Post on 05-Apr-2015
transcript
Das politische System der Kommunen
Philosophische Fakultät Institut für Politikwissenschaft
Aktualisierter Seminarplan - auch im Netz
Achtung: evtl. verschiebt sich der Workshop auf den 3. oder 10. Dezember.
Jede/r, der/die einen Leistungsnachweis erwerben will, muss sich an einer Arbeitsgruppe beteiligen
Arbeitsauftrag: Lokales Politikfeld darstellen, dabei insbesondere:
- rechtliche Grundlagen- wesentliche Aufgaben- kommunale Handlungsspielräume- Entscheidungsträger + Beteiligte
Präsentation: 15 Minuten (Visualisierung!)Dazu max. 3seitiges Handout bis zum Mittwoch vor der Sitzung per Email!
Vorher: Seminarplan
Arbeitsgruppen
(1) Stadtplanung / Raumordnung
(2) Verkehrspolitik
(3) lokale Wirtschaftspolitik
(4) Jugendhilfe
(5) Kulturpolitik
(6) Migrationspolitik
(7) Demographie und Stadtentwicklung
(8) Demographie und Familienpolitik
(9) Demographie und Demokratie
Seminarablauf
Fragen?Fragen?
Insgesamt gibt es in der Bundesrepublik ca. 13.000 Kommunen
Größte Kommune: Berlin mit mehr als drei Millionen Einwohner/inne/n
Kleinste Kommune: Wiedenborstel (SH), ca. 4-5 Einwohner/inne/n
„Stadtstaaten“ Hamburg und Berlin sind Bundesland und Kommune gleichzeitig, Bremen hat zwei Kommunen: Bremen und Bremerhaven.
Bund - Land - Kommune
Grundgesetz, Art. 28
Verfassungen der Bundesländer
Landkreisordnungen der Bundesländer
Gemeindeordnungen der Bundesländer
Kommunalwahlgesetze der Bundesländer
Kommunale Verordnungen (Haushalts-, Eigenbetriebs-,...) der Bundesländer
Hauptsatzungen der Kommunen (Gemeinden und Landkreise)
Rechtliche Grundlagen
(1) ... In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. ... In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. ...
Kommunalverfassungen sind Ländersache
Bis zum Beginn der 90er vier Typen: Norddt. Modell, Süddt. Modell, Magistrats- und Bürgermeisterverfassung
Seit 90er Jahren allgemeine Konvergenz der Verfassungstypen hin zum süddt. Modell
Ausnahme: Schleswig-Holstein, hier wird Bürgermeister vom Rat gewählt
Kommunalverfassungen
Unterscheidungsmerkmale:
Wer leitet die Gemeindeverwaltung?
Wer leitet den Gemeinderat?
Wer repräsentiert die Gemeinde nach außen?
Personalunion / Trennung
Wer wird von wem gewählt?
Kommunalverfassungen (alt)
Aufgabe!
Literaturgrundlage: Sächsische Gemeindeordnung
Aufgabe: 6 ArbeitsgruppenAufteilung nach Geburtstag: (1) Jan/Feb: Bürger
(2) Mär/Apr: Bürger
(3) Mai/Jun: Gemeinderat(4) Jul/Aug: Gemeinderat
(5) Sep/Okt: Bürgermeister(6) Nov/Dez: Bürgermeister
Seminarfrage: Wie demokratisch ist Kommunalpolitik?(a) Was ist Demokratie? Woran erkennt man sie...?(b) ... Bei der Stellung von Bürgern? Gemeinderat? Bürgermeister?
1
2
3
6
5
4
Kommunalverfassung (Sachsen)
Kommunale Wahlen (Sachsen)
(Ober-)Bürgermeister- bzw. Landratswahlen
Wahlperiode: 7 Jahre
Aktives Wahlrecht: Alle Einwohner/innen (EU-Staatsbürger) ab 18 Jahre
Passives Wahlrecht: Alle Deutschen ab 21 Jahre bis 65 Jahre
Ab 5000 Einwohnern hauptamtlich
Abwahl: über Bürgerbegehren. Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid: 50 Prozent.
Gemeinderats- bzw. Kreistagswahlen
Wahlperiode: 5 Jahre
Aktives Wahlrecht: Alle Einwohner/innen (EU-Staatsbürger) ab 18 Jahre
Passives Wahlrecht: Alle Einwohner/innen (EU-Staatsbürger) ab 18 Jahre
Gemeinde- bzw. Kreisräte sind immer ehrenamtlich tätig
Abwahl: nicht möglich. Ausscheiden durch Eintritt eines Hinderungsgrundes
Wahlkreise
Zur Wahl der Gemeinde- und Kreisräte werden die größeren Gemeinden bzw. die Landkreise in Wahlkreise unterteilt.
Bei der Abgrenzung der Wahlkreise sollen die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang berücksichtigt werden. Die Einwohnerzahl eines Wahlkreises soll nicht um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlkreise abweichen.
Die Ergebnisfeststellung erfolgt in drei Schritten:
1. Das stadtweite Ergebnis bestimmt den Anteil an Mandaten.
2. Die Stärke der Listen bestimmt,aus welchem Wahlkreis ein/e Kandidat/in einzieht.
3. Die Verteilung der Stimmen auf der Liste bestimmt, welche/r Kandidat/in einzieht.
Kumulieren und Panaschieren
Der kommu-nale Entschei-dungs-prozess
Kommunale Aufgaben
Kommunale Aufgaben
Oberbürgermeister
Geschäfts-bereich Allgemeine Verwaltung
Geschäfts-bereich Finanzen u. Liegensch.
Geschäfts-bereich Ordnung u. Sicherheit
Geschäfts-bereich Kultur
Geschäfts-bereich Ordnung u. Sicherheit
Geschäfts-bereich Stadtentw. u. Bau
Geschäfts-bereich Wirtschaft u. Umwelt
Verwaltungen sind nach dem Ressortprinzip gegliedert
-> Aufgabenfülle lässt sich an Fülle der Organisationseinheiten der Verwaltung ablesen
Kommunale Aufgaben
Geschäftsbereich 1
Geschäftsbereich 2
Geschäftsbereich 3
Geschäftsbereich 4
Geschäftsbereich 5
Geschäftsbereich 6
Geschäftsbereich 7
Kommunale Aufgaben
•Bei allen Aufgaben: Grundsätze des Verwaltungshandelns
•Leiten sich allgemein ab aus dem Grundgesetz und den Landesverfassungen
• Gesetzmäßigkeit (Bindung an Recht und Gesetz)
• Verhältnismäßigkeit (geeignet, erforderlich, angemessen)
• Gleichbehandlungsgebot (Selbstbindung der Verwaltung)
-> weitere Regelungen (Widersprüche, Fristen, etc.) finden sich im Verwaltungsverfahrensgesetz (Bundesgesetz)
Kommunale Aufgaben
Aufgaben der Kommunen leiten sich ab aus:
Bundesgesetzen (z.B. Baugesetzbuch, Straßenverkehrsgesetz, Sozialgesetzbuch, Gewerbeordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, ...)
Landesgesetzen (z.B. Sächsische Bauordnung, Sächsisches Kindertagesstättengesetz, Sächsisches Wassergesetz, ...)
Gemeinderatsbeschlüssen bzw. Bürgerentscheiden (z.B. Beschluss zur Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer, Beschluss zur Sanierung eines städtischen Gebäudes, Beschluss zum Neubau einer Straße, ...)
Kommunales Handeln
Kommunales Handeln erfolgt zumeist in der Form eines Verwaltungsaktes (hoheitliches Handeln einer Verwaltungsbehörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalles mit Außenwirkung, daneben: öffentlich-rechtlicher Vertrag, Allgemeinverfügung)
Arten von Verwaltungsakten:
Gebunde Verwaltungsakte vs. Ermessens-Verwaltungsakte
Begünstigende Verw.akte vs. Belastende Verwaltungsakte
Einseitige Verw.akte vs. Mitwirkungsbedürftige Verw.akte
Befehlende vs. Feststellende vs. Gestaltende Verw.akte
Kommunales Handeln
Wie gut arbeitet eine kommunale Verwaltung?
Kriterien: Auftragserfüllung
Kundenzufriedenheit
Wirtschaftlichkeit
Mitarbeiterzufriedenheit
Evaluation: über Kennzahlen (interkommunaler Vergleich)
Kommunales Handeln
Kommunales Handeln