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Unterweisung Gerüstbau
1. Gesetzliche Grundlagen 2. Begriffsbestimmungen 3. Schutzmaßnahmen 4. Prüfungen
UNTERWEISUNG
03.2015 | Rev. 01 GUS–Sicherheit und Gefahrenabwehr | Unterweisung Gerüstbau Folie 2 Folie 2
Unterweisung Gerüstbau
Dieser Foliensatz beschäftigt sich vornehmlich mit den folgenden Gefährdungsfaktoren des Gefährdungskataloges A 017 der BG RCI: 2.4
Unterweisung Gerüstbau 1. Gesetzliche Grundlagen
UNTERWEISUNG
03.2015 | Rev. 01 GUS–Sicherheit und Gefahrenabwehr | Unterweisung Gerüstbau Folie 3
Ordnungsgemäße Montage
Freigabe für die Benutzung
Eignung für den Verwendungszweck
Keine augenscheinliche Mängel
Folie 3
Unterweisung Gerüstbau 1. Gesetzliche Grundlagen
Anforderungen an Gerüste vor der Benutzung
UNTERWEISUNG
03.2015 | Rev. 01 GUS–Sicherheit und Gefahrenabwehr | Unterweisung Gerüstbau Folie 4
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – §1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit – § 2 Begriffsbestimmungen (1) Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen (z. B. auch Gerüste)
Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121, Teil 1 – Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten
Folie 4
Gesetzliche Grundlagen
Unterweisung Gerüstbau 1. Gesetzliche Grundlagen
BetrSichV
TRBS 2121, Teil1
UNTERWEISUNG
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Unterweisung Gerüstbau 2. Begriffsbestimmungen
Arbeitsgerüste (feststehend oder fahrbar) tragen: – beschäftigte Personen – Werkzeuge – Arbeitsmaterial
Schutzgerüste sichern und schützen als: – Fang- oder Dachfanggerüste Personen gegen tieferen Sturz – Schutzdächer Personen, Maschinen, Geräte u. a. vor herab- fallenden Gegenständen
Begriffsbestimmungen (1|2)
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Unterweisung Gerüstbau 2. Begriffsbestimmungen
Gerüstersteller Baut mit fachlich geeigneten Beschäftigten unter Aufsicht einer befähigten Person das Gerüst (BetrSichV Anh.5, Abs. 5.2.6.), z. B. – die Gerüstbaufirma oder – der eigene Betrieb (Eigenerstellung)
Gerüstnutzer Nutzer eines Gerüstes zur Ausführung, z.B. handwerklicher Arbeiten
Gerüstfreigabe (Dokument am Gerüst) – Bescheinigung über Prüfung und Freigabe des Gerüsts von Gerüstersteller – einen Plan für die Nutzung des Gerüstes
Begriffsbestimmungen (2|2) BetrSichV
UNTERWEISUNG
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Unterweisung Gerüstbau 3. Schutzmaßnahmen
Auf- und Abstiege
Nur vorgesehene Auf- und Abstiege benutzen!
Nicht vom Gerüst, auf Beläge springen oder etwas auf sie abwerfen! Gefahr der Überlastung!
Klappen von Durchstiegsbelägen während Arbeiten auf der Arbeitsebene geschlossen halten! Absturzgefahr!
UNTERWEISUNG
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Unterweisung Gerüstbau 3. Schutzmaßnahmen
Veränderungen an Gerüsten
Keine eigenmächtigen Veränderungen am Gerüst durch den Gerüstnutzer, z. B. – Entfernen von Verankerungen – Veränderungen der Beläge (Dielen) – Ausbau des Seitenschutzes – Montage von Schuttrutschen, Transportrollen oder anderer Hilfsmittel
Änderungen grundsätzlich nur durch Gerüstersteller!
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UNTERWEISUNG
03.2015 | Rev. 01 GUS–Sicherheit und Gefahrenabwehr | Unterweisung Gerüstbau Folie 9
Unterweisung Gerüstbau 3. Schutzmaßnahmen
Übereinander arbeiten
Arbeiten auf Gerüstlagen übereinander vermeiden!
Erhöhte Unfallgefahr durch herabfallende Gegenstände!
Arbeitsebenen geschlossen halten
Nach Fertigstellung der täglichen Arbeiten Gerüste in sauberem Zustand verlassen!
Keine Gegenstände hinterlassen! Unfallgefahr durch herabfallende Gegenstände!
Beenden der Arbeiten
UNTERWEISUNG
03.2015 | Rev. 01 GUS–Sicherheit und Gefahrenabwehr | Unterweisung Gerüstbau Folie 10 Folie 10
Arten erforderlicher Prüfungen (1|4)
Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen
1. Prüfung nach Montage durch Ersteller – Ordnungsgemäße Montage und sichere Funktion des Gerüstes Dokumentation dieser Prüfung auf dem Dokument Gerüstfreigabe durch
• Befähigte Personen: Gerüstbaumeister, -obermonteure, -kolonnenführer, Poliere und Personen mit entsprechender Qualifikation
• Befähigte Personen (Eigenerstellung): Handwerksmeister oder - Facharbeiter mit spezieller Unterweisung für Gerüstaufbau
− Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüstherstellers ist beachtet und beim Gerüstersteller einsehbar Formular Gerüstfreigabe mit Plan für die Nutzung sichtbar an allen Zugängen des Gerüstes
BetrSichV
TRBS 2121, Teil1
UNTERWEISUNG
03.2015 | Rev. 01 GUS–Sicherheit und Gefahrenabwehr | Unterweisung Gerüstbau Folie 11
Hinweise für Gerüste bei Nutzung nur im eigenen Unternehmen (Eigenerstellung):
Aufbau- und Verwendungsanleitung muss vorliegen
Ergebnisse der Prüfung des Gerüstes sind aufzuzeichnen
Aushang des Nachweises der Prüfung nur bei Verwendung außerhalb des Unternehmens
Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen
Arten erforderlicher Prüfungen (2|4)
UNTERWEISUNG
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Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen
* zu beziehen über den GUS-Medienshop
Arten erforderlicher Prüfungen (3|4)
2. Prüfung nach der Gerüstfreigabe vor erster Nutzung (Eignungsprüfung) durch Gewerk zur Ausführung handwerklicher Tätigkeiten – Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck, z. B. Arbeits- oder Schutzgerüst, Belastungsgrenzen, Gerüstbreite – Augenscheinliche Mängel Dokumentation dieser Prüfung z. B. im Gerüstprüfbuch* Befähigte Personen: Handwerksmeister oder Facharbeiter mit spezieller Unterweisung zur Prüfung von Gerüsten vor erster Nutzung
3. Prüfung auf augenscheinliche Mängel arbeitstäglich durch jeden, der das Gerüst betritt keine Dokumentation erforderlich
BetrSichV
TRBS 2121, Teil1
UNTERWEISUNG
03.2015 | Rev. 01 GUS–Sicherheit und Gefahrenabwehr | Unterweisung Gerüstbau Folie 13
4. Weitere Prüfungen nach wesentlichen Änderungen an Gerüsten – durch Gerüstersteller mit neuer Gerüstfreigabe nach längeren Standzeiten ohne Nutzung – evtl. mit neuer Gerüstfreigabe durch Gerüstersteller nach Witterungseinflüssen, z. B. Sturm – evtl. mit neuer Gerüstfreigabe durch Gerüstersteller
Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen
Achtung: Alle Änderungen an Gerüsten ausschließlich durch Gerüstersteller!
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Arten erforderlicher Prüfungen (4|4)
UNTERWEISUNG
03.2015 | Rev. 01 GUS–Sicherheit und Gefahrenabwehr | Unterweisung Gerüstbau Folie 14
Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen
Anforderungen an prüfende Personen
Befähigte Personen, BetrSichV § 2, Abs. 7 Verfügen über erforderliche Fachkenntnisse zur Prüfung eines Arbeitsmittels durch: – Berufsausbildung, – Berufserfahrung und – zeitnahe berufliche Tätigkeit
Eine befähigte Person unterliegt bei der Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
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BetrSichV
UNTERWEISUNG
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Freigabeformular, nummeriert mit Einzelauftragsnummer (AVISOR)
Enthält – Dokumentation der Prüfung nach Montage mit Unterschrift – Plan für die Nutzung
Verbleibt am Gerüst
Bei Abmeldung des Gerüstes Freigabeformular entfernen = Gerüst gesperrt
Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen
Dokument Gerüstfreigabe
Betreten verboten!
UNTERWEISUNG
03.2015 | Rev. 01 GUS–Sicherheit und Gefahrenabwehr | Unterweisung Gerüstbau Folie 16
Bei folgenden kleineren Arbeiten auf dem Gerüst kann auf die Dokumentation der Prüfung durch den Gerüstnutzer verzichtet werden
Ablesen von Messgeräten
Probenahmen
Ausmessen
und Tätigkeiten geringen Umfanges ohne nennenswerte Belastung des Gerüstes – Arbeiten mit Schraubendreher, Schraubenschlüsseln kleiner Schlüsselweite, Akkuschrauber – Arbeiten, verbunden mit geringem Kraftaufwand ohne Zwangshaltung und gut zugänglicher Arbeitsstelle
Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen
Hinweise für den Prüfer (1|10)
UNTERWEISUNG
03.2015 | Rev. 01 GUS–Sicherheit und Gefahrenabwehr | Unterweisung Gerüstbau Folie 17
Gesamtlast des Gerüstes
Die Lastklasse gibt die zulässige Belastung pro m2 im Gerüstfeld (Feld zwischen zwei Stützen) an
Das Gerüst kann nur Lasten entsprechend der Gesamtnutzlast (Lastklasse) tragen
Bei mehrlagigen Gerüsten Gesamtnutzlast entweder nur auf eine Lage oder verteilt auf mehrere Lagen
Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen
Hinweise für den Prüfer (2|10)
Gesamtnutzlast (Tragfähigkeit) = Summe aller Lasten durch Personen + Werkzeugen + Material 1 kN = 100 kg/m2
Achtung: Kein Material auf Fanggerüsten und Schutzdächern lagern!
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UNTERWEISUNG
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Gesamtlast pro Gerüstfeld: 200 kN/m2
Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen
Hinweise für den Prüfer (3|10)
200 kN/m2
Falsche Belastung Richtige Belastung
200 kN/m2
100 kN/m2
200 kN/m2
100 kN/m2
200 kN/m2
200 kN/m2
200 kN/m2
200 kN/m2
200 kN/m2
Jedes Gerüstfeld darf mit der Gesamtnutzlast in nur einer Lage oder verteilt auf mehrere Gerüst- felder belastet werden.
UNTERWEISUNG
03.2015 | Rev. 01 GUS–Sicherheit und Gefahrenabwehr | Unterweisung Gerüstbau Folie 19
Beispiele für zulässige Arbeiten in den verschiedenen Lastklassen
Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen
Hinweise für den Prüfer (4|10)
Breitenklasse: W06 = 0,60 m – 0,90 m breit | W09 = 0,90 m – 1,20 m breit
Lastklasse Gleichmäßig verteilte Last
Lagern von Materialien
Zulässige Arbeiten (beispielhaft)
Lastklasse 2 Breitenklasse W06
1,5 kN = 150 kg/m2 nein Inspektionen
Lastklasse 3 Breitenklasse W06
2,0 kN = 200 kg/m2 kleinere Mengen
Putz- und Stuckarbeiten, Dachdecken, Fassadenbekleiden, Maler- und Beschichtungsarbeiten, Verfugen, Ausbesserungen, Bewehrungs- und Montagearbeiten
Lastklasse 4 Lastklasse 5 Lastklasse 6 Breitenklasse > W09
3,0 kN = 300 kg/m2 4,5 kN = 450 kg/m2 6,0 kN = 600 kg/m2
größere Mengen
Mauer- und Putzarbeiten, Fliesen- und Natursteinarbeiten, Bewehrungs- und Montagearbeiten
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UNTERWEISUNG
03.2015 | Rev. 01 GUS–Sicherheit und Gefahrenabwehr | Unterweisung Gerüstbau Folie 20
Gerüstabmessungen: 2,50 x 0,60 m = 1,50 m2 Zulässige, gleichmäßig verteilte Last: 2,0 kN/m2 = 200 kg/m2 (Lastklasse 3, gemäß Gerüstfreigabe) Zulässige Feldlast: 1,50 m2 x 2,00 kN/m2 = 300 kg Vorhandene Last: 300 kg Pro Person 100 kg Eimer 100 kg Kiste 50 kg Werkzeug 50 kg
Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen
Gerüstbelastung
Hinweise für den Prüfer (5|10)
Gerüstfeld
Vorhandene Last im Gerüstfeld: 300 kg Zulässige Feldlast: 300 kg Gerüstbau zulässig!
UNTERWEISUNG
03.2015 | Rev. 01 GUS–Sicherheit und Gefahrenabwehr | Unterweisung Gerüstbau Folie 21
Auf Arbeitsbereichen (genutzte Gerüstlagen) erforderlich. Besteht aus: – Geländerholm – Zwischenholm – Bordbrett
Nicht erforderlich, wenn – Arbeitsbereich weniger als 2,0 m über sicherem Untergrund, – Abstand zwischen der Kante der Belagfläche und dem Bauwerk nicht mehr als 0,30 m
Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen
Seitenschutz
Hinweise für den Prüfer (6|10)
Neu: 0,15 m
Geländerholm
Zwischenholm
Bordbrett
UNTERWEISUNG
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Gerüstfreigabe an den Zugängen des Gerüstes fehlt Lage und Größe der Gerüstbeläge ungeeignet Beläge: nicht vollständig, nicht dicht beieinander (Abstände mehr als 25 mm), können verrutschen und/oder wippen, Belagsicherung fehlt Abstand des Gerüstes zum Arbeitsobjekt (Anlagenteil) größer als 30 cm Seitenschutz oder Bordbrett: fehlt, großer Abstand zum Belag Beschädigte Gerüstbauteile Leiter bzw. Zugang fehlt oder defekt Sicherung, Standfestigkeit der Leiter nicht vorhanden oder ungenügend
Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen
Augenscheinliche Mängel
Hinweise für den Prüfer (7|10)
Unsicherer Ankerpunkt
UNTERWEISUNG
03.2015 | Rev. 01 GUS–Sicherheit und Gefahrenabwehr | Unterweisung Gerüstbau Folie 23
Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen
Augenscheinliche Mängel
Hinweise für den Prüfer (8|10)
Bei augenscheinlichen Mängeln Gerüst nicht betreten! Dokument „Gerüstfreigabe“ an allen Zugängen sofort entfernen! Mängelbeseitigung nur durch den Gerüstersteller!
! Belag (beschädigt) Belag und Seitenschutz (Innenseite)
(zw. Wand und Belag > 30 cm)
> 30 cm
UNTERWEISUNG
03.2015 | Rev. 01 GUS–Sicherheit und Gefahrenabwehr | Unterweisung Gerüstbau Folie 24
Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen
Augenscheinliche Mängel
Hinweise für den Prüfer (9|10)
Fußpunkt Seitenschutz, Verankerung, Belag
UNTERWEISUNG
03.2015 | Rev. 01 GUS–Sicherheit und Gefahrenabwehr | Unterweisung Gerüstbau Folie 25
Unterweisung Gerüstbau 4. Prüfungen
Augenscheinliche Mängel
Hinweise für den Prüfer (10|10)
Seitenschutz, Eckausbildung Belag-Wand Abstand > 30 cm