©Bert Butzke
© B
ert B
utzk
e
2014/15
Arbeitsbericht der Regionalen Schulberatungsstelle für den
Kreis Wesel
2
Herausgeber Kreis Wesel Der Landrat Reeser Landstraße 31 46483 Wesel
Redaktion Regionale Schulberatung für den Kreis Wesel
Fotos © Bert Butzke
Datum Januar 2016
3
Vorbemerkungen
Schulpsychologie bietet Beratung bei allen psychosozialen Themen und
Problemen, die Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und natürlich
Lehrkräfte sowie das pädagogische Personal an Schulen beschäftigen. Neben der
Beratung geht es um – zeitlich befristete - Unterstützung und häufig um die
Vermittlung von weiterführenden Hilfen. Dabei überschneidet sich die
schulpsychologische Arbeit regelmäßig mit der von anderen beratenden Stellen.
Die Kooperation und Vernetzung mit anderen Einrichtungen ist für den Erfolg einer
Beratung immens wichtig.
Das Tätigkeitsspektrum der Schulpsychologie ist vielfältig. Schule wird als sozialer
Lern- und Lebensraum gesehen, in dem ständig Veränderungsprozesse stattfinden.
Das System Schule und die Schülerschaft bei diesen Neuerungen zu unterstützen
ist Ziel der Beratung. Durch die Festlegung, bei der Einzelfallberatung zu
schulischen Problemen einer Schülerin bzw. eines Schülers immer die zuständige
Lehrkraft oder Schulsozialarbeit mit einzubeziehen, ist die Wirkung der Beratung
auch immer systemisch angelegt. Indirekt kommen erfolgreiche Lösungsansätze
über die Lehrkräfte bzw. das pädagogische Personal auch anderen Schülerinnen
und Schülern zugute. Im Rahmen der Systemberatung leistet Schulpsychologie
einen wichtigen Beitrag zur Professionalität von Schulen und zur Verbesserung
der Schulqualität, bei der Entwicklung zur inklusiven Schule, dem Erhalt der
Gesundheit von Lehrkräften, bietet Supervision und Coaching sowie
Konfliktmoderation an, hilft bei der Bewältigung von Krisen im Schulalltag und
bei allen im Kontext von Schule auftretenden Fragen.
Im Schuljahr 2014/15 hat sich die Schullandschaft im Kreis Wesel weiter
verändert. Im Bericht über die Entwicklungen im Bereich der Sekundarstufe I
(Konsensbericht 2014) der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird auf
diesen Wandel der Schulstruktur ausführlich eingegangen. Im Vorwort zieht die
Ministerin für Schule und Weiterbildung Frau Löhrmann Bilanz: „Viele
Schulträger haben sich aufgemacht, ihre Schullandschaft nachhaltig und
zukunftsfest neu zu gestalten“. Demografischer Wandel und reduzierte
Schülerzahlen sowie die Änderung des Schulwahlverhaltens führten in den
letzten Jahren zu Umgestaltungen im Schulsystem. Die Sekundarschulen, die
4
Gemeinschaftsschule, die Gesamtschulen, die neu gegründet wurden,
entwickeln sich im Kreis Wesel mittlerweile zu festen und vertrauten
Bildungsangeboten. Im Gegenzug wurden eine weitere Hauptschule und eine
Realschule geschlossen und andere Schulstandorte laufen aus. Diese
Veränderungen stellen Lehrkräfte, Schulträger, Eltern und auch die
Schülerinnen und Schüler vor Herausforderungen. Für die schulpsychologische
Beratung bedeutet es, neue Kooperationen zu begründen und veränderte
inklusive Arbeitsweisen kennenzulernen.
Im Schuljahr 2014/15 lag die Anzahl der bearbeiteten Fälle auf dem Niveau des
Vorjahres. Ebenfalls blieb die Anzahl der aus dem vorherigen Schuljahr
übernommenen Beratungsfälle auf derselben Höhe. Wie auch im Vorjahr ist der
Anteil an äußerst komplexen Fragestellungen, die längere und intensivere Beratung
nötig machen, hoch. Frühzeitig werden zwar durch das Clearing zum
Anmeldezeitpunkt die angegebenen Gründe und die Beratungserwartungen
betrachtet und die schulpsychologische Beratung auf die Problembeschreibungen
abgestellt, die im schulischen Zusammenhang auftreten und durch Schule
beeinflussbar sind. Trotzdem ergeben sich im Laufe der Beratung oftmals
zusätzliche Problemstellungen oder Mehrfachbelastungen, die die schulische
Situation stark beeinflussen.
Die beständig hohe Auslastung der Beratungsstelle hat ebenfalls Auswirkungen auf
die Anzahl der übernommenen Fälle. Um arbeitsfähig zu bleiben, ist die befristete
Anwendung der vorgeschalteten Eingangsphase, die Dauer von zunehmenden
Wartezeiten, längere Intervalle zwischen den einzelnen Beratungsterminen, einer
frühen Abgabe an Kooperationspartner etc. unumgänglich und führen in Summe zu
einer Mitnahme in das nachfolgende Schuljahr.
Die Regionale Schulberatungsstelle für den Kreis Wesel versorgt 152 Schulen im
gesamten Kreisgebiet. Insgesamt 63.153 Schülerinnen und Schüler besuchten im
Schuljahr 2014/15 diese Schulen und 4.598 Lehrkräfte waren dort tätig. Bei
insgesamt 4 Stellen war in der RSB Wesel eine Beraterin bzw. ein Berater
durchschnittlich für 15.788 Schülerinnen bzw. Schüler und für 1.150 Lehrkräfte
zuständig. Der Landesverband Schulpsychologie NRW e.V. hat auf Grundlage der
5
Zahlen für das Schuljahr 2014/15 aktuell Versorgungszahlen zur Schulpsychologie1
veröffentlicht.
Region
Relation Beraterstelle zu
Schülerinnen/Schüler
Relation Beraterstelle zu
Lehrkräften
Kreis Wesel 15.788 1.150
BR Düsseldorf 7.694 531
NRW 8.663 601
BRD 8.617 635
Tab. 1: Relation Beraterstelle zu Anzahl Schülerin nen/Schüler und Lehrkräften im Vergleich
Die Relation Schulpsychologin/Schulpsychologe zu Schülerinnen/Schüler liegt laut
der Veröffentlichung des Landesverbandes bei 1:8.617 bezogen auf die BRD und
bei 1:8.663 bezogen auf ganz NRW, hinsichtlich der Relation
Schulpsychologin/Schulpsychologe zu Lehrkräften bei 1:635 (BRD) und 1:601
(NRW). Innerhalb ganz Nordrhein-Westfalens hat die Regionale
Schulberatungsstelle für den Kreis Wesel nach diesen Zahlen beim Vergleich von
insgesamt 54 schulpsychologischen Beratungseinrichtungen durch den
Landesverband Schulpsychologie die höchsten Versorgungsraten zu bewältigen.
Die insgesamt vier Fachberaterstellen der Regionalen Schulberatungsstelle
verteilten sich im Berichtszeitraum auf:
• Frau Inga Nieländer, Diplom-Psychologin (Land NRW) • Frau Nicole Paus, Diplom-Psychologin (Kreis Wesel) • Frau Sonja Savic, Diplom-Psychologin (Kreis Wesel) • Frau Simone Vogelmann, Diplom-Erziehungswissenschaftlerin (Kreis
Wesel)
• Frau Alexandra Schirm, Diplom-Psychologin, stellv. Leitung (Kreis Wesel) • Herr Frank Kröner, Diplom-Psychologe, Leitung (Land NRW)
Zudem gehört
• Frau Anika Rose, Verwaltungsangestellte (Kreis Wesel)
zum Team der Schulberatung.
1 http://www.schulpsychologie-
nrw.de/attachments/article/169/LV%20Versorgungszahlen%20Schulpsychologie%20NRW%202015.pdf In der Publikation des Landesverbandes wurden nur die psychologischen Stellen berücksichtigt, obwohl die RSB Wesel multiprofessionell eingerichtet wurde und insgesamt 4 Beraterstellen hat. Die angegebenen Weseler Werte wurden entsprechend korrigiert.
6
© Bert Butzke
1. Schulpsychologische Einzelfallberatung
Im Bereich der Einzelfallberatung unterstützt
Schulpsychologie bei Lern-, Entwicklungs- und
Verhaltensproblemen von Schülerinnen und
Schülern. Adressaten der Beratung sind
Lehrkräfte, Eltern und die Schülerinnen und
Schüler selbst sowie das neben den Lehrkräften
an den Schulen tätige pädagogische Personal.
Es ist nicht selten, dass schulische Probleme mit Entwicklungsrückständen
und/oder familiären problematischen Situationen zusammenhängen. In der
Einzelfallarbeit kann sich im Verlaufe der Beratung mitunter ein sehr komplexer
Hilfebedarf ergeben. Die Kooperation mit anderen Fachkräften und Institutionen,
der Jugendhilfe, psychotherapeutischen Praxen und Beratungseinrichtungen ist
dabei unerlässlich.
Im Schuljahr 2014/15 wurde in insgesamt 510 Einzelfällen beraten. Die Einzelfälle
setzen sich hierbei einerseits aus den bereits früher angemeldeten und
übernommenen Einzelfällen sowie den Neuanmeldungen zusammen.
Anmeldungen Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015
Einzelfälle 504 510 Neuanmeldungen 208 217 Übernommene Einzelfälle 296 293
Tab. 2: Anzahl der Einzelfallanmeldungen, aufgeteil t nach Schuljahren
Im Vergleich mit dem Schuljahr 2013/14 zeigt sich, dass die Anzahl der beratenen
Einzelfälle minimal (+1,2%) gestiegen ist. Die Anzahl der übernommenen Fälle
bleibt mit 293 auf dem Niveau vom Vorjahr mit 296 Einzelfällen (-1%). Der bereits
im vorherigen Berichtszeitraum festgestellte intensivere Beratungsbedarf bei den
Einzelfällen und die hierdurch bedingte „Mitnahme“ vieler Fälle über das
Anmeldeschuljahr hinaus zeigen sich auch in diesem Jahr erneut.
Die Anzahl der Neuanmeldungen hat von 208 auf 217 Einzelfälle (+4,3%) leicht
zugenommen.
7
67
33
Geschlecht in %
Schüler Schülerinnen
Durch die Gegenüberstellung der Anmeldezahlen im zeitlichen Verlauf lässt sich
entnehmen, dass ähnlich hohe Neuanmeldungsquoten auch in früheren
Berichtszeiträumen erreicht wurden.
Abb. 1: Anzahl Einzelfälle und Zahl der Neuanmeldungen im jeweiligen Berichtszeitraum
Unverändert zeigt sich die Tendenz, dass die Schwierigkeiten im Umfeld von
Schule bei Schülern mit 67% doppelt so häufig wie bei Schülerinnen mit 33% der
Grund für eine
schulpsychologische
Einzelfallanmeldung waren.
Dies entspricht der allgemeinen
Beobachtung, dass Jungen in
ihrer (schulischen) Entwicklung
häufiger auffällig erscheinen als
Mädchen. Abb. 1: Einzelfälle, aufgeteilt nach Geschlecht
0
100
200
300
400
500
600
700
2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015
Anzahl Einzelfälle
Einzellfälle (Gesamt) Neuanmeldungen
8
Betrachtet man die Schulformen, aus denen die Anmeldungen eingingen, so ist der
Bereich der Grundschulen mit 59% (absolut 299 Einzelfälle) am stärksten vertreten.
Der Anteil der Anmeldungen aus den weiterführenden Schulformen liegt zwischen
3% (Förderschulen) und 9% (Realschulen, Gesamtschulen). Unter der Kategorie
„Sonstige“ finden sich Anmeldungen mit der Beratungsanfrage zum Beispiel zur
vorzeitigen Einschulung.
Schulform Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015
abs. in % abs. in % Grundschulen 291 58 299 59 Hauptschulen 47 9 41 8 Realschulen 38 8 48 9 Gymnasium 39 8 25 5 Gesamtschulen 38 8 46 9 Sekundarschulen 27 5 35 7 Gemeinschaftsschulen 0 0 0 0 Förderschulen 19 4 13 3 Berufskolleg 1 0 2 0 sonstige 4 1 1 0
insgesamt 504 100 510 100
Tab. 3: Einzelfälle, aufgeteilt nach Schulform
9
36
8 710 10
5 5 3 2 2 2 1 37
32
7 611 12
6 4 3 2 2 2 35 5
SchulstandortSchuljahr 2013/2014 in % Schuljahr 2014/2015 in %
Der größte Anteil der Einzelfallberatungen mit absolut 270 Fällen (53%) entfielen
auf die Klassenstufen 1 bis 3, gefolgt von Anmeldungen für die Klassenstufen 5 und
6 mit 118 Fällen (24%). Zusammen machen diese beiden Beratungsschwerpunkte
77% aller bearbeiteten Einzelfälle aus. Beratungsanfragen höherer Klassenstufen
ab Klasse 7 machen 17% aus (absolut 90 Einzelfälle).
Abb. 3: Aufteilung der angemeldeten Fälle auf die v erschiedenen Klassenstufen in Prozent
Die schulpsychologische Einzelfallberatung wird von Schulen aus allen Städten und
Gemeinden des Kreises angefragt. Schulstandort mit den meisten
Beratungsanfragen
ist Wesel mit 165
Fällen (32%),
gefolgt von Kamp-
Lintfort (64 Fälle,
12%) und
Hamminkeln (55
Fälle, 11%),
Dinslaken (38 Fälle,
7%) und Moers (33
Fälle, 6%).
Abb. 4: Grafische Übersicht über die Einzelfälle, a ufgeteilt nach Herkunftsort in Prozent
15
19 19
6
15
10
65
31
2
1618
19
6
14
10
65
4
1 1
Klassenstufen
Schuljahr 2013/2014 in % Schuljahr 2014/2015 in %
10
5347
Moers, Xanten, Kamp Lintfort, Alpen, SonsbeckNeukichen-Vluyn
in %
Sekundarstufen Grundschulen
Betrachtet man die Schulstandorte nach links- und rechtsrheinisch und zusätzlich
nach der Einteilung in Primarbereich oder Sekundarstufe, dann zeigt sich, dass
rechtsrheinisch der größte Anteil - 63% der Einzelfälle – aus dem
Grundschulbereich kommen (2013/14: 67%) und 37% aus den weiterführenden
Schulen (2013/14: 33%). Linksrheinisch werden 53% der Einzelfallberatungen
durch die weiterführenden Schulen angefragt (2013/14: 57%) und 43% durch
Grundschulen.
Abb. 5: links- und rechtsrheinische Schulstandorte, Aufteilung nach Primar- und Sekundarstufe
Selbstverständlich wird angestrebt, die Ratsuchenden möglichst zeitnah mit einem
Termin für ein Erstgespräch und weitere Termine zu versorgen. Insbesondere in
akuten oder dringlichen Fällen gilt diese Maxime.
Wartezeit Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015
abs. in % abs. in % bis zu 1 Woche 34 7 42 8 bis zu 2 Wochen 64 13 51 10 bis zu 4 Wochen 93 18 104 20 bis zu 6 Wochen 52 10 42 8 bis zu 8 Wochen 25 5 35 7 über 8 Wochen 156 31 142 28 nicht erschienen 14 3 11 3 noch kein Termin vereinbart 66 13 83 16
insgesamt 504 100 510 100
Tab. 4: Wartezeit für das Erstgespräch
37
63
Wesel, Dinslaken, Hamminkeln,Voerde, Hünxe, Schermbeck
in %
Sekundarstufen Grundschulen
11
Als Wartezeit gilt die Zeit von der Zuteilung einer Anmeldung zu einer Beraterin
bzw. dem Berater bis zum Erstgespräch. Innerhalb von 6 Wochen konnte in 46%
der angemeldeten Fälle ein Erstgespräch geführt werden. Der größte Anteil (28%)
an angemeldeten Einzelfällen (absolut 142) wartete über 8 Wochen auf diesen
Termin.
Aufgrund der generell hohen Auslastung – durch viele Einzelfallanmeldungen, der
Übernahme von vielen laufenden Fällen aus dem vorherigen Schuljahr, durch
diverse akute dringliche Anfragen, für die bereits terminierte Erstgespräche
kurzfristig auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen - sind
hierdurch in der Regel die zeitnahen Termine belegt. Um darauf reagieren zu
können, wird weiterhin eine vorgeschaltete Eingangsphase als Steuerprozess
beibehalten, um laufende Beratungsprozesse abzuschließen. Dies bedeutet, dass
Einzelfälle nach Eingang der Anmeldung zusätzlich 6 Wochen warten müssen,
bevor die Zuteilung zu einer Beraterin bzw. dem Berater erfolgt.
Gründe für die Anmeldung zu einer schulpsychologischen Beratung werden in
Verhaltensauffälligkeiten, Lern- und Leistungsproblematiken, Schulvermeidung
sowie Schullaufbahnberatung eingeteilt. Im Vergleich zum vorherigen Schuljahr
sind die Werte annähernd gleich.
Beratungsanlass Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/ 2015
abs. in % abs. in % Verhaltensauffälligkeit 291 56 280 55 Lern- und Leistungsproblematik 183 34 197 38 Schulvermeidung 15 3 20 3 Schullaufbahnberatung 4 1 2 0 sonstige 29 6 22 4
insgesamt 522 100 521 100
Tab. 5: Übersicht über unterschiedliche Beratungsan lässe (Mehrfachnennungen möglich)
Verhaltensauffälligkeiten sind am häufigsten der Grund für eine Anmeldung. In 55%
der Einzelfälle (absolut 280 Fälle) wurde Unterstützung bei Verhaltensweisen von
Schülerinnen und Schülern angefragt, die den Erwartungsnormen nicht
entsprechen und für sie selbst und ihre (schulische) Umwelt belastend sein können.
Beratungsanlass kann z.B. aggressives Verhalten gegenüber Mitschülerinnen und
12
Mitschülern, sozialer Rückzug, Ängstlichkeit oder auch auffällig impulsives
Verhalten sein. Verhaltensschwierigkeiten wirken sich oftmals auch auf den
Lernerfolg aus und lassen sich nicht immer klar von Lernschwierigkeiten abgrenzen.
Der Beratungsprozess beinhaltet für die Ratsuchenden deshalb (test-)
psychologische Diagnostik, die Erarbeitung verhaltensändernder Interventionen,
Coaching der Eltern und Lehrkräfte – bei älteren Schülerinnen und Schülern mit
diesen selbst -, die Einbindung von Kooperationspartnern und ggf. Begleitung zu
weiterführenden Hilfen.
Fallbeispiel Verhaltensauffälligkeit
J. (7 Jahre) besuchte seit einem halben Jahr das erste Schuljahr. Zu Schulstart war J. sehr verschlossen. In den Pausen spielte er allein und nahm kaum Kontakte zu anderen Kindern auf oder beteiligte sich an Gruppenaktivitäten. Nach einiger Zeit veränderte sich sein Verhalten. Gehäuft störte er andere Kinder in Arbeitsphasen, vor allem suchte er bei schwächeren Kindern die körperliche Konfrontation und verweigerte in Arbeitsphasen. Immer wieder suchte die Lehrerin das Gespräch mit ihm, merkte aber dabei, dass das Kind nicht zuhörte und aggressiv reagierte. Bei einem Elterngespräch erfuhr die Lehrerin von der Mutter, dass auch sie Probleme mit ihrem Sohn habe. Die Situation eskalierte, als die Lehrerin entdeckte, dass J. in unbeobachteten Momenten schwächere Kinder körperlich traktierte, z.B. mit Nadeln oder anderen Gegenständen. In einer Unterrichtsbeobachtung fiel auf, dass J. in seinen Bewegungen unsicher wirkte und sich aggressiv gegenüber anderen Kinder in Situationen verhielt, in denen motorische Anforderungen gestellt wurden. Beim Spielen auf dem Pausenhof oder im Sport zog er sich alleine zurück und es schien, dass er seine Frustration über die motorischen Defizite nach einer Weile an schwächeren Kindern ausließ. Bei der testdiagnostischen Abklärung war auffällig, dass J. Schwierigkeiten hat, Töne zu orten oder bestimmten Geräuschquellen zuzuordnen. So lagen die Ergebnisse der auditiv gestellten Aufgaben im unterdurchschnittlichen Bereich, im Gegensatz zu den visuell gestellten Aufgaben, die im durchschnittlichen Bereich lagen – vermutlich war J. in seiner Hörfähigkeit eingeschränkt. Die Vermutung erhärtete sich, als eine kleine Schädigung des Trommelfells durch den HNO-Arzt diagnostiziert wurde. J. Hörvermögen war rechtsseitig eingeschränkt und wahrscheinlich sein Gleichgewichtssinn beeinträchtigt. Die Defizite erschwerten dem Kind, Vertrauen in seine eigenen Handlungen und der von anderen Personen aufzubauen. J. erhielt zur Unterstützung Ergotherapie. Die Beratung der Lehrerin hatte zum Ziel, Maßnahmen zu installieren, die dem Kind im Schulalltag halfen sich zu orientieren und die Mitschülerinnen und Mitschüler unterstützten J. in lauten Situationen.
13
Der zweithäufigste Grund für eine Anmeldung in der Schulberatung sind
Lernschwierigkeiten.
In 38% (absolut 197 Fälle) der Einzelfälle wurde wegen Problemen von
Schülerinnen und Schülern mit den schulischen Anforderungen beraten.
Thematisch kann es sich dabei z.B. um Fragen bei Lese- und
Rechtschreibschwierigkeiten, plötzlicher Leistungsabfall, Rechenschwierigkeiten,
besonderen Begabungen, Konzentrationsproblemen oder allgemeinen Problemen
in der Lernentwicklung handeln. Je nach Fragestellung unterstützt die
Schulberatung u.a. mit testpsychologischer Diagnostik, Unterrichtshospitationen,
Coaching der Ratsuchenden und Einbindung von Kooperationspartnern.
Fallbeispiel Lernschwierigkeiten
Die Schülerin C. wurde im Alter von 12 Jahren aufgrund von Problemen im Fach Mathematik, wegen eines geringen Selbstwertgefühls und Rückzugstendenzen bei der Schulberatung angemeldet. Zu diesem Zeitpunkt war C. im 6. Schuljahr.
Schwierigkeiten beim Verständnis mathematischer Zusammenhänge bei C. waren den Eltern schon im Kindergartenalter aufgefallen. Als C. in der 2. Klasse war, wurde auf Anraten der Schule eine förderdiagnostische Untersuchung eines überregionalen Instituts durchgeführt. Hier kam man zu dem Schluss, dass C. durch die schulischen Förderangebote die fehlenden Grundlagen aufholen könne. Außerschulische Förderangebote wurden zu diesem Zeitpunkt von den Eltern daher nicht in Anspruch genommen.
Auf Anraten der RSB wurde C. mit 12 Jahren dem Institut erneut vorgestellt. Diesmal wurde eine Rechenschwäche diagnostiziert und eine außerschulische Lerntherapie empfohlen, die die Eltern auch in Anspruch nahmen. Nach weiterer testdiagnostischer Abklärung durch die RSB wurde klar, dass sich bei C. über die Jahre zusätzlich eine generalisierte Misserfolgserwartung und eine erhöhte Schulunlust entwickelt hatten, da ihr allgemeines Leistungsvermögen deutlich über den erzielten schulischen Leistungen lag.
Um C. mehr Zeit zu geben, die gravierenden mathematischen Defizite durch die außerschulische Lerntherapie aufzuholen, die Lernmotivation und das Selbstvertrauen zu steigern, erschien eine Rückversetzung sinnvoll. Die Schule wurde weiterhin begleitet und beraten, welche schulische Förderung nötig ist und Absprachen gemeinsam mit den Lehrkräften und den Eltern hinsichtlich des Umgangs mit C. getroffen.
14
Schulvermeidung ist eine Kategorie, die zwar nur 4% (absolut 20 Fälle) der
Anmeldungen ausmacht, aber immer dringlich ist und zu ganz kurzfristigen
Terminangeboten seitens der Schulberatungsstelle führt.
Fallbeispiel Schulvermeidung
Schullaufbahnberatung ist oftmals Teil der Einzelfallberatung, auch wenn eigentlich
andere Themen zur Klärung angefragt wurden. Aufgrund der vielen
Einzelfallanmeldungen aus dem Grundschulbereich betrifft es häufig die Beratung
zur Wahl der weiterführenden Schule.
Unter „Sonstige“ fallen Anmeldegründe, wie z.B. die Begleitung einzelner
Schülerinnen und Schüler nach Kriseninterventionen, die in keine der vier anderen
Kategorien fallen.
Die Schülerin K. besuchte die 7. Klasse einer Gesamtschule und wurde gemeinsam von Eltern und ihrer doppelten Klassenleitung angemeldet. In den letzten Monaten hatten sich die Fehlzeiten in der Schule massiv gesteigert. Eine Ursache konnte weder von der Schülerin selbst, den Eltern noch von den Lehrkräften gesehen werden. K. litt immer häufiger unter migräneartigen Zuständen und heftigen Bauchschmerzen, die vorwiegend an Schultagen auftraten. Sämtliche ärztliche Untersuchungen blieben ohne relevante Befunde. Zwar war K. eine gut integrierte und leistungsstarke Schülerin, jedoch bestand die Sorge darin, dass sich eine schulvermeidende Haltung immer weiter ausweitete und verfestigte, was letztendlich auch zu Leistungseinbußen und einer negativen Schullaufbahnentwicklung führen könnte.
Hilfreich war hier, dass schnell eine sehr gute Kooperationsbereitschaft zwischen der Schülerin, den Lehrkräften und den Eltern erarbeitet werden konnte. Es stellte sich im Beratungsverlauf heraus, dass K. sehr hohe Leistungsansprüche an sich selbst hatte. Gleichzeitig hatte sie jedoch mit Versagensängsten zu kämpfen und geriet hierdurch immer häufiger in Konflikte. In der Folge vermied sie solche Situationen durch das Fernbleiben vom Unterricht.
Durch Gespräche mit K. alleine und auch mit Eltern und Lehrern konnten diese unbewussten Prozesse von der Schülerin erkannt, ein für sie selbst plausibles Erklärungsmodell formuliert und gemeinsam ein alternativer effektiver Umgang mit den überhöhten Leistungsansprüchen bei gleichzeitigen Versagensängsten erarbeitet werden. K. selbst sah ihren Wendepunkt in dem Erkennen der Zusammenhänge („es war als hätte sich bei mir ein Schalter umgelegt“). Als Folge tauchten sowohl Kopf- als auch Bauchschmerzen immer seltener bis gar nicht mehr auf und sie konnte sich wieder aktiv und regelmäßig am Unterricht beteiligen.
15
Betrachtet man die Anzahl der Kontakte, nach denen ein Einzelfall im Laufe des
Schuljahres abgeschlossen wird, so fällt auf, dass auch in diesem Berichtszeitraum
die Tendenz, viele Fälle (44%, Vorjahr 35%) nach bis zu 5 Kontakten
abzuschließen, anhält. Da die Komplexität der Problemlagen zunimmt und bei sehr
vielen Fällen bereits vorab psychiatrische bzw. psychologische Diagnostik erfolgt ist
oder sogar Therapie eingeleitet ist, wird frühzeitig an diese Institutionen über- oder
zurückgeleitet. Der Fokus der Beratung zielt in diesen Fällen darauf, wie die
schulische Situation und die Lernbedingungen vor dem Hintergrund der getroffenen
Diagnose besser für die Schülerin bzw. den Schüler gestaltet werden können.
Das Ziel, durch Sichtung der Problemlagen, Geben von Impulsen und frühzeitige
Weitervermittlung in längerfristige Hilfsangebote Beratungsprozesse nicht langfristig
aufrechtzuerhalten, zeigt sich auch im Vergleich der letzten beiden
Berichtszeiträume beim deutlichen Rückgang der Kontaktanzahl der Einzelfälle, in
denen mehr als 10 (-23%) Gespräche und besonders bei den Kontaktzahlen, in
denen mehr als 15 (-68%) Termine durchgeführt wurden.
Tab. 6: Übersicht über die Anzahl der Kontakte pro Einzelfall
Die Zunahme der Anmeldungen, in denen vor dem Erstgespräch kein
Beratungsbedarf mehr bestand, ist wahrscheinlich zum Teil der Einführung der
vorgeschalteten Eingangsphase geschuldet. Die Erfahrung zeigt, dass oftmals bei
diversen Hilfeeinrichtungen gleichzeitig angemeldet wird, so dass die erste
Institution, die Termine anbieten kann, die Verantwortung für den Beratungsprozess
übernimmt. Es ist nicht davon auszugehen, dass alle Beratungssuchende
unversorgt bleiben.
Anzahl der Kontakte Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2 014/2015 abs. in % abs. in % 0 - 5 Kontakte 176 35 225 44 6 -10 Kontakte 145 29 120 23 11 -15 Kontakte 65 13 50 10 mehr als 15 Kontakte 79 16 25 5 kein Bedarf mehr vor Erstgespräch 2 0 16 3 noch kein Termin vereinbart 37 7 74 15
insgesamt 504 100 510 100
16
Die Erhöhung der angemeldeten Einzelfälle, für die im Berichtszeitraum noch kein
Termin vereinbart wurde, ergibt sich, da erfahrungsgemäß insbesondere während
der letzten 2-3 Schuljahresmonate vor den Sommerferien – und damit zum Ende
des Berichtzeitraumes – verstärkt Einzelfälle angemeldet werden, die aufgrund der
zeitlichen Auslastung erst mit einem Termin zum Erstgespräch im folgenden
Schuljahr versorgt werden können.
17
© Bert Butzke
2. Schulpsychologische Systemberatung
Systemberatung richtet sich an das pädagogische Personal der Schulen – an
einzelne Lehrkräfte, an Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, ggf. auch
an die Erzieherinnen und Erzieher im Offenen Ganztag, an Schulleitungen,
Kollegien und Teams und leistet so einen Beitrag zur Professionalisierung,
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an Schulen.
In den Themen, die im Rahmen der
Systemberatung besprochen werden, geht es um
Fragen zum Lernen, zum Lehren, Verhalten und
Erziehen. Unterstützungsleistungen bei
Konfliktsituationen – beispielsweise innerhalb des
Kollegiums oder auch zur Vorbereitung von
Elterngesprächen – oder zum persönlichen
Belastungsabbau werden regelmäßig angefragt.
Fallbeispiel Supervision
Persönliche Gespräche in Form von Coaching oder Supervision wurden von 45
Lehrkräften angefragt. Im vorherigen Berichtszeitraum waren es 43 Lehrkräfte.
Im Rahmen des Arbeitskreises Supervision als kooperatives Angebot der
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Bezirksregierung Düsseldorf
wurde darüber hinaus als überregionales Angebot ein Team von
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern supervidiert.
Frau K. ist Lehrerin an einem Gymnasium. Sie hat große perfektionistische Ansprüche an sich und ihren Unterricht. Sie investiert viel Zeit in die Vorbereitungen ihres Unterrichts und legt häufig Nachtschichten ein, um jede Unterrichtsstunde minutiös zu planen. Trotz der sehr guten Vorbereitung ist sie oft mit ihrem Unterricht nicht zufrieden und versucht sich mit noch intensiverer Vorarbeit zu verbessern. Sie kann sich kaum mehr entspannen, hat die meisten ihrer Hobbies aufgegeben, sie entwickelte Rückzugstendenzen, schlief sehr schlecht und verfiel in ständige Grübeleien. In mehreren Beratungsgesprächen wurde überlegt, was sie im Hinblick auf ein neues Schuljahr tun könnte, um die Situation und ihr Wohlbefinden zu verbessern. Mit ihr gemeinsam wurden Ideen erarbeitet, was sie vorsorglich tun kann, um sich besser zu fühlen - so könnte sie zum Beispiel vorher telefonisch in ihrer Schule anfragen, welche Klasse sie bekommt, um sich darauf einzustellen und weniger negative Gedanken zu haben. Weiterhin wurden in Gesprächen die bei ihr bestehenden Grübelkreisläufe analysiert, Strategien zur Unterbrechung erarbeitet und fortlaufend in weiteren Terminen modifiziert. Sie wurde angeleitet, stressmindernde Selbstinstruktionen anzuwenden.
18
Zur Systemberatung zählt auch die Unterstützung von Schulen in akuten,
krisenhaften Situationen. Hierunter zählen plötzliche Vorfälle an und im Umfeld von
Schule, die für die gesamte Schulgemeinschaft eine außerordentliche Belastung
darstellen, das System stark destabilisieren oder den üblichen Schulablauf
unmöglich machen. Die Aufgabe der Schulberatung ist es, in solchen Fällen
Schulen bei der Bewältigung und Aufarbeitung von Notfällen und Krisen
psychologisch zu unterstützen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben nach dem Germanwings
Flugzeugabsturz im März 2015 das Josef-König-Gymnasium in Haltern am See
gemeinsam mit Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aus anderen
Beratungsstellen krisenintervenierend unterstützt.
Während des Schuljahres 2014/15 wurde in 27 Fällen ein sofortiger
Unterstützungsbedarf von den Schulen angemeldet. Dabei ging es:
� in 10 Fällen um die Begleitung von Schulen bei Todesfällen und schweren
Verkehrsunfällen
� in 6 Fällen um Amok- und schwere Gewaltandrohungen durch Schülerinnen
und Schüler
� in 4 Fällen um Suizidandrohungen und selbstverletzendes Verhalten
Fallbeispiel Krisenintervention
Die RSB Wesel unterstützte das Joseph-König Gymnasium in Haltern mit 2 Personen bei der Trauerbewältigung.
Bei einem Flugzeugabsturz waren 16 Schülerinnen und Schüler eines 10. Jahrgangs und 2 Lehrerinnen, die sich auf dem Rückflug von einem Schüleraustausch in Spanien befanden, ums Leben gekommen.
Die Unterstützung wurde von den Kolleginnen und Kollegen des Nachbarkreises Borken und dem Schulministerium NRW angefragt und mit der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Kreis Wesel abgesprochen.
Die Unterstützung fand am 2. Tag nach dem Absturz statt. Gemeinsam mit anderen Kollegen begleitete die RSB Lehrerinnen und Lehrer in den Unterricht des betroffenen Jahrgangs und standen für Lehrer- und Schülergespräche zur Verfügung.
Abschließend fand nach einigen Wochen ein gemeinsames Auswertungsgespräch unter der Leitung des Krisenbeauftragten NRW für Schulpsychologen statt.
19
� in 4 Fällen um massives Mobbing verbunden mit Schulabsentismus
� in 2 Fällen von massiver körperlicher Gewalt
� in einem Fall um Kindeswohlgefährdung durch häusliche Gewalt
Im vorherigen Schuljahr 2013/14 unterstützte die Schulberatungsstelle bei 21
Kriseninterventionen.
20
3. Kooperationen, Vernetzung und fachliche Qualifiz ierung
Die Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen und Partnern ist
wichtiger Bestandteil der schulpsychologischen Arbeit. Insbesondere bei komplexen
Problemlagen – ob bei individuellen Entwicklungsrückständen oder belastenden
familiären Situationen – ist die Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften und
Beratungskräften erforderlich. Neben der eigenen regelmäßigen fachlichen
Fortbildung gehört die Netzwerkarbeit und Mitarbeit in Fachteams zum
Qualitätsstandard schulpsychologischer Arbeit. Dazu gehörten:
� Austausch und Kooperationsgespräch mit den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Erziehungsberatungsstellen des Kreises Wesel, sowie der
Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle der Caritas
� Treffen mit den schulpsychologischen Diensten der Nachbarkreise bzw.
Kommunen
� 4 Kooperationsgespräche mit verschiedenen Beratungsteams
weiterführender Schulen
� Kooperationsgespräch mit der Leitung einer Praxis für Kinder- und
Jugendpsychiatrie im Kreis Wesel
� Austausch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der RSB für den Kreis
Borken
� Austausch mit den Psychologinnen der Erziehungsberatungsstellen
� Austausch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen
Integrationszentrums (KI)
Die benannten Arbeitstreffen fanden teils mehrfach und teils einmalig statt.
Weiterhin nahmen die Beraterinnen und der Berater der Schulberatungsstelle an
folgenden Veranstaltungen regelmäßig teil:
� beim Treffen der Beratungsstellenleiter im Kreis Wesel
� beim Arbeitskreis der Leiter der Regionalen Schulberatungsstellen
� beim Arbeitskreis „Supervision für die Weiterentwicklung schulischer
Qualität“ der Regionalen Schulberatungsstellen
� bei den Fachgruppengesprächen des Fachdienstes
� bei der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft im Kreis Wesel, Untergruppe
„Kinder und Jugendliche“
� bei der Supervisionsgruppe für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
� bei der Beratungslehrerausbildung der Bezirksregierung Düsseldorf
� bei dem kollegialen Austausch mit den Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeiter aus dem Koordinationsbereich Regionale Schulberatung
und Schulsozialarbeit
21
� bei den Regionalgruppentreffen „Krisenintervention“ der Bezirksregierung
Düsseldorf
� an der Dienstbesprechung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Regionalen Schulberatungsstellen des Regierungsbezirks Düsseldorf
� bei der Dienstbesprechung des Qualifikationskurses für Beratungslehrkräfte
� an den Netzwerktagen „Schulpsychologische Krisenprävention und -
intervention“
� an Veranstaltungen der Notfallseelsorge zum Thema „Umgang mit Krisen“
� an Veranstaltungen des Frauenarbeitskreises und der Gleichstellungsstelle
Die Beraterinnen und der Berater der Schulberatungsstelle nahmen selbst an den
folgenden Fortbildungen teil:
� an einem Psychotherapeutenkongress in Bochum
� am Grund- und Aufbaukurs „Schulpsychologische Krisenintervention“
� Teilnahme an einer Produktpräsentation des weiterentwickelten
Testverfahrens KABC-II
� Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen im
Kreis Wesel zum Thema: „Islamistischer Extremismus“
� an dem Workshop: „Kompetent verändern: Veränderungscoaching mit
Lehrkräften und Schulleitung im Einzelsetting
� Seminar „Gewalt in virtuellen Welten und Schulklima“
� Hospitationen an der Montessorischule und der Janusz-Korczak-Schule
� Teilnahme an einem Kurs „Realistische Selbstverteidigung in bedrohlichen
Situationen“
� eine Beraterin beendete erfolgreich die Weiterbildung zur systemischen
Familientherapeutin
Während des gesamten Schuljahres führte eine Mitarbeiterin in einem
Moderationsteam einen 14-tägig stattfindenden Ausbildungskurs zur Qualifizierung
von 25 Beratungslehrkräften durch.
Zur regelmäßigen Reflexion der eigenen Berufstätigkeit wird das Beratungsteam
der Regionalen Schulberatungsstelle seit 2004 regelmäßig durch eine externe
Supervision begleitet.