Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)
Überblick:
1. Warum das Berufskolleg?
2. Stundentafel
3. Probezeit
4. Erfolgreicher Abschluss
(Noten-Ausgleichsmöglichkeiten)
5. Infos zur Prüfung im BK2
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Wie geht es nach dem BK2 weiter?
● Beginn einer (ggf. verkürzten) Berufsausbildung
● Übertritt in das 2. Schuljahr der WO (= Wirtschaftsoberschule): Notendurchschnitt 2,0in den 4 Kernfächern (BW, D, E, M)
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Religionslehre 1 1Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 1Deutsch (m. Betrieblicher Kommunik.) 3 3Englisch 3 3Mathematik 2 4Physik (od. Chemie od. Biologie od. Technik) 2
Stundentafel
1. Pflichtbereich1.1 Allgemeiner Bereich Sj.1 Sj.2
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Stundentafel
1. Pflichtbereich1.2 Berufsfachlicher Bereich Sj.1 Sj.2
Betriebswirtschaft mit Steuerungund Kontrolle 8 7Wirtschaftsinformatik 6 7Gesamtwirtschaft 2 1Informations- u. Kommunik.technik 1 1Büromanagement 2 -Projektkompetenz bzw. Projektarbeit ** 1
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Stundentafel3. Wahlbereich
3.1 Zusatzprogramm zum Erwerb des „Wirtschaftsassistenten“ Wirtschaft - 2
3.2 Weitere Fächer 2 2z.B. Sport,
Englisch (KMK-Zertifikat) Zweite Fremdsprache
4. Praktikum 4 Wochen + 4 Wochenin den Ferienzeiten, vor den Prüf.
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Maßgebende Fächer:
Alle Fächer des Pflichtbereichs:
Rel, G/GK, D(/BK), E, M, Phy, BW m.SuK, Winfo, GW, BM, PK bzw. PA
Kernfächer:
Von den maßgebenden Fächern:D, E, M, BW m.SuK
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Aufnahme auf Probe
1. Halbjahr = Probezeit, d.h.Zeugnis = entscheidend für Bestehen der Probezeit
EntscheidungskriteriumEntscheidungskriterium: Bestanden oder nicht bestanden auf Grund dieser Noten(-> gleiche Bedingungen betr. Noten wie am Sj.ende)
Entscheidungsorgan:Entscheidungsorgan: Klassenkonferenz
Konsequenz: Konsequenz: Probezeit nicht bestanden -> BK verlassen
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Zu: Aufnahme auf Probe
BK1-Zusatzregelung (zugunsten der Schüler):
Schüler, der Probezeit nicht bestanden hat, kann auf Antrag bis zum Schuljahresende bleiben, falls:
●Beratungsgespräch●Vereinbarung über zukünftiges Lern- und Arbeitsverhalten
Verstoß gegen Vereinbarung = Verstoß gegen Schulord. i.S.v. SchG § 90 (1)
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Zu: Aufnahme auf Probe
pn im 1. Hj. u. nv im 2. Hj.:
-> keine Wiederholung möglich
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Zu: Aufnahme auf Probe
Ausnahmeregelung:
Klassenkonferenz kann (mit 2/3 Mehrheit) Probezeit als für bestanden erklären
(Fall: schlechte Leistungen vorübergehend)
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Erfolgreiche Versetzung in Sj.2:
a) Ø aller maßgeb. Fächer ≤ 4,0
b) Ø aller Kernfächer ≤ 4,0
c) kein Kernfach = 6,0
d) max. 1 maßgeb. Fach > 4,0
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zu: Erfolgreiche Versetzung in Sj.2:zu d)
Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig!
Ausgeglichen werden können:
(1) maßgeb. Fach 6,0 durch: maßgeb. Fach 1,0
od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 2,0
(2) Kernfach 5,0 durch: Kernfach 2,0
(3) maßgeb. Fach 5,0 durch: maßgeb. Fach 2,0
od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 3,0
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Schriftliche Prüfungen für die FHR:
D 240 min. M 220 min. E 220 min. BW m.SuK 180 min.
Mündliche Prüfungen für die FHR:
mögl. in allen maßgeb. Fächern
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Schriftliche Prüfungen für den Wirtschaftsassistenten:
Fach „Wirtschaft“ (ZWA) 90 min. Fach Winfo 150 min.
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Erfolgreicher Wirtschaftsassistenten-Abschluss:
a) Ø der beiden Prüfungsfächer ≤ 4,0
b) keines der beiden Prüfungsfächer = 6,0
c) insg. max. 2 maßgeb. Fächer (inkl. Fach “Wi.”) > 4,0
und:
für beide Fächer ein Ausgleich gegeben ist
! Beide Fächer der Zusatzprüfung Wirtschaftsassistent:
hier = Kernfächer !
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Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m)
Ohne wichtigen Grund:
Schüler kann nicht wieder aufgenommen werden!
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Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m)
1. Bis 7:30 Anruf im Sekretariat –
folgende Infos an BK-Abteilungsleitung:-Name, Klasse, Grund-Welche Prüfung verpasst-Frage nach Nachtermin
2. Im Laufe des Tages Abgabe der ärztlichen
Krankmeldung im Sekretariat
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Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch
•Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung
oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu
beeinflussen oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach
Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder
Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch
leistet, begeht eine Täuschungshandlung.
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Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch
•Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die
Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In
schweren Fällen kann der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren
Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als
Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
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Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch
•Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die
Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In
schweren Fällen kann der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren
Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als
Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
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Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch
•Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach
Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die obere
Schulaufsichtsbehörde die ergangene Prüfungsentscheidung
zurücknehmen, das Zeugnis einziehen und entweder ein
anderes Zeugnis erteilen oder die Abschlussprüfung für nicht
bestanden erklären.
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Handyregelung für Prüfung (s bzw. m)
-Handy ausschalten-Handy in Schultasche verschließen-Schultasche vorne an Wand sichtbar ablegen
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