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Disposition1. Konzepte der Europäischen Union
1.1 Einheitlicher Binnenmarkt (Produktsicherheit)
1.2 Verbesserung der Arbeitswelt (Arbeitssicherheit)
2. Nationale Konzepte zur Maschinensicherheit
2.1 Regelungsgegenstände / Aufgabengebiete
2.2 Vorgehen zur Erreichung von Produkt-/ Maschinensicherheit
2.3 Vorgehen zur Erreichung von Arbeits-/ Maschinensicherheit
2.4 Schutzkonzepte für spezielle Maschinen/ Anlagen
Vorlesung am 18.03.2010 Technicka Univerzita v Košiciach
Europäische und nationale Konzepte zur Maschinensicherheit
Europäische und nationale Konzepte zur Maschinensicherheit
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1. Konzepte der Europäischen Union
1.1 Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die sich auf die Einrichtung und das Funktionieren eines einheitlichen europäischen
Binnenmarktes auswirken ( EG-Richtlinien nach Artikel 95 EG-Vertrag)
1. Konzepte der Europäischen Union
1.1 Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die sich auf die Einrichtung und das Funktionieren eines einheitlichen europäischen
Binnenmarktes auswirken ( EG-Richtlinien nach Artikel 95 EG-Vertrag)
Regelungsgegenstand: Produktsicherheit Inverkehrbringen von Produkten(Maschinen, Sicherheitsbauteile, Bauprodukte, Medizinprodukte, chem. Produkte, …)
Anliegen: Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes durch Beseitigung von:
• steuerlichen,• materiellen und• technischen (sicherheitstechnischen, …) Schranken
Ziel: Harmonisierung technischer Vorschriften, z.B. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Normen der Typen A, z.B. EN 12100 Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Typen B, z.B.
13849 Sicherheitssteuerungen und Typen C, z.B. EN 775 Industrieroboter
Nationale Umsetzung der Richtlinie 1:1
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1.2 Verbesserung der Arbeitsumwelt und der Arbeitsbedingungen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit (EG-Richtlinien nach Artikel 137 EG-Vertrag)
1.2 Verbesserung der Arbeitsumwelt und der Arbeitsbedingungen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit (EG-Richtlinien nach Artikel 137 EG-Vertrag)
Regelungsgegenstand:Arbeitnehmer- (Beschäftigten-) Schutz Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Anliegen:Schrittweise Angleichung im sozial-politischen Bereich mit gleichzeitigem Fortschritt
(dazu zählen auch u.a.
berufliche Wiedereingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen
Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und
Gleichbehandlung am Arbeitsmarkt)
Ziel:Schaffung von Mindestvorschriften zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG und 20 Einzelrichtlinien, z.B. 89/655/EWG in Verbindung mit 95/63/EG Benutzung von Arbeitsmitteln, 2006/25/EG künstliche optische Strahlung Nationale Umsetzung der EG-Richtlinie 1 ≥ 1
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2. Nationale Konzepte zur Maschinensicherheit
2.1 Regelungsgegenstände / Aufgabengebiete
2. Nationale Konzepte zur Maschinensicherheit
2.1 Regelungsgegenstände / Aufgabengebiete
Produkt-, Maschinen-sicherheit
Arbeits-, Maschinen-sicherheit
Beschaffenheits-
anforderungen
Anforderungen in europäischen• Richtlinien (2006 / 42 / EG)
-verbindlich-• Normen (EN der Typen A-C)
-freiwillig-
Anforderungen in• europäischen Richtlinien (89/ 655 /EWG; 95/ 63 /EG)
-verbindlich-• nationalen Regeln
-freiwillig
Hersteller, Inverkehrbringer, Importeur von Maschinen
Anwender, Benutzer von Maschinen(Arbeitsmittel)
Sicherheitsingenieuro Beratungo Beurteilungo Abnahme/ Freigabe
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2.2 Vorgehen zur Erreichung von Produkt-/ Maschinensicherheit2.2 Vorgehen zur Erreichung von Produkt-/ Maschinensicherheit
Entwicklungsphasen ( Konstruktion)von Maschinen
Ris
ikob
eurt
eilu
ng u
ndA
blei
tung
von
Maß
nahm
en
Bau und Vertrieb
Planen
Konzipieren
Entwerfen
Ausarbeiten
Maßnahmen zur Gewährleistung desQualitätsmerkmals „Sicherheit“
-exemplarisch-
Einordnung in den Geltungsbereich vongesetzlichen Regelungen (Verordnungen)und zutreffender Normen
Sicherheitsrelevante Vorgaben/ Zielstellungen
Konformitätsbewertung
Konformitätserklärung
Betriebsanleitung
Mitlieferung erforderlicher Unterlagen
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Risikobeurteilung und Ableitung von Maßnahmen an Maschinen(Grundlage EN ISO 12 100 Teil 1 und 2)
Risikobeurteilung und Ableitung von Maßnahmen an Maschinen(Grundlage EN ISO 12 100 Teil 1 und 2)
Maßnahmenfolge zur Vermeidung /Minderung von Risiken
(1) Inhärent sichere Konstruktion
Risikominderung durch funktions-technische Lösung (Gefährdungs-beseitigung)
(2) Technische Schutzmaßnahmen
Risikominderung durch zusätzlicheSchutzeinrichtungen (Gefährdungunwirksam machen)
(3) Benutzerinformationen
Risikominderung durch Kommuni-kationsmittel (Hinweis auf Gefähr-dung und Verhalten)
Beispiele für Maßnahmenzum Abbau von Risiken / Gefährdungen
Sicherheitszeichen
Vermeidung von Einzugsstellen
Zugangssicherung - Lichtgitterschranken
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Auswahl und Bereistellen von Maschinen einschließlich Montage + Installation unter Betrachtung der Wechselwirkungen mit:o anderen Maschinen/ Arbeitsmitteln (z.B. Beeinträchtigungen durch mechanische Schwingungen)o Arbeitsstoffen (z.B. Auftreten explosionsfähigen Gemisches)o Arbeitsumgebung (z.B. ausreichende Bewegungsfreiheit am Arbeitsplatz)
2.3 Vorgehen zur Erreichung von Arbeits-/ Maschinensicherheit2.3 Vorgehen zur Erreichung von Arbeits-/ Maschinensicherheit
Benutzen von Maschinenunter Beachtung aller Betriebszuständeo Erprobungo Ingangsetzen, Stillsetzeno Gebraucho Instandsetzung und Wartungo Prüfung (Erst-, Wiederholungsprüfung)o Umbauo AbbauoTransporto Maßnahmen bei Betriebsstörungen
auf der Grundlage von erforderlichenUnterweisungen
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Definition: Anlagen mit erhöhter Gefährdung durch Druck (z.B. Dampfkessel, Druckbehälter) Absturz (Personen- und Lastenaufzüge) Explosion (Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) Brand (Anlagen entzündlicher Flüssigkeiten)
2.4 Schutzkonzept für spezielle Maschinen/ Anlagen - überwachungsbedürftige Anlagen
2.4 Schutzkonzept für spezielle Maschinen/ Anlagen - überwachungsbedürftige Anlagen
Primäre Maßnahmen
Eigensichere Anlage
z.B. Wanddicke bei Druckbehälter;Begrenzung der Konzentrationexplosionsfähigen Gemisches
Sekundäre Maßnahmen
Zusätzliches Havarie-, Störfallschutzsystem
z.B. Rettungssystem für Aufzüge;Druckentlastungstechnik
Schutzebene („schadensbegrenzend“)
Sicherheitsebene („vorbeugend“)
Tertiäre Maßnahmen
Zusätzliche Schutzeinrchtungen
z.B. Sicherheitsventil bei Druckbehälter;Begrenzung des Zündpotentials
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Primäre Explosionsschutzmaßnahmen (Konzentrationsbegrenzung)Primäre Explosionsschutzmaßnahmen (Konzentrationsbegrenzung)
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Sekundäre Explosionsschutzmaßnahmen (Begrenzung des Zündpotentials)-Temperaturklassen und Zündtemperatur IEC 60079 -4-
Sekundäre Explosionsschutzmaßnahmen (Begrenzung des Zündpotentials)-Temperaturklassen und Zündtemperatur IEC 60079 -4-
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Tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen (Einrichtungen zur Explosionsdruckentlastung)
Tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen (Einrichtungen zur Explosionsdruckentlastung)
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Disposition1. Aktivitäten beim Inverkehrbringen
2. Beschaffungsanforderungen
3. EG- Konformitäts-/ Einbauerklärung
4. Technische Unterlagen
5. Konformitätsbewertungsverfahren
6. CE- Kennzeichnung
7. Betriebs-/ Montageanleitung
8. Zusammenfassung
Vorlesung am 18.03.2010 Technicka Univerzita v Košiciach
Aktivitäten beim Inverkehrbringen von Maschinen in der Europäischen UnionAktivitäten beim Inverkehrbringen von Maschinen in der Europäischen Union
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1. Konzepte der Europäischen Union - Übersicht1. Konzepte der Europäischen Union - Übersicht
Realisierungaller
Beschaffenheits-anforderungen
AusstellungEG- Konformitäts-/Einbauerklärung
Erarbeitung vonTechnischenUnterlagen
Richtlinien-konformeMaschine
Durchführen des Konformitätsbe-
wertungsverfahrens
Anbringen der CE-
Kennzeichnung
Mitliefern einerBetriebs- bzw.
Montageanleitung
Risikobeurteilung
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Grundlage: Risikobeurteilung (→ Vorlesung 1)
Harmonisierungskonzept: 1) Schutzforderungen auf politischer Ebene→ 2006/ 42/ EG
2) Technische Umsetzung durch Schutzforderungen → harmonisierte Normen (EN…)
2. Realisierung aller Beschaffungsanforderungen2. Realisierung aller Beschaffungsanforderungen
Grundsatz: Durch die Bauart von Maschinen ist zu gewährleisten, dass bei be- stimmungsgemäßer Benutzung Personen nicht gefährdet werden.
Beispiel: Pressen (EN 692/ 693)
GEFÄHRDUNG GEFAHRENBERICH
Mechanische Gefährdung:
Quetschen
Scheren
Schneiden oder Abtrennen
Erfassen oder Auswickeln
…
Werkzeugbereich:
zwischen Werkzeug (WZ) und Pressenstößel;
zwischen WZ und Ziehkissen;
zwischen WZ und Werkstückauswerfern;
zwischen WZ und trennenden…
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Sichere Pressenwerkzeuge
Feste Abschirmung Zweihandschaltung (EN 574)
Werkzeug
Werkstück
a = Abstand zurSchnittstelleb = Schlitzweitec = Plattenstärke
b = 8 mm → a ≥ 20 mmb = 20 mm → a ≥ 120 mm
(EN 294)
1- Betätigungselement2 –NOT AUS
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3. Ausstellung der EG- Konformitäts-, Einbauerklärung3. Ausstellung der EG- Konformitäts-, Einbauerklärung
Konformitätserklärung = Verfahren, bei dem der Hersteller erklärt, dass die in
den Verkehr gebrachte Maschine allen einschlägigen
grundlegenden Sicherheits- und Gesundheits- anforderungen (Anhang II A -2006/42/EG)
Einbauerklärung = Verfahren, bei dem … gebrachte unvollständige Maschinen
allen…Die Inbetriebnahme ist solange untersagt, bis dieMaschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der EG- Richtlinien entspricht; die mitgelieferte Montageanleitung ist zu beachten. (Anhang II A -2006/42/EG)
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EG – KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR EINE MASCHINE (2006/42/EG, Anhang IIA)
(z.B. DIN EN ISO 12001 T1 und T2; EN 60 204-1)
Hiermit erklären wir, dass die nachstehend bezeichnete Maschine in ihrer Konzipierung und Bauart sowie in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der EG-Richtlinie für Maschinen entspricht.
Bei einer mit uns nicht abgestimmten Änderung der Maschine verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Beschreibung und Identifizierung der Maschine, z.B.:Baujahr:Maschinentyp:Maschinen-Nr.:
Zutreffende EG-Richtlinien:
Angewandte harmonisierte Normen:
Angewandte nationale Normen und technische Spezifikationen1):
Bevollmächtigter (Name und Anschrift)für die technische Unterlage:
Benannte Stelle (Name, Anschrift, Kennnummer), die Konformitätsbe-wertungsverfahren nach Anhang IX bzw. Anhang X durchgeführt haben:
Firmenbezeichnung und Anschrift des Herstellers:
Ort, Datum – Unterschrift:
Angabe zur Person des Ausstellers dieser Erklärung:
- EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG- EG-Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG- EG-Richtlinie EMV 2004/108/EG
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4. Erarbeitung von Technischen Unterlagen4. Erarbeitung von Technischen Unterlagen
Anliegen: Beurteilung der Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen der Richtlinie 2006/ 42/ EG
Umfang: Technische Dokumentation bzw. bei Serienfertigung eine Aufstellung
der Maßnahmen zur Übereinstimmung aller gefertigten Maschinenmit den Bestimmungen der Richtlinie 2006/ 42/ EG
Arten: ○ Technische Unterlagen für vollständige Maschinen(Anhang VII A – 2006/ 42/ EG)
○ Spezielle technische Unterlagen für unvollständige Maschinen(Anhang VII A – 2006/ 42/ EG)
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Technische Unterlage für Maschinen
gemäß EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG Anhang VII A
• Beschreibung der Maschine
• Übersichtszeichnungen, Schaltpläne der Steuerkreise und Beschreibungen zur Funktionsweise der Maschine
• Detailzeichnungen, Berechnungen, Versuchsergebnisse und Bescheinigungen, die für Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erforderlich sind.
• Unterlagen über die Risikobeurteilung(Liste der Anforderungen, die für Maschine gelten und Beschreibung der zur Abwendung ermittelter Gefährdungen ergriffenen Schutzmaßnahmen)
• Liste der angewandten Normen und anderer technischer Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
• Exemplar der Betriebsanleitung der Maschine
• Ergebnisse geforderter Prüfungen und sonstige Zertifikate
• Kopie der EG-Konformitätserklärung
• ...
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5. Durchführen der Konformitätserklärung5. Durchführen der Konformitätserklärung
Anliegen: Nachweis der Übereinstimmung der Maschine mit den Bestimmungen der Richtlinie 2006/ 42/ EG
Verfahren: ○ Interne Fertigungskontrolle bei der Maschinenherstellung
○ EG- Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle bei Maschinen nach Anhang IV – 2006/ 42/ EG
○ Umfassendes Qualitätssicherungssystem für Konstruktion, Bau, Endabnahme und Prüfung der Maschinen durch benannte Stelle
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A. Maschinen
1. (Einblatt- und Mehrblatt-) Kreissägen
2. Abrichthobel mit Handvorschub
3. Hobelmaschinen
4. Bandsägemaschinen
5. Kombinierte Maschinen unter 1. bis 4. und 7.
6. Mehrspindel-Zapffräsmaschinen
7. Unterfräsmaschinen
8. Handkettensägen
9. Pressen
10. Kunststoffspritzgieß- oder -formpreßmaschinen
11. Gummispritz- oder -formpreßmaschinen
12. Maschinen für den Einsatz unter Tage
13. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung
14. Abnehmbare Gelenkwellen
15. Hebebühnen für Fahrzeuge
16. Maschinen zum Heben von Personen (Höhe > 3 m)
17. Tragbare Befestigungsgeräte mit Treibladung
und andere Schussgeräte
23.
B. Sicherheitsbauteile(nicht erschöpfende Liste)
1. Schutzeinrichtung zur Personendetektion
2. Schutzeinrichtung zum Personenschutz vor beweglichen Teilen
3. Einrichtungen zur Überlastsicherung bei Hebezeugen
4. Personenrückhalteeinrichtungen für Sitze
5. Überrollschutzaufbauten
6. Zweihandschaltungen
7. Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände
8. Systeme zur Beseitigung von Maschinenemissionen
9. Not-Halt-Befehlsgeräte
17.
Kategorien von Maschinen und Liste der Sicherheitsbauteilen nach Anhang IV und Anhang V der Richtlinie 2006/42/ EG
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Maschine(verwendungsfertig)
nicht im Anhang IV aufgeführt
Bewertung der Konformität mit interner Fertigungskontrolle
bei der Maschinenherstellung
Anhang VIII
im Anhang IV aufgeführt
Bewertung der Konformität durch EG-BMP
und interne Fertigungkontrolle
Anhang IX
Bewertung der Konformität durch zugelassenes QSS für Konstruktion,
Bau, Endabnahme und Prüfung
Anhang X
har-monisierte
Normen vorhanden + bei Herstellung
berücksich-tigt?
ja
nein
QSS – QualitätssicherungssystemBMP – Baumusterprüfung
Konformitätsbewertung – Maschinen/ Übersicht [2006/42/ EG]
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6. Anbringen der CE- Kennzeichnung (Comunaute Europeene)6. Anbringen der CE- Kennzeichnung (Comunaute Europeene)
Anliegen: Verwaltungszeichen für Aufsichtsbehörden, das die Richtlinienkonformität der verwendungsfertigen Maschine anzeigt.
Vorraussetzungen: ○ Erfüllung der zutreffenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (Anhang I – 2006/ 42/ EG)
○ Konformitätserklärung
○ Konformitätsbewertung
○ Technische Unterlagen
Verantwortlich: Hersteller/ Inverkehrbringer der Maschine
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7. Mitlieferung einer Betriebs- bzw. Montageanleitung7. Mitlieferung einer Betriebs- bzw. Montageanleitung
Betriebsanleitung: Für jede verwendungsfertige Maschine zu erarbeiten. Angaben müssen gemacht werden zur
○ bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine
○ vorhersehbare Fehlanwendung
in der Sprache des Herstellerlandes und aller Verwendungsländer
Montageanleitung: Für jede unvollständige Maschine zu erarbeiten. Angaben müssen gemacht werden zum
○ Zusammenbau mit anderen Teilen zu einer vollständigen Maschine
in den Amtssprachen der Europäischen Union.
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Betriebsanleitung für Maschinen
gemäß EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG Anhang I, 1.7.4.2
• Anschrift des Herstellers
• Bezeichnung und allgemeine Beschreibung der Maschine
• EG-Konformitätserklärung
• Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen, die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlich sind
• Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung
• Warnhinweise in Bezug auf Fehlanwendungen der Maschine
• Anleitungen und Hinweise für- Montage einschließlich Transport- Inbetriebnahme- Betrieb- erforderliche Ausbildung und Einarbeitung des Bedienungspersonals- Restrisiken und erforderliche Schutzmaßnahmen- einzusetzende Werkzeuge, zu verwendende Ersatzteile- Einrichtungs-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten- Störungsbeseitigung- Demontage und Außerbetriebnahme
• Angaben zu Luftschallemission und ggf. zur nicht ionisierenden Strahlung
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8. Zusammenfassung8. Zusammenfassung
○ Einzelmaschine (funktionsfähig, manuelle Bedingung)
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○ Komplexe Maschine (Bearbeitungszentrum – CNC gesteuert)
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○ Gesamtheit von Maschinen (Flexibles Fertigungssystem)