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Verkehrsverbund Rhein-RuhrStruktur und Aufgaben

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Liebe Leserinnen und Leser,

Mobilität ist ein unverzichtbarer Motor der wirtschaftlichen und gesellschaftli-chen Entwicklung und somit ein wichti-ger Standortfaktor. Egal ob für die Wege zur Arbeit, in die Schule, zum Ausbil-dungsplatz oder auch für Fahrten in der Freizeit: Leistungsstarke Verkehrsange-bote sind ein wichtiges Element der öf-fentlichen Daseinsvorsorge. Nach einer Studie des Karlsruher Instituts für Techno-logie vollzieht sich ein Wandel der deut-schen Alltagsmobilität. Insbesondere die jüngere Generation nutzt das Auto – ehe-mals eines der wichtigsten Statussymbo-le – heute weniger und auf eine andere Art und Weise als noch vor einigen Jah-ren. Immer mehr Nutzer wechseln je nach ihrem individuellen Bedarf zwischen un-terschiedlichen Verkehrsmitteln. Der Öf-fentliche Personennahverkehr spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle – bun-desweit und insbesondere in einem po-lyzentrischen Ballungsraum wie der Rhein-Ruhr-Region.

Bereits seit 1980 übernimmt der Ver-kehrsverbund Rhein-Ruhr vielfältige Auf-gaben auf dem Gebiet des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Region.Er sorgt für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger und stellt ein bedarfsge-rechtes und an marktwirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtetes ÖPNV-Leis-tungsangebot sicher. Hierzu arbeitet er Seite an Seite mit seinen Mitgliedern, Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen sowie zahlreichen weiteren Partnern, ergreift politische Initiativen, wirkt mei-nungs- und imagebildend zugunsten ei-nes leistungsstarken und finanzier baren ÖPNV und beteiligt sich an regio nalen und landesweiten Planungsprozessen zur Verbesserung der Mobilität.

Den 7,8 Millionen Einwohnern am unteren Niederrhein, im Ruhrgebiet, der nördli-chen Rheinschiene und im niederber-gisch-märkischen Land steht heute ein leistungsstarker und vielfältiger Öffentli-cher Personennahverkehr zu Verfügung. Mehr als 1,1 Milliarden Fahrten werden jährlich im VRR absolviert. 39 Verkehrsun-ternehmen in 19 Städten und sieben Krei-sen bilden das Rückgrat des Verbundes und gewährleisten das jährliche Pensum von rund 279 Millionen Zug- und Buski-lometern. Mehr als 13.500 Bahnhöfe und Haltestellen werden von Bussen, Straßen -bahnen, S- und U-Bahnen sowie von den Nahverkehrszügen der Eisenbahn-verkehrsunternehmen angefahren. Dazu kommen die Wuppertaler Schwebebahn und spezielle Angebote wie die NachtEx-press-Linien, die Anruf-Sammel-Taxis so-wie die TaxiBusse und BürgerBusse. Bei aller Vielfalt unterliegt der Öffentliche Nahverkehr damals wie heute einem kla-ren Verbundgedanken: ein Tarif, ein Ticket, ein Fahrplan. Mit einer einheitlichen Be-nutzeroberfläche erleichtert der VRR den Fahrgästen die Orientierung im ÖPNV und die Nutzung von Bus und Bahn.

Mit der vorliegenden Broschüre möch-ten wir Ihnen einen Überblick über die Aufgaben des VRR und die Vielfalt des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Region geben. Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!

HerzlichstIhr Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Impressum

Herausgeber:Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRAugustastraße 1 • 45879 GelsenkirchenTelefon: 0209/1584-0E-Mail: [email protected]

Verantwortlich für den Inhalt:Sabine Tkatzik – Leiterin PR, Pressesprecherin VRRRedaktion: Wibke Hinz, Johannes Bachteler,Kristina PickertGestaltung: Sven David, Sven Scholz

Fotos/Bildnachweis: VRR AöR, Abellio, Sascha Kreklau, Fotolia: mady70, Marco2811, Sergey Nivens, picsfive, pressmaster, Dan Race, Cmon, Shutterstock: Deyan Georgiev

Inhalt

Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 2

Vom Unternehmens-

zum Mobilitätsverbund . . . . . . . . . Seite 3

Struktur des VRR:

Das Drei-Ebenen-Modell . . . . . . . . . Seite 4

Die Aufgaben des

Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr . . Seite 7

Verbundaufgaben . . . . . . . . . . . Seite 8

Tarif und Vertrieb . . . . . . . . . . Seite 8

Kommunikation und

Absatzförderung . . . . . . . . . Seite 11

Presse- und

Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . Seite 14

Fahrgastinformation und

Kundenmanagement . . . . . . Seite 16

Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . Seite 18

Finanzierung des ÖSPV . . . . Seite 19

Einnahmenaufteilung . . . . . Seite 20

SPNV-

Aufgabenträgerschaft . . . . . . . Seite 21

Förderung von Investitionen in die

Nahverkehrsinfrastruktur . . . . Seite 26

Die Kompetenzcenter

beim VRR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 29

Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . Seite 31

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3 VRR-Broschüre, Vom Unternehmens- zum Mobilitätsverbund , Stand: Januar 2014

Vom Unternehmens- zum MobilitätsverbundIn einem polyzentrischen und dicht besie-delten Gebiet wie der Rhein-Ruhr-Region ist der Öffentliche Personennahverkehr bereits seit vielen Jahrzehnten ein wichti-ger Baustein einer leistungsstarken und nachhaltigen Mobilität. Nachdem der ÖPNV durch die Massenmotorisierung in den 1950er und 1960er Jahren an Bedeu-tung verloren hatte, erhielt er durch die Ölkrise und die Umweltdiskussion Anfang der 1970er Jahre eine höhere Gewichtung. Um die Kooperation der kommunalen Ver-kehrsunternehmen untereinander zu ver-bessern und den ÖPNV in der Region zu stärken, wurde 1980 der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gegründet. Seit seinem Beste-hen wirkt der VRR auf die Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs hin: im Interesse zufriedener Fahrgäste, einer größtmöglichen Akzeptanz des Mobilitätsangebotes bei den Bürgerinnen und Bürgern in der Region, einer höheren Tarifergiebigkeit und einer deutlich besse-ren Qualität des Verkehrsangebotes. Zum Start des Unternehmensverbundes wur-den mehr als 20 Unternehmenstarife in einen einheitlichen Flächentarif für das gesamte Verbundgebiet überführt – eine tiefgreifende Veränderung, welche die Nutzung von Bus und Bahn für die Nah-

verkehrskunden deutlich erleichterte und bis in die heutige Zeit Bestand hat. Im Zu-ge der Regionalisierung des Nahverkehrs übernahm der VRR im Jahr 1996 die Ver-antwortung für den Schienenpersonen-nahverkehr in der Region und entwickelte sich zu einem Aufgabenträgerverbund mit neuen Organisations- und Finanzierungs-systemen. Seitdem setzt der Verbund auf eine konsequente Wettbewerbspolitik im Nahverkehr auf der Schiene. Die Qualität und Wirtschaftlichkeit der angebotenen Leistungen wurde dadurch wesentlich verbessert.

Insbesondere bei jüngeren Menschen kommt es seit einigen Jahren zu einem Wechsel im Mobilitätsverhalten: Ihnen ist eine flexible, kostengünstige und umweltfreundliche Verkehrsmittelnut-zung wichtig. Neben dem ÖPNV greifen sie immer häufiger auf öffentliche Ver-leihsysteme zurück. Dies setzt ein Ver-kehrssystem voraus, das möglichst simpel strukturiert ist und ein verständliches Ta-rifsystem mit einem einfachen Zugang zu unterschiedlichen Mobilitätsangeboten, deren Buchung und umfassenden Infor-mationen aus einer Hand bietet. Um die-sem Bedarf der Kunden gerecht zu werden,

entwickelt sich der VRR seit einigen Jah-ren zu einem integrierten Mobilitätsver-bund, der Verkehr als Gesamtkonstrukt begreift und sämtliche Mobilitätsformen und Verkehrssysteme zu sogenannten Tür-zu-Tür-Konzepten vernetzt. Der VRR sieht die neuen Entwicklungen rund um den durch Leih- und Tarifmodelle öffentlich zugänglichen Individualverkehr (Carsha-ring und Fahrradleihsysteme) und die von Drittanbietern projektierten Informations-plattformen wie beispielsweise moovel oder waymate als Chance für den Öffent-lichen Personennahverkehr, bildet dieser doch die Basis der Tür-zu-Tür-Mobilität. So sollen Kooperationen mit Anbietern von öffentlichen Individualverkehrsdienstleis-tungen wie car2go, drivenow, nextbike, metropolradruhr etc. aktiv betrieben wer-den. Dies reicht von der Überlassung von ÖV-Fahrplan- und Tarifdaten für die Aus-kunfts- und Vermittlungssysteme der IV-Dienstleister über Vertriebspartner-schaften bis hin zu gemeinsamen Tarifmo-dellen. Ziel heutiger und auch zukünftiger Bemühungen des VRR ist ein System, das grundsätzlich jedes zusätzliche Verkehrs-angebot mit dem ÖPNV vernetzen kann, um so die Mobilität an Rhein, Ruhr und Wupper in ihrer Gesamtheit abzubilden.

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Struktur des VRR: Das Drei-Ebenen-Modell

Im Zusammenwirken mit dem Land NRW, den kommunalen Aufgabenträgern und benachbarten SPNV-Aufgabenträgern so-wie den Verkehrsunternehmen im Ver-bundraum übernimmt der Verkehrs- verbund Rhein-Ruhr vielfältige Aufgaben rund um den Öffentlichen Personennah-verkehr im Verbundraum. Um hierfür opti-mal aufgestellt zu sein, wurde im September 2006 die VRR GmbH, die rund 25 Jahre die operativen Aufgaben des VRR wahrgenommen hatte, in die Verkehrsver-bund Rhein-Ruhr Anstalt öffentlichen Rechts (VRR AöR) überführt. Zuvor waren bereits die Aufgaben und Mitarbeiter des Zweckverbands VRR auf die VRR AöR übergegangen. Mit einer strafferen Orga-

nisation wandelte sich der VRR zu einer schlagkräftigen Nahverkehrsorganisation mit Aufgaben im öffentlichen Interesse.

Zwei Jahre später, im Jahr 2008, kam es erneut zu umfassenden Änderungen in der NRW-Nahverkehrslandschaft. Mit der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen wurden die ehemals neun Kooperationsräume für den SPNV in NRW zu dreien zusammenge-fasst. Seitdem bilden der Zweckverband VRR und der Nahverkehrszweckverband Niederrhein (NVN) den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (Kooperationsraum A). Im Zu-ge dessen hat der NVN die Erledigung sämtlicher Aufgaben auf die VRR AöR

übertragen. Beide Zweckverbände sind als selbstständige Gebietskörperschaften erhalten und gleichberechtigte Träger der VRR AöR. Der ÖPNV im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ist – wie auch in anderen Ver-bünden – nach dem sogenannten Drei-Ebenen-Modell organisiert. Er umfasst die politische Ebene, die Management-Ebene und die operative Ebene.

Politische EbeneBereits im Jahr 1990 wurde der VRR von einem Unternehmensverbund in einen Kommunalverbund umgewandelt, um der politischen Ebene einen stärkeren Einfluss auf die Entscheidungsfindung im Verbund zu ermöglichen. Die zuvor von den Ver-

4 VRR-Broschüre, Struktur des VRR, Stand: Januar 2014

Politische Ebene(Städte und Kreise)

Management-Ebene(VRR)

Operative Ebene(Verkehrsunternehmen)

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kehrsunternehmen gehaltenen Anteile am Verbund gingen auf den Zweckverband über, in dem sich die 19 Städte und fünf Kreise des Verbundraumes zusammenge-schlossen hatten. Bis heute entsenden diese Städte und Kreise ihre Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckver-bands VRR. Die Kreise Wesel und Kleve entsenden Vertreter in die Verbandsver-sammlung des Zweckverbands NVN. Die jeweilige Verbandsversammlung entsen-det wiederum Mitglieder in die Organe der VRR AöR. Die Mitglieder der Verbandsver-sammlungen haben sich in derzeit vier Fraktionen zusammengeschlossen: CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP. Deren zahlenmäßige Zusammensetzung ergibt sich aus den Ergebnissen der Kommunalwahl. Die Verantwortung für die Zweckverbandsaufgaben liegt beim Verbandsvorsteher.

Die Zweckverbände VRR und NVN verfol-gen in Anlehnung an § 2 Abs. 3 ÖPNVG NRW das Ziel, eine angemessene Bedie-nung der Bevölkerung durch den ÖPNV zu gewährleisten. Um diese Aufgabe in die Tat umzusetzen, übertragen die Zweckver-bände ihre Aufgaben auf die Verkehrsver-bund Rhein-Ruhr Anstalt öffentlichen Rechts.

Management-EbeneIn der VRR AöR sind alle Aufgaben und Kompetenzen des Verbundes organisato-risch gebündelt. Sie ist rechtlich selbst-ständig und arbeitet mit eigenem Personal und eigenen Sachmitteln, um eine Reihe zentraler, konkret festgelegter Aufgaben rund um den Öffentlichen Nahverkehr in der Region zu erfüllen (nähere Informatio-nen zu den Aufgaben des VRR ab Seite 7). In der Satzung der VRR AöR ist ihr An-staltszweck festgelegt: Sie sorgt für die Mobilität der Bürger im Kooperationsraum A durch eine integrierte Verkehrsgestal-tung des ÖV sowie durch Vernetzung und Integration der Verkehrssysteme und der Verkehrsträger. Die AöR ist durch ihre Or-gane – Vorstand, Verwaltungsrat, Aus-schüsse und Unternehmensbeirat – eng mit der politischen und der operativen Ebene verknüpft. Der Vorstand führt die

Geschäfte und leitet die AöR eigenverant-wortlich. Der Verwaltungsrat – im Wesent-lichen – überwacht die Führung der Geschäfte der VRR AöR und entscheidet über alle Fragen, die den Öffentlichen Per-sonennahverkehr im Verbundraum betref-fen. Die mit Mitgliedern der Verbands- versammlungen besetzten Ausschüsse dienen der Vorbereitung der Beschlüsse des Verwaltungsrates in unterschiedlichen Fachbereichen: Investitionen und Finan-zen, Tarif und Marketing, Verkehr und Pla-nung. Sie haben keinerlei Entscheidungs- befugnisse und sprechen ausschließlich sachliche Empfehlungen aus. Allein der Vergabeausschuss fasst eigene Beschlüs-se in seinem Zuständigkeitsbereich. Er entscheidet über sämtliche Angelegenhei-ten, die die Wettbewerbsverfahren im Schienenpersonennahverkehr und laufen-de Verkehrsdurchführungsverträge betref-fen. Der Unternehmensbeirat stellt ein Bindeglied zwischen der Management- und der operativen Ebene dar. Über ihn werden die Verkehrsunternehmen in die Verbundstruktur eingebunden und an der politischen Willensbildung beteiligt. Insbe-sondere bei verkehrspolitischen Themen sollen die Verkehrsbetriebe ihre Expertise in die Entscheidungsfindung einbringen. Der Unternehmensbeirat fasst empfehlen-de Beschlüsse in allen Angelegenheiten, in denen die Verkehrsunternehmen mittelbar oder unmittelbar betroffen sind und Aus-wirkungen auf den Verbundverkehr oder auf die Sicherstellung einer einheitlichen Benutzeroberfläche im VRR zu erwarten sind.

Um der Beschaffung und Finanzierung von SPNV-Fahrzeugen – wie es das Fahrzeugfi-nanzierungsmodell des VRR und das NRW-RRX-Modell vorsehen (siehe Kapitel SPNV-Aufgabenträgerschaft) – einen ver-lässlichen rechtlichen, wirtschaftlichen und operativen Rahmen zu geben, wurde im September 2013 der ZV VRR Eigenbe-trieb Fahrzeuge und Infrastruktur (ZV VRR FaIn-EB) gegründet. Es handelt sich dabei um einen Eigenbetrieb des Zweckver-bands VRR, der das operative Geschäft des VRR im Bereich der SPNV-Fahrzeuge führt. Hierbei greift der Eigenbetrieb auf

bestehendes Personal bei der VRR AöR zu-rück. Poltische Entscheidungen über alle Angelegenheiten rund um die Beschaffung und Finanzierung von SPNV-Fahrzeugen trifft der Betriebsausschuss. Der Finanz-ausschuss ist für die Vorbereitung, Geneh-migung und Überwachung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs zuständig.

Die operative EbeneDie kommunalen Verkehrsbetriebe und die Eisenbahnverkehrsunternehmen bilden die operative Ebene. Diese sind einerseits über Kooperations- und Einnahmenauftei-lungsverträge in den VRR eingebunden. Andererseits vertreten sie als Konzessio-nierte Verkehrsunternehmen im Verkehrs-verbund Rhein-Ruhr (KViV) die Interessen der Verkehrsbetriebe bei der Gestaltung des ÖPNV im Verbundraum. Die KViV bil-den eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Zweck des Austauschs und der Meinungsbildung. Mitglieder sind alle kommunalen Verkehrsunternehmen im VRR, alle sonstigen Verkehrsunternehmen mit eigener Konzession sowie alle Eisen-bahnverkehrsunternehmen mit eigener Einnahmeverantwortung. Themenbezoge-ne Arbeit findet gemeinsam mit der VRR AöR in fünf Arbeitskreisen statt: rechtliche Angelegenheiten; wirtschaftliche Angele-genheiten; Marketing, Tarif und Vertrieb; Technik, Informationstechnologie, Sicherheit; Nahverkehrsmanagement. Sämtliche für die Verkehrsunternehmen bedeutsamen Entscheidungen werden von der VRR AöR mit den KViV abgestimmt.

VRR-Broschüre, Struktur des VRR, Stand: Januar 2014 5

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6 VRR-Broschüre, Struktur des VRR, Stand: Januar 2014

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7 VRR-Broschüre, Die Aufgaben des VRR, Stand: Januar 2014

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hat folgende wesentliche Aufgabenbereiche, in denen er mit dem Ziel eines attraktiven, leistungs starken und wirtschaftlichen Öffentlichen Personennahverkehrs tätig ist: Er ist Aufgabenträger für den Schienenper-sonennahverkehr (siehe Seiten 21–25), übernimmt die Finanzierung des ÖSPV (siehe Seite 19) und ist Bewilligungsbehörde für Maßnahmen nach den §§ 12 und 13 ÖPNVG NRW zur Verbesserung der Nahverkehrsinfra struktur (siehe Seiten 26–28) und sorgt für einen integrierten ÖPNV im Verbundraum. Letzteres umfasst die sogenannten Verbundaufgaben, die sich aus dem ÖPNVG NRW und der Satzung der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ergeben.

Die Aufgaben des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr

Verbundaufgaben• Tarif und Vertrieb • Kommunikation und Absatzförderung • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit • Kundeninformation und -management• Qualität und Sicherheit • Finanzierung und Einnahmenaufteilung

SPNV-Aufgabenträgerschaft• Leistungsangebot • Qualitäts- und Vertragscontrolling• Wettbewerbsverfahren SPNV • Finanzierung

Investitionsförderung• Bewilligung von Infrastrukturmaßnahmen (§§ 12 und 13 ÖPNVG NRW)

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8 VRR-Broschüre, Tarif und Vertrieb, Stand: Januar 2014

Tarif und Vertrieb TarifOb Gelegenheitsfahrer oder überzeugter Dauerkunde, ob für die täglichen Wege zu Arbeit, Ausbildungsplatz und Schule oder entspannte Fahrten in der Freizeit: Die heutige Vielfalt an Abonnements und Ti-ckets aus dem Bartarif geht zurück auf eine grundsätzliche Neuerung, mit der der VRR im Jahr 1980 seine Arbeit aufnahm. Mehr als 20 Unternehmenstarife wurden zum Start ins Verbundzeitalter in einen einheitlichen Flächentarif für das gesamte VRR-Gebiet überführt – für die Menschen an Rhein und Ruhr eine wesentliche Er-leichterung, mussten sie doch zuvor für je-des Verkehrsmittel und in jeder Stadt ein separates Ticket lösen. Seit diesen Zeiten entwickelt sich der VRR-Tarif als Gemein-schaftstarif aller Verkehrsunternehmen im VRR kontinuierlich weiter, um dem wach-senden Mobilitätsbedürfnis und dem sich wandelnden Mobilitätsverhalten der Nah-verkehrskunden im Verbundraum Rech-nung zu tragen. Nicht nur die Struktur des VRR-Tarifes mit den unterschiedlichen Preisstufen, Tarifzonen, dem Ticketsorti-

ment und den vielfältigen Wechselwirkun-gen, sondern auch die Preise werden vom VRR laufend beobachtet und an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Dies alles er-folgt einerseits mit dem Ziel, möglichst hohe Einnahmen und eine größtmögliche Wirtschaftlichkeit des ÖPNV zu erzielen, um damit die kommunalen Aufgaben-träger und Verkehrsunternehmen so we-nig wie möglich zu belasten. Andererseits sollen die Fahrgastzahlen mindestens gehalten und neue Kunden durch eine op-timierte Tarifstruktur und attraktive Pro-dukte und Leistungen gewonnen werden. Zusätzlich zur Ausgestaltung des VRR-Ge-meinschaftstarifs verhandelt der Verbund Übergangstarife mit allen umliegenden Verkehrsverbünden und entwickelt den NRW-Tarif sowie diverse landes- und bun-desweite Sonderangebote mit. Und auch das Ziel des Landes Nordrhein-Westfa-len, perspektivisch den NRW-weiten Tarif zu optimieren, unterstützt der VRR gemäß seiner Satzung nach Kräften. Seit der er-folgreichen Zusammenführung der beiden

Tarifräume von VRR und Verkehrsgemein-schaft Niederrhein (VGN) zum 1. Januar 2012 nimmt der Verbund bei der Harmo-nisierung der Nahverkehrstarife in NRW eine Vorreiterrolle unter den Kooperati-onsräumen ein.

Sämtliche tariflichen Veränderungen wer-den von der VRR AöR vorbereitet und mit den Verkehrsunternehmen im Arbeitskreis Marketing, Tarif und Vertrieb der KViV ab-gestimmt. Der erarbeitete Konsens wird dann von der AöR in die politischen Gre-mien des VRR eingebracht – und zwar zunächst in den Ausschuss für Tarif und Marketing. Die Mitglieder des Ausschus-ses diskutieren das Thema und erarbeiten eine Empfehlung für den Verwaltungs-rat, der dann abschließend über die tarif-lichen Anpassungen entscheidet. Hierzu zählen beispielsweise die Grundlagen des Verbundtarifs und der Beförderungsbe-dingungen, die Leitlinien von Tarifpolitik und Tarifstruktur, Preisanpassungen sowie wesentliche Änderungen der Be-

Verbundaufgaben

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9 VRR-Broschüre, Tarif und Vertrieb, Stand: Januar 2014

förderungsbedingungen im Verbund-gebiet. Sämtliche von den politischen Gremien des VRR gefassten Beschlüsse müssen dann abschließend noch einmal

von der Bezirksregierung als zuständiger Behörde genehmigt werden. Die VRR AöR führt hier ein Tarifgenehmigungsverfah-ren nach § 39 PBefG durch. Hierzu stellt die Verbundverwaltung einen Antrag an die Bezirksregierung, der von dieser dann geprüft und in der Regel – ggf. mit Aufla-gen – auch genehmigt wird.

Die VRR-TarifstrukturTarifgebiete und Waben sind die Grund-lage des VRR-Flächentarifs. Ein Tarifgebiet umfasst in der Regel eine Stadt oder meh-rere kleine Städte bzw. Gemeinden. Jedes Tarifgebiet wiederum setzt sich aus einer oder mehreren Waben zusammen. Jeder Nahverkehrsverbindung innerhalb des VRR-Raumes wird – je nachdem wie viele Tarifgebiete im Verlauf der Fahrt durchfah-ren werden – eine Preisstufe zugeordnet. Neben der Kurzstrecke gibt es die fünf Preisstufen A, B, C, D und E. Kinder unter sechs Jahren fahren grundsätzlich kosten-los und müssen stets begleitet werden. Für Kinder von sechs bis unter 15 Jahren

gelten ermäßigte Ticketpreise. Neben den regulären Tickets aus dem sogenann-ten Bartarif haben Vielfahrer im Verbund-raum die Möglichkeit, Zeitkarten für die Nutzung von Bus und Bahn zu erwerben. Hierzu zählen die regulären Monatstickets oder Abonnements. Unter dem Motto „Ti-ckets für jede Lebenslage“ verfolgt der VRR mit der Einführung des Ticket2000 bereits seit 1991 eine konse quente Abo-Strategie. Mit seinem günstigen Preis und Extraleistungen wie der Übertragbarkeit auf andere Personen und der Möglichkeit, zu bestimmten Zeiten weitere Personen mitzunehmen, bewirkte das erste Aboti-cket im Jahr nach seiner Einführung einen Zuwachs bei den Fahrgastzahlen um 15 Prozent. Heute gibt es mit Ticket2000, Ti-cket1000, BärenTicket, YoungTicketPLUS, SchokoTicket und SozialTicket Abonne-ments für unterschiedlichste Zielgruppen, die eine preiswerte Nutzung des ÖPNV im VRR erlauben. Mehr als 1,3 Millionen Fahrgäste sind inzwischen mit Abotickets im VRR unterwegs.

Meilenstein 2012:

Anpfiff am

Niederrhein

Am 1. Januar 2012 fiel der Start-schuss für den neuen VRR-Ge-samtverbundraum. Mit der erfolgreichen Zusammenführung der Tarifräume von VRR und der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) nimmt der Verbund bei der vom Land NRW gewünschten Har-monisierung der Nahverkehrs- tarife in NRW eine Vorreiterrol-le unter den Kooperationsräumen ein. Der neue Gesamttarif ersetzt die bis Ende 2011 geltenden kom-plexen Übergangstarife zwischen den ehemaligen Verkehrsräumen. Nah verkehrskunden zwischen Un-terem Niederrhein und östlichem Ruhrgebiet profitieren seitdem von attraktiven Nahverkehrsleistungen mit einem optimierten Tarifsystem und einem weitest geh end einheit-lichen Ticketangebot. Mit der Zu-sammenführung von VRR und VGN zum 1. Januar 2012 ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einem har-monisierten Tarif unternommen worden. Den Verantwortlichen beim Verbund ist bewusst, dass es an einigen Stellen noch weiterer Verbesserungen bedarf. Diese sol-len spätestens zum 1. Januar 2015 im Rahmen einer größeren Tarif-strukturreform umgesetzt werden.

Der Tarifraum des VRR erstreckt sich vom Unteren Niederrhein im Westen bis ins östliche Ruhrgebiet.

7660Rhede*

70Wegberg

2190Lünen

2400Bergkamen

2390Kamen

2490Unna

2150Schwerte

5080Olfen**

2480Holzwickede

60Nijmegen

68Groesbeek

59Millingen a. d. Rijn 07

‘s-Heeren-berg

7440 Isselburg*

7670Bocholt*

7650Borken 7590

Heiden 7580Reken

7690Raesfeld

69Venlo

06Haltern

34Mülheim/

Ruhr45

EssenSüd 46

Hattingen/Sprockhövel

30Schwalmtal/

Niederkrüchten

31Viersen

41Willich

50Mönchengladbach

51Korschen-

broich52

Neuss/Kaarst

61Greven-broich 63

Rommers-kirchen

62Dormagen

73Langenfeld/

Monheim

53Düsseldorf

Süd

72Jüchen

42Meerbusch

43Düsseldorf Mitte/Nord

44Ratingen/

Heiligenhaus

55Velbert 67

Schwelm/Ennepetal/

Gevelsberg/Breckerfeld66

WuppertalOst

65Wuppertal

West

54Mettmann/

Wülfrath

64Erkrath/

Haan/Hilden 74

Solingen

75Remscheid

26Gelsen-kirchen

35Essen

Mitte/Nord36

Bochum

47Witten/Wetter/

Herdecke

58Hagen

27Herne 37

DortmundMitte/West

38Dortmund

Ost

17Recklinghausen/

Herten 28Castrop-Rauxel

15Marl

18Oer-Erken-

schwick/Datteln

29Waltrop

03Wesel

16Alpen

84Sons-beck

85Kevelaer

77Uedem

83Xanten

88Hamminkeln

79Rees

78Kalkar

82Bedburg-Hau

86Goch/Weeze

81Kranen-

burg

71Emmerich

80Kleve

04Geldern/

Issum

22Moers

01Kerken/

Wachtendonk

10Straelen

02Kamp-Lintfort

12Rheinberg

14Schermbeck/

Hünxe

11Neukirchen-

Vluyn/Rheurdt

13Dinslaken/Voerde

05Dorsten

25Bottrop/Gladbeck

24Ober-

hausen23

DuisburgNord

33Duisburg

Mitte/Süd

32Krefeld

21Kempen/Grefrath/

Tönisvorst20

Nettetal/Brüggen

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10 VRR-Broschüre, Tarif und Vertrieb, Stand: Januar 2014

VertriebEin guter Tarif, der dem Mobilitätsverhalten der Nahverkehrskunden im Verbundraum gerecht wird, muss nicht nur kon tinuierlich weiterentwickelt, sondern auch verkauft werden. Die VRR AöR unterstützt deshalb die Vertriebsaktivitäten der Verkehrsunter-nehmen in der Region. Laut seiner Satzung erarbeitet der VRR Konzepte und Rahmen- vorgaben für das verbundeinheitliche Ver-triebssystem. Der Rahmen für dieses Ver-triebssystem umfasst die Struktur, die Vertriebswege, das Erscheinungsbild der Verkaufsstellen, die Fahrausweisgestal-tung, eine verbundkompatible technische Ausstattung und Maßnahmen zur Einnah-mensicherung bei den Verkehrsunterneh-men. Darüber hinaus unterstützt der VRR die Verkehrsunternehmen durch ¡ das Handbuch „Tarif und Vertrieb“, in

dem Mitarbeiter der VU sämtliche tarif- und vertriebsrelevanten Informationen finden, wie beispielsweise die Beför-derungsbedingungen, Hinweise zu den geltenden Übergangstarifen sowie Infor-mationen zu Geltungsbereichen, Preis-stufen, Abonnementbedingungen etc.,

¡ die Gewährleistung der Fälschungs- sicherheit von Fahrausweisen,

¡ die Etablierung und Weiterentwicklung von Standards für Ticketkontrollen, bei-spielsweise den kontrollierten Vorder-einstieg, und

¡ die VRR-weite Koordination und bundes- und landesweite Abstimmung des Ticketverkaufs per Internet und Handy.

Durch die Zentralisierung und Bündelung der Arbeiten beim VRR können die Ge-samtkosten für die Vertriebsaktivitäten der VU sowie personelle und finanzielle Kapa-zitäten bei jedem einzelnen Verkehrsbe-trieb deutlich minimiert werden.

Seit 2001 unterstützt das Kompetenzcen-ter Elektronisches Fahrgeldmanagement die Vertriebsaktivitäten des VRR. Hier wer-den die technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Aspekte des Elek-tronischen Fahrgeldmanagements, des sogenannten eTicketings, entwickelt, ab-gestimmt und koordiniert (siehe Seiten 29–30).

Meilenstein 1991:

Einführung des Ticket2000

Mit seinem günstigen Preis und Extraleistungen wie der Übertrag-barkeit auf andere Personen und der Möglichkeit, zu bestimmten Zeiten weitere Personen mitzuneh-men, bewirkte es bereits im ersten Jahr einen Zuwachs bei den Fahr-gastzahlen um 15 Prozent. Mit dem Ticket2000 fiel der Start-schuss für die konsequente Abo-Strategie des VRR: Der Verbund bietet bis heute Tickets für jede Lebenslage.

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11 VRR-Broschüre, Kommunikation und Absatzförderung, Stand: Januar 2014

Kommunikation und AbsatzförderungDer Verkehrsverbund Rhein-Ruhr steht ebenso wie die einzelnen Verkehrsunter-nehmen vor Ort im Bewusstsein der Be-völkerung für leistungsfähigen ÖPNV in der gesamten Region. Um Fahrgastzah-len und Einnahmen zu sichern, betreibt der VRR im Rahmen eines übergreifen-den Marketings neben der umfassenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (siehe Seiten 14–15) Werbung und Verkaufsför-derung auf Basis der gemeinsamen Mar-ke „VRR“. Sämtlichen Maßnahmen liegt eine umfassende Tarif- und Marketingpla-nung zugrunde, die mit allen Verkehrsun-ternehmen entwickelt und abgestimmt wird. Hauptschwerpunkte sind dabei die Bereitstellung von Basisinformationen für Fahrgäste und Verkehrsunternehmen, die Planung, Koordination und Durchführung

von Kommunikationskampagnen für die Bereiche ÖSPV und SPNV sowie Maßnah-men zur Kundenbindung.

Ein großer Teil der Marketingmaßnahmen sowie zahlreiche Kampagnemotive werden durch den VRR intern erarbeitet , ab-gestimmt und den Verkehrsunternehmen zur weiteren individuellen Umsetzung im Unternehmensdesign zur Ver fügung gestellt.

BroschürenserieDie jährlich neu aufgelegte Broschüren-serie mit einer Gesamtauflage von ca. 2,5 Millionen Exemplaren umfasst neben den einzelnen Ticketbroschüren mit an-hängendem Aboantrag die allgemeinen Informationsbroschüren des Verkehrsver-

bundes. Hierzu zählen beispielsweise „Tickets & Tarife“, „Die Preise“ sowie „Willkommen im VRR“, eine Broschüre für ÖPNV-Neueinsteiger. Die Broschüren werden einerseits in den Verkehrsunter-nehmen zur Schulung von Vertriebsmitar-beitern genutzt, andererseits werden sie direkt zur Kundeninformation eingesetzt. AboLustBereits seit 2003 gibt es das Kunden-bindungsprogramm AboLust. Zweimal jährlich erhalten Abonnenten des Ti-cket1000, Ticket2000 und BärenTickets sowie des SchokoTickets und YoungTi-cketPLUS ein Vorteilsheft mit attraktiven Gutscheinen und Vergünstigungen von Kooperationspartnern. Seit März 2013 finden Abonnenten im Internetportal

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www.abolust.de viele weitere Tipps für ei-ne aktive Freizeitgestaltung mit Bus und Bahn. Egal ob als klassisches Kundenmai-ling oder in der Online-Variante: AboLust bietet den Abonnenten über die reinen Nahverkehrsleistungen hinaus attraktive Mehrwerte zur Nutzung des ÖPNV in der Freizeit und bindet sie als Kunden an den VRR und die Verkehrsunternehmen im Verbundraum.

Ältere Menschen im ÖPNVUm die Verkehrsunternehmen bei der Aus- und Weiterbildung von Fachkräf-ten sowie bei der Entwicklung senioren-gerechter Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen, bietet der VRR interes-sierten Betrieben Schulungen mit dem Alterssimulationsanzug GERT. So kön-nen der altersbedingte Gang und mo-torische Fähigkeiten älterer Menschen realistisch nachempfunden werden. Dar-über hinaus werden auch die gesteigerte mentale Belastung und die zunehmende Bewegungsunsicherheit durch den Anzug nachvollziehbar.

SchokoTicket-KampagneDie alljährliche SchokoTicket-Kampagne richtet sich an Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse und deren Eltern. Ne-ben den eigentlichen Kampagnen-Mate-rialien, wie beispielsweise dem Infopaket

für die Eltern, werden auch Verkehrser-ziehungsunterlagen für Lehrerinnen und Lehrer entwickelt. Die Unterlagen können unterstützend im Unterricht eingesetzt werden. So bietet beispielsweise der VRR-Verkehrserziehungsfilm Informationen zum sicheren Verhalten im Straßenver-kehr und zum Umgang mit Bus und Bahn.

Zusätzlich bietet der VRR einen Klassen-fahrtenführer mit attraktiven Zielen für Klassenausflüge an.

Flo und Tine sind die Maskottchen des SchokoTickets. Sie begleiten die Kinder und Jugendlichen durch ihren Alltag mit Bus und Bahn und informieren über den selbstständigen und sicheren Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln. So findet man die beiden heute auf den Verkehrs-erziehungsunterlagen des VRR, im Timer für Schüler und Auszubildende, dem Kun-denbindungsprogramm AboLust und dem Verkehrserziehungsfilm des VRR.

TimerDer Timer für die SchokoTicket- und YoungTicketPLUS-Abonnenten erscheint einmal im Jahr und hilft den Kindern und Jugendlichen, den Überblick über ihre Ter-mine in Schule, Ausbildung und Freizeit zu behalten. Mit interessanten und lus-tigen Infos – nicht nur zum Öffentlichen Nahverkehr im VRR – ist der Kalender ein unterhaltsamer Begleiter für ein ganzes Schuljahr.

12 VRR-Broschüre, Kommunikation und Absatzförderung, Stand: Januar 2014

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YoungTicketPLUS-KampagneMit der Kampagne „Brich aus!“ richten sich der VRR und die Verkehrsunterneh-men an junge Menschen in der Region, die als Auszubildende, Praktikanten, Vo-lontäre etc. beruflich Fuß fassen und das Leben und ihre Unabhängigkeit genießen wollen. Das aktuelle Motiv visualisiert die Lebensfreude der YoungTicketPLUS-Gene-ration, die Tristesse und Langeweile hin-ter sich lässt.

HandyTicket-KampagneUm neue Kunden für den ÖPNV im Ver-bundraum zu begeistern, informiert der VRR im Rahmen gezielter Informations-kampagnen über besondere Produkte oder Leistungen des VRR und seiner Ver-kehrsunternehmen. Ende 2013 startete der Verbund beispielsweise eine zwei-teilige Kampagne, um den Vertriebsweg „Smartphone“ einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und neue Kunden für das HandyTicket zu gewinnen.

Gemeinschaftskampagne SPNVAlljährlich bewerben der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) mit den Eisenbahnverkehrs-unternehmen in einer gemeinsamen Imagekampagne das Leistungsangebot des SPNV in den Verkehrsräumen Rhein-Ruhr und Westfalen-Lippe.

SchnupperAboDie alljährliche SchnupperAbo-Kampagne wird in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen entwickelt. Beim SchnupperAbo handelt es sich um ein dreimonatiges Testabonnement mit ei-nem Sonderkündigungsrecht bis zum En-de des dritten Laufzeitmonats. Beworben werden Ticket1000/Ticket1000 9 Uhr, Ti-cket2000/Ticket2000 9 Uhr, YoungTicket-PLUS und das BärenTicket. Ziel von VRR und Verkehrsunternehmen ist es, neue Dauerkunden für den Öffentlichen Nah-verkehr zu gewinnen. Um dies zu errei-chen, stehen die Darstellung der Vorteile und die Ersparnis durch Abotickets im Vordergrund der Kampagne.

LeistungskampagneNeben den Aktivitäten zur Verkaufsför- derung mit den Verkehrsunternehmen betreibt der VRR seit 2012 Imagearbeit für den ÖPNV: Unter dem Motto „Nächste Haltestelle: Überall“ zielt die Leistungs-kampagne darauf ab, den Menschen im Verbundraum die vielfältigen Leistungen des VRR nahezubringen. Dazu sollen die Verkehrsmittel des ÖPNV als echte Mobi-litätsalternativen stärker ins Bewusstsein gerückt werden. In das erste Kampagnen- motiv wurde ein Gewinnspiel als QR-Code integriert. Die Aktion war auf City- Light-Postern, Großflächenwänden so-wie Groundpostern an verschiedenen Bahnhöfen zu sehen. Die Fortsetzung der Kampagne greift u. a. auch Themen aus den Verkehrsunternehmen sowie die Leis-tungen des SPNV auf.

VRR-Broschüre, Kommunikation und Absatzförderung, Stand: Januar 2014

Meilenstein 2013:

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14 VRR-Broschüre, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Stand: Januar 2014

Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitDie Pressearbeit ist Bindeglied zwischen der Verbundverwaltung und unterschied-lichen externen und internen Zielgruppen. Sie vertritt zu verschiedensten Themen-schwerpunkten und Maßnahmen die Kernbotschaften des VRR gegenüber externen Partnern wie Medienvertretern, Meinungsbildnern und Fahrgästen sowie den Mitarbeitern des VRR: ¡ Der VRR ist ein Garant für eine quali-

tativ hochwertige öffentliche Mobili-tät in der Region unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit.

¡ Der VRR schafft moderne Mobilitätsan-gebote – mit innovativer Tarifierung, intuitivem Zugang, zeitgemäßem In-formationssystem – unter der Maß-gabe eines möglichst einfachen und intuitiv nutzbaren Öffentlichen Personennahverkehrs.

Mit einem breit angelegten Kommunika-tionsmix greift der VRR sämtliche öffent-lichkeitsrelevanten Themen rund um den

Nahverkehr im Verbundraum auf. Wesent-lichen Raum nimmt hier die klassische Pressearbeit für lokale, regionale und überregionale Medien sowie Fachmedien ein. Die Mitarbeiter der Stabstelle beant-worten Journalistenanfragen, organisieren Pressekonferenzen oder Hintergrundge-spräche zu komplexen Nahverkehrsthe-men und erstellen Pressemitteilungen und Fachbeiträge.

Um die unterschiedlichen Meinungs-bildner im VRR (Politiker, Experten, Me-dienvertreter etc.) darüber hinaus mit Informationen und Hintergründen zu ak-tuellen Themen im VRR und aus der Nah-verkehrsbranche zu informieren, gibt der VRR dreimal jährlich das Magazin „spec-trum“ heraus. Im jährlich erscheinenden Verbundbericht informiert der VRR zudem über sämtliche erfolgreich abgewickel-ten Projekte des Jahres und klärt über die wichtigsten Zahlen, Daten und Fak-ten des abgelaufenen Kalenderjahres

auf. Zusätzlich gibt der VRR Sonderpub-likationen zu ausgewählten Fachthemen heraus, in denen komplexe Sachverhal-te wie beispielsweise das VRR-Fahrzeug-finanzierungsmodell leicht verständlich aus unterschiedlichen Perspektiven be-leuchtet werden.

Im Rahmen zahlreicher Veranstaltun-gen innerhalb und außerhalb des Ver-bundraumes engagiert sich der VRR als fachlich kompetenter Ansprechpartner rund um den ÖPNV: Hierzu zählen In-formationsveranstaltungen für Politiker, Fachtagungen, Messen etc., aber auch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen wie die ExtraSchicht, bei der der VRR das jährliche Mobilitätskonzept für die Nacht der Industriekultur verantwortet. Um die Mitarbeiter der AöR als wichtige Multipli-katoren des Verbundes über alle wichti-gen Themen im VRR zu informieren, gibt der VRR einmal im Monat die Mitarbei-terpublikation VRR Intern heraus.

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15 VRR-Broschüre, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Stand: Januar 2014

Besonders aktuelle Themen werden zum jeweiligen Anlass in Sonderausgaben kommuniziert. Außerdem betreibt der VRR den mit rund zwei Millionen monatlichen Be suchern hochfrequentierten VRR-In ternetauftritt unter www.vrr.de. Hier finden Nahver-kehrskunden alle wichtigen Informationen rund um den Öffentlichen Nahverkehr an Rhein, Ruhr und Wupper.

Die Website ist modern und kunden -freundlich gestaltet. Sie bietet den Fahrgästen zahlreiche Features, die die Nutzung des Nahverkehrs im VRR erleichtern. Von unterwegs können die Nahverkehrskunden über eine eigens entwickelte mobile Version für Smart-phones und andere mobile Endgeräte auf die wesentlichen Inhalte der VRR- Internetseiten zugreifen.

Je nach Thema, Kommunikations- in strument und Zielgruppe stimmt der

VRR seine Presse- und Öffentlichkeitsar-beit eng mit den kommunalen Verkehrs-unternehmen und Gebietskörperschaften, den im Verbundraum verkehrenden Eisen-bahnverkehrsunternehmen sowie den be-nachbarten SPNV-Aufgabenträgern ab. So unterstützt der VRR einerseits die In-tegration des ÖPNV und Vernetzung der unterschiedlichen Nahverkehrsakteure im Verbundraum und wirkt andererseits als kompetenter Ansprechpartner für ei-nen leistungsstarken, marktgerechten und wirtschaftlichen ÖPNV.

Meilenstein 2010:

RUHR.2010

Der VRR engagierte sich als Mobili-tätsdienstleister der Kulturhaupt-stadt Europas RUHR.2010. Mit praktischen Kulturhauptstadtti-ckets machte der Verbund mobil und bot den Besuchern der Region attraktive Rabatte für ausgesuchte Events. Zusätzlich fungierte der VRR als Sponsorpartner zweier kultureller Highlights: Er unter-stützte den modernen Dichter-wettstreit SLAM2010 und das Theaterprojekt TWINS PIANO-For-tissimo. Darüber hinaus erarbeite-te der Verbund das Mobilitäts-konzept für eines der Leuchtturm-projekte im Kulturhauptstadtjahr: das Still-Leben Ruhrschnellweg am 18. Juli 2010. Gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen brachte er mit zahlreichen Sonderverkehren und lokalen Shuttleverbindungen die Besucher zur Veranstaltung und wieder zurück.

spectrumnachrichten. hintergründe. impulse. Ausgabe 1 | 2012

Seite 3 | Titelthema:

Steigende Infrastrukturkosten:

enorme Belastung für SPNV-Besteller

Seite 7 | Im Verbund:

Fahrten und Einnahmen

oberhalb der Milliardengrenze

Seite 14 | Im Forum:

VRR fordert kurzfristige ÖPNVG-Revision zum Wohle des Öffentlichen Nahverkehrs

spectrumnachrichten. hintergründe. impulse. Ausgabe 3 | 2013

Seite 3 | Titelthema:

Zehn Jahre eTicket: Von der Chipkarte für Abokunden zur Planung eines EFM3-Systems

Seite 8 | Im Verbund:

Vertragsunterzeichnung zur RE 7 und RB 48

Seite 10 | Im Forum:

Abschied nach 15 Jahren als Vorstand des VRR: spectrum im Gespräch mit

Dr. Klaus Vorgang

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16 VRR-Broschüre, Fahrgastinformation und Kundenmanagement, Stand: Januar 2014

Fahrgastinformation und KundenmanagementEine umfassende Information über die Leistungen des ÖPNV und mögliche Nah-verkehrsverbindungen ist eine wesentli-che Voraussetzung, damit sich Fahrgäste für den Öffentlichen Personennahverkehr entscheiden. Kunden erwarten einerseits, dass sie einen größtmöglichen Überblick über das Nahverkehrsangebot im VRR er-halten. Andererseits ist ihnen wichtig, dass bei Unregelmäßigkeiten im Verlauf der Wegekette schnell und exakt infor-miert und auf verlässliche Alternativen hingewiesen wird. In enger Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen verantwor-tet der VRR die verbundweit einheitliche Fahrgastinformation und trägt so wesent-lich dazu bei, Zugangsbarrieren zum ÖPNV abzubauen.

Um flexibel das gesamte Nahverkehrsan-gebot im Sinne einer intermodalen Wege-kette nutzen zu können, sind neben den Informationen über den Soll-Fahrplan ins-besondere die Informationen über den aktuellen Betriebszustand (Ist- und Prog-nosedaten) und ggf. auch Informationen über weitere Bestandteile der Wegeket-te – z. B. Fußwege oder die Verfügbar-keit von Fahrradverleihsystemen – von Bedeutung.

Über diverse Printmedien sichert der VRR die Information der Fahrgäste über den Soll-Fahrplan. Hierzu zählen Fahr-planbücher, Stadtlinienpläne und der Linienplan des Schnellverkehrs. Die dy-namische Fahrgastinformation über

den Ist-Fahrplan erfolgt über vielfältige digitale Medien beim Fahrgast oder an den Haltepunkten des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Fahrgastinformation in Echtzeit für zufriedene KundenDie Elektronische Fahrplanauskunft (EFA) des VRR ist das Herzstück der VRR-Web-site. Sie informiert Fahrgäste schnell und unkompliziert über gewünschte Fahrtver-bindungen und wartet mit zahlreichen zu-sätzlichen Reiseinformationen auf. Die Funktionalitäten der EFA erleichtern den Nahverkehrskunden die Handhabung der EFA. Über die Einfeldeingabe können die Nutzer Informationen verschiedenster Art eingeben: Orte, Haltestellen, Straßen

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17 VRR-Broschüre, Fahrgastinformation und Kundenmanagement, Stand: Januar 2014

oder auch komplette Adressen. Ausge-feilte Suchroutinen gleichen die Eingaben mit dem Datenbestand ab und liefern lo-gische Ergebnisse. Die Nutzer sparen so Zeit und Aufwand und müssen keine ge-naue Ortskenntnis ihres Ziels haben. Über die reinen Verbindungsdaten hinaus infor-miert die EFA auch über Störungen, Ver-spätungen und besondere Vorkommnisse im Betriebsablauf. Mit dieser verkehrsmit-telübergreifenden Fahrgastinformation in Echtzeit trägt der VRR wesentlich zur Kun-denzufriedenheit bei und sorgt für einen attraktiven Nahverkehr im Verbundraum.

Technische Basis der Echtzeit-Informatio-nen ist ein sogenannter Istdatenserver (IDS) beim VRR. Diesem stellen die beteiligten Verkehrsunternehmen die Echtzeitdaten aus ihren Betriebsleitsystemen zur Verfügung. Je nach Unternehmen stammen die Daten aus Rechnergesteuerten Betriebsleitsystemen (RBL), Automatischen Betriebsführungssys-temen (ABF) oder aus Fahrgastinformations-systemen (FIS). Der IDS fungiert als zentrale Datendrehscheibe, die die verschiedenen Systeme miteinander vernetzt und einen rei-bungslosen Datenaustausch gewährleistet. Der IDS hat somit Zugriff auf die Echtzeit-informationen der Verkehrsmittel im VRR, wie beispielsweise des Schienenpersonen-nahverkehrs, der Stadtbahnen, Busse und Straßenbahnen.

Insbesondere an wichtigen Verkehrs-knotenpunkten wie Umsteigebahnhöfen profitieren Nahverkehrskunden von den Echtzeitdaten. Über Fahrgastinforma-tionssysteme werden sie direkt vor Ort über die aktuellen Verkehrssituationen und Anschlüsse informiert.

Auch die Smartphone-Apps und die mo-bilen Internetseiten des VRR greifen auf die Daten des IDS zu und informieren über den planmäßigen Betriebsablauf oder eventuelle Verzögerungen. Dieses Ange-bot wird von den Fahrgästen im Verbund-raum sehr geschätzt. Die Zahl der Zugriffe von mobilen Endgeräten auf die Elektro-nische Fahrplanauskunft steigt kontinu-ierlich. Nahverkehrskunden greifen immer häufiger über Smartphones, Tablets oder internetfähige Media Player auf die Ange-bote des VRR zurück.

KundenmanagementEin weiteres Informationsmedium für die Nahverkehrskunden, das fachlich kompe-tent berät und bei aktuellen Fragen zeit-nah Auskünfte erteilt, bietet der VRR mit dem eigenen Kundenmanagement. Etwa 1.500 schriftliche Kundenanliegen, die per Brief, E-Mail oder Fax den VRR mo-natlich erreichen, werden nach fest defi-nierten Standards bearbeitet. Die meisten Kundendialoge können routinemäßig be-antwortet werden. Es gibt jedoch immer wieder Anfragen, die inhaltlich komplex

sind und entsprechend aufbereitet wer-den müssen. Hierzu arbeitet das Kunden-management eng mit den anderen Fach-abteilungen der VRR AöR zusammen. Darüber hinaus wird für Fahrplan- und Tarifauskünfte NRW-weit eine zentrale Telefonnummer – die Schlaue Nummer (0 180 3/50 40 30) – angeboten, die durch ein Callcenter im Auftrag des VRR betrieben wird. Hier erhalten Nahverkehrs-kunden rund um die Uhr an 365 Tagen die gewünschten Informationen.

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18 VRR-Broschüre, Sicherheit, Stand: Januar 2014

Sicherheit Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr engagiert sich aktiv für die Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr. Ziel des Verbundes ist es, dass sich die Fahrgäste in Bus und Bahn jederzeit wohlfühlen und sicher ihr Fahrtziel erreichen. Um ein effektives Si-cherheitsmanagement zu gewährleisten, ist der Verbund mit allen relevanten Ak-teuren im Bereich Sicherheit vernetzt: Seit 1998 koordiniert und organisiert die Zentralstelle für Regionales Sicherheits-management und Prävention (ZeRP) den Kontakt und den Austausch unter den Akteuren. Grundlage der Arbeit ist eine Informationsplattform für sicherheits-relevante Projekte und Vorfälle, in der viele Verkehrsunternehmen und Sicher-heitspartner regelmäßig Eintragungen vor nehmen. Auf Basis dieser Daten kann der VRR gemeinsam mit den Partnern vor Ort mit verschiedenen Projekten und koordinierten Aktionen reagieren. Hier-zu zählen beispielsweise, jugendliche Busbegleiter, Busschulen für Kinder und Senioren oder technische Projekte mit Verkehrsunternehmen.

Das Know-how im Bereich Sicherheit kommt an vielen weiteren Stellen inner-halb der Verbundarbeit zum Tragen. So werden für SPNV-Ausschreibungsunter-lagen Umfänge, Budgets und die Quali-tät von Sicherheitsleistungen beschrieben, beispielsweise der Einsatz von Begleit-

personal oder Videoüberwachung in den Fahrzeugen. Während der Vertragslauf-zeiten prüft der Verbund die bestehenden Betriebskonzepte und optimiert diese im Bedarfsfall. Bei Fördervorhaben oder bei Projekten der Verkehrsunternehmen arbei-ten die Sicherheitsexperten des VRR mit und bringen sich bei der Planung und der technischen Umsetzung ein.

Neben der Arbeit mit den Ordnungspart-nern sucht der VRR auch den direkten Kon-takt zu den Menschen in der Region, um die Bürger zu mehr Zivilcourage im öffent-lichen Raum – unter anderem im Öffent-lichen Nahverkehr – zu ermutigen. Zur Umsetzung dieser Aufgabe haben der Ver-kehrsverbund Rhein-Ruhr und die Unter-nehmensgruppe KÖTTER im Sommer 2011 die muTiger-Stiftung ins Leben gerufen. In Qualifizierungskursen erhalten die Teil-nehmer konkrete Anweisungen zum richti-gen Verhalten in Gefahrensituationen und lernen, Zivilcourage zu zeigen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Um die Wichtigkeit des Themas Sicherheit zu unterstreichen, hat das Land im Jahr 2008 zudem die landesweiten Aufgaben für diesen Bereich im Rahmen des Kom-petenzcenters Sicherheit (KCS) an die Ver-kehrsverbund Rhein-Ruhr AöR übertragen (siehe Seite 30).

Meilenstein 2011:

Gründung der muTiger-Stiftung

Der VRR und die KÖTTER Unter-nehmensgruppe gründen die muTiger-Stiftung. Mit der Initiative setzen die Kooperationspartner ein Zeichen für mehr Zivilcourage in den Fahrzeugen und Anlagen des ÖPNV sowie im gesamten öffentlichen Raum. In speziellen Schulungskursen lernen die „muTiger“, wie durch besondere Aufmerksamkeit und besonnenes Handeln Konflikte gelöst, eine Eskalation vermieden und im Fall der Fälle für schnelle Hilfe gesorgt werden kann.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.mutiger.de

muTiger

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19 VRR-Broschüre, Finanzierung des ÖSPV, Stand: Januar 2014

Finanzierung des ÖSPVIm Rahmen der Öffentlichen Daseins-vorsorge sind die Gebietskörperschaf-ten als kommunale Aufgabenträger in der Pflicht, der Bevölkerung einen angemes-senen ÖPNV zu bieten. Diese Aufgabe übernehmen für das jeweilige Stadt- oder Kreisgebiet kommunale und private Ver-kehrsunternehmen im Auftrag der Kreise und Städte. Die in den erbrachten Nah-verkehrsleistungen enthaltenen gemein-wirtschaftlichen Verpflichtungen, also solche, die ein VU im eigenen wirtschaft-lichen Interesse entweder gar nicht, nicht im gleichen Umfang oder nicht un-ter den gleichen Bedingungen überneh-men würde, werden über die VRR AöR finanziert. Beispiele für solche gemein-wirtschaftlichen Verpflichtungen sind der Einsatz barrierefreier Fahrzeuge, Nacht-fahrten oder die Bedienung nicht luk-rativer Linien. Um die beschriebenen Leistungen trotzdem sichern zu können, übernehmen die Gebietskörperschaf-ten deren Finanzierung und gewähren den kommunalen Verkehrsunterneh-men entsprechende Ausgleichsleistun-gen. Die damit verbundenen Aufgaben

haben die Verbandsmitglieder des ZV VRR auf die VRR AöR übertragen.

Finanziert werden können folgende gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:¡ Baustein 1: Infrastrukturvorhaltung¡ Baustein 2: verbund- und/oder auf- gabenträgerbedingte Regie- und

Vertriebsaufgaben¡ Baustein 3: verbund- und/oder auf-

gabenträgerbedingte Fahrzeug- qualitätsstandards

¡ Baustein 4a: ungedeckte Mehrkosten nicht lukrativer Fahrten in Schwachver-kehrszeiten einschließlich TaxiBus

¡ Baustein 4b: ungedeckte Mehrkosten bedingt durch sozialpolitische Verpflich-tungen im Betriebsbereich

¡ Baustein 4c: ungedeckte Mehrkosten bedingt durch sonstige Vorgaben im Betriebsbereich bzw. systembedingte Vor-gaben gemäß gesondertem Nachweis, die zu wirtschaftlichen Nachteilen führen

Die VRR AöR ermittelt die Höhe der fi-nanziellen Ausgleiche für gemeinwirt-schaftliche Verpflichtungen bei jedem

Verkehrsunternehmen und gleicht diese gegen Nachweis aus. Das hierfür nötige Geld wird von den Städten und Kommu-nen aufgebracht, in denen das Verkehrs-unternehmen Leistungen erbringt. Bietet ein Verkehrsunternehmen beispielsweise in drei benachbarten Städten seine Leis-tungen an, sind eben diese Städte auch verpflichtet, die entsprechenden Aus-gleichsleistungen zu finanzieren. Aufgabe des VRR ist es, diese Finanzierungsbe-träge bei den jeweiligen Gebietskörper-schaften abzufragen und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten weiter- zuleiten. Eine Überkompensation so-wie übermäßige Ausgleichsleistun-gen sind dabei zu vermeiden.

Darüber hinaus verteilt der VRR Förder-gelder für die Anschaffung moderner Fahrzeuge (§ 11 (2) ÖPNVG NRW), die Durch führung von Ausbildungsverkehren (§ 11a ÖPNVG NRW) und das SozialTicket im Verbundraum.

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20 VRR-Broschüre, Einnahmenaufteilung, Stand: Januar 2014

EinnahmenaufteilungZusätzlich zur Finanzierung des ÖSPV ist dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr auch die Einnahmenaufteilung zwi-schen den Verkehrsunternehmen übertragen worden. Darunter ist die Aufteilung des VRR-Regeltarifes unter den Leistungserbringern – den Verkehrsunternehmen – entsprechend ihrer erbrachten Mobilitätsleistung zu verstehen. Dazu gehört die Vorberei-tung, Begleitung und Überwachung von Fahrgastzählungen bei allen Verkehrs-unternehmen, die den VRR-Tarif anwen-den. Die Erhebungen finden derzeit alle zwei Jahre in den geraden Jahren statt. Sowohl die Auswertung aller Zähldaten als auch die Prüfung und Abstimmung der Ergebnisse und die Moderation bei den zahlreichen Gesprächen zwi-schen Verkehrsunternehmen und Auf-gabenträgern erfolgen durch den VRR.

Ein wichtiger Grundsatz der Einnahmen-aufteilung im VRR ist, dass dem Unter-nehmen die Einnahmen zustehen, das die Leistungen erbringt. Dies sind Ver-

kehrsunternehmen, die den Verbundtarif anwenden und Nahverkehrsleistun-gen für die Allgemeinheit anbieten:¡ Verbundverkehrsunternehmen, die

im straßengebundenen Personenver-kehr fahrplanmäßige Linienverkehre nach dem Personenbeförderungsge-setz (PBefG) betreiben – also ÖSPV-Verkehrsunternehmen im Geltungsbereich des VRR-Tarifes

¡ SPNV-Unternehmen, die im Verbund-gebiet fahrplanmäßige Linienverkehre auf Grundlage eines Vertrages mit dem Zweckverband VRR nach dem Allgemei-nen Eisenbahngesetz (AEG) betreiben

Als Einnahmen gelten dabei Fahrgeldein-nahmen aus den nach dem Verbundta-rif ausgegebenen Fahrausweisen sowie aus Sonderangeboten (wie beispiels-weise ExtraSchicht, Fluggesellschaften u. Ä.) oder aus Übergangs-, Gemein-schafts- und Anerkennungstarifen.

Das wachsende und sich wandelnde Mobilitätsbedürfnis der Menschen im

Verbundraum, Veränderungen im Ticket-sortiment sowie Anpassungen im Leis-tungsangebot machen die regelmäßige Anpassung der Verfahren mit Analysen, Modellrechnungen und Diskussionen notwendig. Nahverkehrskunden begrei-fen Mobilität verstärkt als Tür-zu-Tür-Kon-zept und kombinieren unterschiedliche öffentliche Verkehrsträger miteinander, um von A nach B zu gelangen. Perspek-tivisch kann durch Anpassungen in Tarif und Vertrieb diesem Wandel im Mobili-tätsverhalten Rechnung getragen werden. Beispielsweise kann im Zuge des Elek-tronischen Fahrgeldmanagements eine Einnahmeaufteilung zwischen den ÖSPV- und SPNV-Verkehrsunternehmen erfol-gen, die auf den tatsächlich erbrachten Nahverkehrsleistungen und nicht auf dem bislang praktizierten statistischen Verfahren basiert.

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21 VRR-Broschüre, SPNV-Aufgabenträgerschaft, Stand: Januar 2014

SPNV-Aufgabenträgerschaft Im Zuge der Regionalisierung des Nah-verkehrs im Jahr 1996 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Planung, Or-ganisation und Finanzierung des Schie-nenpersonennahverkehrs neu geordnet. Angesichts des regionenübergreifenden Charakters des Schienenverkehrs wurde die Organisationsform von Zweckver-bänden gewählt. Der Zweckverband VRR und der Nahverkehrszweckverband Nie-derrhein – bzw. die hierin versammelten kreisfreien Städte und Kreise – haben alle Kompetenzen und operativen Aufgaben dieses Bereiches der Verkehrs-verbund Rhein-Ruhr AöR übertragen.

FinanzierungGrundlage sämtlicher Leistungen auf der Schiene im Verbundraum ist die Finanzie-rung, die sich auf zwei wesentliche Säulen stützt. Zum einen sind dies die Fahrgeld-einnahmen, die etwa 35 Prozent des Ge-samtaufwandes von derzeit etwa 635 Millionen Euro abdecken. Der SPNV-An-teil der Gesamteinnahmen im VRR wird in der Einnahmeaufteilung ermittelt (sie-he Seite 20). Der restliche Aufwand wird durch öffentliche Zuschüsse finanziert. Diese Zuschüsse stammen zum allergröß-ten Teil aus Regionalisierungsmitteln, die vom Bund an die Länder weiterge-geben werden. Die Verteilung in Nord-rhein-Westfalen erfolgt nach dem ÖPNVG

NRW an die SPNV-Aufgabenträger. Da-neben wird im VRR bei den Mitgliedern des Zweckverbandes eine SPNV-Um-lage in Höhe von 15,2 Millionen Euro erhoben, um das qualitativ hochwerti-ge Angebot im SPNV sicherzustellen.

LeistungsangebotIm Rahmen der finanziellen Möglichkei-ten plant und bestellt die VRR AöR die Schienenverkehrsleistungen in der Regi-on. Basierend auf dem Integralen Takt-fahrplan NRW verkehren im Verbundraum des VRR täglich etwa 3.000 Nahverkehrs-züge auf 13 Regionalexpress-, 21 Regi-onalbahn- und zehn S-Bahn-Linien. Sie erbringen eine jährliche Verkehrsleistung von etwa 46 Millionen Zugkilometern. An-gesichts der hohen Bevölkerungs- und Siedlungsdichte in der Region, verbun-den mit den überlasteten Schienenkor-ridoren – insbesondere auf der Strecke zwischen Dortmund und Köln – erfor-dert diese Planung große Fachkenntnis und einen intensiven Austausch mit al-len beteiligten Partnern. Trotzdem wird anhand der laufenden Beobachtung des Verkehrs und der Erhebung von Fahrgast-zahlen das Leistungsangebot stetig wei-terentwickelt und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Zusätz-lich zum Regelangebot werden anlass-bezogen Sonderverkehre geplant und

Meilenstein 1996:

Regionalisierung im Nahverkehr

Mit der Regionalisierung im Nah-verkehr wurde der Zweckverband VRR zum verantwortlichen Aufga-benträger für den Schienenperso-nennahverkehr (SPNV). Zeitgleich fiel der Startschuss für den Wett-bewerb auf der Schiene. Strecken und Netze werden seitdem im Rahmen europaweiter Vergabe-verfahren an die jeweils besten Eisenbahnverkehrsunterneh-men vergeben – und das mit po-sitiven Effekten auf die Qualität der Leistungen und die dafür nö-tigen finanziellen Mittel. Im Be-reich des VRR (inklusive des NVN) sind bislang rund 15 Mil-lionen Zugkilometer im Wettbe-werb vergeben. Das entspricht rund 40 Prozent der jährlich be-stellten Betriebsleistungen. Fünf EVU übernehmen derzeit im Auf-trag des VRR den Betrieb auf den Schienen im Verbundraum.

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22 VRR-Broschüre, SPNV-Aufgabenträgerschaft, Stand: Januar 2014

eingesetzt, etwa zu Fußballspielen, Mes-sen oder Karnevalsveranstaltungen.

Qualitäts- und VertragscontrollingAls Besteller der Leistungen kontrolliert der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr die von den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) erbrachten Leistungen. Zu diesem Zweck wurde das rechnergestützte QUMA-Qualitätscontrolling-System entwickelt. Die monatlichen Liefernachweise der Verkehrs-unternehmen werden seit 2006 in QUMA eingepflegt und durch die Meldungen von Profi-Testern stichprobenartig verifiziert. Wichtigste Kriterien der Qualitätsprüfung sind die Pünktlichkeit, potenzielle Zugaus-fälle, das Personal im Zug, die Fahrgast-information im Regel- und im Störungsfall sowie die vertragsgemäße Zusammen-setzung der Züge. Diese Qualitätsstan-dards sind in den Verkehrsverträgen

definiert und können bei Nichteinhaltung vom Verkehrsverbund sanktioniert wer-den. Inzwischen hat sich das QUMA-Sys-tem so gut bewährt, dass es von allen NRW-Aufgabenträgern eingesetzt wird.

Über die Qualität im SPNV gibt der VRR jährlich mit einem ausführlichen Quali-tätsbericht Auskunft. Mit den transpa-rent dargelegten Informationen können sowohl die Vertreter der Städte und Krei-se als auch die Kunden beobachten, wie sich die Qualität im VRR entwickelt. Da-rüber hinaus wird durch die öffentliche Kommunikation ein Anreiz für die Ver-kehrsunternehmen geschaffen, die Qua-lität ihrer Leistungen zu verbessern. Wettbewerbsverfahren SPNVSeit der Bahnreform im Jahr 1996 ist der deutsche Markt für SPNV-Leistungen euro-

paweit geöffnet. Die Verpflichtung der öf-fentlichen Aufgabenträger, die Leistungen im Wettbewerb zu vergeben, wurde im Jahr 2011 durch ein Urteil des Bundesgerichts-hofes letztinstanzlich bestätigt. Diese Entscheidung deckt sich mit der Über-zeugung der Verantwortlichen beim VRR, nur über einen funktionierenden Wettbe-werb die optimalen Bedingungen für Auf-gabenträger erreichen zu können. Letztlich können so die nur begrenzt verfügbaren finanziellen Mittel bestmöglich einge-setzt und das optimale Leistungsangebot für die Kunden des VRR erreicht werden.

Mit dieser Zielsetzung verfolgt der VRR eine konsequente Wettbewerbsstrategie. Jeder auslaufende Verkehrsvertrag einer SPNV-Linie bzw. eines Netzes wird in ei-nem Wettbewerbsverfahren europaweit ausgeschrieben und neu vergeben. Bis

Mit jährlich erscheinenden Berichten dokumentiert der VRR Zustand und Entwicklung der Leistungen auf der Schiene und bei den Stationen.

Meilenstein 2011:

Beilegung der Rechtsstreitigkeiten zwischen VRR und DB Regio NRW

Der VRR und DB Regio NRW unter-zeichneten am 18. Mai 2011 einen Einigungsvertrag. Damit endete eine mehrjährige Auseinanderset-zung über die Vergabe von Bahn-leistungen im Schienenpersonen- nahverkehr. Der Abschluss des Vergleichsvertrags war nötig ge-worden, da der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2011 den alten Änderungsvertrag zwischen VRR und DB Regio NRW aus dem Jahre 2009 für unwirksam erklärt hatte. Das Vertragswerk aus dem Jahr 2011 beinhaltet umfassende ver-kehrliche Verbesserungen und stellt zudem einen geregelten Wettbewerb auf der Schiene sicher.

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23 VRR-Broschüre, SPNV-Aufgabenträgerschaft, Stand: Januar 2014

zum Jahr 2016 wird voraussichtlich je-de SPNV-Linie im VRR einmal im Wett-bewerb vergeben worden sein. Für den Nutzen der Verfahren ist jedoch die Qualität und Intensität des Wettbe-werbs entscheidend. Hierzu wurden beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr eine Reihe von wettbewerbsfördernden Maß-nahmen entwickelt, die seit mehreren Jahren erfolgreich umgesetzt werden.

Seit 2009 werden ausschließlich Mus-tervergabeunterlagen genutzt, die durch ihren jeweils gleichen Aufbau den Aufwand der Bewerber für die Be-teiligung an SPNV-Vergabeverfahren niedrig halten. Die seit 2010 zum Ein-satz kommende VRR-Fahrzeugfinan-zierung (siehe Kasten links) nimmt den Unternehmen die Last der hohen Inves-titionen in neues Wagenmaterial und schafft gleichwertige Finanzierungskon-ditionen für den Bietermarkt. Mit der im Jahr 2012 erstmals angewandten Werk-stattförderung unterstützt der VRR die EVU bei der Einrichtung der Instandhal-tungsinfrastruktur. Schließlich werden ebenfalls seit 2012 unterlegene Bieter für ihren leider vergeblich erbrachten Aufwand entschädigt.

Als Ergebnis dieser Bemühungen re-gistriert der VRR eine rege Teilnahme bei seinen Wettbewerbsverfahren. Zwei bis drei Bieter geben im Schnitt ein verbindliches Angebot ab, darun-ter auch mittelständische Eisenbahnver-kehrsunternehmen. Diese Beteiligung liegt deutlich über dem bundeswei-ten Durchschnitt. Alle 2012 abge-schlossenen Verfahren brachten durch neu anzuschaffende Fahrzeuge hö-here Fahrzeugqualitäten mit sich, zu-sätzlich konnten deutlich verbesserte Leistungen oder erhebliche monetä-re Einsparungen von bis zu einem Eu-ro je Zugkilometer erzielt werden.

Um langfristig die gute Stellung des VRR in der Wettbewerbslandschaft zu sichern und in einigen Fällen über-haupt einen funktionierenden Wett-bewerb zu ermöglichen, werden die Verfahren ständig weiterentwickelt. So auch bei der Vergabe von fünf Re-gionalexpress-Linien (RE 1, RE 4, RE 5, RE 6 und RE 11), die einen Vorlaufbe-trieb zum Rhein-Ruhr-Express – einem der bedeutendsten Mobilitäts- und In-frastrukturprojekte Nordrhein-West-falens – darstellen und zukünftig in den RRX-Linien aufgehen sollen. Auf-grund des immensen Investitionsvo-lumens für die rund 80 benötigten neuen, qualitativ sehr hochwertigen

Züge wird die Fahrzeugbeschaffung von der Vergabe der Betriebsleistungen ent-koppelt. Das sogenannte NRW-RRX-Mo-dell – ein Eigentumsmodell – sieht vor, dass ein Hersteller die Fahrzeuge dau-erhaft in der erforderlichen Anzahl und Qualität zur Verfügung stellt und deren hundertprozentige Verfügbarkeit über 30 Jahre garantiert. Die Zweckverbän-

Meilenstein 2009:

VRR- Fahrzeugfinanzie-rungsmodellMit einem innovativen Fahrzeugfi-nanzierungsmodell treibt der VRR den Wettbewerb auf der Schiene weiter voran. Als Aufgabenträger tritt er quasi an die Stelle eines Leasinggebers und finanziert bei Neuvergaben die Fahrzeugbe-schaffung durch die künftigen Be-treiber. Somit können sich auch mittelständische Bieter an Wett-bewerbsverfahren beteiligen, auf die sie normalerweise aus wirt-schaftlichen Gründen verzichten müssten. Im Vergabeverfahren zur Regionalbahn-Linie 47 hatten die Bieter erstmals die Möglich-keit, auf das neue Fahrzeugfinan-zierungsmodell als Option zur Beschaffung von Fahrzeugen zu-rückzugreifen. Das Angebot auf Basis des Modells erhielt tatsäch-lich den Zuschlag, denn es erwies sich als das mit Abstand wirt-schaftlichste (Einsparung von mehr als einem Euro pro Zugkilo-meter im Vergleich zur Eigen- finanzierung).

Meilenstein 2013:

Gründung des Eigen-betriebs Fahrzeuge und InfrastrukturIm September 2013 wurde der ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur (ZV VRR FaIn-EB) ge-gründet. Der Eigenbetrieb des Zweckverbands VRR regelt das operative Geschäft des VRR im Bereich der SPNV-Fahrzeuge, die im Eigentum des Zweckverbandes VRR stehen – sei es im Zuge des VRR Finanzierungsmodells oder des NRW-RRX-Modells. Der Eigen-betrieb

¡ übernimmt die Beschaffung und Finanzierung von Schie-nenfahrzeugen zur Nutzung im SPNV, schließt alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Verträge und führt die dazuge-hörigen Vergabeverfahren durch,

¡ überlässt die Schienenfahrzeu-ge Eisenbahnverkehrsunter-nehmen zur Nutzung, die einen Verkehrsvertrag mit der VRR AöR abgeschlossen haben,

¡ überwacht die im Eigentum des Zweckverbandes stehenden Fahrzeuge und aller hierfür ge-schlossenen Verträge und Ver-waltungsvereinbarungen in technischer und betriebswirt-schaftlicher Hinsicht.

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24

Linien geplante Betriebsaufnahme*

VRR Zugkilometer (in Mio.)

gesamt Zugkilometer (in Mio.)

Feder-führungVRR

RE 2, RE 42(bereits vergeben)

RE 2: 2014 RE 42: E-MS 2014, MG-MS: 2016

2,9 3,8 X

RE 7, RB 48(bereits vergeben)

2015 1,8 4,7 X

RB 32, RB 33 (WES–MG), RB 35 (bereits vergeben)

2016 1,5 1,5 X

RE 1, RE 11 2016 3,1 5,4 X

RE 5, RE 6 2016 2,8 5,6 X

RE 4, RB 33 (DU–MG–AC) 2016 2,6 4,3

RE 17, RE 57, RB 43, RB 52, RB 53, RB 54 (bereits vergeben)

RB 43: 2015 Sonstige: 2016

1,6 5,6

RE 8, RB 27 Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz und im Zusammenhang

mit Infrastrukturplanungen

1 3,9

RE 14, RB 45 2018 0,7 1,0 X

RB 38 2016 0,5 1,1

RB 39 2016 0,1 0,2

RB 50, RB 59, RB 69, RB 89

2018 0,5 5,8

*zum Fahrplanwechsel im Dezember

VRR-Broschüre, SPNV-Aufgabenträgerschaft, Stand: Januar 2014

Teilnetzplanung für die anstehenden Vergabeverfahren im RE- und RB-Bereich bis 2018

de werden rechtlich Miteigentümer der Fahrzeuge und verpachten die Zü-ge an die EVU, die sich ihrerseits dann auf den Betrieb beschränken (nähe-re Informationen hierzu auf Seite 25 und im VRR-Verbundbericht 2012/2013 unter www.vrr.de/publikationen).

Auch grenzüberschreitende Verkehre zwischen dem Verbundraum und den Niederlanden bezieht der Verkehrsver-bund Rhein-Ruhr in seine Planungen des Schienenpersonennahverkehrs mit ein. Dies ist insbesondere vor dem Hin-

tergrund eines wirtschaftlich und kul-turell zusammenwachsenden Europas von besonderer Bedeutung. So verkeh-ren zukünftig im Rahmen des an die Abellio Rail NRW GmbH vergebenen Niederrhein-Netzes Züge von Düssel-dorf über Emmerich bis nach Arnheim.

Insbesondere Pendler und alle, die in ihrer Freizeit die niederländische Grenz-region erkunden wollen, profitieren von der Anbindung der Landeshauptstadt und der grenzüberschreitenden Ver-längerung der Linie RB 35 bis in die

Hauptstadt der niederländischen Pro-vinz Gelderland. Durch diese Leis-tungsausweitungen wird die Linie für Nahverkehrskunden im VRR deutlich at-traktiver. Dank der Zusage der nieder-ländischen Partner, sich anteilig an den Mehrkosten für die Verlängerung zu be-teiligen, konnte das Vorhaben letztlich in die Tat umgesetzt werden. Die Ver-kehre zwischen Emmerich und Arnheim werden spätestens im Jahr 2017 in Be-trieb gehen. Darüber hinaus sind in den nächsten Jahren weitere Vergaben und Betriebsaufnahmen geplant. Bereits im Jahr 2011 verabschiedeten die drei SPNV-Aufgabenträger in Nordrhein-Westfalen – der VRR, der Nahverkehr Westfalen-Lippe und die Nahverkehr Rheinland GmbH – die Teilnetzplanung für die anstehenden Vergabeverfahren im RE- und RB-Bereich bis 2018. Die Tabelle auf unten zeigt den ak-tuellen Stand der Planungen.

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25 VRR-Broschüre, SPNV-Aufgabenträgerschaft, Stand: Januar 2014

Meilenstein 2013:

Grünes Licht für das NRW-RRX-Modell

Mit dem Rhein-Ruhr-Express (RRX) – einem Premiumprodukt des Schienenpersonennahverkehrs zwischen Regional- und Fern-verkehr – sollen insbesondere zwischen Dortmund und Köln zusätzliche Betriebsleistungen auf die Schiene gebracht werden. Hierzu sollen die Eisenbahninfrastruktur ausgebaut und einheitliche, leistungsstarke Fahrzeuge beschafft werden. Die Anforde-rungen an die Fahrzeuge hat das Land NRW bereits Ende 2012 in einer Rechtsverordnung festgeschrieben. Die Züge sollen sich beispielsweise durch eine optimierte Fahrdynamik hinsichtlich Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit auszeichnen und deutlich besser ausgestattet sein, um dem Premiumanspruch des RRX gerecht zu werden. Um die immensen Investitionen in die etwa 80 Züge stemmen, den Anforderungen des Landes aus der Verordnung gerecht werden und einen funktionierenden Wettbe-werb um die betroffenen Linien ermöglichen zu können, haben sich die beteiligten Aufgabenträger und das Land NRW darauf ge-einigt, das sogenannte NRW-RRX-Modell umzusetzen. Dieses sieht vor, die Fahrzeugbeschaffung von der Vergabe der Eisenbahn- betriebsleistungen zu entkoppeln und die Fahrzeugverfügbarkeit für mindestens 30 Jahre direkt bei einem Hersteller einzukaufen.

Im Rahmen der anstehenden Vergaben der heutigen Linien RE 1, RE 4, RE 5, RE 6 und RE 11 – den zukünftigen RRX-Linien – be-steht die grundsätzliche Anforderung, dass einheitliche Fahrzeuge über alle Linien beschafft werden, um betriebliche Verände-rungen und damit die Umstellung auf den RRX in der Zukunft realisieren zu können. Denn weder Leasing-Unternehmen noch die EVU selbst sind in der Lage, das immense Investitionsvolumen zu stemmen. Nur mit einem erfolgreichen Wettbewerb der EVU untereinander können die Aufgabenträger in NRW wirtschaftliche und marktgerechte Preise beim Betrieb der Linien erzielen.Das NRW-RRX-Modell – ein Eigentumsmodell – sieht vor, dass ein Hersteller die Fahrzeuge dauerhaft in der erforderlichen Anzahl und Qualität zur Verfügung stellt und deren hundertprozentige Verfügbarkeit über 30 Jahre garantiert. Das bzw. die EVU be-schränken sich ihrerseits allein auf den Betrieb der Linien.

Die Vorteile der Trennung von Fahrzeugbeschaffung und Betrieb sind vielfältig. Zunächst einmal wird durch die Anschaffung aller Züge in einem großen Vergabeverfahren die dringend benötigte Einheitlichkeit des Wagenmaterials gewährleistet. Zudem bietet diese Form der Ausschreibung Anreize für die beteiligten Hersteller, die Gesamtkosten für Produktion und Instandhaltung sowie die Qualität der Fahrzeuge weiter zu optimieren. Dies ermöglicht eine nachhaltig wirtschaftliche Nutzung der Fahrzeuge – und zwar über deren gesamten Lebenszyklus hinweg.

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26 VRR-Broschüre, Förderung von Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur, Stand: Januar 2014

Förderung von Investitionen in die NahverkehrsinfrastrukturUm die Qualität und das Leistungsan-gebot im Öffentlichen Nahverkehr zu si-chern und weiter auszugestalten, bedarf es einer leistungsstarken Nahverkehrs-infrastruktur. Mit der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes NRW im Jahr 2008 hat die Verkehrs verbund Rhein-Ruhr AöR neue Aufgaben im Bereich der Investiti-onsförderung im Öffentlichen Personen-nahverkehr für den Kooperationsraum A vom Land Nordrhein-Westfalen über-nommen. Seitdem kann der VRR eigen-ständig Investitionen nach § 12 ÖPNVG NRW für verkehrliche Verbesserungen im ÖPNV durchführen bzw. Zuwendun-gen für diese Aufgaben an Gemeinden oder Verkehrsunternehmen zweckge-bunden weiterleiten. Zudem fungiert der Verbund als Bewilligungsbehörde für In-frastrukturmaßnahmen im besonderen Landesinteresse nach § 13 ÖPNVG NRW. In diesen Funktionen fördert er In- vestitionsvorhaben von Kreisen, Städ-ten und Gemeinden, öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen, Eisen-

bahnverkehrsunternehmen sowie an-deren Akteuren, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, um die Nahverkehrsinfra-struktur nachhaltig zu verbessern. 64 Millionen Euro zur Sicherung der Nahverkehrsinfrastruktur im VRRDas ÖPNV-Gesetz NRW unterscheidet zwischen der sogenannten „Pauschalier-ten Investitionsförderung“ und den „In-vestitionsmaßnahmen in besonderem Lan desinteresse“. Das Land weist den Zweckverbänden nach § 12 ÖPNVG NRW pauschalierte Zuwendungen in Höhe von jährlich insgesamt 120 Millionen Eu-ro zu, mit denen sie insbesondere Inves-titionen in die Nahverkehrsinfrastruktur fördern. Auf den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr entfallen anteilige Zuwendungen in Höhe von 64 Millionen Euro. Dazu stellt die VRR AöR jährlich einen eigenstän-digen ÖPNV-Förderkatalog auf Basis von Meldungen der zum Kooperations-raum gehörenden Gemeinden und Ver-kehrsunternehmen. Dieser Katalog erhält

durch Beschluss des Verwaltungsrates der VRR AöR die politische Legitimation.

Die rechtlich verbindliche Bewilligung der dort beschlossenen Investitionsvor-haben und deren Finanzmittelbewirt-schaftung erfolgt durch die VRR AöR.

Die Investitionsmaßnahmen in beson-derem Landesinteresse regelt § 13 des ÖPNV-Gesetzes NRW. Hier gewährt das Land NRW Mittel aus dem Gemein-deverkehrsfinanzierungsgesetz, dem Entflechtungsgesetz sowie dem Regiona-lisierungsgesetz des Bundes. Auch hier stellt die VRR AöR die zuwendungsfähi-ge Förderhöhe fest und bewirtschaftet als Bewilligungsbehörde die Fördergel-der für Infrastrukturmaßnahmen, die das Land NRW im Infrastrukturfinanzierungs-plan verabschiedet hat. Bestandteil des Finanzierungsplans sind vor allem Inves-titionsvorhaben, die wegen der Größe der Maßnahme oder ihrer landeswei-ten Bedeutung ausgewählt werden.

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27

Von 2008 bis 2012 wurden den Zuwen-dungsempfängern für 723 Einzelmaß-nahmen insgesamt 641 Millionen Euro für die Verbesserung der Verkehrsver-hältnisse im Kooperationsraum A zur Verfügung gestellt.

Beispiele für Investitionsvorhaben nach § 13 ÖPNVG NRW sind:¡ Bau der Wehrhahnlinie in Düssel-

dorf: Die Linie verläuft zukünftig als schnelle unterirdische Ost-West-Ver-bindung vom S-Bahnhof Wehrhahn bis

zum Bahnhof Bilk quer unter der In-nenstadt. Die Trasse ist insgesamt 3,4 Kilometer lang, besteht aus sechs un-terirdischen Bahnhöfen und soll ab 2015/2016 täglich ca. 53.000 Fahr-gäste mobil machen. Die Maßnahme wird zurzeit mit rund 370 Millionen Eu-ro (ausgezahlt bisher 230 Millionen Euro) unterstützt und ist damit das derzeitig umfangreichste Förderpro-jekt im Verbundraum.

¡ Im schienengebundenen Personen-nahverkehr werden neben der Moder-nisierung der Großbahnhöfe Essen Hbf, Duisburg Hbf und Dortmund Hbf (in der Planung) im VRR-Gebiet bis zum Jahr 2015 insbesondere 46 klei-nere und mittlere Bahnhöfe der soge-nannten Modernisierungsoffensive 2 behindertengerecht umgebaut. Bis-her sind hiervon bereits fünf Vorhaben baulich fertiggestellt, 15 Maßnahmen befinden sich derzeit im Bau. Für neun weitere Projekte wurde bereits jeweils eine Bewilligung erteilt.

Beispiele für Investitionsvorhaben nach § 12 ÖPNVG NRW sind:¡ Unterstützung der Kulturhauptstadt

2010. Mit Mitteln gemäß § 12 ÖPNVG NRW wurde eine Vielzahl von Einzel-vorhaben gefördert, unter anderem die Modernisierung der Zentralen Om-nibusbahnhöfe Bottrop (4,5 Millionen Euro), Essen Hbf (zwei Millionen Euro) und Essen-Steele (sechs Millionen Eu-ro) oder die behindertengerechte Ge-staltung der Straßenbahnhaltestellen „Zeche Zollverein“, „Bocholder Straße“ und „Am Freistein“ (insgesamt zwei Millionen Euro).

¡ Zur Verbesserung des Stadtbahn- /Straßenbahnnetzes im Kooperations-raum wurden insgesamt rund 128 Millionen Euro – insbesondere zur Herstellung mobilitätsgerechter Hal-testellen und Bahnhöfe – investiert. Zur Erweiterung des Streckennetzes wurden unter anderem in Bochum die Bewilligung für die Linie 302/310 aus-gesprochen und in Düsseldorf die Uni-versität-Ost angebunden.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die einzelnen Fördertatbestände gemäß §§ 12 und 13 ÖPNVG NRW:

§ 12 ÖPNVG NRW: Pauschalierte Investitionsförderung

§ 13 ÖPNVG NRW: Investitions-maßnahmen in besonderem Landesinteresse

Neu- oder streckenbezogener Aus-bau von Schienenwegen

ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen des GVFG-Bundesprogramms

Bauliche Maßnahmen zur Beschleu-nigung und/oder Anschlusssiche-rung im ÖPNV

SPNV-Infrastrukturvorhaben an Großbahnhöfen

Ortsfeste Verkehrsleit- und Informa-tionssysteme für den ÖPNV

Investitionsmaßnahmen, durch die neue Technologien im ÖPNV erprobt werden

Neu- und Ausbau von Zentralen Om-nibusbahnhöfen (ZOB)

Investitionsmaßnahmen, für die das besondere Landesinteresse im Ein-zelfall vom Verkehrsministerium im Einvernehmen mit dem Verkehrs-ausschuss des Landes festgestellt wurde (z. B. Maßnahmen der „Mo-dernisierungsoffensive MOF 2“

Neu- und Ausbau von P+R- bzw. B+R-Anlagen

Neu- und Ausbau der Infrastruktur der Eisenbahnen

Modernisierung und Erneuerung von Infrastrukturanlagen mit Funktionsverbesserung

Haltestelleneinrichtungen

Kostenanteile für Kreuzungsmaß-nahmen nach dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (EKrG) bzw. dem Bundes-wasserstraßengesetz (BWStrG)

Maßnahmen zur Erhöhung der Si-cherheit an Bahnhöfen oder Halte-stellen (z. B. Videoüberwachung)

Innovative Projekte zur Verbesse-rung des ÖPNV

VRR-Broschüre, Förderung von Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur, Stand: Januar 2014

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28 VRR-Broschüre, Förderung von Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur, Stand: Januar 2014

¡ Ausbau von Zentralen Omnibusbahn-höfen oder Busverknüpfungspunkten unter anderem in Dormagen, Dort-mund, Goch, Hagen, Herten, Kamp-Lintfort, Monheim, Schwelm, Solingen, Viersen, Witten und Wuppertal. För-dersumme ca. 16 Millionen Euro.

¡ Im Rahmen des Förderschwerpunktes „Verbesserung der Zugänglichkeit und Erhöhung der Sicherheit des ÖP-NV“ sowie zur Verbesserung der An-

schlusssicherheit wurde im Jahr 2012 ein Modernisierungsprogramm für Aufzüge und Rolltreppen durchge-führt. Für die stadtbahnbauenden Städte Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Essen und Mülheim an der Ruhr wurden Bewilli-gungen in einer Gesamthöhe von rund 18 Millionen Euro für 16 Aufzüge (vier neue Anlagen und zwölf Nachrüstun-gen von Aufzügen mit Abfrage der Verfügbarkeit) und 108 Fahrtreppen

ausgesprochen. Des Weiteren wur-den ca. 1.000 Bushaltestellen (15,3 Millionen Euro) durch die örtlichen Aufgabenträger behindertengerecht modernisiert und die Videoüberwa-chung (1,5 Millionen Euro) verbessert.

¡ Beschaffung von ÖPNV-Fahrzeugen in

einer Investitionshöhe von rund 72 Millionen Euro.

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29 VRR-Broschüre, Die Kompetenzcenter beim VRR, Stand: Januar 2014

Die Kompetenzcenter beim VRRDas Aufkommen neuer Technologien sowie die veränderten Mobilitätsbedürf-nisse und Sicherheitsverhältnisse im ÖPNV bringen neue Anforderungen mit sich, die aufgrund ihrer Bedeutung eine Beteiligung durch das Land NRW und eine landesweite, fachliche Koordination erfordern. Diesem Gedanken folgend hat das Land NRW fünf Kompetenzcenter (KC) ins Leben gerufen, die als Berater und Dienstleister für die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen in NRW auf-treten: das Kompetenzcenter Elektroni-sches Fahrgeldmanagement (KCEFM), das Kompetenzcenter Sicherheit (KCS), das Kom petenzcenter Marketing (KCM), das Kompetenzcenter Fahrgastinformation (KCF) und das Kompetenzcenter Integra-ler Taktfahrplan (KCITF). Die Kompetenz-center sind in die Verwaltungsstrukturen der NRW-Verkehrsverbünde eingegliedert und können die in den Verbundorganisa-tionen und Verkehrsunternehmen vorhan-

dene Sachkompetenz für sich nutzen. Das ermöglicht ihnen, landesweite Projekte mit gebündeltem Know-how zu bearbei-ten und als kompetente Partner der Nah-verkehrsakteure in NRW aufzutreten. Beim VRR sind das KCEFM und das KCS angesiedelt.

Kompetenzcenter Elektronisches Fahrgeldmanagement Das im Jahr 2001 gegründete Kompetenz-center Elektronisches Fahrgeldmanage-ment koordiniert im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen das landesweite elektronische Ticketing.Die zentrale Aufgabe des KCEFM ist es, die Einführung und Weiterentwicklung

landesweiter Elektronischer Fahrgeld-management-Systeme (EFM-Systeme) zu begleiten. Hierbei steht es den Verkehrs-unternehmen und Verkehrsverbünden sowie Industriepartnern als Berater und Projektmanager zur Seite. So unterstützt das KC den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr aktuell dabei, den Einsatz eines Elektro-nischen Fahrgeldmanagements der Stufe 3 (EFM3) in Form eines Check-in/Check-out-Systems mit einer Machbarkeitsstu-die zu prüfen.

Das KCEFM begleitet kontinuierlich die technischen Neuentwicklungen der Bran-che, testet in Pilotprojekten deren prak-tischen Einsatz und steht den beteiligten Projektpartnern bei technischen Frage-stellungen zur Seite. Damit die Kontrol-leure aller NRW-Verkehrsunternehmen jedes eTicket auf seine Gültigkeit prüfen können, koordiniert das Kompetenzcen-ter den Aufbau einer Kontrollinfrastruk-

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30 VRR-Broschüre, Die Kompetenzcenter beim VRR, Stand: Januar 2014

tur, die als Zentralstelle landesweite Ticketsperren erfasst. Zusammen mit dem Kompetenzcenter Marketing beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg konzipiert das KCEFM neue Tarifprodukte als eTickets sowie neue Ver-triebsverfahren für den NRW-Tarif und un-terstützt die Einführung.

Der Einsatz endet jedoch nicht an den Landesgrenzen: Das KCEFM beteiligt sich ebenfalls an der Standardisierung des Elektronischen Fahrgeldmanagements auf nationaler Ebene durch die VDV-Kern- applikation und an der Einführung des (((eTicket Deutschland.

Kompetenzcenter SicherheitIm Jahr 2008 übertrug das Land NRW die landesweiten Aufgaben rund um das Thema Sicherheit im ÖPNV an das Kom-petenzcenter Sicherheit. Seit dieser Zeit übernimmt das KCS als Schnittstel-le die Koordination und Moderation zwi-schen den Behörden im Land und den NRW-Verkehrsunternehmen. Es initi-iert und begleitet verschiedene Projekte, die der Sicherheit der Fahrgäste im ÖP-NV dienen. Daneben beauftragt das KCS wissenschaftliche Untersuchungen, mit denen die Wirkung von sicherheitsrele-vanten Maßnahmen nachgewiesen wird. Die Ergebnisse sollen als Grundlage und Entscheidungshilfe für die Branche bei Planung, Beschluss und Umsetzung dieser Maßnahmen dienen. Das Kompe-tenzcenter unterhält ein umfangreiches Netzwerk: Es berät die landesweiten Ver-kehrsunternehmen und -verbünde bei sicherheitsrelevanten Themen und er-leichtert durch den Know-how-Transfer zwischen den Kooperationsräumen die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Im Rahmen des landesweiten Arbeitskrei-ses (LAK) Sicherheit richtet das Kompe-tenzcenter Sicherheit mehrmals jährlich

Sitzungen mit dem Innen- und Verkehrs-ministerium NRW, dem Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste (LZPD), der Bundespolizei, den Kooperationsräumen sowie dem Kompetenzcenter Marketing aus, um gemeinsam sicherheitsrelevante Probleme im ÖPNV und geeignete Lö-sungsansätze zu erörtern. Eine weitere, wichtige Diskussionsplattform ist der jähr-lich vom KC organisierte Sicherheitskon-gress, der Fachleuten und Entscheidern aus der Branche die Möglichkeit bietet, sich zu aktuellen Sicherheitsfragen und Präventionsmöglichkeiten auszutauschen.

Mit dem präventiven Einsatz von Video-technik für mehr Sicherheit (PräViteS) hat das KCS zudem ein neues, innova-tives System etabliert. Im Falle eines Übergriffes in einem öffentlichen Ver-kehrsmittel löst der Fahrer das PräVi-teS-System aus – die Bilder werden dann direkt in die zuständige Leitstelle und über einen Bildschirm in den Fahr-gastraum übertragen.

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Abkürzungsverzeichnis

ABF Automatisches Betriebsführungssystem

AEG Allgemeines Eisenbahngesetz

AöR Anstalt öffentlichen Rechts

B+R englisch: bike and ride, deutsch: Fahrrad und Fahren

BGH Bundesgerichtshof

DB Deutsche Bahn

BWStrG Bundeswasserstraßengesetz

EFA Elektronische Fahrplanauskunft

EFM Elektronisches Fahrgeldmanagement

EFM3 Elektronisches Fahrgeldmanagement der Stufe 3 – ein Check-in/Check-out-System

EKrG Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen

EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen

FIS Fahrgastinformationssystem

GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Hbf Hauptbahnhof

IDS Istdatenserver

IT Informationstechnik

IV Individualverkehr

KC Kompetenzcenter

KCEFM Kompetenzcenter Elektronisches Fahrgeldmanagement

KCF Kompetenzcenter Fahrgastinformation

KCITF Kompetenzcenter Integraler Taktfahrplan

KCM Kompetenzcenter Marketing

KCS Kompetenzcenter Sicherheit

KViV Konzessionierte Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

LAK Landesarbeitskreis

LZPD Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste

MOF Modernisierungsoffensive

NRW Nordrhein-Westfalen

VRR-Broschüre, Abkürzungsverzeichnis, Stand: Januar 2014

Page 32: Struktur und Aufgaben - vrr.de · Struktur des VRR: Das Drei-Ebenen-Modell Im Zusammenwirken mit dem Land NRW, den kommunalen Aufgabenträgern und benachbarten SPNV-Aufgabenträgern

VRR-Broschüre, Abkürzungsverzeichnis, Stand: Januar 2014

NVN Nahverkehrszweckverband Niederrhein

NWL Nahverkehr Westfalen-Lippe

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr

ÖPNVG NRW Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen

ÖSPV Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr

ÖV Öffentlicher Verkehr

OVT Online-Vertriebs-Tool

P+R englisch: park and ride, deutsch: Parken und Fahren

PBefG Personenbeförderungsgesetz

PräViteS Präventiver Einsatz von Videotechnik für mehr Sicherheit

QR Englisch: quick response, deutsch: schnelle Antwort

QUMA Qualität und Management

RB Regionalbahn

RBL Rechnergesteuertes Betriebsleitsystem

RE Regionalexpress

RRX Rhein-Ruhr-Express

SPNV Schienenpersonennahverkehr

VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

VGN Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (bis 31.12.2011)

Via Verkehrs- gesellschaft

Zusammenschluss der kommunalen Verkehrsunternehmen Essener Verkehrs-AG, Duisburger Verkehrsgesellschaft und Mülheimer Verkehrsgesellschaft

VRR Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

VU kommunales Verkehrsunternehmen

WSW Wuppertaler Stadtwerke

ZeRP Zentralstelle für Regionales Sicherheitsmanagement und Prävention

ZOB Zentraler Omnibusbahnhof

ZV Zweckverband

ZV VRR FaIn-EB Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur

32

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Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRAugustastraße 145879 Gelsenkirchenwww.vrr.de


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