Bundesregierung

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Gliederung1. Allgemeines2. Aufbau / Funktion

2.1 Kanzlerprinzip2.2 Kabinettsprinzip2.3 Ressortprinzip2.4 parlamentarischer Staatssekretär2.4 Bundeskanzleramt2.5 Bundespresseamt2.6 Ministerien / Bundeskabinett

Allgemeines• bestehend aus BK und seinen BM • Stellung eines Verfassungs- u. obersten

Bundesorgans • Teil der Exekutive

Kanzlerprinzip (GG Art.65) • spricht Bundeskanzler Richtlinienkompetenz zu

(er darf Richtlinien setzen), führende Persönlichkeit• Aufg.: Verantwortung für Regierungspolitik• sorgt für Ausrichtg. der Politik der jeweiligen

Regierung nach einheitl. Leitlinien

Kabinettsprinzip/Kollegialprinzip

• wöchentl. Kabinettssitzg. unter Leitg. des B-kanzlers• (alle Angelegenheiten von allgem., innen- oder außenpolit.,

wirtschaftl., sozialer, finanzieller, kultur. Bedeutg werden beraten u. beschlossen

• zusätzl.: Gesetzentwürfe, Entwürfe von Verordnungen d. B-regierg.,

• Kabinett entscheidet normalerweise mit einfacher Mehrheit

Ressortprinzip • hat hohe Bedeutung • B-minister muss seinen Ressort selbständig führen • er hat polit. Führg, Weisungs- u. Organisationsrecht in

seinem Ministerium

parlamentarischer Staatssekretär

• sind teilweise von Ministern in ihre Führungsmannschaft eingebaut

• Aufpasser des Koalitionspartners in den Ministerien • nicht allzu wichtige Aufgaben

Bundeskanzleramt• Geschäftsstelle der Bundesregierung• Hilfe des Bundeskanzlers zur Durchführung seiner

Aufgaben• Rolle eines Sekretariats der Bundesregierung • dient als Koordinationsstelle für Regierungspolitik und

für Arbeit der BM

Bundespresseamt • Informationsdrehscheibe für Regierung, Medien und Bürgertum • untersteht dem Bundeskanzler • Aufgaben

• Informierung der Öffentlichkeit über Politik der Bundesregierung (u.a. auch bei Wahlen)

• unterrichtet die Bundesregierung, den Bundespräsidenten und den Bundestag rund um die Uhr über Nachrichtungen und Meinungen, die in den unterschiedlichen Medien verbreitet werden

• informiert gezielt und regelmäßig ausländische Journalisten über Deutschland und dessen Politik

Ministerien• jeder BM leitet ein Ministerium• Zahl der Ministerien nicht gesetzlich vorgeschrieben,

entscheidet BK • allerdings müssen manche immer bestehen: BM der

Justiz, BM der Finanzen, BM der Verteidigung

Das Bundeskabinett• im Bundeskabinett sitzen alle genannten BM und BK • Bundeskabinettmitglieder treten wöchentlich zur

Kabinettsitzung zusammen• Kabinettssitzungen

• Sitzung der Bundesregierung als Kollegialorgan • Beratung und Beschlussverfassung von

allgemeiner, innen-u. außenpolitischer, wirtschaftlicher, sozialer, finanzieller oder kultureller Bedeutung

Vielen Dank für ihre

Aufmerksamkeit

© Marcel Schöne