11.07.2003© SVAdgW 2003 VII/mag.sei1 Budget- begleitreform 2003.

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Budget-begleitrefor

m 2003

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Budgetbegleitreform 2003

Warum ist diese Reform notwendig? Zu wenig Kinder (derzeit nur etwa 1,32

pro Erwachsenenpaar)

immer späterer Eintritt ins Erwerbsleben

immer früherer Pensionsantritt

immer längere Lebenserwartung (ca. 1,2 Jahre Anstieg pro Jahrzehnt)

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Budgetbegleitreform 2003

Was hat die Pensionsreformkommission vorgeschlagen? Reform der Invaliditätspensionen „Gerechtere“ Pensionsberechnung Eigenständige Alterssicherung der Frauen Finanzierung: Pensionskonto Stärkung des Vertrauensschutzes

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Pensionsreform 2003 - Maßnahmen

Abschaffung der Frühpensionen Änderung der Pensionsberechnung

Verlängerte Durchrechnung neue Pensionsberechnungs-formel

Pensionsanpassung Anrechnung von Versicherungs-zeiten

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Pensionsreform 2003 - Maßnahmen

Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten

Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten

Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung

Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab 01.01.2004

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Pensionsreform 2003 - Maßnahmen

Abschaffung der Frühpensionen Änderung der Pensionsberechnung

Verlängerte Durchrechnung neue Pensionsberechnung

Pensionsanpassung Anrechnung von Versicherungszeiten

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Abschaffung der Frühpensionen

heute: drei Arten der Frühpension

Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer

Gleitpension

vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit

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Abschaffung der Frühpensionen

Ab 01.01.2004:

vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer

Gleitpension

vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit

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Abschaffung der Frühpensionen

Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer - wird bis 2017 ebenfalls abgeschafft

Pensionsalter heute: 56,5 Jahre für Frauen, 61,5 Jahre für Männer

steigt bis 2017 auf 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer

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Abschaffung der Frühpensionen

Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer - Anfallsalter

Anhebung ab 01.07.2004, im Jahr 2004 um 2 Monate pro Quartal, ab 2005 um 1 Monat pro Quartal

Frauen, geb. ab Okt. 1957 und Männer, geb. ab Okt. 1952 gehen mit 60/65 Jahren in Pension

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Abschaffung der Frühpensionen

Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer - Anfallsalter Tabelle - nach Geburtsdatum

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Abschaffung der Frühpensionen

Langzeitversicherte können früher in Pension gehen („Hacklerregelung“)

Männer mit 540 Beitragsmonaten und mehr

Frauen mit 480 Beitragsmonaten und mehr

Pensionsalter - je nach Geburtsdatum - 55/60 bzw. 56,5/61,5 Jahre

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Abschaffung der Frühpensionen

Langzeitversicherte - anrechenbare Monate Beitragsmonate der Pflicht- und frei-

willigen Versicherung Kindererziehung (max. 60 Monate) und

Wochengeld Präsenz- und Zivildienst (max. 30 Mon.) soweit sie sich nicht mit Beitragsmonaten

decken

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Abschaffung der Frühpensionen

Langzeitversicherte - Fallgruppen

Männer, geb. bis 31.12.1946 und Frauen, geb. bis 31.12.1951 können mit 55/60 Jahren in Pension gehen

Männer, geb. von 01.01.1947 bis 30.06.1948 und Frauen, geb. von 01.01.1952 bis bis 30.06.1953 können mit 56,5/61,5 Jahren in Pension gehen

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Abschaffung der Frühpensionen

Langzeitversicherte - Fallgruppen

Männer, geb. von 01.01.1947 bis 31.12.1958 und Frauen, geb. von 01.01.1952 bis 31.12.1963 können mit 55/60 Jahren in Pension gehen, wenn

in der Hälfte der Beitragsmonate Schwerarbeit geleistet wurde

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Pensionsreform 2003 - Maßnahmen

Abschaffung der Frühpensionen Änderung der Pensionsberechnung

Verlängerte Durchrechnung neue Pensionsberechnung

Pensionsanpassung Anrechnung von Versicherungszeiten

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Änderung der Pensionsberechnung

Pensionsberechnung

Bemessungsgrundlage

x Pensionsprozentsatz

- Abschläge

= Pension

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Änderung der Pensionsberechnung

Pensionsberechnung Reform

Bemessungsgrundlage ......... niedriger

x Pensionsprozentsatz ........... niedriger

- Abschläge ........................... höher

= Pension

Begünstigung für Langzeitversicherte

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Änderung der Pensionsberechnung

Wirksamkeit der Reform:

neue Pensionsberechnung tritt ab 01.01.2004 in Kraft

wer 2003 in Pension gehen könnte, ist von der Reform nicht betroffen, auch wenn er/sie erst später geht

niemand verliert mehr als 10 Prozent der Pension, die er/sie nach der Rechtslage von 2003 erhalten hätte

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Änderung der Pensionsberechnung

Pensionsberechnung Reform

Bemessungsgrundlage ..... niedriger

x Pensionsprozentsatz ....... weniger

- Abschläge ....................... höher

= Pension

Begünstigung für Langzeitversicherte

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Änderung der Pensionsberechnung

Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung Bemessungsgrundlage = Durchschnitt

der Beitragsgrundlagen aus versicherten Erwerbstätigkeiten

derzeit: Durchschnitt der „besten 15 Jahre“ = die 180 Monate mit den höchsten Beitragsgrundlagen

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Änderung der Pensionsberechnung

Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung Reform: Verlängerung auf 480 Monate =

40 Jahre beginnt ab 01.01.2004 jedes Jahr kommen 12 Monate dazu,

d.h. 2004: 192 Monate, 2005: 204 Monate usw., ab 2027: 480 Monate

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Änderung der Pensionsberechnung

Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung - Auswirkungen (über)durchschnittliche Einkünfte

Grundlage steigt, wenn auch langsamer geringe oder keine Einkünfte Grundlage

sinkt Ab 2004 müssen gerechtere Aufwer-

tungsfaktoren her, die die Reform derzeit nicht enthält

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Änderung der Pensionsberechnung

Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung - Abfederung

Zeiten der Kindererziehung verkürzen den Durchrechnungszeitraum um bis zu 36 Monate für jedes Kind

nicht weniger als 180 Monate

gilt auch für Zeiten der Familienhospiz-karenz

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Änderung der Pensionsberechnung

Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung - Abfederung

Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung derzeit: Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende

Reform: schrittweise Erhöhung auf 150% des Richtsatzes bis 2027

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Änderung der Pensionsberechnung

Bemessungsgrundlage - Verlängerung der Durchrechnung - Abfederung

derzeit: Investitionen bei Unternehmens-gründung verringern die Beitragsgrund-lage und damit auch die Pension

Reform: Die Beitragsgrundlagen der drei Anfangsjahre können um Investitionen aufgestockt werden. lassen

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Änderung der Pensionsberechnung

Pensionsberechnung Reform

Bemessungsgrundlage ..... niedriger

x Pensionsprozentsatz ....... weniger

- Abschläge ....................... höher

= Pension

Begünstigung für Langzeitversicherte

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Änderung der Pensionsberechnung

Absenkung des Pensionsprozentsatzes

derzeit: pro Versicherungsjahr gebühren2 Prozent der Bemessungsgrundlage, bei 40 Versicherungsjahren 80 %

Reform: schrittweise Absenkung des Prozentsatzes von 2 auf 1,78 Prozent ab 2004 bis 2009

80% erst mit 45 Versicherungsjahren

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Änderung der Pensionsberechnung

Absenkung des PensionsprozentsatzesJahr Pensionsprozentebis 1999 1,83 % pro Jahr bis zum 30., 1,625 % ab dem

31. Versicherungsjahrab 2000 2,00 % pro Versicherungsjahrab 2004* 1,96 % pro Versicherungsjahrab 2005* 1,92 % pro Versicherungsjahrab 2006* 1,88 % pro Versicherungsjahrab 2007* 1,84 % pro Versicherungsjahrab 2008* 1,80 % pro Versicherungsjahrab 2009 1,78 % pro Versicherungsjahr

*) es zählt das Jahr, in dem erstmals der Pensionsanspruch erfüllt wird. Auch wer später in Pension geht, erhält die höheren Prozente.

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Änderung der Pensionsberechnung

Absenkung des Pensionsprozentsatzes

derzeit: die Pension darf nicht mehr als 80% der höchsten Bemessungsgrund-lage betragen

Reform: Die Deckelung mit 80% entfällt, sobald der Prozentsatz von 1,78 erreicht ist; ab 45 Versicherungsjahren mehr als 80% möglich

bis 2009 bleibt der 80%-Deckel aufrecht

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Änderung der Pensionsberechnung

Pensionsberechnung Reform

Bemessungsgrundlage ..... niedriger

x Pensionsprozentsatz ....... weniger

- Abschläge ....................... höher

= Pension

Begünstigung für Langzeitversicherte

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Änderung der Pensionsberechnung

Erhöhung der Abschläge bei Pensions-antritt vor dem 60./65. Lebensjahr derzeit: für jedes Jahr des vorzeitigen

Pensionsantritts werden 3 Steigerungs-punkte, max. aber 10,5 Punkte oder 15 Prozent der Summe der Steigerungs-punkte abgezogen

die Höchstgrenze von 80% wird nach Abzug des Abschlags ermittelt

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Änderung der Pensionsberechnung

Erhöhung der Abschläge bei Pensions-antritt vor dem 60./65. Lebensjahr Reform: für jedes Jahr des vorzeitigen

Pensionsantritts werden 4,2 Prozent der Leistung, max. aber 15 Prozent der Leistung abgezogen

die Höchstgrenze von 80% wird vor Abzug des Abschlags ermittelt

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Änderung der Pensionsberechnung

Pensionsberechnung Reform

Bemessungsgrundlage ..... niedriger

x Pensionsprozentsatz ....... weniger

- Abschläge ....................... höher

= Pension

Begünstigung für Langzeitversicherte

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Änderung der Pensionsberechnung

Begrenzung der Pensionseinbußen wegen der neuen Pensionsberechnung Niemand verliert wegen der Reform

mehr als 10 Prozent der Pension, die er/sie nach der Rechtslage von 2003 erhalten hätte

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Änderung der Pensionsberechnung

Auswirkungen der Pensionsberechnung Beispiel: Mann, 44 Versicherungsjahre, Pensions-

antritt mit 61,5 Jahren, Bemessungsgrundlage 2.000 Euro

Berechnung nach derzeit geltender Rechtslage:44 x 2 = 88 SteigerungspunkteAbschlag für 3,5 Jahre: 3,5 x 3 = 10,5

Steigerungspunkte88 - 10,5 = 77,5 PensionsprozentPension: 2.000 x 77,5% = 1.550 Euro

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Änderung der Pensionsberechnung

Auswirkungen der Pensionsberechnung Berechnung nach Rechtslage ab 01.01.2004:

Pensionsprozent: 44 x 1,96 = 86,24 ProzentLeistung: 2.000 x 86,24% = 1.724,80 EuroDeckelung mit 80%: 2.000 x 80% = 1.600 EuroAbschlag für 3,5 Jahre: 3,5 x 4,2 = 14,7%

1.600 x 14,7% = 235,20 EuroPension: 1.600 - 235,20 = 1.364,80 Euro Vergleichsberechnung: nicht mehr als 10% Verlust

gegenüber der Rechtslage 2003: 90% von 1.550 = 1.395 Euro

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Änderung der Pensionsberechnung

Bonifikation bei Pensionsantritt nach dem 60./65. Lebensjahr derzeit: 4 Steigerungspunkte pro Jahr

des Pensionsaufschubs, max. 90 Prozent

Reform: 4,2 Prozent der Leistung pro Jahr des Pensionsaufschubs, max. 91,76 Prozent

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Änderung der Pensionsberechnung

Pensionsberechnung Reform

Bemessungsgrundlage ..... niedriger

x Pensionsprozentsatz ....... weniger

- Abschläge ....................... höher

= Pension

Begünstigung für Langzeitversicherte

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Änderung der Pensionsberechnung

Männer mit mindestens 540 und Frauen mit mindestens 480 Beitragsmonaten - Steigerungspunkte

Bis 2006 bleiben 2%, Absenkung auf 1,78% erst ab 2007 bis 2011

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Änderung der Pensionsberechnung

Männer mit mindestens 540 und Frauen mit mindestens 480 Beitragsmonaten - Abschlag Abschlag vom Antrittsalter für vorzeitige

Alterspension (statt Regelpensionsalter); kein Abschlag bei Pensionsantritt zum oder nach dem Frühpensionsalter

ABER: Abschlag von der mit 80% begrenzten Leistung

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Pensionsreform 2003 - Maßnahmen

Abschaffung der Frühpensionen Änderung der Pensionsberechnung

Verlängerte Durchrechnung neue Pensionsberechnung

Pensionsanpassung Anrechnung von Versicherungs-

zeiten

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Pensionsanpassung

Verschiebung der erstmaligen Anpas-sung der Pensionen derzeit: Pensionen werden im Jahr nach

dem Pensionsbeginn angepasst

Reform: Pensionen werden erst im zweiten Jahr nach dem Pensionsantritt angepasst

gilt für Pensionen mit Stichtag ab 2004

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Pensionsanpassung

Pensionsanpassung 2004 und 2005 mit Fixbetrag Pensionen bis ca. 660 Euro („Median-

pension“) und Ausgleichszulagenricht-sätze werden entsprechend den Verbraucherpreisen erhöht

Pensionen über 660 Euro erhalten den Betrag, um den die Medianpension erhöht wurde (ca. 10 Euro)

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Pensionsreform 2003 - Maßnahmen

Abschaffung der Frühpensionen Änderung der Pensionsberechnung

Verlängerte Durchrechnung neue Pensionsberechnung

Pensionsanpassung Anrechnung von Versicherungs-

zeiten

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Versicherungszeiten

Schul- und Studienzeiten derzeit: 8 Monate pro Schuljahr und 4

Monate pro Studiensemester, max. 24 Monate Schule und 48 Monate Studium, können nachgekauft werden

Reform: 12 Monate pro Schuljahr und 6 Monate pro Semester, max. 32 Monate Schule und 72 Monate Studium, können nachgekauft werden

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Versicherungszeiten

Zeiten der Kindererziehung - Bezug von Kinderbetreuungsgeld 48 Monate ab der Geburt des Kindes

werden als Ersatzzeiten angerechnet

derzeit: bis zu 18 Monate des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld gelten für die Wartezeit als Beitragszeiten

Reform: Ausweitung auf 24 Monate

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Versicherungszeiten

Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes derzeit: höchstens 12 Monate Präsenz-

oder Zivildienst zählen für die Langzeit-versicherung

Reform: Anrechnung von bis zu 30 Monaten

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Pensionsreform 2003 - Maßnahmen

Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten

Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten

Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung

Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab 01.01.2004

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Rückzahlung von Schulzeiten

Erstattung von Beiträgen für vergeblich eingekaufte Schul/Studienzeiten Beiträge für eingekaufte Monate, die sich

auf die Leistungshöhe nicht auswirken, werden bei Pensionsantritt erstattet

keine Erstattung, wenn der Pensions-antritt trotz Einkauf später erfolgt

auch für bereits zuerkannte Pensionen

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Pensionsreform 2003 - Maßnahmen

Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten

Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten

Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung

Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab 01.01.2004

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Erwerbstätigkeit neben Alterspension

Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten derzeit: seit 01.10.2000 keine Pensions-

erhöhung für die Pensionsbeiträge, die ein erwerbstätiger Alterspensionist zahlt

Reform: für Beiträge ab 01.01.2004 gebührt ein versicherungsmathematisch ermittelter „besonderer Höherversiche-rungsbetrag“

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Pensionsreform 2003 - Maßnahmen

Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten

Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten

Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung

Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab 01.01.2004

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Krankenversicherungsbeiträge

Erhöhung der Krankenversicherungs-beiträge derzeit: .......... 3,75 Prozent der Pension

(+ 3,4 Prozent Zusatzbeitrag für den Ehegatten, wenn für diesen Beitragspflicht besteht)

ab 01.01.2004: 4,35 Prozent der Pension(+ 3,4 Prozent Zusatzbeitrag)

ab 01.01.2005: 4,85 Prozent der Pension(+ 3,4 Prozent Zusatzbeitrag)

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Pensionsreform 2003 - Maßnahmen

Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten

Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten

Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung

Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab 01.01.2004

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Ausgleichszulage

Maßnahmen bei der Ausgleichszulage der Richtsatz für Ehepaare wird auf

1.000 Euro monatlich erhöht

die Pauschalanrechnung für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte („fiktives Ausgedinge“) wird von 2004 bis 2008 stufenweise verringert

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Pensionsreform 2003 - Maßnahmen

Rückzahlung der Beiträge für vergeb-lich eingekaufte Schul/Studienzeiten

Pensionserhöhung für erwerbstätige Alterspensionisten

Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung

Ausgleichszulage Weitere Maßnahmen ab 01.01.2004

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Weitere Maßnahmen ab 01.01.2004

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage wird um 35 Euro erhöht

Begrenzung der Aufrechnung von Überbezügen und Beitragsrückständen bei niedrigen Pensionen

Bezüge von Funktionären der Interessen-vertretungen und Sozialversicherungs-träger sind pensionsschädlich

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Budgetbegleitreform 2003

Was wurde bisher verwirklicht? Anhebung des Pensionsantrittsalters Reduktion der Pensionen bei weniger als 45

Versicherungsjahren lebenslange Durchrechnung Verbesserung der Anrechnung von Zeiten

der Kindererziehung Dämpfung des Anstiegs des Bundes-

zuschusses zu den Pensionen

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Budgetbegleitreform 2003

Was wurde bisher nicht verwirklicht? Reform der Invaliditätspension

Einheitliche Beitragssätze in allen Pensionssystemen

Einführung eines Pensionskontos

Anhebung der Erwerbsquote (z.B. durch mehr Kinderbetreuungseinrichtungen)

Stärkung des Vertrauensschutzes