Online aus Berlin - Herausgegeben von Pascal Bazzazi
Das Forum für die deutsche betriebliche Altersversorgung
Studie zu Eigenkapital, Rating, Kredit, M&A:
Handlungsbedarf durch IAS 19 revisedvon Winfried Becker und Christian Storck, Frankfurt, 25. März 2014
Pensionsverpflichtungen von rund 315 Milliarden Euro und Planvermögen von 194 Milliarden Euro für die DAX30-Unternehmen für das Jahr 2013 sind es wert, näher untersucht zu werden. Denn es besteht vielfältiger Handlungsbedarf. Winfried Becker und Christian Storck analysieren.
Nachdem das IAS-Board bereits im Juni 2011 modifizierte Regeln –
IAS 19 (revised) – für die Bilanzierung und Bewertung von Leistungen
an Arbeitnehmer (Employee Benefits) vorgelegt hatte, hat nun die
Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung dieses Thema erneut zu
einem der Prüfungsschwerpunkte für 2014 erklärt. Nach IFRS
bilanzierende Unternehmen müssen die neuen Regeln erstmals für
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.Januar 2013 begonnen
haben, anwenden und die Vorjahre entsprechend anpassen. Vor
diesem Hintergrund haben wir uns in einer Themenstudie bezogen auf
die DAX30- und ausgewählte MDAX-Unternehmen mit den
Auswirkungen beschäftigt. Diese Studie stellt isoliert
kapitalmarktbezogen die Auswirkungen auf die
Unternehmensbewertung und die Finanzprofile der Unternehmen dar.
Die Änderungen beeinflussen vor allem Finanzkennzahlen wie zum
Beispiel Leverage- und Coverage-Ratios, Eigenkapitalquote und
Verschuldung. Diese sind für Stakeholder in Bezug auf das
Unternehmensrating, bei Kreditbeziehungen oder in M&A-
Transaktionen von großer Bedeutung.
In der Studie haben wir uns auf die Abschaffung der „Korridormethode“, die
Finanzierungssituation und auf die Abzinsungssätze aufgrund der Zinsschmelze
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Christian Storck, Leiter Un-ternehmen, öffentliche Ein-richtungen und Pen-sionslösungen der FRANKFURT-TRUST
Winfried Becker,AktienanalystBHF-BANK
konzentriert. Durch die Abschaffung der „Korridormethode“ wandern die
versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste in die Bilanz, wodurch die
Nettopensionsverpflichtungen ersichtlich werden. Dies führt bei einigen Unternehmen, die
diese Methode bisher angewendet haben, wie zum Beispiel Deutsche Lufthansa, Daimler,
Continental oder Deutsche Post, zu teilweise erheblichen Rückgängen der
Eigenkapitalquote beziehungsweise zu einer Erhöhung der Nettoverschuldung.
Bei der sogenannten „Funding Ratio“ (Planvermögen/Pensionsverpflichtungen) ergibt sich
auf der Grundlage vorläufiger Zahlen als Durchschnitt für das Jahr 2013 ein Wert von 61
Prozent gegenüber 62 im Jahre 2012. Die Bandbreite reicht dabei von 22,0 (Deutsche
Telekom) bis 95,8 Prozent (HeidelbergCement).
Bei den Diskontierungssätzen sehen wir ebenso Anpassungsbedarf. Ende November
2013 lagen die IAS 19.7-Rechnungssätze (nach den verschiedenen in der Praxis üblichen
Methoden ermittelt) für Deutschland zwischen 3,2 und 3,8 Prozent. Ende Februar 2014 lag
das Zinsniveau bei 3,3 Prozent. Die meisten DAX30 und MDAX-Unternehmen bewegten
sich bereits 2012 in diesem Korridor. Für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen ist
der Rechnungszins zentral, da bei einem durchschnittlichen Bestand eine Verringerung
des Zinssatzes um 1 Prozent zu einer Erhöhung der Pensionsrückstellung um bis zu 15
Prozent führt. Bis 2018 ist ein Anstieg der deutschen handelsrechtlichen
Pensionsrückstellung nach BilMoG infolge des anhaltenden Niedrigzinses um bis zu 30
Prozent denkbar.
Hier entsteht also Handlungsdruck. Eine Reihe von Unternehmen nutzen bereits als Best
Practice die Vorteile einer externen Finanzierung über CTAs oder Kombinationsmodelle,
insbesondere mit dem Pensionsfonds. In jedem Fall – ob on-balance über eine
verpflichtungskonforme Kapitalanlage oder off-balance, schwerpunktmäßig über ein CTA –
muss die Deckungslücke geschlossen werden. Nur so ist eine günstigere
Risikobewertung, eine Stärkung des Eigenkapitals sowie eine Steigerung des
Unternehmenswertes (Outside Funding) und eine Verringerung der bAV-Komplexität zu
erreichen.
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CTA und Pensionsfonds – flexibles Kombinationsmodell insbesondere bei Unternehmenstransaktionen
Sowohl die Einrichtung eines CTA als auch die Durchführung der bAV über einen
Pensionsfonds dienen der externen Kapitaldeckung von Pensionsverpflichtungen und
einer umfassenden Risikosteuerung. Beide Outsourcing-Modelle besitzen spezifische Vor-
und Nachteile, so dass eine Kombination beider Modelle im Sinne eines effizienten
Projektmanagements die richtige, da flexibel gestaltbare, Lösung sein kann. Das CTA, das
sich insbesondere durch umfassende Flexibilität bei Dotierungshöhe, Kapitalanlage und
Auswahl der spezifischen Anwartschaften (Past als auch Future Service) als ergänzende,
vertragliche Insolvenzsicherungskonstruktion auszeichnet, hat etwa in der Ausgestaltung
als Konzerntreuhand den Nachteil, dass bei Ausscheiden von Unternehmen aus einem
Konzernverbund je nach Transaktionsart entweder der Nachweis einer gleichwertigen
Sicherung zu führen ist oder die Freigabe des Treuhandvermögens nur für einen
spezifischen Personenkreis gilt. Beim Share Deal ist der Nachweis der gleichwertigen
Sicherung Voraussetzung für die Anerkennung als Plan Assets. Beim Asset Deal in Form
des Betriebsübergangs nach Paragraph 613a BGB kann die Freigabe des
Treuhandvermögens nur für aktive Mitarbeiter erfolgen. Der BaFin-regulierte
Pensionsfonds hingegen ermöglicht bei Auslagerung von Rentnern als wesentlichem Teil
eines Versorgungswerkes reduzierte PSVaG-Beiträge und eine steuerfreie Kapitalanlage.
Eine Kombination aus CTA und Pensionsfonds als „das jeweils Beste beider Welten“ ist
eine in Deutschland bereits mehrfach umgesetzte Variante. Dieses Kombinationsmodell
kann flexibel auf unternehmensspezifische Gegebenheiten reagieren, gewissermaßen
„atmen“.
M&A – Ausfinanzierung erhöht Transaktionssicherheit
In der M&A-Praxis bei Unternehmenstransaktionen ist der zur Verfügung stehende
Zeitfaktor regelmäßig die limitierende Variable einer Transaktion. Oftmals ist eine
umfangreiche Due Diligence des Zielunternehmens mangels Zeit nahezu ausgeschlossen.
In Anbetracht dieser Zeitrestriktion ist die Beschränkung der Prüfung auf spezifische
Problembereiche eine Zwangsläufigkeit, die es unter Zeit- und Kostengesichtspunkten zu
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optimieren gilt. In diesem Zusammenhang ist die bei börsennotierten und zunehmend
auch bei mittelständischen Unternehmen thematisierte Kernvariable das Pension Deficit
der Zielgesellschaft. Die Schwankungsbreite des Pension Deficit ist in der Regel von den
Kapitalmärkten noch nicht eingepreist. Damit entwickelt das diesbezügliche Risiko eine
komplexe Dimension, die es für Unternehmen unter Zeitdruck zu adressieren gilt. Eine
Reduktion dieser Komplexität kann durch das Zusammenlegen von externen
Finanzierungsvehikeln, beispielsweise CTA und Pensionsfonds, erreicht werden. Bei
Auslagerung von Pensionsverpflichtungen als bilanzieller Fremdkapitalposition kann aus
Erwerbersicht im Rahmen des Cash und Debt Free-Konzeptes der Unternehmenswert der
Zielgesellschaft als Grundlage für eine Kaufpreisverhandlung minimiert und aus
Verkäufersicht im Rahmen einer Vendor Due Diligence größere Transparenz geschaffen
werden. Eine Externalisierung von Verpflichtungen ermöglicht damit neben der
Optimierung der Verhandlungsposition der Vertragsparteien insbesondere eine
beschleunigte Transaktionsgeschwindigkeit (Up-Speeding) bei M&A. Daneben kann die
Bereitstellung externer Versorgungsplattformen zu einer Reduktion von biometrischen,
bilanziellen und sonstigen Risiken (De-Risking) im Versorgungswerk führen. Eine
Ausfinanzierung über CTA und Pensionsfonds ist geeignet, der Gefahr eines Deal-
Breakers für eine Transaktion vorzubeugen. Damit erhöht die externe Ausfinanzierung
explizit die Transaktionssicherheit.
Die Studie über die Auswirkungen der IAS 19-Revision auf Unternehmen ist bei den
Autoren des Beitrags erhältlich.
Die Autoren:Winfried Becker ist Aktienanalyst im Equity Research Germany der BHF-BANK AG.
Christian Storck, MBA, LL.M., LL.M., ist Leiter Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Pensionslösun-
gen bei der FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbH.
Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:
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