D*
FFH
VS
70.00 m 70.00 m 1.7
5 m
30 .
00 m
30 .
00 m
1.75 m
RR
R
R
R
R
R
R
R
50-m
- Ufe
rlini
e Fe
isne
ck
50-m
- Ufe
rlini
e M
üritz
50-m- Uferlinie Müritz
12
521
321
43
54
315
22
411
399
3011
308
3012
16
612
307
332
17
322
67
131
296
314
451
40
613
46
313
356
305
3010
16
335
366
334
298
21
333
368
369
16
297
351
383
309
422
358
367
132
3611
395
618
306
384
49
381
48
317
3610
17
522 50
18
396
41
617
51
17
18
441
16
31
295
398
53
133
397
19
17
318
4
316
319
616
66
47
371
65
3910
357
1640-062
1640-041
1640-046
1640-063
1640-045E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
EE
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
E
352
15
822
355
34
615
143100
F e i s n e c k - S e e
D i e M ü r i t z
St
Brücke
St
St
SH
Minigolf-Park
BIOTOPgemäß § 20 LNatG MV
M2
M1
D
B
A
B
BD
BD
max. 150 LiegeplätzeW1
Öllager / Altlastenver- dachtsfläche
A1
SO
SO
A2
F3
F1
C
F1
SO
SO
B1
B2
SO
F2
F1SO
F4
SO
B3
F1
SOF1
SOF1
SOF2
SOF3
SOF1
SOF1
SOF4
W
W
W
W
W
W
Ufe
rkan
te
(Pflaster)
We
g
11
(Pfla
ster
)
Geh
we
g (P
l at t
en)
Dac
hhöh
eD
achh
öhe
A-M
ast
Schi
lf
5
Ram
pe
5
Bür
gerw
eg (V
P)
Bo
rdst
ein
(o
ben)
stat
ion
Grünstreifen
74.9
(B)
Dac
hhöh
e
Gebüschfläche
Ga
F=78
.8
Gas
rege
l-
Schu
I/P
D
70.8
54
Info
tafe
l
Weg
Traf
o
Whs
8
EinfahrtW
hs
Weg (unbef.)
6
Bordstein (oben)
Dac
hhöh
e
Roh
rleitu
ng
Whs
H
Schu
Klär
grub
e
29
3
9
Whs
78.2
Weg (unbef.)
Bush
alte
stel
le
(unbef.)
68.4
Tele
fonz
elle
PD
67.9
Ga
Ga
Whs
Scho
rnst
ein
2
Schu
Man
sard
wal
mda
ch
Ga
Scho
rnst
ein
Ga
PD
Einfahrt
Geb
üsch
fläch
e
Terr
7
Uferkante
1
Höh
e
(A)
Beto
n
alte
Höh
e
Bordstein (oben)
F=77
.2
ober
irdis
che
Abw
asse
rpum
pe
Bunk
er
Whs
1
Weg (bef.)
Einf
ahrt
(VP
)
Ein
fah
rt
Erke
r
Schu
Einfahrt
Bür
gerw
eg (V
P)
I/SD
Bush
alte
stel
le
Strasse (unbef.)
OK(
F)F
OK(
F)F
EG
(Pflaster)
Sche
une
72.6
Bürg
erw
erg
(BP
)
EG=7
3.9
3
Fahrräder (
Metall)
F=76
.4
( Pfl a
ste r
)
II+D
A/S/
Put
z
ehem
. Säg
ewer
k
ST II
/SD
1a
Geb
üs c
h flä
che
Klär
grub
e
Säge
wer
k
Whs
I/SD
(VP
)
Klär
grub
e
Ein
fah
rt
Litfa
sssä
ule
(Pflaster)
Whs
DJH
TD
Whs
Whs
II
Whs
SD
+3.0
ü. E
rde
Terr
PD
Whs
72.5
(Pla
tten)
Kohl
enke
ller
(Pflaster)
Einfahrt (VP)
Whs
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
W
H
G
G
Am
See
ufer
An der Feisneck
Spe
cker
Str
asse
(A
)
N e s s e l b e r g
Fontanestrasse
Am
See
ufer
(A)
Steg
Steg
Steg
FH max.75,00 m über HN
FH max.86,00 m über HN
FH max.70,00 m über HN
FH max.79,00 m über HN
FH max.73,00 m über HN
FH max.76,00 m über HN
IIIIII
I
III
II
III
III
GR 2000 m²
GR 1500 m²
GR 3500 m²
GR 250 m²
GR 200 m²
GR 1500 m²
GR 2000 m²
12.
0 m
8.0 m
10.
0 m
1
0.0
m
7.9 m
73.56
66.96
65.58
65.46
69.35
62.86
75.06
64.55
70.95
69.40
73.31
63.33
64.44
63.48
63.67
63.80
62.64
63.78
63.33
65.52
72.75
74.01
63.39
64.93
63.02
63.96
70.55
63.45
72.9769.3771.62
63.61
64.58
72.64
64.96
63.22
72.27
64.76
67.98
63.63
65.09
63.64
64.43
63.62
68.35
73.44
73.21
Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung von 1990/ 1993.
Teil A - Planzeichnung M 1:1000Bearbeitungsstand: Juni 2012
Planzeichenerklärung(gemäß Planzeichenverordnung PlanzV 90)
Sonstige Sondergebiete (§11 BauNVO)hier: Fremdenverkehr
öffentliche VerkehrsflächenStraßenverkehrsfläche
öffentliche Verkehrsflächenbesonderer Zweckbestimmung
Zweckbestimmung hier: Verkehrsberuhigter Bereich
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen,hier: von Baugebieten oder von Höhen(§ 1 Abs. 4 BauNVO)
Erhaltung: Bäume
private Grünfläche
öffentliche Grünfläche
Art der baulichen Nutzung( § 9 Abs.1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs - BauGB und §§ 1 bis 11 der Baunutzungsverordnung - BauNVO)
hier: Beherbergung
hier: Wellness-Oase
hier: Hafen
hier: Ferienwohnen/ Galerie
Maß der baulichen Nutzung(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16, 19 und 20 BauNVO)
z.B. GR 750m² Grundfläche, mit max. Flächenangabe
z.B. II Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß
Höhenlage
(§ 9 Abs. 3 BauGB und §16 Abs. 5 BauNVO)
FH max .73,00m ü HN
max. Firsthöhe, hier 73m über HN
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen(§ 9 Abs.1 BauGB und §§ 22 und 23 BauNVO)
(§ 9 Abs.1 Baugrenze
Verkehrsflächen(§ 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB)
Straßenbegrenzungslinie
Ein- bzw. Ausfahrten und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsfl.
hier: z.B. Ein- und Ausfahrt
Flächen für Abfallentsorgung(§ 9 Abs.1 Nr. 14 BauGB)
Flächen für AbfallentsorgungZweckbestimmung: Abfall
Grünflächen
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs desVorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44(§ 9 Abs. 7 BauGB)
Flächen für Nebenanlagen, Stellplätzeund Gemeinschaftsanlagen(§ 9 Abs. 1 Nr.4 BauGB)
St
A
B
Mit Fahrrechten zu belastende Flächezugunsten der Nutzungsberechtigtender Bootsanlage(§ 9 Abs. 1 Nr.21 BauGB)
Mit Leitungsrechten zu belastende Flächezugunsten des Versorgungsträgers(§ 9 Abs. 1 Nr.21 BauGB)
Sonstige Planzeichen
M2
M1
Nutzungsfreihaltezone feißneckseitiggemäß ROV
Nutzungsfreihaltezone müritzseitiggemäß ROV
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmenund Flächen für Maßnahmen zum Schutz,zur Pflege u. zur Entwicklung von Natur u. Landschaft
(§ 9 Abs.1 Nr. 20, 25b BauGB)
(§ 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB)
Zweckbestimmung:Parkanlage
Zweckbestimmung:Spielplatz/Minigolfpark
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz,zur Pflege und zur Entwicklung von Natur undLandschaft (§9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
SOF1
SOF2
SOF3
SOF4
Darstellung ohne Normcharakter
zu fällender Baum
überörtliche Wege, hier z.B. Wanderweg
überörtliche Wege, hier z.B. Radfahrweg
R
W
nachrichtliche Übernahmenund Kennzeichnungen(§9 Abs. 6 BauGB)
Nationalpark, hier "Müritz-Nationalpark"
Landschaftsschutzgebiet, hier "Mecklenburger Großseenland"
FFH- Gebiet hier "Seen, Moore u Wälder des Müritzgebietes"
Vogelschutzgebiet hier "Müritz-Nationalpark"
Wasserflächen
Einzelanlagen (unbewegl. Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen
Einzelanlagen (unbewegl. Kulturdenkmale), -> genehmigt zum Abbruch
Flächen für Wald
Flächen mit Schilfbestand
50m - Gewässerschutzstreifengemäß § 29 NatSchAG M-V
hier: Zweckbestimmung Sportboothafen
hier: Zweckbestimmung Hafen
Altlastenverdachtsfläche
Schutzgebiete im Sinnedes Naturschutzrechtes
Umgrenzung von Gesamtanlagen,die dem Denkmalschutz unterliegen,hier: Bodendenkmal
SH
H
BD
Sonstige Darstellungen
Gebäude - Bestand
Flurstücksnummern, hier 4141
1640-045 Flurbezeichnung, hier Flur 45
Böschunghier: Bestand
Vermaßung in m
Sichtdreieck, Anfahrtssichthier: für Geschwindigkeit von 50km/h
Sichtfeld, Anfahrtssichthier: für Geschwindigkeit von 30km/h
Schwimmstege
Badeplattform
vorh. Flurstücksgrenzen
vorh. Flurgrenzen
Bezugshöhen Bestand, hier 72,75 ü HN72.75
10 m
70m
30m
Teil B - Textliche Festsetzungen
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen
1. Landseitige Festsetzungen
Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 3a BauGB sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solcheVorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.
1.1. Art der Nutzung (§ 9 Abs. 1, Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 11 BauNVO)
Die Sondergebiete Fremdenverkehr dienen zu Zwecken der Erholung, dem touristisch genutzten, ferienmäßigen Wohnen und dendazu gehörigen Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung des Gebietes und zur Freizeitgestaltung, die dasFremdenverkehrswohnen nicht wesentlich stören. Es sind maximal 450 Betten in diesem Sondergebiet zulässig.
* Zulässig sind im Sondergebiet SO F1:1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,2. Appartements, Appartementhäuser3. Anlagen für die Verwaltung der zugelassenen Nutzungen,4. Stellplätze für den durch die zugelassenen Nutzungen verursachten Bedarf, sowie Tiefgaragen.
* Zulässig sind im Sondergebiet SO F2:1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,2. Anlagen für die Verwaltung der zugelassenen Nutzungen,3. Läden, Schank- und Speisewirtschaften, die der Deckung des Bedarfs für die zugelassenen Nutzungen dienen,4. Anlagen für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke, sowie Einrichtungen zur Freizeitgestaltung,5. Hafenmeisterei und wassertouristische Dienstleistungen,6. sanitäre Einrichtungen,7. Stellplätze für den durch die zugelassenen Nutzungen verursachten Bedarf.
Ausnahmsweise können im Sondergebiet SO F2 zugelassen werden:Sonstige dem Fremdenverkehrsgebiet dienende, nicht störende Gewerbebetriebe.
* Zulässig sind im Sondergebiet SO F3:1. Anlagen für die Verwaltung der zugelassenen Nutzungen,2. Hafenmeisterei und wassertouristische Dienstleistungen3. sanitäre Einrichtungen,4. Stellplätze für den durch die zugelassenen Nutzungen verursachten Bedarf.
* Zulässig sind im Sondergebiet SO F4:1. Wohnungen für Betriebsinhaber und Personen, die in der Anlage tätig sind,2. Sonstige dem Fremdenverkehrsbetrieb dienende, nicht störende Gewerbebetriebe,3. Ferienwohnen, 4. Anlagen für die Verwaltung der zugelassenen Nutzungen,5. Läden, Schank- und Speisewirtschaften, die der Deckung des Bedarfs für die zugelassenen Nutzungen dienen,6. Anlagen für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke, sowie Einrichtungen zur Freizeitgestaltung,7. Stellplätze für den durch die zugelassenen Nutzungen verursachten Bedarf.
1.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 16 Bau NVO) und Höhenlage (§ 9 Abs.3 BauGB in Verbindung mit § 16 Abs. 5 BauNVO)
Das Maß der baulichen Nutzung ist mit der jeweils zulässigen Grundfläche GR festgesetzt.
Die Höhe der baulichen Vorhaben ist in Form von zulässigen Firsthöhen in den Anlagen zum Durchführungsvertrag gebietsbezogenkonkret festgeschrieben. Das festgesetzte 3. Vollgeschoß ist für die Gebiete A1 und A2 nur im Bereich des Dachraumes zulässig.
1.3 Zuordnung von Stellplätzen (§ 12 Abs.1 und 6 Bau NVO)
Stellplätze sind in den gekennzeichneten Flächen sowie in den einzelnen Baufeldern allgemein zulässig. Tiefgaragen sind in den Baufeldern allgemein zulässig.
1.4 Gestaltung der baulichen Anlagen (§ 86 Abs.1, Nr. 1 LBauO MV in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB)
Die Gestaltung der baulichen Anlagen nach § 86 LBauO M-V ist nur insoweit zulässig, als sie durch den Durchführungsvertraggedeckt ist.
1.5 Gehrecht (§9 Abs. 1 BauGB)
Zusätzlich zu den in der Planzeichnung gekennzeichneten Wegerechten ist im Bereich des Flurstückes 42 eine Verbindung in Formeines Wandesweges mit einer Breite von max. 3m von dem überörtlichen Wanderweg bis zur Fontanestraße mit Gehrechten zugunsten der Allgemeinheit zulässig. Die genaue Lage wird im Durchführungsvertrag festgelegt (Anlage 7).
2. Nachrichtliche Übernahme für die Wasserflächen
Auf der Wasserfläche sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger imDurchführungsvertrag verpflichtet hat und die durch eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigungbzw. im Genehmigunsverfahren nach Landesbauordnung M-V genehmigt werden.
2.1 Besonderer Nutzungszweck auf der Wasserfläche
Im Nutzungsfenster mit der Bezeichnung SH sind Schwimmsteganlagen und ein Anleger für die gewerbliche Fahrgastschifffahrt,sowie bis zu 150 Bootsliegeplätze als Charterliegeplätze, Gastliegeplätze und Dauerliegeplätze beabsichtigt.
3. Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 - Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung - BauGB
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (V), sowie Eingriffskompensation (A)
Die folgenden Maßnahmen werden im B-Plangeltungsbereich direkt festgesetzt, soweit sie die Eingriffskompensation betreffen. DieVermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden im Durchführungsvertrag vereinbart.
1.
2.
3.
Im Geltungsbereich sind mindestens 20 standortgerechte hochstämmige Bäume nach den Vorgaben der Eingriffsregelung MV, Anlage 11 anzupflanzen. (A. anlage, Bäume). Die genaue Verortung erfolgt im Freiflächenplan.
Im ehemaligen Waldbereich an der Fontanestraße sind geeignete Einzelbäume, Baumgruppen und Waldabschnitte als prägende und abschirmende Landschaftselemente zu erhalten und in eine parkartige Gestaltung einzubeziehen(A, anlage, Bäume, Landschaftsbild).
Im Geltungsbereich einzubauen bzw. anzubringen sind:20 StückJNist- und Einbausteine, Typ 24 (Bestellnr. 00710/0) Bewohner: Blau-, Kohl-, Sumpf-, Tannenmeise,Gartenrotschwanz,Kleiber, Haussperling, Feldsperling 8 Stück Nist- und Einbausteine, Typ 26 (Bestellnr. 00730/8) Bewohner: Hausrotschwanz, Bachstelze, Grauschnäpper 5 Stück Starenhöhle mit Katzen- und Marderschutz, Typ 3SY (Bestellnr. 00126/9) Bewohner: Star, eventuell auch Trauerschnäpper und Kleiber, zum Teil übernachten darin auch Buntspechte 1 Stück Nistkorb aus Weidengeflecht, Typ 40 cm (Bestellnr. 00244/0) Bewohner: Turmfalke, Waldohreule(A, anlage, Avifauna)
4.
5.
Geeignete Gebäude bzw. Fassaden, Stegen usw. sind so zu gestalten, dass die Ansiedlung von Schwalben gefördert wird.Die Gestaltung an den Stegen ist der Sicherheit des Verkehrs auf der Wasserstraße unterzuordnen und darf diese nicht beeinträchtigen. (A, anlage, Avifauna)
An geeigneten Gebäuden / Fassaden sind 5 Fledermaus-Winterquartiere anzubringen bzw. einzubauen. (A, anlage, Fauna)
Hinweise
Im Bereich des Vorhabens sind Bodendenkmale bekannt. (vgl. Planzeichen BD)Vor Beginn jeglicher Erdarbeiten muss die fachgerechte Bergung und Dokumentation der mit den Planzeichen BD gekennzeichnetenBodendenkmale sichergestellt werden. Die Kosten für diese Maßnahme trägt der Verursacher des Eingriffs (§ 6(5) DSchG M-V).Über die in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Bergung und Dokumentation des Bodendenkmals ist das Landesamt für Kulturund Denkmalpflege rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten zu unterrichten.Eine Beratung zur Bergung und Dokumentation von Bodendenkmalen erhalten Sie bei der zuständigen UnterenDenkmalschutzbehörde bzw. beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Domhof 4/5, 19055 Schwerin.
VerfahrensvermerkeAufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) vom 19.10.2005 gem. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Abdruck im "Warener Wochenblatt" am 01.11.2005 erfolgt.
Durch Beschluss der Stadtvertretung vom 13.12.2007 soll die Durchführung des Planverfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB erfolgen. Die Bekanntgabe dieses Änderungsbeschlusses erfolgte im Warener Wochenblatt am 08.11.2008.
Die für die Raumordnung und Landesplanung zuständige Behörde ist gem. § 1 Abs. 4 BauGB beteiligt worden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Äußerung über den erforderlichen Umfang undDetaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert und zum Scopingtermin am .15.06.2006 eingeladen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 15.06.2006, 12.11.2008 sowie am 05.11.2009 durchgeführt.
Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat am 11.12.2008 und am 14.12.2011 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt.
Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 12.12.2008zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Für die zweite Beteiligung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 15./16.12.2011 zur Abgabe ihrerStellungnahme aufgefordert worden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie derBegründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben in der Zeit vom 27.12.2011 bis zum31.01.2012 während folgender Zeiten Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo-Mi 13.30-16.00 Uhr, Do 13.30-17.30 Uhr nach § 3 Abs. 2 BauGBöffentlich ausgelegen.
Die öffentliche Auslegung ist mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zu Protokollgeltend gemacht werden können, am 17.12.2011 im "Warener Wochenblatt" ortsüblich bekannt gemacht worden.
gez. RheinWaren (Müritz), 01.02.2012 Siegel Rhein - Bürgermeister
Der katastermäßige Bestand an Flurstücken am 10.10.2012 wird als richtig dargestellt bescheinigt. Die lagerichtige Darstellung derGrenzpunkte wurde nur grob geprüft. Die vollständige und lagerichtige Darstellung des Gebäudebestandes konnte nicht überprüftwerden. Regressansprüche können nicht abgeleitet werden.
gez. TödterWaren (Müritz), 10.10.2012 Siegel Leiter des Kataster- und Vermessungsamtes Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Regionalstandort Waren (Müritz)
Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat die vorgebrachten Anregungen der Bürger sowie die Stellungnahmen der Behörden undsonstigen Träger öffentlicher Belange am 02.05.2012 geprüft. Das Ergebnis ist mitgeteilt worden. Der vorhabenbezogene Bebauungs-plan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wurde am 26.09.2012 von der Stadtvertretung als Satzungbeschlossen. Die Begründung wurde mit Beschluss der Stadtvertretung vom 26.09.2012 gebilligt.
gez. RheinWaren (Müritz), 27.09.2012 Siegel Rhein - Bürgermeister
Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird hiermitausgefertigt.
gez. Rhein Waren (Müritz), 11.10.2012 Siegel Rhein - Bürgermeister
Der Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die Stelle, bei der der Plan auf Dauer während der Dienststunden vonjedermann eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist, sind am 24.11.2012 ortsüblich im "Warener Wochenblatt"bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen(§ 215 Abs. 2 Bau GB) und weiter auf Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 BauGB) hingewiesen worden. AufRechtswirkungen des § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wurde ebenfalls hingewiesen. Die Satzung ist mit Ablaufdes 24.11.2012 in Kraft getreten.
gez. RheinWaren (Müritz), 26.11.2012 Siegel Rhein - Bürgermeister
Übersichtskarte
Bearbeiter: Projektentwicklung HARM GmbH & Co.KGFontanestraße 8 * 17192 Waren (Müritz)Tel. 03991/ 64 17 - 0 * Fax 03991/ 64 17 17www.projektentwicklung-harm.de
SATZUNGder Stadt Waren (Müritz)
(Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.44 * Seepark Waren an der Müritz *
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.44 der Stadt Waren (Müritz) - Seepark Waren an der MüritzAuf Grund des §10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004, zuletzt geändert am 22.07.2011, sowie nach §86 der Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern (LBO MV) vom 18.04.2006,zuletzt geändert am 20.05.2011, wird nach Beschlußfassung der Stadtvertretung vom 26.09.2012 folgende Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Waren(Müritz)"Seepark Waren an der Müritz", bestehende aus der Planzeichung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen:
N