Gesamtschule HeiligenhausGesamtschule Heiligenhaus
Informationsveranstaltung für zukünftige Oberstufenschüler/innen der Jahrgangsstufe 10 mit
Fächerwahlen für die Jahrgangsstufe 11
Tagesordnung
• Begrüßung / Anwesenheit
• Allgemeine Informationen zur Struktur der Oberstufe
[u.a. Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe, Versetzung 10
11, Wiederholung, Abschlüsse]
• Informationen zur Jahrgangsstufe 11 [ Stundenplan,
Leistungsbewertung]
• Einführung in die Wahl von Schullaufbahnen
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Einjährige Einführungsphase[Jahrgangsstufe 11]
Organisation der gymnasialen Oberstufe
Zweijährige Qualifikationsphase [Jahrgangsstufe 12 und 13]
Allgemeine Hochschulreife
Abiturprüfung
12.1 12.2 13.1 13.2
Versetzung von 11 nach 12
Zulassung zur Abiturprüfung
11.1 11.2
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Die Jahrgangsstufe 11In der Einführungsphase beträgt die Schülerwochenstundenzahl durchschnittlich 34 Unterrichtsstunden [Summe 102 WST], davon sind 27 dem Pflichtbereich und 6 dem Wahlbereich zugeordnet. Der Schüler muss
10 Grundkurse plus einen 11. GK, oder
10 GK. plus 2 Vertiefungsfächer oder
10 GK. plus 11. GK plus 1 VF
belegen.
Folgekursprinzip, d.h. die Verpflichtung, die gewählten Fächer durchgehend von Eph1 an bis mindestens zur Belegverpflichtung zu belegen Fächer. Die Wahlentscheidung in der Eph1 legt die individuelle Schullaufbahn schon in erheblichen Maße fest. Fächer, die in der Jahrgangsstufe 11 nicht angewählt worden sind, können in der weiteren Schullaufbahn nicht mehr angewählt werden.
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Versetzung in die Qualifikationsphase
Eph 2
Eph 1 alle
GKe
je
3
Woc
hen
std.*
11GK
o.11+V
F
o.2VF
Pflichtbelegung 10 Grundkurse Wahlbereich
Voraussetzung zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe am Ende von 10:
Fachoberschulreife mit Qualifikation (FOR-Q) / Versetzung in die Eph
Abitur-prüfung
1. Abiturfach
(schriftl.)
2. Abiturfach
(schriftl.)
3.
Fach (schriftl)
4. Fach (mdl.)
evtl. Besondere Lernleistung (schriftl. und mdl.)
Informationen zum Aufbau und zur Struktur der gymnasialen Oberstufe
Zulassung zur Abiturprüfung
Q2.2 Q2
VF
Q2
PKQ2.1
Q1.2 oder
Q1
VF
oder
Q1
PKQ1.1 1. LK
5 WS
2. LK
5 WS
GK
7/8
GK
GKe
GK
je
GK
3
GK
WS*
GK GK
* Neueinsetzende Fremdsprache 4 WS;
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Fachhochschulreife nach Klasse 12
(in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem einjährigen Praktikum)
das
Abitur(Hochschulzugang)
als eigentliches Ziel
Die gymnasiale OberstufeZiele und Perspektiven, Abschlüsse
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Aufgabenfelder und Fächer in der gymnasialen OberstufeAufgabenfelder und Fächer in der gymnasialen Oberstufe
Mathematik BiologieChemie
Physik
Geschichte
Sozialwissenschaften
Erziehungswissenschaften Philosophie
Deutsch Englisch (ab 5)Französisch (ab 6)
Spanisch (ab 8)
Spanisch (ab 11)
Kunst(Literatur)
das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld
das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld
das mathematisch-naturwissenschaftliche Aufgabenfeld
Fächer ohne Bindung zu Aufgabenfeldern
Religion [ev.; r.k.] Sport
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Belegungsverpflichtung APO-GOSt B [EF 2010/2011]
Voraussetzung zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe am Ende von 10:Fachoberschulreife mit Qualifikation (FORQ)
Einführungsphase
EF
(11. Schuljahr)
Pflichtbereich:
• 10 Grundkurse
Wahlbereich:•1 – 2 GK•1 GK + 1 VF• VF
Pflichtbereich:
Deutsch [s]Mathematik [s]
eine Sprache SI [s]Kunst
ein gesellschaftswissenschaftliches Fach [s]ein naturwissenschaftliches Fach [s]
Religionslehre / PhilosophieSport
eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres NW Fach
ein weiteres Fach
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Informationen zur Jahrgangsstufe 11, Leistungsbewertung
• Im Kursystem der Jahrgangsstufen 11 bis 13 wird die
Kursabschlussnote gleichwertig aus den Endnoten der
Beurteilungsbereiche „Klausuren“ und „sonstiger Mitarbeit“ gebildet.
• Bei Kursen ohne Klausur ist die Endnote aus dem Bereich „sonstige
Mitarbeit“ die Kursabschlussnote.
• In der Jahrgangsstufe 11 sind in Deutsch, Mathematik, den
Fremdsprachen, in einem gesellschaftswissenschaftlichen und
einem naturwissenschaftlichen Fach Klausuren zu schreiben.
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Informationen zur Jahrgangsstufe 11 Stundenplan
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Laufbahn Beispiel
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Wahl der individuellen Laufbahn• Wahlen nur mit Bleistift• Eintrag der Noten aus 10.2• Eintrag der Sprachenfolge [1.Englisch ab 5;..keine Sprache SI 2. Spanisch.11]• Wahlen:
– Deutsch [S]– eine Fremdsprache aus der SI: Englisch [S]– Kunst [M/S]– ein GL-Fach: Geschichte oder Sozialwissenschaften oder Erziehungs-
wissenschaften [S] wenn jetzt kein GE bzw. SW, dann GZ bzw. SZ in 13!!– Mathematik [S]– ein NW-Fach: Biologie oder Physik oder Chemie [S]– Religion (ER oder KR) oder Philosophie [M]– Sport [M]– (SuS mit nur einer Sprache in der SI: Spanisch S1 [S])– entweder eine weitere Fremdsprache (F7 [S] oder S9 [S] oder S1 [S] ) oder ein
weiteres NW-Fach– 1 bis 2 weitere beliebige Fächer [M]– 1 weiteres Fach / VF Fach– Jeder Schüler kann bis zu drei SuS nennen, mit denen er in eine Klasse
möchte
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Wahl der Laufbahnen mit LuPO im Computerraum
• Beratung durch die Beratungslehrer [WUL/ VTN/BUL und KRI] Übertragen der Bleistiftwahlen in das LuPO-Tool
• Ausdruck der Wahlen und Wahlbogen werden mit den Eltern besprochen
• Abgabe der unterschriebenen Wahlbögen [Bleistift] bis zum 17.05.11 im Sekretariat
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Versetzung 11 12
§ 9 Versetzung in die Jahrgangsstufe 12
• (3) Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in
den neun Kursen des Pflichtbereichs gemäß § 8 Abs. 2 und in
einem Kurs des Wahlbereichs gemäß § 8 Abs. 4, die in der
Jahrgangsstufe 11/2 seit der letzten Zeugniserteilung erbracht
wurden. Für Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2
eine zweite Fremdsprache bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11
fortführen, tritt dieser Kurs an die Stelle des Kurses des
Wahlbereichs gemäß § 8 Abs. 4.
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Versetzung 11 12, Wiederholung
§ 9 Versetzung in die Jahrgangsstufe 12• (4) Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn
versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere
Leistungen erzielt wurden. Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als
einem der versetzungswirksamen Kurse mangelhafte und in den
übrigen Kursen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Mangelhafte Leistungen in einem der Fächer Deutsch, Mathematik
und der fortgeführten Fremdsprache gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1
müssen durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem
anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden. In allen
anderen Fällen ist eine Versetzung nicht möglich.
• (8) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11, die zweimal
nicht versetzt wurden, verlassen die gymnasiale Oberstufe gemäß §
2 Abs. 1 .
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Versetzung 11 12, Nachprüfung
Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache
übrige Fächer Versetzung Nachprüfung
4,4,4 alle mind. 4 ja
4,4,4 1x5, sonst alle mind. 4 ja
4,5,4 1x3, sonst alle mind. 4 nein ja
5,4,3 alle mind. 4 ja
4,4,4 2x5, sonst alle mind. 4 nein ja
5,4,3 1x5, sonst alle mind.4 nein ja
5,5,3 alle mind. 4 nein
5,4,4 1x5, sonst alle mind. 4 nein ja