Inhalt
1. Die Rolle des Lead Partners
2. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung
3. Änderungsantrag und -vertrag
4. Publizität
5. Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Sachsen
in Tschechien
1. Die Rolle des Lead Partners
Der Lead-Partner
erhält die Finanzierungszusage
schließt den Zuwendungsvertrag mit der SAB ab
koordiniert die Umsetzung des Projektes beiderseits der
Grenze
meldet sämtliche Änderungen im Projekt dem GTS
1. Die Rolle des Lead Partners
rechnet ab und erstattet Bericht gegenüber der
Zwischengeschalteten Stelle der Bescheinigungsbehörde
unter Einbindung der Art. 16-Prüfer (Auszahlungsantrag)
leitet die Fördermittel weiter an Projektpartner
stellt die ordnungsgemäße Verwendung der EU-
Fördermittel sicher
stellt die Publizität für das Projekt beiderseits der Grenze
sicher
2. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung
Positive Entscheidung im Begleitausschuss
Angebot über den Abschluss eines
privatrechtlichen Zuwendungsvertrages (Annahmefrist: 4 Wochen)
Privatrechtlicher Zuwendungsvertrag
(nach verbindlicher Mitteilung des Ministeriums für Regionalentwicklung über die Bewilligung der Förderung aus dem Staatshaushalt der Tschechischen Republik und bei Verfügbarkeit der EU-Mittel und der sächsischen Landesmittel)
2. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung
Jährliche Auszahlungsplanung = Terminplan zur Beantragung der Auszahlung durch den Lead Partner
spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des ZWV
verbindlich hinsichtlich der Mittel für das jeweilige Haushaltsjahr
bei Nichtabnahme der zugesagten Fördermittel in den zugeteilten Jahren muss mit einer Kürzung der EU-Förderung gerechnet werden
Vordruck für Auszahlungsplanung unter:http://www.ziel3-cil3.eu/de/formulare/projektumsetzung/index.html
3. Änderungen im Projekt
Wesentliche Änderungen (laut UD)
Änderungen (z.B. Überschreitung der Hauptausgabenposition um mehr als 20% , Inhaltliches, Laufzeit, Indikatoren)
Einfache Änderungen (z.B.Jahresscheiben, LP - Vertretungsberechtigung, Anschrift)
Ausgaben-verschiebung bis zu 20 %
ja ja ja nein
ja nein nein nein
ja ja ja / nein nein
ja ja / nein ja nein
Änderungsantrag erforderlich
Zustimmung BA
Zustimmung GTS
Vertragsanpassung erforderlich
3. Änderungen im Projekt
3. Änderungen im Projekt
Wesentliche Änderungen – Änderungsantrag und
Zustimmung des Begleitausschusses bei …
Ausgaben- und Finanzierungsplan, der eine Mittelerhöhung für das Gesamtprojekt bewirkt
Projektaktivitäten, die die Erreichung der Projektziele wesentlich beeinträchtigen
Mittelverschiebung zwischen tschechischen und deutschen Kooperationspartnern, wenn dadurch das Kriterium der gemeinsamen Finanzierung nicht mehr gegeben ist
3. Änderungen im Projekt
3. Änderungen im Projekt
Wesentliche Änderungen – Änderungsantrag und
Zustimmung des Begleitausschusses bei …
Wechsel des Kooperationspartners bei wesentlichen Auswirkungen auf den grenzübergreifenden Effekt
Wechsel des Projektdurchführungsortes
Vertragsänderung
3. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung3. Änderungen im Projekt
3. Änderungen im Projekt
Änderungen – ohne Zustimmung des Begleitausschusses, jedoch mit Zustimmung des GTS bei …
Überschreitung einer Hauptausgabenposition um mehrals 20 %
Verlängerung der Laufzeit Mittelverschiebung in die Folgejahre bzw. Änderung
der Jahresauszahlungsplanung Änderungen von Projektaktivitäten, die die Projektziele nicht
beeinträchtigen
3. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung3. Änderungen im Projekt
3. Änderungen im Projekt
Änderungen – ohne Zustimmung des Begleitausschusses, jedoch mit Zustimmung des GTS bei …
Änderung der vertretungsberechtigten Personen, Anschrift zusätzliche Aktivitäten (z.B. Veranstaltungen, Publikationen) Änderung des Zuschusses, Ersparnisse Partnerwechsel
Vertragsänderung, wenn zutreffend
3. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung3. Änderungen im Projekt
3. Änderungen im Projekt
Änderungen – ohne Anzeige, ohne Zustimmung des
Begleitausschusses und GTS bei …
Verschiebungen der Ausgaben, die die Hauptausgabenposition nicht 20 % überschreiten (tschechische PP müssen das CRR in einem Vordruck informieren)
die Verschiebungen der Ausgaben bis zu 20 % müssen jedoch immer einen Bezug zu den Projektzielen haben
wird bei der Art.-16-Prüfung geprüft
3. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung3. Änderungen im Projekt
3. Änderungen im Projekt
Änderungsantrag: zweisprachiger Vordruck unter www.ziel3-cil3.eu Beschreibung der Änderung durch Gegenüberstellung alt
und neu laut entsprechendem Punkt im Projektantrag bei Änderung von Ausgaben- und Finanzierungsplan:
tabellarische Darstellung Änderungen sind durch den Lead Partner nach
Abstimmung mit den Kooperationspartnern dem GTS
anzuzeigen
3. Änderungen im Projekt
Wann und wie oft soll die "Anzeige einer
Projektänderung" beim GTS eingereicht werden? in einer gesammelten Form für alle Partner und wenn
möglich für einen längeren Zeitraum in dringenden Fällen jederzeit Verlängerung der Laufzeit spätestens 1 Monat vor
dem geplanten Projektende
4. Publizität - allgemein
Vorschriften und Mindestanforderung an Verwaltungsbehörden und an Nutzer der Fördermittel in Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006
– Abschnitt 1 „Information und Publizität“
*** Kommunikationsplan (KP) – legt die
Informationsmaßnahmen auf Programmebene für die Jahre 2007 – 2015 fest
die Umsetzung des KP übernimmt das Gemeinsame Technische Sekretariat (GTS)
4. Publizität - Projektebene
Der Lead Partner stellt die Publizität für das Projekt beiderseits der Grenze sicher.
Die Kooperationspartner unterrichten die Öffentlichkeit durch geeignete Informationsmaßnahmen über die Förderung.
Publizitätsmaßnahmen sind zuschussfähige Ausgaben weitere Informationen im Leitfaden unter:
http://www.ziel3-cil3.eu/de/oeffentlichkeit/projektebene/index.html
4. Publizität - Projektebene
Publizitätsmaßnahmen auf Projektebene
Hinweistafeln (bei der Durchführung des Projektes) und
Erläuterungstafeln (bleibende Tafeln nach Abschluss)
bei investiven Maßnahmen
Embleme auf geförderten Gegenständen (z. B. Webseite),
Werbematerial, Dokumente und Unterlagen
(z. B. Einladungen, Präsentationen, Broschüren etc.)
in Veranstaltungen Hinweis auf die EU-Kofinanzierung
im Grußwort, Flagge, Fotodokumentation etc.
4. Publizität - Projektebene
Elemente auf Tafeln, Webseiten, Dokumenten Emblem der EU entsprechend grafischer Norm laut VO
1868/2006 und Verweis auf die „Europäische Union“ Verweis auf den EFRE mit folgendem Slogan:
„Europäischer Fonds für regionale Entwicklung“ Verweis auf den Mehrwert: „Investition in Ihre Zukunft“
• Für kleines Werbematerial nur Punkt 1 • Ziel 3-Programm-Logo wird empfohlen
4. Publizität - Projektebene
Emblem EU mit Verweis auf EU, EFRE und Mehrwert
Emblem EU mit Verweis auf EU
4. Publizität - Projektebene
Hinweistafeln (während der Durchführung des Vorhabens)
Erläuterungstafeln (spätestens 6 Monate nach Abschluss) Infrastruktur- oder Baumaßnahmen und materielle
Gegenstände mit öffentlichem Gesamtbeitrag von mehr als 500.000 € (Art. 8, Abs. 3 der VO 1828/2006)
gut sichtbar, entsprechende Größe, zweisprachig Art und Bezeichnung des Vorhabens Emblem EU mit Verweis auf EU, EFRE und Mehrwert
Emblem mindestens 25 % der Gesamtfläche der Tafel
4. Publizität - Projektebene
Beispiel einer Hinweistafel
4. Publizität – Programmebene
zweisprachiger Webauftritt mit aktuellen Informationen, Liste der Begünstigten etc. Veranstaltungen und zielgruppenorientierte Seminare Beratungen zweisprachige Wanderausstellung zur Ausleihe Infobroschüre, Ergebnisbroschüre Pressearbeit (z. B. Präsentation von Projektbeispielen) Berichte gegenüber der EU
5. Vergabe von Aufträgen
Vergabeziel:
Grundsätze:
Sicherstellung eines wirtschaftlichen Einkaufs im Markt
Wettbewerbsgrundsatz:Leistungen sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben
Gleichbehandlungsgrundsatz: Alle Bieter sind grundsätzlich gleich zu behandeln
Transparenzgebot: Sicherstellung eines transparenten Verfahrens
5. Vergabe von Aufträgen
Wichtig sind die jeweils geltenden Fassungen!
Europäische Richtlinien und Verordnungen
nationale Gesetze über das Vergaberecht
Regeln im Gemeinsamen Umsetzungsdokument
Regeln im Zuwendungsvertrag
5. Vergabe von Aufträgen
EU – Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge
VO (EG) Nr. 1251/2011 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren
CZ – Gesetz Nr. 137/2006 über öffentliche Aufträge sowie Novellierungen 76/2008, 55/2012 u. VO der Regierung Nr. 447/2011
DE – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A jeweils geltende Fassung)
DE – Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A jeweils geltende Fassung)
DE – Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF jeweils geltende Fassung)
5. Vergabe von Aufträgen in EU
EU-Schwellenwerte nach Verordnung 1251/2011
für Bauaufträge: 5.000.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge:
klassische Auftraggeber 200.000 EUR
Sektorenauftraggeber (Trinkwasser / Energieversorgung / Verkehr):
400.000 EUR
5. Vergabe von Aufträgen in Sachsen
Freistaat Sachsen
Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sowie alle
Informationen zum Thema Vergabe können Sie bei der
Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. erfragen
(Kontakt: http://www.abstsachsen.de)
Vergabeportal
http://www.vergabe24.de/wissen/vergaberecht/gesetze-und-
verordnungen.html
5. Vergabe von Aufträgen in Sachsen
Schwellenwerte in Sachsen laut Umsetzungsdokument
bei Gesamtzuwendungssumme
unterhalb 50.000 € und jeweiliger Auftragshöchstwert
mehr als 500 € (netto):
- das wirtschaftlichste Angebot von 3 Vergleichsangeboten
oberhalb 50.000 € und jeweiliger Auftragshöchstwert
mehr als 500 € und weniger als 13.000 € (netto):
- das wirtschaftlichste Angebot von 3 Vergleichsangeboten
5. Vergabe von Aufträgen in Sachsen
Schwellenwerte in Sachsen laut Umsetzungsdokument
bei Gesamtzuwendungssumme:
oberhalb 50.000 € und jeweilige Auftragshöchstwert
mehr als 13.000 € (netto):
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
(VOB / A jeweilig geltende Fassung)
- Verdingungsordnung für Leistungen und Lieferungen
(VOL / A jeweilig geltende Fassung)