Sicherheitsunterweisung – kurz, aber nicht zu knappDie Arbeitsvorbereitung und die Unterweisung von Arbeitsabläufen gehört für Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin oder Führungskraft zur all-täglichen Arbeit. Dennoch stellen wir fest, dass dies beim Thema Arbeitsschutz oft schwer fällt. Um Sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen, haben wir den Unterweisungskalender 2017 erstellt. Im Kalendarium finden Sie wöchentlich Vorschläge für Unterweisungen zu häufig vor-kommenden Arbeitsabläufen. Die Inhalte der wöchentlichen Unterweisungen sind in Anlehnung an unser Motto kurz, aber nicht zu knapp bemessen.
Der Vorspann dieses Kalenders soll Ihnen zunächst einen Überblick über die Organisation der Prävention der BG RCI geben.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen an dieser Stelle weitere Schwerpunkte aus dem Angebot der Prävention der BG RCI vor.
Viel Erfolg bei Ihren Unterweisungen wünscht
Ihre BerufsgenossenschaftRohstoffe und chemische Industrie Spartenprävention
Inhalt
Rund um die BG RCI
04 Die Prävention der BG RCI: Kontakte und Informationen
10 Aktionen und Medien
Wochenunterweisungen 2017
21 Umgang mit Druckluftnaglern23 Umgang mit Hammer und Meißel25 Sicherheitsfachkräfte27 Betriebsärzte29 Sicherheitsbeauftragte
31 Rechte und Pflichten der Beschäftigten33 Einsatz von Feuerlöschern35 Gefahrstoffsymbole I37 Gefahrstoffsymbole II
39 Gefahrenguttransport im PKW41 Zusammenlagerung von Gefahrstoffen43 Umgang mit Kühlschmierstoffen45 Benutzung von Absaugeinrichtungen47 Umgang mit Messern
49 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)51 Verletztentransport53 Psychische Belastungen (Stress)55 Muskel- und Skeletterkrankungen
57 Ergonomie59 Hand- und Hautschutz61 Handgeführte Maschinen63 Arbeiten unter der Sonne
65 Hubarbeitsbühnen67 Einsatz von Flurförderfahrzeugen mit Arbeitsbühne69 Verkehrssicherheit71 Ladungssicherung73 Verladearbeiten
75 Krane77 Fahrzeuge (LKW, Ladekran)79 Anschlagmittel81 Gabelstapler
83 Außendienst85 Arbeiten an Rührwerken87 Arbeiten an Bandsägen89 Leitern91 Stolper- und Sturzgefahren
93 Hydraulikschlauchleitungen95 Umgang mit Druckgasflaschen97 Lärm99 Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
101 Fahrbare Arbeitsbühnen103 Instandhaltungsarbeiten105 Gasschweißen/Brennschneiden107 Umgang mit Hochdruckreinigern109 Beseitigung von Störungen
111 Elektroarbeiten113 Richtige Ernährung115 Arbeiten an Walzen (z. B. Walzenstühlen)117 Lösen von Umreifungsbändern
119 Gefahren durch Schnee und Eis121 Arbeiten auf Dächern123 Gefährdung durch Staub und Rauch125 Kübelaufzug127 Lager
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Vorbeugen und Verhüten im Mittelpunkt
• Dank unseres Präventionsansatzes verhüten und bekämpfen wir die Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schon im Vorfeld.
• Wir beraten, unterstützen und qualifizieren unsere Mitglieds-unternehmen und Versicherten umfassend in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
• Mit Investitionen in intensive wissenschaftliche Forschung auf internationalem Niveau wird eine moderne, zukunfts-orientierte und praxisnahe Präventionsarbeit gesichert.
Leiter der PräventionDipl.-Ing. Helmut Ehnes, Langenhagen Stellvertr. Leiter der Prävention (Spartenprävention) Dipl.-Ing. Wolfgang Pichl, LangenhagenStellvertr. Leiter der Prävention (Kompetenz-Center) Dr. Harald Wellhäußer, Heidelberg
Die Prävention der BG RCI: Kontakte und InformationenBerufsgenossenschaftliche Prävention muss immer auf dem neuesten Stand sein. Technische Innovationen verändern laufend die Arbeitssituation. Prävention leistet aber noch mehr.
Durch ihre große Fachkompetenz und das Wissen um die Unfall-gefahren sorgt die Prävention immer wieder für Verbesserungen und Weiterentwicklungen an Maschinen und Arbeitsplätzen.
Spartenprävention
Die Betriebsbetreuung, die sogenannte Spartenpräven tion, ist in drei Sparten organisiert:
•Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1),•Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2),•Handwerk (Sparte 3).
Weitere Angebote sind die Beratung für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU-Beratung), der Messtechnische Dienst sowie die Organi-sation des Arbeitsschutzes.
Die regionale Präsenz der Spartenprävention wird durch neun Präventionszentren gewährleistet.
Weitere Informationen und die aktuellen Kontaktdaten werden auf unserer Homepage unter www.bgrci.de dargestellt.
Kompetenz-Center
Für die fachliche Expertise gibt es sieben Kompetenz-Center:
• Arbeitsmedizin,• Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe,• Gesundheit im Betrieb,• Notfallprävention,• Qualifizierung,• Technische Sicherheit,• Präventionsprodukte und -marketing.
Heidelberg
Langenhagen
Bochum
Köln
Nürnberg
Gera
Berlin
Hamburg
Mainz
Baden-Württemberg
Bayern
Saarland
Rheinland-Pfalz
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Thüringen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Bremen
Schleswig-Holstein
Präventionszentren
Die Präventionszentren der BG RCI
Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1)
Gewerbezweige:Naturstein-Industrie, Kies- und Sand-Industrie, Erdöl- und Erdgas-Industrie, Zement-Industrie, Kalk- und Gips-Industrie, Transportbeton-Indus trie, Beton- und Betonfertigteil-Industrie, Asphalt-mischwerke und Recycling von Altbaustoffen, Braunkohle, Steinkohle, Salze und Erze.
Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2)
Gewerbezweige:Organische und anorganische chemische Indus-trie, Erdöl- und Erdgas-Industrie, Lacke- und Farben-Industrie, Kosmetik- Industrie, Seifen- und Waschmittel-Industrie, Pharma-Industrie, Gummi-Industrie, Film- und Datenträgerherstel-lung, Herstellung von Chemiefasern, Kunststoff-herstellung und -verwertung, Explosivstoff-Industrie, chemische, biologische und gentechnische Laboratorien, Papier-, Pappen- und Faserplattenfabriken, Holzzellstofffabriken und Holzschleifereien, Zuckerfabriken, Zucker-raffinerien, Herstellung von Kandis, Sirup, Kunsthonig und Ähnlichem ohne Vorderbetrieb sowie Herstellung von Instantzucker.Größere Betriebe der Gewerbezweige: Herstellung und Zurichtung von Leder, Herstellung von Pergament und Rohhaut, Herstellung von technischen Artikeln aus Leder und ähnlichen Erzeugnissen, Arbeitsschutz- und Stanzartikeln, Pressereien und Prägeanstalten, Fahrzeug-ausstattung, Herstellung von Wachstuch, Leder-tuch, Linoleum und ähnlichen Erzeugnissen.
Handwerk (Sparte 3)
Gewerbezweige:Herstellung von Koffern, Mappen, Taschen, Rie men, Gürteln, Lederhandschuhen, Galanterie-waren usw. (Feinsattlereien), Färben von Leder-waren, industrielle Herstellung von Polsterwaren und Polstermaterial, handwerkliche Raumaus-statter, Sattler, Polsterer und Dekorateure.Kleinere Betriebe der Gewerbezweige: Herstellung und Zurichtung von Leder, Herstel-lung von Pergament und Rohhaut, Herstellung von technischen Artikeln aus Leder und ähnlichen Erzeugnissen, Arbeitsschutz- und Stanzartikeln, Pressereien und Prägeanstalten, Fahrzeugaus-stattung, Herstellung von Wachstuch, Ledertuch, Linoleum und ähnlichen Erzeugnissen.
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Präventionszentrum Berlinzuständig für Berlin und BrandenburgInnsbrucker Straße 26–27 · 10825 BerlinTel.: 06221 5108-62910E-Mail: [email protected]
Präventionszentrum Bochumzuständig für Nordrhein-Westfalen: Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster sowie die Stadt EssenWaldring 97 · 44789 BochumPostanschrift: Postfach · 44782 BochumTel.: 06221 5108-62920E-Mail: [email protected]
Präventionszentrum Gerazuständig für Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThüringenAmthorstraße 12 · 07545 GeraPostanschrift: Postfach 1455 · 07504 GeraTel.: 06221 5108-62930E-Mail: [email protected]
Präventionszentrum Hamburgzuständig für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-HolsteinBorsteler Chaussee 51 · 22453 Hamburg Tel.: 06221 5108-62940E-Mail: [email protected]
Präventionszentrum Heidelbergzuständig für Baden-WürttembergKurfürsten-Anlage 62 · 69115 HeidelbergPostanschrift: Postfach 101480 · 69004 HeidelbergTel.: 06221 5108-62950E-Mail: [email protected]
Präventionszentrum Kölnzuständig für Nordrhein-Westfalen: Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf (mit Ausnahme der Stadt Essen) Gladbacher Straße 14 · 50672 KölnPostanschrift: Postfach 450227 · 50877 KölnTel.: 06221 5108-62960E-Mail: [email protected]
Präventionszentrum Langenhagenzuständig für Bremen und NiedersachsenTheodor-Heuss-Straße 160 · 30853 LangenhagenPostanschrift: Postfach 101540 · 30836 LangenhagenTel.: 06221 5108-62970E-Mail: [email protected]
Präventionszentrum Mainzzuständig für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Lortzingstraße 2 · 55127 MainzPostanschrift: Postfach 310180 · 55062 MainzTel.: 06221 5108-62980E-Mail: [email protected]
Präventionszentrum Nürnbergzuständig für Bayern Südwestpark 2 und 4 · 90449 NürnbergTel.: 06221 5108-62990E-Mail: [email protected]
Zuständigkeiten und Standorte der Prävention für die BetriebsbetreuungDie Betriebsbetreuung der Prävention orientiert sich an den Bundesländergrenzen und Regierungsbezirken. Bei Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz wenden Sie sich bitte an die Präventionszentren.
Die KMU-Beratung unterstützt die Mitgliedsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten im Rahmen der „Alternativen Betreuung“ bei der Umsetzung der sicherheitstechnischen und betriebs-ärztlichen Betreuung. Ihre Aufgabe liegt ausschließlich in der Beratung der Unternehmen. Ansprech personen der KMU-Beratung finden Sie an allen Präventions standorten.
Gladbacher Straße 14 · 50672 KölnPostanschrift: Postfach 450227 · 50877 KölnE-Mail: [email protected]: Christof Göbel
KMU-Beratung Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Beratung Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU-Beratung)
Kompetenz-Center der PräventionFür die fachliche Expertise sind in der Prävention sieben Kompetenz-Center (KC) zuständig.
KC ArbeitsmedizinKurfürsten-Anlage 62 · 69115 HeidelbergPostanschrift: Postfach 101480 · 69004 HeidelbergTel.: 06221 5108-62710 · Fax: -21199E-Mail: [email protected]: Dr. Matthias KluckertReferate:• Arbeitsmedizinische Organisationsdienste,• Grundlagen der Arbeitsmedizin.
Dem KC Arbeitsmedizin sind BONFIS und ODIN zugeordnet:
BONFIS – Bergbaulicher Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen „fibrogene Stäube“ Hunscheidtstraße 18 · 44789 BochumPostanschrift: Postfach 100429 · 44704 BochumTel.: 06221 5108-29110 · Fax: -29197E-Mail: [email protected]
ODIN – Organisationsdienst für nachgehende UntersuchungenKurfürsten-Anlage 62 · 69115 HeidelbergPostanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg Tel.: 06221 5108-29200 · Fax: -29299E-Mail: [email protected]: www.odin-info.de
KC Gefahrstoffe und biologische ArbeitsstoffeKurfürsten-Anlage 62 · 69115 HeidelbergPostanschrift: Postfach 101480 · 69004 HeidelbergTel.: 06221 5108-62720 · Fax: -21199E-Mail: [email protected]: Dr. Harald WellhäußerReferate:• Explosionsschutz,• Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik mit Themenfeld
Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht.
Dem KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe sind das Institut für Gefahrstoff-Forschung, das Labor Leuna sowie das Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien zugeordnet:
Institut für Gefahrstoff-Forschung an der Ruhr-Universität BochumWaldring 97 · 44789 BochumPostanschrift: Postfach · 44782 BochumTel.: 06221 5108-29801 · Fax: -29998E-Mail: [email protected]
Labor LeunaRudolf-Breitscheid-Straße 18 · Gebäude E · 06237 LeunaTel.: 06221 5108-28418 · Fax: -28499 E-Mail: [email protected]
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Gefahrstoffinformationssystem ChemikalienKurfürsten-Anlage 62 · 69115 HeidelbergTel.: 06221 5108-28361 · Fax: -29989E-Mail: [email protected]
KC Gesundheit im BetriebLortzingstraße 2 · 55127 MainzPostanschrift: Postfach 310180 · 55062 MainzTel.: 06221 5108-62730 · Fax: -29399E-Mail: [email protected]: Dr. Helmut NoldReferate:• Arbeitspsychologie,• Beschäftigungsfähigkeit,• Ergonomie,• Gesundheitsmanagement.
KC NotfallpräventionBerliner Straße 2 a · 38678 Clausthal-ZellerfeldTel.: 06221 5108-28502 · Fax: -28999E-Mail: [email protected]: Wolfgang RoehlReferate:• Absturzprävention,• Atemschutz,• Brandschutz,• Notfallmanagement.
Dem KC Notfallprävention sind die Hauptstellen für das Gruben rettungswesen Clausthal-Zellerfeld, Hohenpeißenberg und Leipzig zugeordnet:
Referat Notfallmanagement und Hauptstelle für das Gruben rettungswesen Clausthal-ZellerfeldBerliner Straße 2 a · 38678 Clausthal-ZellerfeldTel.: 06221 5108-28502 · Fax: -28999E-Mail: [email protected]
Referat Atemschutz und Hauptstelle für das Grubenrettungswesen HohenpeißenbergUnterbau 71 1/8 · 82383 HohenpeißenbergTel.: 06221 5108-28612 · Fax: -28699E-Mail: [email protected]
Referat Absturzprävention und Hauptstelle für das Gruben rettungswesen LeipzigFriederikenstraße 62 · 04279 LeipzigTel.: 06221 5108-28712 · Fax: 06221 5108-28799E-Mail: [email protected]
Referat Brandschutz und Kooperationspartner RAG-Haupt-stelle für das Grubenrettungswesen HerneWilhelmstraße 98 · 44649 HerneTel.: 02325-593328 · Fax: -593351E-Mail: [email protected]
KC QualifizierungKurfürsten-Anlage 62 · 69115 HeidelbergPostanschrift: Postfach 101480 · 69004 HeidelbergTel.: 06221 5108-27100 · Fax: -27199E-Mail: [email protected]: Ulrich BürkertReferate:• Bildungsmanagement,• Seminarorganisation.
Dem KC Qualifizierung sind die Bildungszentren Laubach und Maikammer zugeordnet. Weitere Bildungsstandorte befinden sich in Bad Münder, Gernsbach und Leinfelden-Echterdingen.
Bildungszentrum Haus LaubachZentrum für Arbeitssicherheit der BG RCIDörrenbergweg 38 · 35321 Laubach Tel.: 06221 5108-27400 Fax: -27598 (Qualifizierung)Fax: -27499 (Verwaltung)E-Mail: [email protected]: [email protected]: www.seminare.bgrci.de
Bildungszentrum Haus MaikammerZentrum für Arbeitssicherheit der BG RCIObere Mühle 1 · 67487 MaikammerTel.: 06221 5108-27800Fax: -27999 (Qualifizierung)Fax: -27899 (Verwaltung)E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]: www.seminare.bgrci.de
Weitere Kontaktdaten:
unter www.bgrci.de
weitere Bildungsstandorte
Berufsgenossenschaft liche Bildungsstätte Hannover e. v.Lug ins Land 3 · 31848 Bad MünderTel.: 05042 5084-0 · Fax: -600E-Mail: [email protected]: www.bg-bildung.de
Papierzentrum GernsbachScheff elstraße 29 · 76593 GernsbachTel.: 07224 6401-0 (Zentrale) oder -178 · Fax: -462E-Mail: [email protected]: www.papierzentrum.org
Berufsgenossenschaft liches Schulungszentrum Stuttgart e. v.Rohrer Straße 162 · 70771 Leinfelden-EchterdingenTel.: 0711 97552-0 · Fax: -40E-Mail: [email protected]: www.schulungszentrum-oberaichen.de
KC Technische SicherheitTheodor-Heuss-Straße 160 · 30853 LangenhagenPostanschrift : Postfach 101540 · 30836 LangenhagenTel.: 06221 5108-62740 · Fax: -29189E-Mail: [email protected]: Dr. Jost-Peter SonnenbergReferate:• Anlagen- und Verfahrenssicherheit,• Maschinensicherheit,• Produktprüfung und -beratung.
Dem KC Technische Sicherheit ist die DGUV Test Prüf- und Zertifi zierungsstelle zugeordnet: DGUv test Prüf- und Zertifi zierungsstellec/o BG RCI Theodor-Heuss-Straße 160 · 30853 LangenhagenPostanschrift : Postfach 101540 · 30836 Langenhagen Tel.: 06221 5108-29501 · Fax: -29189E-Mail: [email protected]/dguv-test
KC Präventionsprodukte und -marketingKurfürsten-Anlage 62 · 69115 HeidelbergPostanschrift : Postfach 101480 · 69004 HeidelbergTel.: 06221 5108-62750 · Fax: -21199E-Mail: [email protected]: Dr. Michael GlückReferate:• Bibliotheksdienste,• Medien,• Veranstaltungen und Kampagnen,• Wissensmanagement.
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Die neue Präventionsstrategie der BG RCIDie Präventionsstrategie „Vision Zero. Null Unfälle – gesund arbeiten!“ strebt mittels geeigneter präventiver Maßnahmen eine Arbeitswelt an, in der niemand bei der Arbeit verletzt, getötet oder so schwer verletzt wird oder erkrankt, dass er lebenslange Schäden davonträgt. Mit der Präven tionsstrategie „Vision Zero. Null Unfälle – gesund arbeiten!“ legt die BG RCI Ziele fest, die in den kommenden zehn Jahren erreich-bar erscheinen.
Sieben ZieleDie Festlegung quantitativer wie qualitativer Ziele ist ein geeignetes Instrument, um alle betrieblichen Akteure und Multi-plikatoren von der Notwendigkeit weiterer Anstrengungen auf dem Gebiet der Prävention zu überzeugen und um weitere Erfolge zu erreichen. Auf dem Weg dorthin dienen die Fest legung von Meilensteinen und ein regelmäßiges Reporting dazu, das Erreichen der Ziele zu überprüfen. Die Wirksamkeit, die Kunden-wahrnehmung und -akzeptanz aller Präventionsmaßnahmen sollen dabei regelmäßig und systematisch hinterfragt und evaluiert werden.
Ziel 1: Senkung des Arbeitsunfallrisikos in den Mitgliedsunternehmen der BG RCI um 30 % 1 Ziel 2: Halbierung der Anzahl der neuen Arbeitsunfall-RentenfälleZiel 3: Halbierung der Anzahl der tödlichen ArbeitsunfälleZiel 4: Verringerung der Anzahl der anerkannten BerufskrankheitenZiel 5: Steigerung der Anzahl unfallfreier BetriebeZiel 6: Bedarfsgerechte Präventionsangebote und Präventions-maßnahmen der BG RCIZiel 7: Steigerung der Nutzung der BG RCI-Präventionsangebote
Sieben ErfolgsfaktorenWie aber kann VISION ZERO im Betrieb erfolgreich umgesetzt werden? Was können Sie als Unternehmer/in, als Führungs-kraft, als Personalverantwortliche/r oder als Meister/in oder Bereichsverantwortliche/r tun? Um Ihnen hier Denkanstöße und Tipps zu geben, was Sie ganz persönlich in Ihrem Verant-wortungsbereich tun können, haben wir für Sie die 7 Erfolgs-
faktoren zur Umsetzung der VISION ZERO in einem Leitfaden 2 zusammengestellt:
Erfolgsfaktor 1: Leben Sie FührungErfolgsfaktor 2: Gefahr erkannt – Gefahr gebanntErfolgsfaktor 3: Ziele definieren – Programm aufstellenErfolgsfaktor 4: Gut organisiert – mit SystemErfolgsfaktor 5: Maschinen, Technik, Anlagen – aber sicherErfolgsfaktor 6: Wissen schafft SicherheitErfolgsfaktor 7: Motivieren durch Beteiligung
Eines zeigt sich beim ersten Blick auf die Erfolgsfaktoren. Um Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu verbessern, muss man nicht immer Geld ausgeben. Oft reicht bereits bewusstes Handeln und konsequente Führung zur Verbesserung des Arbeitsschutzes aus.
1 Bezogen auf meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiterinnen bzw. Vollarbeiter2 http://www.bgrci.de/praevention/vision-zero/medien/
Prävention im BerufsverkehrUnfälle haben nichts mit Pech zu tun. Sie geschehen nicht, weil der Zufall es so will. Sie haben Ursachen, die nachvollziehbar und in der Regel auch vermeidbar sind. Innerbetriebliche Unfälle und Unfälle auf Geschäftsreisen sowie auf dem Arbeitsweg beein-flussen die Kosten, die der gesetzlichen Unfallversicherung entstehen. Unfälle, die zu Arbeitsausfall führen, beeinflussen die betrieblichen Abläufe – ungeachtet, ob sie sich beruflich oder privat bedingt ereignen.
In diesem Zusammenhang werden den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung jährlich mehr als 1.000.000 Arbeits- und Wegeunfälle gemeldet. Im Jahre 2014 ereigneten sich davon mehr als 170.000 Unfälle im Bereich der Wegeunfälle. 322 Versicherte verloren 2014 bei einem solchen Unfall ihr Leben.
Aus diesem Grund rückt die Verkehrssicherheit im Rahmen der VISION ZERO in den Fokus der Prävention. Das Teilprojekt „Prävention im Berufsverkehr“ zeigt den Mitgliedsunternehmen und Versicherten neue Wege auf und gibt ihnen systematische, auf Wirksamkeit geprüfte Präventionsmaßnahmen und Hilfs-mittel an die Hand, um Wegeunfälle und andere Unfälle im Straßenverkehr zu verhindern.
Ein Hilfsmittel zur Prävention im Berufsverkehr ist GUROM (Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung organisationaler Mobilität). GUROM ist ein Tool, mit dem die Mitgliedsunter-nehmen ihre Situation im Berufsverkehr analysieren und bewer-ten können. Nach Auswertung und Beurteilung der individuellen betrieblichen Situation werden den betrieblichen Akteuren sinnvolle und wirksame Präventionsmaßnahmen angeboten.
In diesem Zusammenhang können sich die Mitgliedsunter nehmen einen von betrieblicher Seite aus systematischen Umgang mit Verkehrssicherheit im Rahmen des Gütesiegels „Sicher mit System“ bestätigen lassen. Basis für das Gütesiegel plus „Verkehrs-
sicherheit mit System“ ist die ISO 39001 – Road traffic safety (RTS) management systems –, die internationale Qualitäts-kriterien zur Verkehrssicherheit beinhaltet.
Ein weiteres Angebot richtet sich an Auszubildende und andere junge Fahrer im Straßenverkehr und heißt Projekt Regio UVT. Dieses Projekt ist zurückzuführen auf „Regio-Protect 21“ des brandenburgischen Verkehrsministeriums aus dem Jahre 2008. Dabei bestand das Ziel des brandenburgischen Projektes darin, junge Menschen im Rahmen der Fahrausbildung und Fahrerlaubnis-prüfung anhand regionaler Gefahrstrecken (Unfallschwerpunkte) für anfängerspezifische Fahrkompetenzdefizite zu sensibilisieren. Man geht dabei davon aus, dass vor allem diejenigen Unfälle Aufmerksamkeit erregen, die sich in der regionalen Umgebung des eigenen Wohnortes und der Arbeits- (Ausbildungs-) stätte ereignen.
Darauf aufbauend hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat unter Beteiligung der Unfallversicherungsträger und insbesondere der BG RCI das Projekt „Regio Protect UVT“ ins Leben gerufen.
Zielgruppe dieses neu zu schaffenden Präventionsangebotes sind die Versicherten in den Mitgliedsunternehmen (Ausbil-dungsabteilungen) und die Berufschülerinnen bzw. Berufs-schüler in den berufsbegleitenden Einrichtungen. Die Aufgabe wird darin bestehen, dass die Azubis und anderen jungen Fahrerinnen bzw. Fahrer die Grundidee von „Regio Protect UVT“ im Rahmen einer betrieblichen Projektarbeit unter Beteiligung von DVR und BG RCI umsetzen werden.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall die Zusammenarbeit mit Ihrer Berufsgenossenschaft, die Sie gerne bei der Umsetzung der verschiedenen Präventionsmaßnahmen zur Verkehrs-sicherheit in ein sinnvolles und systematisches betriebliches Konzept unterstützt.
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Psychische Belastungen in der ArbeitsweltDie Arbeitswelt hat sich rasant verändert: Neue Produktionsabläufe führen dazu, dass Arbeit körperlich bei weitem nicht mehr so anstren-gend ist wie noch vor wenigen Jahrzehnten. Arbeitsunfälle kommen dank der hohen Sicherheitsstandards viel seltener vor. Eine große Aufgabe der kommenden Jahre wird es allerdings sein, die Arbeitswelt so zu gestalten, dass sie auch den seelischen Bedürfnissen der Menschen besser gerecht wird. Veränderte Familienstrukturen, ein beschleunigter, streng getakteter Alltag – all dies will im beruflichen wie im privaten Leben gemeistert sein. Psychische Krankheiten sind heute verantwortlich für jede zehnte Krankschreibung.
Eine Stelle zu haben, gebraucht zu werden, täglich unter Menschen zu kommen – das kann Halt geben und psychisch stabilisierend wirken. Arbeit kann aber auch die Seele krank machen – wenn der Zeitdruck stetig steigt, wenn immer mehr Informationen auf uns einprasseln. Und nicht nur die Hektik, auch Monotonie am Arbeitsplatz vermag einen Menschen psy chisch aus der Bahn zu werfen. Gleichgültig, ob die Ursachen im Einzelfall eher im privaten oder im beruflichen Umfeld liegen: Arbeitgeber müssen sich stärker auch um das seelische Wohl ihrer Beschäftigten kümmern. Damit ist das Thema auch für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in den Blickpunkt gerückt.
Was sind psychische Belastungen? In der Arbeitswissenschaft wird der Begriff zunächst neutral verstanden und meistens so definiert: Psychische Belastungen sind die Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zu-kommen und psychisch auf ihn einwirken. Solche Einflüsse sind Teil des Berufs-, aber auch des Privatlebens. Sie können positive oder negative Folgen haben. Im positiven Fall können psychische Beanspruchungen die Gesundheit fördern und die fachliche Kompetenz erweitern. Im negativen Fall können sie die Gesundheit und das Wohlbefinden beeinträchtigen.
Warum kümmert sich die gesetzliche Unfallversicherung um das Thema? Die Berufsgenossenschaft hat den gesetzlichen
Auftrag, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und „arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren“ (dazu zählen auch psychische Belastungen) „mit allen geeigneten Mitteln“ zu verhüten. Sie unterstützt dabei die Arbeitgeber als die Verantwortlichen im betrieblichen Arbeitsschutz. Wichtigstes Instrument, um Risiken für mögliche psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und ihnen entgegenzuwirken, ist die Gefährdungsbeurteilung.
Im Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie von Bund, Ländern und Unfallversiche-rungsträgern ist zu lesen, dass „bei der Gefährdungsbeurteilung die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit in Bezug auf die psychische Belastung im Vordergrund steht. Es geht nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung oder Gesundheit der Beschäftigten. Die Gefährdungsbeurteilung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur menschengerechten Gestaltung von Arbeit und daraus folgend zum Erhalt der Gesundheit, Moti vation und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten.“
Die BG RCI bietet ihren Mitgliedsunternehmen daher Unter-stützung bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung an. Nehmen Sie also im Bedarfsfall mit der für Ihren Betrieb zuständigen Aufsichtsperson Kontakt auf. Betriebe, die an der Alternativen Betreuung teilnehmen, können sich an den Betriebsarzt der KMU-Beratung wenden. Auch der
Besuch des Seminars „Psychische Belastung und Bean-spruchung am Arbeitsplatz – Gefährdungsbeurteilung“ (ERGU 0023) kann vielleicht weiter helfen. Die Anmeldung zum Seminar kön nen Sie bequem über die Internetseite www.seminare.bgrci.de vornehmen.
Das Projekt Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – psyGA bündelt vorhandenes Know-how im Zusammenhang mit psychi-schen Belastungen, bereitet es für die verschiedenen Bereiche der Arbeitswelt auf und macht es mit Hilfe erfahrener Kooperations-partner bekannt. psyGA bietet Unternehmen jeder Größe und Branche praxisnahe Unterstützung mit den verschiedensten Materialien und Tools. Das eLearning-Tool ist ein neues Angebot. Es liefert leicht verständliche Vorschläge, wie Führungskräft e ihre Mitarbeitenden vor stressbedingter Überlastung schützen und selber gesund bleiben können. Das eLearning-Tool fi nden Sie auf der Internetseite www.psyga.info/elearningtool.
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Alle Arbeitgeber sind unabhängig von der Beschäftigtenanzahl verpflichtet, ein BEM (§ 84 Abs. 2 SGB IX) einzuführen. Die Verant-wortung für die Durchführung des Verfahrens liegt ausschließlich beim Arbeitgeber. Anspruch auf ein BEM haben alle Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbro-chen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Der Zeitraum bezieht sich dabei immer auf die zurückliegenden zwölf Monate vor der aktuellen Arbeitsunfähigkeit. Der Zeitraum ist unabhängig vom Kalenderjahr, von der Erkrankung oder deren Ursache.
Das Gesetz gilt für alle Beschäftigten, gleich ob Angestellte, außertariflich Angestellte, Beamte, befristet Beschäftigte, Aus-hilfskräfte, Auszubildende, Praktikantinnen bzw. Praktikanten, Werkstudierende, Voll- oder Teilzeitbeschäftigte, unabhängig von einer bereits bestehenden Schwerbehinderung.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)Beim BEM steht der Mensch im Mittelpunkt. Langzeiterkrankte Beschäftigte bekommen eine Chance, den beruflichen Anschluss nicht zu verlieren und gleichzeitig die Arbeitsunfähigkeit mit gezielten Maßnahmen zu überwinden.
Das BEM beschränkt sich nicht nur auf arbeitsbedingte Ausfall-zeiten (Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit), sondern auch auf Erkrankungen außerhalb des Arbeitslebens (z. B. Sportverlet-zungen, Herzinfarkt, Krebserkrankung). Das Gesetz gilt für alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob bereits der Status der Schwerbehinderung vorliegt.
Ziele des BEM sind:• die ursprüngliche krankheitsbedingte Gefährdung des
Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisses zu beseitigen bzw. zu mindern,
• die Gesundheit zu erhalten und zu fördern, • die aktuelle Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden, • erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäf-
tigungsfähigkeit der betroffenen Person zu erhalten.
BeteiligteNeben Arbeitgeber und betroff ener Person sind (soweit im Betrieb vorhanden) Betriebsrat und Schwerbehinderten-vertretung am Verfahren zu beteiligen. Es empfi ehlt sich, die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt von Beginn an am Verfahren zu beteiligen.
Das gesamte BEM-Verfahren beruht auf dem Prinzip der Frei-willigkeit der Teilnahme und kann daher nur mit Zustimmung der bzw. des Beschäft igten durchgeführt werden.
Nutzen für die BetriebeBetriebe, die BEM umsetzen, kommen nicht nur ihrer recht-lichen Verpflichtung nach, sie haben darüber hinaus auch einen konkreten wirtschaft lichen Nutzen. Durch den Erhalt der Arbeitskraft von qualifi zierten Beschäft igten werden die Kosten für Einstellung und Einarbeitung neuer Beschäft igter vermieden. Gerade vor dem Hintergrund des demografi schen Wandels kann dies ein unschätzbarer Vorteil sein, weil es zukünft ig immer schwerer werden wird, geeignete Fachkräft e zu fi nden.
Weitere Vorteile sind geringere Lohnfortzahlungskosten auf-grund der Vermeidung von Fehlzeiten, eine höhere Iden ti fi kation der Beschäft igten mit dem Betrieb und eine Verbesserung der Motivation der Beschäft igten. Gerade Beschäft igte, bei denen durch ein BEM der Arbeitsplatz erhalten werden konnte, haben einen sehr positiven Einfluss auf die interne und externe Wahr-nehmung des Betriebes.
wer kann unterstützen?• Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt, ggf. Fachkraft für
Arbeitssicherheit,• Krankenkasse,• Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung,• Berufsgenossenschaft Rohstoff e und chemische Industrie,• Integrationsamt,• Agentur für Arbeit.
Ist das BEM ein Krankenrückkehrgespräch?Nein. Prinzipiell bestehen zwischen dem BEM und dem Kranken-rückkehrgespräch große Unterschiede: Krankenrückkehrgespräche sind nicht freiwillig. Sie werden von den jeweiligen Vorgesetzten angeordnet und durchgeführt. In der Regel geschieht dies nach der Rückkehr der Betroff enen aus der Krankheit. Inhaltlich setzen diese Gespräche an Fehlzeiten an und üben meistens auf die Beschäft igten einen gewissen Druck aus. Dies schafft oft eine Misstrauenskultur im Betrieb.
Im Gegensatz dazu wird das BEM auf freiwilliger Basis mit den Betroff enen durchgeführt und bietet eine systematische Auswertung der betrieblichen Gesundheitsgefährdungen und „krankmachenden“ inner betrieblichen Faktoren einschließlich des Führungsverhaltens von Vorgesetzten, um Initiativen zur gesundheitsfördernden Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu ergreifen. Insgesamt ist es Teil eines umfassenden Gesundheits-managements für alle Beschäft igten. Der/Die Betroff ene hat ein Recht auf das BEM, kann es aber ablehnen. Eine Vertrau ens -basis im Betrieb ist für ein gutes BEM erforderlich.
BEM – Module im Kleinbetrieb zusätzliche Module im Großbetrieb+Arbeitsunfähigkeit feststellen ≥ 6 Wochen
Kontakt mit Mitarbeiter
Erstgespräch führen
Fallbesprechung
Maßnahmen durchführen
Maßnahmen überprüfen
Maßnahmen erfolgreich
Betriebs-/Dienstverein-barung beschließen
EDv-gestützte Auswertung
Bildung eines BEM-teams
Prozessbeschreibung und Mustervorlagen
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Gefährdungsbeurteilung – Sieben Schritte zum ZielGefährdungsbeurteilungen sind das zentrale Instrument im Arbeitsschutz und der Schlüssel zur Verringerung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeits-bedingten Erkrankungen.
1. Erfassen der Betriebsorganisation:
Bevor Sie die Gefährdungsbeurteilungen für einzelne Tätigkeiten erstellen, sollten Sie Ihr Unternehmen struktu-riert erfassen. So können Sie Schritt für Schritt die Gefähr-dungsbeurteilung für überschaubare Bereiche erstellen.
5. Festlegen von Schutzzielen und Maßnahmen:
Es werden Schutzziele und Maßnahmen festgelegt, die aus Sicht der Unfallverhütung bzw. aus praktischer und betriebswirtschaftlicher Sicht vertretbar sind und den größten Nutzen versprechen.
3. Ermitteln der möglichen Gefährdungen und Belastungen:
Die betriebliche Gefährdungs- und Belastungssituation wird analysiert. Unfallschwerpunkte werden herausgear-beitet, ebenso wie anderes Gefährdungspotenzial.
7. Kontrolle der Wirksamkeit:
Es wird geprüft, ob die ausgewählten Maßnahmen termin-gerecht durch die benannten Personen umgesetzt worden und wirksam sind. Hierhinter verbirgt sich die Frage, ob sich das Arbeitsschutzniveau verbessert hat und die betrieblichen Gefährdungs- und Belastungsfaktoren ver-mindert oder beseitigt worden sind. Den Abschluss dieses Regelkreises stellt somit die Beurteilung dar, in der festge-stellt wird, ob es sich bei dem verbleibenden Risiko um das sogenannte unvermeidbare Restrisiko handelt.
2. Erfassen der Tätigkeiten:
Nachdem Sie die Arbeitsbereiche festgelegt haben, erfassen Sie jetzt die zugehörigen Tätigkeiten. Dazu gehören auch Tätigkeiten und Arbeitsabläufe wie z. B. Wartung, Instand-haltung oder Reparatur.
6. Realisieren der Maßnahmen:
Beauftragen Sie geeignete Personen mit der Umsetzung der Maßnahmen und vereinbaren Sie verbindliche Termine für die Erledigung.
4. Beurteilen des Risikos:
In diesem Schritt wird das vorliegende Gefährdungspoten zial beurteilt. Es wird hierbei abgewogen und verglichen, ob das vorliegende Gefährdungspotenzial größer oder kleiner ist als das Grenzrisiko. In der Regel ist das Gefährdungs-potenzial größer als das Grenzrisiko.
Durchführung und Dokumentation
Die Gefährdungsbeurteilung sollte in sieben Schritten durchgeführt werden:
Der Nutzen von Gefährdungs beurteilungen liegt auf der Hand:
• Wichtige Informationen und Hinweise werden gewonnen über: • Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen, • Notwendige technische und organisatorische Schutz -
maßnahmen, • Den erforderlichen Einsatz persönlicher Schutz aus-
rüstungen und • Inhalte für Unterweisungen.
• Kosten und Ausfallzeiten als Folge von Unfällen oder Erkran kungen können verringert werden.
• Gefährdungsbeurteilungen sind ein Führungsinstrument für Verantwortliche und tragen dazu bei, Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und das Unternehmensimage durch verantwortliches Handeln zu verbessern.
• Gefährdungsbeurteilungen sind ein wesentliches Kriterium im Rahmen von Begutachtungen.
Die Gefährdungsbeurteilung trägt der allgemeinen Fürsorge-pflicht des Unternehmers Rechnung. Die Pflicht zur Durchfüh-rung von Gefährdungsbeurteilungen ergibt sich aus den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes bzw. § 3 der ABBergV.
wirksam und flexibel qualifi zieren: Die Internetplattform „Basiswissen Arbeitsschutz“Wie lässt sich Arbeitsschutzwissen schnell, wirksam und standortübergreifend vermitteln?
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Jede Lektion beinhaltet Übungsaufgaben und einen kurzen abschließenden Wissenstest, bei dessen erfolgreicher Bear-beitung ein Zertifi kat erworben werden kann. Damit ist dieses Angebot auch hervorragend geeignet, um die Unterweisung zu unterstützen: Die Führungskraft kann über die Plattform den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Arbeits-gebiet passende Lektionen zuweisen, die anschließend von diesen selbstständig bearbeitet werden. Nach erfolgreicher Bearbeitung bringen diese das ausgedruckte Zertifi kat zum Unterweisungsgespräch mit, welches dann, vorbereitet durch das E-Learning, auf einer informierteren Basis durchgeführt werden kann.
Bisher stehen über fünfzig unterschiedliche Lektionen zur Bearbeitung bereit. Diese verteilen sich auf die beiden branchen-übergreifenden Themenblöcke „Grundlagen für Mitarbeiter“ und „Grundlagen für Führungskräft e“ sowie die drei branchen-spezifi schen Themenfelder „Branchenwissen für Mitarbeiter Kies & Sand“, „Branchenwissen für Mitarbeiter Gips“ und „Branchenwissen für Mitarbeiter Beton“. Weitere Inhalte sind in Bearbeitung und werden sukzessive in die Lernplattform eingestellt.
Für Mitglieder der BG RCI ist die Nutzung der Lernplattform kostenlos. Es wird lediglich ein internetfähiger Computer-Arbeitsplatz in einer ungestörten Lernumgebung benötigt. Zu erreichen ist das Angebot im Internet über die Adresse http://basiswissen.bgrci.de. Dort können Sie Ihr Unternehmen bei Interesse über das Kontaktformular anmelden, oder Sie rufen unsere Hotline unter 06221 5108 27304 an.
Ihr Unternehmen – oder auch nur ein einzelner Betriebsteil – verfügt über keine stabile Internetanbindung? Sie können dieses Angebot daher nicht nutzen?! Doch, seit Kurzem stellen wir Ihnen für diesen Fall das Angebot auch als Off line-Version zur Verfügung. Bestellen Sie dafür den gewünschten Themenbereich auf DVD über unseren Medienshop (http://medienshop.bgrci.de).
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Das Praxishandbuch-onlineDas Praxishandbuch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Baustoffi ndustrie beschreibt die Arbeitsverfahren, Maschinen und Anlagen der Baustoffi ndustrie. Es weist auf die wichtigsten Gefährdungen hin und nennt praxistaugliche Maßnahmen zu deren Vermeidung. Das Praxishand-buch hat sich als Nachschlagewerk für Führungskräft e, Planer und sonstige Interessierte aus dem Bereich der Baustoffi ndustrie bewährt.
Um das Praxishandbuch für den mobilen Einsatz noch besser nutzbar zu machen, haben wir eine Online-Version für Sie ent-wickelt. Sie bietet Ihnen weitere Vorteile:
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Die Unterweisungshilfe wird als PDF-Datei ausgegeben, so dass Sie diese entweder ausdrucken, für Präsentationen mit Beamer nutzen oder zur weiteren Verwendung auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone speichern können. Es ist ebenfalls möglich, bei der Auswahl mehrere Themen mit-einander zu verknüpfen.
Das Praxishandbuch ist in sieben Kapitel (A–G) gegliedert. Jedes Thema ist individuell nummeriert und online über eine Suchfunktion auf dieser Seite zu fi nden. Der Aufb au der Themen ist immer gleich. Sie sind in die Abschnitte: „Gefährdungen“, „Schutzmaßnahmen“ und „weiterführende Hinweise“ eingeteilt.
Mithilfe des PDF-Konfi gurators in der rechten Bildschirmspalte können Sie aus jedem Thema individuelle Unterweisungshilfen erstellen oder mehrere Themen als eine Unterweisungshilfe miteinander verknüpfen. Sie können dabei sowohl die Text-informationen als auch die Illustrationen nutzen. Dazu müssen Sie zunächst den PDF-Konfi gurator aktivieren und ein Thema auswählen. Dann können Sie per Mausklick sämtliche Inhalte und Bilder ab- oder wieder auswählen. In einem Extrafenster sehen Sie, welche Elemente Sie gewählt haben. Wenn Ihre Auswahl abgeschlossen ist, können Sie ein PDF erstellen. Die Kurzanleitung zum PDF-Konfi gurator bietet Ihnen alle wesent-lichen Funktionen auf einen Blick.
Sie fi nden das neue Angebot im Internetauft ritt der BG RCI oder direkt unter http://praxishandbuch-baustoff e.bgrci.de oder einfach mit dem QR-Code.
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Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih-nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag, 31.12. Silvester
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UMGANG MIT DRUCKLUfTNAGLERN
Häufige Gefahren
• Verletzung durch Klammern • Augenverletzung durch weg-
fliegende Teile
• Lärm• Vibrationen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Bedienungsanleitung des Herstellers beachten • Den auf dem Gerät vermerkten max. Betriebsdruck nicht überschreiten • Vor dem Anschließen des Gerätes an eine Druckleitung Magazin entleeren • Nur die vom Hersteller für das jeweilige Gerät vorgeschriebenen Befestigungs-
mittel verarbeiten • Druckluftnagler sind mit Druckminderer mit Sicherheitsventil zu verwenden.• Das Wasser im Wasserabscheider regelmäßig entleeren • Öl im Vorratsbehälter zum Schmieren des Schlagkolbens muss vorhanden sein• Bei der Verwendung von Schnellkupplungen darauf achten, dass die Kupp-
lung am Druckschlauch auf die Tülle am Gerät montiert ist • Beim Füllen des Magazins Gerät nicht auf sich selbst oder andere richten • Beim Nageln immer seitlich vom Gerät stehen – Rückschlaggefahr! • Bei Störungen Gerät abkuppeln, Magazin entleeren und dann erst Fehler suchen • Eintreibgeräte mit den Auslösesystemen „Kontaktauslösung“ dürfen nicht auf
Leitern verwendet werden• Beim Gegenhalten auf ausreichend großen Abstand zwischen Hand, Knie oder
sonstigem Körperteil und Klammeraustrittsstelle achten• Geeignete PSA verwenden: Splitterschutzbrille, Gehörschutz etc.
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* regionale Feiertage in Deutschland
Umgang mit Hammer Und meiSSel
Häufige Gefahren
Hammer: •Hammerkopf löst sich vom stiel und wird bei der schlagbewegung zum
unkontrollierten wurfgeschoss •Hammer entgleitet der Hand oder der stiel bricht (wurfgeschoss) •ungenaue schlagführung durch lockeren oder stark abgenutzten Hammerkopf
(schlag auf die Finger) •splitterablösung von Hammerkopf (Augenverletzung)
Meißel: •Augenverletzung durch splitter •Handverletzung durch Fehlschläge des Hammers
wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Hammer: •Hammer auf ordnungsgemäßen zustand überprüfen •Hammer richtig umfassen und Blick auf den Meißel •Hammerstiel darf nicht rissig oder gesplittert sein •Hammerstiel muss griffig sein (ovaler Griff mit konischer Verdickung
zum stielende hin) •Der Hammerstiel sollte aus einem Material mit guter Festigkeit und elastizität
sein (esche, weißbuche, Hickory, glasfaserverstärkter Kunststoff, stahlrohr mit rutschfestem Handgriff)
•Muss frei von Öl und Fett bleiben (Vorsicht bei Handschweiß)
Meißel: •Meißel mit Handschutz verwenden•werkzeugkopf regelmäßig nachschleifen, damit sich kein Bart bildet•Geeignete PsA verwenden (splitterschutzbrille, schutzhandschuhe)•Meißel nur bestimmungsgemäß verwenden (nicht als Hebel)
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* Regionale Feiertage in Deutschland
SICHERHEITSfACHKRäfTE
Aufgaben
• Den Arbeitgeber zu beraten bei:• Der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von
sozialen und sanitären Einrichtungen• Der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von
Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen• Der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln• Der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung
und in sonstigen Fragen der Ergonomie• Der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
• Die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel … zu überprüfen
• Die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit:• Die Arbeitsstätten … zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber
… mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken
• Auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten• Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen …
• Darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten …
Stellung im Unternehmen
• Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer sicherheitstech-nischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.
• … Fachkräfte für Arbeitssicherheit … unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebes.
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* Regionale Feiertage in Deutschland
BETRIEBSäRZTE
Aufgaben
• Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, u. a. auch bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
• Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen begehen und festgestellte Mängel mitteilen.
• Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.• Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen
Vorsorge (ArbMedVV) u. a. durch die Durchführung von Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen.
• Die Berechtigung von Krankschreibungen zu überprüfen, gehört nicht zu ihren Aufgaben.
Pflicht- und Angebotsvorsorgen müssen nach Maßgabe der ArbMedVV vom Arbeitgeber veranlasst bzw. angeboten werden. Wunschvorsorgen sind den Beschäftigten nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen, es sei denn, es ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.
Nach der Durchführung einer Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge wird eine Vorsorgebescheinigung für den Arbeitgeber sowie eine für den Beschäftigen oder die Beschäftigte ausgestellt. Hierin wird lediglich die Teilnahme an der Vorsorge bescheinigt.
Wer kann Betriebsarzt sein?
Ärzte/Ärztinnen für Arbeitsmedizin oder Ärzte/Ärztinnen mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin können als Betriebsärzte tätig werden. Sie können selbstständig, beim Arbeits geber angestellt oder als Arzt eines überbetrieblichen Dienstes tätig sein.
• Betriebsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.• Sie sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungs-
frei und dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.
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SICHERHEITSBEAUfTRAGTE
Aufgaben
• Unterstützung der Arbeitgeber bei der Durchführung der Maßnahmen zur Ver hütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
• Überzeugen vom Vorhandensein und von der Benutzung der vorgeschrie-benen Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstungen
• Auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen
Rechte
• Keine Benachteiligung wegen der Ausübung ihrer Tätigkeiten• Verbesserungsvorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anregen• Die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen abfordern
(z. B. Statistiken zum Unfallgeschehen)• Allgemeine Informationen über Arbeitsunfälle erhalten• Teilnahme an Begehungen und an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses• Die erforderliche Zeit für die Erfüllung ihrer Aufgaben• Ungehinderte Bewegungsfreiheit in ihren Zuständigkeitsbereichen• Kostenübernahme für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Arbeits-
entgeltfortzahlung• Niederlegung ihrer Ehrenämter
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RECHTE UND PfLICHTEN DER BESCHäfTIGTEN
Pflichten der Beschäftigten
• Durchführung der Arbeiten entsprechend der Unterweisung• Arbeitsmittel, Schutzvorrichtungen und PSA sind bestimmungsgemäß zu
verwenden
Besondere Unterstützungspflichten
• Meldung von Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit • Meldung von festgestellten Defekten an Schutzsystemen• Unterstützung des Unternehmers und der Beauftragten bei der Gewähr-
leistung von Sicherheit und Gesundheit
Rechte der Beschäftigten
• Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen.Beschäftigte können sich an die zuständige Behörde wenden, sofern auf Grund konkreter Anhaltspunkte die vom Arbeitgeber getroffenen Schutz-maßnahmen nicht ausreichend sind. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen.
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EINSATZ voN fEUERLöSCHERN
Häufige Gefahren
• Falsche Handhabung• Fehlende Sicherheitskennzeichnung• Auswahl ungeeigneter Feuerlöscher
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Alarmplan aufstellen und bekannt machen• Anzahl und Auswahl der Feuerlöscher gemäß dem Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung• Feuerlöscheinrichtungen gut erreichbar positionieren • Hinweisschilder für Feuerlöscheinrichtungen gut sichtbar anbringen
und beachten• Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bedienung der Feuerlöscher
unterweisen• Regelmäßig Brandschutzübungen durchführen• An oder in der Nähe von Arbeitsplätzen leicht entzündliche, brandfördernde
oder selbstentzündliche Stoffe nur in einer Menge lagern, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist
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GEfAHRSToffSyMBoLE I
GESUNDHEITSGEfAHREN
• GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien: die neuen Piktogramme ersetzen die orangefarbenen Gefahrensymbole.
• Es gibt 9 neue Piktogramme für physikalisch-chemische, Gesundheits- und Umweltgefahren.
• H-Sätze (Hazard Statements) und P-Sätze (Precautionary Statements) lösen die früheren R-Sätze (Gefahrenhinweise) und die S-Sätze (Sicherheitsratschläge) ab.
GHS 06 Totenkopf mit gekreuzten KnochenSofort lebensbedrohliche Vergiftung, auch durch kleine Mengen • Keinesfalls einatmen oder ver-
schlucken!• Haut- und Augenkontakt unbedingt
vermeiden!• Kein ungeschützter Umgang
GHS 08 GesundheitsgefahrZeitversetzt schwere Gesundheits schäden möglich, z. B. Krebser-krankung, Organschäden, Allergie bei Einatmen.Lungenschäden bei Ver-schlucken möglich
• Nicht verschlucken!
GHS 05 ätzwirkungSchwere Verätzungen!Schwere Augenschäden!
• Haut- und Augenkontakt unbedingt vermeiden!
• Schutzbrille oder Schutzschild und Schutzhandschuhe tragen
GHS 07 AusrufezeichenReizwirkung auf Haut, Augen oder Atemwege.Gesundheitsschädlich.Kann Hautallergie aus lö sen. Betäubende Dämpfe
• Nicht einatmen, verschlucken oder berühren
• Geschlossene Arbeitskleidung, ggf. zusätzlich Persönliche Schutz-ausrüstung tragen
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GEfAHRSToffSyMBoLE II
PHySIKALISCH-CHEMISCHE GEfAHREN UND UMwELTGEfAHREN
GHS 01 Explodierende Bombe
• Bereitstellungs- und Lagervor-schriften beachten!
• Stoffe nicht verunreinigenExplosiv
GHS 02 flamme
• Zündquellen vermeiden (z. B. offenes Feuer, Rauchen, Funken)
• Wenn vorhanden, Inertisierung aufrechterhalten
• Erdung sicherstellen• Vorsicht auch bei leeren Gebinden
Entzündbar durch Fremd-einwirkung (z. B. Energie, Luft, Wasser) oder selbst-entzündbar
GHS 03 flamme über einem Kreis • Bereitstellungs- und Lagervor-
schriften beachten!• Stoffe nicht verunreinigenBrandverursachend oder
brand verstärkend
GHS 04 Gasflasche
• Benetzte Kleidung sofort aus ziehen• Für ausreichende Belüftung sorgenTiefkalt verflüssigte Gase:
Kälteverletzung bei Berüh-rung
Unter Druck stehende Gase: Zerbersten der Behälter möglich
• Gasflaschen gegen Umfallen sichern
• Für ausreichende Belüftung sorgen• Nicht erwärmen
GHS 09 Umwelt • Nicht verschütten!
• Nicht in Kanalisation, offene Gewässer oder in den Boden gelangen lassenGewässergefährdend
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GEfAHRGUTTRANSPoRT IM PKw
Häufige Gefahren
• Eigen- und Fremdgefährdung durch die zu transportierenden Stoffe• Fehlende Sachkunde beim Transport von Gefahrstoffen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Festlegen der erforderlichen Maßnahmen durch eine fachkundige Person vor dem Transport (Gefährdungsbeurteilung)
• Im Vorfeld festlegen, welche Maßnahmen im Gefahrfall (Unfall) zu treffen sind• Regelmäßige Unterweisung aller an der Gefahrgutbeförderung beteiligten
Personen nach ADR• Mengenbegrenzungen beachten• Auf korrekte Klassifizierung der Gefahrgüter achten• Auf einwandfreie und unbeschädigte Verpackung und korrekte
Kennzeichnung achten• Verpackungen gemäß Herstellerangaben verschließen• Sichere Handhabung der Versandstücke (Vorgaben beachten)• Je nach mitgeführten Stoffen und Mengen prüfen, ob ein Feuerlöscher
mitgeführt werden muss• Wenn das Gefahrgut an Dritte weitergegeben wird: Beförderungspapier
übergeben/mitführen• Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel vom Gefahrgut trennen• Ladung sichern• Bei Gasen: Für ausreichende Belüftung sorgen!
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ZUSAMMENLAGERUNG voN GEfAHRSToffEN
Begriffsbestimmung
Eine Zusammenlagerung liegt vor, wenn sich verschiedene Stoffe in• einem Lagerabschnitt,• einem Container,• einem Sicherheitsschrank oder• einem Auffangraum
befinden.
Häufige Gefahren
• Erhöhung des Gefahrenpotentials der einzelnen Gefahrstoffe• Wechselwirkung von Stoffen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Mengen begrenzen• Lagerhöchstmengen nicht überschreiten• Zusammenlagerungsmöglichkeiten nach TRGS 510 beachten• Substitution prüfen
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Umgang mit KüHlScHmierStoffen
Allgemeines
Kühlschmierstoffe sind Gefahrstoffe und werden häufig beim Bohren, Drehen, schleifen oder Arbeiten an werkzeugmaschinen verwendet. ein Kontakt mit Kühl-schmierstoffen ist bei diesen Arbeiten kaum zu vermeiden. Kühlschmier stoffe stellen aber eine häufig unterschätzte Gefahr dar, da sie der Haut Fett entziehen und damit den natürlichen säureschutzmantel der Haut zerstören. Dadurch ver-liert die Haut ihren schutz gegenüber chemischen und bakteriellen einflüssen.
Gefahren durch Kühlschmierstoffe
•Hautkrankheiten, z. B. durch die entfettende wirkung der Kühlschmierstoff-Komponenten oder chemische einflüsse von sogenannten Additiven
•Mikrorisse der Hautoberfläche, hervorgerufen durch feinsten metallischen Abrieb, der sich z. B. in Putzlappen festsetzt, verstärken die schädliche wirkung
•in wassermischbaren Kühlschmierstoffen kann es zur Bildung von krebser-zeugenden Nitrosaminen kommen, welche durch Kühlschmierstoffdämpfe oder -nebel über die Atmung oder Haut in den Körper gelangen
•Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre bei Verwendung nicht wasser-mischbarer Kühlschmierstoffe (Mineralöl-Basis)
schutzmaßnahmen
•umsetzung der ergebnisse der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung•substitutions- und Minimierungsgebot beachten•Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G24 „Hauterkrankungen“•Betriebsanweisung und Hautschutzplan erstellen •unterweisung der Beschäftigten nach Betriebsanweisung und Hautschutzplan•Verunreinigungen der Kühlschmierstoffe (z. B. durch speisenreste, zigaretten-
kippen etc.) vermeiden•regelmäßige wartung wassergemischter Kühlschmierstoffe (Überprüfung
von Gebrauchskonzentration, pH-wert, zahl der Mikroorganismen, Nitrit- und Nitratgehalt)
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BENUTZUNG voN ABSAUGEINRICHTUNGEN
Häufige Gefahren
• Falsche Planung von Absauganlagen• Falsche Dimensionierung/Gestaltung• Falscher Umgang• Problematik Luftführung/Zuluft
Daraus resultierend besteht die Gefahr der erhöhten Exposition gegenüber Gefahrstoffen aller Art mit dem Risiko von akuten oder chronischen Erkran kungen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Weitestgehende Einhausung der Quelle• Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle unter Beachtung der Ausbreitungs-
richtung absaugen• Richtige Anordnung des Erfassungselements• Einstellen eines ausreichenden Luftstromes• Gleichmäßige Verteilung der Ansaugluftgeschwindigkeit• Ausreichende Zuluft• Vermeiden von Luftzug• Unbelastete Frischluft ansaugen
Als praktische Tipps für den betrieblichen Alltag gilt Folgendes:• Absauganlagen sind nachzuführen (Beachtung der Betriebsanweisung).• Wo abgesaugt wird, muss ausreichend Zuluft vorhanden sein.• Die Zuluft sollte möglichst gerichtet eingeblasen werden.• Den betreffenden Arbeitsplatz nie isoliert betrachten, sondern inkl. des
direkten Umfeldes, z. B. Querströmungen, einbeziehen.• Die jährliche Sachkundeprüfung durchführen.
DIENSTAG
MITTWOCH
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UMGANG MIT MESSERN
Häufige Gefahren
Messer werden bei vielen Arbeiten quer durch alle Branchen eingesetzt. Sie sind für die Arbeit meist unverzichtbar. Schnittverletzungen sind eine der Hauptunfall-ursachen.
Schnitt- und Stichverletzungen durch:• Verwendung falscher Messer wie z. B. „Cuttermesser“ mit Abbrechklingen,
„Kartoffelmesser“ etc. • Keine Nutzung von Schnittschutzhandschuhen etc.• Weiterverwendung abgenutzter Klingen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Auf den Einsatz von „Cuttermessern“ mit Abbrechklingen verzichten• Auf den Einsatz von Messern mit spitzen Klingen möglichst ver zichten • Prüfen, ob der Einsatz von Messern vermieden werden kann (z. B. durch die
Verwendung von Mehrwegverpackungen, Vermeidung von Entgratungs-arbeiten in der Kunststoffindustrie etc.)
• Prüfen, welche Art von Messer bzw. Klinge erforderlich ist (muss es eine „spitze“ Klinge sein etc.)
• Sicherheitsmesser verwenden• Geeignete persönliche Schutz-
ausrüstung verwenden (z. B. Schnittschutzhandschuhe)
• Regelmäßige Reinigung• Rechtzeitiger Austausch
der Klinge
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MITTWOCH
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PERSöNLICHE SCHUTZAUSRüSTUNGEN (PSA)
GRUNDSäTZLICHES
Beachte: Grundlage für jeglichen Einsatz von PSA ist die Erstellung einer Gefährdungs-beurteilung und die Unterweisung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin!
Gehörschutz:• Bei einem Beurteilungspegel von 80 dB(A) oder mehr• Bei lauten Einzelgeräuschen
Kopfschutz:• Wenn die Gefahr der Kopfverletzung besteht, z. B. durch herabfallende
Gegenstände
Augen- und Gesichtsschutz bei:• Mechanischen/chemischen Einwirkungen• Optischen/thermischen Gefährdungen
Atemschutz:• Von der Umgebungsluft abhängige Geräte, z. B. Atemschutzmaske mit
Partikelfilter P2 gegen Quarzfeinstaub • Von der Umgebungsluft unabhängige Geräte, z. B. Pressluftatmer
Handschutz:• Wenn die Gefahr der Handverletzung besteht• Auswahl der Schutzhandschuhe hat arbeitsplatz-/tätigkeitsbezogen zu erfolgen
Fußschutz:• Wenn die Gefahr z. B. durch herabfallende Gegenstände auf die Füße besteht
Absturzgefährdung:• Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (Auffanggurte) • Persönliche Schutzausrüstungen zum Halten und Retten (Haltegurte)
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MITTWOCH
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vERLETZTENTRANSPoRT
Häufige Gefahren
Im Falle eines Unfalles ist eine schnelle optimale Versorgung des/der Verunfallten extrem wichtig. Bei einem notwendigen Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus können durch falsche Maßnahmen die Folge sein:
• Eine Verschlimmerung des Gesundheitszustandes des/der Verunfallten• Eine Schädigung Dritter (durch Unfall beim Transport) • Psychische Belastungen der Helfer
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Präventiv das Vorgehen im Betrieb bei Unfällen unter Einbeziehung des Betriebsarztes festlegen
• Ausreichend qualifizierte Ersthelfer vor Ort • Bekanntgabe der Ersthelfer im Betrieb (Aushang)• Geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen (Verbandkasten) im Betrieb zur
Verfügung stellen
Transport eines/einer leicht Verletzten zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, (Dienst-)PKW, Taxi ist möglich, wenn:
• Gesundheitlicher Allgemeinzustand stabil • Art/Umfang/Schwere der Verletzung gering• Entfernung zum Arzt/Krankenhaus gering• Keine zusätzliche Gefährdung durch Tageszeit/Witterungsverhältnisse
Im Zweifelsfall immer umfassende Transportmaßnahmen über die Rettungs-leitstelle treffen. Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen geht vor!
DIENSTAG
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PSyCHISCHE BELASTUNGEN (STRESS)
Häufige Gefahren
Häufiger, andauernder Stress durch z. B. ständigen Zeitdruck, Konflikte mit Kollegen und Vorgesetzten oder Mängel in der Arbeitsorganisation kann gesund-heitliche Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Rückenschmerzen oder Magen-Darm-Beschwerden nach sich ziehen. Da es bei gestressten Mitarbeitern / Mitar-beiterinnen auch zu Denkblockaden, Nervosität und Konzentrationsstörungen kommen kann, steigt das Risiko für Fehler und Unfälle.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Arbeitsorganisation optimieren• Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung• Beschäftigte entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen• Klare Festlegung von Zuständigkeiten• Unterweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen durchführen• Unterstützung anfordern (z. B. Springersystem organisieren)• Störungen des Arbeitsablaufs möglichst ausschließen
Maßnahmen zur Verbesserung der Unternehmensstruktur
• Aufgaben eindeutig formulieren• Beschäftigten Rückmeldung über Arbeitsqualität geben• Anerkennung zeigen• Offene Gesprächskultur mit konstruktiver Kritik• Gemeinsame betriebliche Veranstaltungen durchführen (Betriebsfeiern, -sport)
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
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MUSKEL- UND SKELETTERKRANKUNGEN
Häufige Gefahren
Rückenbeschwerden in Zusammenhang mit dem Bewegen (Heben, Tragen, Schieben, Ziehen) schwerer Lasten, ungünstigen Körperhaltungen, Vibrationen,Zwangshaltungen, Bewegungsmangel, einseitigen körperlichen und psychischen Belastungen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Zunächst konkrete Gefährdungsbeur-teilung mit z. B. Leitmerkmalmethode durchführen, um zu hohe Belastungen zu erkennen durch:
• Gewicht• Häufigkeit• Wegstrecke
Einsatz technischer Hebe- und Tragehilfen:
• Vorhandene technische Hebe- und Tragehilfen nutzen
• Hebe- und Tragehilfen sorgsam und bestimmungsgemäß verwenden
• Defekte an technischen Hebe- und Tragehilfen melden
• Technische Hebe- und Tragehilfen nur nach Unterweisung benutzen
Organisatorische Maßnahmen:• Ausgleichübungen am Arbeitsplatz
durchführen• Regelmäßige Pausen einplanen• Beim Sitzen die Sitzpositionen
wechseln• Ungünstige Körperhaltungen
vermeiden
• Zwangshaltungen vermeiden• Schwere Lasten zu zweit tragen
Rückenschonendes Heben und Tragen:• Lasten körpernah mit gestrecktem
Rücken heben• Aus den Beinen heben• Beim Heben Füße dicht an die
Last bringen• Beim Tragen von Lasten Oberkörper
gerade halten und nicht verdrehen• Lasten, wenn möglich, körpernah
tragen und gleichmäßig verteilen
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ERGoNoMIE
Häufige Gefahren
• Vorzeitige Ermüdung • Fehlbelastungen
• Über- und Unterforderung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsplätze: • Ausreichendes Flächen- und Raum-
angebot• Begrenzung des Greifraumes für
häufig wiederkehrende Handgriffe • Arbeitshöhe bei stehender Tätig-
keit und schweren Werkstücken: 700–900 mm; bei kleineren Teilen und feineren Arbeiten: 900–1.000 mm
• Bei Feinarbeiten die Möglichkeit der Einrichtung eines Sitzarbeits-platzes prüfen; „Sitzarbeitsplatz geht vor Steharbeitsplatz“
Fahrzeuge: • Schwingungsgedämpfte Sitze • Verstellbare Sitze • Gute Rundumsicht • Sichere Auf- und Abstiegs-
möglichkeit • Lärm- und Staubreduzierung in den
Führerhäusern • Klimatisierung
Maschinen, Anlagen, Werkzeuge: • Arbeitsmittel wählen, die auf
Körperkräfte und Körpermaße des Menschen abgestimmt sind
• Softwareergonomie beachten
Arbeitsumgebung: • Beleuchtung, Klima, Lärm günstig
gestalten• Arbeitskleidung entsprechend der
Jahreszeit• In Werkhallen ausreichende Raum-
temperatur
Heben und Tragen von Lasten, Zwangshaltung:
• Heben und Tragen von Lasten mit Transportmitteln oder geeigneten Hebehilfen
• Zwangshaltungen (gebückt, gehockt, kniend) durch Hilfsmittel vermeiden
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MITTWOCH
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HAND- UND HAUTSCHUTZ
Häufige Gefahren
• Feuchtarbeiten• Abrasive Stoffe• Mechanische Gefährdungen, wie z. B. Schnittverletzungen• Säuren und Laugen• Allergisierende Substanzen (z. B. aus Praxishilfen)• Hautresorptive gesundheitsgefährdende Stoffe• UV-Strahlung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Hautschutzplan erstellen• Verwendung von geeigneten Körperschutzmitteln (Schuhe, Kleidung,
Handschuhe)• Hautschutz-, Hautpflege- und geeignete
Hautreinigungspunkte verwenden • Allergisierende Substanzen meiden • Klimaeinflüsse wie z. B. Kälte, Feuchtigkeit
oder UV-Strahlung vermeiden• Arbeitsmedizinische Vorsorge bei
Feuchtarbeit >2 Std. oder mit hautresorptiven gesundheitsgefährdenden Gefahrstoffen
• Durchbruchszeiten der Handschuhe gegenüber Gefahrstoffen beachten
DIENSTAG
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HANDGEfüHRTE MASCHINEN
Häufige Gefahren
• Wegfliegende Material- und Werkzeugsplitter sowie Schleiffunken• Stäube, insbesondere quarzhaltiger Feinstaub• Lärm und Vibrationen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Anforderungen:• Kennzeichnung der Schleifkörper und Trennscheiben, Verfalldatum beachten• Schutzhauben bei Handtrenn- und Handschleifmaschinen
Betrieb:• Entsprechend der auszuführenden Arbeit den richtigen Schleifkörper/die
richtige Trennscheibe verwenden• Zum Aufspannen nur gleich große, zur Maschine gehörende Spannflansche
verwenden• Möglichst nur vibrationsarme/schallgedämmte Geräte verwenden• Drehzahl der Maschine niemals höher als die des Schleifkörpers/der
Trennscheibe• Werkstücke vor dem Bearbeiten sicher auflegen und einspannen• Maschine stets beidhändig führen – nicht verkanten• Trennscheibe nicht als Schleifscheibe verwenden• Bei Druckluftwerkzeugen Schlauchver-
bindung gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern und vor dem Trennen drucklos machen
• Bei Arbeiten im Nassbereich die erforder- lichen Schutzmaßnahmen einhalten
• Bei Staubentstehung Maßnahmen zur Staub- reduzierung durchführen
• Bei allen Schleif-, Trenn-, Bohr- und Meißel- arbeiten: Schutzbrille und Gehörschutz
• Bei Staub: Atemschutz mit Partikelfilter FFP2
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ARBEITEN UNTER DER SoNNE
Häufige Gefahren
Kurzfristige Schäden:• Sonnenbrand • Augenschäden (z. B. Binde- und Hornhautentzündung)• Hitzeschäden wie Austrocknung, Hitzschlag oder Sonnenstich
Chronische Schäden:• Vorzeitige Hautalterung• Hautkrebs• Linsentrübung des Auges (Grauer Star)
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Maßnahmen: • Unterstellmöglichkeiten (auch für Pausen) zur Verfügung stellen• Baumaschinen und Fahrzeuge mit Klimaanlagen zur Verfügung stellen• Arbeitsbereiche gut belüften (Hitzestau vermeiden)
Organisatorische Maßnahmen:• Die Beschäftigten über die Gefahren informieren• Tätigkeiten möglichst im Schatten oder in geschlossenen Räumen ausführen• Den Aufenthalt in der Sonne (insbesondere in der Mittagszeit von 11 bis 15
Uhr) möglichst beschränken • UV-Index beachten. Ab UV-Index > 2 Schutzmaßnahmen ergreifen• Art und Umfang der Pausen (selbstverständlich im Schatten) an die Tageszeit
anpassen• Körperlich anstrengende Arbeiten möglichst früh morgens oder spät nach-
mittags ausführen lassen • Persönliche Schutzausrüstung, Getränke (Trinkwasser) und UV- Schutzmittel
ausreichend zur Verfügung stellenPersonenbezogene Maßnahmen:
• Körperbedeckende Bekleidung (lange Hose, langärmeliges Hemd/Shirt) zum Beispiel aus Baumwollmaterialien tragen
• Kopfbedeckung tragen. Dabei ist besonders auf den Nacken und Ohrenschutz zu achten
• Sonnenbrille tragen, sofern hierdurch keine zusätzliche Gefährdung auftritt• Zur Verfügung gestellte UV-Schutzmittel verwenden (Sonnencreme)
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Feiertage: 04.06. Pfingstsonntag, 05.06. Pfingst montag, 15.06. Fronleichnam*
* regionale Feiertage in Deutschland
HUbarbeitSbüHnen
Häufige Gefahren
•umkippen der Arbeitsbühne beim Verfahren durch einbrechen in Boden-abdeckungen oder durch Vertiefungen im untergrund
•Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Arbeitsbühne, z. B. Abstützen von Bauteilen, Überbelastung durch Material
•Beim Verfahren der Arbeitsbühne auf Deckenteile achten, z. B. Beleuchtung, hervorstehende Bauteile, Leitungen
•Die Arbeitsbühne darf nicht überlastet werden•ein Übersteigen des Arbeitskorbes ist nicht zulässig
wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
•Hubarbeitsbühnen dürfen nur Personen benutzen, die vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt und unterwiesen wurden
•Die Arbeitsbühne standsicher aufstellen•Die Aufstellungshinweise des Herstellers beachten•Bei Arbeiten im Verkehrs- und Arbeitsbereich die Hubarbeitsbühne ordnungs-
gemäß absichern•PsA wie schutzschuhe und schutzhelm benutzen•Vor Arbeitsbeginn Funktionsprobe durchführen •Klappbare schutzgeländer vor Arbeitsbeginn in schutzstellung bringen•Vor und beim Betrieb auf einwandfreien zustand und wirksamkeit der sicher-
heitseinrichtungen achten•Beim Verfahren der Hubarbeitsbühne dürfen sich Bechäftigte nur auf der
Arbeitsbühne aufhalten, wenn die Bedienungsanleitung des Herstellers es vorsieht und keine weiteren Gefahren entstehen
DieNsTAG
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* regionale Feiertage in Deutschland
einSatz von flUrförderfaHrzeUgen mit arbeitSbüHne
Häufige Gefahren
•Fehlende unterweisung der Beschäftigten•unsachgemäße Verwendung der Arbeitsbühne•Verfahren der Arbeitsbühne auf unebenem Fahrbahnbelag •Überlastung der Arbeitsbühne•Übersteigen der Arbeitsbühne durch Beschäftigte•Absturz von werkzeug und Material
wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
•Benutzung der Arbeitsbühne ausschließlich nur durch unterwiesene Personen•Arbeitsbühne nur bestimmungsgemäß nach den Vorgaben des Herstellers
verwenden•sichtprüfung der Arbeitsbühne auf einwandfreien zustand vor Arbeitsbeginn •Gabelstapler mit Arbeitsbühne standsicher aufstellen•Arbeitsbühne gegen Verschieben in Gabelrichtung sichern•Am einsatzort muss vor dem Anheben der Arbeitsbühne der Fahrantrieb
abgeschaltet und die Feststellbremse angelegt sein•Der Fahrer darf den Fahrerplatz bei angehobener Arbeitsbühne nicht
verlassen•Beim einsatz von Arbeitsbühnen muss der Hubmast senkrecht stehen und
darf bei angehobener Arbeitsbühne nicht geneigt werden•Die auf der Arbeitsbühne mitfahrenden Beschäftigten dürfen sich beim
Auf- oder Abwärtsfahren nicht über die Arbeitsbühne hinauslehnen•Der stehplatz auf der Arbeitsbühne darf durch Kisten, Tritte oder ähnliche
einrichtungen nicht erhöht werden
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* Regionale Feiertage in Deutschland
vERKEHRSSICHERHEIT
Häufige Gefahren
• Fehlverhalten• Fehlende oder falsche Ladungs-
sicherung, Überladung• Mangelhafter Zustand der
Fahrzeuge
• Nicht angepasste Geschwindigkeit• Aggressive Fahrweise• Telefonieren während der Fahrt• Zu dichtes Auffahren
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Betrieb:• Sicherheitsgurt anlegen• Den Fuß fest umschließendes
Schuhwerk tragen• Ladung sichern und zul. Gesamt-
gewicht einhalten• Regelmäßige Ruhepausen• Sommer- und Winterreifen je nach
Jahreszeit• Telefonieren nur bei Stillstand des
Fahrzeuges
Reparatur/Wartung:• Regelmäßige Inspektion, Wartung
und Reinigung• Im Gefahrenbereich des fließenden
Verkehrs Warnweste tragen
Organisation:• Unterweisung im Umgang mit dem
speziellen Fahrzeug durchführen• Fahrzeuge entsprechend der
Arbeitsaufgabe/Anforderungen auswählen
• Fahrerlaubnis regelmäßig überprüfen• Qualifizierungsmaßnahmen, z. B.
Schulung zur Ladungssicherung, Fahrsicherheitstraining
• Eignungsuntersuchung nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Prüfungen:• Sichtprüfung vor Fahrtantritt,
z. B. Prüfung von Reifenzustand, Beleuchtung
• Fahrzeuge mindestens einmal jährlich und nach wesentlichen Änderungen prüfen
• Regelmäßige Untersuchungen nach StVZO
• Prüfergebnisse dokumentieren und bereithalten
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FreiTAG sAMsTAG sONNTAG
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* regionale Feiertage in Deutschland
ladUngSSicHerUng
Häufige Gefahren
•Verrutschendes, herabfallendes Ladegut•umkippende Fahrzeuge
wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
•Ladung ist so zu verladen und zu sichern, dass die Anforderungen der straßen verkehrsordnung erfüllt sind.
•im normalen Fahrbetrieb, z. B. bei Vollbremsungen, darf die Ladung nicht verrutschen oder herabfallen.
•Verantwortlich sind alle am Lade- und Transportprozess Beteiligten wie Fahrerinnen und Fahrer, Verladerinnen und Verlader sowie deren Vorgesetzte.
•Das Personal muss geschult sein.
Formschluss:•Das Ladegut wird so lückenlos geladen, dass ein Verrutschen nicht möglich
ist, z. B. Palette an Palette. •Darunter fallen auch die Varianten des Direktzurrens, z. B. schrägzurren und
Diagonalzurren.
Kraftschluss beim Niederzurren:•Mit zurrmitteln wird die Ladung durch eine hohe Anpresskraft, d. h. durch
erhöhung der reibung, am Verrutschen gehindert.•Die Ladefläche muss möglichst trocken und sauber sein.•Beim Niederzurren ist die Vorspannkraft des spannelementes (z. B. einer
ratsche) und der zurrwinkel entscheidend. Berechnungen sind erforderlich.•Antirutschmatten, Kantenschützer und Kantengleiter verwenden.•Geeignete Fahrzeuge mit zurrpunkten einsetzen.
MONTAG DieNsTAG
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* regionale Feiertage in Deutschland
Bewegen sie schwere und sperrige Lasten aus sicherem Abstand. stellen sie sich nie zwischen Last und feste Teile der umgebung. Führen sie die Last mit geeigneten Hilfsmitteln.
Als Kranführer / Kranführerin arbeiten sie erforder-lichen falls mit Anschlägern und einweisern zusammen. Nutzen sie die vorgeschriebenen Hand zeichen zur Verständigung.
Achten sie bei jedem Arbeitsschritt auf die stand-festigkeit der schon auf der Ladefläche befindlichen Ladungsteile. sichern sie diese – wenn nötig – gegen umkippen.
verladearbeiten
Häufige Gefahren
•Getroffen werden von herabfallender Last•eingequetscht werden zwischen Last und festen Teilen der umgebung•Getroffen werden von umkippenden Lasten
wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Vermeiden sie beim Anheben der Last schrägzug und achten sie auf ausrei-chende Abstände zu festen Teilen der umgebung. setzen sie Lasten nur auf ebenem und trag fähigem untergrund ab.
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KRANE
Häufige Gefahren
• Fehlbedienung• Anstoßen der Last an Menschen/
Anlagen• Quetschung von Personen durch
fehlende Sicherheitsabstände• Pendelnde Lasten
• Lastabsturz• Absturz von Personen von der
Krankonstruktion• Stromschlag durch Berühren einer
Hochspannungsleitung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Betrieb:• Betriebsanweisung erstellen und
unterweisen• Sicherheitsabstand mind. 0,5 m zu
festen Teilen der Umgebung• Schrägzug/Losreißen festsitzender
Lasten ist verboten• Max. Tragfähigkeit/Lastmoment
beachten; Überwachungseinrich-tungen nicht manipulieren
• Verständigung mit dem Einweiser/ Anschläger bzw. der Einweiser-/ Anschlägerin z. B. durch verein-barte Handzeichen
• Nur geeignete Anschlagmittel verwenden
• Funktion der Hakensicherung am Kranhaken regelmäßig überprüfen
• Aufenthalt von Personen nicht unter schwebenden Lasten
• Zusammenstoß von mehreren Kranen auf einer Kranbahn verhindern
Organisatorische Anforderungen:• Sachkundeprüfung in Fristen
entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, mindes-tens einmal jährlich
• Schriftliche Beauftragung durch die Unternehmerin/den Unternehmer
Anforderungen an die Kranfahrerin bzw. den Kranfahrer:
• Mindestens 18 Jahre• Körperlich/geistig geeignet• Zuverlässig• Nachweis der Befähigung• Schriftliche Beauftragung
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fAHRZEUGE (LKw, LADEKRAN)
Häufige Gefahren
• Unerkannte Fahrzeugmängel• Herabfallende, verrutschende Ladung • Fehlverhalten des Fahrers bzw. der Fahrerin, z. B. Abspringen• Umkippen der Fahrzeuge wegen falscher Aufstellung der Fahrzeuge,
z. B. zu nah an Böschungskanten• Kollision des Kranauslegers mit der Umgebung während der Fahrt
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Sichtprüfung vor Fahrtantritt• Ladung auf der Ladefläche mit Zurrmitteln korrekt sichern• Sicherheitsgurt anlegen• Kranausleger in Transportstellung bringen/festlegen• Bei Ladekranen Zubehörteile/Lastaufnahmeeinrichtungen auf dem Fahrzeug
sichern• Festes Schuhwerk tragen• Auf- und Abstiege richtig benutzen, nicht abspringen• Durchfahrtshöhen beachten• Beim Rückwärtsfahren Einweiser bzw. Einweiserin beauftragen / Kamera-
systeme benutzen• Ausreichenden Abstand zu Gräben/Böschungen einhalten• An Kippkanten ohne festen Anschlag mindestens 5,00 m Abstand halten• Beim Abstellen gegen unbefugtes Benutzen (Schlüssel abziehen) und gegen
Wegrollen sichern• Bei Aufenthalt außerhalb des Fahrtzeugs im fließenden Verkehr
Warn kleidung tragen
Kranbetrieb:• Kran auf tragfähigem Untergrund korrekt abstützen, Unterlagen verwenden• Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen beachten• Kran und Lastaufnahmeeinrichtungen nicht überlasten• Lasten nicht über Personen schwenken
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≤ 60°
Tragmittel
Lastaufnahme-mittel
Neigungs-winkel Anschlag-
mittel
ANSCHLAGMITTEL
Häufige Gefahren
• Überschreiten der zulässigen Tragfähigkeit• Verwendung von beschädigten Anschlagmitteln• Falsche Auswahl von Anschlagmitteln• Falsches Anschlagen von Lasten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Regelmäßige Prüfung der Anschlag-mittel durch eine befähigte Person
• Sichtkontrolle der Anschlagmittel vor Benutzung
• Auswahl geeigneter Anschlagmittel (Angaben des Herstellers beachten) mit besonderer Beachtung der Tragfähigkeit
• Nur gekennzeichnete (z. B. Ketten-anhänger bei Ketten) und vom Betrieb zur Verfügung gestellte Anschlagmittel verwenden
• Belastungstabellen und Neigungs-winkel (Neigungswinkel max. 60°) beachten
• Lasthaken so einsetzen, dass ein unbeabsichtigtes Aushängen verhindert wird
• Anschlagmittel so aufbewahren, dass sie nicht beschädigt werden
• Kantenschutz verwenden, wenn Anschlagmittel über scharfe Kanten geführt werden
Beachte die Ablegereife:• Bei Stahldrahtseilen, wenn mehrere
Drähte in einem kurzen Seilbereich gebrochen sind oder wenn das Seil gequetscht oder geknickt wurde
• Bei Ketten, wenn sie Verformungen, Längungen, Risse aufweisen oder spannungsführende Teile berührt wurden
• Bei Chemiefaserbändern, wenn sie Beschädigungen der Web-kanten, der tragenden Nähte oder der Ummantelung aufweisen
Drahtbrüche Quetschungen
Litzenbrüche Knicke
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GABELSTAPLER
Häufige Gefahren
• Verletzungen beim Auf- und Absteigen
• Umkippen
• Anfahren von Personen und Geräten• Herabfallen von Lasten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Personen dürfen nur auf hierfür vorgesehenen Mitfahrersitzen befördert werden.
• Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person.• Tägliche Sichtprüfung durch den Fahrer/die Fahrerin.
Anforderungen an das Personal:• Personen, die Gabelstapler fahren, müssen ausgebildet, mindestens 18 Jahre
alt und vom Unternehmen schriftlich beauftragt sein. Jugendliche dürfen Flur-förderzeuge nur zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht steuern.
Weitere Informationen
• Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)• Straßenverkehrsordnung (StVO)• Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)• DGuV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“• TRGS 554 „Dieselmotoremissionen“• DGuV Grundsatz 308-001
„Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“
• Kapitel A 1.21 des Praxishandbuches
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AUSSENDIENST
Häufige Gefahren
• Zeitdruck• Überforderung• Verschmelzen von Arbeitsplatz und Privatsphäre• Unzureichende ergonomische Bedingungen bei der Nutzung der Arbeitsmittel• Soziale Isolation im betrieblichen und privaten Bereich
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Klare und angemessene Ziele setzen• Tages- und Wochenplanung durchführen• Feste Zeiten für Pausen und Freizeit zur Entspannung einplanen; während-
dessen Kommunikationsgeräte abschalten• Zeiten der Erreichbarkeit betrieblich vereinbaren• Mobile Arbeitsgeräte im Hinblick auf ergonomische Gesichtspunkte auswählen• Auch bei der Arbeit mit mobilen Geräten für ergonomische Bedingungen
sorgen, z. B.: • Laptop nicht auf dem Schoß, sondern auf einer festen Unterlage verwenden,
z. B. Tisch im Café oder an Plätzen mit Tisch in der Bahn • Während der Autofahrt möglichst nicht telefonieren, wenn doch, Freisprech-
anlage/Headset verwenden• Regelmäßig an den Mitarbeitertreffen teilnehmen
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ARBEITEN AN RüHRwERKEN
Häufige Gefahren
• Fangstellen im Bereich des Rührwerkzeuges (Kupplung, Rührwelle, Rührer)• Einzug-, Scher- und Quetschstellen an der Hubvorrichtung des Rührwerkes• Brand- und Explosionsgefahr beim Rühren brennbarer Stoffe• Kontakt mit Gefahrstoffen • Körperliche Belastung beim Verfahren von Rührbehältern• Unzureichende Ableitfähigkeit durch verschmutzte Arbeitsumgebung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Umlaufende Teile gegen Zugriff sichern, Rührwelle und sonstige Gefahrstellen verkleiden oder ortsbindende Schutzeinrichtung verwenden
• In Ex-Bereichen Einsatz ex-geschützter Betriebsmittel, Erdung aller Teile (auch Rührbehälter). Zündquellen generell vermeiden
• Objektabsaugung verwenden, ggf. geeignete PSA verwenden• Belüftung der Arbeitsumgebung sicherstellen• Drehbare Fahrrollen für Rührbehälter verwenden• Bremsvorrichtung oder elektrische Fahrhilfe für schwere Behälter• Arbeitsbereiche sauber und rutschfrei halten• Boden ggf. mit Wegwerfabdeckung vor Verschmutzung schützen
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ARBEITEN AN BANDSäGEN
Häufige Gefahren
• Schnittverletzung durch das laufende Bandsägeblatt • Beim Verkanten des Werkstückes kann das Sägeblatt reißen und zu
Verletzungen führen• Beim Nachschieben von kleineren Werkstücken: Verletzung durch das
Bandsägeblatt • Quetschen der Finger beim Verkanten des Werkstücks • Beim Abführen von Späneabfällen und kleineren Werkstücken: Verletzungs-
gefahr der Hände
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Höhenverstellbare Verdeckung auf die Werkstückdicke einstellen • Die Bandsäge nur bestimmungsgemäß verwenden • Je nach Arbeitsgang Schweif- oder Trennsägeblatt verwenden (beim
Schweifen des Sägeblattes das Werkstück niemals auf der Stelle drehen) • Auf den richtigen Sitz der Seiten- und Rückenrollen achten (über und unter
dem Tisch) • Benutzen Sie die jeweiligen Hilfsmittel: Nachschiebelade, Schiebestock,
Keilleistenschneidelade • Bei langen Werkstücken Tischverlängerung benutzen
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LEITERN
Häufige Gefahren
• Wegrutschen, Einsinken und Umfallen der Leiter• Abstürzen von der Leiter
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Allgemein:• Geeignete Leitern zur Verfügung stellen, Anzahl und Größe beachten• Leitern im Verkehrsbereich durch Absperrungen sichern• Keine behelfsmäßigen Verlängerungen benutzen• Leitern regelmäßig sowie vor jeder Benutzung prüfen• Schadhafte Leitern nicht benutzen – unbrauchbar machen und entsorgen• Beim Besteigen von Leitern möglichst mit beiden Händen festhalten
Anlegeleitern:• Den richtigen Anlegewinkel einhalten: 65–75°• Mindestens 1,00 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen • Gegen Umfallen sichern, z. B. durch Fußverbreiterungen • Mit beiden Füßen auf einer Sprosse stehen• Oberste 4 Sprossen nicht benutzen
Bei Bauarbeiten:• Keinen Standplatz höher als 7,00 m• Gewicht von mitzuführenden Werkzeugen/Material nicht mehr als 10 kg• Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen nicht mehr als 1,00 m2
Stehleitern:• Nur mit fest angebrachten Spreizsicherungen
verwenden• Nicht als Anlegeleitern benutzen• Von Stehleitern nicht auf andere Arbeits-
plätze oder Verkehrswege übersteigen• Oberste Sprosse nicht besteigen. Ausnahme:
sofern eine Sicherheitsbrücke vorhanden ist• Auf Treppen und schiefen Ebenen Holmver-
längerungen einsetzen
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≥ 1 m
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SToLPER- UND STURZGEfAHREN
Häufige Gefahren
• Umknicken beim Abspringen z. B. von Fahrzeugen und Maschinen • Sturz von höher gelegenen Arbeitsplätzen• Stolpern, Ausrutschen und Umknicken auf der Ebene oder beispielsweise
durch Granulat, Schläuche, Leitungen und Flüssigkeiten am Boden
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Verkehrswege sollten möglichst waagerecht oder nur leicht geneigt angelegt sein und keine Löcher, Rillen oder sonstige Stolperstellen aufweisen.
• Ablauföffnungen, Ablaufrinnen und ähnliche Vertiefungen sicher und boden-gleich abdecken
• Abschnitte von Verkehrswegen, die besonderem Verschleiß unterliegen, zusätzlich stabilisieren z. B. durch Kantenbefestigungen an Türschwellen und Treppenstufen
• Vermeidung glatter Böden, z. B. Einlassen von Gummistreifen in Treppen oder Anätzen der Oberfläche bzw. mechanisches Aufrauen
• Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz und der Verkehrswege • Schläuche und Elektrokabel stolpersicher verlegen
Aufstieg auf Fahrzeuge und Maschinen:• Aufstiege benötigen ausreichend breite, tiefe und
rutschhemmende Trittflächen sowie Haltegriffe/ -stangen für sicheres Ein- und Aussteigen
• Nicht abspringen – beim Ein- und Aussteigen alle Tritte benutzen
• Aufstiegshilfen verwenden• Auch bei Instandhaltungsarbeiten für sichere
Standflächen sorgen
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HydraulikscHlaucHleitungen
häufige Gefahren
•Verspritzen von hydraulikflüssigkeiten•peitschende Leitung bei Druckimpulsen oder in Folge von havarie•Gefahrstoffwirkung von hydraulikflüssigkeiten
wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
•Auswahl geeigneter hydraulik-schlauchleitungen
Technische Maßnahmen:•Ausreißsichere Armaturen•seilsicherung•berstschutzschlauch•schutzabdeckungen•Kanalführung
einbau:•wartungsfreundlich•Torsionsfrei•beachtung zulässiger biegeradien•Vermeidung von Knick- und
scheuerstellen•Vermeidung von zug- und stauch-
belastungen
Organisation:•schlauchleitungsmanagement•Ablegereife beachten•Maximale Lagerzeit beachten•eignung für betriebsparameter
prüfen
prüfungen:•prüfung vor inbetriebnahme•wiederkehrende prüfung durch
befähigte person•regelmäßige sichtkontrolle•Kein befühlen oder Abtasten bei
Undichtigkeit
Achtung: Jetzt den Unterweisungskalender 2018 unter medienshop.bgrci.de kostenlos bestellen.
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UMGANG MIT DRUCKGASfLASCHEN
Häufige Gefahren
• Gesundheitsgefährdungen, z. B. Vergiftungen, Verletzungen durch umher-fliegende Teile nach Ventilabriss, Kälteverbren nungen bei tiefkalten Gasen
• Entstehung von Bränden und Explosionen• Prellen, Stoßen, Quetschen durch kippende Gasflaschen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Sicherung der Ventile (Schutzkappe, Schutzkorb oder Schutzkragen)• Schutz vor Erwärmung (Abstand zu heißen Oberflächen, Schatten bei
Auf stellung im Freien)• Sicherung gegen Umfallen / Wegrollen• Ausreichende Lüftungsmaßnahmen (z. B. bei der Lagerung in Sicherheits-
schränken)• Gaswarneinrichtung (akut toxische Gase)• Zusammenlagerungsregeln beachten • Sicherheitsabstände zu brennbaren Stoffen einhalten• Gefährdungen durch Fahrzeuge ausschließen (Absperrungen)• Läger für Gase eindeutig kennzeichnen• Fußböden ohne Öffnungen und Vertiefungen, um Gasansammlungen zu
vermeiden• Öl- und Fettfreiheit von Armaturen bei brandfördernden Gasen• Nicht rauchen, essen, trinken, schnupfen• Transport mit geeigneten Transportmitteln und nur mit Ventilschutz• PSA-Benutzung beachten (tiefkalt verflüssigte Gase, toxische Gase)• Notfalleinrichtungen (z. B. Feuerlöscher) vorhalten und Umgang damit schulen • Achtung: keine Verwechslung von Brenngas- und Treibgasflaschen
(Kennzeichnung!)• Lagerung im Innenbereich von Gebäuden nur in geeigneten Schränken/
Räumen
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LäRM
Häufige Gefahren
Als Lärm bezeichnet man Geräusche, die das Gehör schädigen können oder die als störend empfunden werden. Eine Gefährdung des Gehörs besteht bereits bei Tages-Lärmexpositionspegeln ab 80 dB(A).
• Eine lang andauernde Einwirkung von hohen Schallpegeln kann zu Gesund-heitsschäden, insbesondere zu Gehörschäden, führen.
• Bei sehr hohen Schallpegeln können einzelne kurzzeitige Schallereignisse zu einer bleibenden Gehörschädigung führen.
• Einzelne Schallereignisse, die über den Umgebungsgeräuschen liegen, können, z. B. durch Schreck oder Ablenkung, eine erhöhte Unfallgefahr darstellen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Maßnahmen:• Kapselung von Maschinen und Geräten• Lärmarme Werkzeuge verwenden
Organisatorische Maßnahmen:• Lärmkataster und Lärmminderungsplan erstellen• Räumliche und zeitliche Abtrennung von
lärmintensiven Arbeiten• Kennzeichnung der Lärmbereiche • Fenster und Türen von Lärmschutzkabinen geschlossen halten• Arbeitsmedizinische Vorsorge umsetzen
(Pflicht- oder Angebotsvorsorge)
Persönliche Gehörschutzmittel: • Bei Arbeiten in Lärmbereichen muss die
Unternehmerin bzw. der Unternehmer den Beschäftigten persönliche Gehörschutzmittel zur Verfügung stellen
• Bei Lärm ab 85 dB(A) oder beim Aufenthalt in gekennzeichneten Lärmbereichen müssen die persönlichen Gehörschutzmittel getragen werden
• Auf guten Sitz und Hygiene achten
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BüRo- UND BILDSCHIRMARBEITSPLäTZE
Häufige Gefahren
• Kopf- und Muskelschmerzen • Arbeitsbedingte Erkrankungen• Bürounfälle wie Stolpern, Rutschen und Stürzen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Raumgestaltung: • Ausreichende Raumfläche, pro
Beschäftigte bzw. Beschäftigten mind. 8 m2, bei Großraumbüros mind. 12 bis 15 m2
• Raumklima und Farbgestaltung beachten
• Allgemeinbeleuchtung mind. 500 Lux.
• Leuchten parallel zur Fensterfront• Leuchtstofflampen neutralweiß bis
warmweiß, flimmer- und flackerfrei
Tisch: • Tische müssen 72 cm hoch sein • Variable Tische an Körpergröße
anpassen (68–76 cm) • Falls erf. Fußstütze einsetzen• Tischflächen mind. 1,60 m lang
und 0,80 m tief• Ausreichende Beinfreiheit• Nichtglänzende, helle Tisch-
oberfläche
Stuhl: • Nur Stühle mit 5 Beinen, gebremsten
Rollen, höhenverstell- und drehbarer Sitzfläche nutzen
• Nutzerinnen und Nutzer in die ergonomisch richtige Einstellung des Stuhles einweisen
Lärm: • Lärmarme Bürogeräte einsetzen
oder Geräte auslagern• Beurteilungspegel im Arbeitsraum
< 55 dB(A)
Bildschirm: • Sehabstand zum Bildschirm• Blicklinie (siehe Bild oben)• Bei häufigem Schreiben Konzept-
halter verwenden
≥90° ≥90°
max. 50°
5–10 cm
50–80 cm
fest 72 cm,verstellbar 68–76 cm
min. 80 cm
Rückenlehne einstellen Sitzhöhe einstellen Sitzfläche ausnutzen Dynamisch sitzen
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Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen einheit, 31.10. reformationstag
faHrbare arbeitSbüHnen
Häufi ge Gefahren
•Herunterfallen von der Arbeitsbühne•Kippen der Arbeitsbühne•Herunterfallen von werkzeugen und Material•Überlastung der Arbeitsbühne•Verletzungen durch nicht geschlossene Aufstiegsbühne
wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
•Die Beschäft igten müssen fachlich geeignet und speziell für diese Arbeiten unterwiesen sein
•Fahrbare Arbeitsbühnen nach Aufb au und Verwendungsanleitung des Herstellers errichten:•Nur Bauteile eines Herstellers
verwenden•in Gebäuden maximal 12 m Höhe•Außerhalb von Gebäuden maximal
8 m Höhe•es muss ein sicherer innenaufstieg
vorhanden sein•Überbrückungen zwischen fahr-
baren Arbeitsbühnen unterein-ander oder Gebäuden / Bauteilen sind unzulässig
•Das Anbringen von Hebezeugen ist verboten
•An fahrbaren Arbeitsbühnen muss an der jeweiligen Arbeitsebene ein dreiteiliger seitenschutz vorhan-den sein
•Fahrbare Arbeitsbühnen sind vor der Verwendung von einer befähigten Person zu prüfen
•zulässige Belastung beachten•Fahrbare Arbeitsbühnen nur
lang sam und auf ebenem, trag-fähigem, hindernisfreiem unter-grund verfahren
•Fahrrollen müssen nach dem Ver-fahren durch Bremshebel festge-setzt werden
•Jeglichen Anprall vermeiden•Vor dem Verfahren lose Teile gegen
Herabfallen sichern und nach Mög-lichkeit ohne Material verfahren
•Nicht auf Belagflächen abspringen•Aufenthalt von Personen auf fahr-
baren Arbeitsbühnen während des Verfahrens ist nicht zulässig
•es dürfen keine defekten Gerüst-teile verbaut werden
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inStandHaltUngSarbeiten
Häufige Gefahren
•unzureichende Vorbereitung•zeitdruck •Arbeiten an laufenden bzw.
unzureichend abgesicherten Maschinen und Anlagen
•improvisation •schwierige umgebungsbedingungen,
z. B. enge räume, Hitze
•Kontakt mit Gefahrstoffen •Absturz•Ausrutschen •Plötzliches entweichen
gespeicherter energie
wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Maßnahmen vor Beginn der instandhaltungsarbeiten:•Betriebsmittel gegen ein unbefugtes oder irrtümliches ingangsetzen sichern•Gefahrbringende Bewegungen infolge gespeicherter energie, z. B. Druckluft,
Federn, angehobener Maschinenteile, verhindern•Festlegen besonderer sicherheitsmaßnahmen, wenn Arbeiten an laufenden
Maschinen erforderlich sind •einhaltung besonderer schutzmaßnahmen bei verketteten Anlagen, wenn
einzelne Anlagenteile weiter betrieben werden müssen
Maßnahmen nach Beendigung der instandhaltungsarbeiten:•Anbringen aller schutzeinrichtungen •Überprüfung der Funktion des Betriebs-
mittels und der schutzeinrichtungen•Vor dem Anlaufen von Maschinen und
Anlagen sicherstellen, dass alle Personen die Gefahrenbereiche verlassen haben
•Aufräumen und ggf. reinigung der instand- haltungsstelle
•Vollzähligkeit des verwendeten werkzeugs und der Hilfsmittel vor wiederinbetriebnahme kontrollieren
•Freigabe durch verantwortliche Person vor wiederinbetriebnahme der Anlage
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Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen einheit, 31.10. reformationstag
gaSScHweiSSen/brennScHneiden
Häufige Gefahren
•Brand- und explosionsgefahr•Optische strahlung
•Lärm•Gefahrstoffe
wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Betrieb:•Gasflaschen gegen umstürzen
sichern •Liegende Flaschen gegen weg-
rollen sichern •Farbliche Markierung/sicherheits-
kennzeichnung der Gasflaschen beachten
•Geprüfte und zugelassene Druck-minderer benutzen
•Flaschenventile nicht ruckartig öffnen
•sauerstoffarmaturen öl- und fettfrei halten
•einzelflaschenanlagen mit siche-rungen gegen Gasrücktritt und Flammdurchschlag ausrüsten
•Nur einwandfreie schläuche verwenden
•schläuche gegen Abrutschen sichern
•Die richtige zündfolge beachten: 1. sauerstoffventil öffnen 2. Brenngasventil öffnen 3. Ausströmendes Gemisch
zünden; abstellen in umge-kehrter reihenfolge
•Brenner und schläuche nicht über Flaschen hängen, nicht in werk-zeugkisten oder anderen Hohl-körpern lagern
•Für ausreichende Lüftung sorgen•Betriebsanweisungen beachten•Nur geprüfte Anlagen verwenden
Brandschutz:•Brandschutzvorkehrungen treffen•schriftliche schweißerlaubnis
erstellen
PsA:•schweißschild•schutzbrille•saubere, schwer entflammbare,
hochgeschlossene Kleidung•schweißerschutzhandschuhe•Gehörschutz•Geschlossene schuhe
MONTAG DieNsTAG
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Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen einheit, 31.10. reformationstag
Umgang mit HocHdrUcKreinigern
Häufige Gefahren
•rückstoß•schneidwirkung des strahls•Leckagen, Austreten von Druck-
flüssigkeit•restmengen von Gefahrstoffen,
z. B. Lösemitteln
•Heiße Flüssigkeiten•Heiße Teile•Durch den strahl gelöste wurfstücke •Arbeiten in der Nähe elektrischer
Anlagen•Abgase
wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
•elektrisch betriebene Hochdruck-reiniger nur über speisepunkt mit Fi-schutzschalter anschließen
•Vor jeder inbetriebnahme sichtprü-fung der spritzpistole, schlauchlei-tung und sicherheitseinrichtungen
•Von Hand geführte spritzeinrich-tungen nur von einem sicheren standplatz aus bedienen
•Keine Körperteile in den Flüssig-keitsstrahl bringen
•Hochdruckstrahl nicht auf Personen richten
•Bei rückprall von gelösten Teilen spritzschutz verwenden
•schlauchleitung nicht einklemmen, über scharfe Kanten ziehen oder mit Fahrzeugen überfahren
•zug- oder Biegebeanspruchung der schlauchleitung vermeiden
•Die Betätigungseinrichtung der spritzeinrichtung nicht in ein-schaltstellung festsetzen
•Nicht von Leitern aus arbeiten; Gerüst benutzen
•Bei Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsende Gerät gegen unbeab-sichtigtes Betätigen sichern
PsA :•stiefel, Hose, Handschuhe•Kopf- und Gesichtsschutz•Ggf. Atemschutz
FreiTAG sAMsTAG sONNTAG
DONNersTAG
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Allerheiligen*
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Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 22.11. Buß- und Bettag*
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* regionale Feiertage in Deutschland
beSeitigUng von StörUngen
Häufige Gefahren
•Quetschen und scheren z. B. durch unerwartete, ungewollte plötzliche Bewegung•Abstürzen
wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
•Befugnisse zur störungsbeseitigung im Vorfeld festlegen•Vorbeugende instandhaltung: z. B. verschlissene Fertigungseinrichtungen/
-teile austauschen oder reparieren und genaue einstellung von schaltern •Die mit der störungsbeseitigung beauftragten Personen müssen über das
sicherungskonzept und die steuerungstechnischen zusammenhänge und Abhängigkeiten der Anlagenkomponenten, auch unter Berücksichtigung zwischenzeitlich erfolgter technischer Veränderungen, genau informiert sein
•schaffung eines sicheren standplatzes an hoch gelegenen Arbeitsplätzen•Planung und rücksprache mit Vorgesetzten•Ausschalten der Anlagenteile und gegen wiedereinschalten sichern•Leichte zugänglichkeit zu störungsquellen•Nutzung der durch Positionsschalter gesicherten zugänge•Nutzung der Vor-Ort-steuerung•wenn erforderlich, Anlagenteile in referenzposition fahren•sicherung der Auflasten oder
sich absenkender Maschinenteile gegen unbeabsichtigte Bewegung
•Abstimmung bei der zusammenarbeit mehrerer Personen
•Festgelegte PsA nutzen
MONTAG DIENSTAG
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Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 22.11. Buß- und Bettag*
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* Regionale Feiertage in Deutschland
ELEKTRoARBEITEN
Häufige Gefahren
• Beim Berühren spannungsführender Teile kommt es zu einer Körper-durchströmung.
• Beim unsachgemäßen Hantieren an spannungsführenden Teilen bzw. beim Ziehen von NH-Sicherungseinsätzen kann es zur Bildung von Lichtbögen kommen, die zu schweren Verbrennungen an Gesicht und Händen führen.
• Bei Elektroarbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen, z. B. Leiter, Gerüst, besteht die Gefahr des Absturzes.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Geeignete isolierende Arbeitsschutzkleidung tragen.• Elektrotechnische Laien dürfen elektrische Betriebsmittel lediglich mit dafür
vorgesehenen Bedienteilen schalten und steuern. • Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen Arbeiten durchführen, für
die sie unterwiesen und schriftlich beauftragt sind, z. B. das Ziehen von NH-Sicherungs einsätzen.
• Alle anderen Elektroarbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften durch - geführt werden.
Prüfungen:• Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden.
Erste Hilfe:• Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen sollten
regelmäßig in Erster Hilfe aus- und weitergebildet werden.
MONTAG DIENSTAG
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Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 22.11. Buß- und Bettag*
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* Regionale Feiertage in Deutschland
RICHTIGE ERNäHRUNG
Häufige Gefahren
Unzureichende und ungeeignete Ernährung über längere Zeit führt zur Fehl-versorgung des Körpers. Auslöser können sein:
• Überernährung• Unterernährung• Ballaststoffarme Ernährung• Verzehr von überwiegend Fastfood-Produkten• Verzicht auf regelmäßige über den Tag verteilte Mahlzeiten
Folgende Krankheiten können entstehen, wenn die Kalorienaufnahme höher ist als der Kalorienverbrauch, z. B. bei leichter Tätigkeit:
• Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Zuckerkrankheit, Bluthochdruck, Fettstoff-wechselstörungen, Lebererkrankungen, Verdauungsstörungen, Gelenk-erkrankungen, Krebserkrankungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Normalgewicht halten. Berechnung des BMI (Body-Mass-Index) BMI = Körpergewicht in kg Körpergröße in Meter2 Normalwert: 20–25
• Ausgewogene Ernährung s. Ernährungspyramide• Mindestens 1,5 l am Tag trinken (Wasser, verdünnte Saftschorlen,
unge süßte Früchte- oder Kräutertees)• Drei Hauptmahlzeiten und dazwischen kleine Pausenmahlzeiten einplanen• Ausgleichssport• Beratungsangebot von Krankenkassen, Betriebsarzt und anderen Fachleuten
MONTAG DIENSTAG
FREITAG SAMSTAG SONNTAG
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* Regionale Feiertage in Deutschland
ARBEITEN AN wALZEN (Z. B. wALZENSTüHLEN)
Allgemeines
Walzenstühle werden in verschiedenen Branchen eingesetzt. Hauptsächlich finden sie in der Gummiindustrie Verwendung, um auf ihnen Rohgummimischungen, sogenannte Felle, herzustellen. Aber auch in der Lack- und in der Kunststoffindustrie sind Walzenstühle vorzufinden.
Häufige Gefahren
• Gefahr des Einzugs von sich gegenläufig bewegenden Walzen• Gefahr des Schneidens durch den Einsatz von Messern
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Trennende Schutzeinrichtung verwenden, soweit möglich • Vermeidung weiterer Gefährdungen durch Lärm, Gefahrstoffe, elektro statische
Aufladung, hohe Temperaturen• Niemals mit Handschuhen arbeiten• Sicherung durch Handabweiser, soweit möglich • Schutzeinrichtung mit Annäherungsfunktion • Sicherung durch Not-Halt:
• Schaltstangen bei Labor- (< 400 mm) und großen Walz werken (> 400 mm)• Schaltbleche bei Laborwalz werken (< 400 mm Walzendurchmesser)• Reißleinen als zusätzliche Not-Halt-Einrichtung bei Labor- (< 400 mm) und
großen Walz werken (> 400 mm Walzendurch messer)
Nach Betätigen von Not-Halt-Einrichtungen ist folgendes erforderlich: • Ein Anhalten der Bewegung nach < ⅓ Umdrehung• Walzen müssen in der Bewegung selbsttätig reversieren, um ⅓ – ⅔ des
Walzenumfangs und/oder selbsttätig auseinanderfahren oder manuell ausein ander gefahren werden können (⅓ – ⅔ des Walzen umfangs)
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
FREITAG SAMSTAG SONNTAG
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* Regionale Feiertage in Deutschland
LöSEN voN UMREIfUNGSBäNDERN
Häufige Gefahren
• Nach dem Trennen des unter Spannung stehenden Packstahlbandes können die Stahlbandenden hochschnellen und Schnittverletzungen, besonders Augen verletzungen, verursachen
• Auf dem Boden liegendes Packstahlband kann beim Darauftreten hoch-schlagen und Beinverletzungen verursachen
• Schnittverletzungen der Hände durch das Stahlband• Stolpergefahr durch Stahlbänder• Benutzung ungeeigneter Werkzeuge wie z. B. Meißel zum Öffnen von
Packstahlbändern
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Betriebsanweisung erstellen und unterweisen• Möglichkeit der Nutzung von Sicherheits-Stahlbandscheren prüfen• Benutzung von geeigneter PSA (Visierhelm, Schutzhandschuhe und Armstulpen)• Vor dem Lösen der Bänder sicheren Standplatz einnehmen• Darauf achten, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten • Stahlband nicht in der Nähe von Kanten schneiden• Stahlbänder direkt nach dem Schneiden entsorgen
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
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Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih-nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag, 31.12. Silvester
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GEfAHREN DURCH SCHNEE UND EIS
Häufige Gefahren
• Ausrutschen und Stürzen auf der Ebene, an Gefällstrecken oder auf schnee-bedeckten Eisflächen
• Unkontrolliert rutschende Fahrzeuge• Abgehende Dachlawinen oder herabfallende Eiszapfen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Frühzeitige Organisation des Winterdienstes (Winterplan erstellen)• Verkehrswege freihalten und streuen• Benutzung reflektierender Winterschutzkleidung • Benutzung rutschfesten Schuhwerks• Verzicht auf unsichere Verkehrsmittel (z. B. Zweiräder)• Beseitigung von Dachlawinen und Eiszapfen• Vorbeugende Instandhaltung der Verkehrsflächen (z. B. Beseitigung von
Schlaglöchern)
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
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Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih-nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag, 31.12. Silvester
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ARBEITEN AUf DäCHERN
Häufige Gefahren
• Absturz beim Zugang zum Dach• Abrutschen auf der Dachschräge• Durchbrechen auf nicht begehbaren Dachflächen• Absturz durch Dachöffnungen• Absturz an der Dachkante
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Aufstiege und Zugänge zum Dach müssen sicher sein. Anlegeleitern z. B. müssen gegen Ausgleiten, Umfallen, Abrutschen, Einsinken gesichert sein.
• Auf schrägen Dächern Dachdeckerauflege - leitern, bzw. -stühle, oder Lattungen nutzen.
• Nicht durchtrittsichere Dächer nur auf last- verteilenden Belägen wie z. B. Laufbohlen mit einer Mindestbreite von 0,5 m betreten.
• An Öffnungen von Dachflächen oder nicht durchsturzsicheren Lichtkuppeln müssen Sicherungen (z. B. Schutznetze) vorhanden sein, die ein Hineinfallen oder -treten ver hindern.
• Bei Arbeiten im Bereich des Dachrandes muss Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzt werden, wenn keine anderen Sicherungsmaßnahmen wie Dachfanggerüste möglich sind.
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Heiligabend
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Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih-nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag, 31.12. Silvester
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GEfäHRDUNG DURCH STAUB UND RAUCH
Allgemeines
Stäube werden über die Atemwege aufgenommen. Je nach Größe der Staub-partikel werden diese in den oberen Atemwegen (E-Fraktion, Partikeldurchmesser > 10µm) oder in den Lungenbläschen (Alveolen) (A-Fraktion, Partikeldurchmesser < 10 µm) abgelagert.
Häufige Gefahren
• Staub kann je nach Größe, Material und Ort der Partikel zu unterschiedlichen Reaktionen des Körpers führen (z. B. reizende oder sensibilisierende Wirkung).
• Einige spezielle Staubarten wie quarzhaltige Stäube, Asbeststaub oder Hart-holzstäube können spezielle Berufskrankheiten auslösen.
• Tabakrauch erhöht die Gefahr für Erkrankungen durch Stäube.• Bei einer Vielzahl von Stäuben besteht unter bestimmten Voraussetzungen
die Gefahr von Staubexplosionen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Staubentstehung vermeiden• Wo möglich, staubarme Rohstoffe einsetzen• Möglichst geschlossene Anlagen betreiben• Staub an der Entstehungsstelle mit geeigneter Technik absaugen• Absaugungen regelmäßig reinigen und warten• Für ausreichende Belüftung sorgen• Abfälle staubfrei beseitigen• Arbeitsplätze regelmäßig und staubarm reinigen• Arbeitskleidung sauber halten• Bei Bedarf geeigneten Atemschutz verwenden
(ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge beachten)
MITTWOCH
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DIENSTAG
2. Weihnachtsfeiertag
SONNTAG
Silvester
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1. Weihnachtsfeiertag
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NOTIZEN
Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih-nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag, 31.12. Silvester
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KüBELAUfZUG
Häufige Gefahren
• Quetschen und Scheren an den Maschinenteilen• Stürzen, Rutschen und Stolpern auf Verkehrswegen• Absturz in den Aufzugschacht
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Anforderungen:• Der Gefahrenbereich der Schrägaufzugbahn muss im Betrieb gesichert sein • Die elektrischen Verriegelungen an Zugängen müssen funktionsfähig sein• Zum Aufzugschacht hin Absturzsicherungen fest anbringen• Steckbolzen griffbereit halten
Instandhaltungsarbeiten:• Gesamte Anlage abschalten und gegen Einschalten sichern. Bei Arbeiten im
Aufzugbahnbereich zusätzlich mit Steckbolzen mechanisch sichern • Arbeiten nur mit Absturzsicherungen von der Wartungsbühne bzw. einem
Podest ausführen; ggf. PSA gegen Absturz verwenden• Bei Arbeiten an Dosierklappen und Schiebern: Pneumatikzylinder vorher
drucklos machen• Seilführung beobachten und positionsgerechtes
Ab- und Auftrommeln des Kübelbahn - aufzugsseils vom Wartungspodest aus an der Trommelwinde und den Seilscheiben regelmäßig kontrollieren
• Wiedereinschalten erst nach Anbringen der Schutzeinrichtungen und wenn niemand mehr im Gefahrbereich ist
DIENSTAG
MITTWOCH
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Heilige Drei Könige*
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Neujahrstag
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NOTIZEN
Feiertage: 01.01. Neujahrstag, 06.01. Heilige Drei Könige*
* Regionale Feiertage in Deutschland
JANUAR 2018
MO DI MI DO FR SA SO
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LAGER
Häufige Gefahren
• Angefahren werden• Verletzt werden durch
Lager material
• Stolpern, Stürzen• Überlastung beim Heben und
Tragen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Anforderungen:• Kennzeichnungen anbringen• Fuß- und Fahrwege trennen, ausrei-
chend breit anlegen, ausleuchten• Verkehrsregelungen• Ebene und tragfähige Verkehrs-
wege und Flächen• Geeignete Geräte/Hebehilfen
verwenden wie z. B. Mitgänger-flurförderzeuge
Betrieb:• Ordnung und Sauberkeit• Fehlstellen im Bodenbelag markieren
und schnellstens beseitigen• Ausgelaufene Lagergüter/Flüssig-
keiten sofort entfernen• Verkehrs- und Fluchtwege, Feuer-
löscher, Fluchttüren, Elektroschalt-schränke freihalten
Prüfungen:• Lagereinrichtungen, z. B. Paletten,
Gitterboxen, vor jeder Benutzung und in regelmäßigen Abständen prüfen
Betriebsanweisungen für:• Die Lagerplätze der einzelnen
Produkte und die Art der Lagerung• Die maximalen Stapelhöhen• Die zu benutzenden Einrichtungen• Die maximal zulässigen Gesamt-
gewichte
PSA:• Sicherheitsschuhe• Schutzhelm bei Kranbetrieb
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Kurfürsten-Anlage 6269115 Heidelbergtel.: +49 (0) 6221 [email protected]