Wie wirtschaftet ein Staat?
• Zum Staat gehören alle Institutionen die Leistungen f. d. Allgemeinheit erbringen, und die sich durch Zwangsabgaben finanzieren!=> Bund, Länder, Gemeinden + Sozialversicherungseinrichtungen!
• Heute ist der Staat verantwortliche f.d. soziale Sicherheit, Einkommensumverteilung, Arbeitsmarktpolitik und Konjunkturpolitik!!
• Er ist größter Arbeitgeber, größter Produzent, größter Nachfrager.
• Er steht in Verbindung mit dem Geld + Kapitalmarkt und hat die Beziehungen zum Ausland.
• Der Anteil des Staates (Staatsquote) an der gesamten Wirtschaftsleistung beträgt in Österreich über 50 %=> mehr als die Hälfte des BIP fließt durch die Kassen des Staates!!!( BIP 2002 war 215 Mrd)
Einnahmequellen des Staates
BeiträgeBeiträge sind wie
Gebühren Abgaben, denen eine direkte
Gegenleistung gegenübersteht.
SteuernSteuern sind staatliche Zwangsabgaben, denen keine direkte Leistung
gegenübersteht.
GebührenGebühren sind
Abgaben, die für eine spezielle Gegenleistung
des Staates gezahlt werden müssen.
Einkünfte aus Wirtschaftstätigkeit
Kredite
Einnahmequellendes Staates
Funktionen von Steuern
Fiskalfunktion Lenkungsfunktion
Beschaffungvon Einnahmen
Steuerung vonVerhalten
Funktionen von Steuern
Die wichtigsten Steuern
Gesamtsteueraufkommen 2001
Steuern auf das Einkommen
Lohnsteuer
veranlagteEinkommenssteuer
Kapitalertrags-steuer
Körperschaftssteuer-steuer
Steuern auf das Einkommen
Einkommenssteuer
• Lohnsteuer – zahlen Unselbständige• Veranlagte Einkommenssteuer - zahlen Selbständige
Einkommenssteuer wird immer vom
steuerpflichtigen Einkommen berechnet
( Bruttoeink. minus Sozialversicherungsbeiträge
Minus Steurfreibeträge)
In Österr. Progressives Steuersystem!
Grenzsteuersatz ist 50 %
Lohnsteuer
- Steuer auf das Einkommen aus unselbständiger Arbeit
- Löhne, Gehälter, Pensionen
- Quellensteuer
Veranlagte Einkommenssteuer
- Steuer auf das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Land- und Fortstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung
- Einkommenssteuererklärung
- Steuerbescheid
Einkommenssteuersätze
Einkommensteuer
Steuerstruktur in Österreich
Sozialversicherung
Finanzausgleich
Der Finanzausgleich in Österreich, in Zahlen (2001)
Der Gesamtabgabenertrag 2001 von etwa 765 Mrd.S gliedert sich in folgende Teilbereiche:
-ausschließliche Bundesabgaben, (ca. 9 Mrd.€ – 14,8%), stehen nach dem Trennsystem ausschließlich dem Bund zur Verfügung. z.B. Vermögenssteuer, Versicherungssteuer, usw.
- gemeinschaftliche Bundesabgaben, (ca. 47 Mrd.€ – 74,2%), werden nach dem Verbundsystem auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt.z.B. USt., KESt, Lst., usw.
zu den gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden weiters Vorweganteile (ca. 4 Mrd.€ – 5,9%) gerechnet, die von den Finanzausgleichspartnern zur Finanzierung gemeinschaftlicher Aufgaben bereitgestellt werden. z.B. Katastrophenfonds, Siedlungswasserwirtschaft, FLAG, teilw. Finanzierung des EU Beitrages.
- Landes (Gemeinde)- abgaben, (ca. 3 Mrd.€ – 5,1%), stehen den Gemeinden, Wien und den Ländern zur Verfügung.z.B. Grundsteuer, Fremdenverkehrsabgaben, Getränkesteuer.
Finanzausgleich
Finanzausgleich mit der EU
Aufgaben des Staates
Ausgaben im Rahmen d. Stabilisierungsfunktion
Umverteilung
Primäre Einkommensverteilun
g
Kann als „ungerecht“empfunden werden
Sekundäre Einkommensverteilun
g
Nach „gerechten“Gesichtspunkten
Korrektur durchUmverteilung
Vertikale Umverteilung
Hohes Einkommen
Niedriges Einkommen
Horizontale Umverteilung
Arbeitnehmer
KinderloseFamilien
Gesunde
Berufstätige
Kinderreiche Familien
Kranke
Pensionisten
Arbeitlose
Transferzahlungen
Transferzahlungen sind Leistungen des Staates an private Haushalte oder Unternehmen ohne spezielle Gegenleistung, um die sich im Marktprozess ergebende Einkommensverteilung zu korrigieren und eine gesellschaftlich gewollte Verteilung zu erreichen.
Gliederung d. Gesamtausgaben des Staates
Budget und Rechnungsabschluss
Unter einem Budget (Voranschlag) versteht man den Finanzplan für eine bestimmte Periode. Es ist eine Gegenüberstellung von voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben in einem bestimmten Zeitraum.
Ein Rechnungsabschluss (z.B. der Bundesrechnungsabschluss) enthält dagegen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Er betrachtet Einnahmen und Ausgaben im nachhinein.
Budgetgrundsätze
Budgetgrundsätze
Verfassungsrechtliche Grundsätze des Haushaltsrechtes des Bundes
• Einjährigkeit des Budgets
• Bindung der Verwaltung an die einzelnen Budgetansätze: bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist eine bundesfinanzgesetzliche Ermächtigung erforderlich
• Budgeteinheit: keine selbständigen Nebenhaushalte
• Vollständigkeit: Alle Einnahmen und Ausgaben sind aufzunehmen
• Bruttobudgetierung: getrennte Veranschlagung von Einnahmen und Ausgaben und Veranschlagung in voller Höhe
• Öffentlichkeit
Budgetkreislauf
Budget
In den seltensten Fällen werden bei einem Budget die Einnahmen genauso groß sein wie die Ausgaben. Sollte das trotzdem einmal der Fall sein, spricht man von einem ausgeglichenen Budget. Wenn die Einnahmen größer sind als die Ausgaben, dann weist das Budget einen Überschuss auf. Sind die Ausgaben größer als die Einnahmen, dann spricht man von einem (Budget-) Defizit.
Defizitbegriffe
Primärdefizit(Laufende Einnahmen
minus laufende Ausgaben,
ohne Zinsen)
Nettodefizit(laufende Einnahmen
minus laufende Ausgaben,inklusive Zinsen)
Bruttodefizit(laufende Einnahmen
minus laufende Ausgaben,inklusive Zinsen und
Tilgungen der Bundsschuld)
Überschuss
Defizit
Brutto- und Nettodefizit
Einnahmen
Ausgabeneinschl.Zinsen
Tilgungen
Einnahmen
Ausgabeneinschl.Zinsen
Tilgungen
Nettodefizit
Bruttodefizit
Budget 2004
4.582
3.430
54.423
Primärüberschuss(Laufende Einnahmen
minus laufende Ausgaben,ohne Zinsen)
Nettodefizit(laufende Einnahmen
minus laufende Ausgaben,inklusive Zinsen)
Bruttodefizit(laufende Einnahmen
minus laufende Ausgaben,inklusive Zinsen und
Tilgungen der Bundsschuld)
Überschuss
Defizit
Q:BMF
Bundesvoranschlag 2004, in Mio. EURO
Budget 2004
AllgemeinerHaushalt
Ausgleichs-haushalt
Gesamt-haushalt
62.666 50.993 113.695
59.236 54.423 113.695
3.430
3.430
Ausgaben
Einnahmen
Abgang
Überschuss
Bundesvoranschlag 2004, in Mio. EURO
Q:BMF
Budget 2004
AllgemeinerHaushalt
Ausgleichs-haushalt
Gesamt-haushalt
62.666 50.993 113.695
59.236 54.423 113.695
3.430
3.430
Ausgaben
Einnahmen
Abgang
Überschuss
Bundesvoranschlag 2004, in Mio. EURO
Q:BMF
Nettodefizit - um diesen Betrag
steigt die Staatsschuld
Bruttodefizit - in dieser Höhe
müssen neue Kredite aufgenommen
werden
Tilgungen
Der Gesamthaushalt
ist immer ausgeglichen
Staatsverschuldung/Entwicklung
Öffentliche Verschuldung pro Kopf
Schuldendienst des Bundes
Probleme durch wachsende Staatsschuld
• Verringerung d. budgetären Handlungsspielraumes• Verdrängung privater Investitionen (starke Nachfrage
nach Krediten treibt das Zinsniveau in die Höhe f.d. Unternehmen)
• Belastung künftiger Generationen• Sanierung kann Einnahmen oder Ausgabenseitig
vorgenommen werden!• Wachsende Staatsschuld bringt Probleme mit den
EU-Konvergenzkriterien!
Administratives und Maastricht - Defizit
Budgetdefizit
Unter dem Budgetdefizit des Bundes versteht man den Unterschiedsbetrag zwischen den Budgeteinnahmen und den Budgetausgaben. Dieses Defizit, das in den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen ausgewiesen wird, nennt man »administratives« Defizit«.
Davon zu unterscheiden ist das so genannte Maastricht-Defizit, bei dessen Berechnung bestimmte Finanztransaktionen ausgeschieden werden. Dazu gehören vor allem die Zuführung und Auflösung von Rücklagen, die Gewährung und Tilgung von Darlehen sowie der Verkauf und Erwerb von Beteiligungen.
Das Maastricht-Defizit ist das Gesamtstaatsdefizit und umfasst alle öffentlichen Budgets:
•das Budget des Bundes
•der Bundesfonds
•der Länder und Gemeinden
•der Sozialversicherungsträger
Maastricht-Kriterien
Nach diesen sogenannten Maastricht-Kriterien darf das Nettodefizit (also die Neuverschuldung) jährlich nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsproduktes ausmachen und die Staatsverschuldung eines Landes soll 60 % des BIP nicht übersteigen.
Stabilitätspakt
Streit um den Stabilitätspakt
Die EU-Kommission lenkt im Streit um den Stabilitätspakt offenbar etwas ein. Zwar werde Brüssel, so EU-Haushaltskommissarin Michaele Schreyer, an der Defizit-Grenze von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) fest halten. Allerdings könnte es, so Schreyer, eine Entschärfung des bestehenden Straf-Mechanismus geben, mit dem Defizitüberschreitungen geahndet werden. Die Mitgliedsstaaten bräuchten in schwierigen Situationen mehr Zeit, um zur Budgetdisziplin zurückzufinden.
Q:Kurier
Defizit ist nicht gleich Defizit
• Wir unterscheiden zwischen einem strukturellen und einem konjunkturellen Defizit!
• Beim strukturellen D. lebt der Staat einfach über seine Verhältnisse => schlechtes Defizit
• Beim konjunkturellen D. ist die wirtschaftliche Lage generell schlecht und dem Staat fehlen Einnahmen ( z.B.: Mwst. weil weniger gekauft wird) er hat aber dadurch auch höhere Ausgaben ( höhere Arbeitslosenunterstützung). Hier sollte der Staat antizykl.reagieren! Das erhöht aber weiter das Defizit, würde aber die Konjunktur beleben!
• Für EU-Kriterien sollte nur strukturelles Defizit maßgeblich sein, um den konjunkturpolitischen Spielraum der einzelnen Staaten zu erhalten!
Konjunktur und Budget
Komponenten des Defizits
Konjunkturelles Defizit
Investitions-ausgaben
Strukturelles Defizit
Konjunkturelles und strukturelles Defizit
Defizit
strukturelles Defizit
konjunkturelles Defizit