Technologieförderung im Freistaat Sachsen
Stammtisch Life Science
Uwe Gerhardt
Leipzig, 11.03.2015
Technologieförderung im Freistaat Sachsen
2
Übersicht:
- EFREEFRE--Technologieförderung (EUTechnologieförderung (EU--Mittel)Mittel)
- HORIZON-Prämie (Förderung aus Landesmitteln)
- ESFESF--Technologieförderung (EUTechnologieförderung (EU--Mittel)Mittel)
Technologieförderung
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Innovationsprämie
Technologietransfer
FuE-Projektförderung
- Einzelbetriebliche FuE-Projekte
- FuE-Verbundprojekte
EFRE-Förderprogramme in der Förderperiode 2014 bis 2020
Innovationsprämie
4
Zielgruppe:
- Gewerbliche KMU mit Betriebsstätte in Sachsen
(umfasst auch Handwerk aber keine Freiberufler)
Gefördert wird:
- die Inanspruchnahme externer FuE-Dienstleister für die Entwicklung neuer bzw.
Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie die
technische Unterstützung in der Umsetzungsphase.
Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderquote von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
dabei max. 20.000 EUR pro Antragsteller und Jahr
Innovationsprämie
Förderfähig sind:
- FuE-Dienstleistungen von Hochschulen, außeruniversitären
Forschungseinrichtungen sowie privatwirtschaftlichen Anbietern.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- externe wissenschaftliche Einstiegsarbeiten im Vorfeld der Innovation:
Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen), Durchführbarkeitsstudien,
Werkstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik
- externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten:
Konstruktionsleistungen, Designleistungen, Produkttests zu Qualitätssicherung
und Umweltverträglichkeit, Laborleistungen, vorbereitende Maßnahmen zur
Zertifizierung
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Technologietransferförderung
6
Zielgruppe:
- gewerbliche KMU mit Betriebsstätte in Sachsen
(umfasst auch Handwerk aber keine Freiberufler)
Gefördert wird:
- der Erwerb technologischen Wissens unmittelbar von einem Technologiegeber oder
mit Unterstützung eines Technologiemittlers zur Realisierung neuer bzw. an einen
neuen Stand angepasster Produkte oder Verfahren.
Bestandteil des Vorhabens können auch Anpassungsentwicklungen und
Beratungsleistungen sein.
Unterstützungsmöglichkeit:
- Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten
Technologietransferförderung
Förderfähige Ausgaben/Kosten sind:
- Immaterielle Investitionen: Patente, Lizenzen, nicht patentiertes technologisches
Wissen
- Auftragsforschung zur Weiterentwicklung des erworbenen Wissens
- Personalkosten für beim Technologienehmer beschäftigte Forscher, Techniker und
sonstige unterstützende Personen zur Weiterentwicklung des erworbenen Wissens
- Gemeinkostenpauschale von 25 Prozent der Personalkosten
- Externe Beratungsleistungen von Technologiemittlern und -gebern im Zusammen-
hang mit dem Wissenserwerb (Projektmanagement, Innovationsberatung,
technische Unterstützung, Schulung von Mitarbeitern)
7
FuE-Projektförderung
8
Zielgruppe:
- Gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen
(umfasst auch Handwerk aber keine Freiberufler)
- Bei Verbundprojekten auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Sachsen
Gefördert werden:
- Innovative technologieorientierte FuE-Projekte zur Entwicklung neuer
bzw. verbesserter Produkte und Verfahren
Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss
- max. 80 Prozent in Abhängigkeit von Projektcharakter und Unternehmensgröße
(gemeinnützige Einrichtungen bis zu 100 Prozent)
- die Verbundquote orientiert sich am größten gewerblichen Partner
FuE-Projektförderung
Förderfähige Ausgaben/Kosten sind:
- Personalkosten für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen.
- Abschreibungen für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das
Projekt genutzt werden.
- sonstige Betriebskosten (wie Material, Bedarfsmittel), die unmittelbar durch das
Projekt entstehen.
- Gemeinkostenpauschale von 25 Prozent auf die voranstehenden Kosten.
- Auftragsforschung und der Erwerb von direkt oder in Lizenz erworbenen
Patenten, sofern dies nicht Hauptzweck des Vorhabens ist.
- bei KMU: 60 Prozent der Kosten für die Anmeldung von aus dem Vorhaben
resultierenden Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten.
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FuE-Projektförderung - Förderquotenübersicht
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Art und Größe des
Antragstellers KMU Andere Unternehmen
Projektcharakter Industrielle
Forschung
Experimentelle
Entwicklung
Industrielle
Forschung
Experimentelle
Entwicklung
Einzelprojekt 55 % 30 % 45 % 20 %
Einzel-/Verbundprojekt mit der
Einstufung „technologiepolitisch
bedeutsam“
+5 %
+5 %
+5 %
+5 %
Verbund mit Beteiligung mind.
eines KMU oder einer FuE-
Einrichtung, die das Recht zur
Publizität ihrer Ergebnisse hat
+15 % +15 % +15 % +15 %
Kleinst- / kleine Unternehmen +10 % +10 % 0 0
Maximale Werte 80 % 60 % 65 % 40 %
Die Förderquote des Verbundes als Ganzes darf die Förderhöchstgrenze des größten
gewerblichen Partners nicht übersteigen. Ist eine gemeinnützige Einrichtung beteiligt,
führt die höhere Förderquote dieser Einrichtung zu einer entsprechenden Reduzierung
bei den gewerblichen Partnern.
HORIZON-Prämie
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Zielgruppe:
- Gewerbliche KMU mit Betriebsstätte in Sachsen
(umfasst auch Handwerk. Ausgeschlossen sind Freiberufler sowie Land- und
Forstwirtschaft)
Gefördert wird:
- die Inanspruchnahme externer Dienstleister für die Beteiligung am EU-Programm
HORIZON 2020 bzw. der Teilnahme an Technologieinitiativen zur Erhöhung der
Erfolgsaussichten von HORIZON 2020-Anträgen.
Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderquote von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei
- Initialphase: max. 2.500 EUR bzw. 5.000 EUR bei Koordinatorfunktion
- Startphase : zusätzlich 10.000 EUR bei Ausübung der Koordinatorfunktion
- Analysephase: 1.000 EUR
HORIZON-Prämie
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Förderfähig sind:
- Dienstleistungen von privaten Anbietern, Kammern, Hochschulen oder
Forschungseinrichtungen.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
externe Dienstleistungen zur:
- Vorbereitung, Entwicklung, Gestaltung und Begleitung von
HORIZON 2020-Anträgen (Initialphase)
- Etablierung von Projektmanagement und -controlling bei Ausübung
der Koordinatorfunktion (Startphase)
- Bewertung der Ablehnungsgründe bei erfolglosen
HORIZON 2020-Anträgen (Analyse)
Technologieförderung
Vorhabensbereich InnoExpert
- Projektbereich Innovationsassistent
- Projektbereich Senior InnoExpert
- Projektbereiche InnoManager und Senior InnoManager
Vorhabensbereich Transferassistent
Vorhabensbereich InnoTeams
13
ESF-Förderprogramme in der Förderperiode 2014 bis 2020
InnoExpert: Projektbereich Innovationsassistent
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Zielgruppe:
- Gewerbliche KMU mit Betriebsstätte in Sachsen sowie Unternehmen der Sozial- und
Gesundheitswirtschaft unabhängig von ihrer Größe
Gefördert wird:
- die Bearbeitung von innovativen, technologieorientierten FuE-Themen
dabei:
- die Beschäftigung von technischen Absolventen von Hoch- und Fachschulen,
Berufsakademien und zuvor an FuE-Einrichtungen tätigen jungen Wissenschaftlern
Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss
- bis zu 50 Prozent der Personalausgaben für die ersten 30 Monate,
bei weiblichem Personal für die ersten 36 Monate
- förderfähige Personalausgaben: max. 50 TEUR pro Jahr und Person
InnoExpert: Projektbereich Senior InnoExpert
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Zielgruppe:
- Gewerbliche KMU mit Betriebsstätte in Sachsen
Gefördert wird:
- die Bearbeitung innovativer, technologieorientierter Projekte
dabei:
- die Beschäftigung von Forschern und Ingenieuren mit Hochschulabschluss und
mind. 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung, die zuvor in einer Forschungs-
einrichtung beschäftigt waren.
Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss
- bis zu 50 Prozent der Personalausgaben für die ersten 30 Monate
- förderfähige Personalausgaben: max. 80 TEUR pro Jahr und Person
InnoExpert: Projektbereiche InnoManager und Senior InnoManager
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Zielgruppe:
- Gewerbliche KMU mit Betriebsstätte in Sachsen
Gefördert wird:
- die Einführung/Weiterentwicklung eines betrieblichen Innovationsmanagements
dabei:
- die Beschäftigung von Personen mit wirtschafts- oder naturwissenschaftlichem bzw.
ingenieurtechnischem Abschluss.
Senior InnoManager: über 54-jährig mit Berufs- und Leitungserfahrung in Wirtschaft
oder Wissenschaft
Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss
- bis zu 50 Prozent der Personalausgaben für die ersten 30 Monate
- förderfähige Personalausgaben: max. 60 TEUR
(Senior InnoManager: 80 TEUR) pro Jahr und Person
Transferassistent
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Zielgruppe:
- Gewerbliche KMU, Hochschulen, FuE-Einrichtungen, Berufsakademie Sachsen,
Kammern, Verbände, freiberuflich tätige Ingenieure, sonstige Technologiemittler
(Technologieagenturen, -transferzentren, universitäre/außeruniversitäre
Transferstellen)
Gefördert wird:
- die Übertragung und Aufbereitung technologischen Wissens von Technologiegebern
zur Vorbereitung/Umsetzung von Produkt- und Verfahrensinnovationen in KMU,
dabei:
- die Beschäftigung von Personen mit wenigstens 3 Jahren Berufserfahrung in
Wissenschaft, Wirtschaft oder bei einem Technologiemittler
Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss
- bis zu 50 Prozent der Personalausgaben für die ersten 48 Monate
- förderfähige Personalausgaben: max. 60 TEUR
InnoTeams
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Zielgruppe
- Gewerbliche KMU, im Verbund mit KMU auch Forschungseinrichtungen, Hochschulen
und große Unternehmen, jeweils mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
Gefördert wird
- das arbeitsteilige und projektorientierte Zusammenwirken von Personen in
Projektgruppen kooperierender Unternehmen und Hochschulen oder FuE-
Einrichtungen zur Entwicklung bzw. Vorbereitung der Entwicklung neuer Produkte
oder technologischer Verfahren
Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss
- max. 80 Prozent in Abhängigkeit von Projektcharakter und Unternehmensgröße
(gemeinnützige Einrichtungen bis zu 100 Prozent)
- die Verbundquote orientiert sich am größten gewerblichen Partner
InnoTeams
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Förderfähige Ausgaben/Kosten sind:
a) Personalkosten für Teammitglieder, Techniker und sonstige unterstützende
Personen
b) Ausgaben für Miete oder Leasing von Instrumenten und Ausrüstungen bzw. die
Abschreibungen während der Dauer des Projekts
c) Ausgaben für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien sowie sonstige Betriebsmittel
Die Ausgaben unter b) und c) können auch mit einem vorher auf Basis statistischer
Daten durch den Richtliniengeber erhobenen Pauschalsatzes auf die
Personalkosten gefördert werden.
InnoTeams
20
Weitere Fördervoraussetzungen:
- - In InnoTeams kooperieren mindestens ein KMU und eine Hochschule oder
FuE-Einrichtung. Große Unternehmen dürfen nicht Konsortialführer sein.
- - InnoTeams bestehen aus mindestens 3 und höchstens 12 Personen.
- - die tätigen Personen besitzen eine abgeschlossene wirtschafts- oder naturwissen-
wissenschaftliche bzw. ingenieurtechnische Ausbildung, ersetzen kein anderes
Personal und ihr Arbeitsplatz ist in Sachsen.
- - Beteiligte Hochschulen/FuE-Einrichtungen tragen mindestens 10% der förderfähigen
Kosten und haben das Recht zur Veröffentlichung ihrer eigenen Ergebnisse.
- - Beteiligte KMU tragen allein oder gemeinsam mit anderen Unternehmen
mindestens 30% der förderfähigen Kosten des Teams.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
21
Nicht vor Genehmigung durch die SAB mit dem Vorhaben beginnen:
Zum förderschädlichen Projektbeginn zählen:
- verbindliche Bestellungen, Aufträge, Vertragsabschlüsse, Ausschreibungen
- Abschluss des Arbeitsvertrages bei Personalkostenförderungen
-> Empfehlung: in die Verträge einen Fördervorbehalt einbauen
Vollständige und aussagekräftige Antragsunterlagen
- die im Antragsformular genannten Anlagen beifügen. Wurden diese im Rahmen anderer Anträge
vorgelegt, bitte darauf verweisen (z.B. Jahresabschlüsse). Handelsregisterauszüge,
Unterschriftenproben usw. müssen immer aktuell sein.
- prägnante und auf das Projekt fokussierte Projektbeschreibung nach der für das Förderprogramm
vorgegebenen Gliederung: Ziel, Stand der Technik, zu lösende Aufgaben, Verwertungspotenzial für
den Antragsteller (Umsätze, Arbeitsplätze). Volkswirtschaftliche und wirtschaftspolitische Aspekte
allenfalls anreißen.
-> Weniger ist mehr
- Nachvollziehbare Kalkulationsansätze (z.B. die Materialkosten mit Menge, Preis pro Stück und
Gesamtpreis untersetzen; bei höheren Beträgen Angebote beifügen)
22
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Nachtrag
23
Antragsverfahren, weiter Informationen, Definitionen und StatistikAntragsverfahren, weiter Informationen, Definitionen und Statistik
Technologieförderung: Ablauf des Förderverfahrens
24
Aktivität Prozess-Schritt
Telefonische oder persönliche Beratung, ggf. auch vor Ort:
Kontaktdaten des Servicecenters:
Telefon: (0351) 4910 4910; Fax 4910 21015
e-mail: [email protected]
Kontaktaufnahme mit der
SAB
optional:
Einreichung einer
formlosen Projektskizze
(bei FuE-Projektförderung,
ggf. Technologietransfer).
Die SAB stellt dazu auch
gerne eine e-mail-Vorlage
zur Verfügung
Auf Basis der Skizze erfolgt die Entscheidung, ob eine Antragstellung
empfohlen wird.
Die Skizze sollte folgende Inhalte umfassen:
Angaben zum Unternehmen
Ziel des Vorhabens
technische Lösungsansätze, Vergleich zum Stand der Technik
Verwertungskonzept mit Jahr der Markteinführung,
Umsatzzuwachs, Arbeitsplatzeffekte
Aufstellung der Projektkosten und der beteiligten Partner
Umsatz- und Mitarbeiterentwicklung in den letzten 5 Jahren
Bitte den letzten Jahresabschluss und eine aktuelle BWA beifügen.
Technologieförderung: Ablauf des Förderverfahrens
25
Aktivität Prozess-Schritt
Einreichung des
formgebundenen Antrages
Einreichung der Antragsformulare mit den entsprechenden Anlagen
zum Antrag.
Die Antragsunterlagen für die jeweilige Maßnahme sind unter
www.sab.sachsen.de „Wirtschaft & Technologie“ verfügbar.
Ggf. formlose Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns.
Die Qualifizierung des Antrages erfolgt in enger Abstimmung zwischen
SAB und dem Antragsteller.
Bitte folgendes beachten:
die im Antragsformular genannten Anlagen vollständig beifügen
die Unterlagen (Handelsregisterauszüge, Unterschriftenproben,
Erklärungen zum KMU-Status) müssen immer aktuell sein
prägnante und auf das Projekt fokussierte Projektbeschreibung
nach den Anforderungen der jeweiligen Maßnahme
nachvollziehbare Kalkulationsansätze (z.B. Untersetzung mit
Menge, Preis pro Stück und Gesamtpreis
Technologieförderung: Ablauf des Förderverfahrens
26
Aktivität Prozess-Schritt
Bewilligung oder
Ablehnung des Antrages
Ausstellung eines Zuwendungsbescheides oder
Ablehnungsbescheides durch die SAB.
Auszahlung der
Zuwendung
Einreichung von Auszahlungsanträgen bei der SAB.
Formular Auszahlungsantrag
Beleglisten und Originalbelege
ggf. Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen (Auflagen im
Zuwendungsbescheid)
Änderungsanträge Änderungen können in der Regel formlos beantragt werden.
Erlass eines Änderungsbescheides durch die SAB.
Verwendungsnachweis Einreichung der Verwendungsnachweisunterlagen bei der SAB.
Formular zum zahlenmäßigen Nachweis
Sachbericht zu den durchgeführten Arbeiten und dem erreichten
Ergebnissen im Vergleich zum Antrag
Indikatoren zur Zielerreichung.
FuE-Projektförderung: Berechnung der Verbundförderquote
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Beispiel: Verbund der experimentellen Entwicklung mit Beteiligung einer FuE-Einrichtung:
Antragsteller förderfähige
Gesamtkosten
max. mögliche
Förderquote
für den einzelnen
Partner
maximale
Förderhöhe
für den
Gesamtverbund
effektive
Zuwendung für
den einzelnen
Partner
effektive
Förderquote für
den einzelnen
Partner
kleines
Unternehmen 100.000 55,00%
45,00%
55.000 55,00%
mittleres
Unternehmen 200.000 45,00% 25.000 12,50%
Universität 100.000 100,00% 100.000 100,00%
gesamt 400.000 180.000 180.000
Alternativ können sich die gewerblichen Partner auch auf die Gleichverteilung der Quoten einigen:
je 26,67 % für das kleine und das mittlere Unternehmen.:
FuE-Projektförderung: Bewertungskriterien
28
Innovationsgrad im Vergleich zum Stand der Technik
Wie hoch ist der Unterschied zwischen dem Stand der Technik nach erfolgreichem Abschluss des
Projektes im Vergleich zu heute am Markt vorhandenen Produkten und Verfahren?
Technisches Risiko
Wie groß ist das Risiko, mit den beabsichtigten Methoden nicht zum gewünschten Erfolg zu gelangen?
Verwertungspotenzial der Entwicklung
Kann mit den Projektergebnissen nachhaltiges Unternehmenswachstum in Bezug auf Umsatz und
Arbeitsplätze generiert werden?
Ist das Projekt in Bezug auf die realisierbaren zusätzlichen Deckungsbeiträge im Verhältnis zu den
Entwicklungskosten rentabel? In welchem Zeitraum amortisieren sich die FuE-Projektkosten?
Finanzielle und wirtschaftliche Stabilität des Antrag stellenden Unternehmens
Ist die Existenz des Antragstellers und die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert?
In der Vergangenheit realisiertes Unternehmens- und Beschäftigungswachstum
Wurden insbesondere vor dem Hintergrund bisher erhaltener öffentlicher Beihilfen in der Vergangenheit
Wachstumspotentiale erschlossen?
Definition der Forschungsstufen
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Industrielle Forschung
bezeichnet planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und
Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder
wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen
herbeizuführen.
Hierzu zählen auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und unter Umständen auch der Bau
von Prototypen in einer Laborumgebung oder in einer Umgebung mit simulierten Schnittstellen zu
bestehenden Systemen wie auch von Pilotlinien, wenn dies für die industrielle Forschung und
insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist.
Quelle: Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter
Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt
Definition der Forschungsstufen
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Experimentelle Entwicklung
bezeichnet den Erwerb, die Kombination, die Gestaltung und die Nutzung vorhandener wissen-
schaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit
dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer
Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von
Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekte sowie die Erprobung und Validierung neuer oder
verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen
repräsentativen Umfeld umfassen, wenn das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im
Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern.
Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und
Pilotprojekten einschließen, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt
und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.
Die experimentelle Entwicklung umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an
bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen
laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.
Quelle: Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit
bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt
Kriterien für die Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen
31
Bedingungen für kleine Unternehmen:
- weniger als 50 Beschäftigte und
- Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR oder
- Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR
Bedingungen für mittlere Unternehmen:
- weniger als 250 Beschäftigte und
- Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder
- Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR
Unabhängigkeitskriterium:
Als unabhängig gelten Unternehmen, die sich nicht zu 25 % oder mehr des
Kapitals oder der Stimmenanteile im Besitz von einem oder mehreren
Unternehmen gemeinsam befinden, die diese Bedingungen nicht erfüllen.
Quelle: Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 zur Definition
der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG)
Technologie- und Gründungsförderung
32
127
31
3
34
238
40
10
61
269
63
18
78
15
190
48
32
15
86
42
166
18 20
71
95
25
201
26 16
62
100
22
167
33
19
113
130
37 40
7 10
98
7 0
0
100
200
300
Verbundprojekte Einzelprojekte Technologietransfer Innovationsprämie Innovationsassistent Seed-Stipendien
Bewilligungen 01.01.2007 – 31.12.2014: Anzahl bewilligter Anträge
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Technologie- und Gründungsförderung
33
40
35
85
25
82
41
78
24
54
6
75
15
55
12
3 2
0
50
100
Verbundprojekte Einzelprojekte
0,1
1,0
0,3
2,2
1,5
2,6
0,3
3,5
0,1
3,6
1,0
2,1
0,6
3,9
0,6
2,1
0,5
3,9
0,5
2,7
1,4
3,7
0,8
1,3 1,3
0,2 0,0
0,0
2,5
5,0
Technologietransfer Innovationsprämie Innovationsassistent Seed-Stipendien
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Bewilligungen 01.01.2007 – 31.12.2014: bewilligtes Zuschussvolumen in Mio. €
Auswertung nach Zukunftstechnologien 01.01.2007 – 31.12.2014 (Bewilligungen für FuE-Einzel- und Verbundprojektförderung; Technologietransfer, Innovationsassistent)
34
Biologische Forschung & Technologie
5%
Energie-technik
3%
Fertigungs-technik
25%
Umwelt-technik
3%
Informations-technik
28% Materialwis-senschaften
6%
Medizin-technik
2%
Mikrosystem-technik
5%
Physik. und chemische Techno-logien 16%
Sonstige Technologie-
bereiche 7%
Auswertung nach Anzahl bewilligter Vorhaben
Biologische Forschung & Technologie
10%
Energie-technik
4%
Fertigungs-technik
17%
Umwelt-technik
2% Informations-technik
20%
Materialwis-senschaften
4%
Medizin-technik
2%
Mikrosystem-technik
4%
Physik. und chemische Technolog.
31%
Sonstige Technologie-
bereiche 6%
Auswertung nach bewilligtem Zuschuss