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Stand: 13.10.2020
COVID-19 Pandemie Hygienekonzept des
EHC80 Nürnberg zur Rückkehr und
Wiederaufnahme des Trainings- und
Spielbetriebs Eishockey Nachwuchssport *
Stand: 13.10.2020
9. Update
* Änderungen vorbehalten,
gemäß den Vorgaben der
Bundes- bzw.
Landesregierung
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Inhaltsverzeichnis
Einleitung Hygienekonzept Seite 3
Ausgangssituation Seite 4
Ausgangssituation – Matrix Seite 5
Allgemeine Maßnahmen zur Prävention Seite 6
Organisatorische Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 Seite 8
Organisatorische Maßnahmen für das Tracing/Testing Seite 11
Strukturiertes Vorgehen bei COVID-19 Verdachtsfällen oder bestätigtem COVID-19 Kontakt Seite 13
Arbeitsschutz Seite 14
Allgemeine Verhaltensregeln Seite 23
Verhaltensregeln im allgemeinen Trainingsbetrieb Seite 24
Arena Nürnberger Versicherungen bzw. Fläche 2 Seite 25
Ablauf Spielbetrieb Seite 35
Risikobewertung Seite 49
Fragebogen SARS-CoV-2 Risiko Seite 52
Einverständniserklärung Minderjährige bzw. Nachwuchsspieler Seite 53
Literaturverzeichnis Seite 54
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Einleitung Hygienekonzept Rückkehr und Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs Eishockey – eine Konzeption für den Nachwuchssport unter
Berücksichtigung der Vorschriften zur Einhaltung der Bedingungen im Rahmen der Covid-19 Pandemie Konzeption
des Spitzenverbandes.
Dieses Hygienekonzept dient zur Vorbereitung und Durchführung des Trainingsbetriebs der Mannschaftssportarten.
Der Trainingsbetriebs für die kommende Saison wird möglicherweise nur unter bestimmten Umständen und der
Einhaltung gewisser Schutz- und Hygienebestimmungen möglich sein. Darauf wollen wir den Athletinnen und
Athleten, Mitgliedern sowie Mitarbeitern/-innen ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Außerdem soll die regionale
Politik regelmäßig informiert werden, damit alle Beteiligten bestmöglich für einen Trainingsbeginn unter Beachtung
der Hygienemaßnahmen vorbereitet sind.
Die gemeinsamen Ziele aller Vorgaben sind:
Die Ansteckungsgefahr zu minimieren
Die Krankheitsübertragung zu verhindern
Eine effiziente Nachverfolgung der Kontaktpersonen
Rückkehr zum Sportbetrieb unter Zuschauerbeteiligung
(siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 3“)
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Ausgangssituation
Alle Sportler/-innen des EHC80 Nürnberg unterziehen sich einer jährlichen sportmedizinischen Grunduntersuchung,
die auch HerzKreislauf-System und die Atemwege/Lunge mit beurteilt, so dass Risikofaktoren so gut wie
ausgeschlossen sein sollten. Eine Entscheidung über Einsätze im Training erfolgt anschließend unter Abschätzung
des individuellen Risikos in Absprache mit den Sportler/-innen oder den Eltern. Da der Gesundheitsstatus der
Zuschauer, aber auch der Mitarbeiter*innen der Vereine und Teams unklar ist, sind klare Vorgaben, Registrierungs-
und Einlassabläufe notwendig.
(siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 4“)
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Ausgangssituation – Matrix Die Matrix bildet die Grundlage für die im Folgenden erläuterten Maßnahmen. Durch die sehr dynamische
Entwicklung der Situation ergeben sich immer wieder neue Ausgangslagen. Dieses Konzept ist immer wieder an die
gültigen Regelungen anzupassen. Erlaubte Athleten Symptomfrei, keinen positiven Test auf das CoV-19, keine positiven Kontaktpersonen in den
letzten 14 Tagen
Gruppengrößen Indoor Die maximale Personenzahl muss individuell festgelegt werden, wobei unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Maßgeblich sind neben dem Raumvolumen und den raumlufttechnischen Anlagen und deren Leistungsfähigkeit u. a. auch Art und Intensität des vorgesehenen Sportbetriebs. Dies kann nur im Einzelfall und vor Ort geschehen.
Min. Trainingsfläche Indoor So, dass Abstandsregeln eingehalten werden können
Min. Trainingsfläche Outdoor So, dass Abstandsregeln eingehalten werden können
Max. Zeitdauer Indoor höchstens 120 Minuten
Duschen (Nutzung von Nassbereichen) und Umkleiden Indoor Nein (vorläufig)
Hygieneschutzmaßnahmen (Händewaschen, Desinfektionsmittel) erforderlich
Abstand Indoor 1,5 m
Allg. Abstandsgebot von 1,5 m Outdoor 1,5 m
Abstand zwischen einzelnen Trainingsgruppen 1,5 m
Maskenpflicht In öffentlichen, geschlossenen Bereichen
Nutzung von Gemeinschaftsräumen Erlaubt
Körperkontakt Erlaubt
Fahrgemeinschaften Erlaubt
Reinigen und Desinfizieren von Trainingsgeräten Nach jeder Benutzung
Lüftungskonzept (Verringerte Infektion, hoher Frischluftanteil) In geschlossenen Räumen erforderlich
Frischluftaustausch Min. nach jeder Trainingsgruppe komplett
Feste Gruppeneinteilung empfohlen
Dokumentation Name, Telefonnr, Anschrift, Ankunftszeit, Verweildauer, von min. einer Person jedes Haushalts
Wettkampfbetrieb Bundesweit gestattet
(siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 5“ sowie
https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf)
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Allgemeine Maßnahmen zur Prävention • Aufklärung und Schulung aller am Trainings- und Spielbetrieb beteiligten Personen in Bezug auf Basiswissen
COVID-19 und den erforderlichen Hygienemaßnahmen
• Sportler/-innen mit Krankheitsanzeichen wird das Training sowie der Zutritt zum Trainingsgelände untersagt.
• Vorhalten von Händedesinfektionsmitteln inkl. Spender in ausreichenden Mengen
• Regelmäßige Flächendesinfektion vor dem Eintreffen der Mannschaften.
• Türen möglichst offen lassen und das Anfassen der Türgriffe vermeiden
• Versuchen Sie, öffentliche Verkehrsmittel zu vermeiden, wenn Sie zum Training kommen
• Die Umkleidekabinen müssen die Abstandsregeln einhalten können oder geschlossen werden
• Nach dem Training sind die Räume geschlossen durch die Trainingsgruppe zu verlassen
• Die Nutzung der Sanitärbereiche ist laut Bayrischem Ministerialblatt Nr. 348 vom 19.06.2020 in §9, Abs. 2 Satz 4
geregelt und wird dementsprechend umgesetzt. In den einzelnen Bundesländern muss die jeweilige Verordnung
umgesetzt werden.
• Sport- und Fitnessgeräte müssen von den Spielerinnen und Spielern vor dem Gebrauch und sofort danach
desinfiziert werden.
• Sportler/-innen haben eigene Handtücher dabei und nutzen diese.
• Keine gemeinsame Nutzung von Trinkflaschen
• Teilnehmer mit Risikofaktoren/Krankheiten sind generell ausgeschlossen
• Bei einem positiven Test auf das SARS-Corona-Virus-2 im eigenen Haushalt oder bei einem Kontakt zu COVID-19
Erkrankten muss die betreffende Person 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen werden und sich in häusliche
Quarantäne begeben.
• Bei einem nachgewiesenen Kontakt mit einem SARS-CoV2 positiv getesteten Menschen (z.B. über Corona Warn-
App gemeldet) wird dem Betroffenen empfohlen besonders sorgfältig den eigenen Gesundheitszustand zu
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beobachten sowie telefonisch mit dem Mannschafts- oder Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117
oder dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen. Die Entscheidung über eine Krankschreibung oder die Anordnung
einer häuslichen Absonderung (Quarantäne) trifft der behandelnde Arzt bzw. das zuständige Gesundheitsamt nach
einer entsprechenden eigenen Einschätzung.
• Eine Teilnahme am Training sollte untersagt werden, wenn Erkrankungs-Symptome bei Personen im eigenen
Haushalt bzw. engen Kontaktpersonen vorliegen.
(siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 6“)
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Organisatorische Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 • Trainer, Ausbilder, Mitarbeiter und Athleten*innen sollten zu allen relevanten Inhalten des Hygienekonzepts
informiert und geschult werden.
• Hinweisschilder an mehreren Stellen: Händewaschen, Abstand halten (1,5 Meter), keine Begrüßung mit
Handschlag, Husten- & Nies-Etikette, bei Anzeichen von Erkältungs- & Fiebersymptomen zu Hause bleiben
• Separate Ein- und Ausgänge
• Wo immer möglich, sollten Türen offen stehen
• Aufenthaltsräume regelmäßig lüften
• Bodenmarkierungen für Wege und Abstände
• Handdesinfektionsspender am Eingang/Ausgang, in den Toiletten, in Trainingsräumen
• Begrenzung der gleichzeitig Trainierenden nach aktuellen Regeln des Bundeslandes
• Immer nur so wenig Trainierende wie möglich
• Zuschauer/Eltern sind während der Trainingszeit auf und neben dem Platz nicht erlaubt!
• Die Nutzer von Sportanlagen sind darauf hinzuweisen, dass sie außerhalb des Trainings in geschlossenen
Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen
von Sportgeräten sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben.
• Die Nutzer von Indoorsportanlagen haben in geschlossenen Räumlichkeiten stets eine geeignete Mund-Nasen-
Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der sportlichen Aktivität. Toiletten sind an den jeweiligen Sportstätten
ausgeschrieben und dürfen nur einzeln betreten werden. Eine Desinfektion erfolgt während der Einheiten nach
jeder Nutzung durch den Benutzer selbst.
• Die Toiletten müssen über einen ausreichenden Vorrat an Handseife und Einweghandtüchern verfügen.
• Sportler/-innen reisen möglichst allein zu Fuß, mit dem Fahrrad oder in privatem PKW einzeln in
Sportkleidung/Funktionsunterwäsche an.
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• Fahrgemeinschaften sind zu vermeiden. Bei vermeintlichen Gemeinschaftsfahrten tragen Bei-/Mitfahrer eine
Mund-Nasen-Bedeckung.
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Organisatorische Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 • Abstand von Trainingsgeräten: keine „Face-to-Face“-Situationen, Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den
Trainierenden an Geräten (gilt für Kraftund Ausdauergeräte)
• Sauna / Wellnessbereiche bleiben geschlossen.
• Verlassen des Geländes direkt nach dem Training. Die Nutzung der Sanitärbereiche ist laut Bayrischem
Ministerialblatt Nr. 348 vom 19.06.2020 in §9, Abs. 2 Satz 4 geregelt und wird dementsprechend umgesetzt. In den
einzelnen Bundesländern muss die jeweilige Verordnung umgesetzt werden.
• In der Regel sollte die Trainingsdauer weder 120 Minuten noch 80% der maximalen Belastung der Athleten*innen
überschreiten, um das „Open-WindowPhänomen" zu vermeiden.
• Risikogruppen: Menschen über 65 Jahre oder Menschen mit nicht gut eingestellten Vorerkrankungen wie Herz-
Kreislauferkrankungen oder chronischen Erkrankungen der Atemwege ist der Aufenthalt auf dem Trainingsgelände
zum eigenen Schutz untersagt (behandeltes Asthma und Heuschnupfen stellen kein Risiko dar).
• Reinigungsplan anpassen:
• Umkleideräume sollten nach jeder Trainingsgruppe gereinigt und desinfiziert werden
• Toiletten sollen in regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert werden.
• Die Durchführung der Reinigung wird im Reinigungsplan dokumentiert.
(siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 7 & 8“)
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Organisatorische Maßnahmen für das Tracing/Testing Tracing
• Kontrolle der Gesamtzahl durch Check-Ins (mit Dokumentation von Namen und Telefonnummern)
• Empfehlende Installation der Corona-App für jeden Teilnehmer
Testing
Wichtige Hinweise zur Testung:
Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 sollte eine RT-PCR-Testung durch Abstrich der oberen
Atemwege (Nasopharynx-/ OropharynxAbstrich) erfolgen, um den Erregernachweis zu erbringen. Die Sportlerinnen
und Sportler wenden sich dazu an Ihren Mannschaftsarzt, den Hausarzt oder telefonisch unter 116117 an das KVB.
Antikörpernachweise:
Im Nachwuchs- und Profibereich wird bei Symptomverdacht eine sofortige PCR-Testung (Erregernachweise) bei
einem lokalem Labor empfohlen. Diese Fälle sind dem Hygienebeauftragten des Clubs sowie der „Task Force
Eishockey“ unverzüglich zu melden.
Für die Feststellung einer vermeidlich durchgemachten COVID-19-Erkrankung (Serokonversion) sollte frühestens am
15. Tag nach Symptombeginn eine Antikörpertestung aus dem Blut erfolgen. Für die Ergebnisse von serologischen
Analysen ist der Zeitpunkt der Probennahme im Verlauf der Infektion wesentlich, da virusspezifische Antikörper in
der Mehrzahl der bisher untersuchten Patienten erst ab der zweiten Woche nach Symptombeginn nachweisbar
waren.
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Für die Antikörperbestimmung sollten nur ELISA-Tests verwendet werden, deren Spezifität und Sensitivität in
Studien belegt wurden Von der Durchführung von Schnelltests zum qualitativen Nachweis von Antikörpern gegen
SARS-CoV-2 (analog zu Schwangerschafts-Tests) wird dringend abgeraten.
(siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 9“)
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Strukturiertes Vorgehen bei COVID-19 Verdachtsfällen oder bestätigtem COVID-19 Kontakt
(siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 11“)
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Arbeitsschutz
Die „BEZAHLTE TRAINER*INNEN“ (s. unten):
Die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen zur Arbeitsschutzorganisation und Durchführung einer
Gefährdungsbeurteilung gelten im Amateurfußball auch für alle Vereine mit BG-pflichtigen Personen
(Vertragsspieler*innen und bezahlte Trainer*innen). Siehe VBG Ergänzung bzgl. SARS COVID 2 zur
Gefährdungsbeurteilung wegen der Gefährdung zu SARSCoV-2 eine Ergänzung zur allgemeinen
Gefährdungsbeurteilung vorhanden. Alle Vereine mit BG-versicherten Personen müssen anhand dieses Musters eine
vereinsspezifische Gefährdungsbeurteilung erstellen. Wichtig: Das Formular ist auszufüllen und vorzuhalten, muss
aber nicht aktiv eingereicht werden, sondern erst auf Aufforderung.
Die Vorlage führt durch die relevanten Punkte und unterstützt bei der Planung, Durchführung und Dokumentation
dieser ergänzenden Gefährdungsbeurteilung. Bei den vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen ist jeweils im Einzelfall zu
prüfen, ob diese für den Verein relevant, ausreichend oder sinnvoll und notwendig sind. Folgende allgemeine
Hinweise gelten, sofern BG-pflichtige Personen in den Trainings- und/oder Spielbetrieb involviert sind:
• Der Verein ist der Arbeitgeber und trägt in dieser Funktion die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger
Arbeitsschutz- und Infektionsschutzmaßnahmen für seine Arbeitnehmer*innen. Notwendige oder sinnvolle
Maßnahmen können sich aus dem SARS-CoV2- Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) sowie den ergänzenden Regeln und Handlungsempfehlungen, z. B. der VBG, ergeben.
• Folgende Maßnahmen sind aktuell verpflichtend:
• Unterweisung in das Hygienekonzept
• Bereitstellung von notwendigem Mund-Nase-Schutz
• Ermöglichen/Anbieten von arbeitsmedizinischer Vorsorge, die auch telefonisch erfolgen kann
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• Individuelle Beratung zu besonderen Gefährdungen aufgrund von Vorerkrankungen
• Besprechung von Ängsten und psychischer Belastung
• Vorschlag von geeigneten verstärkten Schutzmaßnahmen, wenn die Arbeitsschutzmaßnahmen des Konzeptes
nicht ausreichen
• Im Fall eines Infektionsverdachts ist von einer Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer*innen auszugehen, bis eine
ärztliche Abklärung des Verdachts erfolgt ist.
• Eine Übersicht mit weiteren ergänzenden Hinweisen zum Arbeitsschutz seitens der Verwaltungs-
Berufsgenossenschaft ist auf Seite 67 zu finden.
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VBG Ergänzung bzgl. SARS COVID 2 zur Gefährdungsbeurteilung
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VBG Ergänzung bzgl. SARS COVID 2 zur Gefährdungsbeurteilung
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Stand: 13.10.2020
VBG Ergänzung bzgl. SARS COVID 2 zur Gefährdungsbeurteilung
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Stand: 13.10.2020
VBG Ergänzung bzgl. SARS COVID 2 zur Gefährdungsbeurteilung
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Stand: 13.10.2020
VBG Ergänzung bzgl. SARS COVID 2 zur Gefährdungsbeurteilung
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Stand: 13.10.2020
VBG Ergänzung bzgl. SARS COVID 2 zur Gefährdungsbeurteilung
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Stand: 13.10.2020
VBG Ergänzung bzgl. SARS COVID 2 zur Gefährdungsbeurteilung
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Allgemeine Verhaltensregeln Gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung
werden folgende Verhaltensänderungen bis auf weiteres empfohlen:
• Abstand halten - auch bei gemeinsamen Mahlzeiten mit Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, ggf.
lokale Voraussetzungen beachten.
• Mehrmals täglich gründlich (etwa 20 Sek.) Hände mit Seife waschen - oder zu desinfizieren
• Konsequentes Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im öffentlichen Raum
• Vermeidung von Gruppenbildungen (inkl. Partys und wenn möglich den Ö̈PNV meiden)
• In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
• Das gleiche Vorgehen gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
• Bei einem positiven Test auf das Coronavirus im eigenen Haushalt muss die betreffende Person 14 Tage aus dem
Trainingsbetrieb genommen werden und sich in Quarantäne begeben.
• Eine Händedesinfektion ist im privaten Umfeld - wenn keine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus vorliegt -
im Allgemeinen nicht erforderlich. Hier ist es wichtiger, sich regelmäßig die Hände mit Seife zu waschen und darauf
zu achten, dass Handtücher, Zahnbürsten, Besteck, etc. nicht mit anderen Familien- oder Wohnungsbewohnern
geteilt wird. Bitte achten Sie auf Hygienevorschriften und die Einhaltung der korrekten Nies- und Husten-Etikette.
(siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 14“)
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Verhaltensregeln im allgemeinen Trainingsbetrieb • Die Sportler/-innen erscheinen möglichst in ihrer Sportbekleidung/Funktionsunterwäsche, welche bereits zu Hause
angezogen wird.
• In einer kleinen Sporttasche sollen ein privates, frisch gewaschenes Handtuch, Hygieneartikel sowie ein Einweg-
Plastikbeutel zur Wiedermitnahme des gebrauchten Handtuches mitgenommen werden.
• Hygieneprodukte (Shampoo, Seife, Deodorant, etc.) dürfen untereinander nicht ausgeliehen werden
• Jede(r) Sportler/-in benutzt seine eigenen Getränke/Flaschen und Snacks
• Spucken ist (selbst auf den Freiflächen) nicht erlaubt.
• Für Trainer und Spieler besteht während des Trainings keine Maskenpflicht (freiwillig).
• Kein Abklatschen, in dem Arm nehmen und gemeinsames Jubeln.
(siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 15“)
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Arena Nürnberger Versicherungen bzw. Fläche 2 Präambel Sportartspezifika und bauliche Gegebenheiten (Hallen) werden nachfolgend aufgezeigt.
Sämtliche visuelle Hinweise zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen werden im gesamten Stadionbereich gut
sichtbar angebracht.
Die Duschen- und Kabinenbenutzung erfolgt nach den derzeit gültigen rechtlichen Standards.
(siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 16“)
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Sportartspezifika • Der direkte Hautkontakt von Spieler zu Spieler ist durch die Ganzkörperschutzkleidung fast vollständig
ausgeschlossen.
• Ständige Bewegung, kein Hautkontakt mit anderen Spielern
(siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 17“)
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Ablauf Trainingsbetrieb
Nachdem der Spieler/die Spielerin mit seiner Gruppe das Stadion betreten hat, sucht er/sie den direkten Weg in
seine/ihre ihm /ihr zugewiesene Umkleidekabine und den direkten Weg die Arena bzw. das Gelände zu verlassen
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Kabinenbelegung (ab Dienstag 29.09.2020 für alle Mannschaften) Spieler*innen:
- Sitzen mit mind. 1,5m Abstand zueinander
- Arena Kabine 1- 6: Anzahl der Spieler/ Kabinenbelegung ergibt sich aus den räumlichen Gegebenheiten unter
Berücksichtigung der Richtlinien
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Nutzung Sanitäranlagen Spieler*innen:
- 1,5m Abstand in der Dusche (2 Spieler gleichzeitig pro Duschraum)
- Duschen sind aktuell zugänglich (hierbei richten wir uns an den Vorschriften/Richtlinie der Arena Nürnberger
Versicherungen)
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Reinigungskonzept Es erfolgt eine tägliche Grundreinigung durch die Arena Nürnberg Betriebs GmbH.
Die jeweilige Mannschaft (im speziellen die Mannschaftsleiter) sind dazu verpflichtet, nach Beendigung der
Trainingseinheit dafür Sorge zu tragen, dass
- die berührten Kontaktflächen in der Arena, insbesondere Tür- und Fenstergriffe oder Schalter desinfiziert werden
- für die Reinigung jeweils saubere Tücher zu verwenden sind, die täglich ersetzt werden müssen
- die für die Reinigung notwendigen Ausstattungsgegenstände werden durch den EHC80 sowie der Arena gestellt
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Bankmanagement Trinkpausen werden durch den verantwortlichen Trainer vorgegeben. Die Trinkflaschen stehen an markierten
Stellen auf der Bande in ausreichendem Abstand. Jeder Spieler hat seine eigene, beschriftete Trinkflasche. Hierfür
können nicht nur die beiden Spielerbänke, sondern auch die Strafbänke genutzt werden.
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Eishockeyspezifisches Mannschaftstraining
Vor Wiederaufnahme des Mannschaftstrainings und vor den konkreten Trainingseinheiten
Identifikation von Personen mit erhöhtem Risiko nach RKI-Standards im Mannschaftsumfeld; Aufklärung und diese
Personen ggf. von den Trainingsmaßnahmen ausschließen, wenn dies möglich ist; wenn nicht möglich, Anhebung der
Hygienestandards für das gesamte Team (z.B. durch dauerhaften Mund-Nasen-Schutz der identifizierten Personen
während des Trainings; vermehrter Abstand, etc.);
• morgendlicher Symptomcheck anhand einer Symptomcheckliste durch die Spieler*innen/Trainer*innen/Betreuende
selbst - bei Symptomen sofortige Mitteilung an den Hygienebeauftragten sowie anschließende Isolierung und ggf. Testung;
• schriftliche Bestätigung des Infekt freien Zustandes von allen Spieler*innen und Trainer*innen an den Mannschaftsleiter
vor Betreten des Trainingsgeländes;
• Aushang von allgemeinen Hygienemaßnahmen UND Informationen zu "typischen Corona-Symptomen" am Eingang zur
Trainingsstätte;
• die Anreise zum Training erfolgt aus hygienischen Gründen nicht in Fahrgemeinschaften;
• eine Eingangskontrolle regelt den Zugang zum Trainingsgelände für Spieler*innen und zwingend erforderliche
Betreuende (inkl. Trainer*innen);
• Temperaturkontrolle morgens bei Zutritt zum Trainingsgelände und abends in der Unterkunft;
• Vorhalten von Händedesinfektionsmittel (Ständer) am Eingang zur Trainingsstätte (WICHTIG!) sowie in den
Sanitäranlagen;
• die sanitären Anlagen werden mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet;
• die Aufenthaltsdauer in den Gemeinschaftsräumen (Kabinen) vor und nach dem Training sollte auf ein Minimum
reduziert werden, ebenso die Dauer und die Intensität des Kontakts zu Mitspieler*innen und Betreuenden
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Während der Trainingseinheiten
• das Training findet grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt;
• die Nutzung von Krafträumen ist möglich, allerdings weiterhin unter strenger Einhaltung der Abstands- und
Hygieneregeln;
• Erklärungen auf dem Taktikboard/der Tafel während des Trainings sowie physische Mannschaftsbesprechungen in
ausreichend großen Räumlichkeiten sind möglich, erfolgen aber unter Einhaltung der Distanzregelungen und wenn
möglich mit Mund-Nasen-Schutz (MNS) aller Beteiligten; digitale Alternativen zu physischen Mannschaftsbesprechungen
sind grundsätzlich zu präferieren;
• es sind jegliche Übungsformen gestattet;
• es müssen keine Abstandsregelungen bei der Durchführung der Übungen berücksichtigt werden;
• die Spieler*innen nutzen nur Getränke aus beschrifteten Flaschen (eigener Name);
• gründliches Händewaschen bzw. Desinfizieren in allen Trinkpausen ist der Standard;
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Kraftraum hierbei richten wir uns an den Vorschriften/Richtlinien der Arena Nürnberger Versicherungen sowie des Freistaats
Bayern
Bei allen Übungen muss der räumliche Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden. Im Kraftraum werden die
Geräte entsprechend mit ausreichend Abstand (mind. 1,5 m) zueinander aufgestellt und genutzt. Alle Geräte,
Ergometer, Hanteln usw. sind nach Gebrauch an den Kontaktstellen mit einem Desinfektionsmittel zu behandeln.
Der Kraftraum weißt eine Gesamtfläche 127 qm auf. Somit könnten nach Abzug der Geräte 17 Spieler trainieren.
Durch eine RLT 3 Lüftungsanlage ist eine Frischluftzufuhr gewährleistet.
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Ablauf Spielbetrieb Personenanzahl während des Spiels maximal 74 Personen
o Gastmannschaft (31 Personen)
Maximal 22 Athleten (20 Feldspieler + 2 Torhüter)
Maximal 3 Trainer
Maximal 5 Betreuer (inklusive Mannschaftsführer)
1 Busfahrer
o Heimmannschaft (31 Personen)
Maximal 22 Athleten (20 Feldspieler + 2 Torhüter)
Maximal 3 Trainer
Maximal 5 Betreuer (inklusive Mannschaftsführer)
1 Videofilmer (Maskenpflicht während des Spiels)
o Zeitnahme und Sanitätsdienst (8 Personen)
Zeitnahme 6 Personen
Sanitätsdienst 2 Personen
o Schiedsrichter (4 Personen)
Maximal 3 Schiedsrichter
1 Schiedsrichterbeobachter
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„Kohorten Prinzip“: Teams werden voneinander getrennt.
o Betreten des Arenageländes / der Kabine ausschließlich mit Mund-Nasen-Schutz über den ausgewiesenen
Eingang Nord
o Ankleidung in den zugewiesenen, desinfizierten Örtlichkeiten
o Betreten und Verlassen der Eisfläche ohne Kontakt zu der gegnerischen Mannschaft, d.h. die Spieler
betreten/verlassen die Eisfläche als Team ohne Kontakt zur anderen Mannschaft
o Die Heimmannschaft begibt sich zuerst auf die Eisfläche
Kabinen
o Der Gast- und der Heimmannschaft steht jeweils mindestens eine Kabine zur Verfügung
o In der Kabine herrscht Maskenpflicht
o Die Kabinen sind maximal 30 min nach Ende des Spiels zu verlassen
o Die Duschen sind bis auf weiteres zugänglich (2 Spieler gleichzeitig pro Duschraum)
o Die Toiletten in den Kabinen sind auf die Nutzung mit einer Person begrenzt
o Die Kabinen sind nach dem Spiel zu desinfizieren
Zeitnahme & Sanitätsdienst
o Masken sind in der Halle auch während des Spiels Pflicht
o Hand- und Flächendesinfektion (regelmäßige Desinfektion der Türen/Flächen)
o Keine Trinkflaschen und Handtücher auf der Strafbank
o Ausfüllen des Fragebogens vor jedem „Dienstantritt“
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Schiedsrichter
o Schiedsrichter müssen ab dem Betreten des Arena Geländes (Eingang Nord) immer, außer auf der Eisfläche,
einen Mund-Nasen-Schutz tragen
o Ausfüllen der Einverständniserklärung, sowie des Fragebogens
o Es dürfen sich maximal vier Schiedsrichter zeitgleich in der Umkleidekabine aufhalten
Spiel
o Der Staff (Trainer, Betreuer, Helfer & Busfahrer) der Gastmannschaft sind auf maximal 9 Personen begrenzt
o Die Gastmannschaft dokumentiert die teilnehmenden Spieler, Betreuer und Trainer, die Liste wird dem
jeweiligen Mannschaftsleiter der Heimmannschaft übergeben
o Keine Verpflegung durch die Heimmannschaft, hierbei richten wir uns an den Vorschriften/Richtlinien der
Arena Nürnberger Versicherungen sowie des Freistaats Bayern
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Stand: 13.10.2020
Einverständniserklärung Gastmannschaft (Stand: 13.10.2020) Covid 19- Pandemie Einverständniserklärung zur Teilnahme für Nachwuchsspieler*innen gemäß Hygienekonzept und aktuellen
Vorgaben der Landes- und Bundesregierung
Einverständniserklärung für:
Gastmannschaft:____________________________ _______ _
Spieltag (Datum/Uhrzeit):___________________________ ____
Altersklasse: ______ _ __
Vereinsvertreter: ______ __
Telefonnummer: ______ ______
E- Mail Adresse: _________ ___
Aufgrund der aktuellen Vorgaben der Landes- und Bundesregierung sind geregelte Trainings unter strikten
Auflagen gemäß unseres Hygienekonzeptes möglich. Die Vorgaben werden periodisch analog zur Pandemie-Exit-
Strategie der Regierung angepasst.
Der (Verein) erklärt sich einverstanden, dass unter gegenseitiger strikter Einhaltung der im Hygienekonzept
geforderten Maßnahmen am Spielbetrieb teilgenommen werden darf.
Ich befreie den EHC 80 Nürnberg e.V. hiermit von jeglicher Haftungsverpflichtung.
Ich wurde darüber informiert, dass meine personenbezogenen Daten sowie Informationen über
Krankheitssymptome oder dem Kontakt zu infizierten Personen zusätzlich zu der bisherigen Verarbeitung
ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet werden, um den Anforderungen des
Infektionsschutzgesetzes sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge zu tun. Eine
Weiterverarbeitung der erhobenen Daten findet nur statt, wenn festgestellt werden sollte, dass eine der
Kontaktpersonen positiv auf SARS-COV-2 getestet wurde. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten
genutzt, um mögliche Kontaktpersonen zu identifizieren.
Diese Erklärung gilt auch bei weiterer Lockerung der Schutzmaßnahmen durch die Regierung bis zu meinem
schriftlichen Widerruf.
Hiermit bestätige ich die Vollständigkeit der Liste aller teilnehmenden Personen
Sämtliche Kontaktdaten der teilnehmenden Personen liegen mir vor, so dass im Fall einer
notwendigen Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten die betroffenen Personen kurzfristig
kontaktiert/informiert werden können
Die Symptomfreiheit aller teilnehmenden Personen wurde vor Zutritt auf das Gelände der Arena
abgefragt und bestätigt
___________________ _____________________________
Ort, Datum Unterschrift Vereinsvertreter
Diese Erklärung ist im Original dem zuständigen Mannschaftsleiter bei Eintreffen der Mannschaft auszuhändigen. Bei fehlender Erklärung kann das Spiel nicht durchgeführt werden! Die Gastmannschaft trägt in diesem Fall die Kosten für das abgesagte Spiel. Eine vollständige Liste aller teilnehmenden Personen ist der Erklärung hinzuzufügen (Spieler, Trainer, Betreuer, Busfahrer
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Stand: 13.10.2020
Dokumentation der Mannschaft / Begleitung
Datum: Von: Bis:
Verantwortlicher Vertreter der Gruppe (Name und Unterschrift)
Teilnehmer
Name Vorname
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Name Vorname
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Stand: 13.10.2020
Einverständniserklärung Zeitnahme (Stand: 13.10.2020) Covid 19- Pandemie Einverständniserklärung zur Teilnahme für Zeitnahmepersonal gemäß Hygienekonzept und aktuellen Vorgaben der
Landes- und Bundesregierung
Aufgrund der aktuellen Vorgaben der Landes- und Bundesregierung sind geregelte Trainings unter strikten
Auflagen gemäß unseres Hygienekonzeptes möglich. Die Vorgaben werden periodisch analog zur Pandemie-Exit-
Strategie der Regierung angepasst.
Herr/Frau erklärt sich einverstanden, dass unter gegenseitiger strikter Einhaltung der im
Hygienekonzept geforderten Maßnahmen am Spielbetrieb teilgenommen werden darf.
Ich befreie den EHC 80 Nürnberg e.V. hiermit von jeglicher Haftungsverpflichtung.
Ich wurde darüber informiert, dass meine personenbezogenen Daten sowie Informationen über
Krankheitssymptome oder dem Kontakt zu infizierten Personen zusätzlich zu der bisherigen Verarbeitung
ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet werden, um den Anforderungen des
Infektionsschutzgesetzes sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge zu tun. Eine
Weiterverarbeitung der erhobenen Daten findet nur statt, wenn festgestellt werden sollte, dass eine der
Kontaktpersonen positiv auf SARS-COV-2 getestet wurde. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten
genutzt, um mögliche Kontaktpersonen zu identifizieren.
Diese Erklärung gilt auch bei weiterer Lockerung der Schutzmaßnahmen durch die Regierung bis zu meinem
schriftlichen Widerruf.
Hiermit bestätige ich die Vollständigkeit der Liste aller teilnehmenden Personen
Sämtliche Kontaktdaten der teilnehmenden Personen liegen mir vor, so dass im Fall einer
notwendigen Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten die betroffenen Personen kurzfristig
kontaktiert/informiert werden können
Die Symptomfreiheit aller teilnehmenden Personen wurde vor Zutritt auf das Gelände der Arena
abgefragt und bestätigt
___________________ _____________________________
Ort, Datum Unterschrift Zeitnahmevertreter
Diese Erklärung ist im Original dem zuständigen Mannschaftsleiter bei Eintreffen der Mannschaft auszuhändigen.
Spieldaten & Teilnehmerliste
Datum: ____________ Spielbegegnung: EHC 80 :
Spielbeginn: _______________ Altersklasse:____ __
Name Vorname Zeit-Ankunft Zeit-Ende Unterschrift
42
Stand: 13.10.2020
Einverständniserklärung Sanitätsdienst (Stand: 13.10.2020) Covid 19- Pandemie Einverständniserklärung zur Teilnahme für Sanitätspersonal gemäß Hygienekonzept und aktuellen Vorgaben der
Landes- und Bundesregierung
Aufgrund der aktuellen Vorgaben der Landes- und Bundesregierung sind geregelte Trainings unter strikten
Auflagen gemäß unseres Hygienekonzeptes möglich. Die Vorgaben werden periodisch analog zur Pandemie-Exit-
Strategie der Regierung angepasst.
Herr/Frau erklärt sich einverstanden, dass unter gegenseitiger strikter Einhaltung der im
Hygienekonzept geforderten Maßnahmen am Spielbetrieb teilgenommen werden darf.
Ich befreie den EHC 80 Nürnberg e.V. hiermit von jeglicher Haftungsverpflichtung.
Ich wurde darüber informiert, dass meine personenbezogenen Daten sowie Informationen über
Krankheitssymptome oder dem Kontakt zu infizierten Personen zusätzlich zu der bisherigen Verarbeitung
ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet werden, um den Anforderungen des
Infektionsschutzgesetzes sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge zu tun. Eine
Weiterverarbeitung der erhobenen Daten findet nur statt, wenn festgestellt werden sollte, dass eine der
Kontaktpersonen positiv auf SARS-COV-2 getestet wurde. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten
genutzt, um mögliche Kontaktpersonen zu identifizieren.
Diese Erklärung gilt auch bei weiterer Lockerung der Schutzmaßnahmen durch die Regierung bis zu meinem
schriftlichen Widerruf.
Sämtliche Kontaktdaten der teilnehmenden Personen liegen mir vor, so dass im Fall einer
notwendigen Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten die betroffenen Personen kurzfristig
kontaktiert/informiert werden können
Die Symptomfreiheit aller teilnehmenden Personen wurde vor Zutritt auf das Gelände der Arena
abgefragt und bestätigt
Diese Erklärung ist im Original dem zuständigen Mannschaftsleiter bei Eintreffen der Mannschaft auszuhändigen.
Spieldaten & Teilnehmerliste
Datum: ____________ Spielbegegnung: EHC 80 :
Spielbeginn: _______________ Altersklasse:____ __
Name Vorname Zeit-Ankunft Zeit-Ende
Unterschrift
Adresse Telefon
Name Vorname Zeit-Ankunft Zeit-Ende
Unterschrift
Adresse Telefon
43
Stand: 13.10.2020
Einverständniserklärung Presse (Stand: 13.10.2020) Covid 19- Pandemie Einverständniserklärung zur Teilnahme für das Pressepersonal gemäß Hygienekonzept und aktuellen Vorgaben der
Landes- und Bundesregierung
Aufgrund der aktuellen Vorgaben der Landes- und Bundesregierung sind geregelte Trainings unter strikten
Auflagen gemäß unseres Hygienekonzeptes möglich. Die Vorgaben werden periodisch analog zur Pandemie-Exit-
Strategie der Regierung angepasst.
Herr/Frau erklärt sich einverstanden, dass unter gegenseitiger strikter Einhaltung der im
Hygienekonzept geforderten Maßnahmen am Spielbetrieb teilgenommen werden darf.
Ich befreie den EHC 80 Nürnberg e.V. hiermit von jeglicher Haftungsverpflichtung.
Ich wurde darüber informiert, dass meine personenbezogenen Daten sowie Informationen über
Krankheitssymptome oder dem Kontakt zu infizierten Personen zusätzlich zu der bisherigen Verarbeitung
ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet werden, um den Anforderungen des
Infektionsschutzgesetzes sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge zu tun. Eine
Weiterverarbeitung der erhobenen Daten findet nur statt, wenn festgestellt werden sollte, dass eine der
Kontaktpersonen positiv auf SARS-COV-2 getestet wurde. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten
genutzt, um mögliche Kontaktpersonen zu identifizieren.
Diese Erklärung gilt auch bei weiterer Lockerung der Schutzmaßnahmen durch die Regierung bis zu meinem
schriftlichen Widerruf.
Hiermit bestätige ich die Vollständigkeit der Liste aller teilnehmenden Personen
Sämtliche Kontaktdaten der teilnehmenden Personen liegen mir vor, so dass im Fall einer
notwendigen Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten die betroffenen Personen kurzfristig
kontaktiert/informiert werden können
Die Symptomfreiheit aller teilnehmenden Personen wurde vor Zutritt auf das Gelände der Arena
abgefragt und bestätigt
Diese Erklärung ist im Original dem zuständigen Mannschaftsleiter bei Eintreffen der Mannschaft auszuhändigen.
Spieldaten & Teilnehmerliste
Datum: ____________ Spielbegegnung: EHC 80 :
Spielbeginn: _______________ Altersklasse:____ __
Name Vorname Zeit-Ankunft Zeit-Ende Unterschrift
44
Stand: 13.10.2020
Einverständniserklärung Schiedsrichter (Stand: 13.10.2020) Covid 19- Pandemie Einverständniserklärung zur Teilnahme für Schiedsrichterpersonal gemäß Hygienekonzept und aktuellen Vorgaben
der Landes- und Bundesregierung
Aufgrund der aktuellen Vorgaben der Landes- und Bundesregierung sind geregelte Trainings unter strikten
Auflagen gemäß unseres Hygienekonzeptes möglich. Die Vorgaben werden periodisch analog zur Pandemie-Exit-
Strategie der Regierung angepasst.
Herr/Frau erklärt sich einverstanden, dass unter gegenseitiger strikter Einhaltung der im
Hygienekonzept geforderten Maßnahmen am Spielbetrieb teilgenommen werden darf.
Ich befreie den EHC 80 Nürnberg e.V. hiermit von jeglicher Haftungsverpflichtung.
Ich wurde darüber informiert, dass meine personenbezogenen Daten sowie Informationen über
Krankheitssymptome oder dem Kontakt zu infizierten Personen zusätzlich zu der bisherigen Verarbeitung
ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet werden, um den Anforderungen des
Infektionsschutzgesetzes sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge zu tun. Eine
Weiterverarbeitung der erhobenen Daten findet nur statt, wenn festgestellt werden sollte, dass eine der
Kontaktpersonen positiv auf SARS-COV-2 getestet wurde. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten
genutzt, um mögliche Kontaktpersonen zu identifizieren.
Diese Erklärung gilt auch bei weiterer Lockerung der Schutzmaßnahmen durch die Regierung bis zu meinem
schriftlichen Widerruf.
Hiermit bestätige ich die Vollständigkeit der Liste aller teilnehmenden Personen
Sämtliche Kontaktdaten der teilnehmenden Personen liegen mir vor, so dass im Fall einer
notwendigen Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten die betroffenen Personen kurzfristig
kontaktiert/informiert werden können
Die Symptomfreiheit aller teilnehmenden Personen wurde vor Zutritt auf das Gelände der Arena
abgefragt und bestätigt
Diese Erklärung ist im Original dem zuständigen Mannschaftsleiter bei Eintreffen der Mannschaft auszuhändigen.
Spieldaten & Teilnehmerliste
Datum: ____________ Spielbegegnung: EHC 80 :
Spielbeginn: _______________ Altersklasse:____ __
Name Vorname Zeit-Ankunft Zeit-Ende Unterschrift
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Stand: 13.10.2020
Zuschauer bzw. Eltern / Erziehungsberechtigte (Stand: 22.09.2020) Im Spielbetrieb sind pro teilnehmenden Spieler (Heim- & Gastmannschaft) jeweils maximal zwei
Eltern/Erziehungsberechtigte zugelassen.
Auf dem gesamten Gelände der Arena ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Jeder Zuseher muss
auf einem Sitz Platz nehmen. Als Zuschauerbereich ist ausnahmslos ein entsprechender Tribünenbereich erlaubt und
zugewiesen.
o Die Tribüne wird unterteilt in einem Heim- , Gäste- & Offiziellenblock (siehe Tribüneneinteilung)
Während dem Sitzen ist die Abnahme der Maske NICHT erlaubt
Auf den Sitzplätzen ist auf den 1,5 Meter Abstand (mit den in § 1 Abs. 1 der Sechsten Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Ausnahmen) zu achten. Dieser ist in Blöcken unterteilt (siehe
Platzzuweisung)
Der Zugang erfolgt durch den Eingang „Biergarten“. Die Eltern werden von einem Betreuer oder Mannschaftsleiter der
Heimmannschaft 15 Minuten vor Spielbeginn eingelassen.
Die Eltern der Gastmannschaft werden zuerst in die Halle geführt
Beim Betreten der Halle 2 werden alle teilnehmenden Eltern/Erziehungsberechtigte registriert. Dieses Formular wird
zur Verfügung gestellt und entsprechend dokumentiert (siehe Formular zur Dokumentation nach der Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)
Nach Spielende ist die Halle 2 so schnell als möglich zu verlassen. Der Ausgang führt wieder durch den Biergarten
Den Anweisungen der Betreuer des EHC 80 und der Eismeister der Arena Nürnberg ist anstandslos Folge zu leisten
Gemäß den Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs des Bayerischen Landes-
und Sportverband e.V., sind ab dem 19. September 2020 bei Indoor Sportarten wieder 200 Zuschauer erlaubt
(siehe „https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf“)
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Stand: 13.10.2020
47
Stand: 13.10.2020
Formular zur Dokumentation nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Erfasst werden müssen Name sowie sichere Erreichbarkeit einer Person je Hausstand, sowie der Zeitraum des
Aufenthaltes.
Vorname Nachname
Beginn des Besuchs Ende des Besuchs Datum des Besuchs Telefonnummer oder E-Mail Adresse
Bitte ausgefüllt mitbringen!
Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke des Infektionsschutzes aufbewahrt, dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden und sind nach 6 Monaten unverzüglich zu vernichten. Mit der Datenspeicherung zu diesem Zweck bin ich einverstanden. Wir danken Ihnen für ihr Verständnis!
Ihr Team des EHC 80 Datum, Unterschrift
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Stand: 13.10.2020
Parkmöglichkeiten Spieler können vor dem Eingang Nord der Arena aus dem Auto austeigen und den direkten Weg in die
zugewiesene(n) Kabine(n) nehmen
Parkmöglichkeiten für die Eltern und / oder Schiedsrichter sind der Parkplatz S2 oder der Parkplatz S3 (Herrmann-
Böhm-Straße)
Parkmöglichkeit für den Mannschaftsbus der Gastmannschaft ist der Parkplatz S3 (Herrmann-Böhm-Straße)
(siehe Grafik nächste Seite)
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Stand: 13.10.2020
50
Stand: 13.10.2020
Risikobewertung
Um die Ausgangssituation zu erfassen und bewerten zu können, bitten wir alle Beteiligten eine Risikobewertung der
örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen:
• Sind die zuständigen Organisatoren und verantwortlichen Mitarbeiter über die neuesten verfügbaren Leitlinien
zum Ausbruch von COVID-19 informiert worden (offizielle Webressourcen von WHO, CDC, ECDC, UNO, lokalen
Gesundheitsbehörden?). Und sind die betreffenden Organisatoren und Mitarbeiter verpflichtet, die verfügbaren
Leitlinien zu befolgen?
• Hat der Verein/die Organisation einen Pandemieplan/einen medizinischer Notfallplan für COVID-19 oder ähnliche
Erreger entwickelt?
• Wurde ein Reinigungsplan entwickelt, um sicherzustellen, dass die Trainingsstätten sauber und hygienisch sind - es
wird dringend empfohlen, die Oberflächen und alle Geräte regelmäßig mit Desinfektionsmittel abzuwischen (vor,
während und nach der Veranstaltung und zwischen den einzelnen Trainingsgruppen).
• Gibt es einen Plan für tägliche Gesundheitschecks der Athleten/-innen?
• Wurde eine Verfahrensanweisung entwickelt für den Umgang mit Personen, die direkten COVID-19 Kontakt hatten
oder Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen?
• Gibt es eine Flächenanalyse und Bedarfsplanung nach den derzeit gültigen Verordnungen der einzelnen
Bundesländer?
• Wurden Empfehlungen zum Umgang mit Ausrüstung, Wasserflaschen, Handtüchern ausgesprochen?
• Analyse der Ein- und Ausgänge sowie der Umkleidekabinen, um Engstellen zu identifizieren.
• Benennung eine „Hygienebeauftragten“ als Ansprechpartner für die Task Force. Dies muss nicht der
Mannschaftsarzt sein.
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Stand: 13.10.2020
• Ist eine flächendeckende Handdesinfektion (am Eingang, in den Toiletten, in Trainingsräumen) mit adäquaten
Spendern verfügbar?
• Gibt es Listen der Spieler/-innen (inkl. Nationalität) mit Vermerken, wer schon getestet wurde (PCR ja/nein,
Antikörper ja/nein und den dazugehörigen Testdaten)?
• Gibt es eine Liste mit Daten und Tests von Angehörigen/Kontaktpersonen
(siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 58“)
52
Stand: 13.10.2020
Fragebogen SARS-CoV-2 Risiko
Selbstauskunft zur Beurteilung SARS-CoV-2 Risiko (Stand: 07.10.2020)
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Stand: 13.10.2020
Einverständniserklärung Minderjährige bzw. Nachwuchsspieler (Stand: 15.08.2020) Covid 19- Pandemie
Einverständniserklärung zur Teilnahme für Nachwuchsspieler*innen gemäß Hygienekonzept und aktuellen Vorgaben der Landes- und Bundesregierung
Einverständniserklärung für:
Name:_____________________________________
Vorname:__________________________________
Geburtsdatum: _____________________________
Altersgruppe:_______________________________
Aufgrund der aktuellen Vorgaben der Landes- und Bundesregierung sind geregelte Trainings unter strikten Auflagen gemäß unseres Hygienekonzeptes möglich. Die
Vorgaben werden periodisch analog zur Pandemie-Exit-Strategie der Regierung angepasst.
Ich erkläre mich einverstanden, dass mein oben genannter Sohn/ meine oben genannte Tochter unter gegenseitiger strikter Einhaltung der im Hygienekonzept geforderten
Maßnahmen am Training teilnehmen darf.
Mir ist bekannt, dass auch bei der Durchführung des Trainings in der Gruppe ein Restrisiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Ich befreie den
EHC80 Nürnberg e.V. im Hinblick darauf von jeglichen Haftungen hinsichtlich eines Infektionsrisiko oder einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Ich erkläre, dass oben genannter Sohn/ meine oben genannte Tochter bei Krankheitssymptomen und nach Kontakt mit infizierten Personen ─ insofern ich davon Kenntnis
erlange ─ nicht am Training teilnehmen wird. Sollte innerhalb von zwei Wochen nach der Teilnahme am Training eine Infektion oder der Kontakt zu einer infizierten Person
festgestellt werden, werde ich den Verein darüber informieren.
Ich wurde darüber informiert, dass meine personenbezogenen Daten sowie Informationen über Krankheitssymptome oder dem Kontakt zu infizierten Personen zusätzlich
zu der bisherigen Verarbeitung ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet werden, um den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes
sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge zu tun. Eine Weiterverarbeitung der erhobenen Daten findet nur statt, wenn festgestellt werden sollte, dass
eine der Kontaktpersonen positiv auf SARS-COV-2 getestet wurde. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten genutzt, um mögliche Kontaktpersonen zu
identifizieren.
Diese Erklärung gilt auch bei weiterer Lockerung der Schutzmaßnahmen durch die Regierung bis zu meinem schriftlichen Widerruf.
_____________________ _____________________________
Datum Unterschrift Erziehungsberechtigter
Diese Erklärung ist im Original dem zuständigen Betreuungspersonal vor der Teilnahme am 1. Training auszuhändigen.
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Stand: 13.10.2020
Literaturverzeichnis • COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Taskforce Eishockey
• Hygieneschutzkonzept EHC80
• Hygieneschutzkonzept Arena Nürnberger Versicherungen
• VBG
• BLSV
• DOSB („siehe: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/“)