Post on 31-Dec-2015
description
transcript
104/19/23
DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANKUND DAS
EUROSYSTEM
H. K. Scheller
Generaldirektor
Verwaltung
10 May 2002
204/19/23
DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANKUND DAS EUROSYSTEM
• Vorbereitung
•Entstehehung•Funktionen
04/19/23
3
Von “Maastricht” zum Euro
• Februar 1992 Unterzeichnung des “Maastricht-Vertrags”.
Realisierung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in drei Stufen und Einführung einer einheitlichen Währung.
• Januar 1994 Beginn der zweiten Stufe der WWU.
Errichtung des Europäischen Währungsinstituts.
• Dezember 1995 Die zukünftige einheitliche Währung erhält den Namen Euro.
• Mai 1998 Entscheidung über die an der WWU teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten
• Juni 1998 Errichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) und des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB).
• Januar 1999 Beginn der dritten Stufe der WWU.
Unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse der teilnehmenden Währungen zum Euro.
Einheitliche Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet.
Übergang der Finanzmärkte zum Euro.
• Januar 2002 Einführung des Euro-Bargelds.
04/19/23
4
Die vorbereitenden Arbeiten des EWI
• Konzepte und Verfahren für die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik: Geldpolitische Strategie und Entwicklung der Instrumente der einheitlichen Geldpolitik.
• Verfahren für die Wechselkurspolitik und die Verwaltung der Währungsreserven der EZB und der nationalen Zentralbanken.
• Entwicklung der Geld-, Kredit- und Bankenstatistik für das Euro-Währungsgebiet.
• Aufbau eines WWU-weiten Systems für Großbetragszahlungen (TARGET).
• Vorarbeiten für die Errichtung des ESZB/Eurosystems:
Aufbau von Informations-- und Kommunikationssystemen zur funktionellen Verknüpfung der zukünftigen EZB und den nationalen Zentralbanken.
Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften.
• Entwicklung der zukünftigen Euro-Banknoten.
04/19/23
5
Die EZB als Spitzeninstitut des Eurosystems/ESZB
• Leitung des Eurosystems/ESZB durch die Beschlussorgane der EZB.
• Festlegung der Geldpolitik und der Verfahren für ihre Durchführung.
• Steuerung und Koordinierung aller Operationen des Eurosystems (insbesondere geldpolitische Operationen, Devisenmarktoperationen, Ausgabe von Banknoten).
• “Operational hub” für Eurosystem/ESZB-Systeme, einschließlich TARGET.
• Aufsicht über die Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabrechnungssysteme (in Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken).
• Erlass von allgemeinen verbindlichen Verordnungen und Entscheidungen an Dritte.
• Erhebung von statistischen Daten (mit der Unterstützung der nationalen Zentralbanken).
• Berichterstattung über das ESZB/Eurosystem an EU-Rat und Parlament sowie die Öffentlichkeit über die Aktivitäten des Eurosystems/ESZB.
• Beratung der Gemeinschaftsinstitutionen und der Mitgliedstaaten.
• Vertretung des Eurosystems/ESZB in internationalen Gremien.