StiftungsForumSaarSaarbruumlcken 25062013
bdquoStiften und Spenden und Testamentsgestaltungldquo
Rechtsanwalt Dr K Jan Schiffer Bonn
SPsectP Schiffer amp Partnerwwwschifferde
wwwstiftungsrecht-plusde
SPsectP Dr K Jan Schiffer wwwstiftungsrecht-plusde
2
Uumlbersicht zu den Themen
I Zwei generelle Aspekte vorweg
II Die Stiftung als ErbinIII Stiftung und Testamentsvollstreckung
IV Treuhaumlnderische Stiftung
V Stiftung und Unternehmen
VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
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3
I Zwei generelle Aspekte vorweg
1 Aktueller denn je Stiftungsaufsicht und Vermoumlgensverwaltung
2 Oft verkannt Die Personen zaumlhlen ndash insb Nachfolge in Stiftungsorganen
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4
Nachfolge in Stiftungsorganen
Zahlenspiele
Vorstandsmitglieder 1 ndash 3 ndash 5
KuratoriumStiftungsratAR 3 ndash 5 ndash 7
= 4 bis 12
Das sind erstaunlich viele Menschen oderUnd die brauchen wir bdquonachhaltigldquo
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5
II Die Stiftung als Erbin
1 Stiftung von Todes wegen - lebzeitiges Anstiften
2 Erbin Gesamtrechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten
3 Die Stiftung als Vermaumlchtnisnehmerin
4 Auflagen fuumlr die Stiftung ndash Erwartungen der Stifter (Erbschaftsmarketing)
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6
Zur Stiftung
- Definition Stiftung - Stiftungsarten
- Treuhaumlnderische Stiftung
- Die Grundfrage Was kann eine Stiftung tun
hellip fuumlr dendie Menschen
hellip fuumlr den Stiftungszweck
Betreuung bei der Stiftungserrichtung
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7
Aufgaben vor dem Erbfall
Was bewegt die Menschen ndash insb bei Stiftungen
Zusammenarbeit mit verschiedenen Beratern im Netzwerk
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8
Das Testament
Gibt es das bdquooptimaleldquo Testament fuumlr Stiftungen
Wie koumlnnte es aussehen
ndash aus erbrechtlicher Sicht
ndashStrukturierung des Vermoumlgens
Einflussnahme beim Stifter
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9
Blick auf das zu vererbende Vermoumlgen
LiquiditaumltWertpapiere Grundstuumlcke ImmobilienBeteiligungen geschlossene FondsSammlungen (Kunst Muumlnzen Briefmarken
Antiquitaumlten )Hausrat (Mobiliar Teppiche Kleidung )Ungewoumlhnliches und Kurioses (Hund Katze hellip) Forderungen Verbindlichkeiten
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10
Strukturierung des ererbten Vermoumlgens
Typisierte Sichtweisen der Beteiligten
Erblasser TV Stiftung Finanzamt hellip
Wo liegen potentielle Probleme
Unterschiede gStiftung - privatnuumltzige Stiftung
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11
Stiftungserrichtung von Todes wegen
sect 84 BGB
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfaumlhig anerkannt so gilt sie fuumlr die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden
Auch steuerrechtlich
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12
Stiftungserrichtung von Todes wegen
bull Was ist erforderlich
ndash Stiftungsgeschaumlft = Verfuumlgung von Todes wegen
ndash Stiftungszweck (Bestimmtheit ndash Andeutungstheorie)
ndash Vermoumlgensausstattung (Erbeinsetzung Vermaumlchtnis Auflagehellip)
ndash Stiftungssatzung Organisationsvorgaben
bull Testamentsvollstrecker
bull Formvorschriften
bull bdquoStiftungsreifeldquo
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13
Voraussetzung Stiftungsreife
bdquoDer Stifter muss vor allem gewillt sein zu akzeptieren dass mit der Stiftung eine eigenstaumlndige von seinem Willen zukuumlnftig unabhaumlngige juristische Person entsteht der das erforderliche Stiftungsvermoumlgen mit der Folge uumlbertragen wird dass auch der Stifter daruumlber nach der Errichtung nicht mehr frei verfuumlgen darfldquo
hellip und sonst noch
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14
III Stiftung und TV
bull Abwicklungsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung
bull Aufgaben des Testamentsvollstreckers (Beispiele)ndash Errichtung der Stiftung fuumlr den Erblasser
ndash Schutz der bereits errichteten Stiftung (zB Verteidigung gegen Pflichtteilsanspruumlche der Erben)
ndash Ausstattung einer Stiftung mit Nachlassvermoumlgen
bull Aktuelles Problem Stiftung Dauertestaments-vollstreckung (OLG Frankfurt v 15102010 - 4 U 13410)
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15
Starke Stellung des TV
1 TV erhaumllt sein Amt vom Erblasser
2 eigenes Verwaltungs- und Verfuumlgungsrecht uumlber den Nachlass unabhaumlngig vom Willen der Erben
3 unterliegt keiner gerichtlichen Aufsicht
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16
Kontrolle des TV durch die Stiftung
bull umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bull bei laumlnger dauernder Verwaltung Pflicht zu jaumlhrlicher
Aktualisierung einfordern bull Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machenbull Schenkungsverbot uumlberwachenbull nicht (mehr) fuumlr die Testamentsvollstreckung
benoumltigte Vermoumlgensgegenstaumlnde herausfordernbull spezialisierte Anwaumllte rechtzeitig eingeschaltenbull Haftungsanspruumlche bull bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
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17
TV-Verguumltung
Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
Unterschiedliche Interessenlagen
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18
IV Treuhaumlnderische Stiftung
1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
3 Verwaltung treuhaumlnderischer Stiftungen
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19
Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
ndash Vermoumlgensausstattung
ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
oder
ndash Auflage der bdquoStiftungserrichtungldquo an Erben Vermaumlchtnisnehmer
bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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20
V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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21
Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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22
7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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23
3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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24
6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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25
VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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26
bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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27
Finanzverwaltung
Finanzverwaltung in der Praxis
Tendenz zur Uumlberforderung
Ja ndash Nein
Denkbare Gruumlnden
Gegenstrategien
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28
Fragen
Welche sind noch unbeantwortet
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29
Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
Schiffer Die Stiftung in der Beraterpraxis 3 Aufl 2013 (mit Stiftungsportal wwwstiftungsrecht-plusde)
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30
Recht herzlichen Dank fuumlr Ihre freundliche Aufmerksamkeit
SPsectP Schiffer amp Partner
Partnerschaft von Rechtsanwaumllten
Mainzer Str 47 53179 Bonn
0228 95 34 50
Email schifferschifferde
wwwschifferde
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2
Uumlbersicht zu den Themen
I Zwei generelle Aspekte vorweg
II Die Stiftung als ErbinIII Stiftung und Testamentsvollstreckung
IV Treuhaumlnderische Stiftung
V Stiftung und Unternehmen
VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
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3
I Zwei generelle Aspekte vorweg
1 Aktueller denn je Stiftungsaufsicht und Vermoumlgensverwaltung
2 Oft verkannt Die Personen zaumlhlen ndash insb Nachfolge in Stiftungsorganen
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4
Nachfolge in Stiftungsorganen
Zahlenspiele
Vorstandsmitglieder 1 ndash 3 ndash 5
KuratoriumStiftungsratAR 3 ndash 5 ndash 7
= 4 bis 12
Das sind erstaunlich viele Menschen oderUnd die brauchen wir bdquonachhaltigldquo
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5
II Die Stiftung als Erbin
1 Stiftung von Todes wegen - lebzeitiges Anstiften
2 Erbin Gesamtrechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten
3 Die Stiftung als Vermaumlchtnisnehmerin
4 Auflagen fuumlr die Stiftung ndash Erwartungen der Stifter (Erbschaftsmarketing)
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6
Zur Stiftung
- Definition Stiftung - Stiftungsarten
- Treuhaumlnderische Stiftung
- Die Grundfrage Was kann eine Stiftung tun
hellip fuumlr dendie Menschen
hellip fuumlr den Stiftungszweck
Betreuung bei der Stiftungserrichtung
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7
Aufgaben vor dem Erbfall
Was bewegt die Menschen ndash insb bei Stiftungen
Zusammenarbeit mit verschiedenen Beratern im Netzwerk
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8
Das Testament
Gibt es das bdquooptimaleldquo Testament fuumlr Stiftungen
Wie koumlnnte es aussehen
ndash aus erbrechtlicher Sicht
ndashStrukturierung des Vermoumlgens
Einflussnahme beim Stifter
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9
Blick auf das zu vererbende Vermoumlgen
LiquiditaumltWertpapiere Grundstuumlcke ImmobilienBeteiligungen geschlossene FondsSammlungen (Kunst Muumlnzen Briefmarken
Antiquitaumlten )Hausrat (Mobiliar Teppiche Kleidung )Ungewoumlhnliches und Kurioses (Hund Katze hellip) Forderungen Verbindlichkeiten
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Strukturierung des ererbten Vermoumlgens
Typisierte Sichtweisen der Beteiligten
Erblasser TV Stiftung Finanzamt hellip
Wo liegen potentielle Probleme
Unterschiede gStiftung - privatnuumltzige Stiftung
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11
Stiftungserrichtung von Todes wegen
sect 84 BGB
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfaumlhig anerkannt so gilt sie fuumlr die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden
Auch steuerrechtlich
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12
Stiftungserrichtung von Todes wegen
bull Was ist erforderlich
ndash Stiftungsgeschaumlft = Verfuumlgung von Todes wegen
ndash Stiftungszweck (Bestimmtheit ndash Andeutungstheorie)
ndash Vermoumlgensausstattung (Erbeinsetzung Vermaumlchtnis Auflagehellip)
ndash Stiftungssatzung Organisationsvorgaben
bull Testamentsvollstrecker
bull Formvorschriften
bull bdquoStiftungsreifeldquo
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13
Voraussetzung Stiftungsreife
bdquoDer Stifter muss vor allem gewillt sein zu akzeptieren dass mit der Stiftung eine eigenstaumlndige von seinem Willen zukuumlnftig unabhaumlngige juristische Person entsteht der das erforderliche Stiftungsvermoumlgen mit der Folge uumlbertragen wird dass auch der Stifter daruumlber nach der Errichtung nicht mehr frei verfuumlgen darfldquo
hellip und sonst noch
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14
III Stiftung und TV
bull Abwicklungsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung
bull Aufgaben des Testamentsvollstreckers (Beispiele)ndash Errichtung der Stiftung fuumlr den Erblasser
ndash Schutz der bereits errichteten Stiftung (zB Verteidigung gegen Pflichtteilsanspruumlche der Erben)
ndash Ausstattung einer Stiftung mit Nachlassvermoumlgen
bull Aktuelles Problem Stiftung Dauertestaments-vollstreckung (OLG Frankfurt v 15102010 - 4 U 13410)
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15
Starke Stellung des TV
1 TV erhaumllt sein Amt vom Erblasser
2 eigenes Verwaltungs- und Verfuumlgungsrecht uumlber den Nachlass unabhaumlngig vom Willen der Erben
3 unterliegt keiner gerichtlichen Aufsicht
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16
Kontrolle des TV durch die Stiftung
bull umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bull bei laumlnger dauernder Verwaltung Pflicht zu jaumlhrlicher
Aktualisierung einfordern bull Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machenbull Schenkungsverbot uumlberwachenbull nicht (mehr) fuumlr die Testamentsvollstreckung
benoumltigte Vermoumlgensgegenstaumlnde herausfordernbull spezialisierte Anwaumllte rechtzeitig eingeschaltenbull Haftungsanspruumlche bull bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
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TV-Verguumltung
Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
Unterschiedliche Interessenlagen
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18
IV Treuhaumlnderische Stiftung
1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
3 Verwaltung treuhaumlnderischer Stiftungen
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19
Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
ndash Vermoumlgensausstattung
ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
oder
ndash Auflage der bdquoStiftungserrichtungldquo an Erben Vermaumlchtnisnehmer
bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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21
Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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25
VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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26
bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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Finanzverwaltung
Finanzverwaltung in der Praxis
Tendenz zur Uumlberforderung
Ja ndash Nein
Denkbare Gruumlnden
Gegenstrategien
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28
Fragen
Welche sind noch unbeantwortet
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29
Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
Schiffer Die Stiftung in der Beraterpraxis 3 Aufl 2013 (mit Stiftungsportal wwwstiftungsrecht-plusde)
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Recht herzlichen Dank fuumlr Ihre freundliche Aufmerksamkeit
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I Zwei generelle Aspekte vorweg
1 Aktueller denn je Stiftungsaufsicht und Vermoumlgensverwaltung
2 Oft verkannt Die Personen zaumlhlen ndash insb Nachfolge in Stiftungsorganen
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Nachfolge in Stiftungsorganen
Zahlenspiele
Vorstandsmitglieder 1 ndash 3 ndash 5
KuratoriumStiftungsratAR 3 ndash 5 ndash 7
= 4 bis 12
Das sind erstaunlich viele Menschen oderUnd die brauchen wir bdquonachhaltigldquo
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5
II Die Stiftung als Erbin
1 Stiftung von Todes wegen - lebzeitiges Anstiften
2 Erbin Gesamtrechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten
3 Die Stiftung als Vermaumlchtnisnehmerin
4 Auflagen fuumlr die Stiftung ndash Erwartungen der Stifter (Erbschaftsmarketing)
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6
Zur Stiftung
- Definition Stiftung - Stiftungsarten
- Treuhaumlnderische Stiftung
- Die Grundfrage Was kann eine Stiftung tun
hellip fuumlr dendie Menschen
hellip fuumlr den Stiftungszweck
Betreuung bei der Stiftungserrichtung
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7
Aufgaben vor dem Erbfall
Was bewegt die Menschen ndash insb bei Stiftungen
Zusammenarbeit mit verschiedenen Beratern im Netzwerk
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8
Das Testament
Gibt es das bdquooptimaleldquo Testament fuumlr Stiftungen
Wie koumlnnte es aussehen
ndash aus erbrechtlicher Sicht
ndashStrukturierung des Vermoumlgens
Einflussnahme beim Stifter
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9
Blick auf das zu vererbende Vermoumlgen
LiquiditaumltWertpapiere Grundstuumlcke ImmobilienBeteiligungen geschlossene FondsSammlungen (Kunst Muumlnzen Briefmarken
Antiquitaumlten )Hausrat (Mobiliar Teppiche Kleidung )Ungewoumlhnliches und Kurioses (Hund Katze hellip) Forderungen Verbindlichkeiten
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Strukturierung des ererbten Vermoumlgens
Typisierte Sichtweisen der Beteiligten
Erblasser TV Stiftung Finanzamt hellip
Wo liegen potentielle Probleme
Unterschiede gStiftung - privatnuumltzige Stiftung
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11
Stiftungserrichtung von Todes wegen
sect 84 BGB
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfaumlhig anerkannt so gilt sie fuumlr die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden
Auch steuerrechtlich
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12
Stiftungserrichtung von Todes wegen
bull Was ist erforderlich
ndash Stiftungsgeschaumlft = Verfuumlgung von Todes wegen
ndash Stiftungszweck (Bestimmtheit ndash Andeutungstheorie)
ndash Vermoumlgensausstattung (Erbeinsetzung Vermaumlchtnis Auflagehellip)
ndash Stiftungssatzung Organisationsvorgaben
bull Testamentsvollstrecker
bull Formvorschriften
bull bdquoStiftungsreifeldquo
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13
Voraussetzung Stiftungsreife
bdquoDer Stifter muss vor allem gewillt sein zu akzeptieren dass mit der Stiftung eine eigenstaumlndige von seinem Willen zukuumlnftig unabhaumlngige juristische Person entsteht der das erforderliche Stiftungsvermoumlgen mit der Folge uumlbertragen wird dass auch der Stifter daruumlber nach der Errichtung nicht mehr frei verfuumlgen darfldquo
hellip und sonst noch
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14
III Stiftung und TV
bull Abwicklungsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung
bull Aufgaben des Testamentsvollstreckers (Beispiele)ndash Errichtung der Stiftung fuumlr den Erblasser
ndash Schutz der bereits errichteten Stiftung (zB Verteidigung gegen Pflichtteilsanspruumlche der Erben)
ndash Ausstattung einer Stiftung mit Nachlassvermoumlgen
bull Aktuelles Problem Stiftung Dauertestaments-vollstreckung (OLG Frankfurt v 15102010 - 4 U 13410)
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Starke Stellung des TV
1 TV erhaumllt sein Amt vom Erblasser
2 eigenes Verwaltungs- und Verfuumlgungsrecht uumlber den Nachlass unabhaumlngig vom Willen der Erben
3 unterliegt keiner gerichtlichen Aufsicht
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16
Kontrolle des TV durch die Stiftung
bull umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bull bei laumlnger dauernder Verwaltung Pflicht zu jaumlhrlicher
Aktualisierung einfordern bull Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machenbull Schenkungsverbot uumlberwachenbull nicht (mehr) fuumlr die Testamentsvollstreckung
benoumltigte Vermoumlgensgegenstaumlnde herausfordernbull spezialisierte Anwaumllte rechtzeitig eingeschaltenbull Haftungsanspruumlche bull bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
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TV-Verguumltung
Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
Unterschiedliche Interessenlagen
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IV Treuhaumlnderische Stiftung
1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
3 Verwaltung treuhaumlnderischer Stiftungen
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19
Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
ndash Vermoumlgensausstattung
ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
oder
ndash Auflage der bdquoStiftungserrichtungldquo an Erben Vermaumlchtnisnehmer
bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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22
7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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25
VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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26
bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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27
Finanzverwaltung
Finanzverwaltung in der Praxis
Tendenz zur Uumlberforderung
Ja ndash Nein
Denkbare Gruumlnden
Gegenstrategien
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28
Fragen
Welche sind noch unbeantwortet
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29
Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
Schiffer Die Stiftung in der Beraterpraxis 3 Aufl 2013 (mit Stiftungsportal wwwstiftungsrecht-plusde)
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30
Recht herzlichen Dank fuumlr Ihre freundliche Aufmerksamkeit
SPsectP Schiffer amp Partner
Partnerschaft von Rechtsanwaumllten
Mainzer Str 47 53179 Bonn
0228 95 34 50
Email schifferschifferde
wwwschifferde
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4
Nachfolge in Stiftungsorganen
Zahlenspiele
Vorstandsmitglieder 1 ndash 3 ndash 5
KuratoriumStiftungsratAR 3 ndash 5 ndash 7
= 4 bis 12
Das sind erstaunlich viele Menschen oderUnd die brauchen wir bdquonachhaltigldquo
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5
II Die Stiftung als Erbin
1 Stiftung von Todes wegen - lebzeitiges Anstiften
2 Erbin Gesamtrechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten
3 Die Stiftung als Vermaumlchtnisnehmerin
4 Auflagen fuumlr die Stiftung ndash Erwartungen der Stifter (Erbschaftsmarketing)
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6
Zur Stiftung
- Definition Stiftung - Stiftungsarten
- Treuhaumlnderische Stiftung
- Die Grundfrage Was kann eine Stiftung tun
hellip fuumlr dendie Menschen
hellip fuumlr den Stiftungszweck
Betreuung bei der Stiftungserrichtung
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7
Aufgaben vor dem Erbfall
Was bewegt die Menschen ndash insb bei Stiftungen
Zusammenarbeit mit verschiedenen Beratern im Netzwerk
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8
Das Testament
Gibt es das bdquooptimaleldquo Testament fuumlr Stiftungen
Wie koumlnnte es aussehen
ndash aus erbrechtlicher Sicht
ndashStrukturierung des Vermoumlgens
Einflussnahme beim Stifter
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9
Blick auf das zu vererbende Vermoumlgen
LiquiditaumltWertpapiere Grundstuumlcke ImmobilienBeteiligungen geschlossene FondsSammlungen (Kunst Muumlnzen Briefmarken
Antiquitaumlten )Hausrat (Mobiliar Teppiche Kleidung )Ungewoumlhnliches und Kurioses (Hund Katze hellip) Forderungen Verbindlichkeiten
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10
Strukturierung des ererbten Vermoumlgens
Typisierte Sichtweisen der Beteiligten
Erblasser TV Stiftung Finanzamt hellip
Wo liegen potentielle Probleme
Unterschiede gStiftung - privatnuumltzige Stiftung
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11
Stiftungserrichtung von Todes wegen
sect 84 BGB
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfaumlhig anerkannt so gilt sie fuumlr die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden
Auch steuerrechtlich
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12
Stiftungserrichtung von Todes wegen
bull Was ist erforderlich
ndash Stiftungsgeschaumlft = Verfuumlgung von Todes wegen
ndash Stiftungszweck (Bestimmtheit ndash Andeutungstheorie)
ndash Vermoumlgensausstattung (Erbeinsetzung Vermaumlchtnis Auflagehellip)
ndash Stiftungssatzung Organisationsvorgaben
bull Testamentsvollstrecker
bull Formvorschriften
bull bdquoStiftungsreifeldquo
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13
Voraussetzung Stiftungsreife
bdquoDer Stifter muss vor allem gewillt sein zu akzeptieren dass mit der Stiftung eine eigenstaumlndige von seinem Willen zukuumlnftig unabhaumlngige juristische Person entsteht der das erforderliche Stiftungsvermoumlgen mit der Folge uumlbertragen wird dass auch der Stifter daruumlber nach der Errichtung nicht mehr frei verfuumlgen darfldquo
hellip und sonst noch
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14
III Stiftung und TV
bull Abwicklungsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung
bull Aufgaben des Testamentsvollstreckers (Beispiele)ndash Errichtung der Stiftung fuumlr den Erblasser
ndash Schutz der bereits errichteten Stiftung (zB Verteidigung gegen Pflichtteilsanspruumlche der Erben)
ndash Ausstattung einer Stiftung mit Nachlassvermoumlgen
bull Aktuelles Problem Stiftung Dauertestaments-vollstreckung (OLG Frankfurt v 15102010 - 4 U 13410)
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15
Starke Stellung des TV
1 TV erhaumllt sein Amt vom Erblasser
2 eigenes Verwaltungs- und Verfuumlgungsrecht uumlber den Nachlass unabhaumlngig vom Willen der Erben
3 unterliegt keiner gerichtlichen Aufsicht
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16
Kontrolle des TV durch die Stiftung
bull umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bull bei laumlnger dauernder Verwaltung Pflicht zu jaumlhrlicher
Aktualisierung einfordern bull Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machenbull Schenkungsverbot uumlberwachenbull nicht (mehr) fuumlr die Testamentsvollstreckung
benoumltigte Vermoumlgensgegenstaumlnde herausfordernbull spezialisierte Anwaumllte rechtzeitig eingeschaltenbull Haftungsanspruumlche bull bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
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17
TV-Verguumltung
Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
Unterschiedliche Interessenlagen
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18
IV Treuhaumlnderische Stiftung
1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
3 Verwaltung treuhaumlnderischer Stiftungen
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19
Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
ndash Vermoumlgensausstattung
ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
oder
ndash Auflage der bdquoStiftungserrichtungldquo an Erben Vermaumlchtnisnehmer
bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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20
V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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21
Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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22
7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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23
3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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24
6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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25
VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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26
bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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27
Finanzverwaltung
Finanzverwaltung in der Praxis
Tendenz zur Uumlberforderung
Ja ndash Nein
Denkbare Gruumlnden
Gegenstrategien
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28
Fragen
Welche sind noch unbeantwortet
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29
Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
Schiffer Die Stiftung in der Beraterpraxis 3 Aufl 2013 (mit Stiftungsportal wwwstiftungsrecht-plusde)
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30
Recht herzlichen Dank fuumlr Ihre freundliche Aufmerksamkeit
SPsectP Schiffer amp Partner
Partnerschaft von Rechtsanwaumllten
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5
II Die Stiftung als Erbin
1 Stiftung von Todes wegen - lebzeitiges Anstiften
2 Erbin Gesamtrechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten
3 Die Stiftung als Vermaumlchtnisnehmerin
4 Auflagen fuumlr die Stiftung ndash Erwartungen der Stifter (Erbschaftsmarketing)
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6
Zur Stiftung
- Definition Stiftung - Stiftungsarten
- Treuhaumlnderische Stiftung
- Die Grundfrage Was kann eine Stiftung tun
hellip fuumlr dendie Menschen
hellip fuumlr den Stiftungszweck
Betreuung bei der Stiftungserrichtung
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7
Aufgaben vor dem Erbfall
Was bewegt die Menschen ndash insb bei Stiftungen
Zusammenarbeit mit verschiedenen Beratern im Netzwerk
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8
Das Testament
Gibt es das bdquooptimaleldquo Testament fuumlr Stiftungen
Wie koumlnnte es aussehen
ndash aus erbrechtlicher Sicht
ndashStrukturierung des Vermoumlgens
Einflussnahme beim Stifter
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9
Blick auf das zu vererbende Vermoumlgen
LiquiditaumltWertpapiere Grundstuumlcke ImmobilienBeteiligungen geschlossene FondsSammlungen (Kunst Muumlnzen Briefmarken
Antiquitaumlten )Hausrat (Mobiliar Teppiche Kleidung )Ungewoumlhnliches und Kurioses (Hund Katze hellip) Forderungen Verbindlichkeiten
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10
Strukturierung des ererbten Vermoumlgens
Typisierte Sichtweisen der Beteiligten
Erblasser TV Stiftung Finanzamt hellip
Wo liegen potentielle Probleme
Unterschiede gStiftung - privatnuumltzige Stiftung
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11
Stiftungserrichtung von Todes wegen
sect 84 BGB
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfaumlhig anerkannt so gilt sie fuumlr die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden
Auch steuerrechtlich
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12
Stiftungserrichtung von Todes wegen
bull Was ist erforderlich
ndash Stiftungsgeschaumlft = Verfuumlgung von Todes wegen
ndash Stiftungszweck (Bestimmtheit ndash Andeutungstheorie)
ndash Vermoumlgensausstattung (Erbeinsetzung Vermaumlchtnis Auflagehellip)
ndash Stiftungssatzung Organisationsvorgaben
bull Testamentsvollstrecker
bull Formvorschriften
bull bdquoStiftungsreifeldquo
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13
Voraussetzung Stiftungsreife
bdquoDer Stifter muss vor allem gewillt sein zu akzeptieren dass mit der Stiftung eine eigenstaumlndige von seinem Willen zukuumlnftig unabhaumlngige juristische Person entsteht der das erforderliche Stiftungsvermoumlgen mit der Folge uumlbertragen wird dass auch der Stifter daruumlber nach der Errichtung nicht mehr frei verfuumlgen darfldquo
hellip und sonst noch
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14
III Stiftung und TV
bull Abwicklungsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung
bull Aufgaben des Testamentsvollstreckers (Beispiele)ndash Errichtung der Stiftung fuumlr den Erblasser
ndash Schutz der bereits errichteten Stiftung (zB Verteidigung gegen Pflichtteilsanspruumlche der Erben)
ndash Ausstattung einer Stiftung mit Nachlassvermoumlgen
bull Aktuelles Problem Stiftung Dauertestaments-vollstreckung (OLG Frankfurt v 15102010 - 4 U 13410)
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15
Starke Stellung des TV
1 TV erhaumllt sein Amt vom Erblasser
2 eigenes Verwaltungs- und Verfuumlgungsrecht uumlber den Nachlass unabhaumlngig vom Willen der Erben
3 unterliegt keiner gerichtlichen Aufsicht
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16
Kontrolle des TV durch die Stiftung
bull umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bull bei laumlnger dauernder Verwaltung Pflicht zu jaumlhrlicher
Aktualisierung einfordern bull Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machenbull Schenkungsverbot uumlberwachenbull nicht (mehr) fuumlr die Testamentsvollstreckung
benoumltigte Vermoumlgensgegenstaumlnde herausfordernbull spezialisierte Anwaumllte rechtzeitig eingeschaltenbull Haftungsanspruumlche bull bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
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17
TV-Verguumltung
Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
Unterschiedliche Interessenlagen
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18
IV Treuhaumlnderische Stiftung
1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
3 Verwaltung treuhaumlnderischer Stiftungen
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19
Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
ndash Vermoumlgensausstattung
ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
oder
ndash Auflage der bdquoStiftungserrichtungldquo an Erben Vermaumlchtnisnehmer
bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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20
V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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21
Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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22
7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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23
3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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24
6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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25
VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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26
bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
SPsectP Dr K Jan Schiffer wwwstiftungsrecht-plusde
27
Finanzverwaltung
Finanzverwaltung in der Praxis
Tendenz zur Uumlberforderung
Ja ndash Nein
Denkbare Gruumlnden
Gegenstrategien
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28
Fragen
Welche sind noch unbeantwortet
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29
Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
Schiffer Die Stiftung in der Beraterpraxis 3 Aufl 2013 (mit Stiftungsportal wwwstiftungsrecht-plusde)
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30
Recht herzlichen Dank fuumlr Ihre freundliche Aufmerksamkeit
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6
Zur Stiftung
- Definition Stiftung - Stiftungsarten
- Treuhaumlnderische Stiftung
- Die Grundfrage Was kann eine Stiftung tun
hellip fuumlr dendie Menschen
hellip fuumlr den Stiftungszweck
Betreuung bei der Stiftungserrichtung
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7
Aufgaben vor dem Erbfall
Was bewegt die Menschen ndash insb bei Stiftungen
Zusammenarbeit mit verschiedenen Beratern im Netzwerk
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8
Das Testament
Gibt es das bdquooptimaleldquo Testament fuumlr Stiftungen
Wie koumlnnte es aussehen
ndash aus erbrechtlicher Sicht
ndashStrukturierung des Vermoumlgens
Einflussnahme beim Stifter
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9
Blick auf das zu vererbende Vermoumlgen
LiquiditaumltWertpapiere Grundstuumlcke ImmobilienBeteiligungen geschlossene FondsSammlungen (Kunst Muumlnzen Briefmarken
Antiquitaumlten )Hausrat (Mobiliar Teppiche Kleidung )Ungewoumlhnliches und Kurioses (Hund Katze hellip) Forderungen Verbindlichkeiten
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10
Strukturierung des ererbten Vermoumlgens
Typisierte Sichtweisen der Beteiligten
Erblasser TV Stiftung Finanzamt hellip
Wo liegen potentielle Probleme
Unterschiede gStiftung - privatnuumltzige Stiftung
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11
Stiftungserrichtung von Todes wegen
sect 84 BGB
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfaumlhig anerkannt so gilt sie fuumlr die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden
Auch steuerrechtlich
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12
Stiftungserrichtung von Todes wegen
bull Was ist erforderlich
ndash Stiftungsgeschaumlft = Verfuumlgung von Todes wegen
ndash Stiftungszweck (Bestimmtheit ndash Andeutungstheorie)
ndash Vermoumlgensausstattung (Erbeinsetzung Vermaumlchtnis Auflagehellip)
ndash Stiftungssatzung Organisationsvorgaben
bull Testamentsvollstrecker
bull Formvorschriften
bull bdquoStiftungsreifeldquo
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13
Voraussetzung Stiftungsreife
bdquoDer Stifter muss vor allem gewillt sein zu akzeptieren dass mit der Stiftung eine eigenstaumlndige von seinem Willen zukuumlnftig unabhaumlngige juristische Person entsteht der das erforderliche Stiftungsvermoumlgen mit der Folge uumlbertragen wird dass auch der Stifter daruumlber nach der Errichtung nicht mehr frei verfuumlgen darfldquo
hellip und sonst noch
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14
III Stiftung und TV
bull Abwicklungsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung
bull Aufgaben des Testamentsvollstreckers (Beispiele)ndash Errichtung der Stiftung fuumlr den Erblasser
ndash Schutz der bereits errichteten Stiftung (zB Verteidigung gegen Pflichtteilsanspruumlche der Erben)
ndash Ausstattung einer Stiftung mit Nachlassvermoumlgen
bull Aktuelles Problem Stiftung Dauertestaments-vollstreckung (OLG Frankfurt v 15102010 - 4 U 13410)
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Starke Stellung des TV
1 TV erhaumllt sein Amt vom Erblasser
2 eigenes Verwaltungs- und Verfuumlgungsrecht uumlber den Nachlass unabhaumlngig vom Willen der Erben
3 unterliegt keiner gerichtlichen Aufsicht
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16
Kontrolle des TV durch die Stiftung
bull umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bull bei laumlnger dauernder Verwaltung Pflicht zu jaumlhrlicher
Aktualisierung einfordern bull Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machenbull Schenkungsverbot uumlberwachenbull nicht (mehr) fuumlr die Testamentsvollstreckung
benoumltigte Vermoumlgensgegenstaumlnde herausfordernbull spezialisierte Anwaumllte rechtzeitig eingeschaltenbull Haftungsanspruumlche bull bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
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17
TV-Verguumltung
Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
Unterschiedliche Interessenlagen
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18
IV Treuhaumlnderische Stiftung
1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
3 Verwaltung treuhaumlnderischer Stiftungen
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19
Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
ndash Vermoumlgensausstattung
ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
oder
ndash Auflage der bdquoStiftungserrichtungldquo an Erben Vermaumlchtnisnehmer
bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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22
7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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25
VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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26
bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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Finanzverwaltung
Finanzverwaltung in der Praxis
Tendenz zur Uumlberforderung
Ja ndash Nein
Denkbare Gruumlnden
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Welche sind noch unbeantwortet
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29
Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
Schiffer Die Stiftung in der Beraterpraxis 3 Aufl 2013 (mit Stiftungsportal wwwstiftungsrecht-plusde)
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30
Recht herzlichen Dank fuumlr Ihre freundliche Aufmerksamkeit
SPsectP Schiffer amp Partner
Partnerschaft von Rechtsanwaumllten
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0228 95 34 50
Email schifferschifferde
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7
Aufgaben vor dem Erbfall
Was bewegt die Menschen ndash insb bei Stiftungen
Zusammenarbeit mit verschiedenen Beratern im Netzwerk
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8
Das Testament
Gibt es das bdquooptimaleldquo Testament fuumlr Stiftungen
Wie koumlnnte es aussehen
ndash aus erbrechtlicher Sicht
ndashStrukturierung des Vermoumlgens
Einflussnahme beim Stifter
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9
Blick auf das zu vererbende Vermoumlgen
LiquiditaumltWertpapiere Grundstuumlcke ImmobilienBeteiligungen geschlossene FondsSammlungen (Kunst Muumlnzen Briefmarken
Antiquitaumlten )Hausrat (Mobiliar Teppiche Kleidung )Ungewoumlhnliches und Kurioses (Hund Katze hellip) Forderungen Verbindlichkeiten
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10
Strukturierung des ererbten Vermoumlgens
Typisierte Sichtweisen der Beteiligten
Erblasser TV Stiftung Finanzamt hellip
Wo liegen potentielle Probleme
Unterschiede gStiftung - privatnuumltzige Stiftung
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11
Stiftungserrichtung von Todes wegen
sect 84 BGB
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfaumlhig anerkannt so gilt sie fuumlr die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden
Auch steuerrechtlich
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12
Stiftungserrichtung von Todes wegen
bull Was ist erforderlich
ndash Stiftungsgeschaumlft = Verfuumlgung von Todes wegen
ndash Stiftungszweck (Bestimmtheit ndash Andeutungstheorie)
ndash Vermoumlgensausstattung (Erbeinsetzung Vermaumlchtnis Auflagehellip)
ndash Stiftungssatzung Organisationsvorgaben
bull Testamentsvollstrecker
bull Formvorschriften
bull bdquoStiftungsreifeldquo
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13
Voraussetzung Stiftungsreife
bdquoDer Stifter muss vor allem gewillt sein zu akzeptieren dass mit der Stiftung eine eigenstaumlndige von seinem Willen zukuumlnftig unabhaumlngige juristische Person entsteht der das erforderliche Stiftungsvermoumlgen mit der Folge uumlbertragen wird dass auch der Stifter daruumlber nach der Errichtung nicht mehr frei verfuumlgen darfldquo
hellip und sonst noch
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14
III Stiftung und TV
bull Abwicklungsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung
bull Aufgaben des Testamentsvollstreckers (Beispiele)ndash Errichtung der Stiftung fuumlr den Erblasser
ndash Schutz der bereits errichteten Stiftung (zB Verteidigung gegen Pflichtteilsanspruumlche der Erben)
ndash Ausstattung einer Stiftung mit Nachlassvermoumlgen
bull Aktuelles Problem Stiftung Dauertestaments-vollstreckung (OLG Frankfurt v 15102010 - 4 U 13410)
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15
Starke Stellung des TV
1 TV erhaumllt sein Amt vom Erblasser
2 eigenes Verwaltungs- und Verfuumlgungsrecht uumlber den Nachlass unabhaumlngig vom Willen der Erben
3 unterliegt keiner gerichtlichen Aufsicht
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16
Kontrolle des TV durch die Stiftung
bull umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bull bei laumlnger dauernder Verwaltung Pflicht zu jaumlhrlicher
Aktualisierung einfordern bull Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machenbull Schenkungsverbot uumlberwachenbull nicht (mehr) fuumlr die Testamentsvollstreckung
benoumltigte Vermoumlgensgegenstaumlnde herausfordernbull spezialisierte Anwaumllte rechtzeitig eingeschaltenbull Haftungsanspruumlche bull bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
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17
TV-Verguumltung
Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
Unterschiedliche Interessenlagen
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18
IV Treuhaumlnderische Stiftung
1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
3 Verwaltung treuhaumlnderischer Stiftungen
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19
Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
ndash Vermoumlgensausstattung
ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
oder
ndash Auflage der bdquoStiftungserrichtungldquo an Erben Vermaumlchtnisnehmer
bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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20
V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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21
Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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22
7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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23
3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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24
6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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25
VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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26
bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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27
Finanzverwaltung
Finanzverwaltung in der Praxis
Tendenz zur Uumlberforderung
Ja ndash Nein
Denkbare Gruumlnden
Gegenstrategien
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28
Fragen
Welche sind noch unbeantwortet
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Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
Schiffer Die Stiftung in der Beraterpraxis 3 Aufl 2013 (mit Stiftungsportal wwwstiftungsrecht-plusde)
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Recht herzlichen Dank fuumlr Ihre freundliche Aufmerksamkeit
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Das Testament
Gibt es das bdquooptimaleldquo Testament fuumlr Stiftungen
Wie koumlnnte es aussehen
ndash aus erbrechtlicher Sicht
ndashStrukturierung des Vermoumlgens
Einflussnahme beim Stifter
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9
Blick auf das zu vererbende Vermoumlgen
LiquiditaumltWertpapiere Grundstuumlcke ImmobilienBeteiligungen geschlossene FondsSammlungen (Kunst Muumlnzen Briefmarken
Antiquitaumlten )Hausrat (Mobiliar Teppiche Kleidung )Ungewoumlhnliches und Kurioses (Hund Katze hellip) Forderungen Verbindlichkeiten
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Strukturierung des ererbten Vermoumlgens
Typisierte Sichtweisen der Beteiligten
Erblasser TV Stiftung Finanzamt hellip
Wo liegen potentielle Probleme
Unterschiede gStiftung - privatnuumltzige Stiftung
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11
Stiftungserrichtung von Todes wegen
sect 84 BGB
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfaumlhig anerkannt so gilt sie fuumlr die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden
Auch steuerrechtlich
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Stiftungserrichtung von Todes wegen
bull Was ist erforderlich
ndash Stiftungsgeschaumlft = Verfuumlgung von Todes wegen
ndash Stiftungszweck (Bestimmtheit ndash Andeutungstheorie)
ndash Vermoumlgensausstattung (Erbeinsetzung Vermaumlchtnis Auflagehellip)
ndash Stiftungssatzung Organisationsvorgaben
bull Testamentsvollstrecker
bull Formvorschriften
bull bdquoStiftungsreifeldquo
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Voraussetzung Stiftungsreife
bdquoDer Stifter muss vor allem gewillt sein zu akzeptieren dass mit der Stiftung eine eigenstaumlndige von seinem Willen zukuumlnftig unabhaumlngige juristische Person entsteht der das erforderliche Stiftungsvermoumlgen mit der Folge uumlbertragen wird dass auch der Stifter daruumlber nach der Errichtung nicht mehr frei verfuumlgen darfldquo
hellip und sonst noch
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III Stiftung und TV
bull Abwicklungsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung
bull Aufgaben des Testamentsvollstreckers (Beispiele)ndash Errichtung der Stiftung fuumlr den Erblasser
ndash Schutz der bereits errichteten Stiftung (zB Verteidigung gegen Pflichtteilsanspruumlche der Erben)
ndash Ausstattung einer Stiftung mit Nachlassvermoumlgen
bull Aktuelles Problem Stiftung Dauertestaments-vollstreckung (OLG Frankfurt v 15102010 - 4 U 13410)
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15
Starke Stellung des TV
1 TV erhaumllt sein Amt vom Erblasser
2 eigenes Verwaltungs- und Verfuumlgungsrecht uumlber den Nachlass unabhaumlngig vom Willen der Erben
3 unterliegt keiner gerichtlichen Aufsicht
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Kontrolle des TV durch die Stiftung
bull umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bull bei laumlnger dauernder Verwaltung Pflicht zu jaumlhrlicher
Aktualisierung einfordern bull Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machenbull Schenkungsverbot uumlberwachenbull nicht (mehr) fuumlr die Testamentsvollstreckung
benoumltigte Vermoumlgensgegenstaumlnde herausfordernbull spezialisierte Anwaumllte rechtzeitig eingeschaltenbull Haftungsanspruumlche bull bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
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TV-Verguumltung
Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
Unterschiedliche Interessenlagen
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18
IV Treuhaumlnderische Stiftung
1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
3 Verwaltung treuhaumlnderischer Stiftungen
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19
Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
ndash Vermoumlgensausstattung
ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
oder
ndash Auflage der bdquoStiftungserrichtungldquo an Erben Vermaumlchtnisnehmer
bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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22
7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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23
3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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25
VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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26
bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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Finanzverwaltung
Finanzverwaltung in der Praxis
Tendenz zur Uumlberforderung
Ja ndash Nein
Denkbare Gruumlnden
Gegenstrategien
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Fragen
Welche sind noch unbeantwortet
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Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
Schiffer Die Stiftung in der Beraterpraxis 3 Aufl 2013 (mit Stiftungsportal wwwstiftungsrecht-plusde)
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9
Blick auf das zu vererbende Vermoumlgen
LiquiditaumltWertpapiere Grundstuumlcke ImmobilienBeteiligungen geschlossene FondsSammlungen (Kunst Muumlnzen Briefmarken
Antiquitaumlten )Hausrat (Mobiliar Teppiche Kleidung )Ungewoumlhnliches und Kurioses (Hund Katze hellip) Forderungen Verbindlichkeiten
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Strukturierung des ererbten Vermoumlgens
Typisierte Sichtweisen der Beteiligten
Erblasser TV Stiftung Finanzamt hellip
Wo liegen potentielle Probleme
Unterschiede gStiftung - privatnuumltzige Stiftung
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11
Stiftungserrichtung von Todes wegen
sect 84 BGB
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfaumlhig anerkannt so gilt sie fuumlr die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden
Auch steuerrechtlich
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Stiftungserrichtung von Todes wegen
bull Was ist erforderlich
ndash Stiftungsgeschaumlft = Verfuumlgung von Todes wegen
ndash Stiftungszweck (Bestimmtheit ndash Andeutungstheorie)
ndash Vermoumlgensausstattung (Erbeinsetzung Vermaumlchtnis Auflagehellip)
ndash Stiftungssatzung Organisationsvorgaben
bull Testamentsvollstrecker
bull Formvorschriften
bull bdquoStiftungsreifeldquo
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Voraussetzung Stiftungsreife
bdquoDer Stifter muss vor allem gewillt sein zu akzeptieren dass mit der Stiftung eine eigenstaumlndige von seinem Willen zukuumlnftig unabhaumlngige juristische Person entsteht der das erforderliche Stiftungsvermoumlgen mit der Folge uumlbertragen wird dass auch der Stifter daruumlber nach der Errichtung nicht mehr frei verfuumlgen darfldquo
hellip und sonst noch
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III Stiftung und TV
bull Abwicklungsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung
bull Aufgaben des Testamentsvollstreckers (Beispiele)ndash Errichtung der Stiftung fuumlr den Erblasser
ndash Schutz der bereits errichteten Stiftung (zB Verteidigung gegen Pflichtteilsanspruumlche der Erben)
ndash Ausstattung einer Stiftung mit Nachlassvermoumlgen
bull Aktuelles Problem Stiftung Dauertestaments-vollstreckung (OLG Frankfurt v 15102010 - 4 U 13410)
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Starke Stellung des TV
1 TV erhaumllt sein Amt vom Erblasser
2 eigenes Verwaltungs- und Verfuumlgungsrecht uumlber den Nachlass unabhaumlngig vom Willen der Erben
3 unterliegt keiner gerichtlichen Aufsicht
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Kontrolle des TV durch die Stiftung
bull umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bull bei laumlnger dauernder Verwaltung Pflicht zu jaumlhrlicher
Aktualisierung einfordern bull Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machenbull Schenkungsverbot uumlberwachenbull nicht (mehr) fuumlr die Testamentsvollstreckung
benoumltigte Vermoumlgensgegenstaumlnde herausfordernbull spezialisierte Anwaumllte rechtzeitig eingeschaltenbull Haftungsanspruumlche bull bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
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TV-Verguumltung
Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
Unterschiedliche Interessenlagen
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IV Treuhaumlnderische Stiftung
1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
3 Verwaltung treuhaumlnderischer Stiftungen
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Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
ndash Vermoumlgensausstattung
ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
oder
ndash Auflage der bdquoStiftungserrichtungldquo an Erben Vermaumlchtnisnehmer
bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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22
7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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Finanzverwaltung
Finanzverwaltung in der Praxis
Tendenz zur Uumlberforderung
Ja ndash Nein
Denkbare Gruumlnden
Gegenstrategien
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Fragen
Welche sind noch unbeantwortet
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Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
Schiffer Die Stiftung in der Beraterpraxis 3 Aufl 2013 (mit Stiftungsportal wwwstiftungsrecht-plusde)
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Recht herzlichen Dank fuumlr Ihre freundliche Aufmerksamkeit
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Strukturierung des ererbten Vermoumlgens
Typisierte Sichtweisen der Beteiligten
Erblasser TV Stiftung Finanzamt hellip
Wo liegen potentielle Probleme
Unterschiede gStiftung - privatnuumltzige Stiftung
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11
Stiftungserrichtung von Todes wegen
sect 84 BGB
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfaumlhig anerkannt so gilt sie fuumlr die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden
Auch steuerrechtlich
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Stiftungserrichtung von Todes wegen
bull Was ist erforderlich
ndash Stiftungsgeschaumlft = Verfuumlgung von Todes wegen
ndash Stiftungszweck (Bestimmtheit ndash Andeutungstheorie)
ndash Vermoumlgensausstattung (Erbeinsetzung Vermaumlchtnis Auflagehellip)
ndash Stiftungssatzung Organisationsvorgaben
bull Testamentsvollstrecker
bull Formvorschriften
bull bdquoStiftungsreifeldquo
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Voraussetzung Stiftungsreife
bdquoDer Stifter muss vor allem gewillt sein zu akzeptieren dass mit der Stiftung eine eigenstaumlndige von seinem Willen zukuumlnftig unabhaumlngige juristische Person entsteht der das erforderliche Stiftungsvermoumlgen mit der Folge uumlbertragen wird dass auch der Stifter daruumlber nach der Errichtung nicht mehr frei verfuumlgen darfldquo
hellip und sonst noch
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III Stiftung und TV
bull Abwicklungsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung
bull Aufgaben des Testamentsvollstreckers (Beispiele)ndash Errichtung der Stiftung fuumlr den Erblasser
ndash Schutz der bereits errichteten Stiftung (zB Verteidigung gegen Pflichtteilsanspruumlche der Erben)
ndash Ausstattung einer Stiftung mit Nachlassvermoumlgen
bull Aktuelles Problem Stiftung Dauertestaments-vollstreckung (OLG Frankfurt v 15102010 - 4 U 13410)
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Starke Stellung des TV
1 TV erhaumllt sein Amt vom Erblasser
2 eigenes Verwaltungs- und Verfuumlgungsrecht uumlber den Nachlass unabhaumlngig vom Willen der Erben
3 unterliegt keiner gerichtlichen Aufsicht
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16
Kontrolle des TV durch die Stiftung
bull umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bull bei laumlnger dauernder Verwaltung Pflicht zu jaumlhrlicher
Aktualisierung einfordern bull Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machenbull Schenkungsverbot uumlberwachenbull nicht (mehr) fuumlr die Testamentsvollstreckung
benoumltigte Vermoumlgensgegenstaumlnde herausfordernbull spezialisierte Anwaumllte rechtzeitig eingeschaltenbull Haftungsanspruumlche bull bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
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17
TV-Verguumltung
Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
Unterschiedliche Interessenlagen
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18
IV Treuhaumlnderische Stiftung
1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
3 Verwaltung treuhaumlnderischer Stiftungen
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19
Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
ndash Vermoumlgensausstattung
ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
oder
ndash Auflage der bdquoStiftungserrichtungldquo an Erben Vermaumlchtnisnehmer
bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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20
V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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21
Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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22
7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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23
3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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24
6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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25
VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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26
bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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27
Finanzverwaltung
Finanzverwaltung in der Praxis
Tendenz zur Uumlberforderung
Ja ndash Nein
Denkbare Gruumlnden
Gegenstrategien
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28
Fragen
Welche sind noch unbeantwortet
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29
Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
Schiffer Die Stiftung in der Beraterpraxis 3 Aufl 2013 (mit Stiftungsportal wwwstiftungsrecht-plusde)
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Recht herzlichen Dank fuumlr Ihre freundliche Aufmerksamkeit
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Partnerschaft von Rechtsanwaumllten
Mainzer Str 47 53179 Bonn
0228 95 34 50
Email schifferschifferde
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Stiftungserrichtung von Todes wegen
sect 84 BGB
Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfaumlhig anerkannt so gilt sie fuumlr die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden
Auch steuerrechtlich
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12
Stiftungserrichtung von Todes wegen
bull Was ist erforderlich
ndash Stiftungsgeschaumlft = Verfuumlgung von Todes wegen
ndash Stiftungszweck (Bestimmtheit ndash Andeutungstheorie)
ndash Vermoumlgensausstattung (Erbeinsetzung Vermaumlchtnis Auflagehellip)
ndash Stiftungssatzung Organisationsvorgaben
bull Testamentsvollstrecker
bull Formvorschriften
bull bdquoStiftungsreifeldquo
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13
Voraussetzung Stiftungsreife
bdquoDer Stifter muss vor allem gewillt sein zu akzeptieren dass mit der Stiftung eine eigenstaumlndige von seinem Willen zukuumlnftig unabhaumlngige juristische Person entsteht der das erforderliche Stiftungsvermoumlgen mit der Folge uumlbertragen wird dass auch der Stifter daruumlber nach der Errichtung nicht mehr frei verfuumlgen darfldquo
hellip und sonst noch
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14
III Stiftung und TV
bull Abwicklungsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung
bull Aufgaben des Testamentsvollstreckers (Beispiele)ndash Errichtung der Stiftung fuumlr den Erblasser
ndash Schutz der bereits errichteten Stiftung (zB Verteidigung gegen Pflichtteilsanspruumlche der Erben)
ndash Ausstattung einer Stiftung mit Nachlassvermoumlgen
bull Aktuelles Problem Stiftung Dauertestaments-vollstreckung (OLG Frankfurt v 15102010 - 4 U 13410)
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15
Starke Stellung des TV
1 TV erhaumllt sein Amt vom Erblasser
2 eigenes Verwaltungs- und Verfuumlgungsrecht uumlber den Nachlass unabhaumlngig vom Willen der Erben
3 unterliegt keiner gerichtlichen Aufsicht
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16
Kontrolle des TV durch die Stiftung
bull umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bull bei laumlnger dauernder Verwaltung Pflicht zu jaumlhrlicher
Aktualisierung einfordern bull Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machenbull Schenkungsverbot uumlberwachenbull nicht (mehr) fuumlr die Testamentsvollstreckung
benoumltigte Vermoumlgensgegenstaumlnde herausfordernbull spezialisierte Anwaumllte rechtzeitig eingeschaltenbull Haftungsanspruumlche bull bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
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TV-Verguumltung
Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
Unterschiedliche Interessenlagen
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18
IV Treuhaumlnderische Stiftung
1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
3 Verwaltung treuhaumlnderischer Stiftungen
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19
Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
ndash Vermoumlgensausstattung
ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
oder
ndash Auflage der bdquoStiftungserrichtungldquo an Erben Vermaumlchtnisnehmer
bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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22
7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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23
3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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Finanzverwaltung
Finanzverwaltung in der Praxis
Tendenz zur Uumlberforderung
Ja ndash Nein
Denkbare Gruumlnden
Gegenstrategien
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Fragen
Welche sind noch unbeantwortet
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Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
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Stiftungserrichtung von Todes wegen
bull Was ist erforderlich
ndash Stiftungsgeschaumlft = Verfuumlgung von Todes wegen
ndash Stiftungszweck (Bestimmtheit ndash Andeutungstheorie)
ndash Vermoumlgensausstattung (Erbeinsetzung Vermaumlchtnis Auflagehellip)
ndash Stiftungssatzung Organisationsvorgaben
bull Testamentsvollstrecker
bull Formvorschriften
bull bdquoStiftungsreifeldquo
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13
Voraussetzung Stiftungsreife
bdquoDer Stifter muss vor allem gewillt sein zu akzeptieren dass mit der Stiftung eine eigenstaumlndige von seinem Willen zukuumlnftig unabhaumlngige juristische Person entsteht der das erforderliche Stiftungsvermoumlgen mit der Folge uumlbertragen wird dass auch der Stifter daruumlber nach der Errichtung nicht mehr frei verfuumlgen darfldquo
hellip und sonst noch
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III Stiftung und TV
bull Abwicklungsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung
bull Aufgaben des Testamentsvollstreckers (Beispiele)ndash Errichtung der Stiftung fuumlr den Erblasser
ndash Schutz der bereits errichteten Stiftung (zB Verteidigung gegen Pflichtteilsanspruumlche der Erben)
ndash Ausstattung einer Stiftung mit Nachlassvermoumlgen
bull Aktuelles Problem Stiftung Dauertestaments-vollstreckung (OLG Frankfurt v 15102010 - 4 U 13410)
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15
Starke Stellung des TV
1 TV erhaumllt sein Amt vom Erblasser
2 eigenes Verwaltungs- und Verfuumlgungsrecht uumlber den Nachlass unabhaumlngig vom Willen der Erben
3 unterliegt keiner gerichtlichen Aufsicht
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16
Kontrolle des TV durch die Stiftung
bull umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bull bei laumlnger dauernder Verwaltung Pflicht zu jaumlhrlicher
Aktualisierung einfordern bull Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machenbull Schenkungsverbot uumlberwachenbull nicht (mehr) fuumlr die Testamentsvollstreckung
benoumltigte Vermoumlgensgegenstaumlnde herausfordernbull spezialisierte Anwaumllte rechtzeitig eingeschaltenbull Haftungsanspruumlche bull bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
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TV-Verguumltung
Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
Unterschiedliche Interessenlagen
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IV Treuhaumlnderische Stiftung
1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
3 Verwaltung treuhaumlnderischer Stiftungen
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19
Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
ndash Vermoumlgensausstattung
ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
oder
ndash Auflage der bdquoStiftungserrichtungldquo an Erben Vermaumlchtnisnehmer
bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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21
Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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22
7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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23
3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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Finanzverwaltung
Finanzverwaltung in der Praxis
Tendenz zur Uumlberforderung
Ja ndash Nein
Denkbare Gruumlnden
Gegenstrategien
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Fragen
Welche sind noch unbeantwortet
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29
Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
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Voraussetzung Stiftungsreife
bdquoDer Stifter muss vor allem gewillt sein zu akzeptieren dass mit der Stiftung eine eigenstaumlndige von seinem Willen zukuumlnftig unabhaumlngige juristische Person entsteht der das erforderliche Stiftungsvermoumlgen mit der Folge uumlbertragen wird dass auch der Stifter daruumlber nach der Errichtung nicht mehr frei verfuumlgen darfldquo
hellip und sonst noch
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14
III Stiftung und TV
bull Abwicklungsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung
bull Aufgaben des Testamentsvollstreckers (Beispiele)ndash Errichtung der Stiftung fuumlr den Erblasser
ndash Schutz der bereits errichteten Stiftung (zB Verteidigung gegen Pflichtteilsanspruumlche der Erben)
ndash Ausstattung einer Stiftung mit Nachlassvermoumlgen
bull Aktuelles Problem Stiftung Dauertestaments-vollstreckung (OLG Frankfurt v 15102010 - 4 U 13410)
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15
Starke Stellung des TV
1 TV erhaumllt sein Amt vom Erblasser
2 eigenes Verwaltungs- und Verfuumlgungsrecht uumlber den Nachlass unabhaumlngig vom Willen der Erben
3 unterliegt keiner gerichtlichen Aufsicht
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16
Kontrolle des TV durch die Stiftung
bull umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bull bei laumlnger dauernder Verwaltung Pflicht zu jaumlhrlicher
Aktualisierung einfordern bull Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machenbull Schenkungsverbot uumlberwachenbull nicht (mehr) fuumlr die Testamentsvollstreckung
benoumltigte Vermoumlgensgegenstaumlnde herausfordernbull spezialisierte Anwaumllte rechtzeitig eingeschaltenbull Haftungsanspruumlche bull bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
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TV-Verguumltung
Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
Unterschiedliche Interessenlagen
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IV Treuhaumlnderische Stiftung
1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
3 Verwaltung treuhaumlnderischer Stiftungen
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Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
ndash Vermoumlgensausstattung
ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
oder
ndash Auflage der bdquoStiftungserrichtungldquo an Erben Vermaumlchtnisnehmer
bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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Finanzverwaltung
Finanzverwaltung in der Praxis
Tendenz zur Uumlberforderung
Ja ndash Nein
Denkbare Gruumlnden
Gegenstrategien
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Fragen
Welche sind noch unbeantwortet
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Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
Schiffer Die Stiftung in der Beraterpraxis 3 Aufl 2013 (mit Stiftungsportal wwwstiftungsrecht-plusde)
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Recht herzlichen Dank fuumlr Ihre freundliche Aufmerksamkeit
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14
III Stiftung und TV
bull Abwicklungsvollstreckung Dauertestamentsvollstreckung
bull Aufgaben des Testamentsvollstreckers (Beispiele)ndash Errichtung der Stiftung fuumlr den Erblasser
ndash Schutz der bereits errichteten Stiftung (zB Verteidigung gegen Pflichtteilsanspruumlche der Erben)
ndash Ausstattung einer Stiftung mit Nachlassvermoumlgen
bull Aktuelles Problem Stiftung Dauertestaments-vollstreckung (OLG Frankfurt v 15102010 - 4 U 13410)
SPsectP Dr K Jan Schiffer wwwstiftungsrecht-plusde
15
Starke Stellung des TV
1 TV erhaumllt sein Amt vom Erblasser
2 eigenes Verwaltungs- und Verfuumlgungsrecht uumlber den Nachlass unabhaumlngig vom Willen der Erben
3 unterliegt keiner gerichtlichen Aufsicht
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Kontrolle des TV durch die Stiftung
bull umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bull bei laumlnger dauernder Verwaltung Pflicht zu jaumlhrlicher
Aktualisierung einfordern bull Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machenbull Schenkungsverbot uumlberwachenbull nicht (mehr) fuumlr die Testamentsvollstreckung
benoumltigte Vermoumlgensgegenstaumlnde herausfordernbull spezialisierte Anwaumllte rechtzeitig eingeschaltenbull Haftungsanspruumlche bull bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
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17
TV-Verguumltung
Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
Unterschiedliche Interessenlagen
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18
IV Treuhaumlnderische Stiftung
1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
3 Verwaltung treuhaumlnderischer Stiftungen
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19
Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
ndash Vermoumlgensausstattung
ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
oder
ndash Auflage der bdquoStiftungserrichtungldquo an Erben Vermaumlchtnisnehmer
bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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20
V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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21
Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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22
7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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23
3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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24
6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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25
VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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26
bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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27
Finanzverwaltung
Finanzverwaltung in der Praxis
Tendenz zur Uumlberforderung
Ja ndash Nein
Denkbare Gruumlnden
Gegenstrategien
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28
Fragen
Welche sind noch unbeantwortet
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29
Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
Schiffer Die Stiftung in der Beraterpraxis 3 Aufl 2013 (mit Stiftungsportal wwwstiftungsrecht-plusde)
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Recht herzlichen Dank fuumlr Ihre freundliche Aufmerksamkeit
SPsectP Schiffer amp Partner
Partnerschaft von Rechtsanwaumllten
Mainzer Str 47 53179 Bonn
0228 95 34 50
Email schifferschifferde
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Starke Stellung des TV
1 TV erhaumllt sein Amt vom Erblasser
2 eigenes Verwaltungs- und Verfuumlgungsrecht uumlber den Nachlass unabhaumlngig vom Willen der Erben
3 unterliegt keiner gerichtlichen Aufsicht
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Kontrolle des TV durch die Stiftung
bull umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bull bei laumlnger dauernder Verwaltung Pflicht zu jaumlhrlicher
Aktualisierung einfordern bull Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machenbull Schenkungsverbot uumlberwachenbull nicht (mehr) fuumlr die Testamentsvollstreckung
benoumltigte Vermoumlgensgegenstaumlnde herausfordernbull spezialisierte Anwaumllte rechtzeitig eingeschaltenbull Haftungsanspruumlche bull bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
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TV-Verguumltung
Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
Unterschiedliche Interessenlagen
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IV Treuhaumlnderische Stiftung
1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
3 Verwaltung treuhaumlnderischer Stiftungen
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Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
ndash Vermoumlgensausstattung
ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
oder
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bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
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1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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Ja ndash Nein
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Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
Schiffer Die Stiftung in der Beraterpraxis 3 Aufl 2013 (mit Stiftungsportal wwwstiftungsrecht-plusde)
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Kontrolle des TV durch die Stiftung
bull umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bull bei laumlnger dauernder Verwaltung Pflicht zu jaumlhrlicher
Aktualisierung einfordern bull Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machenbull Schenkungsverbot uumlberwachenbull nicht (mehr) fuumlr die Testamentsvollstreckung
benoumltigte Vermoumlgensgegenstaumlnde herausfordernbull spezialisierte Anwaumllte rechtzeitig eingeschaltenbull Haftungsanspruumlche bull bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen
- notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung
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TV-Verguumltung
Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
Unterschiedliche Interessenlagen
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IV Treuhaumlnderische Stiftung
1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
3 Verwaltung treuhaumlnderischer Stiftungen
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Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
ndash Vermoumlgensausstattung
ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
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ndash Auflage der bdquoStiftungserrichtungldquo an Erben Vermaumlchtnisnehmer
bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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Welche sind noch unbeantwortet
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Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
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Wie koumlnnte die bdquooptimale Testamentsvollstreckerverguumltungldquo aus der Sicht der Stiftungen aussehen
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1 Treuh Stiftung Alles klar oder
2 Vertragliche Grundlagen
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Die treuhaumlnderische Stiftung von Todes wegen
bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
bull Was ist erforderlichndash Stiftungstraumlger Treuhaumlnder
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ndash bdquoSatzungldquo (Organisationsvorgaben)
bull Testamentsgestaltungndash Erbeinsetzung des Stiftungstraumlgers unter Auflage
oder
ndash Auflage der bdquoStiftungserrichtungldquo an Erben Vermaumlchtnisnehmer
bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
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2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
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bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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Finanzverwaltung
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Tendenz zur Uumlberforderung
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Fragen
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Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
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bull Vorteile bdquoEinsatzgebieteldquo
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oder
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V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
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Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
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Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
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bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
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bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
Schiffer Die Stiftung in der Beraterpraxis 3 Aufl 2013 (mit Stiftungsportal wwwstiftungsrecht-plusde)
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bull Praxisproblem Spaumltere bdquoAuswechslungldquo des Stiftungstraumlgers
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V Stiftung und Unternehmen
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Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
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bdquoEhrenamtsstaumlrkungsgesetzldquo 2013
Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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27
Finanzverwaltung
Finanzverwaltung in der Praxis
Tendenz zur Uumlberforderung
Ja ndash Nein
Denkbare Gruumlnden
Gegenstrategien
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28
Fragen
Welche sind noch unbeantwortet
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29
Literaturhinweise
RottKornauZimmermann Testamentsvollstreckung 2 Aufl 2012
SchifferPruns Kommentierung des Stiftungsrechts (sectsect 80 ff BGB) im NOMOSKOMMENTAR 2012 2 Aufl (1 Aufl = Anwaltskommentar)
Schiffer Haufe ErbStG-Kommentar 4 Aufl 2012 (Print DVD online 5 Aufl = in Vorbereitung) Kommentierung zur ErsatzerbschaftsteuerFamilienstiftung
SchifferPruns Unternehmensnachfolge mit Stiftungen ndash Ein ganz besonderes Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011Rezept Rote Seiten- Stiftung amp Sponsoring 052011
Schiffer Die Stiftung in der Beraterpraxis 3 Aufl 2013 (mit Stiftungsportal wwwstiftungsrecht-plusde)
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Recht herzlichen Dank fuumlr Ihre freundliche Aufmerksamkeit
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Email schifferschifferde
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V Stiftung und Unternehmen
1 Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird
2 Unternehmensnachfolge
3 Bitte nicht uumlbertreiben 7 Fragen
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21
Typisierte Ausgangssituation
Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch daruumlber hinaus
Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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22
7 Fragen dazu
1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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23
3 Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich
4 Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie
5 Haumllt die verbindliche Auskunft uumlber den fuumlr die Stiftung angedachten langen Zeitraum
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24
6 Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche Stiftungsreife
7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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25
VI Ausblick und aktuelle Entwicklungen
1 Gesetz zur Staumlrkung des Ehrenamtes
2 Die Finanzverwaltung in der Praxis Tendenz zur Uumlberforderung
3 Noch Fragen aus dem Zuhoumlrerkreis
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Einige wichtige Aumlnderungen im Stiftungsbereich
bull Grundsatz der ehrenamtlichen Taumltigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (sectsect 86 27 Abs 3 BGB)
bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
bull Auszligerdem Diverse Verbesserungen im Gemeinnuumltzigkeitsrecht
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Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell wo die eine Stiftung im Verhaumlltnis zur Houmlhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhaumllt
Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung hellip
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1 Wie wird die Macht der einen Fuumlhrungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip unabhaumlngiges Kontrollorgan ) ohne dass ein Funktionaumlrsmanagement entsteht
2 Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persoumlnlichkeiten besetzt
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7 Hat das Konstrukt die fuumlr den Unternehmensbereich und letztlich auch fuumlr die Familie erforderliche Flexibilitaumlt
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bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
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bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
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bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
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bull Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun fuumlr alle ehrenamtlichen Organmitglieder (sectsect 86 31a BGB)
bull Anerkennungsfaumlhigkeit der bdquoVerbrauchsstiftungldquo jetzt gesetzlich verankert (sectsect 80 81 BGB)
bull Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermoumlgensstock einer Stiftung Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio euro fuumlr zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (sect 10b Abs 1a EStG)
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