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Caritasheim St. Hedwig, Auerbach
Einrichtungskonzept 1.03
1 Einrichtungskonzept
1.1 Leitbild
1.2 Ziele
1.3 Rahmenstruktur /Organigramm
2 Leistungsbereiche
2.1 Einrichtungsleitung
2.2 Verwaltung
2.3 Pflege und Betreuung
2.3.1 Pflegedienstleitung
2.3.2 Personelle Struktur
2.3.3 Sozialer Dienst
2.4 Seelsorge
2.5 Hauswirtschaft
2.6 Haustechnik
3 Weitere Angebote
3.1 Externe Angebote
4 Anlagen
4.1 Eigen-Kontrollsystem der Küche
4.2 Aussagen zum Pflegesystem
akt. Datum 02/2012
Version 2.10 Änderung der Ausgabe v.:16.12.10 am 02/2012 Änderungsgrund: Ergänzung
Erstellt: EL Geprüft: Vorstand CV Freigegeben: Vorstand CV
Caritasheim St. Hedwig Marienstraße 2 91275 Auerbach Tel.: 09643/9216-0
Caritasheim St. Hedwig, Auerbach
Einrichtungskonzept
Leitbild 1.1
Das Leitbild des Caritas-Alten- und Pflegeheimes St. Hedwig ist eingebunden in das Leitbild
des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg e.V. Die von uns angebotenen Dienste
innerhalb der stationären Altenarbeit begründen sich aus dem christlichen Menschenbild, wie
es in der katholischen Kirche Tradition ist. Danach stehen die Einmaligkeit und die Würde
eines jeden Menschen im Mittelpunkt, unabhängig von Geschlecht, Staatsangehörigkeit und
Religion.
Jeder Mensch ist ein Geschöpf, das von Gott gewollt und angenommen ist. Vor Gott ver-
liert er nie seinen Wert, auch nicht in Krankheit, im Alter, bei körperlicher, geistiger und
seelischer Behinderung.
Jeder Mensch ist nach unserem Verständnis als Ganzheit in seinen leiblichen, geistigen,
seelischen, sozialen und religiösen Bezügen von Gott geschaffen.
Der alte Mensch ist eine Persönlichkeit, die im Prozess persönlicher Entwicklungen und
Erfahrungen nicht nur Nehmende, sondern auch Gebende ist.
Für uns ergibt sich daraus die Verpflichtung, die Einzigartigkeit eines jeden zu akzeptie-
ren, seine Identität und Individualität zu respektieren und zu fördern.
Sterben, Tod und Trauer sind wesentliche Lebensvollzüge, die in unserer Gesellschaft oft
an den Rand gestellt werden. Eingebunden in den Glauben an Tod und Auferstehung un-
seres Herrn Jesus Christus bedeutet der Tod für uns eine Rückgabe des Lebens an Gott.
Nur ER kann den Zeitpunkt des Todes bestimmen.
Als katholische Einrichtung soll unser Pflegeheim eine Stätte der Begegnung von Bewoh-
nern, Angehörigen und Freunden und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern sein.
Träger und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bilden eine Dienstgemeinschaft. Durch die ge-
meinsame Zielsetzung und die ganzheitliche Zuwendung legen sie Zeugnis ab für die
christliche Wertvorstellung.
akt. Datum 02/2012
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Einrichtungskonzept
Ziele 1.2
1. Die Bewohner erfahren, dass sie als Personen mit ihren eigenen Lebensläufen und den
eigenen sozialen, kulturellen und religiösen Erfahrungen wahr- und angenommen wer-
den.
2. Die Bewohner können, soweit möglich, ihren Wohnraum mitgestalten.
3. Die Bewohner sind bei allen Entscheidungen, die ihr Leben im Alten– und Pflegeheim
betreffen, persönlich oder über den von ihnen gewählten Heimbeirat beteiligt.
4. Die Bewohner werden verlässlich und kompetent bei allen Aktivitäten unterstützt, die sie
nicht ohne Hilfe durchführen können. Art und Umfang der Leistungen sind darauf ausge-
richtet, ihre Selbsthilfemöglichkeiten zu stärken und die Selbständigkeit so weit wie mög-
lich zu erhalten.
5. Schwerstkranke und sterbende Bewohner werden, wenn möglich, in den Wohnräumen
betreut und gepflegt, in die sie eingezogen sind.
6. Die Bewohner fühlen sich ernst genommen in ihren jeweiligen Glaubensüberzeugungen
und religiösen Gewohnheiten. Ihre Lebenserfahrungen, ihre Fragen, Probleme und Hoff-
nungen sind Ausgangspunkt der seelsorgerischen Betreuung.
7. Bewohner und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erhalten Hilfen bei der Sinndeutung und den
existentiellen Erfahrungen des Lebens durch spirituelle und pastorale Angebote.
8. Die Bewohner werden unterstützt, ihre sozialen Beziehungen zu Angehörigen, Freunden
und Bekannten aufrecht zu erhalten.
9. Die Einrichtung ist offen für Menschen aus der Umgebung, hält Kontakte zu den sozialen,
kulturellen und anderen wichtigen Einrichtungen öffentlicher und kirchlicher Träger. Sie
versteht sich als Teil der Pfarrgemeinde.
10.Die räumliche Organisation entspricht den heutigen Erkenntnissen von selbstgestaltetem
Lebensraum. Sie berücksichtigt die Individualität und die Möglichkeiten der Bewohner und
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
11.Die Einrichtung fördert ehrenamtliche Dienste für die Bewohner und sorgt für eine konti-
nuierliche Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiter.
12.Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen wird die fachliche Kompetenz der Mitarbei-
terinnen/Mitarbeiter gestärkt und entsprechend den sich ändernden Anforderungen wei-
terentwickelt.
13.Träger, Leitungsverantwortliche und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter setzen die Ziele dieses
Leitbildes in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen gemeinsam um.
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Einrichtungskonzept
Rahmenstruktur/Organigramm 1.3
Träger des Caritas-Alten- und Pflegeheimes St. Hedwig ist der Caritasverein Auerbach e.V.,
Pfarrstraße 7, 91275 Auerbach.
Ansprechpartner im Alten- und Pflegeheim ist die Heimleitung.
Im Haus sind weltliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, deren Interessen durch eine
gewählte Mitarbeitervertretung wahrgenommen werden.
Die Einrichtung hat
- 91 Plätze für pflegebedürftige Bewohner
- 6 Altenwohnheimplätze
- 2 Kurzzeitpflegeplätze (eingestreut)
Lage des Hauses
Das Haus liegt nahe dem idyllischen Stadtweiher. Das Stadtzentrum ist bequem in fünf Mi-
nuten zu Fuß zu erreichen.
Räumlichkeiten:
Station I - Erdgeschoss
Im Erdgeschoss befinden sich vier Einzel- und ein Doppelzimmer sowie die Hauskapelle, der
Gemeinschaftsspeisesaal, der Ergotherapieraum, ein Bad mit Badewanne und Hebelifter,
die Verwaltung sowie die Küchen- nebst Lagerräumen. Auf der großzügig angelegten Ter-
rasse, die teilweise überdacht ist, stehen den Bewohnern ausreichend Gartenstühle zur Ver-
fügung.
Station I – 1. Obergeschoss
24 Einzelzimmer, 8 Doppelzimmer
Station II – 2. Obergeschoss
21 Einzelzimmer, 6 Doppelzimmer
Die geräumigen Einzel- und Doppelzimmer sind mit Nasszellen ausgestattet. Die Grundaus-
stattung mit Bett, Kleiderschrank, Sideboard, Nachtkästchen, Tisch, Stühlen und Notrufein-
richtung kann um Radio, Fernsehen und Telefon erweitert werden.
Im 1. und 2. Obergeschoss stehen ein Speisesaal, Stationszimmer, Pflegearbeitsräume,
zwei Personaltoiletten und ein Stationsbad mit Hansebadewanne und Hebelifter zur Verfü-
gung.
Kellergeschoss
Im Kellergeschoss befinden sich die Wäscherei, Hausmeisterwerkstatt, WC´s für Mitarbeite-
rinnen/Mitarbeiter, verschiedene Funktions- und Lagerräume.
Station III (ehemaliges Bürgerspital)
7 Einzelzimmer im Erdgeschoss
9 Einzelzimmer, 1 Doppelzimmer im 1. Obergeschoss
5 Einzelzimmer im 2. Obergeschoss
Die teilweise sehr großen Einzelzimmer sind mit Nasszellen ausgestattet. Die Zimmer verfü-
gen über eine Notrufanlage sowie über je einen Radio-, Fernseh- und Telefonanschluss; die
Zimmer können von den Heimbewohnern auch individuell eingerichtet werden. Bei Bedarf
stellt das Heim die erforderliche Einrichtung. Im Kellergeschoss befindet sich ein Bad mit
Hansebadewanne und Hebelifter, im Erdgeschoss der Gemeinschaftsspeisesaal und im 2.
Obergeschoss ein Aufenthaltsraum mit einem Fernsehgerät.
Auf einer Terrasse und im Durchgangsbereich (Caritasheim/Bürgerspital) stehen den Be-
wohnern Gartenstühle und Sonnenschirme zur Verfügung.
Die Speisenversorgung erfolgt durch die Küche des Heimes.
Im Zwischenbau (Caritasheim/Bürgerspital) befindet sich das sogenannte Kolpingzimmer,
das für Beschäftigung (Montag/Freitag) und gerontopsychiatrische Betreuung (Dienstag –
Donnerstag) bereitgestellt wurde.
Veranstaltungsangebote:
Festlichkeiten: Adventliche Begegnungen (z.B. mit dem Kindergarten, der Knabenkapelle,
den Schulklassen etc.), Nikolaus, Weihnachten, Fasching, Ostern, Sommerfest feiern wir
gemeinsam.
Für Veranstaltungen außerhalb des Hauses wird ein Fahrdienst organisiert, an dem sich
auch ehrenamtliche Helfer beteiligen.
Durch die gute Zusammenarbeit mit der Pfarrgemeinde St. Johannes der Täufer und den
christlichen Vereinen gibt es seit Februar 2001 einen Besuchsdienst (Dienstag und Donners-
tag von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr je zwei Frauen). Es sind dies 24 ehrenamtlich tätige Frauen
vom Gebetskreis, der Kolpingfamilie und dem Frauenbund.
Weitere Rahmenbedingungen:
- Darlehen, Vorauszahlungen oder ähnliche Geldleistungen zum Zwecke des Eigen-
tumserwerbs und/oder der Unterbringung sind nicht zu zahlen.
- In das Haus können Menschen einziehen, die
a) die Ansprüche nach dem Pflegeversicherungsgesetz haben und/
oder auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI angewiesen
und
b) die Heimkosten selbst bestreiten können.
- Für Leistungen werden Entgelte berechnet, die mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflege-
kassen und dem zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger vereinbart werden.
- Personalausstattung:
In allen Leistungsbereichen stehen entsprechend fachlich ausgebildete Mitarbeiterin-
nen/Mitarbeiter zur Verfügung, im Pflegebereich ist der Anteil der Fachkräfte mindestens
die Hälfte.
- Die medizinische Betreuung erfolgt durch einen Arzt nach freier Wahl.
Die Einrichtung hat erfolgreich am DiCV-QuM-Projekt teilgenom-
men.
Im Rahmen dieses Projektes wurde ein einrichtungsspezifisches, systematisches
Qualitätsmanagement (zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in den ein-
zelnen Leistungsbereichen) aufgebaut.
akt. Datum 02/2012
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Einrichtungskonzept
Einrichtungsleitung 2.1
Die Leitung erfüllt Aufgaben der Betriebs- und Wirtschaftsführung, der Koordination der
Leistungsbereiche und der Mitarbeiterführung im Sinne der Personalentwicklung sowie der
Qualitätssicherung und -entwicklung. Sie schafft Voraussetzungen und Rahmenbedingun-
gen dafür, dass die Bewohner die Leistungen in entsprechender Qualität erhalten.
Der Leitung obliegt die Vertretung der Einrichtung nach außen, die Öffentlichkeitsarbeit, die
Zusammenarbeit mit dem Heimbeirat sowie die Mitarbeit in entsprechenden Gremien und
Konferenzen des Trägers. Sie organisiert regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen zum Ziele
der gegenseitigen Information.
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Einrichtungskonzept
Verwaltung 2.2
Eine fachlich qualifizierte Mitarbeiterin erledigt die vor Ort anfallenden Verwaltungstätigkei-
ten.
akt. Datum 02/2012
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Einrichtungskonzept
Pflege 2.3
Pflegen und Betreuen ist ein zwischenmenschlicher Beziehungsprozess, der getragen sein
muss von gegenseitiger Achtung und Toleranz.
Dies verwirklicht unsere Einrichtung durch eine ganzheitliche Sicht des Menschen, die den
Bewohner mit seiner religiösen, sozialen, kulturellen, körperlichen und psychischen Verfas-
sung in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt, aber ebenso die Pflegeperson sieht, die
sich mit ihren Möglichkeiten, Ressourcen und Empfindungen einbringt.
Pflegemodell:
Die Grundlagen unserer Pflege und Betreuung basieren auf dem Modell der fördernden Pro-
zesspflege nach Monika Krohwinkel.
Das Pflegemodell nach Monika Krohwinkel (geb. 1941 in Hamburg, Krankenpflege- und
Hebammenausbildung in England) wird insbesondere im Alten- und ambulanten Pflegebe-
reich akzeptiert und erfreut sich großer Popularität. Angegliedert an die Lebensaktivitäten
von Nancy Roper, wurde es von Monika Krohwinkel weiterentwickelt.
Individuelle Bedürfnisse, Fähigkeiten jedes Einzelnen betreffen jeden Menschen, lassen sich
zuordnen. Als Hauptquellen und Einflussfaktoren für den Faktor Mensch, Umgebung, Ge-
sundheit, Krankheit und Pflege benennt Krohwinkel Virginia Henderson (Partner und Helfer),
Dorothea Orem (Selbstpflegemodell), Nancy Roper (Die Einzigartigkeit jedes Menschen zu
sehen) und A.H. Maslow (Bedürfnispyramide).
Der Mensch
Mit Mensch meint Krohwinkel ein einheitliches, integrales Ganzes. Sie versteht darunter zu
pflegende und pflegende Menschen. Jeder Mensch sei fähig sich zu entwickeln, zu wachsen
und sich selbst zu verwirklichen. Er sei in der Lage zu entscheiden, zu handeln und sich
selbst zu verantworten.
Die Umgebung
Aus dem ganzheitlichen Blickwinkel, so meint Krohwinkel, sei die Umgebung der wesentliche
Faktor für das Leben. Der Mensch und die Umgebung seien offene, sich gegenseitig beein-
flussbare Systeme.
Gesundheit und Krankheit
Gesundheit und Krankheit werden als Defizite und Fähigkeiten für die Pflege erkennbar.
Wohlbefinden und Unabhängigkeit sind subjektiv empfundene Teile eines jeden und machen
so die Individualität eines jeden aus.
Pflege
Beim Modell der Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens (kurz : AEDL) han-
delt es sich um ein Bedürfnismodell. Bedürfnisse und Fähigkeiten der einzelnen Bereiche
sehen die Ganzheitlichkeit eines jeden Individuums.
Kommunizieren
Sich bewegen
Vitale Funktionen des Lebens aufrecht erhalten
Sich pflegen
Essen und trinken
Ausscheiden
Sich kleiden
Ruhen und schlafen
Sich beschäftigen
Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten
Für eine sichere Umgebung sorgen
Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen
Hauptzielsetzung in der Pflege ist die aktivierende Pflege, die die Lebensqualität der Heim-
bewohner in den Mittelpunkt stellt.
Pflegeprozess
Dem Pflegeprozess liegt das ganzheitliche Konzept der Aktivitäten und existentiellen Erfah-
rungen des Lebens (AEDL) nach Krohwinkel zu Grunde.
Bei der Informationssammlung erhebt der Pflegedienst eine gründliche Pfle-
geanamnese, überprüft Bedürfnisse und Ressourcen und notiert lebenswichtige
Geschehen und Gewohnheiten der Bewohner.
Das Pflegeziel wird, wenn möglich, gemeinsam mit dem Heimbewohner und allen am
Pflegeprozess beteiligten festgelegt. Das Pflegeziel beschreibt, welcher Erfolg in der
Pflege in welchem Zeitraum angestrebt wird.
Die festgelegten Pflegeziele beziehen sich auf den weiteren Verlauf einer eventuell
vorliegenden Erkrankung, auf die mögliche Rehabilitation oder auf die Aufrechterhal-
tung der Selbständigkeit.
Sie dienen aber auch der Beschreibung der einzelnen Pflegeschritte, die zu einer di-
rekten Verbesserung der vorhandenen Situation und somit zur Erreichung des Zieles
dienen.
Die Pflegeplanung beschreibt, wie der Bewohner in der Erhaltung der verbleibenden
Fähigkeiten unterstützt wird und wie er selbst darin aktiv sein kann. Hier werden Maß-
nahmen und die Art des Vorgehens festgelegt.
Die Planung orientiert sich an den, durch das Pflegeteam festgestellten Ressourcen
und Problemen des Bewohners und seiner Angehörigen.
Eine einheitliche Pflegequalität bei der Durchführung der Pflege erreichen wir durch
Pflegestandards und Prozessbeschreibungen.
Zu den Aufgaben im Pflege- und Betreuungsbereich gehören:
- Grundpflege bzw. allgemeine Pflege
- Behandlungspflege bzw. spezielle Pflege (nach ärztlicher Anordnung)
- erstellen der Pflegedokumentation
- erstellen der Pflegeplanung
- Zusammenarbeit mit Angehörigen und Betreuern
- Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und den hauseigenen Bereichen
- ärztliche Assistenzaufgaben
- Betreuung verwirrter Menschen
Diese erfordert eine besondere Schulung und Fortbildung; die Vorgehensweise wird
im Team besprochen und in der Dokumentation festgehalten.
- Begleitung Schwerstkranker und Sterbender
Als katholische Einrichtung sehen wir diese als eine wesentliche Aufgabe. Betroffene
und Angehörige sollen sich angenommen wissen und sich sicher sein, dass sie nicht
alleine gelassen werden.
Notwendige Hilfsmittel werden zur Verfügung gestellt, die Einweisung erfolgt durch
die Pflegedienstleitung (PDL), Stationsleitungen (SL) oder durch Pflegefachkräfte. Die
Pflegedienstleitung (PDL) führt gemeinsam mit der jeweils verantwortlichen Stations-
leitung (SL) regelmäßige Pflegevisiten durch. An diesen Pflegevisiten können neben
dem Bewohner ggf. auch dessen Angehörige oder Betreuer teilnehmen.
Die Pflegeplanung wird nach ca. 6 – 8 Wochen nach dem Einzug des Bewohners er-
stellt. In den regelmäßig stattfindenden Teambesprechungen und Dienstübergaben
werden die Planungen auf ihre Wirksamkeit in der Pflege überprüft und in Abspra-
che mit allen am Pflegeprozess beteiligten der aktuellen Entwicklung angepasst. Hier
fließt natürlich regelmäßig auch das Ergebnis der Pflegevisiten ein.
Die Verteilung der Verantwortlichkeit:
Für den gesamten Pflegebereich = Pflegedienstleitung
Für einzelne Stationen = Stationsleitung/Schichtleitung
Für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter = Stationsleitung/Schichtleitung
Die Pflegeorganisation erfolgt durch:
- Dienstplangestaltung
- regelmäßige Teambesprechungen
- Bereichsleitungsbesprechungen
- Übergabegespräche zwischen jeder Schicht
Der Qualitätszirkel unterstützt die Pflegeorganisation durch ihre beratende Tätigkeit.
Aussagen zum Pflegesystem siehe Anlage 4.2
akt. Datum 02/2012
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Einrichtungskonzept
Pflegedienstleitung 2.3.1
Die Pflegedienstleitung, Frau Birgit Gsell, übernimmt die Aufgaben der verant-
wortlichen Pflegefachkraft laut den Richtlinien nach § 80 SGB XI und der entspre-
chenden Stellenbeschreibung (Die Pflegedienstleitung vertritt die Einrichtungslei-
tung).
Die Vertretung der Pflegedienstleitung wird durch die Stationsleitung der Station I,
Herr Harald Grünberger, wahrgenommen.
akt. Datum 01.04.12
Version 2.10 Änderung der Ausgabe v.:16.12.10
Änderungsgrund: Ergänzung Vertretung der PDL
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Einrichtungskonzept
Personelle Struktur 2.3.2
Die Mitarbeiter der Pflege setzen sich aus Pflegefachkräften (Altenpflege, Kranken-
pflege, Heilerziehungspflege) und Pflegehelfern zusammen. Die Mitarbeiter bilden
sich regelmäßig fort oder nehmen an Weiterbildungen zur erweiterten Qualifizierung
ihrer Ausbildung teil.
Die Pflegedienstleitung erfüllt die Anforderungen für die Übernahme der Funktion
gemäß §71 SGB XI, bzw. den Qualitätsgrundsätzen und Maßstäben nach § 80 SGB
XI. Die Heimleitung ermittelt in Zusammenarbeit mit der Pflegedienstleitung den Per-
sonalbedarf an Fachkräften entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den struk-
turellen Gegebenheiten der Einrichtung, hiernach gestaltet sich auch der Personal-
einsatz und Dienstplan. Ebenso überwacht, aktualisiert und organisiert die Pflege-
dienstleitung die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter in der Pflege.
Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche sind klar gegliedert und die Dienst- und
Fachaufsicht durch eine verantwortliche Pflegefachkraft gewährleistet.
Viele unserer Mitarbeiter sind seit über 10 Jahren im Haus und haben einen engen
Bezug zu den Bewohnern und identifizieren sich mit dem Unternehmen. Hieraus hat
sich das Pflegeleitbild unserer Mitarbeiter entwickelt, das zu einer qualitativ hochwer-
tigen und den Anforderungen des Gesetzes entsprechenden Pflege beiträgt.
Die Pflegemitarbeiter arbeiten in drei Schichten täglich, womit die ständige Answe-
senheit (rund um die Uhr) und somit ein ständiger Ansprechpartner für die Bewohner
anwesend ist. Entsprechend den Anforderungen des Qualitätssicherungsgesetzes
halten wir 24 Stunden eine Pflegefachkraft vor, die kompetent und professionell u. a.
in Notsituationen reagieren kann.
akt. Datum 02/2012
Version 2.10 Änderung der Ausgabe v.:16.12.10 Änderungsgrund: Ergänzung
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Einrichtungskonzept
Soziale Betreuung 2.3.2
Die soziale Betreuung wird in unserer Einrichtung im Rahmen von Beschäftigungs-
angeboten und gerontopsychiatrischer Betreuung sichergestellt.
Der soziale Dienst trägt mit eigenen fachlichen Angeboten dazu bei, dass die Ein-
richtung von den Bewohnern als neuer Wohn- und Lebensraum angenommen wird.
Ziel des sozialen Dienstes ist es, die Bewohner zu beraten und zu begleiten sowie
Beziehungen innerhalb und außerhalb des Hauses zu fördern, Ressourcen zu er-
schließen und die Bewohner bei eigenen Aktivitäten in der Tages- und Lebensgestal-
tung zu unterstützen.
Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Pflege und sozialer Betreuung ist für die
ganzheitliche Betreuung unerlässlich.
Die soziale Betreuung bezieht, je nach Möglichkeit, sowohl Bewohner als auch eh-
renamtliche Mitarbeiter in ihre Angebote ein.
akt. Datum 02/2012
Version 2.10 Änderung der Ausgabe v.:16.12.10 Änderungsgrund: Ergänzung
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Einrichtungskonzept
Seelsorge 2.4
In enger Zusammenarbeit mit den Seelsorgern vor Ort und den kirchlichen Verbän-
den (z.B. Kolping, Frauenbund, Gebetskreis) der Pfarrgemeinde wird dafür Sorge
getragen, dass die Bewohner an Gottesdiensten teilnehmen und Sakramente emp-
fangen können. Dabei wird auch darauf geachtet, dass die religiösen Bräuche und
Ausdrucksformen den Bedürfnissen und Traditionen der Heimbewohner entspre-
chen.
Unser Leitbild macht deutlich, dass das Alten- und Pflegeheim bewusst als ein Ort
verstanden wird, in dem Gott vorkommt. Daher gehören das Miteinander beten, die
Eucharistiefeier, das Spenden von Sakramenten, die Feier der Feste im Kirchenjahr,
Andachten sowie das seelsorgliche Gespräch zu den wichtigen Angeboten in unse-
rem Haus.
Wir unterstützen auch unsere nicht-katholischen Mitbewohner in den Fragen ihres
Glaubenslebens und begleiten sie in Zusammenarbeit mit ihren Heimatseelsorgern
oder der evangelischen Kirchengemeinde in Auerbach.
akt. Datum 02/2012
Version 2.10 Änderung der Ausgabe v.:16.12.10 Änderungsgrund: Ergänzung
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Einrichtungskonzept
Hauswirtschaft 2.5
Leistungen der Hauswirtschaft mit den Teilbereichen Verpflegung, Hausreinigung
und Wäschepflege sind wichtige Eckpunkte in der Alltagsgestaltung und der tägli-
chen Daseinsvorsorge. Ihre bewohner- und situationsorientierte Gestaltung ist ein
unverzichtbarer Beitrag zur Lebensqualität der Bewohner.
Das Hauswirtschaftskonzept orientiert sich an den aktuellen Erkenntnissen in den
einzelnen hauswirtschaftlichen Dienstleistungsbereichen, es regelt die fachlichen
und organisatorischen Rahmenbedingungen in der Hauswirtschaft.
Die Kombination von Versorgungs- und Beziehungsprozessen erfordert die regel-
mäßige Kommunikation und Begegnung mit den Bewohnern, um die Dienstleistun-
gen personenorientiert erbringen zu können.
Ansprechpartner für den Bereich Verpflegung ist die Küchenleitung.
Ansprechpartner für den Bereich Hausreinigung und Wäschepflege ist die Heimlei-
tung.
- Verpflegung: Um den Anforderungen einer altersgerechten Kost (Normal-,
Schon- und Diätkost) zu genügen, stehen entsprechend fachlich ausgebildete
Mitarbeiter zur Verfügung. Bei der Erstellung des Speiseplanes und der Festle-
gung der Essenszeiten beziehen wir, je nach Möglichkeit, die Wünsche der Be-
wohner mit ein. Ein- bis zweimal pro Woche wird zum Abendessen warme Küche
angeboten.
Eine einheitliche Qualität in der Verpflegung der Bewohner erreichen wir mit dem
einrichtungsspezifischen Eigenkontrollsystem (s. Anlage).
Der Speiseplan wird wöchentlich in den einzelnen Wohnbereichen ausgehängt
(altersgerechte Schriftgröße, auch für Rollstuhlfahrer einsehbar); bei Bedarf und
auf Wunsch werden Bewohner zusätzlich mündlich und schriftlich informiert.
Die Bewohner können zwischen 2 Menüs, und zwar Menü 1 (Vollkost) und Menü
2 (angeglichene Schonkost), wählen.
Bewohner mit Kau- und Schluckstörungen erhalten weiche bzw. pürierte Kost
(wenn weiche Kost nicht mehr möglich ist).
Bei Unter- bzw. Mangelernährung wird das Essen durch Zugabe von Eiweiß an-
gereichert, bzw. wird das Essen mit energie- und fettreichen Lebensmitteln auf-
gewertet.
Im Hinblick auf eine angemessene Flüssigkeitsversorgung bieten wir im Haus
warme und kalte Getränke, auch außerhalb der Mahlzeiten, an.
Es werden drei Hauptmahlzeiten, zwei Zwischenmahlzeiten und eine Spätmahl-
zeit angeboten.
Ziel der Ernährung der Bewohner ist eine altersgerechte, vollwertige Ernährung,
die den hygienischen und sensorischen Erfordernissen entspricht.
Verantwortlich für die Verpflegung ist die Leitung der Küche.
- Hausreinigung: Die Reinigung der Wohn-Schlaf-Räume der Heimbewohner, der
Gemeinschaftsräume sowie der Verkehrsflächen und des Inventars wird von den
Mitarbeitern des hauswirtschaftlichen Dienstes wahrgenommen; die Einteilung
der Dienste in den Wohn-Pflege-Bereichen erfolgt in Zusammenarbeit mit dem
Pflegedienst.
Eine entsprechende Qualität in der Hausreinigung erreichen wir mit Standards
und Prozessbeschreibungen unter Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten
Vorschriften (Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen).
Verantwortlich für die Hausreinigung ist die Einrichtungsleitung.
- Wäscherei : Das Waschen, Trocknen, Bügeln und Legen der gekennzeichneten
und maschinell waschbaren Wäsche der Bewohner und Hauswäsche erfolgen in
der Einrichtung bzw. der Wäscherei der Regens-Wagner-Stiftung, Michelfeld –
für die Flachwäsche, die chemische Reinigung der Kleidung – auf Wunsch und
auf Kosten der Bewohner – außer Haus.
Eine entsprechende Qualität in der Wäschepflege erreichen wir mit den Stan-
dards und Prozessbeschreibungen unter Berücksichtigung der entsprechenden
Anleitungen und Vorschriften.
Verantwortlich für die Wäschepflege ist die Einrichtungsleitung.
Die Organisation der Hauswirtschaft erfolgt durch
- Dienstplangestaltung
- Teambesprechungen in den einzelnen Leistungsbereichen der Hauswirtschaft
- Besprechungen der für die Leistungsbereiche Pflege und Haustechnik verant-
wortlichen Mitarbeiter
- Einrichtungsinterne und externe Fortbildungen
Neue Mitarbeiter werden durch die für die einzelnen Leistungsbereiche verantwortli-
chen Mitarbeiter eingeführt, und zwar im Rahmen des allgemeinen Einarbeitungs-
konzeptes.
Im Rahmen des einrichtungsspezifischen Qualitätsmanagements werden Standards
und Prozessbeschreibungen regelmäßig und bei Bedarf geprüft und ggf. weiterent-
wickelt.
akt. Datum 02/2012
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Einrichtungskonzept
Haustechnik 2.6
Ein wichtiger Beitrag zur Wohnlichkeit des Alten- und Pflegeheimes obliegt auch
dem Hausmeister. Um die Funktionsfähigkeit des Hauses zu erhalten und die Si-
cherheit für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher zu gewährleisten, werden techni-
sche Einrichtungen und Geräte gewartet, Gebäude und Außenanlagen gepflegt und
instand gehalten.
Darüber hinaus wird den Heimbewohnern sowie den Mitarbeitern der anderen Fach-
bereiche bei technischen Fragen im Alltag Hilfestellung gegeben.
akt. Datum 02/2012
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Einrichtungskonzept
Externe Angebote 3.1
Krankengymnastik
Fußpflege
Friseur u.a.
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Einrichtungskonzept
Anlagen 4
Eigenkontrollsystem Küche 4.1
Arbeitsablaufpläne – Umgang mit kritischen Lebensmittel
Ablage – Erst bzw. Folgebelehrung gem. § 42 und § 43 Infektionsschutzge-setz
Handzeichenliste der Mitarbeiter – Großküche
Hygienestandards Zentralküche Küchengroßgeräte einschl. Zubehör Küchenkleingeräte Küchenräume Sonstiges
Hygienecheck Großküche
Temperaturkontrollen der einzelnen Kühlzellen Milchkühler Wurstkühler Obstkühler Froster
Lieferantenbewertungen aktuelles Jahr
Personalhygiene – Aushang und Schulungsunterlagen
Protokolle zum Besuch der Lebensmittelüberwachung
Reinigungs- und Hygienepläne
Reinigungsnachweis Grundreinigungsarbeiten
Reinigungsnachweis Trockenlagerraum
Kontrollblatt der Reinigung
Schulungsunterlagen – Gesetzliche Grundlagen Lebensmittelrecht
Standard Schädlingsbekämpfung
Tagesprotokoll – Mittagessen
Tagesprotokoll – Frühstück und Abendessen
Wareneingangskontrolle – Merkblatt
Wareneingang – Korrekturmaßnahmen
Wartungsplan für den Bereich Großküche akt. Datum 02/2012
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Einrichtungskonzept
Anlagen 4
Aussagen zum Pflegesystem 4.2
Pflegesystem:
Die Pflegeorganisation im Caritasheim St. Hedwig erfolgt in Form eines Mischsys-tems (Bereichs- und Funktionspflege) auf der Grundlage des Pflegeprozesses. Bereichspflege: Die Bereichspflege ist durch die schichtbezogene Verantwortung gekennzeichnet, d.h. jede Pflegekraft übernimmt für einen bestimmten Bereich die Verantwortung. Eine Pflegekraft betreut und pflegt (meist zusammen mit einer weiteren Pflegekraft) Heimbewohner in einem bestimmten Bereich. Sie trägt für diesen Bereich die Ver-antwortung und führt alle notwendigen Pflegetätigkeiten, nach den individuellen Be-dürfnissen des Heimbewohners, durch. Die Bereichspflege betrifft einen baulichen Bereich der Station. Die Zusammensetzung des Teams kann aus Personen mit un-terschiedlichen Qualifikationen bestehen. Hierbei nimmt die ausgebildete Pflege-fachkraft die leitende Position ein (Schichtleitung), koordiniert die Aufgaben und steht den weiteren Teammitgliedern bei Fragen zur Seite. Die Stationsleitung ist für die Zusammensetzung der jeweiligen Teams verantwortlich und teilt sie den Berei-chen zu. Die Teameinteilung erfolgt jeweils für 1 Woche auf den jeweiligen Berei-chen. Funktionspflege: Die Funktionspflege beschreibt eine tätigkeitsorientierte Vorgehensweise innerhalb der Arbeitsorganisation der Pflege, bei der die pflegerische Maßnahme den Arbeits-ablauf einer Pflegeeinheit, beispielsweise einer Station, strukturiert. Wesentliches Prinzip der Funktionspflege ist das Zusammenfassen komplexer Pflegeaufgaben in Einzeltätigkeiten, die jeweils einzelnen Pflegekräften zugeordnet werden. Die Grund-lagen dieser Arbeitsweise soll einer höheren Produktivität des Einzelnen dienen. Bei der Funktionspflege werden bestimmte grund- und behandlungspflegerische Tä-tigkeiten durchgehend an allen Bewohnern oder innerhalb einer bestimmten Gruppe durchgeführt. Ein Beispiel hierfür ist die Injektion von Insulin, die von einer Pflege-kraft nacheinander an allen Bewohnern verabreicht wird. akt. Datum 02/2012
Version 2.10 Änderung der Ausgabe v.:16.12.10 am 24.04.12 Änderungsgrund: Aussagen zum Pfle-gesystem eingefügt
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