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Vortrag Leichenschau - GliederungEinleitung Verbindung Leichenschau & Betriebsarzt
warum gerade ich berichten kannQuellen zum Vortrag
Hauptteil Zielsetzung der Leichenschausystematisches VorgehenDokumentation:
Todesbescheinigung korrekt ausfüllenBeispiele für Fehler Mögliche rechtliche Folgen für den Arzt
Schluss Kritik der Rechtsmediziner und Ausblick
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Quellen I
Übersichtsartikel 2010 im Ärzteblatt Rechtsmediziner Prof. Dr. med. Burkhard Madea, Institut für Rechtsmedizin,Universitätsklinikum Bonn, Titel „Feststellung der Todesursache und Qualifikation der Todesart“
Dtsch Arztebl Int 2010; 107(33): 575-88; DOI: 10.3238/arztebl.2010.0575Madea, Burkhard, Rothschild, Markus.
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Quellen II
Übersichtsartikel 2003 im Ärzteblatt Rechtsmediziner Prof. Dr. med. Burkhard Madea, Institut für Rechtsmedizin,Universitätsklinikum Bonn,
Titel „Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung: Kompetente Durchführung trotz unterschiedlicher Gesetzgebung der Länder“
Dtsch Arztebl 2003; 100: A 3161–3179 [Heft 48]Madea, Burkhard, Dettmeyer, Reinhard
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Quellen III
Scriptenreihe Arzt und Tod
„Ärztliche Tätigkeit und Leichenwesen in NRW“von Wolfgang Huckenbeck, Friedhelm Gabriel und Jürgen BarzInstitut für Rechtsmedizindes Universitätsklinikums Düsseldorf
III. Auflage Januar 2002 - 2081-03-300-RE-I
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Weitere Quellen
Vorlesung / Folien Leichenschau Uni Kölnhttp://mediwiki.uni-koeln.de/wiki/uploads/2/24/Leichenschau.pdf
Leichenschau in Bayern Nach einem Vortrag von Herrn Dr. H. Klingshirn auf der 19. Fortbildungstagung (2001)für Notfallmedizin in Garmisch-Partenkirchen
„Bestatter sind genervt, Angehörige verärgertNach dem Tod noch abgezockt: So verdienen Ärzte an der Leichenschau“FOCUS-Online 19.11.2014, 11:06, Schick, Nina
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Zur Historie
Die erste dokumentierte gerichtliche Sektion fand 1301 statt.
Als Vorläufer der Strafprozeßordnung ist das Gesetzeswerk der Constitutio Criminalis Carolina (1532) anzusehen, womit das Fach Rechtsmedizin begründet wird.
Die Aufgaben bei der ärztlichen Leichenschau in Deutschland wurden 1839 durch die Königlich-Bayrische Instruktion für die Leichenbeschauer beschrieben:
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Zweck der Leichenschau 1839
Die Königlich-Bayrische Instruktion für die Leichenbeschauer:
Zweck der Leichenschau ist,
die Beerdigung Scheintoter,
dann die Verheimlichung gewaltsamer Todesarten und medizinischer Pfuschereien zu hindern,
sowie
zur Ausmittlung kontagiöser und epidemischer Krankheiten,
dann zur Herstellung genauer Sterbelisten geeignet mitzuwirken.
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Zweck der Leichenschau - aktuell
Diese Aufgaben gelten unverändert bis heute:
Feststellung des Todes,
Einteilung der Todesart,
Angabe der Todesursache,
der Todeszeit,
Angabe, ob übertragbare Erkrankungen gemäß Infektionsschutzgesetz vorliegen
Außer der Sprache hat sich nichts geändert
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Veranlassung der Leichenschau
verpflichtet sind – in der angegebenen Reihenfolge
die Angehörigen,die Personensorgeberechtigten,der Betreuer nach dem Betreuungsgesetz,der Leitende Arzt, wenn sich die Leiche im Krankenhaus,der Leiter von Heimen, Einrichtungen & Justizvollzugs-anstalten, wenn sich die Leiche dort befindet.
Subsidiär ist die Gemeinde zuständig,wenn keiner der oben Genannten,in unaufschiebbaren Fällen die Polizei
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Vor der Leichenschau
Wenn ein Arzt zur Leichenschau aufgefordert wird, sollte er folgende Dinge mitnehmen:
die amtliche Todesbescheinigung
Schutzhandschuhe
Kugelschreiber, Stempel
Tesafilm (zum Verschließen des Umschlages bei Übergabe an Bestatter)
Brieföffner
ggf. Lesebrille / Nahbrille / LED-Leuchte
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Grundsätzlich:Die Leichenschau ist unverzüglich zu veranlassen,
in Bremen innerhalb von 6 Stunden unter Angabe von Gründen, warum nicht unverzüglich
in Bayern unverzüglich, zur Nachtzeit nur, wenn keine Anhaltspunkte für einen nicht-natürlichen Tod bestehen.
Bestattungsgesetz NRW:Erdbestattungen frühestens 24 Stunden nach Tod.Erdbestattungen / Einäscherungen innerhalb von 10 Tagen.
Die Totenasche ist innerhalb von 6 Wochen beizusetzen.
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Zeitvorgaben zu Leichenschau & Bestattung
Feststellung der Identität
Am Ort der Leichenschau ist im ersten Schritt die Identität der Leiche festzustellen, worauf beim Ausfüllen der Todesbescheinigung noch eingegangen wird.Die Angaben werden in der Todesbescheinigung NRW -Personalangaben zum Verstorbenen – eingetragen.
In § 9 (6) BestG NRW ist vorgegeben:Kann die Identität Toter nicht festgestellt werden, ist nach Beendigung der Leichenschau durch diejenigen, die diese veranlasst haben,oder hilfsweise durch die Ärztin oder den Arzt unverzüglich die Polizeibehörde zu unterrichten.
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Durchführung der Leichenschau
Durchführung: Sorgfältig,wenn keine begründeten Zweifel an einem natürlichen Tod bestehen,
ist die Untersuchung stets an einer unbekleideten Leiche vorzunehmen (allseitige Besichtigung am vollständig entkleideten Leichnam).
In die Untersuchung sind alle Körperregionen einschließlich der Inaugenscheinnahme aller Körperöffnungen, Rücken und die behaarte Kopfhaut einzubeziehen.
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Grundlagen - Warum Leichenschau?
Jede Leiche muss vor der Bestattung zur Feststellung des Todes, der Todesart und der Todesursache von einem Arzt untersucht werden.
Todesart: Juristische EinordnungTodesursache: Medizinische Definition
Die Feststellung des Todes ist Voraussetzung für die Beurkundung des Sterbefalls durch den Standesbeamten und die Durchführung der Bestattung.
Dabei wird zwischen natürlicher und der nicht-natürlicher Todesart unterschieden.
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Unterschied Todesart-Todesursache
Voraussetzung für die Ermittlung der Todesart ist die Abklärung der Todesursache.
Bei nicht-natürlicher oder unklarer Todesart wird die Todesursache nicht vom Leichenschauarzt bestimmt!
Bei natürlicher Todesart macht der LeichenschauarztAngaben zur Todesursache.
Die Festlegung der Todesursache dient der Ermittlung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und ist Voraussetzung für die Erstellung der amtlichen Todesursachenstatistik nach den Regeln der WHO.
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Folgen der Zuordnung der Todesart
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Todesart natürlich
Zu den Definitionen natürlicher/nicht-natürlicher Tod:
Ein natürlicher Tod ist in der Regel anzunehmen, wenn eine Krankheit vorausgegangen ist und wenn
Anzeichen für Gewalteinwirkung oder Vergiftung fehlen.
Untaugliche Kriterien für Hinweise auf einen natürlichen Tod sind das Alter, insbesondere wenn
keine lebensbedrohlichen Vorerkrankungen bekannt sind, und fehlende sichtbare Traumen.
Die Attestierung eines natürlichen Todes setzt immer die Benennung einer klaren Todesursache voraus.
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Nicht-natürliche Todesarten
Gewalteinwirkungen / strafbare Handlungen
Unfälle - selbst- oder fremdverschuldet
Tötungsdelikte
Vergiftungen
Behandlungsfehler
Suizide
tödlich verlaufende Folgezustände der ersten fünf genannten Punkte.
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Hinweise auf nicht-natürliche Todesarten
Hinweise auf einen nicht-natürlichen Tod können sich aus Anamnese und Befunden an der Leiche ergeben: Z. B.
plötzlicher Tod ohne bekannte Vorerkrankung,auf den ersten Blick „prima facie“ erkennbare Unfälle und Suizide, Abschiedsbrief etc.
Befunde mit Hinweischarakter auf nicht-natürlichen Tod:
Stauungsblutungen,auffällige Farbe der TotenfleckeTablettenreste im MundbereichVerletzungszeichen
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Was tun bei nicht-natürlicher Todesart ?
§9 BestG NRW: (5) Finden die Ärztinnen und Ärzte an denVerstorbenen Anhaltspunkte für einen Tod durchSelbsttötung, Unfall oder Einwirkung Dritter (nicht natürlichen Tod) oder deuten sonstige Umstände darauf hin,
so brechen sie die Leichenschau ab,unterrichten unverzüglich die Polizeibehörde undsorgen dafür, dass bis zum Eintreffen der Polizei Veränderungen weder an Toten noch an deren Umgebung vorgenommen werden.
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Todesart ungeklärt
Bei geklärter Todesart hat der Arzt die Todesursache zu bestimmen und anzugeben.
Sollte ihm das nicht möglich sein, hat er in der Todesbescheinigung das Kästchen „Todesart ungeklärt“ anzukreuzen.
Allerdings sollte der Arzt vorher versuchen, den zuletzt behandelnden Arzt zu konsultieren.
Häufig kann auch die Befragung der Angehörigen zu Krankheit und Medikation des VerstorbenenHinweise auf die Todesursache liefern.
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Todesart unterschiedlich bei gleicher Todesursache
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Leichenschauarzt hat 2 Aufgaben
Festlegung, ob öffentliches Interesse vorliegt zu weiteren Maßnahmen bei nicht-natürlicher Todesart oder ungeklärterTodesursache
Feststellung der Identität - Kriminalpolizei hinzuziehen?
Arzt als „Hilfspolizist“
Erst danach: Erledigung der ärztlichen Aufgaben:
Todesursache feststellen, Dokumentation
Arzt als „Diagnostiker“ und Helfer der Verwaltung
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Meldepflicht und ärztliche Schweigepflicht
Der Arzt unterliegt der Meldepflicht im Rahmen der Leichenschau und darf dazu die ärztliche Schweigepflicht brechen, etwa bei:
nicht-natürlicher/nicht geklärter Todesart
unbekannter Identität
gemäß Infektionsschutzgesetz.
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Medizinische AspekteBis hier haben wir uns überwiegend mit rechtlichen Aspekten beschäftigt, daher möchte ich nunmehr genauer auf die medizinischen eingehen.
Der Tod eines Menschen darf nur nach Feststellung der sicheren Todeszeichen bestätigt werden.Dies kann allerdings kurz nach Todeseintritt schwierig sein. Daher sollte der Ausfall der Vitalfunktionen sicher diagnostiziert werden.
Keine Probleme, den Tod sicher zu diagnostizieren, bestehen bei Feststellung der sicheren Todeszeichen.
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Sichere Todeszeichen
Zur sicheren Todesfeststellung.Merke: Die drei sicheren Todeszeichen sind:
Totenflecken,
Totenstarre und
Fäulnis = fortgeschrittene Leichenerscheinungen
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Unsichere Todeszeichen
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Seid Ihr verrückt, ich war im Winterschlaf! Schaut
ihr nie nach Todenflecken ?
Crying out loud:I was hibernating!Don t you guysever take a pulse ?
Unsichere Todeszeichen II
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BlässeHypothermiePulslosigkeitKoma AreflexieMuskelatonieApnoeMydriasis
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Sichere Todeszeichen:Nachweise zum Ausfall der Vitalfunktionen
(betrifft mehr den Notarzt oder Klinikarzt)
vergebliche Reanimation von circa 30 Minuten Dauer, gesichert durch ein etwa 30-minütiges Null-Linien-EKG trotz adäquater Maßnahmen bei Ausschluss einer allgemeinen Unterkühlung
beziehungsweise bei Ausschluss einer Intoxikation mit zentral dämpfenden Medikamenten
Hirntod (nur unter klinischen Bedingungen bei assistierter Beatmung feststellbar)
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Sichere Todeszeichen II
Die sicheren drei Todeszeichen werden verwendet
zur Schätzung der Todeszeit
gelegentlich zur Diagnose der Todesursache(z.B. hellrote Totenflecken bei CO- oder Cyanidvergiftung, Unterkühlungstod,
spärliche oder fehlende Totenflecken bei Verbluten etc.)
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Zeitlicher Ablauf von LeichenerscheinungenTotenflecken: bereits ca. 20 – 30 Minuten nach Todeseintritt
Auftreten der Totenstarre: i.d.R. 2-3 Stunden nach Todeseintritt. Zunächst nur leichte Steifigkeit, beim passiven Bewegen in den Gelenken, dann immer stärker werdende, nach ca. 8 Stunden vollständige Starre.
Passive Überwindung nur mit sehr großer Kraft möglich.
Nach 2-3 Tagen spontane Lösung der Starre durch Autolyse.
Auftreten, Fortschreiten und Lösung der Totenstarre sind stark temperaturabhängig,bei Kälte langsamer, bei Wärme schneller.Auf fortgeschrittene Leichenerscheinungen (Fäulnis) wird nicht weiter eingegangen, da in diesem Fall eine ungeklärte Todesursache vorliegen dürfte.
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Totenflecken = Leichenfleckenzeitlicher Verlauf in Minuten nach Todeseintritt (min p. m.)deutliches Auftreten:bereits ca. 20 – 30 – 60 min p. m.
zeitlicher Verlauf in Stunden nach Todeseintritt (Std p. m.)Konfluktuation: 2 – 6 – 10 Std p. m.vollständige Umlagerbarkeit: 2 – 4 – 6 Std p. m.unvollständige Umlagerbarkeit:3 – 12 – 24 Std p. m.
Wegdrückbar auf Fingerdruckvollständig: 6 – 8 – 12 Std p. m.unvollständig: 6 – 14 – 36 Std p. m.
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Totenflecken = Leichenfleckenzeitlicher Verlauf nach Todeseintritt
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Totenflecken = LeichenfleckenVerhalten der Totenflecken beim Umlagern
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Totenstarre = Leichenstarrezeitlicher Verlauf nach Todeseintritt
Postmortale Erstarrung der Muskulatur durch Absinkendes ATP-Spiegels im Blut
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Zusammenhang Zeit / Temperatur
Warum bei Kälte langsamer, bei Wärme schneller ?
Physikalische Chemie - van-´t-Hoff´sche Regel oder
„RTG“ für Reaktionsgeschwindigkeit-Temperatur-Regel.
Chemische Reaktionen laufen bei einer um 10 K erhöhten Temperatur doppelt bis viermal so schnell ab,
bei einer um 10 K verringerten Temperatur nur 1/4 bis 1/2 mal so schnell ab wie bei der Ausgangstemperatur.
Die Umgebungstemperatur ist ein Grund für Unsicherheit der Zeitangaben bzw. deren große Variationsbreite.
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Todeszeit
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BestG NRW: § 9 Leichenschau -Todesbescheinigung
(3) Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet,unverzüglich nach Erhalt der Todesanzeige
die unbekleidete Leiche oder die Totgeburt persönlich zu besichtigen & sorgfältig zu untersuchen(Leichenschau) sowie
die Todesbescheinigung auszustellen & auszuhändigen
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Zusammenfassung – Aufgaben des Arztes
Feststellung des Todes Feststellung der Personalien Feststellung der Todeszeit Feststellung der Todesart Feststellung der Todesursachen Feststellung des Grundleidens
Sorgfältige Dokumentation in der Todesbescheinigung
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Todesbescheinigung ausfüllen: Personalien
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Todesbescheinigung ausfüllen: Identität
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Todesbescheinigung ausfüllen: Todesart natürlich
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Todesbescheinigung ausfüllen: Todesart ungeklärt
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Angaben zur Todesursache I
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Auf dem Umschlag des Durchschreibsatzes der Todesbescheinigung finden sich drei Kolumnen:
Information für die Ärztin/den ArztHinweise zur Todesbescheinigung*Erläuterungen
*„Die amtliche Todesursachenstatistik wird nach den Regeln der Weltgesundheitsorganisation (WHO) durchgeführt.In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass der Krankheitsablauf unter „Todesursache/Klinischer Befund” in seiner Kausalkette angegeben wird.“
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Angaben zur Todesursache - Kausalkette I
Angaben zur Todesursache - Kausalkette II
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Angaben zur Todesursache -Kausalkette III
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Das sollte nicht vorkommen
Münster - Mittwoch, 25. März 2015
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe setzt sich dafür ein, die ärztliche Leichenschau zu verbessern.
Aktueller Anlass ist ein Vorfall in Gelsenkirchen, bei dem eine 92-jährige Frau zunächst für tot erklärt wurde,
aber in den Räumlichkeiten eines Bestatters wieder aufgewacht ist.
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Tod nach Scheintod
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Konsequenzen – Strafandrohung I
Rechtliche Fragen zur Ausstellung eines unrichtigen Totenscheins:
Fehlende oder fehlerhafte oder falsche Angaben können rechtliche Folgen haben.
Bei der Todesbescheinigung handelt es sich um eine Urkunde im Rechtssinne, weil sie einen rechtlich erheblichen Erklärungsinhalt hat.
Inhaltlich falsche Todesbescheinigungen sind schriftliche Lügen, die grundsätzlich nicht strafbar sind.
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Konsequenzen – Strafandrohung IIAllerdings kann nach Landesrecht das Ausstellen einer inhaltlich unrichtigen Todesbescheinigung eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit sein.
(z.B. Bestattungsgesetz Baden-Würtemberg).
Zitat: § 49 Abs. 3 (4) Ordnungswidrig handelt ferner, wer als Ärztin oder Arzt in der Todesbescheinigung unrichtige Angaben macht.
Auch wenn ein Arzt nicht unverzüglich die Leichenschau vornimmt oder wenn er die vorgeschriebenen Untersuchungen an der Leiche unterlässt, handelt nach landesrechtlichen Bestimmungen ordnungswidrig.
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Mögliche Rechtsverstöße
Ein Amtsarzt, der eine unrichtige Todesbescheinigung ausstellt, begeht keine Falschbeurkundung (§ 348 StGB), da die Todesbescheinigung keine öffentliche Urkunde darstellt.
Wenn der Arzt dem Standesbeamten falsche Personaldaten, Todeszeit oder Sterbeort mitteilt, die ins Sterberegister eingetragen werden, wäre dies eine mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB).
Die Angabe falscher Todesursachen fällt dagegen nicht unter diese Bestimmung, weil die Todesursache nicht ins Sterberegister eingetragen wird.
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Mögliche Rechtsverstöße II
Wenn ein Arzt eine Todesbescheinigung ausstellt und ohne entsprechende Ermächtigung mit dem Namen eines anderen Arztes unterzeichnet, wäre dies eine Urkundenfälschung (§267 l. Alt. StGB).
Wenn der von einem Arzt ausgestellte und unterschriebene Totenschein von einem anderen Arzt verändert wird, ohne dass er dazu vom Aussteller ermächtigt ist, wäre dies eine Urkundenverfälschung (§ 267 2. Alt. StGB).
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Mögliche Rechtsverstöße III
Die Eintragung einer falschen Todesart (z.B. natürlicher Tod statt Unfall oder Freitod) kann als Beihilfe zum Betrug(§ 263 StGB) gewertet werden, wenn durch die bewusste Falschangabe Versicherungsleistungen seitens der Hinterbliebenen erschlichen werden.
Unterschlägt der leichenschauende Arzt Hinweise auf ein Fehlverhalten eines anderen Arztes oder anderer Personen, das todesursächlich gewesen sein könnte, kommt fremdbegünstigende Strafvereitelung (§ 258 StGB) in Betracht.
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Mögliche Rechtsverstöße IV
Sollten sich durch eine fehlerhafte oder nur oberflächlich durchgeführte Leichenschau Folgen für andere Menschen ergeben (z.B. Folgetodesfälle bei CO-Vergiftung), kann der Arzt auch wegen eines Tötungsdelikts verfolgt werden.
Folgt der Arzt nicht der Meldepflicht einer ansteckenden Krankheit und kommt es demzufolge zu weiteren Infekti-onen, könnte er wegen Körperverletzung belangt werden.
Bei Nichtinformation der Polizeibehörde über einen fremdverschuldeten Todesfall könnte wiederum Strafvereitelung gemäß § 258 StGB in Betracht kommen (falsche Angabe zur Todesart).
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Mögliche Rechtsverstöße V
BestG NRW §9 (5)
Finden die Ärztinnen und Ärzte an den Verstorbenen Anhaltspunkte für einen Tod durch Selbsttötung, Unfalloder Einwirkung Dritter (nicht natürlichen Tod)oder deuten sonstige Umstände darauf hin, so brechen sie die Leichenschau ab,unterrichten unverzüglich die Polizeibehörde und sorgen dafür, dass bis zum Eintreffen der Polizei Veränderungen weder an Toten noch an deren Umgebung vorgenommen werden.
Der Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit.
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Ungeklärte Identität & natürlicher Tod
BestG NRW §9 (5)
Kann die Identität Toter nicht festgestellt werden,ist nach Beendigung der Leichenschau durch diejenigen,die diese veranlasst haben,
oder hilfsweise durch die Ärztin oder den Arzt
unverzüglich die Polizeibehörde zu unterrichten;dem Arzt ist zu diesem Satz kein Bußgeld angedroht.
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Straflose Selbstbegünstigung
Unterschlägt der Arzt Hinweise auf eigenes Fehlverhalten, bleibt er straffrei (§ 258 Abs. 5 StGB).
Der Arzt kann nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten (Straflose Selbstbegünstigung).
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So nicht
keineTodesursache
Leichenschau nicht lege artis durchgeführt
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Gesetzliche Bestimmungen einhalten
BestG NRW: § 9 (3)„...die unbekleidete Leiche oder die Totgeburt persönlich zu besichtigen & sorgfältig zu untersuchen....“
Um Fehler zu vermeiden, hat die Ärztin/der Arzt nach § 3 Abs. 1 BayBestV grundsätzlich die Leichenschau an der vollständig entkleideten Leiche unter Einbeziehung aller Körperregionen einschließlich aller Körperöffnungen, des Rückens und der behaarten Kopfhaut durchzuführen.
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Theorie versus Praxis
Wer auf der Todesbescheinigung zum Punkt „Die Leichenschau an der vollständig entkleideten Leiche erfolgte unter Einbeziehung aller Körperregionen einschließlich aller Körperöffnungen, des Rückens und der behaarten Kopfhaut“: ankreuzt „Nein“, dokumentiert damit seine begangene Ordnungswidrigkeit. Das mag zwar ehrlich sein, ist aber fragwürdig; auch wenn mir kein Fall bekannt ist, in dem es zu Konsequenzen gekommen ist.
Diese sinnvolle Forderung wird nahezu regelhaft nicht beachtet. In der Realität bringt die vollständige Entkleidung des Leichnams bei erwarteten Todesfällen im Krankenhaus keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Für den Leichenschauer besonders erschwerend ist das bei bereits voll eingetretener Totenstarre, wenn er kein Hilfspersonal hat.
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05.04.2016
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Obduktion und Synonyme
Autopsie (griechisch von αὐτός selbst und ὄψις der Blick, Sehen, Вlick mit eigenen Augen, eigene Schau):Obduktion einer Leiche
Obduktion (lateinisch obducere bedecken bedecken, verhüllen, eine Leiche öffnen):Leichenöffnung (innere Leichenschau) zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs
Sektion (lateinisch sectio das Schneiden secare schneiden): Sezieren einer Leiche (zur Feststellung der Todesursache)
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Obduktion II
Der Begriff Obduktionwird in der Regel für klinische (pathologische) Sektionen und gerichtsmedizinische Sektionen verwendet.
Die klinische Autopsie wird von einem ausgebildeten Pathologen durchgeführt.
Bei einer gerichtlichen Obduktion müssen immer zwei Ärzte anwesend sein, von denen einer die Zulassung als Rechtsmediziner besitzen muss.
Die Autopsie wird durch einen Arzt oder die Staatsanwaltschaft im Falle eines nicht natürlichen Todesfalls in Auftrag gegeben und bezahlt.
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Obduktion – mögliche Probleme
Die Obduktion wird durch einen Arzt oder die Staatsanwaltschaft im Falle eines nicht natürlichen Todesfalls in Auftrag gegeben und bezahlt.
Hierin besteht ein Problem, da die Polizei als Organ der Staatsanwaltschaft häufig den Leichenschauarzt dahingehend zu beeinflussen, einen natürlichen Tod zu attestieren, obwohl keine Todesursache erkennbar ist und damit die Todesart zumindest als nicht geklärt beschrieben werden müsste.
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Obduktion – mögliche Probleme IISo berichten bei einer anonymen Befragung zufällig aus-gewählter Ärzte aus dem Bereich der ÄKWL 41 Prozent der niedergelassenen Ärzte und 47 Prozent der Notärzte von derartigen Beeinflussungsversuchen.
Hintergrund dieser Beeinflussungsversuche ist, dass Ermittlungsbehörden den Begriff des nicht-natürlichen Todes zweckorientiert verengt auffassen als Tod, bei dem das Vorliegen eines Fremdverschuldens infrage kommt.
Bei Fremdverschulden müsste ermittelt werden.
Bei Attestierung eines natürlichen Todes entfällt der Ermittlungsbedarf ebenso wie mögliche Obduktionskosten zu Lasten der Behörde.
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Todesfälle in DeutschlandJahr gesamt natürlichnicht-natürliche Todesursachen*2007: 818.271 784.962 33.309*Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen2011: 852.328 32.988 2012: 869.582 32.931 2013: 893.825 34.133 2014: 868.356 34.667
in 2014 10.209 Suicide (75/25% - m/w); im Schnitt ca. 30% der nicht-natürlichen Todesursachen
Statistisch ist die Häufigkeit nicht-natürlicher Todesfälleetwa bis zum 40. Lebensjahr höher als die aus natürlicherUrsache, also aufgrund einer Erkrankung.Erst danach kehrt sich das Verhältnis um.
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Rechtsmediziner haben festgestellt, dass etwa 50 bis 70 Prozent der Ärzte bei Todesfällen nach Oberschenkelhalsfraktur, 20 Prozent bei Tod unter Injektion und 30 bis 40 Prozent bei Tod während einer Operation, „mors in tabula“ einen natürlichen Tod bescheinigen.Durch Obduktionen überprüfte Todesbescheinigungen lassen vermuten, dass es pro Jahr zahlreiche nicht erkannte nicht-natürliche Todesfälle gibt. Allerdings beträgt der Anteil klinischer Obduktionen nur ca. 5 Prozent (abnehmende Tendenz), der Anteil gerichtsmedizinscher Obduktionen ca. 2 Prozent (über die Jahre konstant).Eine im Archiv für Kriminologie 1997 veröffentlichte Studie kommt zu dem Schluss, dass in Deutschland rund 11.000 nicht-natürliche Todesfälle und 1.200 Tötungsdelikte pro Jahr nicht erkannt würden. 860.000 Todesfälle minus 34500 nicht-natürliche Todesfälle = 834.000834.000/11.000 entspricht 1,32 % oder bei 1000 Todesfällen 13 nicht-natürliche Todesfälle834.000/1.200 entspricht 0,144 % oder bei 1000 Todesfällen 1,4 nicht erkannte Tötungsdelikte
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Bücher mit Bezug zur Leichenschau
Keine wissenschaftliche Literatur, aber spannend
3 Thriller von Simon Beckett
Die Chemie des TodesKalte AscheLeichenblässe
„Wissensvermittlung“ aus dem Feld der forensischen Anthropologie“
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zum Ende
Danke für ihre Aufmerksamkeitund ihre Geduld bis hierher.
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