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Herzlich willkommen zurHerzlich willkommen zurInformation derInformation der
Pensionskasse der Gemeinde ZollikofenPensionskasse der Gemeinde Zollikofen
Dienstag, 26. Juni 2007
19.00 Uhr
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Inhalt
1. Einführung: Zwei Grundkonzepte von Vorsorgeplänena) Leistungsprimatb) Beitrags- und Duoprimat
2. Ausgangslage und Ziele bei der PK der Gemeinde Zollikofen
3. Präsentation der Eckwerte des neuen Vorsorgeplans
4. Besitzstandsregelungen sowie Übergangsbestimmungena) Besitzstandswahrung für die Rentnerb) Besitzstandswahrung für die Aktiven mit Teilzeitpensumc) Garantien auf Altersleistungen für Aktived) Übergangsbestimmungen bez. AHV-Überbrückungsrenten
5. Abgeltung (Einmaleinlage) für den Leistungserhalt
6. Schlussbemerkungen / Fragen
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100'000
200'000
300'000
400'000
500'000
600'000
700'000
800'000
900'000
25 30 35 40 45 50 55 60 65
Deckungskapital zur Sicherstellung der vorbestimmten Leistung
Grundkonzept des Leistungsprimats
Bei Vorgabe der Leistung, welche in Prozent des versicherten Lohns definiert ist, wird das bei einem vorgegebenen technischen Zins benötigte Kapital und daraus der erforderliche Beitrag berechnet.
Höhe der notwendigen Beiträge:Arbeitnehmer- und ArbeitgeberbeiträgeNachfinanzierung von Lohnerhöhungen
Rente
Versicherter Lohn
%
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Individuelles Altersguthaben = + Beiträge+ Zinsen
Grundkonzept des Beitragsprimats
Sparbeiträge und Zinsen werden dem individuellen Sparkonto gutgeschrieben. Daraus ergeben sich die Leistungen. Somit bestimmt hier der Beitrag die Leistungen.
Endaltersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz
En
dal
ters
gu
tha
ben
Rente
Beiträge
Versicherter Lohn
%
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Grundkonzept des Duoprimats
Altersleistungen = Beitragsprimat
Für jeden Versicherten wird ein individuelles Sparguthaben geführt, auf welchem die Altersleistungen basieren.
Risikoleistungen = Leistungsprimat
Die Risikoleistungen bei Tod und Invalidität werden hingegen in Prozent des versicherten Lohns berechnet (im Gegensatz zum reinen Leistungsprimat jedoch unabhängig von der Versicherungsdauer).
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Die aktuelle Vorsorgelösung der PK der Gemeinde Zollikofen
Der aktuelle Vorsorgeplan = Leistungsprimat
Gut ausgebauter Vorsorgeplan
Alters-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen werden in Prozenten des versicherten Lohns festgelegt. Der Versicherte kann diese Leistungen gut nachvollziehen. Die Renten folgen ausserdem den Lohnerhöhungen.
Im Gesamten (Finanzierung, Kapitalbildung) ist das Versicherungsmodell aber sehr komplex und für Versicherte schwer nachvollziehbar
z.B. die Berechnung der Austrittsleistung
Hoher administrativer Aufwand, verbunden mit entsprechenden Kosten
z.B. bei Beschäftigungsgradsänderungen
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Die aktuelle Vorsorgelösung der PK der Gemeinde Zollikofen
Finanzierungsmodell des aktuellen Vorsorgeplans
Die notwendige Nachfinanzierung einer Lohnerhöhung ist sehr teuer.
Grösseres Risiko einer Unterfinanzierung, z.B. durch steigende Lebenserwartung oder Bestandesveränderungen
Weniger Möglichkeiten, angemessen auf die Entwicklung an den Finanzmärkten zu reagieren
Die Finanzierung erfolgt kollektiv und verlangt eine entsprechende Solidarität (z.B. Umverteilung von jung zu alt)
unerwünscht z.B. bei Stellenwechsel, wenn die neue Kasse nicht durchschnittsfinanziert ist
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Zielsetzungen
Basierend auf dieser Ausgangslage erhielten wir den Auftrag, einen Modellvorschlag für die Zukunft auszuarbeiten, wobei die folgenden Zielsetzungen vorgegeben wurden:
Leistungsstandard beibehalten Reduktion der Risiken (z.B. Finanzierungsrisiko) Transparentes System Marktüblicher, leistungsfähiger Vorsorgeplan Flexibles System
(z.B. bei häufigen Beschäftigungsgradsänderungen) Modernes und innovatives System
(z. B. zusätzliche Sparmöglichkeiten oder Möglichkeit zur Vorfinanzierung einer vorzeitigen Pensionierung)
Reduktion der Solidaritäten bzw. Umverteilungen Attraktive Lösung auch für junge Mitarbeiter
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Der neue Vorsorgeplan ab 2008: Duoprimatslösung
Die Altersleistungen sind vom vorhandenen Sparguthaben abhängig. Es wird somit keine Altersrente in festen Prozenten des versicherten Lohns bestimmt.
Die Invaliditäts- und Todesfallleistungen sind in festen Prozenten des versicherten Lohns definiert und sind somit von der Anzahl Beitragsjahre unabhängig.
Die Finanzierung erfolgt individuell und kann von jedem nach-vollzogen werden („Sparkonto“).
Die Höhe der Austrittsleistung entspricht der Summe der durch den Versicherten und den Arbeitgeber geleisteten Sparbeiträge plus Zinsen.
Das Finanzierungsrisiko (z.B. durch den technischen Zins) kann reduziert werden, und somit auch der zusätzliche planbedingte Finanzbedarf.
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Der neue Vorsorgeplan ab 2008: Duoprimatslösung
Bereits der Standardplan der Pensionskasse bietet Leistungen, welche deutlich über den gesetzlichen Vorgaben des BVG liegen.
Zusätzlich wird dem Versicherten die Möglichkeit geboten, seine Vorsorgeleistungen über den Standardplan hinaus freiwillig zu verbessern (Plan "Standard Plus" und Vorfinanzierung der vorzeitigen Pensionierung).
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Die neue Vorsorgelösung im Überblick
Privates Vermögen
Private Vorsorge / Selbstvorsorge
AHV1. Säule
2. Säule
3. Säule
Rentenplan= Standardplan
Pensionskasse
Standardplan mit zusätzlichen Sparmöglichkeiten"Standard" und "Standard Plus"
Zusatzkontofreiwillige Vorfinanzierung der vorzeitigen Pensionierung
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Der neue Vorsorgeplan: Pensionierungsalter
Das ordentliche Pensionierungsalter wird in der Pensionskasse mit dem ersten Monat nach dem 63. Geburtstag erreicht.
Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab dem ersten Monat nach dem 58. Geburtstag möglich.
Der Versicherte kann eine Teilpensionierung verlangen, wenn er nach dem 58. Geburtstag sein Pensum (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber) um mindestens 30 % reduziert.
Eine Teilpensionierung kann höchstens in zwei Schritten erfolgen.
Das weiter bestehende Arbeitsverhältnis darf jedoch keines-falls weniger als 30 % vom ursprünglichen Arbeitsverhältnis ausmachen.
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Der neue Vorsorgeplan: Berechnung des versicherten Lohns
Bisher wurde der beitragspflichtige Lohn wie folgt bestimmt:
AHV-Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug *
Koordinationsabzug = 6 % des AHV-Lohns + Betrag der max. AHV-Rente (CHF 26'520)
Neu wird der versicherte Lohn wie folgt berechnet:
AHV-Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug *
Koordinationsabzug = 30 % des AHV-Lohns; max. 7/8 der max. AHV-Rente (CHF 23'205)
* Zur Koordination mit der 1. Säule (AHV/IV)
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Beispiele - Berechnung des versicherten Lohns
Beispiel 1 Beispiel 2
alt neu alt neu
AHV-Jahreslohn 50'000 50'00080'000
80'000
Koordinations-abzug
3'000+ 26'520
= 29'520
15'000max. 23'205
= 15'000
4'800+ 26'520
= 31'320
24'000max. 23'205
= 23'205
Versicherter Lohn 20'480 35'000 48'680 56'795
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Der neue Vorsorgeplan: Altersleistungen (Kapitalbezug)
Der Versicherte kann bis zu 50 % seines Sparguthabens in Kapital-form beziehen.
Wünscht der Versicherte einen Kapitalbezug, so muss er dies der PK mindestens ein Jahr vor der Pensionierung schriftlich melden.
Ist der Versicherte verheiratet, so muss die entsprechende schriftliche Erklärung vom Ehegatten mitunterzeichnet werden. Die Unterschrift ist amtlich beglaubigen zu lassen.
Der unverheiratete Versicherte hat den Zivilstand amtlich beglaubigen zu lassen.
Einschränkung: Mit Einkäufen finanzierte Leistungen dürfen während 3 Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden. Hier besteht zur Zeit noch eine gewisse Interpretationsproblematik bei verschiedenen Steuerbehörden.
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Der neue Vorsorgeplan: Altersleistungen (Altersrente)
Altersrente
Die Höhe der Altersrente ergibt sich aus der Multiplikation des im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandenen Sparguthabens (bzw. des Teils, welcher nicht in Kapitalform bezogen wird) mit dem reglementarisch festgelegten Umwandlungssatz.
Alter Umwandlungssatz Alter Umwandlungssatz
58 5.40 62 6.20
59 5.60 63 6.40
60 5.80 64 6.60
61 6.00 65 6.80
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Der neue Vorsorgeplan: Altersleistungen (Kinderrenten)
Pensionierten-Kinderrente
Hat ein Bezüger einer Altersrente Kinder, welche den 18. Geburtstag noch nicht erreicht haben, so besteht Anspruch auf Kinderrenten. Kindern in Ausbildung wird die Rente bis zur Beendigung der Ausbildung, jedoch max. bis zum 25. Geburtstag, ausbezahlt.
Die Höhe der Pensionierten-Kinderrente beträgt pro Kind 20 % der ausgerichteten Altersrente.
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Der neue Vorsorgeplan: Altersleistungen (Überbrückungsrente)
Bei einer vorzeitigen Pensionierung kann der Versicherte eine (AHV-) Überbrückungsrente beziehen (= zur Überbrückung bis die Rente der 1. Säule fällig wird).
Der Versicherte kann, bis zum Maximalbetrag der AHV-Rente, die Höhe der Überbrückungsrente frei wählen (max. AHV-Rente 2007 = CHF 26'520 pro Jahr, bzw. CHF 2'210 pro Monat)
Entscheidet sich der Versicherte jedoch für den Bezug einer Überbrückungsrente, so wird die Altersrente gekürzt.
Stirbt der Pensionierte, berechnet sich die Ehegattenrente basierend auf der gekürzten Altersrente.
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Beispiele – Berechnung der Altersleistungen
1) Der Versicherte hat sich entschieden, seine gesamte Altersleistung in Rentenform zu beziehen.
Vorhandenes Sparguthaben im Alter 63 = CHF 250'000Umwandlungssatz im Alter 63 = 6.4 %Jährliche Altersrente = 6.4 % x CHF 250'000 = CHF 16'000Jährliche Kinderrente = 20 % x CHF 16'000 = CHF 3'200
2) Der Versicherte hat sich entschieden, einen Kapitalbezug von 40 % des vorhandenen Sparguthabens zu tätigen.
Vorhandenes Sparguthaben im Alter 63 = CHF 250'000Kapitalbezug von 40 % = CHF 100'000 Jährliche Altersrente = 6.4 % x CHF 150'000 = CHF 9'600Jährliche Kinderrente = 20 % x CHF 9'600 = CHF 1'920
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Der neue Vorsorgeplan: Invalidenleistungen (Renten)
Invalidenrente
Die Höhe der Rente entspricht 60 % des im Zeitpunkt des Beginns der Invalidität versicherten Lohns.
Die Rente wird bis zum Alter 63 ausbezahlt. Dann wird die Invalidenrente durch eine Altersrente abgelöst (vgl. Sparbeitrags-befreiung).
Sparbeitragsbefreiung
Bei einer Invalidität wird das Sparguthaben des Versicherten weiter aufgebaut, wobei die Kosten zu Lasten der PK gehen.
Im Alter 63 wird das angesparte Guthaben mit dem dann gültigen Umwandlungssatz in eine Altersrente umgewandelt.
Die "Sparbeitragsbefreiung" beginnt nach Beendigung der Lohn-fortzahlungen (= 24 Monate).
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Der neue Vorsorgeplan: Invalidenleistungen (Kinderrenten)
Invalidenkinderrenten
Hat ein Bezüger einer Invalidenrente Kinder, welche den 18. Geburtstag noch nicht erreicht haben, so besteht Anspruch auf Kinderrenten. Kindern in Ausbildung wird die Rente bis zur Beendigung der Ausbildung, jedoch maximal bis zum 25. Geburtstag, ausbezahlt.
Die Höhe der Kinderrente beträgt 20 % der ausgerichteten Invalidenrente (bzw. 12 % des im Zeitpunkt des Beginns der Invalidität versicherten Lohns).
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Beispiele – Berechnung der Invalidenleistungen
Beispiel 1 Beispiel 2
altneu
altneu
AHV-Jahreslohn50'000
50'00080'000
80'000
Versicherter Lohn20'480
35'00048'680
56'795
Rentensatz (im alten Plan ... % pro erworbenem Beitragsjahr)
... %Beitragsdauer nicht relevant ... %
Beitragsdauer nicht relevant
InvalidenrenteKinderrente
...
...
21'000 4'200
...
...
34'0776'815
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Der neue Vorsorgeplan: Todesfallleistungen (Ehegattenrente)
Ehegattenrenten
Eine Ehegattenrente wird fällig, wenn der überlebende Ehegatte
entweder für den Unterhalt von Kindern aufkommen muss, oder
er älter als 40 Jahre ist und die Ehe mind. 5 Jahre gedauert hat.
Die Höhe der Rente beträgt:
beim Tod eines aktiven Versicherten 39 % des versicherten Lohns
beim Tod eines Alters- oder Invalidenrentners 65 % der zuletzt ausbezahlten Rente
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Der neue Vorsorgeplan: Todesfallleistungen (Lebenspartner)
Neu wird ein vom Versicherten bezeichneter Lebenspartner dem Ehegatten gleichgestellt und erhält die gleichen Leistungen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
beide Partner sind unverheiratet und zwischen ihnen besteht keine Verwandtschaft;
der Lebenspartner ist älter als 45 und im Zeitpunkt des Todes des Versicherten hat die Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt mindestens 5 Jahre gedauert, oder der Lebenspartner muss für den Unterhalt mind. eines gemeinsamen Kindes aufkommen;
der Versicherte hat zu Lebzeiten der Pensionskasse einen von beiden Partnern unterzeichneten Antrag zugestellt.
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Der neue Vorsorgeplan: Todesfallleistungen (Waisenrenten)
Waisenrenten
Kinder bis zum 18. Geburtstag haben Anspruch auf eine Waisen-rente. Kindern in Ausbildung wird die Rente bis zur Beendigung der Ausbildung, jedoch maximal bis zum 25. Geburtstag, ausbezahlt.
Die Höhe der Rente beträgt:
beim Tod eines aktiven Versicherten 12 % des versicherten Lohns
beim Tod eines Alters- oder Invalidenrentners 20 % der zuletzt ausbezahlten Rente
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Der neue Vorsorgeplan: Todesfallleistungen (Kapitalleistung)
Stirbt ein aktiver Versicherter und es wird keine Ehegattenrente fällig, kommt ein Todesfallkapital zur Auszahlung. Die Höhe des Todesfallkapitals hängt davon ab, wer anspruchsberechtigt ist:
Bei Ehegatten, Waisen oder Lebenspartner 100 % des vorhandenen Sparguthabens
Bei übrigen Begünstigten Summe der vom Versicherten geleisteten Beiträge und Einmal-einlagen (eingebrachte Freizügigkeitsleistungen oder Einkäufe)
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Beispiele – Berechnung der Todesfallleistungen
Beispiel 1 Beispiel 2
altneu
altneu
AHV-Jahreslohn50'000
50'00080'000
80'000
Versicherter Lohn20'480
35'00048'680
56'795
Rentensatz (im alten Plan ... % pro erworbenem Beitragsjahr)
... %Beitragsdauer nicht relevant ... %
Beitragsdauer nicht relevant
EhegattenrenteWaisenrente
...
...
13'650 4'200
...
...
22'1506'815
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Der neue Vorsorgeplan: Finanzierung des Standardplans
Alters-gruppen
Beiträge in % des versicherten Lohns
Sparbeitrag Risikobeitrag Total
AN AG AN AG AN AG
bis 25 - - 1.50 2.25 1.50 2.25
25 – 29 4.00 4.00 1.50 2.25 5.50 6.25
30 – 34 4.75 4.75 1.50 2.25 6.25 7.00
35 – 39 6.00 6.00 1.50 2.25 7.50 8.25
40 – 44 6.00 7.50 1.50 2.25 7.50 9.75
45 – 49 6.00 9.00 1.50 2.25 7.50 11.25
50 – 54 6.00 10.50 1.50 2.25 7.50 12.75
55 – 59 6.00 12.00 1.50 2.25 7.50 14.25
60 – 63 6.00 13.50 1.50 2.25 7.50 15.75
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Der neue Vorsorgeplan: Zusätzliche Sparmöglichkeiten (1)
Dem Versicherten werden diverse Möglichkeiten geboten, seine Vorsorgeleistungen über den Standardplan hinaus zu verbessern.
So kann er ab Alter 40 jeweils auf den 1. Januar, bzw. beim Eintritt in die Pensionskasse, die Sparvariante "Standard Plus" wählen und so zusätzliche Sparbeiträge (= Ergänzungsbeiträge) leisten.
Die Ergänzungsbeiträge werden einem Sparkonto gutge-schrieben, welches beim Rücktritt entweder in Kapitalform bezogen oder (analog zum Altersguthaben) in eine Rente umgewandelt werden kann.
Im Todesfall vor dem Altersrücktritt wird das Sparkonto als zusätzliches Todesfallkapital ausbezahlt.
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Der neue Vorsorgeplan: Zusätzliches Sparen "Standard Plus"
Alter Beitragssatz (in % des versicherten Lohns)
40 – 44 1.5 %
45 – 63 3.0 %
Höhe der Ergänzungsbeiträge:
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Der neue Vorsorgeplan: Zusätzliche Sparmöglichkeiten (2)
Zusätzlich zu den Ergänzungsbeiträgen kann der Versicherte zur Vorfinanzierung einer vorzeitigen Pensionierung Einmaleinlagen auf ein Zusatzkonto einzahlen. Dies ist jedoch erst möglich, wenn der Versicherte im Standardplan voll eingekauft ist.
Mit dem Zusatzkonto kann eine AHV-Überbrückungsrente und/oder die Rentenkürzung (Kürzung des Umwandlungssatzes) bei einer vorzeitigen Pensionierung ausgekauft werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Zusatzkonto in Kapital-form zu beziehen.
Im Todesfall vor dem Altersrücktritt wird das Zusatzkonto als zusätzliches Todesfallkapital ausbezahlt.
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Besitzstandswahrung für die Rentner
Anspruch und Höhe der am 31. Dezember 2007 bereits laufenden Renten (inkl. den Anwartschaften auf Ehegattenrenten) richten sich nach dem bis 31. Dezember 2007 geltenden Reglement. Somit hat die Umstellung für die Rentner keinen Einfluss.
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Besitzstandswahrung für die teilzeitbeschäftigten Aktiven
Alle per 31. Dezember 2007 in der Pensionskasse versicherten teilzeitbeschäftigten Versicherten verbleiben in der Pensionskasse, auch wenn sie nach den neuen Bedingungen nicht mehr zu versichern wären.
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Garantien auf Altersleistungen für Aktive
Versicherte mit Jahrgang 1952 und älter, welche am 31. Dezember 2007 mindestens zehn Beitragsjahre in der Pensionskasse aufweisen, erhalten eine Garantie auf ihre Altersleistungen.
Für diese Versicherte werden die frankenmässige Beträge der Alters-renten im Pensionierungsalter 58 bis 63, welche am 31. Dezember 2007 gemäss dem aktuell gültigen Reglement der Pensionskasse versichert sind, festgehalten.
Ist die Altersrente bei der Pensionierung gemäss dem in diesem Zeitpunkt geltenden Reglement frankenmässig tiefer als der festge-haltene, frankenmässige Betrag, so wird die Rente erhöht, und zwar im Alter 63 um 100 %, im Alter 62 um 80 %, im Alter 61 um 60 %, im Alter 60 um 40 %, im Alter 59 um 20 % und im Alter 58 um 0 % der Differenz. Zwischenwerte werden interpoliert.
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Übergangsbestimmung: Anspruch auf Überbrückungsrente
Versicherte mit Jahrgang 1952 und älter, welche am 31. Dezember 2007 mindestens zehn Beitragsjahre in der Pensionskasse aufweisen, haben weiterhin Anspruch auf eine AHV-Überbrückungsrente gemäss Art. 30 des aktuell gültigen Leistungsreglements. Die Bestimmungen dieses Artikels werden sinngemäss übernommen.
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Übergangsbestimmung: Beiträge für Überbrückungsrente
Versicherte mit Jahrgang 1953 und jünger, welche am 31. Dezember 2007 mindestens 10 Beitragsjahre in der Pensionskasse aufweisen, können weiterhin den Beitrag zur Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente entrichten.
Entscheidet sich der Versicherte dazu, entrichtet der Arbeitgeber ebenfalls weiterhin den Beitrag zur Finanzierung der AHV-Über-brückungsrente.
Diese Beiträge werden nun aber dem individuellen Altersguthaben des Versicherten gutgeschrieben.
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Abgeltung für den Leistungserhalt
Für den Übergang von einem kollektiv finanzierten Leistungsprimat auf ein individuell finanziertes Duoprimat erfolgt eine Abgeltung (Einmal-einlage) für den Leistungserhalt, so dass am Stichtag der Umstellung die Altersrente im Duoprimat frankenmässig mindestens gleich hoch wie im Leistungsprimat ausfällt.
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Abgeltung für den Leistungserhalt - Berechnungsannahmen
Die Berechnungen der Abgeltung für den Leistungserhalt bei der Umstellung wurden mit den folgenden Annahmen durchgeführt:
Lohnentwicklung
Alter Lohnentwicklung25 – 45 2.30 %46 – 55 1.50 %56 – 60 1.10 %61 – 63 0.90 %
Diese Annahmen führen zu einer gewichteten jährlichen durch-schnittlichen Lohnentwicklung von 1.8 %.
Verzinsung der Sparguthaben 3.50 % p.a.
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Beispiel - Abgeltung für den Leistungserhalt
Jahres-lohn
B-Grad vers. Lohn
Renten-satz
FZL Koord.-Abzug
Stichtag BVG-Alter Pens. Datum
Alter FZL ber.
72'500 100.00% 41'630 65.00% 92'176 26'520 01.01.2007 42 31.12.2028 41.00 92'176 92'176
Jahr BVG-Alter
Lohn-entw.
Jahres-lohn
max. AHV-Rente
vers. Lohn
Proj. Alters-rente LP
Vers. Lohn Spargut-schriften
Altersgut-haben
Proj. Alters-rente Duo
Delta, falls AR LP > AR BP
Kosten bei Pens.
Einmalein-lage per 1.1.
92'1762007 42 2.30% 72'500 26'520 41'630 50'750 13.50% 102'253 25'4582008 43 2.30% 74'168 26'918 42'800 51'917 13.50% 112'841 26'3492009 44 2.30% 75'873 27'322 43'999 53'111 13.50% 123'961 27'2712010 45 2.30% 77'618 27'731 45'230 54'333 15.00% 136'449 28'2262011 46 1.50% 78'783 28'147 45'908 55'148 15.00% 149'497 29'2142012 47 1.50% 79'964 28'570 46'597 55'975 15.00% 163'126 30'2362013 48 1.50% 81'164 28'998 47'296 56'815 15.00% 177'357 31'2942014 49 1.50% 82'381 29'433 48'005 57'667 15.00% 192'215 32'3902015 50 1.50% 83'617 29'875 48'725 58'532 16.50% 208'600 33'5232016 51 1.50% 84'871 30'323 49'456 59'410 16.50% 225'704 34'6972017 52 1.50% 86'144 30'778 50'198 60'301 16.50% 243'553 35'9112018 53 1.50% 87'437 31'239 50'951 61'206 16.50% 262'176 37'1682019 54 1.50% 88'748 31'708 51'715 62'124 16.50% 281'603 38'4692020 55 1.50% 90'079 32'183 52'491 63'056 18.00% 302'809 39'8152021 56 1.10% 91'070 32'666 52'940 63'749 18.00% 324'882 41'2092022 57 1.10% 92'072 33'156 53'392 64'450 18.00% 347'854 42'6512023 58 1.10% 93'085 33'653 53'846 65'159 18.00% 371'758 44'1442024 59 1.10% 94'109 34'158 54'304 65'876 18.00% 396'627 45'6892025 60 1.10% 95'144 34'671 54'765 66'601 19.50% 423'496 47'2882026 61 0.90% 96'000 35'191 55'049 67'200 19.50% 451'423 48'9432027 62 0.90% 96'864 35'719 55'334 67'805 19.50% 480'444 50'6562028 63 0.90% 97'736 36'254 55'617 36'151 68'415 19.50% 510'601 32'678 3'473 54'264 52'429
Alter Plan (Leistungsprimat)
Neuer Plan (Duoprimat)
Ausfinanzierung Leistungserhalt
Geb. Dat.
12.12.1965
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