Alle Rechte vorbehalten / © Rainer Heinrich 11/2007
Teil 6: Politische Grundlagen
Die Bundesrepublik DeutschlandNationale Symbole
Geschichtliche EntwicklungBundestag / Bundesrat / Gewaltenteilung
Das GrundgesetzWie ein Gesetz entsteht
Die Europäische Einigung
= weitergehende Information
= wichtige Definition/Information
Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung
WIRTSCHAFTS-& SOZIALKUNDE
6
Gründung: 1949
Einwohner: 82.422.2992Bevölkerungsdichte:230,86 pro km2Fläche: 357.021,00 km
Küstenlänge: 2.389,00 km
Grenzlänge: 3.621,00 km
Grenzländer: Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark
Ausdehnung: Nord-Süd 880 km, West-Ost 750 kmBIP pro Einwohner: 35.075 US-Dollar (Stand 2005)
Infrastruktur:
Straßen: 656.140 km
Wasserstraßen: 7.500 km
Eisenbahn: 44.000 km
Flughäfen: 613
Häfen: Berlin, Bonn, Brake, Bremen, Bremerhaven, Köln, Dresden, Duisburg, Emden, Hamburg, Karlsruhe, Kiel, Lübeck, Magdeburg, Mannheim, Rostock, Stuttgart
Tiefster Punkt: Freepsum See -2 m
Höchster Punkt: Zugspitze 2.963 m
Verwaltungsbezirke: 16 Bundesländer;Baden-Wuerttemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nieder-sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Währung: € (1 Euro = 100 Cent).
Staatsreligion: keine
Auto-Kennzeichen: D
www-Endung .de
Telefon-Vorwahl: +49
Zeitzone: MEZ und MESZ von Ende März bis Ende Oktober
Regierungsform: Demokratisch-parlamentarischer Bundesstaat
Staatsoberhaupt: Bundespräsident (Horst Köhler)
Regierungschef: Bundeskanzlerin (Angela Merkel)
Nationalfeiertag: 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit)
Die Bundesrepublik Deutschland liegt mitten in Europa und ist Gründungsmitglied der Europäischen Union, die 1956 mit der “Montanunion” ihren Anfang nahm.
Bei der Gründung der Bundesrepublik 1949 einigte man sich zunächst auf Bonn als provisorische Hauptstadt. Die vorherige Reichshauptstadt Berlin war von den vier Siegermächten des 2. Weltkrieges in Zonen aufgeteilt und besaß einen Sonderstatus. Man wollte deutlich machen, dass man irgend wann ein wiedervereintes Deutschland haben wollte. Mit der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik 1949 wurde der vormals sowjetische Teil Berlins zur Hauptstadt der DDR.
Seit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Teilstaaten wurde Berlin 1991 wieder Hauptstadt und Bonn wurde zur Bundesstadt, in der nach wie vor verschiedene Ministerien und internationale Gremien ihren Sitz haben.
Die BRD ist ein föderaler Bundesstaat, in dem 16 Bundesländer zusammen geschlossen sind. Die Länder wirken bei der Gesetzgebung des Bundes mit und haben Bereiche, für die sie alleine zuständig sind (Polizei, Schulen usw.).
Die Amts- und Landessprache ist Deutsch, es gibt jedoch sowohl eine dänische als auch eine sorbische Minderheit.
Seit 2001 ist die Währung der € (1 Euro = 100 Cent), vorher war es die Deutsche Mark (D-Mark, DM).
2Auf einer Fläche von 357.021,00 km leben 82.422.299 Menschen (Stand Juli 2006), was eine Bevölkerungsdichte von 230,86 pro km2 ergibt. 7,3 Mio. Menschen sind ausländische Mitbürger aus weit über 50 Staaten. 1,7 Mio. davon sind türkischer Abstammung, fast 600.000 von ihnen wurden in Deutschland geboren. 700 445 kamen aus dem ehemaligen Jugoslawien, 534 657 Menschen stammen aus Italien, 361 696 aus Polen, 303 761 aus Griechenland und 272 376 sind Afrikaner. Mit 112 437 Nordamerikanern (USA und Kanada) stellt auch dieser Kontinent einen nicht unerheblichen Anteil an der ausländischen Bevölkerung.
Deutschland grenzt im Süden an Österreich (784 km) und die Schweiz (334 km, im Westen an Frankreich (451 km), Belgien (167 km), Luxemburg (138 km) und die Niederlande (577 km). Im Osten haben wir eine gemeinsame Grenze mit Tschechien (646 km) und Polen (456 km), im Norden mit Dänemark (68 km).
Die Bundesrepublik Deutschland
Bis 1980 war weder die BRD noch die DDR Mitglieder der Vereinten Nationen (UNO, United Nations Organisation), da vor allem die US-Amerikaner einer damit verbundenen internationalen Anerkennung des kommunistischen Teils Deutschlands nicht zustimmten.
Seit 1955 ist die Bundesrepublik Mitglied der NATO (North Atlantic Treaty Organisation), dem westlichen Verteidigungsbündnis. Die deutsche Armee heißt Bundeswehr und gliedert sich in die sogenannten Teilstreitkräfte Heer, Marine und Luftwaffe.
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POLITIK
Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung, Bundespräsidialamt, Wikipedia, Statistisches Bundesamt; Fotos: Bundespräsidialamt
Wirtschaftsdaten
Das heutige Staatswappen � wurde am 20.01.1950 wieder eingeführt, nachdem es bereits zwischen 1919 und 1935 Staatssymbol war. Es geht auf das Wappen des ersten (oder alten) Deutschen Reiches von 800 bis 1805 (bis 1410 � und von 1410 bis 1805 � zurück. Dieses Wappen wurde allerdings nur zusammen mit der Fahne des “Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation” � von 1410 bis 1805 verwendet, die wiederum auf das Symbolik der Kreuzzüge zurückgeht.
Auf den Wunsch des französischen Kaisers Napoléon I. wurde am 1806 der “Rheinbund” gegründet (mutmaßliche Flagge �). Daran beteiligt waren zunächst 16 deutsche Staaten, die aus dem Heiligen Römischen Reich austraten. Nach Gründung des Rheinbunds legte der deutsche Kaiser Franz II. von Habsburg am 6. August 1806 die deutsche Kaiserkrone nieder, womit auch das Heilige Römische Reich Deutscher Nation endete .
Nach der Niederlage Preußens in der Schlacht von Jena und Auerstedt am 14.10.1806 wurde klar, dass Napoleón nicht mehr aufzuhalten war, und es traten alle mittel- und norddeutschen Staaten dem Rheinbund bei, ebenso das Kurfürstentum Sachsen und das Bistum Würzburg. Schließlich bestand der Rheinbund aus 36 Staaten, und wurde vom Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg, dem letzten Kurfürsten (Erzbischof) von Mainz und Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches geführt. Nur Österreich, Preußen, das Kurfürstentum Hessen und Braunschweig traten nicht bei.
Im Verlauf der folgenden Befreiungskriege löste sich der Bund jedoch immer mehr auf und endete endgültig nach der Völkerschlacht von Leipzig (16.–18.10.1813).
1815 entstand der Deutscher Bund, der bis 1866 ein lockerer Staatenbund war. Er kannte als gemeinsame heraldische Symbolik ausschließlich ein Wappen, und zwar den Reichsadler des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation�, er hatte keine eigene Flagge. Nur im Jahre 1848 (dem Jahr der Revolution) und einige Zeit danach – bis 1850 – wurde eine Nationalflagge und eine Kriegsflagge in den Farben Schwarz, Rot und Gold verwendet �.
Nachdem der Krieg Preußens und Österreichs und ihrer jeweiligen Verbündeten am 03.07.1866 in der Schlacht bei Königgrätz zugunsten Preußens entschieden worden war, beendete der Friede von Prag am 23.08.1866 diesen Krieg. Die Initiative zur Einigung des Reiches war damit an Preußen übergegangen.
Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck war anschließend bemüht ein gemeinsames Staatengebilde zu schaffen, zunächst mit den 17 deutschen Staaten, die sich als Verbündete am Krieg gegen Österreich beteiligt hatten. Nach dem Abschluss von Friedensverträgen traten andere Teilstaaten diesem sog. Norddeutschen Bund bei. Die Verfassung des Bundes trat am 1.Juli1867 in Kraft, Bundespräsident wurde der preußische König Wilhelm I.. Der Bund hatte eigentlich keine Flagge, die Farbkombination � entstand im Jahre 1867 durch die Kombination der Farben Preußens (Schwarz und Weiß) mit den Farben der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck (Rot und Weiß).
Nach dem Ende des 1. Weltkrieges und der Flucht des Kaisers Wilhelm II endete das Kaiserreich. 1919 entstand die sog. "Weimarer Republik", Schwarz-Rot-Gold wurden die Staatsfarbenq. Mit der Wahl Adolf Hitlers zum Reichskanzler 1933 und bis zum Tod des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg 1935 wurde die alte Reichsflagge� wieder benutzt, danach benutzen die National-sozialisten ihr Parteiabzeichen, das Hakenkreuz, als Staatssymbol. Die Hakenkreuzflagger* ist ein Entwurf von Adolf Hitler, und wurde im Jahre 1920 zu ersten Mal in der Öffentlichkeit gezeigt. Sie war ein vollständiger Bruch mit bisherigen Gestaltungsregeln und erregte viel Aufsehen. Als Zeichen für einen absoluten Neuanfang nach der gescheiterten Politik der "Weimarer Republik" und den Auswirkungen des Versailler Diktats wurde sie daher sehr beliebt.
Das Hakenkreuz ist in der verwendeten Form ein im indo-germanischen Raum weit verbreitetes Zeichen mit immer derselben Bedeutung: Sonne, Glück, Gesundheit und Wohlstand. Damit schlug sich die zusammengestrickte Ideologie der Nazis symbolisch nieder: zunächst als modern verkauft nahm man immer mehr Bezug auf “germanische” Geschichte und, vor allem, Sagen und Mytholgien.
Die Heraldik Deutschlands nach 1945 knüpft an die Traditionen der Weimarer Republik an, deren Farben die Deutsche Demokratischen Republik (1949 - 1990 �) ebenfalls übernahm, allerdings mit einem anderen Wappen.
Quelle: Volker Preuß, www.flaggenlexikon.de
In der zweiten Strophe griff Hoffmann von Fallersleben Motive aus einem Lied des mittelalterlichen Dichters und Sängers Walther von der Vogelweide auf. In der dritten Strophe wurde schließlich die Forderung nach bürgerlichen Rechten, Freiheit und Gleichheit für jeden Deutschen in einem geeinigten Deutschland erhoben. Nur diese Strophe ist heute Nationalhymne.
Die Melodie, die vor dem Gedicht entstand und die der Dichter bereits als Vertonung im Sinne hatte, wurde von Joseph Haydn 1797 für die österreichische Kaiserhymne "Gott erhalte Franz den Kaiser" komponiert.
Während des Nationalsozialismus (1933 - 1945) wurde vor allem die erste Strophe gesungen, um damit die der Nazi-Ideologie zu Grunde liegende angebliche Überlegenheit der Deutschen (”Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt...”) und den irrealen Traum von “Großdeutschland” zu veherrlichen (”von der Maas bis an die Memel [Polen], von der Etsch [Adige in Südtirol, Italien] bis an den Belt “[Ostsee]).
Als sich 1949 die Bundesrepublik Deutschland konstituierte, wurde im Grundgesetz eine Nationalhymne nicht erwähnt. Das Erscheinen der Bundesrepublik auf internationaler Ebene (z. B. bei den Olympischen Spielen 1952), löste eine Hymnendiskussion aus. Im Gegensatz zu Bundeskanzler Konrad Adenauer, der das Deutschlandlied (3. Strophe) beibehalten wollte, beabsichtigte Bundespräsident Theodor Heuss, eine neue Nationalhymne einzuführen. Dies stieß aber auf eine geschlossene Abwehrfront. 1952 bestätigte Heuss das Deutschlandlied dann als Nationalhymne.
Durch den Beitritt der ehemaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 wurde Deutschland in Gestalt des Zusammenschlusses von Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Demokratischer Republik und Berlin wiedervereinigt. Im "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" vom 14. September 1990 war dabei völkerrechtlich verbindlich und endgültig festgelegt worden, daß "das vereinte Deutschland ... keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten ... erheben" wird.
Wohl auch, um angesichts dieser Rechtslage etwaigen Mißverständnißen den Boden zu entziehen und um zugleich zu dokumentieren, dass der Anspruch auf "Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland" nunmehr verwirklicht ist, legten Bundespräsident von Weizsäcker und Bundeskanzler Kohl in einem Briefwechsel vom August 1991 fest, dass die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ... die Nationalhymne für das deutsche Volk" ist, zumal sie "die Werte verbindlich zum Ausdruck [bringt] , denen wir uns als Deutsche, als Europäer und als Teil der Völkergemeinschaft verpflichtet fühlen."
(Schreiben vom Bundespräsidenten von Weizsäcker an Bundeskanzler Kohl vom 19.08.91); entnommen aus "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland”
Quelle: www.nationalhymne.de
Die schwarz-rot-goldene Flagge des heutigen Deutschlands knüpft an die Fahne der ersten Deutschen Republik von 1919 bis 1933 an. Sie wurde nach dem Krieg von den Ländern übernommen und am 7. September 1949 Nationalflagge der Bundesrepublik Deutschland.
Die offizielle Bundesflagge (links) trägt den gleichen Adler wie die der Weimarer Republik von 1919 bis 1933. Die “private” Verwendung ist allerdings verboten. Deshalb sieht man häufiger eine Phantasieflagge mit einem, dem Bundesadler von Behörden nachempfunden Adler (rechts).
Das "Lied der Deutschen" wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben auf der Insel Helgoland am 26. August 1841 geschrieben. Der "Deutsche Bund" bestand zu dieser Zeit aus 39 souveränen Staaten von unterschiedlicher Größe und politischer Bedeutung. Diese politische Landschaft war das Motiv für Hoffmann von Fallersleben, durch die Strophen des "Deutschlandliedes" die Sehnsucht seiner Landsleute nach politischer Einheit in Freiheit auszudrücken.
DAS “LIED DER DEUTSCHEN”
(Franz) Joseph Haydn (auch Josef, er benutzte nie Franz; * 31. März 1732 in Rohrau, Niederösterreich; † 31. Mai 1809 in Wien) war ein führender österreichi-scher Komponist der Wiener Klassik. Er war Bruder des Kompon i s ten M ichae l Haydn und des Tenors Johann Evangelist Haydn.
DIE NATIONALFARBEN SCHWARZ-ROT-GOLD
*Die Darstellung der Hakenkreuzflagge dient lediglich der historischen Darstellung und erfüllt nicht den Straftatbestand gemäß §§ 86 und 86a.
r
800 - 1410
seit 1949
1933 - 1945
1410 - 1805
*
1410 - 1805
1949 - 1990
1867 - 1918
1918 - 1933
1918 - 1933
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POLITIK
Als Reaktion auf die Gründung der Bundesrepublik (BRD) durch die West-Siegermächte
(USA, Großbritanien, Frank-reich) im Mai 1949 gründete die
Sowjetunion in ihrer Besatzungs-zone im Oktober die “Deutsche Demokratische Republik” (DDR). Im Gegensatz zur BRD handelte es sich nur dem Namen nach um eine demokratische Republik. In Wirk-lichkeit herrschte die “Sozialis-tische Deutsche Einheitspartei”, die aus dem Zusammenschluss von KPD und SPD entstanden war. Andere Parteien (CDU, Bauern-partei, Liberaldemokratische Partei usw.), die sogenannten Block-parteien, hatten im Parlament, der “Volkskammer”, nicht wirklich eine eigene Stimme, geschweige denn die Rolle einer Opposition. Mit dem friedlichen Aufstand der Bürger 1989 fand die DDR nach 40 Jahren am 3. Oktober mit dem Beitritt zur BRD ihr Ende.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat.
Grundgesetz, Artikel 20, Abs. 1
40 Jahre lang trennte die innerdeutsche “Zonengrenze” mit ihren SperranlagenDeutschland in zwei Teile
Grundsätzlich ist Födera-lismus ein Ordnungsprinzip, das auf weitgehender Unab-hängigkeit einzelner Ein-heiten beruht, die zusammen aber ein Ganzes bilden (z.B. mehrere Länder oder Pro-vinzen einen Staat; mehrere Vereine einen Verband, z. B. FIFA etc.). Po l i t i s ch s te l l t e r e i ne Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwi-schen dem Gesamtstaat (Bund) und den Einzel-staaten (Länder) aufgeteilt werden. Dies geschieht so, dass be ide po l i t i s chen Ebenen für bestimmte (ver-fassungsgemäß festgelegte) Aufgaben selbst zuständig sind. In der BRD sind dies z. B. das Schulwesen oder die Organisation der Polizei, für die die Länder zuständig sind.
GESCHICHTE
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
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Bremen
Hamburg
Niedersachsen
FreistaatBayern
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Pfalz
Hessen
Saarland
Thüringen
Sachsen-Anhalt
Brandenburg
Schleswig-Holstein Mecklenburg-
Vorpommern
Freistaat Sachsen
Baden-
Württemberg
Nordrhein-
Westfalen
Berlin
Schwerin
Kiel
Magdeburg
Hannover
Düsseldorf
Bremer-haven
HansestadtHamburg
HansestadtBremen
Mainz
Wiesbaden
Berlin
Erfurt
Stuttgart
München
Saarbrücken
Dresden
Potsdam
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POLITIK
Wesentliches Argument für den Föderalismus ist die Beschränkung polit ischer Macht durch ihre Aufteilung auf unterschiedliche Ebenen (vertikale Gewaltenteilung). So entstehen einerseits mehrere Ebenen der politischen Teilhabe und Einfluss-möglichkeiten. Andererseits finden sich unterschied-l iche Formen und Wege der po l i t ischen
Aufgabenerfüllung in den einzelnen Ländern. Das kann zu einem durch-aus interessanten Wettbewerb un-tereinander führen, wie dies z. B. in den Hochschulen teilweise der Fall is t . Zum anderen stärkt der Föderalismus den Schutz von Minderheiten (z.B. wenn diese nur im Gesamtstaat eine Minderheit, im Teilstaat dagegen eine Mehrheit bil-den), so dass trotz Vielfalt Inte-gration und Einheit möglich sind.Der föderale Aufbau des dt. politi-schen Systems ist in Art. 20 Abs. 1 GG festgelegt.Die Bundesrepublik Deutschland bestand von1949 bis 1990 aus 11, seit 1990 nach dem Beitritt der DDR aus 16 Bundesländern. Die Vertre-tung der Länder im Parlament ist der Bundesrat mit Sitz in Berlin. Auch die USA und die Schweiz sind föderal organisiert, allerdings mit Unterschieden zur BRD. Das Gegenteil ist der Zentralstaat, bei dem alles zentral entschieden wird, z. B. Frankreich.
Aufbau des Staates
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DAS GRUNDGESETZ - DIE DEUTSCHE VERFASSUNG
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DAS GRUNDGESETZ - DIE DEUTSCHE VERFASSUNGDas Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen
Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem
organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.
PräambelIm Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungs-gebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
VERFASSUNGSGRUNDSÄTZE Artikel 1 und 20 / 28 (Ewigkeitsgarantie Art. 79 III
GRUNDRECHTE BUND UNDLÄNDER
BUNDES-ORGANE
GESETZ-GEBUNG
WEITEREBESTIMMUNGEN
Artikel 1 - 19 Artikel 20 - 37 Artikel 38 - 69Artikel 92 ff.
Artikel 70 - 91 Rechtsprechung,Verteidigung
usw.
EINTEILUNG DES GRUNDGESETZES
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.Grundgesetz, Artikel 20, Abs. 1
Konrad Adenauer, erster Kanzler der Bundesrepublik, unterzeichnet das Grundgesetz am 23. Mai 1949. Fotos: Deutsches Histoprisches Museum
System der sozialen Sicherung
SozialversicherungVersorgungFürsorge
Bedürftigkeitz. B. - Sozialhilfe,- Krankenhilfe
Dienstverhältnisz. B. - Beamtenpensionen- Beihilfen
Beitragszahlung(Versicherungsprinzip)gesetzliche - Rentenversicherung- Unfallversicherung - Krankenversicherung- Pflegeversicherung
Grundlage für Leistungen Grundlage für Leistungen Grundlage für Leistungen
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POLITIK
Rechtsstaat bedeutet, dass alles staatliche Handeln an das Gesetz gebunden ist. Es steht unter dem Gebot der Rechtssicherheit, d. h., der Bürger weiß, dass der Staat die festge-schriebenen Rechte schützt.Für alle Bürger gilt Rechtsgleichheit. Es spielt also bei der Rechtsprechung keine Rolle, welchen gesellschaftlichen Status ich einnehme. Von anderen Staatsorganen unabhängige Gerichte geben dem Bürger Rechtsschutz gegen ungerechtfertigte Eingriffe des Staates. Beispiel: die Polizei blitzt mich wegen zu schnellen Fahrens. Ich meine aber, dass dies ungerechtfertigt war, weil ich nur kurz überholen wollte. Das Gericht entscheidet nun anhand der vorliegenden Tatsachen u. U. gegen die Polizei.Die formale Bindung der Staatsgewalt an das Gesetz wird ergänzt durch ein inhaltliches, materielles Rechtsstaatsprinzip. Nach dem Grundgesetz ist dies die Würde des Menschen als oberster Grundwert.
Sozialstaat bezeichnet die Gesamtheit der staatlichen Steuerungsmaßnahmen, Einrichtungen und Normen, mit der die Lebensrisiken und sozialen Auswirkungen einer kapitalistisch-marktwirtschaftlichen Ökonomie aktiv innerhalb dieser selbst poli-tisch bearbeitet werden. Der Marktprozess sorgt neben der Versorgung mit Gütern auch für eine Vielzahl sozialer Risiken und Problemlagen, die nicht vom Markt selbst reguliert werden können. Die politisch-staatliche Bewältigung solcher sozialen Wirkungen der Marktökonomie erfolgt in sozialstaatlich verfassten politischen Systemen ohne Antasten der Marktwirtschaft.Sozialstaat bezeichnet zugleich die Ausrichtung staatlichen Handelns auf die Herstellung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit, auf die Sicherung eines sozialen Existenz-minimums für alle sowie die Milderung der ökonomischen Ungleichverteilung und der sozialen (Klassen-, Schichten-, Gruppen-) Gegensätze. Als generelle Sozialbindung staatlichen Handelns fordert Sozialstaatlichkeit die Beeinflussung der Marktprozesse nach Maßstäben sozialer Gerechtigkeit.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.Grundgesetz, Artikel 20, Abs. 1
Quelle: Deutscher Bundestag/Bundeszentrale für politische Bildung
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Stimmverteilung im Bundesrat nach Bundesländern
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Nordrhein-Westfalen
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Baden-Württemberg
Nieder-Sachsen
Hessen
FreistaatSachsen
Rheinland-Pfalz Berlin
Sachsen-Anhalt
Thüringen
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Mecklenburg-Vorpommern
Branden-burg
Schleswig-Holstein
Saarland
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(Stand: Mai 2006)
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POLITIK
DER BUNDESPRÄSIDENT
POLITIK
Ein ganzer Abschnitt ist im Grundgesetz dem Amt des Bundespräsidenten gewidmet ."Erster Repräsentant des Staates",
"Integrationsfigur", "Oberster Bundesnotar" - diese Attribute beschreiben Aspekte des Amtes des
Bundespräsidenten. Das Grundgesetz enthält im Abschnitt V., Artikel 54
bis 61 GG) genaueres über seine Aufgaben und Befugnisse. Teils verstreut im Verfassungstext, teils
im einfachen Recht sind weitere Funktionen geregelt. Manches hat sich auch im Laufe der Zeit
durch die Staatspraxis entwickelt. Der Bundespräsident steht als Staatsoberhaupt protokollarisch an der Spitze des Staates, sein
Vertreter ist der Bundestagspräsident. Als Verfassungsorgan repräsentiert er die
Bundesrepublik Deutschland nach innen und nach außen. Darin kommen zugleich die
Integrationsaufgabe und die rechts- und verfassungswahrende Kontrollfunktion seines
Amtes zum Ausdruck, denn er unterschreibt die vom Parlament beschlossenen Gesetze und
ernennt Bundesbeamte. Darüber hinaus hat er eine politische Reservefunktion für Krisensituationen des
parlamentarischen Regierungssystems.
Amtssitz: Schloss Bellevue, Berlin
Wahl des BundespräsidentenDie Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Ihre einzige Aufgabe besteht darin, den Bundespräsidenten beziehungsweise die Bundespräsidentin zu wählen.Die Versammlung tritt in der Regel nur alle fünf Jahre im Reichstagsgebäude zusammen, es sei denn, die Amtszeit des Bundespräsidenten endet vorzeitig.Die Bundesversammlung wird vom Bundestagspräsidenten einberufen. Er bestimmt Ort und Zeit und ist auch für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Versammlung zuständig.Laut Grundgesetz muss die Bundesversammlung spätestens 30 Tage vor dem Ende der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammenkommen.Bundestagsmitglieder und Vertreter der LänderDie Bundesversammlung besteht aus allen Bundestagsabge-ordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Sie umfasst in der 16. Wahlperiode also 1228 (2x614) Mitglieder.
CDU517/518 SITZE
SPD423/425 SITZE
FDP96
LINKE92
GRÜNE88/89
NPD/DVU 4 SITZESONST. 2 SITZE
Derzeitige Zusammensetzung der Bundesversammlung
QUELLE:ELECTION.DE / ZEIT ONLINE
Quelle: Bundespräsident.de © 2008 Rainer Heinrich / Alle Rechte vorbehalten - Nachdruck/kopieren verbotenTeil 6 Seite 6
Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident, der Gesetze unterschreibt, den Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundestages beruft und dessen Minister ernennt. Auch Bundesbeamte werden von ihm ernannt, ebenso die Verfassungsrichter. Ansonsten ist das Amt mehr repräsentativ. Sein Vertreter ist der Bundestagspräsident.
DER BUNDESPRÄSIDENT
POLITIK
Ein ganzer Abschnitt ist im Grundgesetz dem Amt des Bundespräsidenten gewidmet ."Erster Repräsentant des Staates",
"Integrationsfigur", "Oberster Bundesnotar" - diese Attribute beschreiben Aspekte des Amtes des
Bundespräsidenten. Das Grundgesetz enthält im Abschnitt V., Artikel 54
bis 61 GG) genaueres über seine Aufgaben und Befugnisse. Teils verstreut im Verfassungstext, teils
im einfachen Recht sind weitere Funktionen geregelt. Manches hat sich auch im Laufe der Zeit
durch die Staatspraxis entwickelt. Der Bundespräsident steht als Staatsoberhaupt protokollarisch an der Spitze des Staates, sein
Vertreter ist der Bundestagspräsident. Als Verfassungsorgan repräsentiert er die
Bundesrepublik Deutschland nach innen und nach außen. Darin kommen zugleich die
Integrationsaufgabe und die rechts- und verfassungswahrende Kontrollfunktion seines
Amtes zum Ausdruck, denn er unterschreibt die vom Parlament beschlossenen Gesetze und
ernennt Bundesbeamte. Darüber hinaus hat er eine politische Reservefunktion für Krisensituationen des
parlamentarischen Regierungssystems.
Amtssitz: Schloss Bellevue, Berlin
Wahl des BundespräsidentenDie Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Ihre einzige Aufgabe besteht darin, den Bundespräsidenten beziehungsweise die Bundespräsidentin zu wählen.Die Versammlung tritt in der Regel nur alle fünf Jahre im Reichstagsgebäude zusammen, es sei denn, die Amtszeit des Bundespräsidenten endet vorzeitig.Die Bundesversammlung wird vom Bundestagspräsidenten einberufen. Er bestimmt Ort und Zeit und ist auch für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Versammlung zuständig.Laut Grundgesetz muss die Bundesversammlung spätestens 30 Tage vor dem Ende der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammenkommen.Bundestagsmitglieder und Vertreter der LänderDie Bundesversammlung besteht aus allen Bundestagsabge-ordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Sie umfasst in der 16. Wahlperiode also 1228 (2x614) Mitglieder.
CDU517/518 SITZE
SPD423/425 SITZE
FDP96
LINKE92
GRÜNE88/89
NPD/DVU 4 SITZESONST. 2 SITZE
Derzeitige Zusammensetzung der Bundesversammlung
QUELLE:ELECTION.DE / ZEIT ONLINE
Quelle: Bundespräsident.de © 2008 Rainer Heinrich / Alle Rechte vorbehalten - Nachdruck/kopieren verbotenTeil 6 Seite 6
Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident, der Gesetze unterschreibt, den Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundestages beruft und dessen Minister ernennt. Auch Bundesbeamte werden von ihm ernannt, ebenso die Verfassungsrichter. Ansonsten ist das Amt mehr repräsentativ. Sein Vertreter ist der Bundestagspräsident.
THEODOR HEUSS1949 - 1959
HEINRICH LÜBKE1959 - 1969
GUSTAV HEINEMANN1969 - 1974
WALTER SCHEEL1974 - 1979
KARL CARSTENS1979 - 1984
RICHARD V. WEIZÄCKER1984 - 1994
ROMAN HERZOG1994 - 1999
JOHANNES RAU1999 - 2004
HORST KÖHLERSEIT 2004
DIE BUNDESPRÄSIDENTEN
AufgabenZu den klassischen Funktionen, die der Bundespräsident als Staatsoberhaupt hat, gehören: * die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen (durch sein öffentliches Auftreten bei staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, durch Reden, durch Besuche in Ländern und Gemeinden, durch Staatsbesuche im Ausland und den Empfang ausländischer Staatsgäste), * die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland (Art. 59 Abs. 1 Satz 1 GG), der Abschluss von Verträgen mit auswärtigen Staaten (Art. 59 Abs. 1 Satz 2 GG), die Beglaubigung (Bestellung) der deutschen diplomatischen Vertreter und der Empfang (Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben) der ausländischen Diplomaten (Art. 59 Abs. 1 Satz 3 GG).Zu den wichtigsten weiteren Aufgaben zählen: * der Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers (Art. 63 GG), * die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers (Art. 63, 67 GG) und der Bundesminister (Art. 64 GG), * die Auflösung des Bundestages (Art. 63 Abs. 4 Satz 3, Art. 68 GG), * die Ausfertigung (Unterzeichnung) und Verkündung von Gesetzen (Art. 82 GG), * die Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Unteroffiziere (Art. 60 Abs. 1 GG), * das Begnadigungsrecht für den Bund (Art. 60 Abs. 2 GG), * das Ordensrecht des Bundes.
Wie viele Vertreter die einzelnen Länder in die Bundesversammlung entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahlen. Die Verteilung auf die Parteien entspricht den Stärkeverhältnissen in den jeweiligen Landesparlamenten.Nachdem Ort und Zeit der Bundesversammlung sowie die Zahl der zu entsendenden Mitglieder bekannt gegeben wurde, werden die Ländervertreter gewählt. Bei ihnen handelt es sich meistens um Landtagsabgeordnete, es können aber auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Mandat erhalten.
Die Organisation
POLITIK
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DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das
gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es
dabei zum Streit, kann das BVG angerufen werden. Seine Entscheidung ist
unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des BVG hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig
erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das
Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine
Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des
politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein
Kennzeichen des Rechtsstaats.Derzeitiger Präsident ist Hans-Jürgen
Papier (seit 10. April 2002)
Erster Senat (links): zuständig für Verfassungs-beschwerde und Normenkontrolle, also die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der Verfassung.Zweiter Senat: ebenfalls zuständig für Verfassungs-beschwerde und Normenkontrolle und alle anderenVerfahren. In den beiden Senaten gibt es mehrere Kammern mit jeweils drei Mitgliedern. In der Zeit von 1951 bis 2006 sind 6.783 Senatsentscheidungen und 133.831 Kammerbeschlüsse ergangen, daneben 1.789 Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entschieden worden.
Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig. Ein Katalog von Verfahrensarten schreibt vor, wann das Gericht angerufen werden kann. Die Einzelheiten sind im Grundgesetz und im "Gesetz über das Bundesver-fassungsgericht" geregelt. Die wichtigsten Verfahren sind folgende:Die Verfassungsbeschwerde: Jeder, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann eine Verfassungsbeschwerde erheben. Sie kann sich gegen die Maßnahme einer Behörde, gegen das Urteil eines Gerichts oder gegen ein Gesetz richten.Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung. Sie ist anzunehmen, wenn ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt, wenn die geltend gemachte Grundrechtsverletzung besonderes Gewicht hat oder wenn der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht. Über diese Annahmevoraussetzungen hat das BVG vor einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde selbst zu befinden.Das Normenkontrollverfahren: Nur das Bundesverfassungsgericht darf feststellen, dass ein Gesetz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Wenn ein anderes Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig hält und es deshalb nicht anwenden will, muss es zu vor die Entscheidung des BVG einholen (konkrete Normenkontrolle). Darüber hinaus können die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Bundestages die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm überprüfen lassen (abstrakte Normenkontrolle).Der Verfassungsstreit: Das Bundesverfassungsgericht kann auch dann angerufen werden, wenn zwischen Verfassungsorganen oder zwischen Bund und Ländern Meinungsverschiedenheiten über die gegenseitigen verfassungs-mäßigen Rechte und Pflichten bestehen (Organstreit, Bund-Länder-Streit). Gegenstand eines Organstreits können beispielsweise Fragen des Parteien-, Wahl- oder Parlamentsrechts sein. Im Bund-Länder-Streit geht es häufig um Kompetenzprobleme. Ferner ist das Gericht unter anderem auch für Wahlprüfungsbeschwerden, Parteiverbote und Verfassungsbeschwerden von Gemeinden zuständig.
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Das Gericht entscheidet durch einen Senat oder eine Kammer.
Artikel 94 I des Grundgesetzes: Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitglie-dern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate
gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.
Wie ein Gesetz entstehtBUNDESREGIERUNG BUNDESTAG
BUNDESRAT
BUNDESREGIERUNG
VERMITTLUNGS-AUSSCHUSS
BUNDESRAT
BUNDESRATStellungnahme
BUNDESREGIERUNG
Stellungnahme
EINFACHE GESETZE ZUSTIMMUNGSGESETZE
Billigung des Gesetzes Zustimmung
Anrufung
Gese tzes-vorl age
§G S H IE C E TERT
BUNDESTAG
BUNDESREGIERUNG
BUNDESTAG
Antrag auf Beratung
BUNDESRATBUNDESTAGBUNDESRAT
ohne Änderung ohne Änderung
Einspruchkeine
Zustimmung
Einspruch
überstimmt nicht überstimmt
Billigung
ÄnderungAufhebung
BUNDESPRÄSIDENTAusfertigung
Verkündung
Ausfertigung
Verkündung
Zustimmung
es zes-G etvorlage
§
es e -G etz sagevorl
§ es zes-G etagevorl
§
BUNDESTAG1., 2. und 3. Lesung
Quelle: Horst Pötsch, Die deutsche Demokratie, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1999 (2. Auflage), Grafik: Rainer Heinrich
Verfassungsändernde Gesetze erfordern eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat
Fotos: Bundespresseamt
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POLITIK
M t ktehrhei sfra ionenOp s opo iti n
Kanzlerwahl,konstruktives
Misstrauensvotum,Unterstützung von
Regierungsvorhaben
Mehrzahl derGesetzes-iniativen, häufig auchAbgeordnete
Mitwirkung bei der Gesetzgebung
BUNDES-VERFASSUNGS-
GERICHT
Verfassungsrechtliche Kontrolle
Antragsrecht (z. B. Verfassungswidrigkeit von Parteien
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Wahl der Verfassungs-richter
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der Bundesrepublik
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BUNDESRAT
DEM DEUTSCHEN VOLKE
UND SR I RUB E EG E NG
BUNDES-KANZLER
Bundes-minister
Kabinett
EXEKUTIVE
Der Bundeskanzler ist der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland: Er bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik der Bundesregierung. Der Bundeskanzler ist faktisch der mächtigste deutsche Politiker, steht jedoch im Protokoll nach dem Bundespräsidenten als Staatsober-haupt und dem Bundestags-präsidenten nur an dritthöchster Stelle. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und kann vor Ablauf der Legislaturperiode des Bundestages nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum, d. h. durch Neuwahl eines Kanzlers abgelöst werden. Seit 2005 ist die CDU-Politikerin Angela Merkel die 8. Bundes-kanzlerin und steht einer Regierungskoalition aus CDU und SPD vor.
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POLITIK
B NDESTAUG
Bundesministerien
;Außenministerium ;Verkehr, Bau und ;Arbeit und Stadtentwicklung
Sozialordnung ;Bildung und Forschung;Justiz ;Innenministerium;Wirtschaft und ;Finanzen
VerteidigungTechnologie ;GesundheitErnährung, ;;Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft ;
Reaktorsicherheitund Wirtschaftliche Verbraucherschutz ;
Zusammenarbeit und ;Familie, Senioren, EntwicklungFrauen und
Jugend
Bundesfinanzhof
Bundessozialgericht
Bundesverwaltungsgericht
Bundesarbeitsgericht
Behörden der Bundesministerien
DEUTSCHEBUNDESBANKE U R O S Y S T E M
Kreta (Gr.)
Europäisches Nordmeer
Atlantischer Ozean
Nordsee
Ostsee
Mittelmeer
ZYPERN
MAROCCO
ALGERIEN
TUNESIEN
LYBIENÄGYPTEN
Gründungsstaaten 1951 Norderweiterung 1973 1. Süderw. 1981 2.Süderweiterung 1986 EFTA-Erweiterung 1995
Osterweiterung 2004 2. Osterw. 2007 3. Osterw. ca. 2009noch offen
ISRAEL
LIBANON
Schwarzes Meer
SLOWENIEN
SPANIEN
ITALIEN
Sardinien(Ital.)
Korsika (F)
Krim
Grönland (Dänem.)
Balearen (Span.)
Färöer (DK)
Shetland (GB)
Hebriden(GB)
Jan Mayen(Norw.)
ALBANIEN
Sizilien (Ital.)
PORTUGAL
FRANKREICH
LUXEMB.
BELGIEN
DEUTSCHLAND
ÖSTERR.
NIEDERL.
DÄNEMARK
GROSS-BRITANIEN
IRLAND
SCHWEDEN
FINNLAND
NORWEGEN
LITAUEN
LETTLAND
ESTLAND
POLEN
TSCHECHIEN SLOWAKEI
UNGARN
KROATIEN
BOSNIEN-HERZEGOW.
SERBIEN-MONTEN.
MAZED.
RUMÄNIEN
BULGARIEN
MOLDAWIEN
UKRAINE
WEISSRUSSL.
RUSSLAND
KASACHSTAN
MALTA
GRIECHENL. TÜRKEI
SYRIEN
JORDANIEN
SAUDI-ARABIEN
IRAK
IRANARMENIEN
IRAN
GEORGIEN
ASERBEIDSCHAN
ISLAND
Nord-Irland(GB)
SCHWEIZ
Kasp.Meer
Elba(Ital.)
Monaco
San Marino
Nordatlantischer Ozean
Andorra
Vatikan
RUS.
Reykjavik
Dublin
London
Paris
Berlin
Amsterdam
Wien
MadridLisabon
Rom
Athen
Ankara
AlgierTunis
Tripolis
Kairo
Nikosia
Jerusal.
Beirut
Amman
Damaskus
Bagdad
Tiflis
Jerewan
Kischinau
Kiew
Bukarest
Sofia
Belgrad
SkopjeTirana
Sara-jewo
Budapest
Prag
Warschau
MinskWilna
Riga
TalinnStockholm
Helsinki
Oslo
Moskau
Kopen-hagen
Bern
Valetta
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EFTA = EUROPÄISCHE FREIHANDELSZONE BIS 1995
1951 Gründung der “Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl” (Montanunion) 1957 Gründung der “Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft” (EWG) und der “Europäischen Atomgemeinschaft” (EURATOM)durch die “Römischen Verträge”1979 Erste allgemeine und direkte Wahl zum Europäischen Parlament2001 Einführung des EURO € als gemeinsame Währung2004 Beschluss einer Verfassung der EU, die in den Mitgliedsländern verabschiedet werden muss
Organe der EUEuropäisches Parlament, gewählt von den Bürgern der EU, beschließt (Legislative)Europäischer Rat, Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer, fassen BeschlüsseEU-Ministerrat/Rat der EU, Fachminister der Mitgliedsstaaten, schlagen vorEU- Kommission, 30 Kommissare mit Geschäftsbereichen, setzen um (Exekutive)EU-Gerichtshof, Verfassungs-, Verwaltungs-, Arbeits-/Sozial-, Straf- und Zivilgericht (Judikative)EU-Rechnungshof, prüft die FinanzenAusschuss der Regionen, Beratungsgremium zur Berücksichtigung regionaler InteressenEU-Wirtschafts- und Sozialausschuss, Beratungsgremium in Wirtschafts- und Sozialfragen
Strassbourg
DenHaag
€ EURO als Zahlungsmittel
Sitz europäischer Instanzen
Die Entwicklung der Europäischen Union
AFIN SE PGRGBIRLDKB D F I NL L
CZ SK H PL LT LV M CY SLOEST RO BG TR
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POLITIK
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Rabat
Gibraltar (brit.)
Ceuta (span.)
D
F
I
NL
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FINIRL
GR
E
PB
ASLO
M CYSK
€2009
2008
Brüssel