MEDIA-DATEN 2015
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AUGUST 2014
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Das Zertifikat unter den Siegeln
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MÄRZ 2014
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gegründet. Seither sind unsere klassischen Weine aus der Region um Verona
ebenso wie unsere Sorten „delle Venezie“ in ganz Europa erfolgreich.
2014 feiern wir 50 Jahre Lamberti: geprägt von Leiden schaft und Hingabe
zu Qualität, typische Merkmale unserer wunderschönen Weinregion.
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VerlagsangabenVerlag FachverlagDr.FraundGmbH WEIN+Markt Weberstraße 9, 55130 Mainz, Deutschland tel. +49 61 31 62 05 24 [email protected]
Objektleitung/ Verkostungsleitung tel. +49 61 31 62 05 39
Redaktion tel. +49 61 31 62 05 19
Anzeigenverkauf tel. +49 61 31 62 05 24
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Erscheinungsweise monatlich
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Technische AngabenZeitschriftenformat 210 x 297 mm/DIN a4
Anschnittformat 216x303mm(inklusive3mmBeschnittaufjederSeite)
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31.07.15 15.07.15 21.07.15
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27.11.15 11.11.15 17.11.15
30.12.15 09.12.15 15.12.15
Ausgabe Erscheinungstag Anzeigenschluss
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Unsere Themen und Rubriken in alphabetischer Reihenfolge
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Nummer 12/2014
Mainz, den 21.03.2014
+++ Rodemeyer sattelt um auf FFD: Thomas
Rodemeyer, Mitbegründer, Mitgesellschafter
sowie Vertriebsmanager für Deutschland,
Luxemburg und Dänemark der TxB Interna-
tional Fine Wines GmbH in Kronberg, steigt
aus dem Unternehmen aus nimmt eine
neue berufliche Herausforderung an. Wie
er gegenüber WEIN+MARKT bestätigt, legt
er ab April bei der FFD Weinhandels- und
Beteiligungs GmbH führender Fachhändler
Deutschlands, Nürnberg, als Vertriebsleiter für
den Bereich Wein, Sekt und Spirituosen los.
Um dieses Ressort hatte sich der langjährige
FFD-Geschäftsführer Heinz Baltruschat ge-
kümmert, der allerdings seinen Geschäftsfüh-
rersessel altersbedingt geräumt hat und dem
Unternehmen noch bis Ende Juni beratend
zur Seite steht. Der nunmehr alleinige FFD-
Geschäftsführer Heinz Krause hat in drei bis
vier Jahren ebenfalls das Ruhestandsalter
erreicht. Dann soll nach WEIN+MARKT
vorliegenden Informationen Rodemeyer bei
FFD zum Geschäftsführer aufsteigen. Wie
der erfahrene Vertriebsmanager erklärt,
werden seine bisherigen Vertriebsaufgaben
bei TxB von Martin Kunz übernommen. Kunz
kommt aus dem Vertriebsteam von Moet
Hennessy Deutschland, München. -wer-
+++ Cecchi verpflichtet Frisone: Enrico
Frisone (37) ist seit 17. März 2014 als Export
Area Manager für die Vertriebsaktivitäten
des toskanischen Weinunternehmens Cec-
chi (Castellina in Chianti) auf verschiedenen
internationalen Märkten verantwortlich. Nach
Auskunft von Cecchi-Exportdirektor Federico
Delvai soll Frisone zuerst in Deutschland,
Österreich und der Schweiz, später dann
auch in Russland und dem restlichen Ost-
europa die Distribution ausbauen und “neue
Möglichkeiten schaffen”. Ansprechpartnerin für
den deutschsprachigen Raum war zuvor die
langjährige Exportmanagerin Barbara Fiedler,
die aber nach langer Krankheit Ende Oktober
2013 verstarb (wir berichteten). Frisone ist von
dem italienischen Spirituosenunternehmen
Molinari zu Cecchi gestoßen. Bei Molinari
war er seit Anfang 2010 als Export Area
Manager tätig. Zuvor war er bei dem Bremer
Importhaus Reidemeister & Ulrichs als Market
Manager für italienische Weine im Bereich
Fachhandel und Gastronomie zuständig.
Zudem sammelte Frisone als Exportmanager
der Cantine Calatrasi (Sizilien) Erfahrun-
gen im internationalen Weinvertrieb. -wer-
+++ Hartmann gründet Weinagentur: Jür-
gen Hartmann, der bis Ende 2013 bei der
Schlumberger Vertriebsgesellschaft in Me-
ckenheim als nationaler Verkaufsleiter für das
Deutschwein-Portfolio des Vertriebsverbundes
„Die Gueter“ tätig war, hat sich in Guntersblum
mit einer eigenen Handelsagentur selbststän-
dig gemacht. Von Schlumberger (wo er im
Oktober 2009 zunächst als Verkaufsleiter Süd/
Ost anheuerte) habe er sich „im gegenseitigen
Einvernehmen getrennt“, erklärt er gegenüber
WEIN+MARKT. Die eigens geschaffene Po-
sition des nationalen Verkaufsleiters für „Die
Gueter“ soll nach Auskunft von Schlumberger-
Geschäftsführer Rudolf Knickenberg nicht
wieder neu besetzt werden, bis auf weiteres
fungiere Knickenberg selbst als Ansprech-
partner. Jürgen Hartmann will sich mit seiner
Weinagentur Hartmann als Dienstleister für
den Fachhandel profilieren. Der 44-jährige
Weinbau- und Getränketechnologe hat nach
eigenem Bekunden u. a. die nationale Vertre-
tung für die Weingüter Erbeldinger (Rheinhes-
sen), Domain Pöttelsdorf (Burgenland) und
Graf Hardegg (Weinviertel) übernommen. Für
das VDP-Weingut Graf Adelmann (Württem-
berg) und die WG Kallstadt (Pfalz) betreue
er ausgewählte Gebiete in Deutschland. Des
weiteren werde er die Sortimente von Bodegas
Covila (Rioja) sowie Cristo de la Vega (Castilla
La Mancha) in sein Programm aufnehmen und
stehe noch in Vertragsverhandlungen mit nam-
haften internationalen Weingütern, die auf der
ProWein zum Abschluss kommen sollen. -wer-
+++ Letzte freie Plätze sichern! Wer
wissen will, wie die Zukunftssicherung im
Weinfachhandel aussehen kann, sollte bei
der kommenden ProWein am Sonntag (23.
März) von 16.00 bis 16.45 Uhr in der Halle
7.1 (1. Stock) vorbeischauen. Im dortigen
ProWein-Forum liefert WEIN+MARKT in Zu-
sammenarbeit mit der Weinakademie Berlin
Perspektiven für den Fachhandel anhand
von Beispielen aus der Praxis. Dabei wird u.
a. gezeigt, wie Fachhändler über gemeinsame
Aktivitäten kaufkräftiges Publikum anspre-
chen können und wie sich Online-Shops
über Crowdfunding finanzieren lassen. Die
Teilnahme ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl
ist aus Platzgründen allerdings limitiert. Wer
sich noch einen der letzten Sitzplätze sichern
möchte, kann sich formlos anmelden unter
[email protected]. Alle anderen müs-
sen gegebenenfalls mit Stehplätzen Vorlieb
nehmen. Die Veranstaltung in Düsseldorf gibt
einen Vorgeschmack auf den Fachhandelstag,
den WEIN+MARKT am 8. September 2014
zusammen mit der Weinakademie Berlin und
der Hochschule Heilbronn in Heilbronn aus-
richten wird. Dort wird dann ausführlich dar-
gelegt, mit welchen Konzepten sich stationäre
Weinfachhändler gegenüber der wachsenden
Konkurrenz von Discountern, Supermärkten
und Online-Anbietern behaupten können. -red-
+++ Umsatzsteigerung bei Weinexporten:
Die deutschen Weinexporte haben sich 2013
auf 1,3 Mio. hl (Trend: -1%) im Wert von 334
Mio. Euro (Trend: +4%) entwickelt. Dies meldet
das Deutsche Weininstitut (DWI), Mainz. Der
Durchschnittspreis lag mit 2,58 Euro/l etwa 5%
höher als im Vorjahr. Die Qualitätsweine mach-
ten den DWI-Angaben zufolge Dreiviertel der
Exporte aus. „Die Exportzahlen zeigen, dass
wir mit unserer Strategie, die Wertschöpfung
und nicht die Ausfuhrmengen zu steigern, er-
folgreich sind“, erklärte DWI-Geschäftsführerin
Monika Reule. „Um diese Entwicklung weiter
zu forcieren, konzentrieren wir uns mit unseren
Exportaktivitäten verstärkt auf den Fachhan-
del und die Gastronomie und versuchen im
Lebensmittelhandel höherwertige Weine zu
positionieren“, ergänzte die DWI-Chefin. Deut-
sche Weine werden in 137 Länder exportiert.
Als wichtigste Auslandsmärkte bezeichnet
das DWI dabei die USA (25% Umsatzanteil)
und die Niederlande (12% Umsatzanteil). In
Nordamerika insgesamt wurden 30,5% der
Umsatzes erzielt, in Westeuropa 30,4%, in
Nordeuropa 15,2%, in Osteuropa 9% und in
Südeuropa 0,6%. Die höchsten Durchschnitts-
preise erzielten die exportaktiven deutschen
Weinproduzenten in den asiatischen Märkten,
allen voran Japan, China und Hongkong.
Diese drei Länder kommen mit einen Anteil
von 5,6% an der Ausfuhrmenge auf mehr als
9% am Exportwert. Asien steht insgesamt für
12,6% des gesamten Exportumsatzes. -ja-
+++ A. Diehl auch über Invito: Der zur
Bremer Eggers-&-Franke-Gruppe gehörende
Fachhandels- und Gastronomiespezialist
EggersSohn bittet um eine Klarstellung. Die
Weine des Edesheimer Weinguts A. Diehl
sind zwar (wie in Faxline 11/2014 vermeldet) in
ganzer Breite und somit komplett über Eggers-
Sohn zu beziehen, und das Weingut vergibt
auch den nationalen Vertrieb an EggersSohn,
aber ausgewählte bestehende Kunden des
Weinguts werden „auch weiterhin“ über die
Agentur Invito (Recklinghausen) betreut. -red-
+++ Vom Fass eröffnet in Weimar: Der
weinaffine Offengebinde-Spezialist Vom Fass
hat erneut eine Neueröffnung feiern können.
Das neue Vom-Fass-Geschäft in Weimar
wird von Nico Hoppe geleitet. Vom Fass hat
nach eigenen Angaben über 250 Partner in
Deutschland, Österreich, der Schweiz, Groß-
britannien, Japan, Frankreich, Ungarn, Bel-
gien, Italien, Tschechien, Polen, Dänemark,
Rumänien, den USA, Lettland, Litauen, Spa-
nien, Singapur, Brasilien und Australien. -ja-
Mehr auf www.wein-und-markt.de:
+++ Meininger Verlag übernimmt Forum Vini
+++ Fair Choice ändert Preispolitik radikal +++
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DokumentaufbauBitte bauen Sie die anzeige imgebuchtenFormatauf.Beiangeschnittenen anzeigen einenBeschnittvon3mmjeaußenkante zugeben.
WichtigZur kontrolle bitte immer einen ausdruck beilegen bzw. per Mail zusenden mit angabe der gewünschten Farbigkeit.
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WichtigWir weisen darauf hin, dass die WeitergabevonOriginalschriftendie Urheberrechte der Schrift-designer verletzen kann. Es ist legal, Schriften in geschlosse-nen Dateien wie Postscript oder PDFweiterzugeben.Anzeigenverkauf
Florian Stever tel. +49 61 31 62 05 24
Mobil +49 16 21 31 40 11
[email protected] E-MailBitte schicken Sie die anzeigendaten per Mail an: [email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröf-fentlichung einer oder mehrerer anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im rahmen eines abschlusses das recht zum abruf einzelner anzeigen eingeräumt, so ist der auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten anzeige abzuwickeln, sofern die erste anzeige innerhalb derinSatz1genanntenFristabgerufenundveröffentlichtwird.
3. Bei abschlüssen ist der auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten FristauchüberdieimAuftraggenannteAnzeigenmengehinausweitereAnzeigenabzurufen.
4. Wird ein auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der abnahmemengen werden text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. AufträgefürAnzeigenundFremdbeilagen,dieerklärtermaßenausschließlichinbestimmtenNummern,bestimmten ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem auftraggeber noch vor anzeigenschluss mitgeteilt werden kann,wennderAuftragaufdieseWeisenichtauszuführenist.RubrizierteAnzeigenwerdeninderjeweiligenrubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. textteil-anzeigen sind anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den text und nicht an andere anzeigen angrenzen. anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, anzeigenaufträge – auch einzelne abrufe im rahmen eines abschlusses – und BeilagenaufträgewegendesInhalts,derHerkunftodertechnischenFormnacheinheitlichen,sachlichgerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behörd-liche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für aufträge, die bei Geschäftsstellen, annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.Beilagen, die durchFormat oderAufmachungbeimLeser denEindruck einesBestandteilsderZeitungoderZeitschrifterweckenoderFremdanzeigenenthalten,werdennichtangenommen.Dieablehnung eines auftrags wird dem auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. FürdierechtzeitigeLieferungdesAnzeigentextesundeinwandfreierDruckunterlagenoderderBeilagenistderAuftraggeberverantwortlich.FürerkennbarungeeigneteoderbeschädigteDruckunterlagenfordertder Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten titel übliche Druckqualität im rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem abdruck der anzeige anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur indemAusmaß,indemderZweckderAnzeigebeeinträchtigtwurde.LässtderVerlageineihmhierfürgestellteangemesseneFristverstreichenoderistdieErsatzanzeigeerneutnichteinwandfrei,sohatderauftraggeber ein recht auf Zahlungsminderung oder rückgängigmachung des auftrages. Schadenser-satzansprücheauspositiverForderungsverletzung,VerschuldenbeiVertragsabschlussundunerlaubterHandlung sind – auch bei telefonischer auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche ausUnmöglichkeitderLeistungundVerzugsindbeschränktaufErsatzdesvorhersehbarenSchadensund auf das für die betreffende anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobeFahrlässigkeitdesVerlegers,seinesgesetzlichenVertretersundseinerErfüllungsgehilfen.EineHaftungdesVerlagesfürSchädenwegendesFehlenszugesicherterEigenschaftenbleibtunberührt.ImkaufmännischenGeschäftsverkehrhaftetderVerlagdarüberhinausauchnichtfürgrobeFahrlässigkeitvonErfüllungsgehilfen;indenübrigenFällenistgegenüberKaufleutendieHaftungfürgrobeFahrlässigkeitdem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden anzeigenentgelts beschränkt. reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der auftraggeber trägt die Verantwortung fürRichtigkeitderzurückgesandtenProbeabzüge.DerVerlagberücksichtigtalleFehlerkorrekturen,dieihminnerhalbderbeiderÜbersendungdesProbeabzugesgesetztenFristmitgeteiltwerden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach art der anzeige übliche, tatsächliche abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. FallsderAuftraggebernichtVorauszahlungleistet,wirddieRechnungsofort,möglichstaber14TagenachVeröffentlichung der anzeige übersandt. Die rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vomEmpfangderRechnunganlaufendenFristzubezahlen,sofernnichtimeinzelnenFalleineandereZahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere ausführung des laufenden auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfä-higkeitdesAuftraggebersistderVerlagberechtigt,auchwährendderLaufzeiteinesAnzeigenabschlussesdas Erscheinen weiterer anzeigen ohne rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem ausgleich offen stehender rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der rechnung auf Wunsch einen anzeigenbeleg. Je nach art und Umfang des anzeigenauftrages werden anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der anzeige.
16. kosten für die anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom auftraggeber gewünschte oder zu vertretende, erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter ausführungen hat der auftraggeber zu tragen.
17. aus einer auflagenminderung kann bei einem abschluss über mehrere anzeigen ein anspruch auf Preis-minderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten anzeige beginnenden InsertionsjahresdieinderPreislisteoderaufandereWeisegenanntedurchschnittlicheAuflageoder–wenneineAuflagenichtgenanntist–diedurchschnittlichverkaufte(beiFachzeitschriftengegebenenfallsdiedurchschnittlich tatsächlich verbreitete) auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 Prozent, bei einer auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 Prozent, bei einer auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 Prozent, bei einer auflage über 500 000 Exemplaren 5 Prozent beträgt.
Darüber hinaus sind bei abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem auftraggeber von dem absinken der auflage so rechtzeitig kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der angebote die Sorgfalt eines ordentlichen kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt.Zuschriften,dieindieserFristnichtabgeholtsind,werdenvernichtet.WertvolleUnterlagensendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des auftraggebers das recht vor, die eingehenden angebote zur ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. ImGeschäftsverkehrmitKaufleuten,juristischenPersonendesöffentlichenRechtsoderbeiöffentlich-
rechtlichen Sondervermögen, ist bei klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der
Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche aufenthalt des auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der klageerhebung unbekannt oder hat der auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen aufenthalt aus dem Geltungs-bereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.