Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer
Aktuelle Gesundheitspolitik
der Großen Koalition
Mitgliederversammlung
des Bundesverbandes der Belegärzte
am 15. November 2014 in Berlin
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
www.ifg-muenchen.com
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
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Überblick
1. Günstige Startbedingungen
2. Gesundheitspolitische Eckpunkte des Koalitionsvertrages
3. Die einzelnen Gesetzesentwürfe bzw. Vorhaben, bewertet aus der Perspektive der Belegärzte
4. Mittelfristige Trends
5. Ausblick
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1. Günstige Startbedingungen
1.1 Eindeutige Mehrheit im Parlament
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Die Sitzverteilung im Parlament
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1. Günstige Startbedingungen
1.1 Eindeutige Mehrheit im Parlament
1.2 GKV im Überschuss
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Überschüsse der GKV (15 + 16 Mrd. €) – wie lange noch?
t = Jahre
Zuwendungen und Ausgaben in Mrd. €
2014201320122011
Δ=5,44** Δ=3,1* Δ=1,1*
• * Einschätzung des GKV-Schätzerkreises• ** Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (insgesamt in Mrd. €, je
Mitglied in € und je Versicherten in €). Gliederungsmerkmale: Jahre, Bundesgebiete; 2014
Δ=4,16**
2016? 2017?
Ausgaben
Zuwendungen aus dem Fond
2010 2015?
189,69
183,77
179,61
184,25
192,00*
190,00*
199,00*
201,00*
175,99
175,60
Δ= -0,39**
Finanzlage der Krankenkassen 2010 - 2017
Zusatzbeiträge in %
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1. Günstige Startbedingungen
1.1 Eindeutige Mehrheit im Parlament
1.2 GKV im Überschuss
1.3 Trotz Überschuss droht Mangel
- in der Finanzierung
- in der Versorgung auf dem Lande
- in den Gesundheitsberufen
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2. Gesundheitspolitische Eckpunkte des Koalitionsvertrages
(1) Reform der Pflegefinanzierung hat erste Priorität
(2) Bedingte Beitragsautonomie für Krankenkassen
(3) (Fach)ärztliche Versorgung auf dem Land sichern
(4) Qualitätsoffensive für Krankenhäuser zweite Priorität
(5) Prävention stärken
(6) Telemedizin fördern
(7) Neuordnung der GOÄ ?
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3. Die einzelnen Gesetzesentwürfe bzw. Vorgaben, bewertet aus der Perspektive der Belegärzte
3.1 Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz
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3.1 Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz
Versicherten-Zusatzbeitrag heute 0,9%-Punkte und fixiert,
ab 2015 je Kasse flexibel – lähmt Kasseninitiativen ??
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
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7,3 %
7,3 %
0,9 %
7,3 %
7,3 %
X %
fixiertfixiert
flexibel (wie weit?)
Übergang vom fixierten zum flexiblen Zusatzbeitrag
2011-2015 Ab 2015
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3.1 Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz
Versicherten-Zusatzbeitrag heute 0,9%-Punkte und fixiert,
ab 2015 je Kasse flexibel – lähmt Kasseninitiativen
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Start des Instituts für Qualität und Transparenz im
Gesundheitswesen (IQTiG) am 01.01.2015 – auch für ambulant-
ärztliche Versorgung zuständig
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3.2 Versorgungsstärkungsgesetz 2014/15
1) Dynamisierung des EBM (Preis-Kostenentwicklung, technische Ausstattung,
Versorgungsstrukturen, G-BA-Entscheidungen zu NUB
2) Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV), § 116 b / G-BA-Richtlinie
Vertrags- u. Klinikärzte übernehmen gemeinsam die Versorgung von
schweren und/oder seltenen Erkrankungen (Start: Tuberkulose,
gastrointestinaleTumore
- Generell gilt Verbotsvorbehalt!
- Vergütung direkt mit Krankenkassen, diagnosebezogen – DRG ?
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3) Weiterhin Verbotsvorbehalt (Krankenhaus) vs. Erlaubnisvorbehalt
(Vertragsärzte/Belegärzte)
4) Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung
- insbesondere bei Wartefristen über vier Wochen auf
Facharzttermin
5) Besondere Versorgung (§ 140 a SGB V)
- Systematische Zusammenfassung, es werden Praxiskliniken
genannt, nicht Belegärzte!
3.2 Versorgungsstärkungsgesetz 2014/15
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3.3 Qualitätsorientierte Krankenhausreform
„Eine sichere Behandlung ist letztendlich nur dort möglich, wo das
ärztliche und pflegerische Personal nicht über Gebühr belastet wird.
Wir wollen gewährleisten, dass auf Ebene der DRG-Kalkulation die
Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in ausreichender Höhe
und Gewichtung berücksichtigt werden. Dass die Krankenhäuser
diese Mittel auch tatsächlich für Personalkosten eingesetzt haben,
müssen sie in den Budgetverhandlungen in geeigneter Weise
unbürokratisch nachweisen.
„Gute Qualität muss sich für die Krankenhäuser auch finanziell
lohnen.“
1) Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition:
3.3 Qualitätsorientierte Krankenhausreform
2) Streit zur Investitions-Kostenfinanzierung
(Länder vs. Bund vs. Krankenkassen)
3) Qualitätsorientierung der DRGs – aber wie?
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Qualitätssichernde Differenzierung der ärztlichen Leistungen in DRGs
Internistische Leistungen
„Qualitätssichernde“ Leistungen
„Effizienzoffene“ Leistungen
Visite inkl. DokumentationAnmelden von Leistungen
Differentialdiagnostik mit/ohne OAKurvenvisite/Laborvisite
Angehörigengespräche inkl. Doku.Arztbrief inkl. Korrekturen etc., Vidierung
AufnahmestatusEntlassgespräch
Soziale Einschätzung und Orga. der WeiterversorgungNotfallversorgung
Zusätzliche Zeiten für OA/CA VisiteRöntgenbesprechung/-bewertung/-diktat
Teamkonferenz/Bespr. mit KG etc.Ärztliche EinzelschulungÄrztl. Gruppenschulung
Individ. TeambesprechungOberarztvisite
DRG-VerwaltungsaufwandIntensivstation
Sonographie AbdomenSonographie Schilddrüse
Sonographie ThoraxGer. Assessment durchführen/bewerten
Duplex/GefäßeEcho
RR-24h / EKG-24h Auswertung,Konsile
? ?- Visite- Differential-diagnostik- ….?
- Arztbrief- Dokumentation- ….?
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3.3 Qualitätsorientierte Krankenhausreform
2) Streit zur Investitions-Kostenfinanzierung
(Länder vs. Bund vs. Krankenkassen)
3) Qualitätsorientierung der DRGs – aber wie?
4) Zuschläge für nachgewiesene Qualität
5) Zuschläge für flächendeckende Versorgung
6) Strukturfonds für ausscheidende Krankenhäuser ?
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3. Die einzelnen Gesetzesentwürfe bzw. Vorgaben, bewertet aus der Perspektive der Belegärzte
3.4 Das Präventionsgesetz- Stärkung der Gesundheitsförderung und Primärprävention
- Aufgabenstärkung für die BDZA (Bundeszentrale für
gesundheitliche Förderung-eigentlich steuerfimanziert!)
- Finanzierung durch die Krankenkassen
3.5 Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung
- Digitale Vernetzung erforderlich
3.6 Neuordnung der GOÄ
- Pauschalisierung vs. Einzelleistungsvergütung
- Kostenerstattung vs. Sachleistungsprinzip
- Selektiverträge der PKV?
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4. Mittelfristige Trends
4.2 Belegärzte sind Brücken und Opfer der sektoralen Versorgung
- Brücken für die integrierte Patientenversorgung
- Opfer der sektoralen Budgets
4.1 Trend zur Ambulantisierung stationärer Leistungen,
insbesondere von belegärztlichen Leistungen
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4.3 Vergütung für Belegärzte
Generell sind Belegärzte Vertragsärzte, die im Krankenhaus vertragsärztliche Leistungen erbringen.
Daher gilt:
- Genehmigungsvorbehalt für Innovationen
- kein Verordnungsrecht für stationäre Leistungen
- Vergütung nach EBM
- steigende Haftpflichtprämien
- Vergütung nach EBM kosten- statt leistungsorientiert
4. Mittelfristige Trends
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4. Mittelfristige Trends
4.4 Sicht der Krankenhäuser
• Belegärzte als wichtige Ergänzung des Leistungsspektrums
• Belegarzt-DRGs mit 20% Abschlag unattraktiv
• DRG-Abschläge > EBM-Vergütung• Honorararzt als Alternative? (Kein wahlärztlicher Honoraranspruch!)
• MVZs als Alternative zu Belegärzten für Krankenhäuser
• MVZ und Facharztzentren als Alternative zum Krankenhaus für Belegärzte
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Entwicklung von MVZ in Deutschland (2004 – 2013)
Quelle: KV Hamburg, Stand 1. Quartal 2011
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4. Mittelfristige Trends
4.5 Konzentration der Krankenhäuser, Chancen oder Risiko für Belegärzte?
4.6 Alternative zur Vergütung belegärztlicher Leistungen: Das Schweizer Modell
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DRGs und Belegarzt in Deutschland und der Schweiz
Belegarzt rechnet mit KV gem. EBM ab
Krankenhaus rechnet gekürzte DRG mit KK ab
Krankenhaus rechnet DRG mit KK ab
???
Arzt-abschlag
EBM-Abrechnung
>
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Belegärztliche Vergütung in der Schweiz
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Einzelleistungstarife:
• Tarmed• SLK
Pauschalleistungstarife:
• Referenztarif der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung• OKP Tarif des BBV+• Generelle Ausscheidung eines Prozentanteils
Gemischte Vergütungsmodelle
Belegärztliche Vergütung in der Schweiz
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Referenztarif der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung
• Ermittlung des (beleg)ärztlichen Kostenanteils auf Basis von Hauptabteilungs-G-DRGs
(Hauptabteilung = Chefarztspital)
Belegärztliche Vergütung in der Schweiz
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4. Mittelfristige Trends
4.5 Konzentration der Krankenhäuser, Chancen oder Risiko für Belegärzte?
4.6 Alternative zur Vergütung belegärztlicher Leistungen: Das Schweizer Modell
4.7 Vorschlag für Deutschland:
1) Gleichstellung von belegärztlichen und angestellt-ärztlichen DRGs in der Vergütung: Leistungsbezogene statt kostenorientierte Vergütung
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4. Mittelfristige Trends
4.5 Konzentration der Krankenhäuser, Chancen oder Risiko für Belegärzte?
4.6 Alternative zur Vergütung belegärztlicher Leistungen: Das Schweizer Modell
4.7 Vorschlag für Deutschland:
1) Gleichstellung von belegärztlichen und angestellt-ärztlichen DRGs in der Vergütung: Leistungsbezogene statt kostenorientierte Vergütung
2) Wahlrechte für Belegärzte und Krankenhäuser (Rolle des Verbandes): Entweder ärztliche DRG-Pauschalen oder vertragsärztliche EBM-Vergütung
3) Angleichung der fachärztlichen Vergütung in der Praxis und im Krankenhaus: Der Höhe nach EBM-Facharztgehalt, der Art nach DRG-Pauschalen
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5. Ausblick: Die demografische Herausforderung
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82,0 Mio.
Gesamt
5,6 Mio. (8,7%)
16,4 Mio. (25,3%)35,3 Mio. (54,5%)7,4 Mio. (11,5%)
2,6 Mio. (3,3%)
16,1 Mio. (20,1%)51,3 Mio. (64,1%)10,0 Mio. (12,5%)
1,8 Mio. (2,2%)
14,9 Mio. (18,2%)54,1 Mio. (66,0%)11,1 Mio. (13,6%)
2020
2060 64,7 Mio.
79,9 Mio.
Quelle: Bundesversicherungsamt (2010) + Destatis (2009)
0 €
1,000 €
2,000 €
3,000 €
4,000 €
5,000 €
6,000 €MännerFrauen
Alter in Jahren
Aus
gabe
n de
r GKV
pro
Kop
f in
Euro
(200
8)
2008
Bev
ölke
rung
der
BR
D
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5.1 Demographie und Gesundheitsausgaben bis 2060
Ø Beitrag je Rentner: 1.824 €
Ø Beitrag je Erwerbstätigem:
6.158,40 €
Ø Ausgaben pro Versicherten (GKV) 2009: 2428 €
-18,8 Mio. + 5,3 Mio.
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5.2 Unangemessene Antworten
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Quelle: Blickpunkt Marktwirtschaft II/2013; abgerufen am 25.04.2014 unter: http://www.stiftung-marktwirtschaft.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/Blickpunkt_II_2013.pdf
Langfristige Kosten der Rentenpläne in Milliarden Euro bis 2050
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Politische Korrelation von Ahnungslosigkeit und Reformmut
Horst Seehofer (1993): Einführung der Wahlfreiheit für alle gesetzlich Versicherten
Andrea Fischer (2000): Einführung der DRGs
Ulla Schmidt (2007): Gesundheitsfonds und Morbi-RSA
Philipp Rösler (2010): AMNOG-Gesetz
Daniel Bahr (2012): Hatte Ahnung, aber . . .
Hermann Gröhe (2014): Qualitätsoffensive für Krankenhäuser
Folgerung: Je ahnungsloser der/die Minister(in), um so mutiger die Reform! Haben wir eine gute Perspektive?
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
Nixenweg 2 b, 81739 München
Tel. 089 / 60 51 98
Fax: 089 / 606 11 87
E-Mail: [email protected]
www.ifg-muenchen.com
Weiterführende Literatur:Ein Jahrzehnt Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik 2000 – 2010
Band I und Band II
Ausgewählte Beiträge von Günter Neubauer
Zu bestellen über
IfG Institut für Gesundheitsökonomik
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Referenztarif der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung
• Katalog des ärztlichen Anteils pro DRG für jede einzelne DRG als Referenz für die Verhandlungen
1. Einsatz als Poollösung
• Nachgelagerte Verteilung nach Einzelleistungskatalog (z.B. Tarmed)
2. Einsatz als direktes Vergütungsmodell für:
• Fallführenden Arzt
• Anästhesie
• Andere ärztliche Leistungen (z.B. über Konsilien)
Belegärztliche Vergütung in der Schweiz
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1993 1995 1998 2000 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 20130
5,000
10,000
15,000
20,000
25,000
3,379
6,6297,821 8,271 8,146 8,048 8,546 9,057
10,406
12,576
14,348
16,776
18,843
20,84522,304
Jahr
An
zah
lTrend zur Anstellung im ambulant-ärztlichen Bereich
Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer, 2014; Statista 2014
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L e b e n s a l t e r62,5
Erwerbsfähigkeit / -tätigkeit
2 Jahre Arbeitslosigkeit
Erziehung / Ausbildung
0 8020
2 Jahre Arbeitsunfähigkeit
Alters-
ruhezeit
65 67
130 Mrd. €
120 Mrd. €
5.2 Angemessene Antworten
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