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Finanzbuchhaltung für Einsteiger - EduMedia · Finanzbuchhaltung für Einsteiger. Schritt für...

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Finanzbuchhaltung für Einsteiger Schritt für Schritt durch Soll und Haben. So buchen Sie Belege zu Umsatzsteuer, Warenverkehr, Personalkosten, Steuern, Privatentnahmen, u.v.m. Doris Carius
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Finanzbuchhaltung für Einsteiger

Schritt für Schritt durch Soll und Haben. So buchen Sie Belege zu Umsatzsteuer, Warenverkehr, Personalkosten, Steuern, Privatentnahmen, u.v.m.

Doris Carius

Finanzbuchhaltung für Einsteiger. Schritt für Schritt durch Soll und Haben. So buchen Sie Belege zu Umsatzsteuer, Warenverkehr, Personalkosten, Steuern, Privatentnahmen, u.v.m.

Autorin:Doris Carius,Dozentin für Finanzbuchführung

1. Auflage, Druckversion vom 22.01.2018, POD-14.0

Verlag: EduMedia GmbH, Augustenstraße 22/24, 70178 StuttgartRedaktion: Maria-Magdalena KielholzLayout, Satz und Druck: Schlötel GmbH, Ziegelhüttenweg 4, 98693 IlmenauPrinted in Germany

© 2014 - 2018 EduMedia GmbH, StuttgartAlle Rechte, insbesondere das Recht zu Vervielfältigung, Verbreitung oder Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Verlag haftet nicht für mögliche negative Fol-gen, die aus der Anwendung des Materials entstehen. Der Haftungsausschluss ist in den AGB der EduMedia GmbH geregelt (www.edumedia.de/agb).

Internetadresse: http://www.edumedia.de

ISBN 978-3-86718-800-5

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Basiswissen: verständliche Texte, hilfreiche Grafiken und Tabellen

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Übungen: das erworbene Wissen anwenden

Glossar: die wichtigsten Fachbegriffe auf einen Blick

Anhang: Formulare, Übersichten und Lernhilfen

Gesetzestexte: die wichtigsten Gesetze als Beilage zum Buch

Kontenrahmen: Übungs- und Lehrkontenrahmen basierend auf DATEV

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Was Sie wissen sollten ...

Damit unsere Unterrichtsmaterialien lebendig und lesbar bleiben, haben wir in dem vorliegenden Band auf Wortungetüme wie „LeserInnen“ u.ä. verzichtet und stattdessen die männliche Form verwendet. Bitte haben Sie Verständnis für unser Vorgehen, liebe Leserin. Sie sind selbstverständlich ebenso gemeint, wenn wir z.B. von „dem Unternehmer“ oder „dem Kaufmann“ sprechen.

Aus rechtlichen Gründen dürfen wir in unseren Übungen und Beispielen keine real existierenden Um-satzsteueridentifikations- und Steuernummern verwenden. Daher finden Sie in unseren Praxisszenarien und Belegen Steuernummern im Musterformat "111111111".

NEU

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Inhaltsverzeichnis IInhaltsverzeichnis

1 Grundlagen der Buchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .111.1 Wozu braucht man Buchführung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

1.1.1 Definition Buchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12

1.1.2 Aufgaben der Buchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12

1.2 Rechtliche Grundlagen der Buchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

1.2.1 Buchführungspflicht nach Handelsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13

1.2.2 Buchführungspflicht nach Steuerrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14

1.3 Beginn und Ende der Buchführungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

1.4 Aufzeichnungspflichten innerhalb der Buchführungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16

1.4.1 Originäre Aufzeichnungspflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17

1.4.2 Abgeleitete Aufzeichnungspflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17

1.5 Gewinnermittlung in der Buchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18

1.5.1 Vereinfachte Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) . . . . . . . . . . . . . . . .18

1.5.2 Gewinnermittlung bilanzierender Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19

2 Die Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .232.1 Die Bilanz als Bestandteil des Jahresabschlusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24

2.2 Aufbau und Inhalte der Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

2.2.1 Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24

Aktiva - Vermögensposten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25

Passiva - Kapitalposten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26

2.2.2 Aussagewert und Struktur der Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27

2.2.3 Der Kontennachweis zur Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28

2.3 Die Grundsätze für eine ordnungsmäßige Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29

2.4 Die E-Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

3 Die Inventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .333.1 Inventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

3.1.1 Inventurpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34

3.1.2 Grundsätze einer ordnungsmäßigen Inventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34

3.2 Zeitpunkte für die Inventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34

3.2.1 Stichtagsinventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34

3.2.2 Zeitverschobene Inventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35

3.2.3 Permanente Inventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .36

3.2.4 Stichprobeninventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .36

3.3 Inventurverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

3.3.1 Körperliche Inventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37

3.3.2 Buchinventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37

6

InhaltsverzeichnisI

4 Bestandskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .414.1 Bestandsveränderungen in der Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Aktivtausch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .42

Passivtausch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .42

Aktiv-Passivmehrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .43

Passiv-Aktivminderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .43

4.2 Auflösung der Bilanz in Bestandskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

4.2.1 Bestandskonten (T-Konten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46

Aktivkonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46

Passivkonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46

4.3 Buchungssätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

4.3.1 Der einfache Buchungssatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47

4.3.2 Der zusammengesetzte Buchungssatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47

Überlegungen zur Buchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47

Beispiele zur Anwendung des Buchungssatzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .48

4.4 Eröffnungs- und Schlussbilanzkonto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

4.4.1 Eröffnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .49

4.4.2 Abschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .49

Beispiel: Von der Eröffnungs- zur Schlussbilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50

4.5 Konto Geldtransit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

Beispiele für den Einsatz des Kontos Geldtransit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .54

5 Organisation der Buchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .635.1 Führen und Aufbewahren von Büchern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

5.1.1 Gliederung der Buchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .64

Grundbuch und Hauptbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .64

Nebenbücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .65

5.1.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

Materielle Ordnungsmäßigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .66

Formelle Ordnungsmäßigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .66

5.1.3 Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .67

5.1.4 Konsequenzen bei Verstößen gegen handels-/steuerrechtliche Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .67

5.1.5 Belege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .68

5.1.6 Aufbewahrungspflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

5.2 Kontenrahmen und Kontenplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

5.2.1 Kontenrahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .71

5.2.2 Kontenplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .72

Sachkonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .72

Personenkonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .72

7

Inhaltsverzeichnis I

6 Erfolgskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .756.1 Buchen über Erfolgskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

6.2 Die GuV als Bestandteil des Jahresabschlusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78

Das Gewinn- und Verlustkonto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .78

6.3 Abgrenzung zwischen Buchungen im Anlagebereich und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80

7 Warenkonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .877.1 Trennung der Warenkonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

7.1.1 Wareneingang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .88

7.1.2 Warenausgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .89

7.1.3 Warenbestandskonto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .89

7.2 Der Abschluss der Warenkonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

7.3 Ermittlung des Warenrohgewinns . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92

8 Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .998.1 Einführung in das Umsatzsteuergesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100

Kleinunternehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .101

8.2 System der Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101

8.2.1 Ermittlung der Umsatzsteuer-Zahllast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .102

8.2.2 Umsatzsteuer-Voranmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .102

8.2.3 Dauerfristverlängerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .103

8.3 Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .104

8.3.1 Das innerbetriebliche Kontrollverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .105

8.3.2 Kleinbetragsrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .107

8.3.3 Fahrausweise als Rechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .107

8.3.4 Erleichterungen in der Rechnungsstellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .108

8.3.5 Aufbewahrung von Rechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .108

Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .109

8.4 Auswirkungen fehlerhafter Rechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109

8.4.1 Zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .109

Beispiele für zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuerbeträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .109

8.4.2 Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .110

Beispiele für unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuerbeträge: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .110

8.4.3 Berichtigung fehlerhafter Rechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .110

8.5 Der Vorsteuerabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .111

8.6 Buchen der Umsatzsteuer, Vorsteuer, Zahllast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112

8.6.1 Ausgangsumsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .112

8.6.2 Umsatzsteuerverprobung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .113

8.6.3 Eingangsumsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .113

8.6.4 Zahllast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .114

8

InhaltsverzeichnisI

9 Besonderheiten im Warenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1239.1 Aufteilungen beim Wareneinkauf und bei den Erlösen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124

9.1.1 Nebenkosten und Minderungen beim Wareneingang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .124

Minderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .125

Abgrenzungen zum Anlage- und Kostenbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .125

9.1.2 Abgrenzung zu den Kosten der Warenabgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .127

9.1.3 Nebenkosten im Zusammenhang mit den Erlösen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .127

Minderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .128

9.1.4 Steuerberichtigung bei Entgeltminderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .128

9.2 Anzahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129

9.2.1 Geleistete Anzahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .129

9.2.2 Erhaltene Anzahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .130

10 Die Privatkonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13510.1 Privatentnahmen, unentgeltliche Wertabgaben und Privateinlagen . . . . . . . . . . . . . . . 136

Exkurs: Erfolgsermittlung durch Kapitalvergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .137

10.1.1 Privatentnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .138

10.1.2 Unentgeltliche Wertabgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .138

Sachentnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .138

Pauschalbeträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .139

Nutzungs- und Leistungsentnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .140

Bewertung von Nutzungsentnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .140

Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb (erste Tätigkeitsstätte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .140

Umsatzsteuerliche Behandlung der privaten Nutzung von PKW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .141

Leistungsentnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .144

10.1.3 Privateinlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .144

11 Nicht und beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben . . . . . . . .14911.1 Betriebsausgaben in Form von Geschenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150

11.1.1 Geschenke an Geschäftsfreunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150

11.1.2 Aufzeichnungspflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .150

11.1.3 Zuwendungen (Spenden) für Vereine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .151

11.1.4 Geschenke an Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .151

11.1.5 Beispiele für Betriebsausgaben in Form von Geschenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .151

11.2 Betriebsausgaben in Form von Bewirtungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153

11.2.1 Bewirtung und Geschenke anlässlich Sonderveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .154

11.2.2 Beispiele für Betriebsausgaben in Form von Bewirtungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .154

11.3 Betriebsausgaben in Form von Reisekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156

11.3.1 Fahrtkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .157

11.3.2 Verpflegungsmehraufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .157

11.3.3 Übernachtungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .157

11.3.4 Reisenebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .158

11.3.5 Buchungsbeispiele für Reisekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .158

9

Inhaltsverzeichnis I

11.4 Nicht abzugsfähige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160

11.4.1 Aufwendungen der privaten Lebensführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .160

11.4.2 Private Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .161

11.4.3 Strafen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .161

12 Personalkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16512.1 Einblick in die Lohn- und Gehaltsbuchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166

12.2 Die Gehaltsabrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166

12.2.1 Entgelt in Form von Lohn/Gehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .166

12.2.2 Steuerabzugsbeträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .166

12.2.3 Sozialversicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .167

12.2.4 Umlagen zur Entgeltfortzahlungsversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .167

12.2.5 Insolvenzgeldumlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .167

12.3 Neben dem Grundlohn bezahlte Vorteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167

12.3.1 Sachbezüge und geldwerte Vorteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .167

Beispiele für in vollem Umfang steuerpflichtige Sachbezüge: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .167

Beispiele für begrenzt steuerfreie Sachbezüge: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .168

12.3.2 Betriebsveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .168

12.3.3 Reisekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .168

12.3.4 Darlehensgewährung durch den Arbeitgeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .168

12.3.5 Lohn- und Gehaltsvorschüsse und Abschlagszahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .168

12.4 Buchen von Personalkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169

12.4.1 Die drei Bereiche der Personalkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .169

12.4.2 Beispiele für die Buchung im Bruttoverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .172

13 Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18513.1 Betriebliche Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186

Die Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .186

Die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .186

Gewerbesteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .187

Grundsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .187

Kraftfahrzeugsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .187

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .187

Grunderwerbsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .187

13.2 Private Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188

13.3 Steuerliche Nebenleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188

Besonderheit Gewerbesteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .189

14 Buchen von Belegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .193

Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .213Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214

Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215

Sachwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217

11

Grundlagen der Buchführung

In diesem Kapitel lernen Sie die Aufgaben und Grund-lagen der Buchführung kennen.

Inhalt

Wozu braucht man Buchführung?

Rechtliche Grundlagen der Buchführung

Beginn und Ende der Buchführungspflicht

Aufzeichnungspflichten innerhalb der Buchführungspflicht §§ 143 ff. AO

Gewinnermittlung in der Buchführung § 4 Abs. 1 und 3, § 5 EStG

12

Grundlagen der Buchführung1

1.1 Wozu braucht man Buchführung?

Um ein Unternehmen erfolgreich zu führen, sind viele Faktoren entscheidend: Einezündende Geschäftsidee, ein umfassendes, durchdachtes Konzept, ausreichend Ei-genkapital, kompetente Fachkräfte, zufriedene Abnehmer, Begeisterung für das Pro-dukt und einiges mehr. Um langfristig erfolgreich zu sein, muss ein Unternehmeraber vor allem aus vergangenen Erfolgen und Misserfolgen lernen und die richtigenSchlüsse für die Zukunft ziehen. Aus diesem Grund haben Kaufleute im 14. Jahr-hundert begonnen, alle Einnahmen und Ausgaben, alle Warenbewegungen, Lager-mengen, Bestellmengen, usw. detailliert aufzuzeichnen. Genau zu wissen, wievielGeld sie in einem bestimmten Zeitraum für welche Waren von welchen Lieferantenausgegeben und an wen sie welche Waren in welchen Mengen für welche Preiseverkauft haben, konnte für zukünftige Entscheidungen sehr nützlich sein. Dies giltnatürlich umso mehr für heutige Unternehmen mit ihren komplexen Lieferanten-und Kundenbeziehungen, Kostenstellen, Ausgabepositionen, Krediten, usw. Dochzunächst: Was ist eigentlich Buchführung und wozu braucht man sie?

1.1.1 Definition Buchführung

Dokumentation aller Geschäftsfälle

Als Buchführung bezeichnet man die Dokumentation aller Vorgänge in einem Un-ternehmen, die mit Einnahmen und Ausgaben verbunden sind, wie z. B. der Ver-kauf einer Ware und der zugehörige Geldeingang, das Entnehmen von Geld aus derKasse, um Material zu kaufen, usw. Diese Ereignisse werden Geschäftsfälle oder Ge-schäftsvorgänge genannt. Früher wurden die Vorgänge handschriftlich auf Papiernotiert und in Buchform gebunden – daher stammt der Begriff „Buchführung“.Heute werden die Vorgänge natürlich mithilfe von Buchhaltungssoftware in EDV-Datenbanken erfasst, gespeichert und ausgewertet.

1.1.2 Aufgaben der Buchführung

Die Buchführung übernimmt wichtige Aufgaben, die zum einen für Unternehmerselbst und zum anderen für Unternehmensfremde von Bedeutung sind.

Selbstinformation für Unternehmer. Unternehmer können mithilfe der Buch-führung nicht nur den Gewinn oder Verlust ermitteln, sondern erhalten darüberhinaus wichtige Informationen und Kennzahlen ihrer Geschäftstätigkeit: Wel-che Umsätze oder Gewinne wurden mit welchen Produkten oder Dienstleistun-gen erzielt? Welche Kosten sind durch Wareneinkauf, Personal, Miete, Maschi-nenwartung, etc. entstanden? Welche Schulden und welche Vermögenswertehat das Unternehmen? All diese Zahlen können der Buchhaltung entnommenwerden und dienen als Basis für wichtige Bereiche des Rechnungswesens (z. B.die Kosten- und Leistungsrechnung und Planungs- und Investitionsrechnung)und bilden damit die Grundlage für wichtige Unternehmensentscheidungen.

Grundlage der Rechenschaftslegung

Gläubigerschutz

Beweismittel

Nachweis der Besteuerungsgrundlagen

Buchführung

Selbstinformation

Abb.: Aufgaben der Buchführung

13

Grundlagen der Buchführung 1

Nachweis der Besteuerungsgrundlagen. Jeder Unternehmer ist verpflichtet,Steuern zu zahlen, z. B. auf den Gewinn (Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Kör-perschaftsteuer) und auf den Umsatz (Umsatzsteuer). Als Besteuerungsgrundlagewerden u. a. die Angaben der Buchführung herangezogen, die im Rahmen vonSteuerprüfungen durch das Finanzamt auf ihre Korrektheit kontrolliert werden.

Gläubigerschutz. Die Buchführung dient als Grundlage zur Erstellung der Un-ternehmensbilanz. Anhand dieser können Gläubiger die wirtschaftliche Lage ei-nes Unternehmens einschätzen – z. B. ob es fähig ist, ausstehende Forderungenzu begleichen.

Grundlage der Rechenschaftslegung. Bei verschiedenen Gesellschaftsformen,wie GmbH oder AG, ist die Geschäftsführung verpflichtet, gegenüber den Gesell-schaftern und Anteilseignern Rechenschaft über die Entwicklung ihres Unter-nehmens abzulegen. Hierzu bildet die Buchführung die Grundlage.

Beweismittel. Bei Rechtsstreitigkeiten kann die Buchführung außerdem als Be-weismittel herangezogen werden.

1.2 Rechtliche Grundlagen der Buchführung

Mit dem Wissen, was man unter Buchführung versteht und wozu sie dient, stelltsich die Frage, wie man sie konkret anwendet. Dazu gilt es, einige Rechtsgrundlagenzu berücksichtigen, die vorschreiben, wer unter welchen Umständen und mit wel-chen Mitteln Bücher zu führen hat.

Handels- und Steuerrecht relevant

Grundlegende Bestimmungen dazu sind zum einen im Handels- und zum anderenim Steuerrecht geregelt. Das Handelsrecht geht vor allem darauf ein, in welcherForm und mit welchen Pflichten ein Unternehmen am Markt agieren kann undwelche Rahmenbedingungen bei der Buchführung einzuhalten sind. Im Steuer-recht werden darüber hinaus die Festsetzung und die Erhebung der einzelnen Steu-erarten definiert. Die wesentlichen Gesetzestexte sind in der folgenden Übersichtdargestellt:

1.2.1 Buchführungspflicht nach Handelsrecht § 238 HGB i. V. m. §§ 1-7 HGB

Buchführungspflicht nach § 238 HGB

Gemäß § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen, um seineHandelsgeschäfte und die Vermögenslage zu dokumentieren. Die Buchführungmuss dabei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen (sieheKapitel 5.1.2), sodass ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit ei-nen Überblick über die Geschäftsfälle und über die Lage des Unternehmens erhal-ten kann.

Aktiengesetz (AktG)GmbH-Gesetz

Einkommensteuergesetz (EStG)Körperschaftsteuergesetz (KStG)

Gewerbesteuergesetz (GewStG)

Handelsgesetzbuch (HGB)

Steuerrecht

Genossenschaftsgesetz (GenG)Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG)Publizitätsgesetz (PublG)

Umsatzsteuergesetz (UStG)

Handelsrecht

Abgabenordnung (AO)

Abb.: Handels- und steuerrechtliche Vorschriften

14

Grundlagen der Buchführung1

Kaufmann nach § 1 HGB Kaufmann im Sinne des § 1 HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, um Güter zukaufen und zu verkaufen. In diesem Buch werden die Begriffe Unternehmer undGewerbetreibender synonym verwendet. Der Kaufmannsbegriff gilt branchenüber-greifend sowohl für die klassischen Warenhandelsgeschäfte als auch für das Dienst-leistungsgewerbe und das Handwerk.

im Handelsregister eingetragene Kaufleute sind buchführungspflichtig

Neben den Kaufleuten, die aufgrund ihrer Betätigung buchführungspflichtig sind,müssen nach HGB auch solche Kaufleute Bücher führen, die im Handelsregistereingetragen sind. Dies bezieht sich nicht nur auf Unternehmen, die aufgrund ihrerGesellschaftsform eintragungspflichtig sind, sondern auch auf diejenigen, die sichfreiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.

keine Buchführungspflicht nach § 241a HGB

Eine Ausnahme besteht für Einzelkaufleute, die nach § 241a HGB von der Buchfüh-rungspflicht befreit sind: Diese Kaufleute weisen an den Abschlussstichtagen vonzwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren maximal

600.000,00 € Umsatzerlöse und

60.000,00 € Jahresüberschuss auf.

Bei einer Neugründung gilt die Buchführungsfreiheit ebenfalls, wenn diese Grenzenam ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden.

Buchführungspflicht führt zu Bilanzierungspflicht

Wer laut Handelsrecht zur Buchführung verpflichtet ist, muss gleichzeitig auch Bi-lanzen erstellen (§ 242 Abs. 1 HGB). Die Begriffe Buchführungspflicht und Bilanzie-rungspflicht sind nicht voneinander zu trennen. Wer laut Gesetz buchführungs-pflichtig ist, erstellt im Rahmen des Jahresabschlusses eine Bilanz. Oder umgekehrt,wer laut Gesetz bilanzierungspflichtig ist, hat der Buchführungspflicht unter Ein-satz einer doppelten Buchführung nachzukommen.

Freiberufler nach § 1 Abs. 2 PartGG

Von den Kaufleuten sind die so genannten Freien Berufe abzugrenzen, wie sie z. B.von Ärzten, Heilpraktikern, Architekten, Steuerberatern oder Rechtsanwälten ausge-führt werden. Diese Berufsgruppe erbringt „persönliche, eigenverantwortliche undfachlich unabhängige [...] Dienstleistungen höherer Art“ (§ 1 Abs. 2 PartGG) auf-grund einer besonderen Berufsqualifikation oder einer schöpferischen Begabung.

1.2.2 Buchführungspflicht nach Steuerrecht §§ 140, 141 AO

Buchführungspflicht ergibt sich aus Handelsrecht

In § 140 AO ist geregelt, dass diejenigen, die u. a. nach Handelsrecht buchführungs-pflichtig sind, auch nach Steuerrecht buchführungspflichtig sind. Hier greift aller-dings eine weitere Bestimmung, die über das Handelsrecht hinausgeht: Gewerbe-treibende, die gemäß § 241a HGB nicht buchführungspflichtig sind, könnentrotzdem nach Steuerrecht zur Buchführung verpflichtet werden (§ 141 AO). Diesist der Fall, wenn

der Gewinn aus Gewerbebetrieb mehr als 60.000,00 € im Wirtschaftsjahr beträgtoder

die Umsätze mehr als 600.000,00 € im Kalenderjahr betragen bzw.

selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirt-schaftswert von mehr als 25.000,00 € genutzt werden oder

der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft mehr als 60.000,00 € im Kalenderjahrbeträgt.

15

Grundlagen der Buchführung 1

gewerbliche TätigkeitAnalog zur Definition des Kaufmanns laut HGB wird im Steuerrecht der Gewerbe-treibende bzw. dessen gewerbliche Tätigkeit näher bestimmt. Diese liegt gemäߧ 15 Abs. 2 EStG vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:

Selbstständigkeit. Die Tätigkeit muss auf eigene Rechnung (Unternehmerrisiko)und auf eigene Verantwortung (Unternehmerinitiative) ausgeübt werden.

Nachhaltigkeit. Die Tätigkeit muss auf Wiederholung angelegt sein.

Gewinnerzielungsabsicht. Der Betrieb muss so strukturiert sein, dass die Ein-nahmen nicht nur die Kosten decken, sondern darüber hinaus Gewinne erzieltwerden. Ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt, wer Einnahmen erzielt, umseine Selbstkosten zu decken.

Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr. Ein Steuerpflichtiger nimmtmit Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustauschteil.

Keine freiberufliche Tätigkeit. Abgegrenzt von den Einkünften aus Gewerbebe-trieb werden die Einkünfte aus "selbstständiger Arbeit" (§ 18 EStG). Hierzu gehö-ren die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstelleri-sche, unterrichtende und erzieherische Tätigkeit sowie die selbstständigeBerufstätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater. u.v.m. (Freiberuf-ler sind weder nach Handelsrecht noch nach Steuerrecht buchführungspflichtig,sondern ermitteln ihren Gewinn durch die Einnahmenüberschussrechnung(EÜR); allerdings können sie freiwillig Bücher führen und Bilanzen erstellen).

MaßgeblichkeitsprinzipDie handels- und steuerrechtlichen Vorschriften bilden die Grundlage für eine ord-nungsmäßige Buchführung. Handelsrechtliche Vorschriften gelten, sofern sich ausden Steuergesetzen nichts anderes ergibt (Maßgeblichkeitsprinzip). Die Buchfüh-rung wird durch Betriebsprüfer seitens des Finanzamtes überprüft. Die Buchfüh-rungspflicht kann vom Gesetzgeber erzwungen werden.

1.3 Beginn und Ende der Buchführungspflicht

Wie bereits angedeutet, sind zur Erfüllung der Buchführungspflicht handels- undsteuerrechtliche Bestimmungen in Abhängigkeit voneinander zu berücksichtigen.Auch Beginn und Ende der Buchführungspflicht sind handels- und steuerrechtlichgeregelt, wobei sich auch hier das Steuerrecht auf das Handelsrecht stützt.

Beginn nach HGBDie Buchführungspflicht nach Handelsrecht beginnt zu dem Zeitpunkt, wenn dieKaufmannseigenschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches gegeben ist, z. B. mit Ge-werbeanmeldung oder bei Kapitalgesellschaften mit Eintragung ins Handelsre-gister.

Beginn nach SteuerrechtUnterliegt ein Unternehmen bzw. Kaufmann der handelsrechtlichen Buchfüh-rungspflicht, so beginnt gleichzeitig mit der handelsrechtlichen auch seine steuer-rechtliche Buchführungspflicht. Unterliegt ein Gewerbetreibender hingegen nichtder handelsrechtlichen, jedoch nach § 141 AO dennoch der steuerrechtlichenBuchführungspflicht, so beginnt diese nach Mitteilung des Finanzamtes nämlichdann, wenn die Grenzen des § 141 AO überschritten sind (§ 141 Abs. 2 AO). Unter-bleibt die Mitteilung durch das Finanzamt, obwohl die Grenzen überschritten sind,besteht keine Buchführungspflicht, da die Mitteilung Voraussetzung dafür ist. DerZeitpunkt des Beginns der Buchführungspflicht wird dem Unternehmer vom Fi-nanzamt mitgeteilt. Die Buchführungspflicht kann nie für laufende Wirtschafts-zeiträume erteilt werden, sondern beginnt frühestens mit dem Wirtschaftsjahr, dasauf den Hinweis der Finanzbehörde auf den Beginn der Buchführungspflicht folgt.

16

Grundlagen der Buchführung1

Ende nach HGB Die Buchführungspflicht endet gemäß HGB mit Ablauf der Kaufmannseigenschaft,d. h. mit Ablauf der Kaufmannseigenschaft, z. B. mit Abmeldung des Gewerbebe-triebes.

Ende nach Steuerrecht Nach Steuerrecht endet die Buchführungspflicht mit Ablauf des Jahres, das auf dasWirtschaftsjahr folgt, in dem die Finanzbehörde feststellt, dass keine Buchfüh-rungspflicht mehr besteht.

1.4 Aufzeichnungspflichten innerhalb der Buchführungspflicht §§ 143 ff. AO

Nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende und Nichtkaufleute (Freiberuflerwie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater usw.) sind zwar nicht zur dop-pelten Buchführung verpflichtet, müssen aber gegenüber den Finanzbehörden be-stimmte Aufzeichnungspflichten erfüllen und bestimmte Geschäftsvorgänge doku-mentieren. Diese Aufzeichnungspflichten gem. §§ 143 ff. AO werden vonbuchführungspflichtigen Unternehmen bereits im Rahmen der ordnungsmäßigenBuchführung erfüllt.

Alle Aufzeichnungen sind dabei so vorzunehmen, dass sie ihren Zweck zur Besteue-rung erfüllen, d. h. sie müssen u. a. vollständig, richtig, zeitnah und geordnetdurchgeführt werden.

Die Aufzeichnungspflichten sind sowohl von Gewerbetreibenden als auch von an-deren Unternehmern, wie Freiberuflern, zu erfüllen. Das heißt, eine Befreiung vonder Buchführungspflicht zieht keine Befreiung von der Aufzeichnungspflicht nachsich - diese ist immer zu erfüllen.

BeispielBeginn der Buchführungspflichtnach Steuerrecht

Ein Schreibwarenhändler reicht dem Finanzamt im Jahr 2017 seine Steuerer-klärung für 2016 ein. Er weist einen Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von64.800,00 € aus. Aufgrund der überschrittenen Grenze kann das Finanzamtihn ab dem 01.01.2018 zur Buchführung verpflichten; rückwirkend ist diesnicht möglich.

BeispielEnde der Buchführungspflicht

Ein bilanzierender Schreibwarenhändler hat bereits seit einigen Jahren dieUmsatzgrenzen zur Buchführungspflicht unterschritten und wartet jedes Jahrdarauf, dass das Finanzamt ihn von der Buchführungspflicht befreit, da es im§ 141 Abs. 1 AO zur Buchführungspflicht heißt: „ ... endet mit dem Ablauf desWirtschaftsjahres, das auf das Wirtschaftsjahr folgt, in dem das Finanzamt fest-stellt, dass die Grenzen des § 141 Abs. 1 AO nicht mehr überschritten wurden“.

Da das Finanzamt lediglich zur Buchführung auffordert, aber nicht auf dasUnterschreiten der Buchführungsgrenzen hinweist, sollte der Schreibwaren-händler selbst die Initiative ergreifen und dem Finanzamt den Wechsel vomBetriebsvermögensvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung bekannt ge-ben.

BeispielAufzeichnungspflicht Der Kioskbesitzer Stefan Fritsch ist nicht buchführungspflichtig; er erstellt je-

des Jahr eine Einnahmenüberschussrechnung. Bezogen auf die §§ 143 und 144AO muss er seinen Wareneingang vom Warenausgang trennen.

17

Grundlagen der Buchführung 1

1.4.1 Originäre Aufzeichnungspflichten

Originäre Aufzeichnungspflichten werden von den Finanzbehörden angeordnetund sind direkt in den Steuergesetzen festgelegt. In der Übersicht sind Beispieleoriginärer Aufzeichnungspflichten dargestellt:

1.4.2 Abgeleitete Aufzeichnungspflichten

Als abgeleitete Aufzeichnungspflichten werden solche bezeichnet, die sich aus an-deren Vorschriften als den Steuergesetzen ergeben. Sie werden daher auch außer-steuerliche Aufzeichnungspflichten genannt. Gemäß § 140 AO sind auch diese fürdie Besteuerung zu erfüllen. In der Tabelle werden einige Vorschriften aufgeführt,die für bestimmte Gewerbe festlegen, welche Aufzeichnungen erforderlich sind.

außersteuerliche Aufzeichnungspflichten (Beispiele)

Kasseneinnahmen und -ausgaben sollen täglich aufgezeichnet werden (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO).

Für bestimmte Betriebsausgaben i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 7 EStG besteht besondere Aufzeichnungspflicht, z.B. für Geschenke an Geschäftsfreunde,Bewirtungskosten, geringwertige Wirtschaftsgüter.

Warenein- und -ausgang sindgesondert mit genauen Angaben aufzuzeichnen (§ 143, § 144 AO).

gemäß AO gemäß UStG gemäß EStG

Originäre Aufzeichnungspflichten (Beispiele)

Die Bemessungsgrundlage für Lieferungen und Leistungen müssen aufgezeichnet werden (§ 22 Abs. 2 UStG).Umsätze sind nach Umsatzsteuersätzen zu trennen (§ 22 Abs. 2 UStG).

Bei Beschäftigung von Arbeit-nehmern sind Lohnauf-zeichnungen zu führen (§ 41 EStG).

Abb.: Beispiele originärer Aufzeichnungspflichten

Gewerbe Aufzeichnung Vorschrift

Altmetallhändler Metallbuch Landesrecht

Apotheken Herstellungsbücher und Prüfungsbücher

Apothekenbetriebsverord-nung

Gaststätten- und Hotelgewerbe

Fremdenverkehrsverzeichnis Landesrecht

Waffenhändler Waffenbuch Bundeswaffengesetz

18

Grundlagen der Buchführung1

1.5 Gewinnermittlung in der Buchführung§ 4 Abs. 1 und 3, § 5 EStG

In der Buchführung gibt es mehrere Möglichkeiten, Geschäftsfälle zu dokumentie-ren und Gewinne bzw. Verluste zu errechnen. In der Hauptsache unterscheidet manzwei Gewinnermittlungsarten: Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) undden Betriebsvermögensvergleich (auch Bilanz genannt).

1.5.1 Vereinfachte Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Zuflussprinzip vs. Abflussprinzip

Steuerpflichtige, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind und dieseauch nicht freiwillig anwenden, ermitteln ihren Gewinn durch die Gegenüberstel-lung von Einnahmen und Ausgaben = Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4Abs. 3 EStG. Die Einnahmen sind in dem Wirtschaftsjahr anzusetzen, in dem siezugeflossen sind (= Zuflussprinzip) und die Ausgaben sind in dem Wirtschaftsjahrzu berücksichtigen, in dem sie gezahlt worden sind (= Abflussprinzip). Zu- undAbflussprinzip gelten auch für Vorschüsse, Teil- und Abschlagszahlungen. Abwei-chend von diesen Prinzipien werden wiederkehrende Einnahmen und Ausgabenbehandelt, die innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Stichtag (z.B. 31.12.)fällig und vereinnahmt oder verausgabt wurden. Wird z. B. die Miete für den MonatDezember 2017 am 05.01.2018 gezahlt, wird sie in der Einnahmenüberschussrech-nung für das Jahr 2017 berücksichtigt.

Der Gewinn bzw. der Verlust wird für die Einnahmenüberschussrechnung wie folgtermittelt:

Alle relevanten Beträge sind auf den amtlichen Vordruck „Anlage EÜR“ zu übertra-gen und an die zuständige Finanzbehörde zu übermitteln. Bei Betriebseinnahmenunter 17.500,00 € kann die EÜR auch formlos abgegeben werden. Detaillierte Infor-mationen zur EÜR, insbesondere zum Ausfüllen des Formulars, finden Sie im Lehr-buch Einnahmenüberschussrechnung1.

1 ISBN: 978-3-86718-598-1, bestellbar über www.edumedia.de

-

= Gewinn oder Verlust

zugeflossene Betriebseinnahmen

gezahlte Betriebsausgaben

19

Grundlagen der Buchführung 1

1.5.2 Gewinnermittlung bilanzierender Unternehmen

Unternehmer, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, erstellen einenJahresabschluss, bestehend aus

Betriebsvermögensvergleich (= Bilanz) und

Gewinn- und Verlustrechnung

Im Betriebsvermögensvergleich werden Vermögen und Kapital (Eigen- und Fremd-kapital) gegenübergestellt. In der Entwicklung des Eigenkapitals spiegelt sich derGewinn oder Verlust eines Unternehmens wieder. Gewinn und Verlust lassen sichanhand der Bilanz wie folgt ermitteln:

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Erträge und Aufwendungen ge-genüber gestellt. Hier spielt es keine Rolle, wann die Zahlung erfolgte.

2017 1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

Name des Steuerpflichtigen bzw. der Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft

Anlage EÜR rname Bitte für jeden Betrieb eine

gesonderte Anlage EÜR übermitteln!

Betriebs-)Steuernummer 77 17 1 99 15Einnahmenüberschussrechnung

Beginn Ende nach § 4 Abs. 3 EStG für das Kalenderjahr 2017

davon abweichend 131 T T M M 2 0 1 7 132 T T M M J J J J

Art des Betriebs 100

Rechtsform des Betriebs

Einkunftsart 103 Land- und Forstwirtschaft = 1, Gewerbebetrieb = 2, Selbständige Arbeit = 3

Stpfl./Ehemann/Person A (Ehegatte A/Lebenspartner[in] A)/Gesellschaft/Körperschaft = 1, Betriebsinhaber 104 Ehefrau/Person B (Ehegatte B/Lebenspartner[in] B) = 2,

Beide Ehegatten/Lebenspartner(innen) = 3

Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb veräußert oder aufgegeben? (Bitte Zeile 78 beachten) 111 Ja = 1

Wurden im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte entnommen 120 Ja = 1 oder Nein = 2oder veräußert?

1. Gewinnermittlung 99 20 Betriebseinnahmen EUR Ct

Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG) 111 . . , davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 119 (weiter ab Zeile 17) . . ,und 2 UStG

Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt, soweit die Durchschnittssatz-besteuerung nach § 24 UStG angewandt wird 104 . . , Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen 112 . . , Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebsein-nahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet 103 . . , Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben 140 . . ,

Abb.: Anlage Einnahmenüberschussrechnung

-

+

-

= Gewinn oder Verlust

Eigenkapital am Ende des Wirtschaftsjahres

private Einlagen

Eigenkapital am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres

private Entnahmen

-

= Gewinn

Aufwendungen

Erträge

20

Grundlagen der Buchführung1

Praxisübungen

Die Lösungen finden Sie unter www.edumedia.de/verlag/loesungen.

Aufgabe 1: Aufgaben der Buchführung

Erklären Sie die folgenden Aussagen:

a ) Die Buchführung dient der Selbstinformation des Unternehmers.

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b ) Die Buchführung dient als Nachweis der Besteuerungsgrundlagen.

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c ) Die Buchführung ist Grundlage der Rechenschaftslegung.

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Beantworten Sie die folgende Frage:

d ) Für welche Teilbereiche des betrieblichen Rechnungswesens gilt die Buchführung als Grundlage?

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21

Grundlagen der Buchführung 1

Aufgabe 2: Buchführungspflicht

Beantworten Sie die folgenden Aufgabenstellungen:

a ) Welche Gesetze beinhalten die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zur Buchführung?

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b ) Der Schlossermeister Baulig meldet im April 2018 ein Gewerbe an. Sein Umsatz in 2018 beträgt 240.600,00 €und sein Gewinn 36.000,00 €. Ist Schlossermeister Baulig buchführungspflichtig?

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c ) Bettina Wittig ist seit vielen Jahren Inhaberin einer Boutique; sie erstellt jährlich eine Bilanz. In 2016 beträgtihr Jahresumsatz 360.000,00 €, der Gewinn beläuft sich auf 46.000,00 €. In 2017 sind die Zahlen nochmalsgesunken, sie weist einen Umsatz in Höhe von 320.000,00 € und einen Gewinn in Höhe von 42.500,00 €aus. Kann Bettina Wittig im Jahr 2018 auf die Einnahmenüberschussrechnung übergehen oder ist sie weiterhinan die Abgabe der Bilanz gebunden? Begründen Sie Ihre Entscheidung.

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d ) Der Kioskbesitzer Weigel ermittelt seinen Gewinn durch die Einnahmenüberschussrechnung. Im Jahr 2017hat er erstmalig die Gewinngrenze überschritten. Er möchte dem Finanzamt auch für das Jahr 2018 eine EÜReinreichen. Ist dies möglich oder ist er bereits für 2018 buchführungspflichtig? Begründen Sie Ihre Entscheidung.

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22

Grundlagen der Buchführung1

e ) Der Steuerberater Peter Müller ermittelt seinen Gewinn aufgrund einer Einnahmenüberschussrechnung. Erbeschäftigt zehn Angestellte und liegt bei einem Jahresumsatz von 1 Mio. € und einem Gewinn von200.000,00 €. Ist er buchführungspflichtig? Begründen Sie Ihre Entscheidung.

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23

Die Bilanz

In diesem Kapitel lernen Sie die Bedeutung der Bilanzsowie mögliche Bestandsveränderungen in der Bilanzkennen.

Inhalt

Die Bilanz als Bestandteil des Jahresabschlusses §§ 242–247; § 266 HGB

Aufbau und Inhalte der Bilanz

Die Grundsätze für eine ordnungsmäßige Bilanz §§ 242 ff. HGB

Die E-Bilanz

24

Die Bilanz2

2.1 Die Bilanz als Bestandteil des Jahresabschlusses

§§ 242–247; § 266 HGB

Jahresabschluss Buchführungspflichtige Gewerbetreibende müssen nach Handels- und Steuergeset-zen einen Jahresabschluss erstellen. Dieser Jahresabschluss beinhaltet:

die Bilanz. Sie ist eine so genannte Zeitpunktrechnung. Dies bedeutet, dass derUnternehmer auf einen bestimmten Tag sein Vermögen und sein Kapital gegen-überstellt.

die Gewinn- und Verlustrechnung. Sie ist eine Zeitraumrechnung. In der Ge-winn- und Verlustrechnung werden die Erträge und die Aufwendungen einesbestimmten Zeitraumes gegenüber gestellt.

den Anhang. Darin werden die einzelnen Bilanz- und GuV-Positionen erläutert.Der Anhang wird in der Regel nur von Kapitalgesellschaften erstellt.

den Lagebericht. Er wird ebenfalls nur von Kapitalgesellschaften erstellt, sollden Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft beschreiben und so ein den tat-sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln.

Aufstellungspflicht Der buchführungspflichtige Unternehmer ist verpflichtet, zu den folgenden Zeit-punkten eine Bilanz zu stellen:

zu Beginn seines Handelsgewerbes (Gründung oder Übernahme) eine Eröff-nungsbilanz

beim Übergang von der Einnahmenüberschussrechnung zur Buchführungs-pflicht eine Eröffnungsbilanz

regelmäßig zum Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres1 eine Schlussbilanz (alsBestandteil des Jahresabschlusses)

bei Veräußerung oder Auflösung des Betriebes eine Aufgabebilanz

2.2 Aufbau und Inhalte der Bilanz

2.2.1 Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva

Die Bilanz, abgeleitet aus dem Italienischen von bilancia = Waage, ist eine Gegen-überstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva).

Im § 266 HGB ist ein Mindestgliederungsschema für die Bilanz vorgegeben, das fürKapitalgesellschaften verpflichtend ist. In der Praxis hat sich dieses Schema durch-gesetzt, sodass Einzel- und Personengesellschaften auch dieses Schema anwenden.

1 Ein Wirtschaftsjahr umfasst einen Zeitraum von zwölf Monaten. Stimmt das Wirtschafts-jahr nicht mit dem Kalenderjahr überein, spricht man von einem abweichenden Wirtschafts-jahr. Umfasst ein Wirtschaftsjahr weniger als 12 Monate, dies ist im Jahr der Gründung oderAufgabe möglich, spricht man von einem Rumpfwirtschaftsjahr.

Aktiva PassivaBilanz

Vermögen KapitalAnlagevermögen EigenkapitalUmlaufvermögen Fremdkapital

Abb.: Schema einer Bilanz

25

Die Bilanz 2

Aktiva - Vermögensposten

Auf der Aktivseite der Bilanz wird das Vermögen des Unternehmens dargestellt. Eswird unterschieden zwischen dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen.

AnlagevermögenDas Anlagevermögen bildet die Grundlage der eigentlichen Betriebstätigkeit. ZumAnlagevermögen zählen alle Wirtschaftsgüter, die dem Unternehmen längerfristigbzw. dauernd dienen, wie z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Be-triebs- und Geschäftsausstattung (BGA) und deren Anschaffungs- oder Herstel-lungskosten 250,00 €1 (Wert ohne Umsatzsteuer) übersteigen.

Abb. 3.1: Aktiva undPassiva einer Bilanz

1 bis 31.12.2016 150,00 €

26

Die Bilanz2

Umlaufvermögen Zum Umlaufvermögen zählen alle Vermögenspositionen, die kurzfristig bzw. vor-übergehend im Unternehmen verbleiben wie z.B. Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse, Forderungen, Geldmittel (Bargeld, Bank-guthaben).

Unter dem Vermögen können nur die Wirtschaftsgüter ausgewiesen werden, beidenen der Unternehmer zivilrechtlicher Eigentümer ist; das Steuerrecht spricht hierauch vom wirtschaftlichen Eigentum (§ 39 AO).

Passiva - Kapitalposten

Die Passivseite der Bilanz beinhaltet das Kapital. Die Passivseite gibt Informatio-nen darüber, wie das Vermögen der Aktivseite finanziert wurde, mit Eigenkapitaloder Fremdkapital (Verbindlichkeiten).

Eigenkapital Das Eigenkapital entwickelt sich aus dem, was ein Unternehmer in den Betrieb ein-legt und was der Betrieb an Gewinnen erwirtschaftet hat. Privatentnahmen undVerluste schmälern das Eigenkapital. Das Eigenkapital ist aus bilanztechnischerSicht eine „Rechengröße“, es ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Vermögenund den Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind die Schulden des Unternehmens. Zu den Schulden zäh-len die dem Betrieb von Dritten überlassenen Mittel. Es gibt langfristige Schulden,z.B. Darlehen, sowie kurzfristige Schulden, wie z.B. Verbindlichkeiten gegenüberLieferanten, Steuerschulden und Kontokorrentkredite bei der Bank. KurzfristigeSchulden sind Verbindlichkeiten, deren Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt.

-

= Eigenkapital

Vermögen aus Aktiva

Verbindlichkeiten

Aktiva PassivaA. Anlagevermögen A. Eigenkapital €

I. Sachanlagen1. Bebaute Grundstücke €

2. Gebäude € B. Verbindlichkeiten3. Pkw € 1. Verbindlichkeiten4. Geschäftsausstattung € gegenüber Kreditinstituten €

2. Verbindlichkeiten aLL €

B. UmlaufvermögenI. Vorräte

1. Waren €

II. Forderungen und sonst.Vermögensgegenstände1. Forderungen aLL €

III. Schecks, Kassenbestand,Guth. bei Kreditinstituten1. Bank €

2. Kasse €

€ €

70.000,0030.000,00

Bilanz

300.000,00

169.800,00

400.000,00 400.000,00

29.500,00200,00

50.000,0080.000,0012.000,0018.000,00

40.500,00

Abb.: Beispiel für die Gliederung einer Bilanz

27

Die Bilanz 2

2.2.2 Aussagewert und Struktur der Bilanz

Summe von Kapital und Vermögen

Die Kurzfassung der Bilanz zeigt die Summe des Kapitals und des Vermögens. Mankann im Beispiel erkennen, dass das Unternehmen überwiegend mit eigenen Mit-teln arbeitet. Dieser Unternehmer hat eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber sei-nen Gläubigern. Anlage- und Umlaufvermögen wurden zum größten Teil durch dasEigenkapital finanziert; dies weist auf eine solide Ausstattung des Unternehmens hin.

Die Bilanzstruktur wird noch aussagekräftiger, wenn man sie in Gliederungszah-len (%) darstellt:

Aktiva Vermögensformen Vermögensquellen PassivaA. Anlagevermögen € A. Eigenkapital €

B. Umlaufvermögen € B. Fremdkapital €

€ €

Wie ist das Kapital angelegt? Woher stammt das Kapital?

160.000,00240.000,00400.000,00

100.000,00400.000,00

300.000,00

Abb.: Kurzfassung einer Bilanz

Aktiva PassivaVermögensstruktur Betrag Prozent Kapitalstruktur Betrag ProzentA. Anlagevermögen € A. Eigenkapital €

B. Umlaufvermögen € B. Fremdkapital €

Gesamtvermögen € Gesamtkapital €

75%25%

100%

Bilanzstruktur

40%60%

100%

160.000,00240.000,00400.000,00

100.000,00400.000,00

300.000,00

Abb.: Bilanzstruktur

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Starter - Buchhaltung für Einsteiger 560 Wissenskontrollfragen 24,95 € 978-3-86718-972-9

Advanced - Buchhaltung für Fortgeschrittene

558 Wissenskontrollfragen 24,95 € 978-3-86718-973-6

* Preise inkl. USt. gelten für Edu-Version (für berechtigte Kunden wie Schüler, Studenten, Lehrkräfte, Kursteilnehmer, Bildungseinrichtungen); Änderungen vorbehalten; aktuelle Preise und Bedingungen finden Sie auf www.edumedia.de

Programmversion Preis* ISBN/Bestellnr.

Buchungstrainer Xpert BusinessFinanzbuchführung 1

mit 250 Belegenmit 500 Belegen mit 750 Belegen (Bundle)

24,95 € 978-3-86718-930-939,95 €49,95 €

Buchungstrainer Xpert BusinessFinanzbuchführung 2

mit 250 Belegenmit 500 Belegen mit 750 Belegen (Bundle)

24,95 € 978-3-86718-931-639,95 €49,95 €

Buchungstrainer StarterFinanzbuchhaltung für Einsteiger

mit 250 Belegenmit 500 Belegen mit 750 Belegen (Bundle)

24,95 € 978-3-86718-932-339,95 €49,95 €

Buchungstrainer AdvancedFinanzbuchhaltung für Fortgeschrittene

mit 250 Belegenmit 500 Belegen mit 750 Belegen (Bundle)

24,95 € 978-3-86718-933-039,95 €49,95 €

* Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf www.edumedia.de

Wissenstrainerinteraktive Lernsoftware

Buchungstrainerinteraktive Lernsoftware

Xpert Culture Communication Skills

Büroorganisation

Fachprofil Lernbegleitung

Titel Preis* ISBN/Bestellnr.

Interkulturelle Kompetenz 19,95 € 978-3-86718-200-3

Cross-cultural competence (englischsprachige Ausgabe) 19,95 € 978-3-86718-201-0

Interkulturelle Kompetenz in Gesundheit und Pflege 11,95 € 978-3-86718-203-4

Interkulturelle Kompetenz in der Verwaltung 16,95 € 978-3-86718-204-1

Leben und Arbeiten in Deutschland 11,95 € 978-3-86718-202-7

* Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf www.edumedia.de

Titel Preis* ISBN/Bestellnr.

Büroorganisation, Chefassistenz und Arbeitsoptimierung 29,95 € 978-3-86718-404-5

LOTUS NOTES- und IT-Anwendungen 9,95 € 978-3-86718-401-4

* Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf www.edumedia.de

Titel Preis* ISBN/Bestellnr. Preis* ISBN/Bestellnr.

Farb-Version Schwarz-Weiß-Version

Fachprofil Lernbegleitung Fachbuch 49,90 € 978-3-86718-753-4 37,90 € 978-3-86718-750-3

Fachprofil Lernbegleitung Arbeitsblätter 49,90 € 978-3-86718-754-1 37,90 € 978-3-86718-751-0

Fachprofil Lernbegleitung Set (Fachbuch und Arbeitsblätter)

79,90 € 978-3-86718-755-8 59,90 € 978-3-86718-752-7

* Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf www.edumedia.de

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