Date post: | 22-Mar-2017 |
Category: |
Education |
Upload: | marcel-schoene |
View: | 968 times |
Download: | 0 times |
Gliederung1. Allgemeines2. Aufbau / Funktion
2.1 Kanzlerprinzip2.2 Kabinettsprinzip2.3 Ressortprinzip2.4 parlamentarischer Staatssekretär2.4 Bundeskanzleramt2.5 Bundespresseamt2.6 Ministerien / Bundeskabinett
Allgemeines• bestehend aus BK und seinen BM • Stellung eines Verfassungs- u. obersten
Bundesorgans • Teil der Exekutive
Kanzlerprinzip (GG Art.65) • spricht Bundeskanzler Richtlinienkompetenz zu
(er darf Richtlinien setzen), führende Persönlichkeit• Aufg.: Verantwortung für Regierungspolitik• sorgt für Ausrichtg. der Politik der jeweiligen
Regierung nach einheitl. Leitlinien
Kabinettsprinzip/Kollegialprinzip
• wöchentl. Kabinettssitzg. unter Leitg. des B-kanzlers• (alle Angelegenheiten von allgem., innen- oder außenpolit.,
wirtschaftl., sozialer, finanzieller, kultur. Bedeutg werden beraten u. beschlossen
• zusätzl.: Gesetzentwürfe, Entwürfe von Verordnungen d. B-regierg.,
• Kabinett entscheidet normalerweise mit einfacher Mehrheit
Ressortprinzip • hat hohe Bedeutung • B-minister muss seinen Ressort selbständig führen • er hat polit. Führg, Weisungs- u. Organisationsrecht in
seinem Ministerium
parlamentarischer Staatssekretär
• sind teilweise von Ministern in ihre Führungsmannschaft eingebaut
• Aufpasser des Koalitionspartners in den Ministerien • nicht allzu wichtige Aufgaben
Bundeskanzleramt• Geschäftsstelle der Bundesregierung• Hilfe des Bundeskanzlers zur Durchführung seiner
Aufgaben• Rolle eines Sekretariats der Bundesregierung • dient als Koordinationsstelle für Regierungspolitik und
für Arbeit der BM
Bundespresseamt • Informationsdrehscheibe für Regierung, Medien und Bürgertum • untersteht dem Bundeskanzler • Aufgaben
• Informierung der Öffentlichkeit über Politik der Bundesregierung (u.a. auch bei Wahlen)
• unterrichtet die Bundesregierung, den Bundespräsidenten und den Bundestag rund um die Uhr über Nachrichtungen und Meinungen, die in den unterschiedlichen Medien verbreitet werden
• informiert gezielt und regelmäßig ausländische Journalisten über Deutschland und dessen Politik
Ministerien• jeder BM leitet ein Ministerium• Zahl der Ministerien nicht gesetzlich vorgeschrieben,
entscheidet BK • allerdings müssen manche immer bestehen: BM der
Justiz, BM der Finanzen, BM der Verteidigung
Das Bundeskabinett• im Bundeskabinett sitzen alle genannten BM und BK • Bundeskabinettmitglieder treten wöchentlich zur
Kabinettsitzung zusammen• Kabinettssitzungen
• Sitzung der Bundesregierung als Kollegialorgan • Beratung und Beschlussverfassung von
allgemeiner, innen-u. außenpolitischer, wirtschaftlicher, sozialer, finanzieller oder kultureller Bedeutung
Vielen Dank für ihre
Aufmerksamkeit
© Marcel Schöne