Beweis 41-1-Zensurierte Zusammenfassung der privaten Strafanzeige G_Bereuter gegen B_Buehler.docx Seite 1 von 5
Zensurierte Zusammenfassung der Fakten zur Strafanzeige welche Gemeinderätin
Gabriela Bereuter als Privatperson gegen mich am 20. Oktober 2017 einreichte.
Wichtig: Die Website wurde inzwischen teilweise umgestellt, ohne Veränderung der Inhalte:
a) Webpage www.diewahrheit.ch/glaubwuerdig/
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Dieses auf der Website aufgeschaltete pdf-Dokument liegt als Beilage 3, Unehrlichkeiten von GA Baumann,
meinem Mail vom 26.10.17 bei.
b) Webpage www.diewahrheit.ch/ Startseite
Der unter b) aufgeführte Link öffnet die Page «Ist GA Baumann noch glaubwürdig?». Auf den Seiten 1
und 2 des auf dieser Page verlinkten Dokumentes «Unehrlichkeiten von GA Baumann» findet man
genaue Hinweise auf das fragwürdige Verhalten von Gemeinderätin Bereuter. Dieses Dokument ist auf der
Website mehrmals verlinkt. Auf den Seiten 1 und 2 dieses Dokumentes werden die tatsachenwidrigen
Aussagen von Gemeinderätin Bereuter 2 detailliert beschrieben.
Alle Interessierten die dieses Dokument durchlesen finden in der zweiten Hälfte der Seite 2 die unmissverständliche und klare Bestätigung von Raimond Tellenbach, Stadtpräsident von Bremgarten,
dass Gemeinderätin Bereuter mir gegenüber am Telefon nicht die Wahrheit sagte, also gelogen hat!
Sonst findet man auf der ganzen Website www.diewahrheit.ch keine Hinweise auf Gemeinderätin Bereuter.
Auf Wunsch von Stadtpräsident Tellenbach habe ich sein Original-Mail von der Website genommen und
stattdessen, mit seiner Einwilligung, eine Zusammenfassung seiner wichtigsten Aussagen publiziert. Ich
publiziere auf dieser für die Öffentlichkeit bestimmten Zusammenfassung lediglich diese Aussagen. Die
Staatsanwaltschaft, das Bezirksgericht und der RA von G. Bereuter sind im Besitz der Original-Aussagen-
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Am 6.9.17 schrieb ich dieses Mail im Originalwortlaut an R. Tellenbach, Stadtpräsident von Bremgarten. Es
ist im vollständigen Wortlaut auch auf der Website aufgeschaltet:
Darauf antwortete mir Stadtpräsident Raymond Tellenbach mit einem Mail das ich auf seinen Wunsch nicht
öffentlich publiziere.
Stadtpräsident Tellenbach bestätigt mir unter b), dass es seiner Meinung nach nicht haltbar ist und sicher so
nicht in den Statuten vorgesehen ist, dass Gemeindeammann Baumann – entgegen dem aktenkundigen
Beschluss des Gemeinderates Zufikon – JA statt wie vom Gemeinderat beschlossen NEIN stimmte. Aus den
mir von Stadtpräsident Tellenbach zugestellten Statuten (Beilage 4) geht zudem hervor, dass Gemeinderätin
Bereuter (früher Vizepräsidentin des Vorstandes), die Statuten 2012, zusammen mit der damaligen
Präsidentin Ochsner, unterzeichnet hatte. GR Bereuter sollte diese Statuten also in und auswendig kennen
und hat mit der mir gegenüber gemachten Aussage, dass alle Vorstandsmitglieder geschlossen das stimmen
müssen was der Vorstand beschlossen hat unmissverständlich nicht die Wahrheit gesagt, sie hat also
gelogen!
Ein weiterer Beweis ihrer Unehrlichkeit ist, dass Bremgartens Stadtrat Rau, der ebenfalls wie GA Baumann
im Vorstand sitzt, die Haltung der Stadt Bremgarten vertreten hat, also NEIN stimmte.
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Telefonische Aussage b) von der Zufiker Gemeinderätin Gabriela Bereuter am 5. September 2017 und darunter die Antwort von Stadtpräsident Raymond Tellenbach:
Alle Vorstandsmitglieder müssen geschlossen das stimmen was der Vorstand vorgängig beschlossen habe, in diesem Fall also JA, eine gegenteilige Meinung eines Mitgliedes sei nicht möglich.
● Das ist nirgendwo in den Statuten vorgesehen. [BB: Herr Tellenbach schickte mir diese Statuten, sie sind auf meiner Website abrufbar]. ● Stadtrat Theo Rau sitzt als Abgeordneter der Stadt Bremgarten im Vorstand. [BB: so wie Baumann als Zufiker Gemeindeammann]. ● Rau hat gemäss Stadtratsbeschluss – wie alle Bremgarter Abgeordneten – nein gestimmt. [BB: Auch der Gemeinderat Zufikon beschloss ein nein, trotzdem hat Gemeindeammann Baumann als Vizepräsident im Vorstand ja gestimmt, also gegen den aktenkundigen Gemeinderatsbeschluss]. ● Der Stadtrat Bremgarten vertritt die Meinung, dass Herr Rau im Vorstand eine Funktion ausführe, dass er aber bei Abstimmungen als Abgeordneter die Haltung der Stadt zu vertreten habe. [BB: Dieses Kollegialitätsprinzip gilt meiner Meinung nach für alle Gemeinden, also auch für Zufikon]. ● Diese Haltung haben alle Bremgarter Abgeordneten vertreten. [BB: Sie hielten sich an das Kollegialitätsprinzip].
Nachfolgend fasse ich sämtliche Aussagen auf meiner Website über Gemeinderätin Bereuter zusammen**:
Das steht auf der Startseite und auf der Page «Ist GA Baumann noch glaubwürdig?». Auf den übrigen Pages wird der Name von Gemeinderätin Bereuter nicht erwähnt.
.
Startseite: Auf dem Link Page ►Ist GA Baumann noch glaubwürdig?
Page Ist GA Baumann noch glaubwürdig?
(Diese Aussage schaltete ich erst am 25.10.17 auf, nachdem ich über die Strafanzeige informiert wurde).
Diese Aussagen findet man auf der Zusammenfassung «Unehrlichkeiten von GA Baumann Zufikon» .
Auf Seite 1 dieser Zusammenfassung:
Auf Seite 2 dieser Zusammenfassung:
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** Den Inhalt dieser Website sowie die erwähnte Zusammenfassung habe ich am 8.9.17 – also 6 Wochen
bevor Frau Gemeinderätin Bereuter ihren Anwalt mit einer Strafanzeige gegen mich beauftragte –
aufgeschaltet. Wenn Gemeinderätin Bereuter behauptet, dass sie erst 6 Wochen nach diesen Publikationen
davon Kenntnis bekam macht sie eine tatsachenwidrige Aussage. Zudem steht sowohl im Impressum der
Website (www.diewahrheit.ch/impressum/) wie auch in der Fussnote des Dokuments (Beilage 3) dieser
unmissverständliche Hinweis:
Gemeinderätin Bereuter hielt es nicht für opportun, von diesem Angebot Gebrauch zu machen, weil sie
genau wusste, dass sie den Nachweis nicht erbringen kann, dass ich sie zu Unrecht der Lüge bezichtige.
Denn Bremgartens Stadtpräsident Tellenbach hat mir in seinem Mail vom 7.9.17 unmissverständlich und
klar bestätigt, dass Gemeinderätin Bereuter mir am Telefon vom 5.9.17 nicht die Wahrheit sagte, oder
mit anderen Worten, dass sie gelogen hat.
Es wird Gemeinderätin Bereuter nicht gelingen, in all diesen auf der Website und in der Zusammen-fassung publizierten Aussagen mir nur einen einzigen Punkt nachzuweisen in dem ich nicht die Wahrheit
sage. Dazu hätte sie 6 Wochen Zeit gehabt. Die Wahrheit zu sagen ist nicht strafbar! .
Ich fordere Rechtsanwalt Matthias Fricker deshalb auf, dieses Dokument sowie die unten als Beilage
aufgeführten Dokumente zu lesen. Wenn er zur Ansicht kommt, dass ihn seine Mandantin tatsachenwidrig
mit einer Strafanzeige beauftragte, soll er sie aufzufordern, diese absolut unbegründete Strafanzeige
unverzüglich zurück zu ziehen und sich bei mir schriftlich zu entschuldigen. Für meine Umtriebe verlange ich
Fr. 1'000.-, zahlbar auf mein Bankkonto bei UBS CH-8098 Zürich, IBAN CH49 0027 4274 8255 5040E.
Dieser Betrag ist nicht verhandelbar und das Angebot gilt nur bis zum 3. November 2017. Bis dann muss die
Strafanzeige zurückgezogen und mir schriftlich bestätigt sein
Sollte Frau Bereuter uneinsichtig oder dazu nicht bereit sein, behalte ich mir vor, sie wegen 16.1 Falsche
Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 StGB einzuklagen.
Dieser Zusammenfassung lege ich folgende Dokumente bei:
Beilage 1 – Strafanzeige vom 20.10.17.
Beilage 2 – Sie Trottel, TA Artikel von Michèle Binswanger.
Beilage 3 – Zusammenfassung «Unehrlichkeiten von GA Baumann.pdf».
Beilage 4 – Die Satzungen (Statuten) Gemeindeverband Regionale Alterszentren.
Beilage 5 – pdf-File von «unzensurierte Zusammenfassung Strafanzeige G. Bereuter gegen B. Bühler».
Kopien an:
- die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten (unzensuriert)
- das Bezirksgericht Bremgarten (unzensuriert)
(wegen der Drohung, den zivilrechtlichen Weg einzuschlagen)
- meine Rechtsberater (unzensuriert)
Zufikon, 26. Oktober 2017
Bruno Bühler