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Das neue Schulgesetz:
Was hat sich verändert, was wird sich verändern?
Leck
19. Juni 2008
Winfried Zylka, Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein
Das neue Schulgesetz in der Praxis: Stand der
Umsetzung – Erfahrungen – Perspektiven
1. Das neue Schulgesetz – Absicht des Gesetzgebers, Interessen der Schulträger
2. Demografische Entwicklung und ihre örtlichen Auswirkungen auf die Schulen
3. Stand der SEP auf örtlicher Ebene und Kreisebene
4. Umgestaltung der Schullandschaft: Genehmigung neuer Schularten
5. Veränderung der Schulträgerstruktur
6. Freie Schulwahl: Schulen im Qualititäts-/Standort-wettbewerb
7. Architektur und Pädagogik – Schulbau der Zukunft
8. Schullastenausgleich: Gastschulbeiträge, Schulbauförderung, andere Lösungen
MBF III 43Winfried Zylka
Neuordnung der Schullandschaftin Schleswig-Holstein
Ausgelöst durch: PISA und andere internationale
Vergleichsstudien Demografische Situation Finanzielle Lage der öffentlichen Hand
Ziele: Verbesserung der Bildungsqualität höhere Bildungsgerechtigkeit Sicherung eines flächendeckendes
hochwertigen Bildungsangebots MBF III 43Winfried Zylka
Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes
MBF III 43Winfried Zylka
Schulentwicklungsplanung
Schulträgerstruktur
neue Mindestgrößen
Schulfinanzierung
neue Schularten
Zuständige Schule,weitgehend freie
Schulwahl
organisatorische Verbindungen von
Schulen
Demografische Situation
Zukunftssichere Schulstandorte:
- ortsnahe Grundschulen,vollständige Sek-I-Angebote
in zentralen Orten- Weiterentwicklungs-
möglichkeiten- Schulbau, Sanierung,
Modernisierung- Schule als kommunaler
Lebensraum
Neuordnung der Schullandschaftin Schleswig-Holstein
MBF III 43Winfried Zylka
Schulgrößen
Schulmindestgrößen (festzulegen durch die MindestgrößenVO)• Grundschulen 80 (auch an mehreren Standorten)• Regionalschulen 240 (im Sek-I-Bereich)• Gymnasien, Gymnasien mit Regionalschulteil, Gemeinschaftsschulen 300 (im Sek-I-Bereich)• Förderzentren L: mindestens1.000 Grundschüler/innen im EinzugsbereichDiese Zahlen sind keine „Zielgrößen“ sondern Mindestgrößen!Bei Unterschreiten: 2 Jahre „Anpassungsfrist“
Übergangsregelung:• „kleine“ Hauptschulen, sofern eine Eingangsklasse mit mindestens 18 Schüler/innen gebildet werden kann (bis 2010/11)• Förderzentren L mit 750 Grundsch. im Einzugsbereich (bis 2012/13).Ausnahmen• Halligen und Helgoland, Pellworm, Amrum und Nordstrand• Unzumutbare Schulwege oder Unwirtschaftlichkeit.
Entwicklung der Schülerzahlen Öffentliche Schulen Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschule, Gymnasium
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Schuljahr Grund-schule
Haupt-schule
Realschule Gym-nasium
Gesamt-schule
insges
1999/2000 124.200105 %
39.70090%
56.20088%
65.00088%
15.40087%
300.50094 %
2004/2005 118.100100 %
44.300100 %
64.100100 %
73.900100 %
17.700100 %
318.100100 %
2007/2008 115.00097,4 %
34.90078,8 %
60.40094,2 %
82.600111,8 %
19.500110,2 %
312.40098,2 %
2009/2010 109.80093 %
35.70081 %
59.10092 %
80.300109 %
20.900118 %
305.80096 %
2014/2015 97.00082 %
32.80074 %
54.30085 %
76.100103 %
21.200120 %
281.40088 %
2019/2020 91.80078 %
29.10066 %
48.10075 %
61.00083 %
20.200114%
250.20079 %
Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes
MBF III 43Winfried Zylka
SchulentwicklungsplanungElemente einer Schulentwicklungsplanung
1. Langfristige Schülerzahlenprognose (mindestens 20 Jahre)2. Bewertende Analyse der vorhandenen Schulstruktur und
Schulträgerstruktur3. Prognostizierte Nachfrage nach Bildungs- und
Betreuungsangeboten, erwartete Schülerströme4. Geplante Veränderungen der Strukturen (Schulstandorte,
organisatorische Verbindungen, Schulträgerwechsel)5. Bestimmung der Zuständigen Schulen nach § 24 SchulG6. Verknüpfungen mit anderen kommunalen Kultur-, Bildungs-
und Jugendhilfeangeboten7. Abgleich Raumangebot / Raumbedarf8. Erforderlicher Investitionsbedarf bzw. geplante Investitionen.
Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes
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SchulentwicklungsplanungEinschätzungen und Beobachtungen 1
• Schulträger und Kreise gehen unterschiedlich an die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung heran. (z.T. Aufteilung in Planungsregionen, gemeinsame Software)
• Unterschiedliche Geschwindigkeit, unterschiedliche Gründlichkeit
• Bei den Schulträgern stand bisher die Entscheidung über die Zukunft der weiterführenden Schulen im Vordergrund.
Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes
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SchulentwicklungsplanungEinschätzungen und Beobachtungen 2
• Die Datenlage im Hinblick auf die langfristige Schülerzahlentwicklung ist von höchst unterschied-licher Qualität
• Die Schulträger bzw. Kreisgrenzen übergreifende Abstimmung ist unzureichend.
• Die Konsequenzen aus der Umstrukturierung des Schulangebots (einschl. der freien Schulwahl) für die Schülerströme werden nicht hinreichend beachtet.
Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes
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SchulentwicklungsplanungEinschätzungen und Beobachtungen 3
• Die Schulentwicklungsplanung auf Kreisebene wurde meist als bloße Reaktion auf die örtlichen SEP begriffen. Ein eigener Gestaltungswille tritt zurück. Schwierigkeit mit dem Planungsgebot nach § 51
• Unklarheit (Verfahren und rechtl. Situation) über den Stellenwert der Kreis-Schulentwicklungsplanung
• Kreis-SEP oder Beschlüsse des Kreistages lagen zu Jahresbeginn nur bei einigen Kreisen vor. Daher im zurückliegenden Verfahren: Schriftliche Stellungnahmen angefordert und Gespräche geführt.
Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes
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SchulentwicklungsplanungEinschätzungen und Beobachtungen 4
Bereiche, die zunächst wenig bearbeitet wurden: - Veränderungen bei den Grundschulen - Bildung von Nahbereichs-Schulträgerstrukturen - Verknüpfung mit Jugendhilfeangeboten und anderen kommunalen Angeboten
Schwierigkeiten der Schulträger - Vermögensrechtliche Auseinandersetzung beim Schulträgerwechsel - Rechtliche Erfordernisse und Möglichkeiten für eine Neuregelung der Schulträgerschaft
Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes
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SchulentwicklungsplanungEinschätzungen und Beobachtungen 5
Besonderes Problem- § 60 Abs. 4 (Gebot zur org. Verbindung von benachbarten Schulen)
Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes
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Organisatorische VerbindungenGebot in § 60 Abs. 4
Erweiterte Möglichkeiten • zur organisatorischen Verbindung von Schulen (alle Schularten können org. verbunden werden, ausgenommen: Gemeinschaftsschule mit Gymnasium oder Regionalschule) Verbindungen von Sek-I-Schulen mit Grundschulen fördern• auch bei verschiedenen Schulträgern• auch an mehreren Standorten• Bildung von Außenstellen• Bei org. Verbindungen von Schulen verschiedener Träger (§ 60 Abs. 3): Schulverband gründen oder off.-rechtlichen Vertrag schließen
Schulen in einem Gebäude (oder benachbarte Schulen sollen verbunden werden. (§ 60 Abs. 4)Abweichungen nur dann, wenn Schulträger besondere Tatbestände z.B. Größe oder Komplexität der Schule als Hinderungsgrund geltend macht.
Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes
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Veränderungen bei weiterführenden SchulenUmwandlung von Hauptschulen und Realschulen zu Regionalschulen
oder zu Gemeinschaftsschulen
Die Diskussionen bei den Schulträgern und in den Schulen ergibt einen starken Trend zur Errichtung von Gemeinschaftsschulen.
Damit verbundene Probleme: • Es entstehen zahlreiche Gemeinschaftsschulen, deren Schülerzahl unter 420 liegt oder in einigen Jahren liegen wird. Auch zu beachten: Nur wenige Gemeinschaftsschulen werden eine Oberstufen erhalten können!
• Es könnte kein „fächendeckendes“ Angebot von Regionalschulen entstehen. (Nur Regionalschulen sind „zuständige Schule“ i.S. von § 24 Abs. 2 für den RH-Bereich.)
Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes
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• 91 Anträge (50 GemSch, 41 RegSch)
• Genehmigungsvorbehalt: Startbedingung 45 bzw. 60 Schüler/innen im ersten Jahrgang
• 83 Genehmigungen (48 GemSch, 35 RegSch), z.T. mit Auflagen oder Befristung 8 Widerrufe (2 GemSch, 6 RegSch)
• 7 Gemeinschaftsschulen starteten bereits zum Schuljahr 2007/2008
• 147 bisherige Schulen gehen in den 90 neuen Schulen auf.
Gemeinschaftsschulen und Regionalschulen zum Schuljahr 2008/09
Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes
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Kreis/ Stadt GemSch RegSchFlensburg 1+1 3Lübeck 1 1Neumünster 2 4Dithmarschen 5 4Steinburg 3+1 --Nordfriesland 5 3Stormarn 5 --Ostholstein 2+1 2Pinneberg 1+1 2Plön -- 2Rendsburg-Eckernförde 6 9 dv. 1 mit Gymn.Herzogtum Lauenburg 4 --Segeberg 6+1 --Schleswig-Flensburg 7+2 5
Gemeinschaftsschulen und Regionalschulen zum Schuljahr 2008/09
Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes
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SchulträgerstrukturZiel: Straffung der kleinteiligen Schulträgerstruktur
Veränderungen
- Schuljahr 2002/03: 371 Schulträger für 1.048 Schulen, 223 nur eine Schule- Schuljahr 2004/05: 371 Schulträger für 1.045 Schulen, 224 nur eine Schule - Schuljahr 2005/06: 370 Schulträger für 1.040 Schulen, 223 nur eine Schule - Schuljahr 2006/07: 365 Schulträger für 1.025 Schulen, 213 nur eine Schule- Schuljahr 2007/08: 360 Schulträger für 1.003 Schulen, 210 nur eine Schule
Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes
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SchulträgerstrukturZiel: Straffung der kleinteiligen Schulträgerstruktur
(derzeit 360 Schulträger für 1.003 Schulen, 210 nur eine Schule)
• Träger der allgemein bildenden Schulen und Förderzentren L sind grundsätzlich die Kommunen (§ 55 und 56)• Mindestens den mittleren Schulabschluss anbieten, sonst Schulverbände bilden (Nahbereichs-Schulverbände)• Übergangsfrist bis 1.8.2009• Schulen in Kreisträgerschaft gehen auf Standort-Kommunen über, wenn nicht andere Einigung bis 31.7.2008 erzielt wurde. • Statt Schulverbände hilfsweise auch öff.-rechtliche Verträge; Pflichtschulverbände oder Pflichtanschluss ist möglich, soweit nicht Grundschulen betroffen. (§148 Abs. 5)
Problem: Einige Schulträger wollen neue kleine Schulträger für Grundschulen bilden. Das sieht das SchulG nicht vor!
Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes
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SchulträgerwechselVermögensrechtliche Auseinandersetzung
SchulG fordert „angemessenen Interessensausgleich“ (§ 49 Abs. 4)
Leitlinie: Schulgebäude und Inventar gehen entschädigungslos an den neuen Schulträger über.
Erhebliche Investitionen in der letzten Zeit oder vernachlässigte Investitionen können zu einem Kostenausgleich führen. Zu beachten: Schulkostenbeiträge enthalten künftig einen Investitionskostenanteil.
Auch denkbar: Nur die Nutzung geht auf den neuen Schulträger über.
Neuordnung der Schullandschaftin Schleswig-Holstein
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Zuständige Schuleweitgehend freie Schulwahl
Beibehaltung der „zuständigen Schule“ (Schule des Schulträgers, in dessen Gebiet der Wohnsitz liegt; sonst Festlegung durch die Schulaufsicht nach Anhörung des Schulträgers)
Es besteht weitgehend freie Schulwahl im Rahmen der AufnahmemöglichkeitenMehrkosten bei der Schülerbeförderung müssen die Eltern tragen.
(§ 4 Abs. 5 und § 24)
Schulentwicklung: Perspektivenin den Regionen des Landes
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Schullastenausgleich
Offene Fragen- Schulbaubedarf, Schulbauförderung- Entwicklung der Höhe der Gastschulbeiträge
Neuordnung der Schullandschaftin Schleswig-Holstein
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Schulfinanzierung
Gastschulbeiträge (Schulkostenbeiträge nach §111)künftig auf erweiterter Kostenbasis kalkuliert (innere Verrechnungen und zentrale Verwaltungskosten der Schulträger sowie Investitionskostenanteil – 125 / 250 € pro Schüler/in - einbeziehen) Ab 2008 nur ein Abrechnungsstichtag im Jahr bei allgemeinbildenden Schulen! Bei den beruflichen Schulen kann es bei zwei Abrechnungsterminen bleiben (§ 112).
Änderung bei der Schulbaufinanzierung. Schulbaufonds nur noch bis 2012 (Art. 3 § 2 Abs. 4 des Gesetzes). In dieser Übergangszeit werden aus ihm vorwiegend bestehende Verbindlichkeiten früherer Baumaßnahmen erfüllt. Keine neue Fördermaßnahmen ab 2008!
Schulentwicklung: Perspektiven in den Regionen des Landes
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Schulkostenausgleichneue Schulkostenbeiträge
Schulkostenbeiträge werden auf breiterer Grundlage (einschl. internen Leistungen und zentralen Verwaltungkosten) kalkuliert und haben einen Investitionskostenanteil (Angaben in € pro Schüler/in pro Jahr)
bisherkünftig
•GH Schulen 796 1.054•Realschulen 694 947•Gymnasien 658 812•Gesamtschulen 804 961•Förderzentren L 1.830 2.320
•Förderzentren G 6.351 5.856
Architektur und Pädagogik 1
Schulen benötigen neben den traditionellen Unterrichts- und Fachräumen mehr Räume und Flächen für Kommunikation, Veranstaltungen, individuelles Lernen, Medienzentren (Bibliothek/ Neue Medien), Freizeitaktivitäten, Ruheräume und Mittagessen.
Die Klassenräume müssen ausreichend groß, flexibel nutzbar und auf die unkomplizierte Verwendung neuer Medien eingerichtet sein; mindestens ein Computer-arbeitsplatz sollte in jedem Raum vorhanden sein.
Neue pädagogisch begründete Anforderungen an den Schulbau
Architektur und Pädagogik 2
Anderen kommunale Einrichtungen, die mit Schulen dauerhaft kooperieren oder Schüler als Hauptadressaten haben, sollen möglichst unter dem Dach der Schule untergebracht oder jedenfalls eng mit ihnen verknüpft werden (Bibliothek, Musikschule, Volkshochschule, KiTa, Jugendheim, etc. ).
Die Schularchitektur soll Gesundheit und Arbeitsverhalten positiv unterstützen und motivierend wirken (helle Räume, Raumakustik, Transparenz, einladende Sitzecken, etc.).
Architektur und Pädagogik 3
Weitere Anregungen:
Es sollten Fachschaftsräume mit Lehrerarbeitsplätzen und Internet-Zugang geschaffen werden.
Klassenräume könnten als Arbeitsplatz der Klassenlehrer nutzbar gemacht werden.
Lehrerzimmer müssen ausreichend Raum und Ausstattung bieten, damit Lehrkräfte dort arbeiten, pausieren und kooperieren können.