)

300 (De, Ma, En, Frz.) 270 sonst.

1 pro Kurs (Abiturprüfungs- Fächer 1 und 2)

Mind. 135

GK 1 im 3. Abitur-prüfungsfach 1 im mündlichen Abiturprüfungsfach

240 (De) 255 (Ma) 270 (En, Frz) 210 sonst. 135

1 im 3. Abitur-prüfungsfach 1 im mündlichen Abiturprüfungsfach

90 90

Grundsätze der Leistungsbewertung

allgemein

• Für jeden Halbjahreskurs ist eine Kursabschlussnote

zu bilden.

• Klausuren, ein Anderer Leistungsnachweis gemäß

§12 Absatz 2 und eine mündliche Leistungsfest-

stellung gemäß §12 Absatz 3 gehen zu jeweils

einem Drittel in die Kursabschlussnote ein.

5. Wahl der Abiturprüfungsfächer

und Besondere Lernleistung

Wahl der Abiturprüfungsfächer (1)

Abiturprüfung

drei schriftliche Prüfungen

eine mündliche Prüfung

je Aufgabenfeld mindestens ein Fach

Wahl der Abiturprüfungsfächer (2)

schriftliche Prüfungsfächer

2 Leistungskursfächer

1 Grundkursfach

(Fremdsprache(A) nicht möglich)

mündliches Prüfungsfach

1 Grundkursfach

Wahl der Abiturprüfungsfächer (3)

Insgesamt müssen mindestens zwei der Fächer

Deutsch, Mathematik oder die Fremdsprache(F) als

Prüfungsfächer gewählt werden.

Prüfungsfächer müssen seit Einführungsphase durch-

gängig belegt worden sein.

Wahl erfolgt zu Beginn von Q3

Die Besondere Lernleistung (5.PK)

• Die Besondere Lernleistung kann zusätzlich als fünfte

freiwillige Abiturprüfung gewählt werden. Ihr inhaltlicher

Gegenstand darf nicht wesentlicher Bestandteil einer

anderen im Rahmen der Gesamtqualifikation zu

berücksichtigenden Leistung sein.

• Die Besondere Lernleistung umfasst die Erstellung einer

schriftlichen Arbeit oder Dokumentation und ein

Kolloquium und muss sich einem schulischen Fach

zuordnen lassen.

6. Gesamtqualifikation

Gesamtqualifikation (1)

Gesamtqualifikation

(max. 900 Punkte)

=

Gesamtergebnis Qualifikationsphase

(max. 600 Punkte)

+

Ergebnis der Abiturprüfung

(max. 300 Punkte)

Gesamtqualifikation (2)

Ergebnis der Qualifikationsphase

Einzubringen sind:

• Alle Halbjahreskurse in den Leistungskursen in

doppelter Wertung,

• Insgesamt 30 Halbjahreskurse der Grundkursfächer

einschließlich der vier Halbjahreskurse des dritten

und vierten Prüfungsfaches in einfacher Wertung

Gesamtqualifikation (3)

Muss:

• Je 4x Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache(F)

• 4x eine Naturwissenschaft oder

2 x 2 Naturwissenschaften

• 2x Fremdsprache(A)

• Berechnung (siehe Anhang):

𝒆𝒓𝒓𝒆𝒊𝒄𝒉𝒕𝒆 𝑷𝒖𝒏𝒌𝒕𝒆

𝟒𝟔∙ 𝟒𝟎

= 𝑮𝒆𝒔𝒂𝒎𝒕𝒆𝒓𝒈𝒆𝒃𝒏𝒊𝒔 𝒅𝒆𝒓 𝑸𝒖𝒂𝒍𝒊𝒇𝒊𝒌𝒂𝒕𝒊𝒐𝒏𝒔𝒑𝒉𝒂𝒔𝒆

Gesamtqualifikation (4)

Abiturprüfung

Ohne 5.PK

4 Fächern in 5facher Wertung

Mit 5.PK

5 Abiturprüfungen in 4facher Wertung

7. Mindestanforderungen für den Erwerb der

allgemeinen Hochschulreife

Qualifikationsphase

• von den Leistungskursen maximal vier HJE1 mit

weniger als fünf Punkten,

• von den einzubringenden Grundkursen maximal vier

HJE mit weniger als fünf Punkten,

• kein einzubringender Kurs mit null Punkten

• das Gesamtergebnis für die Qualifikationsphase

muss mindestens 200 Punkte betragen.

1 HJE - Halbjahresergebnisse

Abiturbereich

• keine Prüfungsleistung mit null Punkten,

• in mindestens drei Abiturprüfungen jeweils

mindestens fünf Punkte

• insgesamt müssen im Abiturbereich mindestens 100

Punkte erzielt werden.

Anhang

Beispiele für Abiturdurchschnitte

Punkte Abiturdurchschnittsnote

900 – 823 1,0

660 – 643 2,0

480 – 463 3,0

300 4,0

Berechnung des Gesamtergebnisses der

Qualifikationsphase für die Einbringung in die

Gesamtqualifikation (Anlage 1 GOSTV):

Summe der

in den eingebrachten

Halbjahreskurse

erreichten Punkte1 x 40 = Gesamtergebnis der

463 Qualifikationsphase2

1 Soweit Halbjahreskurse doppelt zu werten sind, zählen diese auch doppelt

2 Das Ergebnis wird auf eine ganzzahlige Punktzahl gerundet, ab n,5 wird aufgerundet.

3 Im Fall von § 30 Absatz 2 Satz 2 tritt an diese Stelle die Zahl 42.

Quellen Diese Präsentation wurde erstellt auf der Grundlage der

Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV) vom 21. August 2009 (GVBl.II/09, [Nr. 28]) zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Januar 2018 (GVBl.II/18, [Nr. 9])

sowie der

Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg (VV-Leistungsbewertung) vom 21. Juli 2011 (Abl. MBJS/11, [Nr. 5], S.215) zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 14. Februar 2018 (Abl. MBJS/18, [Nr. 4], S.50)