(Wasserrechtliche)
Anforderungen an die
Mischwasserbehandlung in
Baden-Württemberg
Annegret Heer - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Bernd Haller – Regierungspräsidium Karlsruhe
1. Einführung / Rahmenbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Europa – Bund – Baden-Württemberg
Emissions- und Immissionsansatz
Anlagenbestand in Baden-Württemberg
2. Fachliche Schwerpunkte in Baden-Württemberg
3. Fazit
23.02.2016
Inhalt
Vorbemerkung
Trotz der aktuellen Regelung im Wasserhaushaltsgesetz
§ 55 WHG: Grundsätze der Abwasserbeseitigung
Abs. 2: Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder
direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit
Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden ………….
bleibt Baden-Württemberg aufgrund seiner historischen
Entwicklung mit der Mischwasserbehandlung befasst!
23.02.2016
23.02.2016
Rechtliche RahmenbedingungenEuropa – Bund – Baden-Württemberg
Einführung
23.02.2016
EuGH-Urteil vom 18.10.2012
• Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich
• „ keine angemessen Kanalisation nach Anhang I Abschnitt A
Argumente sind u.a.
Entlastungen in Zeiten nur mäßiger Niederschläge nicht zulässig
Keine starre Anzahl, aber je „öfter umso wahrscheinlicher“
konkret: 56 – 91Entlastungen und später 25 – 47 Entlastungen von
unbehandeltem Abwasser
Auch in Extremsituationen sind geeignete Maßnahmen zur
Begrenzung der Verschmutzung erforderlich
Die Umweltauswirkungen der Einleitung in die Gewässer sind zu
beurteilen!
Rechtliche RahmenbedingungenEuropa – Bund – Baden-Württemberg
Einführung
Hinweis: Kommentierung DWA E.S. 2.1
Korrespondenz Abwasser 3/2014
23.02.2016
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - Richtlinie 2000/60/EG
• verfolgt einen umfassenden, integrativen und länderübergreifenden
Ansatz der Bewirtschaftungsplanung in Flussgebieten.
• Arbeitsebene sind die von den Ländern definierte Wasserkörper.
• Grundsätzlich gelten hinsichtlich des Zustands eines Gewässers
(Bezugsgröße: Wasserkörper) sowohl ein Verbesserungsgebot als
auch ein Verschlechterungsverbot.
Die Umsetzung der WRRL in nationales Recht erfolgte durch• Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
• Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
• Grundwasserverordnung (GrwV)
• Landeswassergesetz
Rechtliche RahmenbedingungenEuropa – Bund – Baden-Württemberg
Einführung
23.02.2016
Über a.a.R.d.T. kommt der Blick ins DWA-Regelwerk(A 128 zukünftig A 102-1/-2 bzw. länderspez. Regelungen)
§ 57 WHG Einleiten von Abwasser in GewässerErlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die
1. Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies
bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand
der Technik möglich ist,
2. Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und
sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist und
3. Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben
werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den
Nummern 1 und 2 sicherzustellen.
§ 60 WHG Abwasseranlagen (hier für Anlagen zur Misch-/ Regenwasserbeseitigung)
Abwasseranlagen müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
errichtet, betrieben und unterhalten werden.
Rechtliche RahmenbedingungenEuropa – Bund – Baden-Württemberg
Einführung
23.02.2016
• Aktuell gibt es keine konkreten Anforderungen für den Stand der
Technik für die Einleitung von Niederschlagswasser in der
Abwasserverordnung
• Erste Entwürfe für einen Anhang Niederschlagswasser
entstanden 2009
• Aktuell wieder in Bearbeitung - Ergebnis ungewiss!
Abwasserverordnung definiert den Stand der Technik
Rechtliche RahmenbedingungenEuropa – Bund – Baden-Württemberg
Einführung
23.02.2016
Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben des Bundes stehen in Baden-
Württemberg fachliche Arbeitsmaterialien, die im Detail das technische
Regelwerk der DWA anpassen, zur Verfügung
• Arbeitsmaterialien zur fortschrittlichen Regenwasserbehandlung in Baden-
Württemberg Teil: Mischsystem (Stand: 1999)
• Arbeitshilfen für den Umgang mit Niederschlagswasser in Siedlungsgebieten
(Stand: 2005; wird überarbeitet)
• Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser - Regenrückhaltung
(Stand: 2006)
• Arbeitsmaterialien zur fortschrittlichen Regenwasserbehandlung in Baden-
Württemberg Messung des Entlastungsverhaltens bei Regenüberlaufbecken –
Grundlagen und Empfehlungen (Stand: 2007, eingeführt 2008)
Rechtliche RahmenbedingungenEuropa – Bund – Baden-Württemberg
Einführung
23.02.2016
Emissions- und Immissionsansatz
Beschreibt ein Vorgehen zur
Festlegung von gewässer-
bezogenen Anforderungen an
Einleitungen aus
• kommunalen Kläranlagen
und
• Regenwasserbehandlungs-
anlagen, insbesondere
Anlagen im Mischsystem.
Einführung
23.02.2016
Anlagenbestand in Baden-Württemberg
In der Datenbank des Landes „schlummern“
• 6.920 RÜB (incl. Stauraumkanäle)
• 3.481 RÜ !!
Volumen m3
Einführung
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Anlagenbestand in Baden-Württemberg
1.421
3.365
1.228
380 435
91
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
An
zah
l
vorhandenes Volumen in m3
Anzahl der RÜB in Baden-Württemberg nach Volumen
Anzahl RÜB
Einführung
23.02.2016
Fachliche Schwerpunkte in Baden-Württemberg
Vollzug der Maßnahmenprogramme und des Bewirtschaftungsplans
Ziel: Erreichen des guten Zustandes
Vermeidung von lokalen/akuten Defiziten im Gewässer
Beispiel auf Ebene Wasserkörper:Beispiel auf lokaler Ebene:
Schwerpunkte
23.02.2016
• Woher kommt die Belastung im Gewässer?
• Welcher Belastungspfad liefert welchen Beitrag?
Was tun?
Es bleiben Fragen?
„Hinsehen!“
„Stammdaten“ aus der Planung und Umsetzung der Anlagen
(Volumen, Schwellenhöhe, -länge und –ausrichtung, Au , QDr , Qkrit , Q0,…………)
Ausrüstung (Drosseln, Pumpen, Steuerung, Reinigungseinrichtung,
Rechen/Siebe, …………….)
Messausrüstung (Entlastungsverhalten!!, Pumpensteuerung, ........)
Schwerpunkte
Zur Bewertung der Einträge von urbanen Flächen und zur Bewertung
und Vermeidung lokaler Defizite ist die Erfassung des Entlastungs-
verhaltens der Anlagen (Dauer und Häufigkeit) zwingende
Voraussetzung.
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1.421
3.365
1.228
380 435
91
297
1.249
619
200 240
60
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
0 ≤ 100 100 ≤ 500 500 ≤ 1000 1000 ≤ 1500 1500 ≤ 190100 ohne Angabe
An
zah
l
vorhandenes Volumen in m3
Anzahl RÜB Messeinrichtung vorhanden
Schwerpunkte
Messeinrichtungen?
23.02.2016
Deshalb: Messen - Bewerten - Optimieren
Schwerpunkte
23.02.2016
Fazit1. Anlagen zur Mischwasserbehandlung und -entlastung sind aufgrund
der
• hohen Anzahl und
• damit verbundenen unbestrittenen Gewässerbelastung
ein Schwerpunkt der kommunalen Abwasserwirtschaft.
2. Der Einfluss der Mischwasserentlastung auf die Gewässerbeschaffenheit
lässt sich nur durch „Hinsehen“ quantifizieren!
3. Die Messung des Entlastungsverhaltens (Häufigkeit und Dauer), Teil
des Betriebs, stellt einen selbstverständlichen Schritt dar, der
zeitnah konzipiert und weiter umgesetzt werden kann.
4. Verbindet Betreiberinteressen und Informationen zum
zielorientierten Gewässerschutz!
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit
Folie 18
23.02.2016
Zu viel Phosphor in den Gewässern!
Problemlage Wasserrahmenrichtlinie – hier MuP (o-PO4-P)
Wasserkörperbewertung
Makrophyten und Phytobenthos
Wasserkörperbewertung
Orthophosphat-P