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17-4PH Rostfrei Stehlen · 17-4PH Rostfrei Stehlen Sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG)...

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17-4PH Rostfrei Stehlen Sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) mit seiner Änderungsverordnung (EU) 2015/830 Ausgabedatum: 27/06/2018 Version: 1.0 27/0/2018 DE (Englisch) 1/17 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffes / des Gemischs und des Unternehmens / Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produkt Form : Mischung Produktname : 17-4PH Edelstahl 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen Verwendung des Stoffes / Gemisches : Feedstock für 3D-Metalldruck 1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine zusätzlichen Informationen verfügbar 1.3. Angaben zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes Unternehmen MarkForged, Inc 85 Schule St Watertown MA 02472 T: 844-700-1035 (9:00 Uhr bis 18:00 Uhr) EUROPÄISCHE SOMMERZEIT) [email protected] www.markforged.com 1.4. Notruf-Nummer Notrufnummer : (CHEMTREC) 0800-181-7059 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffes oder der Mischung Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Haut Sens. 1 H317 Volltext der Gefahrenklassen und H-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Keine zusätzlichen Informationen verfügbar 2.2. Label-Elemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme (CLP) : GHS07 Signalwort (CLP) : Warnung Gefahrenhinweise (CLP) : H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Sicherheitshinweise (CLP) : P261 - Einatmen von Staub, Rauch vermeiden. P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung sollte nicht vom Arbeitsplatz entfernt werden. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz tragen. P302 + P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P321 - Spezifische Behandlung (siehe Abschnitt 4 in diesem SDB). P333 + P313 - Bei Hautreizung oder Hautausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P501 - Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen, regionalen, nationalen und / oder internationalen Vorschriften einer Sammelstelle für Sondermüll oder Sondermüll zuführen.
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Page 1: 17-4PH Rostfrei Stehlen · 17-4PH Rostfrei Stehlen Sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) mit seiner Änderungsverordnung (EU) 2015/830 Ausgabedatum:

17-4PH Rostfrei Stehlen Sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) mit seiner Änderungsverordnung (EU) 2015/830

Ausgabedatum: 27/06/2018

Version: 1.0

27/0/2018 DE (Englisch) 1/17

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffes / des Gemischs und des Unternehmens / Unternehmens 1.1. Produktidentifikator

Produkt Form : Mischung Produktname : 17-4PH Edelstahl

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen

Verwendung des Stoffes / Gemisches : Feedstock für 3D-Metalldruck 1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine zusätzlichen Informationen verfügbar

1.3. Angaben zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes Unternehmen MarkForged, Inc 85 Schule St Watertown MA 02472 T: 844-700-1035 (9:00 Uhr bis 18:00 Uhr) EUROPÄISCHE SOMMERZEIT) [email protected] www.markforged.com

1.4. Notruf-Nummer Notrufnummer : (CHEMTREC) 0800-181-7059

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffes oder der Mischung Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Haut Sens. 1 H317 Volltext der Gefahrenklassen und H-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Keine zusätzlichen Informationen verfügbar

2.2. Label-Elemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrenpiktogramme (CLP) :

GHS07

Signalwort (CLP) : Warnung Gefahrenhinweise (CLP) : H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Sicherheitshinweise (CLP) : P261 - Einatmen von Staub, Rauch vermeiden.

P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung sollte nicht vom Arbeitsplatz entfernt werden. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz tragen. P302 + P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P321 - Spezifische Behandlung (siehe Abschnitt 4 in diesem SDB). P333 + P313 - Bei Hautreizung oder Hautausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P501 - Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen, regionalen, nationalen und / oder internationalen Vorschriften einer Sammelstelle für Sondermüll oder Sondermüll zuführen.

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2.3. Andere Gefahren Andere Gefahren, die nicht zur Einstufung beitragen

: Die Exposition kann die bestehenden Augen-, Haut- oder Atmungsstörungen verschlimmern. Der wichtigste Expositionsweg während der Verarbeitung besteht in der Inhalation (Atmung) von Rauchgasen. Wenn Dämpfe inhaliert werden, können sie einen Zustand verursachen, der allgemein als Metallrauchfieber mit Symptomen, die an Influenza erinnern, bekannt ist; Die Symptome können 4-12 Stunden verzögert sein und beginnen mit einem plötzlichen Durstanfall und einem süßen, metallischen oder fauligem Geschmack im Mund. Andere Symptome können Reizung der oberen Atemwege, begleitet von Husten und Trockenheit der Schleimhäute, Mattigkeit und allgemeines Unwohlsein sein. Fieber, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, leichte bis starke Kopfschmerzen, Übelkeit, gelegentliches Erbrechen, übertriebene geistige Aktivität, starkes Schwitzen, übermäßiges Urinieren, Durchfall und Erschöpfung können ebenfalls auftreten. Aufgrund der endgültigen Form des Produkts ist es unwahrscheinlich, dass brennbare Stäube erzeugt werden.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Substanzen Unzutreffend

3.2. Mischung

Name Produktidentifikator % Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Eisen (CAS-Nr.) 7439-89-6 (EG-Nr.) 231-096-4

59,81 - 74,85 Nicht klassifiziert

Chrom (CAS-Nr.) 7440-47-3 (EG-Nr.) 231-157-5

15 - 17,5 Nicht klassifiziert

Paraffinwachse und Kohlenwasserstoffwachse

(CAS-Nr.) 8002-74-2 (EG-Nr.) 232-315-6

2 - 6 Nicht klassifiziert

Nickel (CAS-Nr.) 7440-02-0 (EG-Nr.) 231-111-4 (EG-Index-Nr.) 028-002-00-7

3 - 5 Haut Sens. 1, H317 Carc. 2, H351 STOT RE 1, H372

Kupfer (CAS-Nr.) 7440-50-8 (EG-Nr.) 231-159-6

3 - 5 Wasserakute 1, H400 (M = 10) Wasser Chronisch 3, H412

Polypropylen (CAS-Nr.) 9003-07-0 (EG-Nr.) 618-352-4

2 - 4 Nicht klassifiziert

Silizium (CAS-Nr.) 7440-21-3 (EG-Nr.) 231-130-8;240-968-3

<= 1 Flam. Sol. 2, H228

Voller Wortlaut der H-Sätze: siehe Abschnitt 16

Teil 4: Erstehilfemaßnahmen

4.1. Beschreibung von Erste-Hilfe-Maßnahmen Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein : Niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei

Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen : Wenn Symptome auftreten: an die frische Luft gehen und verdächtiges Gebiet

belüften. Bei anhaltenden Atembeschwerden Arzt aufsuchen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt

: Kontaminierte Kleidung entfernen. Betroffene Stelle mindestens 15 Minuten lang mit Wasser benetzen. Bei Auftreten oder Fortbestehen von Reizungen / Hautausschlägen Arzt aufsuchen. Nach Kontakt mit dem geschmolzenen Produkt die Haut schnell mit kaltem Wasser abkühlen. Die Entfernung von erstarrtem geschmolzenem Material von der Haut erfordert medizinische Hilfe.

Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt

: Vorsichtig mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen. Entfernen Sie Kontaktlinsen, wenn vorhanden und leicht zu machen. Weiter spülen. Einen Arzt aufsuchen. Die Entfernung von erstarrtem geschmolzenem Material aus den Augen erfordert medizinische Hilfe.

Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken

: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Einen Arzt aufsuchen.

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4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome / Effekte : Hautsensibilisierung. Unter normalen Betriebsbedingungen ist nicht zu erwarten,

dass sie eine signifikante Gefahr darstellen. Flocken oder Puder verursachen bei Verarbeitung oder physikalischer Veränderung Reizungen der Atemwege, Augen, Haut und sind schädlich. Geschmolzenes Material kann giftige und reizende Dämpfe freisetzen. Geschmolzenes Material kann Dämpfe erzeugen, die reizend oder giftig sind.

Symptome / Wirkungen nach Einatmen : Der wichtigste Expositionsweg bei der Verarbeitung ist die Inhalation (Atmung) von Staub oder Rauch. Wenn Dämpfe inhaliert werden, können sie einen Zustand verursachen, der allgemein als Metallrauchfieber mit Symptomen, die an Influenza erinnern, bekannt ist; Die Symptome können 4-12 Stunden verzögert sein und beginnen mit einem plötzlichen Durstanfall und einem süßen, metallischen oder fauligem Geschmack im Mund. Andere Symptome können Reizung der oberen Atemwege, begleitet von Husten und Trockenheit der Schleimhäute, Mattigkeit und allgemeines Unwohlsein sein. Fieber, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, leichte bis starke Kopfschmerzen, Übelkeit, gelegentliches Erbrechen, übertriebene geistige Aktivität, starkes Schwitzen, übermäßiges Urinieren, Durchfall und Erschöpfung können ebenfalls auftreten. Längere Exposition kann zu Reizungen führen. Exposition kann Husten, Schleimabsonderungen, Kurzatmigkeit, Engegefühl in der Brust oder andere Symptome, die auf eine allergische / Sensibilisierungsreaktion hinweisen, hervorrufen.

Symptome / Wirkungen nach Hautkontakt : Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kontakt mit Rauch oder Metallpulver reizt die Haut. Kontakt mit heißem, geschmolzenem Metall führt zu Verbrennungen. Staub kann in Hautfalten oder durch Kontakt mit enger Kleidung zu Reizungen führen.

Symptome / Wirkungen nach Augenkontakt

: Während der Metallverarbeitung. Stäube, die durch Mahlen und physikalische Veränderungen entstehen, werden wahrscheinlich zu Augenreizungen führen. Dämpfe durch thermische Zersetzung oder geschmolzenes Material werden wahrscheinlich die Augen reizen. Mechanischer Schaden durch fliegende Partikel und abgeplatzte Schlacke ist möglich. Kann leichte Reizung der Augen verursachen.

Symptome / Wirkungen nach Verschlucken

: Verschlucken gilt nicht als möglicher Expositionsweg. Verschlucken kann Nebenwirkungen haben.

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Chronische Symptome : Unter normalen Nutzungsbedingungen nicht zu erwarten. In massiver Form besteht keine Gefahr. Wenn sie physikalisch verändert werden, um Splitter, Bänder, Stäube oder Dämpfe von geschmolzenem Material zu präsentieren, können folgende Gefahren bestehen: Chrom: Bestimmte hexavalente Chromverbindungen haben sich auf der Grundlage epidemiologischer Untersuchungen an Arbeitern und tierexperimentellen Studien als karzinogen erwiesen. Bei Chrom (VI) - Arbeitern wurde eine erhöhte Inzidenz von Atemwegskrebs festgestellt. Bei Industriearbeitern, die gegenüber Chrom (VI) -Verbindungen exponiert sind, kommt es häufiger zu Lungenkrebs. Eine ausführlichere Diskussion finden Sie in IARC Band 23. Kupfer: Übermäßige Exposition gegenüber Rauch kann Metallrauchfieber (Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Übelkeit, Fieber, trockener Hals, Husten, Schwäche, Mattigkeit) verursachen; metallischer oder süßer Geschmack; Verfärbung von Haut und Haaren. Gewebeschäden der Schleimhäute können einer chronischen Staubbelastung folgen. Das Einatmen von Eisenoxiddämpfen, die sich zersetzen, kann zu Reizungen und grippeähnlichen Symptomen führen, da Eisenoxid sonst nicht gefährlich ist. Wiederholtes Einatmen von Eisenoxidstaub kann eine gutartige Erkrankung der Siderose verursachen. Mangan: Chronische Exposition kann eine Entzündung des Lungengewebes verursachen, Vernarbung der Lungen (Lungenfibrose). Eine chronische Exposition gegenüber einem übermäßigen Manganspiegel kann zu einer Vielzahl von psychiatrischen und motorischen Störungen führen, die als Manganismus bezeichnet werden. Nickel: Kann eine Form von Dermatitis verursachen, bekannt als Nickeljucken und Reizung des Darms, die zu Störungen, Krämpfen und Asphyxie führen kann. Nickelmetallpulver ist, wenn es alveolengängig ist, ein Karzinogen für den Menschen, und es ist bekannt, dass es durch Einatmen zu Lungenschäden führt. Die Inhalation von Nickelverbindungen wurde in Studien gezeigt, die eine erhöhte Inzidenz von Krebserkrankungen der Nasenhöhle, der Lunge und möglicherweise des Kehlkopfes bei Nickel-Raffineriearbeitern ergeben. Silizium: Kann chronische Bronchitis und Verengung der Atemwege verursachen.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Wenn Sie exponiert oder betroffen sind, holen Sie sich ärztlichen Rat und Aufmerksamkeit. Wenn ein medizinischer Rat benötigt wird, halten Sie einen Produktbehälter oder ein Etikett bereit.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel

Geeignete Löschmittel : Trockener Sand; Klasse D Löschmittel (für Metallpulverbrände). Ungeeignete Löschmittel : Bei geschmolzenem Material kein Wasser verwenden, bei Kontakt mit Wasser

heftig oder explosionsartig reagieren. Verwenden Sie keinen schweren Wasserstrahl. Die Verwendung von starkem Wasserstrahl kann das Feuer verbreiten.

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Brandgefahr : Nicht brennbar. Explosionsgefahr : Das Produkt selbst ist nicht explosiv, aber wenn Staub entsteht, können in der Luft

schwebende Staubwolken explosiv sein. Reaktivität : Stabil bei Umgebungstemperatur und unter normalen Einsatzbedingungen.

Gefährliche Reaktionen treten unter normalen Bedingungen nicht auf. Gefährliche Zersetzungsprodukte im Brandfall

: Metalloxide. Kohlenstoffoxide (CO, CO 2 ). Kohlenwasserstoffe. Stickoxide. Schwefeloxide. Schwefelverbindungen.

5.3. Hinweise für die Feuerwehr Vorsichtsmaßnahmen Feuer : Seien Sie vorsichtig, wenn Sie ein chemisches Feuer bekämpfen. Feuerbekämpfungsanweisungen : Verwenden Sie zur Kühlung der exponierten Behälter Wasserspray oder Nebel.

Dämpfe von Bränden oder Dämpfen aus Zersetzung nicht einatmen. Schutz während der Brandbekämpfung : Ohne geeignete Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, nicht in den

Brandbereich gelangen.

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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Allgemeine Maßnahmen : Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Staub nicht einatmen. Vermeiden Sie Staubentwicklung. Wenn möglich, lassen Sie das geschmolzene Material auf natürliche Weise erstarren.

6.1.1. Für Nicht-Notfallpersonal Schutzausrüstung : Verwenden Sie geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA). Notfallmaßnahmen : Evakuieren Sie unnötiges Personal.

6.1.2. Für Einsatzkräfte Schutzausrüstung : Statten Sie die Reinigungsmannschaft mit angemessenem Schutz aus. Notfallmaßnahmen : Bereich lüften. Bei der Ankunft am Einsatzort wird von einem Ersthelfer erwartet,

dass er das Vorhandensein gefährlicher Güter erkennt, sich selbst und die Öffentlichkeit schützt, das Gebiet sichert und die Hilfe von geschultem Personal einfordert, sobald die Bedingungen es zulassen.

6.2. Umwelt-Vorsichtsmaßnahmen Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Für die Eindämmung : Enthalten und sammeln wie jeder feste Stoff. Festes Verschütten mit geeigneten

Barrieren verhindern und Migration und Eindringen in Abwasserkanäle oder -ströme verhindern. Vermeiden Sie Staubbildung bei der Reinigung von verschütteten Flüssigkeiten.

Methoden zur Säuberung : Verschüttetes sofort entfernen und Abfall sicher entsorgen. Abkühlen Sie das geschmolzene Material, um die Ausbreitung zu begrenzen. Stellen Sie das Produkt durch Staubsaugen, Schaufeln oder Kehren wieder her. Verwenden Sie einen Staubunterdrücker beim mechanischen Entfernen. Verschüttetes Material zur Entsorgung in einen geeigneten Behälter geben. Kontaktieren Sie die zuständigen Behörden nach einer Verschüttung.

6.4. Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt 8 für Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung und Abschnitt 13 für Hinweise zur Entsorgung.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Hinweise zum sicheren Umgang

Zusätzliche Gefahren bei der Verarbeitung : Enthält Stoffe, die brennbare Stäube sind. Wenn sich Staub ansammeln kann, kann sich in Luft Staubkonzentrationen bilden, die sich entzünden und eine Explosion verursachen können. Treffen Sie geeignete Vorsichtsmaßnahmen. Verbrennungsgefahr bei Kontakt mit geschmolzenem Produkt. Geschmolzenes Metall und Wasser können eine explosive Kombination sein.

Hinweise zum sicheren Umgang : Waschen Sie Hände und andere exponierte Bereiche mit milder Seife und Wasser vor dem Essen, Trinken oder Rauchen und beim Verlassen der Arbeit. Vermeiden Sie längeren Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung. Schützen Sie Haut und Augen vor Kontakt mit geschmolzenem Material. Dämpfe von geschmolzenem Produkt nicht einatmen. Staub nicht einatmen. Vermeiden Sie die Entstehung oder Verbreitung von Staub. Verwenden Sie geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA).

Hygiene Maßnahmen : Nach den Regeln der guten Arbeitshygiene und Sicherheit handhaben. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

7.2. Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Inkompatibilitäten Technische Maßnahmen : Beachten Sie die geltenden Vorschriften. Lagerbedingungen : Behälter geschlossen halten, wenn er nicht benutzt wird. An einem trockenen,

kühlen Ort aufbewahren. Vor direkter Sonneneinstrahlung, extrem hohen oder niedrigen Temperaturen und unverträglichen Materialien schützen.

Inkompatible Materialien : Alkalien. Starke Säuren, starke Basen, starke Oxidationsmittel. Ätzende Substanzen in Kontakt mit Metallen können brennbares Wasserstoffgas erzeugen.

7.3. Spezifische Endanwendungen Feedstock für 3D-Metalldruck

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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung 8.1. Regelparameter

Chrom (7440-47-3)

EU IOELV TWA (mg / m³) 2 mg / m³

Österreich MAK (mg / m³) 2 mg / m³

Belgien Grenzwert (mg / m³) 0,5 mg / m³

Bulgarien OEL TWA (mg / m³) 2 mg / m³

Kroatien GVI (granična vrijednost izloženosti) (mg / m³) 2 mg / m³

Zypern OEL TWA (mg / m³) 2 mg / m³

Frankreich VME (mg / m³) 2 mg / m³ (indikativer Grenzwert)

Frankreich Frankreich - BLV 0,01 mg / g Kreatinin Parameter: Gesamtchrom - Medium: Urin - Probenahmezeit: während der Schicht erhöht (Hintergrundgeräusche bei nicht-exponierten Personen (lösliches Aerosol)) 0,03 mg / g Kreatinin Parameter: Gesamtchrom - Medium: Urin - Probenahmezeit: Schichtende am Ende der Arbeitswoche (Hintergrundrauschen bei nicht-exponierten Personen (lösliches Aerosol))

Deutschland TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwert (mg / m³)

2 mg / m³ (die Grenzwerte am Arbeitsplatz beziehen sich auf den Elementgehalt der metallinhalierbaren Fraktion)

Gibraltar Acht Stunden mg / m3 2 mg / m³

Griechenland OEL TWA (mg / m³) 1 mg / m³

USA ACGIH ACGIH TWA (mg / m³) 0,5 mg / m³

Italien OEL TWA (mg / m³) 0,5 mg / m³

Lettland OEL TWA (mg / m³) 2 mg / m³

Lettland Lettland - BLV 10 μg / g Kreatinin Parameter: Chrom - Medium: Urin - Probenahmezeit: Schichtwechsel (Referenzwert für die Gesamtchromkonzentration im Blut bei beruflich unbelasteter Bevölkerung <0,5 μg / L, im Urin <0,5 μg / L)

Spanien VLA-ED (mg / m³) 2 mg / m³ (indikativer Grenzwert)

Schweiz MAK (mg / m³) 0,5 mg / m³ (einatembarer Staub)

Schweiz OEL chemische Kategorie (CH) Sensibilisator

Niederlande Grenswaarde TGG 8H (mg / m³) 0,5 mg / m³

Großbritannien WEL TWA (mg / m³) 0,5 mg / m³

Großbritannien WEL STEL (mg / m³) 1,5 mg / m³ (berechnet)

Tschechische Republik Expoziční limity (PEL) (mg / m³) 0,5 mg / m³ (Staub)

Dänemark Grænseværdie (langvarig) (mg / m³) 0,5 mg / m³ (Pulver)

Estland OEL TWA (mg / m³) 2 mg / m³

Finnland HTP-arvo (8 Stunden) (mg / m³) 0,005 mg / m³

Ungarn AK-érték 2 mg / m³

Ungarn OEL chemische Kategorie (HU) Sensibilisator

Irland OEL (8 Stunden Ref) (mg / m³) 2 mg / m³

Irland OEL (15 Minuten Ref) (mg / m3) 6 mg / m³ (berechnet)

Litauen IPRV (mg / m³) 2 mg / m³

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Chrom (7440-47-3)

Luxemburg OEL TWA (mg / m³) 2 mg / m³

Malta OEL TWA (mg / m³) 2 mg / m³

Norwegen Grenseverdier (AN) (mg / m³) 0,5 mg / m³

Norwegen Grenseverdier (Korttidsverdi) (mg / m3) 1,5 mg / m³ (Wert berechnet)

Polen NDS (mg / m³) 0,5 mg / m³

Rumänien OEL TWA (mg / m³) 2 mg / m³ (metallisch)

Rumänien Rumänien - BLV 10 μg / g Kreatinin Parameter: Chrom - Medium: Urin - Probenahmezeit: während der Arbeitszeit 30 μg / g Kreatinin Parameter: Chrom - Medium: Urin - Probenahmezeit: Ende der Arbeitswoche

Slowenien OEL TWA (mg / m³) 2 mg / m³

Schweden Nivågränsvärde (NVG) (mg / m³) 0,5 mg / m³ (Gesamtstaub)

Portugal OEL TWA (mg / m³) 2 mg / m³ (indikativer Grenzwert)

Portugal OEL chemische Kategorie (PT) A4 - Nicht als humanes Karzinogen einzustufen

Silizium (7440-21-3)

Belgien Grenzwert (mg / m³) 10 mg / m³

Kroatien GVI (granična vrijednost izloženosti) (mg / m³)

10 mg / m³ (Gesamtstaub) 4 mg / m³ (Feinstaub)

Frankreich VME (mg / m³) 10 mg / m³

Griechenland OEL TWA (mg / m³) 10 mg / m³ (einatembare Fraktion) 5 mg / m³ (alveolengängige Fraktion)

Schweiz MAK (mg / m³) 3 mg / m³ (Feinstaub)

Großbritannien WEL TWA (mg / m³) 10 mg / m³ (einatembarer Staub) 4 mg / m³ (Feinstaub)

Großbritannien WEL STEL (mg / m³) 12 mg / m³ (berechnet alveolengängiger Staub)

Großbritannien WEL STEL (ppm) 30 ppm (berechnet-einatembarer Staub)

Dänemark Grænseværdie (langvarig) (mg / m³) 10 mg / m³

Estland OEL TWA (mg / m³) 10 mg / m³ 5 mg / m³ (Feinstaub)

Irland OEL (8 Stunden Ref) (mg / m³) 10 mg / m³ (gesamter inhalierbarer Staub) 4 mg / m³ (Feinstaub)

Irland OEL (15 Minuten Ref) (mg / m3) 30 mg / m³ (berechneter Gesamt-Einatemstaub) 12 mg / m³ (berechnet alveolengängiger Staub)

Norwegen Grenseverdier (AN) (mg / m³) 10 mg / m³ (entspricht dem Standard für störenden Staub)

Norwegen Grenseverdier (Korttidsverdi) (mg / m3)

20 mg / m³ (entspricht dem Standard für störenden Staub, Wert berechnet)

Polypropylen (9003-07-0)

Lettland OEL TWA (mg / m³) 5 mg / m³ (Staub)

Tschechische Republik Expoziční limity (PEL) (mg / m³) 5 mg / m³ (Staub)

Litauen IPRV (mg / m³) 10 mg / m³ (nicht stabilisiert)

Slowakei NPHV (Priemerna) (mg / m³) 5 mg / m³ (Gesamtfeststoff-Aerosol)

Paraffinwachse und Kohlenwasserstoffwachse (8002-74-2)

Belgien Grenzwert (mg / m³) 2 mg / m³ (Rauch)

Kroatien GVI (granična vrijednost izloženosti) (mg / m³) 2 mg / m³ (Rauch)

Kroatien KGVI (kratkotrajna granična vrijednost izloženosti) (mg / m³) 6 mg / m³ (Rauch)

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Paraffinwachse und Kohlenwasserstoffwachse (8002-74-2)

Frankreich VME (mg / m³) 2 mg / m³ (Rauch)

Griechenland OEL TWA (mg / m³) 2 mg / m³ (Rauch)

Griechenland OEL STEL (mg / m³) 6 mg / m³ (Rauch)

USA ACGIH ACGIH TWA (mg / m³) 2 mg / m³ (Rauch)

Spanien VLA-ED (mg / m³) 2 mg / m³

Schweiz MAK (mg / m³) 2 mg / m³ (Feinstaub)

Großbritannien WEL TWA (mg / m³) 2 mg / m³ (Rauch)

Großbritannien WEL STEL (mg / m³) 6 mg / m³ (Rauch)

Dänemark Grænseværdie (langvarig) (mg / m³) 2 mg / m³ (Rauch)

Estland OEL TWA (mg / m³) 2 mg / m³ (Rauch)

Finnland HTP-arvo (8 Stunden) (mg / m³) 1 mg / m³ (Rauch)

Irland OEL (8 Stunden Ref) (mg / m³) 2 mg / m³ (Rauch)

Irland OEL (15 Minuten Ref) (mg / m3) 6 mg / m³

Norwegen Grenseverdier (AN) (mg / m³) 2 mg / m³ (Rauch)

Norwegen Grenseverdier (Korttidsverdi) (mg / m3) 4 mg / m³ (Wert berechnet-Rauch)

Polen NDS (mg / m³) 2 mg / m³ (einatembare Fraktion)

Rumänien OEL TWA (mg / m³) 2 mg / m³ (Rauch)

Rumänien OEL STEL (mg / m³) 6 mg / m³ (Rauch)

Slowakei NPHV (Hraničná) (mg / m³) 6 mg / m³ (Rauch)

Portugal OEL TWA (mg / m³) 2 mg / m³ (Rauch)

Kupfer (7440-50-8)

Österreich MAK (mg / m³) 1 mg / m³ (einatembare Fraktion) 0,1 mg / m³ (alveolengängige Fraktion, Rauch)

Österreich MAK Kurzzeitwert (mg / m³) 4 mg / m³ (einatembare Fraktion) 0,4 mg / m³ (alveolengängige Fraktion, Rauch)

Belgien Grenzwert (mg / m³) 0,2 mg / m³ (Rauch) 1 mg / m³ (Staub und Nebel)

Bulgarien OEL TWA (mg / m³) 0,1 mg / m³ (Metalldampf)

Kroatien GVI (granična vrijednost izloženosti) (mg / m³)

0,2 mg / m³ (Rauch) 1 mg / m³ (Staub)

Kroatien KGVI (kratkotrajna granična vrijednost izloženosti) (mg / m³) 2 mg / m³ (Staub und Rauch)

Frankreich VLE (mg / m³) 2 mg / m³ (Staub)

Frankreich VME (mg / m³) 0,2 mg / m³ (Rauch) 1 mg / m³ (Staub)

Griechenland OEL TWA (mg / m³) 0,2 mg / m³ (Rauch) 1 mg / m³ (Staub)

Griechenland OEL STEL (mg / m³) 2 mg / m³ (Staub)

USA ACGIH ACGIH TWA (mg / m³) 0,2 mg / m³ (Rauch)

Lettland OEL TWA (mg / m³) 0,5 mg / m³

Spanien VLA-ED (mg / m³) 0,2 mg / m³ (Rauch) 1 mg / m³ (Staub und Nebel)

Schweiz KZGW (mg / m³) 0,2 mg / m³ (einatembarer Staub)

Schweiz MAK (mg / m³) 0,1 mg / m³ (einatembarer Staub)

Niederlande Grenswaarde TGG 8H (mg / m³) 0,1 mg / m³ (einatembare Fraktion)

Großbritannien WEL TWA (mg / m³) 1 mg / m³ (Staub und Nebel) 0,2 mg / m³ (Rauch)

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27/06/2018 DE (Englisch) 9/17

Kupfer (7440-50-8)

Großbritannien WEL STEL (mg / m³) 0,6 mg / m³ (berechneter Rauch) 2 mg / m³ (Staub und Nebel)

Tschechische Republik Expoziční limity (PEL) (mg / m³) 1 mg / m³ (Staub) 0,1 mg / m³ (Rauch)

Dänemark Grænseværdie (langvarig) (mg / m³) 1 mg / m³ (Staub und Pulver) 0,1 mg / m³ (Rauch)

Estland OEL TWA (mg / m³) 1 mg / m³ (Gesamtstaub) 0,2 mg / m³ (Feinstaub)

Finnland HTP-arvo (8 Stunden) (mg / m³) 0,02 mg / m³ (lungengängig)

Ungarn AK-érték 1 mg / m³ 0,1 mg / m³ (Rauch)

Ungarn CK-érték 4 mg / m³ 0,4 mg / m³ (Rauch)

Irland OEL (8 Stunden Ref) (mg / m³) 0,2 mg / m³ (Rauch) 1 mg / m³ (Stäube und Nebel)

Irland OEL (15 Minuten Ref) (mg / m3) 0,6 mg / m³ (berechneter Rauch) 2 mg / m³ (Stäube und Nebel)

Litauen IPRV (mg / m³) 1 mg / m³ (einatembare Fraktion) 0,2 mg / m³ (alveolengängige Fraktion)

Norwegen Grenseverdier (AN) (mg / m³) 0,1 mg / m³ (Rauch) 1 mg / m³ (Staub)

Norwegen Grenseverdier (Korttidsverdi) (mg / m3)

0,3 mg / m³ (Wert berechnet-Rauch) 2 mg / m³ (Wert berechnet-Staub)

Polen NDS (mg / m³) 0,2 mg / m³

Rumänien OEL TWA (mg / m³) 0,5 mg / m³ (Pulver)

Rumänien OEL STEL (mg / m³) 0,2 mg / m³ (Rauch) 1,5 mg / m³ (Staub)

Slowakei NPHV (Priemerna) (mg / m³) 1 mg / m³ (Staub) 0,1 mg / m³ (Rauch)

Slowakei NPHV (Hraničná) (mg / m³) 2 mg / m³ (Staub) 0,2 mg / m³ (Rauch)

Slowenien OEL TWA (mg / m³) 1 mg / m³ (einatembare Fraktion) 0,1 mg / m³ (alveolengängige Fraktion, Rauch)

Slowenien OEL STEL (mg / m³) 4 mg / m³ (einatembare Fraktion) 0,4 mg / m³ (alveolengängige Fraktion, Rauch)

Schweden Nivågränsvärde (NVG) (mg / m³) 1 mg / m³ (Gesamtstaub) 0,2 mg / m³ (Feinstaub)

Portugal OEL TWA (mg / m³) 0,2 mg / m³ (Rauch) 1 mg / m³ (Staub und Nebel)

Nickel (7440-02-0)

Österreich TEL TRK (mg / m³) 0,5 mg / m³ (Staub, einatembare Fraktion)

Österreich OEL chemische Kategorie (AT) Gruppe A1 Karzinogenstaub / Aerosol, Atemwegssensibilisatorstaub, Hautsensibilisator

Belgien Grenzwert (mg / m³) 1 mg / m³

Bulgarien OEL TWA (mg / m³) 0,05 mg / m³

Bulgarien Bulgarien - BLV 45 μg / l Parameter: Nickel - Medium: Urin - Probenahmezeit: nach mehreren Schichten

Kroatien GVI (granična vrijednost izloženosti) (mg / m³) 0,5 mg / m³

Kroatien OEL chemische Kategorie (HR) Karzinogen der Kategorie 3

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Nickel (7440-02-0)

Frankreich VME (mg / m³) 1 mg / m³ 1 mg / m³ (Metallgitter)

Frankreich OEL chemische Kategorie (FR) Karzinogen der Kategorie 2

Deutschland TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwert (mg / m³)

0,006 mg / m³

Deutschland Chemische Kategorie TRGS 900 Hautsensibilisierung

Griechenland OEL TWA (mg / m³) 1 mg / m³

USA ACGIH ACGIH TWA (mg / m³) 1,5 mg / m³ (einatembare Partikel)

Lettland OEL TWA (mg / m³) 0,05 mg / m³

Spanien VLA-ED (mg / m³) 1 mg / m³ (Herstellungs-, Vermarktungs- und Verwendungsbeschränkungen gemäß REACH)

Spanien OEL chemische Kategorie (ES) C1A, Sensibilisator

Schweiz MAK (mg / m³) 0,5 mg / m³ (einatembarer Staub)

Schweiz OEL chemische Kategorie (CH) Kategorie C2 Karzinogen, Sensibilisator

Schweiz Schweiz - BLV 45 μg / l Parameter: Nickel - Medium: Urin - Probenahmezeit: Schichtende und nach mehreren Schichten (bei Langzeitbelichtungen)

Großbritannien WEL TWA (mg / m³) 0,5 mg / m³

Großbritannien WEL STEL (mg / m³) 1,5 mg / m³ (berechnet)

Großbritannien WEL chemische Kategorie Potential für die Hautabsorption

Tschechische Republik Expoziční limity (PEL) (mg / m³) 0,5 mg / m³

Tschechische Republik OEL chemische Kategorie (CZ) Sensibilisator

Tschechische Republik Tschechische Republik - BLV 0,077 μmol / mmol Creatinin Parameter: Nickel - Medium: Urin - Probenahmezeit: Ermessen 0,04 mg / g Kreatinin Parameter: Nickel - Medium: Urin - Probenahmezeit: Ermessen

Dänemark Grænseværdie (langvarig) (mg / m³) 0,05 mg / m³ (Staub und Pulver)

Estland OEL TWA (mg / m³) 0,5 mg / m³

Estland OEL chemische Kategorie (ET) Sensibilisator

Finnland HTP-arvo (8 Stunden) (mg / m³) 0,01 mg / m³ (lungengängig)

Finnland Finnland - BLV 0,1 μmol / l Parameter: Nickel - Medium: Urin - Probenahmezeit: nach der Schicht nach einer Arbeitswoche oder Expositionszeit

Ungarn MK-érték 0,1 mg / m³

Ungarn OEL chemische Kategorie (HU) Krebserzeugende Substanz, Sensibilisator

Irland OEL (8 Stunden Ref) (mg / m³) 0,5 mg / m³

Irland OEL (15 Minuten Ref) (mg / m3) 1,5 mg / m³ (berechnet)

Irland OEL chemische Kategorie (IE) Sensibilisator

Litauen IPRV (mg / m³) 0,5 mg / m³

Litauen OEL chemische Kategorie (LT) Karzinogen, Sensibilisator

Norwegen Grenseverdier (AN) (mg / m³) 0,05 mg / m³

Norwegen Grenseverdier (Korttidsverdi) (mg / m3) 0,15 mg / m³ (Wert berechnet)

Norwegen OEL chemische Kategorie (NO) Krebserzeugend, Mögliche Reproduktionsgefahr, Sensibilisierende Substanz

Polen NDS (mg / m³) 0,25 mg / m³

Rumänien OEL TWA (mg / m³) 0,1 mg / m³

Rumänien OEL STEL (mg / m³) 0,5 mg / m³

Rumänien OEL chemische Kategorie (RO) Substanzen, die Krebs verursachen können

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Nickel (7440-02-0)

Rumänien Rumänien - BLV 15 μg / l Parameter: Nickel - Medium: Urin - Probenahmezeit: Schichtende

Slowakei Slowakei - BLV 0,03 mg / l Parameter: Nickel - Medium: Blut - Probenahmezeit: Ende der Exposition oder Arbeitsschicht

Slowenien OEL TWA (mg / m³) 0,5 mg / m³ (einatembare Fraktion)

Slowenien OEL STEL (mg / m³) 2 mg / m³ (einatembare Fraktion)

Slowenien OEL chemische Kategorie (SL) Kategorie 2

Schweden Nivågränsvärde (NVG) (mg / m³) 0,5 mg / m³ (Gesamtstaub)

Schweden OEL chemische Kategorie (SE) Sensibilisator

Portugal OEL TWA (mg / m³) 1,5 mg / m³ (einatembare Fraktion)

Portugal OEL chemische Kategorie (PT) A5 - Nicht als menschliches Karzinogen vermutet

Eisen (7439-89-6)

Bulgarien OEL TWA (mg / m³) 6 mg / m³ (enthält <2% freikristallines Siliciumdioxid in der alveolengängigen Fraktion - Staub, einatembare Fraktion)

Slowakei NPHV (Priemerna) (mg / m³) 6 mg / m³ (Gesamtaerosol)

8.2. Belichtungskontrollen Geeignete technische Kontrollen : Geeignete Augen- / Körperwaschgeräte sollten in der Nähe einer möglichen

Exposition verfügbar sein. Sorgen Sie für ausreichende Belüftung, insbesondere in geschlossenen Räumen. Stellen Sie sicher, dass alle nationalen / lokalen Vorschriften eingehalten werden.

Persönliche Schutzausrüstung : Handschuhe. Schutzkleidung. Schutzbrille.

Materialien für Schutzkleidung : Chemisch resistente Materialien und Stoffe. Handschutz : Schutzhandschuhe tragen. Schutz für Augen und Gesicht : Chemikalienschutzbrille. Haut- und Körperschutz : Geeignete Schutzkleidung tragen. Atemschutz : Wenn die Expositionsgrenzen überschritten werden oder Reizungen auftreten,

sollte ein zugelassener Atemschutz getragen werden. Bei unzureichender Belüftung, sauerstoffarmer Atmosphäre oder bei nicht bekannter Expositionsbelastung zugelassenen Atemschutz tragen.

Andere Informationen : Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen.

Abschnitt 9: Physikalische und Chemische Eigenschaften 9.1. Informationen zu grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Körperlicher Status Aussehen

: :

Solide Hellgraues zylindrisches Filament

Farbe : Keine Daten verfügbar

Geruch : Keine Daten verfügbar

Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar

pH : Keine Daten verfügbar

Verdunstungsrate : Keine Daten verfügbar

Schmelzpunkt : Keine Daten verfügbar

Gefrierpunkt : Keine Daten verfügbar

Siedepunkt : Keine Daten verfügbar

Flammpunkt : Keine Daten verfügbar

Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar

Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar

Entflammbarkeit (fest, gasförmig) : Keine Daten verfügbar

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Dampfdruck : Keine Daten verfügbar

Relative Dampfdichte bei 20 ° C : Keine Daten verfügbar

Löslichkeit : Wasser: unlöslich

Verteilungskoeffizient: n-Octanol / Wasser : Keine Daten verfügbar

Viskosität : Keine Daten verfügbar

Explosive Eigenschaften : Keine Daten verfügbar

Oxidierende Eigenschaften : Keine Daten verfügbar

Explosive Grenzen : Keine Daten verfügbar

9.2. Andere Informationen Keine zusätzlichen Informationen verfügbar

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Stabil bei Umgebungstemperatur und unter normalen Einsatzbedingungen. Gefährliche Reaktionen treten unter normalen Bedingungen nicht auf.

10.2. Chemische Stabilität Stabil unter den empfohlenen Handhabungs- und Lagerbedingungen (siehe Abschnitt 7).

10.3. Die Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Eine gefährliche Polymerisation wird nicht auftreten.

10.4. Zu vermeidende Umstände Vor Feuchtigkeit schützen. Inkompatible Materialien. Direktes Sonnenlicht, extrem hohe oder niedrige Temperaturen und unverträgliche Materialien. Staubansammlung (um die Explosionsgefahr zu minimieren).

10.5. Inkompatible Materialien Alkalien. Starke Säuren, starke Basen, starke Oxidationsmittel. Ätzende Substanzen in Kontakt mit Metallen können brennbares Wasserstoffgas erzeugen.

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Unter normalen Nutzungsbedingungen nicht zu erwarten. Thermische Zersetzung erzeugt: Metalloxide.

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute Toxizität : Nicht klassifiziert (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)

Chrom (7440-47-3)

LD50 orale Ratte > 5000 mg / kg

LC50 Inhalationsratte (Staub / Nebel - mg / l / 4h)

> 5,41 mg / l / 4h

Silizium (7440-21-3)

LD50 orale Ratte 3160 mg / kg

LD50 oral 3160 mg / kg

Paraffinwachse und Kohlenwasserstoffwachse (8002-74-2)

LD50 orale Ratte > 5000 mg / kg

LD50 dermales Kaninchen > 3600 mg / kg

Nickel (7440-02-0)

LD50 orale Ratte > 9000 mg / kg

LC50-Inhalationsratte (mg / l) > 10,2 mg / l (Expositionszeit: 1 h)

Eisen (7439-89-6)

LD50 orale Ratte 98,6 g / kg

Hautkorrosion / -reizung : Nicht klassifiziert (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)

Schwere Augenschädigung / -reizung : Nicht klassifiziert (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)

Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut : Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

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Keimzell-Mutagenität : Nicht klassifiziert (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)

Kanzerogenität : Nicht klassifiziert (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)

Chrom (7440-47-3)

IARC-Gruppe 3

Polypropylen (9003-07-0)

IARC-Gruppe 3

Nickel (7440-02-0)

IARC-Gruppe 2B

National Toxicology Program (NTP) Status Vernünftig angenommen, dass es sich um Karzinogen für Menschen handelt.

Reproduktionstoxizität : Nicht klassifiziert (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)

STOT-einmalige Exposition : Nicht klassifiziert (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)

STOT-wiederholte Exposition : Nicht klassifiziert (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)

Aspirationsgefahr : Nicht klassifiziert (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)

Symptome / Verletzungen nach Einatmen : Der wichtigste Expositionsweg bei der Verarbeitung ist die Inhalation (Atmung) von Staub oder Rauch. Wenn Dämpfe inhaliert werden, können sie einen Zustand verursachen, der allgemein als Metallrauchfieber mit Symptomen, die an Influenza erinnern, bekannt ist; Die Symptome können 4-12 Stunden verzögert sein und beginnen mit einem plötzlichen Durstanfall und einem süßen, metallischen oder fauligem Geschmack im Mund. Andere Symptome können Reizung der oberen Atemwege, begleitet von Husten und Trockenheit der Schleimhäute, Mattigkeit und allgemeines Unwohlsein sein. Fieber, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, leichte bis starke Kopfschmerzen, Übelkeit, gelegentliches Erbrechen, übertriebene geistige Aktivität, starkes Schwitzen, übermäßiges Urinieren, Durchfall und Erschöpfung können ebenfalls auftreten. Längere Exposition kann zu Reizungen führen. Exposition kann Husten, Schleimabsonderungen, Kurzatmigkeit, Engegefühl in der Brust oder andere Symptome, die auf eine allergische / Sensibilisierungsreaktion hinweisen, hervorrufen.

Symptome / Verletzungen nach Hautkontakt : Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kontakt mit Rauch oder Metallpulver reizt die Haut. Kontakt mit heißem, geschmolzenem Metall führt zu Verbrennungen. Staub kann in Hautfalten oder durch Kontakt mit enger Kleidung zu Reizungen führen.

Symptome / Verletzungen nach Augenkontakt : Während der Metallverarbeitung. Stäube, die durch Mahlen und physikalische Veränderungen entstehen, werden wahrscheinlich zu Augenreizungen führen. Dämpfe durch thermische Zersetzung oder geschmolzenes Material werden wahrscheinlich die Augen reizen. . Mechanischer Schaden durch fliegende Partikel und abgeplatzte Schlacke ist möglich. Kann leichte Reizung der Augen verursachen.

Symptome / Verletzungen nach Verschlucken : Verschlucken gilt nicht als möglicher Expositionsweg. Verschlucken kann Nebenwirkungen haben.

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Chronische Symptome : Unter normalen Nutzungsbedingungen nicht zu erwarten. In massiver Form besteht keine Gefahr. Wenn sie physikalisch verändert werden, um Splitter, Bänder, Stäube oder Dämpfe von geschmolzenem Material zu präsentieren, können folgende Gefahren bestehen: Chrom: Bestimmte hexavalente Chromverbindungen haben sich auf der Grundlage epidemiologischer Untersuchungen an Arbeitern und tierexperimentellen Studien als karzinogen erwiesen. Bei Chrom (VI) - Arbeitern wurde eine erhöhte Inzidenz von Atemwegskrebs festgestellt. Bei Industriearbeitern, die gegenüber Chrom (VI) -Verbindungen exponiert sind, kommt es häufiger zu Lungenkrebs. Eine ausführlichere Diskussion finden Sie in IARC Band 23. Kupfer: Übermäßige Exposition gegenüber Rauch kann Metallrauchfieber (Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Übelkeit, Fieber, trockener Hals, Husten, Schwäche, Mattigkeit) verursachen; metallischer oder süßer Geschmack; Verfärbung von Haut und Haaren. Gewebeschäden der Schleimhäute können einer chronischen Staubbelastung folgen. Das Einatmen von Eisenoxiddämpfen, die sich zersetzen, kann zu Reizungen und grippeähnlichen Symptomen führen, da Eisenoxid sonst nicht gefährlich ist. Wiederholtes Einatmen von Eisenoxidstaub kann eine gutartige Erkrankung der Siderose verursachen. Mangan: Chronische Exposition kann eine Entzündung des Lungengewebes verursachen, Vernarbung der Lungen (Lungenfibrose). Eine chronische Exposition gegenüber einem übermäßigen Manganspiegel kann zu einer Vielzahl von psychiatrischen und motorischen Störungen führen, die als Manganismus bezeichnet werden. Nickel: Kann eine Form von Dermatitis verursachen, bekannt als Nickeljucken und Reizung des Darms, die zu Störungen, Krämpfen und Asphyxie führen kann. Nickelmetallpulver ist, wenn es alveolengängig ist, ein Karzinogen für den Menschen, und es ist bekannt, dass es durch Einatmen zu Lungenschäden führt. Die Inhalation von Nickelverbindungen wurde in Studien gezeigt, die eine erhöhte Inzidenz von Krebserkrankungen der Nasenhöhle, der Lunge und möglicherweise des Kehlkopfes bei Nickel-Raffineriearbeitern ergeben. Silizium: Kann chronische Bronchitis und Verengung der Atemwege verursachen.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität

Ökologie - allgemein : Nicht klassifiziert. Dieses Produkt enthält Komponenten, die umweltgefährdend sind und kleine Späne und Staub aus der Verarbeitung können sehr giftig für Wasserlebewesen sein.

Kupfer (7440-50-8)

LC50 Fisch 1 0,0068 - 0,0156 mg / l (Expositionsdauer: 96 h - Spezies: Pimephales promelas)

EC50 Daphnien 1 0,03 mg / l (Expositionsdauer: 48 h - Spezies: Daphnia magna [Statisch])

EC50 andere Wasserorganismen 1 0,0426 (0,0426 - 0,0535) mg / l (Expositionszeit: 72 h - Spezies: Pseudokirchneriella subcapitata [statisch])

LC50 Fisch 2 <0,3 mg / l (Expositionsdauer: 96 h - Spezies: Pimephales promelas [statisch])

EC50 andere Wasserorganismen 2 0,031 (0,031 - 0,054) mg / l (Expositionsdauer: 96 h - Spezies: Pseudokirchneriella subcapitata [statisch])

Nickel (7440-02-0)

LC50 Fisch 1 100 mg / l (Expositionszeit: 96 h - Spezies: Brachydanio rerio)

EC50 Daphnien 1 121,6 μg / l (Expositionszeit: 48h - Spezies: Ceriodaphnia dubia [statisch])

LC50 Fisch 2 15,3 mg / l

EC50 Daphnien 2 1 mg / l (Expositionszeit: 48 h - Spezies: Daphnia magna [Statisch])

EC50 andere Wasserorganismen 2 0,174 (0,174 - 0,311) mg / l (Expositionsdauer: 96 h - Spezies: Pseudokirchneriella subcapitata [statisch])

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27/06/2018 DE (Englisch) 15/17

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

17-4PH Edelstahl

Persistenz und Abbaubarkeit Nicht etabliert.

Kupfer (7440-50-8)

Persistenz und Abbaubarkeit Nicht leicht biologisch abbaubar.

12.3. Bioakkumulationspotenzial

17-4PH Edelstahl

Bioakkumulationspotenzial Nicht etabliert.

12.4. Mobilität im Boden Keine zusätzlichen Informationen verfügbar

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Keine zusätzlichen Informationen verfügbar

12.6. Andere schädliche Wirkungen Andere Informationen : Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Abfallbehandlungsmethoden Empfehlungen zur Entsorgung von Produkten / Verpackungen

: Inhalt / Behälter gemäß den örtlichen, regionalen, nationalen und internationalen Vorschriften entsorgen.

Zusätzliche Information : Container kann leer bleiben, wenn er leer ist. Beachten Sie weiterhin alle Vorsichtsmaßnahmen.

Ökologie - Abfallstoffe : Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Die hier angegebenen Versandbeschreibungen wurden in Übereinstimmung mit bestimmten Annahmen zum Zeitpunkt der Erstellung des Sicherheitsdatenblatts erstellt und können basierend auf einer Reihe von Variablen variieren, die zum Zeitpunkt der SDS-Veröffentlichung bekannt waren oder nicht. In Übereinstimmung mit ADR / RID / IMDG / IATA / ADN

ADR IMDG IATA ADN LOSWERDEN

14.1. UN-Nummer Nicht für den Transport geregelt

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Unzutreffend Unzutreffend Unzutreffend Unzutreffend Unzutreffend

14.3. Transportgefahrenklasse (n) Unzutreffend Unzutreffend Unzutreffend Unzutreffend Unzutreffend

14.4. Verpackungsgruppe Unzutreffend Unzutreffend Unzutreffend Unzutreffend Unzutreffend

14.5. Umweltgefahren Gefährlich für die Umwelt: Nein

Gefährlich für die Umwelt: Nein Meeresschadstoff: Nein

Gefährlich für die Umwelt: Nein

Gefährlich für die Umwelt: Nein

Gefährlich für die Umwelt: Nein

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer Keine zusätzlichen Informationen verfügbar

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL- und IBC-Codes Unzutreffend

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch 15.1.1. EU-Verordnungen

Es gibt keine anwendbaren Beschränkungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Alle Substanzen

sind auf gelistet t Das EEC-Verzeichnis EINECS (Europäisches Verzeichnis bestehender chemischer Stoffe)

Enthält keine Substanz auf der REACH-Kandidatenliste

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27/06/2018 DE (Englisch) 16/17

Enthält keine REACH-Stoffe nach Anhang XIV

15.1.2. Nationale Vorschriften Keine zusätzlichen Informationen verfügbar

15.2. Sicherheitsbeurteilung der Chemiestoffe Es wurde keine chemische Sicherheitsbewertung durchgeführt

ABSCHNITT 16: Sonstige Informationen

Datum der Vorbereitung oder letzte Überarbeitung

: 27/06/2018

Datenquellen : Die bei der Erstellung dieses Sicherheitsdatenblatts gewonnenen und verwendeten Informationen und Daten könnten aus Datenbankabonnements, offiziellen Regierungsbehörden, Produkt - / Inhaltsstoffhersteller - oder lieferantenspezifischen Informationen und / oder Ressourcen stammen, die substanzspezifische Daten und Klassifizierungen nach GHS enthalten ihre spätere Verabschiedung von GHS.

Andere Informationen : Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) mit seiner Änderungsverordnung (EU) 2015/830

Volltext der H- und EUH-Statements:

Akutes Tox. 1 (mündlich) Akute Toxizität (oral), Kategorie 1

Akutes Tox. 2 (Dermal) Akute Toxizität (dermal), Kategorie 2

Akutes Tox. 3 (mündlich) Akute Toxizität (oral), Kategorie 3

Akutes Tox. 4 (Einatmen: Staub, Nebel)

Akute Toxizität (Einatmen: Staub, Nebel) Kategorie 4

Akut akut 1 Gewässergefährdend - akute Gefährdung, Kategorie 1

Aquatische Chronik 3 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3

Carc. 2 Karzinogenität, Kategorie 2

Augenverdammung. 1 Schwere Augenschädigung / Augenreizung, Kategorie 1

Flam. Sol. 2 Brennbare Feststoffe, Kategorie 2

Pyr. Sol. 1 Pyorphoretische Feststoffe, Kategorie 1

Bzw. Sens. 1 Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1

Haut Corr. 1A Ätz- / Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 1A

Haut Corr. 1B Ätz- / Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 1B

Skin Irrit. 2 Verätzung / Reizung der Haut, Kategorie 2

Haut Sens. 1 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1

STOT RE 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition, Kategorie 1

H228 Brennbarer Feststoff.

H250 Entzündet sich bei Kontakt mit Luft spontan.

H300 Tödlich bei Verschlucken.

H301 Giftig beim Verschlucken.

H310 Tödlich bei Kontakt mit der Haut.

H314 Verursacht schwere Hautverätzungen und Augenschäden.

H315 Verursacht Hautreizung.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.

H334 Kann bei Einatmen Allergie, Asthmasymptome oder Atembeschwerden verursachen.

H351 Kann vermutlich Krebs verursachen.

H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H412 Schädlich für Wasserorganismen mit lang anhaltender Wirkung.

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Page 17: 17-4PH Rostfrei Stehlen · 17-4PH Rostfrei Stehlen Sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) mit seiner Änderungsverordnung (EU) 2015/830 Ausgabedatum:

17-4PH Edelstahl Sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) mit seiner Änderungsverordnung (EU) 2015/830

27/06/2018 DE (Englisch) 17/17

Abkürzungen und Akronyme ACGIH - Amerikanische Konferenz der Regierungshygieniker ADN - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen ADR - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ATE - Akute Toxizitätsschätzung BCF - Biokonzentrationsfaktor BEI - Biologische Expositionsindizes (BEI) BSB - Biochemischer Sauerstoffbedarf CAS Nr. - Chemical Abstracts Service Nummer CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (EG) Nr. 1272/2008 COD - Chemischer Sauerstoffbedarf EG - Europäische Gemeinschaft EC50 - Mittlere effektive Konzentration EWG - Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EINECS - Europäisches Verzeichnis der bestehenden kommerziellen chemischen Substanzen EmS-Nr. (Feuer) - IMDG Notfallplan Feuer EmS-Nr. (Verschütten) - IMDG Emergency Schedule Spillage EU - Europäische Union ErC50 - EC50 in Bezug auf die Reduktions-Wachstumsrate GHS - Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien IARC - Internationale Agentur für Krebsforschung IATA - Internationaler Lufttransportverband IBC-Code - Internationaler Chemikaliencode IMDG - International Maritime gefährliche Güter IPRV - Ilgalaikio Poveikio Ribinis Dydis IOELV - indikativer Arbeitsplatzgrenzwert LC50 - Median tödliche Konzentration LD50 - Mediane tödliche Dosis LOAEL - Niedrigste beobachtete nachteilige Effektstärke LOEC - niedrigste beobachtete Effektkonzentration Log Koc - Soil Organischer Kohlenstoff-Wasser-Partitionierungskoeffizient Log Kow - Octanol / Wasser-Partialkoeffizient Log Pow - Verhältnis der Gleichgewichtskonzentration (C) einer gelösten Substanz in einem Zweiphasensystem, bestehend aus zwei weitgehend nicht mischbaren Lösungsmitteln, in diesem Fall Octanol und Wasser MAK - Maximale Arbeitsplatzkonzentration / Maximale zulässige Konzentration

MARPOL - Internationale Konvention zur Verhütung von Umweltverschmutzung NDS - Najwyzsze Dopuszczalne Stezenie NDSCh - Najwyzsze Dopuszczalne Stezenie Chwilowe NDSP - Najwyzsze Dopuszczalne Stezenie Pulapowe NOAEL - No-Observed Adverse Effect Level NOEC - No-Observed Effect Konzentration NRD - Nevirsyinas Ribinis Dydis NTP - National Toxicology Program OEL - Arbeitsplatzgrenzwerte PBT - Persistent, bioakkumulierbar und toxisch PEL - zulässige Expositionsgrenze pH - Potential Wasserstoff REACH - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien RID - Vorschriften für die internationale Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur SDS - Sicherheitsdatenblatt STEL - Kurzfristiges Expositionslimit TA-Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TEL TRK - Technische Lenkungskonzentrationen ThOD - Theoretischer Sauerstoffbedarf TLM - Median Toleranzgrenze TLV - Schwellenwert-Grenzwert TPRD - Trumpalaikio Poveikio Ribinis Dydis TRGS 510 - Technische Regel für Gefahrstoffe 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern TRGS 552 - Technische Regeln für Gefahrstoffe - N-Nitrosamin TRGS 900 - Technische Regel für Gefahrstoffe 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 903 - Technische Regel für Gefahrstoffe 903 - Biologische Grenzwerte TSCA - Toxic Substances Control Act TWA - Zeitgewichteter Durchschnitt VOC - Flüchtige organische Verbindungen VLA-EC - Valor Límite Ambiental Ausstellung von Corta Duración VLA-ED - Valor Límité Ambiental Exposición Diaria VLE - Valeur Limite D'Exposition VME - Valeur Limite De Moyenne Ausstellung vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulativ WEL - Arbeitsplatzgrenzwert WGK - Wassergefährdungsklasse

EU-GHS-SDS

Diese Informationen basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und sollen das Produkt nur für Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen beschreiben. Es sollte daher nicht so ausgelegt werden, dass eine bestimmte Eigenschaft des Produkts garantiert wird. Nein Falsch


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