WasserwirtschaftsamtDeggendorf
Ausweisung von wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten im Rahmen der
Regionalplanung in Bayern
Dr. Dirk Eden, WWA Deg, Servicestelle Passau
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Raumordnungsgesetz (ROG)
Bayer. Landesplanungsgesetz (Bay LplG)
Landesentwicklungsprogramm (LEP)
LEP B I 3.2.2.3„Es sollen außerhalb der Wasserschutzgebiete die empfindlichen Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung in den Regionalplänen gesichert werden (Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete für Wasserversorgung).“
Regionalplan
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Regionaler Planungsverband
Regierung von Niederbayern (Regionsbeauftragter Bereich 2, SG 24 WLV und Bereich 5, SG 52)
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Vorranggebiete:
Dem Trinkwasserschutz wird gegenüber allen raumbedeutsamen Nutzungen, die mit dem TW-Schutz nicht vereinbar sind, Vorrang eingeräumt.
Vorbehaltsgebiete:
Dem Trinkwasserschutz wird bei der Abwägung mit raumbedeut- samen Nutzungen, die mit dem TW-Schutz nicht vereinbar sind, ein besonderes Gewicht beigemessen.
Planungsinstrument für Gemeinden
im Interesse der Wasserversorger
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Besondere Vorsorgen
in den Schutzzonen
II. Engere Schutzzone
III. Weitere Schutzzone A
Einzugsgebiet
Allgemeiner
Gewässerschutz
Einzugsgebiet - Wasserschutzgebiet
I. Fassungsbereich
III
III
VORRANGGEBIET
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Festlegungen:
Erhalt der schützenden Grundwasserüberdeckung vor gravierenden Beeinträchtigungen
Vermeidung besonderer Risiken für die öffentliche Trinkwasserversorgung
Schutz empfindlicher Bereiche außerhalb bestehender Wasserschutzgebiete zur Sicherung öffentlicher Wassergewinnungsanlagen
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Bemessung von wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten:
Ermittlung der Einzugsgebiete
Brunnendaten
Hydrogeologische Landesaufnahme
Festlegung durch das Landsamt für Umwelt
Fließzeit 20-30 Jahre
(Durchlässigkeit, Gefälle Porenvolumen)
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WVU:Gemeinde Breitenberg
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Konkurrierende raumbedeutende Nutzungen in Vorranggebieten:
Eingriffe in den Untergrund
große Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen
Abfallablagerungen
Pipelines
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KEINE konkurrierenden und somit mögliche Nutzungen in Vorranggebieten:
die ordnungsgemäße
landwirtschaftliche und
forstliche Nutzung,
Bebauung und Baugebiete einschl. übliche Gebäudeheizungen,
Nutzung des Malmkarsttiefenwassers,
Einzelvorhaben wie Aussiedlerhöfe,
Sportanlagen, Golfplätze, Verkehrswege.
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Fazit
Vorranggebiete sollen festgelegt werden,
Sicherung der Wasserversorgung, Eigeninteresse der WVU
Keine Einschränkungen bei Landwirtschaft und Bautätigkeit,
Sicherung der Grundwasserüberdeckung
Planungsinstrument für Kommunen
Vorschläge vom WWA vorgelegt
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Herausgeber: Wasserwirtschaftsamt DeggendorfServicestelle PassauDr. Geiger-Weg 694032 Passau
Internet:: www.wwa-deggendorf.de E-Mail: [email protected]: Sept 2010
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