Verbesserung der Breitbandversorgung ländlicher Räume
Thomas ReimannMinisterium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, Referat Ländliche Entwicklung
Schwerin, Rostock, Greifswald, Waren – Juni 2010
Regionale Informationsveranstal-tungen Breitbandversorgung in Mecklenburg-Vorpommern
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Vortragsinhalte
Entwicklung der Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern
Stand der Förderung nach den Grundsätzen der GAK
GAK-Rahmenplan, Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, Teil B: Verbesserung der Breitbandversorgung – Bedingungen, Abläufe
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Wer schafft Breitbandinfrastrukturen?
Die Schaffung von Breitbandinfrastrukturen ist keine staatliche Aufgabe.
Die Bereitstellung von Breitbandinfrastrukturen ist kein Universaldienst wie z. B. die Bereitstellung eines Telefonanschlusses.
Die Bereitstellung von Breitbandinfrastrukturen ist dem Markt / dem freien Wettbewerb überlassen. Der Staat kann regulierend (über die BNetzA) begrenzt eingreifen.
Schaffung von Breitbandinfrastrukturen erfolgt ausschließlich unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Aspekte (Einnahmen müssen Ausgaben übersteigen) durch Marktteilnehmer.
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Warum greift der Staat ein?
Auszug aus der Breitbandstrategie der Bundesregierung:
„Leistungsfähige Breitbandnetze zum schnellen Informations- und Wissensaustausch sind Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Sie sind für Wirtschaft und Gesellschaft mittlerweile so bedeutend wie Straßen und Schienen, wie Flüsse und Kanäle oder wie Gas-,Wasser- und Stromverteilernetze. Die Verfügbarkeit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur ist Basis für innovative Breitbanddienste mit hohem wirtschaftlichen Potenzial z.B. im Bereich des eWork, eGovernment, eHealth und eLearning. … Insbesondere ländliche Gebiete können von Breitband und seinen Möglichkeiten profitieren. Breitband ist ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen und Familien und ist somit wichtig, um Arbeitsplätze zu sichern sowie die Ertragskraft und Attraktivität auch ländlicher Räume zu steigern. Hier gibt es jedoch nach wie vor eine große Zahl von nicht mit Breitband versorgten Gebieten („weiße Flecken“), viele davon in Teilen Ostdeutschlands.“
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Breitbandstrategie der BundesregierungZiele
Zwei grundsätzliche Ziele: Bis spätestens Ende 2010 sollen flächendeckend leistungsfähige
Breitbandanschlüsse verfügbar sein.
Bis 2014 sollen für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen, mit dem Ziel, solche hochleistungsfähigen Breitbandanschlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu haben.
Aus Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommerns: Beide Ziele sind überaus ambitioniert. Hinsichtlich des Einsatzes öffentlicher Mittel erfolgt zur Zeit
Konzentration auf die Erreichung des Ziels der flächendeckenden Grundversorgung.
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Breitbandstrategie der BundesregierungVier-Säulen-Prinzip
Umsetzung der Breitbandstrategie der Bundesregierung fußt auf vier Säulen: Nutzung von Synergien beim Infrastrukturaufbau
Unterstützende Frequenzpolitik insbesondere durch die teilweise Nutzung der Digitalen Dividende
Wachstumsfreundliche Regulierung
Finanzielle Fördermaßnahmen für die breitbandige Erschließung solcher Kommunen, in denen keine Versorgung über den Markt erfolgt.
Bundesregierung untersetzt die das 4-Säulen- Prinzip mit insgesamt 15 vorgeschlagenen Maßnahmen
Bundesregierung setzt für Strategieumsetzung auf Mitwirkung der Länder, Kommunen und der Wirtschaft sowie
Technologiemix und Wettbewerb Juni 2010
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Breitbandstrategie der Bundesregierung15 vorgeschlagene Maßnahmen
Säule Nutzung von Synergien beim Infrastrukturaufbau Mitnutzung bestehender Infrastrukturen und Einrichtungen optimieren Aufbau eines Infrastrukturatlasses Aufbau einer Baustellendatenbank Bedarfsorientierte Mitverlegung von Leerrohren und gemeinsamer Aufbau von Infrastrukturen Verbesserung der Breitbandverteilung im Haus
Säule Unterstützende Frequenzpolitik Rasche Nutzung des Potenzials der Digitalen Dividende
Säule Wachstumsfreundliche Regulierung Mehr Planungssicherheit für Unternehmen Grundzüge einer wachstums- und innovationsorientierten Regulierung festlegen Anreizorientierte und investitionsfördernde Vorgaben im EU-Rechtsrahmen Aktive und aktivierende Öffentlichkeitsarbeit Aufbau eines Breitbandkompetenzzentrums Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe Erstellung eines jährlichen Monitoringberichts
Säule Finanzielle Fördermaßnahmen Verbesserte Förderbedingungen in den Gemeinschaftsaufgaben
Zusätzliches Geld für Infrastrukturaufbau
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leistungsfähige Breitbandanschlüsse im Sinne der flächendeckenden Versorgung
Definition Breitband:
Keine eindeutige, einheitliche Definition gegeben
wird oftmals länderspezifisch interpretiert
Auszug aus der Breitbandstrategie der Bundesregierung: „… mittlerweile angemessene Breitbanddefinition von mindestens 1 MBit/s …“
nach den Fördergrundsätzen der GRW und GAK in ihrer aktuellen Fassung liegt eine Unterversorgung vor, wenn die Bandbreite kleiner als 2 Mbit/s im Download (für die private Nutzung) ist
Verbesserung der Breitbandversorgung:
Qualitative und quantitative Verbesserung der Ausstattung mit Infrastruktur zur Gewährleistung eines Zugangs zum Internet mit einer Datenübertragungsrate von mindestens 2 Mbit/s im Download
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Förderinstrumente in M-V zur Verbesserung der Grundversorgung Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) Rahmenplan Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, Teil B: Breitbandversorgung ländlicher Räume 4.12.2007: Beschluss des PLANAK zur Erweiterung der GAK-Grundsätze
für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung um den Teil B
inzwischen mehrfach geändert
direkt Grundlage für die Förderung in M-V d. h. auf Umsetzung über eine Landesrichtlinie wurde verzichtet
Anwendung immer im Zusammenhang mit den Entscheidungen der EU-KOM zur Staatlichen Beihilfe Nr. N 115/2008 „Breitbandversorgung ländlicher Räume in Deutschland“ vom 02.07.2008 und N 368/2009 vom 22.12.2009 (in der Fassung des Korrigendum vom 05.03.2010)
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Bisherige Ergebnisse der Unterstützung des Landes Juli 2008: 12 regionale Informationsveranstaltungen (Organisation
durch den eGo-MV) Oktober 2008: Einrichtung einer Breitbandkoordinierungsstelle beim
ego-MV (Finanzierung von drei Personalstellen durch das Land) Seit 2009 Zuwendungsbescheide zur Deckung der
Wirtschaftlichkeitslücke von Netzbetreibern für 110 Projekte 2,414 Mio. € GAK-Mittel und 2,429 Mio. € Mittel aus dem
Zukunftsinvestitionsgesetz (ohne kommunale Anteile)
angemeldete Bedarfe von 7.798 privaten Haushalten und 1.863 gewerblichen Nutzern
8 verschiedenen Netzbetreiber
Allerdings 15 Projekte nicht ausgeführt Seit Nov. 2009 Erstellung Breitbandinfrastrukturatlas M-V durch zwei
weitere vom Land finanzierte Stellen beim eGo-MV Seit Anfang 2009 AG Breitband unter Federführung der StKJuni 2010
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GAK-Grundsätze „Breitbandversorgung ländlicher Räume“ I
Förderzweck:durch Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen
erschwinglich: Marktkonforme Entgelte, die den Tarifen entsprechen, die von Diensteanbietern in nicht geförderten Gebieten verlangt werden.
Zuwendungsempfänger:Gemeinden und Gemeindeverbände
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GAK-Grundsätze „Breitbandversorgung ländlicher Räume“ II
Gegenstand der Förderung:
1. Zuschüsse der Zuwendungsempfänger an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen
2. Verlegung von Leerrohren (die für Breitbandinfrastruktur genutzt werden können) mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard, z.B. „drei- oder mehrfach D 50“ seitens des Zuwendungsempfängers als Bauherr oder sofern der Zuwendungsempfänger allein über die Nutzung der Leerrohre verfügungsberechtigt ist
3. Informationsveranstaltungen, Machbarkeitsuntersuchungen, Planungsarbeiten und Aufwendungen, die der Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen nach den Nrn. 1. und 2. dienen
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GAK-Grundsätze „Breitbandversorgung ländlicher Räume“ III
Art, Umfang und Höhe der Förderung: Projektförderung Anteilsfinanzierung nicht rückzahlbaren Zuschuss bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben jedoch max. 450.000 € für die Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken
und Leerrohrverlegung (gesamter staatlicher Mitteleinsatz einschließlich des gemeindlichen Anteils darf 500.000 € nicht überschreiten)
Zweckbindungsfrist: Die Förderung von Wirtschaftlichkeitslücken erfolgt unter dem Vorbehalt
des Widerrufs für den Fall, dass der Zuwendungszweck innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren nicht mehr gewährleistet ist.
Die Förderung von Leerrohrverlegungen erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die geförderten Leerrohre innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren nicht mehr für Breitbandinfrastruktur genutzt werden können.
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GAK-Grundsätze „Breitbandversorgung ländlicher Räume“ IV
Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen / -bedingungen: Nachweis der fehlenden oder unzureichenden Breitbandversorgung im
zu versorgenden Gebiet unter Berücksichtigung von Ausbauabsichten der Netzbetreiber
Darstellung des ermittelten und prognostizierten Bedarfs an Breitbandanschlüssen im zu versorgenden Gebiet (Aufschlüsselung des Bedarfs nach beruflicher und privater Nutzung)
offenes und transparentes Auswahlverfahren zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers
Kommunikation des Bedarfs mindestens im Amtsblatt sowie im Internetangebot der Gemeinde
Grundlage der Auswahl eines Anbieters ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Anbieter aus der der Zuschussbetrag hervorgeht, den der Anbieter zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für erforderlich hält
offener Zugang auf Vorleistungsebene
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Schematischer Ablauf der Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke
Kommunale Entscheidungsfindung über ein Engagement
Nachweis der Unterversorgung und Durchführung der Bedarfsanalyse
Meldung der Ergebnisse der Be-darfsanalyse an den ZV eGo-MV
Abfrage der potentiellen Anbietern zur Ausbauabsicht
Kein Anbieter hat Ausbauabsicht Anbieter legt Ausbauabsicht(ohne Zuschussbedarf) dar
Darlegung des Bedarfs und Angebotsaufforderung in einem offenen und
transparenten Auswahlverfahren Förderantrag an das LU
Ablehnung Bewilligung
Geeigneter Anbieter
Kein geeigneter Anbieter
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Besonderheiten bei der Leerrohrverlegung für die Breitbandversorgung
Nutzung von geförderten Leerrohren durch andere Sektoren (z. B. Gas, Wasser, Strom) ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, wenn der Hauptzweck Breitbanderschließung nicht beeinträchtigt wird.
Förderung nur dort zulässig, wo noch keine Leerrohre vorhanden sind
Leerrohrförderung nur für den Backhaul-Teil des Netzes, nicht für die letzte Meile
Wird Leerrohrverlegung gefördert, ist deren Ausstattung (z. B. mit Leitungen) nicht förderfähig.
Weist z. B. ein Funkanbieter nach, dass er mit Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke das Gebiet versorgen kann, scheidet Leerrohrförderung aus.
Die Gemeinde muss die Lage geförderter Leerrohre dokumentieren und die Dokumentation jedem interessierten Netzbetreiber offen legen
Nutzung geförderter Leerrohre ist jedem Netzbetreiber zu gleichen und diskriminierungsfreien Bedingungen zu ermöglichen
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Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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