CHANCEN UND RISIKEN AUS STEUERLICHER SICHT IN ZEITEN … · BDO Cares 01 Steuerliche Compliance 02...

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Annette Pogodda-Grünwald

Berlin, 1. April 2020

CHANCEN UND RISIKEN AUS STEUERLICHERSICHT IN ZEITEN VON CORONA

2© 2020 BDO

Ihre Referentin

Partnerin

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BerlinTelefon: +49 30 885722–726Annette.Pogodda-Gruenwald@bdo.de

Annette Pogodda-Grünwald

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Agenda

01 Steuerliche Compliance

02 Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb und deren steuerliche Handhabung (Steuern)

03 Weitere Maßnahmen

04 Anhang 1 – Vollständige Wiedergabe des BMF-Schreibens vom 19. März 2020

05 Anhang 2 – Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten

06 Anhang 3 – Antragsformular Stundung / Herabsetzung Vorauszahlungen

BDO Cares

Rechtstand 31. März 2020

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BDO Cares – Steuerliche Compliance

Wichtige anstehende Abgabe- und Zahlungsfristen

heute

• Abgabe derUmsatzsteuervoranmeldung

• Fälligkeit derUmsatzsteuervorauszahlung

• Lohnsteuer- undKapitalertragsteuer-anmeldung und Zahlung

14. April 2020

• Fälligkeit derGewerbesteuervorauszahlung

• Fälligkeit der Einkommensteuer –undKörperschaftsteuervorauszahlung

10. Juni 202015. Mai 2020

Fristen

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Umsatzsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

heute

• Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 2020bei monatlicher Abgabe mit Dauerfristverlängerung

• Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für März 2020 beimonatlicher Abgabe ohne Dauerfristverlängerung

• Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für das I. Quartal2020 bei vierteljährlicher Abgabe ohneDauerfristverlängerung

14. April 2020 27. April 2020Abgabe derIntrastat-Meldungnicht vergessen!

• Abgabe derZusammenfassenden Meldungfür März 2020 beimonatlicher Abgabe

• Abgabe derZusammenfassenden Meldungfür das I. Quartal 2020 beivierteljährlicher Abgabe

Fristen

Wichtige anstehende Abgabe- und Zahlungsfristen

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Umsatzsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Notwendige Handlungen – Stand jetzt

u (Fristgerechte) Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung bis zum14. April 2020

u (Fristgerechte) Begleichung der Steuerschuld bis zum 14. April 2020(Schonfrist)

Was kann ich tun?

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Umsatzsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Möglichkeiten im Falle einer Steuerzahlung

u Steuerstundung (§ 222 AO), wenn Unternehmen nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind

‒ Stundung der fälligen Steuerbeträge – dies gilt laut BMF und Verlautbarung des schleswig-holsteinischenFinanzministeriums auch für die Umsatzsteuer

‒ Betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunktbereits fälligen oder fällig werdenden Steuern stellen

‒ „Stundungsanträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schädenwertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können“

‒ Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden

BMF Schreiben vom19.3.2020IV A 3 - S 0336/19/10007 :00224.3.2020

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Umsatzsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Stundungsantrag im Rahmen der AO

Und wie stelle ich nuneinen Antrag aufSteuerstundung? „In diesem Zusammenhang beantragen wir die

Stundung der fälligen Steuerbeträge (bitte nachSteuerart und Betrag spezifizieren) gem. § 222 AO, daunser Unternehmen unmittelbar von den Auswirkungender Corona-Pandemie betroffen ist (erhebliche Härte).

Von der Festsetzung von Stundungszinsen bitten wirauf Grundlage des BMF-Schreibens vom 19. März 2020abzusehen.“

Gilt für alle Länder, die kein eigenes Stundungsformularbereitgestellt haben

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Umsatzsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Reaktionen des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums

Was muss ich inSchleswig-Holstein

machen?

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Umsatzsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Reaktionen der deutschen Finanzverwaltung – Musterformular (teilweise individualisiert)

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Umsatzsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Notwendige Handlungen – Stand jetzt

u (Fristgerechte) Einreichung der USt-VA bis spätestens zum 14. April2020

u Erstattung (Liquiditätszufluss) nach Zustimmung des Finanzamtes

Was kann ich tun?

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Umsatzsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Maßnahmen im Falle der Erstattung

u Schnellstmögliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (grundsätzlich Abgabe zum 1. April 2020) - § 18 Abs. 2 Satz 2Kalendermonat ist Voranmeldungszeitraum

‒ Optimierung / Beschleunigung der Rechnungsprüfung und Erfassung (Buchung) für den Vorsteuerabzug!

‒ Erstattung anhand von Belegen begründen (Verkürzung der Reaktionszeit in Bezug auf Zustimmung zur Erstattung)

‒ Gegebenenfalls erläuterndes Schreiben beifügen (z.B. Schließung wegen Corona)

u Schnellstmöglichen Kontakt zum Finanzamt Kann ich auch vor dem1. eines Monats

einreichen?

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Umsatzsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Umsatzsteuersondervorauszahlung

Ich brauche Liquidität!

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Umsatzsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Notwendige Handlungen – Stand jetzt

u Einreichen eines geänderten Antrags auf Dauerfristverlängerung(Anmeldung der Sondervorauszahlung) mit Sondervorauszahlung „0“

Was kann ich tun?

Dauerfristverlängerungbleibt gewährt

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Umsatzsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Erstattung der Sondervorauszahlungen durch die Finanzämter – Information der StBK Schleswig-Holstein

u Die Finanzämter in Schleswig-Holstein setzen auf Antrag dieSondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei derUmsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null fest

u Um eine schnelle Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten,empfiehlt es sich, dass betroffene Unternehmen die Verwendungdes bekannten Vordrucks „Antrag auf Dauerfristverlängerung –Anmeldung der Sondervorauszahlung“ (USt 1 H) nutzen

u Der Antrag kann mit ElsterOnline erstellt und dem Finanzamtübermittelt werden

u Auszufüllen ist die Zeile 22 mit einer „1“

u Die Eintragung in Zeile 24 mit „0“ führt zu einer vollständigenErstattung der Sondervorauszahlung

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Umsatzsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Erstattung der Sondervorauszahlungen durch die Finanzämter der Bundesländer

Bundesland Erstattung SVZ möglich Besonderheiten / Quelle

Baden-Württemberg Ja ElsterOnlinehttps://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Steuererleichterungen+aufgrund+der+Auswirkungen+des+Coronavirus

Bayern Ja ElsterOnlinehttps://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Coronavirus

Berlin Ja ElsterOnline; Begründung in Feld Freitext sowie Brief falls weitereAngaben sinnvoll

https://stbk-berlin.de/wp-content/uploads/2020/03/Sondernewsletter-Corona-Krise-Antrag-auf-Erstattung-der-Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen.htm

Brandenburg Ja Antragstellunghttps://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.662210.de

Bremen bislang keine Regelung

Hamburg bislang keine Regelung

Hessen Ja Antragstellunghttps://finanzen.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen-stellt-kurzfristig-75-milliarden-euro-aussicht

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Umsatzsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Erstattung der Sondervorauszahlungen durch die Finanzämter der Bundesländer

Bundesland Erstattung SVZ möglich Besonderheiten / Quelle

Mecklenburg-Vorpommern Ja Antragstellunghttps://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Aktuell/?id=158780&processor=processor.sa.pressemitteilung

Niedersachen Ja, aber eingeschränkt Herabsetzung nur in dem Verhältnis, in dem die voraussichtlichen Umsätze desJahres 2020 hinter denen des Jahres 2019 zurückbleiben werden

Antragstellunghttps://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/steuern/antworten-auf-haufig-gestellte-steuerliche-fragen-faqs-im-

zusammenhang-mit-dem-corona-virus-186548.html

Nordrhein-Westfalen Ja ElsterOnlinehttps://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/anleitung_ust-svz.pdf

Rheinland-Pfalz Ja ElsterOnlinehttps://www.lfst-

rlp.de/fileadmin/user_upload/_temp_/Internet_neu/Anleitung_Verzicht_Erstattung_SV_fuer_Dauerfristverlaengerungen.pdf

Saarland angekündigt Erlass an die Finanzämter ergangen

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Umsatzsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Erstattung der Sondervorauszahlungen durch die Finanzämter der Bundesländer

Bundesland Erstattung SVZ möglich Besonderheiten / Quelle

Sachsen Ja Antragstellunghttps://www.coronavirus.sachsen.de/steuern-und-finanzen-4134.html

Sachsen-Anhalt Ja Antragstellung oder ElsterOnlinehttps://mf.sachsen-anhalt.de/corona-aktuelle-informationen-des-finanzministeriums/

Schleswig-Holstein Ja Antragstellung oder ElsterOnline unterDarlegung der Verhältnisse

https://www.stbk-sh.de/ust-sondervorauszahlung-2020/

Thüringen Ja ElsterOnlinehttps://finanzen.thueringen.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/Vordrucke/Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkunge

n_des_Coronavirus__TH_.pdf

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Gewerbesteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

heute

Frist

• Fälligkeit der Gewerbesteuervorauszahlung

15. Mai 2020

Wichtige anstehende Abgabe- und Zahlungsfristen

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Gewerbesteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Notwendige Handlungen – Stand jetzt

u (Fristgerechtes) Begleichen der Gewerbesteuervorauszahlung biszum 15. Mai 2020

• Fälligkeit derGewerbesteuervorauszahlung

Was kann ich tun?

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Gewerbesteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Möglichkeiten im Falle einer Steuerzahlung

u Grundlegende Voraussetzung ist, dass Unternehmen nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind

u Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlung (vgl. Anhang 3)

‒ Insb. bei Anpassung der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlung

‒ Gemeinden sind an die Festsetzung des Finanzamtes gebunden

‒ Besonderheit in Schleswig-Holstein:Antrag ist an die zuständige Gemeinde zu richten

u Steuerstundung und Erlassanträge

- Diese sind an die zuständigen Gemeinden zu richten (außer bei Zuständigkeit des Finanzamtes/Stadtstaaten), sofern derSteuermessbetrag ungleich „Null“

u Gewerbesteuerlicher Verlustrücktrag bisher nicht existent (Vorjahr)

Gleich lautende Erlasse derobersten Finanzbehörden derLänder vom 19. März 2020SenVerw Berlin (exemplarisch)III A – G 1500-1/2020

Rückerstattung bereitsgeleisteter Vorauszahlungen?

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Einkommen- und Körperschaftsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

heute

Frist

• Fälligkeit der Einkommensteuer – undKörperschaftsteuervorauszahlung

10. Juni 2020

Wichtige anstehende Abgabe- und Zahlungsfristen

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Einkommen- und Körperschaftsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Notwendige Handlungen – Stand jetzt

u (Fristgerechtes) Begleichen der Einkommensteuer – undKörperschaftsteuervorauszahlung bis zum 10. Juni 2020

• Fälligkeit der Einkommensteuer – undKörperschaftsteuervorauszahlung

Was kann ich tun?

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Einkommen- und Körperschaftsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Möglichkeiten im Falle einer Steuerzahlung

u Anpassung der Vorauszahlungen auf Einkommen- und Körperschaftsteuer

- Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegungihrer Verhältnisse Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen

- Diese Anträge sind entsprechend dem zugrundliegenden BMF-Schreiben vom 19. März 2020 nicht deshalb abzulehnen, weil dieSteuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können

- Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen, die nur Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 betreffen, sind besonders zubegründen

BMF Schreiben vom19.3.2020IV A 3 - S 0336/19/10007 :002

Rückerstattung bereits geleisteterVorauszahlungen?Verlustrücktrag?

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Einkommen- und Körperschaftsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Möglichkeiten im Falle einer Steuerzahlung

u Steuerstundung

‒ Betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereitsfälligen oder fällig werdenden Steuern stellen

‒ „Stundungsanträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nichtim Einzelnen nachweisen können“

‒ Grundsätzlicher Verzicht auf Stundungszinsen

BMF Schreiben vom19.3.2020IV A 3 - S 0336/19/10007 :002

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Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

heute

Frist

• Fälligkeit und Anmeldung derLohnsteuer

• Fälligkeit und Anmeldung derKapitalertragsteuer(grundsätzlich)

14. April 2020

Wichtige anstehende Abgabe- und Zahlungsfristen

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Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Möglichkeiten im Falle einer Steuerzahlung

u Steuerabzugsbeträge im Sinne des § 222 Satz 3 und 4 AO (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) können nichtgestundet werden

u Für Steuerabzugsbeträge besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub beim zuständigenFinanzamt einzureichen und das Finanzamt ist gem. BMF angehalten von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen

BMF Schreiben vom19.3.2020IV A 3 - S 0336/19/10007 :002

(bisher) keine Stundung möglich

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Weitere Steuerarten (nicht abschließend)

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Verwaltung durch die Zollbehörden bzw. BZSt

u Versicherungsteuer

u Energiesteuer

u Luftverkehrsteuer

Gleiche Maßnahmen wie im BMF-Schreiben kommuniziert

Verlautbarung auf derHomepage desFinanzministeriums

https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2020/Coronakrise.html

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Vorsteuervergütungsanträge

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Europäische Union

u Vorsteuervergütungsanträge 2019 sofort stellen

u Vorsteuervergütungsanträge für die ersten drei Monate 2020 ab dem 1. April 2020 stellen

Drittstaaten

u Gegenseitigkeit bzw. Möglichkeiten der Vorsteuererstattung im Ausland prüfen und Anträge schnellstmöglich stellen

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Jahressteuererklärungen

BDO Cares – Steuerliche Compliance

Aktives Personalplanungs- und Fristenmanagement

u Fristen zur Einreichung der Jahressteuererklärungen 2019:

‒ Ohne Steuerberater – 31. Juli 2020

‒ Mit Steuerberater – 1. März 2021

u Prüfung, ob Frist eingehalten werden kann

u Antrag auf Verlängerung der Einreichungsfrist, bedingt durch die Corona-Pandemie

Schleswig-Holstein:Gewährt auch

Fristverlängerung fürVeranlagungszeitraum 2018

So auch Bayern, Sachsen-Anhalt, Thüringen,Hessen und Rheinland-Pfalz

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AgendaBDO Cares

01 Steuerliche Compliance

02 Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb und deren steuerliche Handhabung (Steuern)

03 Weitere Maßnahmen

04 Anhang 1 – Vollständige Wiedergabe des BMF-Schreibens vom 19. März 2020

05 Anhang 2 – Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten

06 Anhang 3 – Antragsformular Stundung / Herabsetzung Vorauszahlungen

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Zuschüsse

BDO Cares - Steuern

Steuerliche Behandlung von Coronahilfezahlungen des Staates

Ich habe Zahlungen alsSoforthilfe erhalten.

Muss ich steuerlich etwasbeachten?

u Ertragsteuern

‒ Das Wirtschaftsministerium NRW teilt hierzu mit, dassZuschüsse als Betriebseinnahmen zu versteuern sind unddaher in der Steuererklärung 2020 zu berücksichtigen sind

‒ Auch im Herabsetzungsantrag für körper- undgewerbesteuerliche Vorauszahlungen sind Zuschüsse alsgewinnerhöhend bzw. verlustmindernd zu berücksichtigen

u Umsatzsteuer

‒ Mangels konkretem Leistungsaustausch kein steuerbarerUmsatz

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Ausstattung von Arbeitnehmern für Tätigkeit im Homeoffice

BDO Cares - Steuern

Sachverhalt

Vorsteuerabzug möglich?

U(AG)

Einkauf Büroausstattung

Nettopreis + UStM

(AN)

u Privatnutzung?

Gestellung Büroaustattung

UnentgeltlicheWertabgabe?

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Ausstattung von Arbeitnehmern für Tätigkeit im Homeoffice

BDO Cares - Steuern

Lösung:

u Recht auf Vorsteuerabzug grundsätzlich gegeben – betrieblicheVeranlassung (Arbeiten im Homeoffice und Schutz des Mitarbeiters)steht im Vordergrund

u Kein Recht auf Vorsteuerabzug, wenn bei Leistungsbezug bereits dieVerwendung für den privaten Bedarf des Personals feststeht (z.B.Klopapier)

Vorsteuerabzug aus den Kosten für die Ausstattung von Arbeitnehmern fürTätigkeit im Homeoffice

Vorsteuerabzugmöglich?

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Ausstattung von Arbeitnehmern für Tätigkeit im Homeoffice

BDO Cares - Steuern

Lösung:

u Eine unentgeltliche Wertabgabe liegt nicht vor

u Der betriebliche Zweck überlagert dann den privaten Bedarf desArbeitnehmers

u Ordnungsgemäße Rechnung (bspw. Ausstellung auf das Unternehmen),wenn Arbeitnehmer die Ausstattung selbst beschafft

Unentgeltliche WertabgabeMuss ich eineunentgeltliche

Wertabgabe besteuern?

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BDO Cares - Steuern

u Die private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte (z. B. PC, Tablet) durch den Arbeitnehmer istgrundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei

u Übereignet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Einrichtungsgegenstände, ist derhierdurch entstehende geldwerte Vorteil steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn es sichum Einrichtungsgegenstände für das häusliche Arbeitszimmer handelt

u Bei der Überlassung von Gegenständen (z.B. kostenloses Klopapier)ist der Rabattfreibetrag in Höhe von 1080 € jährlich und dieFreigrenze für Sachbezüge von monatlich 44 € zu beachten

Ertragsteuerliche Behandlung

Ausstattung von Arbeitnehmern für Tätigkeit im Homeoffice

Werbungskostenabzugbeim Arbeitnehmer,wenn Arbeitgeber

bestimmte Kosten nichtübernimmt?

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Forderungsausfall

BDO Cares - Steuern

Restaurant

Finanzamt

USt

Warenlieferung

Unternehmer

Sachverhalt

?

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Forderungsausfall

BDO Cares - Steuern

(1) 1Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geändert, hatder Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. 2Ebenfalls ist derVorsteuerabzug bei dem Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt wurde, zu berichtigen.

(…)

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn

1. das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen steuerpflichtigeninnergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich geworden ist. 2Wird das Entgelt nachträglich vereinnahmt, sind Steuerbetragund Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen;

(…)

Minderung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit - Rechtsgrundlage § 17 UStG

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Forderungsausfall

BDO Cares - Steuern

u Eine Forderung ist uneinbringlich, wenn

‒ der Anspruch auf Entrichtung des Entgelts nicht erfüllt wird und

‒ bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung ganz oder teilweisejedenfalls auf absehbare Zeit nicht durchsetzen kann

u Notwendig: substantiiertes Bestreiten

u Nicht ausreichend: bloße erstmalige Zahlungsverweigerung oder erstmaliges Bestreiten der Forderung durch denSchuldner nach Geltendmachung durch den Gläubiger

Voraussetzung für die Uneinbringlichkeit einer Forderung

Substantiiertes Bestreiten in derCorona-Krise?

Weiterhin strenge Sichtweise?

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Forderungsausfall

BDO Cares - Steuern

u Uneinbringlichkeit ist vertretbar, wenn und ggf. soweit der Kunde das Bestehen der Entgeltsforderung selbstoder deren Höhe substanziiert bestreitet und damit erklärt, dass er die Forderung (ganz oder teilweise) nichtbezahlen wird

u U hat den für den Umsatz geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen

Lösung - Minderung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit

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BDO Cares - Steuern

u Forderungen sind zum Bilanzstichtag auf den Grad der Einbringlichkeit (d. h. die Wahrscheinlichkeit derRückzahlung) zu prüfen und ggf. gewinnmindernd abzuschreiben

‒ Uneinbringliche Forderungen (z. B. Zahlungsunfähigkeit des Schuldners) sind in voller Höhe abzuschreiben

‒ Bei Einzelwertberichtigungen darf der wahrscheinliche Forderungsausfall nur bis zur Feststellung derUneinbringlichkeit netto korrigiert werden

‒ Mittels Pauschalwertberichtigung auf Forderungen kann das bei einzelnen Forderungen noch nicht bekannteaber mit sicherer Wahrscheinlichkeit auftretende Ausfallrisiko berücksichtigt werden. Die Bewertung erfolgtaufgrund von branchenüblichen Sätzen und Erfahrungswerten, wobei bezüglich Forderungsausfällen aufgrundder Corona-Situation weder Erfahrungswerte noch branchenübliche Sätze vorliegen

u Soweit Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen bestehen ist die bilanzielle Gewinnminderung ggf.außerbilanziell zu korrigieren (§ 8b KStG)!

Ertragsteuerliche Behandlung

Forderungsausfall

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Verrechnungspreise

BDO Cares - Steuern

u Verrechnungspreise bei Routinegesellschaften

‒ Viele Konzerne nutzen sog. Routinegesellschaften (z.B. SSC, Auftragsfertiger, Low Risk Distributor)

‒ Routinegesellschaften erzielen aufgrund der VP-Methoden (z.B. Kostenaufschlagsmethode) Gewinne, auchwenn der Konzern Verluste erleidet

‒ Um Liquidität zu sichern ist zu prüfen, ob es als fremdüblich angesehen werden kann, dassRoutineunternehmen (temporär) auf Gewinnelemente verzichten.

u Loss Split Solutions zum Erhalt der Lieferketten

‒ Übertragung von Verluste eines verbundenen Unternehmens auf weitere verbundene Unternehmen zumErhalt Lieferkette

Handlungsfelder - Konzernfinanzierung

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Verrechnungspreise

BDO Cares - Steuern

u Funktionsverlagerung

‒ Funktionsverlagerungen in guten Zeiten mit positiven Forecasts lösen hohe Exit-Besteuerung aus.

‒ In Krisen Zeiten mit pessimistischen Forecasts löst die gleiche Funktionsverlagerung geringere Beträge aus.

‒ Grds. auch einer Verlagerung von Funktionen aus dem Ausland ins Inland, z. B. um eine Supply Chainkrisensicherer zu machen.

u Konzernfinanzierung

‒ In Krisenzeiten kann sich die Bonität und Refinanzierungskosten der einzelnen Konzerngesellschaft starkverändert haben.

‒ Prüfung der vereinbarten Cash Pools und Darlehenskonditionen erforderlich

Handlungsfelder - Konzernfinanzierung

44© 2020 BDO

Umgang mit fristbehaftete Schriftstücke

BDO Cares - Steuern

u Sicherstellen, dass fristbehaftete Schriftstücke fristgerecht bearbeitet werden können (bspw. Postnotdienst imUnternehmen einrichten, Weiterleitung der Post zu einem Verantwortlichen, etc.)

u Beantragung von Fristverlängerungen

u Vorsorgliche Einlegung von Einsprüchen, um Fristablauf zu verhindern

u Möglichkeit der nachträglichen Wiedereinsetzung nach Ablauf einer Frist ist zu prüfen

Maßnahmen auf Seiten der Unternehmer

45© 2020 BDO

Außenprüfungen

BDO Cares - Steuern

u Die Finanzverwaltungen der Länder entscheiden jeweils für ihr Land, in welchem Umfang die Behördeneinschließlich der Finanzämter arbeiten

‒ Abstimmung mit dem Finanzamt, dass anstehende Außenprüfungen aufgrund begrenzter Ressourcenverschoben werden (Antrag auf Verschiebung in Absprache mit dem Betriebsprüfer)

‒ Selbst wenn Finanzämter für den Publikumsverkehr schließen, ist davon auszugehen, dass diese weiterhinper Telefon, Post bzw. E-Mail oder das Portal ElsterOnline erreichbar sind

u Festsetzungsverjährung

‒ Längerer Zeitraum, wenn Außenprüfung auf Antrag des Steuerpflichtigen verschoben

‒ Coronabedingte Unterbrechungen der Außenprüfung durch die Finanzverwaltung stellen (wahrscheinlich)kein durch die Finanzbehörde zu vertretendes Ereignis das, vielmehr ist von höherer Gewalt auszugehen(Hemmung der Festsetzungsverjährung)

Maßnahmen und Fristen

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AgendaBDO Cares

01 Steuerliche Compliance

02 Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb und deren steuerliche Handhabung (Steuern)

03 Weitere Maßnahmen

04 Anhang 1 – Vollständige Wiedergabe des BMF-Schreibens vom 19. März 2020

05 Anhang 2 – Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten

06 Anhang 3 – Antragsformular Stundung / Herabsetzung Vorauszahlungen

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Vorschläge der OECD

BDO Cares – Weitere Maßnahmen

Mögliche Maßnahmen auf Ebene der Finanzverwaltungen

u Fristenverlängerungen – Gewährung längerer Abgabe- und Zahlungsfristen

u Steuerstundungen – Stundung von Steuerzahlungen zur Verbesserung des „Cash-Flows“

u Verspätungs- und Säumniszuschlag sowie Zinsen – Aussetzung dieser Maßnahmen bzw. Erstattung bereitsentrichteter Beträge

u Zahlungspläne und Schuldeneintreibung – unbürokratische Handhabung bei der Vereinbarung von Zahlungsplänenfür Steuern und längere Laufzeiten sowie Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen

u Steuerüberhänge – Vorrangige Prüfung von Rückerstattungen

u Rechtssicherheit – Schnellstmögliche Herstellung von Rechtssicherheit bei der Besteuerung

u Verbesserter Service – Verbesserung des Servicegedanken – bspw. längere Erreichbarkeit, Hotlines, digitale Medien

u Kommunikation – Klare Kommunikationsstrategie und Maßnahmen ergreifen, um auch insolvenzgefährdeteSteuerpflichtige zu unterstützen

https://oecd.dam-broadcast.com/pm_7379_119_119698-4f8bfnegoj.pdf16. März 2020

?

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Vorschläge der OECD

BDO Cares – Weitere Maßnahmen

Steuer- und Strukturpolitische Maßnahmen - Auszug

u Arbeitgeber- und Selbständigenbeiträge zur Sozialversicherung sowie Lohnsteuer aussetzen bzw. aufschieben

u Indirekte Steuern

‒ Aufschub der Zahlung von Umsatz- und Verbrauchsteuern sowie Zöllen auf importierte Güter

‒ Schnellere Rückerstattung von Vorsteuerüberhängen / Vorsteuervergütung

‒ Uneinbringliche Forderungen - Vereinfachung der Verfahren

u Anpassung steuerlicher Vorauszahlungen

u Ausweitung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten

u Förderung und Sicherstellung des wirtschaftlichen Aufschwungs

https://oecd.dam-broadcast.com/pm_7379_119_119695-dj2g5d5oun.pdf20. März 2020

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Maßnahmenbündel der Bundesregierung

BDO Cares – Weitere Maßnahmen

Überblick über die weiteren Maßnahmen

u Erlass von Säumnis- und Verspätungszuschlägen

- In den betreffenden Fällen sind die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirktenSäumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 zu erlassen

- Die Finanzämter können den Erlass durch Allgemeinverfügung regeln

- Soweit es durch die sog. Corona-Krise zu Verspätungen bei der Abgabe von Steuer-Anmeldungen (z.B. Umsatzsteuer)kommen sollte, sind die Finanzämter gebeten worden, etwaige Verspätungszuschläge zu erlassen

BMF Schreiben vom19.3.2020IV A 3 - S 0336/19/10007 :002

Vollständige Maßnahmen imAnhang 1 dargestellt

50© 2020 BDO

Maßnahmenbündel der Bundesregierung

BDO Cares – Weitere Maßnahmen

Überblick über die weiteren Maßnahmen

u Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen

- Bis zum 31. Dezember 2020 ist bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern vonVollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) abzusehen

- Voraussetzung ist, dass dem Finanzamt aufgrund einer Mitteilung des Vollstreckungsschuldners oder auf andere Weisebekannt wird, dass der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich durch die Folgewirkungen des Corona-Virus betroffen ist

BMF Schreiben vom19.3.2020IV A 3 - S 0336/19/10007 :002

Vollständige Maßnahmen imAnhang 1 dargestellt

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Mögliche zusätzliche Maßnahmen

BDO Cares – Weitere Maßnahmen

Vorschläge des IDW

u Maßnahmen zur Erhaltung und dem Fortbestehen von Unternehmen

‒ Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und der Insolvenzanträge durch Dritte

‒ (Weitgehende) Minimierung von Anfechtungsrisiken

‒ Stärkung des Eigenkapitals

u Weitere steuerliche Maßnahmen

‒ Weitergehende steuerliche Verlustverrechnung (Grundsätze siehe nächste Folie)

‒ Befristete Option zur Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer

‒ Verlängerungen von Fristen

Schreiben vom23.3.2020MdL Martin Börschel

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Mögliche zusätzliche Maßnahmen

BDO Cares – Weitere Maßnahmen

Vorschläge des IDW

Grundsätze der Verlustnutzung

u Ertragsteuerliche Verluste, die in 2020 entstehen,

‒ Können zur Begründung des Herabsetzungsantrags für Steuervorauszahlungen genutzt werden (auchGewerbesteuer)

‒ Können im Zuge der Jahressteuererklärung 2020 geltend gemacht werden

‒ Für körperschaftsteuerliche Verluste ist ein Rücktrag in den Veranlagungszeitraum 2019 möglich(betragsmäßig begrenzt, Mindestbesteuerung beachten)

‒ Gewerbesteuerlich ist ein Rücktrag (bisher) nicht möglich

Schreiben vom23.3.2020MdL Martin Börschel

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Mögliche weitere Maßnahmen

BDO Cares – Weitere Maßnahmen

Vorschläge der Steuerberaterkammer Berlin

u Nichtfestsetzung bzw. Erlass von Verspätungszuschlägen innerhalb der nächsten Monate

u Bevorzugte Veranlagung von Steuererklärungen mit voraussichtlichen Erstattungsansprüchen

u Aussetzung des regulären Besteuerungsverfahrens, bspw. mittels Fristverlängerung

u Sanktionslose Akzeptanz von Erklärungen mit Schätzwerten

u Herabsetzung bzw. Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerungen (bereits umgesetzt)

Schreiben vom20.3.2020an SenatorDr. Matthias Kollatz

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Maßnahmenbündel der gesetzlichen Krankenkassen

BDO Cares – Weitere Maßnahmen

Überblick über die geplanten Maßnahmen

u Erleichterung für die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

‒ Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbstständige, die nachvollziehbar aufgrund der Corona-Krise in finanzielleSchwierigkeiten geraten sind.

‒ Die Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmenaus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.

‒ Die Erleichterung der Stundung soll auf die Monate März und April begrenzt werden.

‒ Der Antrag auf Stundung ist formlos unter Bezugnahme auf eine Notlage durch die Corona-Krise und § 76 SGB IV direkt an diezuständige Krankenkasse zu richten, die die Sozialversicherungsbeiträge erhebt.

‒ Die Steuerberaterkammer Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass für den Monat März die Antragsfrist am 26.03.2020 (Fälligkeitder Sozialabgaben für März) geendet habe. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen spricht in seiner Pressemitteilungallerdings davon, dass auch bereits fällig gewordene Beiträge gestundet werden können.

‒ Das selbständige Aussetzen der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ohne Abstimmung mit der zuständigen Krankenkassekann insbesondere vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Sanktionierung („Vorenthalten von Arbeitsentgelt“, § 266a StGB)nicht empfohlen werden.

Pressemitteilung vom25.03.2020

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Aufgezeichnete und künftige Webinare

BDO Cares

Übersicht

www.bdo.de/webcast-covid19

Kurzarbeit in derCorona-Krise ebenfallsals webinar für Sie am

2. April 2020

VIELEN DANK FÜRIHRE AUFMERKSAMKEIT

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Passen Sie auf Sich auf und bleiben Sie gesund!

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AgendaBDO Cares

01 Steuerliche Compliance

02 Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb und deren steuerliche Handhabung (Steuern)

03 Weitere Maßnahmen

04 Anhang 1 – Vollständige Wiedergabe des BMF-Schreibens vom 19. März 2020

05 Anhang 2 – Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten

06 Anhang 3 – Antragsformular Stundung / Herabsetzung Vorauszahlungen

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Vollständige Wiedergabe des BMF-Schreibens vom 19. März 2020

BDO Cares – Anhang 1

Maßnahmenbündel der Bundesregierung

u Anpassung der Vorauszahlungen auf Einkommen-, Körperschaft-, und Gewerbesteuer

- Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegungihrer Verhältnisse Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen

- Diese Anträge sind entsprechend dem zugrundliegenden BMF-Schreiben vom 19. März 2020 nicht deshalb abzulehnen, weil dieSteuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können

- Entsprechende Anpassung der Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer ist möglich (gemäß gleichlautendem Ländererlass vom 19.März 2020)

- Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung desGewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen stellen

- Die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen erfolgt insbesondere in den Fällen, in denen das Finanzamt ebenfalls dieEinkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen anpasst

- Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen, die nur Zeiträume nach dem 31. Dezember 2020 betreffen, sind besonders zubegründen

BMF Schreiben vom19.3.2020IV A 3 - S 0336/19/10007 :002

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Vollständige Wiedergabe des BMF-Schreibens vom 19. März 2020

BDO Cares – Anhang 1

Maßnahmenbündel der Bundesregierung

u Steuerstundung

‒ Betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereitsfälligen oder fällig werdenden Steuern stellen

‒ „Stundungsanträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nichtim Einzelnen nachweisen können“

‒ Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden

‒ Anträge auf Stundung der nach dem 31. Dezember 2020 fälligen Steuern sind besonders zu begründen

‒ Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) sowie die Umsatzsteuer sind von den Vereinfachungen derzeitnoch nicht überall umfasst

‒ Die Finanzverwaltungen diskutieren derzeit, ob die Möglichkeit der Stundung auch für die Umsatzsteuer gelten soll (dieFinanzverwaltung Berlin hat dies z.B. bejaht)

‒ Es ist denkbar, dass in begründeten Ausnahmefällen auch die Lohnsteuer gestundet werden kann

BMF Schreiben vom19.3.2020IV A 3 - S 0336/19/10007 :002

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Vollständige Wiedergabe des BMF-Schreibens vom 19. März 2020

BDO Cares – Anhang 1

Maßnahmenbündel der Bundesregierung

u Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen

- Bis zum 31. Dezember 2020 ist bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern vonVollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) abzusehen

- Voraussetzung ist, dass dem Finanzamt aufgrund einer Mitteilung des Vollstreckungsschuldners oder auf andere Weisebekannt wird, dass der Vollstreckungsschuldner unmittelbar und nicht unerheblich durch die Folgewirkungen des Corona-Virus betroffen ist

BMF Schreiben vom19.3.2020IV A 3 - S 0336/19/10007 :002

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Vollständige Wiedergabe des BMF-Schreibens vom 19. März 2020

BDO Cares – Anhang 1

Maßnahmenbündel der Bundesregierung

u Erlass von Säumnis- und Verspätungszuschlägen

- In den betreffenden Fällen sind die im Zeitraum ab dem 19. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verwirktenSäumniszuschläge für diese Steuern zum 31. Dezember 2020 zu erlassen

- Die Finanzämter können den Erlass durch Allgemeinverfügung regeln

- Soweit es durch die sog. Corona-Krise zu Verspätungen bei der Abgabe von Steueranmeldungen (z.B. Umsatzsteuer)kommen sollte, sind die Finanzämter gebeten worden, etwaige Verspätungszuschläge zu erlassen

BMF Schreiben vom19.3.2020IV A 3 - S 0336/19/10007 :002

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AgendaBDO Cares

01 Steuerliche Compliance

02 Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb und deren steuerliche Handhabung (Steuern)

03 Weitere Maßnahmen

04 Anhang 1 – Vollständige Wiedergabe des BMF-Schreibens vom 19. März 2020

05 Anhang 2 – Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten

06 Anhang 3 – Antragsformular Stundung / Herabsetzung Vorauszahlungen

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Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten - Kurzüberblick

BDO Cares – Anhang 2

Belgien

u Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Umsatzsteuererklärungen

u Umsatzsteuer kann auf Antrag in Raten gezahlt werden (Nachweis der unmittelbaren Betroffenheit durch Corona erforderlich)

u Bußgelder und Strafzahlungen werden vorübergehend nicht festgesetzt

Niederlande

u Zahlungsfristen der Umsatzsteuer können auf Antrag verlängert werden

u Strafzahlungen werden nicht festgesetzt bzw. erlassen

u Es besteht die Möglichkeit Steuerzahlungen zu stunden

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Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten - Kurzüberblick

BDO Cares – Anhang 2

Dänemark

u Zahlungsfristen der Umsatzsteuer sind verschoben worden

Schweden

u Zahlungsfristen der Umsatzsteuer können auf Antrag verlängert werden

u Eine Stundung der Umsatzsteuer ist möglich

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Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten - Kurzüberblick

BDO Cares – Anhang 2

Norwegen

u Abgabefrist der ersten Umsatzsteuererklärung bleibt bestehen, allerdings Zahlungsverlängerung

u Die Umsatzsteuer in der Logistik- und Hotelbranche wird gesenkt

u Weitere Maßnahmen, die sich direkt auf Arbeitnehmer beziehen

Polen

u Einführung der neuen SAF-T Erklärung (erweitere Reportingpflichten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer) wird vorerst aufden 1. Juli 2020 verschoben (Gesetzesvorschlag)

u Fristen für die Abgabe und Zahlung der Ertragsteuer 2019 auf den 31. Mai 2020 verlängert

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Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten - Kurzüberblick

BDO Cares – Anhang 2

Spanien

u Stundung der Steuerzahlungen sind möglich

u BEACHTE: dies gilt nicht für Unternehmen, deren Steuerschuld EUR 30.000 übersteigt bzw. deren jährlicher Umsatz über 6 Mio.EUR liegt

Portugal

u Können Unternehmen aufgrund von Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen ihren steuerlichen Verpflichtungen nichtrechtzeitig nachkommen, setzt Portugal keine Strafzahlungen fest

u Verlängerung der Frist für Körperschaftsteuer-Vorauszahlung auf den 30. Juni 2020

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Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten - Kurzüberblick

BDO Cares – Anhang 2

Italien

u Aussetzung von Steuerzahlungen und Compliance-Fristen insbesondere für in Italien ansässige Unternehmen in der sog. „RotenZone“

u Steuerstundungen sind für Unternehmen in gewissen Regionen vorgesehen

Österreich

u Steuerliche Zahlungserleichterungen in Form von Stundung oder Ratenzahlung

u Anpassung bzw. Herabsetzung der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen

u Herabsetzung oder Erlass von Nachforderungs- oder Stundungszinsen bzw. Säumniszuschlägen

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AgendaBDO Cares

01 Steuerliche Compliance

02 Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb und deren steuerliche Handhabung (Steuern)

03 Weitere Maßnahmen

04 Anhang 1 – Vollständige Wiedergabe des BMF-Schreibens vom 19. März 2020

05 Anhang 2 – Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten

06 Anhang 3 – Antragsformular Stundung / Herabsetzung Vorauszahlungen

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Musterformular

BDO Cares – Anhang 3

Reaktionen der deutschen Finanzverwaltung – Musterformular (teilweise individualisiert)

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Musterformular

BDO Cares – Anhang 3

Reaktionen der deutschen Finanzverwaltung – Musterformular (teilweise individualisiert)

Bundesland Umsatzsteuer imAntragsformularexplizit erwähnt

Besonderheiten / Quelle

Baden-WürttembergNein

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/site/pbs-bw-

fa2/get/documents_E2061130658/finanzaemter/Formulare/Steuerzahlung%20Lastschrifteinzug/sonstige/CORONA%

20Steuererleichterungen%20aufgrund%20der%20Auswirkungen%20des%20Coronavirus.pdf

Bayern In Fußzeile https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Coronavirus/?f=LfSt

Berlin Nein https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/artikel.910208.php

BrandenburgNein

https://mdfe.brandenburg.de/media_fast/4055/Steuererleichterungen_wegen_Auswirkungen_des_Coronavirus_25

-03-2020.pdf

BremenNein

https://www.handelskammer-

bremen.de/blueprint/servlet/resource/blob/4739346/6c354ad3d7d109e9a818ef685f3303f8/vordruck-antrag-auf-

steuererleichterungen-wg-corona-data.pdf

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Musterformular

BDO Cares – Anhang 3

Reaktionen der deutschen Finanzverwaltung – Musterformular (teilweise individualisiert)

Bundesland Umsatzsteuer imAntragsformularexplizit erwähnt

Besonderheiten / Quelle

HamburgNein

https://www.hamburg.de/contentblob/13736802/bb9e685a0474a9097fe64d79433c4011/data/steuererleichterung-

form2.pdf

HessenNein

https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/faq_zum_thema_steuern_-_ergaenzende_antragshilfe.pdf

Mecklenburg-VorpommernNein

https://www.steuerportal-mv.de/static/Regierungsportal/Finanzministerium/Steuerportal/Inhalte/Formular%20Steuererleichterung%20-%20Steuerportal.pdf

NiedersachenNein

https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/steuern/antworten-auf-haufig-gestellte-steuerliche-fragen-faqs-im-zusammenhang-mit-dem-corona-virus-186548.html

Nordrhein-Westfalen Ja https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf

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Musterformular

BDO Cares – Anhang 3

Reaktionen der deutschen Finanzverwaltung – Musterformular (teilweise individualisiert)

Bundesland Umsatzsteuer imAntragsformularexplizit erwähnt

Besonderheiten / Quelle

Rheinland-Pfalz Nein https://www.lfst-rlp.de/fileadmin//user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdf

Saarland Kein Formular

SachsenNein

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Formular_zur_Beantragung_von_Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Corona-Virus.pdf

Sachsen-Anhalt Kein Formular

Schleswig-Holstein Nein Formloser Antrag – Umsatzsteuer aber in der allgemeinen Verlautbarung umfasst.

Thüringen Nein https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/Vordrucke/Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronav.pdf

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BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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BDO zählt mit über 1.900 Mitarbeitern an 27 Standorten zu denführenden Gesellschaften für Wirtschaftsprüfung und prüfungsnaheDienstleistungen, Steuerberatung und wirtschaftsrechtliche Beratungsowie Advisory Services in Deutschland.

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Gründungsmitglied vonBDO International (1963), der mit heute mehr als 88.000 Mitarbeiternin 167 Ländern einzigen weltweit tätigen Prüfungs- undBeratungsorganisation mit europäischen Wurzeln.

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, ist Mitglied von BDO International Limited, einerbritischen Gesellschaft mit beschränkter Nachschusspflicht, und gehört zum internationalen BDO Netzwerk voneinander unabhängigerMitgliedsfirmen.BDO ist der Markenname für das BDO Netzwerk und für jede der BDO Mitgliedsfirmen.

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