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Nicht offener Realisierungswettbewerb
Wohnhochhaus Nordbahnhof Wien
Baufeld 3 Auslobungsunterlage Bewerbungsstufe
13.09.2018
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INHALT
A. ALLGEMEINES 3
A.1 LAGEPLAN/PROJEKTÜBERSICHT NORDBAHNHOF-AREAL 3
A.2 PROJEKTORGANISATION 4
A.3 BAUPHASEN 5
A.4 VORHABEN 6
B. WETTBEWERBSORDNUNG 8
B.1 AUSLOBERIN, WETTBEWERBSBÜRO 8
B.2 VORBEMERKUNGEN 8
B.3 ART UND GEGENSTAND DES VERFAHRENS 9
B.4 VERFAHRENSABLAUF 9
B.5 TERMINE 11
B.6 TEILNAHMEBERECHTIGUNGEN 12
B.7 VERFAHRENSREGELN 13
B.8 AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG 13
B.9 ABSICHTSERKLÄRUNG DER AUSLOBERIN 14
B.10 VORPRÜFUNG DER WETTBEWERBSPROJEKTE 15
B.11 PREISGERICHT 16
B.12 AUSWAHLKRITERIUM DER BEWERBUNGSSTUFE 17
B.13 BEURTEILUNGSKRITERIEN IN DER WETTBEWERBSSTUFE 17
B.14 BEWERBUNG (TEILNAHMEANTRAG) 17
B.15 EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IN DER WETTBEWERBSSTUFE 18
B.16 RÜCKFRAGEN UND KOMMUNIKATION 20
B.17 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT 20
B.18 BEKANNTGABE DER WETTBEWERBSERGEBNISSE 20
C. BEILAGENVERZEICHNIS 21
C.1 BEILAGEN FÜR DIE BEWERBUNGSSTUFE 21
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A. ALLGEMEINES
A.1 Lageplan/Projektübersicht Nordbahnhof-Areal
Das Nordbahnhof-Areal liegt im 2. Bezirk nördlich des Pratersterns. Das Gesamtareal
umfasst ca. 85 Hektar Fläche und ist eines der größten und bedeutendsten
innerstädtischen Entwicklungszonen Wiens. Ein Teilbereich im Nordwesten bildet das
gegenständliche Entwicklungsgebiet. Es umfasst ca. 32 ha und wird durch die
Straßenzüge Dresdner Straße, Nordbahnstraße im Westen, Innstraße im Norden, am
Tabor im Süden begrenzt und schließt so an das bereits belebte Neubaugebiet bis zur
Lassallestraße im Südosten an.
Abb.: Lage in Wien Abb.: Städtbauliche Situation (Leitbild 2014)
Abb.: Städtebauliches Leitbild von StudioVlayStreeruwitz mit der Einteilung der Baufelder
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A.2 Projektorganisation
Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG (WIENER STÄDTISCHE) und die STRABAG
Real Estate GmbH (SRE, vormals Raiffeisen Evolution Project Development GmbH)
haben mit der ÖBB eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die den Erwerb der
einzelnen Baufelder regelt. In der Rahmenvereinbarung wurden Rechte und Pflichten
aus einem Übereinkommen der Stadt Wien mit den ÖBB zum Nordbahnhof auf die
WIENER STÄDTISCHE und die SRE überbunden.
Die Umsetzung der Entwicklung des Nordbahnhofes erfolgt sowohl bei der WIENER
STÄDTISCHEN als auch bei der SRE mit gleichberechtigten Kooperationspartnern,
nämlich mit dem Österreichischen Volkswohnungswerk Gemeinnützige Ges.m.b.H.
(ÖVW) und der KIBB Immobilien GmbH (KIBB) – (alle gemeinsam
Kooperationspartner).
Ansprechpartner: Ansprechpartner: Ansprechpartner: Ansprechpartner:
Elke Stocker Andreas Reittinger Robert Habarda Thomas Auböck
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A.3 Bauphasen
Abb.: Darstellung der Bauphasen
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A.4 Vorhaben
Quelle: Google Maps, Bearbeitung AHP – städtebaul. Leitbild
Das Wettbewerbsgebiet umfasst den südlichen Teil von Baufeld 3 im Entwicklungsgebiet
Nordbahnhof Wien und gliedert sich in einen Realisierungs- und einen Ideenteil.
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Realisierungsteil:
Planungskonzept für das Wohnhochhaus (preiswertes Wohnen)
Ideenteil:
Planungskonzept der übrigen Bebauung auf Baufeld 3 (gefördertes Wohnen und
Gewerbe)
Die städtebaulichen Kennwerte sind den Beilagen „Stadtklippe Nordbahnstraße Baufeld 3“ und
„Die Hochhausfamilie – Präambel“ zu entnehmen.
Die Herausforderung besteht im Umgang mit beschränkten Mitteln, um sowohl preiswertes als
auch qualitätsvolles Wohnen zu ermöglichen. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen
ergeben sich aus dem städtebaulichen Leitbild 2014. Im Handbuch zum Leitbild Nordbahnhof
2014 „Freie Mitte – Vielseitiger Rand“ werden die Ziele und Qualitäten des Leitbilds ausführlich
beschrieben.
Die Stadtentwicklungskommission hat die adaptierten Rahmenbedingungen für die
Hochhausentwicklung am 28.11.2017 beschlossen. Die Neufestsetzung des Flächenwidmungs-
und Bebauungsplanes ist noch nicht erfolgt.
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B. WETTBEWERBSORDNUNG
B.1 Ausloberin, Wettbewerbsbüro
Ausloberin
ÖVW – Ihr Wohnbauunternehmen
Österreichisches Volkswohnungswerk
Gemeinnützige Ges.m.b.H.
Brigittenauer Lände 50-54
1200 Wien
Wettbewerbsbüro
AHP GmbH
Mathilde Beyerknecht-Straße 4
3100 St. Pölten
+43 2742 90601
Das Wettbewerbsbüro fungiert für die Ausloberin als Kontaktstelle. Teilnahmeanträge,
Fragestellungen etc. sind an das Wettbewerbsbüro zu richten.
B.2 Vorbemerkungen
Diese Wettbewerbsordnung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Ausloberin, des
Preisgerichts und der teilnehmenden Planungsteams zur Sicherstellung des fairen
Wettbewerbes. Alle teilnehmenden Planungsteams erhalten dadurch gleiche und objektive
Rahmenbedingungen.
Downloadverzeichnis
Das Wettbewerbsbüro hat unter der Adresse ftp://ftp.ah-p.at/ ein Downloadverzeichnis
eingerichtet, über das die Auslobungsunterlagen abgerufen werden können.
Der Benutzername und das Passwort können per Mail unter [email protected] unter Bekanntgabe
der Firmendaten angefordert werden. Aufgrund dieser Registrierung erfolgt keine Prüfung der
Eignung (Teilnahmeberechtigung).
Ergänzungen der Auslobungsunterlagen (z. B. Fragebeantwortungen) werden über das
Downloadverzeichnis publiziert. Über Aktualisierungen werden die registrierten Planungsteams
per E-Mail informiert.
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B.3 Art und Gegenstand des Verfahrens
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit 8 Planungsteams und vorgeschaltetem offenen
Bewerbungsverfahren.
Verfahrensgegenstand ist die Erlangung von
Planungskonzepten für das Wohnhochhaus auf Baufeld 3 (Realisierungsteil), die der
Vergabe von Objektplanungsleistungen (Architekturplanung) zugrunde gelegt werden
sowie
Planungskonzepten der übrigen Bebauung auf Baufeld 3 (Ideenteil) für das
Entwicklungsgebiet Nordbahnhof Wien.
B.4 Verfahrensablauf
Die Bekanntmachung des Wettbewerbs erfolgt über www.architekturwettbewerb.at
Bewerbungsstufe
In der Bewerbungsstufe haben sich die Interessenten zu bewerben. Die Anforderungen an die
Bewerbung und die Form der Einreichung sind in Teil B beschrieben.
Pro Planungsteam ist die Bewerbung für maximal zwei Verfahren der gleichzeitig
ausgelobten Wettbewerbe für die Baufelder 2, 3 und 6b2 zulässig. Eine Bewerbung bei allen drei
Projekten führt automatisch zum Ausschluss von allen drei Verfahren.
Das Preisgericht ermittelt anhand der Auswahlkriterien gemäß Punkt B.12 die 8 teilnehmenden
Planungsteams an der Wettbewerbsstufe.
Es werden ausschließlich schriftliche Rückfragen in der Bewerbungsstufe zugelassen. Fristgerecht
gestellte Rückfragen werden gleichlautend allen registrierten Interessenten schriftlich
beantwortet.
In der Bewerbungsstufe ist eine organisierte Ortsbegehung nicht vorgesehen.
Einreichung der Bewerbungen bestehend aus einer Referenzmappe gemäß Formblatt 02, dem
Teilnahmeantrag auf Formblatt 01 und dem Nachweis der Berufsberechtigung im
Wettbewerbsbüro.
Vom Wettbewerbsbüro werden die Bewerbungen kommissionell geöffnet, in ein Verzeichnis
eingetragen, auf Vollständigkeit geprüft und für die Beurteilung durch das Preisgericht
aufbereitet.
In der Auswahlsitzung beurteilt das Preisgericht die Referenzmappen. Es werden so viele
Bewertungsdurchgänge durchgeführt, bis die Teilnehmer an der Wettbewerbsstufe feststehen.
Die Verständigung der Bewerber erfolgt an die im Teilnahmeantrag (FB 01) angegebene E-Mail-
Adresse.
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Wettbewerbsstufe
In der Wettbewerbsstufe haben die teilnehmenden Planungsteams je eine Wettbewerbsarbeit
einzureichen. Die Anforderungen an die Bewerbung und die Form der Einreichung sind in Punkt
B.15 beschrieben.
Das Preisgericht ermittelt anhand der Beurteilungskriterien gemäß Punkt B.13 einen Gewinner.
Schließlich gibt das Preisgericht Empfehlungen für die Umsetzung und Weiterentwicklung des
Gewinner-Projektes ab.
Die Ausloberin behält sich vor, die Aufgabenstellung für die Wettbewerbsstufe zu präzisieren.
Zu Beginn der Bearbeitungsfrist wird in einer Kick- off Sitzung das städtebauliche Leitprojekt
durch StudioVlayStreeruwitz (Leitprojektant) erläutert. Es ist vorgesehen, dass an diesem
Colloquium auch die Planungsteams der anderen zeitgleich stattfindenden qualitätssichernden
Architekturverfahren teilnehmen.
Schriftliche Rückfragen der Planungsteams zur Aufgabenstellung werden anonymisiert und
gleichlautend schriftlich beantwortet (siehe Punkt B.16).
Die fristgerecht eingelangten Wettbewerbsarbeiten werden durch das Wettbewerbsbüro
kommissionell geöffnet, in ein Verzeichnis eingetragen, auf Vollständigkeit geprüft und
übersichtlich zusammengestellt.
Vorprüfung der Wettbewerbsarbeiten auf Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen gemäß
Vorprüfungskatalog Punkt B.10.
Die Wettbewerbsstufe wird anonym abgewickelt.
Bei der Beurteilung wird das Preisgericht mehrere Beurteilungsdurchgänge vornehmen. Es
werden so viele Beurteilungsdurchgänge durchgeführt, bis der 1. Preis und der 2. Preis
feststehen.
Nach vorgenommener Reihung der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten erfolgt die
Aufhebung der Anonymität.
Das Preisgericht behält sich vor, in der Wettbewerbsstufe unter zu definierenden
Rahmenbedingungen eine Überarbeitung von Projekten zu verlangen, wenn dies der
Jurierungsprozess erfordert.
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B.5 Termine
voraussichtlich
Konstituierung des Preisgerichts 12.09.2018
Veröffentlichung auf der Homepage der Kammer der
Architekten und Ingenieurkonsulenten
13.09.2018
BEWERBUNGSSTUFE
Schriftl. Rückfragen der Interessenten bis spätestens
an das Wettbewerbsbüro
20.09.2018 12.00 Uhr
Einreichung der Bewerbungen bis spätestens
im Wettbewerbsbüro
26.09.2018 12.00 Uhr
Auswahlsitzung des Preisgerichts 04. - 05.10.2018
WETTBEWERBSSTUFE
Einladung zur Teilnahme 08.10.2018
Colloquium „Kick off“ (Einladung erfolgt gesondert) 18.10.2018
Schriftl. Rückfragen 1 der Teilnehmer bis spätestens
an das Wettbewerbsbüro
24.10.2018 12.00 Uhr
Schriftliche Fragebeantwortung 1 bis 02.11.2018
Schriftl. Rückfragen 2 der Teilnehmer bis spätestens
an das Wettbewerbsbüro
09.11.2018 12.00 Uhr
Schriftliche Fragebeantwortung 2 bis 16.11.2018
Einreichung der Wettbewerbsbeiträge bis spätestens
im Wettbewerbsbüro
14.12.2018
Einreichung der Modelle bis spätestens im
Wettbewerbsbüro
07.01.2019
Sitzung des Preisgerichts 28. - 30.01.2019
Überarbeitungsphase BF2/3 (optional) 31.01.-13.02.2019
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B.6 Teilnahmeberechtigungen
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Teilnahmegemeinschaften,
die zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Planungsleistungen berechtigt sind,
auf die kein Ausschlussgrund gemäß § 2 WOA (WSA 2010 – Teil B) zutrifft,
die in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu Mitgliedern des Preisgerichts stehen und
die die Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllen.
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber seine Eignung zu bestätigen. Binnen 5
Kalendertagen ab Aufforderung sind dazu Eignungsnachweise vorzulegen.
Die Hochhauswettbewerbe für Baufeld 3, Baufeld 2 und Baufeld 6b2 werden hinsichtlich der
teilnehmenden Planungsteams koordiniert durchgeführt. Um die Vielfalt der der
Planungskonzepte zu gewährleisten, ist pro Bewerbungsteam die Teilnahme an maximal zwei
Hochhauswettbewerben möglich.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind im Teilnahmeantrag (Formblatt 01)
Planungsaufträge für je ein Referenzprojekt A und für ein Referenzprojekt B zu benennen.
Mindestanforderungen an das Referenzprojekt A:
Es muss sich um ein gefördertes Wohnbauprojekt mit mindestens 100
Wohneinheiten handeln und
das Bewerbungsteam muss bei dem Projekt die Objektplanung zumindest für die
Teilleistungen Vorentwurf, Entwurf und Einreichung (Begriffsverwendung gemäß HOA)
erbracht haben und
das Projekt muss nach dem 01.01.2010 fertig gestellt worden sein oder sich aktuell in
Bau befinden.
Mindestanforderungen an das Referenzprojekt B:
Es muss sich um ein Wohnbauprojekt mit dem Schwerpunkt auf leistbarem,
ökonomischem Bauen (muss nicht gefördert sein) für mindestens 50 Wohneinheiten
handeln und
das Bewerbungsteam muss bei dem Projekt die Objektplanung zumindest für die
Teilleistungen Vorentwurf, Entwurf und Einreichung (Begriffsverwendung gemäß HOA)
erbracht haben und
das Projekt muss nach dem 01.01.2010 fertig gestellt worden sein oder sich aktuell in
Bau befinden.
Eines der beiden Referenzprojekte muss in Wien gelegen sein und bei einem der beiden
Referenzprojekte muss das Bewerbungsteam die Ausführungsplanung erbracht haben.
AHP GmbH Stand 13.09.2018 Seite 13 von 21
B.7 Verfahrensregeln
Rechtsgrundlagen in nachstehender Rangfolge:
1. Auslobungstext samt ergänzender Unterlagen
2. Rückfragebeantwortungen
3. Wettbewerbsordnung Architektur
(WSA 2010 – Teil B)
Mit der Einreichung des Teilnahmeantrags nimmt der Bewerber/Teilnehmer sämtliche in der
Auslobung enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen an und unterwirft sich diesen. Er ist
damit bis zur Bekanntgabe der Preisgerichtsentscheidung zur Geheimhaltung seiner
Verfahrensbeiträge verpflichtet.
Der Wettbewerbsteilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das Preisgericht endgültig
und unanfechtbar entscheidet und der Rechtsweg ausgeschlossen ist.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Sämtliche Teile eines eingereichten Beitrages müssen in
deutscher Sprache beschriftet bzw. abgefasst sein.
B.8 Aufwandsentschädigung
Die 8 Teilnehmer an der Wettbewerbsstufe erhalten jeweils eine Aufwandsentschädigung von
netto EUR 20.000,-
Voraussetzung für die Aufwandsentschädigung ist die fristgerechte Einreichung eines i. S. von
Pkt. 15 vollständigen Projektes.
Die Aufwandsentschädigungen werden gegen Rechnungslegung an die Ausloberin zur
Anweisung gebracht. Die Form der Rechnungslegung wird gesondert bekannt gegeben.
Für die Bewerbungsstufe werden keinerlei Preisgelder oder Aufwandsentschädigungen gewährt.
AHP GmbH Stand 13.09.2018 Seite 14 von 21
B.9 Absichtserklärung der Ausloberin
Die Ausloberin beabsichtigt, mit dem Gewinner gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts und
auf Basis des vorgegebenen Vertragskonzeptes über die Beauftragung der Objektplanung
(Architekturplanung) für das Wohnhochhaus in Verhandlung zu treten.
Das Leistungsbild orientiert sich an der HOA 2004. Die Übertragung folgender Leistungen ist
vorgesehen:
Vertiefte Studie zur Präzisierung der Bebauungsbestimmungen
Vorentwurfsplanung*
Entwurfsplanung*
Einreichplanung*
Ausführungsplanung (optional)*
Technische Oberleitung (optional)*
Künstlerische Oberleitung*
Die Ausloberin behält sich vor, den Planungsauftrag an einen externen Generalplaner zu
überbinden.
Die Vergütung erfolgt gemäß HOA mit einem Abschlag von 15 %.
Das Vertragskonzept wird mit der Einladung zur Teilnahme an der Wettbewerbsstufe zur
Verfügung gestellt.
Bis zum Vorliegen des Feststellungsbescheides im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
sind nur Teilbeauftragungen vorgesehen.
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, allfällige aus städtebaulichen, behördlichen, sachlichen
oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Auftragserteilung oder
der weiteren Bearbeitung zu veranlassen. Dies gilt insbesondere für die Dialogphase.
Nimmt die Ausloberin – aus gewichtigen Gründen – von der Auftragserteilung an den Gewinner
Abstand, so sind alle Ansprüche der teilnehmenden Planungsbüros durch die
Aufwandsentschädigung abgedeckt.
Die Ausloberin beabsichtigt weiters, mit jenen Planern, die für den Ideenteil
realisierungswürdige Beiträge erstellt haben, in Auftragsverhandlungen einzutreten. Der Umfang
und die Tiefe der optionalen Beauftragung, die Gegenstand dieser Verhandlungen sein soll,
obliegt der Ausloberin.
*Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum Vorliegen des Feststellungsbescheides im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsprüfung Leistungen nur nach freier Festlegung des Auslobers abgerufen werden.
AHP GmbH Stand 13.09.2018 Seite 15 von 21
B.10 Vorprüfung der Wettbewerbsprojekte
Die Vorprüfung der Wettbewerbsprojekte erfolgt durch:
AHP GmbH
Dr. Ronald Mischek ZT
Gesellschaft für Aerophysik
und wird gegebenenfalls durch weitere Konsulenten ergänzt.
Die an der Vorprüfung beteiligten Personen sind zur strikten Geheimhaltung bis zur
Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses durch das Preisgericht verpflichtet. Der
Vorprüfungsbericht wird nicht veröffentlicht.
Der Vorprüfungskatalog umfasst:
Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen
Vollständigkeit der Leistungen
Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms, insbesondere auch des Erdgeschoß -
Konzeptes
Nachvollzug Flächen- und Kubaturkennwerte, Einhaltung der vorgegebenen Verhältnis-
Werte
Einhaltung Wohnungsmix
Einhaltung der technisch-wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen
Kompatibilität mit dem Leitbild
2-Stunden-Schatten
Überprüfung Brandschutz
Beurteilung des Windkomforts
Einhaltung der Vorgaben zur Verkehrsorganisation
Einhaltung der vorgeschlagenen Fluchtlinien
AHP GmbH Stand 13.09.2018 Seite 16 von 21
B.11 Preisgericht
Die Beteiligten verfügen überwiegend über abgeschlossene akademische Ausbildungen. Auf die
Angabe von akademischen Titeln und Berufsbezeichungen wird verzichtet.
Cornelia SCHINDLER
Vertr. Katja LEDERER
Bernd VLAY
Vertr. Lina STREERUWITZ
Ursula LICHTENEGGER, Bezirksvorsteherin
Vertr. Adolf HASCH, Bezirk
Robert KNIEFACZ, MA 19
Vertr. Martin STEINER, MA 19
Alexandra MADREITER, MA 21
Vertr. Bernhard SILVESTRI, MA 21
Andreas REITTINGER, ÖVW
Vertr. Ulrike PIRCHER, ÖVW
Klaus WENGER-OEHN, ÖVW
Vertr. Gerhard BAUER, ÖVW
Konstituierung
Die konstituierende Sitzung des Preisgerichts erfolgte am 12.09.2018.
Das Preisgericht wählte aus seiner Mitte:
zur Vorsitzenden Cornelia SCHINDLER
zum stellvertretenden Vorsitzenden Bernd VLAY
zum Schriftführer Andreas REITTINGER
Beratung des Preisgerichts (ohne Stimmrecht)
Ronald Mischek, technische Beratung
Bernhard Bauhofer, Gesellschaft für Aerophysik
Wilhelm Zechner, technische Beratung
Regina Freimüller-Söllinger, Qualitätsbeirat
Durch Beschluss des Preisgerichts können weitere Personen (ohne Stimmrecht) nominiert
werden.
AHP GmbH Stand 13.09.2018 Seite 17 von 21
B.12 Auswahlkriterium der Bewerbungsstufe
Maßgeblich für die Auswahl der Teilnehmer für die Wettbewerbsstufe ist das Potential für die
Lösung der gegenständlichen Aufgabenstellung.
Die Auswahl der Teilnehmer für die Wettbewerbsstufe erfolgt anhand der Relevanz der
eingereichten Portfolios:
Qualität der städtebaulichen und baukünstlerischen Lösung
Qualität der Grundrisslösungen
Qualität der Freiraumgestaltung
Kostengünstiges Planen und Bauen
B.13 Beurteilungskriterien in der Wettbewerbsstufe
Das Preisgericht beurteilt die Wettbewerbsprojekte nach folgenden gleich gewichteten Kriterien:
Städtebauliche Lösung
Baukünstlerische Lösung
Funktionelle Lösung
Nachhaltigkeit
Wirtschaftlichkeit in Errichtung, Betrieb und Erhaltung, insbesondere Einhaltung des
WNF/BGF-Verhältnisses und einer nachhaltigen Fassadenlösung
Qualität der Freiraumgestaltung
Qualitative Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms
B.14 Bewerbung (Teilnahmeantrag)
Die Bewerbungen sind in verschlossenem Zustand im Wettbewerbsbüro spätestens zu dem im
Pkt. B.5 genannten Termin einzureichen. Verspätet eingelangte Bewerbungen werden nicht
berücksichtigt.
Die Bewerbung muss aus folgenden Unterlagen bestehen:
Vollständig ausgefüllter und rechtsgültig unterfertigter Teilnahmeantrag mit Angabe der
Referenzprojekte A und B auf Formblatt 01
Projektportfolio auf Formblatt 02 (3 Blätter A3 Querformat, an der langen Kante geklebt
bzw. als Hochformatfahne auf A3 quer gefaltet)
Nachweis der Berufsberechtigung
Datenträger mit allen Bewerbungsunterlagen als PDF
AHP GmbH Stand 13.09.2018 Seite 18 von 21
Projektportfolio: Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die eine hohe Übereinstimmung
mit der Planungsaufgabe insgesamt haben oder wesentliche Teilaspekte in hervorragender
Weise behandeln.
Die Referenzen zum Nachweis der Eignung gem. Pkt.B.6 können, müssen aber nicht, im
Projektportfolio dargestellt werden.
Alle Bewerbungsunterlagen sind mit einer sechsstelligen Teilnehmernummer zu versehen. Das
Projektportfolio (Formblatt 02) darf keinen Hinweis auf die Identität des Teilnehmers enthalten,
lediglich die Teilnehmernummer ist auf allen drei Blättern zu vermerken. Die gesamten
Bewerbungsunterlagen sind in einer verschlossenen Verpackung mit der Aufschrift „Wettbewerb
Wohnhochhaus Nordbahnhof Wien, Baufeld 3, Bewerbung“ an das Verfahrensbüro zu
übermitteln.
B.15 Einzureichende Unterlagen in der Wettbewerbsstufe
Die Wettbewerbsbeiträge sind in verschlossenem Zustand im Wettbewerbsbüro spätestens zu
dem im Pkt. B.5 genannten Termin einzureichen. Verspätet eingelangte Wettbewerbsbeiträge
werden dem Preisgericht nicht zur Bewertung vorgelegt.
Der Lösungsvorschlag ist auf maximal 5 Planblättern 140 x 90 cm im Querformat
darzustellen.
Wettbewerbsarbeiten, die im Umfang über das festgelegte Ausmaß hinausgehen, werden zur
Beurteilung nur im vorgegebenen Ausmaß herangezogen.
Formalia
Alle Einzelstücke sind mit einer 6-stelligen Kennzahl zu versehen und dürfen keine
Hinweise auf die Identität des Planungsteams aufweisen.
Das vorgegebene Planformat ist einzuhalten.
Die Präsentationspläne sind auf Papier, aufkaschiert abzugeben.
Die Grundrisse sind GENORDET (Muss) darzustellen.
Alle Einzelstücke haben die Aufschrift „Wettbewerb Wohnhochhaus Nordbahnhof Wien –
Baufeld 3“ zu tragen.
Sämtliche Ausarbeitungen elektronisch auf Datenträger (CD-ROM, USB). Planblatt als pdf
in Vektorgrafik (Grundrisse und Schnitte als Vektorgrafik). 3D-Baumassenmodell des
Lösungsvorschlages als eine gesamte .dwg- oder .dxf- Datei (jede Ebene als eigenes
Prisma) mit Lage- und Höhenbezug.
Eine .dwg-Datei mit allen Ebenen mit Polygon BGF und Polygon Nutzfläche(n).
AHP GmbH Stand 13.09.2018 Seite 19 von 21
Das Wettbewerbsprojekt hat aus folgenden Unterlagen zu bestehen:
Realisierungsteil Ideenteil
Lageplan M 1 : 500
o äußere Erschließung
o vorgeschlagene Baufeldgrenze
o Dachdraufsichten mit Höhenkoten
o konzeptive Freiflächengestaltung
o Mögliche Teilung zwischen Realisierungs- und Ideenteil
o Lichteinfall
ja ja
Schemaskizzen zur konzeptionellen Darstellung
o Nutzungsverteilung in allen Geschossen
o Vernetzung mit der Umgebung
o MIV-Erschließung, Anlieferung, …
ja ja
Grundrisse Sockelgeschosse (EG und 1.OG) ja, M 1:200 ja, M 1:500
Grundrisse von repräsentativen Geschossen ja, M 1:200 ja, M 1:500
Grundriss Untergeschoss M 1:500 ja ja
Wesentliche Wohnungstypen Ja, M1:100 Ja, M 1:200
Wesentliche Schnitte und Ansichten M 1 : 500 ja ja
Fassadenschnitte mit Ansichtsstreifen M 1 : 20 ja optional
Nachweis 2-Stunden-Schatten ja nein
Maximal 2 Fotorealistische Renderings (1 Pflichtperspektive + 1 freie Perspektive) ja ja, gemeinsam
mit Hochhaus
Freie Darstellungen zur weiteren Klarstellung des Projektes nach Wahl des Verfassers
optional optional
Kernaussagen zum Konzept (max. 1 Seite A4) ja ja
Erläuterungsbericht zur Aufgabenstellung und zu den einzelnen abgefragten Fachbereichen (Brandschutz, Wind, Energie, Schall, …)
ja ja
Baumassenmodell M 1 : 500
als Einsatzmodell, weiß, auf beigestellter Einsatzplatte (nach gesonderter Benachrichtigung über die Abholung)
ja ja
3D-CAD-Modell 3D-druckfähig als dwg-File ja ja
Formblatt 03: Flächen-/ Kubatur-Kennwerte und Wirtschaftlichkeitsparameter ja ja
Verfasserbrief (Beilage X) in separatem verschlossenem Kuvert abzugeben ja ja
Datenträger (CD-ROM, USB) Wettbewerbsarbeit als .pdf (Pläne, Texte, …) 3D-CAD-Modell als .dwg oder .dxf-File, Formblatt 03 Flächen-/Kubaturkennwerte und Wirtschaftlichkeitsparameter als .xls-File, Pflichtperspektiven als .jpg-File
ja ja
AHP GmbH Stand 13.09.2018 Seite 20 von 21
B.16 Rückfragen und Kommunikation
Rückfragen sind bis spätestens zu den in Punkt B.5 genannten Terminen per Mail an das
Wettbewerbsbüro ([email protected]) zu richten. Sofern Rückfragen nicht fristgerecht einlangen,
besteht keine Verpflichtung, diese zu bearbeiten. Die Rückfragen werden in anonymisierter Form
allen Bewerbern bzw. Wettbewerbsteilnehmern beantwortet und im Downloadverzeichnis zur
Verfügung gestellt.
Die Beantwortung fristgerecht eingebrachter Fragen erfolgt durch die Ausloberin unter
Mitwirkung des Preisgerichts.
Die schriftliche Fragenbeantwortung wird zum Bestandteil der Wettbewerbsausschreibung.
B.17 Eigentums- und Urheberrecht
Mit der Abgabe geht das sachliche Eigentumsrecht der ausgearbeiteten Projektunterlagen in
das Eigentum der Ausloberin über, das geistige Eigentum verbleibt beim teilnehmenden
Planungsteam.
Die Werknutzungsrechte für den Ideenteil der Wettbewerbsarbeiten gehen unentgeltlich auf die
Ausloberin über.
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, allfällige aus städtebaulichen, behördlichen, sachlichen
oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Auftragserteilung oder
der weiteren Bearbeitung zu veranlassen. Dies gilt insbesondere für die Dialogphase.
Die Auslobungsunterlagen dürfen nur für die Erstellung der Planungskonzepte verwendet und
nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Ausloberin und die Stadt Wien ist zur Veröffentlichung der Verfahrensergebnisse berechtigt,
wobei die jeweiligen Verfasser zu nennen sind. Die Ausloberin behält sich das Recht vor, den
Zeitpunkt der Veröffentlichung zu bestimmen. Erst danach dürfen die teilnehmenden
Planungsteams ihr Planungskonzept (z. B. als Büroreferenz) veröffentlichen.
Nach Übergabe des Bauwerks können Änderungen ohne Zustimmung des Urhebers, ohne seine
Verständigung und ohne, dass er genannt werden müsste, vorgenommen werden.
B.18 Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse
Es ist beabsichtigt, das Verfahrensergebnis zu publizieren.
AHP GmbH Stand 13.09.2018 Seite 21 von 21
C. BEILAGENVERZEICHNIS
C.1 Beilagen für die Bewerbungsstufe
1_Handbuchseiten Stadtklippe Nordbahnstraße Baufeld 3
2_Handbuchseiten Die Hochhausfamilie - Präambel