Was ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt
Sprachheilförderung ?Im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung (§ 50 Abs. 3 Nr. 1 des
Schulgesetzes)werden Unterricht und Erziehung auf sprachheilpädagogischer
Grundlage so gestaltet, dassschweren Sprachbeeinträchtigungen und ihren Auswirkungen,
die durch vorbeugende Maßnahmenin der allgemeinen Schule nicht zu beheben sind, begegnet
werden kann
Merkmale:
• Angebotsschule• Durchgangsschule• Frühzeitige Förderung mit dem Ziel
Rückschulung• Rehabilitative Maßnahme auf Zeit
Welche Kinder besuchen diese Schule?
Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderbereich Sprachheilförderung:
• Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen• Kinder mit Kommunikationsbeeinträchtigungen• Kinder mit Beeinträchtigungen im Bereich der
gesprochenen und geschriebenen Sprache• Kinder mit zusätzlichen Beeinträchtigungen im
Bereich Motorik, Arbeits-und Sozialverhalten
Zusätzliche Förderschwerpunkte:
• Motorik (Grob-und Feinmotorik)• Auditive Wahrnehmung• Visuelle Wahrnehmung• Sozio-emotionale Faktoren
Welche Fördermöglichkeiten bietet die Schule meinem Kind?
• Sprachheilpädagogisch orientierter Unterricht• Sprachförderung als Grundelement des Unterrichts• Förderstunden, Einzel-, Kleingruppen-, klassenübergreifende
Förderung• kleinere Klassen (VK 8 SuS, 1.Kl.12 SuS)• Individueller Förderplan• Blockunterricht mit ritualisierten Abläufen• psychomotorische Förderung• Kooperation mit anderen schulischen und außerschulischen
Einrichtungen• Intensive Elternarbeit• Nachbetreuung bei Rückschulung
Vorklasse oder 1. Klasse
Vorklasse:• Im Sinne eines förderdiagnostischen Jahres erhalten in
den Vorklassen der Helmut-von-Bracken-Schule Kinder ab dem 5. Lebensjahr die Möglichkeit einer intensiven individuellen Förderung der Sprache, der Persönlichkeit sowie der Basiskompetenzen in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik und Sozialverhalten.
• Die Schülerinnen und Schüler sind in der Regel schulpflichtig, aber noch nicht schulfähig
• Vorzeitige Aufnahme möglich• Schullaufbahnberatung am Ende der Vorklasse
1. Klasse
• Nur schulpflichtige Kinder• Grundvoraussetzungen für den
Schriftspracherwerb und den mathematischen Bereich vorhanden
• Gruppenfähigkeit• Arbeitsverhalten/ Konzentration
Besondere Angebote
• Musikalische Grundschule• Tiergestützte Pädagogik
- Heilpädagogisches Reiten - Schulhund
- Schulhase• Psychomotorik• Trommel-AG• Karate-AG• DAZ
Unterrichtszeiten
• Päd. Frühaufsicht ab 8.05 Uhr• Montag :8.15 Uhr-13.20 Uhr
• Dienstag bis Freitag: 8.15 Uhr-11.35 Uhr
Betreuung nach dem Unterricht
Ganztagsangebot:Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
• 3 Möglichkeiten:• Ende um 13.20 Uhr (Unterricht und
inhaltliches Angebot)• Ende um 15.00 Uhr (inhaltl. Angebot,
Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung)• Ende 16.30 Uhr (nur Kl. 5-7, AG)
Wie kommt mein Kind zur Schule?
Bustransport: jaKosten: nein
Wie melde ich mein Kind an?
Schulorganisatorischer Ablauf:
• Die Eltern stellen den Antrag auf unmittelbare Aufnahme in eine Förderschule (Formular findet man auf der Homepage der HvB),
• die Schulleiterin oder der Schulleiter der Grundschule leitet den Antrag und die den Antrag begründenden Unterlagen an die gewünschte Förderschule weiter.
• Der Antrag ist bis zum 15. Dezember des Vorjahres zu stellen.
• Die Schulleiterin der Sprachheilschule entscheidet über die Aufnahme sowie über Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung.
Konkret:
• Sie nehmen Kontakt mit der Grundschulleitung auf.
• Sie stellen in schriftlicher Form den Antrag auf Beschulung in der Helmut-von-Bracken-Schule.
• Sie geben Berichte von Logopädie, SPZ, Frühförderung u.ä. dazu.
• Sobald der Antrag in der HvB angekommen ist, erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs.
• Danach wird eine Lehrkraft der Schule mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die Unterlagen sichten, die Entwicklung Ihres Kindes erfragen und evtl. notwendige Informationen einholen.
• Eine Hospitation in der Kita ist verbindlicher Bestandteil des Verfahrens.
• Die erstellte Förderdiagnostische Stellungnahme mit Fördervorschlägen wird mit Ihnen besprochen und dient als Grundlage für die Aufnahme.
• Sie werden zu dieser Stellungnahme angehört und erhalten dann eine schriftliche Aufnahmebestätigung.
Vielen Dank !