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Anlage 3
zur Richtlinie für die Aufgabenstellung und
Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung
Arabisch
Abiturrichtlinie 2018 Arabisch
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HerausgeberFreie und Hansestadt HamburgBehörde für Schule und BerufsbildungHamburger Straße 31, 22083 Hamburg
ReferatUnterrichtsentwicklung Deutsch, Künste, Fremdsprachen
ReferatsleitungHeinz Grasmück
FachreferentAfoua Zouaghi
LayoutMatthias Hirsch
Hamburg 2018
Arabisch Abiturrichtlinie 2018
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Inhalt
1 Fachliche Anforderungen und Inhalte .............................................................................. 4
2 Anforderungen auf grundlegendem und erhöhtem Niveau ........................................... 4
3 Anforderungsbereiche ........................................................................................................ 5
3.1 Allgemeine Hinweise ...................................................................................................... 5
3.2 FachspezifischeBeschreibungderAnforderungsbereiche ..................................... 6
4 Schriftliche Prüfung ..........................................................................................................10
4.1 Allgemeine Hinweise ....................................................................................................10
4.2 Aufgabenarten ..............................................................................................................11
4.2.1 Schreibaufgabe .................................................................................................114.2.2 Sprachmittlung .................................................................................................124.2.3 Hörverstehen ....................................................................................................13
4.3 Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistung (Erwartungshorizonte und Lösungsschlüssel) .........................................................................................................13
4.4 Bewertung der Prüfungsleistung...............................................................................14
4.4.1 Allgemeine Hinweise ........................................................................................144.4.2 FachspezifischeGrundsätze ..........................................................................144.4.3 Bewertung von Inhalt und Sprache mit Hilfe von
Deskriptorentabellen .......................................................................................174.4.4 Korrekturzeichen und Anmerkungen ...........................................................24
5 Mündliche Prüfung .............................................................................................................25
5.1 MündlichePrüfunggemäߧ26Absatz2APO-AH ..............................................25
5.1.1 Form und Aufgabenstellung ..........................................................................255.1.2 Anforderungen und Bewertung .....................................................................27
5.2 Präsentationsprüfunggemäߧ26Absatz3APO-AH .........................................28
5.2.1 Form und Aufgabenstellung ..........................................................................285.2.2 Anforderungen und Bewertung .....................................................................29
5.3 Deskriptoren für die Bewertung mündlicher Prüfungen .......................................30
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1 Fachliche Anforderungen und InhalteDieAbiturrichtlinie,FachteilArabisch,erläutertdieAnforderungenaufgrundlegendemund erhöhtem Niveau. Darüber hinaus werden die drei Anforderungsbereiche, in denen diePrüflingeLeistungenzuerbringenhaben,dargestellt.AußerdemlegtsiedieModali-tätenzurBewertungderPrüfungsleistungenfest.DieimFachArabischzuerreichendenkompetenzorientierten Anforderungen und zu erarbeitenden Inhalte sind im Bildungsplan Gymnasiale Oberstufe/Rahmenplan Neuere Fremdsprachen undindemjährlichherausge-gebenen Heft Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben beschrieben. Sie orientieren sich an den Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Eng-lisch / Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012).
2 Anforderungen auf grundlegendem und erhöhtem Niveau
Sowohl auf grundlegendem als auch auf erhöhtem Niveau verfügen die Schülerinnen und Schüler über sprachliche, methodische und interkulturelle Kompetenzen, die ihnen eine sichere,verständlicheundhinreichenddifferenzierteschriftlicheundmündlicheKommu-nikationinArabischmöglichmachen.DarüberhinausbesitzendiePrüflingeeinsolidesOrientierungswissenzudenjeweilsfürdenPrüfungsteilSchreibengeltendenPrüfungs-themen.
Grundlegendes und erhöhtes Niveau unterscheiden sich hinsichtlich
• des Spektrums der Sprachverwendung,
• derVertraut-undDifferenziertheitderThemenstellungen,
• desUmfangsanspezifischfachwissenschaftlichenKonzepten,
• des Grades der sprachlichen Sicherheit und
• desGradesdergefordertenSelbstständigkeit.
GemäßdiesenKriterienunterscheidensichdieAnforderungenindenAbiturprüfungen.
Auf dem grundlegenden Niveau benutzen Schülerinnen und Schüler die Sprache als Arbeits-undVerständigungsmittelauchinanwendungsbezogenen,fachübergreifendenbzw.fächerverbindendenZusammenhängen.
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre in der Auseinandersetzung mit politischen, sozialen,wirtschaftlichenund(populär)wissenschaftlichenInhaltensowieauchliterari-schenTextenundHörtextenerworbenenfunktionalenkommunikativenKompetenzenan.Sie entnehmen den Materialien Informationen, analysieren diese und nutzen sie hand-lungsorientiert. IhnenstehenthemenspezifischerWortschatzundaufgabenspezifischeStrukturen zur Verfügung. Sie betrachten eine Problematik aus verschiedenen Perspekti-ven,ziehenunterschiedlicheTextsortenheranunduntersuchenwechselseitigeBedingt-heiten.ImVordergrundstehtdieFähigkeitderSchülerinnenundSchüler,sichsprachlichangemessen und adressatengerecht mit den Inhalten auseinanderzusetzen, nicht ihre Kompetenz,Texteformalanalysierenzukönnen.DabeiistdiesprachlicheSicherheitaufdemgrundlegendenNiveauwenigerausgeprägtalsaufdemerhöhtenNiveau.Entspre-chend dem Bildungsplan erreichen die Schülerinnen und Schüler am Ende der Studien-stufe auf dem grundlegenden Anforderungsniveau sprachlich in der Regel die Stufe B2, in der neu aufgenommenen Fremdsprache die Stufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Auf dem erhöhten Niveau liegt der Akzent auf der Fremdsprache als Kultursprache. Das
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Spektrum der Sprachverwendung erweitert sich um rezeptive und produktive Kompeten-zenimBereichderSprachealsAusdrucks-undGestaltungsmittel.DieSchülerinnenundSchüler analysieren auf diesem Niveau im Prüfungsteil Schreiben auch sprachliche Struk-turen als Medium zur GestaltungvonTextensystematischimSinneeinerstärkeranfach-wissenschaftlichen Konzepten orientierten Arbeit. Die Schülerinnen und Schüler ordnen SachtexteundliterarischeTextegleichermaßenin(inter)kulturelleundhistorischeKon-texteeinunduntersuchenformal-strukturelleMerkmaleimHinblickaufihreFunktion.
AufdemerhöhtenNiveauarbeitenSchülerinnenundSchüleraufderBasiseinesreflek-tiertenMethodenbewusstseinsmitgrößererSelbstständigkeit.SiesindinderSpracheformal sicherer, drücken sich genauer und differenzierter aus und erfassen auch komple-xereHörtexte.EntsprechenddemBildungsplanerreichendieSchülerinnenundSchüleram Ende der Studienstufe auf dem erhöhten Anforderungsniveau sprachlich in der Regel die Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Anforderungen auf dem Niveau der neu aufgenommenen Fremdsprache
Das grundlegende Anforderungsniveau in der ab der Vorstufe an Stadtteilschulen, an denAbendgymnasien,amHansa-KollegundandenberuflichenGymnasienoderabderJahrgangsstufe 10 an Gymnasien neu aufgenommenen Fremdsprache unterscheidet sich vom grundlegenden Niveau der weitergeführten Fremdsprache. Die Schülerinnen und Schüler erreichen amEndeder StudienstufeB1, die ersteStufe der selbstständigenSprachverwendung (vgl. Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Der Fremdsprachenunterricht in der neu aufgenommenen Fremdsprache ist anwen-dungsorientiert.ErfordertfrühzeitigdeneigenständigenGebrauchderFremdspracheund sprachenübergreifend die in anderen Fremdsprachen erworbenen Kompetenzen ein. Die bewusste Steuerung des Spracherwerbs wird fortwährend von lernstrategischenÜberlegungen begleitet, das vorhandene Repertoire an Lernstrategien erweitert und gefestigt.DieSchülerinnenundSchülererarbeitenThemen,diealtersgemäßaufberei-tetsindundihremSprachniveauentsprechen.Sieverstehenzunehmendselbstständigauthentische,ggf.gekürzte literarischeTexteundSachtexteüberThemen,diemit ih-renAlltagsinteressenundvertrautenSachgebietenzusammenhängen.SieäußernsicheinfachundzusammenhängendüberdieseThemen.SieberichtenüberErfahrungenundEreignisse,beschreibenHoffnungenundZieleundnehmenzuPlänenundAnsichtenStel-lung,wobeisieihreMeinungineinfachersprachlicherFormargumentativerläutern.DiesprachlicheSicherheitistaufdieserNiveaustufewenigerausgeprägtalsaufdemgrund-legenden Niveau der weitergeführten Fremdsprache.
3 Anforderungsbereiche
3.1 Allgemeine HinweiseDie Anforderungsbereiche auf grundlegendem und erhöhtem Niveau in der Abiturprüfung unterscheidensichnachderArtundKomplexitätsowiedemGradderSelbstständigkeitder geforderten Leistung; sie verlangen unterschiedliche Arbeitsweisen. Zur Erhöhung derTransparenzundVergleichbarkeitlassensichfürbeideNiveausdreiAnforderungs-bereiche beschreiben. Der Schwerpunkt der Anforderungen liegt in der Abiturprüfung im Anforderungsbereich II.
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3.2 Fachspezifische Beschreibung der Anforderungsbereiche
Der Anforderungsbereich I bezieht sich auf Anforderungen im Bereich der Reprodukti-on.ErenthältAufgaben,diedemNachweisdesTextverständnisses dienen. Es kann eine globaleoderaspektbezogeneZusammenfassungdesTextesgefordertwerden.
Dazu gehören
• das VerstehenunddieWiedergabedesInhalts,derzentralenAussagenoderderPro-blemstellung vorgegebener Materialien,
• die angemessene und normgerechte Verwendung der sprachlichen Mittel zur Beschrei-bungundverkürzendenWiedergabevonSachverhalten.
Der Anforderungsbereich II bezieht sich auf Anforderungen in den Bereichen Reorgani-sationundAnalyse.ErumfasstdasErklären,VerarbeitenundDarstellenbekannterSach-verhalteanhandneuerFragestellungenundunterAnwendungfach-undsachadäquaterMethoden sowie dasselbstständigeÜbertragenvonGelerntemaufvergleichbarefachbe-zogeneGegenstände.Orientiertamsachlich-fachlichenGehaltkanneineausdifferenzie-rendeErläuterungderThematikverlangtwerden.HinsichtlichderformalenGestaltungeiner Vorlage können sich die Aufgaben auf dem erhöhten Niveau auf die Analyse der sprachlichenbzw.medienspezifischenGestaltungderVorlageundihrerWirkungaufdenRezipienten beziehen.
Dazu gehören
• das ErschließenundsprachlicheigenständigeundaufgabenbezogeneDarstellenderinhaltlichen Aussagen von sprachlich und strukturell komplexen Materialien oderSachverhalten,
• dieaufgabenbezogeneWiedergabevonKenntnissenineinemneuenZusammenhang,
• dieplanmäßigeAuswahlundAnwendungvonFachmethoden(Erschließungstechniken,Analyseverfahren)zurproblemlösendenBearbeitungeinerkomplexenAufgabenstel-lung,
• die aufgabenbezogene Analyse von Textgestaltungsmerkmalen (bei Aufgaben aufdem erhöhten Anforderungsniveau),
• die norm- und funktionsgerechte Verwendung eines differenzierteren Repertoiressprachlicher Mittel.
Der Anforderungsbereich III beziehtsichaufAnforderungenindenBereichenWertenund Gestalten.
ErumfasstplanmäßigesVerarbeitenkomplexerSachverhalte undMaterialienmit demZiel,zuselbstständigenLösungen,GestaltungenoderDeutungen,Folgerungen,Begrün-dungenoderWertungenzugelangen.DabeiwerdenausdengelerntenMethodenoderLösungsverfahrendiezurBewältigungderAufgabegeeignetenselbstständigausgewähltund ggf. einer neuen Problemstellung angepasst.
Dazu gehören
• begründete, wertende Folgerungen aus den Ergebnissen der durchgeführten Analyse oder Problemerörterung,
• die Einordnung der Ergebnisse aus den Anforderungsbereichen I und II in den größe-ren thematischen Zusammenhang der Problemstellung,
• dieKenntnis undAnwendungder grundlegendenKonventionen der Textgestaltunganwendungs-/produktionsorientierterTextformen,
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• die Anwendungrhetorischer,ästhetisch-gestaltenderundleserorientierterSprachmit-tel in einem thematischen Bezug und innerhalb der Konventionen einer bestimmten si-tuationsgebundenenTextartmitdemdazugehörendenRegister(z.B.einepersönlicheodersachlicheMitteilung,einAufrufodereineWebsite,eineTagebuchaufzeichnung,ein Zeitungskommentar, ein Leserbrief), die einen inhaltlichen und ggf. formalen Bezug zurVorlagegewährleistet,
• dieargumentierendeDarlegungkomplexerSachverhalte,begründende,kommentie-rendeStellungnahmeund zieltextgebundeneTextgestaltung unterVerwendung der dazu erforderlichen sprachlichen Mittel in weitgehend normgerechter und differen-zierter Form.
Die in den zentralen schriftlichen Abituraufgaben verwendeten Operatoren werden in den folgendenTabellendefiniertundinhaltlichgefüllt.EntsprechendeFormulierungenindenKlausurenderStudienstufesindeinwichtigerTeilderVorbereitungderSchülerinnenund Schüler auf das Abitur.
NebenDefinitionenundBeispielenenthältdieTabellezumKompetenzbereichSchreibenauch Zuordnungen zu den Anforderungsbereichen I, II und III, wobei die konkrete Zuord-nungauchvomKontextderAufgabenstellungabhängenkannundeinescharfeTrennungder Anforderungsbereiche nicht immer möglich ist.
DieTabellenorientierensichandem2014vonallenBundesländernvereinbartenGrundstockvon OperatorenfürdengemeinsamenAufgabenpoolderLänder(Englisch/Französisch).
DieAnforderungeninderAbiturprüfungliegenschwerpunktmäßigimAnforderungsbe-reich II.AlleinmitderWiedergabevonKenntnissen(Anforderungsbereich I)kanneineausreichende Leistung nicht erbracht werden.
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Kompetenzbereich „Schreiben“
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Kompetenzbereich „Sprachmittlung”
Die Aufgabenstellung kannabhängigvonderSituationaufDeutschoderArabischfor-muliert sein. Die beispielhaften Aufgabenstellungen berücksichtigen Adressatenbezug, Situationsangemessenheit und authentische Handlungssituation.
Kompetenzbereich „Hörverstehen“
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4 Schriftliche Prüfung
4.1 Allgemeine HinweiseInderAbiturprüfungweisendiePrüflingeKenntnisseundFertigkeiteninfolgendenKom-petenzbereichen auf der Basis der Bildungsstandards und des Bildungsplans nach:
• funktionale kommunikative Kompetenz,
◦ Hörverstehen, ◦ Leseverstehen, ◦ Schreiben, ◦ Sprachmittlung, ◦ Verfügen über sprachliche Mittel,
• interkulturelle kommunikative Kompetenz,
• Text-undMedienkompetenz,
• Sprachbewusstheit.
Durch die Aufgaben der Prüfung müssen die drei Anforderungsbereiche I, II und III (siehe Abschnitt 3) abgedeckt sein.
Die Bearbeitungszeit der Aufgaben ist den jeweils gültigen „Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben“ zu entnehmen.
Die Prüfungsaufgaben werden zentral gestellt. Das Amt für Bildung legt den Fachlehr-kräftenfolgendeAufgabenvor:
Im verpflichtenden Prüfungsteil „Schreiben“ erhalten die Fachlehrkräfte zu den zweiSchwerpunktthemenjeweilseinenTextmitAufgaben.DieSchwerpunktthemensindfest-gelegt in den Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben.
1. DiePrüflingeerhaltenbeideTexteundAufgabenundwähleneinenTextmitdendazugehörigenAufgabenzurBearbeitungaus.DievondenPrüflingen indiesemPrüfungsteil erbrachten Leistungen gehen zu 55% in die Bewertung der schriftli-chen Abiturprüfung ein.
IndenzweiweiterenPrüfungsteilenerhaltendiePrüflingejeweils
2. eine Aufgabe aus dem Bereich Sprachmittlung,
3. eine Aufgabe aus dem Bereich Hörverstehen.
Die Aufgaben zu den Bereichen Sprachmittlung und Hörverstehen sind inhaltlich unab-hängigvondenSchwerpunktthemen.
Die in der Sprachmittlung erbrachte Leistung geht mit 25% in die Bewertung der schrift-lichen Abiturprüfung ein, das Ergebnis des Hörverstehens mit 20%.
Am Ende der jeweiligen Bearbeitungszeit werden die Prüfungsunterlagen eingesammelt.
Die Prüfungsteile Hörverstehen und Sprachmittlung überprüfen die im Unterricht der QualifikationsphaseerworbenenentsprechendenkommunikativenKompetenzen.
Die Schreibaufgaben gehen auch inhaltlich aus dem Unterricht der Studienstufe her-vor und umfassen unterschiedliche fachliche Kompetenzen. Eine Schreibaufgabe für die schriftliche Abiturprüfung deckt alle drei beschriebenen Anforderungsbereiche (vgl. Ab-schnitt 3.2) ab. Sowohl auf dem grundlegenden wie auch auf dem erhöhten Niveau liegt
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das Schwergewicht der zu erbringenden Prüfungsleistungen im Anforderungsbereich II; daneben werden die Anforderungsbereiche I und III berücksichtigt.
DiePrüflingeweiseninallenPrüfungsteilenKenntnisseundFertigkeitenausdenBerei-chen funktionale kommunikative Kompetenz, interkulturelle kommunikative Kompetenz undText-undMedienkompetenznach.
Die Aufgabenstellung ermöglicht eine Beurteilung, die das gesamte Notenspektrum um-fasst. Aus der Formulierung der Arbeitsanweisungen wird die Art der geforderten Leis-tung eindeutig erkennbar. Die Verwendung der den Schülerinnen und Schülern bekann-tenOperatorendesFachesistbeiderFormulierungderAufgabenverbindlich.
DieArbeitsmaterialiendesjeweiligenPrüfungsteilsmüssendenPrüflingenwährenddergesamtenTeilbearbeitungszeitzugänglichsein.
4.2 Aufgabenarten
4.2.1 SchreibaufgabeAnhand vonArbeitsanweisungenbearbeitet der Prüfling eine odermehrerearabisch-sprachigeTextvorlagen(Textrezeption)undverfassteinenzusammenhängendeneigen-ständigenText(schriftlicheTextproduktion).
Textvorlagen
VorlagenimSinneeineserweitertenTextbegriffeskönnensein:
• Sachtexte(wiez.B.journalistischeTexte,BerichteoderEssays),
• literarische Texte (wie z.B. Gedichte, Liedertexte, Auszüge aus Romanen, Kurzge-schichten oder Dramen),
• BilderundGrafiken(z.B.Illustrationen,Karikaturen,Schaubilder,DiagrammeoderTa-bellen).
Eine Verbindung mehrerer Vorlagen entweder derselben oder unterschiedlicher Art ist möglich;dieVorlagenmüssenthematischmiteinanderverknüpftsein.BilderundGrafikendürfennurinVerbindungmitanderen,schriftlichenVorlagenTeilderPrüfungsein.
Die Arbeitsvorlagen sind
• authentischeTexteinarabischerSprache,
• thematisch bedeutsam,
• einem der Kursart angemessenen sprachlichen Schwierigkeitsgrad entsprechend,
• inThematikundStrukturhinreichendkomplex.
ZurEinschätzungdes Schwierigkeitsgrades der Vorlagen sind folgende Kriterien zu be-rücksichtigen:
• Grad der Verschlüsselung,
• Abstraktionsgrad,
• KomplexitätderText-bzw.visuellenStruktur,
• Informationsdichte,
• KomplexitätderverwendetenSprachehinsichtlichSatzbau,Lexik,Pragmatik,
• Grad der Abweichung von der Standardsprache,
• Umfang der vorausgesetzten Sachkenntnis.
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Der für die weitergeführte Fremdsprache auf erhöhtem Niveau vorgelegteTextumfasstzwischen450und900Wörter,deraufdemgrundlegenden Niveau und für die ab der VorstufeanStadtteilschulen,andenAbendgymnasien,amHansa-Kollegundandenbe-ruflichenGymnasienoderabderJahrgangsstufe10anGymnasienneu aufgenommene Fremdsprache vorgelegteTextumfasstzwischen350und700Wörter.
StarkverdichteteundmehrfachkodierteTexte(wiez.B.GedichteundFilmausschnitte)oder eineKombinationmitvisuellenMaterialien(z.B.Bilder,Grafiken)könneneineAbwei-chungvondengenanntenWortzahlenrechtfertigen.
WerdenmehrereTextevorgelegt,giltdieWortzahlfüralleTextezusammen.
DieAufgabenstellungzudiskontinuierlichenTextenermöglichtesdenPrüflingen,visuelleImpulse in Sprache umzusetzen. Sie stellt sicher, dass sich die Prüfungsleistung nicht auf einereinadditivdeskriptiveLeistungbeschränkt.VielmehrwerdenauchdieErläuterungdes Bezuges von Bildelementen zueinander und die Einordnung des Bildes in thematische Zusammenhängegefordert.
Aufgabenstellungen
InderSchreibaufgabebearbeitendiePrüflingearabischsprachigeVorlagenaufdenEbe-nen der Anforderungsbereiche I bis III.
DieArbeitsaufträgesindin allen Anforderungsbereichen so gestaltet, dass eine Entfal-tung der AntworteninlängerenTextabschnitten,dieinhaltlichundsprachlichaufeinan-der bezogen sind, möglich ist. Es werden folgende Aufgabenstellungen gegeben:
• eine Aufgabe zum Bereich Textverstehen
• eine Aufgabe zum Bereich Analyse
• eine Aufgabe zum Bereich Kommentar, ggf.
Im dritten Anforderungsbereich müssen die Prüflinge ggf. zwischen
wählen.
Die von den Prüflingen erbrachten inhaltlichen Leistungen im Bereich
gehen in der Regel zu jeweils 30 Prozent in die Bewertung des Inhalts ein; die Leistungen im Bereich fließeninderRegelzu40 Prozent in die inhaltliche Bewertung ein.
DiePrüflingeformulierenihreErgebnisse als in sich geschlossene, so weit wie möglich kohärenteTexte.SieweisendabeibesondersihreFertigkeitenausdenBereichenschrift-licheTextproduktion,VerfügungübersprachlicheMittelundmethodischeKompetenzenzurTextproduktionsowiedieKenntnisverschiedenerDarstellungsformennach.
4.2.2 SprachmittlungIn der Sprachmittlungsaufgabe wird der wesentliche Gehalt eines oder mehrerer deut-scherauthentischerAusgangstextesituationsangemessenfüreinenbestimmtenZweckundAdressatenzusammengefasstundsinngemäßschriftlichindieZielspracheübertra-gen.
DieAufgabeistkontextuelleingebettet und adressatenbezogen.
Sie erfordert Leistungen in den Anforderungsbereichen I und II. Entscheidend für die Zu-ordnung einer Aufgabe zum grundlegenden oder erhöhten Anforderungsniveau sind die KomplexitätdesAusgangstextes,diesichhierausergebendenerforderlichenfunktiona-lenStrategienderTextkürzungunddieggf.zusätzlichzudenInformationendesTexteszu mittelnden interkulturellen Informationen. Darüber hinaus kennzeichnet eine Aufgabe aufgrundlegendemNiveau,dassandieLeistungenderPrüflingegeringereErwartungen
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imHinblickaufdieKohärenz,Komplexität,formaleRichtigkeitundVariationsbreite imAusdruck der produziertenTextegestelltwerden als an die Leistungen auf erhöhtemNiveau.
DerAusgangstextkannauseinemodermehreren,auchdiskontinuierlichen,Textenbe-stehen.DieLängedesderAufgabezugrundeliegendenTextessollfürdieweitergeführteFremdspracheinsgesamt400bis650Wörter,fürdieneuaufgenommeneFremdsprache350bis500Wörterumfassen.
LyrischeTexteundTextemitausgeprägt stilistischem Anspruch sind als Vorlagen nicht geeignet.
4.2.3 HörverstehenIm Prüfungsteil Hörverstehenwerden je nach Aufgabenstellung unterschiedliche Teil-kompetenzen überprüft.
Die Aufgaben testen verschiedeneHörstileund-intentionen:
• globales Hören,
• detailliertes Hören,
• selektives Hören,
• schlussfolgerndes/inferierendesHören.
AlsauditiveTextvorlagedienenTexte,dieinderRegelnichtmehralsjeweilsfünfMinutenlangsind.SiewerdendenPrüflingenübereinenTonträgerein-oderzweimaldargeboten.DieGesamtdauerderHörtextebeträgtbeieinfachemHörenmaximal10Minuten.Durchggf. zweimaliges Hören kann sich die Gesamthörzeit auf bis zu 20 Minuten erhöhen.
Als Vorlagen geeignet sind beispielsweise:
• PodcastsoderRadio-/Fernseh-Mitschnittevon Interviews,Reden,Gesprächen,Dis-kussionen,Dialogen,Talkshows,Hintergrundberichten.
Das Sprechtempo der Hörvorlage kann variieren und entspricht der Sprechweise von Sprechern auf muttersprachlichem Niveau, wobei auf erhöhtem Anforderungsniveau Standardvarietätenmöglichsind.DieHöraufgabesollteeinekurzesituativeEinbettungenthalten.VordemHörensollendiePrüflingeüberausreichendZeitverfügen,dieAufga-benstellung(en) zu lesen.
Mögliche Formate für die Aufgaben zum Hörverstehen sind:
• geschlossene Aufgaben (z. B. Multiple-choice, richtig-falsch),
• halboffeneAufgaben(z.B.Kurzantworten,Lückentexte).
Die Aufgabenstellung erfordert Leistungen in den Anforderungsbereichen I und II.
Entscheidend für die Zuordnung zum grundlegenden oder erhöhten Anforderungsniveau sinddieKomplexitätdesHörtextes,derGradseinerVerschlüsselungunddieGeschwin-digkeit des Gesprochenen.
4.3 Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistung (Erwartungshorizonte und Lösungsschlüssel)
ZumVerständnisdesAnforderungsniveauseinerPrüfungsaufgabeundzurSicherungderTransparenzvonBewertungensindaufeinanderbezogeneAngabenzudererwartetenPrüfungsleistung und den Bewertungskriterien unverzichtbar. Der Höraufgabe wird ein Lösungsschlüsselbeigefügt,denSchreib-undSprachmittlungsaufgabenwerdenErwar-tungshorizonte beigefügt, in denen die für die Lösung vorauszusehenden Schülerleistun-
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gen konkret und kriterienorientiert auf die Anforderungsbereiche bezogen beschrieben werden. Die Erwartungshorizonte weisen darüber hinaus aus, mit welchem Gewicht die TeilaufgabenindieBewertungderGesamtleistungdesjeweiligenPrüfungsteilseingehen.
DieErläuterungenenthaltenwesentlicheAspektedererwartetenLeistung,sodassdieKomplexitätderAufgabenstellung,derAnspruchandieSelbstständigkeitderPrüfungs-leistung und die Anforderungen an eine „gute“ und eine „ausreichende“ Leistung deutlich werden.
4.4 Bewertung der Prüfungsleistung
4.4.1 Allgemeine HinweiseAus der Korrektur und Beurteilung der Schreibaufgabe und der Sprachmittlungsaufga-be (Gutachten) geht hervor,welcherWertdenvonderSchülerinbzw.demSchülervor-gebrachten Lösungen, Untersuchungsergebnissen oder Argumenten beigemessen wird und wie weit die Schülerin bzw. der Schüler die Lösung der gestellten Aufgaben durch gelungeneBeiträgegefördertoderdurchsachliche,logischeodersprachlicheFehlerbe-einträchtigthat.
UmdieAnspruchshöhederAnforderungenunddieSelbstständigkeitderSchülerleistungwürdigen zu können, müssen alle für die Bewertung relevanten Elemente – die Aufgaben-stellung, die Beschreibung der Anforderungen im Erwartungshorizont, die Randkorrek-tur und das Gutachten zur Begründung der Leistungsbewertung – deutlich aufeinander bezogensein.MängelundVorzügesindgleichermaßenzukennzeichnen.DieKennzeich-nung muss dabei die Art und Schwere des Mangels oder die Bedeutung des Vorzuges charakterisierenundsichaufdieerwartetenTeilleistungenbeziehen.
4.4.2 Fachspezifische GrundsätzeDie Bewertung für grundlegendes und erhöhtes Niveau erfolgt nach denselben Katego-rien. Eine Differenzierung ergibt sich aus den unterschiedlichen Aufgabenstellungen und den damit verbundenen inhaltlichen und sprachlichen Anforderungen.
In den Prüfungsteilen Schreiben und Sprachmittlung werden inhaltliche Leistung und sprachliche Leistung bewertet. Im Prüfungsteil Hörverstehen besteht die sprachliche LeistungbereitsimrichtigeninhaltlichenErfassendesvorliegendenHörtextes.Sprach-liche Verstöße (in halboffenen Aufgabenformaten) gehen in diesem Teil nur dann in die Bewertungein,wennsiedasVerständnisstarkbeeinträchtigenbzw.verhindern.Näheresregelt der entsprechende Erwartungshorizont.
Der inhaltlichen Leistung sind zugeordnet:Text-undProblemverständnis,Themenentfal-tung,dieFähigkeitzurEinordnungdesThemasingrößereZusammenhänge,zurArgu-mentation und zur Urteilsbildung.
DersprachlichenLeistungsindzugeordnet:kommunikativeTextgestaltung(Textaufbau,Textsortenspezifik, Situationsangemessenheit und Adressatenbezug), Ausdrucksver-mögen/Verwendung sprachlicher Mittel (Eigenständigkeit, Wortschatz, Satzbau) undsprachlicheKorrektheit(Lexik,Grammatik/Syntax,Orthographie).
Die Bewertung des Inhalts bezieht sich auf die unter 4.4.3 angeführten Kriterien zur in-haltlichen Leistung und wird durch ausformulierte Erwartungshorizonte unterstützt. Die Bewertung der Sprache bezieht sich auf die in 4.4.2.1 angeführten Kriterien zur sprach-lichen Leistung. Die Leistungen in den Bereichen Inhalt und Sprache werden mit Hilfe der Deskriptoren-Tabellenin4.4.3bewertet.InhaltlicheundsprachlicheQualitätensindbeiderKorrekturhervorzuheben. Inhaltlicheoder sprachlicheMängel, dienichteindeutigeinemderTeilbereichezugeordnetwerdenkönnen,geheninjedemFallenureinmalindieBewertung ein.
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Bei der Bildung der Gesamtnoten für die Prüfungsteile Schreiben und Sprachmittlung kommt der sprachlichen Leistung die größere Bedeutung zu. Die Noten für Inhalt und Sprachewerden imVerhältnis40zu60gewertet.Eineungenügendesprachliche oder inhaltliche Leistung schließt eine Note des jeweiligen Prüfungsteils von mehr als drei PunkteneinfacherWertungaus.
4.4.2.1 Bewertung einer Schreibaufgabe
Inhaltliche Leistung
• Text-undProblemverständnis
◦ ErkennenundErläuterndesInhalts, ◦ ErkennenundErläuterndesProblemgehalts, ◦ ErkennenbesondererTextmerkmaleundErläuterungihrerWirkung.
• Themenentfaltung
◦ VerfügbarkeitvonMethodenderTextanalyse, ◦ Sachbezogenheit und Reichhaltigkeit der Kenntnisse und Gedanken, ◦ EinordnungderKenntnisseinvergleichbarefachbezogeneZusammenhänge, ◦ Vielfalt und Strukturierung der Gesichtspunkte.
• Wertung,GestaltungundproblemorientierteEinordnungingrößereZusammenhänge
◦ Differenziertheit,SelbstständigkeitundPlausibilitätinderGestaltungoderinderArgumentation,
◦ Fähigkeit, ein Urteil durch Rückgriff auf Aussagen des Prüfungstextes oder aufaußertextlicheSachverhaltezubegründen,
◦ textsortenspezifischeGestaltung, ◦ SelbstständigkeitderStellungnahme.
Sprachliche Leistung
Die Bewertung der sprachlichen Leistung richtet sich nach der im Gemeinsamen euro-päischenReferenzrahmenbeschriebenenNiveaustufeB2(weitergeführteFremdsprache)bzw. B1 (neu aufgenommene Fremdsprache).
Die sprachliche Leistung ist den Anforderungsbereichen entsprechend ihrer
• Eigenständigkeit,
• Angemessenheit und
• Differenziertheit
zugeordnet.SoentsprichtdieWiedergabeeinesInhaltsinweitgehendbereitstehendenSprachstrukturendemAnforderungsbereichI,dieadäquateNutzungeineserarbeitetenFachvokabularsdemAnforderungsbereichII,eineweitgehendreflektierte,selbstständi-geTextgestaltungdemAnforderungsbereichIII.
Die sprachliche Leistung wird als Ganzheit bewertet. Bei der Bewertung der sprachlichen Gesamtleistung müssen folgende Dimensionen berücksichtigt werden:
• die Fähigkeit,einenschlüssigenundgegliedertenTextzuerstellen.Dieswirdbeson-ders erreicht durch
◦ Klarheit der Aussage, ◦ strukturiertenTextaufbau, ◦ sprachlich transparente Verknüpfung der Elemente.
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• die Fähigkeit,einensprachlichangemessenenTextzuerstellen,etwadurch
◦ ÖkonomieundTreffsicherheitdesAusdrucks, ◦ passende Idiomatik, ◦ sprachlichePrägnanzderGesamtleistung, ◦ Angemessenheit des Registers, ◦ KomplexitätundVariationdesSatzbaus, ◦ ReichhaltigkeitundDifferenziertheitimVokabular–sowohlimFunktions-alsauch
im Sachwortschatz.
• die Fähigkeit,einenTextunterBeachtungsprachlicherNormenzuerstellen.Dabeigilt:die Beurteilung der Sprachrichtigkeit
◦ darf sich nicht allein an der Anzahl der sprachlichen Verstöße orientieren; vielmehr wird die sprachliche Leistung in erster Linie in Bezug darauf beurteilt, in welchem Maße die kommunikativen Ziele erreicht werden;
◦ mussjeweilsderTatsacheRechnungtragen,dasssprachlicheNormeneinemkonti-nuierlichenWandelunterworfensind.
Für die Beurteilung der sprachlichen Leistung insgesamt gilt: Mut zur anspruchsvolleren Sprachgestaltung (im Gegensatz zu einer defensiven, auf Sicherheit bedachten Schreib-weise) ist positiv zu berücksichtigen.
4.4.2.2 Bewertung einer SprachmittlungsaufgabeBewertetwirddassinngemäße,adressatengerechte,kontextgebundenesowiesprachlichangemessene Übertragen von Informationen in die Zielsprache auf der Grundlage einer odermehrererTextvorlagen.
Für die Bewertung der inhaltlichen und sprachlichen Leistung gelten die unter 4.4.3 ge-nannten Kriterien.
4.4.2.3 Bewertung einer HörverstehensaufgabeBewertet wird der Nachweis sprachlich-rezeptiver Fähigkeiten, in der Regel auf derGrundlage mehrerer auditiver Vorlagen. Bei der Bewertung der Prüfungsleistung steht diepräziseErfassungdesInhaltsimVordergrund.EinedifferenzierteBewertungregelt der jeweilige Lösungsschlüssel.
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4.4.3 Bewertung von Inhalt und Sprache mit Hilfe von Deskriptorentabellen
Für die Bewertung von Inhalt und Sprache der Prüfungsteile Schreiben bzw. Sprachmitt-lungsinddiefolgendenDeskriptoren-Tabellenverbindlicheinzusetzen.Diezuerstellen-denGutachtennehmenexplizitaufdiedarinenthaltenenFormulierungenBezug.
Für Inhalt und Sprache gilt, dass Besonderheiten von Schülerarbeiten, die nicht in den Tabellenerfasst, aber für die Bewertung relevant sind, in den Gutachten frei formuliert hinzugefügt werden.
Deskriptoren-Tabellen Schreibaufgabe weitergeführte FremdspracheInhaltliche Leistung
sehr gute Leistung
Das Textverständnis erfasst alle wesentlichen Aspekte vollständig.Die analytischen Teilaufgaben sind sehr sachkompetent und vollständig bearbeitet und zeigen differenzierte methodische Kompetenz im Umgang mit Texten.Der Kommentar / kreative Teil ist besonders reichhaltig, eigenständig und in besonderem Maße schlüssig.
gute Leistung
Das Textverständnis erfasst die Mehrzahl der wesentlichen Aspekte.Die analytischen Teilaufgaben sind sachkompetent und nahezu vollständig bearbeitet. Sie de-monstrieren weitgehend angemessene methodische Kompetenz im Umgang mit Texten.Der Kommentar / kreative Teil erfasst wichtige Aspekte, ist differenziert und schlüssig.
befriedigende Leistung
Das Textverständnis erfasst einige der wesentlichen Aspekte.Die analytischen Teilaufgaben sind im Wesentlichen richtig bearbeitet, erfassen einige wichtige Aspekte und zeigen einige Elemente methodischer Kompetenz im Umgang mit Texten.Die kommentierenden / kreativen Passagen sind gedanklich und in der Darstellung noch kohärent, allerdings weniger entwickelt und / oder es sind nicht viele wichtige Aspekte erfasst.
ausreichende Leistung
Das Textverständnis erfasst wenige wesentliche Aspekte.Die analytischen Teilaufgaben sind nur teilweise richtig bearbeitet. Methodische Kompetenz im Umgang mit Texten ist in Ansätzen erkennbar.Die kommentierenden / kreativen Passagen sind nicht immer kohärent, wenig entwickelt und/ oder es fehlen wichtige Aspekte.
mangelhafte Leistung
Das Textverständnis ist sehr lückenhaft.Die analytischen Teilaufgaben sind nicht angemessen bearbeitet, gravierende inhaltliche und methodische Mängel im Umgang mit Texten liegen vor.In den kommentierenden / kreativen Passagen werden wenige relevante Aspekte dargeboten und wichtige Zusammenhänge nicht erkannt.
ungenügende Leistung
Das Textverständnis erfasst keinen wesentlichen Aspekt.Die analytischen Aufgaben sind nicht oder inhaltlich falsch bearbeitet. Die kommentierenden Pas-sagen sind dürftig, unzusammenhängend und / oder weisen weitere grundlegende Mängel auf.
Abiturrichtlinie 2018 Arabisch
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Deskriptoren-Tabelle Schreibaufgabe weitergeführte Fremdsprache – Bewertung der sprachlichen Leistung
14 Punkte 11 Punkte 8 Punkte 5 Punkte 2 Punkte 0 Punkte
kommunikative Text-gestaltungTextaufbau Textsorten-spezifik
Situationsangemessen-heit und Adressaten-bezug
durchgängig zielgerich-teter, strukturierter und kohärenter Text; besonders überzeugende Umsetzung der geforderten Textsor-tenmerkmale; durchgängig situationsangemessen, gelungener Adressaten-bezug
überwiegend zielgerichte-ter, strukturierter und kohä-renter Text; überwiegend überzeugende Umsetzung der geforderten Textsorten-merkmale; überwiegend situationsangemessen, gelungener Adressaten-bezug
noch zielgerichteter, nicht durchgängig strukturier-ter und kohärenter Text; teilweise gelungene Um-setzung der geforderten Textsortenmerkmale; Situ-ationsangemessenheit und Adressatenbezug teilweise gegeben
ansatzweise strukturierter und kohärenter Text; in Ansätzen vorhandene Umsetzung der geforderten Textsortenmerkmale; Situ-ationsangemessenheit und Adressatenbezug ansatz-weise erkennbar
weitgehend unstruktu-rierter und inkohärenter Text; weitgehend fehlende Textsortenmerkmale; weitgehend fehlende Si-tuationsangemessenheit und weitgehend fehlender Adressatenbezug
unstrukturierter, inkohären-ter Text; keine Textsorten-merkmale; keine Situati-onsangemessenheit, kein Adressatenbezug
Ausdrucksvermögen, Verwendung sprachli-cher MittelEigenständigkeit Wort-schatz Satzbau
eigenständige Darstellung; besonders präzise, diffe-renzierte und idiomatische Wortwahl; durchgängig variabler und funktionaler Satzbau, ggf. unter ange-messener Verwendung komplexer Strukturen
eigenständige Darstellung; präzise, recht differenzierte und idiomatische Wortwahl; variabler und funktionaler Satzbau, ggf. unter über-wiegend angemessener Verwendung komplexer Strukturen
teilweise eigenständige Darstellung; treffende, verständliche Wortwahl; teilweise variabler und funktionaler Satzbau
noch eigenständige An-teile in der Darstellung; eingeschränkte, noch angemessene Wortwahl; wenig variabler, aber der Aufgabe noch angemesse-ner Satzbau
kaum eigenständige Dar-stellung; deutlich einge-schränkte Wortwahl; sehr einfacher, teilweise spra-chuntypischer Satzbau
keine eigenständige Dar-stellung; keine angemesse-ne Wortwahl; sprachuntypi-scher Satzbau
sprachliche KorrektheitLexik Grammatik/Syn-tax Orthographie
hohes Maß an lexikali-scher, grammatischer/ syntaktischer und orthogra-phischer Korrektheit
überwiegend lexikalisch, grammatisch/syntaktisch und orthographisch korrekt, keine Beeinträchtigung der Verständlichkeit
im Wesentlichen lexika-lisch, grammatisch/ syntak-tisch und orthographisch korrekt, Verständlichkeit geringfügig eingeschränkt
lexikalische, grammati-sche/ syntaktische und orthographische Fehler, die die Verständlichkeit stellen-weise beeinträchtigen
Häufung lexikalischer, grammatischer/ syntakti-scher und orthographischer Fehler, die die Verständ-lichkeit stark beeinträch-tigen
Häufung elementarer Feh-ler, die Verständlichkeit ist nicht mehr gegeben
GesamteindruckAufgabenerfüllung
Die sprachlichen Erforder-nisse der Aufgabe werden durchgängig umgesetzt.
Die sprachlichen Erforder-nisse der Aufgabe werden weitgehend umgesetzt.
Die sprachlichen Erforder-nisse der Aufgabe werden im Wesentlichen umge-setzt.
Die sprachlichen Erforder-nisse der Aufgabe werden im Ansatz umgesetzt.
Die sprachlichen Erforder-nisse der Aufgabe werden kaum umgesetzt.
Die sprachlichen Erforder-nisse der Aufgabe werden nicht umgesetzt.
Arabisch Abiturrichtlinie 2018
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Deskriptoren-Tabelle Schreibaufgabe weitergeführte Fremdsprache – Bewertung der sprachlichen Leistung
14 Punkte 11 Punkte 8 Punkte 5 Punkte 2 Punkte 0 Punkte
kommunikative Text-gestaltungTextaufbau Textsorten-spezifik
Situationsangemessen-heit und Adressaten-bezug
durchgängig zielgerich-teter, strukturierter und kohärenter Text; besonders überzeugende Umsetzung der geforderten Textsor-tenmerkmale; durchgängig situationsangemessen, gelungener Adressaten-bezug
überwiegend zielgerichte-ter, strukturierter und kohä-renter Text; überwiegend überzeugende Umsetzung der geforderten Textsorten-merkmale; überwiegend situationsangemessen, gelungener Adressaten-bezug
noch zielgerichteter, nicht durchgängig strukturier-ter und kohärenter Text; teilweise gelungene Um-setzung der geforderten Textsortenmerkmale; Situ-ationsangemessenheit und Adressatenbezug teilweise gegeben
ansatzweise strukturierter und kohärenter Text; in Ansätzen vorhandene Umsetzung der geforderten Textsortenmerkmale; Situ-ationsangemessenheit und Adressatenbezug ansatz-weise erkennbar
weitgehend unstruktu-rierter und inkohärenter Text; weitgehend fehlende Textsortenmerkmale; weitgehend fehlende Si-tuationsangemessenheit und weitgehend fehlender Adressatenbezug
unstrukturierter, inkohären-ter Text; keine Textsorten-merkmale; keine Situati-onsangemessenheit, kein Adressatenbezug
Ausdrucksvermögen, Verwendung sprachli-cher MittelEigenständigkeit Wort-schatz Satzbau
eigenständige Darstellung; besonders präzise, diffe-renzierte und idiomatische Wortwahl; durchgängig variabler und funktionaler Satzbau, ggf. unter ange-messener Verwendung komplexer Strukturen
eigenständige Darstellung; präzise, recht differenzierte und idiomatische Wortwahl; variabler und funktionaler Satzbau, ggf. unter über-wiegend angemessener Verwendung komplexer Strukturen
teilweise eigenständige Darstellung; treffende, verständliche Wortwahl; teilweise variabler und funktionaler Satzbau
noch eigenständige An-teile in der Darstellung; eingeschränkte, noch angemessene Wortwahl; wenig variabler, aber der Aufgabe noch angemesse-ner Satzbau
kaum eigenständige Dar-stellung; deutlich einge-schränkte Wortwahl; sehr einfacher, teilweise spra-chuntypischer Satzbau
keine eigenständige Dar-stellung; keine angemesse-ne Wortwahl; sprachuntypi-scher Satzbau
sprachliche KorrektheitLexik Grammatik/Syn-tax Orthographie
hohes Maß an lexikali-scher, grammatischer/ syntaktischer und orthogra-phischer Korrektheit
überwiegend lexikalisch, grammatisch/syntaktisch und orthographisch korrekt, keine Beeinträchtigung der Verständlichkeit
im Wesentlichen lexika-lisch, grammatisch/ syntak-tisch und orthographisch korrekt, Verständlichkeit geringfügig eingeschränkt
lexikalische, grammati-sche/ syntaktische und orthographische Fehler, die die Verständlichkeit stellen-weise beeinträchtigen
Häufung lexikalischer, grammatischer/ syntakti-scher und orthographischer Fehler, die die Verständ-lichkeit stark beeinträch-tigen
Häufung elementarer Feh-ler, die Verständlichkeit ist nicht mehr gegeben
GesamteindruckAufgabenerfüllung
Die sprachlichen Erforder-nisse der Aufgabe werden durchgängig umgesetzt.
Die sprachlichen Erforder-nisse der Aufgabe werden weitgehend umgesetzt.
Die sprachlichen Erforder-nisse der Aufgabe werden im Wesentlichen umge-setzt.
Die sprachlichen Erforder-nisse der Aufgabe werden im Ansatz umgesetzt.
Die sprachlichen Erforder-nisse der Aufgabe werden kaum umgesetzt.
Die sprachlichen Erforder-nisse der Aufgabe werden nicht umgesetzt.
Abiturrichtlinie 2018 Arabisch
20
ungenügende Leistung
Das Textverständnis erfasst keinen wesentlichen Aspekt.Die analytischen Aufgaben sind nicht oder inhaltlich falsch bearbeitet. Die kommentierenden Pas-sagen sind dürftig, unzusammenhängend und/oder weisen weitere grundlegende Mängel auf.
Arabisch Abiturrichtlinie 2018
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Abiturrichtlinie 2018 Arabisch
24
4.4.4 Korrekturzeichen und AnmerkungenBewertung
Zeichen Fehlerart Beispeil
In der folgenden Tabelle werden die Fehlerarten nach der Schwere der Behinderung des Verständnisprozesses von 1 – 3 gewichtet.1.
[wird nur unterstrichen] a) FlüchtigkeitsfehlerEindeutig als Flüchtigkeitsfehler zu bewerten ist ein Verstoß dann, wenn dasselbe Wort mehr-fach im Text erscheint und nur einmal falsch geschrieben ist.Ein Flüchtigkeitsfehler liegt auch vor, wenn bei hochfrequenten Wörtern ein Buchstabe weggelassen wird.b) Identische Wiederholungsfehlerentstehen aus der irrtümlichen Verwendung ei-nes Wortes, einer Wendung oder einer Struktur in genau demselben Zusammenhang wie vor-her.c) Folgefehlerergeben sich als direkte Konsequenz aus einem ersten Fehler.
[wird nur unterstrichen] d) fehlende Bindestriche2.
a) RechtschreibfehlerEin Rechtschreibfehler liegt vor, wenn ein Wort an einer Stelle falsch geschrieben worden ist, trotz dieses Fehlers aber im Kontext eindeutig und leicht zu erkennen ist.
b) Übereinstimmung von Genus und Numerus,wenn sie mehrfach gekennzeichnet ist und der Fehler beim Substantiv/Pronomen oder bei ei-nem von mehreren Begleitern (Adjektiven/Parti-zipien) gemacht wird.c) Analoge Wiederholungsfehlersind Verstöße gegen dasselbe Prinzip in einem anderen Zusammenhang. Diese Fehler sind darauf zurückzuführen, dass eine Regel nicht vollständig beherrscht wird.
3.alle anderen Fehler,vor allem, wenn sie das Verstehen stören
Sonderfälle:T Tempusfehler
Bei mehrfach falscher Verwendung besonders der Vergangenheitstempora wird nur der ‚Ein-tritt‘ in das falsche Tempus mit einem Fehler be-wertet. Die Folgefehler in demselben ‚Tempus-kontext‘ werden nicht erneut als Fehler gezählt.
Weitere differenzierende Zeichen für FehlerFehler im Bereich Grammatik und Syntax
Fehler im Bereich WortschatzFehler im Bereich Ausdruck
DeutlicheVorzügeundMängelindenBereichenInhaltundAusdrucksvermögensindamRand zu vermerken und knapp zu begründen.
Arabisch Abiturrichtlinie 2018
25
5 Mündliche PrüfungDiemündlichePrüfungerfolgtaufdemAnforderungsniveau,dasderPrüflinginderStu-dienstufe imFachArabischbelegthat.Die jeweilsspezifischenkompetenzorientiertenAnforderungen und die zu erarbeitenden Inhalte für grundlegendes und erhöhtes Niveau sind im Bildungsplan Gymnasiale Oberstufe – Rahmenplan Neuere Fremdsprachen beschrie-ben.
DiemündlicheKommunikationsfähigkeitspieltinderFremdspracheeineentscheidendeRolle.DiemündlicheAbiturprüfungträgtdieserAnforderunginbesonderemMaßeRech-nung. In diesem Prüfungsteil werden zwei Formate unterschieden, die mündliche Prüfung unddiePräsentationsprüfung.DiePrüflingestellenihreKompetenzenvorallemimzu-sammenhängendenSprechenundiminteraktivenGesprächunterBeweis.
• In der mündlichen PrüfungnehmensieimerstenTeilderPrüfungzueinemodermeh-rerenTextenzusammenhängendStellungundführeneinanschließendesFachgesprächzurThematik(zusammenhängendesundinteraktivesSprechen). ImzweitenTeilderPrüfungführensie,ggf.aufderGrundlageeineszuvoralsImpulspräsentiertenkurzenTextes,einGesprächzugrößerenfachlichenundfachübergreifendenZusammenhän-gen (interaktives Sprechen).
• In der Präsentationsprüfung demonstrieren sie anhand einer gestellten Aufgabe einerseits ihreSprach-undMethodenkompetenz ineinerPräsentation (zusammen-hängendesSprechen),andererseitsreagierensie inderFremdsprachespontanundangemessen auf verschiedene Impulse (interaktives Sprechen) in einem sich an die PräsentationanschließendenFachgespräch.
Die Prüfung wird ausschließlich in der Fremdsprache durchgeführt.
Die Aufgabenstellung ist so zu gestalten, dass Leistungen in allen drei Anforderungs-bereichen erbracht werden können. Die in der Abiturklausur gestellten Aufgaben sowie Aufgaben, die in Klausuren gestellt worden sind, können nicht Gegenstand der Prüfung sein.Esmussgewährleistetsein,dassimVerlaufdergesamtenmündlichenPrüfungalledreiAnforderungsbereiche abgedecktwerden, sodass für denPrüfling jedeNote er-reichbar ist
DieLeistungderPrüflingewirdineinemPrüfungsprotokolldokumentiert.
5.1 Mündliche Prüfung gemäß § 26 Absatz 2 APO-AH
5.1.1 Form und Aufgabenstellung DiemündlichePrüfungderweitergeführtenFremdsprachebeziehtsichaufInhalts-bzw.Kompetenzbereiche mindestens zweier Semester der Studienstufe. Die in der mündli-chen Prüfung der weitergeführten Fremdsprache zu bearbeitenden Aufgaben dürfen sich trotzeinerprüfungsdidaktischenSchwerpunktbildungnichtaufdieInhalts-bzw.Kom-petenzbereichenur einesSemestersbeschränken.Die in dermündlichenPrüfungderneu aufgenommenen Fremdsprache zu bearbeitenden Aufgaben können sich auf einen Inhalts-bzw.Kompetenzbereichbeschränken.
DiePrüflingekönnendemFachprüfungsausschussbiszueinemvonderSchulefestge-setztenTerminnureinenInhalts-bzw.Kompetenzbereichschriftlichangeben.Lehntdieoder der Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses diesen nicht in angemessener Zeit als ungeeignet ab, ist er Gegenstand der Prüfung. Für die mündliche Prüfung der wei-tergeführtenFremdspracheergänztderReferentbzw.dieReferentindenVorschlagdesPrüflingsumdenInhalts-bzw.KompetenzbereicheinesweiterenSemestersundgibtbei-deBereichedemPrüflingzweiWochenvorderPrüfungschriftlichbekannt.DieAngabederInhalts-bzw.KompetenzbereichedarfdieAufgabenstellungnichtvorwegnehmen.
Abiturrichtlinie 2018 Arabisch
26
Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten, jeweils 15 Minuten für einen Prüfungsteil. Den Prüflingenwerden30MinutenzurVorbereitungunmittelbarvorderPrüfunggegeben.
Für die mündliche Prüfung der weitergeführten Fremdsprache ist es weder erforderlich nochuntersagt,schondieAufgabenstellungfürdieVorbereitungszeitaufzweiInhalts-bzw. Kompetenzbereiche zu beziehen. Sofern sich für die mündliche Prüfung der weiter-geführten Fremdsprache die Aufgabenstellung für die Vorbereitungszeit nur auf einen Inhalts-bzw.Kompetenzbereichbezieht,wirdderzweiteBereichdurcheinenentspre-chenden Impuls der Prüferin bzw. des Prüfers in die Prüfung eingebracht. Die mündliche Prüfung berücksichtigt in ihrer Gesamtheit beide Bereiche in einem möglichst ausgewo-genenVerhältnis.
Für die Aufgabenstellung zum ersten Prüfungsteilkommtdieanalytisch-interpretieren-deBearbeitungeinesodermehrererauthentischer,denPrüflingennichtbekannterAus-gangstextezurAnwendung.
Als Prüfungsgrundlage können dabei dienen• einodermehrereText(e)voninsgesamtca.200-300Wörtern(literarischerTextoder
Sachtext),• visuelle Materialien (z. B. bildliche Darstellung, Karikatur, Statistik, Graphik, Dia-
gramm),ggf.inVerbindungmiteinemText,• einauditivbzw.audiovisuellvermittelterText(Länge:dreibisfünfMinuten),ggf. in
VerbindungmitergänzendenvisuellenDarstellungen,jeweilsergänztdurcheineodermehrereArbeitsanweisungen,diedenPrüflingeneinei-genständigesHerangehenandieAufgabegestattenundihnenGelegenheitzueinerein-leitendenzusammenhängendenDarstellunggeben.
FürdieAuswahlderVorlagengeltenbezüglichdesAnspruchsniveausderTextedieselbenKriterienwiefürdieAuswahlderTextefürdieschriftlichePrüfung.
EinwesentlichesZiel indiesemPrüfungsteil istdas selbstständigeErfassenundAuf-schlüsseln des Themas, die themenbezogene Auswahl der für das Thema relevantenAspekteunddieFähigkeitzurstringentenundsachgerechtenDarstellung.EbensowiederTextumfangstehtauchdieAufgabenstellungnachUmfangundKomplexität inei-nem angemessenenVerhältnis zurVorbereitungs- undPrüfungszeit; Art undUmfangdererwartetenLeistungsindfürdiePrüflingeerkennbar.DieAufgabeistsowohlfürdieBearbeitung inForm längererzusammenhängenderÄußerungengeeignetalsauchfürdieAnknüpfungeinesGesprächs,dasüberdieVorlagehinausgeht.Siemusssoange-legt sein, dass eine differenzierte kriteriengeleitete Leistungsbewertung möglich ist. Die Benutzungvonein-undzweisprachigenWörterbüchernwährendderVorbereitungszeitistzulässig.DarüberhinauswerdensolcheWörteroderBegriffeerklärt,dienichtohneWeiteresdeminderPrüfungsvorbereitungverwendetenWörterbuchzuentnehmensind.WeitereHilfsmittel, die einewirkungsvolleDarstellung unterstützen (z.B. Folien, Flip-chart),sinddenPrüflingenggf.zurVerfügungzustellen.Der zweite TeilderPrüfungbestehtauseinemFachgespräch,demerneuteinkurzerTextalsImpulszugrundeliegenkann.DaserneuteVorlegeneinesHörtextesistdabeinichtzulässig.
DiePrüflinge sollen das Fachgesprächmitgestalten, indem sie unter Einbringung vonSachkenntnissen zielsprachlich eigene Meinungen äußern, Positionen argumentierendvertretenundaufFragenundÄußerungenvonMitgliedernderPrüfungskommissionein-gehen.
DerReferentbzw.dieReferentinlegtdenMitgliederndesFachprüfungsausschussesspä-testensamTagvorderPrüfungdieAufgabenstellung,denErwartungshorizontunddieVorgaben zur Bewertung der Prüfungsleistung sowie die unterrichtlichen Voraussetzun-genvor.DerErwartungshorizontenthält:
Arabisch Abiturrichtlinie 2018
27
• Angaben zur Zuordnung der Aufgaben zu den Anforderungsbereichen,
• Angaben zu den erwarteten Lösungen und deren Zuordnung zu den Anforderungsbe-reichen,
• ggf.eineGewichtungderTeilaufgaben.
DieVorgabenzurBewertungderPrüfungsleistungenthaltenspezifischeAussagenüberdie Anforderungen an eine „gute“ Leistung bzw. an eine „ausreichende“ Leistung. Der ErwartungshorizontunddieVorgabenzurBewertungderPrüfungsleistungsindTeilderNiederschrift über den Verlauf der mündlichen Prüfung.
5.1.2 Anforderungen und BewertungDie unter 3.2 beschriebenenAnforderungsbereiche gelten grundsätzlich auch für diemündliche Prüfung.
FürbeideTeilediesermündlichenPrüfunggeltenAnforderungen in zwei Bereichen:
Inhalt
DiePrüflinge
• besitzengesichertesstrukturiertesOrientierungswissen,
• reproduzierenundreorganisierenInformationenausder/denvorgelegtenQuelle(n),
• wendenfachspezifischeanalytischeMethodenan,
• stellen inhaltlicheZusammenhänge innerhalbdesFachbereichsundmöglicherweisedarüber hinausgehend her,
• zeigenVerständ