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Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Date post: 06-Jul-2015
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Der Vortrag wurde im Rahmen der Web-Seminare Praxisratgeber Vergaberecht gehalten und beschäftigt sich mit den Vergabeverfahren für Lieferungen und Leistungen gemäß VOL/A.
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Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht Vergabeverfahren gemäß VOL/A Thomas Ferber [email protected] http://www.fachverlag-ferber.de
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Page 1: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Web-Seminar Praxisratgeber VergaberechtVergabeverfahren gemäß VOL/A

Thomas Ferber

[email protected]://www.fachverlag-ferber.de

Page 2: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Seite 2 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber

Thomas FerberIch habe an der Technischen Universität Darmstadt Mathematik studiert und 1989 mit Diplom abgeschlossen.

Seit 2004 beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Vergaberecht. Als langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems war ich mit den Sonderaufgaben Vergaberecht, Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention betraut.

Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber biete ich Fachbücher und Fachseminare zum Thema Vergaberecht sowie Beratungsleistungen in der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren an. Die Seminar- und Buchreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Zu den Teilnehmern meiner Schulungen gehören sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter.

Neben meinen offenen Schulungen bin ich als Dozent für Vergaberechtsschulungen bei der Kyocera Academy in Meerbusch, beim Behördenspiegel in Bonn und beim Kommunalen Bildungswerk in Berlin tätig. Mit In-House-Seminaren biete ich öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen individuell zugeschnittene Seminare und Workshops an. Außerdem arbeite ich als Kooperationspartner mit dem Bundesanzeiger Verlag in Köln und Singer Preisprüfung in Hamburg zusammen.

Ich besitze langjährige Erfahrungen mit den zahlreichen Facetten des Vergaberechts sowohl aus Auftraggeber- als auch aus Bietersicht. Um mein Profil abzurunden, studiere ich aktuell Wirtschaftsrecht an der Universität des Saarlandes in einem Master-Fernstudiengang.

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Vergaberechtsübersicht

Government Procurement Agreement(GPA) Internationales Recht

EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht

GWB Teil 4

Nationales Recht

HaushaltsrechtBHO, LHO, GemHVO

VgV Verw.-Vorschriften

VOL/A (2. Abschnitt), VOB/A (2. Abschnitt),

VOF

VOL/A (1. Abschnitt), VOB/A (1. Abschnitt)

SektVO VSVgV

VOB/A 3. Abschn.

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Vergaberechtsübersicht

Government Procurement Agreement(GPA) Internationales Recht

EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht

GWB Teil 4

Nationales Recht

HaushaltsrechtBHO, LHO, GemHVO

VgV Verw.-Vorschriften

VOL/A (2. Abschnitt), VOB/A (2. Abschnitt),

VOF

VOL/A (1. Abschnitt), VOB/A (1. Abschnitt)

SektVO VSVgV

VOB/A 3. Abschn.

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Vergaberechtsübersicht

Government Procurement Agreement(GPA) Internationales Recht

EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht

GWB Teil 4

Nationales Recht

HaushaltsrechtBHO, LHO, GemHVO

VgV Verw.-Vorschriften

VOL/A (2. Abschnitt), VOB/A (2. Abschnitt),

VOF

VOL/A (1. Abschnitt), VOB/A (1. Abschnitt)

SektVO VSVgV

VOB/A 3. Abschn.

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Lieferungen und Dienstleistungen

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Lieferungen und Dienstleistungen

Government Procurement Agreement(GPA) Internationales Recht

EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht

GWB Teil 4

Nationales Recht

HaushaltsrechtBHO, LHO, GemHVO

VgV Verw.-Vorschriften

VOL/A (2. Abschnitt) VOL/A (1. Abschnitt)

SektVO VSVgV

VOB/A 3. Abschn.

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Vergabeordnungen

VOL/A1. Abschnitt

VOB/A1. Abschnitt

VOL/AEG

2. Abschnitt

VOB/AEG

2. Abschnitt

VOF SektVO VSVgV VSVgV+

VOB/AVS

3. Abschnitt

EU-Schwellenwerte

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Lieferungen und Dienstleistungen

Government Procurement Agreement(GPA) Internationales Recht

EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht

GWB Teil 4

Nationales Recht

HaushaltsrechtBHO, LHO, GemHVO

VgV Verw.-Vorschriften

VOL/A (2. Abschnitt) VOL/A (1. Abschnitt), VOB/A (1. Abschnitt)

SektVO VSVgV

VOB/A 3. Abschn.

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Vergabeordnungen

VOL/A1. Abschnitt

VOB/A1. Abschnitt

VOL/AEG

2. Abschnitt

VOB/AEG

2. Abschnitt

VOF SektVO VSVgV VSVgV+

VOB/AVS

3. Abschnitt

EU-Schwellenwerte

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VOL

Die Regeln für die Vergabe von Leistungen durch öffentliche Auftraggeber, die

● nicht unter Bauleistungen (hier gilt die VOB) fallen oder

● nicht unter beschreibbare freiberufliche Leistungen (hier gilt VOF) fallen oder

● keine Aufträge im Sektorenbereich (Trinkwasser-, Energieversorgung oder des Verkehrs) betreffen (hier gilt die SektVO) oder

● keine Aufträge, die den Bereich Verteidigung und Sicherheit betreffen (hier gilt die VSVgV),

werden durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) beschrieben.

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VOL

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VOL

Die VOL besteht aus zwei Teilen:

● Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen - enthält die bei der Vergabe einzuhaltenden Regeln und beschreibt das Verfahren.

● Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - enthält die Vertragsbestimmungen für die Ausführung der Leistungen.

Page 14: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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VOL

Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) gliedert sich wiederum in zwei Abschnitte:

1. Abschnitt: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen: Vergaberegeln unterhalb des Schwellenwertes

2. Abschnitt: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG4 (VOL/A-EG)

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Vergabearten

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Liefer- und Dienstleistungen

Page 17: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Liefer- und Dienstleistungen

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Direktkauf

§ 3 Abs. 6 VOL/A: „Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 500,-- Euro (ohne Umsatzsteuer) können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden (Direktkauf).“

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VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf

EU-Schwellenwertfür Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

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Öffentliche Ausschreibung

Bei einer öffentliche Ausschreibung handelt es sich um ein Verfahren für die Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.

Bei der öffentlichen Ausschreibung wird somit der Bewerberkreises nicht vorab eingeengt. Jeder Bewerber, der sich in der Lage sieht ein Angebot zu erstellen, darf ein Angebot abgeben. Die öffentliche Ausschreibung ist somit ein einstufiges Verfahren, bei dem kein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb existiert. Die Bieter geben den Teilnahmeantrag und das Angebot gleichzeitig ab.

Die Einzelheiten für die öffentlichen Ausschreibungen werden in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), Abschnitt 1 beschrieben.

Page 24: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Öffentliche Ausschreibung – VOL/A

§ 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen sind Verfahren, in denen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird.“

Page 25: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Öffentliche Ausschreibung

VergabebekanntmachungVergabebekanntmachung

AngebotsfristAngebotsfrist

Abgabetermin AngeboteAbgabetermin Angebote

Wer

tun

g

AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung

ZuschlagserteilungZuschlagserteilung

Page 26: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Öffentliche Ausschreibung – VOL/A

Die öffentliche Ausschreibung startet mit der Bekanntmachung der Ausschreibung. Die Einzelheiten zur Bekanntmachung der Ausschreibungen finden sich in § 12 VOL/A.

§ 12 Abs. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben mit Teilnahmewettbewerb sind in Tageszeitungen, amt-lichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder Internet-portalen bekannt zu machen. Bekanntmachungen in Internet-portalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können.“

Page 27: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Öffentliche Ausschreibung - Vorrang

Die öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe zulässig.

§ 3 Abs. 2 VOL/A: „Die Vergabe von Aufträgen erfolgt in Öffentlicher Ausschreibung. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beschränkte Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe zulässig.“

Page 28: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Verhandlungsverbot

Bei der öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten Ausschreibung gibt es ein Verbot von Verhandlungen über Preise oder Änderung der Angebotsinhalte.

§ 15 VOL/A: „Bei Ausschreibungen dürfen die Auftraggeber von den Bietern nur Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen sind unzulässig.“

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Beschränkte Ausschreibung

Bei beschränkten Ausschreibungen werden im Gegensatz zu öffentlichen Ausschreibungen nur eine begrenzte Anzahl von Bietern zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der beschränkten Auschreibung unterscheidet man zwischen

● beschränkter Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb

● beschränkter Ausschreibung ohne öffentlichem Teilnahmewettbwerb

Bei der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.

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Beschränkte Ausschreibung – VOL/A

§ 3 Abs. 1 S. 2 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen wird in der Regel öffentlich zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb), aus dem Bewerberkreis sodann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.“

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Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

VergabebekanntmachungVergabebekanntmachung

TeilnahmewettbewerbTeilnahmewettbewerb AngebotsfristAngebotsfrist

Abgabetermin Teilnahmewettbewerb

Abgabetermin Teilnahmewettbewerb

Abgabetermin Angebote

Abgabetermin Angebote

Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter

Wer

tun

g

AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung

ZuschlagserteilungZuschlagserteilung

Wer

tun

g

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Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

AngebotsfristAngebotsfrist

Abgabetermin Angebote

Abgabetermin Angebote

Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter

AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung

ZuschlagserteilungZuschlagserteilung

Wer

tun

g

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Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahme-fällen angewendet werden. Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftrags-inhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.

Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist nicht zwingend notwendig. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen.

Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbe-handlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten werden.

Freihändige Vergabe

Page 36: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Freihändige Vergabe

§ 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A: „Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewett-bewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbe-dingungen zu verhandeln.“

Page 37: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb

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Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb

Page 39: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Vergabearten ab Erreichen der EU-Schwellenwerte

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Offenes Verfahren

Page 41: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Offenes Verfahren

§ 101 Abs. 2 GWB: „Offene Verfahren sind Verfahren, in denen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird.“

Page 42: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Offenes Verfahren

Page 43: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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§ 101 Abs. 7 GWB

● Öffentliche Auftraggeber haben das offene Verfahren anzuwenden, es sei denn, auf Grund dieses Gesetzes ist etwas anderes gestattet.

● Auftraggebern stehen, soweit sie auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren nach ihrer Wahl zur Verfügung.

● Bei der Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen können öffentliche Auftraggeber zwischen dem nicht offenen Verfahren und dem Verhandlungsverfahren wählen.

Page 44: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Vergabebekanntmachung und Angebotsfrist

Page 45: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Offenes Verfahren

Page 46: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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§ 101a Abs. 1 Satz 1 GWB

Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, ● über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot

angenommen werden soll,● über die Gründe der vorgesehenen

Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den● frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses

unverzüglich in Textform zu informieren.

Page 47: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Nicht offenes Verfahren

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Nicht Offenes Verfahren

§ 101 Abs. 3 GWB: „Bei nicht offenen Verfahren wird öffentlich zur Teilnahme, aus dem Bewerberkreis sodann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.“

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Nicht Offenes Verfahren

Page 50: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Ein nicht offenes Verfahren ist zulässig, wenn

§3 EG Abs. 2 VOL/A: Ein nicht offenes Verfahren ist zulässig, wenn

a) die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden kann, besonders wenn außergewöhnliche Eignung (§ 2 EG Abs. 1 Satz 1) erforderlich ist,

b) das offene Verfahren für den Auftraggeber oder die Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichbaren Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde,

c) ein offenes Verfahren kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat,

d) ein offenes Verfahren aus anderen Gründen unzweckmäßig ist.

Page 51: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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§3 EG Abs. 5 VOL/A: „Vergeben die Auftraggeber einen Auftrag im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungs-verfahren mit Teilnahmewettbewerb, so können sie eine Höchstzahl von Unternehmen bestimmen, die zur Ange-botsabgabe aufgefordert werden. Die Zahl ist in der Bekanntmachung anzugeben. Sie darf im nicht offenen Verfahren nicht unter fünf, im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nicht unter drei liegen.“

Nicht offenes Verfahren - Ablauf

Page 52: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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§6 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: „Beim nicht offenen Verfahren müssen mindestens fünf geeignete Bewerber aufgefordert werden. Auf jeden Fall muss die Zahl der aufgeforderten Bewerber einen echten Wettbewerb sicherstellen. Die Eignung ist anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Nachweise zu prüfen.“

Nicht offenes Verfahren - Ablauf

Page 53: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Verhandlungsverfahren

Page 54: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Verhandlungsverfahren

§ 101 Abs. 3 GWB: „Verhandlungsverfahren sind Verfahren, bei denen sich der Auftraggeber mit oder ohne vorherige öffentliche Aufforderung zur Teilnahme an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln.“

Page 55: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Verhandlungsverfahren

Page 56: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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§3 EG Abs. 5 VOL/A: „Vergeben die Auftraggeber einen Auftrag im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungs-verfahren mit Teilnahmewettbewerb, so können sie eine Höchstzahl von Unternehmen bestimmen, die zur Ange-botsabgabe aufgefordert werden. Die Zahl ist in der Bekanntmachung anzugeben. Sie darf im nicht offenen Verfahren nicht unter fünf, im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nicht unter drei liegen.“

Verhandlungsverfahren - Ablauf

Page 57: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Verhandlungsverfahren - Ablauf

§3 EG Abs. 5 VOL/A: „Vergeben die Auftraggeber einen Auftrag im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungs-verfahren mit Teilnahmewettbewerb, so können sie eine Höchstzahl von Unternehmen bestimmen, die zur Ange-botsabgabe aufgefordert werden. Die Zahl ist in der Bekanntmachung anzugeben. Sie darf im nicht offenen Verfahren nicht unter fünf, im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nicht unter drei liegen.“

Page 58: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Verhandlungsverfahren - Ablauf

§3 EG Abs. 6 VOL/A: „Die Auftraggeber können vorsehen, dass das Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen abgewickelt wird, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, oder die zu erörternden Lösungen anhand der vorge-gebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Wenn die Auftraggeber dies vorsehen, geben sie dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabe-unterlagen an. In der Schlussphase des Verfahrens müssen so viele Angebote vorliegen, dass ein echter Wettbewerb gewährleistet ist, sofern eine ausreichende Anzahl von geeigneten Bewerbern vorhanden ist.“

Page 59: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Beispiele

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Beispiele

Page 61: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Beispiele

Page 62: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Seite 62 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber

Beispiele

Page 63: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Seite 63 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber

Beispiele

Page 64: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Wettbewerblicher Dialog

Page 65: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Wettbewerblicher Dialog

§ 101 Abs. 4 GWB: „Ein wettbewerblicher Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge durch Auftraggeber nach § 98 Nr. 1 bis 3, soweit sie nicht auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, und § 98 Nr. 5. In diesem Verfahren erfolgen eine Aufforderung zur Teilnahme und anschließend Verhandlungen mit ausgewählten Unternehmen über alle Einzelheiten des Auftrags.“

Page 66: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Ablauf

1. Teilnahmewettbewerb

2. Dialogphase

– Verhandeln mit mehreren Unternehmen und entwickeln von verschiedenen Lösungen oder

– mehrere verschiedene aufeinanderfolgende Phasen

3. Angebotsphase

Page 67: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Ablauf

Page 68: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Beispiele

Page 69: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Beispiele

Page 70: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Beispiele

Page 71: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Beispiele

Page 72: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Seite 72 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber

Wettbewerblicher Dialog – VOL/A

§ 3 Abs. 7 EG VOL/A: „Der wettbewerbliche Dialog steht allerdings nur bei besonders komplexen Aufträgen zur Verfügung.

Aufträge gelten dann als besonders komplex wenn der öffentliche Auftraggeber ● objektiv nicht in der Lage ist, die technischen Mittel anzugeben,

mit denen seine Bedürfnisse und seine Ziele erfüllt werden können und/oder

● objektiv nicht in der Lage ist, die rechtlichen und/oder finanziellen Konditionen eines Vorhabens anzugeben.“

Page 73: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Zuschlagskriterien

Page 74: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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§ 19 EG Abs. 9 VOL/A

Bei der Entscheidung über den Zuschlag berücksichtigen die Auftraggeber verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien, beispielsweise

● Qualität,

● Preis,

● technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften,

● Betriebskosten, Lebenszykluskosten, Rentabilität,

● Kundendienst und technische Hilfe,

● Lieferzeitpunkt und Lieferungs- oder Ausführungsfrist.

Page 75: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Prüfung und Wertung der AngeboteVOL/A

Page 76: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Prüfung und Wertung der Angebote

1. Formale Prüfung

2. Prüfung der Eignung

3. Prüfung der Angemessenheit des Preises

4. Prüfung der Zuschlagskriterien

Page 77: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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1. Formale Prüfung

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Prüfung und Wertung der Angebote

§ 19 EG Abs. 1 VOL/A bzw. § 16 VOL/A

Die Angebote sind auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit zu prüfen.

Vollständigkeit der Angebote:● komplett ausgefüllt

● geforderte Nachweise und Erklärungen sind vorhanden

● Im Angebot aufgeführte Anlagen sind vorhanden

Rechnerische Richtigkeit = mathematische Korrektheit

Fachliche Richtigkeit = technische Angebotsinhalte

Page 79: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Prüfung und Wertung der Angebote

§ 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 VOL/A

Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Page 80: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Prüfung und Wertung der Angebote

§ 19 EG Abs. 3, lit. a VOL/A

Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,

Page 81: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Seite 81 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber

Prüfung und Wertung der Angebote

§ 19 EG Abs. 3, lit. b VOL/A

Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,

Page 82: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Seite 82 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber

Prüfung und Wertung der Angebote

§ 19 EG Abs. 3, lit. c VOL/A

Ausgeschlossen werden Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,

Page 83: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Seite 83 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber

Prüfung und Wertung der Angebote

§ 19 EG Abs. 3, lit. d VOL/A

Ausgeschlossen werden Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,

Page 84: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Prüfung und Wertung der Angebote

§ 19 EG Abs. 3, lit. e VOL/A

Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind sofern der Bieter dies zu vertreten hat,

Page 85: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Prüfung und Wertung der Angebote

§ 19 EG Abs. 3, lit. f VOL/A

Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,

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Prüfung und Wertung der Angebote

§ 19 EG Abs. 3, lit. g VOL/A

Ausgeschlossen werden nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die die verlangten Mindestanforderungen nicht erfüllen.

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Prüfung und Wertung der Angebote

§ 19 EG Abs. 4 VOL/A

Außerdem können Angebote von Bietern ausgeschlossen werden, die auch als Bewerber von der Teilnahme am Wettbewerb hätten ausgeschlossen werden können (§ 6 EG Absatz 6).

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Prüfung und Wertung der Angebote§ 6 EG Abs. 6 VOL/A

Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,

a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,

b) die sich in Liquidation befinden,

c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,

d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetz- lichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,

e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.

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2. Prüfung der Eignung

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Prüfung und Wertung der Angebote

§ 19 EG Abs. 5 VOL/A

Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, sind nur Bieter zu berücksichtigen, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzen.

Page 91: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Eignungsnachweise

VK Sachsen, Beschluss vom 05.05.2009, 1 / SVK / 009 - 09 :

„Der Auftraggeber ist an seine selbst gesetzten "Spielregeln" gebunden und darf nicht im Einzelfall davon abweichen. Ein Ermessensspielraum besteht nicht, da sonst ein Verstoß gegen das Transparenzgebot und den Gleichbehandlungsgrundsatz vorläge. “

Page 92: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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3. Prüfung der Angemessenheit des Preises

Page 93: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Prüfung und Wertung der Angebote

§ 19 EG Abs. 6 VOL/A

Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangen die Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden.

Page 94: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Angemessenheit des Angebotspreises

BayObLG, Beschluss vom 03.07.2002, Verg 13 / 02 13: „Nach den Verdingungsordnungen darf der Zuschlag nicht auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis [..] oder auf ein Angebot erteilt werden, dessen Preis in offenbarem Mißverhältnis zur Leistung steht [..]. Diese Bestimmungen dienen in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor der Eingehung eines wirtschaftlichen Risikos, nicht jedoch dem Schutz des Bieters vor seinem eigenen zu niedrigen Angebot (BGH NJW 1995, 737). “

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Angemessenheit des Angebotspreises

Vergabekammer Berlin VK B 2 - 12/09: „Erst wenn auf Grund des niedrigen Preises zu erwarten ist, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag deshalb nicht oder nicht mehr ordnungsgemäß ausführen wird, besteht Anlass zu dessen Ausschluss wegen eines offenbaren Missverhältnisses zur Leistung. “

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4. Prüfung der Zuschlagskriterien

Page 97: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Prüfung und Wertung der Angebote

§ 19 EG Abs. 8 VOL/A

Bei der Wertung der Angebote berücksichtigen die Auftraggeber entsprechend der bekannt gegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind.

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Prüfung und Wertung der Angebote

§ 19 EG Abs. 9 VOL/A

Bei der Entscheidung über den Zuschlag berücksichtigen die Auftraggeber verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien, beispielsweise Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebskosten, Lebenszykluskosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Lieferungs- oder Ausführungsfrist.

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Zuschlagskriterien

VK Bund, Beschluss vom 30.01.2003, VK 1 - 01 / 03:

„Dies ist vergaberechtswidrig einmal deshalb, weil Zuschlagskriterien [..] in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen bekannt zu machen sind [..] und es sich des weiteren sachlich um ein vergabefremdes Kriterium handelt, das nicht im Zusammenhang steht mit der Wirtschaftlichkeit eines Angebots, [..] Derartige Kriterien dürfen, was vorliegend nicht der Fall ist, nur bei entsprechender gesetzlicher Verankerung Berücksichtigung finden“

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Zuschlagskriterien

EuGH, Urteil vom 18.11.2010, C - 226 / 09: „Leitsatz: Ändert der öffentliche Auftraggeber nach Prüfung der eingereichten Angebote die Gewichtung der Zuschlagskriterien so verstößt er gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und der daraus fließenden Transparenzpflicht.“

Page 101: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Aufhebung von Vergabeverfahren

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Aufhebung von Vergabeverfahren

§ 20 EG Abs. 1 VOL/A

Die Vergabeverfahren können ganz oder bei Vergabe nach Losen auch teilweise aufgehoben werden, wenn

a) kein Angebot eingegangen ist, das den Bewerbungsbedingungen entspricht,

b) sich die Grundlagen der Vergabeverfahren wesentlich geändert haben,

c) sie kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt haben,

d) andere schwerwiegende Gründe bestehen.

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Seminare Praxisratgeber Vergaberecht

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Web-Seminare zum Vergaberecht

Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

www.fachverlag-ferber.de/webseminare-praxisratgeber-vergaberecht.html

Page 105: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Web-Seminare zum Vergaberecht

Fr. 17.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Grundlagen des Vergaberechts

Fr. 17.10.2014, 14:00 – 15:00 Uhr Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Fr. 24.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren im Sektorenbereich - SektVO

Fr. 31.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Fr. 07.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren gemäß VOB/A

Fr. 14.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren gemäß VOF

Fr. 21.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit, VSVgV

Fr. 05.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen

Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

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Seminare

Page 107: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

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Seminare im September und Oktober 2014

Alle Seminartermine unter http://fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html

November:04.11.2014 Dortmund: Einführung in das Vergaberecht

05.11.2014 Dortmund: IT-Vergabe

06.11.2014 Dortmund: Bieterstrategien

11.11.2014 München: Einführung

12.11.2014 München: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen

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Seminare im Dezember 2014

Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html

www.fachverlag-ferber.de/seminar-bewertungsmatrizen.html

Dezember:09.12.2014 in Stuttgart, Einführung in das Vergaberecht

10.12.2014 in Stuttgart, Bieterstrategien

16.12.2014 in Darmstadt, Einführung in das Vergaberecht

17.12.2014 in Darmstadt, IT-Vergabe

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Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher

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ISBN 978-3-942766-03-6

3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 TabellenHardcover69,- Euro (inkl. MwSt.)

Praxisratgeber Vergaberecht Fristen im Vergabeverfahren

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Fristen im Vergabeverfahren

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ISBN 978-3-8462-0268-5

Page 113: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Seite 113 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber

ISBN 978-3-8462-0471-9

Page 114: Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Vielen Dank!

Thomas Ferber

[email protected]://www.fachverlag-ferber.de

http://www.fachverlag-ferber.dehttp://vergaberecht-schulung.de

https://twitter.com/t_ferber

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Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung zu prüfen.

Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Vortrag berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.


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