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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Inhalte:
• Einleitung
• Was sind wassergefährdende Stoffe?
• Rechtliche Grundlagen
• Technische Grundlagen
• Praxisbeispiel
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Unterscheidung: wassergefährdende Stoffe - Abwasser
VAwS AbwV
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Abwasser / wassergefährdender Stoff
Gesetz zur
Ordnung des
Wasserhaus-halts
(WHG)
§ 19 h
Eignungsfeststellung,Bauartzulassung
„Behördl. Vorkontrolle“„Eignungsfeststellung,Bauart-, bauaufsichtl.
Zulassungen“
„Eigenüberwachung“„Fremdüberwachung“
„Prüfungen durchSachverständige“
„FachbetriebspflichtigeTätigkeiten“
„Voraussetzungen“„Ausnahmen“
§ 19 g
Umgang mit wassergef.Stoffen
§ 19 i
Pflichten des Betreibers
§ 19 l
Fachbetriebe
§ 7a ff.
Anforderungen
an die Einleitung
von Abwasser
„Besorgnisgrundsatz“„Allg. anerk. Regeln
der Technik“„wassergef. Stoffe“
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (wS) 2006:
insgesamt 2 175 Unfälle (gemeldet), davon
– 790 beim Umgang mit wS, 545 davon in Lageranlagen
– 1 385 Unfälle bei Beförderung; davon 94 % beim Transport mitStraßenfahrzeugen (534.200 l wurden freigesetzt,
320.100 l davon waren Mineralölprodukte.Ein Drittel konnte weder wiedergewonnen noch geordnetentsorgt werden.
dabei freigesetzt: 9,5 Mill. Liter (730 Tankwagen).Ca. 32% mehr als 2005.davon waren: 744.600 l WGK 2 und 777.600 l WGK 3 zuzuordnen.
3,9 Mill. Liter (41 %) konnten wiedergewonnen werden (49 % 2005).
Die meisten Unfälle (42 %) sind auf menschliches Versagen zurückzuführen.
Quelle: Statistisches Bundesamt 2006
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Was sind wassergefährdende Stoffe ?
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Säuren, Laugen
Alkalimetalle .... Halogene ....
Mineralöle, Mineralölprodukte
flüssige Kohlenwasserstoffe, Alkohole ....
Gifte
Allgemein: Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oderbiologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.
§ 19 g Abs. 5 WHG§ 19 g Abs. 5 WHG
.... sind feste, fl.... sind feste, flüüssige, gasfssige, gasföörmige Stoffe, insbesonderermige Stoffe, insbesondere
Das ist der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wassergefährdungsklassen
Die wassergefährdenden Stoffe sind in einer Verwaltungsvorschrift „VwV wassergefährdende Stoffe“näher beschrieben und entsprechend ihrer Gefährlichkeit eingestuft.
Seit dem 1.6.1999 existieren drei verschiedene Wassergefährdungsklassen (WGK):
WGK 1: Schwach wassergefährdend
WGK 2: Wassergefährdend
WGK 3: Stark wassergefährdend
Darüber hinaus sind im Anhang 1 der Verwaltungsvorschrift „nicht wassergefährdendeStoffe“ (VwVwS vom 29.05.1999) genannt.
Hinweis: Für Anlagen mit Stoffen, deren WGK nicht sicher bestimmt ist, wird dieGefährdungsstufe nach WGK 3 ermittelt.
Quellen: VwVwS, Sicherheitsdatenblätter (Herstellerangaben),VCI (Verband der Chemischen Industrie), Umweltbundesamt (Internet)
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wassergefährdungsklassen (Beispiele)Nicht wasser-gefährdende
Stoffe (seit 1.6.99)
WGK 1(seit 1.6.99)
WGK 1schwach wassergefährdend
WGK 2wassergefährdend
WGK 3stark wassergefährdend
Methan,n-Butan, Propan,Kohlenstoffdioxid
KohlenstoffmonoxidLachgas (N2O)
Schwefeldioxid (SO2),Stickstoffmonoxid (NO),Stickstoffdioxid (NO2),n-Pentan*, n-Hexan**,n-Heptan**, n-Octan**
Schwefeltrioxid (SO3),Ammoniak (NH3),
Chlor (Cl2),Phosgen,
Formaldehyd
Blausäure (HCN)
Titandioxid Eisen(II)-, Eisen(III)chlorid,Eisenchloridsulfat
Anilin,Pyridin
Acrolein, Acrylnitril,Acrylamid, Hydrazin
Aceton,Wasserstoffperoxid
Weißöle nach DAB Diesel- und Turbinenkraftstoffe,Ottokraftstoffe (nicht als
krebserzeugend (R 45) gekennzeichnet
Ottokraftstoffe(als krebserzeugend (R 45) gekennzeichnet)
Citronensäure,L(+)-Ascorbinsäure
Benzoesäure, Ameisensäure,Essigsäure (> 25 %),
Fluorwasserstoff (HF),Salz-, Salpeter-, Schwefelsäure
Salpetersäure (rauchend),
Königswasser,Bromessigsäure,Chloressigsäure
Fluoressigsäure,Chromschwefelsäure
Calciumcarbonat,Calciumfluorid
Calciumchlorid Natriumhydroxid (NaOH),Kaliumhydroxid (KOH),
Calciumhydroxid (Ca(OH)2)
Xylol, Toluol,Styrol, Kresol,
Chlorbenzol, Chlortoluol
Quecksilberverbindungen,
Ethylenglykol,Glycerin
Schmieröle auf Mineralölbasis(Grundöle, unlegierte; außer dunkle
Prozeßöle, obere Siedegrenze > 400oC)
Schmieröle auf Mineralölbasis(legierte, emulgierbare und
nicht emulgierbare;obere Siedegrenze > 400oC))
Altöle(sofern Zusammensetzung aufgrund von
Herkunft und Gebrauch oder durchAnalyse nicht bekannt; Ausnahme:
gebrauchte Motorenöle (immer WGK 3))
Bitumen Heizöl (schwer) Heizöl EL BenzolEthanol Methanol, Butanol, Propanol,
Isopropanol, IsobutanolPhenol, Anilin,
Naphthalinchlorierte Kohlenwasserstoffe
(außer Dichlormethan)
Natriumchlorid,Natriumsulfat
K-chlorid, K-nitrat, K-sulfat,Na-nitrat, Na-carbonat,Ca-nitrat
K-nitrit,Na-nitrit
Cadmium-, Arsenverbindungen,Cyanide
Quelle: Katalog für wassergefährdende Stoffe, Umweltbundesamt Berlin, Bismarckplatz 1, 14191 Berlin oder Internet: www.umweltbundesamt.de;*: Umstufungsempfehlung durch die KBwS auf WGK 2;
**: Umstufungsempfehlung durch die KBwS auf WGK 3
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erlässt mit
Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften, in denen die
wassergefährdenden Stoffe näher bestimmt und entsprechend ihrer Gefährlichkeit
eingestuft werden
Anhang 1: Nicht wassergefährdende StoffeAnhang 2: Wassergefährdende StoffeAnhang 3: Bestimmung und Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der
Grundlage von R- SätzenAnhang 4: Einstufung von Gemischen in Wassergefährdungsklassen
Einstufung der Stoffe in Wassergefährdungsklassen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die nähere Bestimmungwassergefährdender Stoffe und ihre Einstufung ihrer Gefährlichkeit
(VwVwS) vom 29.05.1999
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wo sind wassergefährdende Stoffe?
Öffentliche Tankstellen
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wo sind wassergefährdende Stoffe?
Tankläger
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wo sind wassergefährdende Stoffe?
BetriebstankstellenTankstellen fürWasserfahrzeuge
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wo sind wassergefährdende Stoffe?
Läger
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wo sind wassergefährdende Stoffe?
Heizölverbraucheranlagen
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wo sind wassergefährdende Stoffe?
Produktionsanlagen
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Rechtliche Grundlagen
1. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts WHG
2. In jedem Bundesland:
• Landeswassergesetzez. B. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
• Verordnung über Anlagen zum Umgang mitwassergefährdenden Stoffen und über FachbetriebeVAwS – Anlagenverordnung
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Inhalte der VAwS (Auszüge):
§ 1 Anwendungsbereich§ 2 Begriffsbestimmungen§ 3 Grundsatzanforderungen§ 5 Gleichwertige allgemein anerkannte Regeln der Technik§ 6 Gefährdungsstufen§ 7 Anzeigepflicht§ 8 Anlagen in Schutz- und Überschwemmungsgebieten§ 10 Anforderungen an Rohrleitungen§ 11 Anlagen/Anlagenteile einfacher oder herkömmlicher Art§ 12 Eignungsfeststellung und Bauartzulassung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen
und Umschlagen wassergefährdender Stoffe§ 14 Befüllen und Entleeren von Anlagen§ 15 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen für Anlagen zum Herstellen,
Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe§ 16 Sachverständige§ 17 Überprüfung durch Sachverständige§ 18 Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht§ 19 Bestehende Anlagen und Zulassungen§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anlagen nach VAwS
Definition nachDefinition nach MusterMuster--VAwSVAwS::
Anlagen sind ortsfeste oder ortsfest benutzte Funktionseinheiten.
Betrieblich verbundene unselbständige Funktionseinheiten bilden eine Anlage.
Anlagen zum L agern
Anlagen zum A bfüllen
Anlagen zum U mschlagen
Anlagen zum H erstellen
Anlagen zum B ehandeln
Anlagen zum V erwenden wassergefährdender Stoffe
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anlagenarten – Begriffsbestimmungen
Rohr-leitungen
Behandeln
Abfüllen
Herstellen
Lagern
Verwenden
Umschlagen
Verwenden ist das Anwenden, Gebrauchen und Verbrauchen wassergefährdenderStoffen unter Ausnutzung ihrer Eigenschaften
Lagern ist das Vorhalten von wassergefährdenden Stoffen zur weiteren Nutzung, Abgabeoder Entsorgung
Abfüllen ist das Befüllen oder Entleeren von Verpackungen mit wassergefährdenden Stoffen
Umschlagen ist das Laden und Löschen von Schiffen sowie das Umladen vonwassergefähr-denden Stoffen in Behältern oder Verpackungen von einem Transportmittelauf ein anderes
Herstellen ist das Erzeugen, Gewinnen und Schaffen von wassergefährdenden Stoffen
Behandeln ist das Einwirken auf wassergefährdende Stoffe, um deren Eigenschaften zuverändern
Rohrleitungen sind feste oder flexible Leitungen zum Befördern wassergefährdenderStoffe...
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Definition „unterirdisch“
Unterirdisch sindUnterirdisch sind
Anlagen oderAnlagen oder
Anlagenteile, dieAnlagenteile, die
vollstvollstäändig oder teilweisendig oder teilweise
im Erdreich eingebettetim Erdreich eingebettet
sind.sind.
grö
ße
r0
.5m
Folie 22Dipl.-Ing. Petra Witzmann
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Definition „oberirdisch“
Oberirdisch sind AnlagenOberirdisch sind Anlagen
oder Anlagenteile, dieoder Anlagenteile, die
nicht unterirdisch sind.nicht unterirdisch sind.
Folie 23Dipl.-Ing. Petra Witzmann
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Prüfpflichten durch Sachverständige
Der Anlagenbetreiber hat nach Maßgabe desLandesrechts Anlagen durch zugelasseneSachverständige überprüfen zu lassen und zwar
§ 19 i WHG
Vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung der Anlage.
Spätestens fünf Jahre, bei unterirdischer Lagerung in Wasser- und Quellen-schutzgebieten spätestens 2 ½ nach der letzten Überprüfung.
Vor Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage.
Wenn die Prüfung wegen der Besorgnis einer Wassergefährdung angeordnetwird.
Wenn die Anlage stillgelegt wird.
Folie 24Dipl.-Ing. Petra Witzmann
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Prüfpflichten durch Sachverständige
Generell prüfpflichtig *
Unabhängig vom Volumen
Abhängig
vom Volumen der Anlage,
von der Wassergefährdungsklasse,
vom Aggregatzustand der in der An-lage enthaltenen Stoffe,
vom Bundesland,
vom Aufstellungsort (Schutzgebiete).
Unterirdische Anlagen /Anlagenteile
Oberirdische Anlagen /Anlagenteile
* Einschränkungen in einigen Ländern, z.B. bzgl. fester Stoffe
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Prüfpflichten für oberirdische Anlagen
*): Anlagen zum Lagern von Heizöl oder Dieselkraftstoff außerhalb von Schutzgebieten nur beiInbetriebnahme und wesentlicher Änderung;
WSG: Wasserschutzgebiet
Hinweis: Übergangsfristen für bestehende Anlagen sind den jeweiligen Verordnungen zuentnehmen
PrPrüüfpflichten oberirdischer Anlagen nachfpflichten oberirdischer Anlagen nach §§ 19 i Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, 2, 3 und 5 in19 i Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, 2, 3 und 5 inAbhAbhäängigkeit von der Gefngigkeit von der Gefäährdungsstufehrdungsstufe
Bundesland VAwS Einmalig Erstmalig & wiederkehrend & Stillegung
Niedersachsen § 17 B*) B, C ,D WSG: B, C, D
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Gefährdungsstufen
Anlagenvolumen in m3 bzw. Masse in t WGK 1 WGK 2 WGK 3
bis 0,1 Stufe A Stufe A Stufe A
mehr als 0,1 bis 1,0 Stufe A Stufe A Stufe C
mehr als 1,0 bis 10 Stufe A Stufe B Stufe D
mehr als 10 bis 100 Stufe A Stufe C Stufe D
mehr als 100 bis 1.000 Stufe B Stufe D Stufe D
mehr als 1.000 Stufe C Stufe D Stufe D
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Sicherheitsphilosophie im Wasserrecht
1. PrimärschutzSichere Umschließung
2. ErkennbarkeitBoden-, Wandabstände
3. SekundärschutzRückhaltemöglichkeitbzw. Doppelwandigkeit
Dichtheit, Standsicherheit, Widerstandsfähig-keit gegen mechanische, thermische und che-mische Einflüsse
Weitere Grundsatzanforderungen: Löschwasserrückhaltung, Auffangräume (grundsätzlich)ohne Abläufe, Erstellung einer Betriebsanweisung (grundsätzlich)
Das Sicherheitssystem basiert im wesentlichen auf drei SDas Sicherheitssystem basiert im wesentlichen auf drei Sääulen:ulen:
Erkennbarkeit von Undichtheiten an Anlagen-teilen und von Leckagen
Zurückhaltung austretender wassergefährden-der Stoffe bzw. Doppelwandigkeit
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
TRwS 135 Bestehende einwandige unterirdische Behälter
TRbF 20 Läger
TRbF 30 Entleerstellen
DWA-A 779 TRwS Allgemeine technische Regelungen
DWA-A 780TRwS Oberirdische RohrleitungenTeil 1: Rohrleitungen aus metallischen WerkstoffenTeil 2: Rohrleitungen aus polymeren Werkstoffen
DWA-A 781TRwS Tankstellen für KraftfahrzeugeTeil 2: Betankung von Kraftfahrzeugen mit wässriger
Harnstofflösung
Teil 3: Betankung von Kraftfahrzeugen mit Mischungen ausBioethanol und Ottokraftstoff
Technische Regeln:
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
DWA-A 782TRwS Tankstellen für Schienenfahrzeuge
DWA-A 783 TRwS Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge
DWA-A 784TRwS Betankung von Luftfahrzeugen
DWA-A 785 TRwS Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerdengeeigneter Sicherheitsvorkehrungen – R1 – (Entwurf)
DWA-A 786TRwS Ausführung von Dichtflächen
DWA-A 787 TRwS Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen (Entwurf)
DWA-A 788 TRwS Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerungwassergefährdender Flüssigkeiten
DWA-A 789 TRwS Bestehende unterirdische Rohrleitungen (Entwurf)
DWA-A 791TRwS Heizölverbraucheranlagen (Entwurf)
Herausgeber: DWA Hauptgeschäftsstelle, www.DWA.de
Technische Regeln:
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anforderungen an oberirdische Lageranlagen
Volumen der Anlagenach §6 in m3 WGK 1 WGK 2 WGK 3
Bis 0,1 - Stufe A - Stufe A Stufe A
mehr als 0,1 bis 1,0 - Stufe A - Stufe A F + R2 Stufe C
mehr als 1 bis 10F + R1 Stufe A F + R1 + I1 Stufe B F + R2/R3 Stufe D
mehr als 10 bis 100
F + R1 + I1 Stufe A F + R1 + I2 /F + R1 + I1
Stufe C F + R2/R3 Stufe D
mehr als 100 bis 1.000F + R1 + I2 /F + R1 + I1
Stufe B F + R2/R3 Stufe D F + R2/R3 Stufe D
Mehr als 1.000F + R1 + I2 /F + R1 + I1
Stufe C F + R2/R3 Stufe D F + R2/R3 Stufe D
Soweit die Anforderungen nach der WGK oder dem Volumen abgestuft sind, sind sie auch eingehalten, wenndie jeweiligen Anforderungen einer höheren WGK oder eines höheren Volumenbereichs erfüllt werden.
Die Anforderungen sind auch eingehalten, wenn R3 verwirklicht wird.
Für HBV-Anlagen in oder über oberirdischen Gewässern, die funktionsbedingt die R-Anforderungen nichteinhalten können, genügt eine konkrete Betriebsanweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs-, Alarm- undMaßnahmenplan.
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
1 - Domdeckel
2 – Dichtung
3 – Blindstopfen
4 - Füllrohr mit Tauchrohr
5,6, 11 – Peilrohr, -stab und -verschluss
7 – Entlüftungshaube
8 – Grenzwertgeber
9 – Kombinationsverschraubung aus Kunststoffund Isoliertrennstück
10 – Füllrohrverschluss
12 – Inhaltsmessgerät
13 – Kondensatgefäß
14 – Leckwarngerät
14 – LWG - Montageset
Aufbau eines unter-irdischen Lagerbehälters
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
von oben von unten
Domdeckel eines unterirdischen Lagerbehälters
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Gesamtansicht unteres Ende der Füllleitung
Domdeckel eines unterirdischen Lagerbehälters
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Praxisbeispiel:
Überfüllschaden an einem unterirdischenLagerbehälter
Folie 35Dipl.-Ing. Petra Witzmann
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Lage des Behälters –in Gewässernähe
Überfüllschaden
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Überfüllschaden
der überfüllte Domschacht
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Schadensausmaß
Heizöl ist in den Keller gelaufen Umliegende Blätter mit Heizölbenetzt
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Schadensursache
Demontierte Lüftungsleitung Ende der Lüftungsleitung
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Schadensursache
Öffnung der Lüftungsleitung Öffnung der Füllleitung
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Fazit:
Lüftungsleitung und Füllanschluss waren vertauscht
eingebaut.
Der Behälter konnte nicht entlüften
Ein Überfüllschaden mit Konsequenzen für Boden und
Gewässer ist entstanden